Bonnerstag den 24. Februar. Oberhe sischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 f 4 3 8 2 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta f und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.. ö 15 9 Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. A 27 5 R f N 0 N. 0 9 t f nnoncen von n auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 8 2——— iften. Betreffend: Gesetz, Aenderung der Wehrpflicht. Friedberg den 16. Februar 1888. wens den Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Wir beauftragen Sie andurch, die nachfolgend abgedruckte den einzelnen Gemeinden gehörigen, einzelgelegenen zu machen und uns bis zum 1. te„Aufforderung“ in Ihren resp. Gemeinden und in den Gehöften, Bergwerken, Mühlen u. w. zu wiederholt bekannt 1 1 5 9 + 1 0 N 111** 17 1 4 a k. Mts. anzuzeigen, an welchen Tagen die Bekanntmachung veröffentlicht wurde und ob dies auch in den genannten Gehöften dc. erfolgte. Dr. Braden. dener Aufforderung „* g. * 9 Nachdem Seine Majfestät der Kaiser und König im Namen des Reichs, r Ersatzr a Fo ils Ausweis K nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, ein set f origk 1 betreffend A end erung der Wehrpflicht, am 11. Februar d. J. erlassen g Landsturm t om vollendeten 17 haben, wird das Nachstehende zur Kenntniß der Betheiligten gebracht: 5 len 1 45 g wed d Heere(bei der Fahne Die hisher a gen Bestimmunge N 285 N 4 8 we N 3 1 be er„Fahne, dernagel. 2 Die bisher gültigen Bestimn ungen für Reservisten und Landwehrleute, 1 der L f der M ind Seewehr ange⸗ für Dispositions Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden ent 0 f lassene Mannschaften bleiben unverändert, nur werden die seither der Landwehr Landsturm t Auf 1 L bis angehörenden Jahrgänge für die die B hnung L vel sten Auf g K cb si r 39 vollen gebots führen. 0 g Auf zeitpunkt bis Die erforderlicher Abänderungen und Zuf n M irpapier verd 1 1 Landsturn icht Der Auf d s erfolgt durch dei Gelegenheit von Meldungen, spätestens aber be i hri Früh K Kr f falle durch die Kontrolversammlung durch die Bezirksfeldwebel vorg i herd g m Festungen. 2. Die Landwehr zweiten Aufgebots wird bestel 0 Landstur f 1 0 5 D 2 s A. aus den Mannschaften, welche ihre Dienstpflich r Landwehr vehr ˖ di m Auf 1 Aufgebots erfüllt haben; a 1 B. denjenigen Ersatzreservisten, welche geübt und ihre Ersatzreserr. g 1 A 0 sie in das Inland zurückzu⸗ pflicht abgeleistet haben. 5 f Jen rücklich bef g N 2 Zur Formirung der Landwehr zweiten Aufgebots haben sich spätestens bis Die A 1 im Fried inerlei militärischen 13. März 1888 unter Vorlage ihrer Militärpapiere wenn solche noch vorhander Very 1 0. Personen d laubtenstandes. sind in die militärische Kontrole zurückzumelden: l u kann a. alle Unteroffiziere, Mannschaften und unteren Militarbeamte, welche im. In tt des l dem Landsturm * 110 Jahre 1850 und späte geboren und na setzl r Dienst Pers di h d ücht verpflichtet Llo d pflicht im stehenden Heere und in de S ehr) L N g zurückzumelden, * b. alle günter Ersatzreservisten, welche 9 gel n re L bezw. zweiten und nach Ablauf der Ersatzreservepflicht, Au Inkrafttretens 1 4 1 bereits zum Landsturm entlassen waren 9 Be ingen Diese Anmeldung hat schriftlich oder mündl t d ni. Wa 5 de 1 in d nicht 1 8 yriedberg der für alle In ise Friedberg bei dem Bezirk 1 U. 7 1 hstehende Bestim 1 für alle übri dem Kr Ir ü ir feldwebel 0 1[dinge 0 J fi lle in Betracht komm ten g ux alle in Betrack 01 4 1 den 8 51 8 on 1 Bezirksfeldwebel S litz. f 1 a Bei Unterlassung der befohlenen? 1 wir 1 2 rd weitiger Bestrafung, die Verlängerung der U Betreff ˖ d ö Civilvorsitzenden derjenigen 1 1 Die vorstehend festgesetzte Meldefrist wird für Mannschaft* 0 0 U Be steller 1 außerhalb Deutschlands bezw. auf Seereisen 0. Septeml 888 2 0 der der ds bezw. wenn dieselben vor diesem Zeitpunkte uts 0 1 der Er 0** bei einem emannsamte d Inlan abgem 6 14 m* 0 erfolgter Rückkehr bezw. Abmusterung verläng b. Der l Land en A in den des zweiten Die erforderlichen Abänderungen und Zusät n M. sor. t März de Kalend in genauere Belehrung der Mannschaften über ihr fe* 2 1 g L Die Landsturmpflicht im der Anfangs erwähnten Anmeldung durch die Bezi v f Bei luf a end. Le 5 ohne sönlichen Anmeldungen erfolgt dieselbe mündlich, b 1 A 1 1 g d Ve zung bedar Zusendung einer gedruckten Justruction, die dem rgeheft ir 3 veit Ofsiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Die Neuanfertigung nicht mehr vorhandener? ist k Bezirk Militärbeamten! Beurl tenst Maßgabe des unter 2. Gesagten feldwebeln zu beantragen und erfolgt kostenfrei. ur Wiederanmeldun f Verwendung der La bots n 3. Die Ersatzreserve wird aus den seither der E ter Klass verpflichtet stlick 6 oder ow.— sowohl übungs⸗ wie nichtübungspflichtig angehörigen fi mündlich f n 5 1 Verab 0 1 gp f 0 0 ** Folge gebildet werden. Diese Ersatzreservisten sin b r sch* f ö eld 5 pflichtet, alljährlich den Frühjahrs⸗Kontrolversammlungen a täris Feist und die militärische Diseiplin, zu wohnen und gehören nunmehr zu den Mannschaften des Be Beurlaubtenstandes s. w. im diesseitigen Bezirk stets Adberg, laubtenstandes. ichnet 1 a n 8 Falle dadurch bewiesen wer daß jeder ach, C Die neuen Militärpapiere werden kostenfrei ausgefertigt und bei Gelegenheit Einzelne den u hn rantretenden Verpflichtungen auf das Gewissenhafteste 11 2 95770 2 5 N ö f 8 f bach von Meldungen, spätestens aber bei der diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammluns jachkommt, daf di r Landwel eiten Aufgebots zurücktreten 5 durch die Bezirksfeldwebel ausgehändigt werden. Bei dieser Gelegenheit findet auch den bis 9 Landsturmar* 1 d i erwähnten Anmeldungen zur * die genauere Belehrung der Mannschaften über ihr neues Dienstverhältniß statt Aol f . eim. Die seitherigen Ersatzreservisten zweiter Klasse treten nunmehr ohne Weiter Wi N * 1 als Angehörige zum Landsturm ersten Aufgebots. Die diesen Leuten seiner Zeit Major z. D., Komm N Landwehr Bataillons-Bezirks Friedberg. Betreffend: Die Feldberelnigung in der Gemarkung Rendel. Parzellenvermessung betreffend, vom 14. Juli 1884, verordnet werden. Bekanntmachung. Inu der Gemarkung Rendel hat eine geometrische Vermessung der Parzellen noch nicht stattgefunden und wird deßhalb 2 unabhängig von einer vorausgegangenen zustimmenden Erklärung der Gemeinde, auf Grund des Artikeln 1 des Gesetzes, solche die Gewann⸗Fund Die Großherzogliche Landescommission für Feldbereinigung hat jedoch auf übereinstimmenden Antrag des Großherzoglichen Kreisamts Friedberg und der Großherzoglichen Landescultur-Juspection in Gemaͤßheit des Artikel 2 des angeführten Gesetzes verfügt, daß vorher eine * Abstimmung der betheiligten Grundbesitzer darüber herbeigeführt wird, ob mit der Parzellenvermessung nicht eine Feldbereinigung nach Maßgabe 14 des Gesetzes vom 28. September 1887 verbunden werden soll. Tagfahrt zu dieser Abstimmung wird hiermit festgesetzt auf Montag den 12. März l. J., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, auf 4 dem Gemeindehause zu Rendel. n Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Tagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte ab stimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen. Friedberg den 17. Februar 1888. . 4 1 1 1 — Der Vollzugs Commissaͤr für Feldbereinigung: Dr. Wallau, Großh. Amtmann. — 2 Betreffend: Dle Nachwelsungen von Regle⸗Bauarbeiten. Friedberg den 21. Februar 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. Dezember v. J., Kreisblatt Nr. 153 von 1887, und unsere Verfügung vom J., Kreisblatt Nr. 1 von 1888, weisen wir Sie an, 31. Dezember v. Ablauf des Kalendervierteljahrs nicht an uns, 2 Wochen nach für welche in J Betreffend: Statistik und Rechnungsführung der Krankenkassen. sondern direkt an den Leipziger Straß Bei der Einsendung wollen Sie bescheinigen, n, nichts bekannt geworden ist. die bei Ihnen eingehenden Nachweisungen von Regie⸗Bauarbeiten binnen Vorstand der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft, Berlin W., daß Ihnen über die Ausführung weiterer Bauarbeiten, Dr. Braden. Friedberg den 21. Februar 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Büͤrgermeistereien der Orte mit Gemeindekrankenversicherung, an die chriebenen Hilfskassen des Kreises. 15. Januar und 10. März 1886— Kreisblätter Nr. Jahr 1887 in doppelter vor diesem Zeitpunkt ist erwünscht. bisher gebräuchliche Formular zu verwenden ist. Für die Gemeindekranken⸗ und an die Vorstände der einges Unter Hinweis auf unsere Verfügungen vom daran, daß die einzureichenden statistischen Nachweisungen für das unfehlbar bis Ende März l. J. uns vorzulegen sind. Einsendung zu den betreffenden Nachweisungen für das abgelaufene Jahr das Versicherungen und die Ortskrankenkassen fügen wir an, abgegeben werden können. daß, soweit der Vorrath reicht, Vorstände der gemeinschaftlichen Ortskrankenkassen 8 und 31— erinnern wir Sie dem vorgeschriebenen Formular Ausfertigung auf noch ausdrücklich, daß Wir bemerken Nachsuchen unentgeltlich Formularien von uns auf f Dr. Braden. Betreffend: Den Voranschlatz der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen pro 1888/89. orstände der israel. Religionsgemeinden des Kreises. Das Großherzo liche Kreisamt Friedberg an die V Nachstebenden Auszug aus dem Hebregister über die Beiträge der israel. Provinz Oberhessen für 1888/89 bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntniß und beauftragen Sie, Ihren Gemeinderechnern zu ertheilen und dafür besorgt zu sein, daß Zahlung in den in der Bekanntmachung Großh. Beilage Nr. 2 Großh. Regierungsblatts von 1888 angegebenen Terminen t, Grüneberg zu Gießen, erfolgt. die Beiträge, welche auf Ihre Gemeinden entfallen, Provinzialdirektion Starkenburg vom 25. Januar 1888 in der (1. October und 1. Dezember l. Steuer⸗ kapitalten Betrag Ord.— M. 1/10 Nr 5327 6 5 9. 1076 10. 784 1 208 12 379 801 2817 262 Steuer— kapitalien M. 1,10 2567 2971 M. 22 26 Stammheim Staden Assenheim Bad⸗Nauheim mit Steinfurth Bönstadt Bruchenbrücken Büdes heim Burg⸗Gräfenrode Butzbach Gambach Griedel Hoch Weisel Kirch Göns Münzenberg „Nieder-Weisel . Ostheim 8582 75 2414 21 856 5 1633 14 688 6 13. 14. 15. 16. Betreffend: Polizeireglement wegen Beleuchtung der Fuhrwerke zur Nacht. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Indem wir Sie auf das nachstehend erlassene Polizeireglement aufmerksam machen, beauftragen wir Sie, ortsüblich bekannt machen zu lassen. J.) an den Rechner der Landjudenschaf Betrag Ord. 24. Friedberg den 21. Februar 1888. Religionsgemeinden zu den Landjudenschaftsbedürfnissen der Ausgabeanweisung über Dr. Braden. Steuer⸗ kapttalien Betrag M. ½1 M. Pf. 302 7 2 66 131 4 1617271 323 5 709 6 3069 6 3341 Steuer kapitalten Betrag Ord.⸗ M. ½ M. Pf. Nr. 134 1 Ober Erlenbach Ober Eschbach 18 26. 32²²⁷ 18 N. 3851 84 28. Ober Ros bach 7489 8129. Okarben 168 48 30. Petterweil 305 68 31. Rendel 23. Nieder-Eschbach 322 283 32. Rodheim Nieder- Florstadt 2085 Vilbel 32383. Nieder⸗Wöllstadt 2464 66 Nr. 17. Dorheim 18. Friedberg 19. Groß Karben 20. Heldenbergen 21. Holzhausen 22. Klein Karben = 25. Friedberg den 17. Februar 1888. Polizeicommissariat Wickstadt. dasselbe in Ihren Gemeinden Dr. Braden. Polizei⸗Verordnung für den Kreis Friedberg. Bletreffend: Die Beleuchtung der Fubrwerke und Fahrzeuge zur Nachtzeit. Auf Grund des Arttkel 78 des Gesetzes vom 12. Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung be 8. 1.. 0 5 tritt der Dunkelheit mit einer, an gut sichtbarer Stelle angebrachten, welche auch in der Landwirthschaft verwendet werden G F. 2. Landwirthschaftliche Fuhrwerke und Fahrzeuge, dem Heimwege begriffen sind, sind von den Vorschriften des§.! befreit. en F. 3. Zuwiderhandlungen gegen dlese Haft bis zu 14 Tagen. §. 4. Diese Friedberg den 1. Juli 1887. Juni 1874, des§. 366 pos. Großherzoglichen Mintstertums des Innern und der Justiz vom 23. Juni 1887, zu Nr. M. J. 15318, Alle auf den öffentlichen Straßen innerhalb des Kreises Friedberg verkehrenden, mit Zugthieren bespannten brennenden Laterne versehen sein. genannten Zeit verkehren, müssen durch zwei hellbrennende Laternen, welche zu beiden Seiten des Kutschersitzes anzubringen sind, beleuchtet sein. (Leiterwagen), genügt eine an gut sichtbarer Stelle(am Vordergestell unter der Deichsel) anzubringende brennende Laterne. welche unmittelbar von der Feldarbeit in ührer Ortsgemarkung oder der angrenzenden Gemarkung auf Bestimmungen unterliegen der Bestraf 10 des Reichstrafgesetzbuchs, des Artikel bestimmt: Fuhrwerke und Fahrzeuge müssen nach Ein⸗ ung nach§. 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzbuchs(Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündigung im Kreisblatte in Kraft. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Vorkehrungen gegen Beschädigungen durch Fuhrwerke und Zugthiere. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die zur Verhütung Verkehr auf öffentlichen Wegen gegebenen Vorschriften häufig übertreten 2 und 3 des Reichsstrafgesetzbuchs und die im Artikel 271 des wiederholt aufmerksam zu machen und bemerken, daß das Polizeipersonal angewiesen wurde, §. 366 pos. Friedberg den 17. Februar 1888. Artikel 271. Hinsichtlich des Ausweichens der Fuhrwerke und Reiter sind folgende Vestimmungen zu beachten: 1. Alle Fuhrwerke, besetzte oder leere Chalsen, beladene oder leere Wagen, welche sich auf öffentlichen Wegen begegnen, müssen, insofern es die Beschaffenheit und Breite der letzteren gestatten, einander zeitig zur Hälfte rechts ausweichen, d. h. rechts auf die Seite so weit einlenken, daß für das andere Fuhrwerke die Hälfte der Fahrbahn frei bleibt. 2. Gestattet die Beschaffenhelt des Wegs das Ausweichen nicht, so muß der⸗ jenige Leiter eines Fuhrwerks, welcher den ihm entgegenkommenden Wagen zuerst bemerken kann, an einem schicklichen Orte so lange mit seinem Fuhrwerke halten, bis das andere Fuhrwerk vorübergefahren ist. Fuhrleute haben sich daher auf solchen Wegen durch Rufen oder Klatschen mit der Peitsche, die Postillons mit dem Horne Zeichen zu geben. 3. Namentlich finden die Vorschriften unter 2 bei Hohlwegen Anwendung. Kommen aber gleichwohl zwei Fuhrwerke in einem Hohlwege zusammen, wo ein Aus weichen nicht möglich ist, so muß dasjenige von beiden zurückfahren, für welches dies, weil es das leichtere ist, oder weil es dem Anfange des Hohlwegs sich am nächsten befindet, mit den wenigsten Schwierigkeiten verknüpft ist. Erlaubt die Be— schaffenheit des Hohlwegs, daß ein Fuhrwerk auf den Rain gehoben werden kann, so muß solches mit dem leichteren vorgenommen werden, um das schwerere vorüber zu lassen, wobel die Fuhrwerke sich wechselsettig zu unterstützen verbunden sind. 4. Viehherden, welche in Hohlwegen oder auf anderen Wegen, wo sie nicht werden. ausweichen können, mit Fuhrwerken zusmmentreffen, müssen von ihrem Führer zu“ rückgetrteben werden. 5. Bei dem Vorbeifahren nach einerlet Richtung, welches überhaupt nur dann, wenn der Weg das Aus welchen gestattet, zulässig ist und nur mit der gehörigen Vorsicht geschehen darf, muß der Leiter des zurückbleibenden Wagens auf dle rechte Seite so ausweichen und langsam fahren, daß das andere Fuhrwerk auf der andern Das Vorbel⸗ Seite vorbeifahren und auf die Mitte der Fahrbahn gelangen kann. fahren im Jagen und das Wettfahren ist ganz untersagt und das Vorbeifahren von schwer geladenem Fuhrwerke nach einerlei Richtung nur im Schrttt gestattet. 6. Wenn sich Fuhrwerke auf stellen Wegen, an deren einer Selte ein Abhang sich befindet, begegnen, so hat das hinauffahrende, es mag beladen sein oder nicht, 1 wenn aber auf beiden Seiten ein Abhang sich gegen den Abhang hin auszuweichen; befindet, so ist dasjenige zu beobachten, Zuwiderhandlungen gegen die bis 5 fl. bestraft.“) „) Aus dem Deutschen Strafgesetzbuch gehört hierher auch: was unter 1. dieses Artikels vorgeschrieben it. 9 §. 366. Mlt Geldstrafe bis zu zwanzig Thalern oder mit Haft bis zu vier zehn Tagen wird bestraft: 2. Wer in Städten oder Dörfern übermäßig schnell fährt oder reitet, Pferde einfährt oder zureitet. 3. Wer auf öffentlichen Wegen, derer muthwillig verhindert. 279 des Polizeistrafgesetzbuchs wird unter Personenfuhrwerke, welche auf den erwähnten Straßen während der Für Personenfuhrwerke, von Beschaͤdigungen durch Fuhrwerke und Zugthiere bei dem Wir sehen uns daher veranlaßt das Publikum auf die in Polizeistrafgesetzes enthaltenen hierunter abgedruckten Vorschriften die Beobachtung derselben scharf zu überwachen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Vorschriften dieses Artikels werden mit 35 kr. oder auf öffentlichen Straßen oder Plätzen der Städte oder Dörfer mit gemeiner Gefahr Straßen oder Plätzen das Vorbeifahren An⸗ Derr eee eee eee, yacht werde erlan! Vieh Bett! Jaht U Mossen! Ren del, Etlenbe Holhhal 7 8 3 — — Jetqul drüchn g 2 i * idektanken⸗ atntzeltlich den 1 Kreises. — lat Wickstadt. ten Gemtinder auf die u * 1 10 8 1 7— a 9 * 1 Betreffend: Vorkehrungen gegen Beschädigungen durch Da werden. Dieburg den 11. Februar 1888. Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen. Montag den 27. Holzhausen— Friedrichsdorf, Holzhausen— Rodheim, Ober Friedberg den 18. Februar 1888. Fuhrwerke und Zugthlere. s Großherzogliche Kreisamt Bekanntmachung. 5 Friedberg den 10 Februar 1888. Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien, das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt und die Großh. Gendarmerie des Kreises. Unter Beziehung auf umstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, die Befolgung der einschlägigen Vorschriften genau zu über— wachen und Zuwiderhandlungen sofort zur Anzeige zu bringen. Dr. Braden. Der diesjährige Frühjahrs-Faselmarkt soll, wie im Kalender angegeben, Samstag den 10. März d. J. zu Reinheim abgehalten Saͤmmtliche vorgeführte 1½ bis 2jährige Zuchtstiere werden durch eine Kommission gemustert. erkannten Thiere erhalten kleinere Geldpraͤmien, wofür die Summe von 70 Mark verwendet werden soll. Bullen, welche von dem Odenwälder Viehschlag nicht verwandten Racen abstammen, sowie solche, welche für Gemeinden noch Dienste thun, bleiben von der Konkurrenz ausgeschlossen. Die Besitzer der als preiswürdig Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Dieburg. Bekanntmachung. Erlenbach— Petterweil. Heß. Die Lieferung und das Zerschlagen des zur Unterhaltung der Kretsstraßen im vierten Bezirk Vilbel(Bezirksbauaufseber Brod) des Kreises Friedberg für das Jahr 1888/89 erforderlichen Deckmaterials soll unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen in nachstehender Weise öffentlich vergeben werden: Februar, Vormittags 10% Uhr, in der Wirthschaft von P. Stahl, früher Scheurig, in Kloppenheim: Basaltsteine für die Straßen Vilbel— Massenheim, Vilbel— Gronau, Petterweil— Okarben(hier event, auch Quarzitsteine), Kloppenheim— Groß Karben—Burg-Gräfenrode, Abzw. Groß Karben— Klein- Karben— Rendel, Rendel— Dorfelden—Büdesheim—Heldenbergen— Eichen, Heldenbergen— Bahnhof und Dortelweil— Staatsstraße Dienstag den 28. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, in der Wirthschaft„Zur Linde“ in Ober-Erlenbach: Quarzitsteine für die Straßen Harhein Erlenbach—Ober-Eschbach, Ober Erlenbach— Nieder Eschbach bis zur Staatsstraße nach Homburg und Frankfurt, Ober-Erlenbach— Nieder-Erlenbach, Ober⸗Erlenbach — Bonames, Ober Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden. 4 N Auszug aus dem Civilstands-Register der Stadt Friedberg. Getraut: 1. Januar. Der Kupferschmied Joseph Cbristian Zöll von bier mit Margaretha Schreitz von Nieder Florstadt. 5. 4 Der Kaufmann Moritz Kaufmann von Zel- tingen mit Bertha Blum von Kestrich. Der Kaufmann Leopold Klein von Nieder Olen mit Amalie Schulhof von hier. Der Kaufmann Ludwig Ascher von Soldin mit Ida Hanau von hier. Geboren: 9. Januar. Dem Spengler Friedrich Streuber 1 Tochter. 10. 5 Eine uneheliche Tochter. 19. 1 Dem Schuhmacher Friedrich Bauer 1 Sohn. 21. 5 Dem Schuhmacher Heinr. Müller V. 1 Sohn. N. 5 Dem Schuhmacher Georg Will 1 Tochter. Gestorben: 1. Januar. Heinrich Schmidt, Sohn des Tapeziers Konrad Schmidt von Kaichen, 2 Jahre alt. * 1 Katharina Nau, geb. Stamm, Wittwe des verstorb. Aktuars Val. Nau, 78 Jahre alt. 4. 4 Anna Rübsamen, Tochter des Schweine hirtes Anton Rübsamen von Ilbenstadt, 2 Jahre alt. 6. 1 Gustav Weber, Sohn des Schneiders Wil— helm Weber, 7 Monate alt. 8. 5 Der evangelische Pfarrer Kirchenrath Karl Friedrich Baur, 68 Jahre alt. 23 1 Katharina Krumm, geb. Neun, Wittwe des verstorbenen Bürgermeisters Georg Krumm von Wenings, 77 Jahre alt. Literarisches. Daheim Nr. 19 und 20 enthalten: Seine Frau. Forts. Eulen und Krebse. Forts. und Schluß.— Grünberger Cbampagner. Von H. von Spielberg. Mit 9 Illustr. Vom„Onkel Pletsch.“ Von V. Blütbgen. Mit Porträt und elf Illustr.— Was ist aus Liberta geworden? Vom Lande.— Am Familientisch. Zu unsern Bildern: Reues aus Kamerun; und Ein Zeitge⸗ nosse.— Die drei Pintos.— Ein seltener Teppich.— Gesundheitsrath.— Auerhahnbalz; Heimkehrende Fischer.“ — Haus wirthschaftliche Umschau.— In unserer Spiel ecke.— Drei Beilagen.— Aus der Zeit— für die Zeit.— Frauen- Daheim. Für die Armen Anstalten sind folgende Gaben eingegangen, mit herzlichem Danke bescheinigen. A. Für das Hospital: Fr. R. 10 ein Lesebuch für die Kranken, Geschwister Hanau Dienstleistungen der Schwester Katharine 3 B. Für die Volksküche: Kaufmann Schulhof bei der Hochzeit gesammelt 10 M., L. Hanau 5 M., Stadtrath Philippi 1 Sack Kartoffeln, N. N. 3 M. und 1 Korb Kartoffeln, Unganannt 20 M., Metzger Isenburger zebn Pfund Fett, Stadtrath Berg 1 Sack Kartofftla, N. N 20 Wecke, Ungenannt Suppengrünes und Gewürz, Real lehrer Klein 3 Mi Kaufmann Stable 1 Sack Kartoffeln, Kaufmann Stamm ein Sack Kartoffeln, Ungenannt ein M. 6 für M. deren Empfang wir ö Häupter Weißkraut, E. R. 10 Pfund Mehl, Bäcker Theis 3 Leib Brod und 70 Wecke, Bender und Schwarz 10 M., Kaufmann Hilbrecht 10 Pfd. Reis und 10 Pfd. Bohnen, Bäcker Weißenbach 6 Leib Brod, Professor Dr. Weiffen⸗ bach zweite Gabe 3 Mark. Um weitete Gaben fur die Volksküche wird freundlichst gebeten. Friedberg den 11. Februar 1888. Für die Armen- Commission: Meyer. Jeraelitischer Gottesdienst in Friedberg. Donnerstag den 23. Februar: Faflen-Esther. Morgens 6 Uhr 30 Min Donnerstag(Selichoth). Sabbathfeier vom 25. Februar. P. Sachor. Ungenannt Beginn: Freitag Abends 4 Uhr 50 Win. Samstag Morgens 8 Uhr 15 Min. Samstag Nachmittogs 3 Uhr 30 Min. Sonntag den 26. Februar: Purimfest. Letzte Baden-Badener Lotterie. Am nächsten Montag den 27. Februar findet die unwiderruflich auf diesen Tag festgesetzte Ziehung der letzten Lotterie der Stadt Baden-Baden statt Restbestand in wenigen noch vor- handenen von Moritz Heimerdingser und ist der Loosen Sack Kartoffeln, Frau H. Waas 2 Körbe Gemüse und in Wieshaden und Baden-Baden, sowie 1 Korb Kartoffeln, Kaufmann Löb 50 Pfund Bohnen, auch von den durch Plakate bezeichneten Verkaufs- Frau Domänentath Stolz 10 M., Ungenannt 10 Ctr. stellen zu beziehen, was Interressenten dieser durch so Kohlen, Frau Pfarrer Becker 3 M., Baron von Hel- zahlreiche, werthyvolle und gediegene Gewinne höchst molt 2 Säcke Kartoffeln und 2 Körbe Gemüse, Bäcker empfeblenswerthen Lotterie zur Kenntnissnahme em- Windisch 6 Leib Brod und 30 Wecke, Ungenannt drei 772 pfohlen wird. Oeffentliche Aufforderung. Nikolaus Klein III. von Ockstadt hat bescheinigt, daß er das in der Gemarkung Ockstadt gelegene, auf dem Namen des Rudolf Klein J. von da im Grundbuch stehende Grundstück Fl. II. Nr. 146, Grabgarten, 20te Gewann in den Holderwiesen, in Folge elterlicher Erbthellung erworben und schon über 30 Jahre ungestört besessen hat. Seinem Antrage gemäß werden nunmehr die mii unbekanntem Aufenthalt abwesenden Erben des verlebten KNudolf Klein J. und Diejenigen, welche auf das Eigen— thum des vorbemerkten Grundstücks etwa Ansprüche erheben u können glauben, öffentlich aufgefordert, sich binnen 1 Wochen über die Anerkennung des Eigenthumserwerbs durch Ersitzung zu erklären, als sonst die Anerkennung angenommen und die zum Eintrag im Mutattonsverzeich— niß und Grundbuch auf den Namen des Nikolaus Klein III. von Ockstadt erforderliche Urkunde ausgestellt werd. Frledberg den 16. Februar 1888. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. 740 Sellheim. Bekanntmachung. Die Firma„E. Hessenberger& Sohn“ in Assenheim ist durch Geschäfts aufgabe erloschen. Friedberg den 16. Februar 1888. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg, Süffert. FC 127 jirkeu-Balsam-JSeile von Bergmann& Co, Frankfurt a. M., vorzüglich gegen Hautunreinigkeiten, à Stück zu 30 und 50 Pf. bel Apotheker Fr. Jos. Lünn. 358 1 zweith. Küchenschrank mit Glasaussatz, 1 Welßzeugschrank, 1 zwesth. Kleiderschrank, 1 einth. Klelderschrank, 1 Tisch und 1 Nachttisch sind billig zu verkaufen bel F. Ickler, Möbelschreiner, 762 Ockstadt haben Oeffentliche Aufforderung. Die Heinrich Schaupp Eheleute von bescheinigt, daß sie das in der Gemarkung Ockstadt ge— legene, dem Rudolf Klein J. von da zugeschriebene Grundstück Flur VI. Nr. 180, Acker, 5. Gewann auf den Ober-Wöllstädter Weg, vor längeren Jahren gekauft und schon über 30 Jahre ungestört besessen haben. Auf Antrag wird nunmehr den mit unbekanntem Aufent halte abnesenden Erben des verlebten Rudolf Klein J. und Denjenigen, welche auf das Eigenthum des vor bemerkten Ackers etwa Anfprüche erheben zu konnen glauben, aufgegeben, sich binnen 4 Wochen über die An erkennung des Eigenthumserwerbs durch Ersitzung zu erklären, als sonst die Anerkennung angenommen und die zum Eintrag in's Mutatlonsverzeichniß und Grund buch auf den Namen des Heinrich Schaupp und Ebefrau, geborene Griedelbach, von Ockstadt erforderliche Urkunde ausgestellt wird. Friedberg den 16. Februar 1888. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. 741 Sellheim. Gemüse Conserven, als: Grüne Erhsen in 1 Pfund⸗ und 2 Pfund Dosen, §chnittbohnen à 1, 2 u. 4 Pfund-Dosen, Brechbohnen à 1 und 2 Pfund-Dosen, Staugen-Spargel in 1 Pfund-Dosen, Brech-Spargel in/ und 1 Pfund-Dosen bei Nithelm Fertach. Ein braunes RNindermädchen 768 769 in Friedberg. wird auf Petritag gesucht. Wo?! zu erfragen bei der Expeditton des Anzelgers. 488 1 ö ö Holzversteigerung. Freitag den 24. d. Mts., Vormittags 10 Ubr an⸗ fangend, soll im Woͤlfersheimer Gemeindewald, Distrikt Hinterwald, nachstehend verzeichnetes Holz versteigert werden: 35 Eichenstämme, 3— 10 Meter Länge, 2165 Centi⸗ meter Durchmesser S 49 Festmeter, 28 Raummeter Eichen⸗Scheiter, 22 5„ Knüppel, 28 5„ Stöcke, 116 5 Reisig, 2 5 Buchen Scheiter, 74 5„ Kauͤppel, 11 5„ Stöcke, 59 7„ Reisig, 660 Durchforstungsreiser. * 5 5 8 Die Zusammenkunft ist beim Forsthäuschen. Wölfersheim den 18. Februar 1888. Großherzogliche Bürgermeisterei Woͤlfershelm. Heyer. 743 Danksagung. Für die vielen Beweise aufrichtiger Thei nahme bet dem uns so schwer betroffenen Verluste unseres innlgst⸗ geltebten Kindes Idu, sowie für die reichen Blumenspenden und die zahlreiche Betheilligung bel der Beerdigung sagen wir hiermit unseren innigsten Dank. Dorheim am 21. Februar 1888. Die trauernden Eltern und Großeltern: Philipp Fritzel und Frau, 769 Johannes Fritzel und Frau. — n * * 4 Loose n Mark 2.10, Buden. Für Porto und Gewinnliste sind 25 Pf. beizufügen. Voläusige Anzeige. Hotel Trapp. Friedberg. Sonntag, 4. März: Großes Milität⸗Concert, ausgeführt von der ganzen Kapelle des Großh. Hess. Infanterie-Regiments Nr. 118 persönlicher Leitung des Musik— n Herrn C. Mrause. unter 766 f 5 in Seide, Gloria-, Zanella- und Alpatafloffen Re en schirme empfiehlt zu den billigsten Preisen 348 9 K. Friedrich, Carl W Eisengießerei und Waagenfabrik, Dar mstadt. F uhrwerkswaagen mit eiseruem Bett oder für Steinfundament. Transportable Eisfuhrwerks— waagen, Viehwaagen ganz aus Eisen in Laufgewichts-, Centesimal-⸗ und Dezimal-Construktion. Milchwaagen in Laufgewichtsconstruction. Centesimal- und Laufgewichts waagen, aus Eisen, mit Schenck's Patent- D. R.⸗P. 40997 Schenck's Registricapparat, D. zum Aufdrucken des Gewichts auf Billets, für 100,000 Abdrücke. 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