elle VfH a 5 E Kaisersteg — esse u. Usagass tu Ut Ar 1 4 12 nekern L Da bern indet sich D. Künmm boi-Apethe al 1887. Jepollst J. Condit. 0 g 7 5 nicht übersteigen, erlaubt. Bonnerstag den 21. Zuli. M 85. berhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit L lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern nd der Justiz vom 20. Mai l. J. zu Nr. M. J. 12,459 und unter Zustimmung des Kreisausschusses wird das Polizeireglement rubricirten Betreffs auf Antrag des Ortsvorstandes zu Friedberg dahin abgeän— ert, daß in pos. 6 das Wasserholen an den öffentlichen Brunnen zur benutzung für die Baugewerbe auf alle Gewerbe ausgedehnt worden ist. Die Fassung des Reglements ist nunmehr folgende: 1. Das Wasserholen an den städtischen Lausbrunnen und Pumpen nur in Gefäßen, welche den Gehalt eines gewöhnlichen Zubers oder 2. Bei dem Wasserholen gebührt dem Zuerstkommenden, jedoch sur für die Füllung zweier Gefäße, der Vorzug. 1 3. Das Verunxeinigen der Brunnen, Brunnentröge und Muscheln streng verboten, ebenso das Tränken von Vieh an denselben. 4. Das Auswaschen der Waͤsche, Reinigen von Wagen, Chaisen, zaͤssern und dergleichen, ebenso das Waschen von Gemuͤse an den krunnen ist untersagt. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Jetreffend: Polizeireglement über das Wasserholen an öffentlichen Brunnen der St adt Friedberg. 5. Au den Brunnen, an welchen sich Drücker, Hebel oder Krahnen befinden, dürfen diese in keinerlei Weise festgestellt, gespertt werden und sind dieselben nach jedesmaligem Gebrauche sogleich zu schließen. 6. Das Wasserholen an den öffentlichen Brunnen zur Benutzung für gewerbliche oder technische Zwecke ist untersagt und kann nur in Ausnahms⸗ fallen nach besonders eingeholter polizeilicher Erlaubniß gestattet werden. 7. Kinder unter zwölf Jahren dürfen die Pumpen durchaus nicht benutzen. 8. Bei Brandunglücken treten die Bestimmungen dieses Reglements außer Kraft. 9. Wer diesen Vorschriften und Verboten zuwiderhandelt, soll insoweit er nicht wegen Sachbeschädigung nach Artikel 303 des Straf⸗ gesetzbuchs für das deutsche Reich einer gerichtlichen Bestrafung verfällt, mit einer Polizeistrafe von 1 bis 10 Mark belegt werden. Friedberg den 19. Juli 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr Wallau. T 5 betreffend: Polizeireglement über Reinigung der Straßen und Ortsdurchfahrten. Die Fassung des in rubricirtem Betreffe erlassenen Polizeireglements vom 14. hen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 11. Julie l. sreises Friedberg dahin geändert, daß in§. 2 des Reglements angrenzen, dergestalt ob, daß sie diese Reinigung längs deren Mitte der Fahrbahn besorgen lassen müssen. Durchkreuzen sich Theil der Kreuzstraße reinigen zu lassen, welcher nach seiner Hofraithe liegt. sonen wegen der Straßensäuberung eine Privatübereinkun thümer aber vor der Unterlassungsstrafe nicht schützen.“, ge Worte„und dazu gehörigen“ zu streichen sind. Nach Ansicht des Artikels 114 des Polizelstrafgesetzes also lautend: Art. 114. Diejenigen, welche den sonstigen von der Polizelverwaltungs behörde erlassenen Verordnungen wegen Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen innerhalb der Städte und Ortschaften, namentlich auch wegen Bestreuung der Fußpfade mit Sand u. s. w. bei entstehendem Glatteise, sowse wegen Anlegung von Röhren an unmittelbar auf die Straße gehen— den Dachrinnen oder Küchengoßsteinen nicht Folge leisten, verfallen in eine Strafe von dreißig Kreuzern bis zwei Gulden id in Folge Ermächtigung Großh. Ministerlums des Innern vom 5. April 1856 Nr. M. d. J. 5141, und 11. Dezember 1856 zu Nr. M. d. J. 16744 werden i bevorstehenden Regulative eingeschärft, beziehungswelse verfügt: A. Allgemeine Vorschriften für sämmtliche Gemeinden des Kreises. §. 1. in der Regel müssen in jeder Woche einmal Samstags und außerdem oft es vie Polizetverwaltungsbehörde besonders anordnet, sämmkliche Orlsstraßen heinigt und der zusammengekehrtle Koth von der Straße weggebracht werden. Das nigen muß vor Einbruch der Nacht vollzogen sein. Fällt auf den Relnigungstag chrisilscher Feiertag, so geschieht die Resnigung an dem nächstvorhergehenden Hrktage. Sollte Schnee gefallen sein, so fällt die vorerwähnte Verbindlichkeit zur raßen reinigung bis zu eingetretenem Thauwetter weg. Statt dessen muß aber Schnee von den Bar quets zunächst der Häuserreihe in einer Breite von 4 bis Fuß in der Weise entfernt und weggekehrt werden, daß dadurch keine Anhäufung Schnees in der Fahrbahn veranlaßt wird. Bei entstehendem Glattelse müssen e Fußpfade zunächst der Häuserreihe von denen, die zur Reinigung der Straße oflichtet sind, mit Sand, Sägmehl und dergleichen bestreut werden. In gleicher Jese haben dieselben auf Aufforderung der Pollzeibehörde sofort das Ess auf den Etraßen aufzuhauen, und, wo es nicht auf Gemeindekosten geschieht, wegzuschaffen. a§. 2. Die Reinigung der Straßen liegt denfenigen, die mit Gebäuden, Höfen, ür ten und Plätzen an denselben angrenzen, dergestalt ob, daß sie diese Reinigung lines deren Ausdehnung an der Straße hin und bis in die Mitte derselben d. i. de Mitte der Fahrbahn besorgen lassen müssen. Durchkreuzen sich zwel Straßen, at jeder der anstoßenden Nachbarn auch noch den Theil der Kreuzßraße reinigen 1 assen, welcher nach selner Hofralthe liegt. In der Regel ist nur der betreffende shenthümer dafür, daß die Reinsgung ordnungsmäßig geschteht, verantwortlich ies kann, wenn gleich ihm fret steht, mit Mlethsleuten oder anderen Personen ten der Straßensäuberung eine Privatüberelnkunft zu treffen, eine solche 27 1 prlvatrechtliche Wirkungen äußern, den Elgenthümer aber vor der Unterlassungs— hae nicht schützen. 1 0 in folgenden Fällen geht die Verantwortlichkett des Hauselgen— 7 4 Frledberg den 19. Juli 1887. 4 Bekanntmachung. Februar 1857 wird mit Genehmigung des Großherzog J. zu Nr. M. J. 16,851 und mit Zustimmung des Kreisausschusses des „der seither den Wortlaut hatte: „Die Reinigung der Straßen liegt denjenigen, die mit Gebäuden und dazu gehörigen Höfen, Gärten und Plätzen an denselben Ausdehnung an der Straße hin und bis in die Mitte derselben d. i. die zwei Straßen, so hat jeder der anstoßenden Nachbaren auch noch den In der Regel ist nur der betreffende Eigenthümer dafür, daß die Reinigung orduungsmäßig geschieht, verantwortlich und es kann, wenn gleich ihm frei steht, mit Miethsleuten oder anderen Per⸗ 5 ft zu treffen, eine solche doch nur privatrechtliche Wirkungen äußern, den Eigen⸗ Das Reglement lautet nunmehr: thümers auf Andere über, nämlich: 1) wenn eine Hofraithe sich im Nießbrauche von Jemand befindet, auf den Nießbraucher, 2) wenn sie als Besoldungswohnung selbst darin wohnen zu bleiben, hingegeben ist, auf den Besoldungsinhaber, und 3) wenn sie der Eigenthümer, ohne im Ganzen an eine Familie vermiethet, und daß dies geschehen, der Polizeibehörde angezeigt hat, auf den Miether. §. 4. Die Sorge für die Reinigung vor öffentlichen Gebäuden, insoweit die Bestimmungen des vorstehenden Paragraphen nicht darauf Anwendung finden, liegt den betreffenden Verwaltungsvorständen ob. §. 5. Ist eine Straße nicht über 21½ Klafter breit, und auf der einen Seite kein Besitzthum vorhanden, dessen Eigenthümer oder Inhaber nach den vorstehenden Bestimmungen zur Reinigung verpflichtet wäre, so ist der Eigenthümer oder Inhaber (ogl.§. 3 und 4) der gegenüberliegenden Hofratthe verbunden, die Straße nicht blos bis zur Mitte, sondern vollständig auf beiden Seiten reinigen zu lassen. §. 6. Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen Anderen keine Verbindlichkeit besteht, ferner die Reinigung der öffentlichen Plätze und der Plätze um dle öffentlichen Brunnen, soll auf Kosten der Gemeinden geschehen. §. 7. Es ist verboten bei der Straßenreinigung dem Nach bar den Unrath zuzuführen. Dagegen müssen die aufstoßenden Nachbarn die telle, wo sie an⸗ grenzen, insbesondere die aufstoßenden Rinnen und Gossen dergestalt säubern, daß kein Koth oder Unrath dazwischen liegen bleibt. B. Besondere Vorschriften und zwar: Für dle Gemeinden Friedberg und Butzbach und die Gemeinden Nleder— Wöllstadt, Ober⸗Wöllstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Welsel, Kirchgöns, Pohlgöns, Ober⸗Mörlen, Assenheim, Bönstadt, Fauerbach II, Ossenheim, Florstadt(Ober- und Nleder-), Staden, Melbach, Södel, Wöͤlfershelm, Ober- und Niederros bach. §. 8. Jeden Mittwoch und Samstag müssen sämmtliche Straßen gehoͤrig gereinigt werden. St S S — 1 C. Für die Städte Friedberg und Butzbach: §. 9. An den unmittelbar auf dle Straße gehenden Dachkandeln oder Dach— rinnen müssen Rohren angelegt werden, welche bis auf einen Fuß von dem Straßen— pflaster herabreichen. Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Regulative enthaltenen Bestimmungen werden nach Art. 114 des Pollizelstrafgesetzes bestraft. Vorstehendes Regulativ ist von den Großherzoglichen Bürgermelstereten in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und die Bekanntmachung in dem Verkündigungsregister zu beurkunden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. B.: Dr. Wal kah. — Betreffend: Polizeireglement über Reinigung der Straßen und Ortsdurchfahrten. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgerm Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam machen, Bekanntmachung. Friedberg den 19. Juli 1887. eistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt, beauftragen wir Sie, solche in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen, J. V., t Wali Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach§. 12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provinzialausschuß während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält. b e Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohn zur Verhandlung gelangen. Gießen am 15. Juli 1887. Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen e Einfluß. a f Der Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen. Dr. Bekanntmachung. Betreffend: Unfallversicherung, hier die Südwestdeutsche Holzberufsgenossenschaft.. l a Herr Ingenieur Gustav Keim zu Frankenthal ist zum Beauftragten der rubricirten Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen ernannt worden. Friedberg den 18. Juli 1887. Boekmann, Provinzialdirector. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Deutsches Reich. Darmstadt. Der Professor Dr. Kittler wurde für die Zeit vom 1. September 1887 bis dahin 1888 zum Direktor der technischen Hochschnle ernannt. Berlin, 18. Juli. Der Kasser ist gestern Abend neun Uhr wohlbehalten in Innsbruck eingetroffen; er wurde am Bahnhofe von dem Statthalter Wittmann empfangen und nach dem „Tyroler Hof“ geleitet. Die Bevölkerung be— grüßte den Kaiser mit sympathischen Zurufen. Einen officiellen Empfang lehnte der Kaiser ab. Die Abfahrt von Bregenz war um ½5 Uhr erfolgt; von Mainau bis Bregenz gaben auch das badische erbgroßherzogliche Paar dem Kaiser das Geleit. Auf dem Verdecke des Schiffes „Kaiser Wilhelm“, auf welchem die Begegnung des Kaisers mit dem Prinz-Regenten Luitpold stattfand, hatten der Kaiser, der Prinz-Regent und die badischen Herrschaften den Thee einge— nommen.— 19. Juli. Der Kaiser begab sich heute Morgen vom Tyroler Hof in Innsbruck zum Bahnhof, auf dem Wege von einer dicht— gedrängten Menge ehrerbietigst begrüßt. Auf dem Bahnhofe sprach der Kaiser dem Statt— halter seinen Dank aus für den Empfang, be— stieg darauf, auf dem Bahnhofe die Anwesenden huldvoll grüßend, den Salonwagen. Die Ab— fahrt erfolgte um 9 Uhr. Der österreichische Kaiser hat den Wunsch ausgesprochen, den Kaiser Wilhelm wie alljährlich zu begrüßen, indem er ihm Zeit und Ort anheimstellte. Die Antwort dürfte von der Gasteiner Kur abhängen. — Die„Nordd. Allg. Zeitung“ bestätigt die Nachricht, Fürst Bismarck wolle das Handels— ministerium an Staatssecretär von Bötticher ab— geben. Richtiger gesagt wäre, wie das Blatt andeutet, das„Reichshandelsministerium“. — Die Verhaftung des socialistischen Central— Comité's in Berlin, aus 8 Personen bestehend, hat große Bestürzung unter den hiesigen Social— demokraten hervorgerufen. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien. Der Prinz von Coburg bleibt, wie man dem Fr. J., meldet, vorläufig in Ebenthal und geht später in ein Seebad. Frankreich. Paris, 18. Juli. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde, nachdem der Entwurf über die directen Steuern mit 475 gegen 7 Stimmen angenommen war, zur Berathung der Mobilmachungsvorlage über— gegangen. Cavaignac bekämpfte den Versuch als unnütz, da eine solche Mobilmachung nicht unter denselben Bedingungen vor sich gehen könne, wie eine allgemeine. Kriegsminister Ferron legte die Bedingungen dar, unter denen sich die Mobil— machung vollziehen werde; es werde zwar eine geringe Arbeitsstörung in der Gegend, wo die Uebung stattfinde, eintreten; aber übertrieben sei, wenn man das mit dem Kriegszustande vergleiche; nur 20,000 Mann und 10,000 Pferde würden eingestellt; der Eisenbahndienst werde nicht voll— ständig gehemmt. Der Minister bat, den Ent— wurf anzunehmen. Baron Reille sprach gegen die Annahme. Für die Berathung wurde mit 394 gegen 131 Stimmen die Dringlichkeit er⸗ klärt. Bis Artikel 8 wurde darauf der Ent— wurf genehmigt. Artikel 9, der bestimmt, daß der Zahlungs- und Lieferungstermin in der be— treffenden Gegend um einen Monat verlängert werden soll, wurde vom Handelsminister bekämpft und in Folge dessen abgelehnt. Der ganze Entwurf wurde mit 329 gegen 118 Stimmen angenommen. Großbritannien. London, 19. Juli. Das Unterhaus nahm in der ersten Lesung die Regierungsvorlage zwecks Gewährung kleiner Pachtgüter an Bauern an. Bulgarien. Tirnowa, 18. Juli. Stoilow erklärte den Abgeordneten: Unsere Action ist be— endet, jetzt beginnt diejenige der europäischen Mächte, von deren Macht und Willen die Lösung der bulgarischen Frage abhängt. Er erwartet Approbation der Fürstenwahl durch die Mächte. — Sofia. Es verlautet, der Prinz von Co— burg habe nach Petersburg die Anfrage gerichtet, ob der Zar ihm einen Empfang gewähre. Die Antwort steht noch aus. Rumänien. Bukarest. Der rumänische Kriegsminister hat dem Grusonwerk Aufträge für Kanonen, Mörser und anderes Kriegsmate— rial im Betrage von 7 Million Mark gegeben; die Lieferung muß nach der„Kreuzzeitung“ spätestens nächstes Frühjahr erfolgen. Rußland. Petersburg. Die Blätter wollen wissen, es ständen seitens der Regierung Maß— regeln bevor, wodurch die Aufnahme von Stu⸗ denten an russischen Universitäten gewissen Be— schränkungen unterworfen werden soll. Die be— treffende, für die Petersburger Universität bereits ergangene Verordnung verlange von den neu zu immatrikulirenden Studenten die Garantie ihrer politischen Zuverlässigkeit und setze als Norm für die Aufnahme jüdischer Studenten 3 pCt. der Hörer fest und erhöhe die Universitäts⸗ gebühren, exelusive der Collegiengelder, von 5 auf 25 Rubel für das Semester. Aus Stadt und Land. [O Bad Nauheim. Die Gesammtfrequenz von Kurfremden hat bereits das vierte Tausend überschritten, über 600 Personen mehr, als zur entsprechenden Zeit des Vorjahres. In der letzten Zeit sind in den größeren Frankfurter Blättern, sowie in dem weltverbreiteten Ber— liner Tageblatt höchst anerkennende Artikel über die vor— zügliche Heilkraft der hiesigen Thermen erschienen; die von Jahr zu Jahr steigende Frequenz ist vornehmlich auf Rech— nung des vermehrten Besuchs von Herzleidenden zu stellen. [ Bad⸗Nauheim. Zu den beliebtesten Ausflugs⸗ orten des Kurpublikums gehört der Johannisberg. Die Besucher wurden am letzten Sonntag durch Gesangspro— duktionen des Ober-Mörler Gesangvereins erfreut, der unter der trefflichen Leitung des Lehrers Blank es zu einem hohen Grade von Virtuosität gebracht hat. In Massen war das Publikum herbeigeströmt, um die vor— züglichen Leistungen des Sängerchors mit wohlverdlentem Beifall zu überschütten. Ein zahlreiches und elegantes Publikum findet sich täglich in dem reizend gelegenen Wirthschaftsetablissement ein. Leid hecken. Am letzten Mittwoch verschled plötzlich unser allverehrter Bürgermeister Selzam. Der Ver— storbene hat es verstanden in der kurzen Zeit seines Vorsteheramtes sich die Liebe, Achtung und Verehrung der ganzen Gemeinde zu erwerben. Es wird lange Zeit dauern, bis man aufhört, ihn zu vermissen; die Ein— wohner Leldheckens werden ihn stets in liebendem An— denken bewahren, Allerlei. st. Frankfurt. Nächsten Montag den 25. Juli findet dse erste Vorstellung nach den Schausplelferlen im Schauspielhause statt, dagegen nimmt die Opernsalsog erst am 7. August ihren Anfang. Die Intendanz war auch in der abgelaufenen Saison bemüht, dem theater besuchenden Publikum eine möglichst große Abwechslung im Repertoir der beiden Theater zu bieten, indem sik“ nicht nur eine ganze Reihe ernster Werke vorführte, sondern auch der heiteren Muse einen Platz im Repertoir ein⸗ räumte. Wie im vergangenen, so auch in diesem Jahr hat es die Intendanz ermöglicht, dem größeren Publikum den Besuch der Theater durch Vorstellungen zu billigen Preisen zu erleichtern und besonders durch Aufführungen klassischer Werke zu ermäßigten Preisen(während der Schulferien) auch der Jugend Gelegenheit geboten, unser hervorragenden Dichter und Componisten auf der Bühne kennen zu lernen. So wurde im verflossenen Jahre im Opernhause ein Cyelus Schiller'scher Dramen und in diesem Jahre ein Göthe- und Weber-Cyelus in einen besonders billigen Abonnement und bei ermäßigten Preisen neu inseenirt und in glänzender Ausstattung zur Auf— führung gebracht. Auch an interessanten Gastspielen ließ es die Intendanz nicht fehlen, so gastirte R. D' Oylh Cartés englische Opern-Gesellschaft(„Mikado“) und das Ensemble des k. k. priv. Theaters an der Wien an mehreren Abenden, ferner Frau Marcella Sembrlch, Sonnenthal vom Burgtheater in Wien, Schweighofer u. s. w. Für die Theaterbesucher dürfte es von Interesse sein, die Thätigkeit der beiden Theater näher kennen zu lernen. Im Schauspielhause gelangten 50 Novitäten zut Darstellung, wovon 24 in Frankfurt zum Erstenmalz und 26 neu einstudirt im Repertolr erschtenen. Im Opern hause kamen 12 Werke zum Erstenmale und 17 neu ein studirt auf das Repertoir. Also im Opern- und Schau spielhause zusammen 79 Novitäten und zwar 36 zug Erstenmale und 43 neu einstudirt, gegen 63 Novitäten im Vorjahre, welche sich auf 33 zum Erstenmale gegebene Werke und 30 Neueinstudtrungen vertheilen. Im Ganzen wurden im Schauspielhause 105 verschiedene Stücke ge— geben, währen im Opernhause 93 verschiedene Werke zur Aufführung gebracht wurden, Frankfurt. Der Finanzausschuß des 9. deutschen Bundesschießens hat einen Ueberschuß von ea. 120,000 M. zu verzeichnen. Die Einnahmen an Schleßgeldern belaufen sich auf 240,000 M. Ueber den Consum auf dem Fest— platze während des Schützenfestes lassen wir einige Zahlen folgen, welche ein annäherndes Bild von dem immensen Umsatz während der Tage des Schützenfestes geben. Ein der besuchtesten Restaurationen verkaufte in der Festwocht 14,750 Schinkenbrödchen, 5733„Schützenwürste 23,014 Portionen Fleischwaaren 3 1 M. Der Wirth der Ober— baierischen Gebirgsschenke lieferte an den Cenkralausschuß dle Summe von 31,182 M. 28 Pf. als Abgabe von Consum des Bieres des Bürgerlichen Bräuhauses in München ab. Außerdem betrug der Hausverbrauch für die Bediensteten ꝛc. nicht weniger als 83 Hektoliter. Der Besitzer eines Caroussels vereinnahmte in wenigen Tagen über 2800 M. An den Bankets nahmen im Ganzen etwa 20,000 Menschen Theil. Pirmasens, 15. Juli. Gestern Nachmittag begab sich der Thierbändiger Schäpfer der Böhme'schen Meng gerie in den großen Löwenkäfig, um mit den Thleren die tägliche Dressur vorzunehmen. Das eine derselben ge— bärdete sich unbändig und schlug ihn mit der Tatze nleder, Nun begannen auch die anderen über den Darnleder— liegenden herzufallen, und ihn in der gräßlichsten Welse zu zerfleischen. Nur der Geistesgegenwart der Frau Böhme ist es zu verdanken, daß Schäpfer noch lebend aus dem Zwinger gezogen wurde. Sie warf nämlich Flelsch in den Käfig, mit Schlägen wurden die Löwen vertrieben und mit Hilfe herbeigeeilter Männer wurde der Aermstz fast nackt aus dem Zwinger gezogen. Schäpfer wurde in einem nahen Privathause verbunden, verstarb jede heute an den über 100 Kratz- und Bißwunden im Spltale. München. Ein Ehegatte, welcher sich in Geldver— legenheit befand, bestellte bel einem Conditor für den Geburtstag seiner Frau eine mit lauter neuen Zwanzig' Pfennigstücken belegte Torte, welchem Auftrage auch pünkt⸗ lich entsprochen wurde. Es ging eine ziemliche Portlon darauf. Dem Manne war geholfen, der Conditor warket aber heute noch auf Bezahlung. Bern. Hier eingegangenen Nachrichten zufolge sollen bei der Besteigung der Jungfrau sechs Touristen ver, e alle übrigen n 1887 gez Acht aufgeführten Ain von 255 M. 1— 90 Friedberg, 20 Fon M. 14-15 ö). Alle Prei lid. Itledberg,! I fd. M. 0.80 grünberg, In M. 15.00, Aileen M. 14.00, leßen, 19 Hale per Pfd. Iumobi drelag den 2 A befgem Rat in's Erben e Hallietenden ver driedberg d Gro 1 Holzt Dunsag den 2 A in dem Cl et E nͤchsetendes 90 Stück C 9800 1805 25 f ck sein Alle Nachforschungen nach ihrem Ve 12 bisber vergeblich. N ihrem Verbleib Rom, 18. Jull. In Catania, Lecee, Ischta, Livorno und Parma fanden gestern Erdbeben statt. Aus dem Letna steigt dichter Dampf auf. Constantinopel, 18. Jull. Gestern wurden auf e Insel Gbios und in Smyrna jeichte, auf den Inseln ebodus und Creta dagegen beftige Erderschütterungen Lahrgenommen. In Canea sind mehrere Häuser beschädigt. ee Verloosung. erb Kurhessische 40 Thlr.⸗Loose von 1845. Ge— ee. inn ⸗Ziehung vom 1. Juli 1887.— Heimzahlung am Dezember 1887. Nr. 9720 à 108000 M. Nr. 137136 24000 M. Nr. 15246 à 12000 M. Nr. 52325 à 9000 M. Nr. 7842 122752 à 4500 M. Nr. 18658 52138 137130 à 3000 M. Nr. 20771 28522 66444 30 117169 à 1200) M. Nr. 1085 52211 62580 65417 65142 67752 70775 71066 81211 à 600 M. Ir. 3836 5426 11099 15169 18107 20442 28502 52309 6145 69398 92456 101911 106143 111385 121125⁵ 5128 187070 280 139416 158452 164612 à 420 M. ge. 619 1095 4380 4386 4932 5444 8810 11084 12633 786 18651 20440 752 21901 22323 30524 36070 043 43259 45461 46592 599 52683 690 692 54076 847 58019 59899 825 61431 442 62104 926 930 377 741 850 67762 69949 70580 768 72437 445 18 73759 768 75565 83508 87964 976 978 88802 9150 92123 95090 98739 99041 101377 103264 274 4403 405 109480 110668 111131 112392 115662 6 670 117001 119766 122982 993 999 123735 4058 128121 616 131446 132128 133643 135143 6961 137148 138017 177 139412 141906 144035 44043 146655 981 149573 574 151573 646 154117 0 156252 158006 021 456 163235 167124 à 300 M. Af alle übrigen in den am 1. Dezember 1886 und Juni 1887 gezogenen Serien enthaltenen und hier ht aufgeführten Nummern entfällt der geringste Ge— un von 255 M. Handel und Verkehr. Friedberg, 20. Juli. Fruchtpr. Watzen M. 18.50 19., n Dre g Arn M. 14— 14.50, Gerste M. 13.— 14., Hafer M. 11 bis t Ceclub iu en J Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo= 200 nuit gte lpfd. Attarz Friedberg, 20. Juli. Buttermarkt. Butter kostete en fd. M. 0.80— 0.55. Gier 2 St. 11—12 Pf. n dd Grünberg, 16. Juli. Fruchtpr. Weizen M. 18.50, e en M. 15.00, Gerste M. 14.00, Hafer M. 12.80, e Hesen M. 14.00, Samen M. 21.50, Kartoffeln M. 5.30. Gießen, 19. Juli. Auf dem heutigen Markt kostete Atter per Pfd. 0.80— 0.85, Eler per Stück 5—6 Pf., Kase per Stück 4—7 Pf., Tauben per Paar 60—70 Pf., Hühner per Stück M. 0.85 1.00, Hahnen per Stück M. 0.50— 0.80, Enten per Stuck M. 1.50—1.70, Ochsen— leisch per Pfd. 62—64 Pf., Kuh- und Rindfleisch 54 bis 56 Pf., Schweinefleisch 54—60 Pf., Hammelfleisch 50—62 Pf. Kalbfleisch 40—46 Pf., Kartoffeln per 100 Kilo M. 7.00— 8.00, Zwiebeln per Ctr. M. 8.00 bis 9.50, Kirschen per Pfd. 14—20 Pf. Homburg, 19. Juli. Marktpreise. Kartoffeln(alte) per Malter M. 8.00— 9., per Gescheld 15— 18 Pf, Kartoffeln(neue) per Malter M. 18-20, per Gescheld 18-20 Pf., Eiter per Stück 6 und 7 Pf., Butter per Pfund 1. Qual. M. 1.10, 2. Qual. M. 1. Frankfurt, 18. Juli. Fruchtber. Hlesiges Weizen— mehl Nr. 0 M. 32.50 34.50, Nr. 1 M. 28.50- 30.00, Nr. 2 M. 26.00— 27.00, Nr. 3 M. 24.00- 26.00, Nr. 4 M. 19.00— 20.50, Nr. 5 M. 16.00— 17.50, Milchbrod— und Brodmehl im Verband M. 54.00— 57.00, nord— deutsches und westfälisches Welzenmehl Nr. 00 M. 25.50 bis 26.50, Roggenmehl(hies.) Nr. 0 M. 22.75— 23.75, Nr./ M. 20.75—21.75, Nr. 1 M. 18.00— 19.25, Nr. 2 M. 15.50— 16.50, Weizen ab unserer Umgegend M. 19.00— 19.50, frei Bahnhof bier M. 19.00— 19.25, fremder nach Qual. M. 18.50— 19.25, Roggen hiesiger M. 14.00, russischer je nach Qual. M. 12.75- 13.76, Gerste, Brauerwaare M. 15.00-17.00, do. zu Mahl- zwecken M. 11.— 12., Hafer prima M. 12.25—. mittel M. 11.50—12., Raps M. 23.—24., Mais M. 1 1.25, Erbsen M. 14.— 19., Linsen M. 20.— 38.00, Wicken M. 12.00, Heu per Ctr. M. 2.75—3.25, Stroh M. 2 50, Roggenklete M. 4.25— 4.50, Weizenklele M. 3.80, Malzkeime M. 3.75—4., Moostorfstreu prima M. 1.30, Spelzenspreu M. 1.20, Sesamkuchen M. 5. 5.25, Rapskuchen M. 5.75, Mohnkuchen M. 3.75— 4.00, Retsmehl mlt garantirt 22 bis 24% Fett- und Protéingehalt M. 4.50, Chiltsalpeter per Frühjahr 1888 M. 8.80 ab Rotterdam und Harburg. Sämmtliche Artikel bei Abnahme von 200 Cenkner an. Rüböl im Detail M. 54.—55. Frankfurt, 18. Juli. Viehmarkt. Angetrieben waren 406 Ochsen, 28 Bullen, 447 Kühe, Stiere und Rinder, 242 Kälber, 55 Hämmel und 194 Schweine. Die Preise stellten sich pro 100 Pfd. Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qual. M. 58.—60., 2. Qual. M. 50.—52., Bullen 1. Qual. M. 40.—42., 2. Qual. M. 36.—38., Kühe, Stiere und Rinder 1. Qual. M. 50. 53., 2. Qual. M. 44.— 48., Kälber pro 1 Pfd. Schlachtgewicht: 1. Qual. 45— 50 Pf., 2. Qual. 40— 45 Pf., Hämmel 1. Qual. 50—52 Pf., 2. Qual. 44—46 Pf., Schweine 1. Qual. 49-51 Pf., 2. Qual. 45— 47 Pf. Frankfurt, 19. Juli. Auf dem Heu- und Stroh— markt kosteten 100 Kilo Heu M. 4.00— 5.60, Stroh M. 4.60— 5.20.— Vletualienmarkt. Butter M. 70—80 der Ctr., Eler per 100 Stück M. 4.80 5.50. Sauer- kraut der Ctr. M. 8 Erbsen per 100 Kilo M. 18.50 bis 24, Erbsen, geschälte M. 22—32, Bohnen M. 19.50 bis 23, Bohnen(neue) M. 38, Linsen M. 28-50, Kartoffeln M. 4.80— 5.50, Malteser der Ctr. M. 12, italtentische M. 9— 10, neue Zwlebeln per Ctr. M. 89, Grünekerne M. 22— 26, Gelberüben M. 10. Kirschen M. 8— 10, Citronen per 100 Stück M. 7, Orangen per 100 Stück M. 10— 12, Heidelbeeren per Liter 10 Pf., frische Nüsse per Ctr. M. 20. Olterarisches. Daheim Nr. 41 enthält: Käthchen Hortenstus. Forts.— Im Herzen von Neugutnea. Von Dr. W. Haacke.— Am Chiemsee. Von B. Schulze-Smidt. Mit acht Illustr.— Am Familtentisch— Zu unsern Bildern: „Einquartirung im Kloster“ und„Ob's noch reicht?“— Franz Drake, der Kartoffelmann.— Neu-Griechisch.— In unserer Spielecke. Aus der Zelt— für die Zeit. Frauen⸗Daheim. Mit Preisfrage. Wasserwärme der Usa: 20. Juli Mittags: 160. C. Walter. Geld- Cours. Frankfurt am 19. Juli 1887. Geber. Nehmer. M. Pf. M. Pf. 20⸗Frankenstücke 16. 16 18 do. in% i Englische Sovereigns 20. 31 20. 27 Russische Imperlales. 16. 72 16. 67 Ducaten.)FFFFCCCCCFC 9. 47 „ al mars 9.54 Dollars in Gold 4. 16 Jsraelitischer Sottesdienst in Friedberg. Freitag den 22. Juli 1887: Neumond Ab. Donnerstag Abends 8 Uhr 40 Min. Freitag Morgens 6 Uhr. Sabbathfeier vom 23. Juli Beginn: Freitag Abends 7 Uhr 15 Min. Samstag Morgens 8 Uhr. Samstag Nachmittags 4 Uhr. Sabbathausgang 8 Uhr 50 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 24. Juli an [Morgens 6 Uhr, Abends 8 Uhr 30 Min. 11 17 1 Immobilien- Versteigerung. 1 Freitag den 22. Juli, Vormittags 11 Uhr, sollen hiesigem Rathhaus die Immobilien der Jacob * 1 Dörr's Erben erbvertheilungshalber nochmals an den nne Mistbietenden versteigert werden. 0 Friedberg den 19. Juli 1887. i Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. 2901 Stein häußer. ee eee eee „. Jui 2* Holzversteigerung. enn ud in dem Cleeberger Gemeindewald, Distrikt Gauls— 20 kuf, nachstebendes Holz öffentlich versteigert: ene, 30 Stück Eichenstangen zun n 1225 1 1 95 ut kiigt i„ Eichen-Schälwellen, 8„ gemischte Wellen. Die Zusammenkunft ist bei Nr. 1. den Cleeberg den 14. Juli 1887. ir Der Bürgermelster es Keil. Bekanntmachung. ghdau⸗ und Nutzholz⸗Versteigerung im Licher Gemeindewald. N Mittwoch den 27. d. Mts., Vormittags 9 Uhr be— 2. Klasse, zu Baumstützen 3 3 geeignet, * end, sollen im Licher Gemeindewald 57 Stämme 4 den⸗Schnittholz mit 55,28 Festm. Inhalt, sowie eirea n Festmeter Eschen-Bauholz von 19—35 Centlmeter a it den nilerem Durchmesser und 2— 10 Meter Länge unter 1 et en dn vor der Verstelgerung bekannt gemacht werdenden 160 b% Ungungen öffentlich versteigert werden. Die Zusammenkunft ist am Hattenröder Vielnalweg, en dem Walde. eich den 18. Juli 1887. 1 f Großherzogliche Bürgermeisterel Lich. 12 207 Walz. Holzversteigerung. * Dienstag den 26. Juli d. J.) Vormittags 10 Uhr ee e Wüingend, wird im hiesigen Gemeindewald, Distrtkt 4% 4 5 cer 28, nachverzeichnetes Gehölz öffentlich verstelgert: „ l. 12 Raummeter Elchen-Vohholz, Nußholz, g u 1 40 8 1 Schelt und Knüppel, N 770 Stück„ Wellen. * 1 Dehrheim den 19. Juli 1887. 4 Der Bürgermeister 0 Manck. Dienstag den 26. Julie l. J., des Vormittags 10 Uhr Prima Limburger Käse in etwas überreifer Waare, à 30 Pf. per Pfund, bei ** 2510 Georꝗ Gross. Sommer- 2 Unterjacken und Unterhosen empfiehlt in allen Größen und Wetten billigst 8 Heinr. 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