baftlichen 3470 Jager. stiedberg 1 seftlichen 1— n ele. (Oel 127 Sitzt 2 ——— * 1885. Dienstag den 27. October. berhessis. er Anzeiger. Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ift, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Beka n nt m ach ung Betreffend: Die Ausführung des§. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes. Die nachstehende Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes Friedberg den 20. October 1885. Bekanntmachung, betreffend den von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche nach dem Unfall zu leistenden, Seitens des Betriebsunternehmers zu erstatten— den Mehrbetrag an Krankengeld(§. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes). Vom 30. September 1885. Auf Grund des§. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes erläßt das Reichs⸗Versicherungsamt die nachstehenden Ausführungsvorschriften: §. 1. Als Krankenkassen im Sinne des 6. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungs— gesetzes gelten: die Gemeindekrankenversicherung, die Orts-, Betriebs-(Fabrik-), Innungs⸗, Baukrankenkassen, die Knappschaftskassen, sowie die auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1876(Reichsgesetzblatt S. 125) errichteten elngeschriebenen Hülfskassen und die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hülfskassen, sofern die Mitglieder dieser Hülfskassen gemäß§. 75 des Krankenversicherungsgesetzes von der Verpflichtung, einer der vorgenannten Kassen beizutreten, befreit sind. §. 2. Der im F. 5 Absatz 9 eit. vorgesehene Mehrbetrag an Krankengeld ist vom Beginn der fünften Woche(dem 29. Tage) nach Eintritt des Unfalls an bis zum Ablauf der dreizehnten Woche für jeden Tag zu gewähren, für welchen ein Anspruch auf Krankengeld gesetzlich oder statutengemäß besteht. Der Tag des Un— falls ist bei der Berechnung des Zeitablaufs nicht mitzuzählen. Der Mehrbetrag ist nur dann zu gewähren, wenn der Verletzte gesetzlich oder statutengemäß gegen Unfall versichert und der Unfall beim Betriebe eingetreten ist.(§§. 1 und 2 des Unfallversicherungsgesetzes.) §. 3. Ist der Verletzte in einem Krankenhause untergebracht, und hat der— selbe Angehörige, deren Unterhalt er bisher aus seinem Arbeitsverdienst bestritten hat(vgl.§. 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes), so ist demselben ein Mehr— betrag auf Grund des F. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes insowest zu leisten, als das neben der freien Kur und Verpflegung gewährte Krankengeld ein Drittel des bei der Berechnung des selben z; gel erreicht 1). Hat dagegen der in einem Krankenhause untergebrachte Verletzte solche Angehörige nicht, so ist demselben ein Mehrbetrag auf Grund des 8. 5 Absatz 9 a. a. O. nur insoweit zu leisten, als ihm nach§. 21 Ziffer 3 des Krankenversicherungs— gesetzes statutengemäß ein Anspruch auf Krankengeld zusteht, und dieses den Betrag von einem Sechstel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeits— lohnes nicht erreicht 2). §. 4. Hülfskassen, welche an Stelle freier ärztlicher Behandlung und freier Arznei ein erhöhtes Krankengeld gewähren(§. 75 letzter Satz des Krankenversicherungs⸗ gesetzes) haben dem verletzten Kassenmitgliede für die im§. 2 angegebene Zeit als Mehrbetrag auf Grund des§. 5 Absatz 9 cit. so viel zu gewähren, als zur Er⸗ reichung von elf Zwölfteln des bei der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde Grunde eleoten Arbeitslohnes vicht 21 gelegten Arbeitslohnes erforderlich ist 8). §. 5. Beträgt, abgesehen von dem Falle des§. 4, das gesetzliche oder statutenmäßige Krankengeld, welches der Verletzte aus einer Krankenkasse allein oder aus mehreren Krankenkassen zusammen zu beanspruchen hat, bereits zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes oder mehr, so steht dem Verletzten aus§. 5 Absatz 9 eit. ein Anspruch auf einen Mehrbetrag nicht zu. Ebensowenig hat in diesem Fall, die Krankenkasse auf Grund dieser Bestimmung einen Anspruch auf Erstattung gegen den Betriebsunternehmer. §. 6. Bestehen Bedenken gegen den Anspruch des Verletzten auf den in §. 5 Absatz 9 cit. vorgesehenen Mehrbetrag, so hat die Verwaltung der Kranken— kasse dem Unternehmer des jenigen Betriebes, in welchem sich der Unfall ereignet hat, von dem Anspruche Mitthetlung zu machen und dessen Erklärung hierüber ein⸗ zuholen. Können hierdurch die Bedenken nicht beseitigt werden, so hat die Ver⸗ waltung auch die Orts⸗Polizeibehörde sowie die Organe der bethetligten Berufs⸗ genossenschaft um eine Aeußerung zu ersuchen und nach dem Ergebnisse, vorbehaltlich der Entscheidung der für Streitigkeiten dieser Art zuständigen Behörde(8.5 Absatz 11 a. a. O.), über den Anspruch nach bestem Ermessen zu beschließen. §. 7. Die Auszahlung des Mehrbetrages Seitens der Krankenkasse hat in der gleichen Weise und an denselben Zahlterminen zu erfolgen, welche für das gesetzlich oder statutengemäß zu gewährende Krankengeld bet der Kasse eingeführt sind. 6. 8. Die der Krankenkasse in Befolgung des§. 5 Absatz 9 eit. erwachsene Anmerkung 1) Nach F. 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes ist neben der freien Kur und Verpflegung die Hälfte des in 6. 6 daselbst festgesetzten Kranken⸗ geldes zu leisten. Wird das nach 9. 6 eit. zu gewährende Krankengeld gemäß 88 Absatz 9 cit. auf zwet Drittel des Arbeitslohnes erhöht, so erhöht sich entsprechend das nach 8. 7 Absatz 2 zu gewährende Krankengeld auf die Hälfte von zwei Dritteln, d. 1. ein Drittel ves Arbeitslohnes. 2) Nach 8. 21 Ziffer 3 des Krankenversicherungsgesetzes kann neben freier Kur und Verpfletzung in einem Krankenhause ein Krankengeld bis zu einem Achtel des durchschnittlichen Tagelohns auch Solchen bewilligt werden, welche nicht den Unterhalt von Angehörigen aus ihrem Lohne bestritten haben. Hlernach verhält sich das dem alleinstehenden Verletzten höchstens zu gewährende Krankengeld, zu dem Krankengeld, welches beim Vorhandensein von Angehörigen gemäß 8. 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes zu gewähren ist, wie 1 zu 2. Wird nun das letztere Krankengeld gemäß der vorstehenden Anmerkung von ½ auf/ des Arbeits lohnes erhöht, so erhöht sich im gleichem Verhältniß das dem alleinstehenden Ver— letzten zu gewährende Krankengeld von/ auf ½ des Arbeltslohnes, 13 3) Da nach F. 5 Absat 9 eit. das Krankengeld von ½ auf ⅝, also um/ zu erhöhen ist, so erhöht sich der im§. 76 letzter Satz des Krankenversicherungs— gesetzes bestimmte Mindestbetrag von ¼, wovon ½ die Stelle freier Kur vertrltt, um ½, mithin auf 1½32. bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Mehrausgabe an Krankengeld ist ungesäumt nach der Wiederherstellung des verletzten Kassenmitgliedes, nach dem etwa erfolgten Ableben desselben, bezw. nach Ablauf der dreizehnten Woche nach Eintritt des Unfalls bei dem Unternehmer desjenigen Be⸗ triebes, in welchem der Unfall sich ereignet hat, zur Erstattung zu liqutdiren. §. 9. Der Llquidation ist das nachstehende Formular zu Grunde zu legen. §. 10. Bei Betriebs-(Fabrik-) Krankenkassen und bei Knappschafskassen kann abweichend von den Bestimmungen in§§. 8 und 9 die Ltquldation nach freier Ver⸗ einbarung zwischen den Betriebsunternehmern und den Kassenverwaltungen auch in bestimmten Zwischenräumen und für mehrere Kassenmitglieder gemeinschaftlich erfolgen. Berlin den 30. September 1885. Das Reichs-Versicherungsamt— Bödiker. Liquidation auf Grund des F. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. Krankenkasse(Name, Art, Sitz):, Ruft en 1. Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat; Name des Unternehmers (Firma); genaue Ortsangabe(event. Straße und Hausnummer): 2. Vor⸗ und Zunahme des verletzten Kassenmitgliedes: Wohnort, Wohnung: 3. Datum des Unfalls: 4. a.(der Wiederaufnahme der Arbeit, zu a: 2 b.(des erfolßten Ablebens, oder zu b: ö 8 0. ö des Ablaufs der dreizehnten Woche 6 nach Eintritt des Unfalles: zu e: 5. Anzahl der Tage, für welche dem Verletzten vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalles bis zur Wiederherstellung(bis zum etwa erfolgten Ableben, beziehungsweise bis zum Ablauf der dreizehnten Woche) Krankengeld gezahlt worden ist: a. der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde gelegten täglichen Arbeitslohnes.. b.(gesetzlichen)(statutenmäßtgen) Krankengeldes für den Tag 8 c. auf Grund des§. 5 Absatz 9 des Unfallver— sicherungsgesezes für den Tag gewährten Wanne 7. Berechnung.— Das verletzte Kassenmitglied hat vom Beginn der fünften Woche seit Eintritt des Unfalles an Krankengeld insgesammt empfangen: und zwar für... Tage(vergl. Ziffer 5) à. M... Pf. (erg Ser h ao.. Dem Kassenmitgliede stand für die gleiche Zeit(gesetzlich) (statutenmäßig) zu und zwar für... Tage(vergl. Ziffer 5) u.. M.. Pf.(vergl. Ziffer 6 b), zusammen 3 Mehrauslage, welche der Kasse vom Betriebsunternehmer zu er— statten ist N 5 N 8. Bemerkungen:. 6. Betrag des f —— N. f. Auf Grund des§. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes ä 1 e . zufolge Beschlusses des Kassenvorstandes vom .. ergebenst ersucht, der unterzeichneten Kasse zu Händen des 5 die vorstehend begründete Mehrauslage zum Betrage 8. ef ee a o von(in Buchstaben). 5 gefälligst erstatten zu wollen. Ort und Datum N 185 Unterschrift: An 5 3 Den vorstehend liqutdirten Betrag von.. Ort und Datum: M... Pf. erhalten. Unterschrift: Zur Beachtung. Nach F. 5 Absatz 9 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 ist von Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalles bis zum Ablauf der drei— zehnten Woche das Krankengeld, welches den durch einen Betriebsunfall verletzten Personen auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes gewährt wird, auf mindestens zwei Drittel des bei der Berechnung desselben zu Grunde gelegten Arbeitslohnes zu bemessen. Die Differenz zwischen diesen zwet Dritteln und dem gesetzlich oder statutengemäß zu gewährenden niedrigeren Krankengelde ist der bethetligten Kranken— kasse(Gemeinde-Krankenversicherung) von dem Unternehmer desjenkgen Betriebes zu erstatten, in welchem der Unfall sich ereignet hat. Streitigkeiten, welche aus Anlaß der vorstehenden Bestimmung unter den Betheiligten entstehen, sind nach Maßgabe des§. 5 Absatz 11 a. a. O. und des §. 58 Wag 1 des Krankenversicherungsgesetzes von der für die Krankenkasse zu ständigen Aufsichtsbehoͤrde zu entschelden. — ——— 2—— — —ů— 4e * 32———-—-——⏑ , ber„ er N 0 5 . —— Deutsches Reich. Darmstadt. Schluß des Reglerungs-Blattes, Beilage Nr. 25: xl. Dienstnachrichten. Es wurde: Der auf die evang. Pfarrstelle zu Brauerschwend präs. Pfarrer Buttron zu Ober- Oensisheim und der auf die evang. Pfarrstelle zu Langsdorf präs. Pastor Deggau zu Berlin bestätigt; dem evang. Pfarrer Wissig zu Wenings die evang. 1. Pfarrstelle zu Rodheim v. d. H., dem evang. 2. Pfarrer Orth zu Rodheim v. d. H. die Pfarrstelle zu Okarben übertragen; dem Schullehrer Senger zu Lindenfels eine Lehrerstelle zu Finthen übertragen; der auf die 3. Lehrerstelle zu Michelstadt präs. Schullehrer Diehl daselbst bestätigt; dem Schullehrer Siegler zu Heusenstamm eine Lehrerstelle zu Worms, dem Schul amtsasp. Hunkel aus Neu-Isenburg, dem Schullehrer Faustmann zu Nackenheim, dem Schullehrer Hahn zu Neckarsteinach Lehrerstellen zu Lampertheim übertragen; der auf die 1. Lehrerstelle zu Ober-Mörlen präs. Schul⸗ lehrer Busch bestätigt; dem Schulamtsasp. Zorn aus Hoch-Weisel die Lehrerstelle zu Deckenbach, dem Schul— amtsasp. Rettig aus Rimbach eine Lehrerstelle zu Flonheim, dem Schulamtsasp. Neeb aus Heimertshausen eine Lehrer— stelle zu Büdesheim übertragen. XII. Dienstentlassung. XIII. Konkurrenzeröffnungen. 1. ev. Pfarrstelle zu Münzenberg. Das Präsentatlons-⸗ recht steht dem Fuͤrsten zu Solms-Braunfels zu. Die 1. evang. Pfarrstelle zu Groß-Linden. Die evang. Pfarrstelle zu Vilbel. Die evang. Pfarrstelle zu Mons heim. Die evang. Pfarrstelle zu Bellersheim. Das Präsentationsrecht steht dem Fürsten zu Solms-Braunfels zu. Eine Lehrerstelle zu Rimbach, Geh. 900— 1200 M. Dem Grafen zu Erbach Schönberg steht das Präsen— tationsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Beerfelden, Ge— halt 1000-1500 M. Dem Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu. Die Lehrerstelle zu Hausen, Geh. 900 M. Eine Lehrerstelle zu Michelstadt, Anfangsgehalt 1000 M., aufsteigend bis zu 1500 M. Dem Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentations— recht zu. Eine Lehrerstelle zu Zwingenberg, Geh. 900 bis 1000 M. Eine Lehrerstelle zu Reinheim, Geh. 950 M. Eine Lehrerstelle zu Lollar, Geh. 900 M. Die Lehrer⸗ stelle zu Wahlen, Geh. 900 M. Eine Lehrerstelle zu Albig, Geh. 900 M. Eine Lehrerstelle zu Schornsheim, Geh. 900 M. Die Lehrerstelle zu Fauerbach bei Nidda, Geh. 900 M. Eine Lehrerstelle zu Bensheim, Anfangs gehalt 1000 M., aufsteigend bis zu 1800 M. Etlune Lehrerstelle zu Ober-Mörlen, Geh. 1000— 1200 M. Eine Lehrerstelle zu Klein-Steinheim, Geh. 900-1000 M. Dem Kreisrath zu Offenbach, dem katholischen Pfarrer und dem Ortsvorstande steht das Präsentattonsrecht zu. — Das Regierungsblatt Nr. 29 enthält: Bekannt⸗ machung, den zwischen Hessen und Preußen wegen Er— bauung einer festen Brücke üben den Main bel Offenbach abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. — Der Ministerialkalkulater 2. Kl. Büttel wurde zum Ministerialkalkulator 1. Kl. ernannt und der Schaffner bei den Oberh. Bahnen Kuhl in den Ruhestand versetzt. Berlin, 23. Oct. Der Kaiser ist wohl behalten wieder hier eingetroffen. — Der Etat der Reichsjustiz-Verwaltung pro 1886/87 veranschlagt die Einnahmen auf 461,806 M. Die Gesammtausgabe beträgt 1,891,178 M., um 40,750 M. mehr als im laufenden Etat. Davon entfallen 507,680 M. auf das Neichsjustizamt und 1,383,498 M. auf das Reichsgericht. Die Position der Gehälter für Räthe des Reichsgerichts ist um 36,000 M. erhöht, weil wegen der Vermehrung der Ge— schäftslast ein Zugang dreier Räthe in Aussicht genommen wurde. Die Bruttoeinnahme aus der Rübensteuer pro 1886/87 ist veranschlagt auf 149,500,000 M., an Ausfuhrvergütung sind davon abzurechnen 106,000,000 M. Nach Abzug dieser Summe verbleiben 43,500,000 M. Da— von gehen ab: 4% des Bruttoertrages als Erheb— ungs- und Verwaltungsksosten mit 5,980,000 M., sowie vertragsmäßige Herauszahlungen an Oester— reich und Luxemburg mit 233,520 M., es ver— bleibt somit ein Reinertrag von 37,286,480 M. — Der Etat der Reichspost- und Telegraphen— Verwaltung weist eine Einnahme auf von 180,300,820 M., fortdauernde Ausgaben: 151,728,214 M., mithin einen Ueberschuß von 28,572,606 M. Hiervon gehen ab die ein— maligen Ausgaben im Betrage von 4,835,215 M., so daß ein Reinüberschuß von 23,737,391 M. oder 1,293,769 M. mehr, als im laufenden Etat vorgesehen, bleibt. — Von beachtenswerther Seite wird ge— meldet, daß eine Abänderung der Spiritusbe— steuerung beabsichtigt werde. 2 Oe Die Generalsynode nahm nach unerheblicher Debatte die Vorlage betreffend die Dienstvergehen der Kirchenbeamten, wesentlich Erledigt sind: Die unverändert an und genehmigte den Antrag be— treffend den Kampf gegen die Wanderbettelei, sowie den Antrag, das Kriegsministerium zu er— suchen, es wolle gestatten, daß die einjährig'frei— willigen Theologen auf ihren Wunsch im zweiten Diensthalbjahr, soweit dies der Dienst gestattet, als Lazarethgehülfen dienen dürfen. Die Synode wird ihre Sitzungen am 27. October schließen. Nicht erledigt wird die wichtigste Vorlage, das Relietengesetz; jedoch besteht die Absicht, für die Berufung einer außerordentlichen Synode zu wirken, um dies Gesetz endlich einmal zu erledigen. Braunschweig, 24. Okt. Prinz Albrecht empfing heute in der Festhalle des Schlosses zu Kamenz die vom Grafen Görtz Wrisberg geführte braunschweigische Deputation und erklärte, daß er die Würde eines Regenten von Braunschweig endgiltig annehme. Nach beendetem Empfang stellte Prinz Albrecht die Braunschweiger Herren der Prinzessin vor, worauf zu Ehren der Depu— tation ein Dejeuner stattfand. Zu Ehren der Wahl des Prinzen Albrecht hatten bereits viele Ortschaften des Herzogthums Flaggenschmuck angelegt und fanden Festzüge und andere Fest— lichkeiten statte. Das„Braunschweiger Tageblatt“ erklärt sich in der Lage, die in einigen Blättern verbreitete Nachricht, der Prinz werde die Regent— schaft nicht von hier, sondern von Haunover ausführen, als durchaus unbegründet bezeichnen zu können. Wie das„Brauuschw. Tagebl.“ ferner hört, wird dem Staatsminister nach seiner Rück— kehr von Kamenz hier eine volksthümliche Ova— tion bereitet werden. f München, 24. Det. Abgeordnetenkammer. Bei Berathung der Abänderung zum Gesetze über die Branntweinbesteuerung spricht der Refe— rent, Graf Preysing, den Dank der Landwirth— schaft für die erleichternden Regierungsvorschläge aus. Der Finanzminister erklärt gegenüber den Abgg. Weiß und Wagner eine etwaige Rückkehr zur Malzbesteuerung für den größten Fehler; weitere Erleichterungen verbiete die Rücksicht auf die Uebergangsabgaben. Ein Vermittelungsan— trag des Abg. Lindenfels mit Riedel's Beistimm— ung wurde angenommen, wonach die gewerb— lichen Brennereien bis zum 1. Mai 1888 einem Maischraumaufschlag unterliegen, wofern sie unter 150 Hektoliter Rauminhalt bemaischen. Das ganze Gesetz wurde schließlich einstimmig an— genommen. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 24. Oct. Die Vorlage betreffend die Verlängerung der Suspension des Schwurgerichts-Verfahrens bei anarchistischen Umtrieben wurde nach langer bis Mitternacht dauernder Debatte mit einer nament— lichen Abstimmung von 163 gegen 126 Stimmen angenommen. — Nach einem Telegramm der„Daily News“ hatte der persische Gesandte in Constantinopel eine lange Conferenz mit Graf Kalnoky, in welcher er dem letzteren den Gegenstand und das Resultat der Mission auseinandersetzte, in welcher er vor einigen Wochen zum Fürsten Bismarck gesandt worden sei. Mirza Mohfin Khan war beauftragt, dem Fürsten mitzutheilen, daß, wenn wirklich zwischen Rußland und Eng— land ein Krieg ausbräche, Persien nicht im Stande sein werde, die russischen Truppen am Durchzug durch persisches Gebiet zu hindern, da es nicht über die nöthigen militärischen Kräfte verfüge. Persien bitte daher die europäischen Mächte, das persische Gebiet für neutral zu er— klären. Fürst Bismarck versprach, mit den Mächten über die Zulässigkeit dieser Maßregel zu conferiren. Persien hat in Berlin eine Ge— sandtschaft errichtet und der Gesandte Mirza Riya Khan wird Teheran am 20. November verlassen. Dänemark. Kopenhagen, 23. Oct. Im Landsthing gab der Präsident Liebe seinem Ab— scheu über das Attentat gegen den Ministerpräsi— denten Estrup lebhaften Ausdruck, dem das Haus einschließlich der Linken zustimmte; hierauf wurde ein offener Brief des Königs verlesen, durch welchen der Reichstag bis zum 18. Dezember vertagt wird. Italien. Rom, 22. Oct. den letzten zwei Jahrhunderten Spanien das Protectorat über die Inseln beansprucht habe, und daß selbst in jüngster Zeit römisch⸗katholische Missionäre Spanien wegen Schutz angegangen seien. gültige Entscheidung, für welche noch, weitere Untersuchungen erforderlich seien, Türkei. Constantinopel, 28. Oct. Die Mehrzahl der Mächte hat der Conferenz zuge— stimmt. a — 24. Oct. Die heute unterzeichnete eng— lisch-türkische Convention, bezüglich Egyptens, hat den Ferman über die Rechte des Sultans auf den Sudan zur Grundlage und ist ein Präli— minarübereinkommen. Die Hauptpunkte der Con— vention sind: Die Entsendung eines englischen und eines türkschen Commissärs zur eingehenden Untersuchung der Lage Egyptens; die Reorgani— sirung der Justizverwaltung, des Finanzwesens und der Armee, die Pacificirung des Sudan, die Räumung des Landes von Seiten der Eng— länder, sobald die innere Verwaltung wieder in normalem Gange ist. Die Unterzeichnung der Convention erfolgte, nachdem einige von der Pforte verlangte Aenderungen vorgenommen waren. — 25. Oct. Die meisten Botschafter haben bereits ihre Instructionen erhalten, die Instruc— tionen für den englischen Botschafter sind noch nicht eingetroffen. Dem Vernehmen nach soll der französische Botschafter Noailles instruirt sein, in dem Falle, daß die Conferenz beschließen werde, eine Sommation an den Fürsten Alexander zu richten, gewisse Vorbehalte zu machen, da dies Sache der Pforte und nicht der Conferenz sei. Graf Corti erwartet gleichfalls für diesen Fall noch Justructionen. Rumänien. Bukarest. Dem Vernehmen nach würde vom Ministerium beabsichtigt, die zwischen Rumänien und anderen Staaten be— stehenden Handelsverträge nicht zu erneuern oder zu verlängern, sondern zu den betreffenden Ablaufsterminen zu kündigen. Der zunächst ablaufende Handelsvertrag ist der Handelsvertrag mit Rußland. Serbien. Belgrad, 23. Oct. fand eine Berathung der Vertreter der Mächte behufs Formulirung einer Collectivnote an Ser— bien statt, um den Ausbruch der Feindseligkeiten zu verhindern, und Serbien zu empfehlen, die Resultate der Conferenz abzuwarten. Die Ge— rüchte von der Demobilisirung der serbischen Armee sind indeß unbegründet; dieselbe solle theilweise erfolgen, wenn die Mächte eine„Com— pensation“ wenigstens annähernd feststellten. — 24. Oct. Hier wird der Widerstand Rußlands gegen die territoriale Compensation sehr ungünstig beurtheilt, da England auf der Berücksichtigung der bulgarischen Wünsche bestehe und bei dem Festhalten des Status quo ante an der Conferenz nicht weiter theilnehme. Bulgarien. Sofia, 25. Oct. Wie ge⸗ meldet wird, hätten serbische Truppen gestern Abend die Grenze bei Klisoura in der Richtung nach Trin überschritten. Nähere amtliche Be— richte liegen jedoch noch nicht vor. Wie des Weiteren berichtet wird, würden längs der ganzen serbisch-bulgarischen Grenze von bul— garischer Seite Truppen vorgeschoben. Montenegro. Cettinje, 24. Oct. Ein Albanese feuerte gestern auf den montene— grinischen Kriegsminister Plamenac, den Prä— sidenten der Grenzregulirungscommission. Pla- menac blieb unversehrt. Der Attentäter gestand, einer Verschwörung gegen die Grenzberichtigung anzugehören. Griechenland. Athen. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Regierung eine patriotische Anleihe in Actien von kleinem Betrage zu emittiren. — Am 22. d. haben die Gesandten dahier dem Minister des Auswärtigen eine schriftliche identische Mittheilung übergeben, in welcher sie Griechenland auffordern, die Folgen von Schritten Es wird be⸗ richtet, der Papst habe in Betreff der Carolinen— frage eine Note an die deutsche und spanische Regierung gesandt. Die Note stelle fest, daß in e 8 Indessen treffe die Note, noch keine end⸗ —— 8 288282 Aanluf ez Gestern 11 ves „ Zurzaavluz-dan s 9708 N N wird versto komm soll schied Adam den v 31 hören verstef J. 9722 feeign, lieteng Ni 9707 Aeotgani⸗ de best be do unte mt Di ge⸗ Wie ge gestern * Aene⸗ 10 Vll. „ dl; 0 zestand, — 1 as 11 mit guten Zeugnissen finden in Baden, Bayern, Mittel— und Norbdeutschland dauernde Beschäftigung. 5 Regulir⸗Füll⸗ und Koch⸗Ocfen, 7 Rohlenkasten, Kohlenlöffel, Stocheisen ꝛc. empflehlt zu ermessen, welche geeignet waren, die friedliche Aufgabe der Mächte zu erschweren, und in welcher sie Griechenland verantwortlich machen, falls es weitere Wirren hervorrufen sollte. Handel und Verkehr. Friedberg, 24. Oet. Buttermarkt. Butter kostete per Pfd. M. 0.80— 0.90, Eier 1 St. 8 Pf. Gießen, 24. October. Auf dem heutigen Markt kostete Butter per Pfd. M. 0.95— 1.00, Eier 2 St. 13-15 Pf, Käse per St. 58 Pf., Tauben per Paar M. 0.45 0.60, Hühner ver Stück M. 0 901.00, Hahnen per Stück M. 0.45— 0.80, Enten ver Stück M. 1.40 170, Ochsenfleisch per Pfund 62—64 Pf., Kuh⸗ und Rind fleisch 54 56 Pf., Schweinefleisch 50—60 Pf., Hammel fleisch 58 64 Pf. Kalbfleisch 48—50 Pf., Kartoffeln bis 4.00, Weißkraut per Stück 3—8 Pf. Homburg, 24. Oet. Marktpretse. Kartoffeln per Malter M. 3.50—4, per Gescheld 8— 9 Pf., Eier per Stück 6 und 7 Pf., Butter per Pfd. 1. Qual. M. 1.00, 2. Qual. 90 Pf. Repertoir⸗Entwurf der vereinigten Stadt Theater in Frankfurt. Opernhaus. Dienstag den 27.: Der Barbler von Sevilla. Ballet⸗Divertissement. Mittwoch, 28.: 4. Gastspiel der Frau M. Gelstinger: Die Fledermaus. Rosalinde: Frau Geistinger. Außer Abonn. Donnerstag den 29.: Walküre. Freitag den 30. Geschlossen. Samstag, 31. Vorletztes Auftre. d. Hrn. Stritt: Herodias. Hlerauf: per 100 Kilo M. 3.00—4.00, Zwiebeln ver Ctr. M. 3.00 Sonntag den 1. Nov.: Abschieds⸗Vorstellung des Herrn Stritt: Lohengrin. Schauspielhaus. Dienstag den 27.: Don ⸗Carlos. Mittwoch den 28.: Die große Glocke. Neu einstudirt: Frau Geistinger. Die Cameltendame. Außer Abonn. Therese Krones. Krones: Frau Geistinger Die Cameliendame. Abonn. B.(für einen ausgefallenen Mittwoch). Therese Krones. Krones: Frau Geistinger. i den 2.: Zum ersten Male: Frau Susanne. Schauspiel in 5 Akten. Concursmaf 2 se- Ausverkauf. Durch Uebernahme eines großen Concurslagers verkaufen wir, um rasch damit zu räumen, zu außergewöhnlich billigen Preisen. 100 St. doppelt breite Cachemire in allen Farben pr. Elle 55 100„ 100„ 200 5 55 1 en Barchente, Zwillich, 8 Tadellose Maare. 3708 Besonders machen auf folgende Posten aufmerksam: Pige., schwere Tuchlamas, neueste Muster, pr. Elle 80 Pfge, ettdecken, Kol er etc. etc., Alles weit unter Neuesse Musler. Gebrüder Strauß, vis-à- vis der Post. ächtfarhige Elsässer Piqué- u. 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Zugleich wird ein den Johannes Pauli Erben ge— hörender Grabgarten, am Mainzerthor gelegen, nochmals versteigert Friedberg den 26. Oetober 1885. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Stein häußer. Bekanntmachung. Donnerstag den 29. Oktober l. IJ, Nachmittags 1 Uhr, läßt der Unterzeichnete vor dem Gemeindehause zu Ober— Florstadt: 5 i 1 Nind, 1 Kuh, 1 Wagen, 1 Mutterschwein, 2 Springer zwangswetse versteigern. Friedberg den 23. Oktober 1885. König, Gerichtsvollzieher. Faselochs-Versteigerung. Nächsten Freitag den 30. Oktober l. J., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dem hiesigen Rathhause ein zum Schlachten geeigneter, sehr gut gehaltener Faselochs öffentlich meist— bietend versteigert werden. Vilbel den 24. Oktober 1885. Großherzogliche Bürgermeisterei Vilbel. Hinkel. Colporteure 3722 3715 3707 Calw(Württemberg). 342⁴ Die Vereins buchhandlung. le Faselochs- Verkauf. Die Gemeinde Ossenheim beabsichtigt einen jungen, sehr gut gehaltenen Faselochs aus der Hand zu ver⸗ kaufen. Ossenheim den 24. Oktober 1885. Großherzogliche Bürgermeisterei Ossenheim. 3724 K el! U er. 1 0 8* . 0 a Waaren-Verstrigerung. Donnerstag den 29. Oktober, Vormittags 9 Uhr an⸗ fangend, läßt Herr K. Heß, neben der Hof Apotheke des Herrn Görtz, wegen Aufgabe des Geschäfts seine sämmt— lichen Waaren versteigern, als: Hemden, Unterhosen, Unterjacken, Halstücher, Strümpfe, Kragen, Manschetten, sowie eine große Parthie Kurz- und Galanteriewaaren; ferner 1 Schlitten, Ketten, 1 eiserne Bettlade, Fenster, Kisten, mehrere Weinfässer, ½, ½,/ Ohm haltend, sowie verschiedenes Hausgeräthe. In Auftrag: 3713 Jos. Butzbach, Auetlonator. 3714 Das „ Beitfedern-Lager Harry Unna in Altona versendet zollfrei gegen Nachnahme(nicht unter 10 Pfd.) gute neue ö Bettfedern für 60 Pf. das Pfund, vorzüglich gute Sorte M. 1.25, prima Halbdauuen nur M. 1.60. Verpackung zum Kostenpreis. Bel Abnahme von 50 Pfd. 5% Rabatt. Nichteonvenirendes wird bereltwilligst umgetauscht. Silberne Medaille Amsterdam 1683. 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