SFamstag den 16. November. M 136. Sestattet. aber 1889 0 Sberhessischer Anzeiger. r Tete lernen Fot Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Haut und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Bele 9251 l g„lol Anz f* 53 eg kostet 9 Pf. Annoncen von . auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ae Betreffend: Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. it allen Gesellen, wil f wilt ind sie in den Her egen der Vorkampf, telle verzichten zu ni ker 189. 4 Fritz An. N Arbeiten eingeführt werden, vollständig seuchenfrei ist. c zum Arbeiten), einem praktischen Thierarzt ausgestellten Zeugniß versehen sein müssen, sieben Tagen in seuchenfreiem Zustande an dem Orte der Untersuchung 1 10 Amtlicher Theil. Friedberg den 13. November 1889. 5 ö Bürgermeistereien und die Gr. Gendarmeriestationen des Kreises. i Da trotz der zur Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche seither zur Anwendung gebrachten Maßnahmen die erwähnte Seuche noch n ziemlicher Ausbreitung herrscht, insbesondere aber, da in vielen Fällen bei Neuausbrüchen der Seuche in seither seuchefreien Ortschaften eine Verschleppung der Seuche durch Handelsvieh hat nachgewiesen werden können, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz auf Grund des§. 20 Absatz 2 des Reichsgesetzes zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen bis auf Weiteres angeordnet: 1) daß Viehhändler, welche Rindvieh, Schafe, Schweine oder Ziegen aus einer Gemarkung in eine andere verbringen, mit einem von in welchem bescheinigt ist, daß die fraglichen Thiere sich seit mindestens befunden haben. Werden solche Thiere von einem außerhalb des Groß— gerzogthums gelegenen Orte eingeführt, so ist außerdem die thierärztliche Bescheinigung erforderlich, daß die Gemarkung, aus welcher die Thiere 2) Der Führer der Thiere muß diese Zeugnisse stets bei sich haben. Dieselben sind fünf Tage gültig und müssen enthalten: Ort und en, g Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu transportirenden Thiere, jedes mitzuführende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, len, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Schafe, Schweine und Ziegen. ehen, f 3) Die Zeugnisse müssen, sofern sie nicht durch das Großh. Kreisveterinäramt Friedberg ausgestellt und mit dem Dienstsiegel versehen kehen nd, durch die Ortsbehörde beglaubigt sein. bekannt billigen Prot“ Wir beauftragen Sie, vorstehende Vorschriften in ortsüblicher Weise bekannt zu machen mit dem Hinweis auf die Strafbestimmung in 6. F. Alettzr 5. 66 Nr. 4 des Reichsgesetzes zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, wonach die Verletzung der angeordneten l-Fyrup, Schutzmaßregeln mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft wird. Dr. Braden. alsschmerzen, Hels, Betreffend: Polizeireglement über Reinigung der Straßen und Ortsdurchfahrten empfiehlt J. A. Windel. Achskorellen ern ge, Speck Schellische 1 Vilhelm fertsch 0 ten in Erinnerung zu bringen. Nach Ansicht des Artikels 114 des Polizeistrafgesetzes also lautend: Art. 114. Diejenigen, welche den sonstigen von der Polizeiverwaltungs— behörde erlassenen Verordnungen wegen Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen innerhalb der Städte und Ortschaften, namentlich auch wegen Bestreuung der Fußpfade mit Sand u. s. w. bei entstehendem Glatteise, sowie wegen Anlegung von Röhren an unmittelbar auf die Straße gehen— den Dachrinnen oder Küchengoßsteinen nicht Folge leisten, verfallen in eine Strafe von dreißig Kreuzern bis zwei Gulden ind in Folge Ermächtigung Großh. Ministeriums des Innern vom 5. April 1856 du Nr. M. d. J. 5141, und 11. Dezember 1856 zu Nr. M. d. J. 16744 werden sie bevorstehenden Regulative eingeschärft, beziehungsweise verfügt: A. Allgemeine Vorschriften für saͤmmtliche Gemeinden des Kreises. § 1. In der Regel müssen in jeder Woche einmal Samstags und außerdem o oft es die Polizeiverwaltungsbehörde besonders anordnet, sämmtliche Ortsstraßen gereinigt und der zusammengekehrte Koth von der Straße weggebracht werden. Das einigen muß vor Einbruch der Nacht vollzogen sein. Fällt auf den Reinigungstag In christlicher Feiertag, so geschieht die Reinigung an dem nächstvorheigehenden Werktage. Sollte Schnee gefallen sein, so fällt die vorerwähnte Verbindlichkeit zur Straßenreinigung bis zu eingetretenem Thauwetter weg. Statt dessen muß aber er Schnee von den Banquets zunächst der Häuserreihe in einer Breite von 4 bis Fuß in der Weise entfernt und weggekehrt werden, daß dadurch keine Anhäufung es Schnees in der Fahrbahn veranlaßt wird. Bei entstehendem Glatteise müssen die Fußpfade zunächst der Häuserreihe von denen, die zur Reinigung der Straße berpflichtet sind, mit Sand, Sägemehl und dergleichen bestreut werden. In gleicher Beise haben dieselben auf Aufforderung der Polizeibebörde sofort das Eis auf den (Straßen aufzuhauen, und, wo es nicht auf Gemeindekosten geschieht, wegzuschaffen. 1§ 2. Die Reinigung der Straßen liegt denjenigen, die mit Gebäuden, Höfen, Härten und Plätzen an denselben angrenzen, dergestalt ob, daß sie diese Reinigung Ungs deren Ausdehnung an der Straße hin und bis in die Mitte derselben 5. die Mitte der Fahrbahn besorgen lassen müssen. Durchkreuzen sich 5 Straßen, s hat jeder der anstoßenden Nachbarn auch noch den Theil der Auen, 1 uu lassen, welcher nach seiner Hofraithe liegt. In der Regel ist 5 er be 5 bigenthümer dafür, daß die Reinigung ordnungsmäßig geschiebt, verantwort ich * es kann wenngleich ihm frei steht, mit Miethsleuten oder anderen Personen 1 der Straßensäuberung eine Privatübereinkunft zu treffen, 75 e 54 gar privatrechtliche Wirkungen äußern, den Eigenthümer aber vor der Unterlassungs⸗ fe e in folgenden Fällen geht die Verantwortlichkett des Hauseigen⸗ gabintt 50 Friedberg den 15. November 1889. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und die Gr. Gendarmeriestationen des Kreises. Wir sind veranlaßt, Ihnen die strenge Handhabung der auf die Reinhaltung und Wegsamkeit der öffentlichen Straßen bezüͤglichen Wir weisen Sie demgemäß an, die genaue Befolgung der Vorschriften unseres Polizeireglements vom Juli 1887 unausgesetzt zu überwachen und in allen Uebertretungsfällen Strafanzeigen vorzulegen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden beauftragt, das naͤchstehend nochmals veröffentlichte Reglement in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und vor Uebertretungen desselben eindringlich zu warnen. Dr. Braden. thümers auf Andere über, nämlich: 1) wenn eine Hofrasthe sich im Nießbrauche von Jemand befindet, auf den Nießbraucher, 2) wenn sie als Besoldungswohnung hingegeben ist, auf den Besoldungsinhaber, und 3) wenn sie der Eigenthümer, ohne selbst darin wohnen zu bleiben, im Ganzen an eine Familie vermiethet, und daß dies gescheben, der Polizeibehörde angezeigt hat, auf den Miether. §. 4. Die Sorge für die Reinigung vor öffentlichen Gebäuden, iusoweit die Bestimmungen des vorstehenden Paragraphen nicht darauf Anwendung finden, liegt den betreffenden Verwaltungsvorständen ob. §. 5. Ist eine Straße nicht über 2½ Klafter breit, und auf der einen Seite kein Besitzthum vorhanden, dessen Eigenthümer oder Inhaber nach den vorstehenden Bestimmungen zur Reinigung verpflichtet wäre, so ist der Eigenthümer oder Inhaber (vgl.§. 3 und 4) der gegenüberliegenden Hofraithe verbunden, die Straße nicht blos bis zur Mitte, sondern vollständig auf beiden Seiten reinigen zu lassen. §. 6. Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen Anderen keine Verbindlichkeit besteht, ferner die Reinigung der öffentlichen Plätze und der Plätze um die öffentlichen Brunnen, soll auf Kosten der Gemeinden geschehen. §. 7. Es ist verboten bei der Straßenreinigung dem Nachbar den Unrath zuzuführen. Dagegen müssen die aufstoßenden Nachbarn die Stelle, wo sie an— grenzen, insbesondere die aufstoßenden Rinnen und Gossen dergestalt säubern, daß kein Koth oder Unrath dazwischen liegen blelbt. B. Besondere Vorschriften und zwar: Für die Gemeinden Friedberg und Butzbach und die Gemeinden Nieder— Wöllstadt, Ober⸗Wöllstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder-Weisel, Kirchgöns, Pohlgöns, Ober-Mörlen, Assenheim, Bönstadt, Fauerbach II, Ossenheim, Florstadt(Ober- und Nieder-), Staden, Melbach, Södel, Wölfersheim, Ober- und Niederros bach. §. 8. Jeden Mittwoch und Samstag müssen sämmtliche Straßen gehörig gereinigt werden C. Für die Städte Friedberg und Butzbach: §. 9. An den unmittelbar auf die Straße gehenden Dachkandeln oder Dach— rinnen müssen Röhren angelegt werden, welche bis auf einen Fuß von dem Straßen⸗ pflaster herabreichen. Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Regulative enthaltenen Bestimmungen werden nach Art. 114 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Vorstehendes Regulativ ist von den Großherzoglichen Bürgermeistereien in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und die Bekanntmachung in dem Verkündigungsregister zu beurkunden. . dem Kreise Friedberg. de zum Rechner der katholischen Kirche Ober-Erlenbach ernannt, verpflichtet und in seinen Dienst eingewiesen. welcher als Landstreicher umherzieht, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls zum zur Zeit in Ockstadt bedienstet, verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und Großherzoglichem Amtsgericht Fried— Die Dienstnachrichten aus ö ethoser le Andreas Weber III. zu Ober-Erlenbach wur 1 U 1. Steckbrief. Gegen den Seibert Weitzel von Strebendorf, Kreis Alsfeld, jeh, Jacht 8 Michael Schlicht von Frankweiler, zur Z; 1 2* e e von der Zuführung gefällige Nachricht anher gelangen zu lassen. ann von Schönberg, Personen, bezüglich 27055 Bensheim; Heinrich Linker, Schäferknecht aus Breunges hein. Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Christian Erker, Sohn der Kasimir Valentin Erker Wittwe, von Pfaffen-Wies bach; Wilhelm Gölz, Der Großherzogliche Amts anwalt: Krämer: een Friedberg den 13. November 1889. Erinnerung. e den 13. November 1889. Der gegen Heinrich Anton Spielmann von Meiches erlassene Haftbefehl ist noch nicht erledigt. Der Stellvertreter der Staatsanwaltschaft: Schnittspahn, Forstmeister. f e Deutsches Reich. Darmstadt. Der Regierungs-Assessor Dr. Steeg aus Wachenheim wurde zum Amt— mann ernannt und mit Versehung der Stelle des Amtmanns bei dem Kreisamte in Lauter— bach beauftragt, dem Werkführer Henkel zu Offen— bach wurde das allgemeine Ehrenzeichen„Für Verdienste“ verliehen. Berlin, 13. Nov. Der Reichstag setzte heute die Berathung der Anträge Rickert, be— treffend Verstöße gegen die Gewerbeordnung, das Wahlgesetz und Soclalistengesetz fort und ging schließlich zu einer motivirten Tagesordnung über.— 14 Nov. Der Reichstag setzte heute die zweite Berathung des Etats fort. Richter erklärte seine Bereitwilligkeit, einem etwaigen Antrage auf Einsetzung eines verantwortlichen Reichsfinanzministers zuzustimmen. Staatssecretär v. Maltzahn erklärt, die Regierungen würden einen bezüglichen Beschluß des Reichstages prüfen, jedoch sei nicht zu erwarten, daß die Regierungen ihren früher wiederholt dargelegten Standpunkt jetzt aufgäben. Richter möge aber immerhin einen bezüglichen Antrag einbringen. Richter will den Regierungen die Initiative überlassen, beantragt aber eine dahingehende Resolution. Der Reichstag überwies diesen Antrag an die Rechnungscommission. Der Etat des Rechnungs— hofes wurde hierauf bewilligt. — 13. Nov. Die Budgetcommission trat heute in die Berathung des Marineetats. Die Einnahmen, sowie die Ausgaben für das Marine— amt und die Seewarte u. s. w. werden unbean- standet genehmigt. Die Mehrforderung für die Stelle eines neuen Viceadmirals(13,200 M.) wird mit 13 gegen 11 Stimmen bewilligt. Von den Mehrforderungen des Titels II(50,760 M.) werden auf Antrag des Abg. v. Franckenstein, nachdem die volle Bewilligung der Mehrforde- rungen abgelehnt war, die Forderungen für einen Corvettencapitän, zwei Capitänlieutenants, zwei Lieutenants zur See, zusammen 17,000 M., gestrichen. Die Vermehrung der Deckofficiere (66,300 M.) wurde abstimmungslos genehmigt, ebenso die Zulage für einen neuen Marine-Be— vollmächtigten in Rom(10,000 M.)— 14. Nov. Die Budget-Commission des Reichstages setzte heute die Berathung des Marine-Etats fort. — 14. Nov. Der Kaiser von Oesterreich kam heute Vormittag 10 Uhr in Junsbruck an. Der Monarch wurde von den Spitzen der dortigen Behörden empfangen Das zahlreiche Publikum brachte dem Kaiser enthustastische Kundgebungen dar. Gleichzeitig mit dem Kaiser traf Botschafter Prinz Reuß dort ein. Das deutsche Kasserpaar traf um ½11 Uhr ein; es wurde von Kaiser Franz Josef auf dem Pecron erwartet. Die Begrüßung war die allerherzlichste, die Kaiser umarmten und küßten sich wiederholt, Kaiser Franz Josef küßte der Kaiserin die Hand, worauf sich die Majestäten in lebhaftem Gespräche in das Innere des Waggons begaben. Die Kaiserin zog sich nach einiger Zeit zurück, die beiden Kaiser blieben in eifriger Unterhaltung allein. Der Hofzug wurde bei seiner Ankunft von zahl reichem Publikum mit lebhaften Hochrufen begrüßt. Nachdem das Früͤhstück im Speisewagen einge nommen, erfolgte um 12½ Uhr die Abfahrt. Kalser Franz Josef begleitete das Kaiserpaar bis Rosenheim, woselbst die Herrschaften um 3½ Uhr eintrafen. Nach herzlichster Verabschiedung ist Kaiser Franz Josef über Salzburg nach Wien abgereist. Das deutsche Kalserpaar traf um 5 Uhr in München ein und wurde vom Prinz regenten herzlichst begrüßt, worauf die Weiter— reise nach hier erfolgte. — 14. Nov. Der Bundesrath beschloß heute, den Gesetzentwurf über den zweiten Nachtragsetat für 1889/90 dem Ausschusse für das Rechnungs wesen zu überweisen. Der Kameruner Land— plantagen-Gesellschaft sind die im§es des Ge— setzes, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, bezeichneten Rechte ver liehen worden Desden, 13 Nov. Der Landtag wurde heute mit einer Thronrede des Königs eroͤffuet. München, 13. Nov. In der Kammer der Abgeordneten begründete Soden den Antrag des Centrums betreffend die Zurückberufung der Redemptoristen. Cultusminister Freiherr von Lutz erklärte, er stehe dieser Frage wohlwollend gegenüber. Handele es sich um den gewünschten Beweis des Wohlwollens gegen Bayern, so ge— statte der Bundes rath gewiß die Zurückberufung. Hier handle es sich aber um die principielle Durchführung des Reichsgesetzes. Die bayerische Regierung müsse daher bei dem Bundesrath nachweisen, daß die Redemptoristen keine den Jesuiten verwandte Corporation seien. Die Kammer nahm sodann, nachdem Abg. Schauß namens der Linken noch erklärt hatte, daß dieselbe dem Antrag nicht zustimmen könne, den Centrums— antrag mit 81 gegen 74 Stimmen an. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 13. Nov. Der Kaiser und Graf Kalnoky sind heute früh hier eingetroffen. Der Kaiser empfing um 10 Uhr die Theilnehmer der hier tagenden Bischofscon ferenz in Audienz, die 20 Minuten dauerte. Am Nachmittag erfolgte die Abreise nach Innsbruck, Pest. Handelsminister Szapary legt dem— nächst dem Abgeordnetenhause die Gesetzentwürfe über die Krankenunterstützung der Arbeiter vor. Pola, 14. Nov. Prinz Heinrich von Preußen traf an Bord der„Irene“ hier ein. Belgien. Brüssel. Ministerialdirector Nie— ter wurde wegen Mittheilung vertraulicher Acten— stücke an die bekannte Madame Adam seines Amtes enthoben. Frankreich. Paris, 13. Nov. Die Zahl der gestern vorgenommenen Verhaftungen beträgt 158; davon wurden 60 aufrecht erhalten. Unter den Verhafteten befindet sich auch der Anarchist Soudais. Déroulede und Genossen wurden gestern Abend 9 Uhr wieder freigelassen. Italien. Monza, 13 Nov. Kaiser Wilhelm, König Humbert und der Kronprinz begaben sich heute früh zur Jagd. Dieselbe war vom schöusten Wetter begünstigt und endete um 5 Ubr Nach mittags. Etwa 800 Fasanen wurden geschossen. Um 8 Uhr fand Familienessen statt. Kaiser Wilhelm reiste sodann Abends 11 Uhr nach Verona, wo er von der Kaiserm erwartet wurde. Die Stadt war mit deutschen und titalienischen Fahnen reich geschmückt. Zu Ehren der Kaiserin wal der Marcusplatz in Venedig vor der Abreise auf das glänzendste illumimirt. Türkei. Konstantinopel. Ein Irade des Sultans genehmigte den seit langem angestrebten Bau einer Kapelle für die protestantischen Pilger in Bethlehem, wodurch einem Herzeuswunsche der deutschen Kaiserin entsprochen wird. Rumänien. Bukarest. Seit der Rückkehr des Königs fanden wiederbolt Sitzungen des Ministerraths statt. Dieselben beschäfuigte die Frage der Kammerauflösung und Cabinetsum bildung. Rußland. Petersburg. Der russische Thron— folger wird sich von Alben direct nach Montenegro begeben, um bei der Taufe des jüngst geborenen Painzen die Stelle des Zaren als Pathe zu vertreten. Aus Stadt und Land. ? Friedberg. Wir machen auf die Annonee in Betr. des„Feierabends“ im Inseraten Theil aufmerksam und laden zu recht zahlreichem Besuche desselben seitens der Lehrlinge ein. Gaben für den Feierabend sind noch will kommen. Allerlei. Hanau, 14. Nov. Im T eockenhaus der Pulverfabrik ist heute Mittag eine Explosion bet der Bereitung von Schießbaumwolle erfolgt. Von den im Innen raume des Gebäudes beschäftigten 15 Arbeiterinnen sind die meisten schwer durch Brandwunden verietzt, wäbrend ein Mann und fünf Mädchen einen sofortigen Tod gefunden haben Eschwege, 13. Noos Gestern gertetb in Harmuth— sachsen bei Eschwege ein Maurer mit seinem Bruder, der Telegrapbenbeamter ist, in Streit; schließlich erstach der erstere den letzteren Oels, 9 Nov Im Pontwitzer Forst erschoß auf der Streife ein Förster den wildernden Schieferdecker [Neumann, Vater von neun Kindern Ratibor, 13. Nov. Auf der Friedrichs Orzesche Grube wurden 20 Bergleute verschüttet; 2 derselben wurde; bereits als Leichen zu Tage gefördert. Wien, 13. Nov. In Steinbruch brach die Maul und Klauenseuche aus; 1500 Stück Vieh wurden gester; entsendet. Antwerpen, 14. Nov. Vor dem Zuchtpolizeigericht begann heute der Prozeß gegen Corvilain und Delaung; wegen Explosion der Patronenfabrik am 6. September Handel und Verkehr. Butzbach, 13. Nov. Wochenmarkt. Butter kostett per Pfund 1.00—1.05 M., Käse per Pfund 45—46 Pf. Eier 1 St. 7 Pf. Frankfurt, 13. Nov. Wochenmarkt. Erbsen ganz! per Pfd. 12—18 Pf., do. geschälte 14—18 Pf., Linser 18-28 Pf., weiße Bohnen 16-18 Pf., gelbe Kartoffeln pen Gescheid 14— 16 Pf., rothe Kartoffeln per Gescheid 12 bis 14 Pf., neue Mäuschenkartoffeln per Gescheid 30 Pf., Butter per Pfd. M. 100— 1.70, Eier das Stück 6 bis 7 Pf., Blumenkobl 30-80 Pf., Kopfsalat 6—10 Pf., Sellerteköpfe 5 15 Pf., Romainsalat per Stück 10 bis 20 Pf., Zwiebeln 25 Pf., per Centner M. 7.—8., Carotten das Päckchen 8— 10 Pf., Kohlraben das Stück 3—5 Pf., gelbe Rüben die Portion 6—8 Pf., rothe Rüben 15— 20 Pf., Radieschen 2—3 Pf. das Päckchen, Rettig das Stück 4—8 Pf., Weißkraut das Stück 8 bis 15 Pf., Rothkraut 12—25 Pf., Wirsing 12— 15 Pf., Endiviensalat 5— 10 Pf., Schwarzwurzel 50—70 Pf., Cronberger Kastanien per Pfund 10—14 Pf., italienische Kirchliche Anzeigen für Friedberg Ebangelische Gemeinde. 22. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche Herr Pfarrer Dr. Weiffenbach. Gottesdienst in der Stadtkirche. Nachmittags 1½ʒ=Uhr: Herr Candidat Sommerlad. Gottesdienst in der Burgkirche. Vormittags 9½ Uhr: Herr Pfarrer Dr. Köstlin. Abends 5 Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Katholische Gemeinde. Samstag Nachmittag von 4 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr: Beicht; 5/7 Uhr: Austheilung der hl. Communion. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt, 2 Üb: Cbrtstenlebre und Andacht. —— Beim Einkaufe von Fay's ächten Sodener Mineral Pastillen, gewonnen aus den Salzen der zur Kur gebrauchten berühmten Gemeinde⸗Quellen No. III. und XVIII, beachte man, ob die Schachteln mit einer Verschlußmarke verseben sind, die das Faesimile Ph. Herm. Fay tragen. Nur solche sind ächt. Erhältlich sind die⸗ selbenssud allen Apotheken à 85 Pf. die Schachtel. 418 Nr. 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Stück 0.60, 0.80, 1, 1.25, 1.35, 1.50, 2, 47 Uhr: Austhellunz. 2.50—4 M Hochamt mit Pre“ 5 3 1 it. 5 Plüschkragen pr. Stück 0.90, 1.50, 1.75, 2 M. berrenkragen in jeder Halsweite pr./ Dutzend 1, 1.25, 1.50, 1 1.80, 2 M. Bettdecken mit Fransen pr. Stück 1.50, 2, 2.50, 3, 3 50, 4, 5 M. klüschbettvorlagen mit Thierstücken pr. Stück 1, 1.25, 1.50, 2, 2.50 M. ächten Loben aus den Salzen n einde⸗Ouellen Nor. Schachteln mst in f Focsimlle Pb. Har Ferner große Auswahl in Tuch und Buckskin zu Anzügen nach Maaß, Entzückung! 138(Mel. aus:„Nanon“.) Gab M. Netscher mir auf Credit: D'rum ist zu ihm stets mein liebster Gang, Mein liebster Gang— mein liebster Gang,— Er ereditirt mir viel Monat lang, Borgt mir viel Monat lang! Betttücher ohne Naht, gesäumt, pr. Stück 2, 2.25, 2.50, 2.75, 3 25, 3.50 M. Bieberbetttücher, weiß und farbig, pr. Stück 2, 2.25, 2,50 M. Fertige Strohsäcke 2.25, 2.50, 2.75, 3, 3.25, 3.50 M. Tischdecken pr. Stück 1, 1.25, 1.80, 2, 3 M. Commodedecken pr. Stück 0.60, 0.80, t, 150 M. Nähtischdecken pr. Stück 50, 90 Pf. Tischtücher pr. Stück 1.20, 150, 2 M. Handtücher pr. Meter 25, 30, 38, 45 Pf. Abgepaßte Handtücher pr. ½ Dutzend 3, 3 50, 4 M. Taschentücher, farbig, /2 Dutzend 0 90, 125 M. Taschentücher, weiß mit buntem Rand, ½ Dutzend 90 Pf. Tasstentücher, weiß, gesäumt, pr/ Dutzend 1 M. Weiße, reinleinene Taschentucher pr. ½ Dutzend 1.25, 1.50, 1.75, „„ Strickwolle pr. Pfund 2, 2.50 M. Kleiderstoffe, doppelbteit, pr. Meter 0.65, 0.90, 1, 1.20, 1.30, 1.50 180% 2. Schwarzen Cachemir pr. Meter 1, 1.50, 2, 2.25, 2.50, 3 M. Damentuch, 135 em breit, pr. Meter 1.50 M. Cattun und Druckzeuge pr. Meter 42, 45, 50, 60 Pf. Bettzeuge, breit, pr. Meter 42, 50, 60, 66 Pf. Bettbarchent pr Meter 0 85, 1, 1.20, 1.30, 1.50, 1.60 M. Farbige Hemdenflanelle pr. Meter 42, 50, 55, 60, 66 Pf, Vorhangstoffe pr. Meter 20, 30, 40, 50 Pf, breite auf 2 Seiten gebogt und eingefaßt 50, 60, 70, 80 Pf. Manilla-Vorhangstoffe pr. 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J., Nachmittags hr, auf hiesigem Rathhause Ae werden und es werden hierzu sämmtliche stimmberechtigte Mitglieder und gaz besonders die Herren Bürgermeister des Kassenbezrs ergebenst eingeladen. Auf der Tagesordnung steht: 1. Die Wahl des Ausschusses für Prüfung der Rec⸗ nung des laufenden Jahres. 2. Ergänzung des Vorstandes, bezw. des Vorsitzenden Vilbel den 6. November 1889. 4041 Der Vorstand. Mathildenstift Vilbel. Ausserordentliche Generalversammlung. Sämmtliche verehrlichen Mitglieder des Mathilde, stifts werden hiermit auf Samsiag den 23. Nobember auf hiesiges Rathhaus und zwar vorerst die Vertreten der Gemeinden auf Vormittags 9 Uhr und die übrigen Mitglieder auf 10 Uhr zu einer außerordentlichen Gen ralversammlung ergebenst eingeladen. Auf der Tagesordnung stebt: 1. Die Festsetzung des Zinsfußes von 1890 an, 2. die Erwerbung eines eigenen Hauses für daß Mathildenstift. Sollte einer der Herren Bürgermeister am Erscheing verhindert sein, so wird er gebeten, sich durch seingn Beigeordneten, oder in dessen Verhinderung durch eh Sonntag den 17. 9 Gemeinderaths mitglied vertreten zu lassen. Vilbel am 9. November 1889. Der N 1 Mathildenstifts.: Guth. Empfehlung. Empfehle mich zur Uebernahme ganzer Verwaltungen, gut eingeführter Agenturen und sonstiger Vertretungeg, Erhebung und Beitreibung von Ausständen, Aufstellung von Voranschlägen und Rechnungen jeder Art, Führung von Geschäfsbüchern und Correspondenzen. Friedberg den 14. November 1889. 182 4 4124 Ferdinand Engel. Prim a Hausmacher⸗Fleischwurs eupfiehlt M. UAppel, 20 2 s Metzger. Zwei freundliche ineinandergehende Mansardenzimmer sind zu vermiethen mit oder ohne Kost. Wo? sagt 75 Exped. d. Anz. 414 Beste und billigfte Bezugsquelle für garantirt neue, doppelt gereinigt und gewaschene, echt nordische Beftfedern. 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