Bonnerstag den 26. Mai. 42 62. Der Denn Oberhe ssischer Anzeiger. * N U E 1 O50 in„ Hhaird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 1„ E, 4 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. 3 4 J Iwie bel oncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeige„rdf 72 5— N . en ene f lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von Sludn z b 111 Einsendern wen Letten nice Jahresconte bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 5 Post nachgenommen. 1 i a r l e 8 2 lelu 9 Amtlicher Theil. da, c Ausschreiben. u f Friedberg den 10. Mai 1887. Um Auskunft über den dermaligen Auf enthaltsort des Georg Kaiser von Stockheim wird ersucht. Der Großherzogliche Amtsanwalt. J. V.: v. Biegeleben. a Deutsches Reich. n ken Darmstadt, 23. Mai. Prinzessin Vic⸗ 5 et hat gestern am Tag und in der Nacht 0 ar und zum Theil ruhig geschlafen. 0 E Der neue Kirchengesetzentwurf lautet: Artikel 1. ö Kirchenamt, welches mit einem Geistlichen zu be— ist, darf in einer der christlichen Kirchen nur einem schen übertragen werden, welcher seine wissenschaft— Vorbildung nach den Vorschriften dieses Gesetzes Aethan hat und gegen dessen Anstellung kein Einspruch seiten der Staatsregierung erhoben worden ist.(Ar— 9.) Ueber die Form, in welcher der Besitz der vor— ynten Eigenschaften darzuthun ist, wird, soweit nicht Gesetz darüber Vorschriften enthält, das Mini⸗ m das Erforderliche bestimmen. Artikel 2. Der liche, welchem ein Kirchenomt übertragen wird, ist Anden, vor Uebernahme desselben den Verfassungseld sten, sofern er dies nicht schon früher gethan hat. Ie 1 3. Dle Vorschriften über das Erforderniß der 8 chen Staatsangehörigkeit und über die wissenschaft— 1 Vorbildung der Geistlichen kommen zur Anwendung ther. Unterschied ob das Amt dauernd oder widerruflich agen worden, oder nur eine Stellvertretung oder lelstung in demselben stattfinden soll. Arttkel 4. Nachweis der wissenschaftlichen Vorbildung wird orlage von Zeugnissen über das Bestehen der Reife— ug auf einem deutschen Gymnasium, sowle über die ng eines dreijährigen theologischen Studiums iner deutschen Staatsuniversität erfordert. Das sterium ist ermächtigt, aus besonderen Gründen von Erfordernisse des dreijährigen Studtums an einer chen Staatsunivecrsität ganz oder theillweise zu dis— en; insbesondere soll demselben diese Ermächtigung Ateff solcher Kandidaten oder Priester zustehen, welche em Gesetze vom 23. April 1875 über die Vorbil⸗ Dun und Anstellung der Geistlichen eine andere wissen— liche Vorbildung genossen haben. Artikel 5. Das gische Studium kann auch, statt an einer deutschen Fauf! 1—— unt, aten 15 te des lat 13 besetzen. kalsuniversität, an einem innerhalb des Großherzog— 1 uss errichteten, vom Ministerium zur wissenschaftlichen J.* E, Lon dung der Geistlichen geeignet erklärten kirchlichen nnar zurückgelegt werden. Voraussetzungen der Zu— Rauheit ig und Fortführung einer solchen Anstalt sind: „ idem Mintstertum die Statuten und der Lehrplane in— inden- Hi f t und die Namen der Leiter und Lehrer, welche f liche sein müssen, mitgetheilt werden; 2) daß der 16 0 lan dem Lehrplan deutscher Staatsunsversitäten dit, rlig gestaltet ist; 3) daß die an dem Seminar an— a Menden Lehrer die wissenschaftliche Befählgung be— dt galsert n an einer deutschen Staatsuniversität in der Dis— r, zu lehren, für welche die Anstellung erfolgt. Ar— 4% Die Kirchen sind befugt, Anstalten zur theolo— che jeg raktischen Vorbildung der künftigen Geistlichen zu 1„ Aittzalten. Dem Ministerium sind die Statuten dleser l kiten und die für dieselben geltende Hausordnung Auen chen, sowie die Namen der Lehrer und Leiter, b Deulsche sein müssen, mitzutheilen. Artikel 7. all An 1 2 lichen Oberen sind befugt, Alumnate oder Pen— et 1 Konvikte) für Zöglinge, welche Gymnasien oder 1 ichliche Seminar besuchen, zu errichten und zu Amme lalten. Dem Ministertum sind die für solche An— +„Fel geltenden Statuten und die auf die Hausordnung l 2 chen Vorschriften einzureichen, sowie die Namen ter und Erzieher, welche Deutsche sein müssen, 1. heilen. Knabenseminare und andere als die in erwähnten Konvikte bleiben untersagt. Artikel 8. den in Artikel 5, 6 und 7 enthaltenen besonderen arlelfteu bleibt in Ansehung der kirchlichen Lehr- und sbangsanstalten das allgemelne Aufsichtsrecht, welches g Staate bezüglich aller Bildungsanstalten zusteht, in — sarnkelt. Artikel 9. Die obere lürchliche Behörde ist un het, vie Person, welcher ein klrchlsches Amt 4 and übertragen werden soll, dem Minsterlum unter n 7 ia nung der Stelle, für welche sie ausersehen ist, an— role,* n. Das Gleiche gilt bel Versetzung eines Geist— „ chez en ein anderes kirchliches Amt, oder bel Umwand— 1 1 iner widerruflichen Anstellung in elne dauernde. f n, lier ci Mintsterlum ist berechtigt, innerhalb 4 Wochen nach 1„zeige gegen die beabsichtigte Anstellung Elnspruch 1. eh ben, wenn der Anzustellende aus einem auf That— e N 12 Verwesung eines Kirchenamts die Frist von 6 Monaten, sachen beruhenden Grunde, welcher dem bürgerlichen oder; staats bürgerlichen Gebiet angehört, für die Stelle nicht! geeignet ist. Die Thatsachen, welche den Einspruch be- gründen, sind anzugeben. Uebersteigt die Dauer der so hat die obere kirchliche Behoͤrde sich mit dem Mini sterlum in betreff etwaiger Anstände gegen die Person des Pfarrverwesers ins Benehmen zu setzen. Artikel 10. Die provisorische oder definitive Errichtung neuer Pfarr— stellen, sowie die Aenderung bestehender Pfarrbezirke darf nur mit Genehmigung der Staatsregierung erfolgen. Artikel 11. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung kirchlicher Aemter auf Grund des Paternats oder besonderer Rechtstitel anderwelt geregelt ist, behält es dabei sein Bewenden. Desgleichen werden die be stehenden Rechte des Staats bezüglich der Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Artikel 12. Die Uebertragung der Funktionen eines kirchlichen Amts, welche unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen er— folgt, gilt als nicht geschehen und es ist daher die Inter calarverwaltung der betreffenden Pfründe anzuordnen, oder wenn solche bereits angeordnet ist, fortzusetzen. Der Geistliche, welcher die Funktionen eines kirchlichen Amts, dle ihm unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen übertragen worden sind, oder die er, ohne daß den ge— setzlichen Erfordernissen genügt ist, übernommen hat, öffentlich ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu 300 Mark bestraft. Der kirchliche Obere, welcher einem Geistlichen mit Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen ein Kirchen- amt oder die Funktionen eines kirchlichen Amtes über⸗ trägt, wird mit Geldstrafe von 300 bis 1500 Mark be⸗ straft. Artikel 13. Die Verurtheilung eines Geistlichen zu Zuchthausstrafe, die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und der Fähigkeit zur Bekleidung öͤffenüllcher Aemter hat die Unfählgkelt zur Ausübung des kirchlichen Amts und den Verlust des Amtseinkommens zur Folge. Dem Geistlichen, gegen welchen eine der in diesem Ar⸗ tikel bezeichneten Entscheidungen ergangen ist, ist jede öffentliche Ausübung der Funktlonen eines kirchlichen Amtes untersagt. Zuwiderhandlungen gegen diese Vor- schrift werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mark bestraft. Artikel 14. Die vorübergehende Ausübung einzelner kirchlicher Handlungen unterliegt den Strafbestimmungen dieses Gesetzes nicht. Artikel 15. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit seinem Erscheinen im Regierungsblatt in Kraft. Mit dem Inkrafttreten desselben tritt das Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 23. April 1875 außer Wirksamkett. — Die Gerichtsgccessisten Bleyler aus Mainz, Carlebach aus Mainz, Erbes aus Neu-Bam- berg, Frey aus Woogsdamm, Dr. Fuchs aus Darmstadt, Fuhr aus Gießen, Krämer aus Kohden, Lang aus Gießen, Schmidt aus Gießen, Steinberger aus Gießen, Walter aus Darm— stadt, Welcker aus Darmstadt wurden zu Ge— richtsassessoren ernannt. — Milttärdienstnachrschten. v. Lyncker, Prem. Lieut. à la s, des 2. Rhein. Inf.-Regts. Nr. 28 und komm. als Ad]. bei der 49. Inf.⸗Brig. wurde zum überz. Hauptm. befördert; v. Scholl, Rittm, vom 1. Garde- Ul. Regt., der Char. als Major verliehen; Hammacher, Frhr. Schenck zu Schweinsberg, Unteroff, vom 2. Gr. Drag. Regt. Nr. 24, zu Port. Fähnrs, befördert; Goldmann, Sek.⸗Lt. vom 3. Gr. Inf. Regt. Nr. 117, in das Meckl. Füs.⸗ Regt. Nr. 90 versetzt; Höpfner, Vicefeldw. der Juf, des 2. Bats. 1. Nass. Landw. ⸗Regts Nr. 87, zum Sek. Lt. der Res. des 1. Gr. Inf. Regts. Nr. 115, Schmidt II., Sek. Lt. der Inf. des 1. Bats. 2. Gr. Landw. Regts. Nr. 116, Obenauer, Sek. Lt. der Inf. des 1. Bats. J. Gr. Landw. Regts. Nr. 118 zu Prem. Lts. befördert; Schmitt, Sek. Lt, der Inf, des 1. Bats. 3. Gr. Landw.: Regts. Nr. 117, zur Landw. des Eisenb. Regts, versetzt; Fleischhauer, Vieefeldw. der Feld-Art. des Nes. Landw. Bats. Nr. 80 zum Sek. Lt. der Res. des Gr. Feld Art.⸗Regts. Nr. 25, Sieben, Sek.-Lt. vom Train des 2. Bats. 4. Gr. Landw. Regts. Nr. 118, zum Prem. Lt, befördert; Schmidt, Sek. Lt. der Inf, des 1. Bats. J. Gr. Land w.⸗ Regts. Nr. 115, Bastz, Pr. Lt. der Feld⸗Art. des 1. Bats. 1. Gr. Landw. ⸗Regts. Nr. 115, Römheld I., Sek.⸗ Lt. der Feld Art. des 1. Bats. 4. Gr. Landw. Regts. Nr. 118, Pfaff, Sck.⸗Lt. der Feld⸗ Art. des 2. Bats. 4. Gr. Landw.-Regts. Nr. 118 der Abschied bewilligt. Berlin, 24. Mai. Eine Meldung des Wolff'schen Telegraphen-Bureaus theilt mit, daß zur Zeit keinerlei Grund vorhanden ist für die Befürchtung, daß das Halsleiden des Kronprinzen nicht in Bälde behoben sein werde. Eine Ope— ration hat, entgegen anderweitigen beunruhigenden Nachrichten, nicht stattgefunden. Richtig ist, daß der Kronprinz an einer starken anhaltenden Heiserkett leidet; richtig ist auch, daß die ärztliche Untersuchung das Vorhandensein einer Wuche— rung im Halse ergeben; dagegen ist nicht zu— treffend, wenn mitgetheilt wird, daß diese Wuche— rung einen bösartigen Charakter trage, oder daß sie durch Operation entfernt worden sei. Es hat vielmehr die auf Grund gemeinsamer Untersuchung staitgehabte Berathung ärztlicher Autoritaͤten, an welcher die Professoren Berg— mann und Gerhardt, sowie der Leibarzt Wegner und ein englischer Spezialist, Dr. Morell Mackenzie, theilgenommen haben, dahin ent— schieden, daß die im Halse consta t irten wuche— rischen Bildungen bösartiger Natur nicht seien und daher von einem operativen Eingriffe ab— gesehen werden könne. Das Allgemeinbefinden des Kronprinzen ist fortgesetzt ein befriedigendes. Derselbe hat guten Appetit und Schlaf; nur ist ein Sichfernhalten von öffentlichen Acten angerathen, sonst geht und fährt der Kronprinz mit den Seinigen spazieren. — 23. Mal. Reichstag. Ohne Debatte wurde in dritter Lesung die internationale Literarconvention, eben— so in erster und zweiter Lesung die Deelaration zu Ar⸗ tikel 2 und 4 des internationalen Vertrags zum Schutze überseeischer Telegraphenkabel und in zweiter Lesung nach unerheblicher Debatte der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Quartierleistungsgesetzes, endlich in erster Lesung der Gesetzentwurf, betreffend die Abände— rung des Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln genehmigt.— 24. Mai. Der Reichstag erledigte de⸗ battelos die zwette Berathung der Rechnung pro 1884/85, überwies den Bericht der Reichsschuldeneommission an die Rechnungseommission zur Vorberathung und beschloß dem Antrag der Commtsston gemäß die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abg. Grad nicht zu er⸗ theilen. Der Gesetzentwurf betr. die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Arbeiter wurde nach uner⸗ heblicher Debatte fast durchgängig nach den Commissions⸗ beschluͤssen erledigt. Der Praͤsident theilt mit, daß falls die morgige Tagesordnung, worauf auch die Zuckersteuer— vorlage, erledigt würde, der Reichstag sich bis zum 7. Juni vertagen werde. 1 — 23. Mal. Die Branntweinsteuerkommission berieth heute die der Subkommission überwiesenen Paragraphen und nahm den§ 10 mit dem von dem Reglerungs— kommissär bekämpften Amendement Buhl, wonach es dem Bundesrath zustehen soll, zu bestimmen, ob und unter welchen Bestimmungen für den im freien Verkehr Zwecks des Consums weiter bearbeitenden Brannwein eine Rück— vergütung der niedrigeren Verbrauchsabgabe bis zu 5 pCt. für Schwund zu gewähren, ferner den§ 18 mit dem Antrag, daß in Fällen der§§ 16 und 17, wenn elne Defrau datlon nicht stattfand oder nicht beabsichtigt war, nur eine Ordnungsstrafe eintreten soll.§ 25 und folgende wurden mlt den Amendements der Subkommission, daß eln Brennereibesitzer nur dann strafbar ist, wenn dle Defraudation mit seinem Wissen und Willen verübt ist, daß der Höͤchstbetrag der Geldstrafe 10000 nicht uber steigen darf und daß die Bestimmung der Gewerbeord— nung, wonach Kleinhandel mit Branntwein und Spirt. tus von einer Erlaubniß abhängig Uist, für den Verkauf amtlich denaturirten Branntweins, nicht platzgrelft. Die Commission genehmigte die ubrigen Paragraphen theils un⸗ verändert, tbeils mit unwesentlichen, vorwiegend redaktlo⸗ nellen Aenderungen.— 24. Mal. In der heutigen Sitzung der Branntweinsteuereommission erklären zur zweiten Lesung die Abgg. Buhl, Witte, Huene und Spahn, auf die Wiedereinbringung der abgelehnten Anträge erster Lesung verzichten zu wollen, behalten sich aber für ihre Partel genossen eine entsprechende Stellungnahme im Plenum vor.§ 1 wurde unverändert,§ 2 mit Abänderungen angenommen, worunter die wichtigste die Annahme des Antrags Buhl ist, wonach der Bundes rath den Material- steuer zahlenden Brennereien die Herstellung ihres ge⸗ sammten Quantums zum billigeren Steuersaßz bewilllgen kann. Abgelehnt jedoch wurde der in erster Lesung an⸗ gendmmene Antrag Ühden, betr. Feststellung der Maisch raumsteuer auf Grund des monatlich gebrannten Quan⸗ tums. Hier wurde die Regierungsvorlage wieder herge— stellt, wonach das tägliche Quantum zur Bemessung dient Die Commission hat ferner angenommen den in 1. Lesung bereits angenommenen Antrag Buhl- Miquel, wonach vom 1. Januar 1889 ab nur gereinigter Branntwein in Ver— kehr kommen darf, und die Bestimmung, daß der Bun— desrath ermächtigt wird, in einzelnen Fällen den Bren nereien für Aufstellung der Reettficatlons Apparate Zu— schüsse zu leisten, wovon dem Reichstag beim Zusammentritt jedesmal Mittheilung zu machen ist; ebenfalls angenom men wurde heute der Antrag Buhl, wonach für Fabrikate, zu deren Herstellung im freien Verkehr befindlicher Brannt— wein benutzt wurde, bei der Ausfuhr für den Liter reinen Alkohols 50 Pfennig Vergütung gewährt werden kann. Zu§ 2 wurde noch ein Antrag Sattler angenommen, wonach den gemischten Brennereien die für jede von beiden Betriebsarten gezahlten Steuerbeträge verhältniß— mäßig angerechnet werden, und zwar nach dem Durch— schnitt der Jahre 1879/80 bis 1885/86, unter Weglas— sung der böchsten und der geringsten Jahresziffer. Zu dem eingeschobenen Paragraphen betr. den Reetifications— zwang wurde ein Antrag Huene angenommen, welcher bei der Reetification den einzelnen Bundesstaaten das Recht der Einmischung gibt. Die übrigen Paragraphen bis 38a werden unverändert oder mit wenig wesentlichen Aenderungen genehmigt. Ausland. Frankreich. Paris, 24. Mai. Grevy berief heute Morgen Floquet und theilte ihm mit, daß alle ministeriellen Combinationen, welche ihm möglich erschienen, vergeblich versucht worden seien. In dieser Situation appellire er an seine Opferwilligkeit, selbst ein Cabinet zu bilden. Floquet verlangte, bevor er einen Beschluß fasse, vierundzwanzig Stunden Bedenkzeit. Großbritannien. London, 23. Mai. Die Königin reiste heute, begleitet von dem Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Batten— berg und den Kindern des Herzogs Connaught, von Windsor nach Balmoral, wo sie bis zum 17. Juni bleiben wird. Belgien. Brüssel, 23. Mai. Gestern Abend wurde in La Louvière ein neues Dyna— mit⸗Attentat verübt im Hotel du Commers, wo die meisten Offiziere der nach La Louvlere be— orderten Truppen wohnen. Es erfolgte eine Explosion, wodurch drei höhere Offiziere, da— runter ein Oberstlieutenant und ein Regiments— arzt, verwundet wurden. Der angerichtete Schaden ist ein beträchtlicher. Drei Männer bedrohten in La Louvière die Schildwache bei dem dor— tigen Telephonbureau; die Schildwache feuerte und tödtete einen der Angreifer. In Borinage ist der Streik jetzt allgemein. Es streiken gegen 13000 Arbeiter. Türkei. Constantinopel. 23. Mai. Die Pforte hat eine Cirularnote erlassen, in welcher sie die Mächte zu einem Gedankenaustausch über die Lösung der bulgarischen Frage, namentlich zur Nennung von ein oder zwei Candidaten für den Bulgarenthron, auffordert. — 22. Mai. Die englisch⸗türkische Con⸗ vention betreffs Egyptens wurde heute hier unterzeichnet. Rußland. Petersburg, 23. Mai. Das Kaiserpaar und die Großfürsten sind gestern wieder in Gatschina eingetroffen. Aus Stadt und Land. —d. Friedberg. Letzten Freitag fand auf dem Windecker'schen Felsenkeller die Generalversammlung des hiesigen Volksbildungs vereins statt. Nach der Eröffnung durch den Vorsitzenden, wobei derselbe darauf hinwies, daß mit dem Abschluß dieses Jahres zugleich die 5. Verwal- tungspertode und das 15. Vereinsjahr seinen Abschluß erresche, erstattete der Schriftführer den Jahresbericht über das abgelaufene Vereinsjahr, dem wir folgende Daten entnehmen. Die Thätigkeit des Vereins ist eine dreifache: Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Unterhaltung eines Lesezimmers und Ausgabe von Büchern N ü aus der Vereinsbibliothek. Im letzten Winter wurden 6 Vorträge über verschledene Gegenstände gehalten, die sehr zahlreich besucht waren. Ebenso war das mlt Lek türe belehrenden und unterhaltenden Inhalts, mit Karten und Nachschlagwerken Jedermann zur Verfügung gestellte Lesezimmer des Vereins stets sehr fleißig besucht. Auch die Benutzung der Vereins bibliothek hat sich etwas ge— hoben, wenn auch eine stärkere Nachfrage nach Büchern aus derselben mit Rücksicht auf die gediegene Auswahl der Schriften recht wünschenswerth wäre. Der Fort— bildungsschule wurden 20 Mark zu Prämten für würdige Schüler überwiesen. Schließlich gedachte der Bericht auch der Unterstützungen, die der Verein von den ver— schiedensten Seiten zur Förderung seiner Zwecke erfahren und wurde hierfur der geziemende Dank abgestattet. Hierauf fand Rechnungsablage von Seiten des Rechners statt, der dann— da die bestellten Revisoren die Rech— nung richtig befunden— entlastet wurde. Ebenso wurde der von demselben aufgestellte Voranschlag für das kom— mende Jahr genehmigt. Hierauf wurde die Wahl des Vorsitzenden und der Ausschuß mitglieder vorgenommen. Sowohl der Vorsitzende, Reallehrer Blickhahn, als auch sämmtliche Ausschußmitglieder bis auf eins, dos eine Wlederwahl aus triftigen Gründen glaubte ablehnen zu müssen, wurden wiedergewählt: Semtnarlehrer Wahl, Schulrath Schmidt, Bürgermeister Steinhäußer, Medt— zinalrath Dr. Lorenz, Seminarlehrer Dr. Heid, Kauf— mann Heinrich Bechstein, Reallehrer Wlesehahn; neu eingetreten ist Reallehrer Dr. Karg. H. V. Friedberg. Vom 1. Juni ab wird der neu eingelegte Schnellzug Nr. 308 von Cassel, 1.— 3. Klasse führend,(Ankunft 6 Uhr 40 Min. in Frankfurt) in Frled⸗ berg halten. Der Werth und die Annehmlichkelt dleser Anordnung werden gewiß allgemein anerkannt und ge— schätzt werden. Es bleibt nur zu bedauern, daß nicht auch Schnellzug 307(Abfahrt von Frankfurt 10 Uhr 55 Min. Nachts) hier anhalten wird. Auf die am 14. April von dem Verein für Handels- und gemeinnützige Zwecke an das Kgl. Preußische Ministerium für öffentliche Ar— beiten gerichtete Eingabe ist unter dem 23. Mat in dieser Hinsicht abschlägiger Bescheid ertheilt worden. §Okarben. Programmmäßig wurde am Sonn— tag die ausgeschriebene landwirthschaftliche Versamm— lung der Section Vilbel unter dem Vorsitz des See— tions Vorstehers, Verwalter Stahl aus Kloppenheim, abgehalten. Hauptpunkt derselben bildete der Vortrag des Professors Dr. Tobisch von Friedberg,„über ratio— nelle Fütterung.“ Redner verbreitete sich in etwa 184. stündiger, formgewandter Rede vor allem über die chemisch phystologischen Forschungen, die wissenschaftliche Basis des Themas und daran anschließend, allmählich die Praxis berührend, die für die Landwirthschaft wich— tigsten Bedingungen für die Ausführung einer rattonellen Fütterung. Es muß anerkannt werden, daß es dem Redner gelungen, ein derartig schwieriges Thema den Zuhörern verständlich zu machen, ohne dabei die wissen⸗ schaftliche Schärfe außer Acht zu lassen. Bürgermeister Schneider aus Klein-Karben hatte Aststücke mit Blut— läusen mitgebracht, die zur Belehrung für Diejenigen, welche das dem Apfelbaum so schädliche Inseet noch nicht kannten, mit der Weisung herumgereicht wurden, sich an der nun obligatorischen Vertilgung rege zu be— theiligen. Den dritten Punkt der Tagesordnung bildete vie noch lange nicht gelsste Milchfrage. Harte Anklagen förderte Pfarrer Dr. Müller aus Petterweil gegen Frank— furter Milchabnehmer zu Tage, und es wäre wünschens— werth, dieser Frage endlich einmal mit voller Thatkraft näber zu treten, um die Lösung derselben zu Nutz' und Frommen der Wetterau herbeizuführen. Damit schloß die sehr anregende Sitzung mit dem Wunsche Vieler, recht bald wieder eine derartige Belehrung für ihren schweren Beruf zu erfahren. Allerlei. Frankfurt, 23. Mai. Trotz der abnorm niedrigen Temperatur kam heute Nachmittag über uns ein Ge— witter mit heftigem Hagel zum Ausbruch, das sich zwar nur in wenigen schweren Schlägen entlud, deren letzter aber ein Todes bote war. Wohl Niemand der Anwohner des Friedberger Thores ließ es sich träumen, als dleser jähe B¹litzstrahl hernsederkrachte, daß er ein hoffnungs⸗ volles junges Leben abgerufen hatte. Ein auf dem Wege nach der Musterschule begriffener 15jähriger Schüler, namens Ullrich ist, nur wenige Schritte vom Halte— platz der Trambahn, unter der großen nach dem Weiher führenden Allee, am sechsten Baume derselben, linker Hand, vom Blitz erschlagen worden. Freiburg i. Br. Hier fand am letzten Samstag in Gegenwart des Großherzogs die Eröffnungsfeler der Höllenthalbahn statt Berlin, 23. Mal. In der Berufungsinstanz wurden die Redacteure des„Berliner Tageblattes“, Dr. Zarnow und Emil Barth, als des durch Veröffentlichung der Gerüchte über die Erschießung des Oberstlieutenants Villaume begangenen groben Unfugs schuldig erkannt und zu vierwöchentlicher Haft verurtheilt. Pest, 23. Mal. In Südungarn richten die aus— tretenden Fluͤsse große Verheerungen an. Das Hochwasser steigt noch. Großwardein ist zum Thell überschwemmt. Temesvar, 23. Mal. Die Gegend zwischen Paracz und Czebza ist gänzlich überfluthet, Petromary ist voll— ständig überschwemmt. Viele Häuser sind eingestürzt und die Einwohner geflüchtet. Der Ort Macedonia hat stark gelitten, Czebza ist gänzlich vernichtet. Handel und Verkehr. Friedberg, 24. Mal. Fruchtpr. Watzen M. 19.75 bis 20., Korn M. 14— 14.25, Gerste M. 13 14., Hafer M. 11.50— 12. Alle Prelse verstehen sich a = 200 Zollpfd. 5 Friedberg, 25. Mat. Buttermarkt. But per Pfd. M. 1.05— 1.10. Cier 2 St. 9 Pf. Butzbach, 21. Mat. Wochenmarkt. Butter ko per Pfund 0.95— 1.00 M. Käse per Pfd. 45— 46 Eier 1 St. 5 Pf. Gießen, 24. Mal. Auf dem heutigen Ma kostete Butter per Pfd. M. 0.90— 1.10, Eier! St. 4 5 Pf., Käse per St. 5—7 Pf., Tauben per Paar M. 0.600,70 10 Hühner per St. M. 1.50— 1.70, Hahnen per St. M. 170 bis 2.00, Enten per Stück N. 1.70— 2.30, Ochsen flelsch per Pfd. 62—64 Pf., Kuh- und Nintfleisch 3 bis 56 Pf., Schweinefleisch 54 60 Pf., Hammelfleisch 50— 62 Pf., Kalbfleisch 40—46 Pf., Kartoffeln per 100 le M. 4.00— 5.00, Zwiebeln per Ctr. M. 6.00 8,00. Kirschen per Pfund M. 0.80. 1 Gießen, 21. Mal. Der Auftrieb zu unserem Vieh markte am 17. und 18. d. Mts. war wieder sehr be deutend. An Rindvieh waren 1696 Stück und Schwein“ a 2487 Stück aufgetrieben. Der Handel war lebhaft Nächster Markt Dienstag den 21. Junt d. J. 9 Grünberg, 21. Mai. Fruchtpr. Weizen M. 19.40, 0 Frankfurt, 23. Mal. Fruchtber. Hlesiges Welzen⸗ mehl Nr. 0 M. 32.50- 34.50, Nr. 1 M. 28.50— 30.00, Nr. 2 M. 26.00— 27.00, Nr. 3 M. 24.00 26.00, Nr. 4 M. 19.00— 20.50, Nr. 5 M. 16.00 17.50, Meilchbrod⸗ und Brodmehl im Verband M. 54.00-57.00, nord⸗ deutsches und westfälisches Weizenmehl Nr. 00 M. 25.50 bis 26.50, Roggenmehl(hies.) Nr. O M. 22.75— 23.75, Nr./ M. 20.75—21.75, Nr. 1 M. 18.00 19.25, 0 Nr. 2 M. 15.50— 16.50, Weizen ab unserer Umgegend M. 19.75— 20.25, fret Bahnhof hier M. 20.25— 20.50, fremder nach Qual. M. 18.50— 20.25, Roggen hlesiger M. 14.50, russischer je nach Qual. M. 13.50— 14.00% Gerste, Brauerwaare M. 15.00— 17.00, do. zu Mahl. zwecken M. 12.00, Hafer prima M. 12.25— 12.5 M. 11.50— 12.00, Raps M. 23.00—24., Mais M. 11.50, Erbsen M. 13.—21., Linsen M. 20.—88., Wicken M. 12, Heu per Ctr. M. 2.75— 3.25, Stroh M. 2.50— 2.79% Roggenkleie M. 4.25— 4.50, Weizenkleie M. 3.804, Malzkeime M. 3.75—4., Moostorfstreu prima M. 1.30, kuchen M. 5.75, Mohnkuchen M. 3.75—4., Relsmehl mlt garanttrt 22— 24% Fett und Protéin⸗Gehalt M. 4.50, Chilisalpeter per Frühjahr 1888 M. 8.85(schwankend) ab Rotterdam. Sämmtliche Artikel bet Abnahme von 200 Etr, an. Rüböl im Detail M. 52. Frankfurt, 23. Mai. Viehmarkt. Angetrieben waren heute 501 Ochsen, 23 Bullen, 431 Kühe, Stiere und Rinder, 381 Kälber, 104 Hämmel, 3 Schaflämmer, h 202 Schweine. Die Preise stellten sich pro 100 Pfd. Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qual. M. 60—63., 2. Qual.. M. 54—57., Bullen 1. Qual. M. 42—44., 2. Qual, M. 38— 40, Kühe, Stiere und Rinder 1. Qual. M. 52 bis 54., 2. Qual. M. 44—48., Kälber pro 1 Pfd. Schlachtgewicht: 1. Qual. 50—55 Pf., 2. Qual. 4550 Pf., Hämmel 1. Qual. 48—52 Pf., 2. Qual. 44 46 Pf., Schweine 1. Qual. 49 51 Pf., 2. Qual. 4648 Pf. Frankfurt, 24. Mai. Auf dem heutigen Heu⸗ und Strohmarkt waren 60 Wagen angefahren, Heu kostete der Ctr. M. 2.40— 3.20, Stroh M. 2.40 2.60. Butter M. 90—95, Eier M. 3.80—5. Spargeln der Ctr. M. 50—60, Kirschen das Pfd. 60 Pf., der Etr, M. 45— 50. Kartoffeln das Malter M. 4.50—5, neue der Ctr. M. 20, Malteser M. 15. In Vermeidung von Verlusten machen Folgendes aufmerksam: Bisher konnten irrthümlich auf- geklebte Briefmarken der Reichspost durch einfaches Be⸗ werden. Bei den nun zur Ausgabe kommenden, neuen Marken ist dies nicht mehr der Fall, indem deren Farbe im Wasser sich fofort auflöst, wodurch die Marke un⸗ brauchbar wird. 7080 Eingesandt. f Friedberg. Nachdem der Unfug, des Sonntag gegen Abend das von auswärtigen Viehhändlern zur Verladung auf die Eisenbahn hierher gebrachte Schlacht- vieh schon stundenlang vor der Einladezelt anzu⸗ treiben und bis zur Eröffaung des Bahnhofs außerhalb desselben auf der Straße aufzustellen, in neuerer 115 wieder ärger wie je überhand nimmt und genommen hat, wobei die Straße, deren Reinigung den Anwohner poltzeilsch anbefohlen ist, in ärgster Weise verunreinigt 04 und verpestet wird, erlaubt man sich hiermit das Veit langen wlederholt öffentlich auszusprechen, daß die Poltze behörde diesem aller öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen den Scandal endgültig ein Ende machen möge.—d.— Jsraelitischer Gottesdienst in Friedberg. Sabbathfeier vom 28. Mai 1887. Freitag Abends 7 Uhr 15 Min. Samstag Morgens 8 Uhr. Samstag Nachmittags 4 Uhr. Sonntag den 29. und Montag den 30. Mak: Schebuoth⸗ oder Wochenfest. e Buxkin, Kammgarne für Herren⸗ und Knaben⸗ kleider, garantirt reine Wolle, nadelfertig, circa] 140 em breit à Mark 2.35 per Meter, versenden in einzelnen Metern, sowie ganzen Stücken portofrel in's Haus Oettinger& Co., Frank- furt a. M., Buxkin⸗Fabrik- Depot.— Dlrekter Versandt an Private. Muster⸗Collektionen 9000 1 willigst franeo. Rorn M. 14.50, Gerste M. 13.00, Hafer M. 11.80% Erbsen M. 14.50, Lein M. 24.00, Kartoffeln M. 3.60, 7 9 2 e⸗Körle Guoßherzes Echalbstertt bonmode, Klaberschrän 0 Jagel Clavi J ulfirdige chin und Henentölker nk sonslige G A baagablung mittel 1 2 Acgbahn Spelzenspreu M. 1.20, Sesamkuchen M. 5.—5.25, Raps, 0 9554 Akut des Her I 5 tles ca. 25 lothe; des n bester 1 wir auf irgerben. dhe fte feuchten vom Couvert losgelöst und wieder verwendet U ö — . „ 5 8 1 a Ergebung von Bauarbeiten. 8. Die zur Unterhaltung der Dächer sämmtlicher fis— e lelechen Gebäude im Baubezirk Friedberg pro 1887/88 derlichen Arbeiten und Matertallteferungen sollen auf Wege der öffentlichen Anbtetung vergeben werden. Bounschläge und Bedingungen liegen zur Einsicht auf sen Bürgau der unterzelchneten Stelle offen, an welche ue die Angebote spätestens bis zum 2. Juni, Vor⸗ Ateags 11 Uhr, versiegelt und mit entsprechender Auf⸗ hrt versehen, postfret einzusenden sind. riedberg den 23. Mai 1887. Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg. Kranz. 0 Holzabfahrten. die Holzabfahrten aus und durch den hlesigen Ge— * ele ewald sind bis auf Weiteres bei Strafe verboten. ber⸗Mörlen am 24. Mai 1887. Deen N Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Mörlen. Hife 1 95 Jeckel. een N 2 A 5— 2 Lersteigerungs-Anzeige. 1 Donnerstag den 26. Mai l. I, A Nachmittags 1 Uhr, „en in dem Schulhause zu Ober-Florstadt * 1 9 Schreibseeretär, N. N. Commode, . 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Statt jeder besonderen Meldung. f Allen Theilgehmern die schmerzliche Mitthel- lung, daß heute Morgen 1210 Uhr meine treue 5 Gattin Elisabetha Fuendeling, geb. Schaub, nach langem qualvollen Leiden zu Heppenheim? vom himmlischen Vater abgerufen wurde. Friedberg i. H., 28. Mai 1887. Der trauernde Gatte: 1945 Friedr. Fuendeling. —— Bad-Naubeim. 1963 Am zweiten pft eres findet in meinem Saale Tanzmusik. H. Fri statt, wozu ich fr eundliaf einlade. Selzerbrunnen. Montag den 30. d. Mts., als am 2. Pfingstfeiertage, Tanzmusik, wozu freundlichst einladet P. Weitzel Wittwe. de Berliner Hagel-Assecuranz⸗Gesellschaft von 1832 an er früchte gegen Hagelschaden zu festen Prämsen, also ohne die Versicherten zu irgend welchen Nachzahlungen zu verpflichten, falls die Prämien Einnahme zur Deckung der Schäden und Kosten des betreffenden Jahres nicht ausreichen sollte. In solchem Falle deckt die Gesellschaft den Verlust aus ihren Reservefonds, oder aus ihrem Grundkapital von 3,000, Mark. 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Daß das Fest überhaupt möglgg 1 5 war, ist das unvergeßliche Verdlenst der opfern, 1 willigen Bewohner der wir nehmen daher gerne Veranlassung, hiemtt ener Dank öffentlich auszusprechen; insbesonden danken wir herzlich dem Dilettanten ⸗Vereln dem Musikvereln und dem Liederkranz für ihr! e Ebenso dankbey d he gütige Mitwirkung zu Ehren des Tages. Stadt Friedberg 14 14 und gedenken wir der wohlwollenden Fürsorge für uns leben taubstummen Festgäste durch Herrn Vierbraug Steinhäußer und durch die Herren Theobald in F Hotel Trapp. Friedberg den 23. Mai 1887. Großherzogliche Direktion des Taubstummen⸗ Justitutz, Wodaege. 1954 Samen des Taunusclubs Welterau Donnerstag den 28. Mal, Abends 6 Uhr, auf dem Johannisberg. 1927 Der Vorstand. in Sommerpantoffeln, Morgenschuhen in Lasting mi und ohne Gummizüge, in bekannt solider guter Waal zu recht billigen Preisen bei 1564 Heinr. Die nhl. Usagasse Seiustes Blüthenmehl, bei Abnahme von 5 Pfund a 19 Pf, empfiehlt 1959 J. A. 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Red.: Carl Bindernagel. 1845 eingetragene Genossenschaft. empfiehlt 1952 Brauerei Müller. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. Der Pfingstfeiertage wegen erscheint Dienstag den 31. Mai keine Nummer des Anzeigers. D — U Hierzu Praktischer Rathgeber für Landwirthe Nr. 4 und Praktischer Rathgeber für's Haus Nr. 5. T die wärt 1% Das Nach elke 1155 se I nacde Cin ein Janua ie, 8 10 Matz 18 Große e Auswahl 0 heim D auh heim uernheim enhem achenbrücken esbeim Eng Oräsenro Ain Self un Dutkguldenwe ac Vuithem unn Assenheim Nach Au Kreise Frie dür den e an Heu gbantt: I.. d Hathusver dl befunde 2. d Aatdeccguers 8 Jushauen v lgathümet Aihnsüte N fue zu so te 18. d e ufede hne sel 0 hahle, Fr i — Darn de 1 2