7 „ lang Aud ede * Setem N atm n ri zur Sen a Dwein r Lü bei Dienstag den 13. März. M33. Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Abend ausgegeben. Wird hier und in und Freitag Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. 1 7 Innoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welche Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. dem n der — Anfertigung von Sprengpatronen, Pebäuden und Menschen erfolgen. Tung totbbraunet Dämpfe bdotannt werden. Jeitliches Verlaufen des Pul Bei dem sogenannten Schnü fel mit der Aufschrift ud so zu verschließen, tösfnet werden kann. ich nur mit Filzschuhen betreten werden. ien nur gesondert von den Sprengmittel Das Auftbauen gefrorener Sprengmittel darf nie durch Auflegen auf Oefen, sondern u in trockenen Behältern geschehen, welche von außen durch lauwarmes Wasser der durch Pferdedünger erwärmt werden. Auch soll diese Arbeit, ebenso wie die nur unter Aufsicht in angemessener Entfernung von Der Arbeiter darf die Sprengmittel nur von in Empfang nehmen und nur nach dessen der Schießbaum daß er von Unbefugten nur unter Anwendung von Gewalt pb) Die Aufbewahrungsräume dürfen nicht mit offenem Lichte, e) Zündhülchen oder sonstige Zündstoffe n in gleichem Raume aufbewahrt werden. e) im Unternehmer oder dessen Beauftragten nweisung verwenden.() Die Benutzung des reinen Sprengoͤls, wolle, sowie verdorbener oder gefrorener Sprengmittel zum Sprengen ist unzulässig. Berberbenes Dynamit(welches durch stechenden Geruch, haufig auch durch Entwicke erkennbar ist) soll unter Aufsicht in offenen Feuern ver⸗ Sprengen mit losem Pulver ist nur dort gestattet, wo ein ders in dem Bohrloche nicht zu erwarten it. Jedenfalls n Behältern zur Verwendungsstelle gebracht werden. Laden eines durch Sprengen mit Dynamit erweiterten Dynamits und dem Laden g) Das muß loses Pulver in feuersichere ren( Bohrloches mit Pulver) muß zwischen dem Abschießen des mit Pulver ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten liegen. Im Uebrigen ist nur die Verwendung von Sprengstoffen in Patronen gestattet, und sollen die Patronen aus geleimtem Papier gefertigt sein. Stebt zu befürchten, daß bei Verwendung einer größeren Zahl von Patronen in demselben Bohrloche dieselben durch seitliches Hinein laufen vom Boden wäbrend des Ladens getrennt werden könnten, so ist in das Bohr loch zunächst elne Paplerbülse von angemessener Stärke einzuschieben, in welche als⸗ dann die Patronen gebracht werden. h) Als Besaßzmittel dürfen nur weiche Matert alten, welche keine Funken reißen, benutzt und diese ebenso wie die Patronen nur mittelst bölzerner oder kupferner Dämmer(Ladestöcke) in die Bohrlöcher gebracht werden. Die Verwendung elserner Nadeln beim Besetzen ist verboten. i) Die Zün bungen müssen so beschaffen sein, daß dem damit veschäftigten Arbeiter genügende Zeit bleibt, einen sicheren Ort aufzusuchen. k Die Verwendung einfacher Garn zünder ist untersagt; es find mindestens doppelte oder umsponnene Garnzünder zu werwenden. 1) Der Befehl zum Anzünden darf nur vom Aufseher und nur dann ertheilt werden, wenn in angemessenen Zwischenräumen ein dreimaliches ausreichend lautes Warnungszeichen mittelst eines Hornes, einer Glocke oder mittelst Zurufes gegeben ist, und nachdem, soweit möglich, die Ueberzeugung gewonnen wurde, daß Menschen nicht mehr gefährdet sind. m) Liegen Sprengstellen in geringen Abständen von einander, so sind die Zeichen auf verschledene Art zu geben, um Verwechselung zu vermeiden. stücke befürchtet werden muß, ist dasselbe D n) Wo ein zu weites Fliegen der Spreng durch Abdeckung der Schüsse mittelst Faschinen, geflochtener Hürden, Schutzdeckel oder o) Wo auf Wegen, Eisenbahnen, Wasserstraßen oder an dergleichen zu verhindern. sonstigen Orten die zufällige Annäherung Unbetheiligter zu mit Fabnen aus zustellen oder Absperrungen vorzunehmen. p) Hat ein Schuß versagt, so darf das Zeichen zur Annäherung an die Arbeitsstelle erst 10 Minuten nach er⸗ folgtem Anzünden gegeben werden. Ein derartiger Schuß darf nicht aus gebohrt, soll vielmehr mittelst einer Schlagpatrone zur Entzündung gebracht werden. Zu diesem Zwecke darf aber der Besatz nur durch Werkzeuge aus Holz, Weichknpfer oder Weichmessing und nicht welter als bis auf 10 Centimeter über der Patrone entsernt werden. 4) Das Tleferbohren stehengebliebener Sprenglochreste(Pfeifen) ist verboten. teln(Beförderung, Verarbeitung 28.) ist befürchten ist, sind Posten r) Bei jeder Handhabung von Sprengmit das Rauchen verboten. s) Sprengstoffe sollen nicht gemeinschaftlich mit anderen Matertalien oder Gegenständen befördert werden; auch sind Vorübergehende durch Zuruf zu warnen. C. Strafbestimmungen. Betriebsunternehmer, welche den vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften zu— widerhandeln, können mit ihren Betrieben in eine hohere Gefahrenklasse eingeschätzt oder falls sich die letzteren bereits in der höchsten Gefahrenklasse befinden, mit Zu schlägen bis zum doppelten Betrage ihrer Belträge belegt werden.(8 78 Absatz 1 Ziffer 1 und 8 80 des Unfallversicherungsgesetzes in Verbindung mit§ 44 des Bau- unfallversicherungsgesetzes). 1I. Vorschriften für die Versicherten. A. Allgemeine Bestimmungen. Die Versicherten haben dle Kenntniß der sie betreff ihre Unterschrift anzuerkennen. welche an Bruchschaden, Epilepste und haben von diesen Gebrechen vor Be 81. fenden Unfallverhüt— ungsvorschriften durch 2. Arbeiter, nig oder kurzsichtig sind, Anzeige zu machen. Bruchleidende 83. Alle Arbeltsgeräthe sind nur dem jedesmaligen ohne übermäßige Inanspruchnahme zu benutzen. 4. Die Brauchbarkeit aller Geräthe, Werkzeuge ze. ist von den Versicherten de zurückzugeben. Orte sind thunlichst nicht, und auch sonst betreten, wohln die Versicherten durch ihre beitgeber geführt werden. ständen hat man sich zu verslchern, daß 5 Schwindel leiden, schwerh ginn der Arbelt Zweck entsprechend und zu prüfen und sind schadhafte Gegenstän 6 5. Besonders gefahrbringende nur diesenigen Theile der Arbeltsstellen zu Beschaftigung oder durch den Auftrag der Ar 6 6. Beim Hlnunterwerfen von Gegen Niemand gefäbrdet ist. 9 7. Es ist zu vermelden, sich selbst oder Anderen Gefahr zu bere räthe vorsichtig zu handhaben und abzu sind aus zuztehen oder umzuschlagen. durch unvorsichtige und muthwlllige Handlungen ten. Beispielsweise sind Werkzeuge und Ge, legen; vorstehende Nägel an Brettern u.. w. Arbelter haben ein passendes Bruchband zu tragen. Amtlicher Theil. Unfallverhütungsvorschriften der Tiefbauberufsge nossenschaft. B. Besondere Bestimmungen (Fortsetzung. Siehe Anzeiger Nr. 32.) § N. a.) Die Sprengmittel sind jedenfalls in besonderen Räumen und 1. Erd und Felsarbeiten. 4. Losen und Laden des Bodeus. bunlicht in 50 Meter Abstand von Wegen, Arbeltsstellen, offenen Feuern oder Bau-§ 8. Das lothrechte Abstechen, das Unterhöhlen Unterschrämmen) des Bodens chteiten zu lagern und aufzubewahren. Der Auf bewabrungsraum ist durch eine ist nur bei Höhen bis zu 1½ Meter zulässig. :„Warnung, Sprengmittel“ weithin erkennbar zu machen§ 9. Wird eine Erdwand durch Abkeilen oder Sprengen gelöst, so darf am „ brend dieser Verrichtung und so lange die Absturzfläche nicht an⸗ Fuße derselben, wä gemessen abgeböscht und von losen absturzdrohenden Theilen gereinigt ist, nicht gear⸗ beitet werden. § 10. Es ist darauf zu achten, daß die Fördergeräthe während des Ladens gegen Kippen und Rollen gesichert sind b. Bewegung des Bodens und anderer Masseu. § 11. Einzelne durch Menschenkraft bewegte Wagen dürfen nur in aus teichen⸗ den Abständen auf einander folgen. 8 12. Kippwagen sind vor Beginn der Fahrt derartig selbsttbätiges Kippen während der Fahrt oder ein Ablösen beweglicher schlossen ist. f 8 daß ein aus ge⸗ festzustellen, Theile 13 D Das Kuppeln der Wagen darf nicht während der Bewegung derselben erfolgen 8 14. schrelten der Geleise kurz vor den § 15. Wäbrend ves Ein geleise it der Aufenthalt zwischen 816 weise gestattet wird, ist jedes den Stirn oder ttern der Wagen, das untersagt. Das Ein un Aussteigen darf nur bei stillstehendem Zuge geschehen, auch sind in erster Reihe die Bremswagen Wagen zu besetzen. Durchkriechen unter oder zwischen den Wagen und das Ueder⸗ bewegten Fahrzeugen ist verboten. und Ausfabrens eines Arbeitszuges aus dem Lade⸗ diesem und einer hoben Abtragswand unzulässig. Beförderung von Menschen auf Arbeitszügen ausnahms Steben während der Fahrt, desgleichen das Sitzen auf Stehen oder Reiten auf den Puffern — Das Sofern die Schildbre A d der die der Lokomotive zunächst stehen e. Abladen des Bodens u. s. w. §. Beim Vorschieben eines im Entladen oefindlichen Zuges haben die Arbeiter die Wagen zu verlassen oder sich in gesicherter Stellung in denselben niederzusetzen. Trans portgefäße dorf erst geschehen, nachdem die⸗ 818. Das Entleeren der 2 selben zum Steben gebracht worden sind. § 19. Nach Ausschaltung der Feststellungs vorrichtung des Kippkastens sind die Vorkehrungen(transportable Kippketten zc.), durch welche ein vorzeitiges und gefahrbringendes Ueberschlagen der Kippkasten nach der einen oder anderen Seite ver- hindert wird, zu benußen 2. Sonstige Tiefbauten. § 20. Die von den Betriebsunternehmern für Arbeiten, welche die Gefahr oder Funken mit sich bringen, gelieferten Schußz⸗ der Augenbeschädigung durch Splitter Vearbettung staubiger und gesundheitsgefähr brillen, sowie die zut Verwendung bet licher Stoffe bestimmten Mundschwämme sind zu benußen. § 21. Das Abladen schwerer Schienen oder anderer schwerer Gegenstände ist, sofern nicht maschinelle Vorrichtungen zu dem Zwecke vorhanden sind, auf schrägen Gleuschtenen oder Gleitbalken zu bewirken. § 22. Bei Gründungen mittelst Preßfluft ist Folgendes zu beachten: a) Ar beiter, welche Lungen oder Herzfehler haben, an Blutandrang nach dem Kopfe leiden, oder bei welchen die Verbindungsgänge zwischen Nase und Ohr verstopft sind, baden dies anzuzeigen; sie dürfen nicht als Taucher oder in Senkkästen(Caissons) arbeiten. b) Die Arbeiter haben eine besonders nüchterne Lebensweise zu beobachten und sich möglichst des Genusses blähender Nahrungsmittel(Gemüse und Schwarzbrod) zu enthalten. 8 von Arbeltszügen alle den Zug gefährdenden Arbeiten 23. Bei Tunnel und Stollenbauarbetten sind während des Durchfabrens neben dem Geleise zu unter⸗ Sicherheitslampe brechen. Beim Vorhandensein schlagender Wetter ist nur mit der zu arbeiten. § 24. Bei Berwendung von Spreugmitteln ist das Folgende zu be. obachten: a) Die Aufbewahrungsräume dürfen nicht mit offenem Lichte, auch nur mit Filzschuhen betreten werden. b) D fthauen gefrorener Sprengmittel darf as Auf nie durch Auflegen auf Oefen, sondern nur in trockenen Behältern gescheben, welche von außen durch lauwarmes W̃ asser oder durch Pferdedung erwärmt werden. Auch darf diese Arbeit, ebenso wie die Anfertigung von Sprengpatronen nur unter Auf⸗ sicht und in angemessener Entfernung von Gebäuden und Menschen vorgenommen werden.) Der Arbeiter darf die Sprengmittel nur von dem Unternehmer oder dessen Beauftragten in Empfang nehmen und nur nach dessen Anwelsung verwenden. Die nicht verwendeten Sprengmittel muß er vor dem jedesmaligen Verlassen der Arbeltsstelle zurückgeben. d) Das Einstecken des Sprengstoffes die Taschen ze. des Anzuges ist untersagt. Die Benutzung des reinen Sprengöls, der Schießbaum⸗ wolle, sowie verdorbener oder gefrorene Sprengmittel zum Sprengen ist unzulässig. Verdorbenes Dynamit(welches durch stechenden Geruch bäufig auch durch Entwickel⸗ ung rothbrauner Dämpfe erkennbar ist) soll unter Ausfsicht in offenen Feuern ver⸗ brannt werden. o) Das Sprengen mit losem Pulver ist nur dort gestattet,, wo ein seitliches Verlaufen des Pulvers in dem Bohrloche nicht zu erwarten ist. Jedenfalls muß loses Pulver in feuersicheren Behältern zur Verwendungsstelle gebracht werden. Bei dem sogenannten Schnüren(Laden eines durch Sprengen mit Dynamit erwei⸗ terten Bobrloches mit Pulver) muß zwischen dem Abschleßen des Dynamits und dem Laden mit Pulver ein Zeitraum von mindestens 16 Minuten liegen. Im Ueb- rigen ist nur die Verwendung von Sprengstoffen in Patronen gestattet. Steht zu befürchten, daß bel Verwendung einer größeren Zahl von Patronen in demselben Bohrloche dieselben durch seltliches Hineinlaufen vom Boden während des Ladens getrennt werden könnten, so ist in das Bohrloch zunächst eine Paplerhülse von an⸗ gemessener Stärke einzuschteben, in welche alsdann die Patronen gebracht werden. ) Als Besatzmittel dürfen nur welche Materlallen, welche keine Funken reißen, be⸗ nutzt und dlese, ebenso wie die Patronen, nur mittelst boͤlzerner oder kupferner Daͤmmer(Ladestöcke) in die Bohrlöcher gebracht werden. Die Verwendung eiserner Nadeln beim Besetzen ist verboten. g) Die Patronen durfen erst unmittelbar vor ihrer Verwendung mit dem Zündhütchen oder der Zuͤndschnur versehen werden. h Die 0 0 N a Finri ö sst von Drei 1 er Garnzünder ist untersagt; es sind mindestens doppelte oder[ungen und Einrichtungen wird den Betriebsunternehmern elne Fr Mo 4155 e ia betenden i) Nach dem ersten Zeichen, e e naten 11 en Mile inen een e e e 4 Schu irt ich die 1 0 ewährt. ng Aufseher zum Anzünden der Schüse gegeben e ee e eee 85 Kraft 5. Der Genossenschaftsvorstand kann die Betrlebsunternehmer auf ihren n nondum in ein gobpog e e S A d nach gutachtlicher Aeußerung des Vertrauensmannes von der Befol ng sofort zurückzuziehen und dort so lange zu bleiben, bis nach erfolgter Spreng⸗ ntrag und nach guta her 9 ö gung n ein Zeichen gegeben worden ist. k) Wo ein zu weites Fliegen der vorstehender Vorschriften theilweise entbinden, wenn der Betrieb durch dieselben un⸗ Sprengpücke befürchtet werden muß, ist dies durch Abdeckung der Schüsse mittelst J gebührlich erschwert oder wirthschaftlich unmöglich gemacht werden würde. 1 Faschinen, geflochtener Hürden, Schutzdeckel oder dergleichen zu verhindern.) Hat V. Regiebauten. 4 ein Schuß versagt, so dürfen sich die Arbeiter erst nach gegebenen Zeichen wieder der Die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften gelten mit folgenden Maßgaben Arbeitsstelle nähern. Ein derartiger Schuß darf nicht aus gebohrt werden, soll auch für die Bauarbeiten derjenigen Unternehmer, welche nicht Mitglieder der G vielmehr mittelst einer Schlagpatrone zur Entzündung gebracht werden. Zu dlesem nossenschaft sind, aber im Bezirke derselben Bauarbeiten ausführen. 1. Der Ab Zweck darf aber der Besatz nur durch Werkzeuge aus Holz, Weichkupfer oder Weich- schnitt IV Ziffer 2 erhält die folgende Fassung: Den Arbeitern sind vor Antritt de messing und nicht weiter als bis auf 10 Centimeter über der Patrone entfernt werden Arbeit die für sie in Betracht kommenden Unfallverhütungsvorschriften bekannt; m) Das Tieferbohren stehengebllebener Sprenglochreste(Pfeifen) ist verboten. n) Bei geben, und haben dieselben die Kenntniß der letzteren durch Unterschrüft anzuerkennen jeder Handhabung von Sprengmitteln(Beförderung, Verarbeitung u. s. w.) ist das 2. Die Frist zur Vornahme der nothwendigen Aenderungen und Einrichtungen(Ab Rauchen verboten. o) Sprengstoffe dürfen nicht gemeinschaftlich mit anderen Gegen- schnttt IV Ziffer 4) beginnt mit der Veröffentlichung dieser Vorschriften durch di ständen befördert werden. Vorübergehende Personen sind durch Zuruf zu warnen. höhere Verwaltungs behörde. 3. Der Abschnitt 1 0 erhält folgende Fassung: Dit C. Strafbestimmungen. Unternehmer werden bel Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Unfallverhütungsvor Versicherte, welche den Unfallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, werden schriften mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage der Prämie belegt. J gemäß§ 78 Absatz 1 Ziffer 2 und§ 80 des Unfallversicherungsgesetzes in Verbindung g VI. Anhang. 5 1 mit§ 44 des Bauunfallversicherungsgesetzes mit Geldstrafen bis zu sechs Mark 1. Für die Abwendung von Unglücksfällen können auf Antrag des Arbelt belegt. gebers oder des zuständigen Vertrauensmannes von der Berufsgenossenschaft Belohn— III. Nebenbetriebe. ungen bis zu einhundert Mark gewährt werden. 2. Es wird dringend empfohlen, Auf Nebenbetriebe, welche gemäß§ 9 Absatz 2 des Bauunfallversicherungs- auf den Baustellen Verbandzeug und die bel Verletzungen nothwendigen Medicament gesetzes vom 11. Juli 1887 der Tiefbau e e A vorräthig zu halten.“) 5 f berhütungsvorschriften nicht Platz greifen, 5 1. een Au dong, zu denen diese Betriebe gehören würden, Beschlossen in der 77 1. Full 1889, lung zu Berlin wenn sie Hauptbetriebe wären. g röenn 4 sfü sbestimmungen. 8 1 N 1. Die h, die 75 der Berufsgenossenschaft Die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften der Tlefbau-Verufsgenossenschaft beschlossenen Unfallverhütungsvorschriften auszuführen und für gewissenhafte Beob⸗ werden gemäß 8 78 Absatz 2 5 mne eee vom 6. Jult 1884 in achtung derselben Sorge zu tragen, sowie die in ihren Betrieben beschäftigten Be— Verbindung mit§ 24 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 genehmigt, amten zur strengsten Handhabung sämmtlicher Vorschriften gegenüber den Versicherten Berlin den 4. Dezember 1889. Das Reichs⸗Versicherungs⸗Amt. anzubalten. 2. Die Unfallverhütungsvorschriften für die Versicherten sind, soweit(IL. S.) Dr. Bödtker. dieselben nach der Art des Betriebes in Betracht kommen können, auf jedem Arbeits⸗ R.⸗V.⸗A. I. 2808. platze an leicht sichtbarer Stelle auszuhängen und den, Arbeitern gegen Unterschrift 8. N bekannt zu geben. 3. Ueberschreitungen der den Arbeitern bekannt gegebenen Vor⸗ 0 Anmerkung: Für die Behandlung Verletzter bis zum Eintreffen des schriften seitens eines derselben hat der Betriebsunternehmer bezw. dessen Stellver- Arztes wird eine diesen Gegenstand behandelnde kleine Schrift des Sanitätsrathes treter dem Vorstande der Betriebs- oder Baukrankenkasse oder, wenn eine solche für[Dr. Eckardt in Düsseldorf empfohlen, welche sowobl in Buchform als auch den Betrieb nicht errichtet ist, der Ortspolizeibebörde zur Bestrafung anzuzeigen. Plakatform durch die Buchhandlung von August Bagel in Düsseldorf(oder 4. Zu den durch die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften nothwendigen Aender- Carl Bindernagel in Friedberg) bezogen werden kann. 1 Bekanntmachung. 1 Samstag den 29. März l. Is., Vormittags 10 Uhr, findet im Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen mit folgender Tagesordnung statt: 1) Prüfung der Ergäagzungswahlen für den Provinzialtag. 2) Ersatzwahl zum Provinzial-Ausschuß für das verstorbene Mitglied Oberbürgermeister Bram m-Gießen. 3) Wahl eines Mitglieds und eines Ersatzmannes für die Ober-Ersatz Commission für die Jahre 1890/92. 4) Prüfung der Rechnung der Provinzialkasse und Erstattung des Rechenschaftsberichts für 1888/89. 5) Feststellung des Voranschlags der Provinzialkasse für 1890/91. Der Vorsitzende des Provinzialtags: Gießen, am 12. März 1890. v. Gagern. Betreffend: Die rechtliche Stellung der im Gasthaus- und Schankgewerbe beschäftigten Personen. Bekanntmachung. Da Zweifel entstanden sind, ob auf Kellner und Kellnerinnen sowie andere im Wirthschaftsbetriebe beschäftigte Personen der Titel VII der Gewerbeordnung Anwendung zu finden habe, so machen wir im Auftrage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz folgendes bekannt: Die im Gasthaus- und Schankgewerbe als Gehülfen beschäftigten Personen sind in der Regel als„gewerbliche Arbeiter“ im Sinn des erwähnten Titel VII der Gewerbeordung anzusehen. Jedoch können die thatsächlichen Verhältnisse unter Umständen eine andere Auffassung bedingen. So sind namentlich diejenigen Wirthschaftsgehülfen, welche zugleich auch häusliche und persönliche Dienste bei dem Wirth versehen und infolge hiervon mehr die Stellung von„Dienstboten“ einnehmen, als„Dienstboten“ sowie diejenigen, welche lediglich für die Besorgung des kaufmännischen Theils des Wirthschaftsbetriebs angenommen sind, als„Handlungsgehülfen“ zu betrachten. Es müssen darnach diejenigen Personen unter 21 Jahren, welche ausschließlich oder doch in ganz hervorragendem Maße in dem Gewerbe— betrieb des Gast- oder Schankwirths beschäftigt sind und häusliche Dienstleistungen bei dem Dienstherrn nur ausnahmsweise verrichten, d. h. die Kellner und Kellnerinnen im eigentlichen Sinne, mit einem Arbeitsbuch in Gemäßheit der§ 107 G. O. versehen sein. f Wir machen die Arbeitgeber hierauf mit dem Anfügen aufmerksam, daß sie, wenn sie Personen in ihrem Gewerbebetrieb beschäftigen, welche entgegen diesen Vorschriften nicht im Besitz eines Arbeitsbuches sind, oder wenn sie den in den§§ 107, 111 und 112 Gew. O. enthaltenen Bestimmungen zuwiderhandeln, Bestrafung nach§ 150 Gew. O. zu gewärtigen haben würden. a Friedberg den 13. März 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. 8 107. Personen unter einundzwanzig Jahren dürfen, soweit reich sgesetzlich zZloren gegangen oder vernichtet, oder sind von dem Arbeitgeber unzulässige Ein— nicht ein Anderes zugelassen ist, als Arbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit S tragungen oder Vermerke in oder an dem Arbeitsbuche gemacht, oder wird von dem einem Arbeits buche versehen sind. Bei der Annahme solcher Arbeiter hat der Arbeit- Arbeitgeber ohne rechtmäßigen Grund die Aushändigung des Arbeits buches verweigert, geber das Arbeitsbuch einzufordern. Er ist verpflichtet, dasselbe zu verwahren, auf so kann die Ausstellung eines neuen Arbeitsbuches auf Kosten des Arbeitgebers be— amtliches Verlangen vorzulegen und nach rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhält-ansprucht werden. Ein Arbeitgeber, welcher das Arbeitsbuch seiner gesetzlichen Ver⸗ nisses dem Arbeiter wieder auszuhändigen. Auf Kinder, welche zum Besuche der[pflichtung zuwider nicht rechtzeitig ausgehändigt oder die vorschriftsmäßigen Eintrag⸗ Volksschule verpflichtet sind, finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung. ungen zu machen unterlassen oder unzulässige Eintragungen oder Vermerke gemacht 111. Bei dem Eintritte des Arbeiters in das Arbeitsverhältniß hat der[hat, ist dem Arbeiter entschädigungspflichtig. Der Anspruch auf Entschädigung er⸗ Arbeitgeber an der dafür bestimmten Stelle des Arbeitsbuches die Zeit des Eintrittes lischt, wenn er nicht innerhalb vier Wochen nach seiner Entstehung im Wege der Klage und die Art der Beschäftigung, am Ende des Arbettsverhältnisses die Zeit des Aus- oder Einrede geltend gemacht ist. „ wenn die Beschäftigung Aenderungen erfahren hat, die Art der letzeren§ 150. Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und im Unvermögensfalle mit Beschäftigung des Arbeiters einzutragen. Die Eintragungen sind mit Tinte zu be- Haft bis zu drei Tagen für jeden Fall der Verletzung des Gesetzes wird bestraft: wirken und von dem Arbeitgeber zu unterzeichnen. Sie dürfen nicht mit einem Merk— 1. wer den Bestimmungen der§§ 106 bis 112 zuwider einen Arbeiter in male versehen sein, welches den Inhaber des Arbeitsbuches günstig oder nachtheilg[Beschäftigung nimmt oder behält; zu kennzeichnen bezweckt. Die Eintragung eines Urtheils über die Führung oder die 2. wer außer dem im§ 146 Ziffer 3 vorgesehenen Falle den Bestimmungen Leistungen des Arbeiters und sonstige durch dieses Gesetz nicht vorgesehene Eintrag: dieses Gesetzes in Ansehung der Arbestsbücher und Arbeitskarten zuwiderhandelt; ungen oder Vermerke in oder an dem Arbeltsbuche sind unzulässig 3. wer vorsätzlich ein auf seinen Namen aus i a f. a gestelltes Arbeitsbuch unbrauchbar § 112. Ist das Arbeits buch bei dem Arbeitgeber unbrauchbar geworden, ver[macht oder vernichtet. 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 0 Auf vorstehende Bekanntmachung machen wir Sie mit der Empfehlung aufmerksam, für Durchführung dieser Gru udsätze, nöthigenfalls 7 durch Erhebung von Strafanzeigen, besorgt zu sein. Dr. Braden. Samstag den 22. l. Mts 9 u Bekanntmachung. ag den 22. l.„ von Vorn 1 t i i Schlußprüfung hiesiger Ackerbauschule stat. hr Vormittags bis 11 Uhr 10 Minuten Mittags findet in dem Nathhaussaale dahier die öffentliche Alle, welche sich für das landwirthschaftli Unterri ü ür die hi i zu dieser Prüfung hiermit freundlichst r nterrichtswesen überhaupt und für die hiesige Ackerbauschule insbesondere interessiren, werden ö i 9 ü Friedberg den 17. März 1890. 1 pr.. 1 Id liebe! 5 . . tan der n Tozis un unte icht n eahet Ber bete eit orst, vulden fisheseh handlur Futter Oecgeh dg was 3 abge auch Jähl. gebr errio Aus „0 artil Und ee . Anz 1 0 b 0 gestellt worden. Friedberg den 14. März 1890. ompagniebezirk Büdingen“ bestehen. 4 8 Darmstadt den 10. März 1890. ehalt 700 Mark nebst freier Wohnung und Heizung. zumen abzugeben, woselbst auch die Dienstanweisung einzusehen ist. Bekanntmachung. Bekanntmachung. D * Winter, Major z. D., Komm Bekanntmachung. Zu demselben treten ferner be Nach Mittheilungen des Großherzoglichen Kreisamts Büdingen ist zu Wallernhausen bei 5 Stück Rindvieh die Maul- und Klauenseuche Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Vom 1. April 1890 ab tritt in dem Landwehrbezirk Friedberg folgende Neueintheilung in Kraft: Der Bezitk der bisherigen 1. und 3. Bezirkskompagnie, zu welchen sämmtliche Ortschaften des Kreises Friedberg gehören, wird zu einem dauptmeldeamt Friedberg(Klosterkaserne Friedberg) vereinigt. Meldepflichten unterworfenen Angehörigen nachstehende Ortschaften des Kreises Büdingen: Berstadt, Echzell, Bisses, Gettenau, Heuchelheim, Pingenheim, Blofeld, Leidhecken, Altenstadt, Oberau und Hoͤchst an der Nidder. 5 Der seitberige Beurk der 2. Kompagnie(Kreis Büdingen) bleibt nach Abgrenzung der vorgenannten 11 Ortschaften als„Selbststänndiger hufs Kontrolirung sämmtlicher den militärischen Es wird noch bemerkt, daß die vorstehende Neueintheilung das Ersatz- und Oberersatz-Geschäft in keiner Weise berührt. andeur des Landwehrbezirks Friedberg. Die Stelle eines zweiten Dieners bei Großherzoglicher Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein soll vergeben werden. Militäranwärter werden bevorzugt. Meldungen sind bis zum 1. Mai in unseren Dienst— Großherzogliche Ceutralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein. Sonne. Dr. Hesse. eeä s Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der„Allianz“ Versicherungsgesellschaft in Berlin die Erlaubniß zum Steckbrief. Uatstathe ie, Paftbefehl erlassen worden. Erledigt: on Enkheim. 1 Frledbera den 10 1 erf ehr Mär 1890 Gegen den Wilhelm Brand von Stadthagen, 21 Jahre alt, ledig egen der Anschuldigung, am 24. Juni 1889 zu Büdes heim den Franz Kaver Wurm, früher Unterverwalter in Büdesherm, Ind Taxis'schen Gute zu Berling bei Regensburg, vorsätzlich körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, indem er demselben mitt- Ind eines Peitschenstlels mehrmals auf den Kopf schlug, sodaß blutende Wunden entstanden, Es wird ersucht, den ꝛc. Brand zu verhaften, Großberzoglichem Amtsgericht Vilbel vorführen und sofort Nachricht Die Ausschreiben vom 6. September 1889 gegen Heinrich Häßler don Battenberg, ducch Gend evangelisch, ist von Großherzoglichem Amtsgericht Vilbel unterm 7. und ihm mittelst einer Heugabel Verletzungen Betriebe der Unfall- und Transportversicherung im Großherzogthum auf Widerruf unter den hierfür vorgeschriebenen Bedingungen ertheilt. Jakob Böhmer aus Goͤllheim in Bayern wurde aus dem Großherzogthum Hessen ausgewiesen. März 1890 jetzt Unterverwalter auf dem Fürstlichen Thurn⸗ ls eines Rechens Händen betbrachte, anher gelangen zu lassen. Magnus Schneider e Amtsanwalt. an deiden n Butzb ich, und gegen arm Oestreich 0 1 Der Großbetzo dra mer Deutsches Reich. Berlin, 14. März. Der Reichskanzler hatte leute eine längere Unterredung mit Dr. Windt— lorst, der ihn aufgesucht hatte. Jedenfalls burden dabei die gegenseitigen Zugeständnisse festgesetzt über die in den neuen Reichstagsver— zung dei Führer des Centrums bewilligt nichts ohne eine Gegenleistung.— 15. März. Der„Kreuzztg.“ Ufolge hat Windthorst heute Nachmittag aber nals dem Reichskanzler einen Besuch abgestattet. durch vorbeugende Maßnahmen landlungen vorgesehenen Gegenstände, denn der gemeinsam zu begegnen, gerechtfertigt. Das Programm ergebe die Bahnen der technischen Berathungen. Die Eutschließungen der Conferenz blieben den hohen Regierungen vorbehalten. Sodann erfolgte die Präsidentenwahl. Auf den Vorschlag des oͤsterreich— ischen Delegirten Migerka wurde Minister v. Ber- lepsch per Acclamation gewählt. Derselbe nahm die Wahl dankend an. Staatssecretär Magdeburg wurde sodann zum Stellvertreter ernannt. — Die„Voss. Ztg.“ meldet, Wißmann werde zenten del— Zu der Artillerievorlage wird gemeldet, daß, Ende April nach Deutschland kommen. übgesehen von der Errichtung neuer Batterien, ebracht werden müßten. 1 lusgabe von 20 Millionen erforderlich. ä Post“ stellt außer der Vermehrung der Feld— 3 ertillerie sowie der Aufstellung eines Pionier— und zweier Trainbataillone auch eine Vermeh— ung der Fußartillerie in Aussicht. Das mindeste väte wohl die Aufstellung von je einem Bataillon Ar die drei Armeecorps, welche deren entbehren. 15. März. Der„Reichsanzeiger“ mel bet: Minister v. Berlepsch hieß um 2 Uhr die Delegirten der Conferenz in dem Congreßsaale f les Reichskanzlerpalais willkommen und sprach „len Dank des Kaisers für das Erscheinen der sfsielben aus. Die Einladung sei nicht die erste lieser Art gewesen, die Schweiz habe im Jahre 881 eine ähnliche Einladung ergehen lassen und auf dieselbe vor wenigen Wochen zurückge— bommen. Der Kaiser sei erfreut, darauf hin— heisen zu können, daß Dank der entgegenkommen— zen Haltung der Schwelz seine Bestrebungen kleichzeitig mit denen der Eidgenossenschaft Gegen fand der Conferenzberathungen bilden. Nach Ansicht des Kaisers verlange die Arbeiterfrage die Ausmerksamkeit aller ciwilisirten Nationen, 2 itdem der Friede der verschiedenen Bevölkerungs— klassen durch den Wettbewerb der Industrie be— 0 troht erscheine. Nach einer Loͤsung dieser Frage 8 suchen, sei nunmehr nicht allein eine Pflicht enfals der Menschenliebe, sondern auch staatserhaltende f Weisheit, welcher es obliege, für das Wohl der bürger zu sorgen und gleichzeitig das unschäßz— bare Gut einer jahrhundertalten Civilisatton zu . 275 4 22 (ee 5 erhalten. Alle europaͤsschen Staaten befänden ssch in ähnlicher Lage, deswegen sei der Versuch, — ges ger den Regierungen eine Verständigung herbel— 1 giführen, um den gemeiuschaftlichen Gefahren auch die 77 jetzt noch 4 bespannte Geschütze heute die Berathung des Bergetats fort. Nach 1 ählenden Batterien auf 6 bespannte Geschütze längerer Debatte bemerkte Ebenso alle neu zu örterung habe eigentlich kein Zeel. rrichtenden Batterien. Hierfür ist eine einmalige lichen Erlasse würden sicherlich Nutzen stiften; ab, worin van Die sum aber einen völligen Wandel in der socialen als Souverain des Congostaates, die Es klärung — 14. März. Das Abgeo'rdnetenhaus setzte Win dthorst, die Er⸗ Die kaiser⸗ Frage zu schaffen, müsse man Kirche und Schule auf gemeinschaftliche Grundlage bringen. — Emin Pascha soll sich grundsätzlich zur Uebernahme der Civilverwaltung in Deutschost⸗ afrika bereit erklärt haben. — 14. März. Die heute abgehaltene Ver- sammlung der Zimmerleute Berlins beschloß, am 10. Mat in den Generalstreik einzutreten, falls bis dahin nicht der gstündige Arbeitstag und 60 Pf. Stundenlohn gewährt seien. Braunschweig, 14. März. Auf den braunschweigischen Kohlenbergwerken ist ein Ar— beiterstreik ausgebrochen; es kam zu Thaͤtlich- keiten, wobet drei Verhaftungen vorgenommen wurden. Die Streikenden sind meist Polen.— 15. März. Auf dem Bergwerk„Viktoria“ bei Hötensleben erfolgten heute mehrere Verhaftungen wegen grober Exeesse seitens der Streikenden. Die Ruhe ist jetzt wieder hergestellt. Barmen, 14. März. In den letzten Tagen nahmen die Arbeiter der größten Riemendrehe— reien ihte Beschaftigung bedingungslos wieder auf. München, 15. März. Ein heute ver— öffentlichter Erlaß des Cultusministers von Lutz stellt fest, daß die Altkatholiken nicht der katho— lischen Kirche angehoͤren. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Pest. Das„Amts— blatt“ veroffentlicht die Demission des gesammten Cabinets, ferner ein überaus huldreiches Hand⸗ schreiben des Kaisers an Tisza, durch welches derselbe seiner Stelle als ungarischer Minister⸗ präsident auf eigene Bitte enthoben wird. Ein weiteres Handschreiben an den Grafen Szapary betraut diesen mit der Bildung des Ministeriums. Ferner veröffentlicht das„Amtsblatt“ die fol— gende Zusammensetzung des Ministeriums: Orczy, Minister des Hauses; Fejervary, Minister für Landesvertheidigung; Baroß, Handel; Czaky, Cultus und Unterricht; Szilagyt, Justiz; Josi⸗ povich, Minister für Croatien und Slavonien; Bethlen, Ackerbau. Mit der Leitung des Mini⸗ steriums des Junern ist der Ministerpräsident selbst betraut. Holland. Haag, 16. März. Eine halb⸗ amtliche Mittheilung bezeichnet den Zustand des Königs als ungefährlich. Belgien. Brüssel, 15. März. Der Ant⸗ sklaverei: Congreß hielt gestern eine Plenarsitzung Estrelde Namens des Königs, abgab, die Beschlüsse der Conferenz wurden energisch und rasch ausgeführt werden. Die maritime Congo-Commission nahm den von den englischen Bevollmächtigten ausgearbeiteten Text zur Regelung der Befreiung von Sklaven, die sich an Bord einheimischer Schiffe geflüchtet, au. Die Abfassung neuer Vorschläge seitens der franzoͤsischen Bevollmächtigten über das schieds— richterliche Vorgehen betreffs der Entschädigungen für ungesetzliche Verhaftungen wurde einstimmig genehmigt. Antwerpen. Hier fanden arge socialistische Unruhen statt. Tausend Socialisten, welche die Einstellung der Arbeit in einer Cigarrenfabrik erzwingen wollten, wurden mit Waffengewalt auseinander gejagt, wobei zahlreiche Verwun— dungen vorkamen. Frankreich. Paris, 14. März. Tirard wies im heutigen Ministerratbe auf die am 20. Marz in der Kammer bevorstehende Debatte über die Interpellation Tuerrel betreffs des franzoͤsisch-türkischen Handelsvertrags hin und erklaͤrt, man müsse diesfalls eines ähnlichen ab— lehnenden Votums seitens der Kammer gewaͤrtig sein, wie es gestern der Senat abgegeben habe. Mit Rücksicht hierauf und auf die Erreignisse in der letzten Zeit beschloß das Cabinet seine Demission, welche Carnot annahm. — 15. Maͤrz. Der Graf von Paris ist von Cuba heute in Cadix eingetroffen. Nach einer Meldung des„19. Jahr- hunderts“ waͤre die franzoͤsische Streitmacht bei Kotonn von 30,000 mit Gewehren bewaffneten Schwarzen blocklrt. — Großbritannien. London, 14. März. Unterhaus. In der Debatte über das Kriegs— budget erklärt Lord Stanhove, die erste Ver⸗ theidigungslinie wurde hauptsächlich aus regulären Truppen bestehen und einigen Milizbataillonen, total hundertzehntausend Mann, in drei Armee— corps getheilt, die Freiwilligen mit dem Rest der Miliz bildeten die zweite Vertheidigungslinie für Garnisondienst und lokale Vertheidigung. Manchester, 14. Marz. Eine gestern Nach— mittag stattgehabte Conferenz der Gruben-Arbeiter beschloß, daß, wenn eine Erhöhung der Löhne um 5 PCt. jetzt, und eine weitere Erhöhung um 5 pCt. im Juli bewilligt werde, die Lohnfrage für gelöst zu erachten sei. Die Versammlung der Kohlenbergwerks-Besitzer von Vorkshire be— schloß, die Forderungen der Bergarbeiter abzu— lehnen. Der allgemeine Ausstand beginnt morgen. — 15. März. Einer Meldung des Bureau Reuter zufolge wird die Zahl der Bergarbeiter, Arbeit eingestellt haben auf Die Dauer des Streiks ist Es sind Anzeichen vor⸗ onen seitens der Aubeit— welche heute die 250,000 geschätzt. nicht vorauszusehen. handen, die auf Concessi hat König Menelik, um seine ernste Sklavenhandel verbietenden italienisch-äthiopischen Vertrage nachzukommen, zu betbätigen, die italienische Regierung ersucht, Abessynien auf dem Brüsseler Anti-Sklaverei Congresse durch einen eigenen Delegirten ver⸗ treten zu lassen. Der Papst errichtete eine katholische Hierarchie für Japan und bestellte Bischofssitze in Tokio, Nagasaki, Kioto und Sandai. Ferner errichtete der Papst eine apostolische Praͤfektur für die deutschen Besitzungen in Kamerun. Türkei. Constantinopel. Auf Grund er⸗ haltener Berichte, die griechische Regierung habe alle früheren Vorsichtsmaßregeln gegen die Bil⸗ dung von Insurgentencorps und gegen die Waffen— ausfuhr nach Kreta eingestellt, ordnete die Pforte eine Verstärkung der Garnisonen in der Nähe der griechischen Grenze, sowie die strengste Ueber— wachung der Grenze an. Rußland. Petersburg. Die„Daily News“ berichten aus Odessa von erneuter Thätigkeit der Nihilisten im Auschluß an die demnächstige Ein— führung der Reformen Tolstoi's in 6 Provinzen. meldet, Absicht, dem den 12. März. Gestern Abend verübte der ilfe Gichner aus Breslau an der Rittner in der Bahyerstraße bet die Frau mehrere lebens Kopf und Hand erhieltz iff der Verbrecher die München, 19 jährige Vergoldergeh Schuhwaarenhändlersfrau elnen Raubmordversuch, wo gefährliche Messerstiche in Brust, mit der Beute, vier Mark, ergr Flucht. Bei der heftigen Gegenwehr war der Räuber gleichfalls verwundet worden, was zu seiner Verhaftung in einem Badergeschäft führte, wo er sich verbinden ließ. Der Thäter wurde von der schwerverletzten Frau erkannt r und ist zeständig. 0 Aachen, 14. März. Bardenberg fand vergangene der Wetter statt Ein Bergmann w zwei leicht verletzt. Königsberg, 14 ist der Eisbrecher heute fahrt damtt eröffnet. Neworleans, 14. März. Steigens des Mississippi ist der D ganze in der Nähe des Flusses gelegene Stadttheil i überschwemmt. Der durch das Austreten verursachte Schaden ist bisher nicht erheblich. Einen größeren Ver: fl lust erlitten die Kaufleute, welche Zuckerlager in den Jaletek 1 überschwemmten Stadttheilen besitzen. Viele am Flusse f 0 Ke N. gelegene Städte wurden mehr oder weniger beschädlgt, irbsen 100 Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen. Um ansen N Mitternacht ergoß sich das Wasser über die Dämme, as Malte Arbeiterabthellungen beobachteten den Lauf des Wasserg fütbt und besserten die schwachen Stellen der Dämme aus. ö Ftlege fund N 1 657 J. 90 1 1.0.60 März. Nach fünfstündiger Fahrt hr ee hier eingetroffen und die Schiff; P g 60 PI 68 g. 00 Kilo 1 12.0 uf Infolge des fortgesetzten eich gebrochen und der (raff an! „ 4 geber schließen lassen. 8 8000 an aufrührerische Literatur im Brieftasten 0 4 ortugal. Lissabon, 15. irz. Zahl- Lande eingeschmuggelt. 5 bös 55 e 1 sic heute Ans Stadt und Land. 0 1 N Artikel mußte 1 9 weng N in der medizinischen Schule, um Abordnungen Bu bdech. Der Schulftführer des Krlegervereinsver aum fc db wa e zur gage tien. 610 Pf., der Studenten Oporto's und Coimbras zuf bandes Hassia, Dr. Vogt dahier, ist von dem Kaiser mit r ver empfangen. Die bangen begaben sich in den Kronenorden 4. Klasse decorirt worden. 5 F; 5 a 9% Blu ngen. 2 gen beg e Buxkinstoff, vun zu einem Anzuge,, eb das königliche Palais, um den König un Rück⸗ erlei. 0 5 n N 15 Oni 8 Hanfeld, 14. März. Verzangene Nacht it wier reine Wolle, nadelfertig zu M. 5.85 Pf., für f 0 nahme des dem englischen Consul in Oporto ee große Fears drang bnsg 5 Bis beute Wittag eine Hose allein blos M. 2.35 Pf., urch dis ein ertheilten Exequaturs zu ersuchen. wurden acht Häuser eee der Frankfurter Hose, Buxtin- Fabrik, Depot Oettinger& Co., Frank, eee Italien. Rom. Wie„Capitano Fracossa“ eingeäschert. t 5 113 M. Muftrrauswahl um dthen Ine, 0 1010 l Näba 20 5 ochun 5 f e Musikverei. 0 5 4* 7 0 alt oo— Musikverein. usikverein. 8 Dienstag, 18. März, Probe im Lehrer⸗Seminar. Ho . Concer 1 0 Saalbau ⸗Theater Friedberg. . Samstag, 8 7½ Uhr 110 45 Trapp'schen Saale, Dienstag den 18. März 1890. 130 in den unter Mitwirkung von Frl. Mathilde Haas(Alt) in Mainz, Herrn H. Horman(Tenor) 9 90 44 Concertsänger, in Frankfurt und Jac. Geissell(Bariton) in Hanau. 1305„Madame Bonivard. In 2 Mittwoch den 19. März 1890. wa 5 0 7 7 Zum Benefiz für Herrn u. Frau Jaskows ki. 18 N 5 44 2 Augen links!!!„Gretchens Polterabend“. 3 1 hat sich in dem letzten siegreichen Kampfe um die Volks— Sie bat in 11 Monaten bereits 74 Tausend daß dieselbe, was Inhalt und Geist anlangt, Die„Berliner Morgen-Zeitung“ rechte als tapferer Soldat bewährt. Abonnent n erreicht, der beste Beweis dafür, Tüchtiges leistet! Zu unserer am Mittwoch den 19. d. stattfindenden Benefizvorstellung laden wir biermit ergebenst ein, Hochachtungsvoll 7 1300 Max und Marie Jaskowski. die„Berliner Morgen⸗Zeitung“ bung im täglichen Famittenblatt große, spannende Romane und totet nur 1 Marl vierteljährlich!! 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N St 5 zur Unterhaltung der gemeinhestlichen Gebäude, Langscheid, Abth. 3, 6 rm Buchen, 64 rm 1 ee amen bn g eee Guchen Stich: 1820 in fed Beine e e 5 Weißbinder⸗ Spinglet⸗ e e zur e Zusammenkunft am Bannweg. W. Bernbeck. f ;. er, Seilerarbeiten un Hoch-Weisel den 14. Mär 1890. n 5 1 Materiallieferungen sollen für das Rech 8 Hoch“ März 1. 0 110 e. vergeben 19 5 2, 1326 e 5 ee ruchsteine, 8 ostenanschläge und Bedingungen liegen 1. 4 a 1 77 offen, woselbst auch die Offerten mit be 2 N 7 1. ee edi 1 1 f 8 85 77 22 d. Mts., Vormittags 11 Uhr, ein⸗ ed u er 1912 Wilh. Geh in Vilbel. 5 gereicht werden können. N g Nene. 5 Se 57 c z erhalten freundliche Aufnahme und Beau chti der D Itfl D h ben Fr V 9 0. bel einer ruhigen Paule e ber fl 0 U iges 0 aumwa 8 5 . 0. 3 5 131⁴ Srteinhäußer. e. 1318321 empfiehlt W. Bernbeck. 1 Faselochs.„Zwei möblirte Zimmer Drulschen und ewigen Klecsnmel“ 6. 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Butter tostete pig* N Pf., neue Rapunzel per Portion 0.70 Geboren: per Pfund 1.00—0.00 M., Kaͤse per Pfund 45—46 Pf. is 1.00 M 3.„ 25 N Jakob Konrad Gutjahr un Fer 1 Stück 5 Pfg. a 8 Tochter t Gießen, 8 Auf dem heutigen Wochenmarkt 5 Repertoir-Entwurf 10.„ Dem Kaufmann Jakob Heck 1 Tochter. 1e ktiete: Butter per Pfund M. 0.90—1.00, Eier 1 St. 5 der vereinigten Stadt Theater in Frankfurt. 10.„ Dem Handelsmann Leopold Ehrlich 1 Sohn. 2 St. 9 Pf., Käse per St. 4— 8 Pf., Tauben per Paar Opernhaus 8 Dem Dtiensiknecht Karl Emmrich Leißner 4 8. 0.60—1.00, Hühner per St. M. 1.20 1. J0, Hahnen Dienstag den 18.: Zum ersten Male wiederholt: Vater, Aro, 1 0 5 per— 100. dere 3 daa 2 land. Große Preise. 5 909 Dem Meölhändler Abraham Stern 1 Tochter. enfleisch per Pfd. 66—72 Pf., Kub, und Rindsleisch eittwoch den 19.;: Geschlossen. Gestorben: 60 Pf., Schwelnefleisch 60 70 Pf., Hammelfleisch Donnerstag den 20.: Einmaliges Gastspiel des Kammer 2.„ Rosalie Auth, 44 Jahre alt. — 68 Pf., Kalbfleisch 52— 60 Pf., Kartoffeln vro sängers Emil Götze. Stradella. Stradella: Herr“ 8.„ Der Großh. Gendarm i. P. Georg Lind, o Kilo M. 4.20—4 50, Zwiebeln per Centner M. 11. Götze. Hierauf: Puppenfee. Außer Abonn Erh. Pr. 48 Jahre alt 8 12.00 Freitag den 21: Geschlossen. 11. 5 Der Sattter Heinrich Rau, 24 Jabre alt. Frankfurt, 11. März. Engros Markt. Heu pro 100 Samstag den 22.1 Fidelto. Gewöhnliche Preise. 14.„ Babette Kaus, 37 Jahre alt lo M. 5006.60, Strobd pro 100 Kilo M. 5.00 6.00, Sonntag den 23. Lohengrin. 9 Louise Müller, geb. Faatz, 74 Jahre alt. aferstrob M. 4.80, Butter 50 Kilo M. 80-85, Weißkrau! Schauspielhaus. 21. 5 Ein todtgeborenes Töchterchen des Dienst⸗ Kilo M. 3— 4, Wirsing 8-10 Pf. Rotbkraut 15—25 Pf. Dienstag den 18 Viel Lärm um Nichts. Gew. Pr knechts Konrad Köhler Irbsen 100 Kilo M. 18— 24, do. geschälte M. 22— 92, Mittwoch den 19.: Ehre. Gewöbnliche Preise. 22. 4 Katharina Elisabetba Schmidt, Tochter des Ainsen M. 1942, Grünekern M. 14 16, Kartoffeln] Donnerstag den 20.2 Ehre. Gewöhnliche Preise. Handelsmann Wilhelm Schmidt II., 4 Jahre Malter M. 3— 3.50, Zwiebeln per Etr. M. 10, Freitag den 21.: Gotz von Berlichingen. Gew. Preise.]„ RW, a 7 übst(raff.) 50 Kilo M. 30.. Samstag den 22.: Ehre. Gewöbnliche Preise 25.„Der Taglöbner Gregor Göt, 59 Jahre alt. Frankfurt, 15 März. Wochenmarkt. Erbsen ganze] Sonntag den 23.: Ebre. Gewöbnliche Preise. 27.„ Karoline Sophia Ernesung Süß, Gbefrau des fd. 14—18 Pf., do. geschälte 16—20 Pf., frische Montag den 24.: Zum ersten Male: In eiserner Zeit. Seminarlehrers Heinrich Süß, geb. Schäfer, anzöͤsische Erbsen per Pfund 70 bis 80 Pf., Linsen Trauersp in 5 Akten von Fr. Spielbagen. Gew Pr. 36 Jahre alt. 6— 25 Pf., weiße Bohnen 16 20 Pf., gelbe Kartoffeln per 8 Pescheid 14—16 Pf., rothe Kartoffeln per Gescheld 12 8 N 7 sis 14 Pf., Mäuschenkartoffeln per Gescheid 20—25 Pf., 3 Auszug 5 2 3* 3 Gelo⸗ Cours. 55 butter per Pfd. M. 1.00— 1.20, Eter das Stück 4 bis aus dem Civilstands-Register der Stadt Friedberg. Frankfurt am 15. März 1890. n Anzuge Pf., Blumenkohl kleiner 40-70 Pf., franz. Kopfsalat 4 8 Getraut: Geber Nebmer 2—* 1418 Pf., Sellerteköpfe 10-20 Pf., Romainsalat ver 2. Febr. Der Maschinist Johann Georg Weber zu 2 2 MN. Pf. M. Pf. di. n tück 00 bis 00 Pf., franz. Romainsalat 70— 80 Pf., Bußbach mit Katharina Eckholt zu Friedberg. 20 Frankenstücke 18. 21 16. 17 „ n Zwiebeln das Gescheid 25 Pf., per Centner M. 0.— 10, 9. Der Kaufmann Heinrich Konrad Ammenhäuser do. in ½ 16. 20 16. 16 Ce. un Sarotten das Päckchen 40-60 Pf., Koblraben das Stück zu Marburg mit Auguste Christine Muhl zu] Dollars in Gold 1. 20 4. 16 e, e 50 Pf., gelbe Rüben die Portion 3040 Pf., rothe Friedberg. Ducaten. 9. 63 9. 59 — 5.30 Pf., Weißkraut das Stück 15-30 Pf., 11 9 Der Kaufmann Joseph Sternberg, Wittwer,„ al marco a 9. 665 9. 60 Notbkraut 20—30 Pf., Wirsing 12-20 Pf., Endivien zu Weilburg mit Bertha Friedmann zu Englische Sovereigns. 20. 38 20. 83 Russische Imperiales— 190 alat 00— 00 Pf., Schwarzwurzel 50—60 Pf., Cronberger Friedberg ll. e Holz⸗Versteigerung. Mobiliar⸗Versteigerung beg. 3 8 f f — 0 in den Gräflich Solms Rödelheim'schen Wal— in Bad⸗Nauheim. f* dungen. Donnerstag 7 20. d. Mts., von ee. 9.* »Distri Wobnung der Frau Regierungsrat H ard. Ia Revier Beinhards, Distrikt Oberwald, werben werden dn ker Wobnung 1 an versteigert: mann dahier, Alieenplatz Nr. 306, wegiugsbhalber fol * 2 5 2 1 4 sönde öffen 1 5 d ve 1 ml* 1 Donnerstag den 20. März, Vormittags 9 Uhr: gende Gegenstände öfen tlich meistbiend versteigert, nämlich: 1 18 Raummeter Buchen- Scheiter 2 Betten mit Sprungrahmen, 1 Gesindebett, 1 Wasch 5—— a dom 5 ode Waschtisch Sopt 10 24 g Buchen⸗Knüppel, Commode, 1 Commode, 1 Waschtisch, 1 Sopha mit end 57 2 Eichen⸗Knüppel 3 Polsterstühlen in gepreßtem Plüsch, 3 große Kleider — 14 2 Nadel Anüppel/ schränke, 3 Nußbaumstüble, Küchenschrank, 6 Garten N 4 10 7 Buchen Stöcke, stüble und Tischchen, 1 Ofenschirm, 1 Küchenstubl, 1 15 Eichen- Reiser. 1 Blumentisch. Porzellan, Bilder, Waschkörbe, Kohlen⸗ 17700 Wellen Buchen⸗Reiser, g kasten, 1 Herd, 5 Oefen, I franzssisches Perkusions „ leni 700 Nadel⸗Reiser, 1 und diverses Haus und Küchengeräte 3 * l Zusammenkunft am Forsthaus Beinhards. Bemerkt wird noch, daß gegen r ge Vürg, Wickstadt den 12. März 1890. schaft Zahlungsfrist dis zum 1. August d. J. gestattet 9770 Der Gräfliche Revierföͤrster wird. J f l 1 1237 Habich. Bad Nauheim den 14. März 1899. . Großherzogliches Ortsgericht Bad⸗Nauheim. j Wörner. e Holz⸗Versteigerung. de e Jagdverpachtung. Mittwoch den 19. März l. J., Vormittags Materiallieferung. Donnerstag den 27. d. M., Vormittags 10 Uhr, soll auf unserem Büreau die Anlieferung nachstehender Mate⸗ tialen, als: 250 Stück Schreinerdielen, 15 Tafeln Pfannenblech, 100 Stück Roststäbe, 97 Stück gußeiserne Röhren, 1 Faß Maschinensl, 1 Faß Rübsl, 2 Faß Petroleum, 75 Kilo Schweineschmalz, 600 0 Stück gewöbnliche Backsteine, 1000 Stück feuerfeste Backsteine, 15. 0 Stück kleine spitze Back. steine, 200 Stück große spitze Backsteine, 5000 Kilo Schwarz⸗ kalk, 300 Kilo ißkalk, 8 Tonnen Cement, 400 Säcke à 2 Ctr., 3000 Säcke a 1 Ctr., 2500 Säcke a ½ Ctr, 50 Kilo Bindfaden, 250 Salzkörbe, 400 Kübel, 550 Kilo Eisenoxyd, 75 Kilo Seifenpulver und 500 Kilo Wermuth (von letzteren 3 Artikeln sind Muster vorzulegen) auf dem Submissionswege vergeben werden. Die Offerten sind versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift„Mate⸗ riallteferung betreffend“ versehen, vor der angegebenen Zeit abzugeben. Die Eröffnung derselben findet in Gegen⸗ wart der erschienenen Submittenten statt. Die Beding⸗ ungen liegen von heute ab zur Einsicht offen und können Abschriften derselben gegen Einsendung des Betrags von — 150 Pfg in Briefmarken bezogen werden. Bad⸗Naubeim den 14 März 1890. Großherzogliches Salinen und Bergamt Bad⸗Nauheim „ 10 Uhr, werden in dem Freiberrlich von Nitter'schen 11. 475 Walde bei Hof Haselheck folgende Holzsortimente Freitag den 21. d. Mis.“ Nachmittags 2 Uhr, 1293 Jäger. f verkauft: soll die leibfällig gewordene Feldjagd der Gemarkung. 2 N ch, 2 Raummeter Eichen-Scheidholz, Nieder⸗Eschbach, 630 Heetar haltend, auf dem hiesigen Holzv erstei gerun 5 24 5 Nadel Scheidholz, Ratbbaus auf 6 Jahre öffentlich verpachtet werden 2 9 1 5 9 Eichen- und Birken-Knüppel, Nieder Eschbach den 13. März 1890 Mittwoch den 19. März d. J., Vormittags 10 Uhr, eie 4752„ Nadel Knüppel, Großherzogliche Bürgermeisterei Nieder Eschbach. soll im Gemeindewald zu Hoͤchst a. d. N., Distrikt Rost, e 2 1 Nadel⸗Stöcke, 1291 Faust folgendes Holz versteigert werden: 3985 Wellen Birken und Eichen Reisholz,* 7 75 3 8 Raummeter Eichen Scheiter, 1 2198 Nadel Reis holz,. U t* ad 10 1 Buchen Knüppel, eitad, 1900 0 Weiden⸗ und Aspen⸗Reisholz, Oe far denans ri). 42 50 Eichen Knüppel, 1 100. Virken⸗Reiser, zu Besen geeignet, Die Erneuerung des O elfarbenanstrichs in den Zellen 20 5 Buchen Reiser, 7 500 Gebund Ginstern, der Badehäuser, veranschlagt zu 1960 M. Pf. 103 5 Eichen Reiser, 110 35 Stück Nadel⸗Stangen vor 6—7 m Länge und und der der Gartenmöbel der Bade 5 2 2 Buchen⸗Stöcke, duni. 11—12 em Durchmesser. anstalt, veranschlagt zu 651„ 50„ 25 8 Eichen Stöcke, Die Zusammenkunft ist im Schlag 1 am Weg nächst soll öffentlich vergeben werden. Voranschlag und Beding 32 Stamme Eichen Bau; und Werkbolz, von 17—45 10 Meter Länge. ungen liegen auf unserem Büreau zur Einsicht offen und 1 dem Hof Haselbeck. en Friedberg den 13. März 1890. 2 sind Angebote bis 24. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, bet In Auftrag der Freiherrlich von Ritter'schen Gutsver- uns einzureichen. 1 i 8 ubeck. 7 waltung zu Rüdesheim. Bad Nauheim den 14. März 1890. 1 Ber 1 1263 Heldt. Großherzogliche Badedireetton Bad⸗Nauheim. 12 5 1294 Jäger. ue, Holz⸗Versteigerung. b h. Montag den 24. März, Vormittags 10 Uhr, sollen K e e 1 m e n jeh un dem Gräflich zu Rantzau'schen Kirchwald bel Ziegen- 9 berg versteigert werden: Grobkörnige Pfälzer Rothsaat robkoörnige alzer Rothsaa swachs 100 Raummeter Buchen Schestholz, 5 1g fü 0 2 saaf, ll 0 2 Buchen ⸗Nußschelt, Prima Provencer, Luzerne, N get ube + 830 Wellen Buchen⸗Astholz, doppelt auf Seide gereinigt, in bekannten hochfeinsten 42 01 7400„, Aus buschreisig(Backholz). Qualitäten bei Wilbel gertsa Ztegenberg den 15. März 1890. 0 Vilhelm Fertsch. b Alctsdl 16 518 Sommerlad, Forstverwalter.—— J 5 g abe 0. 3 10 r A 1 10. Ich suche in der Nähe vom Bismarekhäringe a 8. einen kleinen Garten zu zac fue eingetroffen bei: 4 910 H. Geibel. 1269 Wilhelm Fertsch. Centimeter Durchmesser und 4 Die Zusammenkunft sindet auf der Rommelhausen statt. Höch sst a. d. N. den 14. Marz Großherzogliche Bürgermeisteret Hoͤchst a. d. Mäd rich. Kreisstraße nach 1890. 1809 Prima Finger- Uähmaschinen von 60 Mark an bei 181 G. M. Reuss. Wohnung zu vermiethen. Das von Herrn Lehrer Werner bewohnte Logis, bestehend aus 5 Zimmern im unteren Stock, 2 Speicher- kammern und Zubehr, wird im Frühjabr frei und kann vom 1. April an bezogen werden. Näheres bet 120 Professor Klein. r 5 Geschäftsübertragung. Das von meinem seel. Manne betriebene Geschäft, Schlosserei und Ofenhandlung, habe ich heute an den Herrn Wilh. Adam Heß aus Reichelsheim übertragen, der dasselbe in unveränderter Welse für seine Rechnung weiterführen wird. Indem ich für das meinem ver⸗ storbenen Manne und seither mir in so reichem Maße geschenkte Vertrauen bestens danke, bitte ich dasselbe auch auf meinen Nachfolger gütigst übertragen zu wollen. 4 Friedberg den 11. Maͤrz 1890. Hochachtungsvo 5 Max Henkel Witwe. Auf vorstehende Annonce höfl. Bezug nehmend balte ich mich den verehrten Einwohnern von„ Umgegend in 1 in das Schlosser⸗, Pumpen- und e e einschlagenden Arbeiten, sowie in selbstgefertigten schmiedeeisernen e un MWurmbach'schen Füllreguliröfen, von welchen ich für Friedberg den Alleinver⸗ kauf übernommen habe, bestens empfohlen, sichere prompte und billige Bedienung zu und bitte um geneigten Zuspruch. g Friedberg den 12. März 1890. Hochachtend Wilh. Adam Iless. 1250. i vormals Max Henkel. Frühjahrs⸗Jaquets, Promenaden⸗Mäntel, Negen⸗Mäntel empfiehlt, neu eingetroffen, Mayer J. Hirsch. 1286 Herrnhaager Baumschule bei Büdingen. Wegen voraussichtlicher gänzlicher Räumung unserer Baumschule in diesem Frühjahr empfehlen wir Apfelhochstämme (Vorrath 10,000 St.) zu außerordentlich billigen Preisen. I. Wahl 60 Pf., II. Wahl 40 Pf., III. Wahl 20 Pf. per Stück. Außerdem Birnhochstämme à 40 und 20 Pf. per Stück. Allee⸗ und Zierbäume sehr billig. 1273 W. Wolter, Obergärtner. Butzbacher Fasel⸗, Zuchtvieh⸗ und Schweine⸗Markt . am 20. März 1890, verbunden mit Prämiirung von Faseln und Rindern und großer Verloosung von Faseln, Rindern, Schweinen und nützlichen Gerüäthen— Loose sind durch Herrn H. Forbach zu beziehen Bemerkt wird, daß Händler mit direkt aus der Schweiz bezogenen Simmenthaler Faseln und mit nord— deutschen Milchkühen zum Markte eintreffen werden, Butzbach den 4. März 1890. Großherzogliche Bürgermeisterei Butzbach. 106 Küchel Holzversteigerung. Holzversteigerung. Mittwoch den 19. März, Vormittags 10 Uhr, kommen Mittwoch den 19. d. Mts., Vormittags 9 Uhr an— im Ober⸗Eschbacher Haardwalde folgende Holzsortimente fangend, kommen im hiesigen Gemeindewald zur Ver— zum Verkauf: steigerung: 51 Eichen Stämme- ea. 26 Kubikmeter, 46 Rm. Buchen Knüppel, 5 Buchen⸗„ 4 5 58„ Buchen-Stöcke, 2 Kirschbaum Stämme= 1 Kubikmeter, 28„ Eichen Scheitholz, 28 Nadelholz„ und Stangen, 128 ö, Etchen Knüppel, 23 Raummeter Buchen- und Eichen Scheitholz, 16, Etchen⸗Stöcke, 150 Eichen-Wellen, 10 Kiefern Knüppel, 290 Nadel, und 600 Ginsternwellen, 60 Raummeter Stockholz. Zusammenkunft am Pflanzgarten. Ober Eschbach den 11. März 1890. Großherzogliche Bürgermetsterei Ober Eschbach. 1302 Fritzel. Holz-Versteigerung. Donnerstag den 20. März d. Mts., Vormitt 0.. ags 9 Uhr, sollen im Gemeindewald Klein-Karben bei. nachstehende Holzsortimente auf Ort und an versteigert werden: e 111 Raummeter Buchen-⸗Scheitholz, 0 7 Buchen⸗Knüppelholz, . 25 Buchen-Stockholz,. 2680 Eichen- und Buchen Wellen 15 Frankfurt 795 N. VV 7 9 10 Gim. Durchm., 200 Stück in einer Saison fabrizirt. 118 800 Tannen⸗Lärchenst 5— 12 M. e 5 1 n le ee Sucre es, Gynmnasiasten und Realschüler Die Zusammenkunft ist im Dachs bau. finden in nächster Nähe des Gymnasiums und der Real— Klein⸗Karben den 13. März 1890 ö Jension i ö g 3. N 90. chule gute Pension in der Familte einer Pfarrerswittwe Großherzogliche Bürgermeisterei Kleln-Karben. zu Gießen. Veaufsichtigung der Schularbesten. 1 1220 Buchen- Wellen, 1935 Eichen Wellen, 435 Kiefern Wellen. Zusammenkunft im Ort. Stammheim den 15. März 1890. Großherzogliche Bürgermeisterei Stammheim, 1302 Thaler. Eine Wohnung ver 1. Juni zu vermiethen bei Carl Söllner, Metzger. A2 + Berolina-Säemaschine, deutsches Reichspatent, neueste und beste aller bekannten Säemaschinen. Nur zu beziehen von Moritz Weil jun. Zwiebel⸗ und Eibischbonbonz Arnica⸗ und Eisbonbons, Friedrichsdorfer Zwieback 1212 empfiehlt F. Weihl. 1231 bei M. Isenburger am Bahnhof. n 1 1 2 2* 5 0 10 4 Berliner Schloßfreiheit⸗ Loose. 5 3 Ein Zimmer mit Cabinet, el dazu eine Küche(mit Wasserlettung), auf Wunsch nog großer. eine Kammer, zu vermiethen und Ende d, M. beziehbe 3 bei H. Lang, Neallehrer 1. P. Erbse Tokayer, Sherry, Malaga. pfchlt n Cognac, Arac, Rum, Ia Medicinal-Leberthran, Cacognia von Moser& van Houten, Eicbhelcacao, Malzextract, Kindernahrung, Aechte Sodener und Emser Pastillen, Isländisch-Moos-Pasta, N Stollwerck's, Moser's& Wucher's Brustbonbons, Hühneraugentinctur, Warzenmittel, Sämmtliche Mineralwässer in stets frischer Füllung, Hofapotheke zum Mohren. 6 W. Georgi. 1. 1. 100 kräftige Apfelbäumchen, ö à Stück 1 Mark, verkauft 12a Fauerbach b. Ir Söllner, Lehrer. Einen Lehrling — sucht W. A. Heß, vorm. Max Henkel, 1249 Sgclosserei. Ein gut erbaltenes 85 —* Tafelklavier hat billig zu verkaufen 1244 Lehrer Lepper in Reichelsheim. Einen Lehrling mit guter Schulbildung sucht 1 1191 H. Flaschenträger. . — 2 — — — —. — — — 2 3 S — — —. 3 — 2 — — 5 —.— — — — 2 Unterzeichnete. 1276 1283 2 sehr gut erhaltene Süemaschinen (die eine 2 Meter, die andere 1/75 Meter) hat billig zu verkaufen Wilh. Häuser. Berliner Schloßfreiheit⸗Loose werden noch von mir besorgt, auch Antheile von M. 2 an per Klasse. 1282 Ph. Dan. Kümmich. 1271 Für den hiesigen Park werden noch Arbeiter angenommen. Bad⸗Nauheim den 14. März 1890. Ostermeyer. Haushaltungs⸗Kaffee von Wilhelm Eppler, Stuttgart. Gebr. Kaffee, feinster Qualität, mit Malz, das Pfund nur M. 1.10, kräftig und rein im Geschmack, sparsam im Haus halt ein wohlschmeckendes Nährmittel für Ge— sunde und Kranke Täglich verwendet von tau— senden der besten Familien, analysirt und vortheilhaft begutachtet von den berühm testen köniplichen und städtischen Laboratorien, vorzüg liche Atteste vom Infanterle-Regiment Kaiser Friedrich u. s. w. Alleinverkauf für Friedberg J. A. Windecker. Feinsten Perl⸗ Kaffee, per Pfund M. 1.60, bei . Ir. Wagner. 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Sei 1,714,659 93 1,714,659 93] Wechsel 253,855 05 . 8 190,678— 190,678 Belehnung auf Werthpapiere 103,834 ** 8. 3,513 3,513 Kaufschillinge 1,180 1—— 173511[11 173,511 11 ärtige Correspondenten 4,394 15 1— 324,519 91 324,519 91 Giro⸗Conto 8,068 69 a 1—— 1360,310 60 1,360,310 60] Bank-Conto 52,289 17 f 1—— 201,290 85 201,290 85] Coupons- und Sorten⸗Conto 983 62 200,495[18 3 5 1,634,876 54 1,634,876 54 Conto-Corrente A, mit Credit 679,271.78 1,702,992 15 —— I Haus⸗Conto 35,000— 35,000— 1 8 18355 183551 Mobilien-Conto 983 55 30668 129023 190 141,052 96 846,156 80 987,209 76] Conto⸗Corrente B, ohne Credit 84741054 847.410 54 283,622 86 17,095 78 330,718 64] Stamm-⸗Antheile 1— 3,27 0 3.270— tuttige 0 3,11477 2,400— 5,514 77 Conto pro Diverse 3,474 77 3.47477 55222 1— 15498 59,720— Reservefond-Conto 5 K 1 3 2 deli, 19,740— 2,260 22,000— Special-Reservefond-Conto—— 21000— 15000— 22,000 Haus⸗-Reservefond-Conto———— a. 722,890 87 1.026,98691 1,749,877 78] Spar-Einlagen-Conto* 809,830 26 809,830 26 — 124 50 1.189 65 131415 Pfennigsparkasse—— 119425 1.19425 * 124 35 2435 Zinsen, vor- und rückwärts— 85 4,731 20 4.731 2⁰ —— 250— 250 Anwaltschafts-Conto———— 42 en 2.22122 66,046 23 68,267 45 Gewinn auf Diverse— 42,248 08 12,248 08 len 1,248,989 18 8,492,767 68 9,741,756 86 1,245,694 117558 92 9098 950 0 u Pauset.————!] Kassebestand am 31. Dezember 1889.— 42,803 83 42.803 83 Lcd IF FI a7 68 9,711,750 806 IZI5 dd II 719 75 971175 N„„„„ 1„„* 200 7 1 2„ 11 Loot unnd Activa. Bilanz vor der Gewinn⸗ Vertheilung. Passiva. Arbeu⸗ 2 8 M. Pf. M. Pf. Effecten⸗Conto: Stamm-Antheil-Conto: netmenet. Verschiedene eigene Werth papiere 146,490 Mitglieder-Guthaben„ 327,448 64 1 Kassa⸗Conto: Gekündigte in 1890 zur Auszahlung kommende 3 1%%% ̃ͤͤ•... ᷣͤ 12,803 83 CCC 2,040— 5 9 sel-C Ro 1 5 — Wechsel⸗Conto: N Reservesond-Conto: il% ¶ AAT 134,715 80 Bestand..„ 59,720 2 ) 182,619 10] Special Reservefond Conto: tuttgart. Belehnungs⸗Conto: 85 eee. 22.000— 11 Vorschüsse auf Werthpapierrtrtre 126,742] Hausreserve fond Co nto: ali! i Kaufschillings⸗Conto: VCC(cc 22,000 N.* a enge 15,209 Spar-Einlagen-Conto: Giro⸗Conto: 8 b Guthaben auf Einlagebüch te 940,047 52 1 Guthaben bei der Deutschen Genossenschafts 1 Pfennigsp arkasse-Conto: 4. M 27,344 63 Im Umlauf Weng. 1199 Stück Sparmarken 1 Auswärtige Correspondenten: S„ 119 90 0/ 2,646 43] Auswärtige Corres p onde unten: Conto⸗Corrent-Conto A: 2 Creditoren„„ 1.95306 4 Debitoren mit Credit. 806,895 19 Conto-Corrent⸗Co nto 5. Conto⸗Corrent⸗Conto B: Creditoren ohne Credit 141,435 79 eie kredit 15636 57 Conto-Corrent-Conto A: 5 3 1 Bank⸗Conto: Creditoren mit Credie 59,507 80 Guthaben bei der Deutschen u d e 5 25 Zinsen-Bilanz Conto: Bank Frankfurt a. M.. 74,838 05 Vereinnahmte 1890r Zinsen 12435 Haus ⸗Conto: AnwaltschaftsConto: t, Vereinsgebäude, angenommener Werth... 35,000 Beiträge zur Verbands- und Hilfskasse... 250 1ct Coupons und Sorten⸗Conto: Gewinn- und Verlust Conto: Ses Vorräthige Coupons 18795 Vortrag vom Jahr 1888.. M. 2,221.22 Mobilien-Conto: Reiner Gewinn im Jahre 1889„ 25,698.15 1 Buchwerth der Mobilien und Materialien.. 1,106 68 M 77910057 1 Zinsen-Bilanz⸗Conto: Ab Be. mäß 8. 81. l 14 90* M. 1872.35 8 Bewilligungen gemaß F. 3 Rückständige Zinsen auf A M. 1872. des Statuts Beiträge, zur Ver ö N„ 1 2 1 ds d Hilfskasse 1900. 26.019[37 7 1„eigene Effecten, g bands- und Hilfskasse. f 6,019[3„ 1 7„ Kaufschillinge„ 91.95 73120 1.602.966 43 1.602.966 43 „ Soll. Gewinn⸗ und Verlust⸗ Berechnung. . 6 M.[Pf M. Pf.. Zinsen: Vortrag pr. 31. Dezember 1888. 222122 auf laufende Rechnung mit Credit. 3,062 01 Zinsen: „.„„ ohne Credit 2.993 90 auf Effecten„ 4,465 06 C0 92818 1 91 8“„ Vorschuß⸗ und Discont⸗Wechsel 8.30462 72 „Spar ⸗Cinlagen 97 242815 1. 35„ belehnte Werthpapiere. l„63595 Provisionen: 70„ Kaufschillinge. A e ee 642 50 auf laufende Rechnung, Bank-Conto 1,101„ laufende Rechnung mit Credit. 40,151 77 1 5 Haus⸗Conto: 64„„ 10 ohne Credit 773 55 Wird hier Reparaturen 120 5 8 5 Giro⸗Conto. 304 7 N 1 8 o C 9 1 e 8 50 Diverse. 255 0 5 99 70 N. oncen: 5 . zum Unter- und 14 88 1 5 Haus⸗Conto 880— 62,171 48 duden Jahresbeitrag zur Hilfskasse deutscher Provisionen: f N 5— e 8 Wirthschaftsgenossen— auf laufende Rechnung mit Credit 5,701 19 5 schaften, ½% Dçvom Reingewinn 1 N 1 ohne Credit 66035 fan: 2 M. 25,698. 15.. 130— 250 Gewinn auf Inkasso-Wechsel und aus—.* 0 fe ö N ländische Tratten F 70903 das Groß 1 5 No 8 5 1 f 85. 5 5 n nge Gewinn auf Coupons und fremde Noten 650 42* 50 A1 0 N hier. 200— Provisions-Zins- und Cours-Gewinn 1 1 an den Volksbildungsveren. an Effecten 3,761 93 11.482 92. 0 icht zur an den Aufsichtsrath zur weiteren Dis⸗ 5 a„ 2 5 1 . ĩ˙· 300 500 4 tba. u — 3* l Verwaltungskosten: 4 5 nd sorstw FCC 15,100— 4 lar ting Revisionsgebühren und Gratifikationen 1.150— 3 ur Anmel 312 30 16,562 30 ö Saldo der sonstigen Unkosten. Gewinn⸗Saldo 0 26,019 37 8 1 Nachweis über die Mitgliederbewegung pra 1889. Am Anfang des Jahres war die Mitgliederzahl Während des Jahres sind neu eingetreten und während desselben ausgeschieden: 3 freiwillig, 23 durch Tod. Mithin Mitgliederzahl am Schlusse des Geschäftsjahres 1889. Der Vaorstand: Hecht. Die Generalversammlung findet Montag den 24. März, Abends 8 Uhr, im Windecker'schen Felsenkeller statt. Also Zugang Ermus. 802 134 26 8 108 910 Dörr. Obstbäume. Kataloge umsonst. 5 à 116/10.) Hochstämme und Zwergbäume, bedeutende Vorräthe. Obstbaumschulen von Karl Umber Laubenheim bei Mainz. in 231 ee ee eee eee eee e eee eee eee e, eee eee ie e eee eee 2 8— 2.— n. 2 n eee ee eee eee eee eee*———— N 9 7 e * e een Verloren im Wartesaal II. Classe Groß⸗Karben ein Geldtäschche 5 4. n. Dem redlichen Finder gute Belohnung bet chch 1296 gehülfenprüfung. Erfolg g tirt. Prosp: b e 2 irt. Prospfeete kostenfrei 25 884a.) Dir. Alb. Schaake, 1 Postsekretär a. 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