8 2 7 0 11 f Donnerstag den 17. October. A 123. Oberhessischer Anzeiger. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. 1 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Kreis hrirdberg genstände f und Freitag Abend ausgegeben. 2 die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von 5 15 0 1 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. igt..—————* Jima C. 3 Amtlicher Theil. treffend: Die Unterrichtsanstalten des Localgewerbevereins Friedberg. Friedberg den 15. October 1889. eten wenden 1 g ig: Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises. germeister. Wir empfehlen Ihnen, das im Annoncentheil abgedruckte Unterrichtsprogramm zu möglichst umfassender Kenntniß Ihrer Ortsangehörigen, w. V Izsbesondere der Handwerksmeister, gelangen zu lassen und dieselben auf den Zweck dieses nützlichen Unternehmens des durch die Großherzogliche »Vereinz Fentralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein unterstützten Localgewerbevereins Friedberg besonders aufmerksam zu machen, da ese Anstalt bislang sehr günstige Resultate erzielt hat. J. V.: Dr. Wallau. Bekanut machung. ktreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins zu Friedberg pro 1889. L. Lang!. 8 5 f N-Vereh 1 7 eau Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll Mittwoch den 23. l. Mts. zu Fried⸗ erg abgehalten werden. othek, 5 Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine hierzu bestellte Commission gemustert und wird den Eigenthümern der als preiswürdig belebrende See Akannten Thiere eine Geldprämie bewilligt, wozu der landwirthschaftliche Bezirksverein und die Kreisstadt Friedberg entsprechende Beträge zur Aa den Disposition gestellt haben. Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der Prämiirung. ücher une Von der Preisbewerbung sind Gemeindefasel ausgeschlossen, desgleichen Fasel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind. Für Fasel, welche als tauglich befunden aber nicht prämiirt worden, wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte Thiere werden vom Platze weggewiesen. Die zum Abschlusse kommenden Verkäufe wollen dem Großh. Bürgermeister Herrn Steinhäußer zur Anzeige gebracht werden. 7 fel N Zu recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen. Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. befindet sich im Le 1 Friedberg den 11. Oktober 1889. Dr. Braden. lachricht, daß dien i Hauptversammlung des landw. Vereins von Oberhessen. 1 Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des landw. Vereins von Oberhessen soll am Mittwoch den 30. Oktober l. J., Vor⸗ Uhr, 5½„ und ittags 11 Uhr, in der Restauration Gühlholz in Gießen abgehalten werden. Gegenstände der Verhandlungen werden sein: 1 N 1. Die Lebensversicherung im Dienste der Landwirthschaft. 1 1 2. Die Vertilgung der Feldmäuse. tbenst 3. Maßregeln zum Schutz gegen Verluste durch Perlsucht beim Rindvieh. sttuts⸗Tanzlehw 4. Die Neuwahl eines Präsidenten an Stelle des Unterzeichneten, der zu seinem Bedauern genöthigt ist, von der Leitung der Geschäfte M.. zurückzutreten. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen: e Friedelhausen am 5. Oktober 1889. Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau. „ M melsceich, Ausschußsitzung des landw. Vereins von Oberhessen. enn 6 Der auf den 30. l. M. anberaumten Hauptversammlung wird in demselben Lokale eine Ausschußsitzung um 10 Uhr vorangehen. tnitte Damen f Friedelhausen am 5. Oktober 1889. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen: Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau. ie bei d, deco“ 1 Die zu Lindheim von vem landwirthschaftlichen Verein für die Provinz Ober— Programm für die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim, Provinz Oberhessen. a und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu unterwerfen. Ins⸗ aftlichen Bezirksverein Büdingen gegründete Haushal⸗ besondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Auf⸗ lungsschule hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von 15—20 Jahren die Gelegenheit sichts und Lehrerpersonal, Freundlichkest, Verträglichkeit und liebevoller Verkehr unter⸗ chirme jur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Fuͤhrung einander, Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht. I f fner wohlgeordneten, einfachen bäuerlich bürgerlichen Haus haltung erforderlich sind, An Sonn⸗ und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, dem Gottes dlenst 1 Ordnung und Unterordnung, sowie an Spar- ihrer Confession anzuwohnen und übernimmt hierbei die Hausmutter bezw. die Assi⸗ d auch auf Geist und Gemüth bildend einzu⸗ stentin die Begleitung. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach ee esuche von sen fe an Reinlichkeit und Pünktlichkeit, 0 samkeit im Haushalt zu gewöhnen, un Unterricht und praktische Anlei- und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt. Personen nur nach erwirkter Er⸗ N 1 pfiehlt„„ 3. 4 Windccl, hae und dem landwirthsch 2 he pbirken. In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen i* idschu 15 ung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungsweise erfolgt und auf die Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer 1 Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen sog. Haus mannskost laubniß eines Mitgliedes des Ortscomités.. Gumm gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln wie Einmachen von Gemüsen und In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen(Bettstelle ö 1 che rüchten, Einsalzen und Räuchern von Fleisch und Wurstmachen, im Backen, Waschen, und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 1 Wasch⸗ ⸗Wäs 1 5 der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen, becken, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bettjacken,! Kleider bürste, 1 Schuhbürste, 1 Trinke und zwar in der Behandlung der Milch und Bereitung von Butter und Käse in der glas, 1 Regenschirm, 1 Nähkissen, Zeug und Leinwand zur Anfertigung von Kleidern, ihsleise 0 üngerichteten Molkereianstalt, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken ze. f „„ sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Schweines und des Geflügels. Sie Am Schlusse des Cursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, sowie 4 werden ferner in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen und eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen kl war im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine eingeladen werden. f 557 1 f und Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Der Dienstag den 2. Juli d. J. mit 18 Schülerinnen eröffnete II. Cursus 1 Familie beschäftigen dürfen. mentlich im[pro 1889 wird Montag den 2, Dezember d. J. geschlossen werden und it die Er⸗ g öffnung des I. Cursus pro 1890 auf Donnerstag den 2. Januar und dessen Schluß Auch wird in den Fortbildungsfächern, na cheibel Nechnen, Schreiben, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buch⸗ l A unter ertheilt; wie auch Unterweisung in den Anfangsgründen der Ge, auf Freitag den 30. Mai k. J. festgesetzt worden.. g a te jundheits⸗ und Krankenpflege erfolgt. Endlich ist für eine geist⸗ und gemüths bildende Anmeldungen zur Aufnahme von Schülerinnen sind bei dem Vorsitzenden des 4 er Lectüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen, Kreisrath Klietsch zu Büdingen ein⸗ 1 9. Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vorsteherin zureichen. a 2 (Hausmutter) und einer Assistentin(Industrielehrerin) übertragen, welche beide in Lindheim, den 18 September 1889. 8 3 „ Cron, dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großh. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen. Cc, Lreisarzt zu Büdingen, der Ortsgeistliche, ein Landwirthschaftslehrer und ein Volks⸗ Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau. ! chullehrer Unterricht. Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen: . Es finden jährlich 2 Unterrichtscurse von je 5 Monaten statt, wobei jede Kliets ch. Schülerin an Lehrgeld 15 M. bei dem Eintritt und an Kost⸗, Wohnungs und Ver⸗ Das Ortscomité: 4 flegungsgeld per Tag 80 Pf. in Monatsraten praenumerando zu entrichten hat. Westernacher, Gutspachter und Vorsitzender. 1 ußerdem sind nur noch etwaige Ausgaben für den Arzt und die Apotheke zu bestreiten. Frau Westernacher, geb. Draudt.. 5 0 Vom Tag des Eintritts an, also während des Cursus, dürfen die Mädchen Werner, Pfarrer. Buß, Kreisschulinspector. Lipp, Bürgermeister. ö ohne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren König, Beigeordneter. an. 5 604 j en Aufenthalts Auskunft be ehrt wird: Bertha Wagner aus Heilbronn, zuletzt in Bad⸗Nauheim bedienstet, jetzt angeblich in Frankfurt. 50ʃ. g Lelkkrranz. Wee keen 13. Jul J. 10 23. August l. J. gegen Joseph Mattenheimer aus Regensburg erlassenen Ausschreiben nehme ich als erledigt zurück. 8 Der Großherzogliche Amts anwalt: 12. October 1889. Friedberg den 12. Oeto Krämer. — ——— 2 2 —.— Deutsches Reich. Berlin, 14. Oct. Nach der Abreise des Zaren forderte der Kaiser den Fürsten Bismarck auf, in seinem Galawagen Platz zu nehmen und brachte dann den Reichskanzler zur Wilhelmstraße. Der Kaiser verblieb bei dem Fürsten Bismarck über eine halbe Stunde lang. Nach dem„Reichs— anzeiger“ lautete der Trinkspruch, den Kaiser Wilhelm gestern in der Kaserne des Alexander— Regiments ausbrachte:„Bei einer Feier wie der heutigen, welche ein Regiment betrifft, das auf eine lange und ruhmreiche Geschichte zurück— blicken kann und die Ehre hat, seinen kaiserlichen Chef bei sich zu sehen, spielt die Erinnerung eine große Rolle. Die Erinnerung führt Mich in die Zeit jener Tage zurück, in denen Mein hochseliger Herr Großvater als junger Officier vor dem Feinde den Georgsorden empfing und sich im Kugelregen die Chefstelle des Kaluga— Regiments erwarb. Ich knüpfe hieran an, um auf die gemeinsamen glorreichen Traditionen und Erinnerungen der russischen und preußischen Armee zu trinken. Ich trinke auf das Wohl derer, die in heldenmüthiger Vertheidigung ihres Vater— landes bei Borodino fochten, die mit uns vereint bei Bar⸗sur⸗-Aube und Brienne im siegreichen Kampfe bluteten, Ich trinke auf die braven Ver theidiger von Sebastopol und die tapferen Kämpfer von Plewna. Ich fordere Sie auf, meine Herren, auf das Wohl unserer Kameraden von der rus— sischen Armee Ihr Glas mit Mir zu leeren.“ Der Trinkspruch ist um deßwillen von Bedeutung, weil er den Russen sehr deutlich unter die Nase reibt, wie oft und wo sie gegen die Franzosen gekämpft. 14. Oct. Zu Ehren der Prinzessin Sophie fand heute eine Prunktafel statt, an welcher alle Mitglieder der königlichen Familie, die hier anwesenden Fürstlichkeiten, alle Minister und Staatssecretäre, der griechische Gesandte, die Generalität und die obersten Hofwürdenträger, im ganzen 134 Personen, theilnahmen. — Die Eröffnung des Reichstages findet am 22. October Mittags 12 Uhr statt. — Der„Post“ zufolge wird im neuen Mili täretat zweifellos die Ergänzung der noch aus 4 Geschützen bestehenden Feldbatterien auf 6 Geschütze enthalten sein. Ludwigslust, 14 Oct. Bei der Prunk tafel saßen neben dem Zaren zechts die Groß herzogin-Mutter und Großfürst Wladimir, links die Großherzogin Anastasia von Mecklenburg Schwerin und Großfürst Georg, dem Zar gegen über der Großherzog, die Herzogin von Edinburg, die Großherzogin Marie und der Herzog von Edinburg. Die Hofjagd wurde wegen anhalten den Regenwetters abgesagt. Die hohen Herr schaften verlebten den Tag in engerem Familien— kreise.— 15. Oct. Kaiser Alexander, die Groß fürsten Wladimir und Georg, sowie Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, begaben sich heute früh 7½ Uhr mittelst Wagen in das Forst revier nach Großlaasch, wo eine Treibjagd auf Hochwild abgehalten warde. Die Rückkehr erfolgte gegen 1 Uhr Mittags. Kaiser Alexander und Großfürst Georg verlassen Ludwigslust Abends 6 Uhr. Soweit bekannt, trifft die„Derschawa“ mit der russischen Kaiserin morgen früh in Danzig ein und wird von dort aus mit der Eisenbahn gemeinsam die Reise über Eydkuhnen fortgesetzt Ausland. Oesterreich Ungarn. Wien, 15. Oct. Die auf gestern Abend anberaumte Abreise des Kaisers nach Meran ist infolge von Verkehrs störungen durch Hochwasser verschoben worden. — Die Gesandtschaft des Sultans von Sansibar reiste gestein nach München ab. — Das„Militärverordnungsblatt“ meldet, daß der Kaiser die Einstellung der Maxim-Mit— railleuse in die Ausrüstung fester Plätze genehmigt habe. Pest, 15. Oet. Den Abgeordneten wurde das Budget vorgelegt. Die Gesammt-Ausgaben belaufen sich auf 355,663,640 fl. die Gesammt— Einnahmen betragen 355,259,247 fl., das Deficit s beträgt sonach 404,399 fl. Der Finanzminister hob in seinem Exposs hervor, mit Rücksicht auf die schlechte Ernte seien die Einnahmen nur mite einem sicher zu erwartenden Minimum eingestellt. Creditoperationen wären auch das nächste Jahr nicht beabsichtigt. Die Kassenbestände seien aus reichend für die Deckung des Deficits, sowie für die im nächsten Jahre erforderlichen 880,000 fl. für Regulierung des Eisernen Tbores. Frankreich. Paris, 15. Oct Prinz Fer dinand von Coburg ist heute hier eingetroffen und besuchte den Herzog von Montpensier. Rußland. Petersburg. Der Kriegsmi— nister veröffentlicht eine Ordre, nach der die For mirung zweier Artillerie Regimenter zu je 4 Batte rien angeordnet wird Afrika. Sansibar, 14. Oct. Der Sultan ermächtigte Portal, Beamte behufs Untersuchung der Sklavenbesitzung Pemba zu ernennen. Consul Smith begibt sich dorthin an Bord des Kriegs schiffes„Boadicea.“ Der deutsche Consul richtete an alle Consulate ein Schreiben, wo rin ange— kündigt wird, Wißmann habe sich das Recht ange— eignet, von allen den Eingeborenen oder Fremden gehörenden, in der deutschen Einflußsphäre befind— lichen Gebäuden Besitz zu nehmen, wenn er es für militärische Zwecke erfo derlich halte. Aus Stadt und Land. v. Friedberg. Am Samstag den 12. October be— gann das hiesige Predigerseminar sein Wintersemester Die Zahl der Candidaten veränderte sich nur wenig, denn die 14 abgehenden wurde durch ebenso viele neu hinzukommende ersetzt. Ein Candidat, welcher im vorigen Semester bereits der Anstalt angehörte, hat eine Hilfs predigerstelle an deutschen Gemeinde in Baltimore angenommen. G sein Ausscheiden ist ein besonderer Verlust für die musikalische Leistungsfähigkett des Semi⸗ nars. Denn die schöne Baßstimme Hofmann's, die jedem Besucher der im vorigen Semester gegebenen Aufführung in der Stadtkirche erinnerlich sein wird, gebt den musika⸗ lischen Veranstaltungen des Seminars dadurch verloren. Bei dieser Gelegenheit set erwähnt, daß in dem Berichte über die Einnabmen der erwähnten Aufführung die be sondere Gabe Iflands nicht aus Dorheim, sondern aus Melbach stammt Die Zahl der Besucher des Prediger seminars wird voraussichtlich noch durch zweit Candidaten vermehrt, deren Examen durch Krankheit aufgeschoben wurde Offenbach Aus der Haft wieder entlassen wurde der Mann aus Bleber, bei welchem, wie wir gemeldet, eine Anzahl Dynamitpatronen nebst Schnur gefunden wurden. Der Mann konnte glaubwürdig nachweisen, daß er früher in Steinbrüchen mit diesen Stoffen gear beitet habe; er habe nicht mehr gewußt, daß sich der Sprengstoff in seinem Hause befinde. Eine böswillige Absicht ist bei der seitherigen Führung des Maanes völlig ausgeschlossen, doch wird er einer gelinden Strafe kaum entgehen, da der kleine Belagerungszustand noch besteht und der Besitz von Sprengstoff polizeilich angemeldet sein muß. Allerlei. Frankfurt, 15. Oet. Die 18 Jahre alte Tochter einer Wittwe Lenz wurde gestern Abend von dem früheren Oberfeuerwehrmann Maurer, jetzigem Aufseher am Hafen— Lagerhaus, einem verheiratheten Manne, überfallen und ihr ein Schuß am Kopfe beigebracht, worauf sich Maurer selber durch einen Schuß in den Mund tödtete. Wiesbaden In Strinz Trinitatis wurde vor kurzem folgende Bekanntmachung durch die Schelle erlassen:„Auch in Privathäusern ist die Poltzetstunde auf 10 Uhr Abends festgesetzt, wegen der Latwergkocherei und der Unzucht, die dabei getrieben wird.“ Wadersloh Der Mörder der dreizehnjährigen Anna Naermann ist in der Person des verheiratheten Schuhmachers Schulte hierselbst dingfest gemacht worden Bergeborbeck, 14. Oet. Auf der Zeche„Christian Levin“ wurden am Samstag durch berabfallendes Gestein drei Bergleute getödtet.— 15. Oet. Auf der Zeche „Helene Amalie“ erfolgte eine Kohlenstaub Explosion, bei der 2 Arbeiter Verbrennungen erlitten Innsbruck, 15. Oet. Die Berichte über das Hochwasser gewähren ein trauriges Bild der Zerstörung. In Neumarkt steht die Kirche und der Untermarkt unter Wasser die Lebensmittel werden den Bewohnern auf Flößen zugeführt. Salurn steht fast ganz unter Wasser, in vielen Ortschaften werden vom Militär Schutzbauten aufgeführt. Klagenfurt, 13. Oet. Von allen Seiten laufen Nachrichten von großen Ueberschwemmungen, Einsturz von Brücken, Zerstörung von Straßen und anderen Wasserschäden ein Arn bach.(Zillerthal), 14. Oet. Zwei Handwerks— burschen überfielen gestern das hiesige Wirthshaus, mor— deten zwei Frauen und zwei Mädchen, raubten und zündeten das Haus an. Ein Kind entkam. Die Thäter sind angeblich verhaftet. London. Das englische Iron and Steel Institute baues zwischen Frankreich und England, der von den Ingenieuren Schneider in Creusot und Hersent in London herrührt, verhandelt. Die Brucke soll von einem Punke Pfeilern in Abständen bis zu 500 Metern ruhen. Alz. Material soll Stahl dienen. Die Kosten sind auf 680 Mill. Franes veranschlagt und der Bau soll nicht länger alt zehn Jahre dauern. Newyork, 15. Oet. Die elektrischen Gesellschaften stellten ihre Thätigkeit wegen Streites mit den Stadt behörden ein. Die Hauptstraßen sind Nachts völlig dunkel. Sonora(Mexiko). Nachrichten von hier zufolge wurden zwei Compagnien mexikanische Soldaten, während sie badeten, von einer großen Anzahl Vaqui-⸗Indianer niedergemetzelt Die mexikanische Regierung entsandte eine 4000 Mann starke Erpedition, um die Mörder, welche einen Landstrich in Sonora, im äußersten Nordwesten von Mexiko bewohnen, zu züchtigen. Die Indianer sind, wie man glaubt, in raschem Rückzuge in der Richtung von Artzona begriffen. Die Leichen der ermordeten Soldaten sind furchtbar verstümmelt. Handel und Berkehr. Friedberg, 16. Oct. Buttermarkt. Butter kostett ver Pfund M. 0.90—1.10 Eter 1 Stück 7 Pf. Friedberg, 15. Oet. Fruchtpr. Waizen M. 19.00 bis 00.00, Korn M. 16.00— 00.00, Gerste M. 14.40 bis 00.00, Hafer M. 13.80— 00.00. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo gleich 200 Zollpfund. Grünberg, 12. Sept. Fruchtpr. Weizen M. 19.20, Korn M. 16.10, Gerste M. 14.40, Hafer M. 14.20, Erbsen M. 00.00, Samen M. 00.00, Wicken M. 00.00, Kartoffeln M. 0 00, Linsen M. 00.00. Homburg, 15. Oet. Marktpreise. Kartoffel per Malter 3—4 M., per Gescheid 10 Pf. Eier bel Stück 7—8 Pf., Butter per Pfund 1. Qualität 1.20 Mark. Gießen, 15. Oet. Auf dem heutigen Wochenmark, kostete: Butter per Pfund M. 0.90— 1.00, Eier 1 St. 6, bis 7 Pf., Käse per St. 5—7 Pf., Tauben per Paar M. 0.50—0.60, Hühner per St. M. 0.90— 1.30, Hahnen per St. M. 0.50— 1.00, Enten per St. M. 1.40- 1.80, Ochsenfleisch per Pfd. 66—72 Pf., Kuh- und Rindfleisch 56—60 Pf., Schweinefleisch 60- 70 Pf., Hammelfleisch 50— 66 Pf., Kalbfleisch 50— 60 Pf., Kartoffeln pro 100 Kilo M. 3.00—4.00, Zwiebeln per Ctr. M. 5.00, bis 6.00 Weißkraut pr. St. 4—9 Pf. Gänse pr. Pfd. 48-58 Pf. Frankfurt, 14. October. Viehmarkt. Der heutige Markt war mit 362 Ochsen, 31 Bullen, 460 Kühen, Stieren u. Rindern, 221 Kälbern, 811Hämmeln, 280 Schwel⸗ nen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen 1. Qual. pro 100 Pfund Schlachtgewicht M. 68-70. 2. Qual. M. 63 65, Bullen 1. Oual. M. 50— 52, 2. Qual. M. 46— 48, Kühe, Stiere und Rinder 1. Qual. M. 60-63, 2. Qual. M. 50—53, Kälber 1. Qual. pro 1 Pfund Schlachtgewicht 70—75 Pf., 2. Qualität 60—65 Pf., Hämmel 1. Qual. 58—60 Pf., 2. Qual. 42-46 Pf., Schweine 1. Qual. 67—68 Pf., 2. Qual. 65-66 Pf. Frankfurt, 14. October. Fruchtbericht. Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 M. 33.50-34.00, Nr. 1 M. 30.00. bis 31.00, Nr. 2 M. 25.50— 26.50, Nr. 3 M. 24.50 bis 25.50, Nr. 4 M. 21.00—22., Nr. 5 M. 17.0018. Milchbrod und Brodmehl im Verband M. 54.5057. Nord⸗ deutsche und westfältsche Weizenmehle Nr. 00 M. 26.00 bis 27.00. Berliner Roggenmehl Nr. 0 ab Magdeburg M. 25.50, Nr. 0/1 M. 24.00, Nr. 1 M. 22.75, frei Ufer Frankfurt a. M., Mainz, Mannheim ca. M. 1.25 theurer legquisite Marken ca. M. 0.75 höher). Weizen, ab unserer Umgegend M. 19.50- 19.60, frei hier M. 19.40 bis 19.50, fremder nach Qualität M. 19—21.50, Roggen, biesiger M. 16.25—00 00, russischer M. 16.75 00.00, Gerste, Franken(Ochsenfurter Gau) Ried und Wetter- auer M. 17.00- 19.00, Hafer prima M. 14.50 14.75, mittel M. 14.50—00, Mais(mixed) M. 12.25 00.00, Roggenkleie M. 8.80—9., Weizenklete M. 7,75—8., Spelz⸗ spreu M. 2.40, Malzkeime M. 9— 9.50, Cbilisalpeter per Februar⸗März 1890 M. 18.00, Parität Frankfurt a. M. Raps per October M. 33.00 34.00, Rüböl im Detail M. 72— 74, Torfstreu M. 1.20. Die Preise verstehen sich pro 100 Kilo ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stattonen. Brodpreise vom 16. October bis 1. November. Nach eigener Angabe der Bäcker. Für Friedberg, Bad⸗Nauheim und Butzbach unverändert. Fleisch⸗ ꝛc. Preise vom 16. Oct. bis 1. Nov. Nach eigener Angabe der Metzger. Für Friedberg, Bad⸗Nauheim und Butzbach unverändert. Jsraelitischer Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 19. October. Beginn: Freitag Abend 4 Uhr 30 Min. Samstag Morgen 8 Uhr 15 Min. Samstag Nachmittag 3 Uhr 30 Min. Sabbathausgang 5 Uhr 45 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 20. October an Morgens 6 Uhr 30 Min., Nachmittags 4 Uhr 30 Min. Freitag den 25. und Samstag den 26. October: 3769 Neumond Marcheschwan. Unterjacken und Unlerhosen hielt in der vorigen Woche in Paris seine Jabresversamm⸗ lung und in derselben wurde über den Plan eines Brücken⸗ 2679 verkauft billigt J. Kelm, neben der Post. 0 in der Näbe des Cap Gris⸗Nez, wo der Kanal aw schmälsten ist, nach Falkestone gebaut werden und auf N as 1 — 2 — Gragne Genof Aienden Jahr ie von Tale Bezel „1 sgesuͤgt. Bad ⸗Nau Oroßherz 7⁰⁰ dat Die an de nd Meder W eim vorkomm en 2. Octo erden. Die Zusa Abr an de. lächst dem 6 Frtedbe Der Beda u Hospstal, auf dem Näherts b G. Wegen det Aigetretenen Mlutteldende 9 I Be, un, und angän n Tal dir geltend Hangove Dili Mittelst Waal Ol n Nominalm. 150 ur Ri illgation w * Vufalltal „ Schuldur U fene Zin Lalch en b en l nnen dallsch 7735 1 0 bei N gumlethe Eündas due en D* r. Watzen J. ö den N. 0 0 N bert pr. Weizen M. f 0 e 10 1 N. Iich tprelse. Kattoftl zy Pf. ier bil Sl nalität 1.20 Mal beutigen Woch 4.00, Gier 8. f, Tauben pen 5 0.90 180, Hahn St. M. 1.40-c Kuh- und Mindsah 70 Pf., Hammel Pf., Kartoffeln zy ln per Ett. N. 50h Pf. Gänse pr. I lehmarkt. Der heul Bullen, 460 fi Hämmeln, 280 Sch, ich wie folgt: Oh gewicht M. 68 N. 30 5%, 2. Ou, 1. Qual. M. 60 Qual. pro 1 P Jualität 6065 J, Qual. 42-40 J. b. Dunl. 6467 sruchtbericht. Ha 00, Nr. 1 M. dl 50, Nr. 3 N. Al Nr. 5 M. I- d M. 54.5057, J, hle Nr. 00 M. 00 Nr. 0 ab Magda Ft. 1 M.. f fannheim ea, N. 10 97 höher). Ma 60, frei hier M. 10 . 19—24.60, Wa er M. 16.7-l u) Ried und Dall ma M. 14 0-400 60 N. 4 e N. 7, 5-9, she 9.50, Göldo rltät Frunlsult 0 00, Nüböl in 00 0. Die zue 10 fig jedoch gde w Dal bi., 5 3 b u. DObligations⸗Verloosung. ö Halbverdecks, Break, Doka und sonstige Geschäftswagen, 5 Actien⸗ Zuckerfa gissen. 1 Fauerbach b. Fr. den 17. October 1889 Wir ersuchen mit der Rübenlieferung in nächster Woche wieder zu beginnen und das pro Poche aufgegebene Quantum nicht zu überschreiten, da wir etwaige Mehrlieferungen zurückweisen 5 Actien- Zuckerfabrik Wetterau. brik Wetterau. 5 3758 bei Kieler Fettbücklinge, Lachsforellen. Geräucherte Schellsische, Speckbückinge, Ural-Caviar Nillielm Fertscli. 0 OD. Fritze s Bernst im Selhst-Lackiren von Fussböd Niederlage bei Win. Bernbeck. Friedberg. ein⸗Oel⸗Lackfarbe en in bekannter vorzüglicher Qualität. Hoch bstbäume. Kataloge umsonst. Obstbaumschulen von Karl Umber in Laubenheim bei Mainz. stämme und Zwergbäume, bedeutende Vorräthe. (F. à 116/ 0.) Bekanntmachung. Der Spar⸗ und Vorschußverein Bad⸗Nauheim, ein⸗ tragene Genossenschaft, hat laut Beschluß vom 1. October hufenden Jahres nach Maßgabe des§. 155 des Reichs— setzes vom 1. Mai 1889 der bisherigen Firma die setzliche Bezeichnung „mit unbeschränkter Haftpflicht“ igefügt. Bad Nauheim den 13. Oetober 1889. Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. Bauer. 15 Schütz. ersteigerungs-Anzeige. Die an den Staatsstraßen zwischen Ober- Wöllstadt und Nieder⸗Wöllstadt und zwischen Ilbenstadt und Assen⸗ hm vorkommenden abgängigen Alleebäume sollen Montag un 21. Oetober l. J. meistbietend öffentlich versteigert erden. Die Zusammenkunft findet statt des Vormittags um AUbr an der Mühle bei Ober⸗-Wöllstadt und um 9 Uhr süchst dem Chausseehaus bel Ilbenstadt. Friedberg den 14. Ocober 1889. Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg. 54 Kranz. Kartoffel-Lieferung. Der Bedarf an Kartoffeln für das laufende Jahr Hospital, Versorgungshaus und der Kleinkinderschule u auf dem Wege der Submission vergeben werden. Näheres bei der unterzeichneten Stelle. Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg. 9766 Steinhäußer. — Bekanntmachung. Wegen des in Folge des gesteigerten Herbstverkehrs 1 gagetretenen empfindlichen Wagenmangels wird das ver⸗ üöhrtreidende Publikum wiederholt dringend ersucht, N e Be und Entladung der Wagen so viel als gend angänglich zu beschleunigen und hierdurch an inem Theile dazu mitzuwirken, daß eine Verkürzung er geltenden Ladefristen vermieden wird. Hannover den 13. Oetober 1889. i 9768 Königliche Elsenbahn⸗ Direktion. Mittelst geschehener Ausloosung ist die Nr. 30 der Partial⸗Obligationen der Gemeinde Kaichen vom Jahr 845 im Nominalwerth von Einhundert Gulden auf den 31. Dez. 1889 zur Rückzahlung bestimmt. Der Inhaber dieser Obligation wolle deshalb das damit verbriefte Darlehen am Verfalltage bei unserer Gemeindekasse gegen Rückgabe der Schuldurkunde in Empfang nehmen, indem von da en keine Zinsen weiter vergütet werden. Kaichen am 10. October 1889. Großherzogliche Bürgermeisterei Kaichen. 2751 Weitzel. — SZSZSꝛꝓꝓꝛ www Neue türkische Pflaumen, italienische Frunellen, Cronberger Kirschen, amerl- kauische Dampfäpfel, Smyrna-Feigen 85 bei Wilnelm Fertsch- 2 elegante Landauer, sowle gebrauchte Gestelle und Räder billig zu verkaufen. 1 es. 3759 H. Ph. Romeiser. e Ein müöblirtes Zimmer Kalserstraße Nr. 556. 0 10 vermiethen. Ebendaselbst ist auch ein Röderherd zu verkaufen. e Einige alte, aber gut erhaltene 3741 0 Klötzöfen Niederlage des Vereins deutscher Oel— lishe Palukuchen. fabriken in Mannheim Unterhosen, VUnterjachen, Damen- und Rinderliosen, weiß und farbig, in Wolle, Barchent c. 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Beienheim am 15. Oetober 1889. 3767 Familie Bürgermeister Stein. Verwandten, Freunden und Bekannten hier⸗ mit die traurige Nachricht von dem heute Abend 10 Uhr nach langem schweren Leiden erfolgten Ableben unserer lieben guten Mutter Frau Elisabetha Finzel, geb. Diehl. Um stille Theilnahme bitten Friedberg den 15. October 1889. die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Freitag Nachmittag um 3 Uhr statt. 3756 3760 3762 Ein kleines, weißes gelbgeschecktes Hündchen zu⸗ 1 ind im Versorgun gshause zu Friedberg billig abzugeben. gelaufen. Bei wem sagt die Expedition d. Anz. —ñ Unterrichts-Anstalten des Local⸗Gewerbvereins Friedberg. Werktagsabendschule. Der Beginn des Unterrichts ist auf Montag den 21. Oktober 1889, Abends 8 Uhr, festgesetzt und findet folgendermaßen statt: I bontagz. Siena. Mittwoch. Sennerstg 8—9 Naturlehre. Geometrie. Aufsatz. Rechnen. 10 1 1 Rechnen. Wee Unterrichtslocal im städtischen Schulhause. Sonntagszeichenschule. Der Unterricht wird wie im Sommer auch für den Winter⸗Cursus sich auf Freihand-, Ornament-, geometrisches und Fachzeichnen, sowie Lehre in darstellender Geometrie erstrecken. Unterrichtslocal: Die Säle des Local-Gewerbvereins. Erweiterte Handwerkerschule. Der Unterricht wird in ähnlicher Weise wie im Wintersemester 1888/89 ertheilt und beginnt am 22. Oktober 1889 und zwar nach folgendem Lehrplan: ——— ᷣ————. Dienstag. Mittwoch. Donnerstag. Freitag. 2 Freihandzeichnen I. Tan, Baumaterialienlehres Linearzeichnen I. 5 Rechnen II. een 1 Fachzeichnen II. F ichnen I. Baumaterialienlehres Linearzeichnen I. 5 Fachzeich formenlehre I. II. 5 590 Geom. Zeichnen II. e 5 Fachzeichnen I, II. 10—12 Fachzeichnen I, II. e 15 Fachzeichnen I, II. Fachzeichnen I, II. 13 Aachen, 119 Buchführung L. kk. Freihandzeichnen II. Modelliren. Geometrie II. 0 Rechnen I. 3—4 Naturlehre I, II. Rn Geometrie I. Unterrichtslocal: Säle des Local-Gewerbvereins. Das Schulgeld für die Sonntags-Zeichenschule mit der Werktags-Abendschule beträgt 80 Pf. pr. Monat, für Söhne von Mitgliedern 40 Pf. Das Schulgeld für die erweiterte Handwerkerschule beträgt 1 Mark pr. Monat. Für ältere Gewerbetreibende, Gesellen und Handwerksmeister, welche sich die Bibliothek und reichlichen Unterrichtsmittel, Musterzeichnungen u. s. w. des Local-Gewerbvereins nutzbar machen wollen, ist die Einrichtung des offenen Zeichensaales getroffen, in welchem sie Copien von Zeichnungen selbst, oder mit Hülfe des Lehrers anfertigen, sich Rath und Belehrung in technischen und gewerblichen Angelegenheiten holen können; auch können, soweit thunlich, durch Schüler unter Anleitung des Lehrers gegen geringe Vergütung Zeichnungen, Copien und Pausen angefertigt werden. Alle Gewerbetreibende des Kreises, sowie alle Diejenigen, welche ihre Söhne für das Handwerk ausbilden wollen und zur Hebung des Gewerbestandes beizutragen gewillt sind, werden ersucht Anmeldungen von Schülern bis zum Beginn der Schule an den Vorstand des Local-Gewerbvereins oder an den Hauptlehrer, Herrn Architekt Hartig, ge— langen zu lassen, woselbst auch jede weitere Auskunft bereitwilligst ertheilt wird. Friedberg im Oktober 1889. Der Varstand des Lacal-Gewerbyereins. Georg Hieronimus. 3745 Vorsitzender. Hötel Trapp. Friedberg. Zu Beginn der Wintersaison! Sonntag den 27. Oktober 1889 8 5— 1 5 8 0 Slreieh-Coneert, 5 ausgeführt von der Kapelle des Hessischen Jäger-Bataillons Nr. bt aus Marburg, unter Leitung des Stabs— hornisten Herrn L. Hintze. Besonders ausgewähltes Programm! Anfang 8 Uhr Abends. 3748 Die I. Stuttgarter Serienloos-Gesellschaft 11 15 älteste und solideste Gesellschaft Deutschlands, welche ihren Mitgliedern die größte Gewinnchance letet. 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Lager in noa peuhüleh chu g 1 ö baufkein, 101% Late nne 1 en Sti ö 0 13 surrelag, 5 Wago 1 5 Trottoirs umgewandelt werden, Beilage. Odethessiscer Auger 1 123. Auf Grund des Artikels 2 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der§§ 3—9 der Ausführungsverordnung zu der— selben vom 1. Februar 1882 ist durch Beschluß des Gemeinderathes vom 16. September 1889 nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2. Oktober 1889 zu Nr. M. J. 25193 nachstehendes Orts— baustatut errichtet worden. Zu Art. 4, 10 und 13 der allg. B.⸗O. § 1. Die Grenzen der Bebauung sind durch den Ortsbauplan gegeben. § 2. Ob und wieweit Straßen nur an einer Seite bebaut werden dürfen, oder ob in einzelnen Straßen Vorgärten in bestimmter Tiefe angelegt werden müssen oder dürfen, wird durch den Ortsbauplan be— immt. f f§ 3. Als Bauplatz in neu zu bebauenden Straßen ist eine Fläche nicht mehr geeignet: a. wenn sie weniger als 96 qm enthält oder b. wenn auf derselben kein Gebäude von 8 Meter Front und 9 Meter Tiefe unter Wahrung der Art. 37 und 38 der allg. Bauordnung, sowie der Bestimmungen des Baupolizeireglements zu Art. 37 errichtet werden kann. In bereits bebauten Straßen soll die Frontlänge mindestens 5 Meter betragen; eine geringere Frontlänge kann durch Beschluß des Stadtvorstandes gestattet werden. f Zu Art. 17 der allg. B.⸗O. § 4. Sind zur Schließung eines Gemeindewegs Grundstlücke Seitens der Stadt expropriirt worden, so werden dieselben an die unmittelbar angrenzenden Grundbesitzer in Eigenthum abgetreten. Die Anlieger haben für das an sie abzutretende Gelände der Stadt die vollen Erwerbskosten der Grundstücke zurückzubezahlen. Gleichzeitig haben die Anlieger auf Verlangen der Stadt den geschlossenen Gemeindeweg nach dem Durchschnittspreis des in Absatz 1 erwähnten Gesammtgeländes zu übernehmen. Zu Ait. 18 der allg. B.⸗O. „§ 5. Da durch den genehmigten Ortsbauplan für Anlegung neuer Straßen hinreichend vorgesorgt ist, dürfen außerhalb des Bereichs des Ortsbauplans Gebäude nicht errichtet werden. 1 a Ausnahmen hiervon können im Einzelfalle mit Rücksicht auf die Bestimmung, örtliche Lage, oder sonstigen Verhältnisse der beabsichtigten Bauten nach Anhörung des Stadtvorstandes von Großherzoglichem Mini— sterium des Innern und der Justiz gestattet werden. Zu Art. 20 der allg. BO. ö 5 N 8 6. In noch nicht eröffneten Straßen dürfen Gebäude, die nach diesen Straßen ihren Ausgang haben, nur an den, Straßenenden, welche sich an schon eröffnete Faeen anreihen, oder im Anuschluß an 9 äuser errichtet werden. 1 ite 99 05 in 155 uneröffneten Straße ein Gebäude errichtet 15 1 0 Straße anreiht, jedoch nach dieser Straße seinen Ausgang erhalten soll, jo kann dies nur mit Genehmigung des Stadtvorstandes gestattet werden. 1 9 I 9 9. Straßen neu angelegt, 1 getragen werden: I. Die Wandsteine 1. ü irs bi 2,5 m Breite tragen die 2.᷑. Die übrigen Kosten für Trottoirs bis zu 2,5 m Breite gen 25 e der anliegenden Grundstücke im Verhältniß der Länge 9 i Straßenfront ganz. g f 3. 5 Herstellung von Vorrichtungen für Ableitung des . Re enwassers von den anliegenden Grundstücken in die bestehenden . 1 1 hat die Stadt auf ihre Kosten zu liefern und Straßenrinnen oder Kanäle tragen die Eigenthümer der Grund— 9 N 1 1 iewei irs i lchen Straßen hergestellt werden ö wieweit Trottoirs in so 0. 1 0 l. die Art der Herstellung derselben und der Wasserabfluß⸗ J rorric d durch den Stadtvorstand für die einzelnen Straßen „ 5 ist als Neuanlage zu betrachten, deren Kosten den beten. pos. 2 dieses Paragraphen zu tragen obliegt. 1 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für neu anzulegende Straßen mit der Maßgabe, 6 Amtlicher Theil. * Ortsbau⸗Statut der Stadt Friedberg. der Herstellung zu bestimmen hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die angrenzenden Grundstücke schon bebaut sind. § 10. Die Unterhaltung der bestehenden festen Trottoirs über— nimmt die Stadt vorbehaltlich ihrer Ersatzansprüche aus schuldhafter Beschädigung. Die Nothwendigkeit der Umlegung oder Erneuerung eines Trottoirs unterliegt der Beschlußfassung des Gemeinderaths, und kommt es hierbei nicht darauf an, ob sich die Trottoirs vor dem einen oder anderen Hause in einem Zustande befinden, welcher die Erneuerung nicht unbe— dingt nothwendig erscheinen läßt. Die Beitragspflicht regelt sich auch hier nach§ 9, sofern seit der ersten zu Lasten der Aulieger erfolgten Herstellung der Trottoiran⸗ lage mindestens 25 Jahre vergangen sind loder Trottoirs erneuert werden müssen, deren Anlage seinerzeit nicht zu Lasten der Anlieger erfolgte. Andernfalls trägt die Stadt die Hälfte der in§ 9 pos. 2 erwähnten Kosten. § 11. Die Benutzung des Trottoirgeländes seitens eines Anlie— gers zu Ventilatations⸗, Licht oder Einfüllöffnungen für Kellerräume, kaun seitens der Stadt nur in stets widerruflicher Weise gestattet werden, wenn sich der Anlieger zur Zahlung einer Recognitionsgebührvon 2 Mark pro Jahr und Oeffnung verpflichtet. § 12. In den Trottoirs, sowie in den Floßrinnen und dem Straßenpflaster dürfen Gerüststangen, Sprießen, Bauzaͤune e nicht eingegraben werden. § 13. Die neue Herstellung unterirdischer Abzugskanäle in neu eröffneten oder vollständig ausgebauten Straßen erfolgt auf Kosten der Anlieger. An Stelle derjenigen Grundbesitzer, welche sich binnen 4 Wochen nach ergangener öffentlicher Aufforderung zum Anschluß der Entwässe⸗ rungen für ihre Liegenschaften auf eigene Kosten nach den vom Gemeinde— rath hierfür aufgestellten Bedingungen schriftlich verpflichtet haben, und die städtische Hochdruckwasserleitung in ihre Hofraithen haben einführen lassen, trägt die Stadt ein Dritttheil der in Absatz 1 erwähnten Kosten. Die Kosten für die Anschlüsse, sowie die Kosten für die Unter— haltung derselben tragen die Anlieger ganz. Gleiches gilt bezüglich des Aufwandes für Herstellung und Um— änderung schon bestehender Kanäle. § 14. Werden durch die Stadt alte Kanäle beseitigt, und neue erbaut, so sind sammtliche Hausbesitzer in den betreffenden Straßen ver— pflichtet, ihre alten Hausentwässerungen den nach§ 13 Abs. 2 aufge⸗ stellten Bedingungen, für die neuen Kanalanlagen entsprechend umzuändern. Es ist denselben zu diesem Zweck von der Gr. Bürgermeisterei Friedberg eine mindestens dreimonatliche Frist zur schriftlichen Erklaä— rung des freiwilligen Beitritts zu gewähren, nach deren fruchtlosem Ablauf die erforderlichen Arbeiten auf polizeiliche Anordnung durch die Stadt vorgenommen und die Kosten von den Grundeigenthümern gemäß § 16 beigetrieben werden. §. 15. Die Grundbesitzer sind zu den ihnen nach Maßgabe der §§ 9, 10 und 13 obliegenden Leistungen nur mittelst Geldbeiträgen zu— ulassen. a cee sind binnen 3 Monaten nach Anforderung an die Stadtkasse zu entrichten. § 16. Die auf Grund der allgemeinen Bauordnung oder dieses Baustatuts zu erfüllenden Verpflichtungen haben die Natur öffentlicher Lasten und Abgaben und unterliegen deshalb auch demselben Zwangs— verfahren, welches bei der Beitreibung öffentlicher Lasten und Abgaben stattfindet. Diese Verpflichtungen gehen deshalb auch ohne Weiteres auf jeden Nachbesitzer der betreffenden Grundstücke über. Zu Art. 29 der allg. B.⸗O. § 17. Nebengebäude wie Stallungen, Scheunen, Remisen, Wasch— küchen, Abtritte ꝛc. dürfen nicht an öffentliche Straßen und Plätze ge⸗ stellt werden. Ausnahmen hiervon sind nur bei äußerster Raumbeschränkung und unter der Bedingung zulässig, daß derartige Nebengebäude mit dem Hauptgebäude in harmonische Verbindung gebracht werden und in keiner Weise das Ansehen der Straße beeinträchtigen. § 18. Räume, in denen mit lästigem Geräusch verbundene Gewerbe betrieben werden, oder in denen belästigender Rauch, Dampf und übelriechende Luft erzeugt wird, dürfen keine Oeffnungen nach der Straße haben. Liegen solche Räume hinter der Baufluchtlinie, so muß die Ent— fernung der Oeffnungen von derselben mindestens 5 Meter betragen. Zu Art. 30 der allg. B.⸗O. § 19. Das Zurücksetzen von Gebäuden hinter die festgesetzte Baufluchtlinie, bzw. Straßenfluchtlinie kann ausnahmsweise mit Geneh— migung des Gemeinderathes gestattet werden, wenn der Bauherr, welcher das Gebäude hinter die Straßenfluchtlinien zurücklegen will, sich verpflichtet: 2 alles zwischen der Straßenfluchtlinie und der zurückverlegten Bau— fluchrlinie befindliche Land mit Gartenanlagen oder sonstigen nicht mißständigen, von dem Gemeinderath gutgeheißenen Anlagen zu versehen und wie die Vorgärten(§ 20) abzuschließen und b. die zurückberlegte Bauflucht parallel der normalen Straßenfluchtlinien zu legen. Wird ausnahmsweise das Zurücksetzen eines einzelnen Gebäudes gestattet, so soll die Entfernung von der Straßenfluchtlinie bis zu dem Gebäude 15 m betragen. § 20. Die Vorgärten sind mittelst metallener Gitter welche in die Straßeufluchtlinte einzurücken sind, abzuschließen. Dieselben können auf im böchsten Falle 0,75 m hohen, massiven oder gemauerten Sockeln errichtet werden und sind mit Oelfarbe anzustreichen. Scheideraauern und nicht durchb ochene Wände im Vorgartenland dürfen die Höhe von 1,80 m nicht übe steigen. Letzteres ist mit Garten und Weganlagen enisprechend zu versehen und ordnungsgemäß zu unterhalten und darf weder zu Wisthschafts, noch zu anderen Gewerbebetrieben benutzt werden. Diese Einfriedigungen, sowie die Einfviedigungen unbebauter Grund stücke an Straßen, welche innerhalb des Ortsbauplanes liegen, bedürfen der Genehmigung des Gemeinderaths, dem die Pläne in doppelter Aus— fertigung vorzulegen sind. Zu Art. 34 der allg. B.⸗O § 21. Jedes Grundstück, auf dem ein Wohngebäude errichtet ist, muß mindestens einen Abtritt haben, der wenn irgend möglich an einer Außenwand liegen, jedenfalls aber eine in's Freie führende, mindestens 0,50 m große Fensteröffnung haben soll und von der Straße aus ge— seben, nicht in mißständiger Weise zur Erscheinung kommen darf. Die Anlage eines Abtrittfensters auf der Straßenseite eines Gebäudes ist unstatthaft. Jede Abtrittsgrube soll ventilirt sein. Es kann hierzu das Abtrittsrohr, wenn dessen untere Oeffnung niemals durch den Gruben— inhalt verschlossen wird, benutzt werden. Dieses, oder ein besonderes Ventilationsrohr, von der Weite des Abtrittsrohres, muß über das Dach gehen. Die Abtrittsgrube ist zu überwölben und hat mindestens eine 50—60 em große Reinigungsöffnung zu erhalten, die mit einem gut schließenden Deckel zu versehen ist. Im Innern ist die Grube mit einem mindestens 2 em starken Cementverputz wasserdicht herzustellen. Die Wände dürfen keine vorspringenden Theile haben, die Ecken sind nach einem Halbmesser von mindestens 10 em auszurunden, auch der Boden muldenförmig nach einem unter der Reinigungsöffnung befind— lichen Punkt fallend zu gestalten. Die Ueberwölbung der Grube ist außerhalb mit einer Asphaltlage oder mit einem Cementmoͤrtel gut zu überziehen und darauf noch min— destens 15 em hoch mit thoniger oder lehmiger Erde zu überdecken. Die Abfallrohre der Aborte sind in diese Grube entsprechend ein— zuführen. s Die Oeffnungen der Abtrittssitze müssen mit genau schließenden Deckeln versehen sein. § 22. Es dürfen keinerlei Faͤcalstoffe durch die Hausentwässerungen den Straßenkanälen zugeführt werden. Das Anschließen von Ueber— läufen an Abortsgruben ist unzulässig. Zu Art. 37 der allg. B.⸗O. § 23. Hinter- und Seitengebäude dürfen in der Regel nicht früher erbaut werden als die Vordergebäude. Zu einer Abweichung hiervon ist die Genehmigung der Baupolizeibehörde nach Anhörung des Stadtvorstandes erforderlich. Auch müssen die Fluchten derselben nach Moͤglichkeit rechtwinkelig oder parallel mit denen des Vordergebaͤudes angelegt sein. Zu Att. 38 der allg. B. O. § 24. Im Umkreis von 100 m von Begräbnißstätten dürfen keine Wohngebäude errichtet und keine für hauswirthschaftliche Zwecke bestimmte Brunnen angelegt werden. Zu Art. 44 der allg. B.⸗O. § 25. Die Umfangswände aller Wohnhaäuser und aller sonstigen Ge— bäude, wenn letztere Feuerungsanlagen enthalten oder mehrere Stockwerke haben, müssen massiv erbaut werden; bei solchen Gebaͤuden müssen die Umfangsmauern im oberen Stock eine Stärke von mindestens 45 om bei Bruchsteinen, und 38 em bei Backsteinen haben. Bei Knie- und Mansarden— stöcken, sowie bei Umfangswänden, die nicht über 3,60 m freistehen und deren Höhe nicht mehr als 3,4 m beträgt, genügt bei Backsteinmauer— werk eine Stärke vom 25 em. Bei Bruchsteinmauern muß die Stärke nach unten von Stockwerk zu Stockwerk mindestens je 10 em, bei Backsteinen alle 2 Stock— werke mindestens einen halben Stein zunehmen. Bei diesen Dimen— sionen sind Stockwerkshöhen nicht über 4 m im Lichten und Zimmer— tiefen nicht über 7 m vorgesehen; werden diese Dimenstonen überschritten, so sind auch die Mauerstärken entsprechend zu vergrößern. Die Außenmauern von Treppenhäusern bedürfen der Verstärkung nach unten nicht, wenn sie 45 em bezw. 1½ Stein stark bei nicht mehr als 12 m Höhe ausgeführt sind. Stockwerksaufsetzungen auf bestehende massive Gebäude sind nur. 9— dann zulässig, wenn diese Minimalmaße noch ohne Anblendun bestehende Mauern eingehalten werden können. 5 Mit besonderer Genehmigung des Stadtvorstandes kann das oberste Stockwerke eines Nebengebäudes in gefälliger Holzconstruction ausge⸗ führt werden. § 26 Einstöckige Gebäude ohne Feuerung, einstöckige Schuppen ö und Lagerhäuser u. dgl. sind in Fachwerksbau, Aborte, Ställe für Klein⸗ vieh und Federvieh in Holzbau zulässig. Fachwerksbau kann auch für Fabrikbauten, welche nicht höher als 2 Stock sind, zugelassen werden. Durch die Bestimmungen dieses Paragraphen werden die Vor— schriften der Art. 45 und 48 der allg. Bauordnung nicht berührt. § 27. Von den inneren Wänden müssen bei den Gebäuden mit massiven Umfangswänden ganz in Stein errichtet werden: a. je nach der Größe mindestens eine der zu der Balkenunterstützung erforderlichen Scheidewände und zwar wenigstens 25 em i Stein stark im untersten Stockwerk; ausgenommen hiervon sind einstöckige Gebäude. b. alle Treppenhauswände von den Außenmauern bis zur Gangwand 25 em stark in Backsteinen, 45 em stark in Bruchsteinen. Ausge⸗ nommen hiervon sind ein und zweistöckige Gebäude. Alle Scheidewände, an welchen sich andere als gewohnliche Ofen⸗ und Küchenherd Feuerungen befinden, müssen 50 em über die äußeren Theile der Feuerstätte hinaus, mindestens 1 Stein 225 em stark sein. § 28. Zu allen äußeren Mauern der Vorder-, Hinter- und Nebengebäude, dürfen nur natürliche Steine oder gebrannte Steine (Backsteine) verwendet werden. Der Mörtel muß mit Kalk oder Cement hergestellt sein. Lehm-, Tuff und ähnliche Steine dürfen nur zur Ausmauerung innerer Wände benutzt werden. Hierbei ist Lehmmoͤrtel gestattet. § 29. Die Fußböden des untersten Stockwerkes müssen bei Wohn⸗ gebäuden mindesten 50 em und die Schwellen von unbewohnten Fach— werksbauten mindesteus 30 em über dem höchsten Punkt des an das Gebäude anschließenden Terrains liegen. Bel Ladenaulagen können niederere Maße gestattet werden. § 30. Garten und Landhäuser mit Feuerungen zu vorübergehender Benutzung können in Fachwerk gestattet werden, wenn sie mindestens 3 m von der nachbarlichen Grenze und von anderen Gebäuden entfernt stehen. § 31. Ist das Gebäudefundament nicht vollständig gegen Feuch⸗ tigkeit isoliert, oder liegt die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses nicht mindestens 1m über dem Terrain oder 3 m über dem hoöͤchsten be— kannten Grundwasserstand, so muß das Kellergeschoß ohne Anwendung von Holzconstructionen überdeckt sein. Zu Att. 59 der allg. B.⸗O. § 32. Ein Gebäude an einer neu zu bebauenden Straße muß mindestens eine Fagadenlänge(Läuge an der Straße) von 8 m haben. Bei Eckhaͤusern muß die eine Front wenigstens 9 m betragen; wo dle Baufluchten keine rechten Winkel bilden, muß die Ecke abgeschrägt sein. Unter diesem Maße kann der Bau in bereits bebauten Straßen gestattet werden; bei neu zu bebauenden dagegen nur dann, wenn er als Theil eines schon bestehenden Hauses desselben Besitzers angebaut wird, auch in der äußeren Erscheinung sich nicht als selbstandiges Haus geltend macht. § 33. Innerhalb des genehmigten Stadtbauplans sollen keine Gebäude an der Straße errichtet werden, welche weniger als zwei Stock— werke über Sockel haben. Ausnahmen hiervon können nur aus beson⸗ deren Gründen durch Beschluß des Stadtvorstandes gestattet werden. § 34. Villenartige Gebäude, welche hinter die normale Bauflucht— linie zu stehen kommen, können auch einstöckig erbaut werden, wenn sie sonst in ihrem Aeßeren nicht mißständig erscheinen und vom Sockel bis zur Dachgesimsoberkante mindestens 6 m Hohe erhalten. § 35. Bei allen Neubauten und Hauptreparaturen an der Straßen seite und an Einfriedigungen, ist auf eine gefaͤllige architectonische Aus⸗ führung Rücksicht zu nehmen. § 36. Die Minimalmaße für Stockwerke, in welchen Menschen wohnen oder arbeiten, sind im Lichten nicht unter 2,40 m für Keller, Dach⸗ und Zwischengeschosse und 2,60 me für Hauptstockwerke zu nehmen. Bei Hauptreparaturen bestehender Gebäude ist Art. 25 der allg. B.⸗O. maßgebend. § 37. Binnen 3 Jahren, nachdem ein Gebäude an einer Straße unter Dach gebracht worden, ist dasselbe mit Verputz und Anstrich zu versehen, falls die Umfassungswände nicht aus behauenen Steinen oder Blendmauerwerk bestehen. Aeltere Gebäude sind in Verputz und Anstrich stets in solchem Zustande zu erhalten, daß deren Aussehen nicht mißständig erscheint. § 38. Für den Anstrich dürfen solche Farben nicht verwendet werden, welche blenden oder der Gesundheit schädlich, oder für die Straße mißständig sind. Weiße Farbe, darf Fensterrahmen ausgenommen, nicht verwendet wenden. § 39. Vorstehendes Statut tritt mit dem Tage der öffentlichen Verkündigung im Oberhessischen Anzeiger in Kraft. Friedberg, den 7. Oktober 1889. Gr. Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Anasteramt Medderherst saufenden bleiben. Getteffend: De N und empfe 9 gebracht, Möser z dem provi 8 Vetreffend: Af auensmär F deeffend: 9 D eu zu be Isuch mit F rc 5 Aunen zu der geeigt de Ang Muschaffe —10*