Staat 1887. Bonnerstag den 29. Dezember. M 153. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Arreisblatt für den Areis Friedberg. cent dran ereahenend Samar Diendag, 1 0 8. eee ne ee 1 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von ———— gen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 9 1 1 j . Amtlicher Theil. Betreffend: Die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten. Bekanntmachung. 6 3 1 Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts bringen wir mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die roßherzogl. e e e diesenigen Behörden bestimmt worden sind, welchen die vorgeschriebenen Nachweisungen vorzulegen sind. Friedberg den 22. Dezember 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. 5 eff 15 5 i Bekanntmachung, betreffend die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten. a** 5 4. Vom 12. Dezember 1887. 5 5 8 85 22 Absatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom II. Juli 1887 eichsgesetzblatt Seite 287) haben Unternehmer, welche Regie-Bauarbeiten aus⸗ en. Ausführung, einzeln genommen, mehr als 6 Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind, von einem von dem Reichsversicherungsamt zu bestimmen⸗ en bekannt zu machenden Zeitpunkte ab der von der Landes-Centralbehörde bestimmten Behörde nach einem von dem Reichsversicherungsamt vorzu⸗ beten 2 Formular längstens binnen Tagen nach Ablauf eines jeden Monats eine Nachweisung der in diesem Monate bei Ausführung der Bauarbeiten ver⸗ endeten Arbeitstage und der von den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter vorzulegen. Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachweisungen vorzulegen sind, wird ermit der 1. Januar 1888 bestimmt. Für die einzureichenden Nachweisungen wird das unten abgedruckte Formular vorgeschrieben. Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigefügte Anleitung hingewiesen. 5 Das Reichsversicherungsamt. Berlin den 12. Dezember 1887. Bödiker. Formular für die Nachweisung. Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde Gemeinde-(Stadt⸗)(Guts-) Bezirk ichter asc, Wal iet e r Bauer. Nachweisung der im Monate.. 18, ausgeführten Regie-Bauarbeiten, zu deren Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind. (§. 22 des Bauunfallversicherungs-Gesetzes.) Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohnung des Unternehmers. b. Ort der Bauarbeit(Baustelle) a Gegenstand der Bauarbeit) Art des Betriebes). Ant er Fan ö rechluss auf zaare selpfetd Leagues. hradk, * hirn Kai trttalt. — nde Nummer. Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden?(Ja oder Nein) s) 3 . Ist für den vorvergangenen Monat schon eine Nachweisung vorgelegt worden?(Ja oder Nein) 9) 9) Ist die Bauarbeit beendigt?(Jo oder Nein). 0 2 5 1 f Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden?(Ja oder Nein) ) Z. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeit. Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen. 2) 3. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren ꝛc. 5 ) Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 sind die Fragen e und k nicht zu beantworten. ) Die Frage k ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist. Vom Unternehmer nicht aus— zufüllen! Wird von der Versicherungsanstalt ausgefüllt. Zahl der] Lohn und 8 N Art Arbeits— Gehalt, Gesammt Ge tage welchen jede lohn, Name schlecht: der(Arbeits Person welcher . 2 männlich Beschäftigung jeder schichten in Geld von Fidcide Zur 8 jeder bei der Bau⸗ 5 Person Tage und jeder Etwaige Berechnung Prämien⸗ 8 arbeit beschäftigten 1 g 33 werke),[Natural. Bemerkungen.[zu ziehender tarif ist zu Ju 90 7 N 5 1(3 B. Maurerarbeit, welche bezügen 1 Gesammt- serheben für] entrichtende Person.) weiblich Dachdecken, Brunnen jede täglich worden lohn(. 25 jede an (w.) N Person erhalten ist. Absatz 2 dess gefangene graben ꝛc.) geleistet hat. B. U. V. G.). halbe Mark. hat“). Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Pf. Mark. Pf. 2 s l ö 5 7 ö 9 10 11 Prämie. J. Im vergangenen Monat. Schulze g Maurerarbeit Müller. Zimmeracbeit Im vorvergangenen Monat). ö 0 „) Die Personen, welche mit derselben Art von, Bauarbeit ge Jin waren, sind thunlichst unmittelbar nach einander vorzutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, N 0 17 0 welche Zimmerarbeiten ausgeführt haben ze. * f 0 Viertels-Arbeitstage sind anzugeben. f 1 5 — 75 8 5 5 wenn'die Arbeit schon im vergangenen Monat begonnen, aber für denselben eine Nachweisung nicht vorgelegt worden ist. Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 18888 ist unter II nichts einzutragen. 5 ö 2 1 0 a(Datum.)(Unterschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.) Anleitung in Betreff der Nachweisungen von Regie ⸗Bauarbeiten. . 9 esungen sind gemäß§. 22 Absatz 1 in Ver Ausführung, einzeln genommen, mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet 1 1 1 e e de de eh ge Verpfschtet; 91 10 sind. Letzteres ist sowohl dann der Fall, wenn ein Arbeiter mehr als 4* 3 a; Bauarbeiten nicht gewerbsmäßig als Unternehmer sechs Arbeitstage thätig gewesen ist, als auch dann, wenn mehr als sechs Arbeiter b. 0 bug ausführen, bezüglich dieser Bauarbeiten; b. Kommunal einen Arbeitstag thätig waren, als auch dann, wenn überhaupt Arbeiter zusammen . 6 3 1 Kreise, Stadt⸗ und Landgemeinden, selbstständige Gutsbezirke, mehr als sechs Arbeitstage(Arbeitsschichten, Tagewerke) aufgewendet. haben. g ö g zen, 8 Amtskor horationen in Württemberg, Aemter in der 3) Bezüglich der Verpflichtung zur Einxeichung einer Nachweisung macht es Aisiriktsgemeinden a, 9 öffentliche Korporationen(3. VB. Deich oder keinen Unterschied, ob es sich um einen Neubau oder um die Unterhaltung und N Westfalen 7 Aird Late 1 oder Stiftungen) welche Bauarbeiten als Wiederherstellung bestehender Baulichkeiten handelt. 1 1 a klorations verbände, Kirchengen führen bezüglich dieser Bauarbeiten. 4) Nicht verpflichtet zur Einreichung von Nachweisungen sind; a. das Reich ner in eigener Regie au ür diejenigen Bauarbeiten, zu deren und die Vundesstaalen bezüglich derjenigen Baugrbeiten, welche von ihnen als JNachweisungen sind einzureichen Unternehmer ausgeführt werden; b. alle Eisenbahnverwaltungen, einschließlich der Verwaltungen von Pferdebahnen, Arbeitsbahnen oder ähnlichen Unternehmungen, bezüglich derjenigen Bauten, welche von ihnen für eigene Rechnung(in eigener Regie, ohne Uebertragung an einen anderen Unternehmer, durch direkt angenom⸗ mene und gelohnte Arbeiter und Betriebsbeamte) ausgeführt werden; o. Personen, welche gewerbsmäßig Bauarbeiten(Hoch- oder Tiefbauarbeiten) ausführen, bezüglich dieser Arbeiten; d. Unternehmer, welche Bauarbeiten ausführen, die als Neben⸗ betriebe oder Theile eines anderen Betriebes anderweit versicherungspflichtig sind. Die laufenden Reparaturen an den zum Betriebe der Land- und Forstwirth⸗ schaft dienenden Gebäuden und die zum Wirthschaftsbetriebe gehörenden Boden— kultur- und sonstigen Bauarbeiten, insbesondere die diesem Zweck dienende Her— stellung oder Unterhaltung von Wegen, Dämmen, Kanälen und Wasserläufen, gelten als Theile des land- und forstwirthschaftlichen Betriebes, wenn sie von Unternehmern land⸗ und forstwirthschaftlicher Betriebe ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf ihren Grundstücken ausgeführt werden. Wenn aber solche Bauarbeiten nicht von dem Unternehmer desjenigen land- oder forstwirthschaftlichen Betriebes, zu dessen Gunsten sie vorgenommen werden, für eigene Rechnung ausgeführt werden, so gelten sie nicht als Theile dieses Betriebes. Die laufenden Reparaturen an den Gebäuden, welche zu den im§.! des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 gedachten Betrieben dienen, und die zum laufenden Betriebe gehörenden Bauarbeiten gelten als Theile des Fabrik- ꝛc. Betriebes, wenn sie von dem Unternehmer des Fabrik- ꝛc. Betriebes ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf seinem Grund— stücke ausgeführt werden. 5) Die Verpflichtung zur Einreichung von Nachweisungen fällt weg: a. für Kommunalverbände oder andere öffentliche Korporationen, wenn dieselben bezüglich aller oder einzelner Arten der von ihnen als Unternehmer ausgeführten Bau⸗ arbeiten derjenigen Berufsgenossenschaft, welche in dem betreffenden Bezirke für die Gewerbetreibenden der betreffenden Art errichtet ist(Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft oder die betreffende Baugewerks-Berufsgenossenschaft), durch eine von ihrem Vor⸗ stande abgegebene entsprechende Erklärung als Mitglied beigetreten sind, bezüglich derjenigen Arten von Bauarbeiten, betreffs deren die Erklärung abgegeben worden ist; b. für Kommunalverbände oder andere öffentliche Korporationen, sofern die Landes⸗Centralbehörde auf deren Antrag erklärt hat, daß sie zur Uebernahme der durch die Versicherung entstehenden Lasten für leistungsfähig zu erachten sind; o. für Kommunalverbände, öffentliche Korporationen und andere Bauherren, welche regel⸗ mäßig ohne Uebertragung an andere Unternehmer Bauarbeiten ausführen, wenn auf ihren Antrag von der Verwaltung der mit der Berufsgenossenschaft verbun⸗ denen Versicherungsanstalt der Betrag der der Berechnung der Prämien zu Grunde zu legenden Arbeitslöhne und Gehälter in Pausch und Bogen festgesetzt worden ist (F. 29 des Bauunfallversicherungsgesetzes). 5 6) Nachweisungen sind vorzulegen für Bauarbeiten jeder Art, also für Maurer-, Zimmer-, Dachdecker⸗, Steinhauer⸗, Brunnenarbeiten, Tüncher⸗, Verputzer⸗ (Weißbinder⸗), Gypser⸗, Stuckateur⸗, Maler-(Anstreicher-), Glaser-, Klempner- und Lackirerarbeiten bei Bauten, für die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Re⸗ paratur von Blitzableitern, für Schreiner⸗(Tischler⸗), Einsetzer-, Schlosser- und Anschlägerarbeiten bei Bauten für Eisenbahn⸗ Kanal⸗, Wege-, Strom-, Deich⸗, Meliorations⸗, Entwässerungs⸗, Bewässerungs⸗, Drainirungs⸗ und andere Erd⸗ Bauarbeiten, für Ofensetzen, Tapezieren(Tapetenankleben), Stubenbohnen, An⸗ bringung, Abnahme und Reparatur von Wetterrouleaux(Marquisen, Jalousien) ꝛc. 7) Wenn ein Baugewerbetreibender eine Bauarbeit ausführt, welche zu seinem gewerbsmäßigen Betriebe nicht gehört, auch nicht zu demselben in dem Verhältnisse eines Nebenbetriebes(§. 9 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes bezw. 8. 9 Absatz 2 des Bauunfallversicherungsgesetzes) steht, so ist bezüglich dieser Bauarbeit eine Nachweisung ebenso einzureichen, als wenn ein Nichtgewerbetreibender eine Bauarbeit ausführt. Es ist also z. B. eine Nachweisung vorzulegen, wenn ein Bauschlosser im Regiebetriebe für sich ein Wohnhaus errichtet. 8) Eine Nachweisung ist nicht einzureichen bezüglich solcher Bauarbeiten, welche eine Privatperson fuͤr ihre Rechnung(als Unternehmer) allein und ohne Gehülfen und sonstige Arbeiter ausgeführt hat. Dagegen ist eine Nachweisung ein⸗ zureichen, wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit ein Familienangehöriger des Unteruehmers als Gehülfe oder sonstiger Arbeiter beschäftigt war, mit Ausnahme der Ehefrau, welche niemals als eine von ihrem Ehemanne beschäftigte Arbeiterin gilt. Im Uebrigen ist die Pflicht zur Einreichung der Nachweisungen weder von der Zahl der bei der Ausführung der Bauarbeit beschäftigten Arbeiter, noch von der Art der Ausführung(Handbetrieb, Motorenbetrieb ꝛc.) abhängig. 9) Zur Einreichung der Nachweisung verpflichtet ist der Unternehmer der Bauarbeit oder sein gesetzlicher Vertreter. Als Unternehmer im Sinne des Bau⸗ unfallversicherungsgesetzes gilt bei Bauarbeiten, welche nicht in einem gewerbs⸗ mäßigen Baubetriebe ausgeführt werden, derjenige, für dessen Rechnung dieselben ausgeführt werden. Für die Verpflichtung zur Einreichung der Nachweisungen ist es an sich ohne Bedeutung, ob der Unternehmer eine physische oder eine juristische Person, ein Kommunalverband oder eine Privatperson ist. 10) Die Einreichung der Nachweisungen hat vom 1. Januar 1888 ab zu erfolgen, d. h. es sind erstmalig für die im Monat Januar 1888 ausgeführten Bauarbeiten Nachweisungen einzureichen. Die Einreichung muß längstens binnen drei Tagen nach Ablauf des Monats, also für die im Monat Januar ausgeführten Bauarbeiten längstens bis zum 3. Februar einschließlich, geschehen. 11) Wenn der dritte Tag eines Monats ein Sonntag oder allgemeiner Feier⸗ tag ist, so endigt die Frist zur Vorlegung der Nachweisung für die im vorher⸗ gehenden Monat ausgeführten Bauarbeiten mit Ablanf des nächstfolgenden Werktages. 12) Weun eine einzelne Bauarbeit, zu deren Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet werden, sich über zwei Monate erstreckt, und auf den ersten Monat nur sechs oder weniger als sechs Arbeitstage entfallen, so ist für den ersten Monat keine Nachweisung vorzulegen. Dagegen sind in die Nachweisung für den zweiten Monat die sämmtlichen auf die Ausführung der Bauarbeit bis dahin verwendeten Arbeitstage, sowie die sämmtlichen von den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter aufzunehmen. Zum Beispiel: ein Privatmann läßt durch einen Dachdeckergesellen, welcher gerade außer Arbeit steht, das Dach seines Hauses umdecken. Die Arbeit, welche acht Arbeitstage in Anspruch nimmt, wird am 30. Januar 1888 begonnen und— da der 5. Februar 1888 ein Sonntag ist — am 7. Februar beendigt. In diesem Falle ist für den Monat Januar keine Nachweisung vorzulegen; dagegen ist eine solche für den Monat Februar einzu⸗ reichen und sind in derselben die sechs Arbeitstage, welche im Monat Februar auf die Ausführung des Dachumdeckens verwendet worden sind, und die zwei Arbeits⸗ tage des Monats Januar nebst allen von den Versicherten hierbei verdienten Löhnen und Gehältern aufzuführen. Wenn dagegen eine Bauarbeit sich über zwei Monate erstreckt, in jedem Monat aber 1 als sechs Arbeitstage zu ihrer Ausführung verwendet worden sind, so ist für jeden dieser Monate eiue besondere Nachweisung rechtzeitig einzureichen. Gesetzt z. B., die oben aufgeführte Arbeit des Dachum⸗ deckens hätte vierzehn Arbeitstage erfordert und vom 24. Januar bis 8. Februar 1888 gewährt, so müßte für die im Monat Januar auf die Ausführung verwen⸗ deten sieben Arbeitstage spätestens am 3. Februar eine Nachweisung eingereicht werden, desgleichen fuͤr die im Monat Februar verwendeten sieben Arbeitstage spätestens am 3. März. In der Nachweisung für den Monat Januar wäre auf Seite 1 des Formulars die Frage g mit„Nein“ zu beantworten; dagegen wären in der Nachweisung für den Monat Februar auf Seite 1 des Formulars die ragen e, f und g mit„Ja“ zu beantworten. Gleiches gilt, wenn eine Bauarbeit sich über zwei Monate erstreckt und im ersten Monat mehr als sechs im zweiten Monat nur sechs oder weniger als sechs Arbeitstage zu ihrer Ausführung ver⸗ wendet werden. In diesem Falle ist nicht nur für den ersten Monat, sondern auch für den zweiten, obgleich in diesem, für sich allein genommen, nicht mehr als sechs Arbeitstage verwendet worden sind, eine Nachweisung vorzulegen. In der Nach⸗ weisung für den zweiten Monat ist hierbei durch Bejahung der auf Seite 1 des Formulars unter lit. e gestellten Frage ersichtlich zu machen, daß die Bauarbeit, auf deren Ausführung im zweiten Monat Arbeitstage verwendet wurden, eine schon im vorvergangenen Monat begonnene, im Ganzen mehr als sechs Arbeitstage er⸗ fordernde Bauarbeit war. Wenn z. B. die mehrerwähnte Arbeit des Dachum⸗ deckens am 20. Januar 1888 begonnen und am 4. Februar geendigt hätte, so wäre der Unternehmer verpflichtet, für die im Monat Januar auf die Ausführung ver⸗ wendeten zehn Arbeitstage(und den hierauf treffenden Lohn) spätestens am 3. Februar eine Nachweisung einzureichen und für die im Monat Februar hierauf verwendeten vier Arbeitstage spätestens am 3. März eine weitere Nachweisung vorzulegen. 13) Für die einzureichenden Nachweisungen ist das oben abgedruckte For⸗ mular zu benutzen. Eine Nachweisung ist nur vorzulegen für diejenigen Monate, in welchen Bauarbeiten stattgefunden haben. 14) In der Nachweisung sind die in dem betreffenden Monat bei Aus⸗ führung der Bauarbeit verwendeten Arbeitstage(einschließlich der halben und Viertels⸗Arbeitstage) anzugeben, desgleichen die von den Versicherten hierbei ver⸗ dienten Löhne und Gehälter. Wenn die Arbeiter nicht nach Tagelöhnen, sondern nach einer Akkordsumme bezahlt wurden, so ist der verdiente Lohn nach Maßgabe der in jedem Monat auf die Ausführung verwendeten Arbeitszeit zu berechnen und in die Nachweisung des betreffenden Monats einzustellen. In die Nachweis⸗ ungen sind die von den Versicherten verdienten Löhne und Gehälter voll einzusetzen, auch wenn sie den Betrag von vier Mark für den Arbeitstag übersteigen. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen und Naturalbezüge, letztere nach Orts⸗ durchschnittsprelsen berechnet. Die Arbeitstage, Löhne und Gehälter der bei den Bauarbeiten beschäftigten Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mark übersteigt, sind in die Nachweisungen nicht aufzunehmen. 15) In den Nachweisungen sind der Gegenstand der Bauarbeit und die Art des Betriebes genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich ein Handbetrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräfte(Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft ꝛc.) erfolgt. Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit mehrere Arten (Kategorien) von Bauarbeiten vertreten waren— z. B. bei der Ausführung eines Schuppens fanden Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten statt—, so sind die sämmtlichen Arten anzugeben, und, wenn möglich, für jede Art die verwendeten Arbeitstage und die verdienten Löhne getrennt aufzuführen. Ist letzteres nicht angängig, so ist die Hauptkategorie besonders hervorzuheben. 16) Die Nachweisung ist der von der Centralbehörde bestimmten zuständigen Behörde vorzulegen, in deren Bezirk die Bauarbeit ausgeführt wurde. Für jedes einzelne Bauobjekt ist eine besondere Nachweisung einzureichen. 17) Ist der Unternehmer einer Bauarbeit zweifelhaft, ob er eine Nach⸗ weisung vorzulegen habe, so wird derselbe gut thun, die Einreichungsfrist nicht unbenutzt verstreichen zu lassen, wenn er sicher sein will, den aus der Nichtein⸗ reichung einer vorzulegenden Nachweisung sich ergebenden Nachtheilen zu entgehen. Hierbei bleibt ihm unbenommen, in der Spalte„Bemerkungen“ die Gründe anzu⸗ geben, aus denen er seine Verpflichtung zur Einreichung einer Nachweisung bezweifelt. 18) Schließlich werden die betheiligten Unternehmer noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie die vorgeschriebene Nachweisung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig einreichen, die von der Landes-Centralbehörde bestimmte Be⸗ hörde die Nachweisungen nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse selbst aufzustellen oder zu ergänzen hat. Sie kann zu diesem Zweck die Verpflichteten zu einer Aus⸗ kunft innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen bis zu einhundert Mark anhalten. Ferner können Unternehmer, welche den ihnen obliegenden Ver⸗ pflichtungen in Betreff der Einreichung der Nachweisungen nicht rechtzeitig nach⸗ kommen, mit einer Ordnungsstrafe bis zu dreihundert Mark belegt werden, und endlich können gegen Unternehmer Ordnungsstrafen bis zu fünfhundert Mark ver⸗ hängt werden, wenn die von ihnen eingereichten Nachweisungen unrichtige thatsäch⸗ liche Angaben enthalten. Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal 1887. Friedberg den 21. Dezember 1887. Das Broßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 10. Januar 1888, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 11. Januar 1888, Vormittags 10 Uhr. Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 5. Januar 1888 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen. Zugleich werden wir in dem Termine am 11. Januar 1888 anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Konrad Diehl IV. von Kirch-Göns, Georg Wilhelm Stengel von Nieder-Rosbach, Heinrich Gottfried Geibel von Ober-Mörlen, 1 Dr. Braden. Johannes Appel VII. von Heldenbergen, Wilhelm Schüttler von Nieder-Eschbach, Alfred Bachmann von Vilbel, Adam Stoll von Vilbel. Betreffend: Hessen Nassauische Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft. Friedberg den 23. Dezember 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. uns zur Anzeige bringen. 22 EI Wir werden Ihnen in Kücze gelegentlich je ein Exemplar der von der rubricirten Genossenschaft erlassenen Unfallverhütungsvorschrifteg 1 zugehen lassen. Sie wollen sich mit dem Juhalt derselben vertraut machen, deren Durchführung überwachen und etwaige Verfehlungen dagegen 5 Dr. Braden. 1 fend 1% 01 2 sembt .* Eint Mutation: N und Ingr iunkäge Ii a Diele GBessügun; tragen zu der Berei fsudt eine 1 Ian Diese eingetrag wissen U eeines ve tragsmä der Ver termins Anspruc Grundb Nachwe hemmt lage der wahren die Aust zuweisen dem von Grundst J an die —— Cassel,; bekleidet, ist 10 n der berüe 1 hörte, und sel festgesetzt war, 1 Et hat die z wuthlich mit Geltstelle, unt Jurächs gelar 5 5 Wachtposten 1 Hofes geklett Fuyueie entkon empfangen u 14 . g detreffend: Die Führung der Register über die Zuzüge und Wegzüge in 1887. Friedberg den 27. Dezember 1887. Das e amt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. bricirt le o auf unser Ausschreiben vom 11. Januar 1878, Oberhessischer Anzeiger Nr. 8, fordern wir Sie hiermit auf, die tubrieirten Register bis zum 20. k. Mts. ordnungsmäßig abgeschlossen an uns einzusenden, oder deßfallsige Negativbescheinigungen nach Maßgabe der Vorschrift unter Nr. 10 der Anleitung zur Führung der Register vorzulegen. Dr. Braden. 6 i Bekanntmachung. Detreffend: Die Feldbereinigung in den Fluren I, II, III, IV und VII der ae ee, Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom welche ihre Heimfalls- und Successionsrechte nicht durch Eintrag 28. September 1887 fordere ich hiermit die betheiligten Grundbesitzer der Lehens-, Erb- oder Landstedel, Leih- oder Fidelcommiß⸗Qualität auf, die Einträge der Elgenthums— und sonstigen Rechtsverhältnisse in eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre den offentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Verhält— Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom lissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei 21. Febr. 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen; Monaten bei dem Amtsgerichte Vilbel berichtigen oder ergänzen zu 5) an Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvorbehalte, Revo— lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Bereinigungsver— cations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separations- oder andere fahren berücksichtigt werden können. Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch Vorstehende Aufforderung ergeht insbesondere: gewahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend 1) an Diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk erworben, machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und asg be aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch, beziehungsweise im genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, * Mutations⸗Verzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher und Ingrossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger zu erwirken, bezw. die Aufzeichnung der Grundstücke zum Zwecke * Einträge zu erwirken; der Constituirung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei dararben 2 an Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber weil sie der Bereinigung in dem vom Gericht zu errichtenden Verzeichnisse . dcn schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 ohne[ zu beantragen; de er Beifügung des Erwerbtitels eingetragen waren, um letzteren ein— 6) an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der 8 tragen zu lassen, indem sonst, abgesehen von den Hindernissen bei Feldbereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regu— der Bereinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes lirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird; sind, z. B. Weg- oder Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu Gunsten an Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grundbuch von Grundstücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon⸗ eingetragenes Grundstück einen Vindications-, oder einen unter ge— oder Sandgrube- Berechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem wissen Umständen zu realisirenden An- und Rückfalls-Anspruch wegen Gelände anzusprechen haben, ferner an die, welche solche Grund— eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 ver— stücke zur lebenslänglichen Nutznießung, zur Benutzung als Braut⸗ tragsmäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei gabe, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugs— der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines End— berechtigung anzusprechen haben; termins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen 7) an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern 1 Anspruch durch den Vermerk„streitig“ oder„beschraͤnkt“ im solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber Grundbuch gesichert zu haben, sowie an Diejenigen, welche unter noch nicht haben löschen lassen. 22 Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkung„ge— Rechte der genannten Art, welche bis zum Ablauf der erwähnten n hemmt“ wollen eintragen lassen, um ihren Anspruch unter Vor— Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekeubüchern, bezw. 0 0 lage der betreffenden Urkunden im Grund- resp. Mutationsverzeichniß Mutationsverzeichnissen, noch in den aufzustellenden Verzeichnissen ge— 1 be der wahren zu lassen, oder, im Falle des Widerspruchs des Gegners, wahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbereinigung unberück⸗ 1 L N die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nach- sichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch ꝗjmweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Prozesses in nicht gelöschte Rechte als fortbestehend betrachtet. N dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betreffenden Friedberg den 22. Dezember 1887. N Grundstücke zu beantragen; Der Vollzugscommissär. 4) an die Obereigenthümer und Fideicommißberechtigten, Dr. Wallau. Allerlei.„ Zug, 27. Dez. Hier wird eine neue Katastrophe f bis 00.00. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo befürchtet Beträchtliche Erdsenkungen haben stattgefunden. 20⁰ Zollpfund. 15 Cassel, e eee 1 Rom, 25. Dez. Die Tiber steigt, die unteren Theile Friedberg, 28. Deebr. Buttermarkt. Butter kostete . 0 24 e nee ge⸗ der Stadt und deren Umgebung sind überschwemmt. per Pfd. M. 1.10— 1.20. Eier 1 Stück 9, 2 Stück 17 Pf. ö be 1 als Untersuchungsgefongener hier Gestern Abend besuchte der König die überschwemmten 8 festgesetzt war, aus dem Landgerichtsgefängniß entsprungen. e 1* b 8 Neujahrs Gratulations⸗Enthebungs⸗Karten haben Er hat die äußere Wand seiner Zelle durchbrochen, ver⸗ New Vork. een 2 1 der Phila(genommen: Prof. Thurn, Prof. Dr. Köstlin, Professor ö muthlich mit einem abgerissenen Pfosten seiner eisernen delphia Reading Etsenbahn 1 Nordamert 5 baben zu[Dr. Weiffenbach, Kaufm. Häberle, Forstmeister Schnitt— Weihnachten die Thätigkeit eingestellt. Man hofft aber spahn, Deean Meter, Buchhändler Vindernagel, Pfarrer eltstelle, und hat sich an einem Drahtseil hinabgelassen. 1 13 pa 0„ Bu in. Sans gelangte er in den Hof, ist dann nicht weit von dem auf schnelle Beendigung des Streikes. Thöbes, Prof. Dr. Schmidt, Amtsrichter Süffert, Rechts- Wachtposten entfernt, über die haushohe Mauer des anwalt Seyd, Reollehrer Lang, Mechaniker Fuendeling, 1 Hofes geklettert und so ungesehen und ungehört in's Handel und Verkehr.[Seminars Lebrer Schmidt, Medieinal-Rath Dr. Lorenz, Frtedberg, 27. Deebr. Fruchtpr. Waizen M. 17.50, Steuer Rath Schober, Dr. Grödel in Bad-Nauheim, g le entkommen, wo er jedenfalls von Helfershelfern S i . g 5 b 5 N[Ober Lehrer Bitsch. empfangen und geborgen wurde.[Korn M. 13.50, Gerste Pr. 14.— 15.00, Hafer M. 12.00 Bekanntmachung. Mobiltar⸗Versteigerung. * 0 5 Es wird hlermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, Dienstag den 3. Januar 1888, Vormittags 9 Uhr Todes Anzeige. 5 daß die Ziehung der letzten Lotterie der Stadt Baden⸗ anfangend, sollen die zum Nachlaß der verstorbenen Joseph Nach langem schweren Leiden entschstef heute Baden mit Genehmigung des Stadtrathes vom 7. d. Mis. Benders Wittwe gehörenden sämmtlichen Mobilien öffentlich Nachmittag unser lieber Gatte, Vater und auf den 27. Februar 1888 verlegt worden it. gegen gleich baare Zahlung in deren Behausung in der Schwiegervater Baden Baden and Wlesbaden den 27. De- Burg zu Friedberg verstetgert werden: 4 Komode, 5 Bett U schrader. 1 zember 1887. Der General-Unternehmer laden, dabei 2 französische, 5 vollständige Betten mit Diele Antes Pipe allen Beau ben (. 66590). 4433 Mor ttz Helm erdinger. Sprungrahmen, 3 Konapes, 12 Stühle und 3 Sessel, Fried bet den 26. Dezember 1887. n* 9 Kleiderschränke, 5 Tische, 2 Küchenschränke mit Glas Di enen n 0 aufsatz, J große Partie Weißzeug, Bettdecken und Kolter, i N 9 Vorhänge, 2 Herrenüberzleber und! schwarzer 5 1 ede Rock, 1 große neue und 1 kleine Nähmaschine, ver F. 1 0 05 Fischer. ph. N schiedene Lampen, vieles Porzellan und Glas-Sachen, C. D geb.. 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Dezember 1887 für Recht erkannt: Der Angeklagte Georg Wilhelm Hirsch von Ober-Florstadt, 49 Jahre alt, evangelisch, verhetrathet, Schneider, wird wegen Beleidigung in eine Geldstrafe von 10 Mark, eventuell in 2 Tage Gefängniß, sowie in die Kosten des Verfahrens und in die dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen verurtheilt. Zugleich wird dem Beleidigten das Recht zuerkannt, den Urtheils tenor innerhalb 14 Tagen, von der Rechtskraft des Urtheils an gerechnet, einmal auf Kosten des Angeklagten im Oberhessischen Anzeiger zu veröffentlichen. Die Richtigkeit der Abschrift der Urthellsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urthetls bescheintgt. Friedberg den 31. Dezember 1887. „ als Vertreter „Privatklägers, Weber, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerschts. d A.: Brentano, 4429 Rechtsanwalt. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die hlesigen Zuchtvieh Märkte im Jahr 1888 auf nachverzeschnete Tage fallen: 10. und 24. Januar, 3. und 24. Juli, 7.„ 21. Februar, F August, 6.„ 20. März, 4.„ 18. September, 10.„ 24. April, 2., 16. u. 30. October, g.„ 22. Mal, 13. und 27. November, 10 Juni. 11. Dezember. Darmstadt den 17. Dezember 1887. Großherzogliche Bürgermeisterel Darmstadt. 4428 Ohly. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß vom Jahre 1888 an zu Arnsburg regelmäßig am ersten Samstag jeden Monats durch Herrn Rentmeister Klein ein Zahltag abgehalten werden wird, an welchem fällige Holz⸗ und Pachtgelder ꝛc. ꝛc. entrichtet und auch andern— theils Zablungen an Handwerker u. s. w. geleistet werden koͤnnen. Die selther in Eberstadt abgehaltenen Zahltage fallen darnach aus. Laubach am 23. Dezember 1887. 4436 Gräflich Solmsische Rentkammer daselbst. 7 Holzversteigerung. Es werden verstelgert: Dienstag den 3. Januar k. J., von Vormittags 9½ Uhr an, aus den Domantalwalddistrikten Häuscheswiese, Großer und Kleiner Köppler(in der Echzeller Mark): Stämme: 3 Eichen= 0,48 Festm., 77 Kiefern und Fichten= 36,23 Festm., Derdslangen: 7 Fichten= 0,32 Festmeter; 152 Rm. Fichten Nutzreisig in 32 Schichthaufen(zu Leiterbäumen u. dergl. verwendbar); ferner 42 Rm. Buchen-, Nadel⸗ und Aspen ⸗Schelter, 50 Rm. Buchen-, Birken⸗, Nadel⸗ und Aspen Knüppel, 31 Rm. Buchen-, 80 Rm. Eichen und 81 Rm Nadel Reisig, sowie 18 Rm. Buchen- und Nadel⸗Stöcke. Zusammenkunft und Beginn der Verstelgerung Distrikt Häuscheswiese unweit der Niddaer Straße. Bingenheim den 23. Dezember 1887. g Großherzogliche Oberförsteret Bingenheim. Lang. am 4135 Hofraitheversteigerung. Donnerstag den 5. Januar 1888, Vormittags 10 Uhr anfangend, soll wegen Sterbfallsverhältnissen auf Antrag der Vormünder die sog. Grünewald'sche Hofraithe zu Ober Florstadt meistbietend unter den bei der Verstetge— rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen versteigert ten. 29 Hofralthe llegt an der Staatsstraße Ranstadt— Friepberg(hier in der Mitte des Orts), ist in den vler ziger Jahren neu erbaut worden und wird schon über 40 Jahre mien und Spezereigeschäft mit bestem rin betrieben.. ee sollen nach dem Verkauf der Hofralthe die sämmtlichen Mobllten, als: Wirthschafts- und Spezerel geräthe, Betten, Klelderschräuke, Commoden, Weiß zeug, Porzellan, Obstkelter 905 2 02 110 Mahltrog u. s. w. Jaarzahlung verstelgert werden. a t am 27. Dezember 1887. In Auftrag: Großherzogliches Ortsgerscht Ober-Florstadt. 5 Dauernheim. srkeu-Balsam-Seike von Bergmann& Co, Frankfurt a. M., vorzüglich gegen Hautunreinigkeiten, a Stück zu 30 und 50* bel Apotheker Fr. Jos. Lülan. 42 Ein tüchtiger Branntweinbrenner 4449 Qualttät, Muster gratis und franeo — 3935 abgeben zu können. 4100 Im Konkursverfahren über das Vermögen des Fräu leins Bertha Zaun in Bad Kenntniß gebracht, Bilanz, gefertigte Tabelle auf der Gerichtsschreiberei Großherzog lichen Amtsgerschts Bad Nauheim zur Einsicht der In Der Konkursverwalter: 4448 Richard Wörner. Kenntniß gesetzt, daß nach Beschluß des Kirchen vorstandes vom 1. Januar 1888 an der Zinsfuß au 4 // herabgesetzt ist. Für den Kirchenvorstand Staden: 4378 Fertsch, Pfarrer. Herren-& Knaben-Anzüge, Ueberzieher, Kaisermäntel kauft man immer am billigsten in der Herren— kleiderfabrik von M. Netscher. Schwere Lodenjoppen per Stück 5 M. 4416 Milch. Gute reine Vollmilch kauft stets Frankfurter Dampf⸗Molkerei, Schweizerstraße 35/37, 4026 Sachsenhausen Frankfurt a. M. 4 das bewährteste Hausmittel! bei rauher Witterung im Munde zergehen lassen, heisst Eine dieser Pastillen sieh gegen katarrhalische Affrectionen des Rachens; des Kehlkopf u der Lunge sehutzen. Wo solche Krankheiten schon eingetreten Sind, wirken die aus den besten Minerasbrunnen Sodens durch Abdampfung, unter ärztlicher Con- trole gewonnenen Pastillen, ebenso wie die Quellen selbst, schleimlösend und heilend. Auch bei Nchronischem Katarrh, e er Lungentuberkulose ral- Pastillen, in grösserer Zahl! haben sieh die Sodener Mine- u. in Sodener Mineralwasser öfter genommen, als Mittel gegen quälenden Husten u. Entkrä tung bewährt. Verdauungsstörungen, Leibesverstopfung und Darmkatarrhheseitigend, schaffen sie die Vorbedingung besserer Ernährung des Organismus, sind daber für Reconvalescenten flippenfell- 9 Lungen- insbesondere nach en 11 von hohem orth. Den Patienten, b fl. Z Uu ö Uf 0 welche an Hämorrhoiden, lelchter Leberanschwellung, aphaltender einfacher Ver- schleimung leiden, bieten diesodenerMineral-Pastillen ein von der Natur selbst erzeugtes, wirksamstes Heil. mittel, das, namentlich für den Gebrauch von Frauen und Kindern in unzähligen Haushaltungen u. vielen Anstalten gghon eingebürgert mit ärztlich be- glaubigtemErfolg geg. Reizzustände u. Verschleimungen ungewandt wird. Die Sodener Mineral- Pastillen sind erhältlich die Schachtel à 85 Pf. in allen Apotheken. 2 3245 1 Creme Congress-Sio,f für Vorhänge, 110 em brett, à 60 Pf. per Meter, empfieblt in bester (H. 66435.) Rudolf Nick, Darmstadt. DDD u 3/9) 272 t. wird gegen hohen Lohn zu Anfang Januar gesuch 43 1 4 sagt die Exped. d. Anz. 4392 Unterjaden& Unterhosen z. Selbkostenpr. te Hypothekarschuldner der Kirche Staden werden in Pelzwaaren . 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Klasse bei Großher— zoglichem Kataster Amte ernannt. 5 ö Berlin, Die„Natlonal⸗Zettung veröffentlicht ein Telegramm aus Wien, wonach es sich bestätigt, daß dle Gemahlin des Prinzen Waldemar von Dänemark, die Tochter des Herzogs von Chartres, dem Zaren auf Schloß Fredensborg die gefälschten Aetenstücke überreicht hat. — Graf Herbert Bismark ist zum Wirklichen Ge— heimen Rath mit dem Titel Epeellenz ernannt. — 24. Dez. Aus San Remo wird der„Fr. Ztg.“ gemeldet: Die vorige Woche im Halse des Kronprinzen aufgetretene Neuwucherung ist in steter Rückbildung be— griffen. Das Befinden ist vorzüglich. f i 27. Dez. Das„Journal des Debats“ bringt eine hiestge Depesche, nach welcher der deutsche Botschafter v. Schweinitz zwei Unterredungen mit Giers gehabt hätte. Beide hätten ein befriedigendes Ergebniß gehabt. Giers habe sich nach der zweiten Unterredung nach Gatschina begeben, um mit dem Zaren zu arbeiten. Kiel. S. M. Schiffsjungen⸗Schulschiff„Ariadne“, Commandant Capitän zur See Barandon, ist am 22. De zember er. auf der Insel Barbados eingetroffen. Freiburg i. Br., 26. Dez. Hauptmann v. Ehren⸗ berg hat sich, von Paris kommend heute freiwillig bei der hiesigen Staatsanwaltschaft gestellt, die ihn der Mili⸗ tärbehörde zur Aburtheilung überlieferte. Ausland. Oestereich⸗Ungarn. Wien. Aufsehen macht eine anscheinend inspirirte Mittheilung der„N. Fr. Pr.“, welche erklärt, es scheine ziemlich sicher zu sein, daß un— serer Regierung von Petersburg beruhigende Aufklärun gen gegeben worden seien und zwar freiwillig, ohne offi— eiellen Charakter, da es auch unmöglich war, offieiell in Petersburg anzufragen. Die russischen Truppenverschie— bungen selen nur die Consequenz der nach dem Türken krieg begonnenen Reorganisation der russischen Armee. Dieselben hätten durchaus keinen provoelrenden Charakter, sondern lediglich den Zweck, vom Baltischen bis zum Schwarzen Meer einen militärtschen Grenzeordon zu ztehen. — Die„Nordd. Allg. Ztg.“ erwähnt eine Nachricht der„Bohemia“, wonach Erzherzog Karl Ludwig Ange— sichts der politischen Lage die beabsichtigte Orientreise aufgegeben habe. — Der Commandant der zweiten Infanteriedivision, Feldmarschall⸗Lieutenant Prinz Josef Windischgrätz, ein Bruder des Commandanten des 1. Armeecorps in Krakau, ist nach Berlin entsandt worden. — Das„Fremdenblatt“ erklärt die Meldung der „Times“ von dem beabsichtigten Rücktritt Kalnoky's auf Grund authentischer Informationen für vollständig un— begründet. Die Gerüchte von der Entsendung eines kaiserlichen Prinzen oder eines besonderen Funktionärs nach Petersburg seien völlig aus der Luft gegriffen; in den maßgebenden Kreisen habe man nie an eine solche Mission gedacht. — 24. Deebr. Augsburger und Muͤnchener Blätter berichten, daß die Arbeiter in den dortigen Fabriken, welche österreichische Reservisten sind, Ordres erhielten, sich unverzüglich bei ihren Truppentheilen zu stellen. Viele mußten sofort abreisen, um ihre Garnison noch rechtzeitig zu erreichen. Der Befehl lautet, der Eintritt bei dem betr. Truppentheil habe binnen 4 Tagen zu erfolgen. Die Wiener Regierung inhibirte diesbezüg— liche Zeitungs depeschen. Frankreich. Paris. Ferydeselauds, Rath am Rech— nungshofe, wurde zumPrästdenten der Patrtotenliga gewählt. Italien. Rom. Die Bemühungen des Vaticans, mit England regelmäßige diplomatische Beziehungen an— zuknüpfen, sind gescheitert. — 27. Dez. Der Papst empfing anläßlich seines Jubiläums gestern die Mitglieder des diplomattschen Corps, welche Glückwünsche und Geschenke darbrachten. — Folgende diplomatische Veränderungen wurden verfügt: Die Gesandten von Lissabon und München wer— den zur Disposition gestellt. Octiani(Bern) wird nach Athen, Curtopassi(Athen) nach Bukarest, Tornillt(Bu⸗ karest) nach Madrid, Maffei(Madrid) nach Kopenhagen versetzt. Der Direetor der Consular-Angelegenheiten, Peiroleri, wird zum Gesandten in Bern und der Direetor der poll ischen Angelegenheiten, Malvano, wird zum außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister ernannt. Spanien. Madrid. Die Amtszeitung veröffentlicht den Erlaß, durch welchen die spanische Gesandtschaft in Berlin zum Range einer Botschaft erhoben wird Serbien. Belgrad, 24. Dez. Der Minister des Innern, Milofkowitsch, kündigte heute der Skupschtina an, eine serbisch⸗türkische Commission werde am 27. d. zusammentreten, um die Grenzortschaften gegen Ueberfälle zu schützen; vorderhand werde die serbische Grenzbevölker— ung bewaffnet. Die Skupschtina verwies den Antrag, den früheren Ministerpräsidenten Garaschanin in den An— klagezustand zu versetzen, an die Justizeommission. Rumänen. Bukarest. Die Kammer bewilligte elnstimmig zeha Million für den Ankauf von 100,000 Repetirgewehren und Munktion. Bulgarien. Sofia. Von hier wird gemeldet, Prinz Ferdinand sel fest entschlossen, einer eventuellen Aufforberung, Bulgarien zu verlassen, nicht zu folgen, Oactheiher Aagalzer solange er im Einklange mit der Armee und der Bevöl— kerung sei. — Von hler wird gemeldet, der bulgarlsche Kriegs— minister beabsichtige einen außerordentlichen Credit von 30 Milltonen zu verlangen. Rußland. Petersburg. Die„Börsenzeitung“ glaubt versichern zu sollen, daß das Kriegs ministertum keinen besonderen Credit verlangt habe. Sämmtliche Ausgaben desselben, darunter die Verpflegung der Truppen, hätten in den letzten Wochen die Voranschläge nicht uͤberschritten. — 29. Der. Der deutsche Botschafter v. Schweinltz batte nach seiner Ankunft hlerselbst eine lange Unterre— dung mit Giers. — In den südrussischen Häfen, namentlich Odessa und Sebastopol, wird laut der„Poltt. Corr.“ eine rege Thätigkeit der russischen Kriegsverwaltung entwickelt. Sämmtllche Schiffe der freiwilligen Flotte sind für all— mälige Beförderung von 500,000 Mann meist jüngster Jahrgänge nach Batum gechartert. Diese Truppen sind theils für den Kaukasus, theils für Armenien bestimmt. — 24. Dee. Der„Nord“ schließt aus den in Wien gefaßten Beschlüssen, daß kein Grund zur Beunruhigung über angebliche Rüstungen Rußlands vorhanden sei. Das Blatt betont die friedlichen Absichten Rußlands, hält die Befürchtungen in Betreff eines Conflietes für ausge— schlossen und hofft, daß ein größeres Sicherheitsgefuͤhl Platz greifen werde. Aus Stodt und Land. f. Frledberg. Wethnachten waren es 40 Jahre, daß L. Ferber auf dem Seyd'schen Bureau arbeitet und ehrte aus diesem Anlaß die Familie Seyd den Jubllar durch sinnige Geschenke. t Okarben, 26. Dee. Der Gesang-Vereln„Ein— tracht“ überreichte am Christabend dem Lehrer Rückert in Kloppenheim, welcher seit dem Ableben des Lehrers Wörner bis zur Wiederbesetzung der hiesigen Schulstelle den Verein dirtgirte, als Anerkennung einen sehr schönen Lüstre. Büdingen. Gegen die Verhaftung des früheren hessischen Landtags-Abgeordneten Schaum war Beschwerde erhoben worden. Die Strafkammer zu Gießen hat am 17. Deebr. die Beschwerde verworfen. Es ist eine um— fangreiche Untersuchung eingeleitet zur Auffindung der Urheber von zwet Briefen, welche der ehemalige Ge— hülfe Schaum's der Zeuge Stemmler, bei der Verhand— lung am 9. Deebr. dem Gerichtspräsidenten elnhändigte. Schaum würde sich eventuell im März vor dem Schwur— gericht zu verantworten haben. Lauterbach, 23. Dez. Durch mehrere Zeitungen ging die Notiz, daß in der Nacht vom Sonntag auf Montag in der Nähe des Bades Salzschlirf ein schwerer Stein auf die Schienen gewälzt worden set, um den Zug zum Entgleisen zu bringen. Zur Aufklärung diene folgendes: Bei der sogenannken Wartenbach, einem Fel— sen zwischen Salzschlirf und Angers bach, rannte der Frühzug Fulda-Gießen wieder einen ca. 20 Centner schweren Steinblock, wodurch die Maschine defeet wurde. Es mußte eine Hilfsmaschine kommen, wodurch es eine kleine Verspätung, aber keinen weiteren Unfall gab. Der Felsblock war aber nicht von ruchloser Hand auf die Schienen gewälzt worden, sondern hatte sich an der An— höhe abgelöst und war auf die Schienen gerollt. Allerlei. e. Bockenheim. Eine recht interessante Arbeit ist gegenwärtig in den Schaufenstern der Kunsthandlung von Prestel ausgestellt, nämlich ein in lateinischer Sprache abge⸗ faßtes Dedteationsschreiben, in welchem die Firma Gebrüder Stesmayer zu Bockenheim dem Papste 140 Sorten Laub- und Nadelhölzer darbtetet, welche demnächst nach Rom ver— sandt und zur Erinnerung an den Tag des fünfzig⸗ jährigen Priesterthums des Papstes in den vatikanischen Gärten verpflanzt werden sollen. Die Arbeit ist entworfen von Lehrer D. Böhm zu Bockenheim. Die Hauptzierde bildet eine sehr große Initiale L, eine Copie aus dem prachtvollen und weit berühmten Evangelienbuche vom 13. Jahrhundert in der Bibliothek zu Fulda. Bei der farbenreichen Bordüre dlente die Farbenzusammenstellung in einem andern mittelalterlichen Werke derselben Bibliothek als Muster. Das am Kopfe des Katalogs nach einer photographischen Aufnahme angefertigte Bild, ein wahres Prachtstück der Kleinmalerei von Frl. B. Becker zu Frankfurt a. M., bletet die Ansicht des großen gärtnerischen Etablissements„Elisabethenhain“ zu Vilbel, dem die Baum— stämmchen enthoben sind. Eine das Bild umrahmende Blumenmaleret nebst Schriftband sind gleichfalls von Böhm. Die zur Aufnahme der Dedtikatlon angefertigte Mappe ist von Frl. Ph. Paulus in Soden im Taunus ausgeführt. Trier, 21. Deebr. Heute schoß der 18jährige Tischler Eingesandt. Motto:„Fordere Niemand mein Schicksal zu hören.“ Herr Redaetör! Ste wisse, wann Jemand eine Reise thut, so kann er was verzehle. So will ich? Ihne ach emol ebbes verzehle, was mir passire thet. Ich mach als Rasender so sm Herbst und Frühjahr so mei Turche von Hane nach der unnere Wettera. Da fahr ich Ihne neu⸗ lich ach emol nach der zweinamige Station Erbstadt— Kalchen und wollt von da e wenig in die Umgegend sprltze. Also ich geh gleich bet der Station über die Brück, um den Feldweg einzuschlage, der enüber nach Kalchen führt. Awer, lieber Herr, wos für'n Weg, na, so woas harre Se doch noch nit erlebt. Denke Se sich, wie ich da im guten Glaube weiter marschtr', gerath' ich Ihne in e wahres Labtrinth von Schlamm und Koth, daß ich mant, fast stecke bleibe ze muͤsse, oder bis an die Knlee in dem gräß⸗ liche Morast zu versinke. E paar Mal bin ich ausge⸗ glitscht und dacht so in meinem Sinn: Wann de da drln liegst, hält Dich nach der Hand kan Mensch mehr für'n Rasende. Ich sag' Ihne, ich hab' mich abgezappelt, daß mer's ganz brühhas über de Buckel geloffe is, und daß ich nur so nach Odem schnappe thät. Ich dankte meim Schöpfer, wie ich Alles glücklich überstanne hat ohne Schade am Leibe zu nemme. Als ich endlich mich durch⸗ gearbeitet hatt' und nun im Ort ankam, stärkt ich mich fur mein' Strapatze in der Post mit em Glas Astheimer, und es that ach werklich Noth, denn ich fühlte mich ganz kaput. Dort sagt' ich dann zu em Gast, dem ich mein Leid klagte: soll dann hier gar lan Abhülf geschaffe wern könne? Der aber erwledert mir ganz gelosse:„Ach dos sein mer gewöhnt, der Wetteraer Dreck is halt gar zu dick und zäh; daß hier emal e Aennering geschaffe werd, dös wern mer schwerlich erlebe. Da schüttelt ich doch mit dem Kopp und sagte:„Dös wolle mer doch nit hoffe; denn lieber Freund so en Weg wünscht mer selbst seim Feind nit.“ Könnt dann da nel vielleicht Ihne Ihr Kretstag e bisst helfe? So jetzt wisse Se's. Nix für ungut, Herr Redaetör!— Hanau, 1. Dezember 1887. B. Repertoir⸗Entwurf der bereinigten Stadt⸗Theater in Frankfurt. Opernhaus. Donnerstag den 29.: Nachmittags 3½ Uhr: Maz und Moritz. Hierauf: Kalif Storch. Ermäßigte Preise. Abends 7 Uhr: Carmen. Gewöhnltche Preise. Freitag den 30. Nachmittags 3½ Uhr: Max und Moritz. Hterauf: Kalif Storch. Ermäßigte Preise. Abends: Geschlossen. Samstag den 31.: Nachmittags 3½ Uhr: Max und Moritz. Hlerauf: Kalif Storch. Ermäßigte Preise. Abends 7 Uhr: Der Maskenball. Gewöhnliche Preise. Sonntag den 1. Januar: Nachmittags 3½ Uhr: Max und Moritz. Hierauf: Kalif Storch. Ermäßigte Pr. Abends 7 Uhr: Linda von Chamounie. Hierauf: Coppeltia. Gewöhnliche Preise. Schauspielhaus. Donnerstag den 29.: Geschlossen. Freitag den 30.: Der Dukatenprinz mit der Einlage: Mizekado. Anfang 7 Uhr. Große Preise. Samstag den 31.: Zum ersten Male: Alt- Frankfurt. Lokal⸗Lustspiel in 3 Akten von Adolf Stoltze. An⸗ fang 7 Uhr. Große Preise. Sonntag den 1. Jan.: Zum ersten Male: Ein Meteor. Lustspiel in 4 Aufzügen von Ludwig Fulda. Große Preise. Anfang 7 Uhr. Es sei hier noch besonders darauf aufmerksam ge⸗ macht, daß während der Zeit der Nachmittags⸗Vorstel⸗ lungen im Opernhause die Abend⸗Aufführungen in beiden Theatern um 7 Uhr ihren Anfang nehmen. Israelitischer Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeter vom 31. Dezember 1887. Freitag Abends 3 Uhr 55 Min. Samstag Morgens 8 Uhr 30 Min. Samstag Nachmittags 3 Uhr 15 Min. Sabbathausgang 4 Uhr 50 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 1. Januar 1888 an Morgens 7 Uhr, Nachmittags 3/44 Uhr. Beginn: Buxkin, Kammgarne für Herren- und Knaben⸗ kleider, garantirt reine Wolle, nadelfertig, circa 140 em breit 4 Mark 2.35 per Meter, versenden direkt an Private in einzelnen Metern, sowle ganzen Stücken portofrei in's Haus Oettinger und Peter Dahm seinen Vater mit einem Revolver todt. Der Mörder ist verhaftet. Basel, 19. Dee. In der thurgautschen Ortschaft Sulgen brach gestern ein furchtbarer Schneesturm aus, begleitet von heftigem Blitz und Donner. Der Blitz schlug in den 54 Meter hohen Kirchthurm, dessen mit Schindeln bedeckter Helm sofort in Brand gerteth. In kurzer Zeit war der Thurm abgebrannt. Die Kirche konnte im Uebrigen gerettet werden. Wien, 23. Deebr. In den Küstenländern fanden Co., Frankfurt am Main, Buxkin⸗ Fabrik⸗Depot.— Muster⸗Collektionen bereitwilligst franco. 2695 Feinste Veilchen- Seife, Feinste Rosen- Seife in ganz vorzüglicher Qualität per Packet(3 Stück) 40 Pf. bei Apotheker Görtz. 3998 furchtbare Unwetter mit Schneefall und orkanartiger eisigkalter Bora, im Karst Schneesturm statt. Damen- und Ninder⸗Schürzen 854 uumter Selbstkostenpreis bei K. Friedrich. ö 9 1 . gelreffen Da 00 J Ocaober ber Uebertr 0 sugliche G0 Helände nie detteffend das Groß Auf ö nit: Die 1 J aduung von af den Nar betreffend: Das Gr. N Unt . Januar bunch eine, Jetreffend: an 3 Abnjenigen al. 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