r Vorstand. iͤdgen. 1. August findet rg kraut, um Sterne. 1 bei Gravelotte ust bei mir gut , wozu ich hä Midel Ill., Zur Linde, tefestes jonie- und Tah er⸗Wöllstadt den wird. g00e chieben bach. se und Mumm g. Es kann z schlagen. fach donnerndtt challt Junggesellen. . urig, Dambrinus techanifer, . atur von allen 65 Zifferblätte, * f 208 0 Carl Walltk mlt Kost zu bt tri, Usago 200 0 lee, ge rübe ssig it wit 1884. Dienstag den 19. August. 98. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwo und Freitag Abend ausgegeben. 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betrefsend: Maßregeln gegen gesundheitsschädigende Mißstände. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Art. 36 der allgemeinen Bauordnung sind neue oder bestehende Düngerstätten u. s. w. so zu verwahren, daß die Jauche oder andere Flüssigkeiten weder auf Straßen und öffentliche Plätze fließen, noch auf oder in nachbarliches Gebiet dringen, noch Brunnen verun— reinigen können. n Sie wollen alsbald diese Vorschrift ortsüblich zur Keuntniß Ihrer Gemeindeangehörigen bringen und auf dieser Beziehung vorhandenen Mißstände hinwirken, erforderlichenfalls Strafanzeige auf Grund des Art. 80 der allgemeinen Art. 112 des Polizeistrafgesetzbuchs) erheben lassen. Friedberg den 16. August 1884. Beseitigung, der in Bauordnung(oder Dr. Braden. Deutsches Reich. Darmstadt. Der Kreisrath Hallwachs in Dieburg wurde zum Kreisrath in Offenbach, der Regierungsrath Heß in Mainz zum Kreis— rath in Dieburg, der Regierungsrath v. Zangen in Gießen zum Rath bei der Provinzialdirection Rheinhessen, der Ministerialsecretär 1. Kl. Re— gierungsrath v. Bechtold zum Rath bei der Pro— vinzialdirection Oberhessen mit dem Amtstitel Regierungsrath, der Kreisassessor Dr. Linß zu Darmstadt zum Ministerialsecretär, der Kreis— assessor Freih. Dr. v. Wedekind in Mainz zum Kreisassessor in Darmstadt und der Regierungs— accessist Fey aus Altheim zum Kreisassessor in Mainz ernannt. Berlin. Eine kaiserliche Ordre vom 12. d. ordnet die Bildung zweier Marineinspectionen (Kiel und Wilhelmshaven) an, welchen alle Be— ziehungen der Marine-Stationscommandos der Ostsee resp. Nordsee unterstehen und denen eine Matrosendivision, eine Werftdivision, die Frei— willigenschulschiffe, ein Maschinisten-Schulschiff, ein Wachtschiff und alle in der ersten Reserve stehenden oder mit reducirter Besatzung im Dienst befindlichen Schiffe unterstellt sind. Der Marine— inspecteur hat die Rechte und die Pflichten eines Brigadecommandeurs der Armee. Die Stellung der zweiten Admirale geht ein. Contreadmiral Blanc wurde zum Inspecteur der ersten Marine— inspection ernaunt und Kapitän Kall mit den Geschäften der zweiten Marineinspection betraut. Ferner wird eine Schiffsprüfungscommission mit dem Sitze in Kiel gebildet. — Gegenüber der Times, welche in ihrer Nummer vom 7. d. Mts.„die Deutschen als übellaunig bezeichnete und die Hoffnung aus— drückte, daß dieser Anfall bald vorübergehe, wobei hinzugefügt wurde, es sei schwierig, Leute zu befriedigen, welche den verachten, der ihnen nachgibt, und den anmaßend nennen, der es nicht thut,“ sagt die Nordd. Allg. Ztg., es gebe keinen ungerechteren Vorwurf gegen eine Politik, welche wie die deutsche Nichts erstrebe, als die Vertretung berechtigter Interessen ihrer Reichs— angehörigen und die Wahrung der Rechte der deutschen Souveränetät auf dem Fuße der Gleich— heit mit allen anderen Staaten, England nicht aus— geschlossen. Wir wissen nicht, wo England jemals sich gegen uns nachgiebig gezeigt hatte, wissen aber wohl, daß Deutschland seit Jahren die englische Politik in uneigennütziger Weise unter— stützte, ohne dafür etwas Anderes zu eruten, als übelwollende Behandlung seiner überseeischen Interessen seitens Englands selbst und seiner Colonialregierungen. — 16. Aug. Schlözer ist gestern von Varzin zurückgekehrt. München. Der dem Kriegsminister Mai— linger neuerdings ertheilte mehrmonatliche Ur— laub wird in den betheiligten Kreisen lebhaft discutirt, da demselben der schon alljährlich statt— findende Aufenthalt in Feldafing vorangegangen war und einige Blätter in Anknüpfung hieran von einer bevorstehenden Niederlegung des Kriegs— ministerial-Portefeuilles sprechen. Ausland. Dänemark. Kopenhagen, 16. Aug. Die außerordentliche Session des Reichstags wurde heute geschlossen. Frankreich. Paris, 15. Aug. Kammer. Passy(linkes Centrum) und Perin(Radicaler) sprachen gegen die Tonkin-Credite und warfen der Regierung vor, den Versprechungen Chinas zu leicht Glauben geschenkt zu haben. Dieselben sprachen den Gedanken aus, die chinesische Streit— frage einem Schiedsgerichte zu unterbreiten. Die Kammer nahm die Creditforderungen mit 350 gegen 152 Stimmen an. Ferry erklärte auf eine Anfrage, die Nachricht des„Matin“, die Howas hätten Tamatave, die Hauptstadt von Madagaskar, genommen, als erfunden und ver— las darauf eine Depesche des Admirals Miot, welche die vollständige Sicherheit und gute Lage auf Madagaskar constatirt. Der Ackerbauminister legte einen Gesetzentwurf vor, betr. die Erhöh— ung des Eingaugszolls für fremdes Vieh. Gesetzentwurf schlägt vor, den Eingangszoll für Ochsen von 15 auf 25 Fres., für Stiere und Kühe von 8 auf 12, für Hämmel von 2 auf 3, für Lämmer von 0.50 auf 1 Fre., für Schweine von 3 auf 6 und für gesalzenes Fleisch von 4½ auf 8½ Fres. zu erhöhen. — 16. Aug. Der Senat hat heute Vor— mittag eine Sitzung zum Zwecke der Berathung des Credits für Tonkin abgehalten. Bei der Abstimmung über die Creditvorlage im Ganzen erfolgte deren Annahme mit 193 gegen 1 Stimme. Der Senat vertagte sich sodann bis Nachmittags, wo der Schluß der Session erfolgte. — 16. Aug. Die der Regierung nahestehen— den Journale erklären die heutigen eine Ver— schärfung des französisch-chinesischen Conflicts betreffenden Meldungen der Times für unbe— gründet. Die Nachricht, daß China das Aner— bieten einer Entschaͤdigungsleistung zurückgezogen habe, wird vom Temps noch speziell dementirt. Die Nachricht der Times von einer Kriegser— klärung Chinas an Frankreich wird allgemein als unrichtig bezeichnet. Nach einem Telegramm des Reuter'schen Bureaus aus Shanghai von heute lagen auch dort keine Nachrichten aus Peking vor, welche jene Meldung der Times irgendwie bestätigten. Großbritannien. London. Wie Daily Telegraph wissen will, würde bei der Insel Hel— goland ein euglisches Kanonenboot zum Schutze der Fischerei stationirt. Rußland. Petersburg. Die russische Peters— burger Zeitung erfährt, daß uach einer mit Oester⸗ Der reich abgeschlossenen Convention der Verkehr der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft des Gerichtsbezirks Warschau mit den Gerichtsbe— hörden der Krakauer und Lemberger Gerichts— bezirke künftig in allen Civil- und Criminalsachen direct stattfinden soll. — Anläßlich der am 3. August in Rowno vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Juden begab sich der Gouverneur von Wolhynien per— sönlich nach Rowno. — Ju Betreff der Nachrichten auswärtiger Blätter über die Entdeckung eines Complotes in Warschau, theilt das Journal de St. Peters— burg mit, es sei allerdings in Warschau eine Untersuchung gegen eine revolutionäre Zwecke ver— folgende Gesellschaft eingeleitet. 32 Personen seien verhaftet worden, davon seien drei Orthodoxe, einundzwanzig Katholiken und sieben Ifrageliten. Bei den Haussuchungen seien weder Dynamit noch Waffenvorräthe, sondern lediglich Publikationen, Preklamationen und Schriftstücke aufrührerischen Inhalts gefunden worden, kurz das gewöhnliche Juventar revolutionärer Verbindungen. Amerika. Washington, 15. Aug. neue deutsche Gesandte v. Alvensleben ist hier eingetroffen. Asien. Peking. Die Behörden in Peking ergreifen Vorsichtsmaßregeln gegen öffentliche Demonstrationen. Das von dem französischen Gesandten Patenotre bewohnte Haus wird von Truppen beschützt. — Der verstorbene König von Annam wurde durch anti-französische Mandarinen vergiftet, und es entstanden infolge dessen bedenkliche Ruhe— störungen. Die Schwarzflaggen von Laokai und auch(wie gerüchtweise verlautet) eine Anzahl chinesischer Truppen marschiren in südlicher Richt— ung auf Tuyen Kwan, welches ein isolirter Posten ist. Die tonkinesischen Piraten machen den West— fluß unsicher und verwüsten auch die Gegend nördlich von Haiphong. Unter den französischen Truppen nehmen die Krankheiten zu. Aus Stadt und Land. e. Friedberg. Der Wetterauer Zweigverein der Gustav⸗Adolf Stiftung hielt seine diesjährige Festversamm— lung in Staden am 10. August ab. Die Gemeinde nahm an dem Feste den regsten Antheil und bereitete den Fest— gästen, unter denen die Frauenvereins mitglieder, die Bewohner von Friedberg und Stammheim und die Geistlichkeit der Umgegend besonders zahlreich unter der Gunst des herrlichsten Wetters erschienen waren, eine freundliche Aufnahme. Die mit frischem Grün geschmückte Kirche war bis in die fernsten Winkel gefüllt. Die Festpredigt über Offenb. Joh. 3,11„Halte was du hast, daß Niemand deine Krone raube“, hielt Professor Dr. Köstlin von hier. Er führte dieses Wort als einen Weckruf der Mutterkirche an die Diaspora aus und als eine Bitte der Diaspora an die Muttergemeinde und machte durch seine ergreifende, warme und klare Predigt die Herzen zur binderurg der Noth in der Diaspora, für die er selbst thätig gewesen, empfänglich Leider war der Vereinsseeretär Prof. Dr. Weiffenbach durch einen Trauerfall am Erscheinen verhindert. Den von Der ihm eingelieferten Rechenschaftsbericht theilte der Präsi— dent des Vereins, Director Ur. Diegel mit. Die sich daran anschließenden Ansprachen des Präsidenten und des Superintendenten Dr. Habicht, der von einer Kirchen— visitation in der Näbe gekommen war, und der frische Gesang des Kirchengesangvereins, erhöhten die Feier im Gotteshause. An diese schloß sich eine Nachfeier auf dem schattigen Platze vor dem Pfarrhause. Die Referate des Candidaten Knoll aus Gießen über die Gemeinde Pilsen in Böhmen, für welche die Festeollecte bestimmt worden, und des Candidaten Keil aus Gronau über die Mission in Spanien fanden dankbare Zuhörer. Director Diegel berichtete in sehr anziehender Weise über die umfangreiche Thätigkeit des Pastor von Bodelschwingh zu Bielefeld. Seine Schilderung von dem Besuche des deutschen Kronprinzen in den Vielefelder Anstalten hat allen Anwesenden wohl gethan. Ebenso bleibend wird der Eindruck der beiden Ansprachen des Seminar— lehrers Wahl von hier sein. Durch die volksthümlich— kräftige Art, wie er die beiden Worte„glaube und thue“ erläuterte und die Liebe zum Vaterland als ein Stück unseres Christenthums pries, gewann er die Herzen aller Hörer. Die schlichten und herzlichen Dankesworte des Bürgermeisters und des Ortsgeistlichen bildeten den Schluß der Ansprachen. Zwischen den Ansprachen waren schöne Kirchen- und Vaterlandslieder eingeflochten, die von Lehrer Jäger aus Staden bereitwilligst auf einem Har— monium begleitet wurden. Wir wollen noch des gast— freundschaftlichen Pfarrhauses rühmend gedenken und die Hoffnung aussprechen, daß das Fest für alle Theil— nehmer, namentlich für die Gemeinde Staden ein ge segnetes sein werde. b. Friebberg, 18. Aug. Oberamtsrichter Allwohn ist gestorben! Diese erschütternde Todesnachricht drang gestern Morgen in der Frühe durch die Nachbar Städte Bad Nauheim und Friedberg und rasch in weitere Kreise. Eine bösartige Kopfrose war die Ursache des jähen Todes Nur zwei Tage bat die Krankheit gedauert, die zum Hinscheiden des allseitig verehrten Mannes geführt hat. Allwohn war ein tüchtiger Jurist mit schnellem Ueber blick, und eminenter Arbeitskraft. Spielend bewältigte er die schwerste Arbeitslast. Sein Urtheil war bündig, kurz und klar, über allem Zweifel erhoben war seine Gerechtigkeitsliebe. Allwvohn war eln Beamter nach dem Herzen Gottes„schlicht und recht“; außer dem Dienste war er gegen Jedermann leutselig und freundlich. Darum war er allgemein geachtet und geltebt, er stand in hohem Ansehn und hatte keinen Feind. Seiner Familie war er ein sorgsamer Vater und liebender, treuer Gatte, Schwager und Schwiegersohn. Die Hinter— bliebenen haben mit ihm ihre einzige Stütze, ihr Eins und Alles verloren. Der liebe Gott möge ihnen Trost in dem Gedanken geben, daß Gottes Rathschluß, wenn auch unbegreiflich, doch stets weise und gut ist. Und daß sie den geliebten Hingeschiedenen so lange besessen und in seinem Besitze glücklich waren, fordert auch dazu auf, sich in dem herben, großen Schmerz zu mäßigen. Zahlreiche intime Freunde trauern mit der Familie innig und herzlich um den Verlust, den sie durch den Heim— gang ihres Freundes Allwohn erfuhren. Die Eigen schaften der Zuverlässigkett, Treue und Anhänglichkeit an seine Freunde erweckten ihm deren hohe Werthschätzung und Gegenliebe. In gutem Andenken steht Allwohn in all seinen früheren Wirkungskreisen. Wir Friedberger haben unsern„Landrichter“ Allwohn seiner Zeit nur mit tiefem Bedauern von uns wegziehen sehen. Er ist seitdem mit uns in freundschaftlicher anhänglicher Ver— bindung geblieben. Allwohn war ein Ehrenmann in des Wortes vollster Bedeutung. Wir werden ihm ein treues Gedächtniß bewahren. Möge ihm die Erde leicht sein! Allerlei. pb. Frankfurt. Die Thiersammlung unseres Zoo— logischen Gartens hat in neuester Zeit wieder wesentliche Bereicherungen an merkwürdigen und werthvollen Exem plaren erhalten. Unter denselben befinden sich einige sehr interessaute Geschenke, welche gleichzeitig den erfreu— lichen Beweis liefern, wie lebhaft das Interesse ist, welches die auswärts wohnenden Frankfurter an den gemeinnützigen Anstalten ihrer Vaterstadt nehmen. So wurde von Strömsdörfer in Lima ein allerliebster junger Anden bär geschenkt, der ganz zahm ist und die possier lichsten Stellungen annimmt. Ferner erhielt der Garten von P. von Gersonn auf Ghersburg einen schwarzen Schakal der offenbar ein Bastard von Hund und Schakal ist. Das Thier ist sehr zuthunlich und reicht gern die„Pfote“ Jeden, der es verlangt. Durch An— kauf wurde ein Tapir erworben, eine in Südamerika heimische Thlerform, welche zu den Dickhäutern gehört und in deren Gestalt Eigenthümlichkeiten von Schwein, Pferd und Elephant sich vorfinden. Der Tapir ist ein äußerst harmtoses und gutmüthiges Geschöpf, welches sich gern das Fell krauen läßt und dem Behagen darüber durch sonderbare Wendungen seines Rüssels Ausdruck gibt. Geboren wurde ein amerikanisches Halsband— schwein und zwei schwarze Panther. st. Frankfurt. Für den bevorstehenden Göthe— Cyelus in unserern Theatern, welcher nächsten Samstag den 23. mit der Neueinstudirung des„Egmont“(im Opernhause) seinen Anfang nimmt, sind folgende weitere Tage festgesetzt worden: Montag den 25.(im Schau— spielhause)„Clavigo“ und„Geschwister“. Mittwoch den 27.„Faust“ J. Theil und Donnerstag den 28.„Faust“ II. Theil(beide Vorstellungen werden im Opernhause gegeben). Samstag den 30.„Ipbigenia auf Tauris“(im Schauspielhause) und Montag den 1. September„Götz von Berlichingen“(im Schauspielhause). Mannheim. In 3 Siunden 2 Minuten schwamm am 9. Aug der Commandecur der Militärschwimmschule dahier, Lieutenant v. Davans, vom 110. Infanterie— Regiment, von hier nach Worms, eine Leistung aller— ersten Ranges. Ein Sergeant und ein Soldat in einem Kahne begleiteten für alle Fälle die Fahrt. Koblenz, 12. Aug. Zwei in Cioil gekleidete fran— zösische Offiziere sind gestern verhaftet und ins Arrest— haus abgeführt worden. Dieselben sind laut der„Kobl. Volksztg“. bei der Anfertigung von Skizzen hiesiger Festungswerke betroffen worden. München, 15. August. In der Postanweisungs Hauptkasse der hiesigen Stadtpost wurde heute Nacht mittelst Nachschlüssels eine große Geldkiste geöffnet und die darin aufbewahrten Handkassen der Beamten theils aufgeschlossen, theils erbrochen und beinahe ihres ge— sammten Werthpapier Inhalts beraubt. Paris, 16. Aug. In den letzten 24 Stunden sind in Marseille 6, in Toulon 2, in Perpignan und Um— gegend 11 Cholerakranken gestorben; außerdem in Herault (Aude) einige Todesfälle.— 17. Aug 24 Stunden sind an der Cholera gestorben in Marseille 14, in Toulon 8 Personen; ferner in den Departements Ostpyrenäen 2, Herault 12, Aude 3, Gard 3, Vaucluse 1 und Nieder-Alpen 2 Personen. Rom, 16. Aug. Gestern kamen in der Provinz Parma 2 Cholerafalle und 1 Todesfall, in den Pro— vinzen Turin und Cuneo je 1 Erkrankungs- und 1 Todes- fall und in der Provinz Consenza 2 Erkrankungsfälle vor. Das Lazareth in Varichnano wurde geschlossen, nachdem sämmtliche Kranke geheilt entlassen worden waren. Rom, 16. Aug. Gestern kam im Lazareth zu Ven— timiglia ein Cholerafall mit tödtlichem Ausgang vor. Ferner sind gestern Cholerafälle in folgenden Provinzen vorgekommen: In Turin 6 Erkrankungen und 5 Todes— fälle, in Porto Maurizio 2 Erkrankungen und 2 Todes fälle, in Parma 3 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Massacarrara 6 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Cam pobasso 13 Erkrankungen und 4 Todesfälle. Gerichtssaal. Bad⸗ Nauheim. In der Donnerstag, den 14. Aug. dahier stattgefundenen Schöffengerichtssitzung wurde in folgenden Fällen erkannt: 1) gegen Martin Orth von Bad Nauheim, wegen Ruhestörung, wurde der Angeklagte in eine Haftstrafe von 3 Tagen verurtheilt; 2) gegen Johann Peter Reitz J. von Steinfurth, wegen Ruhe— störung, nahm der Angeklagte vor Veginn der Haupt— verhandlung seinen Einspruch zurück; 3) gegen Friedrich Nicolaus Wittwe in Schwalheim, wegen Käxperverletzung, wurde die Hauptverhandlung auf den 11. k. Mts. ver— tagt und Ladung weiterer Zeugen angeordnet; 4) gegen Johannes Jung, Lanowirth von Nieder-Mörlen, wegen Diebstahls, wurde der Angeklagte von Strafe und Kosten freigesprochen; 5) gegen Jeseph Leonhard Fauerbach von Offenbach, wegen Störung der Sonntagsseier, wurde der Angeklagte in eine Geldstrafe von 3 Mark und die Kosten verurtheilt; 6) gegen Kaspar Vill von Melbach, wegen Sachbeschädigung, wurde der Ange klagte von Strafe und Kosten freigesprochen; 7) in der Privatklagesache der Ehefrau des Heinrich Grün von Dorheim gegen Heinrich Walthers Wittwe von Bauern— heim, wegen Beleidigung, wurde die Angeklagte in eine Geldstrafe von 15 Mark und die Kosten verurtheilt. Die Kapitalrentensteuer. Die Einführung dieser neuen Steuer hat in den Kreisen der Betheiligten eine gewisse Beunruhigung her vorgerufen, welche ihren Grund hauptsächlich in Miß— verständnissen zu haben scheint. Daß solche entstehen, erklärt sich leicht, da nur ein verhältnißmäßig kleiner Theil der Steuerpflichtigen im Stande ist, die Bestimm ungen des Gesetzes in ihrem Zusammenhange sofort richtig aufzufassen und sich über die Verpflichtungen, welche dasselbe auferlegt, vollständig klar zu werden— Viele bedürfen daher, um sich zurecht zu finden, der Belehrung und es kann allen solchen Unkundigen nur dringend empfohlen werden, sich diese Belehrung durch Anfrage bei den Großherzoglichen Steuercommissären, welche zu deren Ertheilung zunächst verbunden sind, in allen Zweifelsfällen zu verschaffen. In deren Interesse mögen die nachstehenden Angaben über einige wichtigere Grundsätze und Bestimmungen des neuen Steuergesetzes hier Platz finden: a J. Bedeutung der Steuer. Die Kapitalrenten steuer soll die Ungleichheit beseitigen, über welche die Grund- und Gewerbesteuer-Pflichtigen seit langer Zeit mit Recht sich beschweren und die darin liegt, daß die letzteren neben der persönlichen Einkommensteuer noch eine besondere Steuer, nämlich die Grund- und bezw. die Gewerbesteuer entrichten müssen, während die Kapi— talisten, welche von ihren Renten leben, bisher nur Einkommensteuer zu entrichten hatten. Ihre Recht fertigung findet sie zudem darin, daß das Kapital vermögen, gleichwie der Grundbesitz und die Gewerbs anlage, auf die Kinder und Erben übergeht, während das Einkommen aus bloßem Arbeitsverdienst jeder Art mit dem Eintritt des Ablebens oder der Arbeitsunfähig keit des Erwerbers aufhört,— daß, kurz ausgedrückt, das Einkommen aus Kapitalvermögen ein sogenanntes fundirtes Einkommen ist. 0 II. Gegenstand der Besteuerung. stand der Besteuerung ist N bei den Angehörigen des Großherzogthums:„der Reinertrag aus Kapitalvermögen, das in irgend welcher Gestalt gegen Leihzins angelegt ist und nicht bereits zur Grund-, Gebäude- und Gewerbe Gegen steuer gezogen ist, insofern die Zinsen den Betrag von 100 Mark und mehr erreichen“, bei den dem Großherzoglichen Staatsverbande nicht angehörigen Personen:„derselbe Reinertrag, jedoch nur dann, wenn dieselben im Großherzogthum wohnen und daselbst eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung ausüben oder ausgeübt haben.“ Steuerpflichtig sind hiernach u. A.: Kapitalbeträge, welche auch nur vorübergehend einem Gewerbe oder landwirthschaftlichen Betrieb entzogen und zinstragend angelegt sind, mit ihrer Rente, sodann aber auch un⸗ verzinsliche Kaufschillingsziele, discontirte Wechsel, Schatz scheine und andere unverzinsliche Kapitalforderungen, bei welchen die Zinsen als in dem Kapitalbetrag ein— begriffen gedacht werden. Nichtsteuerpflichtig sind da— gegen u. A.: Einkommen aus allem in Grund- und Gebäubebesitz, sowie im eigenen landwirthschaftlichen oder der Gewerbesteuer unterliegenden eigenen gewerb— lichen Betrieb angelegten Kapital, einschließlich des In— ventar- und Betriebskapitals; In den letzten! Zinsen, Renten und Divi— denden aus Actien(nicht Prioritäten) der im Groß— herzogthum gewerbesteuerpflichtigen industriellen und Handelsunternehmungen; Zinsen von dem im Handel mit Werthpapieren in einem durch den Geschäftsbetrieb (der Banquiers) erforderten Umfang angelegten Kapital; Leibrenten, welche mit dem Ableben des Bezugsberech— tigten aufhören. Eine besondere Beachtung verdient ferner die Vergünstigung, welche das Gesetz im Art. 5, pos. 8 für Wittwen, elternlose Minderjährige und er— werbsunfähige Personen gewährt. Dieselben sollen von der Steuer ganz frei gelassen werden, wenn bei einem Gesammteinkommen von weniger als 1500 Mark die Bezüge an Kapitalzinsen die Summe von 750 Mark jährlich nicht erreichen. III. Höhe der Steuer. Nach Art. 11 des Ge— setzes kommen acht Hunderttheile des reinen Einkom— mens, welches sich nach Abzug des Werthanschlags etwaiger rechtsverbindlicher Lasten und von Passiozinsen Gu vergl. Art. 13 des Gesetzes) von dem rauhen Ein kommen ergibt, in Steuerkapitalsansatz. Das so gebildete „Steuerkapital“ ist von der Steuer selbst wesentlich ver— schieden. Es bildet nur die Grundlage für den Steuer— ausschlag, der unter Anwendung eines für jede Finanz— periode durch das Finanzgesetz besonders zu bestimmenden Coefficienten bewirkt wird. Würde demnächst für die Erhebung der Kapitalrentensteuer in der Finanzperiode 1885/88 der Ausschlagscoefficient zu 19 Pf. auf 1 M. Steuerkapital, gleich dem Coefficienten, welcher in der laufenden Finanzperiode bei der Einkommensteuer An— wendung findet, bestimmt werden, so würde sich bei— spielsweise die Steuer von 500 Mark Jahreseinkommen aus Kapitalrenten wie folgt berechnen: 5 5 100— 10 Mark. Jahressteuer(19 Pf. v. 1 M.)= 7 M. 50 Pf. IV. Deklaration des Einkommens. Das Gesetz legt den Steuerpflichtigen, wie es in gleicher Weise die Gesetze aller Staaten thun, in welchen die Kapital rentensteuer besteht, die Verpflichtung auf, ihr steuer— pflichtiges Einkommen zu declariren. Hierzu dient ein von dem Finanzministerium vorgeschriebenes Formular, welches die Bürgermeistereien auf Verlangen verabfolgen. Bei der gegenwärtigen erstmaligen Veranlagung der Steuer wurden indessen, um die Steuerpflichtigen vor Nach— theilen aus Gesetzesunkenntniß zu bewahren, Formulare zu Deklarationen allen Denjenigen zugestellt, bei welchen ein Einkommen an Kapitalzinsen von 100 M. und mehr zu vermuthen stand und es sind in Folge dessen auch vielfach solche Formulare in die Hände von Personen gelangt, bei welchen die Voraussetzung zur Erhebung von Kapitalrentensteuer nicht zutrifft. Es versteht sich von selbst, daß diese letzteren nicht verpflichtet sind, in der vorgeschriebenen Frist oder überhaupt eine Decla— ration über ihr Einkommen bezw. Nichteinkommen von Kapitalzinsen an die betr. Bürgermeisterei abzugeben. Nur derjenige Nichtsteuerpflichtige, welchem demnächst die Einschätzungscommission eine spezielle Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zugehen läßt(zu vergl. Art. 14, letzter Absatz des Gesetzes) hat dieser Auf— forderung bei Vermeidung der ihm zugleich anzudrohen— den Nachtheile Folge zu leisten. Er kann sich aber auf die Erklärung, daß er kein steuerbares Renteneinkommen beziehe, beschränken und ist nicht verbunden, eine weitere Angabe über seine Einkommensverhältnisse zu machen. Dagegen sind alle nach dem Gesetz als steuerpflichtig zu behandelnde Personen zur Angabe der Declaration unter Benutzung des ihnen zugestellten oder eines von der Bürgermeisterei zu erhebenden Formulars ver— pflichtet und haben sich dieselben im Falle der Unter— lassung der Bestrafung, wie sie das Gesetz bestimmt, zu gewärtigen. Der Vordruck im Formular giebt den— selben die erforderliche Anleitung zur Declaration. Be— stehen bei den Steuerpflichtigen selbst Bedenken, ob die kapitalsteuerpflichtigen Bezüge im Sinne des Gesetzes von ihnen richtig angesetzt seien, so ist denselben unter Darlegung der einschlägigen Verhältnisse auf der zweiten Seite des Formulars Ausdruck zu geben, damit eine weitere Erörterung und wenn nöthig Ergänzung oder Berichtigung der Declaration durch die Einschätzungs— commission bezw. deren Vorsitzenden veranlaßt werden kann. Daß der diesmal von dem Finanzministerium auf den 20. August bestimmte Endtermin zur Ein⸗ reichung der Kapitalrentensteuer- Erklärungen möglichst eingehalten werde, ist im Interesse rechtzeiklger Erledig⸗ ung des Steuerveranlagungsgeschäftes für die Finanz⸗ periode 1885/88, welches den betr. Behörden eine schwer Steuerkapital= zu bewältigende Aufgabe stellt, sehr zu wünschen. Eine — 6 111 2 4 2 D M f zh fi sch f sid 0e de 0 fl i st en de . den Nluag Verhay 5 ide 1 nertra Aich der im Groß⸗ istriellen und em im Handel eschäftsbetrieh baten Kapital; Bezugsbere stung verdien setz im Art. 5 hrige und er⸗ ben sollen vol. enn bei einem 900 Mark die on 750 Mark t. 11 des ge einen Einkom⸗ Jerthanschlags b Passiozinsen rauhen Ein s so gebildete sesentlich ver⸗ den Steuer jede Finanz bestimmenden ächst für de Finanzpaucde Pf. auf 1 M. velcher in der mensteuer An bürde sich bei⸗ sreseinkonumen Mark. M. 50 Pf. lens, Das leicher Weise die Kapital⸗ ihr steuer⸗ zu dient ein 8 Formular, verabfolgen. 1 ee ent 0 2 221222 2 — — ing der Stelet en vor Nach: u, Formula lt, bei weshel M. und mehr ge dessen aut von Persone zur Erhebulg 5 versteht si lichtet, sud, u ot eine Dell inkommen vol rei abzugebel hem demnächt 22 — Aufforderu 8.(zu vergl. äßt(ö dae 20 at dieser„ D ch anzudrohel 8 u sich abet 0 40 teneinkomle 2 1 n, eine wel 2 e zu mach S steuerpflahl— 5 er Declaralio 4 i 0 1 eines lo 2 f. 9 e ormulars 10 lle der ue 44 h bestinnl, 3 15 giebt 15 2 ular gielk g, clarion 1 euken, 10 N e S denselben E 650 der well Iz auf dent eil 70 damit— 1 1 A n* 2 Cunha aht wenn anlaß J sanzml 10 min 0 10 11 Cle den eine, hünschel, Nichteinhaltung dieses Termins wird indessen Unan— nehmlichkeiten oder gar Strafen allen Denjenigen nicht zuziehen, welche auch verspätet, jedoch vor der eigent lichen Festsetzung der Steuerschuldigkeiten durch die Ein schätzungscommission freiwillig oder in Folge von Auf— forderung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. V. Reclamationen und Beschwerden. Wer sich durch die Einschätzung für beschwert erachtet, kann, wenn er nicht nach den Bestimmungen des Gesetzes in den Artikeln 14 letzter Absatz, 15 zweiter Absatz und 19 das Recht dazu verloren hat, den Weg der Remon— stration bezw. Reclamation betreten. Bezüglich des hierbei einzuhaltenden Verfahrens wird auf die Vor— schriften in den Artikeln 20 ff. des Gesetzes verwiesen. Die Kapitalrentensteuer. Seit Erlaß des Gesetzes, die Einführung einer Kapi— talrentensteuer betreffend, vom 8. Juli d. J., find, ungeachtet der seiner Zeit stattgefundenen Veröffent— lichung des Gesetzentwurfs nebst Motiven und der in den Kammern der Stände seit Jahren geführten aus— führlichen, in den Zeitungen bekannt gegebenen Ver— handlungen, Bedenken, Zweifel und Mißverständnisse laut geworden, deren Beseitigung nicht unterbleiben kann. Was zunächst die Berechtigung dieser neuen Steuer zum Eintritt in das Steuersystem des Groß— herzogthums anbelangt, so beruht diese in erster Linie auf dem Grundsatz der ausgleichenden Gerechtigkeit hin— sichtlich der Zuziehung zu den Staatslasten Regierung und Ständekammern, indem sie, im Anschluß an die in den süddeutschen Nachbarstaaten Bayern, Württem berg und Baden seit vielen Jahren bestehenden Kapital— rentensteuern, die diesseitige Einführung einer besonderen, wenn auch mäßigen Besteuerung der zu Leihzins hin gegebenen Kapitalien in Aussicht nahmen, sind davon ausgegangen, daß es fernerhin nicht angehe, den Ertrag aus Grund- und Hausbesitz neben der Einkommensteuer einer besonderen Grundsteuer, sowie den Ertrag aus Gewerbebetrieb neben der Einkommensteuer einer be sonderen Gewerbesteuer zu unterwerfen und hingegen das gleichfalls fundirte, mühelose Einkommen aus zins— tragenden Kapitalien, gleichwie den gewöhnlichen Arbeits— verdienst der geringsten Bevölkerungsklassen, ausschließlich mit der Einkommensteuer zu belegen. Die zu geringe Besteuerung des Einkommens aus Kapitalvermögen gegenüber dem Einkommen aus Grundbesitz und Ge werbsbetrieb zeigte eine empfindliche, allseitig mit Leb— haftigkeit hervorgehobene Lücke des Steuersystems, deren Ausfüllung nicht länger verschoben werden konnte. Sie ist durch das neue Gesetz beseitigt, in dessen Folge sämmtliche als fundirt zu bezeichnende Einkommen aus Grund- und Gebäudebesitz, Gewerbsbetrieb und zinstragendem Kapitalvermögen neben der allgemeinen Einkommensteuer fernerhin einer besonderen Besteuerung zu unterliegen haben, während hingegen das Einkommen aus einfachen Arbeitsverdienst nach wie vor ausschließlich ider Einkommensteuer unterworfen bleibt. War es un aufschiebbar, das Einkommen aus zinstragenden Kapi nalien in Betreff der Zuziehung zur directen Staats steuer unter die fundirten Einkommen aufzunehmen, ideren Quelle auch mit dem Ableben des Steuerpflichtigen micht versiegt, so muß die damit verbundene erhebliche Wermehrung des Gesammtsteuerkapitals der directen Steuern naturgemäß die Wirkung haben, daß, bei gleich bleibendem Gesammtbedürfniß, eine entsprechende Er leichterung der übrigen Steuerpflichtigen, insbesondere der Grundbesitzer und Gewerbtreibenden, mithin eine angemessene Ausgleichung hinsichtlich der Zuziehung zu Den directen Steuern eintritt. Freilich hat die auf dem gleichzeitig erlassenen Einkommensteuergesetz beruhende fünftige Freilassung der Einkommen bis zu 500 Mark, welcher sich die Regierung unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht entziehen konnte, einen belangreichen Ausfall an dem bisherigen Einkommensteuerkapital zur Folge, dem indeß in erster Linie das Mehrerträgniß nus der eingeführten Progression der Einkommensteuer ind aus mehreren anderen Aenderungen der bisherigen Hesetzgebung gegenübersteht, so daß die ausgleichende Wirkung der Einführung der Kapitalrentensteuer durch ben erwähnten Ausfall doch nur in geringem Maße geschwächt sein wird. Die Höhe der neuen Kapital gentensteuer anlangend, so scheinen namentlich hierüber vei einem Theil der Steuerpflichtigen übertriebene Mein ungen zu bestehen. Nach Artikel 11 des Gesetzes bilden ncht Hunderttheile des steuerbaren Jahreseinkommens nicht die Steuer selbst, sondern das sogenannte Steuer— apital, von welchem, den Fall der Beibehaltung des gegenwärtigen Ausschlagsfußes vorausgesetzt, wiederum neunzehn Hunderttheile, nämlich 19 Pfennig pro Mark, oie Steuer selbst bilden, die sich mithin auf rund ½ Prozent des Kapitalrenteneinkommens und, im Falle der Möglichkeit der künftigen Anwendung eines niedri— zeren Ausschlagsfußes noch geringer berechnet. Im Sinne des bisherigen Ausschlags der Gewerb- und Ein— zommensteuer von 19 Pfennig auf die Mark Steuer- zapital würde die Kapitalrentensteuer betragen von 100 M. Kapitalrente 1 M. 52 Pf. 1„ 3 5 00 1000 20 2000 30 40 53000„ 15 425 60 1 7 ee e, 75000 5 75 Wäre hingegen beispielsweise eine Ermäßigung des usschlags von 19 Pfennig auf 17 Pfennig von 100 M. Steuerkapital möglich, so würde sich die angegebene Jahressumme an Kapitalrentensteuer wie folgt gestalten: von 100 M. Kapitalrente 1 M. 36 Pf. „ 300 5„ „ 1000 5 e eee „5 2000 5 5 „ 3000.„ 8 „ 4000 55 5„ 5000 68 68 Erscheint nun eine Vorwegbesteuerung des wohl fundirten Einkommens aus zinstragenden Kapitalien mit kaum 1½ Procent an und für sich als nicht zu hoch gegriffen, so liegt der Fall ungebührlicher Höhe noch weniger vor, wenn auf eine Vergleichung mit der Vorwegbesteuerung des Einkommens aus Gewerbs betrieb, namentlich aber auf eine solche mit der Be— lastung des Grund- und Gebäudebesitzes durch die Grundsteuer eingegangen wird. Insbesondere in letzterer Beziehung hat das neue Kapitalrentensteuergesetz der Anschauung, daß das zinstragende Kapitalvermögen die volle Sicherheit wie der Grundbesitz nicht biete, im weitesten Sinne Rechnung getragen, indem das Ein— kommen aus Kapitalvermögen mit einem viel geringeren Steuersatz, als das gleichhohe Einkommen aus Grund und Häuserbesitz, bedacht ist. Ausführliche, der neuen Gesetzgebung vorausgegangene Ermittelungen in Betreff der wirklichen Besteuerung des Grundbesitzes haben er— geben, daß bei den zahlreichen Grundstücken des Groß herzoglichen Hauses bezw. der evangelischen Pfarreien des Landes die Grundsteuer 6.22 bezw. 5.46 Procent vom Pachterlös betragt. Werden auf Grund weiterer Ermittelungen die mittleren Kaufpreise der Grundstücke mit Zuziehung des Inventar- und umlaufenden Kapi tals und des Kapitalwerths der steuerfreien Oekonomie gebäude der Berechnung zu Grunde gelegt und wird aus allen diesen Objecten eine Jahresrente gebildet, so berechnet sich die hiervon zu entrichtende Grundsteuer immerhin zu 3.99 oder rund vier Procent, während die Rente aus zinstragenden Kapitalien, wie oben dar gethan, im höchsten Falle mit 1½ Procent, also um 2½ Procent geringer besteuert ist. Vor Allem sollte man sich in den großeren Städten davon überzeugen, wie mäßig die neu eingeführte Kapitalrentensteuer der Häusersteuer gegenüber gegriffen ist. Ein dreistöckiges städtisches Haus mit dem Reinertrag von 2000 Mark hat beispielsweise ein Grundsteuerkapital von 252 fl. oder 432 M., wovon 75 M. 60 Pf. oder 3.78 Procent jährliche Grundsteuer zu entrichten sind, während ein Einkommen von 2000 M. aus zinstragenden Kapitalien bei einer Versteuerung mit 1.5 Procent nur einer jähr lichen Abgabe von 30 M. unterliegt. Ist hiernach bei Einführung der Kapitalrentensteuer, als einer im In teresse der ausgleichenden Gerechtigkeit unumgänglichen Vorwegbesteuerung fundirten Einkommens, mit aller Nachsicht verfahren worden, so läßt das Gesetz neben bei, außer einer Reihe wohlthätiger und sonstiger An- stalten, alle diejenigen Personen, deren steuerbare Zinsen die Summe von 100 M. lentsprechend einem Kapital von 2500 M.) nicht erreicht, von der Steuer frei und trifft hinsichtlich der Wittwen, elternlosen Minderjährigen und erwerbsunfähigen Personen entschieden milde und weittragende Bestimmungen. Die Vergleichung mit der Vorwegbesteuerung des Grund- und' Gebäudebesitzes und Gewerbsbetriebs hat den Kammern der Stände nicht zulässig erscheinen lassen, in den beiden letzteren Beziehungen noch mildere Rücksichten walten zu lassen. Die Veranlagung zur Kapitalrentensteuer hat, wie in anderen Ländern, nach Art. 14 des Gesetzes auf Grund einer Erklärung zu geschehen, welche, nach einem von dem Finanzministerium festgesetzten Formular, jeder Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten, bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission(durch Ver— mittelung der betreffenden Bürgermeisterei) abzugeben hat. Der dem Formular beigedruckte Auszug der hauptsächlichsten einschlägigen Gesetzesbestimmungen und die weiter beigedruckte kurze Anweisung für die Kapi talrentensteuererklärung sind ohne Zweifel geeignet, für die Ausfüllung der Erklärung die nothwendigste An— leitung zu bieten. Die Unterscheidung des Zinseinkom mens in 7 verschiedene Kategorien, auf welche die Steuer verwaltung nicht verzichten kann, wird dem Besitzer zinstragender Kapitalien selbst zur Klarstellung seiner Verpflichtung dienen. Zweifel über die Behandlung einzelner Erträgnisse konnen von dem betr. Steuer commissär oder anderen sachverständigen Personen in den meisten Fällen wohl leicht beseitigt werden. Bei— spielsweise kann bei Schuldverschreibungen von Lotterie anlehen die Wertherhöhung, welche sich aus der Differenz der geringsten Preise in den nächsten Ziehungen für das Jahr ergibt, bei jedem Bankier mit Leichtigkeit erfragt werden. Sollten ungeachtet alles dessen einzelne Be denken hinsichtlich der Abfassung der Steuererklärung bestehen bleiben, so empfiehlt es sich für den Decla— ranten, die Erklärung nach seiner Auffassung aufzu⸗ stellen, zugleich aber auf Seite 2, wo für etwaige nähere Darlegungen hinlänglich Raum geboten ist, ent⸗ sprechend der erlassenen Anweisung, die wirkliche Sach lage darzustellen und dabei etwaigen Zweifeln Ausdruck zu verleihen, wodurch die Veranlagungscommission in den Stand gesetzt wird, die richtige Anwendung des Gesetzes herbeizuführen. Es versteht sich von selbst, daß der Pflichtige gegen ihm nicht zusagende demnächstige Festsetzungen der Commission den Weg der Remon⸗ stration bezw. Reclamation betreten kann, wobei ihm zur Geltendmachung seiner Auffassungen volle Gelegen⸗ heit geboten ist. Einleuchten duͤrfte, daß es der Steuer— verwaltung nicht möglich ist, für die Behandlung jedes einzelnen sich ergebenden Falles neben dem Gesetz her im Voraus eine bestimmte Anleitung zu geben. Die Nothwendigkeit, mit der umfassenden Regulirung der directen Steuern pro 1885/86 rechtzeitig zu beginnen, hat für diesmal die Anberaumung einer verhältniß— mäßig nur kurzen Frist zur Einlieferung der Kapital— rentensteuererklärungen erfordert. Temporär Abwesende und sonstige Pflichtige, welchen die Einhaltung des auf den 20. d. Mts. festgesetzten Endtermins nicht wohl möglich ist, werden sich indeß deshalb Unannehmlich— keiten nicht auszusetzen haben, insbesondere wird die Steuerbehörde, in mildester Handhabung der ein schlägigen Gesetzesbestimmungen, mit dem Strafverfahren in allen denjenigen Fällen, in welchen die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen auf anderem Wege her— beizuführen ist, nicht vorgehen. In den folgenden Jahren sind der Regel nach von der Verpflichtung zur Steuer— erklärung diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Jahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 M. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei Ausführung eines neuen Steuer— gesetzes gewisse Schwierigkeiten auftreten, deren Be— seitigung nur durch vereinigte Bethätigung von Ver anlagungsbehörden und Pflichtigen erzielt werden kann. Die neue Steuergesetzgebung schließt sehr erhebliche Ver— besserungen des bisherigen Systems in sich, und wenn insbesondere durch Einführung der Vorwegbesteuerung der Kapitalrenten, wie eine solche bei dem Einkommen aus Grund- und Hausbesitz und Gewerbsbetrieb bisher schon stattfand, die Steuerbefreiung der allerdürftigsten Volksklassen mit ermöglicht und dem Prinzip aus gleichender Gerechtigkeit, wie längst dringlichst gefordert wurde in höherem Maße Genuge gethan wird, so dürften sich kleine Schwierigkeiten und Unannehmlich— keiten im Einzelnen ohne Zweifel um so leichter über— winden lassen! Handel und Verkehr. Friedberg, 16. Aug. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfund M. 1.00- 1.15, Eier 1 Stück 6 Pf. Gießen, 16. Aug. Auf dem heutigen Markt kostete Butter per Pfund M. 1.00, Eier 1 Stück 6—0 Pf., Käse per Stück 5— 9 Pf., Tauben per Paar M. 0.50 bis M. 0.60, Hühner per Stück M. 1.00— 1.70, Hahnen per Stück M. 0.50—0.65, Enten per Stück M. 1.00— 1.40, Gänse per Stück M. 4, Ochsenfleisch per Pfd. 68 bis 70 Pf., Kuh- und Rindfleisch 56 60 Pf., Schweine— fleisch 5060 Pf., Hammelfleisch 60— 70 Pf., Kalb⸗ fleisch 50—54 Pf., Kartoffeln per 100 Kilo M. 5.50 bis M. 8.00, Zwiebeln per Ctr. M. 10—11. Homburg, 16. Auzust. Marktpreise. Kartoffeln per Malter M. 7.00—8, per Gescheid 10—12 Pf. Eier per Stück 6, 7 und 8 Pf., Butter per Pfd. 1. Qual. M. 1.20, 2. Qual. M. 1.10. Frankfurt, 16. Aug. Wochenmankt. Schneid— bohnen im Ctr. M. 10, per Pfd. 12 Pfd., Brockel⸗ bohnen 8— 10 Pf., Weißkraut per Haupt je nach der Größe 10—25 Pf., Rothkraut 10—30 Pf., alle andern Gemüse wie zuletzt notirt. Obst: Aepfel per Ctr. M. 8 bis 10, Birnen Perlmutter M. 15, Bestenbirnen M. 16, Apothekerbiinen M. 15, Kochobst M. 12, die übrigen Obstsorten unverändert. Eier per Hundert M. 5—6. Repertoir⸗Entwurf der vereinigten Stadt-Theater in Frankfurt. Opernhaus. Dienstag den 19. August: Der Prophet. Mittwoch den 20. August: Der Bettelstudent. Abonnement. Donnerstag den 21. August: Oberon. Freitag den 22. August: Walküre. Brünnhilde: Frau Baumann-⸗Triloff a. G. Außer Abonn. Samstag den 23. August: Neu einstudirt: Egmont. Sonntag den 24. August: Mignon. Schauspielhaus. Dienstag den 19. August: Journalisten. Mittwoch den 20. August: Feenhände. Donnerstag den 21. August geschlossen. Freitag den 22. August: Die Goldprobe. Samstag den 23. August geschlossen. Sonntag den 24. August: Roman eines armen jungen Mannes. Montag den 25. schwister. Außer August: Clavigo. Vorher: Die Ge— Volksbad. Wasserwärme am 18. Aug. Mittags, 160 Reaumur. Walter. Jsraelitischer Gottesdienst in Friedberg. 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