1 1 El Jamstag den 27. Juli. 88. becrhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mitt 8 1 5 8 5 l 7 l 5 8 Freitag. 8 Areisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint eee Dienstag, Een die dae Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von zachung Burg Grz chaß Gra Der Nun Reh artofeln 4 1 1 e ee 1 den& Sh 2 erfolgte Abgabe der Gemeinderechnung Seitens der Gemeinderechner erstattet und gegen die säumigen Rechner nachdrücklich vorgegangen nschetten, billige,„„ n ee, inker Vilheln Ferhas ynnenschin“ genschim, D Lederwaa tels ausverkauft. dt, u, ünckeh, jr. Wagu — mmer von 50 Pf. an, a bg Diehl, Ma Tolk. che eilgnnf 1 age. f 5 Gena dezeit 3-1 lh sermiethel ce 19 it, ungen von Vieh anordnete, außer Kraft setzen. Um so pünktlicher sind dagegen die halbjährigen Tabellen, wie sie unser Ausschreiben chriftsmäßige Form der Tabellen in Erinnerung. Zugleich weisen wir Sie darauf hin, daß die Tabellen vor der Einsendung mit dem Visa auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschsege. Friedberg den 24. Juli 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser nachstehend abgedrucktes Ausschreiben vom 20. Juni 1885, wonach auch diesmal die Gemeinde-Einnehmer ofort zu bedeuten sind, beauftragen wir Sie, bis zum 5. October l. J. zu berichten, ob die Abgabe der Rechnung an Sie erfolgt ist. Dr. Braden. Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 20. Juni 1885. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Mittheilung Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer an Großherzogliches Ministerium wird der Termin für die Ablieferung der Hemeinderechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, welcher nach unserem Amtsblatt Nr. 3 von 1881 auf den 30. September fest⸗ zesetzt ist, haufig von den Gemeinde-Einnehmern nicht pünktlich eingehalten. Solche Unregelmäßigkeiten sind nicht nur für den Gemeindehaushalt, die rechtzeitige Aufstellung und Prüfung der Gemeindebudgets, sondern auch für den geordneten Geschäftsbetrieb der betheiligten Behörden von kachtheiligem Einfluß. Um diesem Uebelstande mit Erfolg zu begegnen, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 17. März 1885 angeordnet, daß von den Bürgermeistereien der Landgemeinden bis zum 1. October jeden Jahres Bericht über werden soll. Sie wollen die Gemeinde-Einnehmer von dieser Fristbestimmung ausdrücklich benachrichtigen und die erfolgte Abgabe der Rechnung in Sie, event. den Grund der Verzögerung bis 5. October anzeigen. Dr. Braden. Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der V. und VI. Periode 1888/89. ö Friedberg den 24. Juli 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der V. und VI. Periode 1888/89 zukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmaͤßige Controlirung zu sorgen. Dr. Braden. —ñ— u—2.:᷑— rt ·¹ ũ ñ—V———ñĩ v— . Pf. M. Pf. VI. Periode. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Nieder⸗Weisel 3 64 Ilbenstadt 42 M. Pf. Nieder⸗Florstadt 14 98 Groß-Karben 4 35 Stammheim— 14 Hausen— 22 Holzhausen 3 67 Stammheim 182 Burg⸗Gräfenrode 2 50 Klein-Karben 1 92 Ober Mörlen— 18 Hoch⸗Weisel 2 40 Rodheim Pfarrei Steinfurth 5 9 Ober⸗Florstadt 2 37 Nleder⸗Erlenbach— 60 Mark Griedel— 21 Maibach 180 Groß Karben a Södel— Heldenbergen— 63 Vilbel 5 91 Gambach— 42 Nieder⸗Florstadt 6 65 Klein⸗Karben 26 Wölfersheim— Ilbenstadt— 84 Ober⸗Eschbach— 83 Pohl⸗Göns— 42 Ober⸗Florstadt 5 96 Nieder⸗Erlenbach 56 Gambach— 60 Rodheim v. d. H. 5 93 Holzhausen— 52 Butzbach— 60 Heldenbergen— 14 Vilbel 5 Ober ⸗Rosbach— 56 Buüͤdesheim— 42 Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrands in der Wetteran. Friedberg am 25. Juli 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Im Einverständniß mit Großherzoglichem Kreisveterinäramt Friedberg wollen wir versuchsweise unser Ausschreiben vom 14. Oktober 1886(Oberhessischer Anzeiger Nr. 123), welches die vierteljährlich zu wiederholende Einsendung von Auszuͤgen Ihrer Tabellen über Erkran— V. Pertode. M. P — n 3 —— som 3. Dezember 1880(Oberhessischer Anzeiger Nr. 145) vorschrieb, künftig an uns einzusenden. Wir bringen Ihnen nachstehend die vor— —.. ines verpflichteten Thierarztes versehen sein müssen. 9. Bei jedem Fall von Milzbrand ist unverzüglich binnen 24 Stunden berichtliche Anzeige an uns zu erstatten. Tabelle über die in der Gemeinde J bi e rer Dr. Braden. Der krepirten oder Bae 0 getödteten Thiere über Krankheit, wenn solche durch den Alter. Thierarzt festgestellt ist, sowie über die Art der Beseitigung der Cadaver. Jahre. Namen der Besitzer. Zahl. Gattung. N etreffend: Land⸗ und forstwirthschaftliche Unfallversicherung. 77 2 1 Friedberg am 25. Juli 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir sehen uns veranlaßt, Ihnen die Vorschriften der pos. II des Kreisstatuts vom 4. Dezember v. J. in Erinnerung zu bringen. Wir beauftragen Sie, ein Verzeichniß der land- und forstwirthschaftlichen Tagelöhner, die in Ihrer Gemeinde wohnen, aufzustellen und dieses , der zuständigen Ortskrankenkasse bezw. Gemeinde-Krankenversicherung mitzutheilen. Dr. Braden. 5 1 7 1 35 5 Jo erspre. sberspl. f uwe W bemobkl 00 8—— 9 1 6 attinden! f J II. Innerhalb des Kreises Friedberg wohnende Personen, welche, ohne zu Ihre Versicherung beginnt mit dem Tage ihrer Ueberweisung. einem bestimmten Arbeitgeber in einem dauernden Arbeitsverhältniß Die Ueberweisung ist zurückzunehmen, wenn die Voraussezungen ihrer Zu⸗ 5„oder forstwirthschaftlichen Betrieben des Kreises] lässigkeit aufhören. i 1 9 770. 1 Jo. 7 15 05 einer die Versicherungspflicht Die Ueberweisung, sowle der die Zurücknahme derselben ablehnende Bescheld kann ed benden Beschäftigung in einen anderen Erwerbszweig übergehen oder Mitglieder[nach Maßgabe des§ 12, Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1886, des Artikel 26 1 a 1 J Ff 8 G Gesetzes 4. April 1888 mittelst Rekurs an den Kreis⸗ ö werden, auch für diejenige Zeit, in welcher eine Beschäf des Großherzoglichen Gesetzes vom „ e stattfindet, der Kranken Bersicherungspflicht unterworfen.] ausschuß angefochten werden. 4 Dieselben sind in Gemäßheit der Bestimmung in 8 142, Absatz 2 des Reichs⸗ Gegen die Entscheidung des Kreisausschusses ist nach Artikel 25 und 26 des setzes vom 5. Mai 1886 der Gemeinde⸗Krankenversicherung, bezw. der Ortskranken⸗[Gesetzes vom 4. April 1888 der Rekurs an den Provinzialausschuß zulässig. I ihres Wohnortes durch die Bürgermeisterei dieses Ortes zu überweisen. Petreffend: Das Landgestüt, ins besondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestüts beschäler in 1889. Friedberg den 25. Juli 1889. ö bei 1 Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Wir erwarten umgehende Einsendung der Verzeichnisse der bedeckten Stuten oder Bericht, daß keine bedeckt worden sind. Dr. Braden. Betreffend: Die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen von der III. Periode 1888/89. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses Monats in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der im Monat Juni 1889 gerichtlich erkannten Forst⸗ und Feldstrafen in den ersten 25 Tagen des Monats Friedberg den 22. Juli 1889. August 1889 und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14. an die betreffenden Districtseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingeleitet wird. Betreffend: Dle im Jahr 1888 durch die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten Stuten und die davon gefallenen Fohlen. Dr. Braden. Friedberg den 25. Juli 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Erledigung unserer Verfügung vom 4. Juli l. J., Kreisblatt Nr. 79, bringen wir andurch mit Frist von drei Tagen bei Meidung von Strafe in Erinnerung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz unter der Bedingung, Bekanntmachung. Dr. Braden. daß die Locomobilen mit Steinkohlen und Coaks geheizt werden und mit das Funkenwerfen wirksam verhindernden Funkenfängern versehen sind, es für zulässig erklärt hat, daß die Polizeibehörden die Genehmigung zur Aufstellung von Locomobilen der Dampfdreschmaschinen in einer Mindest⸗ entfernung von drei Metern von Gebäuden und feuerfangenden Gegenständen, Waldungen und öffentlichen Wegen ertheilen. Nach§. 10 der Verordnung vom 4. August 1857,„die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln betreffend“, von transportabeln Dampfmaschinen in jedem speziellen Falle die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen. ist zur Aufstellung Die Großherzogliche Gendarmerie und das Polizeipersonal ist angewiesen worden, sich bei gegebener Gelegenheit von der ordnungsmäßigen Beschaffenheit der Funkenfänger, sowie davon zu überzeugen, daß Stroh und sonstige leicht feuerfangende Gegenstände nicht in einer Entfernung von weniger als 3 Metern von der Locomobile gelagert werden, sowie daß beim Betrieb nur mit Brennöl und nicht mit Petroleum gespeiste Laternen angebracht werden. Friedberg den 24. Juli 1889. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Meine unterm 18. Mat 1889 gegen Hafecke, Friedrich, aus Hanau, zuletzt auf der Dögelmühle bei Groß-Karben bedienstet, sowie unterm 18. Juni l. J. gegen Bosecke, Johanna, von Wismar in Mecklenburg, Schausplelerin, zuletzt bei Theaterunternehmer Peters beschäftigt, erlassenen Ausschreiben bringe ich hiermit in Erinnerung. Friedberg den 23. Juli 1889. Der Großherzogliche Amtsanwalt. Deutsches Reich. Darmstadt. Der Großherzog wird in Folge einer Einladung des Fürsten von Büdingen die Landesgewerbeausstellung in Büdingen zwischen dem 22. und 25. Augqust besuchen. Berlin, 24. Juli. Kaiser Wilhelm ist heute Nachmittag bei kurz vor der Einfahrt einge— tretenem leichten Regen wieder in Bergen in Norwegen eingetroffen. Der Kaiser, welchem die Reise vortrefflich bekommen ist, blieb an Bord. Bei der Abendtafel brachte der Kaiser das Wohl der Erbprinzessin von Sachsen Mei— ningen aus, deren Geburtstag heute ist. Von Bergen erfolgt die direkte Ueberfahrt ohne an— zuhalten nach Wilhelmshaven. Bremen. Die Kaiserin trifft am Sonntag Abend mit dem Schnellzuge von Hannover auf dem hiesigen Bahnhofe ein, um nach kurzem Aufenthalte die Reise nach Wilhelmshaven fort— zusetzen. Berlin, 25. Juli. Der gestern hier ein— getroffene siamesische Prinz Sai Sanitwougse machte heute dem Staatsminister Grafen Herbert Bismarck einen Besuch. — Bei der bevorstehenden Kaiserzusammen— kunft wird der Reichskanzler in Berlin anwesend sein, sowie das gesammte preußische Staats— ministerium und die Chefs der Reichsämter. Bergeborbeck, 25 Juli. Der Streik auf Zeche Dahlbusch scheint beendet; heute fruͤh sind 480 Mann angefahren. Schweidnitz. Von 15 weiteren wegen der Excesse im Waldenburger Streikgebiet des Land— friedensbruchs angeklagten Bergleuten verur— tbeilte das Schwurgericht einen zu vierjähriger Zuchthausstrafe und 13 zu ½ bis zweijährigem Gefängniß; einer wurde freigesprochen. Karlsruhe, 25. Juli. Der gestrige Tag verlief bei dem Erbgroßherzog mit Nachmittags mäßig ansteigendem Fieber ohne andere störende Erscheinungen als Hustenanfälle; letztere gestat— teten auch in der zweiten Hälfte der Nacht keinen anhaltenden Schlaf. Heute ist das Fieber mäßig, die örtlichen Erscheinungen links sind zurückge— gangen, das Allgemeinbefinden ist befriedigend. Ausland. Frankreich. Paris. Dreißig Beamte der Octroi- und Armenverwaltung wurden wegen Verbindung mit Boulangisten entlassen. Aus Stadt und Land. k. Friedberg. Die nächsten kritischen Tage nach Falb sind der 29. Jult, 1. August, 9 September und 24. Oktober. Der 29. Jult ist ein kritischer Tag zweiter Ordnung, die übrigen dagegen solche erster Ordnung. Allerlei. Rom, 25. Juli. Dem„Messagero“ zufolge sind in Prata, Provinz Avellino, bei Abbrennung eines Feuer— werks 3 Personen getödtet, 46 verwundet worden, da— runter 28 schwer. Handel und Verkehr. Gießen, 23. Juli. Der heute dahter abgehaltene Viehmarkt war ziemlich befahren. Aufgetrieben waren 1524 Stück Rindvieh und 351 Schweine. Am Tage vor dem Markt zeigte sich schon große Kauflust und wurden am selben Tage viele Käufe abgeschlossen. Eine merkliche Aenderung in den Preisen war jedoch nicht eingetreten. Nächster Markt Dienstag den 6. und Mittwoch den 7. August d. J., am letzteren Tage auch Krämermarkt. Frankfurt, 25. Juli. Fruchtbericht. Hies. Welzen— mehl Nr. 0 M. 3 1.00— 32.00, Nr. 1 M. 29.00 30.00, Nr. 2 M. 24.50- 25.50, Nr. 3 M. 23.50— 24.50, Nr. 4 M. 19 bis 20.00, Nr. 5 M Brodmehl im Verband M. 54.00- 56.00, norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 M. 25.00- 25.50, Roggenmehl(hiesiges) Nr. 0 M. 25.50- 26.00, Nr. 0/1 M. 22.50— 24.50, Nr. 1 M. 22.50— 23, Nr. 2 M. 17.00 schaaren. Die Fahrräder, mit eisernen Naben versehen, Krämer. Geld⸗Cours. Frankfurt am 25. Juli 1889. Geber. Nehmer. M. Pf. M. Pf. 20⸗Frankenstücke„ e do. n /, 1% Englische Sovereigns... 20. 39 20. 84 Russische Imperiales.. 16. 73 16. 69 Ducaten. 5 9. 63 9. 58 „ l maren, 9. 68 Dollars in Gold 4. 19 4. 16 Kirchliche Anzeigen für Friedberg Evangelische Gemeinde. 6. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Stadtkirche. a Vormittags 10½ Uhr: Herr Pfarrer Dr. Köst lin. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Candidat Schwabe. Gottesdienst in der Burglirche⸗ Vormittags 9 Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Nachmittags 1 Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Katechismuslehre. Katholische Gemeinde. Samstag von 5 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr: Beicht; 7 Uhr: Austheilung der hl. Communion. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr: Chrtistenlebre und Andacht. — leber Säemaschinen wird uns berichtet: Die neueste und vollkommenste Säemaschine ist un⸗ streitig die patentirte Berolina von der Actien-Bes. H. F. Eckert in Berlin O., Weidenweg. Man kann sit als eine bedeutend verbesserte Saxonia betrachten, denn sie hat deren sämmtliche Vorzüge und dabel noch zahl— reiche, sehr wichtige Verbesserungen und Neuerungen.— Alle Früchte, Rüben, Raps, Mais, Bohnen, Erbsen ze. 16.00 17.00, Milchbrod- und werden mit einer und detselben Säewelle ohne Aenderung gesät.— Nur ein einziges Rad ist bei verschledenen Saatmengen auszuwechseln.— Sie hat Kasten Entleerung, bedarf keiner Regulirung, hat bedeutend verbesserte Stahl bis 19.00, Weizenkleie M. 8.00, Roggenkleie M. 9 bis können nicht lahm werden u. s. w.— 9.25, Speizspreu M. 2.40, Rüböl im Detail M 70 bis Landwirtbe, welche eine Säemaschine anschaffen wollen, 72. Die Preise verstehen sich pro 100 Kilo ab hier, mögen sich eine Berolina ansehen, oder sich eine solche häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen. auf Probe geben lassen.— Der heutigen Nummer unseres Anzeigers liegt ein Prospekt über das bekannte Kochbuch von Henriette Davidis bei, auf den wir besonders unsere geehrten Leserinnen hiermit aufmerksam machen. Davidis Kochbuch kann als billiges und praktisches Hilfsmittel für die Küche allen Frauen und Köchin nen— 3 warm genug empfohlen werden, und wird namentlich für die jetzt beginnende Einmachezeit jeder Haushaltungenn entbehrlich sein. Jagd Verpachtung. Montag den 5. August d. J., Vormittags 10 Uhr, soll auf biesigem Rathhaus die Feldjagd der in eireg 2200 Morgen bestebenden Feldlage zur Ausübung auf weitere 6 Jahre öffentlich verpachtet werden. Schwalheim den 26. Jult 1889. Großherzogliche Bürgermeisterei Schwalheim. 2801 Hensel. Ein ordentliches Maͤdchen kann ein Zimmer mit Bett erhalten. F. J. Nees. 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