irte aschine Trorrichtung eL 2 Dienstag den 9. Mai. erhessischer Anzeiger. Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bet uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 5 Amtlicher Theil. Die Ausführung der Bauordnung vom 30. April 1881. (Schluß.) 3) Bei der Anlage von Schornsteinen ist im Allgemeinen achten: a. Alle Rauchröhren von Feuerungen jeder münden. Es ist untersagt, Rauchröhren durch Mauern, Wände, Fenster oder dergl. in das Freie zu führen..... b. Alle Schornsteinröhren(Schornsteine) sollen dergestalt aufgeführt werden, daß nicht leicht ein Brand in denselben entstehen kann und daß sie, wenn dieser Fall doch eintreten sollte, fest genug sind, um keine Feuers⸗ gefahr zu veranlassen. e. Die Umfangsmauern, sowie die Zwischenwände mehrerer nebeneinander liegender Schornsteinröhren sollen nirgends unter 12 Cmtr., stark sein. d. Die Schornsteinröhren sollen in der Regel ihre Unterstützung von den Funda— menten aus erhalten, so daß sie ganz für sich selbst stehen können. Jedenfalls sollen dieselben sicher auf Mauern, Gewölben oder auf Eisenconstruetionen ruhen. In der Regel sollen die Schornsteinröhren senkrecht über das Dach geführt werden. Wenn eine etwas geneigte Richtung derselben nicht zu vermeiden ist, so darf die Neigung gegen den Horizont nicht weniger als 60 Grade(90 Grad auf den rechten Winkel) betragen. Das Schleifen der Schornsteinröhren auf Unterlagen von Holz ist gänzlich untersagt...... e. Da wo die Röhren durch Gebälke der Stockwerke gehen oder an Holzwänden vorbeiziehen, muß wenigstens 12 Cmtr. Raum zwischen der n Folgendes zu beob— Art sollen in Schornsteine aus— Außenseite des Schornsteins und dem nächsten Holze verbleiben, welcher in den Gebälken mit Lehm- oder Backsteinen ausgemauert oder ausgerollt wird. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Fußböden, die sichtbaren Theile der Dachconstruction und auf Fußsockel, sobald dieselben nicht' mit Holzdübeln in die Schornsteinwand befestigt sind. k. Schornsteine, welche an der schmalen Seite nur aus einer Röhre bestehen, dürfen nicht über 3,50 Meter Höhe frei aufgeführt werden, sondern er— halten bei größerer Höhe vortretende Pfeiler oder eine Verstärkung der oben bei e vorgeschriebenen Wandstärke um weitere 12 Centimeter. Die Pfeiler sind gleichzeitig und im Verbande mit den Röhren aufzuführen. In beiden Fällen müssen aber die Pfeiler und die Verstärkung gehörig von unten aus fundamentirt sein. g. Die Höhe der Schornsteine über den Dachflächen muß mindestens 75 Centimeter betragen; über den Firsten genügt ein Ueberstand von 50 Centimeter. Ist eine Dachbedeckung von nicht feuersicherem Material zugelassen(8 77), so kann eine größere Erhöhung des Schornsteins über Dach vorgeschrieben werden. b. Die Ausmündung der Schorn— steine darf nicht in der Nähe von Holzwänden oder von anderem Holzwerk stattfin den, sondern die Schornsteine müssen an Holzwerk nach Maßgabe der Bestimmungen unter e und g vorüber in die Höhe geführt werden. Diese Bestimmung findet selbst verständlich auch benachbarten Gebäuden gegenüber volle Anwendung. i. Zu ge mauerten Schornsteinen dürfen in der Regel nur die besten, volkommen ausgebrannten Backsteine, nicht Hohlsteine, verwendet werden. Die Aufmauerung muß satt in Lehm oder Kalkspeiß ausgeführt werden; sowohl die Stoß- als Lagerfugen müssen mit Speiß vollkommen ausgefüllt sein. Die inneren und äußeren Flächen der Schorn— steine sind glatt zu verputzen. Zur weiteren Erhöhung der Rauchröhren über die unter g vorgeschriebene Hohe über Dach ist auch die Anwendung von Röhren aus Eisen oder Thon gestattet, wenn solche gut befestigt und gegen das Herabfallen ge— sichert werden. Vei Verwendung von Thonröhren zu diesem Zweck müssen dieselben aus einem einzigen Stück bestehen. Schornsteinaufsätze(Luftsauger, Schornstein— hüte ꝛc.), aus Metall oder Thon, sind gestattet; sie sind sicher zu befestigen, und es darf durch dieselben das ordnungsmäßige Reinigen der Rauchröhren nicht gehindert werden. k...... I. Schornsteinroͤhren in gewöhnlichen Umfangsmauern sollen gegen deren Außenseite wenigstens 25 Centimeter Wandstärke haben. Bei Schorn— steinen in Bruchsteinmauern sollen die Röhrenwandungen 12 Centimeter dick von Backsteinen aufgeführt werden. w. Bei Schornsteinanlagen zur Rauchabführung stärkerer Feuerungen, als diejenigen, welche für den Hausbedarf dienen, können größere Wandstärken und dickere Ummauerungen in der Nähe von Holzwerk vorge⸗ schrieben werden. Bei außergewöhnlichen Schornsteinanlagen für größere Gewerbs— betriebe, Maschinen, technische Etablissements und dergleichen sind besondere Bestimm— ungen im einzelnen Falle von der Polizeibehörde zu erlassen. m. Schornsteinbusen sollen von Metall construirt, oder von Backsteinen gewölbt werden; sie dürfen kein anderes Holzwerk, als das sie unterstützende sogenannte Schornsteinbusenholz und dessen Verkleidung enthalten. i 4) Hinsichtlich der weiten Schornsteine sind folgende Bestimmungen zu be— achten: a. Die weiten Röhren, welche von dem Schornsteinfeger befahren werden, dürfen nicht weniger als 40 CEentimeter Breite und 45 Centimeter Länge in dem Lichten erhalten. Wird die Lichtweite der besteigbaren Schornsteine über 60 Centi— neter ausgedehnt, so sind Steigeisen zur Erleichterung des Besteigens anzubringen. Das Zusammenwölben mehrerer Schornsteine, so daß sie sich ohne Unterstützung mittelst Holzwerk frei tragen, ist für die weiten Röhren mit Beachtung der Bestimm— ungen unter Nr. 3, d gestattet. e. Der Boden der Schornsteine muß von Stein sein. Einsteigöffnungen sollen mit starken elsernen Thüren verschlossen werden. Der Fußboden unter offenen oder nur mit Klappen geschlossenen Küchen- und ähnlichen Schornsteinen soll mit Stein oder Eisen geplättet, oder mit einem feuersicheren Estrich versehen sein, wenn nicht schon die Bestimmungen in Nr. 6 plaßgreifend sind. 5) Hinsichtlich der engen, sogenannten russischen Schornsteine wird bestimmt: *. Die Form des horizontalen Durchschnittes der engen Schornsteinröhren ist in der Regel als Kreis fläche zu nehmen. Es können jedoch auch andere Durchschnittsformen zugelassen werden, wenn für die gehörige Reinigung der so construirten Schornsteine Sscherheit gegeben ist. b. Die Weite der engen Schornstefnröhren bei gewöhnlichen Ofen- und Herdfeuerungen mit kreisrundem Querschnitt soll im Durchmesser wenigstens 1 Centimeter betragen. Schornsteinröhren mit quadratischem Querschnitt sollen mindestens 18 Centimeter weit sein, d. h. es soll das Querschnittsquadrat eine Seitenlänge von mindestens 18 Centimeter haben. Bei Schornsteinröhren mit läng— uch rechteckigem oder ovalem Querschnitt sollen die Röhren nach der einen Richtung mindestens 20 und nach der anderen Richtung 12 Centimeter welt sein. Münden mehr als drei Ofenröhren in eine Schornstelnröhre aus, so sind ebenso wie bel geuerungen anderer Art, z. B. größeren Herd- und Kesselfeuerungen zꝛc., die oben angegebenen Westen angemessen zu vergrößern. o. Bei Anlagen, wo wegen starker Feuerung eine ungewöhnliche Erhitzung der Schornsteinwände zu erwarten ist, sind diese angemessen zu verstärken, worüber die Polizeibehörde auf den Grund eines Gutachtens der technischen Behörde nähere Bestimmung zu ertheilen hat. d. Zu dem Zwecke der Reinigung muß bei jedem nicht von innen durch den Schornstein⸗ feger besteigbaren Schornstein in der Dachfläche eine Vorrichtung zum Aussteigen und auf dem Dache eine solche zum Stand für den Schornsteinfeger in geeigneter Höhenlage angebracht werden. e. Zum Reinigen der engen Schornsteine muß ferner an dem untersten Theile derselben eine Oeffnung von verhältnißmäßiger Größe sich befinden. Bei Feuerungen, wo der Schornstein über einem sogenannten Vorkamine oder Vorgelege beginnt, wird in dem Boden der Röhre ein Futterrohr mit einer Kapsel von Eisenblech eingemauert, welche Letztere bei dem Reinigen zu dem Auf— fangen des Rußes dient. Röhren ohne Vorkamine erhalten ganz unten ein ver— schließbares Seitenthürchen von Eisen, welches in einen Falz einschlägt und dicht schließen muß. Werden ausnahmsweise mit polizeilicher Erlaubniß auf dem Speicher oder Dachboden ebenfalls Ausputzthürchen angebracht, so müssen solche doppelt sein, um die Oeffnungen im Innern der Röhren und in der Außenseite der Schornsteine zu verschließen. Diese Thürchen selbst sind mit einem Riegel zu versehen, an welchen ein Vorhangschloß gelegt werden soll. Die Ausputzthürchen sollen möglichst entfernt von allem Holzwerk angebracht, und der Fußboden unter denjenigen in den Speicher⸗ räumen soll 75 Centimeter im Quadrat geplättet werden. k. Die Verwendung von Tuffsteinröhren ist gestattet, wenn dieselben eine Wandstärke von mindestens 12 Centi— meter haben, mit gutem Mörtel verbunden und äußerlich verputzt werden. Tuffstein⸗ röhren sind aber erst in einer Höhe von 50 Centimeter über dem untersten Ausputz⸗ thürchen zur Verwendung zulässig. g. Rauchröhren von Guß- oder Schmiedeeisen, von gebranntem Thon, oder einem anderen feuersicheren Matexial, anstatt der oben beschriebenen Schornsteine, dürfen nur gefertigt werden, wenn die Poltzeibehörde auf den Grund des Gutachtens der technischen Behörde sie gestattet. Es ist dabei dann aber immer darauf zu sehen, daß sie von gehöriger Stärke sind, daß die ein— zelnen Theile gut mit einander verbunden werden, daß! die Röhren in den Gebälken so ausgewechselt werden, daß das nächste Holz 25 Centimeter von dem Lichten des Rohres absteht und der Zwischenraum mit Back- oder Lehmsteinen ausgerollt oder ausgemauert wird, und daß alles Holzwerk der de und des Dachstuhls min⸗ destens 25 Centimeter von solchen Röhren entfernt bleibt. Auch müssen dieselben da, wo sie etwa mit feuerfangenden Gegenständen wegen der Benutzung der Räume in Berührung kommen könnten, wie B. in Dachräumen, durch Mäntel von feuer- sicherem Material, welche 8 Centimeter von den Röhren abstehen, isolirt werden. h. Das Mauerwerk der über Dach geführten Rauchröhren ist oben mit Stein- oder Eisenplatten, oder mit Rollschichten von Backsteinen, abzudecken. § 68. Brandmauern müssen von Bruch-, Back- oder Lehmsteinen aufgeführt werden. Die Stärke derselben ist im einzelnen Falle, unter Berücksichtigung der Höhe der Gebäude, des Baumaterials, der Verbindung, in der die betreffenden Mauern mit anderen stehen, der Bestimmung der Gebäude und der Construetion der Decken festzusetzen. In gewöhnlichen Wohn- und Oeconomie-Gebäuden sollen Brand— mauern von Bruchsteinen wenigstens 45 Centimeter, von Lehmsteinen 40 Centimeter und von Backsteinen 25 Centimeter unter Dach stark sein. Bei mehr als ein Stock Höhe müssen dieselben nach unten, von Gebälk zu Gebälk, verhältnißmäßige, wenigstens 7 Eentimeter starke Zusätze in der Dicke erhalten. Beträgt die Stockhöhe mehr als 4 Meter, so muͤssen die Mauerstärken in den einzelnen Stockwerken angemessen ver⸗ größert werden. Durchzuͤge, Balken, Schwellen, Pfetten und andere Verbindungs- stücke dürfen in Brandmauern nur in soweit eingreifen, als dadurch die oben vorge⸗ schriebenen Minimalstärken an keiner Stelle vermindert werden. § 85. Zur Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung für Neubauten und Hauptveränderungen an Gebäuden sind von dem Bauherrn die zur Prüfung und Beurtheilung des Bauprojeets erforderlichen Pläne in doppelter Ausfertigung durch Vermittelung der Loealpolizeibehörde dem Kreisamt vorzulegen. Diese Pläne haben zu enthalten: a. Situation des Bauplatzes und dessen Umgebung, mit Angabe der Himmels— gegenden, der anstoßenden Straßen, Wege und Wasserläufe, sowie bestehender oder projeetirter Baulinien; die Eigenthumsgrenzen, benachbarte Gebäude mit Bezeichnung deren Benutzung, Höhe, Bauart und Eigenthümer. Diese Situation ist in dem Maßstabe von ¼00 der natürlichen Größe darzustellen. Für Neubauten ist der Situationsplan von einem Geometer zu fertigen. b. Grundrisse für jedes einzelne Stockwerk vom Keller bis zum mit Angabe der Feuerungseinrichtungen. s c. Mindestens einen Vertikaldurchschnitt durch jedes Gebäude, mit Angabe der Terrainhöhe und der Höhe der betreffenden Straße.. d. Ansicht nach der Straße und, wenn das Bauwesen von mehreren Straßen aus sichtbar wird, Ansichten von diesen Straßen aus. f 8 8 e. Bei Bauveräͤnderungen ist der bestehende und der künftige Zustand deutlich und durch verschiedene Farben kenntlich zu machen. Neue Bauten sind mit rother, bestehende Bauten aber, soweit sie eine Aenderung nicht erfahren, mit schwarzer und, sowett sie besettigt werden sollen, mit gelber Farbe zu bezeichnen. 8 Die unter b, e, d und e bezeichneten Grundrtisse, Durchschnitte und Ansichten sind in dem Maßstabe von ¼100 darzustellen. In allen Plänen sind die wesentlichsten Dimensionen der Gebäude, der einzelnen Räume derselben und der E onstruetions— theile mit deutlichen Zahlen einzuschreiben. Jedem Plan muß ein Maßstab beigesetzt werden. Außer den vorstehend bezeichneten Plänen können, insoweit solches zur Prüfung und Beurtheilung eines Bauprofeetes erforderlich erscheint, Detailpläne in größerem Maßstabe von Gebäudetheilen, Feuerungsanlagen, Construettonen de., sowie Nivellements des Bauplatzes und der angrenzenden Straßen verlangt werden. Für alle einzureichenden Pläne ist dauerhaftes Material zu verwenden, und in der Regel sind dieselben in Aetenformat 33 Centimeter Hohe und 21 Centimeter Breite zusammengelegt einzureichen. Die Situattonspläne sind von Demjenigen, welcher sie gefertigt hat, die Baurisse aber von dem Bauherrn und dem Techniker, von Dachraum, iC ĩ TT.. TT....... P — ö Feuerungsanlagen zu verbinden; kommen jedoch bei einem Bauwesen solche Kamine und Feuerungsanlagen nicht vor, so hat obige Prüfung selbstständig zu erfolgen. Dem Techniker beziehungswelse dem Visttator sind zu diesem Zwecke die genehmigten Pläne einzuhändigen, auf welchen die vorschriftsmäßige Ausführung demnächst zu bescheinigen ist. Von der erfolgten Revision des Baues ist der Behörde, welche den Baubescheid ertheilt hat, durch die Localpoltzeibehörde Anzeige zu erstatten und dabei zu bemerken, ob die Ausführung des Baues vorschriftsmäßig erfolgt ist, oder ob und welche Anstände sich bei der Revision ergeben haben und binnen welcher Frist der Bauherr diese Anstände beseitigen will. Die Behörde, welche den Bau⸗ bescheid ertheilt hat, wird den Befolg überwachen. Die Bestimmung des Art. 138 des Polizeistrafgesetzes, wonach neu angelegte oder wesentlich veränderte Kamine, Feuerungsanlagen und Malzdarren nicht eher benutzt werden dürfen, als bis solche polizeilich untersucht und für benutzbar erklärt worden sind, wird auf alle in§ 64 dieser Verordnung erwähnten Anlagen ausgedehnt. welchem sie herrühren, unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Die Unter⸗ zeichner sind für die Richtigkeit der Pläne und der eingetragenen Maßverhältnisse verantwortlich. Für Eisenconstruetionen, für ungewöhnliche Bauten, oder sonst auf Erfordern, können zu den Bauplänen schriftliche Erläuterungen, revisionsfähige Festigkeitsberechnungen ꝛc. verlangt werden. Nach Lage der Verhältnisse kann die Polizeibehörde auch andere Maßstäbe, als die zu b, o, d und e bezeichneten, zulassen. 101. Jedes genehmigungspflichtige Bauwesen ist nach Beendigung des Rauhbaues hinsichtlich seiner plan- und vorschriftsmäßigen Ausführung zu prüfen. Die Localpolizeibehörde wird zu diesem Zwecke stets einen bei dem fraglichen Bau⸗ wesen unbethelligten Bauverständigen zuziehen, beziehungsweise denseben mit der Prüfung beauftragen. Ist kein besonderer von der Gemeinde oder dem Kreise an— gestellter Techniker hierfür angenommen, so hat die Prüfung durch denjenigen Feuer— visitator(in der Regel den Maurermeister) zu geschehen, welchem die im Art. 138 des Poltzeistrafgesetzes vorgeschriebene Untersuchung neuer Feuerungsanlagen ohnehin obliegt. Jene Prüfung ist regelmäßig mit der Untersuchung der Kamine und Betreffeud: Die Tilgung der Schafräude im Großherzogthum Hessen. Friedberg den 6. Mai 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. laufenden Monats zu Nr. M. J. 10036 ist nach neuerer Mittheilung des Reichskanzlers ein gemeinsames Vorgehen gegen die Schafräude im deutschen Reich beabsichtigt. Es kann deshalb das mit Verfügung vom 19. vorigen Monats angeordnete Desinfections-Verfahren zunächst ausgesetzt bleiben. entsprechend bedeuten. Dr. Braden. Betreffend: Die Einsendung der für die Landes-Waisenanstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder. Friedberg den 5. Mai 1882. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Einzelne von Ihnen sind noch mit der Einsendung der eingegangenen Waisenhaus-Büchsengelder im Rückstande. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 9. Januar laufenden Jahres, Kreisblatt Nr. 5, sehen wir nunmehr der baldigen Ablieferung der qu. Gelder entgegen. J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor. Bekanntmachung. Betreffend: Die Wahlen zu den Kreistagen, insbesondere durch Bevollmächtigte der Gemeinde-Vorstände im Kreise Friedberg. Nachdem innerhalb der gesetzlichen, vierwöchentlichen Frist Beschwerden gegen die in Nr. 3 des„Oberhessischen Anzeigers“ von 1882 bekannt gegebene Eintheilung des Kreises Friedberg in 14 Wahlbezirke nicht vorgebracht worden sind, bringen wir nachstehend die Zahl der von den einzelnen Gemeinden zu wählenden Bevollmächtigten mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß Einwendungen hiergegen bezw. Anträge auf Berichtigung binnen einer unerstrecklichen Frist von 4 Friedberg anzubringen sind, gegen dessen Entscheidung die Berufung an den Provinzial-Ausschuß innerhalb 10 Tagen offen steht. Friedberg den 5. Mai 1882. Der Kreis-Ausschuß des Kreises Friedberg. Dr. Braden. Sie wollen die Interessenten Wochen nach Ausgabe des Kreisblattes bei dem Kreis-Ausschusse des Kreises Zahl der zu Zahl der zu Zahl der zu Einwohner⸗ ernennenden Einwohner⸗ ernennenden Einwohner⸗ ernennenden zahl. Bevollmächtigten. zahl. Bevollmächtigten. zahl. Bevollmächtigten. a I. 3 VII. 2115 Friedberg FEE 1402 6 1. Ober⸗Mörlen 1910 8 5 555„. Der aserh le 9009% b Le 5 2. Nieder⸗Mörlen 713 3 4. Fauerbach b. Fr.. 578 2 4. Langenhain mit Ziegenberg 483 2 75 55 8 5 5. Staden 805 396 2 5. Münster.. 231 1 3. Schwalheim 601 2 8 i 0 J. Rödgen 223 1 6. Ossen heim 305 1 6. Maibach 184 1 5. Wisselsheim 249 1 75 Ober⸗Florstadt. 279 1 7. Bodenrod 149 1 l 5 5 e ii 8. Bauern heim 206— 8. Hausen mit Oes 134 1 Husen Zusammen 4607 19 Zusammen 4320 19 III. ö 2. Arc Göne f 659 13 VIII. XII. J. Pohl⸗Göns 589 2 1. Reichelsheim 876 4 1. Heldenbergen 1625 7 einn 462 2 2. Wölfersheim 850 3 2. Büdes heim. 906 4 Zusammen 4530 e 110 5 1 8 10 5 4. Södel 704 3 1 Kaichenn 606 2 IV. 0 1 8 405 9 5. Burg⸗Gräfenrode. 519 2 1. Vilbel g 3628 15. Beienheim 0 usammen 4448 18 2. Dortelweil. 537 2 7. Weckesheim. 40⁵. 15 3. Massenheim. 278 1 Zusammen 4499 19 XIII Zusammen 4443 N 7 5 1. Ober⸗Erlenbach 967 1 * IX. 2. Harheim 903 4 1. Assenheim 5 111⁵ 4 1. Nieder⸗Weisel 1330 5 3. Nieder⸗Erlenbach. 804 3 2. Nieder⸗Wöllstadt. 1035 4 2. Rockenberg. 132⁴ 5 4. Nieder⸗Eschbach 649 3 3. Ilbenstadt 102 4 3. Steinfurth. 965 4 5. Ober⸗Eschbach. 604 2 4. Bönstadt. 721 3 4. Oppershofen 609 2 6. Petterweil 61¹ 2 5. Okarben. 57 e Ge 2 Zusammen 4538 1 Zusammen 4468 17 VI. X. XIV 1. Ober⸗Ros bach. 1280 5 1. Gambach. 1471 6 1. Rodheim 1534 6 2. Ockstadt. 1229 5 2. Münzenberg 891 4 2. Groß-Karben 963 4 3. Ober⸗Wöllstadt 756 3 3. Griedel. 826 3 3. Holzhausen. 822 3 4. Bruchenbrücken. 593 2 4. Wohnbach 636 3 4. Klein⸗Karben 700 3 5. Nieder⸗Nosbach 542 2 5. Trais⸗Münzenberg 243 1 5. Kloppenheim 259 1 Zusammen 4400 17 Zusammen 4067 1 Zusammen 4278 1 Handel und Verkehr. 915 7 5 e ee M. 4.50—7., A 1 e Franken M. 19.00 bis Nieden o Me ö hendarkt das 60— 70 Pf., Spinat sehr billig, Rothkraut 19.25, Hafer eff. M. 15.70 17.25, Reps M. 30.00 bis 5 55 10 0 175 1 5 N 2535 Pf., Weißkraut 18—25 Pf., Blumenkohl 30 bis 31.00, Repskuchen M. 000., Rüböl eff. ohne Faß M. 30.30 Gießen, 6. Mai. Wochenmarkt. Butter per Pfd. 70 Pf., Meerrettig 15— 20 Pf., Radieschen der Pack bis 30.40, per Mai mit Faß M. 30.40— 30.70.— M. 1.00— 1.05, Eier 1 St. 5 Pf., 2 St. 9 Pf., Käse per 6 Pf., Wirsing 12— 15 Pf., 1 Hahn M. 1. 70 2.00, Vieh⸗Markt. Ochsen 1. Qual. M. 64., 2. Qual⸗ St. 5—9 Pf., Tauben das Paar 60— 75 Pf., Hühner per 1 Huhn M. 2.— 2.50, Poularde M. 3., Ente M. 3.50, M. 58—62., Kühe 1. Qual. M. 60., 2. Qual. M. 48—56, Stück M. 1.20— 1.40, Hahnen per Stück M. 1.50— 1.70, Welsche M. 8.— 12. Kälber das Pfd. 55—60 Pf., Schweine das Pfd. 54 Enten per Stück M. 2—2.50, Ochsenfleisch per Pfund Mainz, 5. Mai. Markt- Preise. Kartoffeln per bis 60 Pf. 64-66 Pf., Kuh⸗ und Rindfleisch 50— 54 Pf., Kalb⸗ 100 Kilo M. 4.75— 5.25, Heu per Centner M. 4.50— 5., fleisch 44— 50 Pf., Schweinefleisch 62—64 Pf., Hammel Stroh per Ctr. M. 3.50.—.75, Butter ½ Kilo M. 0.95 Geld⸗Cours. fleisch 60 66 Pf., 1 15 100 Kilo M. 3.00— 3.60, bis 1.15, Butter in Partien M. 0.75— 0.80. Eier Frankfurt am 6. Mai 1882. Zwiebeln der Centner Me 15. ½ Hundert M. 1.00— 1.10, Handkäse 48 Pf., Roth⸗ 20 ⸗Frankenstückeee WM. 16 21—24 Frankfurt, 6. Mai. Marktpreise. Heu kostete je kraut 30—40 Pf., Weißkraut 8 10 Pf., Blumenkohl do. 10 e 16 18—22 nach Qual. M. 3.50—5., Stroh M. 3.50. Ochsenfleisch 20—30 Pf., Wirsing 3—4 Pf., Zwiebel ½ Kilo 15 bis] Englische Sovereigngs. 20 3742 65—70 Pf., Kuh- und Rindfleisch 45 55 Pf., Kalb⸗ 20 Pf., 1 Ente M. 2.50 3, 1 Hahn M. 1.50 2, 1 Huhn Russische Imperiales 895 5 16 71— 76 fleisch 40— 60 Pf., Hammelfleisch 4065 Pf., Schweine-] M. 1.50—2., 1 junge Taube 40—45.— Fruchtmarkt.] Ducaten 1 9 51-56 fleisch 70— 80 Pf., Eter 100 Stück deutsche M. 4.50] Waizen hies. M. 25.25— 25.80, fremder M. 24.50—26., 0 al marg 0 N 7 9 59—64 bis 5.50, Butter im Detail 1. Qual. M. 1.20, 2. Qual.] Roggen, hiesiger und franz., M. 19.60 bis M. 19.80, Dollars in Gold. 5 4 2024 füt Rec bon der katholist Tochter in Gem der 89 Georg tuell d Marie eventue des Georg Krauch und dessen lediger Tochter Marie Krauch Im Namen des Großherzogs! In der Privatklagesache von Rödgen Privatkläger, gegen den Jacob Dinges auf der Rödger Mühle, Angeklagter, wegen Beleidigung hat das Großherzogliche Schöffen— gericht zu Bad⸗Nauheim in seiner Sitzung vom 20. April 1882, an welcher Theil genommen: 1. Großh. Oberamtsrichter Allwohn, als Vorsitzender, 2. Bernhard Knierim von Bad-Nauheim, 3. Heinrich Hofmann III. von Dorheim, als Schöffen, 4. Großh. Gerichts-Aecessist Beyke, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: daß der Angeklagte Jacob Dinges von der Rödger Mühle, 35 Jahre alt, verheirathet, katholisch, der Beleidigung des Georg Krauch und dessen Tochter Marie Krauch zu Rödgen schuldig nnd deßhalb in Gemäßheit der§§ 185. 194. 200 des St.-G.⸗B. und der 88 496. 503 der St.⸗P.⸗O. wegen Beleidigung des Georg Krauch in eine Geldstrafe von zehn Mark, even⸗ tuell drei Tage Gefängniß und wegen Beleidigung der Marie Krauch in eine Geldstrafe von dreißig Mark eventuell zehn Tage Gefängniß, sowie zur Tragung sämmtlicher Kosten, auch der dem Privatkläger erwachsenen baaren Auslagen zu verurtheilen sei. Zugleich wird den Beleidigten die Befugnlß zuge⸗ gesprochen, den Urtheilstenor einmal, 14 Tage nach Rechtskraft des Urtheils, im Oberh. Anzeiger bekannt zu machen. Die Richtigkeit dieses Auszugs wird beglaubigt und die Rechtskraft des Urtheils bescheinigt. Bad⸗Nauheim am 5. Mai 1882. Die Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. 1695 Schütz. 2 N 8 2 1 Grasversteigerung an den Gräben und Böschungen der Staats- straßen im Baubezirk Nidda für das Jahr 1882. 1. Montag den 15. Mai, Vormittags 9 Uhr, bei Gastwirth Ruppel zu Nidda an den Straßen in den Gemarkungen Ober-Widdersheim, Borsdorf, Geiß⸗Nidda, Kohden, Nidda, Wellenhausen und Unter⸗Schmitten. 2. An demselben Tag, Nachmittags 3 Uhr, bei Gastwirth Stiebeling in Ranstadt in den Ge⸗ markungen Ranstadt, Ober- und Nieder⸗Mockstadt. 3. Dienstag den 16. Mai, Vormittags 11 Uhr, bei Gastwirth Hild zu Selters in den Gemarkungen Effolderbach, Konradsdorf, Selters und Bleichen— bach. 4. An demselben Tag, Nachmittags 3 Uhr, bei Gastwirth Uhl zu Lißberg in den Gemarkungen Hirzenhain, Lißberg, Eckartsborn und Ortenberg. 5. Mittwoch den 17. Mai, Vormittags 10 Uhr, bei Gastwirth Winter zu Bingenheim in den Ge⸗ markungen Echzell, Gettenau, Bingenheim, Blofeld, Leidhecken und Staden. 6. An demselben Tag, Nachmittags 3 Uhr, bei Gastwirth Väbel zu Berstadt in den Gemark⸗ ungen Utphe, Berstadt und Schwalheim. 7. Freitag den 19. Mai, Vormittags uhr, im Prinz Karl zu Hungen in den Gemarkungen Lich, Birklar, Langsdorf, Hungen und Inheiden. 8. Dienstag den 23. Mai, Vormittags 9 Uhr, bei Gastwirth Sauer zu Eichelsdorf in den Ge⸗ markungen Reinrod, Eichelsdorf und Ober-Schmitten. 9. An demselben Tag, Nachmittags 2 Uhr, bei Gastwirth Präscher zu Schotten in den Ge⸗ markungen Laibach, Einartshausen, Schotten, Betzen⸗ rod, Eschenrod, Ulrichstein, Feldkrücken, Rüdings⸗ hain und Götzen. Mittwoch den 24. Mai, Vormittags 8 Uhr, bei Gastwirth Hölker zu Gedern in den Gemarkungen Burkhards, Gedern, Ober⸗Seemen und Merkenfritz. Nidda den 6. Mai 1882. Großherzogliches Kreisbauamt Nidda. Grimm. 10. 1698 2 r 3 ischerei-Verpacht ischerei-Verpachtung. Montag den 15. Mai l. J., Nachmittags 2 Uhr, wird auf dem Rathhaus zu Friedberg die Fischerei in der Usa, Gemarkung Friedberg, von der Pfingstweide bis an die Brückenmühle auf die Dauer von 12 Jahren verpachtet. Ober⸗Rosbach, 4. Mai 1882. Großherzogliche Oberförsterei Ober-Ros bach. 1693 Strack. Arbeits-Vergebung. Freitag den 12. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, soll das Ausheben von circa 1200 Meter Gräben und das Abheben von Banketten auf der Straße Rodheim-Wehr— heim, in Abtheilungen 1— 12, an Ort und Stelle öffent— lich versteigert werden. Frlebberg den 8. Mai 1882. 8 R in nächster Nähe der Westbahnhöfe, Frankfurt a. M. Allen Sesuchern Frankfürks aus Friedberg und der Wetterau zur Nachricht, daß sich die Restauration Simon am Eingange in die Gallusgasse, Neue Mainzerstraße Nr. 31 befindet. Anerkannt gute Küche. Vorzügliches Bier. Billige und prompte Bedienung. Wilhelm Simon früher H. J. Simon. kostet gegen Baar 40 Pf. und gegen Credit 42 Pf. der gemessene Centner verkauft. Ossenheimer Bergwerk den 4. Mai 1882. 1678 Montag den 8. Mai d. J. beginnt der Verkauf neu geformter Kohlenklötze. Holzkohlen werden, Gleichzeitig beginnt eine neue Creditperiode. Bürgscheine wird Credit bis Ende dieses Jahres und Zahlungsfrist Braunkohlen⸗ Verkauf. Der Centner= 14 Stück soweit der Vorrath reicht, zu 40 Pf. Gegen Einlage vorschriftsmäßiger bis Ende März 1883 gestattet. Gräfl. Bergverwaltung. Bekanntmachung. Mittwoch den 10. Mai l. J., Nachmittags 2 Uhr, werden am Mainzer Thor vor der Behausung der Johs. Becker's Wittwe 1 Bett, 1 Commode, 1 Tisch, 1 Taschen⸗Uhr, verschiedene Kleidungsstücke, Weißzeug und dergl. gegen Baarzahlung versteigert. Friedberg den 3. Mai 1882. König, Großh. Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. Montag den 15. Mal, Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Gemeindehause zu Reichelsheim i. d. W. die dem Großh. Landes-Fiskus und der Gemeinde Reichels— heim gemeinschaftlich zustehende Fischerei auf 12 Jahre verpachtet werden. Heldenbergen den 7. Mai 1882. Großherzogliche Oberförsterei Altenstadt. Pückel. 1094 170⁴ 7 U V 5 st* Mobiliar⸗Versteigerung. Mittwoch den 10. Mai, von Morgens 9 Uhr an, läßt die Unterzeichnete in ihrer Wohnung folgende Gegen— stände gegen Baarzahlung öffentlich versteigern: 1 fast neue Speecereiladen-Einrichtung, Waaren⸗ vorräthe, 1 Deeimalwaage, Wirthschaftsgeräthe, 1 neue Patentkelter(Mühle und Presse), leere Fässer, 1 Handwagen, 1 Pferdegeschirr, 1 Pflug, 1 Egge und sonstige Oeconomiegeräthe, 1 Tafel⸗Clavier, 1 Flügel, Gewehre, 1 Kkeiderschrank, Tische, Stühle, Bänke und andere Haus- und Küchengeräthschaften. Es werden auch einzelne Gegenstände vorher aus der Hand verkauft. Bauernhe im, 3. Mai 1882. 1657 Heinrich Walther Wittwe. Große Versteigerung. Freitag den 12. d. Mts., Morgens 9 Uhr, werden in dem Gasthaus„Zum Taunus“ in Bad⸗Nauheim nachstehende, zur Coneursmasse der Carl Hepper Eheleute aus Ober-Mörlen gehörige Gegenstände öffentlich ver⸗ steigert: 1 großes fünfjähriges Wagenpferd, 1 neuer Specerei-Wagen, 1 fast neuer kleiner Wagen, 1 Originalfaß prima Ruböl, eirea 9 Centner(von Pachten& Co.), cirea 10 Centner Kaffee, verschiedene Sorten, 5 Reis, 75 5 Sack Waizenmehl N. 0, 1 und 2, diverse Quantitäten Gerste, Hirsen, Waizenschalen, Essig, Petroleum, Branntwein, Feuerzeug, Erbsen, Linsen, Bohnen, Relsstärke, Tabake, Zucker, Cichorten, Kleesamen, sowie andere Specereiwaaren und Fettöle, 1 Häckselmaschine, fast neu, 1 Petroleumpumpe und 1 Apparat, 1 Deeimalwaage, leere Fässer, 2 Pferdedecken. Außerdem ist noch ein Quantum abzugeben. 2 ö Proben der Specereiwagren und Mehle können Mitt⸗ woch den 10. d. Mts. entnommen werden. Fast sämmt⸗ liche Waaren sind erst kürzlich bezogen. Bad-Nauh eim den 6. Mai 1882. Der Coneurs-Verwalter Jean Wörner jun. Ein Mädchen (am liebsten Walse) im Alter von 14 bis 16 Jahren wird für leichte Arbeit zur Stütze der Hausfrau gesucht. Franko-Offerten unter B. 100 postlagernd Offenbach 7 Stroh und Heu 1705 Zörb, Bezirksbauaufseher. 1707 am Main erbeten. 1690 20 Ohm Apfelwein, Prima-Qualität, 1881er, sind wegzugs halber im Einzelnen, sowie im Ganzen zu verkaufen. 1594 Zu erfragen bei der Exped. d. Anz.— 1000 Mark können sofort aus der Wickstädter Kirchenkasse gegen vorschriftsmäßige Sicherheit ausgeliehen werden. Ilbenstadt, 1. Mai 1882. 1658 Margraf, Kirchenrechner. Hausverkauf in Bessungen(Vorstadt von Darmstadt), nahe an 8000 Seelen. Ein kinderloses Ehepaar verkauft ein gut rentirendes Geschäftshaus mit Metzgerei-Einrichtung in bester Lage; auch für einen geschickten Ellenwaaren⸗Händler(Israel.) kann ein zweiter Laden eingerichtet werden. Noch kein Tuch⸗ und Leinen⸗Geschäft am Platze. Nähres bei der Exped. d. Anz. 1691 Ein auch zwei Steinhauer können gegen guten Lohn dauernde Arbeit haben bei Friedrich Weber, Steinhauer, l Rae 1692 Unterzeichnete empfiehlt Sellerie-Lauchpflanzen. 1649 Grüfl. Hofgärtnerei Assenheim. — Durch alle Buchhandlungen zu beziehen, Friedberg, bei Carl Bindernagel: Praktische Uutzgärtnerei. Anleitung zur vortheihaftesten Kultur der Gemüse und Küchenkräuter, sowie zur Anpflanzung und Pflege der Obstbäume und Fruchtsträucher; nebst einem Anhange: die Blumenrabatten im Nutzgarten. Von Julius Berner. 80 Eleg. brosch. in illustr. Umschlag. Preis: M. 1. 20 Pf. Der Blumenfreund oder die Pflege und Vermehrung von 130 der schönsten Blumen und Ziergewächse für Wohnzimmer, Blumen⸗ brett und Garten. Nebst einem Anhang über die Topf⸗ obstorangerie. Von Iulius Berner, Blumengärtner. 80 Eleg. brosch. in illustr. Umschlag. Preis: M. 1. 20 Pf. 1609 IJ. Heuberger's Verlag, Bern. Iii 1186 Für Wagner. Trockene Felgen und Speichen, sowie alle Sorten Stangen und sonstiges Wagnerholz empfiehlt August Maret, Hirschgasse 13, Hanau. (Ag. 347.) 1 3 Für einen mit Schulbildung en 9 e n 16 Jahre alt, suche kräftigen sofort Stellung. Näheres bei der Exp. d. Anz. 1620 Verloren wurde eine Wagenhemme mit Schraube. und Anmeldung bei Herrn H. Waltz, Friedberg, wird gebeten. Gesundheitsunter jacken trztücch enpfohlen, soewte Unterhosen, für Erwachsene und Kinder, zu den billigsten Preisen bei 44 K. Friedrich. Paaren-Etiquettes in verschiedenen Größen, per Schachtel 35 Pf., bei Um Abgabe Gastwirth in 1665 Carl Bindernagel. — . N ö N l f 1— Mit dem 1. Mai wurde meine Buchhandlung in Nauheim im Hause des Herrn B. Schwab, Nr. 256 Parkstraste, wieder eröffnet und empfehle ich dieselbe den geehrten Einwohnern Nauheims und der Umgegend mit dem Bemerken, daß die während der Saison in Nauheim befindliche Leihbibliothek mit den neuesten deutschen, französischen und englischen Werken von Bedeutung ergänzt worden ist. Schulbücher. Großes Lager in Schreib- und Zeichnen-Materialien. Annoncen-Expedition. 8 Aufträge werden in sauberster Ausführun Bucladruckerei. rasch hergestellt. 10 55 Depot des allein ächten Cölnischen Wassers von Johann Maria Farina, gegenüber dem Jülichsplatz. Carl Bindernagel. Spelzspreu eingetroffen. Bei Abnahme von größeren Parthieen zu 2 Mark 10 Pfennig per Centner. Friedberg. Gebrüder Nothschild. Bilanz der Spar⸗ und Leihkasse zu Ober-Eschbach (Eingetragene Genossenschaft) pro 1881. 3037 M. 78 Pf., 1. Spareinlagen. 1709 A. Activa. B. Passiva. 1. Kassenbestand 57295 M. 91 Pf., 2. Hypotheken⸗Conto 22016„ 8„ 2. Vereinskapital 41422„ 3. e 11 7 3. Reingewinn 392„ 0 4. Bei⸗Banken ce. 11736% 5881 5. Schuldschein⸗Conto 5„ ene ee %% 557„ 8 7. Werth der Mobilien e Summa 58810 M. 11 Pf. Der Vorstand: 1692 H. Wüchtershäuser III. — Das Neueste in Strohhüten, Sonnen-& legenschitmen empfiehlt zu reellen Preisen K. Friedrich, neben der Post. — Putzarbeiten möglichst rasch und geschmackvoll.— 963 Vorschuß- und Credit-Verein zu Wohnbach. (Eingetragene Genossenschaft.) Geschüftsbericht für das Jahr 1881.(8. Geschüftsjahr.) I. UDebersieht der Einnahmen und Ausgaben pro 1881. Einnahme. Ausgabe. M. Pf. M. Pf. 13127 0⁵ Kassebestand 11725 44 —— Eintrittsgelder 6 72 302 29 Geschäftsantheile 73— 12589 43 Kapitaleinlagen 12873 35 5568 60 Spareinlagen 3280 67 1791 28 Obligationen 5 51871 38 Vorschüsse 53120— 1760— Werthpapiere 4994 16 16125 79 Güterkaufschillinge 15314 28 382 63 Provisionen 4 80 . Verwaltungskosten 671 80 Dividende aus 1880 1388 55 — 80 Deponirte Beträge 80 22 46 Immobilien 78 14 103541 71 103541 71 II. Bilanz am 31. Dezember 1881. Activa. M. Pf. Passiva. M. Pf. Vorschüsse e 57910 89 Kapitaleinlagen. VVö•V 83891 91 Obligationen 4920— Spareinlagen 4433 24 Werthpapiere 4937 50 Geschäftsant heile 92789 55 Kaufschillinge 41623 95 Reservefonds. 1559 82 Kassevorrath 3 11735 44[ Reingewinn n 1141 52 ,, 453 60 Voraus erhobene Zinsen c. 897 14 e,, 60— Deponirte Beträge 5 20 Aus stände 77— Z 121718 38 Mitgliederzahl 115. Wohnbach den 5. Mai 1882. Generalversammlung des Vereins gegen Bettelei Dienflag den 9. Mai, Abends 8 Uhr, in der J. Burck'schen Brauerei. Tagesordnung: Abhör der Rechnung von 1881 und Vorstandswahl. Zu recht zahlreichem Erscheinen, womöglich der 317 Mitglieder, wird eingeladen von dem Vorstand und in dessen Namen von Dem Vorsitzenden Schäfer. Friedberg den 8. Mai 1882. 1696 Theater in Friedberg. Dienstag den 9. Mai 1882: Das Mädel ohne geld. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 7 Bildern von O. F. Berg und E. Jacobsohn. Musik von Lehnhardt. Preise der Plätze: Nummerirter Sitz 1 M. 50 Pf. Zweiter Platz 70 Pf. Mittel⸗Galerie 40 Pf. Seiten⸗Galerie 30 Pf. 1 Es finden nur noch 3 Vorstellungen statt. Dutzend-Billets behalten ihre Gültigkeit. Abonnenten auf feste Plätze können, da das Abonnement abgelaufen, für diese 3 Vorstell⸗ 7 bei Abnahme von 10 Pfd. das Pfd. 2 Pf. billiger bei 7⁵ Carl Heubel, Seifensteder. 5 Frühpflanzen! eee Frühpflanzen, Blumenkohl, Weißkraut, Rothkraut, Wirsing und Kohlrabi (keine Mistbeetpflanzen) verkauft Ph. A. Ritzel. Für Confirmanden empfehle Taschentücher, Kragen, Manschetten, Krausen, Vorstecker, weiße Unterröcke, Strümpfe, Socken, Hemden, feine Einsätze, Corsetten, Halsbinden, Handschuhe aller Art, sowie Myrtenkränze zu den billigsten Preisen. 1029 K. Friedrich. 4 5 1 jeden B 8 Stellensuchende den, Seraf Büreau Germania, Dresden 1703 ö per Teller 4 Pfennig, auch werden Salat⸗ Salat, pflanzen billigst abgegeben bei 1706 C. Oberlünder. Eine elegante 1 1 mit allen Be⸗ geräumige Wohnung quemlichkeiten, hat zu vermiethen 1708 5 E. Stahl. Zu vermiethen. Zwei Logis, jedes bestehend aus Wohnstube, Neben⸗ stube, Küche, Keller und Holzplatz, ferner eine Stube allein in meinem Hinterhaus, sind zu vermiethen und bald beziehbar. 1701 Ph. A. Ritzel. Zur Bepflanzung von Blumenbeeten und Grabstätten empfiehlt Unterzeichnete: Pelargonium, Fuchsien, Heliotrop, Verbenen, Canna, Epheu und Lebensbäumchen. Bestellungen werden franeo nach Fried ber 9 besorgt. 1648 Gräfl. Hofgärtnerei Assenheim. Todes⸗Anzeige. Freunden und Bekannten die schmerzliche An— zeige, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unseren lieben Sohn, den Schutzmann Heinrich Kleiß in Darmstadt, am 5. Mai nach schwerem Krankenlager in seinem noch nicht ganz vollendeten 33. Lebensjahr aus diesem Zeitlichen zu sich abzurufen. Um stille Theilnahme bitten die trauernden hinterbliebenen Eltern, Gattin, Kinder und Geschwister. Bruchenbrücken. Namens derselben: Heinrich Kleiß, Elisabetha Kleiß, 1699 geb. Hartmann. Der Vorsitzende des Ausschusses: Der Vorstand: 1697 Pla. Pfeiffer VI. G. Hergert. Görlach. Joh. Klein. Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. (Hierzu eine Beilage.) — Da! lage N 1 5 Nerstein b III. un Umlagen! heim und ., Nat D a unterm Regieri Fzalfonde dieselbe ständisch haltlich gangene die drei Holste n Flächen Wege! verzinst! 15006 dessen stehend von K stand in He Telegre Postver 0 arzt im wurde; des 4.6 As⸗Arz zum St schen gethei Arbei stein nehm die 9 hat b! fur d. führen, Zeugnt wirthsch Vorwür vom J der 0 ung, W. mann stellt f die Ein der C. Boed 0 5 em 6 Der 9 ——— Beilage. Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei— lage Nr. 9, enthält: 1. Oeffentliche Anerkennung einer edelen That. 11. Bekanntmachung, die Erweiterung der Station Nierstein betr. III. und IV. Uebersicht der für 1882 genehmigten Umlagen in den israel. Religions-Gem. des Kr. Oppen— heim und in den Gemeinden des Kr. Gießen. V. Namensveränderungen. Darmstadt, 4. Mai. Durch die bereits unterm 17. October v. J. erfolgte Vorlage der Regierung in Betreff der Bildung von Provin— zialfonds für den Neubau von Kreisstraßen hat dieselbe ihrer eigenen Zusage sowohl, als den — gesetzes statt, ständischen Wünschen Rechnung getragen. In— haltlich des zunächst der zweiten Kammer zuge— gangenen diesbezüglichen Gesetzentwurfes soll an die drei Provinzen des Großherzogthums, zur Hälfte nach der Seelenzahl, zur Hälfte nach dem Flächengehalt der Provinzen vertheilt, der im Wege des Staatscredits durch eine zu 4 pCt. verzinsliche Anleihe aufzunehmende Betrag von 1,500,000 M. hingegeben werden, um aus dessen Erträgnissen das der Staatskasse zur Last stehende Viertheil der Kosten für den Neubau von Kreisstraßen zu bestreiten. — Postpersonalnachrichten. In den Ruhe— stand getreten ist der Postverwalter Bernhard in Heldenbergen. Gestorben ist der Ober— Telegraphenassistent Brill in Mainz und der Postverwalter Reen in Nieder-Ingelheim. — Militärdienstnachrichten. Dr. Huyn, Stabs— arzt im 2. Hannover'schen Feld-Art.-Reg. Nr. 26, wurde zum Oberstabsarzt 2. Kl. und Reg.-Arzt des 4. Gr. Inf.-Reg. Nr. 118 befördert; Dr. Pöhn, Ass.⸗Arzt 1. Kl. vom 2. Gr. Drag.-Reg. Nr. 24, zum Stabs- und Bat.⸗Arzt des 1. Hanseat. Juf. Reg. Nr. 75 befördert; Dr. Neussel, Ass.-Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. 1. Gr. Landw.⸗Reg Nr. 115, zum Ass.⸗Arzt 1. Kl. der Res. befördert. Mainz, 5. Mai. Der Strike der Bembé— schen Möbelschreiner ist, wie dem„M. T.“ mit— getheilt wird, seit heute Nachmittag beendet; die Arbeit wird Montag wieder aufgenommen werden. Berlin, 5. Mai. Reichstag. v. Franken— stein erklärt, die Wahl zum Vicepräsidenten an— nehmen zu wollen. Auf der Tagesordnung steht die Novelle zur Gewerbe-Ordnung. Lasker hat erhebliche Bedenken; es sei ein Rückschritt für die einzelnen Gewerbe, die Pflicht einzu— führen, die Fähigkeit zum Gewerbebetriebe durch Zeugnisse darzuthun. Das Hausirgewerbe sei wirthschaftlich unentbehrlich und verdiene die Vorwürfe nicht, womit es in der Vorlage wie vom Publikum bedacht werde. Die Mängel der Vorlage bedürften einer eingehenden Prüf— ung, wozu er eine Commission beantrage. Hart— mann begrüßt die Vorlage mit Freuden und stellt sich wesentlich auf deren Boden. Ueber die Einzelheiten lasse sich eine Verständigung in der Commission erzielen. Bundes-Commissär Boediker bestreitet, daß die Bestimmungen des Entwurfes eine Bresche in die Gewerbe— ordnung legen. Man könne die Calamität auf dem Gebiete des Hausierwesens nicht abstreiten. Der Reichstag habe schon oft Klagen darüber gehört; das sei auch von den Handelskammern und anderen Corporationen anerkannt. Der Präsident theilt mit, daß ein Antrag auf Ver— weisung an eine besondere Commission von 21 Mitgliedern eingegangen ist. Dann vertagt sich das Haus.— 6. Mai. Richter beantragt die Auszählung des Hauses, da in Folge des Zu— sammentagens des Reichstags und Landtags die Beschlußfähigkeit zweifelhaft sei. Die Auszahlung ergibt nur 160 Anwesende. Das Haus ist also nicht beschlußfaͤhig. 0 6 0710 Im Abgeordnetenhaus fand heute die zweite Berathung des Verwendungs— Nachdem die Debatte geschlossen, wurden die 88 1 und 2 abgelehnt, worauf der gierung auf di mehr lege. Potsdam, 7. Mai. Die Prinzessin Wil— helm von Preußen, welche dereinstmals deutsche Kaiserin sein wird, ist gestern Abend von einem Sohne glücklich entbunden worden. Kiel. S. M. S.„Habicht“, 5 Geschütze, Commandant Corvetten-Capitän Kuhn, ist am 17. März er. in Adelaide eingetroffen und hat am 21. d. Mts. die Heimreise fortgesetzt. Weiterberathung keinen Werth Ems, 6. Mai. Kaiserin Eugenie ist in Begleitung des Marquis des Prienes und der Herzogin de Mouchy hier eingetroffen. München. Ueber die Landesverrathsaffaire wird dem„Fränkischen Kurier“ von hier ge— schrieben, daß es dem Lieutenant Fleischmann gelungen sein soll, aus dem Emissär ziemlich wichtige Dinge herauszubringen, Anhaltspunkte über ein größeres Spionirsystem, das auch in der Schweiz einen Knotenpunkt haben soll, dann über Directiven aus Paris und dergleichen. Karlsruhe, 6. Mai. Der Schluß der Landtags erfolgte heute. Staatsminister Turban zählt die wichtigeren Arbeiten auf, betont den kirchlichen Frieden und überbringt den Dank des Großherzogs. Auland. Oesterreich-Ungarn. Wien, 4. Mai. Abgeordnetenhaus. Nach Ablehnung aller Amen— dements zum Zolltarifposten Mehl und Mehlpro— ducte werden diese nach dem Ausschußantrag angenommen.— 5. Mai. Das Haus hat heute die Zolltarifklassen Schlachtvieh, Stechvieh, Wild— pret, thierische Producte gemäß dem Antrage des Ausschusses angenommen. 5. Mai. Das Tagblatt meldet: Gestern unternahm eine combinirte Colonne, verstärkt durch eine Batterie, einen Streifzug gegen den aufständischen Bezirk Zepa und lieferte den In— surgenten bei Pergolio ein siegreiches Treffen. Der Feind wurde vollständig versprengt. Prag, 5. Mai. Die Strikebewegung in Dux und Brüz ist beendet. Auch aus anderen Revieren wird heute allgemein eine Zunahme der Arbeitskräfte gemeldet. Pest, 4. Mai. Das Oberhaus Wehrgesetznovelle an. Schweiz. Bern. Der vielberegte Art. 27 der schweizerischen Bundes-Verfassung, welcher laut neuesteo Beschlußes des Nationalraths zu strenger Durchführung gelangen soll, stellt an die Cantone bezüglich des Primärschulunterrichts folgende Postulate: 1) Genügender Primär— schulunterricht; 2) Obligatorium des Unterrichts; 3) Unentgeltlichkeit desselben; 4) ausschließlich staatliche Leitung, endlich 5) daß die öffentlichen Schulen von Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubers- und Ge— wissensfreiheit sollen besucht werden können. Holland. Haag, 5. Mai. Unter dem Vorsitze des Ministers des Aeußeren conferirten die Vertreter der Niederlande, Belgiens, Frank— reichs, Deutschlands, Englands, Dänemarks und Schwedens behufs Abschlusses einer Fischerei— Convention der Nordsee. — Der Minister der Colonien Demission eingereicht. — Die Regierung legte der Kammer einen Entwurf vor, betr. die Aufnahme einer Anleihe von 83 Million. — 6. Mai. Die Convention zwischen den Niederlanden, Belgien, England, Daͤnemark, Deutschland und Frankreich, welche die inter— nationale Fischerpolizei in der Nordsee regelt, wurde heute hier unterzeichnet. Schweden. Stockholm, 5. Mai.. Der Reichstag beschloß gestern die zollfreie Einfuhr von Mals, Getreide, Graupen und Bohnen. Frankreich. Paris. Es steht fest, daß nahm die hat seine zwischen den Prinzen des Hauses Orleans und aussichtlich im Juni, eine Entrevue stattfinden wird. Dieselbe ist von den Orleans gewünscht worden. — 6. Mai. Die Großmächte haben sich dahin vereinbart, die Vorgänge in Egypten auf das Genaueste zu überwachen, die Initiative Frankreich zu überlassen, unter der Voraus— setzung vorheriger Verständigung mit England, ferner eine türkische Intervention principiell aus— zuschließen und den gegenwärtigen Khedive Tewfik aufrecht zu halten, so lange dieses mit der Ordnung verträglich sei; Halim Pascha soll nur auf einstimmiges Ersuchen der Großmächte durch die Pforte eingesetzt werden. Großbritannien. London, 4. Mai. Der Bruder Hartingtons, Lord Frederic Ca— vendish, wurde zum Nachfolger Forsters ernannt. Die irischen Deputirten scheinen über diese Er— nennung enttäuscht. Mai. Im Unterhaus kündigt der ehemalige Minister für die Colonien, Hicks Beach, an, er werde am Montag eine Resolution be— antragen, durch welche die Regierung ersucht werden soll, dem Parlamente eine Uebersicht über die Gesammtpolitik, welche gegenüber Ir— land jetzt befolgt wird, darzulegen. Minister— präsident Gladstone erklärt sich mit der Anbe— raumung der Discussion für Montag einver— standen. Dublin, 3. Mai. Die Parlamentsmitglieder Parnell, Dillon und Okelly sind gestern aus dem Kilmainhamgefängniß entlassen worden. Davitt, der bekannte Gründer der Landliga, wurde heute aus dem Portland— gefängniß entlassen. Parnell, Dillon und Okelly reisten demselben entgegen.— Anläßlich einer Feier der Freilassung von Verdächtigen hat gestern in Ballina ein Zusammenstoß zwischen der Polizei und dem Volkshaufen stattgefunden. Die Polizei feuerte auf den Pöbel und wurden Mehrere lebensgefährlich verwundet. — 7. Mai. Lord Cavendish, der zweite Sohn des Herzogs von Devonshire und mithin der Bruder des gegenwärtigen Ministers Har— tington, und Thomas Bourke sind ermordet worden, nachdem sie den Boden Irlands gestern kaum betreten hatten. Die Mörder sind alsbald nach der That entflohen. Bis heute Nachmittag 3 Uhr war noch keine Spur von ihnen entdeckt — 0. — 6. Mai. und überhaupt noch kein Verdächtiger verhaftet. Ein Gerücht hat sich verbreitet, daß Earl Spencer, nachdem er die Kunde von dem Morde ver— nommen, die Absicht ausgesprochen habe, seine vicekönigliche Würde unverzüglich wieder nieder— zulegen. Sämmtliche Polizeistationen Irlands sind von der Ermordung benachrichtigt, alle abgehenden Schiffe werden einige Zeit hindurch überwacht. Die Motive des Verbrechens sind offenbar politische, die Mörder raubten Nichts, weder Geld noch Schmucksachen noch Papiere. Die Zugänge zur Residenz des Vicekönigs in Phönix-Park werden durch starke Polizeidetache— ments bewacht. Die Königin und Gladstone wurden noch gestern Abend telegraphisch von der Ermordung benachrichtigt. Heute findet eine außerordentliche Sitzung des Ministerraths in dieser Angelegenheit statt. Spanien. Madrid, 5. Mai. Die Zu— stände in Barcelona haben sich gebessert; über— all herrscht Ruhe. Die Steuerverweigerungen hörten auf in Folge eines Ministerialdeerets, weches die Patentfrage regelt. Italien. Rom, 4. Mai. Seuat nahm mit 126 gegen 71 Stimmen die Schluß— abstimmung über das Listen-Serutinium an. — Der ehemalige italienische Consul in Tunis, Maccio, hat den ihm angebotenen New— Vorker Posten abglehnt. — 6. Mai. Maneini legte heute in der Deputirtenkammer einen Gesetzentwurf vor, be— Der —— ——— 1 treffend die Verlängerung der Handelsverträge mit der Schweiz, Belgien, England, Deutschlaud und Spanien. — Die pessimistischen Gerüchte über den Gesundheitszustand des Papstes werden der „Pol. Corr.“ aus bester Quelle als unbegründet bezeichnet. Der Papst leide zwar seit einigen Tagen an einem der in Rom in dieser Jahres— zeit haufigen nervös-gastrischen Zustände, an Appetitlosigkeit und leichten Fleberschauern, ohne daß aber dieses Unwohlsein den Kranken auch nur nöthigen würde, das Bett zu hüten. Rußland. Petersburg, 5. Mai. Der Kaiser und die Kaiserin empfingen vorgestern den Fürsten von Bulgarien in Gatschina und luden ihn zum Frühstück ein. Der Fürst siedelte aus dem Hotel Demuth nach dem Winter— palais über. — Der Rußkij Jewrej meldet, daß die im Kubangebiet wohnenden Juden deu Befehl er— halten haben, auszuwandern. Kein Einspruch hat geholfen. In den letzten vierzehn Tagen haben über achttausend Juden Rußland verlassen. Warschau, 3. Mai. Symptome einer Gähr— ung in den unteren Volksklassen machen sich bemerkbar, welche auf die Absicht einer Wieder— holung der bekannten Excesse gegen die Juden hindeuten. Amerika. New-Pork. Ueber den ver— eitelten Höllenmaschinen-Anschlag auf das Leben Vanderbilt's und Cyrus Field's wird aus New— Vork des Weiteren gemeldet, daß muthmaßlich deutsche Socialisten die Absender der Höllen— maschinen waren. Egypten. Kairo. Man sieht nicht ohne Besorgnisse der Entwicklung der Dinge in Egypten entgegen. Die Verurtheilung der in die letzte Verschwörung verwickelt gewesenen 40 Offiziere und die mit dem Urtheil verbundene offene Anklage gegen den Ex-Khedive erweckt Befürchtungen, daß es über Kurz oder Lang zu einer neuen Eruption der durch die erwähnten Verurtheilungen verstärkten Unzufriedenheit der Gegner Arabi Bey's kommen könnte.— Der Pseudoprophet Molidi schlug neuerdings die egyptischen Truppen und bemächtigte sich Sennaars. Er marschirt gegen Kartum(Hauptstadt des Sudan), welches ohne Vertheidigung ist. Darfur und Kordofan befinden sich in vollem Aufstande. Aus Stadt und Lanz. Friedberg. Am letzten Samstag feierte das Schuh— macher Johs. Schmidt'sche Ehepaar seine goldene Hochzeit. Während der Jubilar sich noch der größten Rüstigkeit erfreut, ist seine Frau, eine geborene Kräuter, leider schon seit einiger Zeit leidend. Schmidt war 15 Jahre lang im Kirchenvorstand, welches Amt er mit Gewissen— haftigkeit bekleidete. Vielfach waren die Beweise der Achtung und Liebe, die dem Jubelpaare am Festtage dargebracht wurden. Am Abend ehrte unser Gesang— verein Liederkranz die Jubilare durch ein Ständchen. Friedberg. An unserer Bade-Anstalt wird wacker gearbeitet, um dieselbe wieder in Dienst zu stellen. Mit großem Vergnügen namentlich können wir constatiren, daß die beiden Schwimmbassins wesentlich tiefer aus— gebaggert werden. Friedberg. Die Arbeiten an dem Platze, auf welchem der Wasserthurm zu stehen kommt, nehmen einen raschen Fortgang. Bereits ist ein tiefer Schacht aus— gegraben, um den Untergrund bezüglich der Tragfähig— keit für das Fundament zu untersuchen. 5 Friedberg. An unserer Notiz bezüglich der Sonnen— finsterniß ist zu berichtigen, daß dieselbe im südlichen Europa und Afrika eine totale sein wird. Bei uns ist sie nur partiell. Bei klarem Wetter wird sie gut beobachtet werden können. Dieselbe beginnt Morgens um 6 Uhr 30 Minuten und dauert bis 8 Uhr. Die Verfinsterung beginnt auf der Mitte des Sonnenrandes an der rechten Seite und endigt am unteren Rande.— Der Komet steht in den kommenden Tagen im Sternbilde des Cepheus; sein Ort ist leicht zu finden, wenn man von den zwei Sternen des großen Bären, die mit dem Polarstern in gerader Linie stehen, eine Linie zu diesem und über ihn hinaus sich denkt; der Komet steht dann nahe auf dieser Linte halb so weit vom Polarstern, als der große Bär. Gießen. Bei dem Gewitter am Abend des 4. d. M. schlug der Blitz in der Scheuer des G. Faber III. zu Leih⸗ gestern ein, ohne indessen erheblichen Schaden anzurichten. Darmstadt. Die diesjährigen Herbstübungen der Großherzoglichen 25. Division finden in den Provinzen Starkenburg und Rheinhessen statt. Groß-Gerau, 5. Mai. Das gestern Abend um 8 Uhr über unsere Stadt und Gegend dahinbrausende Ge— witter war von schwerem Regen, mit Hagel vermischt, be— gleitet, ohne glücklicherweise großen Schaden zu verursachen. Allerlei. Wien, 4. Mai. Ringtheaterprozeß. Der dienst— thuende Commissär Freund war auf dem Theater beim Brandaus bruch und versuchte vergebens vorzudringen, rief aber den Herabkommenden zu: hier ist ein Ausgang. Dieser Zeuge, sowie alle Polizeibeamte wurden, wiewohl der Staatsanwalt auf deren Beeidigung verzichtete, beeidet. Der Commissär Rohaczek erzählt ebenfalls von einem mißglückten Versuch, vorzudringen; er hielt es für zweifellos, daß noch Leute im Theater seien, da Hülfe— rufe vernehmbar wurden; er sagte dasselbe auch zu Landsteiner, was letzterer auch zugibt, doch will er gleich— zeitig von der Feuerwehr gehört haben, daß Niemand mehr im Theater sei. Inspeetor Salomon wird gefragt: Sahen Sie, daß Landsteiner Leute wegschaffte? Zeuge: Er drängte sie nur hinaus. Staatsanwalt: Das ist etwas mehr. Deteetiv Schuster: Ich vernahm von Wessely, daß Landsteiner die Wegschaffung der Leute anbefohlen habe. Landsteiner(auffahrend): Das ist eine Erfindung Wessely's. Sensation macht die Deposition des Detectiv Lenz, der unter Eid sagt:„Landsteiner war schon 5 Minuten vor 7 Uhr auf dem Brandplatz“. Landsteiner behauptet bekanntlich, erst nach 7 Uhr ge— kommen zu sein.— 5. Mai. Hofkapellmeister Hellmers—⸗ berger sagte zu Landsteiner: Licht hinauf! Es ist total finster, Alles noch oben. Landsteiner erwiederte: Es wird Alles gerettet. Ich sagte: Es kommt Niemand und schrie in größter Aufregung: Bitte sofort Licht, es muß alles zu Grunde gehen und erhob flehentlich meine Hände. Landsteiner umfaßte sie, die Beruhigung wiederholend, es wird Alles gerettet. Das war bestimmt vor sieben Uhr. Landsteiner behauptet, Hellmersberger weder ge— sehen noch gesprochen zu haben. Hofrath Klaps rief den Wachtleuten zu: Licht! Sie entfernten sich, ohne jedoch wiederzukommen. Hellmersberger junior: Im Vestibule herrschte ein Jammern, das herzzerreißend war; mich wies man zurück, trotzdem ich im Theater Kapellmeister bin; ich bedauere, daß Jauner allein, nicht auch der Seeretär und Regisseur angeklagt sind. Frau Hellmers— berger ersuchte den Wachmann, die Thüren zu öffnen, sonst erstickten die Leute; er sagte roh: Ah, was!; sie be⸗ stätigt die Unterredung Hellmersbergers und Landsteiners. Journalist Frischauer bestätigt, Landsteiner sagte bei der Meldung, es seien Todte aufgefunden, zu dem meldenden Polizisten:„Sagen's nix.“ Ebenso habe der Erzherzog Albrecht auf Landsteiner's Meldung: Alles gerettet, ge— sagt, das ist nicht möglich, ich werde mich selbst über— zeugen.— 6. Mai. Heute fand die hochinteressante Ver— nehmung des früheren Staatsanwaltes, jetzigen Gerichts— präsidenten Grafen Lamezan, eines Dutzfreundes von Jauner, statt. Lamezan erzählt sein bereits in allen Details bekannt gewordenes Vordringen in das brennende Haus zum Zwecke der Rettung von Menschenleben. Gerichtssaal. Bad⸗ Nauheim. In der Donnerstag den 11. Mai . J. Morgens 8 Uhr stattfindenden Schöffengerichtssitzung kommen folgende Sachen zur Verhandlung: 1) Straf⸗ sache gegen Heinrich Mörschel von Dorheim wegen Führ⸗ ung falschen Gewichts. 2) Strafsache gegen Joh. Roth und Wilhelm Mal, Beide von Wisselsheim, wegen Körper⸗ verletzung. 3) Strafsache gegen Julius Böing von Bad— Nauheim wegen Beleidigung des Bürgermeisters Schutt daselbst. 4) Strafsache gegen Wilhelm Dreßler und Georg Döring, Beide von Steinfurth, wegen Wider⸗ stands. 5) Strafsache gegen Georg Geiß und Bern— hard Stamm, Beide von Bad⸗Nauheim, wegen Körper⸗ verletzung und Ruhestörung. 6) Strafsache gegen Chr. Krauch von Rödgen wegen Ruhestörung. 7) Strafsache gegen Jacob Dinges von Rödgen wegen Thierquälerei. 8) Strafsache gegen Heinrich Mörschel's Ehefrau zu Dorheim wegen Beleidigung des Feldschützen. 9) Straf— sache gegen Kaufmann Karl Jost in Frankfurt a. M. wegen Widerstands. 10) Strafsache gegen Konrad Ewald Ehefrau wegen Beleidigung des Polizeldieners Fisch. 11) Strafsache gegen Simon Strauß von Niederweisel, zur Zeit in Bad Nauheim, wegen Uebertretung des Polizei⸗Reglements, betreffend das Fahren mit Hunden. 12) Privatklagesache der Jakob Wagners Ehefrau zu Nieder-Mörlen gegen Heinrich Morschel daselbst wegen Beleidigung. 13) Privatklagesache des Nachtwächters Heinrich Hellwig von Derheim gegen Christian Mörch's Ehefrau wegen Beleidigung. Altenstadt, 4. Mai. In der heute dahier abge— haltenen Schöffengerichts-Sitzung wurde in folgenden Sachen erkannt: 1) In der Strafsache gegen Karl Lehmer und Friedrich Lehmer von Staden, wegen Hausfriedens— bruchs und Ruhestörung, wurde Ersterer in eine Ge— fängnißstrafe von 2 Wochen, fünfzehn M. Geldstrafe und zur Tragung von zwei Drittel der Kosten, sowie Letzterer in eine Gefängnißstrafe von 1 Woche, 10 M. Geldstrafe und in ein Drittheil der Kosten verurtheilt. 2) In der Strafsache gegen Joh. Kropp III. in Hainchen, wegen Diebstahls, wurde Angeklagter in eine Gefängnißstrafe von 5 Tagen und zur Kostentragung verurtheilt. 3) In der Privatklagesache des Georg Gering in Altenstadt gegen Heinrich Schäfer von da, wegen Körperverletzung, wurde Angeklagter in eine Geldstrafe von 50 M., ev. 14 Tage Haft, sowie zur Tragung der Kosten verur⸗— theilt. 4) Die Privatklagesache der Marta Grießmer von Staden gegen Joh. Grießmer Ehefrau von da und 5) des Feldschützen Johannes Klehm VI. von Heegheim gegen Philipp Hebbel und Heinrich Stöhr III. daselbst, wegen Beleidigung, haben durch Vergleich ihre Erledig⸗ ung gefunden.. Verloosungen. 4 pCt. Bayerische Thlr. 100 Loose von 1866. Gewinn⸗Ziehung vom 1. Mat 1882.— Heimzahlung 1. Juni 1882. Nr. 75089 M. 120,000. Nr. 75057 M. 36,000. Nr. 48012 M. 18,000. Nr. 24336 M. 4,800. Nr. 75078 80097 111868 126148 K M. 2,400. Nr. 5201 5210 18283 18805 18816 21367 21385 21396 24384 42484 48008 58958 63975 63982 64008 64032 64037 66097 74474 74965 74987 75063 75093 108306 108344 111885 142724 116805 116828 119002 119036 121902 121930 121949 123521126111 126139 126143 128991 130438 138044 140265 140289 151518 151571 152965 155565 157201 à M. 600. Auf alle übrigen Nummern in den am 1. März 1882 gezogenen Serien entfällt der geringste Gewinn von M. 300. Oesterreichische Credit fl. 100 Loose von 1858. Serien- und Gewinnziehung vom(. Mai 1882. — Heimzahlung am 1. November 1882. Serien: Nr. 120 191 572 674 829 1122 1461 1898 2084 2132 2184 2330 2337 2707 2793 3219 3350 3562 4063. Gewinne: Serie 2337 Nr. 5 fl. 150,000. S. 829 Nr. 18 fl. 30.000. S. 572 Nr. 25 fl. 15,000. S. 829 Nr. 24, S. 2793 Nr. 17 fl. 5000. S. 2337 Nr. 38, S. 4063 Nr. 3 à fl. 2000. S. 829 Nr. 34, S. 1461 Nr. 99 5 fl. 1500. iner 28, S 2387 rr„„ a S. 120 Nr. 38 49, S. r, S. 572 Nr. 20 26 71 81, S. 674 Nr. 30 100, S. 1132 49 87, S. 1461 Nr. 4 9 38 80 87, S. 1898 Nr. 5 34 72, S. 2084 Nr. 14 98 S. 2132 Nr. 28, S. 2330 Nr. 83, S. 2337 Nr. 25, S. 2707 Nr. 71 78, S. 2793 Nr. 77 80, S. 3219 Nr. 8 30, S. 3350 Nr. 18 69, S. 3562 Nr. 9 64, S. 4063 Nr. 63 75 a fl. 400. Auf alle übrigen in vorstehenden Serien ent⸗ haltenen und hier nicht angeführten Nummern entfällt der geringste Gewinn von fl. 200. K. k. österr. Staats⸗Lotterie-Anlehen von 1860. Gewinn-Ziehung am 1. Mai 1882.— Heim⸗ zahlung am 1. August 1882. Serie 7672 Nr. 3 fl. 300,000. S. 6673 Nr. 18 fl. 50,000. S. 12715 Nr. 20 fl. 25,000. 1045 Nr. 13, S. 14356 Nr. 4 à fl. 10,000. S. 265 6, S. 4955 Nr. 16, S. 6116 Nr. 15, S. 6362 r. 4 17, S. 7913 Nr. 19, S. 8431 Nr. 3, S. 10248 Nr. 3, S. 11648 Nr. 3, S. 13293 Nr. 5 9, S. 13926 10, S. 15875 Nr. 12, S. 16622 Nr. 9, S. 17129 Nr. 1 à fl. 5000. S. 626 Nr. 8, S. 1045 Nr. 14, 1756 Nr. 11, S. 3315 Nr. 1, S. 3990 Nr. 5, 4260 Nr. 5 19, S. 4293 Nr. 5, S. 4614 Nr. 18, 4959 Nr. 14, S. 6185 Nr. 6, S. 7086 Nr. 20, 7526 Nr. 3, S. 8309 Nr. 3 17 18, S. 8643 Nr. 7, 8948 Nr. 6, S. 9901 Nr. 20, S. 10323 Nr. 14, 10894 Nr. 2, S. 11157 Nr. 4, S. 11648 Nr. 5, 12044 Nr. 1, S. 13342 Nr. 5, S. 15384 Nr. 15, 15875 Nr. 6 13, S. 16286 Nr. 12, S. 17097 Nr. 12 à fl. 1000. Auf alle übrigen Nummern in den am 1. Febr. 1882 gezogenen Serien entfällt der geringste Gewinn von fl. 600. Repertoir⸗Entwurf der vereinigten Stadt-Theater in Frankfurt. Opernhaus. Dienstag den 9. Mai: Die Walküre.(Anfang ½7 Uhr). Mittwoch den 10. Mai: Geschlossen. Donnerstag den 11. Mai: Neu einstudirt: Das Glöck— chen des Eremiten. Freitag den 12. Mai: Geschlossen. Samstag den 13. Mai: Undine. Sonntag den 14. Mak: Rienzi. Montag den 15. Mai: Geschlossen. Dienstag den 16. Mai: Rheingold. Mittwoch den 17. Mai: Geschlossen. Donnerstag den 17. Mai: Walküre.(Anfang ¼7 Uhr. Schauspielh aus. Dienstag den 9. Mai: Hans Lange. Mittwoch den 10. Mai: Der lustige Krieg. Donnerstag den 11. Mai: Geschlossen. Freitag den 12. Mai: Reif⸗-Reiflingen. Samstag den 13. Mai: Hans Lange. Sonntag den 14. Mat: Don Carlos. Gg Bekanntmachung. In Ober-Florstadt wird am 7. Mai 1882 eine Post⸗ hülfstelle errichtet, deren Verwaltung dem Herrn Buͤrger— meister Dauernheim daselbst übertragen worden ist. Darmstadt den 29. April 1882. Der Kaiserliche Ober-Postdirector. Hagemann. Pfennig ⸗Sparkasse. Summelstellen. Einlagen. Betrag. M. Pf. Uebertrag vom 29. April 30656 16793 40 1. C. Bindernagel. 235 91 63 60 2. W. Bernbeck 193 113 95 3. Ph. Billau. 136 83 40 4. Th. Kranz 5 120 74 30 5. H. Flaschenträger. e 5 85 31319[17202 50 NB. Uebertrag Einleger 1092. Neue Einleger 10. Gesammt⸗Einleger 1102. Friedberg den 6. Mai 1882. Haupt⸗Sammelstelle: Vorschuß- und Credit-Verein, e. G. Nachtuf an Herrn A. Strö Landtagsabgeordneter, Klein-Kurben, gestorben den 1. Mai 1882, gewidmet von seinen Freunden und Verehrern. Es hat Gott dem Allmächtigen, dem Herrn über Leben und Tod, gefallen, Montag den 1. Mai er. einen seiner treuen Diener, unseren allverehrten Landtagsabgeordneten Herrn A. Ströbel in Klein-Karben, zu sich zu rufen. In ihm ist einer der besten, edelsten Bürger dahin geschieden, der unablässig bemüht war, die Wohlfahrt seiner Mitmenschen zu fördern, der es sich zur Aufgabe gemacht, kein Opfer an Geld und Zeit zu scheuen, um nur Gutes und Segensreiches in seinem Kreise zu wirken. Darum schlugen ihm auch zu seinen Lebzeiten unsere Herzen in Liebe und Treue entgegen und nun, nach seinem Dahinscheiden, weihen wir seinem Andenken wehmuthsvoll die dankbarste Erinnerung und rufen ihm nach, wie einem unserer liebsten Todten:„Friede sei mit Dir und Dein Andenken sei gesegnet.“ So hatte sich denn auch Mittwoch den 3. Mai, Nachmittags 2 Uhr, eine fast unübersehbare Menge Leidtragender an dem Sterbehause unseres selig dahingeschiedenen Mitbürgers versammelt, um ihm die letzte Ehre zu erzeigen, ihm das Geleite zu seiner ewigen Ruhestätte zu geben. Aus Nah und Fern waren Freunde und Bekannte erschienen, um ihre Theilnahme an dem schmerzlichen Verlust, der nicht allein die Familie, ja der die ganze Gemeinde, sogar unseren Kreis bis an seine äußersten Grenzen und darüber hinaus betroffen hat, an den Tag zu legen. Der ganze Leichencondukt trug das Bild der tiefsten, innigsten Trauer. Man sah es einem Jeden der Betheiligten an, daß es hier nicht galt, einer äußeren Ceremonie zu genügen. Es war vielmehr der Drang des Herzens, von dem sich Jeder zum stillen Schmerze und zur lauten Klage hinreißen ließ.— Und fürwahr, es liegen begründete Ursachen hierzu vor. War doch der Verblichene seiner Familie Stab und Stütze; er wirkte bei seinem Greisenalter noch mit der geistigen Frische eines Jünglings; er leitete sein überaus großes Etablissement mit unübertroffener Fachkenntniß, sowie er seinem weithin ausgedehnten Geschäfte mit kaufmännischer Bildung und Routine vorstand. Er spendete Almosen in verschwenderischem Maße; aus seinem Hause wurden Hungrige gespeiset; Kranken und Armen wurden ihre Schmerzen und Noth gelindert durch die zahlreichen Wohlthaten, die er über sie ausströmen ließ und deren wir schmerzbewegt an dieser Stelle gedenken. Ferner war er seit einer langen Reihe von Jahren Mitglied des Gemeinderathes von Klein-Karben.— Hier war es, wo er sich den Lorbeer um das Gemeindewohl verdiente; er wußte alle Anträge und Anforderungen so zu behandeln, daß sie zum Wohl und Vortheil der Gemeinde ausschlugen; mit Umsicht und Kenntniß trug er stets seine Meinung in den Sitzungen vor, welche fast regelmäßig, da solche stets ohne alle Nebenabsicht und Eigennützigkeit waren, zur Annahme gelangten. Durch seine Intelligenz, welche er als Gemeinderathsmitglied bekundete, erwarb er sich das Vertrauen der ganzen Einwohnerschaft, so daß er zu allen Ehrenämtern gewählt und berufen wurde. So bekleidete er das Amt eines Kreistagsabgeordneten, eines Kreisausschußmitgliedes, er war Mitglied des Kirchen- und Schulvorstandes, zur Synode hatte man ihn gewählt, sowie er mit der Stelle eines Schöffen bedacht worden war. Als im Jahre 1869 man den hiesigen Sparkassenverein gründete, da war es kein Anderer als Herr Ströbel, den man mit der Ehrenstelle eines Direktors betraute, und zu seinem Ruhm sei es gesagt, unter seiner Leitung blühte, wuchs und gedieh dieser Verein zu einem Institute, dessen segensreiche Entwickelung jedem Mitgliede vortheilhaft zu Statten kommt. Ueberhaupt, diese Ehrenämter alle versah er mit der größten Gewissenhaftigkeit, er war stets unparteiisch in seinen Urtheilen und unerschütterlich in seinen Grundsätzen. So waltete er in seinem Berufe, in seinem Wirkungskreis, den er sich vorgezeichnet hatte, stets dem Wahren, Guten und Schönen folgend, bis seinem Ruhme und seiner Ehre die Krone aufgesetzt wurde und er als Landtagsabgeordneter der 2. Großh. Ständekammer gewählt wurde. Dieser Ehre sollte er jedoch nicht lange theilhaftig bleiben.— Der unerbittliche Fürst der Schatten hatte seinen Einzug bei ihm gehalten, seiner Thätigkeit ein Ende gesetzt. Er sollte eingehen zu jenen lichten Höhen, wo kein Leid, kein Schmerz, kein Tod mehr ist; wo die Freude, die Fülle, wo liebliche Stille, wo seliger Friede und Herrlichkeit wohnt. Friede seiner Asche! Klein⸗Karben, den 4. Mai 1882. Im Auftrag des Gemeinderaths und vieler Freunde: Schneider, Bürgermeister. Belage abgehalte herzoglich Ueberwac Betreff * die Be werden beachten hiernad 1 nur dan besen 2 vor volle des Jah 20. Lebe jährigen dedelben 750 st hier Auch er ö zeugnif 7255 0 uf Gr e D a1 VI. d theilt; d ehrerstelle ü Nieder 0