1 In. * N. 8 ue 5 r du Jierhe nnn Sildein zul ischwun 21 länte, it den Herb * Flxadus der Post. L scurg b ä ne 1 Wird hier N 1887. Donnerstag den 29. September. M15. und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Oberhessischer Anzeiger. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Ennoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Recl 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns habe, b e W 0 auswärtigen Einsendern Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. setreffend: Abnahme des Verfassungseldes vom III. Quartal 1887. Friedberg den 21. September 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 4. October l. J., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 5. October l. J, Vormittags 10 Uhr. Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung es kubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 1. October l. J unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Zericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Zugleich werden wir in dem Termine am 5. October l. Pünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen. J. anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder Dr. Braden. Georg Friedrich Lauckhardt von Butzbach, Wilh. Wagner von Griedel, Jac. Schneider II. von Hoch-Weisel, Heinrich Weisel II. von Nünzenberg, Heinrich Bergheimer von Ober Florstadt, Heinrich Rudolph Walther von Ober-Erlenbach, Wilh. Ferd. Adolph Kreiling von Vilbel. Bestimmungen, betreffend die Erhebung einer Nachsteuer von Branntwein. §. 1. Der Nachversteuerung unterliegt mit den unten näher angegebenen Aus ahmen aller im freien Verkehr befindlicher Branntwein, gleichviel, ob derselbe im ebiete der deutschen Branntweinsteuer-Gemeinschoft erzeugt ist, oder aus anderen beser Gemeinschaft bisher nicht angehörigen deutschen Staaten oder aus dem Zoll- Der Nachsteuer unterliegen auch Arrae, Rum, Cognae, eteins Auslande berstammt. Obstbranntwein, Punschessenzen, Liqueure und sonstige versetzte Branntweine. 2. Von der Nachsteuer bleibt befreit: 1. Branntwein, welcher zu gewerb hen Zwecken, einschlleßlich der Essigbereitung, zu Heil-, zu wissenschaftlichen oder „ Puß, Heizungs⸗, Koch oder Beleuchtungszwecken verwendet wird. 2. Brannt— ein im Besitze von Gewerbelreibenden, welche die Erlaubniß zum Ausschänken von Pranntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein haben, in Mengen von nicht ihr als 40 Liter, im Besitz von anderen Haushaltungsvorständen ꝛc. nicht mehr als Diese Mengen bleiben auch dann nachsteuerfret, wenn Liter reinen Alkohols. kößere Vorräthe vorhanden sind. 3. Branntwein, welcher nachweislich gegen Er Jung des Zollbetrages von 125 bezw. 180 M. für 100 kg vom Auslande einge— iht worden ist. 4. Branntwein, welcher zur Ausfuhr aus dem Geblete der deutschen Manntweinsteuer⸗Gemeinschaft gelangt g. A gewerblichen ꝛc. Zwecken verwendet oder ausgeführt werden soll, ist behufs Er 89 0 f ö 15 N J i ungung der Nachsteuerbefrelung nach stattgehabter amtlicher Feststellung bis zur amt— 0 1 chen Denaturlrung oder Ausfuhr niederzulegen bezw. unter Steuerecontrole zu stellen. dt, Hutmahe . kiten iiltertht 10 Fierbei sinden die Vorschriften des Branntwein-Niederlage-Regulattvs entsprechende Der Branntwein muß jedoch abgemeldet und gegen Entrichtung der Anwendung. Lachsteuer in den freien Verkebr gebracht werden, falls er nicht binnen einer Frist en 3 Monaten zur amtlichen Denaturirung oder zur Ausfuhr aus dem Gebiete der ranntweinfleuer Gemeinschaft gelangt ist. Mit derselben Maßgabe kann derjenige Fanntwein, welcher am 1. October e. in Branntwein-Reinlgungs-Anstalten vorhan— n ist, unter Steuercontrole gestellt und sodann nach den Vestimmungen des„Re Alativs für Gewerbsanstalten, in denen unter steuerlicher Controle stehender Brannt— ein gereinigt werden darf“, behandelt werden. Soll die Befretung von der Nach— guer auf Grund der Vorschrift unter§. 2 Nr. 3 erfolgen, so muß von den Be— elligten durch Vorlage und Uebergabe der bezüglichen Zollquittungen und nach 7 aubwürdiger Weise der Nachweis gellefert werden, daß der fragliche Branntweln ner Zeit der Eingangs verzollung zum Satze von 125 bezw. 180 M. für 100 kg Aterlegen hat. Die Entscheldung hierüber steht dem Hauptamte des betreffenden ezirks zu und ist mit den vorgedachten Bewelsmitteln(Zollqutttungen, beglaubigten luszügen aus den Handelsbüchern, den Handelseorrespondenzen oder beglaubigten dus zügen aus denselben ꝛc.) zu belegen. 5 §. 4. Die Anmeldung des am 1. October 1887 im frelen Verkehr befind⸗ lchen nachsteuerpflichtigen Branntweins resp. die Entrichtung der Nachsteuer liegt dem znhaber des Branntweins ob. Ein jeder, welcher am 1. Oetober 1887 im freien Lerkehr befindlichen undenaturirten Branntwein(Spiritus, Liqueure, Punschessenzen ind sonsiige mit Ingredienzen irgend welcher Art vermischte geistige Getränke, Obst— Vanntwein, parfümsrten Spirttus, ferner sogen. Branntweinessenzen, Arrae, Rum ind Cognac, sowie Mischungen von Branntwein mit anderen Flüssigkeiten) besitzt, lat diesen Vorrath— gleichviel, ob er ihn in seinen eigenen oder in fremden Räumen tusbewahrt— spätestens bis zum 3. Oetober 1887 bel der Steuerhebestelle Letreffend: Bie Ausführung des Branntwelnsteuergesetzes, hier insbesondere die Erhebung der Nachsteuer. g A 50 5 Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissarsat Wickstadt. die vorstehend abgedruckten Bestimmungen,„die Erhebung einer Nachsteuer von Branntwein“ betreffend, aufmerksam Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. 9 Indem wir Sie auf hachen, beauftragen wir Sie, alle in Ihrer Föffnen, daß der nachsteuerpflichtige Branntwein(vergl. ach Maßgabe eines bei Ihnen zu erhebenden Formulars ent Deklarationsformulare zugehen, Frtigung vollziehen und unterschreiben werden lassen. lälestens bis zum 3. Oclober l. J. an die Veschleunigung per Post mit der Aufschrift:„Port Uingen, beauftragen wir Sie außerdem am 30. Se lachsteuerpflichtigen Branntweln auf dem Amtszimmer des 5 em der Vorrath an Branntwein nach Menge, Alkoholstärke und Au ie, die Deklaratlon wieder an Sie bis zum 2. Dienstnach Lehrer in Pension Rausch zu Vilbel! 5. Bereits amtlich denaturirter Branntwein. Der am 1. October e. im freien Verkehr befindliche Branntwein, welcher fordern durch Vorlage der Handelsbücher, Handelscorrespondenzen, oder in sonst October zurückzuliefern ist. chten aus dem Kreise Friedberg. vurde als Rechner der Gemeinde Vilbel ernannt und in seinen Dienst eingewiesen Bezirks schriftlich nach Menge, wahrer Alkoholstärke und Aufbewahrungsort mittelst Deelaratton in doppelter Ausfertigung anzumelden und sich hierzu eines von der Bezirkshebestelle zu liefernden Formulars zu bedienen, wobei gleichzeitig in Spalte 9 die etwaigen besonderen Anträge zu stellen sind. Bei den mit Zucker versetzten geistigen Getränken braucht die Stärke nicht deklarirt zu werden; vielmehr ist der Alkoholgehalt derselben durchgängig auf 300% anzunehmen Einer Anmeldung bedarf es nicht, sofern der gesammte Vorrath bei Gewerbetrelbenden, welche die Erlaubniß zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein haben, 40 Liter reinen Alkohols, bei anderen Haus- haltungsvorständen 10 Liter reinen Alkohols nicht übersteigt. In allen anderen Fällen ist der gesammte Vorrath einschließlich der steuerfret bleibenden Mengen anzumelden. Parfümerien in kleinen Umschließungen sind von der Verpflichtung zur Anmeldung frei. Sollte sich anmeldungspflichtiger Branntwein während der ersten Tage des Monats Oetober 1887 auf dem Transporte befinden, ohne daß derselbe bereits der Nachsteuer unterlegen hat oder anderweit angemeldet worden ist, so liegt die Anmel⸗ dung und bezw. Entrichtung der Nachsteuer dem Waarenempfänger ob, welcher die Anmeldung sofort nach erfolgter Ankunft des Branntweines zu bewirken verbunden ist. Die Deklarationen sind von der Steueshebestelle sogleich nach ihrer Uebergabe in ein zu führendes„Anmeldungsregtster über ote zur Nachsteuer deklarirten Brannt⸗ weinmengen“ einzutragen. §. 5. Nach Eintragung der Deklarationen, welche seitens der Hebestelle un⸗ verzüglich den mit der Nachsteuerrevision betrauten Controlbeamten zu überllefern sind, ist von letzteren die Revision der angemeldeten Vorräthe vorzunehmen. Die Inhaber von nachsteuer- resp. anmeldungspflichtigem Branntwein sind verpflichtet, den Controlbeamten bei diesen Revisionen diejenigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen, welche nöthig sind, um die amtlichen Feststellungen in den erforder— lichen Grenzen zu vollziehen. § 6. Der von der Hebestelle zu berechnende Betrag der Nachsteuer ist den Betheiligten unverweilt schriftlich bekannt zu geben, welche, sofern nicht Stundung eintritt, den festgestellten Steuerbetrag innerhalb 8 Tagen nach der Bekanntgabe bei der Steuerhebestelle gegen Quittung einzuzahlen haben. Die Vereinnahmung der Nachsteuer wird seitens der Hebestelle in einem zu führenden Nachsteuer-Heberegister für Branntwein gebucht. Dieses Register ist mit dem Anmeldungsregister und allen Belegen bis zum 20. Februar 1888 an das vorgesetzte Hauptamt einzusenden, welches demnächst die gesammelten Nachsteuerregister nebst Belegen bis spätestens den 1. April 1888 der Direettobebörde zur Revision einzureichen hat. §. 7. Auf Antrag der Zahlungspflichtigen können Nachsteuerbeträge: æ, falls nicht Gründe vorliegen, welche den Eingang gefährdet erscheinen lassen ohne Sicher⸗ heitsbestellung für eine Frist bis zu drei Monaten, F. gegen Sicherheits bestellung für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten gestundet werden. Es finden hierauf die für die Stundung der Verbrauchsabgabe erlassenen Bestimmungen entsprechende Anwendung. §. 8. Hinterztehungen der Nachsteuer und sonstlge Verletzungen der wegen Erhebung derselben gegebenen Vorschriften werden nach Maßgabe der hinsichtlich der Verbrauchsabgabe getroffenen Strafbestimmungen geahndet. Elne Hinterztehung der Nachsteuer liegt auch dann vor, wenn die Menge des Brannlkweines oder der Liqueure u. s. w., oder der Stärkegrad des Branntwelnes absichtlich zu gering an⸗ gegeben wird. Liegt eine solche Absicht nicht vor, so können Differenzen bis zu 100% selnes außer Betracht bleiben. Friedberg den 26. September 1887. A Gemeinde wohnhaften Interessenten speziell auf diese Bestimmungen hinzuweisen und denselben zu die§§. 1 und 2 der vorstehend abgedruckten„Vestummungen“) am 1. Oktober l. J. angemeldet werden muß. welche Sie den Juteressenten am 30. September l. J. bel g ö 0 Diese vollzogenen Deklarationen lassen Sie alsbald wieder sammeln und senden dleselben Hebestelle Ihres Bezirks(Hauptsteueramt, Steueramt oder Orts-Einnehmereien) mit thunlichster „Portopflichtige Dienstsache“ ab. di f fur allgemeinen au ptember l. J. in ortsüblicher Weise bekannt zu machen daß Deklarationsformulaxe fuͤr gürgermeisters und bei den obengenannten Steuerstellen zu sbewahrungsort mittelst Deklaration in doppelter Ausfertigung Es werden Ihnen zu diesem Behufe von dem Hauptsteuer— IJ. behändigen und von denselben in doppelter Aus— Um die Anmeldepflicht möglichst zur allgemeinen Keuntniß zu erhalten und daß, nach— angemeldet Dr. Braden. Am 21. September d. J. wurden zu Holzhausen folgende Gegenstände entwendet: 1. eines derselben oben welß, unten blau angesersckt, ein anderes mit den Buchstaben H. F. gezeichnet. Ich ersuche um Auskunft über den Aufenthaltsort: 1. des Valentin Kreutzer von Porth, Herzogthum Anhalt, früher in Okarben. Erledigung. Gendarm Rüffes in Offenbach erledigt zurück, Friedberg den 26. September 1887. Meine unterm 27. April, 23. Mai und 31. drei blau gestrelfte Hemden, 2. fünf Paar Strümpfe von blauer Wolle, Ich ersuche um Recherchen nach den Ablaten und dem Thäter. Kreis Lauterbach, früher in Okarben, 2. des Johann Pfeil aus Kothen, August d. J. erfolgten Ausschreiben gegen Ludwig Maus von Burg⸗Gemünden nehme ich als durch Der Großherzogliche Amtsanwalt. Kolb. Deutsches Reich. Darmstadt. Der Landgerlchtssekretär Dr. Mayer zu Darmstadt wurde zum Sekretär des Vereins zur Unterstützung und Besserung der aus den Strafanstalten Entlassenen, der Amtsrichter Weller in Darmstadt zum Landrichter bei dem Landgericht der Provinz Starken⸗ burg, der Amtsrichter Dr. Berchelmann in Offenbach zum Amtsrichter in Darmstadt, der Amtsrichter Dr. Werle in Groß Gerau zum Amtsrichter in Offenbach, der Amts⸗ richter Weidig in Schotten zum Amtsrichter in Vilbel, der Gerichtsassessor Gottwerth aus Darmstadt zum Amts- richter in Groß Gerau und der Gerichtsassessor Tasché aus Gießen zum Amtsrichter in Herbstein ernannt, ferner wurde der Finanzaspirant Kesting aus Darmstadt zum Kalkulator bei den Oberhessischen Eisenbahnen ernannt. Berlin, 27. Sept. Der Bundesrath hat in heutiger Sitzung die Vorlagen den zuständigen Ausschüssen überwiesen, den Belagerungszustand in Berlin und Hamburg auf ein Jahr verlängert und die vorläufigen Ausführungsbestimmungen zur Branntweinsteuer nach den Anträgen der Ausschüsse festgestellt. Posen. Laut Kabinetsordre wird, wie die „Kreuzzeitung“ meldet, mit 1. October in allen Volksschulen der Provinz Posen der polnische Sprachunterricht in allen Stufen bedingungslos aufgehoben. Baden⸗Baden, 26. Sept. Der Kaiser ist heute Vormittag im besten Wohlsein hier eingetroffen und wurde am Bahnhofe vom Kaiser von Brasilien und den Spitzen der Behörden unter den Klängen der National-Hymne em— pfangen. Der Kaiser begab sich unter begeisterten Zurufen durch die Spalier bildenden Schulen und Vereine nach dem Meßmerschen Hause. München, 26. Sept. Der Reichsrath hat die Branntweinsteuer einstimmig angenommen. Straßburg, 26 September. Einer Depesche des Generalprokurators in Nancy zu— folge ist an der Grenze bei Vexincourt ein fran— zösischer Bürger getödtet und ein anderer ver— wundet worden. Deutscherseits ist eine genaue Untersuchung angeordüet, Es berlautet, ein auf der Jagd unmittelbar an der Grenze befindlicher Franzose sei von den jenseitigen Grenzförstern für einen Wilddieb gehalten worden. Der Jäger wurde am Bein verwundet und ein Piqueur ge— tödtet. Der Pariser officiellen Version des Vorfalles bei Raon-sur⸗Pleine zufolge hätten deutsche Forst— beamten die Schüsse auf den Offizier und den Piqueur abgegeben im Glauben, es seien Wild— diebe, welche von dem deutschen Gebiete flüch— teten. Die Depeschen der hiesigen Blätter be— haupten, die Schüsse seien abgegeben von einem Soldaten des Röbeinischen Jäger-Bataillons in Zabern, Namens Kaufmann, der Patrouillen— Dienst an der Grenze hatte. Der verwundete Offizier heißt von Wangen und ist aus Nancy gebürtig; der erschossene Piqueur ist ein Brauer— knecht Namens Brignon. Der Vorfall wird deutscherseits amtlich folgendermaßen dargestellt: Oberförster Sachs von Schirmeck hatte am Samstag vom rheinischen Jäger-Bataillon in Zabern eine Streifwache zum Schutz gegen die arge Wilddieberei in den Vogesenhängen nach St. Dié zu verlangt. Zwei Jäger, gelernte Förster, wurden hierzu commandirt, und nach dem Hochrein(deutsches Gebiet) entsendet, wo, wie ihnen bekannt gegeben wurde, rechtswidrig gejagt werde. Ueber die Erlebnisse der Streifwache meldet man der„Str. P.“ aus Schirmeck auf Grund von Ermittelungen der dortigen Forstbehörde: Es eilten zwei Mann, Kaufmann und Linhoff, um die Wilderer zu vertreiben, an die Grenze auf den Hochrein, Kaufmann gedeckt postirt, mit dem Ueberblick auf das deutsche Gebiet, Linhoff auf Umwegen gegen die Grenze, um den Wil— derern den Rückweg abzuschneiden. Etwa zwölf Bewaffaete überschritten jagend die Grenze im Anschlage gegen Kaufmann auf 150 Meter. Als sie die Grenze überschritten, rief sie Kaufmann dreimal mit„Halt“ an. Die Anderen drangen jagend auf deutschem Gebiete vor, Kaufmann gab 3 Schüsse aus dem Magazingewehr ab und verwundete auf deutschem Gebiete, ungefähr 40 Meter von der Grenze, den Taglöhner Brignon schwer, den Cavallerie-Offizier v. Wangen mit zwei Kugeln leicht. Sämmtliche Jagenden flüchteten auf französisches Gebiet. Brignon ist einige Stunden später in Raon-les-Lean(Frankreich) gestorben. Der Jäger Linhoff war zur Umgehung aus dem deutschen Walde auf die Waldblöße getreten. Als Zeuge des Vorfalls, sieht er die Jagenden auf das deutsche Gebiet im Anschlage vordringen und nach den Schüssen seitwärts über die Grenze zurücklaufen. Er enthält sich des Schießens, weil die Fran— zosen nunmehr nach Frankreich zurücklaufen, be— merkt jedoch keine Verwundung. Am Thatorte überzeugt er sich, daß der Jaͤger Kaufmann un— gefähr 120 Meter von der Grenze entfernt nur auf deutschem Gebiete postirt sein konnte, daß diese Kugeln nur deutsches Gebiet bestreichen konnten, und die Verwundungen nur auf deut— schem Gebiet vorgefallen sein können. Die erste Blutspur zeigt sich vier Meter von der Grenze auf französischem Gebiete, wo Brignon nach erhaltenem Schusse sich niedergelegt und jeden— falls den Schuß im Unterleib untersucht hat. — Die amtliche Landeszeitung dementirt die Gerüchte vom beabsichtigten Rücktritt Hohenlohe's ausdrücklich als jeder thatsächlichen Unterlage ent— behrend. Ausland. Belgien. Brüssel, 26. Sept. Der König Leopold von Belgien reist heute zur Begrüßung des deutschen Kaiserpaares nach Baden-Baden. Frankreich. Paris, 27. Sept. Das„Petit Journal“, der„Matin“ und der„Gaulois“ schreiben, daß der deutsche Botschafter Graf Münster in einer Unterredung mit Minister Flourens diesem gegenüber sein persönliches Be— dauern über den Vorfall an der Grenze aus— gedrückt und hinzugefügt habe, daß Deutschland unbedingt und unverzüglich Genugthuung geben werde, sobald durch die Untersuchung die Schuld seiner Angestellten festgestellt worden. Großbritannien. Mitchelstown, 26. Sept. Nach seiner Freilassung reiste O'Brien nach Limerick ab, wo er die Nacht über verblieb, um gestern früh auf Umwegen, um nicht in die Hände der Polizei zu fallen, nach Mitchelstown zurückzu— kehren. Dann hielt O'Brien eine Rede auf dem von der Polizei verbotenen, aber doch bei Mit— chelstown im Hause eines Pächters, das gegen die Polizisten verbarrikadirt war, abgehaltenen Meeting, worin er sagte, die Versammlung sei einberufen, um die Unmöglichkeit zu beweisen, die Liga zu unterdrücken, ohne die irische Nation einzukerkern. Er tadelte die Richter und die Polizei, und forderte zur Mäßigung auf, um der Polizei keine Gelegenheit zum Angreifen zu geben. O'Brien drückte sein Vertrauen zu Glad— stone und dem englischen Volke aus, welches ihm während der Haft große Beweise seines guten Willens gab. Nichts könne der steigenden Fluth der englischen Sympathie für Irland widerstehen. O'Brien schloß mit der Aufforderung, Meetings abzuhalten, trotz Militär und Polizei. Rumänien. Bukarest, 25. Septbr. Der König und der Erzherzog Albrecht von Oester— reich, welche heute Mittag von Sinaja hier ein— getroffen waren, machten eine Spazierfahrt durch die Stadt, um verschiedene Monumente in Augen— schein zu nehmen, und wurden überall von der zahlreichen Volksmenge mit sympathischen Zu— rufen begrüßt. Der Erzherzog tritt heute Abend die Rückreise an. Aus Stadt und Land. m. Friedberg. Es ist sehr erfreulich, daß die Herbergssache in unserer Stadt einen so frischen Fort— gang nimmt, und besonders muß es mit aufrichtiger Dankbarkeit anerkannt werden, daß sie durch Großher— zogliches Kreisamt dahier, welches ja alle humanen Be— strebungen zu fördern bereit ist, neuerdings eine so kräf⸗ tige Unterstützung gefunden hat. Als dle Herberge 1 vor zwel Jahren in Angriff genommen wurde, geschah es nscht ohne das ernste Bedenken, ob überhaupt eln solche Anstalt in einer kleineren Stadt gedethlich durch⸗ geführt werden könne. Trotzdem wurde aber ihre Grün⸗ dung auf Vorschlag des Decanats-Ausschusses von der Synode beschlossen, weil man von der Nothwendlgkest, den jüngeren Wanderern die schützende Hand zu reschen, damit sie vor den Versuchungen der alten und verkom⸗ menen Stromer einen kräftigen Schutz finden könnten, zu sehr überzeugt war. Wir wären aber sicherlich noch nicht so weit mit diesem Bestreben vorwärts gekommen, wenn damals nicht unser Mitbürger S. Ruppel seine Wohnung zu dlesem Zwecke bereitwilligst miethweise ab⸗ getreten hätte. Sehr gerne würden wir uns auch noch länger mit diesem durchaus gesunden, gutgelegenen Hause weiter behelfen, wenn es fur unsere Bedürfnisse nicht zu klein und zu enge wäre. mit jedem Tage fremde Gaͤste einkehren, wo oft 15 bis 20 junge Leute über Nacht bleiben sollen, bedarf, um in gutem Stand und im Besitze stets frischer Luft für so viele Menschen zu bleiben, nothwendig größerer Schlaf zimmer und eines weiteren Hofraumes, als uns in dem Ruppel'schen Hause geboten wird. Wir sind darum über⸗ zeugt, daß das Bestreben, den Söhnen unseres höͤchst achtbaren deutschen Handwerkerstandes in unserer Stadt eine Herberge zu schaffen, wo sie möglichst freundlich auf— genommen werden und möglichst gut, wie es für ihre Gesundheit nothwendig ist, übernachten können, bel den Bewohnern unserer Stadt und unseres ganzen Kreises eine kräftige Unterstützung finden wird. Gießen, 24. Sept. Schwurgericht. Die letzte Ver⸗ handlung dieser Session gegen Heinrich Rieb von Rüd⸗ dingshausen endigte mit Freisprechung des Angeklagten. Derselbe stand unter der Anklage des Verbrechens gegen die Sittlichkeit. Die Geschworenen verneinten jedoch die Schuldfrage und erfolgte deßhalb Freisprechung. Allerlei. Frankfurt, 26. Sept. Die hier tagende General—⸗ versammlung des Buchhändlerbörsenvereins nahm mit 361 gegen 27 Stimmen die beantragte Statutenänderung an, wonach Schleuderbuchhändler aus dem Verein aus geschlossen werden sollen, und mehr als fünf Proeent Rabatt an das Publikum zu geben untersagt ist Die Berliner Vertreter stimmten nicht dafür, versicherten aber, an der Ausführung der Beschlüsse kräftig theilnehmen zu wollen Frankfurt. Der von hier flüchtig gegangene In haber des Raten- und Rentengeschäftes F. W. Schuh macher u. Comp., bei welchem trotz aller Warnungen vor Ratengeschäften doch viele Leute aus der Wetterau hinein⸗ fielen und welcher wegen betrügerischen Bankerotts steck⸗ brieflich verfolgt wird, ist in Belgien verhaftet worden. Geld ist natürlich keines mehr da Danzig, 26. Sept. Bei Koppalin(Hal binsel Hela) ist gestern bei schwerem Sturm die deutsche Bark„Helene“ aus Stettin, nach Memel bestimmt, gestrandet und total zerschlagen worden. Von den Mannschaften wurden sieben Personen gerettet, eine ist ertrunken. New Vork, 20. Sept. Ein von heftigem Regen be⸗ gleiteter Orkan hat über Brownsville in Texas und Ma⸗ tamoras in Mexico gehaust. Der Rio Grande stieg zu einer solchen Höhe, daß er aus seinem Bette trat und die Umgegend überschwemmte, wodurch Felder verwüstet und Häuser arg beschädigt wurden. Der Orkan legte im ganzen Bezirke nicht weniger als 500 Häuser um. Handel und Verkehr. Friedberg, 27. Sept. Fruchtpr. Waizen M. 16.50, Korn M. 13.00, Gerste M. 14.00- 15.50, Hafer M. 12. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo= 200 Zollpfd. Friedberg, 28. Sept. per Pfd. M. 1.15— 1.20. Eier 1 St. 7-8 Pf. Grünberg, 14. Sept. Fruchtpr. Welzen M. 16.70, Korn M. 14.40, Gerste M. 13.60, Hafer M. 11.10, Samen M. 21.60. Kirchliche Anzeigen. Evangelische Gemeinde. In Folge eines Versehens hieß es in der letzten„klrch⸗ lichen Anzeige“: an den drei nächsten Sonntagen falle der Vormittags Gottesdienst in der Stadtkirche aus. Es muß statt dessen heißen: an den zwei nächsten Sonn: tagen; denn am 14. Oktober l. J. gehen die Fer ken der Candidaten zu Ende, und am 15. ejusd. findet die Eröffnungsfeler für das Winter-Semester stakt. Jsraelitischer Gottesdienst in Friedberg, Sabbathfeier vom 1. Oetober 1887. Beginn: Freitag Abends 5 Uhr 10 Min. Samstag Morgens 8 Uhr. Samstag Nachmittags 3 Uhr 45 Min. Sabbathausgang 6 Uhr 25 Min. Wochengottesdlenst von Sonntag den 2. Oet, an Morgens 6 Uhr 15 Min. Montag den 3. und Dlenstag den 4. October: Laubhüttenfest. Eine Anstalt, in welcher Buttermarkt. Butter kostete er de 1 0 1 banner Flrinko * 60 fei Fteitag adden loeo Baba Aocbeln öffentlich zrledbergz, . Beke Die hlesige E Ha tauglichen d Aebald bei uns e 9 Dad⸗Nauhe Gtoßberzo, 2 Ver Donnerstag de Afangend, lasser J Ehrlich in Hastagern; 1 vollständige 2 Sessel, 2 K Stühle, Fer Haus und 4 örledberg 00. — 1 3 10 8 N de nE n mn „ n Laünget an men d 4 — 1 igen 5 17 ** 1 700 37 1 2 gun Bekanntmachung. Versteigerungs-Anzeige. Mit dem 1. Oetober d. Is. wird der zwischen den Stationen Butzbach und Bad⸗Nauheim errichtete Per— pnenhaltepunkt Ostheim(M.⸗W.⸗B.) offnet und halten daselbst bis auf Weiteres die Zuge 15, 319, 321, bezw. 318, 322, 324. Eine direkte Versonenbef öͤrderung dischen Osthelim(M.⸗ W. B.) einerseits und Gleßen, 77 Göns, Butzbach, Bad Nauheim, Friedberg und trankfurt a. M(Maln⸗Weserbabnhof) andererseits. Gepäck wird nur nach, nicht auch von Ostheim [N.-W.⸗B.) expedirt werden. N Das Nähere ist bei den 1 erfahren. Hannover den 19. September 1887. 557 Königliche Eisenbahn Direktion. Steinkohlen-Lieferung. Der Bedarf an Steinkohlen für das Jahr 1887/88 n Hospital und Versorgungs haus, sog. Knabbelkohlen, 1 auf dem n vergeben werden. Submittenten wollen ihre Offerten bis zum 29. Sep imber, Nachmittags 4 Uhr, bei der unterzeichneten Stelle einreichen. Friedberg den 27. September 1887. Großherzogliche Bürgermeisteret Steinhäußer. wird eingerichtet betreffenden Expeditionen Friedberg. 389 Freitag den 30. September l. I., Vormittags 10 Ubr, erden loeo Bahnhof Friedberg 200 Säcke— 200 Ctr.— wiebeln öffentlich gegen Baarzahlung versteigert. Friedberg, 27. September 1887. König, 389 Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. Die hiesige Gemeinde wünscht einen jungen, zur zucht tauglichen Fasel Eber anzukaufeu und sind Offerten sbald bei uns einzureichen Bad⸗Nauheim den 26. September 1887. Großberzogliche Bürgermeisterei Bad-Nauheim. 1376 Wörner. Versteigerung. Donnerstag den 29. d. Mis., Vormittags 10 Uhr Afangend, lassen die Erben des verstorbenen Herrn g. Ehrlich in der Judengasse folgende Gegenstände zersteigern: 1 vollständiges Bett, 2 Sessel, 2 Backtröge, verschtedene Commode, 1 Stublwagen, Bettstellen, Tische, Stühle, Fensterläden, Kleidungsstücke, sowie viel Haus- und Küchengeräthe. Frledberg In Auftrag: 1360 Jos. Butzbach. Damen-& Kildt regen⸗ Mänteln, Kleiderstoffen, Herren⸗ und Knaben Anzügen empfehlen in großer Auswahl billigst 22 17 U 2908 J. Fürth's Etben. Oekonomiegut br große chwalmgrund, ahn zc., shr prelswürdlg zu verkaufen. Näheres auf gefl Anfr (ab D. K. 1246 burch Haasenstein& Vogler, Frank 120 Morgen, Gebäuden, Parzellen, sehr gute Länderei, im fruchtbaren Oberhessen, ganz nahe der Stadt und ist mit oder ohne Inventar aus bes. 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