ticdben harche sluͤdche * 1890. Donnerstag den 6. März. 23. Oberhessischer Anzeiger. Pird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, r und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. oncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.„lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Amtlicher Theil. beffend: Die Invallditäts⸗ und Altersversicherung. Friedberg den 21. Februar 1890. s Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Vorstände der Ortskrankenkassen des Kreises. Indem wir Sie auf die nachstehende Bekanntmachung aufmerksam machen, empfehlen wir Ihnen die sorgfaltigste und genaueste Erfüllung Ihnen hiernach obliegenden Verpflichtungen auf das Dringendste an. Dr. Braden. 2 5 Bekanntmachung. die Invaliditäts- und Altersversicherug betreffend. Durch Kaiserliche Verordnung vom 30. Dezember 1889 sind die§§ 18 und 140 des Gesetzes vom 22. Juni 1889, die Invaliditäts⸗ Altersversicherung betreffend, mit dem 2. Januar 1890 in Kraft gesetzt worden. Für den Erlaß der Verordnung ist die Absicht bestimmend gewesen, denjenigen Personen, welchen in Gemäßheit der§§ 156 und folgen— des erwähnten Gesetzes während der Uebergangszeit Invaliden- und Altersrenten auch vor Zurücklegung der in§ 16 daselbst vorgeschriebenen rtezeit bewilligt werden können, für die Beschaffung der von dem Gesetze verlangten Bescheinigungen(S§ 156, 157, 159, 17 Absatz 2, 18, 161) im§ 18 und 161 vorbezeichneten Weg, sowie die Wohlthat der Gebühren- un Stempelfreiheit für die Bescheinigungen schon jetzt zu eröffnen. Die den Gemeindebehörden durch§ 18, sowie den unteren Verwaltun gsbehörden durch§ 161 des Gesetzes zugewiesenen liegenheiten sind nach Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. Januar 1890(Regierungsblatt te 19) von den Großherzoglichen Bürgermeistereten wahrzunehmen. 8 Von dem Besitz der erforderlichen Bescheinigungen wird später der Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Altersrente ängen. Wir bringen deshalb nachstehend die hier in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen zum Abdruck. Das Invaliditäts- und Alters⸗ icherungsgesetz findet auf die gesammte arbeitende Bevölkerung(Dienstboten, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge, landwirtbschaftliche und gewerb— e Arbeiter und Arbeiterinnen) Anwendung. Es wird deshalb jedermann, auf den das Gesetz Anwendung findet, gut thun, sich jetzt schon den schriftlichen Nachweis zu verschaffen, a. bei wem, von wann bis wann er in den letzten 3— 4 Jahren, jedenfalls aber vom 1. Januar 1887 an in einem Arbeitsver⸗ hirniß gestanden hat. Es genügt hierzu eine Bescheinigung der Arbeitgeber, die von einer öffentlichen Behörde beglaubigt sein muß oder eine Bescheinigung de Bürgermeisteret des Beschäftigungsorts. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien sind verpflichtet, diese Bescheinigungen unent⸗ getlich auszustellen. b. Da Krankheit von der Dauer einer Woche bis zu einem Jahr, durch welche die Erwerbsfähigkeit unterbrochen wird, nach dem Gesetz be Anrechnung der Alters- und Invaliditätsrente der Arbeitszeit gleich gerechnet wird, so ist es geboten sich auch den Nachweis solcher Krank— b. en zu sichern. Hierzu genügt die Bescheinigung des Vorstands derjenigen Ortskrankenkasse, Gemeindekrankenversicherung oder eingeschriebenen Fiefskasse, welcher der Versicherte zur Zeit der Erkrankung angehört hat, für diejenige Zeit aber, welche über die Dauer der von den betreffen— de Kassen zu gewährenden Krankenunterstützung hinausxeicht, sowie für diejenigen Personen, welche einer derartigen Kasse nicht angehört baben, d Bescheinigung der Bürgermeisterei. Auch diese Bescheinigungen müssen von dem Krankenkassevorstande und Bürgermeistern unentgeltlich cu gestellt werden. e. Auch die Zeit, innerhalb der eine Person behufs Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens-, Mobilmachungs- oder Kriegszeiten zum Heere ber zur Marine eingezogen war, wird der Arbeitszeit gleichgerechnet. Der Nachweis hierüber erfolgt durch Vorlegung der Militärpapiere. Aus den nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen ist zu ersehen, daß unter Umständen sofort mit dem Inkrafttreten des Gesetzes de Anspruch auf Bezug einer Altersrente entsteben kann. Alle Personen, welche dem 70. Lebensfahr nahestehen oder dasselbe bereits erreicht hren und noch in einem Arbeitsverhältniß stehen, haben deshalb ein besonderes Interesse, den Nachweis ihrer Beschäftigung innerhalb de letzten 3 Jahre führen zu können. Da die Invaliditäts rente von keiner Altersgrenze abhängt, daher ohne Rücksicht auf das Lebensalter bei tritt völliger Erwerbsunfähigkeit gewährt wird, so ist ersichtlich, wie wichtig für jedermann— ob alt oder jung—, auf den das Gesetz An— widung findet, die rechtzeitige Beschaffung der vorerwähnten Nachweise sein muß. Zur näheren Erläuterung der Uebergangsbestimmungen wird auf den im nichtamtlichen Theil nachfolgenden der„Darmstaͤdter Zeitung“ er ommenen Artikel verwiesen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 4 Friedberg den 21. Februar 1890. Dr. Braden. § 156.(uebergangsbestimmungen.) Für Versicherte, welche während J Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entstehung gelangen, für die vor dem mersten fünf Kalenderjahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erwerbsunfähig Inkrafttreten des Gesetzes liegende Zeit die Steigerungssätze derjenigen Lohnklasse in „den und für welche während der Dauer eines Beitragsfahres auf Grund der[ Anrechnung, welche dem durchschnittlichen Jahresarbeltsverdienste des Versicherten „iicherungspflicht die gesetzlichen Beiträge entrichtet worden sind, vermindert sich die] während der im§ 157 bezeichneten einhundertundvierzig Wochen entsprechen, mindestens Ie tezeit für die Invalidenrente(8 16 Ziffer 1) um diejenige Zahl von Wochen, Jaber die der ersten Lohnklasse, für die nach dem Inkraftreten des Gesetzes liegende inend deren sie nachweislich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, jedoch innerhalb[ Zeit dagegen die den wirklich entrichteten Beiträgen entsprechenden Stetgerungssätze letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, in einem Arbeits oder[(8 26 Absatz 2). Bei den nach Ablauf jener zehn Jahre zur Entstehung gelangen⸗ enstverhältniß gestanden haben, welches nach diesem Gesetze die Versicherungspflicht[den Renten werden sowohl für die vor, als auch für die nach dem Inkrafttreten des Fünden würde. Gesetzes liegende Zeit die Steigerungssaͤtze zu Grunde gelegt, welche den nach dem Diese Bestimmung findet auf die im§ 8 bezeichneten Personen keine Anwendung. Inkrafttreten des Gesetzes entrichteten Beiträgen entsprechen, und zwar, wenn die Vel Ermittelung des durchschnittlichen Lohnsatzes(§ 9 Absatz 3) wird für Beiträge in verschledenen Lohnklassen entrichtet sind, nach dem Verhältniß der Zahl nige Zeit, um welche sich die Wartezeit vermindert, die erste Lohnklasse zu Grunde[der in den einzelnen Lohnklassen entrichteten Beiträge. Wagt.*§ 17. Absatz 2.(Beitr agsjahr). Solchen Personen, welche, nachdem U Die Vorschrift des§ 117 Absatz 3 findet auf die wahrend der ersten vier sie nicht lediglich vorübergehend in ein die Versicherxungspflicht begründendes Arbeits- tre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes freiwillig geleisteten Beiträge keine An- oder Dienstverhältniß eingetreten waren, wegen bescheinigter, mit Erwerbsunfähbigkeit pordung. verbundener Krankheit für die Dauer von sieben oder mehr aufeinander folgenden 1 5 157. Für Versicherte, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes Tagen verhindert gewesen sind, dieses Verhältniß fortzusetzen, oder behufs Erfüllung eh vierzigste Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis liefern, daß ste während der Wehrpflicht in Friedens, Mobilmachungs oder Kriegszeiten zum Heere oder zur een dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar vorangegangenen drei Kalender: Maxine eingezogen gewesen sind, oder in Mobilmachung: oder Kriegszeiten freiwillig he insgesammt mindestens einhunderteinundvierzig Wochen hindurch thatsächlich in. militärtsche Dienstleistung verrichtet haben, werden diese Zeiten als Beitragszeiten un nach diesem Gesetze dle Versicherungspflicht begründenden Arbeits- oder Otenst— in Anrechnung gebracht. zltniß gestanden haben, vermindert sich die Wartezeit für die Altersrente(§ 16 5 § 18. Zum Nachwetse einer Krankheit(§ 17) genügt die Bescheinigung des 1 1 2) unbeschadet der Vorschriften des§ 32, um so viele Beitragsfahre, als ihre Vorstandes dersenigen Krankenkasse(§ 135), bezlehungsweise derjenigen eingeschriebenen oder auf Grund landes rechtlicher Vorschriften errichteten Hülfskasse, welcher der Ver 1 sensjahre zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes die Zahl vierzig übersteigen. 1 158. Ene unter 8 17 Absatz 2 fallende Krankheit oder militärtsche Dienst sicherte angehört hat, für dlesenige Zeit aber, welche über die Dauer der von den 5 Aang wird auch in den Fällen der 588 156 und 157 einem Arbeits, oder Otenstver- betreffenden Kassen zu gewährenden Krankenunterstützung binausnxeicht, sowie für die Aalß gleichgeachtet. Dasselbe gilt von der Unterbrechung des Arbeits oder Dienst jenigen Personen, welche einer derartigen Kasse nicht angehört haben, die Bescheini⸗ Mälinssses in bem Falle des§ 119, insoweit diese Unterberechung während eines[ gung der, Gemeindebehörde. Die Kassenvorstände sind verpflichtet, diese Bescheinigungen nbersahrets den Zeitraum von vier Monaten nicht übersteigt. auszustellen und können hlerzu von der Aufsichtsbehoͤrde durch Geldstrafe dis zu eln⸗ 5 159. Beil Bemessung der auf Grund des§ 107 zu gewährenden Alters- hundert Mark angehalten werden. b a n kommen soweit es ich um Renten handelt, welche innerhalb der ersten zehn Für die in Reichs- und Staatsbetrieben beschaftigten Personen koͤnnen die 7 . ee eee eee 5 vorstebend bezeichneten Bescheinigungen durch die vorgesetzte . 1 1 A 5 8 n ee 7 1 1 rn le 80 5 N 9 180 g e lenstbehoͤrde ausgestellt 161.(uebergangs bestimmungen.) Dle in 88 157 un eus N 1 Nachweise e Beschelnigung der für die in Betrach werden. * Beschäftigungsorte zuständigen unteren Berwalkungsbebörden oder durch elne Der Nachweis geleisteter Wilitärdtenste erfolgt durch Vorlegung der Milltärpapfere. 5 § 140.(Gebübren und Stempelfrethelt.) Alle zur Begründung offentlichen Behoͤrde beglaubigte Beschelnigung der Arbeitgeber zu führen. und Abwickelung der Rechtsverbältnisse zwischen den Versicherungsanstalten einerseits§ 135.(Krankenkassen) Als Krankenkassen im Sinne dieses Ge Versicherten anderersests erforderlichen schleds gerichtlichen[gelten die Orts-, Betriebs“,(Fabrik), Bau, und Innungskrankenkassen, die Kna und den Arbeitgebern oder B. und außergerichtlichen Verbandlungen und Urkunden sind Gebühren und stempelfrel.] schaftskassen sowle die Gemeindekrankenversicherung und landesrechtliche Einrichtun Dasselde gilt für privatschriftliche Vollmachten und amtliche Beschelnigungen, welche[ähnlicher Art.* auf Grund dieses Gesetzes zur Legitimation oder zur Führung von Nachweisen er— 1 forderlich werden. 7 Bekanntmachung. Nach Vorschrift des§. 27 des Reglements vom 28. Mai 1870, die Ausfuhrung des Wahlgesetzes für den Reichstag. vom 31. M 1869 betr., wird andurch zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 28. v. Mts. stattgehabte, engere Wahl eines Reichstags-Abgeordn 0 für den II. Wahlkreis des Großherzogthums Hessen folgendes Ergebniß geliefert hat: 8 1 In den 114 einzelnen Bezirken des Wahlkreises haben sich von 18897 stimmberechtigten Wählern an der Wahl betheiligt 1617 Von den durch dieselben abgegebenen Stimmen wurden durch die Vorstände der Wahlbezirke für ungültig erklärt.. ö f bleiben gültige Stimmen. 1615 1 A 82²² zusammen wie oben. 1615 Da hiernach Rechtsanwalt Or. Gutfleisch zu Gießen 436 Stimmen mehr als der Gegencandidat Graf Oriola zu Büdesheim erhall hat, so erscheint ersterer nach§. 12 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 gewählt und wurde daher der genannte Rechtsanwalt br. Gutflei zu Gießen von dem unterschriebenen Wahlcommissär sofort als gewählter Reichstags⸗ Abgeordneter für den II. Wahlkreis des Großherzogthu Hessen proclamirt, vorbehaltlich der Bestätigung der Wahl durch den deutschen Reichstag. 5 Der Wahlcommissär für den II. Wahlkreis des Großherzogthums Hessen: Friedberg den 4. März 1890. 6 Dr. Braden, Kreisrath. Hiervon haben erhalten: 1. Graf Oriola zu Büdesheim„ F 2. Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch zu Gießen.„ W Betreffend: Beitreibung der Communalintraden. 0 Friedberg den 3. März 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit Einsendung der Mahn— und Pfandbefehle über das 3. und 4. Ziel Umlagen für 1889/90, sowie die im Jahr 1889 fällig gewesenen sonstigen Communalgefälle noch im Rückstande, werden zur Einsendung binnen 5 Tagen bei Meidung ein Wartboten aufgefordert. 4 W. Dr. Braden. i parkasse(Mathildenstift) zu Vilbel vro 1889 zu Unterstützungen. Friedberg den 2. März 1890. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des früheren Kreises Vilbel, welche dem Kreise Friedberg zugetheilt wurden dem Mathildenstift angehören. Die nachstebende, auf die Seelenzahl der betreffenden Gemeinden erfolgte Repartition von zur Anschaffung von Material in den Induste 1890 verwilligten 1000 Mark bringen wir andurch zur öffentlichen Kenntniß und empfehlen Ihnen, die betreffenden Beiträge d Gemeinde-Einnehmern in Einnahme zu decretiren und für Controlirung derselben besorgt zu sein. Dr. Braden. M. Pf. M. Pf. Pf. M. Pf. M. Pf. Altenstadt mit Engel⸗ Groß Karben 45 63 Kaichen 5 66 Oberau 10 56 Petterweil 28 02 Rommelhausen tbal 47 39 Harbeim 45 7 Klein Karben 9 Ober Erlenbach 43 46 Rendel 37 68 Stammbeim Bü des beim 44 50 Heldenbergen 66 13 Kloppenbeim l Ober⸗Eschbach 30 49 Rodenbach 12 16 Steinbach Massenbeim Okarben 28 64 Rodheim 72 29 Vilbel 2 1 1 Betreffend: Verwendung der Ueberschüsse der S Schulen für Burg⸗Gräfenrode 25 14 Höchst 22 Dortelweil 26 08 Holzhausen 38 Nieder Eschbach Betreffend: Definitorialprüfung der Schulamts Aspiranten ze. im Frübjahr 1890. Friedberg den 3. März 1890. 9 64 Die Großherzogliche Kreisschulkommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. 7 Sie wollen diejenigen Schulverwaltet und Gehülfen an Ihrer Schule, welche sich der betreffenden Prüfung zu unterziehen gedenken, auf di in der Darmstädter Zeuung(Nr. 61 vom 2. d. Mts.) erschienene Bekanntmachung aufmerksam machen, nach welcher diese Prüfung Mon⸗ tag den 5. Mai l. J., Vormittags 8 Uhr, zu Darmstadt stattfindet und die mit Stempelmarke zu versehenden Gesuche um Zulassung zu derselben nebst Anlagen bis spätestens zum 5. April bei uns einzureichen sind. Ur. Braden. 9 Betreffend: Den Zustand der Fortbildungsschule im Winter 1889/90. Friedberg am 4. März 1890. Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. f In Ibren Berichten über den Schluß des betreffenden Unterrichts, deren Erstattung wir Ibnen, unter Rückverweisung auf unsere Aus schreiben in früheren Jahren, bis zu Ende d. Mts. empfehlen, wollen Sie zu unserer Vorlage an höhere Stelle nicht nur, nach den Ihnen von dem Lehrer, bezw. Großherzoglichen Bürgermeisterei zu machenden Mittheilungen, die Noten für die Leistungen und das Betragen de Schüler und zwar getrennt, sondern auch die gerechtfertigten und ungerechtfertigten Versäumnisse, sowie bei letzteren noch angeben ob die entsprechenden Strafen zur Anwendung gebracht worden sind. 9 5 Diejenigen von Ihnen, welche diese Berichte bereits ohne diese Angaben eingesandt haben, wollen nachträglich dem hier Gewünschte entsprechen. Dr. Braden. Bekanntmachung. Der Vorstand des Frankfurter landwirthschaftlichen Vereins wird aus Anlaß der im April u nd September d. J. zu Frankfurt a. abzuhaltenden Pferdemärkte Verloosungen von Luxus- und Arbeits Pferden, Equipagen, Fahr⸗ und Reit-Requisiten ꝛc. veranstalten, bei welch je 40,000 Loose à 3 M. ausgegeben und Gewinnste im Gesammtwerthe von je 84,000 M. verloost werden sollen. Das Großherzogliche Ministeri des Innern und der Justiz bat dem gedachten Vorstand auf sein Nachsuchen gestattet, die fraglichen Loose im Kreise Friedberg zu vertreib Friedberg den 26. Februar 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Bekanntmachung. g Betreffend: Die Uaterhaltung der Kreisstraßen, hier die Besetzung einer Kretsstraßenwärterstelle. „Die Stelle eines Lreisstraßenwärters für die Straßenstrecke: Rockenberg— Münzenberg; Münzenberg— wollen sich bis zum 20. d. Mts. bel Bezirksbauaufseher Metzger zu Butz bach vorstellen und ihr Gesuch mit Leumundszeugniß daselbst abgeben. Friedberg den 4. März 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Staatsstraße ist neu zu besetzen. Bewerber um dlese Stil Genehmigte Verloosungen. Dem Vorstande der Ständigen Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe zu Weimar wurde gestattet, bei der im Juni und Dezember 14 zu veranstaltenden Verloosung 400,000 Loose à 1 Mark im Großherzogthum zur Ausgabe gelangen zu lassen. 9 n 1 r e In selds 11 Aden wir gsdlall Nen vel chen E merereie Derwaltu im Sing 1 1. e Steckbrief. Gegen die Babette Gebbardt, Di aldigung, am 2. enstmagd, Wöllstadt gehöriges, braunes, gewebt von Kulmbach, ist von Großherzoglichem Amtsgericht Friedberg unterm 26. Februar l. J., wegen der d. Mis. ein dem Jobannes Müller, Wittwer, in Ober es, großes Umhängetuch mit weißer Borde und Fransen, bertbe von etwa sechs Mark in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen zu baben, Haftbefehl erlassen worden. Es wird ersucht, die zc. Gebbardt zu ver⸗ Großberzoglichem Amtsgericht Friedberg vorführen und sofort Nachricht anher gelangen zu lassen. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Friedberg den 7. Februar 1890. Krämer. f Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort der Johanna Schneider aus Petterweil, Tochter der daselbst verstorbenen Marte Schneider, wird ersucht 1 Homburg v. d. H. den 1. März 1890 Der Stellvertreter der Staatsanwaltschaft. 0 Schwarz, Oberförster. Ausführung des Invaliditäts- N die Versicherten Iv. Klasse mit einem Jahres arbeits verdtenst von 850 M. * 1 0 8 7** 8 unt 4 7 1 N Alters-Versicherungsgesetzes. sind, von größter Bedeutung. Das Gesetz gebt dabet in Di liert 3 Lohnsaß 96— 22 jährliche Mindes pielsweise): batens Großberzoglichen Ministeriums des Znnern seinem Umfang weiter als das Kranken und Unfallver⸗ a + 9 9 1.* 1 15 1 g K 8—. N„ 8 re 2 2 der Justiz ist an die Großherzoglichen Kreisämter ein sicherungsgesetz indem es dem Versicherungszwang unter⸗ g Lobntl sse 1 114 W. 70 3 5 8 1 120 1118* 1 5 1 5. brelden nachstehenden Inhalts unter dem 20. Januar wirft? 5 l. 11. 24 10 ergangen Personen(männliche und weibliche) welche über sechs⸗ 1 111 31* Durch Kaiserliche Verordnung vom 30. Dezember 1889 zehn Jahr alt und gegen Gehalt oder Lohn beschaftigt 5 140 13 . 5„. 22 tie§§ 18 und 140 des oben genannten Gesetzes mit! find, g p. nach 25 Ja„. Tage der Verkündigung dieser Verordnung, dem 1) als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder f nnn anuar 1890, in Kraft gesetzt. Otenstboten, n. 11. 180 133 tür den Erlaß der Verordnung ist die Absicht be 2) als Betriebsbeamte, Handlungsgebilfen, Lehrlinge 1 I„ 0 in Apotbeken beschäft„„ zend gewesen, denjenigen Personen, welchen in Ge(ausschließlich der in Apotheken beschaftigten) ed och Iv. 262 N deit der 88 106 ff. des erwähnten Gesetzes während unt der wine 3 Lohn oder Gehalt 1 Jobren n** Aedergangszeit Invaliden und Alters renten auch vor jährlich a 00 M. nicht Ubersteig, Lohnklasse I. 157 M.— Pf 5 ücklegung der im§ 16 daselbst vorgeschriebenen Warte Nals Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und 11. 251 0 bewilligt werden können, für die Beschaffung der Fabrzeuge der Binnenschefffahrt a„ e 3 dem Gesetze verlangten Bescheinigungen 488 106, Durch Beschluß des Bundesrats ist eine Ausdehnung„ IV. 415 50„ - 7 3 j im& 1 er V a e iterr 1 och 3 1 8 * 159, 17, Abs 2, 18, 161) den im§ 18 und 16 8 Versicherung auf kleine Betriebsunternehmer(elche Für Arbeiter, die in verschledene Lobnklassen 1 1 die nicht regelmäßig wenigstens 1 Lohnarbeiten beschäf N N 5 1 1 9. f ihrem Arbeits verdienste fallen, weisen die Rentensäße an⸗ Stempelfretheit für die Bescheinigungen schon jet noͤff gen. Da es im Interesse der zur Ausstellung und Beglau- eng der Bescheinigungen berufenen Personen und en, insbesondere aber auch im Interesse der Bethel en selbst liegt, daß auf die Beschaffung dieser Beschel⸗ agen rechtzestig Bedacht genommen wird, so beauf en wir Ste, mit Bezugnahme auf unseren, im Regie— zasblatt erscheinenden Erlaß vom Heutigen, die bethet u versicherungspflichtigen Personen tnetneröffent⸗ en Bekanntmachung, sowie die Großh. Burger mmnetreien, welche als Gemeindebehörden und untere Dwaltungsbebörden zur Ausstellung der Bescheinigungen in Sinne der§8 18 und 161 des Gesezes durch den erabnten Erlaß berufen sind, ebenso auch die Vorstäade de nach§ 135 in Betracht kommenden Krankenkassen e ezeichneten Weg, sowie die Wohlthat der Gebühren Dich Ausschreiben— und zwar unter gleichzeitigem ruck der 88 156, 15, 158, 159, 17, 2, 18, 140 des Achs gesetzes— auf die Tragweite der Uebergangsbe mungen, namentlich auch auf die Vorthetle, welche wah die rechtzeitige Beschaffung und Aufbewahrung der udem Gesetze vorgesehenen Nachweise erlangt werden Ben, aufmerksam zu machen Schließlich wird in dem Ausschrelben noch bemerkt, * Formulare für die zu erbringenden Bescheinigungen N vorgeschrieben worden seien, weil solche im Buch 1 del bereits erschienen sind und daher leicht bezogen üchrung in das Geseßz möge den können“— Zur näheren [bergangsbestimmungen, imdes bemerkt werden! 1 Das Gesetz zerfällt in 6 Abschnitte: 1 Umfang und Gegenstand der Versicherung, det Ein fol⸗ speziell al noch Erläuterung so wie hier II. Organisatton, III. Schiedsgerichte, IV. Verfahren, V. Aufsicht, I. Schluß, Straf- und Uebergangsbestimmungen. Von vorstehenden Abschnitten inter ssiren jetzt im zentlichen nur der erste und der letzte. Vor einem 1 eren Eingehen auf diese sei zunächst, was die Organ! tion anlangt, erwähnt, daß die Absicht besteht, für des Großherzogthum eine Landesversicherungsanstalt herrichten. Diese Anstalt wird durch einen von der adescentralbehörde zu bestellenden Vor stand, zu dem 1h Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter hinzutreten nen, geleitet. Der Vorstand hat die Eigenschaft einer entlichen Behörde. Die Verwaltung der Anstalt findet Uebrigen nach Maßgabe eines Statuts statt. Das itut wird durch eine Versammlung, welche aus Ver tern der Arbeitgeber und Versicherten bestebt, festgesetzt b unterliegt der Genehmigung des Reichs versicherungs „tes. Die erwähnten Vertreter gehen aus einer, von un Krankenkassenvortänden und in deren Ermangelung un den Vertretungen der weiteren Kommunalverbände et den Verwaltungen der Gemeindekrankenversicherung veranstaltenden Wahl hervor(8 4 des Gesetzes). Die Jasammlung der Vertreter führt den Namen Ausschuß. Der Ausschuß ist im Allgemeinen überwachendes Or en, hat aber auch bei einzelnen wichtigen Fragen die tütscheldung zu geben. Als spezielles kontroltrendes Or— zm kann außerdem noch ein Aufsichtsrath durch das Tatut bestellt werden. Oertliche Organe der Versiche⸗ angsanstalt sind die Vertrauen sm änner, die aus zen Kreise der Arbeitgeber und der Versicherten bestellt enden. Die Mittel gewinnt die Versicherungsanstalt kals durch Erhebung von Beiträgen, die je zur Hälfte in Arbeitgebern und Versicherten bezahlt werden und den Höhe für die ersten 10 Jahre nach 4 Lohnklassen A 14 bis 30 Pf. per Woche festgesetzt sind, theils durch bereinnahmung eines Zuschusses von je 50 M. für jede u gewährende Rente aus Reichs mitteln. Auch übernimmt % Reich die Zahlung der Beiträge während der Zelt nlitärischer Dienstleistungen des Versicherten.— ö Für bie Durchführung des Gesetes ist sodann die 11 n 1 1 sie beschäftigt werden, versicherun tigen) und bie sogen. Hausgewerbetrelbenden ermöglicht. Der kleine Betriebsunternehmer, Handwerker, Land— wirth kann sich aber auch, solange die erwähnten, Versicherungspflicht guf ihn ausdehnenden Bestimmungen nicht erlassen sind, soferne er das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, selbst versichern. Unter die Versicherungspflicht fallen und dies ist insbesondere für die in der beschäftigten Personen von Wichtigkeit—, demnächst, Landwirthschaft gen nicht, Dieler le lediglich freien Unterhalt,(Wohnung, Kleidung ꝛ0) und keinen Geldlohn erhalten, es gehören aber unter das Gesetz alle gegen Geld, oder gegen Geld und Natu⸗ eschäftigten Persone tztere sind, einer ralbezüge b Dienstboten. L n, insbesondere auch die ei, in welchen Diensten gspflichtig Die Ausnahmen von der Versicherungspflicht sind im§ 4 Gesetzes näher geregelt betreffen Allgemeinen: imte des stons berechtigte sonen des Soldatenstandes, better beschäftigt werden. Körperlich oder geistig schwache Personen, die dau ernd nicht mehr im Stande sind, durch angemessene Arbeit mindestens 1/3 des ortsüblichen Taglobns ihres Beschäftigungsorts zu verdienen oder welche auf Grund des Gesetzes eine Invalidenrente beziehen. o. Unter besonderen Modalitäten Personen, die aus der Reichs, einer Staa oder Kommunalkasse Pen sion beziehen oder Unfallrente erhalten, auf ihren Antrag Das neue Versicherungsgesetz stellt was die Sicherung und Geltendmachung der Ansprüche anlangt, nicht uner hebliche Anforderungen an die Mitwirkung der Versicher ten, die nun, getrennt nach dem Anspruch auf Invaliden und Altersrente, nähere Erörterung finden sollen I. Invalidenrente. Die Rente soll, ohne Rücksicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte erhalten, welcher dauernd oder doch während eines Jahres ununterbrochen er werbsunfählg gewesen ist. Eine durch einen U nfall herbeigeführte Erwerbsunfähigkeit begründet nur insoweit Anspruch auf Invallttentente, als nicht nach den Bestim mungen des Unfallversicherungsgesetzes eine Unfallrente zu leisten ist. Die Fürsorge für den Fall augenblicklicher Erwerbs⸗ losigkert und diejenige für vorübergehende Er⸗ werbsunfähigkett liegt außerhalb der Aufgaben des Ge seßzes. Dauernde Erwerbsunfählgkeit wird dann an genommen, wenn der Versicherte infolge seines körper lichen oder geistigen Zustandes nicht mehr im stande ist, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens einen Betrag zu verdienen, welcher zwet Sechstel eines gewissen Lohnbetrags erreicht(1 des 300fachen Betrags des ortsüblichen Taglohns am letzten dauernden Beschäftigungsort E 1% der Durchschnitts lohnsätze, nach welchen für die letzten 5 Beitrags jahre Beiträge entrichtet worden sind). Es ereignen sich außerdem aber auch Fälle, in denen zwar Invalidität eintritt, aber die Heilbarkett nicht aus geschlossen ist, wo also der Versicherte in gewissem Sinne nicht dauernd erwerbsunfählg ist. Solche Falle will das Gesetz ausnahmsweise ebenfalls berücksichtigen, indem es bestimmt, daß auch derjenige, nicht dauernd erwerbs⸗ unfähige Versicherte, welcher während eines Jahres ununterbrochen erwerbsunfählg gewesen ist, für die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit die Rente erhalten soll. Für die Berechnung der Höhe der Renten und der Beiträge sind Lohnklassen festgesetzt, deren Jahresdurch— schnittsbeträge die Lohnsätze bilden: I. Klasse mit nem Jahresarbeitsverdtenst bis zu 350 M.— Lohnsatz 300 M. des und Reichs und der Bundesstaaten, pen⸗ zeamte der Kommunal verbände, Per— dienstlich als Ar a. Be Die II.„ mit einem Jahresarbeitsverdienst von 350 bis 5560 M Lohnsatz 500 M. II„ mit einem Jahresarbeitsverdtenst von 550 Vage, wer bis 850 M. Lohnsatz 720 M. dere Beiträge auf. die im Wer die Rente beansprucht, muß eine Wartezeit zurückgelegt haben, welche 5 Beitragsjahre, oder, das Jabr nach dem Gesetze zu 47 Wochen gerechnet, 235 Wochen beträgt. In diese Zeit wird die Dauer beschei⸗ lnigter mit Erwerbs unfähigkeit verbundener Krankheit [(die aber länger als 7 Tage gewährt haben muß), ebenso die Dauer militärischer Dienstleistungen eingerechnet. Es würde also an und für sich ein Versicherter erst 5 Jahre nach Inkraftreten des Gesetzes die Rente erlangen können. um jet och die Versicherten möglichst rasch und früher in den Besitz der Wohlthaten des Gesetzes zu seßzen, ermög- lichen die Uebergangsbestimmungen, daß bereits nach Entrichtung der gesetzlichen Beiträge für 7 Wochen der Rentenbezug beginnen kann, und zwar dadurch, daß die vor dem Inkrafttreten des Geseßes in einem die Versicherungspflicht begründenden Arbeits ver⸗ hältniß zurückgelegte Zeit in die Wartezeit wird. Die von dem Gesetze in dieser Hinsicht gestellten Voraussetzungen sind folgende: 1) Der Versicherte muß während der ersten 5 Kalen⸗ derjahre nach Inkrafttreten des Gesetzes erwerbsunfähig (invalid) werden. 2) Es müssen für denselben mindestens wäbrend 47 Wochen die gesetzlichen Beiträge entrichtet worden stin (Krankheiten und militär. Dienstleistungen werden, wie oben bemerkt ist, eingerechnet). 3) Der Versicherte muß diejenige Zeit, welche an der gesetzlichen Wartezeit(235 Wochen) noch fehlt, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in einem die Versicherungs⸗ pflicht begründenden Arbeits- oder Dienstverbältniß ge⸗ standen haben. Hierbei gilt jedoch noch die Einschränkung, daß nut die Arbeitszeit gerechnet wird, welche in den Zeitraum von 5 Jahren, vom Eintritt der Erwerbsun⸗ fähigkeit(Invalidität) zurückgezäblt, fällt Neben dieser Einschränkung kommt aber andererseits eine Begünstigung derjenigen Arbeiter in Betracht, deren Arbeit durch die Natur der Verhältnisse eine mehrwoͤchent⸗ liche oder mehrmonatliche Unterbrechung erleidet: Es sind dies die sog. Saisonarbeiter, die zu ge⸗ wissen Jahreszeiten mit Rücksicht auf gewerbliche Einrich⸗ tungen und Naturverhältnisse die Arbeiten aussetzen müssen (namentlich landwirthschaftliche Arbeiter, Arbeiter in Gru⸗ den, Steinbrüchen ze.). Diesen wird die Zeit der Unter⸗ brechung angerechnet, wenn sie während eines Kalender jahres 4 Monate nicht übersteigt(§ 119 u. 158 d. Ges.). Folgendes Beispiel dürfte das soeben unter 1—3 oben Ausgeführte klar machen, wobei angenommen wird, daß das Gesetz, wie man allgemein vermuthet, am 1. Jan. 1891 in Kraft tritt. Der Arbeiter X. hat vom 1. Januar 1891 ab regel⸗ mäßig Beiträge entrichtet. Nach 47 Wochen, am 26. No⸗ vember 1891 wird er invalid. Er hätte von diesem Tage an einen Anspruch auf Rentenbezug, wenn er die an der Wartezeit noch feblenden 4& 47= 188 Wochen in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverbältnisse gestanden haben würde, wobei militärtische Dienstletstungen und eine mit Erwerbsunfähigkeit verbundene, länger als 7 Tage dauernde Krankheit mit gerechnet würde. Nur ausnahmsweise wird Krankheit nicht it zeit eingerechnet: a. wenn sie vorsätzlich, oder bel Begehung eines Ver⸗ brechens, durch schuldhafte Bethelligung bel Schläg⸗ ereien und Raufhändeln, durch Trunkfälligkett oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen ist; soweit sie länger als ein Jahr dauert, für die uber diesen Zeitraum hinaus reichende Dauer. Es genügt aber nicht, daß die Voraussetzungen des Anspruchs auf Invalidenrente thatsächlich vorktegen, sie muͤssen bewiesen d.(. urkundlich nachgewiesen werden. Diese eingerechnet näher auf⸗ Warte⸗ b. Nach weise zu erbringen ist die Sache derjenigen, welche Anspruch auf Invalidenrente erheben wollen. Die Nachweise können in folgenden Richtungen in Betracht kommen und dem— entsprechende Gestaltung annehmen, als: 2 1) Bescheinigung, daß und wie lange der Arbeiter in einem die Versicherungspflicht begründenden Arbeits: oder Dienstverhältniß von nicht lediglich vorüber⸗ ebender Dauer während der letzten 5 Jahre vor Fakraftteeten des Gesetzes gestanden hat, ausgestellt durch den Arbeitgeber(mit Angabe der Art der Beschäf⸗ tigung und des verdienten Lohns). Es empfiehlt sich, die Unterschrift des Arbeitgebers von einer öffentlichen Behörde beglaubigen zu lassen, damit diese Bescheinigung auch für die Altersrente, wie weiter unten ausgeführt werden wird, verwendet werden kann. Bei der Beschet; nigung des Arbettsverdienstes soll fester Lohn und Gehalt in Wochen oder Monatsbeträgen für die in Betracht kommenden Zeiträume aufgezeichnet werden. Accord oder Stücklohn sind in dem für eine bestimmte Arbeitszeit ver— dienten Gesammtbetrage anzugeben. Endlich müssen auch Tantiemen und Naturalbezüge(Wohnung, Kleidung, Kost, Garten und Feldnutzung u. s. w.) und zwar nach Durch— schnittswerthen angegeben werden. 2) Bescheinigung desselben Inhalts und in der nämlichen Form, wie vorstehend unter 1) gesagt ist, je— doch mit der Bemerkung, daß, bezw. aus welchem Grunde und wie lange das Arbeits bezw. Dienstverhältulß unter— brochen worden ist. 3) Bescheinigung, daß der Versicherte, nachdem er nicht lediglich vorübergehend in ein die Versicherungs- pflicht begründeades Arbeits- oder Dienstverhältniß ein⸗ getreten war, für die Dauer von mindestens 7 und bezw. wie viel mehr Tagen durch eine mit Erwerbsunfähig⸗ keit verbundene Krankheit verhindert gewesen ist, das Ar beitsverhältniß fortzusetzen, ausgestellt entweder: a. von dem Vorstande der die Krankenunterstützung leistenden Orts, Betriebs-(Fabriks-), Bau-, Inn ungskrankenkasse, Knappschaftskrankenkasse, Gemein— dekrankenversicherung, eingeschriebenen oder freten Hilfskasse; von der Gemeindebehörde(Bürgermeisteret) für die Zeit, welche über die Dauer der von den Krankenkassen zu gewährenden Unterstützuag hinaus— gebt, oder für die Personen, welche einer Kranken⸗ kasse nicht angehört haben; o. von einer Reichs- oder Staatsbehörde für die in staatlichen Betrieben beschäftigten Personen. Endlich wird der Nachwets militärischer Dienstleistungen geführt durch 4) Vorlage der Militärpapiere. Nicht unerwähnt darf bleiben, daß der unter 1) be⸗ zeichnete Nachweis auch auf andere Weise, z. B. durch Vorlage eines Arbeitsbuchs, einer Lohnliste ꝛc. erbracht werden kann, vorausgesetzt, daß diese Beweismittel den oben bemerkten Anforderungen entsprechen. Hervorzuheben ist ferner die Stempel- und Gebührenfreiheit, welche das Gesetz im§ 140 für sämmtliche amtliche Be⸗ scheinigungen und behoͤrdlichen Beglaubigungen ausdrück— lich vorgeschrieben hat, was in gleicher Weise auch für die Bescheinigungen der Krankenkassenvorstände gilt. Der weitere Anspruch, den das Gesetz den Versicher— ten gewährt, ist der Anspruch auf II. Altersrente. Durch diese soll dem Arbeiter eine gesichertere und bessere Lage mit dem Eintrit des 70. Lebens jahres ge— währt werden, auch dann, wenn noch vollkommene Er— werbsfähigkeit vorhanden ist. Die Verleihung der Altersrente ist abhängig von dem Nachweis, daß der Nachsuchende das 70. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 30 Beitrags⸗ jahren(= 1410 Wochen) zurückgelegt hat, wobet be⸗ scheinigte Krankheit, militärische Dienstleistungen, sowie zeitweise Unterbrechung eines festen Dienst oder Arbeits verhältnisses als anrechnungsfähige Beschäftigung gelten. Sie dauert bis zum Tode oder bis zur Gewährung einer Invalidenrente. Die Höhe der Altersrente beläuft sich im allgemeinen unter Zugrundelegung der bei der Invalidenrente bezeich- neten Lohnklassen nach Ablauf der Wartezeit einschließlich des Reichszuschusses, wie folgt: Lohnklasse J. 106 M. 40 Pf. „ i ieee, eee FFF Um der jetzigen Arbeitergeneration den thatsächlichen Eintritt der Fürsorge des Gesetzes nicht auf lange Zeit vorzuenthalten, sind auch für die Altersrente Uebergangsbestimmungen getroffen worden, welche ermöglichen sollen, daß der Ver— sicherte während der Uebergangszeit in Besitz der Bezüge mit abgekürzter Wartezeit gelangen kann, falls er nur ein gewisses Lebensalter bei Inkrafttreten des Gesetzes zurückgelegt und für eine bestimmte Zeit vor dem Inkraft— treten des Gesetzes in einem versicherungpflichtigen Arbeits, oder Dienstverhältniß gestanden hat. 5 Voraus setzung für den früheren Bezug der Alters— rente ist dementsprechend: a. der Versicherungspflichtige muß zur Zeit des In— krafttretens des Gesetzes das 40. Lebensjahr vol⸗ lendet haben und während der letzten drei Kalenderjahre vor Inkraft⸗ treten des Gesetzes mindestens 141 Wochen in ei⸗ nem die Versicherungspflicht begründenden Arbeits— oder Dienstverhältniß gestanden haben. Wo die unter a und b bezeichneten Voraussetzungen vorliegen, tritt die Vergünstigung ein, daß c. die Wartezett(zusammen sonst 1400 Beitrags wochen) um so viele Beitragszabhre(zu 47 Wochen) sich ver— mindert, als der Versicherungspflichtige zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes älter als 40 Jah- re ist. R 2„ Z. B: der Knecht X., welcher am 1. Januar 1891 (vermuthlich der Zeitpunkt, mit dem das Gesetz in Kraft tritt) 62 Jahre alt ist, hat in der Zeit vom 1. Januar 1888 bis 31. Dezember 1890 während 141 Wochen in Dienst gestanden. Die Wartezeit für ihn vermindert sich infolge dessen um 22 Beitragsjahre— 1034 Beitrags- wochen, er hat demgemäß, um demnächst die Altersrente mit dem 70. Lebensjahr zu erhalten, nur für weitere 8 Veitragsjahre zu je 47 Wochen Beiträge zu leisten. Besondere Bestimmungen gelten über die Berechnung der Höbe der Altersrente während der Ueber, gangszelt, je nachdem der Nachsuchende zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes das 60. Lebens fahr bereits zurückgelegt hat oder nicht.(§ 159 des Gesetzes.) Der zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes über 40 Jahre alte Arbeiter hat, um seine Ansprüche auf die Altersrente thunlichst zu sichern, unter Umständen folgende Nachweise demnächst zu erbringen, durch welche das Bestehen eines Arbeits- und Dtienstverhältnisses innerhalb der drei letzten Kalenderjahre vor der Gesetzeskraft und die durchschnittlichen Jahresarbeitsverdtenste während dieser Zett, bezw. während der 141 Wochen des Arbeits; verhältnisses dargethan werden: 1) Bescheinigung des Arbeitgebers, dessen Unterschrift von der unteren Verwaltungsbehoͤrde (Bürgermeisteret) beglaubigt sein muß, wie oben bei der Invalidenrente, 2) Beschelnigung der unteren Verwal⸗ tungsbehörde(Bürgermeisteret), über die näm- lichen Thatsachen wie vorbemerkt, 3) Bescheinigung des Arbeitgebers oder der unteren Verwaltungs behörde über die Unterbrechung des Arbeits- und Dienstverhält⸗ nisses, wie bei der Invalidenrente, 4) Krankheitsbescheinigung des Kassenvorstan⸗ des oder der vorgesetzten Dienstbehörde, wie bei der Invalidenrente, 5) Milttärpaptere über militärische Dienstleist⸗ ungen. Die bereits erwähnten Vorschriften des§ 140 des Gesetzes über die Stempel- und Gebührenfreiheit gelten hier in gleicher Weise.— Wie aus dem Vorstehenden erhellt, ist es nun für diejenigen Arbeiter, welche demnächst durch das Gesetz der Versicherungspflicht unterworfen werden, vor allem höchst rathsam, sich schon jetzt in den Besitz vollständig ausreichender, den gesetzlichen Vorschriften genügenden Be⸗ weismittel zu setzen, weil in späteren Zeiten die Beschaff- ung derselben oft nicht mehr leicht sein wird. Denn, wie die Erfahrung lehrt, wächst mit dem Ablauf der Zeit die Schwierigkeit der Erlangung von Urkunden, welche that⸗ sächliche Verhältnisse beweisen sollen: Aufzeichnungen gehen verloren, Wegzüge erschweren die Verständigung, Tod des Arbeitgebers, Uebergang des Geschäfts in andere Hände und viele ähnliche Umstände können den Verlust wichtigen Beweismaterials nach sich ziehen. Aber auch die sorg— fältige Aufbewahrung der einmal erlangten Urkunden durch die versicherten Arbeiter ist nicht minder von Wich tigkeit, damit denselben bel Eintritt des die Invallden— rente bedingenden Zustandes oder bei Vollendung des den Bezug der Altersrente ermöglichenden Alters keine An— stände erwachsen. Im Interesse der Durchführung des Gesetzes darf erwartet werden, daß Behörden, Arbeitgeber und Ver— sicherte in einer die gesetzlichen Ansprüche der Letzteren fördernden Weise zusammenwirken, um hiermit im Sinne des Begründers des Reiches die materielle Lage der Ar— beiter zu verbessern. Aus Stadt und Land. Friedberg. Ergebniß der Reichstagswahl vom 20. Februar: 8 8 5 horst Wind Altenstadt Altwiedermus Assenheim Aulendtebach Bad⸗Nauheim Bauernheim Beienheim Bindsachsen Bodenrod Bönstadt Bösgesäß Bruchenbrücken Burgbracht Burg⸗Gräfenrode Butzbach Büches Büdes heim Büdingen Cal bach Diebach am Haag Dorn⸗Assenheim Dorheim Dortelweil Dudenrod Düdels heim Eckarts hausen Fauerbach bei Friedberg Fauerbach vor der Hohe Friedberg Gambach 2 88 8 Srtedel SHS SSS E S Prin Glauberg 1 2 2 Groß Karben Hainchen Haln Gründau Harheim Hausen Heegheim Heldenbergen Himbach Hitzkirchen Hoch⸗Weisel Holzhausen Hoͤchst a. d. N. Ilbenstadt Ilnhausen Kaichen Kefenrod Kirch⸗Göns Klein-Karben Kloppenheim Langenbergheim Langenhain mit Ziegenberg Lindheim Lorbach Matbach Massenheim Melbach Merkenfritz Michelnau Mittel- Gründau Münster Münzenberg Nieder Erlenbach Nieder-Eschbach Nieder-Florstadt Nieder⸗Mockstadt Nieder Mörlen Nieder Rosbach Gut⸗ fleisch. 2— 2 Horn, Dane Ilassen 1 92 111 un Gehen 1 ssorsal. N t auskt 0 Vololb 9725 lusse h Die dem di 1 betet Nation ticonseld aten, talieder, Chässer Darm semendrel ester beit ein bungen. treit di ößeren! cwacht. Nieder-Weisel Dor Nieder-Wöllstadt ez Oberau IP Ober Erlenbach Pelden Ober Eschbach. Aisunder Ober Florstadt Ober⸗Mockstadt Ober-Mörlen Ober⸗Rosbach Ober Wöllstadt Okarben Ockstadt Oppershofen gerusen, Polgei, ö blanke? Pesone berttüm bel En Orleshausen 3 90 Ossenheim Ostheim Perterweil Pohl⸗Göns Reichelsheim Rendel Rinderbügen Rodheim Rockenberg Rodenbach Rohrbach Rommelhausen Rödgen Schwalheim Södel Staden Stammheim Steinbach Steinfurth Stockheim Trais Münzenberg Vilbel Vonhausen Weckes heim Wenings Wisselsheim Wohnbach Wolf Wölfersheim 1060 Estremadura, gebleicht und ungebleicht, Hansmann ⸗Kaffee Nr. 3 M. 1.60, Nr. Acheite in den Depu such u und 8 Das pro 2 Berl ruhe dustr belgt instr. gun 70 600 gester die 9 0 Depi gieru Mint Mein und C eb sel 1 Ber 11 11 ini 28 — 6559 5557 1949 1235 1 M. 1.80 Nr. 0 M. 90 per Pfd, Ph. Dan. Kümmich. Strickbaumwolle, gebleicht, ungebl. u. farbg Vatri Häkelgarne, weiss, creme, farbig, au er Stricknadeln, Häkelnadeln. a 1 G. F. Aletter. 5 Grüne algierische Erbsen, 4 ag Julienne, Champignous, 0 00 Trüffeln, Metzer Erbsen, die Deh Braunschweiger Spargeln, lahme Schnittbohnen, Adee 1095 bei Uabt. Wilhelm Fertsch. U Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. U a Hierzu eine Beilage. 1 3 1468 — F 21 ** 10 — * Oberhessischer Anzeiger. ( Beilage.. 28. 7 Deutsches Reich. dreifach vertreten sein. Salisbury werde die Petersburg. Der Zar bot die un Paris lebende * armstadt. Der Schloßverwalter Treichler Vertreter aus den Arbeitgebern und Sachver— garni Dolgoruka, die morganatisch, Gemahlin weiland Braunsbardt ist aus dem Großh. Dienst ständigen waͤhlen. l eee ee 1 25 f 5 f Jamilte nach Rußland zurückkehren dürften, sie en lassen worden. 0 e die„Morning Post“ erfährt, die Bei- auch keinen Landsitz dort haben dürfe. Die Furstin war Berlin, 3. März. Im Abgeordnetenhaus tische südafrikanische Gesellschaft unterhandeles daher gezwungen, ihre Ländereien an den russischen Staat Alt Geheimrath Eichhorn die Schaffung neuer bezüglich der käuflichen Erwerbung des Eigen— gegen 15 Million Rubel zu verkaufen. Die Söhne ssorstellen in Aussicht, wo die etatsmäßigensthums und der Rechte der Afrikanischen Seen— n Faun. b Erb⸗ dt ausreichten. Justigmimister Schelling erklart, Gesellschaft in Nyassaland und anderwärts. abstürze sleben Häuser verschüttet Cs gab viele Tote. Vorarbeiten für das bürgerliche Gesetzbuch“ Portugal. Lissabon. Nachrichten von hier a g Arden votaussichtlich binnen Jahresfrist zum lauten sehr bedenklich. Man erwartet hier Handel und Verkehr. schlusse gelangen. in wenigen Tagen eine republikanische Schilder. März. Buttermarkt. Butter kon — Die Stärke der Parteien im Reichstage, hebung. N e 4. Mirz*. 3** 3 dem die Stichwahlresultate bis auf 7 bekannt Spanien. Madrid. Der Ministerraths bis 20.50, Korn M. 18.7519. 5 Gerste N. 20.00 08 d, berechnet sich vorläufig folgendermaßen: beschloß anläßlich der Geuesung des Koͤnigs eine] 00.00, Hafer M. 15.50— 0 00. Alle Preise verstehen Nationalliberale, 68 Deutschconservattve, 24 allgemeine Amnestie für politische und Preßver—* 10% dale gane 20% Jeufund. eiconservative, 68 Deutschfreisiunige, 10 Demo gehen. Der Ministerrath stimmte der Anfrage. Gerte F 1——ᷓ—— 7 ten, 37 Socialdemokraten, 104 Centrums— des Ministers des Aeußern, den ehemaligen Ge-] Erbsen N. 00 00, Samen W. 00 00, Lein W. 00.00 tglteder, 9 Welfen, 4 Antisemtiten, 15 Polen, sandten in Berlin, Grafen Benomar, in die] Kartoffeln MN. 0.00, Linsen M. 00.00. 1 Ehsässer. Amnestie einzubegreifen, zu. Das Gnadendekretsse„Gtezen, 4. März. Auf dem beutizen Wochenmarkt Barmen, 4. März. Ein Streik der hiesigensoll heute unterzeichnet werden e e eee le 5 . 5 5 Streit ve ig ö zeichnet werden. 2 St. 11 Pf., Käse per St. 5—8 Pf., Tauben per Paar emendreher nimmt größere Dimensionen an. Italien. Rom. Wie die„Tribuna“] M. 0.70—0.00, Hühner per St. M. 1.30— 1.80, Habnen estern Mittag wurde in fünf Fabriken die meldet, nahm der Ministerrath die Einladung] ber St. N. 1.60— 2.00, Enten per St. M. 200— 2.30, beit eingestellt. Man erwartet weitere Ein zur Berliner Conferenz ohne Vorbehalte an. 8 8 r 1—— Uungen. Einige Fabriken bewilligten vor dem Die Vertretung soll außer dem Botschafter Grafen 86— 68 f., Kalöfleisch C creik die Forderungen der Arbeiter. Diel de Launay aus einer politischen und einer techni- 100 Kito M. 4.00— 4.30, Zwiebeln per Centner M. 10 ßeren Riemendrehereten werden von der Polizei] schen Persönlichkeit bestehen. bis 12.00 5 1 2. wach.— 3, Mar, Der Pap empfing gesern mangelt r. g K. B86. r. u g f Dortmund, 3. März. Die„Rheinisch— die Kardinäle und Prälaten zur Entgegennahme bis 32.75, Nr. 2 I. 27.50 28.50, Nr. 3 W. 23 sestfälische Zeitung“ berichtet: Nach Bekannt den des Wahlsieges der Nationalliberalen estanden, durch die Socialdemokraten hervor gerufen, Krawalle weuesten Umfanges. Die Plizei, mit Steinwürfen angegriffen, mußte die danke Waffe gebrauchen und vechaftete dreißig Jersonen, welche Gaslaternen und Fensterscheiben Ictrümmerten. Sämmtliche Wirthschaften wurden ba Eintritt der Dunkelheit geschlossen. Hamburg, 4. März. Sämmtliche Quai beiter incl. der Krahnmeister und Handwerker u den Maschinenwerkstälten reichten bei der Deputation für Handel und Schifffahrt ein Ge iich um einstündige Verkürzung der Arbeitszeit uind Lohnerhöhung ein. Ausland. Oesterreich- Ungarn. Pest, 1. März. das Abgeordnetenhaus nahm das Budgetgesetz po 1890 mit überwiegender Majorität an. Belgien. Brüssel. Belgien wird auf der verliner Conferenz mit Ausnahme der Sonntags— 1 he alle Vorschläge bekämpfen, welche die In⸗ tustrie zu Gunsten der Arbeiter belasten. Die lgischen Delegirten werden in diesem Sinne isstruirt. Behufs Bestreitung der Maasbefesti— eingskosten nimmt die Regierung eine neue 0 Millionen Anleihe auf. — 4. März. 3000 Socialisten, darunter 0 soeben ausgehobene Rekruten, durchzogen zstern die Straßen mit den Rufen: Es lebe de Republik! Nieder mit dem König! Frankreich. Paris, 3. März. In der Jeputirtenkammer interpellirt Dreyfus die Re— jetung betreffs der Demission von Constans. luinisterpräsident Tirard erklärt, es bestehe keine Meinungsverschiedenheit zwischen den Ministern 1145 Constans. Auf eine Aeußerung von Dreyfus, e sei ein Fehler, Delegirte zu der Conferenz Berlin zu entsenden, betheuert Tirard den Jatriotismus des Cabinets. Eine Interpellation ien Laur über die Berliner Conferenz wurde dertagt. D— Bei der Stichwahl im Quartier Pantheon urde der Boulangist Naquet mit 4496 gegen u Opportunisten Bourneville mit 3694 Stimmen wählt. — 4. Marz. In Kammerkreisen verlautet, ze Debatte über die Interpellation betreffs Theil— ihme Frankreichs an der Berliner Conferenz zerde auf die gesammte äußere Politik des babincts ausgedehnt werden. Großbritaunten. London. Es verlautet, Großbritannten werde auf der Berliner Conferenz * 0 1 5 0 von deren Glückwünschen anläßlich seines Ge burtstages sowie des Jahrestages seiner Kroͤnung. Serbien. Belgrad, 3. März. Die neue Handelsconvention zwischen Serbien und Rumä— nien wurde heute unterzeichnet. Griechenland. Athen, 4. März. Nach⸗ dem die Kammer das Budget angenommen hatte, wurde die Session geschlossen. Die Kammern werden wahrscheinlich zu einer außerordentlichen Session zusammentreten. Afrika. Sansibar, 2. März. Emin Pascha ist heute auf einem Dampfer des Reichscommissärs Major Wißmann hier eingetroffen. — 4. Mälz. Major Liebert und 29 deutsche Officlere sind gestern hier angekommen. Aus Stadt und Land. s. Friedberg. Im Geschäftsjahr 1890 den Sitzungen des Großherzoglichen Friedberg als Schöffen zu fungtten bezw. schon fungirt: am 7. 14. 21. Januar: G. Odenwäller, Ge meindeeinnehmer in Ilbenstadt und M. Reuß, Wödel händler in Friedberg; am 4. 11. 25. Februar: H. Sommer- lad, Verwalter in Friedberg und G . Steinhäußer II., Bierbrauer daselbst; am 11. 18. 25. März: H. K. Stoffel, haben bei Schöffengericht s und Gemeindeeinnehmer in Ober Florstadt und J. Kipp, Müller in Ockstadt; am 1. 15. 22. April: J. H. Wagner, Bürgermeister in Bruchenbrücken und H. K. Alt, Ge⸗ meindeeinnehmer in Nieder-Florstadt; am 6. 18. 20. Mat: A. H. Steten, Landwirth in Reichelsheim und Fr. Theo bald, Weinhändler in Friedberg; am 3. 10. 24. Juni: B. Grödel, Kaufmann in Friedberg und H. Moscherosch, Bürgermelster in Burg Gräfenrode; am 1. 8. 15. Jult: A. Stein, Bürgermeister in Betenheim und J. W. Falck, Sattler in Friedberg; am 5. 12. 26. August: H. Ch. Böcher, Landwirth in Södel und E. Kleberger, Land wirth in Melbach; am 9. 16. 30. September: Bern beck, Kaufmann in Friedberg und H. U. Hilger, Land wirth in Weckesheim; am 7. 21. 28. Oktober: Fr. Bausch, Landwirth in Nieder ⸗Wöͤllstadt und Ph. Künstler II., Landwirth in Södel; am 11. 18. und 25. November: J. T. Rack II., Bügermeister in Dorn ⸗Assenheim und A. Pabst, Landwirth in Bruchenbrückenz am 2. 9 16. Dezember: Odenwäller J., Gemeinderechner in Ober⸗Wöͤllstadt G. K. Schmidt, Bürgermetster in Fauerbach b., F. f Buß bach. Bei der Schlußprüfung an der hiesigen Realschule haben sämmtliche 6 Abiturienten bestanden. Oberschulrath Soldan wohnte der Prüfung bet. Allerlei. Wiesbaden, 4. Maͤrz. Ein gewisser Bitterlich aus Mannheim, welcher gestern Abend ein Attentat auf den hiesigen Rentner Marz ausführte, ihn lebensgefährlich verwundete und sich darauf erschoß, hat dessen Nichte zur W. S. und Frau und war von Marx wegen Wechselfälschung ange zeigt worden. Warschau. Immer grausiger klingen die von hier kommenden Meldungen über den Umfang und die Art und Weise, in welcher die verhaftete Hebamme 8 koblinski mit ihren Helfershelferinnen, zu denen auch ihre Tochter zählen, ihr schaͤndliches Gewerbe, dite„Engelmachexret“, betrieb. Bisher konnen ihr bereits 76 Kindesmorde nach gewiesen werden. bis 27.25, Nr. 4 M. 22.50— 23.50, Nr. Milchbrod⸗ und Brodmehl im Verband M. 58.00—61, Nord⸗ deutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 M. 28.50 bis 29.50, Roggenmehl loco hier Nr. 0 M. 29.00 bis 30.00, Nr. 0% M. 28.00, Nr. 1 M. 26 50, Weizen ab unserer Umgegend M. 20.70— 20.90, frei hier M. 20.80 bis 21.00, kurbessischer u. norddeutscher 20.60—00., russi⸗ scher M. 21.00— 22.00, Roggen biesiger M. 18.25— 00.00, Gerste, Franken(Ochenfurter Gau] Ried und Wetter⸗ auer M. 20.00— 23.00, Hafer prima M. 17.25— 18.00, mittel M. 16.75— 17.00, Mais(mixed) M 11.70-00.00 Roggenkleie M. 9— 9.50., Wetzenklete MW. 8—8 25., Spelz⸗ spreu M. 2.80, Malzkeime M. 8.00—0.00, Cbilisalpeter per 5 M. 18.00—19., Frübfahr 1890 M. 00 00, Parität Frankfurt a. M. Kartoffeln M. 2.75— 3.00, Rüböl im Detail M. 76., Torfstreu M. 1.25. Thomasschlacke(unter Konventions- preis. Obige Preise verstehen sich pro 100 Kilo ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen. Frankfurt, 3. März. Viebmarkt. heutige Markt war mit 462 Ochsen, 21 Bullen, 365 Küben, Stieren u. Rindern, 276 Kälbern, 211 Hämmeln, 261 Schwei⸗ nen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen 1. Qual. pro 100 Pfund Schlachtgewicht M. 66—68., 2. Qual. M. 58- 60, Bullen 1. Qual. M. 51— 52, 2. Qual. M. 48—50, Kühe, Stiere und Rinder 1. Qual. M. 59—61, 2. Qual. M. 44—50, Kälber 1. Qual. pro 1 Pfund, Schlachtgewicht 66—72 Pf., 2. Qualität 58— 62 Pf., Hämmel 1. Qual. 60-62 Pf., 2. Qual. 40— 45 Pf., Schweine 1. Qual. 67—68 Pf., 2. Qual. 64— 65 Pf. Frankfurt, 4. März. Engros-Markt. Heu pro 100 Kilo M. 5.20 6.40, Stroh pro 100 Kilo M. 5.60—6.40, Haferstroh M. 5.00, Butter 50 Kilo M. 80— 83, Weißkraut 50 Kilo M. 3—4, Wirsing 8—10 Pf. Rotbkraut 15—25 Pf. Der Erbsen 100 Kilo M. 18— 24, do. geschälte M. 22— 32, Linsen M. 19—42, Gerstengrütze 50 Kilo M. 18—20, Hafergrütze M. 20—24, Graupen M. 14— 22, Weizen⸗ gries M. 14—18, Grünekern M. 14-16, breite Nudeln M. 22—46, Fadennudeln M. 22—48, Kartoffeln das Malter M. 33.50, Zwiebeln per Ctr. M. 10, Rüböl (raff.) 50 Kilo M. 30 Verloosung. Braunschweig, 1. März. Sertenziebung der Braun⸗ schweiger 20 Thaler Loose. Sersen: 498 852 976 1055 1229 1859 2322 2473 2732 2927 3397 8674 4152 4467 4576 4859 4897 5052 5259 5444 5827 5884 5970 5989 5096 6262 6478 6665 6784 7104 7730 8571 9075 9144 9671. Auszug aus dem Civilstands-Registerder Stadt Friedberg. Getraut: 5. Jan. Der Dachdecker Adam Weber zu Friedberg mit Anng Dechert zu Londorf. 83 Der Sergeant im bess. Pionirbataillon Nr. 11 Wilbelm Weber zu Kastel mit Katharina Hohmann zu Friedberg. 6 Der Kaufmann Hugo Engel zu Friedberg mit Emma Eichholz zu Mainz 10.„ Der Schneider Wilhelm Weber, Wittwer zu Friedberg, mit Wilhelmine Friederike Gengen- bach zu Frankfurt a. M. 1 Der Kaufmann Joseph Wickert zu Bocken beim mit Jenny Hanau zu Friedberg. Geboren: 29. Dez. Dem Thelegraphist Joseph Franz Becker 1 Sohn cee ee. eee, ee e ee 4 0 * 3 8 4 2 f 9 825 5 2. Jan. Dem Handarbeiter Ferdinand August Hoh⸗ mann 1 Sohn. f Dem Huͤlfsweichensteller Heinrich Hachenberger 1 Sobn. Dem Maurer Theodor Anton Morschel 1 Sohn. Dem Weißbinder Johannes Steitz 1 Sohn. Dem Zimmermann Karl Johs. Zoll 1 Sohn. Dem Gastwirth Georg Phtlipp Heinrich Chr. Ulrich 1 Tochter Dem Kaufmann Friedr. Ludwig Konrad Georg Theodor Hermann Robert Bindewald 1 Tochter. Dem Schneider Ludwig Heinrich Rupp 1 Sohn. Dem Lehrer Johann Adam Kredel 1 Tochter. Dem Kaufmann Friedrich Wagner 1 Tochter. Dem Lehrer Valentin Zang 1 Tochter. Dem Wirth Johann Georg Lauer 1 Tochter. Dem Dachdecker Adam Weber Tochter. Dem Schuhmacher Heinrich Müller IV. eine Tochter Dem Maurer Martin Gleiß 1 Sohn. Gestorben: Emilie Louise Müller, Tochter des Bierbrauers Karl Konrad Müller, 3 Jahre, 4 Monate alt. Der Mechanikus Maximilian Friedrich Otto Henkel, 51 Jahre alt. Peter Joseph Ullrich, Sohn des Wirthes Andreas Ullrich, 7 Jahre alt. Der Dreher Vinzenz Dorn, 69 Jahre alt. Amanda Agathe Theobald, 66 Jahre alt. Marta Elisabetha Dorn, 83 Jahre alt. Dorothea Wind, geb. Nauheimer, 73 Jahre alt. Friedrich Steinmetz, Sohn des Maurers Georg Steinmetz 7 Jahre alt. Regine Reichhold, geb. Müller, 57 Jahre, 11 Monate alt. Maria Katharina Elisabetha Mahr, geb. Stark, 39 Jabre alt. Die Rentnerin Adelheid Meyer, geb. Ochs, 83 Jahre, 10 Monate alt Der Kaufmann Adolph Oppenheimer, 36 Il alt. Anna Marta Hottes, geb. Gerhardt, 66 I. alt. Der Gewerbschüler Martin August Hartmann, 16 Jabre alt. Ein Töchterchen des Kaufmanns Friedrich Ludwig Konrad Georg Theodor Hermann Robert Bindewald, 2½ Stunden alt. . Der Knecht Johann Georg Lump. 20. Katharina Schäfer, 66 Jahre alt. 27. Die Rentnerin Sopbie Helene Kritter, 85 Il alt. 29. Elisabetha Kath. Haber, geb. Berg, 55 Jahre alt. Jsraelitischer Sottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 8. März. Beginn: Freitag Abend 5 Uhr 20 Min. Samstag Morgen 8 Uhr 15 Min. Samstag Nachmittag 3 Uhr 30 Min. Sabbathausgang 6 Uhr 35 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 9. März an Morgens 6 Ubr 30 Min., Nachmittags 5 Uhr. Zum Kurgebrauch bei bartnäckigem Husten wie auch dei starker Verschleimung etanet sich kein Mittel besser als Fay's Aechte sodener Mineral- a- stillen, gewonnen aus den Salzen der zur Kur ge brauchten berübmten Gemeinde- Quellen No. III. und XVIII. Eine Pastillenkur erteischt keine Berufsstörung, ist von außerordentlichem Erfolge bei Husten, bewerkstelligt leichte Schleimlösung und leitet die Catarrhe in die mildeste Form über. Die Pastillen sind in allen Apotheken und Droguenhandlungen à 85 Pfg. erhältlich. 1061 Geld⸗ Cours. Frankfurt am 4. März 1890. Geber Nehmer. M. 20⸗Frankenstücke„F do. TTV in ðͤ v e 9. eier 9. 6 Englische Sovereign.. 20. 42 Jenas Holzversteigerung. Freitag den 7. März, Vormittags 10 Uhr anfan kommen im Fauerbacher Semelnbe 81 1 5 und Obenberg, folgende Holzsortimente zur Versteigerung: 5 rm Buchen ⸗ Scheitholz, 3„ Eichen⸗ 2„ Aspen⸗ 5 38„ Buchen ⸗Knüppel, 3 8 Eichen 5 0 Buchen⸗Reisig dritter Dur 710 Eichen 5 N 200 Aspen⸗ 480 Nadel⸗„ 34 rm Buchen ⸗Stöcke, 8 ichn 8„ Nadel⸗ 7 340 Gebund Ginstern. Zusammenkunft am Vieinalweg von ü Maibach am 42— Pflanzgarten. 5 e Fauerbach v. d. H. den 28. Februar 1890. * „ 1 2 8 u— Wine . * Holzversteigerung. Montag den 10. März werden nach Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr auf der Staatsstraße Lißb Hirzenhain im Distrtkt Hoͤllberg aus den Dominalwald Distrikten Höllberg, Estruth, Höchst und Sch wald versteigert: 6 Buch enstämme= 1,54 ebm(21-23 em stark, 6—7 m lang), ferner Scheiter: 77 rm Buche 1 Arm Buche II. Ci; Knüppel: 195 rm Buche, 16 rm Esche, Kirschbaum, 8 rm Aspe; Reisig: 988 rw Bu (wobei 440 rm Stammrersig, 344 rm aus erster Durchforstung), 60 rm Eiche, 08 rm Aspe und 61 Buche⸗Stöcke; sowie aus dem Distrikt Scheidwald bel Hlirzenbaln(unvorgezeigt): 13,7 rm Buche⸗Sche (Nr. 60, 7, 77), 6,9 rm Eiche-Scheiter I. Cl.(Nr. 34) und 6,9 rm Buche-Reisig(Nr. 47)— Pfarrbesolß ungsholz, das nicht mehr in Natur verabfolgt wird. Das mit Kalk bespritzte Holz wird nicht versteigert. Das Holz in den Distrikten Höchst, Estruth Scheuerwald(das Stammreisig, das Reisig aus erster Durchforstung, sowie 8 rw Buche-Schelter, 44 xm Stam knüppel, 20 rm Stöcke, 24 rm Eiche, Aspe-Knüppel) wird bet u der Verstelgerung nicht vorgezeigt und ist vorht einzusehen. Weitere Auskunft ertheilt Großherzoglicher Forstwart Hartmann zu Lißberg. Bei sehr ungünst Witterung wird die Verstelgerung von Vormittags 11 Uhr an im Nies'schen Saale zu Lißberg abgehalten. Konradsdorf den 26. Februar 1890. Großherzogliche Oberförsteret Ortenberg. offmann. Holz. Versteigerung in der Fürstlichen Oberfösterei Lich. f A. Montag den 10. März, . von Vormittags genau 9½¼ Uhr an in den Diurikten Langeberg, Wehrholz, Häuserberg, Schwarzekuh u. Erles ben 3 rm Eichen-, 69 rm Nadel Knüppel, 3 Irm Eichen, 76 rm Nadel-Stöcke, 1010 Buchen Forstwellen, 80 Eichen-, 260 Weichholz, 1740 Nadel-Wellen,* 330 rm NadelReisbolz in Schichten(sog. lange Haufen) im Erlesberg, 2 7 Stück Fichten Bauholz S 2,07 fm, 3 195 Stück Fichten Stangen— 8,22 fm, theils leichte Sortimente(im Langeberg), theils stärkere Sort mente(im Wehrholz und Häuserberg). 5 f Die Zusammenkunft ist im Distrikt Langeberg bei Mühlsachsen auf der Abtriebsfläche. Ungefähr um 11½ wird die Versteigerung im Häuserberg und Webrbolz, ungefähr um 12½ Uhr im Erlesberg sein. B. Dienstag den 11. März, von Vormittags genau 9½ Ubr an in den Distritten Mönchwald und Meilbach: Irm Buchen, rm Nadel- Scheiter, 11 rm Buchen-, 69 rm Eichen, 15 rm Nadel-Knüppel, 14,5 rm Eichen, 122 rm Nadel Stöcke, 100 Buchen, 2020 Eichen, 5170 Nadel Wellen, 279 rm Nadel Reisbolz in Schichten(sog. lange Haufen), 1 Eichen Baubolz= 0,86 fm, 1 Elsbeer Abschnitt S 19 im, 15 Kiefern-Bauholz S 2,70 fm, 36 Kiefern-Stangen— 4,16 fm, 1102 Fichten-Stangen= 4,28 fm. Siedwandsholz, Grubenholz ze., dem Fürstlichen und Albacher Wald. Lich am 28. Februar 1890 Holz⸗Versteigerung. Dr. Dieffenbach. sortimente in nach verzeichneten Distrikten: Hubbach, Großer Rocksberg, Pfaffenwiesen, Wellenhau, Galgenwe Eichenstöcke, Heckenwald und Ehrbügel, versteigert werden: 4 ) Dienstag den 11. März in den Distrikten Hubbach, Großer Rocksberg, Pfaffenwiesen, Wellenhau 1 Galgenwald: 157 Eichen Stämme von 15—48 Centimeter Durchmesser und von 2,50—14 Meter Länge, 30,00 Festmeter, 291 Nadel⸗Stämme von 15— 48 Centimeter Durchmesser und von 15 Meter Länge, 187,00 Festmeter, 2 Birken Stämme von 15 48 Centimeter Durchmesser, 0,77 Festmeter, 5 Buchen Derbstangen von 8—9 Centimeter Durchmesser und 5 Meter Länge, 0,2 Festmeter, 1745 Nadel⸗Derbstangen von 8—14 Centimeter Durchmesser und 4— 12 Meter Länge, 56,81 Festmeter, 2510 Nadel Retsstangen von 3—7 Centimeter Durchmesser und 3—7 Meter Länge, 279 Festmeter. 2) Mittwoch den 12. März in den Distrikten Eichenstöcke, Heckenwald und Ehrbügel: Scheit Knüppel Reisig Stöcke g Na n m ne Buche 11 4 6 4.2 Eiche 1 82 591 107 Nadel— 12 24— 15 Nadel-Stämme von 13—39 Centimeter Durchmesser und 5— 15 Meter Länge, 8,21 Festmeter. Bemerkt wird, daß die Nadel⸗Derb- und Reisstangen sich zu Hopfenstangen eignen. Der Anfang der Versteigerung ist jedesmal Vormiktags 10 Uhr, am ersten Tag im Galgenwald am alten Villinger Fuhrweg, am zweiten Tag im Ehrbügel. Hungen am 3. März 1890. Holzversteigerung. Freitag den 7. d. Pets., 4 9 9. sollen im hiesigen Gemeindewald nachstehende Holzsortimente versteigert werden: 125 Eichen⸗Stämme, 3— 11 m lang, 15—80 em Durch— messer, 56,29 lm, Großherzogliche Bürgermeisterei Hungen. e Holz Versteigerung. 1067 Holz zur Versteigerung: Donnerstag den 6. März Freitag den 7. März d. J., jedesmal von messer, 0,97 fm, 125 Fichten⸗Stämme, 6—15 mlang, 15—24 em Durch— 12 m Länge und 1 ebm Inhalt), 40 Lärchen⸗Stämme, 8—15 melang, 1830 em Durch Durchmesser, 16 m Länge und 1,50 ebm Inhalt), messer, 13,97 fm, 8 Kiefern⸗Stämme, 5—8 m lang, 25—51 em Durch- 262 Nadel- Derbstangen, messer, 2,88 fm, 41 Eichen⸗Derbstangen, 4—6 mlang, 12— 14 em Durch⸗ messer, 2,91 fm, 237 Fichten ⸗Derbstangen, 7— 12 m lang, 8— 14 em Durch- 5 messer, 17,32 fm, 12 Lärchen⸗Derbstangen, 7—12 m lang, 814 em Durch— messer, 1,22 fm, 45 Fichten⸗Relsstangen, 5—7 m lang, 5—7 em Durch- Eichen-Stöcke, messer, 0,87, 486„ Nadel. 42 rm Eichen⸗Scheiter,(Werkholz.) 0 2 Unter dem Eichen-Stammholz befinden sich 10 schwere e em e Stämme, das andere Stammholz eignet sich zu Wagner⸗ 1047 holz und Garteneinfriedigung. Zusammenkunft auf der Heide am Pflanzgarten. Nieder Florstadt den 1. März 1890. 2 rm Buchen ⸗Scheiter, Eichen⸗ 55 Nadel⸗ 5 Nadelknüppel, Eichen-Wellen, Nadel- 8 Großherzogl. Bürgermeisteret Fauerbach v. d. H. 1 Winter. 1 Großherzogliche Bürgermetsterei Nieder-Florstadt. Bastard, zugelauf Alles. e 8 Vad⸗Nauheim, Hauptstraße Nr. 319. Die Zusammenkunft ist auf dem Weg von Lich nach Burkhardsfelden(Schlagweg) an der Grenze zwischen 1 5 Dienstag den 11. und Mittwoch den 12. März sollen in dem Stadtwald zu Hungen nachstehende Holß Im Walde der Gemeinde Södel kommt folgendes 1 Vormittags 9 Uhr an, f 3 Birken⸗Stämme, 8—10 m lang, 22— 25 em Durch 240 Eichen Bau-, Werk- und Nutzholzstämme= 66 bm (darunter einige Stämme von 31 em Durchmesser, messer, 37,82 fm, 542 Nadelstͤmme= 165 cbm(dabei Stämme bis 33 em 33 Eichen Derbstangen, 5 Samstag den 8. März, Vormittags 9 Uhr, 3 Großherzogliche Bürgermeisteret Södel. Reltz. 3 Ein junger Mops, e t Johann 0 ,t . d lch des von den Untrag trage 1 Mor schll beschel 5 tüimen f 2 Die brelerbe: Die besten Se maschinen%%„ 1 8 3* N* g 4 Stei 1. Ma 86 fbi bergiges und ebenes Terrain sind und bleiben trotz allen anderen Reklamen die e 1 ee 5 2= 2 3— N f 5 Ir 8 netvetwalt 0 * 5 erühmten Siedersleben'schen Saxonia und Normal-Drills. Diese Maschinen werden 1101 Huber 8 g ben verschiedenen Ausführungen und in Spurweiten von ½, 1, 1½, 1½, 1,60, 1/8, * 1 8 2, 2½, 2½, 3, 3½ und 4 Meter mit jeder gewünschten Reihenzahl, mit Hintersteuer, Stammholzversteigerung. * 3 ziale. em Vordersteuer oder Pat.⸗Zahnbogen Vordersteuer geliefert. Montag den 10. März l. Vormittags 10 Uhr U Einfachster Säemechanismus aller Drillmaschinen, patentirt D. R. P. 30220, die. 1. 3 U dere ö Maschinen konnen daher dem unkundigsten Knechte anvertraut werden. 9* 1111 Teufelskolben: ante Neueste bequeme Saatkasten- Entleerung. 34 Stück Eichen Stämme von 35,48 Festmeter. „Mhige:[Kein Gummi ander Säewelle, demnach auch kein Verstopfen denkbar. 8 Distrikt Wolfskaut A Ueußerst solnde und dauerhafte Ausführung. 8 Wee 1 U 5 1 Ni gerstreumaschine, Pat. Schlör, für alle künstlichen Düngerarten u. Mengen, 116„ Eich e von 90 85 verschmieren nicht moglich, Distrikt Vogel grund: rurrenz⸗Hackmaschine für Rüben und Getreide, vollkommenste und leich teste Aer n an etene von 3% Hebel Hackmaschenen der Neuzeit, empfiehlt zu Originalfabrikpreisen—. K„„* f* 220 275,60 2 2* 3 Ileinrich Hütter. K»ankfurt. VI., Der Anfang wirb im Teufelskolben gemacht. Pernal-Vertteter der Firma W. Siedersleben& Cie., Bernburg, für gan; Süddeutschland.., I. 5 3 N 72 4 1 8 Der Bürg ft. einen e Wun. Häusern Friedberg. 356 1057 8 Let 1 N— 1 A Fr und 25 Rm. Eiche Stöcke). Steigliebhaber wollen solches 28— 6 83 1 Oeffentliche* ufforderung. vorher einsehen. Weitere Auskunft durch Großh. Forst— Köppern Hb zversteigerung. I Eigentdums⸗ und sonstige Ansprüche an die nach-] warten Meyer zu Wippenbach bei Ortenberg. Mittwoch den 12. März d. Is, Voc mittags 50 Uubr eis verzeichneten, im Grundbuch den einzeln ange Konradsdorf, 26. Februar 1890. anfangend, kommt im Köpperner Markwald, Distrikt orm Personen zugeschriebenen Liegenschaften, welche Großherzogliche Oberförsterei Ortenberg. I—IX und Distrikt Lochborn, nachbezeichnetes Holz zur U eise veräußert sind, theilweise überschrieben werden 1001 Hoffmann. Versteigerung: 5 en en fille sind sogewiß 10 Stück Fichtenstämme, 2,59 Festmeter, a 1 —* 5 1 binnen zwei Monaten Holzversteigerung. 5 5„ ee 4 e geltend zu machen, als sonst die Veräußerungs- 1 2 5„ ge bestätigt, die beantragten Ueberschreibungen voll Montag den 10. März 1. J. werden in dem 20„ Loerchenstangen I-III CI. e und die desfallsigen Beschränkungen gelöscht werden:] Domantalwald Distrikt Burgwald, Schlag J, versteigert: 81 Raummeter Kiefern⸗Schett, A. Gemarkung Langen Bergheim. 22 rm Eichen Scheiter, 44,4 rm Eichen-, Birken- ze. 170 3 bel zor dem Namen: Knüppel, 4850 Stück f am Seitz zu Langen Bergheim: IV. 31, 1750 Buchen Wellen, 2000 Eichen-, Birken ꝛc. Wellen, 11 Raummeter a iorg Becht 11. daselbst: VIII. 594, beschränkt. 8600 Weichlaubholz⸗Wellen Die Zusammenkunst bei der 1 B. Gemarkung Lindheim. Dienstag den 11. März J. J. daselbst: Hüttenmühle. br dem Namen: 208 Eichen Stämme mit 61,69 fm, 41 Lärchen-Stämme Köppern den 3. März 1890. Airich Reibert IV. und Chefrau, Elisabetha Henrich mit 5,63 fm, 3 Birken Stämme mit 0,16 fm Bürgermeister U 9* 11 Himbach: VII. 341,5. 5 Lärchen Stangen mit 0,26 fra, 80 Eschen-Stangen, 1058 See C. Gemarkung Stammheim. mit 0,81 fm.—4 r dem Namen: Zusammenkunft jedesmal Morgens 10 Uhr im Holz⸗ A— Johnn Conrad Peter Schütz zu Stammheim: J. 173, schlage. Danksagung. 4, beschränkt. Ober Rosbach den 3. März 1890 Für die vielen Beweise 8 icher Tyeilnahme bei d Nr it I. Die letztgenannten beiden Parzellen sind inhalt⸗ Großherzogliche Oberförsteret Ober-Rosbach. 8 nene Gatt 5 1 8 3 5— Ut des Hypotbekenbuchs der Gemarkung Stammheim] 1083 Strack 4 9 atten, Vaters, Bruders, Schwager rated en Peter Konrad Schütz Eheleuten von da durch 6 5 1 ehr gage ung vom 1. Juli 1853 für ein Darlehen im Rest Bekanntmack un 5 2 nrer Ange— ge von 312 fl. verpfändet und ist diese Hypothek* sagen wir biermit, unseren 1 Dank. Feist 27 87 3 8 Ste a Ma 890. din Cession vom 27 Januar 1871 auf Ab aham Die am 4. l. Mts. im Stammheimer Gemeindewald 1070 aden ien— i e e 5 Aohchild II. in Heldenbergen übergegangen. Dieselbe abgehaltene Stammholzversteigerung ist genehmigt und— 2——— 2 F abgetragen, die Hypothekurkundesist Freitag der 7. d. Mts. als erster Abfuhrtag bestimmt. n abbanden gekommen. Stammheim den 4. März 1890. 8 12 werden daher alle Diejenigen, welche aus ge Großh. Bürgermeisterei Stammheim Danksagung. 2 m Hypotbekeintrag Rechte herleiten zu können glauben, 1097 Thaler. Für die vielen Beweise 8 cher 2 ilnabme wa u fordert, solche: f eee ee e e. ä an 8 zwei Monaten— ol V r stei e 0 7 Rrankbelt und der Beerdigung 3 unvergeßlichen 1 5 2 tten, Vaters, Schwiegervaters d vat Fan anzumelden, andernfalls die Hypothek gelöscht 3 9* ung. f Gatten,—1.— Söres. 8 3 ers 71 oy 8 1 3 1 8 6 s zu Bauern 19 wird. 6* Dienstag den 11. d. Mis., Vormutags 1 Ubr an sagen beiden Dank Ültenstadt den 26. Februar! 5 fangend, soll im Hoch Weiseler Gemeindewald, Distrikt 1168 en Hinterblie Großh liches Amtsgericht Altenstadt ang 1 en een 10* die trauernden Hinterbliebenen. 10 roßherzog 2** ger Altenstadt. 1 Sauheck und Bomröderschloß, folgendes Gehoͤlz öffentlich 5. Hellwig. Streuber. versteigert werden: 17 st 3 5 20 Eichen-Stämme, 6 fm Inhalt, 3 3 5 Holzversteigerung. 166 Sichten Stämme, 8„ Todes A neitag den 7. März, Vormittags 9½ Uhr an— 4,6 rm Eichen Knüppel, n K 5 nzeige. find, kommen im Bodenröder Gemeindewald, in den 3.˙⁰ Wellen 2 und Eichen⸗Reisig, Freunden und Bekannten die traurige Nachricht Iosikten Elternhack und Eselsberg, nachstehende Holz⸗ 1469 Fichten. Wellen, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unsere 1 Funente zur Versteigerung: 42 rm Fichten Stöcke. innigst geliebte Mutter und Schwiegermutter . Irm Buchen Scheiter Anfang und Zusammenkunft um 10 Uhr an der** S 0 g 5 f hen Sch. 8 5 8 8 3 H 5 „ Krüppel, Saubeckswlese. Frau Nevierjäger Henkel, 2* 1 2 Stöcke, Hoch Weisel den 1 1890. 3 geb. Köhler, 4 200 Stück Buchen Wellen, hierunter 1500 Stück vierte 8⁰ Großberzogliche rel Hoch Weisel. nach nur kurzem Krankenlager im 90. Lebensjahr 7 S 1 0 82 Wo g 0. ms 0 90. e ee(beste Qualität). 10* a zu sich abzurufen und bitten um stille Theilnahme Stück Nadelholzwellen.— 5 Friedb N Friedberg und 1 3 1 U usammenkunft loco Bodenrod. Holzversteigerun Buda Pest den 3. März 1890. 1* dodenrod den 1. März 1890.. 10 3 3 2* Dien trauernden Hinterbliebenen: — Großherzogliche Bürgermeisteret Bodenrod. in den Gräflich Solms-Rödelheim'schen Wal— Carl Henkel, 1 1118 dungen Sophie Henkel, 2 1 2 a a e 2 i Henkel, geb. Klein. 4 ol 4 Ver stei erun Im Revier Beinhards, Distrikt Unterwald, werden 8 min 3 a 0 G 1 0. 4 4 versteigert: 5 Beerdigung findet Donnerstag 3 2 3 22 g 5 z 0 f 4 Uhr statt. 1088 * Ziensta den 11. Mär; werden versteigert: Dienstag den 11. März, Morgens 9 Uhr: 5 1 2 5 ee ee Zungen unf Bob mittags ½ 10 uhr] 22 Gchen. Stämme= 2-9 Fesmeter(Wagnerholz), Mee eee eee em Herrenhause zu Konradsdorf aus dem Parke 80 Raummeter Eschen⸗Kndppel,...—— „ te 6 5.——— 70 3 7 i Ast-Reiser Abornstämme= 1,47 ebm(16-32 em stark 106„„ Astes„ 3 e as 155 23800 Wellen„ Durchforstungs⸗Retser(Back S 6 [ balnbuchenstämme= 0,44 ebm(1924 em 0 1 b E. nzeige— 9 ub, stark, 3 m lang), 10 aspene Baumstüßzen(6 m Zusammenkunft am Forsthaus Beinhards. 33 0 5 * lag j 2 Gebunde Weidenstecken, 2 Rm. Knüppel Wickstadt den 4. März 1890. Theilnehmende Freunde und Bekannte benach . anscht) ca 24 Rm. Reisig(gemischt), 1 Rm. Der Gräfliche Revierförster richtigen wir mit betrübtem Herzen, daß es dem 1 81840 a 2 22 l 1078 Habich. lieben Gott gefallen bat, unseren theueren Vater, 1 5 6 Zei emenfanft Vormittags 10 Uhr auf 2 Schwiegervater, Großvater und Bruder 2* f 0———*— iin Bleberberg aus den Domantalwalddistrikten Holzverst ig r ing 1 6 1 or 4 eib, 6 452 berg 20 Geb Tabel“ eigerung SerruCarl Ferdinand Schwarz Scheiter: 29 Rm. Buche, 4 Rm. Esche; gungen Samstag den 8. März 1890, Nachmittags 1 Uhr, beute Nacht 1 Uhr nach einem schweren aber kurzen ö Rm Buche(aumeist Stammknüppel), 7 Rm. kommen im Fretherrlich von Löw'schen Wald zu Stein Lelden in seinem 79. Lebensjahre zu sich abzurufen. bche, 15 Rm Nadelholz; Reisig: 78 Rm. Buche furth, Distrikt„Södlerberg und Sauernbornswald“! Echzell den 4. Maͤrz 1890 * siavon 245 Rm. in ganter Länge), 256 Rm. Eiche, 11 Fichten-Stämme von 6—8 Meter Lange, Die trauernden Hinterbliebenen e e**; öcke: 95 Rm. Buche und 39 Fichten Stangen 0 5 8 l „ Rm. Nadelholz Stöcke: 95 Rm. Buche un ich gen,. „% Rm. Eiche. e 18 Birken⸗Stangen, Die Beerdigung findet Donnerstag den 6. d. Mts., icht vorgezeigt wird bel der Verstelgerung das Holz 500 Eschen⸗Stangen, Nachmittags 2 Uhr, statt. 1102 obs, Groß Treyeisch(Knüppel: 23 Rm Eiche 9 Rm.] 10625 Eichen Wellen, * Meholz, Reistg: 86 Rm. Eiche, 29 Rm. Nadelholz 1 zur Versteigerung. 1 1 n K — —— Q— r 8 * 1 Tutti Frutti, ein aus Kirschen, Zwetschen, Mirabellen, Aprikosen, Dat, teln, Feigen, Aepfeln ze zusammengesetztes vorzügliches Kochobst, per Pfund 44 Pf., ächte ital. Maccaroni, beste Hausmacher-Eiernudeln, prima Gemüsnudeln empfiehlt Fr. ter cht We. Eltern und Vormündern sei biermit zur Keuntniß gebracht, daß die Nachfrage nach Kindergärtnerinnen, besonders nach solchen gesetzteren Alters und kräftiger Gesundheit, jährlich derart zunimmt, daß dieselbe von der Bildungsanstalt nur zum Theil be friedigt werden kann. Demnach haben junge Mädchen aller Stände, welche sich mit Lust und Liebe diesem Berufe widmen, die besten Aussichten auf baldige und dauernde Stellung. Am 14. April beginnt ein neuer Lehreursus. Anmeldungen werden bis zum 30. März täglich, Vor— mittags, von der unterzeichneten Vorstehertn entgegen genommen. Th. Schultz, (5648.) Darmstadt, Walostraße 24. Tutti Frutti, italienische Birnen, amerikanische Apfelschnitzen, türkische Zwetschen, 0 feinste Kirschen, feinste keigen, feinste Datteln, ieee Jum billigen Laden. Nur gegen Baarzahlung verkaufe ich: Eine Partie Buckskin zu Herren-Anzüge, per Meter 2 M., N05 0 e weiße Damenhemden aus gutem Creton, per 2 Dutzend M. 7.50, 8 Partie weiße und farbige Damen-Nachtfacken und Unterhosen aus prima Flockbarchent, per St. M. 1.15, Eine Parti gestrickte wollene Damen Unterröcke, per Stück M. 1.25 Eine Partie Haus macher Tischtücher, per/ Dizd M. 6.50, Eine Partte Handtücher, per Elle 12 Pf., Eine Partte Druckzeug und Cattun zu Kleidern, per Elle 25 Pf., ferner werden farbige Damenklelderstoffe, Corsetten und Trieottalllen ganzlich ausverkauft. Gleichzeitig empfehle ich mein großes Lager in fertigen Herren- und Knaben⸗Anzügen zu sehr billigen Preisen. 993 M. Netscher. Versteigerungs⸗ Anzeige. Dienstag den 11. d. 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