, werden 1505 el 145 inden nagel. 1888. Bienstag den J. Mai. M 5ʃ. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Unnoncen: die einspaltige. 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von — In Anbetracht des Umstandes, daß Ueberversicherungen von Mo⸗ bilien leicht Anlaß zu Brandstiftungen geben, weisen wir Sie hierdurch ausdrücklich an, die bei Ihnen einlangenden ee e jeweilig auf's gewissenhaf teste zu prüfen und sich namentlich nicht dazu bestimmen zu lassen das zu besagtem Zwecke dienende, seitens der betreffenden Ver— sicherungsgesellschaften gestellte vorgedruckte Formular ohne Weiteres und ohne sorgfältigste Erwägung der einzelnen in Betracht kommenden Um— stände einfach auszufüllen und hierher einzusenden.— Sie haben dieses sowohl bei Neuversicherungen wie bei Prolongationen zu beobachten und dürfen von dieser Prüfung auch in dem Falle nicht Abstand nehmen, wenn Ihnen seitens des Versicherten selbst oder des Agenten die Vor— lage des bezüglichen Antrags an die diesseite wegen Ablaufs der Ver— sicherung oder aus sonstigen Gründen als dringlich bezeichnet werden 3 Ueberhaupt ist auch das Verhalten der Unter⸗Agenten den Ver⸗ sicherungsnehmern gegenüber gehörig zu überwachen und in den dazu geeigneten Fällen namentlich aber dann, wenn Personen seitens des Agenten grundlos oder aus eigennützigen Motiven zur Ueberversicherung ihrer Mobilien verleitet werden sollten, unverzüglich hierher Bericht zu erstatten, damit nöthigenfalls Antrag auf Bestrafung gestellt werden kann. Weiter empfehlen wir Ihnen dringend, falls Sie mit den Ver— hältnissen des Versicherten nicht ganz genau bekannt sind, regelmäßig eine eingehende Besichtigung der zu versichernden Gegenstände vorzu— nehmen und insofern nach der Ihnen obliegenden pflichtmäßigen Er⸗ wägung die in dem Versicherungsantrage enthaltenen Werthbestimmungen stimmungen bei Meidung von Strafe. zu hoch gegriffen erscheinen, den Antragsteller hiervon unverzüglich zu st 8 8 f Amtlicher Theil. Betrefend: Das Verfahren bei Mobiliar-Versicherungen, hier die Ueberversicherungen von Mobtllien. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Friedberg am 26. April 1888. benachrichtigen und ihn zu befragen, ob er diese Werthbestimmungen reduciren oder seine Zustimmung zu einer vorzunehmenden Taxation er— theilen will.— Wird diese Zustimmung nicht gegeben, so haben Sie alsbald an uns zu berichten, damit wir solche von Amtswegen anordnen konnen. Halten Sie die Tapation für unnöthig, dann müssen jeweils die Gründe näher angegeben werden, weßhalb dies geschieht. Unvoll— ständige Vorlagen erhalten Sie sofort zurück. Liegt Ihrer Ansicht nach eine Ueberversicherung vor, so sind uns alsbald zwei zuverlässige Personen als Experten(zweckmäßig in der Regel ein Schreiner und ein Landwirth) vorzuschlagen, welche nach diesseits erfolgter Verpflichtung in Gemeinschaft mit Ihnen oder mit Ihrem Stellvertreter die Abschätzung zu veranlassen haben. Die Kosten dieser Taxation hat der Versicherungsnehmer zu tragen; die Gebühren der Experten werden in jedem einzelnen Falle auf Vorlage eines spezi— fizirten Verzeichnisses, woraus das Erforderliche über Umfang und Dauer des Geschaͤfts zu ersehen ist, festgesetzt werden. Im Uebrigen regelt sich das Verfahren nach den Bestimmungen der Verordnung vom 11. Dezember 1871, Regierungsblatt Nr. 40 ins besondere F. 4, 5 und 6 daselbst sowie des Reglements vom 19. April 1837 (Regierungsblatt 26 ½) und der Bekanntmachung vom 2. November 1861, Regierungsblatt Nr. 39, welche sich nebst näherer Anleitung in Pfaffs Handbuch der Feuerpolizei, Seite 300 ff. abgedruckt finden. Wir erwarten pünktliche und gewissenhafte Befolgung dieser Be— Dr. Braden. Betreffend: Ausführung des Bauunfallversicherungs-Gesetzes. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß das wichtige, in viele Verhältnisse tief eingreifende Bauunfallversicherungsgesetz trotz unserer mehrfachen Ausschreiben sowohl von den meisten von Ihnen als von den davon betroffenen Personen vielfach noch nicht richtig verstanden mals. Nach F. 2 des Gesetzes kann durch Genossenschaftsstatut die Ver— sicherungspflicht auf Baugewerbetreibende, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, ausgedehnt werden. So— wohl die Hessen-Nassauische Baugewerks- wie auch die Tiefbauberufsge— nossenschaft haben von dieser Befugniß Gebrauch gemacht und ange— ordnet, daß alle Bauunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, sich innerhalb 4 Wochen nach Inkraft— treten des Gesetzes(1. Januar 1888) direkt bei dem Genossenschafs— vorstand, und zwar soweit sich der Gewerbebetrieb auf die Ausführung von Hochbauten erstreckt, bei dem Vorstand der Hessen-Nassauischen Bau— gewerksberufsgenossenschaft zu Frankfurt a. M., und sofern es sich um Tiefbauten handelt, bei der Tiefbauberufsgenossenschaft in Berlin W., Leipzigerstraße 125, unter Angabe des Gegenstandes ihres Betriebs und ihres Jahresarbeitsverdienstes anzumelden haben, und daß für Unter— nehmer dieser Art, welche erst später ihren Gewerbebetrieb beginnen oder die regelmäßige Beschäftigung wenigstens eines Lohnarbeiters auf— geben, die Anmeldungsfrist mit diesem Zeitpunkte ihren Anfang nimmt. Es sind also hiernach versicherungspflichtig und haben sich anzumelden alle Maurer, Zimmerleute, Weißbinder, Kanalarbeiter u. s. w., welche keinen Gesellen oder Lehrling haben und welche aus diesem Grund früher nicht pflichtig waren. Die Unterlassung der Anmeldung ist mit Geldstrafe 300 M. bedroht. Sie wollen daher sorgfältige Ermittelungen anstellen, ob derartige Gewerbetreibende in Ihrer Gemeinde vorhanden sind und dieselben über ihre Versicherungspflicht belehren. Die Betreffenden sollen nicht glauben, daß sie bei Nichtanmeldung durchschlüpfen, denn die Genossenschaften werden mit der Zeit direkte Ermittelungen anstellen und denjenigen, welche sich nicht angemeldet haben, neben Nachzahlung der Beiträge vom 1. Januar l. J. an empfindliche Strafen auferlegen. Bezüglich des Verfahrens bei Regiebauten bemerken wir Folgendes: 7 Regiebauten sind solche Bauten, welche ein Bauherr auf eigene Rech— bis zu und zur Anwendung gebracht worden ist, weßhalb wir uns veranlaßt sehen, Ihnen einige der wichtigsten Bestimmungen im Folgendem noch— Friedberg den 25. April 1888. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. nung ohne Uebertragung an andere Unternehmer durch unmittelbar an— genommene Arbeiter ausführen läßt, im Gegensatz zu den von einem Baugewerbetreibenden in seinem Gewerbebetrieb für Andere ausgeführten Bauten. Es werden den Regiebauten jedoch auch diejenigen Bauten — wenigstens bezüglich der Einreichung von Nachweisungen— gleich behandelt, bei welchen eine Bauausführung einem nicht gewerbsmäßigen Unternehmer, welcher seinerseits Arbeiter annimmt, übertragen wird. Jun dem Fall z. B., wenn eine Gemeinde einem nicht gewerbsmäßigen Bauunternehmer eine Kanalisirungsarbeit in Accord gibt, ist der Accor— dant Unternehmer im Sinne des Gesetzes und zur Einreichung der Nachweisungen verpflichtet. Alle Privatpersonen, welche Regiebauten, zu deren Ausführung einzeln genommen mehr als 6 Arbeitstage verwendet worden sind, aus— führen lassen, haben längstens binnen 3 Tagen nach Ablauf des Monats, in welchem die Arbeit vorgenommen worden ist, Nachweisungen bei Ihnen einzureichen, aus welchen hervorgeht, wieviel Arbeitstage in dem verflossenen Monat bei Ausführung des betreffenden Regiebaues that— sächlich verwendet und wieviel an Lohn von den Arbeitern verdient worden ist. Die genaue Anleitung zur Aufstellung dieser Nachweisungen finden Sie in unserer Bekanntmachung vom 22. Dezember v. J.— Kreisblatt Nr. 153.— Die ausgefüllten Nachweisungen sind von Ihnen zu sammeln, mit dem vorgeschriebenen Vermerk zu versehen(vergl. Ausschreiben vom 27. März 1888— Kreisblatt Nr. 40) und binnen 2 Wochen nach Ablauf jeden Kalendervierteljahres— was also zum ersten Male in den ersten 14 Tagen des laufenden Monats hätte ge— schehen sollen— je nach Art der Arbeit an den Vorstand der Hessen— Nassauischen Baugewerks— Berufsgenossenschaft 0 Frankfurt a. M.(bei eee) oder an den Vorstand der Tiefbau-Berufsgenossenschaft (bei Tief-, Weg-, Kanal- ꝛc. Bauarbeiten) abzusenden. Da die Gemeinde für Zahlung der Prämien haftet, haben Sie ein dringendes Interesse daran, daß die Nachweisungen eingehen. Die Formulare für die Nachweisungen sind zum Preis von 5 Pf. pro Stück in der Scriba'schen Buchhandlung dahier zu haben. Wir empfehlen Ihnen, sich auf Gemeindekosten eine Anzahl dieser Formulare anzuschaffen, um dieselben im Gebrauchsfall an die Unternehmer gegen Erstattung der Anschaffungskosten abgeben zu können. Bezüglich der Bauarbeiten der Gemeinden und anderen öffentlichen Verbänden bemerken wir das Folgende: Solche Korporationen werden gewöhnlich ihre Bauarbeiten einem Unternehmer in Accord geben. 2 Dieser ist alsdann, je nachdem er gewerbsmäßiger Bauunternehmer ist, oder nicht, als Mitglied einer Berufsgenossenschaft versichert, oder er ist als im Regiebau arbeitend zu betrachten. Die Gemeinden ꝛc. können ihre Bauarbeiten aber auch durch direkt angenommene Arbeiter ausführen lassen. Alsdann sind die betreffenden Bauten als Regiebauten anzusehen und es sind dieselben Nachweisungen einzureichen wie bei Arbeiten von Privatpersonen. Bei den Regiebauten der Gemeinden ꝛc. kann die Versicherung aber auch durch diese selbst erfolgen, sofern Großh. Ministerium auf diesbezüglichen Antrag erklärt, daß der betreffende Kommunalverband zur Uebernahme der durch die Versicherung entstehenden Lasten für leistungsfaͤhig zu erachten sei. Wir können Ihnen diese Art der Ver— sicherung, da es sich in unserem Kreis nur um kleinere Kommunalver— bände, also um eine Selbstversicherung auf schmaler Grundlage handelt, nicht empfehlen. Die Gemeinden ꝛc. können aber auch weiter— und dies wird sich eher empfehlen— für die von ihnen vorzunehmenden Regiebauten der betreffenden Berufsgenossenschaft als Mitglieder beitreten. Die An⸗ meldung ist uns dann in doppelter Ausfertigung zur Abgabe an die betreffende Genossenschaft vorzulegen. Sie ersehen aus dem vorstehend hervorgehobenen, daß das Bau— unfallversicherungsgesetz wichtige, einschneidende Bestimmungen getroffen hat. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich der Ausführung desselben mit aller Energie zu widmen. Zum Schluß bemerken wir noch, daß der Großh. Kreisbaumeister, Herr Baurath Wiessel zu Darmstadt zum Vertrauensmann der Tief⸗ bauberufsgenossenschaft für die Provinz Oberhessen und Herr Bauunter⸗ nehmer C. Koch, in Firma Koch und Sohn, zu Gießen zu dessen Stell— vertreter ernannt worden ist. Sie werden die in§. 54 des Unfall— versicherungsgesetzes vorgeschriebene Benachrichtigung über die Unter⸗ suchung von Unfällen, welche in Tiefbaubetrieben vorgekommen sind, an den genannten Vertrauensmann bezw. dessen Stellvertreter gelangen lassen. Dr. Braden. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Ernannt und verpflichtet wurde: Karl Keuchler von Vilbel als Nachtwächter. Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3, Absatz 2 des Freizügigkeits-Gesetzes: Johannes Hütsch von Flieden. Ausschreiben. Ich ersuche um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Gottlieb Farrenkopf von Hettingenbrunn. Friedberg den 26. April 1888. Der Großherzogliche Amtsanwalt Kolb. Ausschreiben. Mein Ersuchen vom 1. März d. J. um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Peter Paul Schäfer aus Hof und Haid, Kreis Fulda, und des Johannes Grill aus Nieder-Erlenbach bringe ich in Erinnerung. Homburg v. d. H., 27. April 1888. Der Stellvertreter der Staatsanwaltschaft: Schwarz, Oberförster. Bekannt ma un die Eröffnung der Fohlen-Weide des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins des Kreises Dieburg betreffend Nachdem als Eröffnungs-Termin für die Fohlen-Weide Samstag der 26. Mai J. J., Vormittags 9 Uhr, festgesetzt worden ist, werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, dies in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, die Anmeldungen entgegen zu nehmen und baldmöglichst an das Großherzogliche Kreisomt Dieburg zu befördern. Die Besitzer von Fohlen, welche von der Weide Gebrauch zu machen beabsichtigen, wollen sich bei den Bürgermeisteretien melden unter Angabe der Anzahl, Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen der aufzutreibenden Fohlen. Im Falle mehr Fohlen zur Anmeldung kommen, als die Weide zu fassen vermag, entscheidet der Zeit punkt der Anmeldung für die Priorität der Aufnahme. Mitglieder des landwirth— schaftlichen Bezirksvereins Dieburg sind in erster Linie zu berücksichtigen. Es können aufgetrieven werden: Hengstfohlen im Alter von 1—2 Jahren. Wallach- und Stuten⸗ Fohlen im Alter von 1—3 Jahren. Fohlen unter 1 Jahr finden nur dann Aufnahme, wenn das Mutterthier mit zur Weide gebracht wird. Für Hengstfohlen ist eine be— sondere Abtheilung des Weideplatzes hergerichtet, und kann auch das Schneiden der Hengste auf der Weide durch den Anstaltsarzt vorgenommen werden, jedoch auf Kosten und Gefahr der Eigenthümer. Die Bedingungen für die Benutzung der Weide sind im Wesentlichen folgende: 1. Mit dem Auftrieb der Fohlen ist ein Zeugniß der Bürgermeisterel beizubringen, daß an dem letzten Standorte der Fohlen keine ansteckende Krankheit unter den Pferden geherrscht hat. 2. Der Gesundbeits-Zustand der Fohlen wird beim Auftrieb durch einen Thier Arzt untersucht und auf Grund des Befundes ent— weder die Aufnahme gutgeheißen oder verweigert. 3. Für Weide und Pflege, ein— schließlich ärztlicher Behandlung der Thiere in Krankheitsfällen, ist von dem Besitzer für jedes Fohlen bei dem Auftrieb für das Weidejahr 1888 zu vergüten: a. von den An gehörigen des Kreises Dieburg und des Sparkassebezirks Seligenstadt 25 M. b. von den übrigen 30 M. 4. Jedes Fohlen erhält pro Tag mindestens 3 Pfd. Hafer und 5 Pfd. Heu als Fütterung außer der Weide. Es ist den Fohlenbesitzern gestattet, die für die Weide Periode erforderliche Quantität Hafer in Natur zu liefern; im andern Falle wird dieselbe durch das Curatorium beschafft und werden dem Fohlen Besitzer die Kosten angerechnet.— Ob die eine oder die andere Verpflegungsweise gewünscht wird ist bet der Anmeldung der Fohlen zu erklären. Die Kosten für Futtermittel werden angefordert werden. 5. Die zur Welde gebrachten Fohlen werden, soweit dies nicht der Fall, in der Anstalt mit neuen Halftern versehen; den Preis dafür hat der Eigenthämer zu vergüten. Ketten werden auf Kosten der Anstalt selbst geliefert. 6. Die Weide endet mit dem 29. September l. J. Falls eine genügende Anzahl von Besitzern wünscht und dies bei der Anmeldung zu erkennen gibt, daß bezüglich ihrer Fohlen eine Versicherung auf Gegenseitigkeit gegründet werde, wird das Curatorium die Einrichtung und Leitung solcher übernebmen. Außerdem bleibt es ganz allgemein jedem Eigenthümer überlassen, ob und bei welcher Gesellschaft er sein Fohlen ver⸗ sichern will. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Penstons⸗ und Marode⸗ Pferde unter den besonders festzusetzenden Bedin⸗ gungen stets in der Anstalt Aufnahme finden. Dieburg, im April 1888. Das Curatorium der Fohlen-Weide: Heß. Verzeichniß II. Auf Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 sind ferner verboten worden: Datum der Bekanntmachung Bekanntmachung des Verbots Bezeichnung der Druckschrift. des Verbots. 1887. 1887. Datum der (Fortsetzung aus Nr. 50.) Aschersleben. Druck von der Buch'schen Druckerei in Ermesleben. Bezeichnung der Druckschrift. 15. Februbr. 793. Die Druckschriften:„An die Wähler des 22. sächsischen Wahlkreises“, unterzeichnet: 14. Februar. 782. Der von Wilh. Gerhold in Ludwigs⸗ hafen Namens des sozialdemokratischen Wahl⸗ Comités unterzeichnete, in der Mannheimer Ver⸗ einsdruckerei gedruckte Wahlaufruf, überschrieben: „Wähler! Mitbürger! Arbeiter!“ beginnend mit den Worten:„Nur noch wenige Tage“ ꝛc. und endigend mit den Worten:„daß ihr keinen An⸗ deren wählt, als Herrn Franz Joseph Ehrhardt, Tapezirer in Ludwigshafen.“ 14. Februar. 783. Der im Druck von Gustav Jahn zu Breslau— ohne Angabe des Verlegers— er⸗ schienene und„Das Wahl-Comiteé der Arbeiter⸗ partei“ unterzeichnete„Wahlaufruf an die Wähler des Reichstags⸗Wahlkreises Waldenburg.“ 14. Februar. 784. Das Flugblatt mit der Ueberschrift: „Wähler des zweiten Berliner Reichstags⸗Wahl⸗ 14 Unterschrift und ohne Angabe des Druckers und Verlegers. Februar. 788. Der im Verlag von E. Kühnel in Braunschweig erschienene, bei A. Vogel& Co. in Braunschweig daselbst gedruckte Wahlaufruf:„An die Wähler des 2. Braunschweigischen Wahlkreises,“ datirt„Februar 1887“, unterzeichnet„Das Ar- beiter⸗Wahlcomité“, beginnend„Wähler! Der Reichstag ist aufgelöst worden“ und schließend „der wähle den Kandidaten der Sozialdemokratie Wilhelm Blos, Schriftsteller in Stuttgart“. Februar. 789. Das von Enz u. Rudolph zu Frank⸗ furt a. M., neue Rothhofstr. 16, gedruckte Wahl⸗ — flugblatt, mit den Worten beginnend:„Auf zur Wahl!“ Wähler des 1. Nassauischen Wahlkreises Höchst, Homburg, Usingen.„Wiederum werden 15 „Das Arbeiter-Wahlcomité.“ Verleger Robert Müller, Reichenbach i. V., Druck von Schön⸗ feldt X Harnisch, Dresden“, sowie der Separat⸗ abdruck aus dem„Offenbacher Abendblatt“ mit der Ueberschrift:„Rede unseres bisherigen Ab⸗ geordneten Max Kaiser über die Reichskagsneu⸗ wahlen“. Druck von M. Jahn(vorm. C. Ullrich) in Offenbach a. M. 5. Februar. 794. Das Flugblatt, beginnend mit den Worten:„Wähler des Elbing⸗ Marienburger Wahlkreises!, besonders Ihr Arbeiter, Hand⸗ werker, Kleinbürger und Landleute!“ Selbstver⸗ lag des Arbeiter⸗Wahlcomites(J. A. L. Ficht⸗ mann) in Elbing. Gedruckt bei A. Riedel in Elbing. Februar. 795. Die bei Fritz Herbert in Stettin kreises! Mitbürger! Arbeiter! Handwerker!“ wir zur Wahlurne gerufen, der Grund zur Auf— gedruckten 2 Flugblätter: a)„An die Wähler und dem Vermerk: Redaktion und Verlag: lösung des Reichstages u. s. w.“ und mit den des Kreises Randow⸗Greifenhagen. Arbeiter, Albert Quandt, Tischler und Mitglied des Wahl⸗ Worten schließend:„Darum gehen wir in die Bürger, Landleute!“ b)„Arbeiter, Handwerker!“ comités, Fürbringerstr. 26. Druck: Gebr. Kiesau, Wahlschlacht für die Sache des Volkes“. Das unterzeichnet:„Mehrere Arbeiter u. Handwerker.“ Berlin SW. i 5 Arbeiter⸗-Wahlcomité des 1. Nassauischen Wahl- 15. Februar. 796. Das Flugblatt mit der Ueberschrift: 14. Februar. 785. Das in dem Wahlkreis Darmstadt— kreises.„An die Wahler des Lauenburger Wahlkreises!“, Groß⸗Gerau zur Verbreitung gelangte Flugblatt 15. Februar. 790. Die von dem Wählercomits der welches beginnt:„Wähler, binnen wenigen Tagen mit der Ueberschrift:„An die Wähler des Wahl⸗ Arbeiterpartei in München herausgegebene, bei zꝛc.“ und schließt:„Wählt Hermann Wolkenbuhr kreises Darmstadt⸗Groß⸗Gerau! Arbeiter! Hand⸗ M. Ernst in München gedruckte Druckschrift mit in Kellinghusen! Mehrere Wähler!“ werker! Landleute!“ unterzeichnet:„das sozial⸗ der Ueberschrift:„An die Reichstagswähler von 15. Februar. 797. Das die Wahl des Schuhmachers demokratische Wahlcomite; Druck von A. Leißler München“ und unterzeichnet vom„Wählercomité Wilhelm Bock in Gotha empfehlende Flugblatt in Darmstadt.“ f der Arbeiterpartei in München.“ des sozialistischen Arbeiter-Wahl⸗Comites mit der 14. Februar. 786. Das im Druck und Verlag der Volks- 15. Februar. 791. Das bei Wörlein& Co. zu Nürn⸗ Ueberschrift:„Auf zur Wahl!“ und endigend mit buchhandlung Hottingen⸗Zürich erschienene Flug⸗ berg gedruckte und verlegte, an die Reichstags⸗ den Worten:„die Flugblätter abholen zu lassen.“ blatt mit der Ueberschrift:„An die Wähler des wähler des Wahlkreises Hof gerichtete, mit den Druck von Herm. J. Ramm, Leipzig. 8. Hannover'schen Wahlkreises. Auf zur Wahl!“ Worten:„Am Montag den 21. Februar findet 16. Februar. 798. Die in der Zürich⸗ Hottinger Ver⸗ und schließend mit dem Satze:„Glückauf zur die Neuwahl zum Deutschen Reichstag statt“ be⸗ einsbuchdruckerei angeblich hergestellten gleichlau⸗ Wahlschlacht, zum Wahlsiege!“ 5 ginnend und„Das Arbeiter⸗Wahlcomité“ unter⸗ tenden Wahl⸗Flugblätter mit der Ueberschrift: 14. Februar. 787. Das Flugblatt beginnend:„An die zeichnete Wahlflugblatt. a)„An die Reichstagswähler des Kreises Mühl⸗ Wähler des dritten Hamburger Wahlkreises. 15. Februar. 792. Das Flugblatt mit der Ueberschrift: heim“; b)„An die Reichstagswähler des Stadt⸗ Mitbürger! Wieder bewerben sich ꝛc.“ und„An die Wähler des Wahlkreises Calbe-Aschers⸗ und Landkreises Köln.“ schließend mit den Worten:,„aus Kiel“, ohne leben⸗Quedlinburg.“ Verlag von R. Greiner in(Fortsetzung folgt.) .— — — —* 2 5 — — e — 2 2 D Der Rechnunge OGrundkap Plämien⸗ Zusen G Prämien- I heebertrag b gef Versichern Fri 1670 Mob Donne anfangend Röm bel! mit Matra kl. Schrän Oattentisc Leglkon, L Revolver 1 Oleandt schaften Frie 1684 —— 1. ittel werden dies nickt in unseren Gegenden zu beobachten. 16671 Ho Aus Stadt und Land. (Friedberg. Ein neuer Komet ist bei seiner nordwärts gerichteten Bewegung selt einiger Zelt auch In den frühen Morgenstunden des 19. April stand er etwa 500 nördlich von à im Pegasus und zeigte einen sternenartigen Kern 7. Größe und einen etwa u so langen Schweif, der durch eine belle Linie, die vom Kern auszugehen schien, getheilt war. Der Berechnung nach wird der Komet bis Ende April sich nordwärts in der Richtung auf den hellen Stern d im Pegasus hin bewegen. Allerlei. Berlin. Die Gesammteinnahme des hiesigen Hilfs, comités für die Ueberschwemmten betrug bis zum 27. April 2,034,783 Mark. — Kopenhagen, 25. April. Seit gestern früh kommen colossale Elsmassen aus der Ostsee in den Sund; die äußere Rhede von Kopenhagen ist durch einen mäch— tigen Eisgürtel gesperrt und mehrere nach hier bestimmte Dampfer mußten gestern umkehren. An der Sundküste liegt der„Voss. Ztg.“ zufolge, das Els in einer Aus⸗ dehnung von 2000 Fuß festgepackt. In Jütland herrscht r zwel Tagen wieder vollständiger Winter mit Schnee⸗— urm. Stockholm, 25. April. Ein furchtbarer Schnee— sturm, der von Samstag früh Morgens bis zum Abend anhielt, hat allen Frühlingshoffnungen ein plötzliches Ende bereltet. In den Straßen der Stadt lag der Schnee gestern fußhoch, so daß die Schlitten wieder in Gebrauch genommen werden mußten, während der Elsen— bahnbetrieb auf mehreren Stellen in der Umgebung der Hauptstadt ins Stocken gerieth. Handel und Verkehr. Friedberg, 25. April. Buttermarkt. Butter kostete ver Pfd. M. 0.90— 1.00. Cier 2 Stück 9 Pf. Briefbogen mit neuen Ansichten von Friedberg und Bad⸗Nauheim bei Carl Binder nagel in Friedberg. Der heutigen Nummer unseres Blattes liegt ein Prob Nummer der„Deutschen Frauen⸗Zeitung“ bel, die in⸗ folge ihres reichen und gediegenen Inhaltes, namentlich aber durch ibre reizende Musikbeilage sofort beim Be⸗ ginn ihres Erscheinens eine bedeutende Auflage erreicht hat. Zu diesem Erfolge hat nicht wenig der billige Abon⸗ nementspreils beigetragen, der niedriger ist, als der Werth der Musikbellage. Man abonnirt bei sämmtlichen Posi⸗ Anftalten— aber nur bel diesen— pro Monate Mat und Juni für 1 M., bei freier Lieferung in's Haus für 1 M. 20 Pf. 1675 Buxkin und Kammgarne für Herren- und Knaben⸗ kleider, garantirt reine Wolle, nadelfertig, circa 140 cm breit à Mark 2.35 per Meter, versenden direkt an Private in einzelnen Metern, sowie ganzen Stücken portofrei in's Haus Buxkin- Fabrik- Depot Oettinger& Co., Frankfurt a. M. 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Die Beerdigung findet statt: Dienstag den 1. Mat, Nachmittags 3 Uhr. Besondere Einladung erfolgt nicht. 1681 Todes-⸗Anzeige. Hlermit die traurige Nachricht, daß unser unvergeßlicher Gatte, Vater und Schwager Valentin Binzel nach langem schweren Leiden im Alter von 43 Jahren gestern Morgen um 6 Uhr sanft entschlafen ist. Friedberg, 30. April 1888. Die Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Dlenstag, 1. Mat, Nach— mittags um 5 Uhr statt. 1695 Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Thellnahme bei dem Tode und der Beerdigung unserer unvergeßlichen Mutter, Schwiegermutter und Großmutter Elisabetha Dechert, geb. Lauckert, sowie für die reiche Blumenspende sagen wir blermit unseren innigsten Dank. Frledberg den 30. April 1888. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: 1090 Melchior Boll. 1677 Danksagung. Fuͤr die vielen Beweise herzlicher Theilnahme bel dem langen Leiden unserer lieben Schwester und Nichte Elisabetha Neisel in Fauerbach b. Fr., sowie für die resche Blumenspende bei der Beerdigung sagen ihren tiefgefühlten Dank Familie Alles und Reuß. Nieder-Florstadt und Friedberg den 27. April 1888. 1677 1 1 0 —— 3 Handwerker-Schule. Wie in früheren Jahren beginnt am 1. Mai das neue Schuljahr(Sommer-Semester) der Handwerker⸗Schule. Wir versäumen nicht, alle Handwerksmeister und Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß sie ihre Söhne oder Lehrlinge, welche confirmirt sind, sowie Ge⸗ hülfen, welche unsere Schule besuchen wollen, rechtzeitig bei uns anmelden, damit in dem stufen⸗ weisen Lehrgang keine Störung entsteht, oder der zu spät Eintretende aus Mangel der Anfangs— gründe nicht mit fortschreiten kann. Der Unterricht wird an Sonntagen morgens von 8—12 Uhr in 3 Klassen: in freihand-, geometrischem und kunstgewerblichem Zeichnen ertheilt. Das Schulgeld fuͤr den Sonntagszeichnen-Unterricht beträgt für Söhne von Mitgliedern des Lokalgewerb-Vereins pro Monat 40 Pf., für Schüler, deren Eltern nicht Mitglieder des Vereins sind, pro Monat 80 Pf. Außerdem besteht noch der offene Zeichensaal, in welchem jeden Montag Morgen von 8 bis 12 Uhr unter Leitung unseres ersten Lehrers, Herrn Architekten Bronner, auf Wunsch Unter⸗ richt im Zeichnen und Anleitung zu Entwürfen jeder Art, sowie Rathschlaͤge und Auskunft auf gewerblichem und kunstgewerblichem Gebiete an Lehrlinge, Gehülfen und Meister ertheilt wird. Ferner steht Sonntags und Montags, Vormittags von 8—12 Uhr, den Mitgliedern des Lokalgewerb⸗Vereins die Bibliothek zur Verfügung und werden Bücher, Zeitschriften und Zeich nungen daselbst unentgeltlich ausgeliehen. Anmeldungen zur Handwerker⸗Schule nimmmt der erste Lehrer, Herr Architekt Bronner, Sonntag Vormittags waͤhrend der Unterrichtsstunden im Vereinslokal, sowie der Unterzeichnete jederzeit entgegen. Der Vorsitzende des Lokalgewerb-Vereins: 1693 Georg Hieronimus. (H. 62362). 1 Pferde-Rennen des Rheinischen Renn-Vereins in Frankfurt d. M. am 6. Mai 1888, Nachmittags 3 Uhr, am Forsthaus. Eröffnungs⸗ Rennen. M. 400. Flach-Rennen M00 Offizlers⸗Hürden- Rennen„ 1000. Jagd- Rennen„1800. A 2 Grosse Steeple- Chase, Ehrenpreis, gegeben von Sr. Majestät dem hochseligen Kaiser und König und M. 1800. Die Actionäre und Mitglieder des weiteren Verein des Rheinischen Rennvereins haben freien Eintritt. Erster Platz: Für einen Herrn M. 6. Zweiter Platz M. 1. 50. Für eine Dame„ 4. Stehpiüüii ß 50 Kinder bis zu 10 Jahren zahlen zur ersten Tribüne M. 2., zur zweiten Tribüne(II. Platz) 50 Pf. Equipagen M. 6., jede Person darin muß mit einem Billet zu dem ersten Platz versehen sein. Reiter M. 5. Sämmtliche Karten sind sichtbar zu tragen. An den Tribünen werden keine Karten ausgegeben. Die Kassen befinden sich auf der Chaussee an der Lonisa, am Sandhof bei Niederrad und am Forsthaus. Zur Bequemlichkeit des Publikums werden Eintrittskarten verkauft bei den Herren F. Breul, Zeil 61; W. Fuchs, Zeil 9; Chr. Ströhlein, Zeil 57; Universal-Reise⸗Bureau, Frankfurter Hof. Die Hessische Ludwigs⸗ und Main⸗Neckar⸗Eisenbahn lassen an dem oben bezeichneten Renntage die auf den betreffenden Stationen zu ersehenden Züge an den der Rennbahn zunächst gelegenen Stellen ihrer Routen sowohl zur Hin⸗ als Rückfahrt anhalten. Im Auftrage des Djreetoriums: Kappel. Wormser Loose à 2 Mark. 5 Ziehung ohne Verschub bereits 30 Mai. 5 Nur 75,000 Loose und doch Hauptgewinn von 20,000 Mark und 10,000 Mark in Gold(die in Baar ohne Abzug ausbezahlt werden). Prospekte gratis. 11 Loose für 20 Mark, Porto und Liste 30 Pf. 45 Zu beziehen durch Ph. Dan, RHümmich in Friedberg. Geschafts⸗Verlegung. Meine Metzgerei und Wurstgeschäft befindet sich von heute an Kaiserstraße, im früher W. Hanstein'schen Hause(neben Herrn L. Rappolt). Bitte ferner um ge— neigten Zuspruch. Friedberg den 25. April 1888. Achtungsvoll August Neuhof, 1626 116 Kaiserstraße 116. 1680 Uuterjacken& Unterhosen Ein Confirmanden-Anzug verkauft billigst J. Kelm, vorm. K. Friedrich. I billig zu verkaufen. Wo? sagt die Exp. d. Anz. 1685 Die Aufnahme schulpflichtiger Kinder findet Freitag den 4. Mat, Nachmittags 2 Uhr, im neuen Schulhause statt. Geburtsscheine und Impfscheine müssen vorgezeigt werden. Friedberg den 30. April 1888. Der Schulvorstand: 1692 Steinhäußer. Dörr. Alle Diejenigen, welche an die Kasse der Großher⸗ zoglichen Realschule dahier noch Forderungen für das Geschäftsjahr 1887/88 anzumelden haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechnungen binnen 8 Tagen, spätestens bis zum 8. Mai d. J, an die unterzeichnete Direktion einzureichen, widrigenfalls eine Berücksichtigung derselben nicht mehr erfolgen kann. Friedberg, 30. April 1888. Die Direktion der Großherzoglichen Realschule: 1686 Dr. Curschmann. Freiwillige Feuerwehr. 11 Dienstag d. 1 Mai, Nachmit⸗ A tags 4½ Uhr, am Rathaus Antreten zur Begleitung der Leiche des Kameraden Binzel. 1696 Das Commando. e Das Neueste in Sonn- ck Regenschirmen empfiehlt zu den billigsten Preisen J. Keim, 1597 vorm. K. Friedrich neb. d. Post. Granit Oelfarbe, wasserdicht und wetterfest. Der Anstrich steht auf frischem, bereits angetrocknetem Cementputz, sowie auf Theer und Carbolineum. 1688 W. Berubeck. — ö Die Wohnung im dritten Stock meines Hauses ist zu vermiethen. 1698 W. Lang. Hettsedern und Daunen 27 bei G. M. Reuss. Strohhüte, Conirmanden-IHüte, federleichte Filzhüte, Herren- und Damen-Sonnen-Sthirme in größter Auswahl und zu sehr billigen Preisen empfiehlt in vorzüglicher Qualität, per Pfund 3 Mark, empsiehlt 1682 J. A. Windecker. Englif che Tüll-Vorhänge, 100 Centim. breit, in weiß und eréème, per Meter von 45 Pfg. an. J. Fürth's Erben. 1631 Ein braver Junge kann in die Lehre treten bei 1620 Fried erg. Ch. Cordes, Schreiner. Eine freundliche Wohnung von 3 Zimmern, nebst Zubehör, Wasserleitung ꝛc. ꝛc. hat zu vermiethen 1678 R. Reibstein. Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. (Hierzu eine Beilage.) unter A! Betreff! — 2 Bezirk d erträgt Controli Anfügen Assenbei Vickst Bauern Belenhe Bodent Bönstar Bruchen Bußbach Dothelm in die 9 Auf Gru Datum Vekanntn es Ver 16. Fehr