19— ü 0 ten Nachtta ö haung auf 10 auch die aus⸗ deim. Halo . bon 7 Uhr genen mitt, masfitt, erscheinen. Zun age in den Saal hürfen besonderer mburg aussiellt Theilnehmer zur ten Produktionen er Vorstand. 0 5 bält der Gesang ach bei Gastwirth wozu freundlich einladet 0 Der Vorstand. urbeitet: ö Pf, 1 * 0 * 0 * 1 strahner, 1 n der Burg, ö nischen Hau. 1 hellen 9 an. Kümmich. 6 u, Fertseh. schirme, n Cabinet, straße) st ü zrdell F. e 6 1 alser T K. 4 6 %, Tbellnohm. slen 00 Be. chwageb S 1 5 wendungen gegen solche 1889. Jamstag den 9. Februar. N 18. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Die 1 und Freitag Abend ausgegeben. ö 5 1 20 a 5 91 4 40 7 2 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Domiersteh ind San ftag. Annoncen: die einspaltige men Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs, ins besondere die Körordnung. Friedberg am 7. Februar 1889. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. In Ausführung der Bestimmungen in Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Oktober 1887 hat der Kreistag des Kreises Friedberg die Herren Bürgermeister Reitz zu Södel und Weber zu Kirch-Göns als Mitglieder der Kör-Commission, sowie die Herren Pachter Schäfer zu Ossenheim und Heinrich Ruppel zu Kloppenheim als Stellvertreter gewählt. Diese Commission, welcher der Großherzogliche Kreisveterinär— arzt als Mitglied beitritt, hat über die Tauglichkeit der für die Gemeinden eingestellten Fasel zu entscheiden und entsprechenden Zulassungsschein zu ertheilen, woraufhin die in Art. 3 des Gesetzes vorbehaltene kreisamtliche Erlaubniß zur Benützung erfolgt. Indem wir noch insbesondere auf die Bestimmungen in Artikel 9 des Gesetzes aufmerksam machen, wonach Gemeindebeamte und Bedienstete, sowie andere Halter von Fasel— vieh mit einer Geldstrafe bis zu 100 Mark bestraft werden, wenn sie Fasel zum Sprung zulassen, ohne daß die kreisamtliche Erlaubniß hierzu ertheilt worden ist, bestimmen wir, daß bei Neuanschaffung eines Fasels die Begutachtung Seitens der Kör-Commission sofort bei Großherzog— lichem Kreisveterinäramte nachzusuchen ist, welche Behörde alsdann das weiter Erforderliche veranlassen wird. Diejenigen Personen, welche etwa durch eine bestehende Verpflichtung zum Halten von Faseln für Ihre Gemeinde verpflichtet sind, wollen Sie hiernach entsprechend bedeuten. Weiter bemerken wir noch, daß von dem Kreistage die Vergütung der gewählten Commissionsmitglieder für Besichtigung einzelner Fasel auf zwei Mark und Transportkosten festgesetzt wurde und diese Vergütung von Demjenigen zu tragen ist, der die Besichtigung veranlaßt hat. Die Kosten für die alljährlichen Besichtigungen trägt die Kreiskasse, die Tagegelder und Reisekosten des Kreisveterinärarztes fallen der 3 Staatskasse zu Last. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß den Anordnungen der Kör-Commission bezüglich Vorführung der Fasel pünktlichst Folge zu leisten ist. Dr. Braden. Bekanntmachung. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Stadtvorstand zu Lauterbach, welcher beabsichtigt, mit dem am 20. Mai d. Is. daselbst stattfindenden Prämienviehmarkte eine Verloosung von Vieh, landwirthschaftlichen und Hausgeräthen zu veranstalten, die Erlaubniß hierzu unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 8000 Loose à 60 Pf. ausgegeben werden dürfen und mindestens 65% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich hat Großherzogliches Ministerium den Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet. Friedberg den 6. Februar 1889 eee Friedberg Dr. Braden. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt. Bekanntmachung. Die Großherzogliche obere landwirthschaftliche Behörde hat auf Antrag des Unterzeichneten auf Grund des Artikel 42 des Gesetzes vom 28. September 1887, die Anwendung des Artikel 33 J. e, betreffend das Schiedsgericht, auf das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung Bönstadt für zweckmäßig erachtet. Ich lade deßhalb sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der Donnerstag den 14. Februar l. Js., Vormittags von 11 bis 12 Uhr auf dem Rathhause zu Bönstadt stattfindenden Wahl eines Schiedsrichters und dessen Stellvertreters mit dem Bemerken ein, daß wählbar nur solche Personen sind, die bei rubricirtem Verfahren nicht betheiligt sind. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: Friedberg den 29. Januar 1889. Dr. Wallau. Bekanntmachung. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt, insbesondere die Arbeiten des III. Abschnittes. N Die Arbeiten des III. Abschnittes des rubr. Verfahrens, Zutheilung der neuen Planstücke, liegen in der Zeit vom 7. bis einschließlich 20. Februar l. Is. auf dem Rathhause der Gemeinde Bönstadt zu Jedermanns Einsicht offen und findet Tagfahrt zur Entgegennahme von Ein— Donnerstag den 21. Februar l. Is., Vormittags von 10 bis 12 Uhr 1 ebendaselbst statt. Ich lade die Betheiligten mit dem Bemerken hierzu ein, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Friedberg den 4. Februar 1889. Der eee für Feldbereinigung: Dr. al lau. in dritter Lesung nach unerheblicher Debatte den Etat des Reichskanzlers, der Reichskanzlei Deutsches Reich. die Generalität. Der Kaiser betrat, gefolgt von Darmstadt. Der seitherige Gerichtsassessor Dr. Boxheimer aus Pfeddersheim wurde zum Re— gierungsassessor ernannt. Berlin, 6. Febr. Die marokkanische Ge⸗ sandtschaft wurde gegen 12 Uhr durch Hofgala⸗ kutschen vom„Kaiserhof“ abgeholt. Sie wurde von vier Zügen des 2. Garde-Ulanen-Regiments in Gala begleitet; hierauf folgten die zum Ge— schenk für den Kaiser bestimmten prachtvollen Pferde. Am Eingang des Schloßhofes war eine a0 Ehren⸗Compagnie des 2. Garde-Regiments mit Musik und Fahne, im Innern des Schloßhofes die Ehren⸗Compagnie des Garde⸗Füsilier Regi⸗ ments aufgestellt. Hausmarschall v. Liebenau empfing die Gesandtschaft im Rittersaal. Im Weißen Saal war dem Throne gegenüber eine Ehren⸗Compagnie der Gardes du Corps in rother Gala aufgestellt, zu beiden Seiten des Thrones standen die Minister, die Bundesraths⸗ mitglieder, die Präsidien der Parlamente und sämmtlichen Prinzen, den Saal, bestieg den Thron, nahm bedeckten Hauptes Platz unde gab das Zeichen zur Einführung der Gesandtschaft, die Truppen präsentirten. Unter dem Voran— tritt v. Pagen trat der Botschafter ein, sich tief vor dem Thron verneigend. Staatsminister Graf Bismarck bat um die Erlaubniß einer Audienz. Der Botschafter trat an die Stufen des Thrones, verlas in arabischer Sprache die Botschaft, welche der Dragoman französisch wie— derholte. Hierauf erhob sich der Kaiser, verlas in deutscher Sprache die Danksagung für die Glückwünsche und freundlichen Gesinnungen des Sultans. Der Kaiser sprach die Hoffnung aus, daß das gute Einvernehmen sich immer herzlicher gestalten werde, hierfür erblicke er vollkommene Bürgschaft in der Sendung der Botschaft. So— dann besah der Kaiser die ausgestellten pracht⸗ vollen Geschenke und entließ die Gesandtschaft. — 6. Febr. Der Reichstag erledigte heute und des Auswärtigen Amtes. Beim Etat des Reichsamts des Innern entspann sich eine längere Debatte über den Bau des Nord⸗Ostsee⸗ Canals. Minister v. Bötticher erklärte, es sei die südlichere Linie gewählt, weil der früher gewählten Schwierigkeiten entgegenständen, die südlichere auch militärische Vorzüge habe.— 7. Febr. Der Reichstag hat in dritter Be⸗ rathung die Convention mit der Republik Sal⸗ vador genehmigt. Bei dem Etat des Reichs⸗ heeres wurden 500,000 M. für den Kasernen⸗ bau in Darmstadt mit großer Mehrheit bewilligt. Betreffs des Antrages v. Mirbach, die Regie. rungen zu einem gemeinsamen Vorgehen mit England zu ersuchen, falls dieses die Initiative zur Wiederherstellung der Silberwährung er⸗ greife, erklaͤrte Schatzsecretär v. Maltzahn, die Ansichten darüber, ob es richtig gewesen sei, daß Deutschland seinerzeit die Goldwährung ——— — ———ů— angenommen, seien getheilt. Die Regierungen hätten sich daher mit Recht stets abwartend ver halten. Jedenfalls böten die deutschen Münz— verhältnisse zum Aufgeben dieses Standpunktes keinen Anlaß. Ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Regierungen sei nur möglich, wenn deren Vorgehen hinreichende Garantien für das Aufgeben der geltenden Währung biete. Kar— dorff zieht den von ihm mitgestellten An— trag zurück. — 6. Febr. Ein dem Abgeordnetenhaus zu— gegangener Antrag von Rickert und Genossen ersucht die Staatsregierung um die Vorlegung eines Gesetzentwurfs, wodurch Beginn und Ende der Schulpflicht für den preußischen Staat gleichmäßig geregelt, und gleichzeitig um Er— wägung, ob nicht das Anfangsalter für den obligatorischen Schulunterricht hinauszuschieben sei.— Die Erhöhung der Krondotation wurde in der Budgetcommission mit allen Stimmen gegen die der Freisinnigen Richter und Virchow bewilligt. München. Das„Berl. Tagebl.“ verzeichnet ein Gerücht, wonach König Ludwig II. von Bayern vor seiner Entmündigung einem Mäd— chen in Schwandorf eine Kassette mit zum Theil politischen Briefschaften übergeben haben soll. Die Kassette soll von dem Mädchen bei einem Münchener Rechtsanwalt deponirt sein; wegen Auslieferung derselben soll ein Proceß bevor— stehen. Die Nachricht ist jedenfalls mit größter Vorsicht aufzunehmen. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 5. Febr. Heute Nachmittag fand in sehr würdiger Weise und unter großartiger Betheiligung der Bevöl— kerung die Beerdigung des Kronprinzen statt, der sonst übliche Pomp wurde jedoch unterlassen. — Es scheint jetzt festzustehen, daß der Tod des Kronprinzen und derjenige der Baronin Vetsera in gewissem Zusammenhange stehen. Es gilt andererseits auch wiederum als sicher, daß lediglich diese und keine andere Dame an den Vorgängen, die sich um den Tod des Kron— prinzen gruppiren, betheiligt ist. Es steht fest, daß die Baronin Vetsera in Heiligenkreuz, eine Stunde von Mayerling entfernt, begraben wor— den ist. Man ist nicht sicher, jedoch deuten alle Anzeichen darauf, daß sie zu einer Zeit beerdigt wurde, die wohl den Schluß rechtfer— tigt, daß die Baronesse Vetsera und Kronprinz Rudolf an demselben Tage gestorben sind. Die Baronesse Vetsera ist gleichfalls eines gewalt— samen Todes gestorben. Ob sie sich selbst er— schossen, ob eine fremde Hand mit oder ohne ihren Willen den Schuß auf sie abgefeuert, darüber gehen die Behauptungen auseinander. Jedenfalls kann an der Thatsache des Zusammen— hanges beider Morde nicht gezweifelt werden. Da der Wunsch des Kronprinzen, die Ehe mit seiner Gemahlin gelöst zu sehen, auf den festen Widerspruch des Kaisers stieß, habe sich das Weitere von selbst ergeben. Am Montag der vorigen Woche fuhr der Kronprinz, nachdem er die fünf Briefe an seine Familie geschrieben, nach dem Jagdschloß Mayerling; am Dienstag schützte er Unwohlsein vor, um dort bleiben zu können. An demselben Dienstag soll, wie in Wien be— hauptet wird, auch Baronesse Vetsera mit dem kronprinzlichen Leibfiaker Bratfisch nach Mayer— ling gefahren sein. Andeutungen, die sie der Gräfin Larisch hinterlassen, führten zu discreten polizeilichen Nachforschungen; während diese ge— schahen, vollzog sich die Katastrophe. Diese kennt man; von dem, was ihr vorangegangen, wird man schwerlich mehr als Bruchstücke erfahren. Baronesse Vetsera, die mit einer Kugelwunde mitten im Haupte aufgefunden worden sein soll, wurde in aller Stille auf dem Kirchhofe in Heiligkreuz, unweit Baden, in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag begraben. Bis dahin war das Jagdschloß und der Wald für Jeder— mann gesperrt. Die Mutter der verstorbenen Vetsera ist mit der anderen Tochter am Sonn— tag nach Venedig abgereist. Wie es heißt, hinter— ließ die Baronesse einen Brief an ihre Mutter, in welcher der Entschluß, gemeinsam mit dem Kronprinzen sterben zu wollen, ausgesprochen ist. — Ein Telegramm der„Nat.⸗Ztg.“ aus Wien erklärt autoritativ, daß sämmtliche Berichte über französisch-russische Sympathien des verstorbenen Kronprinzen Rudolf von Oesterreich erfunden seien. — 7. Febr. Das belgische Königspaar ist heute Nachmittag nach Brüssel abgereist. Auf ausdrückliche Bitte begleitete kein Mitglied der kaiserlichen Familie dasselbe zum Bahnhof. — Für Anfang März steht eine österreichische Bischofs-Conferenz in Wien in Aussicht betreffs Stellungnahme des Episcopates zu der von der Regierung ausgearbeiteten Schulvorlage. Belgien. Brüssel, 6. Febr. Bei einem Zusammenstoße streikender Arbeiter mit Gen— darmen in den Steinbrüchen von Quehast gaben nach dem„Fr. J.“ die Gendarmen Feuer. Eine Person wurde getödtet, mehrere verwundet. Frankreich. Paris, 6. Febr. Sämmtliche Journale bringen den Text eines Tagesbefehls des Oberst Senart, Commandeur des 90. In— fanterie Regiments, worin das Verfahren der deutschen Botschaft als unmenschlich bezeichnet wird, weil dieselbe(nach der übrigens ungenauen Behauptung des Obersten) dem Stabsarzte seines Regiments, Eudes, welcher sich nach Straßburg zu seiner schwer erkrankten Mutter begeben wollte, das Paßvisa verweigert habe. Der Tagesbefehl weist die Compagnieführer an, diesen Tagesbefehl den Mannschaften vorzulesen und gehörig zu commentiren, damit denselben diejenigen Gefühle eingeprägt werden, wovon jeder französische Soldat gegen Deutschland be— seelt sein müsse. Der Kriegsminister ordnete die Einleitung einer Untersuchung an wegen dieses vom Obersten Senart veröffentlichten Tagesbefehls. — Einer aus Hanoi an den Marineminister gerichteten Depesche zufolge griff der General Desbordes am 2. Febr. die Dörfer Dinteintong und Cochu an. Der Angriff erfolgte in einer Entfernung von 11 Kilometern von Cochu. Die Aufständischen gaben entmuthigt successive sämmt— liche Stellungen auf; der Feldzug wird als be— endigt angesehen. Großbritannien. London, 7 Febr. Aus Clonmel wird gemeldet: Der parnellitische De— putirte Condon ist wegen Verletzung des irischen Ausnahmegesetzes zu zwei Monaten Gefängniß mit Zwangsarbeit verurtheilt worden. Spanien. Madrid. Der Senat lehnte mit 66 gegen 53 Stimmen den Antrag auf Erhöhung der Eingangszölle für Getreide und Vieh ab. Rumänien. Bukarest. In der Kammer brachte Blaremberg den Antrag ein, den ehe— maligen Minister Bratiano in den Anklagezu— stand zu versetzen. Rußland. Petersburg. Der„Nowoje Wremja“ zufolge soll der englische Botschafter in Petersburg, Sir Morier, seinen Posten verlassen. Asien. Shanghai, 6. Febr. Einer Reu— termeldung von hier zufolge fanden in Chinkiang ernsthafte Unruhen statt. Das britische Consulat und mehrere Ausländern gehörende Haͤuser wurden f niedergebrannt. Ein englisches Kriegsschiff ist nach dem Schauplatz der Unruhen abgegangen. Afrika. Sansibar. Die freundschaftlichen Handelsbeziehungen zwischen den Gallas und den Küstenstämmen sind wieder hergestellt und ist wieder eröffnet. Aus Stadt und Land. Darmstadt, 5. Febr. Bei den Schießübungen auf dem Exerelerplatz hat sich heute ein schrecklicher Unglücks⸗ fall zugetragen. Beim Entladen der Gewehre ging einem Soldaten das Gewehr los und die Platzpatrone fuhr dem Vordermann, Einjährig-Freiwilligen Wünzer, einem Sohne des Hoftheater-Direktors Wuͤnzer, in den Hinter⸗ kopf. Der tödtlich Verletzte wurde mittelst Tragbahre in das Lazareth verbracht, wo er verstarb. Allerlei. London, 5. Febr. Sonntag Nacht stieß im Canal das Dampfschiff„Nereid“ mit dem eisernen Schiffe„Kill⸗ schan“ zusammen. Beide sanken binnen 15 Minuten und nur dem Umstande, daß der Schlepper„Red Rose“ in der Nähe war, ist es zuzuschreiben, daß wenigstens ein Theil der Mannschaften gerettet werden konnte. Von 42 Personen sind jedoch 23 ertrunken. New Pork, 5. Februar. Ein Wirbelsturm hat in Nebraska furchtbare Verwüstungen angerichtet, in Omaha ist eine Schule eingestürzt, viele Kinder sind im Schutt begraben, die meisten getödtet. Kirchliche Anzeigen für Friedberg Ebangelische Gemeinde. 5. Sonntag nach Epiphania. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Burgkirche. Vormittags 9½, Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Abendmahl. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Candidat Drescher. Abends 5 Uhr: Herr Missionär Thum m. Katholische Gemeinde. Samstag von 4 Uhr an Beicht. Sonntag Morgen 6 Uhr: Beicht; ¼7 Uhr: Austheilung der hl. Communton. 10 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Übr: Cbristenlebre und Andacht. (Eingesandt.) Musikaltsches. Für nächsten Sonntag den 10. Februar ist es Herrn Theobald gelungen, Großherzogl. Musikdirektor Krause mit seiner Kapelle, der des 2. Gr. Hess. Inf. Regt. Nr. 116, wiederum für ein Conzert zu gewinnen. Die vorzüglichen Leistungen, welche uns von vergangenen Jahren her noch in lebhafter Erinnerung stehen, lassen uns mit Recht auch diesmal einen besonderen künstlerischen Genuß erwarten. Die Kapelle, welche sich vergangenen Sommer auf einer Kunstreise durch die thüringischen Hauptstädte ihren bisher schon anerkannt guten Ruf bedeutend erwelterte, erndete durch ihre wirklichen Kunstvorträge, gelegentlich der Ma— növerzeit, in den Saalbau Conzerten in Darmstadt, neue Lorberen. Auch das für nächsten Sonntag bestimmte Programm, welches besonders durch die Namen Mozart, Volkmann, Weber, Brahms, Raff, Gounod ꝛc. geziert ist, bietet dem Kunstkenner sowie Laten genug des Guten und Interessanten. Wünschen wir Herrn Theobald und der Kapelle recht guten Erfolg. 583 Endlich ein bewährtes hilfesicheres Hausmittel. Die überraschenden Resultate im Heilerfolge, welche die Sodener Mineral⸗Pastillen bei Heiserkeit, Husten und Schleimlösung bewirken, haben denselben bei Groß und Klein, Arm und Reich Thor und Tbür geöffnet. 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März, Abends 5 khr, im neuen Saale über den städtischen Pferdeställen Verloosung von 9 schönen Arbeits Pferden sowie von sonstigen Haus- und landwirthschaftlichen Gegenständen, im Ganzen 150 Gewinne. Loose à 1 Mark 50 Pfennig sind zu beziehen durch die Herren Ed. Hirsch, Ph. Billau und E F. Schleuning 481 Stein häußer, Burgermeister. den Unterzeichneten wenden. Futter und Nele 8 28 Ne e NEN . 1 Für das Pferdemarkt-Comits: iN N W S N 569 Todes-Anzeige. Heute Abend 9 Uhr verschied sanft, nach schwerem Krankenlager unser unver— geßlicher Gatte, Bruder, Schwager und Onkel 0 93 7 Herr Bürgermeister Seitz in seinem 46. Lebensjahr, welches wir mit der Bitte um stille Theilnahme hiermit anzeigen. Pohl-Göns den 6. Februar 1889. Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Samstag den 9. Februar, Mittags 1 Uhr, statt. Hole! Trapp, Friedberg. Sonntag den 10. Februar 1889: Grosses Militär- Concert, ausgeführt von der Kapelle des 2. Großh. Hess. Inf.⸗Regiments Nr. 116 aus Gießen, unter Leitung des Großh. Musik-Direktors Herrn C. Krause. Programm. db ah 1. 0 5 7. Ungarische Tänze H-moll, D-dur) Brahms. 1. Gruß an den Kaiser! Huldigungsmar Haus. 8. asie aus der Oper ust“ Gounod. 2. Ouverture zur Oper„Die Entführung e ee r oa III. Theil. 3. 190 mit Cello-Solo(D.-moll) Volkmann. 9. Ouverture zur Oper„Stiffello“ Verdi. err Krapp.) 7 kö f 10. Salonperlen! Mazurka elegante. Krauße. 4. 2 ⸗Arie für Cl tt B 8 2 e len eie pen(Flöte Solo, Herr Trost.) II. Theil. 11. Zwei Seelen und ein Gedanke! Polka Kahnt. 5. Ouverture zur Oper„Oberon“. Weber(Solo für 2 Trompeten, Herren Stern 6. Cavatine für die Violine... Raff. und Suffa.) (Herr Huntemann.) 12. Ein Carnevalsscherz! Potpourri Schreiner. Eintritt 50 Pf.— Anfang 8 Uhr Abends. Vorverkauf der Karten im Hötel Trapp. Floßholz, bester Qualität, ist auf meinem Lager in Friedberg(am Fauerbacher Thor) in goßer Auswahl vorräthig und empfehle ich dasselbe zu äußerst billigen Preisen. Gg. Müller, Holzhandlung, Hanau. Der Verkauf geschieht durch die Holzhandlung von 1 Jean Betz in Friedberg. General Agentur für das Großherzogthum Hessen und Hessen⸗Nassau einer älteren eingeführten Hagel Versicherungs⸗Gesellschaft — feste Prämien ohne Nachschuß— ist anderweitig zu besetzen. Offerten unter„Hagelversichernngs-General⸗ 483 Agentur“ an Rudolf Mosse in Frankfurt a. M.(Stg. 1/2.) 12 T f Trauringe, 380 K c JFC Liederkranz Friedberg. Fastnachts Abendunterhaltung Sonntag den 24. Februar, Abends 7½ Uhr, im Saale des Hotel Trapp. 571 Der Vorstand. Kruse's Coucertsaal (Windecker's Felsenkeller). Sonntag den 10. Februar 1889: Grosses FVei- Concert unter verstärktem Orchester des Herrn Cello-Virtuosen H. Kruse aus Holland. Zum Schluß des Abend Coneerts werden die Zigeuner weisen von Sarassate in Nationaltracht von einem vier zehnjährigen Violinisten vorgetragen. Es ladet ergebenst ein 575 C. Rruse. Sängerball. Kommenden Sonntag den 10. d. Mts. hält der Gesangverein„Concordia“ im Heffischen Hof seinen Ball ab, wozu freundlichst einladet 540 Nieder⸗Wöllstadt. Der Vorstand. Nächsten Sonntag den 10. Februar findet im Saale des Gastwirths Leonhardt in Rendel eine musikalisch⸗ des Gesangvereins„Liederkranz“ statt. Außer dem Vortrag von Chorliedern, Couplets, Duetts, Terzetts kommen auch noch zwei Theaterstücke zur Aufführung, nämlich:„Dr Kranich“ und„An die Luft gesetzt“. Nach dem Concert Tanz. Anfang Abends 7 Uhr. 559 4 5 d Sonntag den 10. Februar d. J. z hält der Gesang⸗ a verein„Germania“ zu Nieder⸗ Rosbach bei Gastwirkh Groh daselbst B a 1 1 ab, wozu freundlichst einen einladet 1 Anfang 7 Uhr. 520 Der Vorstand. Medicinal-Leberthran, frisch eingetroffen, in Flaschen 170, 100, 60 Pfennig 565 empfiehlt J. A. Windecker. Engl. Speckhückinge 582 empfiehlt W. Berubeck. annalisAbend unterhaltung Klecsumen neuester Ernte! doppelt auf Seide gereinigt, empfehle in nur prima und frischer Waare billigst. Friedr. Wagner, 579 vorm. Theis& Müller. Wlederverkäufer Engros⸗Preise. 1 J 14, 18 und 22 Karat Gold, in verschiedener Schwere Korn Kaffee aan Cichorien„ten Cichorien 8 Gries und Fagon stets vorräthig. L. Hanau, Hofuhrmacher und Goldarbeiter. aus der Fabrik von Daniel Volker in Lahr, Letzteres, seit mehr denn 18 Jahren in vielen hiesigen Familien eingeführt, empfiehlt als bestes Zusatzmittel zu Kaffee die alleinige Niederlage Vinterschuhe und Stiefel 547 Fr. Hilbrecht Mwe. ll ers 1 1 Ul iefe N Enmaillirte, verzinnte, lackirte, sowie kupferne Blech Bel vorgerückter Sasson verkaufe sämmtliche Winter⸗ waaren empfiehlt in großer Auswahl zu äußerst billigen Artikel zu herabgesetzten Preisen. 8 aber festen Preisen 574 Ph. Dan. Kümmich. 32 Louis Waas. 2 Nohen Kaffee empfiehlt in den vorzüglichsten Qualitäten von M. 1.20 per Pfund an 573 Ph. Dan. Kümmich. Frischer Kabliau, Labberdan. 1 Bratbückinge, Sprotten, Fettbücklinge, Uraltabiar 1 Wilnelm Fertseh. J Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. 1 1 * 579 bei (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 6 und eine Beilage.) feber, eines angete falten bberis unter konnen lützest Uebert einen Oewel Die lich be zu To fleht, sehen einma imm S welch Woch die h zeugt befo Verf alle und unrei schmu Berl die ay 8 1 le 9. a derum 10 5 Dle 1 96.10 ersten der Ri beltsz 1.20, daturs fung siellen andert fall d du be unter Ne U die 0 die bestil 2 n e — S — 2 E 2 2 2 S S 5 ug done 10 Saale des öl Der Vorstand. Hull ler). ö ar 1889: 94 Doncert in Cello⸗Virtuon nd. verden die Zigeunn cht von elnem vn Es ladet ergeben C. Kruse. all. d. Mts, hält du Der Vorstand. findet im Saal eine mustkalisc⸗ haltung fatt. Außer din Ductts, Terzell zur Aufführung uft gesetzt“. Nat Uhr. 80 1 75 1 ö 1 ö 1 7 5 5 f 4 1 2 hält der Gesan ach bei Gast will 8 freundlics — 100, Windecker. inge W. Belübl, Alt in nur pile* aner 16* Müllen, reise. fee, 1.2 von, 0 , du , u Les 2— nagel. f. 1 1 abe. 1 l) beitszustand der Wöchner S. 20, daß sie bei jed kratursteigerung angeze leihen bereit. berhessischer Anzeiger. N 18. Die neue Dienst Anweisung für die Hebammen im Großherzogthum Hessen. (Fortsetzung und Schluß.) Aber wir sind noch welter gekommen: wir wissen jetzt auch, wie das Glft aussieht, es hat für uns eine sicht⸗ und greifbare Gestalt angenommen. Wie bei einer Reihe anderer, meist ansteckender Krankheiten hat man auch hier als die Ursache kleinste Pflänzchen erkannt, Spaltpilze, die erst bei einer 400—500fachen Vergrößerung für uns erkennbar werden und die man— wer kennt heutzutage diesen Namen nicht?— als Bacterien bezeichnet. Spalt⸗ pilze, finden sich überall, auf und unter der Erde, im Wasser und in der Luft, auf und in unserem Körper— aber glücklicherweise sind sie nicht alle giftig, ja wir dürfen sagen, zum größten Theile sind sie recht unschuldig. Die bösartigsten von ihnen sind die Träger des Cholera-, des Milzbrand, des Rotz und Schwindsucht⸗Giftes, höchst wahrscheinlich gibt es aber noch viele andre Krankheiten, welche durch Einwanderung von Pilzen veranlaßt, nur noch nicht hinreichend genau studirt sind. Die Pilze, welche das Wochenbettfieber erzeugen, sind nicht, wie etwa der Milzbrandpilz dem Milzbrand, jener Krankheit allein eigenthümlich, sie gehören vielmehr zu den Eiterung und Fäulniß erregenden Bacterien und, wie danach das Wochenbettfieber eigentlich nur einen Eiterungs⸗, unter Umständen auch einen Fäulniß⸗Prozeß darstellt, so wird durch Uebertragung jener Pilze von einer kranken Wöchnerin auf eine gesunde zwar auch wieder Wochenbett— fieber, durch Einimpfung derselben aber in die Hautwunde eines gesunden Menschen ein einfacher Eiterungs-Prozeß angeregt, dessen Ausgang sich allerdings verschieden ge⸗ stalten kann. Ueberall, wo Wunden eitern oder wo thterische Gewebe faulen, sind Pilze vorhanden, welche unter geeigneten Bedingungen Wochenbettfieber veranlassen können und, da sie sich unter günstigen Umständen in der kürzesten Zeit ins Unendliche vermehren, so genügt die Uebertragung einer kleinen Menge, um in wenigen Tagen einen Heerd zu schaffen, von dem aus Millionen in die Gewebe vordringen und ihr Zerstörungswerk beginnen. Die Bedingungen, unter welchen das eine Mal eine ört⸗ lich beschränkte, das andre Mal eine ausgebrettete, schwere, zu Tod oder ewigem Siechthum führende Erkrankung ent⸗ steht, sind zu zahlreich und zu verschieden, um leicht über⸗ sehen werden zu können— jedenfalls sind die Folgen der einmal geschehenen Uebertragung im Voraus nicht zu be⸗ stimmen und häufig unserer Beeinflussung völlig entzogen. So ergibt sich denn für den Arzt und die Hebammen, welche bel ihren Hülfeleistungen mit den Kreissenden und Wöchnerinnen in Berührung zu kommen berufen sind, die heilige und unabweisbare Pflicht, die krankheitser⸗ zeugenden Pilze, die belebten Gifte, von ihren Schutz— befohlenen ferne zu halten. Die Hebamme wird dieser Verflichtung am sichersten nachkommen, wenn sie einmal alle Gelegenheiten meidet, bei welchen ihre Hände, Kleider und Instrumente mit Eiterungs- und Fäulniß Pilzen ver unreinigt werden können, und wenn sie zweitens die be— schmutzten Finger, Geräthe und Kleidungsstücke vor jeder Berührung hülfsbedürftiger Frauen sorgfältig reinigt, bezw. die an jenen klebenden Pilze vernichtet oder tödtet. In diesem Sinne sind in die neue Dienst⸗Anweisung die§§. 7, 9, 12, 19, 20 und 21 aufgenommen worden. Die Gelegenheit, die Finger mit Krankheits⸗Erregern zu verunreinigen, ergibt sich für die Hebammen zunächst bei der Pflege von an Kindbettfieber erkrankten Wöchnerinnen. Die Uebertragung dieser Erreger zu hindern, sind die 66. 19 und 20 der Dienst Anweisung bestimmt. In dem ersten ist festgesetzt, daß die Hebamme durch Beobachtung der Körperwärme mittelst des Thermometers den Gesund⸗ in genau beobachten, und in er irgend bedeutenden durch Tempe⸗ igten Erkrankung sofort die Beru⸗ rztes verlangen soll, welcher dann festzu⸗ stellen hat, ob es sich um Wochenbett- Fieber oder eine andere Krankheit handelt. Schon vor dieser Entscheidung soll die Hebamme sich hüten, bei der Pflege ihre Hände zu beschmutzen, unter Anwendung von Karbollösung sofort reinigen und die erkrankte Wöchnerin jedenfalls zuletzt besuchen. Ist die Erkrankung als Wochenbettfieber erkannt, dann darf die Hebamme innerhalb einer gewissen, vom Kreisarzt zu bestimmenden Zeit keine weitere Entbindung übernehmen fung eines A die Hände, Kleider und Instrumente aber 8 und muß sich wäbrend dieser Zeit nach Angabe des Kreis arztes mit ihren Kleidern und Geräthschaften einer gründ— lichen Reinigung und Desinfeetion unterwerfen. In§ 9 Pos. 1 ist den Hebammen weiter verboten, andere Kranke als Wöchnerinnen zu pflegen, ja sie sollen nicht einmal mit ansteckenden Uebeln behaftete Personen besuchen, weil sie bei Nichtbeachtung dieses Verbots nicht allein Gefahr laufen, das Gift des Kindbettfiebers, sondern auch andere ansteckende Krankheiten, wie Blattern, Scharlach, Diph— therie u. s. w. zu verschleppen. Die Hebamme kann aber auch selbst an Krankheiten leiden, welche einen Ansteckungs stoff hervorbringen und deßhalb legt ihr§. 21 die Ver— pflichtung auf, sich der Ausübung ihres Berufes zu ent— halten, wenn sie mit eiternden Wunden an den Fingern, mit Umlauf oder gar mit ansteckenden Allgemeinkrankheiten behaftet ist. Die Aufmerksamkeit auf Reinerhaltung der Hände muß aber noch weiter gehen und berücksichtigen, daß die Gelegenheiten, die Pilze der Eiterung und Fäulniß aufzunehmen, unendlich zahlreich sind. Kann ja doch die Berührung faulenden Fletsches, das Hinesngreifen in schmutziges Spülwasser u. s. w. schon hinreichen, um den Fingern Fäulnißpilze mitzutheilen, die an den geeigneten Ort gebracht wieder Fäulniß und Krankheften erzeugen. Diesem Umstande Rechnung tragend, schreibt§. 9 vor, daß die Hebamme keine Arbeit verrichten soll, durch welche ihre Hände für ihre Berufsarbeiten untauglich werden, daß sie sich hüten soll, das An und Auskleiden von Leichen zu besorgen, Kinderleichen zu Grabe zu tragen, oder das Waschen der Wöchnerinnen und Kinderwäsche zu über— nehmen, was ihr leider noch an so vielen Orten zuge— muthet wird. Bei der größten Gewissenhaftigkeit in der Vermeidung der Gelegenheiten zur Beschmutzung der Hände und Kleider, ist die Hebamme doch nicht in der Lage, sich völlig frei von Giftpilzen halten zu dürfen, da diese kleinsten Gebilde sich überall von Kranken, Wunden, faulenden Massen u. s. w. loslösen, als Stäubchen in die uns umgebende Luft ge— langen und aus dieser wieder auf die Hände der Hebammen fallen können. Schon der Aufenthalt in der Nähe eines Kranken genügt, um auch solche Personen, die den An- stecungsstoff nicht direct berühren, damit zu verunreinigen. Aus diesem Grunde muß die Hebamme sich selbst, ihre Kleidung und ihre Geräthschaften stets so gründlich reinigen, als ob eine Berührung ansteckender Stoffe stattgefunden hätte. Dieser Forderung trägt der§. 12 Rechnung. Er schreibt vor, daß die Hebamme, welche zu einer Entbin— dung berufen wird, eine frisch gewaschene Oberjacke mit kurzen oder leicht aufschürzbaren Aermeln und eine reine, weiße Schürze anlegen soll. Es braucht nicht näher aus⸗ geführt zu werden, wie leicht gerade Kleider beim Pflegen der Kranken Ansteckungs-Stoffe von diesen oder von be— schmutzten Bettstücken aufnehmen können, wie sehr sie ge— eignet sind, auf ihrer mitunter rauhen oder faltenreschen Oberfläche die kleinen, gefährlichen Pilze festzuhalten. Zum tödten dieser genügt nicht etwa einfaches Abbürsten, oder flüchtiges Waschen, nein! die Bacterien und ihre Samen (Sporen) sind recht dauerhafte Gebilde und haben ein zähes Leben und die Kleider müssen schon recht tüchtig gekocht oder längere Zeit in heißem Wasserdampf aufge⸗ hängt werden, um giftfrei zu werden. Diese Art der Behandlung setzt aber voraus, daß die Oberfjacken und Schürzen aus waschbaren Stoffen gefertigt seien, Kattun oder Drillich wird sich deßhalb wohl am besten eignen. Sehr nothwendig erscheint es, daß die Vorderarme völlig sich darin unzählige Pilze, darunter auch solche, die Elte— rung und Fäulniß zu erregen vermögen, befinden. Um die Schmutzanhäufung möͤglichst zu beschränken, sollen die Nägel immer stark beschnitten, der Schmutz selbst soll aber, so gut es geht, mit dem Nagelreinlger, der zu den Instru⸗ menten der Hebamme neu hinzugekommen ist, entfernt werden. Als weiteres Mittel zur Reinigung der Hände tritt dann das Waschen und Abbürsten derselben mit Nagelbürste und Seife, welches den ganzen Vorderarm mit begreifen muß, hinzu. Die Bearbeitung der Hände mit der breiten und großen, nicht mit der früher gebräuch— lichen kleinen Nagelbürste muß längere Zeit(3—5 Minuten lang) und recht nachdrücklich geschehen, damit die mit Pilzen besetzten Oberhautschuppen recht gründlich abge— rieben und entfernt werden. Die Erfahrung lehrt, daß auf die angegebene Wetse die Pilze zum größten Theil, aber doch nicht alle weggeschafft werden, es ist deßhalb auch die Benutzung eines pilztödtenden Mittels hinzu— gefügt, welches dem Reste der Bacterten den Untergang bereiten soll: die Waschung mit einer Zprozentigen Carbol— lösung. Die Carbolsäure ist zwar ein starkes Gift, welches in konzentrierter Löͤsung schon bel Einführung einer ge— ringen Menge in den Magen den Tod nach sich zieht und deßhalb mit großer Vorsicht aufbewahrt und angewendet werden muß, gleichwohl kann dasselbe vor der Auffindung eines gleichsicheren, aber nicht so giftigen Mittels nicht entbehrt werden. Die Dtienst-Anweisung schreibt eine drelprozentige Lösung vor, welche in der Weise hergestellt wird, daß in einem kleinen Meßgefäß 30 Gramm Carbol— säure abgemessen und mit 1 Liter Wasser tüchtig ver⸗ mischt werden. Es sollen die Hände nicht einfach mit dieser Mischung benetzt, sondern auch jetzt wieder abge⸗ bürstet werden; die noch nassen Hände werden mit Carbol⸗ vaseline bestrichen und sind jetzt erst zur Untersuchung bereit; das vorherige Abtrocknen an einem Handtuche ist zu vermeiden, weil dieses selbst ja wieder mit Pilzen beschmutzt sein kann. Daß vor jeder weiteren inneren Untersuchung eine abermalige Reinigung der Hände statt⸗ finden muß, ist wohl selbstverständlich, im betreffenden Paragraphen aber auch ausdrücklich zur Pflicht gemacht. Wie die Hände, so müssen auch alle Instrumente, welche bei den Frauen zur Anwendung kommen, völlig rein und pilzfret sein. Es kommt hier besonders das gläserne Mutterrohr und der neusilberne Katheter in Be⸗ tracht; beide sind aus Materialten gefertigt, welche die Stedhitze vertragen, so daß für sie am besten die in§. 7 angedeutete Art der Reinigung, halbstündiges Kochen in Wasser, Platz greift. Die Sorge für die Reinerhaltung der Instrumente erfordert auch gewisse Vorsichtsmaßregeln bei der Aufbewahrung, welche sich eigentlich von selbst ergeben, wenn alle Verunreinigungs möglichkeiten genau in's Auge gefaßt werden. Die Vorschriften, welche für die Reinigung der Wäsche und der Wöchnerin selbst ertheilt sind, sowie diejenigen, welche sich auf die Beschaffenheit der Betten, Unter⸗ lagen u. s. w. beztehen, sind in den§§. 12 und 19 zu⸗ sammengestellt und sollen hier nicht weiter berührt werden. Aus dem Vorstehenden geht zur Genüge hervor, daß der Schwerpunkt der praktischen Hebammenthätigkelt nach unseren heutigen Anschauungen in der Uebung peinlichster Reinlichkeit liegt. Nur diejenige Hebamme wird mit Glück ihren Beruf ausüben, welche von der Schädlichkeit der Uebertragung ansteckender Gifte völlig überzeugt ist und darnach handelt. Beim Eintritt gefahrdrohender Zustände entblößt bleiben, da gerade die Unterärmel am meisten der Gefuhr der Verunreinigung ausgesetzt sind. Sofern es sich um die Pflege kranker Wöchnerinnen bandelt, wird natürlich die Reinigung der Oberjacke allein nicht genügen, das Wechseln der Unkerkleider muß hier noch hinzukom— men; jedenfalls muͤssen alle Kleidungsstücke, welche bei einer kranken Wöchnerin getragen wurden, einer gründ— lichen Desinfeetion unterzogen werden. Noch wichtiger als die Sorge für reine Kleider ist diejenige für reine Hände und Instrumente, da diese ja direkt mit den zur Aufnahme des Giftes bereiten Schleim- häuten in Berührung kommen. Der zweite Absatz des 12 gibt für die Reinigung der Hände ausführliche Anleitung und legt zunächst Gewicht auf eine sorgfältige Bearbeitung der Finger, besonders der Nägel. Nicht allein in der Falte zwischen Nagel und Haut, sondern auch unter dem Nagel ist die Ansammlung von Schmutz sehr gewöhnlich, und die Untersuchung hat ergeben, daß während der Geburt tritt bie Hebamme dem Arzt die Be⸗ handlung und Verantwortung ab; die Gefahr des Kind—⸗ bettsiebers zu beschränken, ist ihre größere, aber in der Aussicht auf den Erfolg auch schönere Aufgabe. Nur durch Reinlichkeit und Sauberkeit wird sie ihrer Aufgabe gerecht und so wird der Ausspruch, den der berühmte Geburtshelfer Karl Schröder noch kurz vor seinem Tode gethan hat, ewig wahr bleiben:„die beste Hebamme ist die, welche die reinlichste ist“. Dem Publikum aber erwächst die Aufgabe, die Heb⸗ amme in der Beobachtung größter Reinlichkeit bei der Leitung von Geburt und Wochenbett zu unerstützen, nicht etwa deren Maßnahmen zu bekritteln und zu bespötteln, sondern im Gegentheil, wenn eine Hebamme so gewissenlos sein sollte, mit unsauberen Kleidern und Händen an das Lager hülfebegehrender Frauen heranzutreten, dieselbe auf das aufmerksam zu machen, was ihr die neue Dlenst⸗ Anweisung vorschreibt. Bekanntmachung. Die Firma Cordes& Ellgaß zu Delmenhorst beabfichtigt auf Flur XVI Nr. 239. 240 der Gemarkung Dorheim einen Dampfkessel zu errichten. Pläne und Beschreibung dieser Anlage liegen 14 Tage lang, von Erscheinen dieser Bekanntmachung in der Darmstädter Zeitung, auf unserer Schreibstube zu Jeder⸗ manns Einsicht offen. ö f en sind binnen gleicher Frist bei Meidung des Ausschlusses uns vorzubringen. Friedberg den 4. Februar 1889. d Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 556 Dr. Braden. 4000 Mark Aus⸗ 265 liegen gegen erste hypothekarische Sicherheit zum 1 Wo? sagt die Exped. d. Anz. Güter- Versteigerung. Montag den 11. Februar, Vormittags 10 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhause die Güterstücke der G. Stein⸗ häußer's Eheleute dahier in Friedberger und Fauer bacher Gemarkung einer nochmaligen Versteigerung aus⸗ gesetzt werden. Bemerkt wird, daß eine. weitere Ver⸗ steigerung nicht stattfindet und mit dem Zuschlag die Genehmigung ertheilt werden wird. Friedberg den 7. Februar 1889. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. 558 Stein häußer. Die Gräfl. Gärtnerei zu Asseuheim offerirt: 80 Korbweiden pro Centner M. 2.50, Bindeweiden„ 4.—. 7 1 Acekerversteigerung. Montag den 11. Februar, Vormittags 11 Uhr, soll ein den Geschwistern Theobald gehörendes Grundstück, Flur V. Nr. 235,10= 419 qm Acker, die Ackergärten, nochmals versteigert werden. Friedberg den 7. Februar 1889. ö Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. 567 Steinhäußer. 9 dekan ˖ 5 Bekanntmachung. Diejenigen, welche noch mit Zahlung von Pacht“, Holz⸗ oder Gras⸗Gelder an das Fürstl. Rentamt Hungen zurückstehen, werden hierdurch aufgefordert, innerhalb gacht Tagen ihre Rückstände abzuführen, da am 18. d. Mts. gerichtliche Beitreibung eingeleitet wird. Hungen den 7. Februar 1889. 561 Demme— . K Holz Versteigerung in Bad⸗Nauherm. In dem hiesigen Stadtwalde, Distrieten Raud und Zwergheege, werden folgende Holzsortimente öffentlich, meistbletend versteigert, nämlich: J. Mittwoch den 13. d. Mts.: 8930 Wellen Eichen Reisig, 200 Weichholzwellen, 94 Dornwellen, 16 Raummeter Eichen⸗Schelter, 18 8„ Knüppel und 10 6„ Stockholz. II. Donnerstag den 14. d. Mts.: 103 Stück Eichen Stämme von 17 bis 60 Centimeter Durchmesser und 4 bis 13 Meter Länge= 94 Festmeter Inhalt. An belden Tagen ist die Zusammenkunft am neuen Weg nach dem Hochwald und die Verstelgerungen beginnen jedesmal um 9 Uhr Vormittags. Bad⸗ Nauheim den 7. Februar 1889. Großherzogliche Bürgermeisterei Bad-Nauheim 560 Wörner. Holz⸗Versteigerung. Dienstag den 19. Februar werden nach Zusammen⸗ kunft, Vormittags 1/10 Uhr, am Eingang des Waldes von Konradsdorf nach dem Bleberberg, aus den Distrikten 5 Bieberberg, Klosterwald und Groß-Treyersch versteigert: 17 Eichenstämme= 4.33 fm(13— 30 em mittenstark), 11 Fichtenstämme= 1.97 fm(14-17 em mittenstark), 13 Eichenderbstangen S 1.03 fm, 217 Fichten⸗ derbstangen= 7 fm und 112 Fichtenreisstangen 0 82 fm (wobet Wagnerholz, Leiterbäume, Lattenstangen, Bohnen— stangen u. s. w.); ferner: Scheiter: 393 rm Buchen J. Klasse, 14 xm Buchen II. Klasse; Knüppel: 120 xm Buchen, 52 rm Eichen, 3 rm Kiefern; Reisig: 558 rm Buchen(wowei 140 rm Aushieb von Vorwuchs im Kloster— wald, in ganzer Länge), 197 rm Eichen und Stöcke: 118 rm Buchen, 49 rm Eichen. Nicht vorgezeigt wird bei der Versteigerung das Holz im vord⸗ren Klosterwald Nr. 28— 33, 35— 48, 50— 54 und 302— 322, nämlich 17 rm Eichenknüppel, die 140 rm Buchen Aushiebsreisig, 77 rm Eichenreisig und 23 rm Eichen⸗Stöcke, weßhalb Steigliebhaber solches vorher einsehen wollen. Weitere Auskunft ertheilt Großh. Forstwart Meyer zu Wippenbach bei Ortenberg. Konradsdorf den 5. Februar 1889. Großherzogliche Oberförsteret Ortenberg. 563 Hoffmann. Holzversteigerung in den Gräfl. Solms⸗Rödelheim'schen Wafdungen Im Revier Wickstadt werden versteigert: Dienflag den 12. Februar, Vormittags 9 Uhr, 90 Eschen⸗Stämme mit 37,25 ebm Inhalt(Wagner— bolz), 40 Nadel Stämme mit 12,90 ebm Inbalt, 428 Nadel-Derbstangen, zu Baumpfählen, Leiter— bäumen, Einfriedigungen u. s. w. brauchbar, 70 Raummeter Buchen⸗Prügel, 35 7 Eichen!„ 50 5 Buchen- und Eichen⸗Stöcke, 150 5 Buchen- und Eichen Astreisig, 140 1 Eichen Durchforstungs Reisig, Back 500 Wellen gemischte Retser, 1 700„ Nadel Reiser, 5 holz. Zusammenkunft im Distrikt Hardt am Eingang des Waldes, zunächst Wickstadt. Wickstadt den 5. Februar 1889. Der Gräfliche e Habich. Holz. Versteigerung. Mittwoch den 13. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr anfangend, kommen im Köpperner Gemeindewald, in den Distrikten 11, 5, 6, 7 und 8 im Bachthal und im Nieder wald in den Schlägen 12, 13 und 19, nachverzeichnete Holzsortimente zur öffentlichen Versteigerung, nämlich: 60 Stück Fichten Stangen 1. und 3. Klasse, 1150„ „ 2650„„Bobnenstangen, 0 gemischte Laubholzwellen, 1000, Birken Reisigwellen, 100 Raummeter Kiefern-Scheit- und Pruͤgelholz und 3925 Stück Nadelholzwellen. Die Zusammenkunft ist am Eingang des Bimstein— weges. Köppern den 5. Februar 1889. Der 13 526 Mädchen können das 2, D. gründlich erlernen bei 46⁵ Elise Wenzel, Kaiserstraße. Der uutete Stock meines Hauses ist per April oder später zu vermlethen. 370 E. Stahl, Mainzerthor. Finkenloch und Rühlswald versteigert werden: Scheite: 383 rm Buchen J. Kl., 8 rm Nadelbolz; Gedern den 6. Februar 1889. 562 Holpversteigerung im Gräflich Stolberg'schen Forstrevier Gedern. Montag den 18. d. M. sollen in dem e Ranstadt aus den Distrikten Hühnerwald, Leustadt, 46 rm Buchen II. Kl., 5 rm Eichen, Obstbaum, Linden, 22 rm Erlen, Knüppel: 463 rm Buchen, 22 rm Eichen, 10 rm Obstbaum, Erlen, 13 rm Nadelholz; Astreiser: 830 rm Buchen, 95 rm Eichen, Erlen, 197 rm Nadelholz.„ Zusammenkunft: Morgens um 10 Uhr im Stolbergerhaus zu Ranstadt. 1 Förster Semper in Ranstadt ertheilt nähere Auskunft. Der Oberförster Kirchner. Holzversteigerung. Montag den 11. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr, sollen in den Gräflich Leiningen Weßerburgischen Wald⸗ distrikten„Propststümpfe- und„Heide“ öffentlich versteigert werden: 6 Raummeter Birken- und Erlenknüppel, 2800 Stück Buchen-Wellen, 3000„ Birken⸗„ 1000„ Kirschen- und andere Wellen. Dle Zusammenkunft findet statt an der Staatsstraße nach Kaichen bei den sog. Ruhebänken an der Diebseiche. Friedberg den 6. Februar 1889. Gräflich Leiningen-Westerburgische Rentkammer. Bierau. Holz. Versteigerung. Dienstag den 12. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr, kommen im hiesigen Gemeindewald zur Versteigerung: 80 Raummeter Buchen-Scheitholz, 5 5 Eichen⸗ 1 284 5 Buchen Knüppel, 7 Fichten⸗ 75 2850 Buchen- Wellen, 40 Eichen⸗„ 460 Fichten-„ 96 Raummeter Buchen-Stöcke, 14 Fichten⸗„ 9 Elchen⸗ Stämme, 4, 10 Festmeter, 93 Fichten⸗„ 30,6 Heldenbergen den 6. 1 1889. Großherzogliche eee Heldenbergen. 543 chäf er. Holzversteigerung. Donnerstag den 14. Februar l. J. kommen im Oppers— hofer Gemeindewald folgende Holzsortimente zur Ver— steigerung: 68 Stämme Nadelholz, 39 Stück Nadelderbstangen, 160„ Nadelreisstangen, 2 rm Knüppel, 6 rm Stockholz, 850 Stück Nadelwellen und 150„ Eichenwellen. Die Zusammenkunft und der Anfang der Versteigerung ist Vormittags 10 Uhr in der Dreispltze. Oppershofen am 7. Februar 1889. Großherzogliche Bürgermeisterei Oppershofen. 570 Schmidt. Buchen brennholz⸗Versteigerung. Montag den 11. und Dienstag den 12. Februar l. J. werden aus dem Domantalwalddistrikte Wanne(bei Wallernhausen) versteigert: 5205 Rm. Buchen Scheiter 1. Classe, 1 954 1 5 Knüppel, 199 5 Reisig und 344„ Stöcke. Am ersleren Tage kommt der größere Theil des Schelit— und Knüppelbolzes, am zweiten Tage dessen Rest und sämmtliches Reisig und Stockbholz zum Ausgebot. Zu— sammenkunft jedesmal Vormittags ½ 10 Uhr bei Forsthaus Finkenloch. Großh. Forstwart Weitzel daselbst ist mit Ertheilung weiterer Auskunft beauftragt. Konradsdorf, 28. Januar 1889. Großherzogliche Oberförsterei Ortenberg. 431 Hoffmann. Arbeits⸗Vergebung. Mittwoch den 13 Februar, Nachmittags um 1 Uhr, sollen nachstehend verzeichnete Arbeiten und Lieferungen auf dem Rathhause zu Reichelsheim öffentlich ver— geben werden: Pflasterarbeit, dveranschlagt zu 132 M., Brechen und Zurichten von Basaltpflaster⸗ steinen 5 Lieferung von Pflastersand 220 Pflastersteine anzufabren EN Friedberg den 7. Februar 1889. Zörb II., 545 Bezirksbauaufseher. Complete Vorhänge und Rouleaur 288 bei M. Reuss. Holzversteigerung. Holzsortimente versteigert werden: und 3—16 Meter Länge, messer und 4—8 Meter Länge, und 8— 16 Meter Länge, eignet. Die Zusammenkunft ist im Ort. Selters am 5. Februar 1889. Großherzogliche Bürgermeisterei Selters. 541 Rupp. Donnerstag den 14. Februar 1889, von Vormittags 9 Uhr an, sollen im Selterser Gemeindewald folgende 128 Eichen⸗Stämme von 15—54 Centim. Durchmesser 115 Eichen ⸗Derbstangen* 8-15 Centim.— 90 Fichten⸗Stämme von 5-24 Centim. Durchmesser 51 Derbstangen, zu Leiterbäumen und Sparren ge— g Fasel-Eber-Versteigerung. wordener Fasel Eber auf dem Bureau des Unterzeichneten versteigert werden. Die Gemeinde beabsichtigt wieder einen ungefähr 3j Jahr alten englischen Bastard-Eber anzukaufen. Hterauf reflektirende Besitzer solcher Thiere wollen sich bei unterzeichneter Stelle gefälligst anmelden. Nieder⸗-Mörlen am 7. Februar 1889. Großherzogliche e ene Nieder⸗Mörlen. Kremer. Hachlaß⸗-Dersteigerung. Dienstag den 12. l. Mts., Vormittags 9 Uhr be⸗ ginnend, setze ich im Auftrage Großherzoglichen Amts- gerichts Friedberg den Mobiliar Nachlaß des Rentners L. Goldbeck dahler, bestehend aus gut erhaltenen Möbeln (darunter 1 Sopha nebst 6 Stühlen in Plüsch), Bett— werk, Weißzeug, Kleidungsstücken, Küchengeräthschaften und einer goldenen Herren Uhr, im Saale der Stadt New Vork durch den Auetlonator Fr. J. Nees einer öffentlichen freiwilligen Versteigerung gegen Baarzahlung aus. Friedberg den 5. Februar 1889. L. Seyd, 542 Rechtsanwalt. Schlackenmehl und Schlackensand, Ersatz für Cement und Kalk. Die bei ihrer Billigkeit anerkannt besten Ma⸗ tertalien zur Herstellung von tung fur Wasser- und Hochbauten elc. etc. sind auf den Buderus'schen Eisenwerken: auf Main⸗Weser⸗Hütte bei Lollar, 1 Margarethen⸗ 1 Gießen, „ Sophien⸗Hütte„ Wetzlar, „ Georgs⸗Hütte„ Braunfels jederzeit zu haben und zwar: Schlackenmehl für Mark 30.—, Schlackensand,„5 10— pro Doppel Waggon. Gebrauchs Anwelsungen über die Verarbeitung ge⸗ nannter Materialien stehen auf Wunsch zu Diensten. 454 uderus'sche I Nur ächt mit dieser Schutzmarke: erer Huste- Nicht Husten, Heiserteit, Hals- u. Brustleiden. Keuchhusten. Malz-Erxtract und Caramellen von L. H. Pietsch& Co., Breslau. Zu haben in Friedberg bei W. Bernbeck; in Bad⸗ Nauheim bei J. Pfeffer in Vilbel bei Gg. Esselborn. 93 Kragen, Manschetten billigst bei 85 Hemden, J. Kelm, vorm. K. Frledrich Dienstag den 12. Februar, Nachmittags 1 Uhr, soll ein der Gemeinde gehöriger, zur Zucht zu schwer ge— Frucht- und Rellerböden, zur Mörtelberei- N Annon 2 Bett ichen weck erzogl Ggent file! vorle Die ur. ag Verffof ie het 1 h ündeste dei — D = la en b 1