bäußer. Bolsershen elwolle, eubad 5. diet. & mile P. Tnels, ie zäder et! Salle. inzen, 4 1 Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nich t beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung unserer Verfügung vom 27. März 1885— Oberhessischer A im Rückstande sind, werden hieran erinnert, mit Frist von 8 Tagen. Betreffend: Die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Die Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Mai 1885, die Wahlen zur Vertretun betreffend, bedingen einige Aenderungen der Anleitung vom 19. Juni 1874 zu Wir empfehlen a B Wahl des Gemeinderaths, des Bürgermeisters und Beigeordneten. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Berechnung der Vacanzüberschüsse erledigter Schulstellen pro 1884/85. Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises. Friedberg am 5. Juni 1885. nzeiger Nr. 39— noch Dr. Braden. Friedberg den 5. Juni 1885. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. g und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen der auf Grund der Landgemeindeordnung vorzunehmenden Ihnen bei Vornahme der Wahlen diese nachstehend ver— zeichneten Aenderungen zu beobachten, und für die Richtigstellung der Formularien Sorge zu tragen. Dr. Braden. 1. Der F. 2 der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874 erhält auf Grund des Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai l. J., die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen betreffend, folgende Fassung:„Stimmfähig sind: 1. alle in der Gemeinde wohnenden Ortsbürger, 2. alle männlichen Einwohner, welche die deutsche Reichs ange— hörigkeit besitzen und welche seit 2 Jahren ihren Unterstützungs— wohnsitz in der Gemeinde erworben haben, jedoch unter der Voraussetzung, daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt und vom 1. April des dem Rechnungsjahr, in welchem die Wah! stattfindet, vorhergehenden Jahres an in der Gemeinde communalsteuerpflichtig sind.“ 2. Der F. 3 der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874 führt unter denjenigen, von welchen die Stimmberechtigung nicht ausgeübt werden kann, sub pos. 5 diejenigen auf, welche mit der Entrichtung der directen Staats⸗ oder Communalsteuer sich im Rückstande befinden. Letztere Bestimmung ist mit Rücksicht auf Art. 2 des Gesetzes vom 15. Mai l. J., die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen betreffend, dahin zu ändern, daß die Stimmbe— rechtigung von denjenigen nicht ausgeübt werden kann, welche „5. mit der Entrichtung der Communalsteuer zur Zeit der Wahl sich länger als 2 Monate im Rückstande befinden.“ 3. Da die Stimmfähigkeit bei den Gemeindewahlen nach dem Gesetze vom 15. Mai l. J., die Wahlen zur Vertretung und Verwalt— ung der Gemeinden, Kreise und Provinzen betreffend, nicht mehr von der Zuziehung zur Einkommensteuer, sondern von der Communalsteuer- pflichtigkeit abhängig gemacht wird, so ist der Absatz 2 des F. 8 der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874 dahin zu ändern, daß die Liste der Stimmberechtigten vor der Offenlegung dem betreffenden Großh. Steuer⸗ commissariat mitzutheilen ist, damit dieses unter derselben bescheinige, daß sämmtliche in der Liste aufgeführten Personen vom 1. April des dem Rechnungsjahr, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergehenden Jahres an in der Gemeinde communalsteuerpflichtig sind, mithin ent— weder zur Communalsteuer in derselben zugezogen worden sind oder, wenn in der Gemeinde Umlagen nicht erhoben werden, nach den gesetz— lichen Bestimmungen für den Fall der Erhebung von Umlagen zur Communalsteuer in derselben zugezogen worden sein würden. 4. Da nach Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai l. I., die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen betreffend, nur die in der Gemeinde wohnenden Ortsbürger stimmfähig sind, fallen die Formalitäten des Absatzes 1 und 2 des F., 9 der Wahl- anleitung vom 19. Juni 1874 weg. Wohl aber sind die in der Ge⸗ meinde wohnenden stimmberechtigten Ortsbürger in der Liste der Stimm- berechtigten an erster Stelle und vor sowie getrennt von den in der Gemeinde wohnenden stimmberechtigten Nichtortsbürgern aufzuführen (Absatz 3 des§. 9 der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874). . 5. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 15. Mai l. J., die Wahlen zur Vertretung und Ver⸗ waltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen betreffend, ist der letzte Absatz des§. 13 der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874 dahin zu ändern: „Nur diejenigen Stimmfähigen sind als wahlberechtigt zu be— trachten, welche in die festgestellte Liste aufgenommen und zur Zeit der Wahl mit Zahlung der Communalsteuer nicht länger als 2 Monate im Rückstande sind.“ 6. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Art. 1—3 des Gesetzes vom 15. Mai l. J., die Wahlen zur Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen betreffend, ist F. 14 der Wahlan— leitung vom 19. Juni 1874 dahin zu ändern, daß nach Feststellung der Stimmberechtigten der Bürgermeister diese Liste nicht mehr der betreffen— den Großh. Districtseinnehmerei und dem Gemeindeeinnehmer, sondern lediglich dem Gemeindeeinnehmer mit dem Ersuchen zustellt, den Namen derjenigen darin aufgeführten Personen, welche mit der Ent⸗ richtung der Communalsteuer sich länger als 2 Monate im Rückstande befinden, in der Spalte„Bemerkungen“ mit einem R(Restant) in rother Tinte zu bezeichnen und ihr, nachdem solches geschehen, die Liste möglichst beschleunigt zurückzugeben. Damit nicht eine wiederholte Mit— theilung der Liste der Stimmberechtigten an den Gemeindeeinnehmer wegen etwaiger Aenderung in der Person der Restanten nothwendig wird, ist darauf zu achten, daß die Liste möglichst kurz vor dem Wahl— termin dem Gemeindeeinnehmer zugestellt wird und der Eintrag der Restanten in dieselbe in dem nämlichen Monat erfolgt, in welchem die Wahl stattfindet. 7. In der im F. 16 der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874 erwähnten Bekanntmachung über Tag und Stunde der Wahl ist aus— drücklich zu verkündigen, daß diejenigen, welche mit der Entrichtung der Communalsteuer zur Zeit der Wahl sich länger als 2 Monate im Rück⸗ stande befinden, zur Abstimmung nicht zugelassen werden, und daß da⸗ her alle diejenigen, welche bis zum Tag, an welchem die Liste der Stimmberechtigten von dem Gemeindeeinnehmer mit der Bezeichnung der Restanten versehen worden ist, länger als 2 Monate mit der Eur— richtung von Communalsteuer im Rückstande waren, nur dann zur Ab— stimmung zugelassen werden können, wenn sie einen solchen Rückstand noch bis zur Wahl abführen und daß solches geschehen, der Wahlcommission durch Vorzeigung ihrer Steuerquittung nachweisen. 8. Zur Aufstellung der in F. 31 der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874 erwähnten Liste des höchstbesteuerten Dritttheils der Wählbaren kommen außer den Steuerbeträgen, welche von Steuerobjecten, die junerhalb der Gemarkung liegen, oder von einem Gewerbe, das inner— halb der Gemarkung betrieben wird, oder von einem Einkommensteuer— kapital, das zu den Communalumlagen der Gemeinde zugezogen ist, entrichtet werden, nunmehr auch in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Juli 1884, die Einführung einer Kapitalrentensteuer betreffend, diejenigen Steuerbeträge in Betracht, welche auf ein Kapitalrentensteuerkapital ent— fallen, das zu den Communalumlagen der Gemeinde zugezogen ist. 9. In dem Formular zum Protokoll über die Gemeinderathswahl ist zu wahren, daß der erfolgte Nachweis der bezahlten Steuerschuld nunmehr nur durch Strich des Buchstabens R in der Liste der Stimm⸗ berechtigten beurkundet wird. ö 10. Ju das Verzeichniß der in der Gemeinde zur Gemeinderaths— wahl stimmberechtigten Ortsbürger und Einwohner(Anlage A zum Wahlprotokoll) sind nur noch A. die in der Gemeinde wohnenden Ortsbürger derselben, B. die in der Gemeinde wohnenden stimmberechtigten Nichtortsbürger aufzunehmen. Die auswärts wohnenden, in der- Gemeinde grund- oder gewerbsteuerpflichtigen Ortsbürger derselben fallen, als nicht mehr stimmfähig, weg. Ju der Spalte Bemerkungen sind die Restauten vom Gemeindeeinnehmer nur noch mit„R“ zu bezeichnen. Das Verzeichniß ist von dem Großh. Steuercommissariat mit fol— gender Bescheinigung zu versehen:. „Daß sämmtliche, in vorstehendem Verzeichniß aufgeführten Per— sonen seit dem 1. April 18 in der Gemeinde com⸗ munalsteuerpflichtig sind, bescheinigt. e e Großherzogliches Steuercommissariat a Die Communalsteuerpflichtigkeit des Stimmberechtigte muß vom 1. April des dem Rechnungsjahr, in welchem die Wahl stattfindet, 11 vorhergehenden Jahres an vorhanden sein. 11. In Anlage C zum Wahlprotokoll ist der dritte Absatz der sich an die eigentliche Bekanntmachung der Wahl(Tag, Stunde, Local) anschließenden Publikation von Wahlvorschriften dahin zu ändern, daß es heißt: Porlec wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche mit der Entrichtung der Communalsteuer zur Zeit der Wahl sich länger als 2 Monate im Kückstande befinden, zur Abstimm— ung nicht zugelassen werden und daß daher alle diejenigen, welche bis zum(hier ist das Datum des Tags anzu— geben, an welchem die Liste der Stimmberechtigten— Anlage 4A— von dem Gemeindeeinnehmer mit der Bezeichnung der Restanten versehen worden ist,) mit der Entrichtung von Communalsteuer länger als 2 Monate im Rückstande waren, nur dann zur Ab⸗ stimmung zugelassen werden können, wenn sie einen solchen Kück stand noch bis zur Wahl abführen und daß solches geschehen, der Wahlcommission durch Vorzeigung ihrer Steuerquittung nachweisen.“ Bekanntmachung. Nachstehendes Polizei-Reglement für die Stadt Bad-Nauheim wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Friedberg den 5. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Polizei⸗Reglement für die Stadt Bad⸗ Nauheim. Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz wird nach Vernehmung des Gemeindevorstandes von Bad-⸗Nauheim unter Zustimmung des Kreisausschusses nachstehendes Polizeireglement erlassen: §. 1. Die in den Ecken und Winkeln zwischen den Häusern aus— mündenden, sowie die innerhalb der Häuser angelegten Abtritte müssen in Tonnen geleitet oder mit Abtrittsgruben versehen werden. F. 2. Bezüglich der Abtrittsgruben wird bestimmt: 1) Die Grube muß so angelegt sein, daß die Wände und der Boden derselben fur Flüssigkeiten vollständig undurchdringlich sind; 2) Die Grube muß außerhalb der Umfangsmauern der Wohnungen liegen; 3) Die Grube muß doppelt verschlossen sein durch Eisen- oder Steinplatten oder zwei festschließende hölzerne Deckel. Der Raum zwischen beiden Ver— schlüssen ist mit Sand oder Erde auszufüllen; die Grube kann auch einfach verschlossen werden, jedoch ist diesen Falles der Verschluß mit einer 40 em hohen Schicht von Sand oder Erde zu überdecken; 4) die Grube muß mindestens 7.50 Meter von jedem Brunnen angelegt werden; dermalen schon vorhandene Gruben, welche in geringerer Entfernung von einem Brunnen, oder welche innerhalb der Wohnungen sich be— finden, können bestehen bleiben, wenn nicht von dem Kreisamt nach Anhörung des Kreisgesundheitsamts die Entfernung angeordnet wird. . 3. Bezüglich der Tonnenanwendung wird bestimmt: Die Tonne muß aus Eisen oder starkem Holz mit eisernen Reifen gefertigt werden und darf nicht rinnen. Andere Einrichtungen bedürfen der Ge— nehmigung des Kreisamts. F. 4 Die außerhalb der Häuser angebrachten Abtrittsröhren müssen bis in die Gruben oder Tonnen geleitet werden. §. 5. Regenwasser und Abfallflüssigkeiten irgend welcher Art dürfen nicht in eine Abtrittsgrube oder in eine Tonne Abfluß haben. Winkel, durch welche Regenwasser und Abfallslüssigkeiten ablaufen, müssen vollständig gepflastert sein und ein Gefäll haben, das ein rasches Ab— fließen ermöglicht. 6. Miststätten müssen so hergestellt werden, daß sie Flüssig⸗ keiten nicht durchlassen. §. 7. Der Abfall aus den Hofraithen(Kehricht, Asche, Küchen— abfall) muß in verschließbaren oberirdischen Behältern abgeladen und in den von Badegästen bewohnten Quartieren täglich, im Uebrigen an den polizeilich vorgeschriebenen Reinigungstagen an den von der Lokal— polizeibehörde hierzu bestimmten Platz abgefahren werden. §. 8. Der Ablauf aus den Hofraithen(Küchen-, Waschwasser) muß in wasserdichte Gruben geleitet werden, wenn ein Canal zur Auf— nahme desselben nicht vorhanden ist; der Großherzoglichen Bürger— meisterei Bad-Nauheim bleibt die Genehmigung zur Anlage von Seiten— kanälen in die städtischen Kanäle vorbehalten. Für die Entleerung der Gruben gelten die für Abtrittsgruben bestehenden Vorschriften. §. 9. Zur Anlage von Abtritts-, Mist- und anderen Gruben bedarf es, soweit nicht anderweitige Genehmigung erforderlich ist, der Genehmigung der Lokalpolizeibehörde. Die Hauseigenthümer, in deren Hofraithen sich Senkgruben oder nicht wasserdichte Abtrittsgruben be— finden, haben binnen 3 Monaten der Lokalpolizeibehörde nachzuweisen, daß die Gruben wasserdicht sind, widrigenfalls deren Entfernung von dem Kreisamt angeordnet werden kann. §. 10. Diejenigen Hauseigentbümer, welche binnen 3 Monaten, von der ersten Bekanntmachung des Reglements an, die in demselben vorgeschriebenen Anlagen oder Veränderungen nicht ausgeführt haben, verfallen in eine Strafe bis zu 30 Mark. Außerdem kann die Polizei⸗ behörde die Arbeit ausführen und die Kosten in dem Verwaltungsweg beitreiben lassen. Abweichungen von den Vorschriften dieses Reglements, welche bei Neubauten oder Hauptreparaturen vorkommen, werden nach Art. 136 und 137 des P. St. G. B. bestraft. Friedberg den 5. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Beka it m a ch a ng Betreffend: Ausführung des Milzbrandreglements für die Wetterau. Unter Bezugnahme auf die unter dem 11. August 1880 erlassene Bekanntmachung(Oberhessischer Anzeiger Nr. 98) bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß wir für die Zeit der Abwesenheit des approbirten Thierarztes 1. Klasse Schenk von Butzbach die nach dem Reglement vom 30. Juni 1880 die Unterdrückung des Milzbrandes betreffend vorgeschriebenen thierärztlichen Funktionen in den Orten Butzbach, Kirchgöns, Pohlgöns, Hoch- und Niederweisel, Ostheim, Maibach, Bodenrod, Münster, Ziegenberg-Langenhain, Hausen mit Oes und Fauerbach v. d. H. dem Großherzoglichen Kreisveterinärarzt Herrn Dr. Gebb dahier übertragen haben. Friedberg den 6. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Deutsches Reich. Berlin, 6. Juni. Der Kronprinz und Prinz Wilhelm trafen mit ihren militärischen Begleitern heute Vormittag aus Königsberg wieder hier ein. Sofort nach seinem Eintreffen von den Hurrahrufen Ressource. der Mannschaft, Commers der Nichtcouleurs Nach Absingung begab sich der Kronprinz zum Commers der Couleurstudenten in der Börse, wo derselbe und geistlichen Behörden und der Deputationen der Regimenter, deren Chef der Verstorbene gewesen ist, erfolgt. Nach dem feierlichen Trauer⸗ gottesdienst in der Stadtkirche setzte sich der Leichenzug nach der Familiengruft in Bewegung. zum in der Bürger⸗ eines Festliedes begab der Kronprinz sich zur Begrüßung des Kaisers nach dem königlichen Palais. Um 2 Uhr Nachmittags hat dann der Kronprinz Berlin wieder verlassen und sich mittelst Extra— zuges nach Sigmaringen begeben, um dort im Auftrage des Kaisers den Beisetzungsfeierlich— keiten für den Fürsten von Hohenzollern bei— zuwohnen. Der Kaiser hat um 7 Uhr die erste Ausfahrt nach dem Thiergarten unternommen. Königsberg, 5. Juni. Der Kronprinz besuchte heute die Aula der Universität. Nach seiner Rückkunft nahm der Kronprinz im Ober— präsidialgebäude ein Ständchen der„Lieder— freunde“ entgegen und begab sich bierauf zum Officiersdiner im Casino. Um 8 Uhr Abends erschien der Kronprinz unerwartet im Theater und wohnte einem Acte der Vorstellung bei. Hiernach fand die Fahrt zur Kaserne des Re— giments des Kronprinzen statt, wo im festlich geschmückten Hofe ein Fest für die Mannschaft veranstaltet war. Nachdem der Kronprinz eine Zeit lang zugesehen, verabschiedete er sich aufs herzlichste von dem Regiment und fuhr, begleitet gegen 10 Uhr eintraf. Nach kurzem Verweilen fand die Abfahrt nach dem Bahnhof durch die prächtig illuminirten Straßen statt, in welchen der Kronprinz von der Bevölkerung jubelnd begrüßt wurde. Nachdem der Kronprinz den Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft für den warmen Empfang seinen besonderen Dank auszusprechen, erfolgte die Abfahrt um 11 Uhr Nachts. Homburg. Die Kaiserin Augusta be— absichtigt auch in diesem Sommer in unserer Kurstadt und zwar auf längere Zeit Aufenthalt zu nehmen; der Zeitpunkt des Hierherkommens ist noch nicht festgestellt, dürfte jedoch, wie der„Taunusbote“ meldet, wenn keine Zwischen— fälle eintreten, etwa Mitte Juli zu erwarten sein. Im königlichen Schlosse sind bereits die Vorbereitungen für den Aufenthalt der Kaiserin angeordnet und in vollem Gange. Eine Anzahl von Gemächern erhält ganz neue Herrichtung. Sigmaringen, 6. Juni. Die Beisetzung des Fürsten ist unter Betheiligung der zahlreich anwesenden Fürstlichkeiten, Generale, weltlichen Unmittelbar hinter dem Sarge schritt der Kron— prinz, neben ihm Fürst Leopold von Hohen— zollern und König Karl von Rumänien, sodann folgten der Großherzog von Baden, Herzog von Anhalt, Prinz Wilhelm von Württemberg, Fürst von Fürstenberg und die übrigen fuͤrstlichen Personen. Der Kronprinz hatte sofort nach seiner Ankunft einen Kranz am Sarge des Fürsten niedergelegt. N Stuttgart, 5. Juni. Der„Staats⸗ anzeiger“ meldet: Der König empfing den Doctor Mark von Wildungen, welcher ver— gangenen Herbst den König behandelt hatte. Derselbe constatirte den günstigen Stand des Befindens und dabei die Nothwendigkeit be— sonderer Ruhe und Schonung. Ausland. Schweiz. Bern, 5. Juni. Der Stände⸗ rath nahm heute den Antrag auf Maßregeln gegen die Schutzzollpolitik fremder Staaten an, lehnte dagegen den Antrag, den Bundesrath aufzufordern, noch in dieser Session über Thun⸗ A E S 8— SNN N 1 —— = — . . “bobe abe Seitens aufforde Harting Grund, werde/ . wurichul 0 chung , . daß unte die Nie ñdbiiticchen uud der biete an dez Nig Meere, von Zu Ita Commis einstimn Fahrzeu vorgesch Die C letzten die Ver! 4 Gr! E au Cat Auakunft KF̃reta, eine ge . der car ernannt 2 Dampf eingetr. seine tanten⸗ nister 1 F ung ananegz — 2 10 * vaugags u Ab n — 2 2 S 5 9 N 4 , lichkeit der Kündigung des Handelsvertrages meltem mit Deutschland Bericht zu erstatten, als ner, inopportun ab. en 1% Frankreich. Paris, 6. Juni. Die * lesen Kammer nahm mehrere Artikel des Rekru— aerquittin tirungsgesetzes an. Montag findet die Berathung J des Gesetzes über die Wiederherstellung des Listenserutiniums statt, welches der Senat ab— geändert hatte. Die Commission beantragt die Annahme der vom Senat vorgenommenen Aen— derungen. berg 1 Großbritannien. London, 5. Juni. Unterhaus. Gladstone theilte mit, die englische und russische Regierung seien betreffs der einem 7 2 Schiedsspruche zu unterbreitenden Punkte be— „e dase glich der Pendjeh-Frage, sowie über den Schiedsrichter übereingekommen. Das Abkommen habe aber noch keine definitive Form angenommen. Seitens der beiden Regierungen sei noch keine Aufforderung an den Schiedsrichter ergangen. Hartington erklärte, die Regierung habe allen Grund, zu hoffen, daß es nicht nöthig sein werde, die Garden noch lange in Alexandrien zurückzuhalten, ein genaues Datum der Zurück— ziehung sei indessen noch nicht bestimmbar. Die„London Gazette“ macht bekannt, daß unter britisches Protektorat gestellt sind: die Nigerdistricte an der Küste zwischen dem britischen Protektoratgebiet Lagos, dem Westufer und der Mündung des Rio del Reys, die Ge— biete an beiden Nigeruferu vom Zusammenflusse des Nigers mit dem Benue bei Lokoja bis zum Meere, sowie die Gebiete auf beiden Benueufern von Zusammenfluß bis und einschließlich Ibi. 0 Italien. Rom, 5 Juni. Die technische g Commission der Sanitätsconferenz genehmigte 2 einstimmt di Sube ssi fü N 1 die von der Subcommission für Fahrzeuge und Caravanen am Rothen Meere vorgeschlagenen sanitären Maßnahmen.— 6. Juni. Die Tommission genehmigte in der heutigen letzten Sitzung das vorgeschlagene Mittel gegen die Verbreitunz der Cholera auf dem Landwege. Griechenland. Athen, 6. Juni. Nach aus Candia eingegangenen Nachrichten hat die Ankunft des jüngst ernannten Gouverneurs von Kreta, Savas Pascha, unter der Bevölkerung eine gewisse Aufregung hervorgerufen. Ein von der candiotischen Repräsentanten-Versammlung ernannter Ausschuß begab sich an Bord des Dampfers, mit welchem der neue Gouverneur eingetroffen war, und erklärte demselben, daß seine Ernennung den Wünschen der Repräsen— tanten⸗Versammlung nicht entspreche. Der Mi— nister des Aeußeren Delyannis hat den griechi— schen Consul auf Kreta telegraphisch angewiesen, seinerseits Alles zu thun, um zu einer Be— schwichtigung der Aufregung beizutragen. Rußland. Petersburg, 6. Juni.„Nowosti“ veröffentlichte eine vom Blatte selbst als sehr zwei— felhaft bezeichnete„kaukasische Privatnachricht“, wonach der Emir von Afghanistan, Abdurrahman, von seinem Gefolge ermordet worden sei. Un— terrichteterseits wird hier dieses Gerücht als un— begründet bezeichnet. Auch auf dem auswärtigen und auf dem indischen Amte in London ist Nichts von der angeblichen Ermordung bekannt. 7. Juni. Großfürst Wladimir trat gestern eine Inspectionsreise in die Petersburger und Moskauer Militär-Bezirke an und wird auch den höchsten Norden, u. A. Nowoja-Semlja besuchen. Amerika. Newyork, 3. Juni. Die Truppen haben die feindseligen Appache-Indianer in New⸗Mexiko und Arizona so energisch verfolgt, daß sie das Gros der Bande gefangen nahmen. Ungefähr 50 Indianer entkamen, indem sie die Grenze nach Mexiko überschritten, waͤhrend einige sich in die Berge flüchteten. Der Feldzug wird als beendigt angesehen. Die Truppen sind längs der ganzen Grenze auf der Hut und weitere Ausschreitungen sind nicht gemeldet worden. Aus Stadt und Land. Friedberg. Der frühere Seminarist A. Schweitzer, jetzt Musketier der 5. Comp. 2. Großh. Hess. Infanterie— Regiments Nr. 116 in Gießen hat an Seminarlebrer Wahl dahler ein kalligraphisches Kunstwerk geschickt, nämlich eine Postkarte, auf deren Rückseite, außer Ort, Datum und Name, 110 Zeilen mit 5297 Wörtern stehen, mit blosem Auge regelmäßig und deutlich und schön vom Absender geschrieben. Auch die Adresse ist ein Kunstwerk. Diese Karte können Interessenten in der Exped. d. Anz. einsehen. W. Nieder⸗Wöllstadt. Am verflossenen Sonntag fand im Becker'schen Saale dahier die Delegirten— Versammlung des Wetterauer Sängerbundes statt. Nahezu sämmtliche Vereine waren durch Delegirte vertreten. Neu aufgenommen wurde durch einstimmigen Beschluß der Gesangverein Frohsinn zu Steinfurth. Der Präsident dieses Vereins, Rosenbecker, dankt im Laufe der Ver⸗ handlungen in schönen Worten für die Aufnahme. Nach Begrüßung der Versammlung Seitens des Vorsitzenden, Landtags-Abg. Welth, und nach Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung ging man zur Besprechung der Tagesordnung über. Punkt 1 derselben betraf die ab— zuhaltenden Proben des Chorlieds unter Leitung des Musikers Hertel zu Friedberg. Nach Beschluß der Ver— sammlung sollen die Proben wie folgt abgehalten werden: den 7. Junt zu Assenheim, den 14. Juni zu Ober— Wöllstadt und den 28. Juni zu Groß-Karben. Hierauf wurde die Rechnung abgehört, für richtig befunden und dem Rechner Decharge ertheilt. Die Festrede beim Bundesfest zu Bruchenbrücken hält d. J. der 2 Präsident, Lehrer Volk zu Bönstadt. wichtige Gegenstände erledigt und Toaste auf Katser nnd Großherzog, das Präsidium u. s. w. ausgebracht worden Nachdem noch einige weniger waren, schloß der Vorsitzende die Versammlung. Die Generalversammlung für 1885 findet im Herbst d. J. zu Groß⸗Karben statt. Allerlei. Kreuznach, 3. Juni. In dem ältesten Stadttheile ist Mittags Feuer ausgebrochen, wodurch eine Bier⸗ Brauerei, vier Gerbereien und zwonzig kleine Wohn⸗ r zerstört wurden. Weitere Gefahr ist eseltigt. London, 3. Junk. Aus Houghton le Spring (Grafschaft Durham) wird gemeldet: Heute fand in einer Kohlengrube eine Explosion schlagender Wetter statt. Von den Arbeitern, welche man anfänglich fr verunglückt hielt, sind 300 in Sicherheit gebracht. Es werden noch 22 vermißt. London, 6. Juni. Ueber den von Paris aus gemeldeten Ausbruch der Cholera in Egypten ist hier nicht das Mindeste bekannnt. Die bezügliche Nachricht wird als durchaus unbegründet angesehen. Madrid, 5. Juni. Gestern wurden in Valencia 8 Cholera-Erkrankungen, 2 Cholera-Todesfälle constatirt. In den anderen Provinzen und in Madrid ist der Ge⸗ sundheitszustand ein guter.— 6. Juni. Im Dorfe Museros, in der Nähe von Valeneia, sind 18 Erkrank⸗ ungen an der Cholera vorgekommen. New⸗ Vork. Die Zahl der wegen Lohnreduction strikenden Arbeiter in und bei Pittsburgh beträgt augen⸗ blicklich 13000. Simla, 6. Juni. Der Präsident von Cachemir meldet, daß die Erderschütterungen fortdauern. An einigen Stellen habe sich die Erde unter Aufwirbelung schwefelhaltigen Staubes und heißen Wassers geöffnet, auch Häuser seilen eingesunken; dennoch seien die Erd— bewegungen im Allgemeinen leichte. Repertoir⸗Entwurf der vereinigten Stadt⸗Theater in Frankfurt. Opernhaus. Dienstag den 9.: Gastspiel des Herrn Perotti. Der Maskenball. Richard: Herr Perotti. Mittwoch den 10.: Gastspiel des Herrn Girardi. Der Verschwender. Valentin: Herr Girardi. Außer Abonn. Donnerstag den 11.: Herodias. Freitag den 12.: Abschiedsvorstellung des Herrn Girardi. Der lustige Krieg. Außer Abonn. Samstag den 13.: Gastspiel des Herrn Perotti. Der Troubadour. Manrieco: Herr Perotti. Sonntag den 14.: Gastspiel des Herrn Perotti. Der Prophet. Joh. von Leyden: Herr Perotti. Schauspielhaus. Dienstag den 9.: Der vornehme Schwiegersohn. Hierauf: So sein se! Mittwoch den 10.: Geschlossen. Donnerstag den 11.: Vorletztes Gastspiel des Herrn Girardi. Plausch net Peppi. Graf: Herr Girardi. Freitag den 12.: Die große Glocke. Samstag den 13.: Don Juans Ende. Sonntag den 14.: Die zärtlichen Verwandten. Wasserwärme der Usa: 7 Juni Abends 19 Grad Reaumur. 8. Juni Mittags 20 Grad Reaumur. Walter. Belanntmachung. Während der Badesaison wird an jedem Sonntage, zuerst am 7. Juni er., ein Extra⸗Personenzug von Wildungen nach Wabern nach folgendem Fahrplan zur Beförderung gelangen: Ortszeit: Wildungen um 9 Uhr 40 Min. Abends, * Wega** 48„* a neun nn. lll * 1„ Mandern„„ 3 zung 2 ae„,„ „.„ Fritzlar,* en,=„ Zennern oe, 5 3 5 an Wabern e, eee, 1 mien, sodaun 2 Ab Wabern Anschluß nach Cassel mit dem um 10 Uhr Herzog 41 Min. Abends von dort weitergehenden, jedoch nur —. I. und II. Wagenklasse führenden Courterzuge Nr. 301 3(cen Rund in der Richtung nach Frankfurt a. M. mit dem um en fürstl 1 uhr 35 Min. Abends weitergehenden Personenzuge, en nah= mit 1. bis IV. Wagenklasse, Nr. 306. Zu dem Extrazuze werden Billets für die J. bis IV. Wagenklasse zum gewöhne ichen Fahrpreise veraus- gabt, auch sind zu demselben Retourbillets gültig. Passagtere III. und IV. Klasse haben jedoch für die Benutzung von Schnell- und Courier-Zügen mit nur I. und II. Wagenklasse ab Wabern die erforderlichen Zufatzbillets zu lösen. Cassel den 4. Juni 1885. Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amt. 20⁴5⁵(Main⸗Weser Bahn.) Wegen Aufgabe des Geschäfts wird ein vollständiges Wagnerhandwerk— zeug nebst Werkholz unter günstigen Bedingungen ver— kauft oder verpachtet. Lusttragende wollen sich bis zum 24. Junt bel Unterzeichnetem anmelden. Wölfersheim den 7. Junt 1885. 2072 Carl Stüber, Wagner. Ain — 8 n a 2*— 282 5 0 22 AAG Wer 9— 2 8 2 8 P 3 3355 — — 2 70* Grasversteigerung. 2073 Freitag den 12. Juni, Vormittags 11 Uhr, soll das der Gemeinde zustehende Heu- und Grummetgras in einzelnen Abtheilungen auf dem Gemeindehaus öffentlich meistbietend versteigert werden. Rodheim v. d. H. den 6. Juni 1885. Großherzogliche Bürgermeisterei Rodheim v. d. H' Jacobi Lohholz-Versteigerung. 2067 Donnerstag den 11. Junt d. J. kommen Gräflich Solms-Laubach'schen Revier Feldheim Versteigerung: 268 Raummeter Eichen-Schälstangen, besonders zu Baumstützen, Kleeböcken ꝛc. geeignet, 299 Eichen-Lohretser, 17 Eichen-Stämme von 6 Meter Länge und 17 bis 18 Centimeter Durchmesser. Zusammenkunft Morgens 10 Uhr am Bellersheimer Fußpfad. Arnsburg den 8. Juni 1885. im zur Henckel. Heu- und Grummetgras- Versteigerung. 2068 Montag den 15. d. M., von Morgens 8 Uhr an, soll das Heu- und Grummetgras von 250 Morgen Gemeindewiesen auf hiesigem Rathhaus versteigert werden. Bingenheim den 7. Junt 1885. Großherzogliche Bürgermeisterei Bingenheim. Lahm. Ich nehme hiermit die gegen Philipp Grill III. am 23. Mat l. J. ausgesprochene Beleidigung zurück. Ober⸗ Rosbach am 27. Mai 1885. 2011 H. Allendörfer 1. 5 Holzversteigerung in den Gräfl. Solms⸗Rödelheim'schen Waldungen. Im Revier Burg-Gräfenrode, Distrikt Kleine Diebselche, werden versteigert: Donnerstag den 11. Juni, Vormittags 8 Uhr: 350 Stück Eichen-Schälstangen, zu Baumstützen ge⸗ eignet, 27 Raummeter Eichen-Prügelholz, 9000 Wellen Eichen⸗Reisholz, Zusammenkunft an der Ruhedank auf der Chaussee zwischen Kaichen und Ilbenstadt. Wickstadt den 8. Juni 1885. Der Gräfliche Revierförster Habich. Schälholz. 2069 Holzversteigerung. Donnerstag den 11. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, sollen im Gemeindewald Assenheim 98 Raummeter Eichen-Schälholzknüppel, 2050 Eichen-Schälholzwellen, 268 Eichen-Baumstuͤtzen öffentlich meistbletend versteigert werden. Die Zusammenkunft ist am Langert bei Nr. 22. Assenheim den 6. Juni 1885. Großherzogliche Bürgermeisterel Assenheim. 2070 Best. Fasel-Eber-Versteigerung. Nächsten Freitag den 12. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, soll ein schwerer Fasel-Eber nochmals auf dem Großherzoglichen Bürgermeisterel-Büreau an die Meist— bietenden versteigert werden. Klein-Karben den 7. Juni 1885. Großherzogliche Buͤrgermeisterei Klein-Karben. 2071 Schneider. Volssbisdungs-Verein. Die Mitglieder des hiesigen Volksbildungs⸗Veresns werden zu der diesjährigen General⸗Versammlung, welche Freitag den 19. Juni, Abends 8¼ Uhr, im Windecker'schen Gartensaale stattfindet, ergebenst Anfang 7½ Ubr.— Entrée 30 FEI. 2058 kngeladen. * 2 2 Tagesordnung: 7 Frankfurter Hypotheken 15 Credit 55 Perein. 19 188 die Thätigkeit des Vereins im l 5 Sprocent. Hypotheken- Autheilscheine betr. Im Verfolg unserer Bekanntmachung vom 16. Mai v. J. werden hiermit die nicht zur Abstempelung gelangten 5procent. Hypotheken-Antheilscheine der Serie 9 Lit. A, B, C und D zur Einlösung a 105% auf den 1. Juli d. J. eingerufen, mit welchem Tage die Verzinsung aufhört. Die Nückzahlung erfolgt an unserer Kasse, sowie bel unseren auswärtigen Vertretern, 2066 .„* 2 in Friedberg bei J. A. Nauheim. Wiederholt machen wir darauf aufmerksam, daß von den nicht abgestempelten 5% Antheilscheinen die Serie 7 auf den 1. Oetober 1884, die Serie 8 Lit. A und B auf den 1. Januar 1885 und Serie 8 Lit. C und D auf den 1. April 1885 zur Rückzahlung aufgerufen sind. Frankfurt a. M. den 4. Juni 1885. Die Direction. Kein Geheimmittel! Eisen⸗Chotolade von Franz Schulz in Berlin, Hoflieferant. Von den Aerzten gegen Bleichsucht und Blutarmuth immer mit Erfolg angewendet. Depot in der Mohren-Apotheke zu Friedberg(Hessen). Herrn Franz Schulz, königl. Hoflieferanten, hier! Die mir von Ihnen zur Analyse übergebene Eisen-Choecolade, welche nach ärztlicher Vorschrift auf 25 Gramm 28 Centigr. metallisches Eisen enthalten sollte, wurde einer eingehenden qualitativen und quantitativen Analyse unterzogen, welche ergab, daß die qu. Chocolade aus Cacao, Zucker und nur geringen Mengen Stärke bestand, denen das Elsen in leicht löslicher Form und genau in den angegebenen Mengen zugesetzt war. Die Choecolade enthielt durchschnittlich 1,23% metallisches Eisen. Sie ist demnach als ein gewissenhaft, nach der ärztlichen Vorschrift gefertigtes, reines, unverfälschtes Präparat zu bezeichnen. Hochachtend Berlin den 17. September 1884. Dr. Paul Jeserich, Chemiker, vereidigter Sachverständiger bei den Königl. Gerichten, Innhaber des Sonnenschein'schen Laboratortums. Berlin C., Klosterstraße Nr. 49. Frankfurter Zeitung und Handelsblatt. Auflage der täglichen Ausgabe 33,800 Exemplare, Wochenausgabe 9,200 5 Gesammt⸗Auflage 43,000 165 Wir beehren uns hierdurch zur Kenntniß unserer Friedberger Abonnenten zu bringen, daß wir Herrn Carl Damm, Usagasse, die Agentur unseres Blattes für Friedberg zur Annahme von Abonnements und Inseraten übertragen haben. Das Nähere wird durch unsere Agentur bekannt gegeben werden. Frankfurt a. M. im Juni 1885. Die Expedition der Frankfurter Zeitung. Frankfurter Zeitung und Handelsblatt. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der„Frankfurter Zeitung“ beehre ich mich hierdurch mitzutheilen, daß ich die ständige Vertretung der„Frankfurter Zeitung“ für Friedberg übernommen habe. Abonnements auf das mit dem 1. Juli 1885 beginnende 3. Quartal zum Preise von Mark 8.25 werden schon jetzt von mir entgegengenommen. Die Ausgabe des Blattes erfolgt für das Allendblatt 6½ Uhr Abends, für das Morgenblatt und die Beilage 7½ Uhr früh. Die Zeitung kann entweder bei der Agentur abgeholt, oder durch Träger überbracht werden(letzteres gegen das übliche Bestellgeld). Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß außer dem um 3 Mark billigeren Preis gegenüber dem Abonnement bei der Post, die Abonnenten der Agentur die„Frankfurter Zeitung“ früher, als durch die Post erhalten und daß auch an Sonn- und Feiertagen die Ausgabe der Blätter regelmäßig erfolgt. Neu hinzutretende Abonnenten erhalten die„Frankfurter Zeitung“ von jetzt bis Ende Juni aratis. Der Börsenkalender pro 1885 wird den neuen Abonnenten gratis nachgeliefert. Inserate für die„Frankfurter Zeitung“ zum Preise von 35 Pf. per Colonelzeile werden ebenfalls bei mir entgegengenommen. Friedberg im Junk 1885. 01. 423900 75 1 Die Agentur der Frankfurter Zeitung: e g Earl Damm, Usagasse. Mei 1 7 daa 7 95 7. 5 5 7 S. 5 toffel Für mit der Lackfabrikation Vertraute. f 2085 Ein auswärtiger Fabrikant wünscht Recepte für Sommerpan offe N, Spieituslacke und Beizen zu erwerben. Personen, die Morgenschuhen in Lasting, mit und ohne Zug, empfiehlt gewillt sind, gegen gute Zahlung ihre Kenntnisse zu ver⸗ wieder in großer Auswahl und zu recht billigen Preisen werthen, wollen sich unter Chiffre U. 501 an Haasen⸗ 1415 Heinrich Diehl, Usagasse 354. stein& Vogler, Hamburg, wenden.(H. 62030 k.) 15 7 2 ö 0 2 Ein ordentlicher Junge Garantie Sensen, kann das Maler- und Lackirergeschäft gründlich erlernen sowie Sicheln, 61 0 und Sensenwürfe empfiehlt 0 bei Jacob Hieronimus billigst 20 h. Dan. 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Schulhof in Friedberg, den allen Auswanderern bestens empfehlen Bremen den 31. Mai 1885. Adam Jung II. aus Wölfersheim, Georg Aledter J.„ 1 5 2 Fritz Jung 1 3 Zu kaufen gesuch ein arrondirtes Gut 2 bis 3 Wegstunden im Umkreis von Frankfurt, eirea 100 Morgen groß, mit entsprechenden Gebäulichkeiten, Weideland ze. Offerten mit detalllirter Beschreibung und äußerstem Preis richte man unter N. P. 361 an die Eypedition der Deutschen allgemeinen Zeitung für Land⸗ wirthschaft, Frankfurt a. M., Friedensstr. 2.(9381) Für Damen. Die Unterzeichnete eröffnet in Friedberg am 18. d. einen Cursus von J4tägiger Lehrzeit im Zuschneiden von Costümes, Paletots, Schlafröcken, Kinder⸗ kleidern ic. nach neuester, sehr sinnreicher Methode. Für modernen Schnitt und elegantes Sitzen der Taillen wird garantirt. Honorar M. 20.— An⸗ meldungen bis zum 16. e. nimmt entgegen die Exped. des Anzeigers. Frau F. Steiner, ene ee eee Rohe 5 115 Carbolsäure und Eisenvitriol, zum Desinfieiren, empfiehlt 2079 2078 J. A. Windecker. 2059 5 Todes-Anzeige. Verwandten, Freunden und Bekannten machen wir hiermit die schmerzliche Mittheilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unsern innigst— geliebten Gatten, Vater, Bruder und Schwager i Georg Philipp Müller nach langem und schwerem Leiden in seinem noch nicht vollendeten 46. Lebensjahr heute Morgen um 10 Uhr in ein besseres Jenseits abzurufen. Ober⸗Wöllstadt den 7. Juni 1885. Die trauernden Hinterbliebenen. 5 Die Beerdigung findet lttwoch den 10. Juni, Vormittags 10 Uhr, statt. 2061 N Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Theilnabme während der Krankheit und bei der Beerdigung unserer unvergeß⸗ lichen Mutter, Schwiegermutter und Großmutter Frau Marie Ursula Jacobi Wittwe, geb. Cullmann, sowie für die reiche Blumenspende, sagen wir hiermit unseren tiefgefühltesten Dank. Friedberg am 7. Juni 1885. Die trauernden Hinterbliebenen. Einen Lehrling Sommer“⸗Kopfsalat — Verantw. Red.: Carl Bindernagel. 1 2074 sucht Bäcker Rosenschon. 2062 verkauft Ph. Ad. Ritzel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. Der Vorstande. — Wird h — Die einsp Anne — Betreff 28. Jun Interest Entwäss oder der Betreff den Bet nunmehr Georg ungültig offen. wird. Betref 0 vember 1 lar 4d 2 verhält 5 auszef nung N tätskle Werth von J sammt 1 T 24. 8