b 1b 5 a Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und: ö;; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag wia, dnn Freltag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 0 derten Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. nun Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 50 12 ä——ͤ————— * 1 r, Amtlicher Theil. N Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Stadtvorstand zu Grünberg die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit des im October dieses Jahres daselbst stattfindenden Gallusmarktes eine Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Geräthen zu veranstalten und die Loose hierzu in der Provinz Oberhessen zu vertreiben. Es dürfen höchstens 5000 Loose à 1 Mark ausgegeben werden und sind 3600 Mark aus dem Erlös der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden. Betreffend: Die Herbstübungen in 1882, insbesondere Einquartierung. Friedberg den 28. Juli 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die nachstehende Zusammenstellung der gelegentlich der diesjährigen Herbstübungen im Kreise Friedberg in Gemeinden desselben in Aussicht genemmenen Einquartierung bringen wir andurch zu Ihrer Kenntniß und beauftragen Sie, das zur Sicherstellung der Quartiere Erfor— derliche alsbald zu veranlassen. In einigen Gemeinden geht die Zahl der Pferde über die Belegungsfähigkeit hinaus; es ist jedoch wegen un Unterbringung derselben in Scheunen und sonstigen dazu geeigneten Räumen mit Ihnen verhandelt worden und wird daher in dieser Beziehung tien ein Anstand nicht obwalten. Bezüglich der Streulieferung für die Dienstpferde verweisen wir auf unsere Verfügung vom 12. Juni laufenden Jahres— Oberhessischer Anzeiger Nr. 69.— Die Mannschaften empfangen Quartier mit Verpflegung. Für letztere wird vergütet: i „ a. für Marschquartier(Marsch- und Ruhetag auf dem Marsch), vergleiche unsere Bekanntmachung in Nr.) des Oberhessischen Anzeigers von 1882, pro Mann und Tag 95 Pf.; b. für Cantonnements⸗Quartiere, das sind die während der Uebungen in der Zeit vom 9.—21. August, 16.—31. August und 22.— 31. August bezogen werdenden Quartiere, pro Mann und Tag 58 oder 59 Pf.(noch nicht bestimmt festgesetzt). Die Vergütung für die Verpflegung ist von den Truppentheilen alsbald zur betreffenden Gemeindekasse zu zahlen und ist aus diesen demnächst den Quartierträgern auszubezahlen; die Servisvergütung, das heißt die Vergütung für das Quartier, dagegen wird erst auf Liqui⸗ dation hin den betreffenden Gemeinden bezahlt und können die Quartierträger hierauf erst später rechnen. Bezüglich der für die Pferde erfor— derlichen Fourage wird auf F. 5 des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1875 verwiesen. Was die Fuhren und Vorspann anbelangt, so wird C. Gin steigerun, 0 5 wegen Leistung derselben weitere Mittheilung folgen. Dr. Braden. 1 Sr Zu sammenstellung. 0 9 Stärke. 5 Stärke 2 Datum. 2 Datum. 2 l Gemeinden. 8 Truppentheil. 2— 5 Gemeinden. 5 Truppentheil. 2 2 * 2 2 2 2 2 S Am 5 5 5 8 8 5 9—— 18 15 5 Ass i Aug. 21. 5. Eskadr. Hus.⸗Regts. Nr. 13 5 114 128] Nieder Ros⸗ Sept.] 1. Drag. Regt. Nr. 24 8 2 56 60 1 4 2 055 Sept. 26.[Drag.⸗Regt. Nr. 24 3 60 66 bach n Batt. Feldart.⸗Regts. Nr. 27 5 76 47 ee Bad⸗Nauheim Aug. 22.— 31.] Stab der 25. Cav.⸗Brig. 2 7 10] Nieder⸗Weisel] Aug. 9.—21. Drag. Regt. Nr. 2⁴ 5 5 6 119 134 3„„„ Drag. ⸗Regt. Nr. 24 11126156 Sept. 1. 7. und 8. Batt. Feldart. Regts. Nr. 27 10152 94 Ach„„„Stab der 21. Cav.⸗Brig. 21 7 10 Nieder⸗Wöll⸗] Aug. 8. Drag. Regt. Ar. 24. 8 79 104 Bauernheim„„„ Drag. ⸗Regt. Nr. 28 2 56 61 stadt 9 21.[Drag. ⸗Regt. Nr. 2 und Brig.⸗Stab 11 89 114 Beienheim„„»„ 1. Batt. Feldaxt.⸗Reges⸗ Nr. 11 3 66 82 Sept. 1. Drag.-Regt. Nr. 24 8 79 104 Zönstadt„ 21. 2. Eskadr. Hus.⸗Regts. Nr. 13 2 54 60 1 26. Drag. Regt. 55 1 3 55 65 1 Laftrag Büdesheim Sept. 1. Drag.⸗Regt. Nr. 23 2 560 60] Ober⸗Erlen⸗ Aug. 21. Drag. Regt. Nr. 23 2 56 61 gubeh, Aae„ 25. 2. Eskadr. Hus.⸗Regts Nr. 13 5.114128 bach Sept.“ 1. Drag.⸗Regt. Nr. 24 3 78 90 Burg⸗Gräfen⸗ Aug. 21. 3. Eskadr. Hus.⸗Regts. Nr. 13 2 54 60[ Ober⸗Eschbach Aug. 21 Drag. Regt. Ar. 23 2 56 60 kern rode Sept. 1. Drag.⸗Regt. Nr. 23 2 56 60 5 Sept. 2. und 3. N 0 5 5 85 15 Ine Butzbach Aug. 9.—21. Drag.⸗Regt. Nr. 24 5 13 22] Ober ⸗Rosbachs„ 15 Drag. Regt. er. A 65 Id. Ben Dorheim„ 22.— 31.] Drag.⸗Regt. Nr. 23 447127 5 5 2 Batt. Feldart.⸗Regts. Nr. 27 5 76 45 — Dornassenheim Sept. 23. u. 24. von der 4. Eskadr. Hus.⸗Regts. Nr. 13] 3 76 86] Ober⸗Wöll⸗ Aug. 8. Drag.-Regt. Nr. 24 3 47 32 Fauerbach b. F.„ 25. 4. Batt. Feldart.⸗Regts. Nr. 27 5 76 47 stadt 5521. Drag.⸗Regt. 09 5 3 1. 5 eitel Friedberg Aug. 22.— 31.] Drag. ⸗Regt. Nr. 23 14129156 Sept. 5 N 75 2 8— 85 1 Sept. 25. Stab des Feldart.⸗Regts. Nr. 27, Stab 1 26.[Drag. ⸗ gk. Ne. 24 0 15. N „ für Frick der 1. Abth. Feldart.⸗Art.⸗Regts. Nr. 277 900 Ockstadt lug. 31. Stab der 2 Abth. Fe 127 eg 50 7 10 75 e und 1., 2. und 3. Batt. 22262150 1 25 5•ͤ und 6. Watt. Feldart. Regts. 55 50 0 152 a l Friedel Aug. 9.— 21. Drag.⸗Regt. Nr. 24 7146130 Sept. 25 3 und 6. Batt.. Nr. 27 14 958 99 f g SBroß⸗Karbenn„8. Drag. Regt. Nr. 925 f 3 5 155 Okarben 80 5 9 55 5 g 12 8 0 7 21.[Stab der 21. Cav. Brig. 3 5 pt. g Drag.⸗Regt. Nr. 268 2 1 7 1. Eskadr. Hus.⸗Regts. Nr. 13 5444.28] Oxpersbofen Aug.(22.— 31. Drag. Aegt. Nr. 24 9 168 15 Sept. 1. Drag. Regt. Nr. 23 und Brig.⸗Stab 8, 83106 Ossenheim 1 Dean Nr. 9 1 40 eldenbergenn,, Steg Jede r,„ e ee eiche. Dung Regt, Ar. 24 2 90 60 1 25 1 gt 1 5 1 5411428] Pohl Göns„ 2 u. 24. 6. Batt. Feldart. Regts. Nr. 27 5 1 15 17 0... 1 8 85 8 N 8 5 dibele, ge 4. Se e ee e e e, 9. 7 2 Eskadr. Hus.⸗. Nr. 60 1 1 1 85 e N Nr. 13 623 32 Sept. 1. Drag. ⸗Regt. Nr. 23 2 65 75 Albenstadt Aug. 21. 55 Estabr c Nr. 13 3 60 68„ 28,% von, der 5. Eskadr. Hus.⸗Regts. Nr. 130 3 57 64 Sept. 25. Drag. Regt. Nr. 24 2 89 68 Nogenberg Alg. 9.421.“ Drag. Negt. Ar. 54 9 417135 gaichen Aug. 21 2. Eskadr. Hus.⸗Regts. Nr. 13 3 60 68 J Rodheim„ 11 Daa dre 25 15 5 5 l 5 67 l 21.[Drag. Regt. Nr. 23 4 1 e 2 54 60 Spt. 1. Drag. Regt. Nr. 24 71460130 elensarben Se 1. e 2 56 60] Nödgen Aug. 22.— 31. J Drag.⸗Negt. Nr. 24 9 38 44 ö CCC 14 5 2 S*.— 31.4. Eskadr. Drag. e 1 irch⸗Göns„ 23. u. 24. Stoß der e e 5 i 70 47 Staden Sept. 23.— 24.2 von der 2. Eskadr. Hus. Regts. Nr. 13] 4 76 86 gung. 61m,„ 2 39 45 Steinfurth Aug. 22.— 31. Drag. Regt. Nr. 24 10.240262 9 en Floppenheim e,„ 1 Drag.⸗Regt. Nr. Vilbel Sept. 25.. Eskadr. Hus. ⸗Regts. Nr. 18 5.146128 el,„ Hänzenberg Aug. 16.— 31. 5. arge Wed an te Nr. 5 213062 aden 913% „n.„ 21. Drag.⸗Rezt. Nr. Wisselsheim 10„„ Drag.⸗Regt. Nr. 155 8 5 1 3 1 508 Wölfers hel 16.— 91. Stab des Drag.-Regts. Ar. 14 2 adde, ole.* 1 e 3 94 82 8.„ 1 1. Gskabr. Drag.-Regts. Nr. 5 4 114152 1 bach Sept. 22 und 85 ee e ee Nr. 13 12 128 1 5 1 57 von der 2. Eskadr. Drag.⸗Regts. Nr. 5 2 57 61 . 1 5 0 1 adr. Huf. 70 14 5 11175 5 05 U. ½ von der 4. Eskabr. Huf. Regts. Nr. 13 2 38 42][ Wohnbach„„„3. Eskadr. Drag. Regts. Nr. 5 111422 N 1 U Betreffend: Die Veröffentlichung eines Werkes über die Kunstdenkmäler in dem Großherzagthum Hessen. Friedberg den 29. Juli 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien Assenheim mit Wickstadt, Bad⸗Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bruchenbrüuͤcken, Büdes⸗ heim, Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H., Friedberg, Gambach, Griedel, Groß⸗Karben, Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kirch⸗Göns, Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Nieder⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder-Weisel, Nieder-Wöllstadt, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Ober⸗Florstadt, Ober-Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt mit Straßheim, Okarben, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns, Rendel, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg, Vilbel, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. Der baldigen Erledigung unserer Verfügung vom 6. dieses Monats sehen wir entgegen. Dr. Braden. Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung, hier insbesondere die Beschaffenheit der zur 70 g. Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung einzureichenden Pläne. Friedberg den 31. Juli 1882. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Wir sehen uns veranlaßt, unsere Verfügung rubricirten Betreffs d. d. 19. dieses Monats(Nr. 85 des Kreisblatts) nochmals in Erinnerung zu bringen, wobei wir die bestimmte Erwartung aussprechen, daß von nun ab jede weitere Verfehlung, insbesondere auch gegen die im Schlußsatz enthaltene Bestimmung, sorgsamst vermieden werde. e Betreffend: Die Aufstellung der Verzeichnisse schulpflichtiger Kinder. Friedberg am 31. Juli 1882. Das Großherzogliche Kreisamt und die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Großherzoglichen Bürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises. Nachstehendes Ausschreiben der obersten Schulbehörde bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntniß und empfehlen Ihnen, den Großherzog— lichen Bürgermeistern, daß Sie jedesmal spätestens mit dem Schlusse des Schuljahres die betreffenden Verzeichnisse mit genauer Angabe des Namens der Kinder und der Eltern, sowie des Geburtstags der ersteren aufstellen und an die Vorsitzenden Ihrer Schulvorstände zur recht⸗ zeitigen Uebermittelung an die Lehrer, beziehungsweise die Oberlehrer abgeben und daß Sie, die Schulvorstände, beziehungsweise die Oberlehrer, diese Verzeichnisse sorgfältig in der Weise prüfen, ob den im Volksschulgesetze(Artikel 19 und 20) enthaltenen Bestimmungen genau entsprochen ist. Bei Aufstellung dieser Verzeichnisse haben Sie, die Großherzoglichen Burgermeister, auch die Kinder zu berücksichtigen, deren Eltern inzwischen in die Gemeinde übergezogen oder welche von auswärts an Ihrem Orte in Pflege gebracht worden sind. Dr. Braden. Zu Nr. M. J. 12,304. 5 90 Betreffend: Die Aufstellung der Verzeichnisse schulpflichtiger Kinder. Darmstadt am 17. Juli 1882. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Kreis⸗Schulcommissionen. Nachdem die Führung der Geburtsregister auf die Standesbeamten übergegangen, ist die Frage entstanden, wer nunmehr die jäaͤhrlichen Verzeichnisse der schulpflichtigen Kinder aufzustellen habe. Da den Standesbeamten eine Verpflichtung hierzu nach der ihnen ertheilten In⸗ struction nicht obliegt, so erscheint es als das Zweckmäßigste, mit Aufstellung dieser Verzeichnisse die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu betrauen, da die Bürgermeister, wenn sie zugleich Standesbeamte sind, das erforderliche Material aus den von ihnen geführten Registern zu entnehmen in der Lage sind, im Falle der Trennung des Bürgermeister- und Standesamtes aber auf Grund des Artikels 19 der Verordnunng vom 3. November 1875, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 betreffend, von den betreffenden Standesbeamten verlangen können, daß sie die Einsichtsnahme der Standesregister gebührenfrei gestatten sowie die im amtlichen Interesse erforderten Aufzeichnungen zu ihrer Verfügung bereit halten. Knorr. Achenbach. Bekanntmachung. Betreffend: Ausbruch der Rotzkrankheit bei einem Pferde des Emil Becker zu Friedberg. Es wird hiermit in Gemäßheit des§. 37, Ziffer 2 der Reichs⸗Jnstruction zu dem Reichs-Gesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei der Section eines dem Fuhrmann Emil Becker zu Friedberg gehörigen, wegen Krankheit auf dem Wasenplatz getödteten Pferdes, Rotzkrankheit(Wurm) constatirt worden ist. Nach dem technischen Gutachten hat eine Ansteckung anderer Pferde bis jetzt nicht stattgefunden, und bietet der Thatbestand des Falles überhaupt zu Besorgniß keine Veranlassung. Friedberg den 1. August 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Die Instruction zu dem Reichs⸗Viehseuchengesetz. Durch Bundesrathsbeschluß vom 22. April dieses Jahres hat der letzte Absatz im§. 20 der Reichs-Ausführungs-Instruction zu dem obigen Gesetze die folgende, veränderte Fassung erhalten:„Wenn Hunde, der Vorschrift dieses Paragraphen zuwider, frei umherlaufend betroffen werden, so kann deren sofortige Tödtung polizeilich angeordnet werden.“ Sie wollen die betreffende Stelle in dem Ihnen im verflossenen Jahre zu— gegangenen Dienstexemplar jener Justruction(amtliche Handausgabe des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen de., Darmstadt 1881, Seite 29) entsprechend abcorrigiren und machen wir Sie darauf aufmerksam, daß hiernach die polizeiliche Tödtung von Hunden, welche nach angeordneter Hundesperre innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umherlaufend betroffen werden, zwar nach Umständen zulässig, aber nicht unbedingt vorgeschrieben ist. Friedberg den 28. Juli 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Bekanntmachung. Wir sehen uns veranlaßt, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: Der F. 9 des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 verpflichtet jeden Viehbesitzer zur sofortigen Anzeige bei der Polizeibehörde, wenn er von dem Ausbruche einer der in§. 10 des obengenannten Gesetzes aufgeführten Seuchen oder von verdächtigen Erscheinungen, welche den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lassen, auf irgend eine Weise Kenntniß erhalten hat. Die gleichen Pflichten liegen Demjenigen ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirthschaft vorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere dem Begleiter derselben und bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Thiere dem Besttzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden. Zur sofortigen Anzeige(bei der Polizeibehörde) sind auch die Thierärzte und alle diejenigen Personen verpflichtet, welche sich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Thierheilkunde beschäftigen, ingleichen die Fleischbeschauer, sowie diejenigen, welche gewerbsmaͤßig mit der Beseitigung, Verwerthung oder Bearbeitung thierischer Kadaver oder thierischer Bestandtheile sich beschäftigen, wenn sie, bevor ein poli⸗ zeiliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruche einer dieser Seuchen oder von Erscheinungen unter dem Viehstande, welche den Verdacht eines Seuchenausbruchs begründen, Kenntniß erhalten. Die in§. 10 des Seuchengesetzes angeführten Seuchen, auf welche sich Anzeigepflicht erstreckt, sind: 1) Milzbrand, 2) Tollwuth, 3) Rotz(Wurm) der Pferde, Esel, Maulthiere und Maulesel, 4) Maul- und Klauenseuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen und Schweine, 5) Lungenseuche des Rindviehs, 6) Pockenseuche der Schafe, 7) Beschälseuche der Pferde und der Bläschen ausschlag der Pferde und des Rindviehs, 8) Räude der Pferde, Esel, Maulthiere, Maulesel und der Schafe(Schmiervieh). Hiernach ist also der Viehbesitzer oder dessen Vertreter, wozu auch derjenige zu rechnen ist, welcher fremde Thiere in Gewahrsam hat, unter allen Umständen verpflichtet, die oben erwähnte Anzeige über den Ausbruch einer Seuche oder den blosen Seuchenverdacht und zwar bei der Ortspolizeibehörde zu machen, und genügt nicht etwa, daß er einen practischen Thierarzt oder selbst den Kreisthierarzt zugezogen hat. Gleichwohl ist jeder Thierarzt, wie auch jeder Feischbeschauer, Wasenmeister oder jeder sogenannte Kur⸗ blcher 2 — — S — Seuche! europa ist die commi 2 E = 2 7 2 5 2 add a2 Lug 4 Grevy abstim Impf; Der F. bildun verlau abwan bezüg E Das credit Deba rieth au, w gufheb It Stefan Einlad iu Egy em di Note b. er Co wörtige lezen, Juterv Ti a 80 . ö flegs m fu diese . Nuß ö N Ihe 1 — nne e e eee 5 Salton dehuun in Het 1 1 aun 6 me; gan in eum, ö 155 ung ade an e U der *. aide e urgen ten orie e s 1 0 pfuscher zu dieser Anzeige verpflichtet hat. Auch kann sich Niemand von den 18 anders gemacht worden sei, „wenn er nicht schon von dem erfolgten p genannten Personen darauf berufen, ondern es ist dieselbe von jedem Einzelnen bes olizeilichen Einschreiten Keuntniß daß die Anzeige bereits durch Jemand onders zu erstatten, wenn er sich nicht 15 Wickstadt ö N 0 . der in§. 65 des Neichsseuchenges Der Eigenthümer der Thi auf die Entschädigung, welche ihm Von allen gemäß der 88. 9 und * ) F. 65 des Reichsviehseuchengesetzes. oder vom Seuchenverdacht unterläßt, oder län etzes angedrohten Strafe auss ere aber verliert durch die Unterla für die etwa getödtet werdenden 10 des Reichsgesetzes erfolgten Anzeigen polizeibehörden nach dem Ministerialausschreiben vom 18. amte Mittheilung zu machen und dabei die von ihnen getroffenen Anordnungen Großherzogliches Ministerium des Int „Mit Geldstrafe von 1 gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft: 5 ger als 24 Stunden nach erhaltene etzen will.“) Thiere März 1881(Handausgabe anzuzeigen. In Vertretung: Knorr. die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere besteht, fern zu halten.“ **) F. 63 des Reichsviehseuchengesetzes. findlichen Thiere, der Besitzer des Seuche oder vom Seuchend i ü„Der Anspruch auf Ents welcher die Thiere angehören, vorsätzlich oder fahrlässig, oder der Begleiter Gehofts, der Stallung, Koppel „oder Weide 0 bis 150 Mark oder mit Haft nicht unter einer Woche wird, sofern nicht 2) wer der Vorschrift der 88. 9 und 10 zuwider die Anzeige vom r Kenntniß verzögert, oder es unterläßt, die verdächtigen Thiere v chädigung fällt weg: 1) wenn der Besitzer der Thiere oder der Vorsteher der W der auf dem Transporte befindlichen Thiere, oder vorsätzlich, den Vorschriften der 58. 9 und 10 zuwider, die An erdacht unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntniß verzögert.... ssung der Anzeige außerdem noch den Auspruch geleistet wird.“) von Seuchenausbruch und Seuchengefahr haben die Orts— über das Viehseuchengesetz Seite 95) alsbald dem Kreis— ern und der Justiz. Schaum. nach den bestehenden Ausbruch der Seuche on Orten, an welchen irthschaft, bezüglich der in fremdem Gewahrsam be— zeige vom Ausbruche der Deutsches Reich. Berlin. Einer Ordre vom 25. Juli zu⸗ Schutze wieder hergestellt— Streifdetachements gingen bis 700 Schritt an die egyptische Position in den Worten zusammenfaßte:„Er hat wie ein Priester gelebt, wie ein Priester gewirkt und gelitten, wie ein Priester gekämpft und wie ein Priester selig im Herrn olge, geht Prinz Heinrich Anfangs Oktober heran, ohne angegriffen zu werden. Die von vollendet“, wobei kein Auge thränenleer blieb. Nach der un Bord der Corvette 18 ga“ auf 157 Jahre nach Admiral Seymour vorgenomme Recognoscirung Predigt eelebrirte Pfarrer Winter von Kirdorf das Westindien und nach der Ostküste Suͤdmerika's. — Behufs energischer Durchführung der uropäischen Schutzmaßregeln für den Suezcanal st die Berufung einer internationalen Control— der Abukir-Forts ergab, daß dieselben mit sehr schweren Geschützen, darunter 10 Achtzehntonnen— Armstrong-Kanonen, armirt sind. Bei den Vor— posten in Ramleh ist Alles ruhig. In Ismailia wurden Detachements englischer und französischer Requiem. Wir empfinden Alle den bitteren, herben Ver— lust unseres seligen Pfarrers und beklagen mit Schmerz seinen Tod. Allerlei. Würzburg, 31. Juli. Zur Jubiläumsfeier der dcn ommission projektirt. en a ena N ai ee 3 9 S hiesigen Universität sind über tausend einstige Studirende ter. en eee gelandet. 8 1. August. 3 eingetroffen. Staatsminister Dr. von Lutz und Ministerial⸗ * Ausland. Minister des Khedive veröffentlichen eine neue f referent Dr. von Völk sind heute eingetroffen, begrüßt Schweiz. Bern, 1. August. Die Volks- Proklamation gegen Arabi. Izeki-Pascha ist vom Rector und den Fakultätsdekanen. Herzog Karl bstimmung verwarf das Epidemiegesetz mit zum Gouverneur ernannt worden. Die fran— ae en e e Das bis her rehefisthe 5 2 1 1 1 A N 8— eil E t, Impfzwang mit 200,000 gegen 50,000 Stimmen.] zösischen Ranonenboote sind heute abgefahren; eher ü aufg 25 Der Patentschutz wurde ebenfalls verworfen. der französische Generalconsul erhielt den Be— Gemeinderathssitzung. 14 Frankreich. Paris, 1. Aug. Präsident fehl, sich mit der ganzen Flotte von Egypten S. Friedberg, 1. August. In der gestern statt⸗ f Hrevy hat bis jetzt noch Niemand behufs Neu- zurückzuziehen. Der Khedive unterzeichnete eine[gehabten öffentlichen Sitzung des Gemeinderathes wurde ildung des Cabinets zu sich berufen. Wie zerlautet, will Grevy die nächste Kammersitzung bwarten, um zu sehen, ob sich dabei Anzeichen ꝛezüglich des einzuschlagenden Verhaltens ergeben. Großbritannien. London, 31. Juli. Das Unterhaus nahm die in Folge des Kriegs— edits abgeaͤnderte Einkommensteuer nach kurzer Debatte abstimmungslos an. Das Haus be— neth ferner die Finanzbill und nahm den Artikel , welcher den Eingangszoll auf Vegetabilien cufhebt, ausgenommen Cichorien. Italien. Rom, 30. Juli. Der Agenzia 13 Stefani zufolge erwiederte Maneini auf die (änladung Englands, sich seiner Intervention i Egypten anzuschließen: Italien glaube, nach— em die Porte die Vorschläge in der identischen Jote bedingungslos angenommen hat, außerhalb Vollmacht für den Admiral Hoskins, von Port Said und Ismailia aus am Suezeanal entlang Truppen zu landen. Große Schaaren von Beduinen der schlimmsten Sorte werden als im Anmarsche von Markut nach Alexandrien ge— meldet. Admiral Seymour hat Instruktion erhalten, die Abukir-Forts nochmals zur Ueber— gabe aufzufordern und im Falle einer Weiger— ung zu bombardiren. Die Zahl der bei den Massacres in Damanhur, Tantah und Mahalla getödteten Christen wird auf 500 geschätzt. Aus Stadt und Land. Friedberg. Vor einigen Tagen fand der 4. Con⸗ greß der Blindenlehrer Deutschlands und der Nachbar⸗ länder in Frankfurt statt, bei welcher Gelegenheit dem Direktor der hiesigen Blindenanstalt, J. P. Schäfer, eine ehrende Auszeichnung wurde. Derselbe wurde in Aner⸗ kennung seiner Verdienste um die Blindensache zum Ehren— auf eine Beschwerde, welche der Gerichtsvollzieher König gegen einen Beschluß des Gemeinderathes bezüglich seines Baugesuches beim Großh. Kreisamt erhoben hatte, be— schlossen, bei dem früheren Beschlusse zu beharren und denselben in dem zu erstattenden Berichte näher zu moti⸗ viren. Ein von der Eisenbahn-Direction Hannover an das Großh. Ministerium eingereichter Situationsplan der Lagerplätze an der Westseike der Main-Weser⸗Bahn wurde zur Begutachtung vorgelegt und nicht beanstandet; jedoch soll auf die Mißstände der hiesigen Bahnhofsver⸗ hältnisse wiederholt hingewiesen werden. Der Bürger⸗ meister theilt mit, daß die nachgesuchte Erlaubniß, einen Rohrstrang der Wasserleitung durch den kleinen Viaduet zwischen dem Schützenweg und der Fauerbacher Straße legen zu dürfen, seitens der Königl. Baucommision der Main⸗Weser⸗Bahn ertheilt worden sei und wurde der verlangte Revers genehmigt und unterzeichnet. Ferner wurde eine Zuschrift des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz mitgetheilt, wonach die Einführ⸗ ung der Wasserleitung in sämmtliche unter dessen Ver⸗ waltung stehenden Gebäude als durchaus zweckmäßig erachtet wird, weil aber zur Zeit die Mittel hierzu nicht zer Conferenz und ohne sich mit dem gegen— mitgliede der„Internationalen Gesellschaft zur Verbesser- zur Disposition stehen, die Zustimmung des Stadtvor⸗ E närtigen Stand der Dinge in Widerspruch zu ung des Looses der Blinden in Paris“ ernannt. Am sstandes erwirkt werden soll, daß die Anschlüsse später sczen, in Verhandlungen über eine anderweite Intervention nicht eintreten zu können. Türkei. Konstantinopel, 1. August. Der üssische Geschäftsträger erhielt Justructionen creffs der Conferenz. Obwohl über dieselben lchts verlautet, wollen politische Kreise doch % Austritt Rußlands aus der Conferenz und ennach das Ende derselben voraussehen. Rumänien. Bukarest. 9 5677 er⸗ rte sich gegen die Ernennung Bratiano's zum e. Der König wuͤnscht einen Militär 1 diesen wichtigen Posten. Rußland. Petersburg. * Der bisherige f Ibef der Moskauer Polizei, General-Major Imkowsky, ist an Stelle des Grafen Protassoff hachmatjeff zum Gouverneur von Astrachau und n Hetman der Astrachanischen Kosacken er— unt worden. 29. Juli besuchten sodann die Congreß- Mitglieder von Frankfurt aus die hiesige Blindenanstalt. H. Nieder⸗Wöllstadt. Trotz des ungünstigen Wetters waren bei der am vergangenen Sonntag pro— jectirten Fahnenwethe des Gesangvereins„Fohsinn“ etwa 12 auswärtige Gesangvereine erschlenen. Allein, da das Regenwetter auch nicht eine Minute aufhörte, so wurde beschlossen, die Fahnenweihe auf nächsten Sonntag zu verschieben. Viele anwesende Vereine haben ihr Wieder⸗ kommen zugesichert und zu diesem Behufe ihre Vexeins⸗ fahnen elnstweilen hier gelassen. Da das Festeomité und die drei Festwirthe durch Aufschlagen einer geschmackvollen Emporbühne und umfangreichen, extra aus Vilbel ge⸗ liehenen Festzelten große Opfer gebracht haben, so wäre es sehr zu wünschen, daß nächsten Sonntag der Himmel ein freundlicheres Gesicht zu dem Feste mache. h. Vilbel. Die Nidda ist in Folge des anhalten den Regenwetters aus ihren Ufern getreten und hat das ganze niedrig gelegene Terrain uͤberschwemmt. Es ist dieses um diese Jahreszelt in langer, langer Zeit hier nicht passirt und gibt man mehr oder weniger der statt⸗ gehabten Nlddaregulirung in der oberen Wetterau die Schuld. Man sieht jetzt doch ein, daß, wenn man nicht hergestellt werden können, ohne daß der Staat der jetzt von der Stadt gestellten günstigen Bedingungen verlustig geht. Der Gemeinderath beschloß diesem Gesuche zu willfahren. Der Bürgermeister theilt mit, daß für die Klosterkaserne und den Bahnhof der Anschluß an die Wasserleitung seitens der einschlägigen Behörden ange⸗ meldet worden ist. Eine Eingabe der Herren Dr. Wecker⸗ ling und E. Hirsch, worin sie um Erlaubniß ansuchen, auf ihre Kosten eine Einmündung aus ihren Hofraithen in den demnächst zur Ausführung kommenden städtischen Kanal herstellen zu lassen, wurde unter der Bedingung genehmigt, daß die Leitung nach Vorschrift und unter Aufsicht des Stadtbaumeisters ausgeführt wird und ein Revers ausgestellt wird. Unter denselben Voraussetz⸗ ungen soll auch anderen Privaten die Zuleitung des ver⸗ brauchten Wassers aus den Häusern in die Kanalröhren gestattet werden. Eine Eingabe des Kaufmann W. Fertsch um Erlaubniß zur Erbauung eines Petroleummagazins auf einem Grundstücke in der Nähe des israelitischen Friedhofes wurde vorbehaltlich der Vorlage eines Bau⸗ plans genehmigt. Bezüglich der Anlage zweier Abfahrten von der Friedberg⸗Homburger Staatsstraße in die daran⸗ grenzende Feldgemarkung wurde der von dem Großh. Heppel a i 30. Juli. Die Insur⸗ Schaden leiden will, die Nidda au ler regulirt werden[Kreisbauamt vorgelegte Revers genehmigt und unter 1 Amerika. Monteviveo, 1 J. 3 0 1 5 d haben si die Worte 1. ui 17 K 5 alter er-schrieben. Eine Einladung des Direktoriums der Real— ble serion i ewinnt an Ausdehnung. Ein] muß und h sich„ st 8 f. N 910 Nen in Uruguay g Tajeb wurde während fahrener Techniker in Ilbenstadt sagte, als zutreffend be⸗ schule zu den am 11. und 12. d. Mts. stattfindenden Arbei Acgierungsbeamter Namens Taje ja währt, Dieser Herr sagte nämlich:„Wir wollen einstweilen[Prüfungen und Schlußfelerlichkeiten dieser Anstalt wurde In pol le: Ruhestörungen schwer verwundet. In 1 die Nidda hier oben reguliren, bei dem ersten n zur Kenntniß der Versammlung gebracht. „ den r ei ef aufgetaucht und viele] machen die Gemeinden bei Vilbel es schon von selber“. 5:; 1 ee. 5 Beh 155 Enbre⸗] b. Ober Erlenbach, 20. Jul. Heute war unsene] Jeratlitischer Gottesdiensl in Friebberg * 14 ancleros flie 1727 rden haben ein Massen⸗ ganze Gemeinde in tiefe Trauer versenkt, denn es wurde Sabbathfeier bom 5. August 1882. Nen 1 Die Regierungsbehörden h 5 die ledische Hülle unseres hochverehrten und von Allen pr Sb gebot im ganzen Lande angeordnet. e⸗ geliebten Pfarrers J. Brisbols zur Erde bestattet. eginn: Ainete verließen gestern Tigra, um sich dem Murgentenführer Terez anzuschließen. f f Egypten. Alexandrien, 31. Juli. Die hörte Eisenbahnstrecke bei Milaha wurde durch n starke Arbeitercolonnne unter militärischem 20 Geistliche umstanden mit der ganzen Gemeinde und vielen Freunden des Verstorbenen aus der Nähe und Ferne trauernd sein Grab. Nachdem die Leiche in die Kirche vor den Hochaltar gebracht war, hielt Dekan Brentano von Heldenbergen eine tiefergreifende Leichen⸗ rede, in welcher er das Leben unseres seligen Pfarrers Freitag Abends 6 Uhr 40 Min. Samstag Morgens 8 Uhr. Samstag Nachmittags 4 Uhr. Sabbathausgang 8 Uhr 25 Min. Wochengottesdienst von Sonntag den 6. August an Morgens 6½½ Uhr, Nachmittags 6 Uhr. 2— Hofraithe-Versteigerung. Freitag den 4. August l. J., Vormittags 10 Uhr, soll in hiesigem Ratbhaus die Hofrasthe der Hofrath Dr. Pilgers Erben mit dem Anfügen nochmals an den Meistbietenden versteigert werden, daß der Letztbietende den unbedingten Zuschlag erhalten soll. Friedberg den 1. August 1882. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. 2611 Seriba. 7 7 7 Obligations-Verloosung. Bei der heute stattgehabten Obligations-Verloosung wurden die Nummern ö? und 79 à 882 M. 86 Pf. von den Partial⸗Obligationen der Gemeinde Ober-Erlenbach zur Rückzahlung gezogen. Die Inhaber dieser Obligalionen werden hiermit aufgefordert, gegen Rückgabe derselben und der nicht fälligen Zins⸗Coupons die Beträge bis zum 1. November 1882 bei hiesiger Gemeindekasse in Empfang zu nehmen, indem von diesem Tage an die Verzinsung aufhört. Ober⸗Erlenbach am 31. Juli 1882. Großherzogliche Bürgermeisterei Ober⸗Erlenbach. 2610 Möglich. Mobiliar⸗Versteigerung. Mittwoch den 9. u. Donnerstag den 10. August 1882, von Morgens 9 Uhr an, werden in dem Hause des verlebten Herrn Hofrath Dr. Pilger zu Friedberg verschiedene Mobiliargegenstände, als: Gold und Silber, Kleider-, Küchen-, Bücher- und andere Schränke, 1 Schreibseeretär, 1 Sopha, 1 Com⸗ mode, Tische, Stühle, sodann Zinn, Kupfer, Messing, Porzellan, Glas, Steingut und irdenes Geschirr, ferner Frauenkleidungsstücke, Bettwerk, Leinen, Weiß- und Sonntag den 6. August findet in meinem statt, wozu freundlichst einladet Bad Nauheim. 1 Tanzmusik 1882 Saale J. I. Fritz. Fahnenweihe zu Nieder⸗Wöllstadt. Die wegen äußerst ungünstiger Witterung am Sonntag den 30. Juli unterbliebene Fahnen— weihe des Gesangvereins„Frohsinn“ soll nun am Sonntag den 6. August auf dem Festplatz⸗ und der geselligen Unterhaltung höflichst einlade. Für guten Wein, Speise und alles Erford Friedrichsdorf den 1. August 1882. 2616 Sonntag den 6. und Montag den 7. August findet das Haupt Schießen in meinem Garten bei großer Tanzbelustigung statt, wozu ich alle Freunde des Schießen treffend stattfinden. nd her; Programm wie in Nr. 87 des Anzeigers angegeben.— Freunde des Gesangs werden hierzu freundlichst eingeladen. a 05 anspaltig 2615 Das Fest- Comité. Arnonerm — Na erliche ist bestens gesorgt. iam duch 2 att. Die Wilh. Ohly, Lickwurz, g vormals C. A. Fouc ar. isliche E neuester und bester Construetion aus d Iuteresse de Landwirthschaftliche Maschinen er leistungsfähigen Fabrik landwirthschaftlichek giprechend Wollen. s. w., endli e Parthie Bücher, worunte 8 l.; 5 7 u wentlich 1 ee u e gers und Maschinen„Actiengesellschaft Hennef“ in Hennef a. d. Sieg empfiehlt deren Vertreichk 81 3 Werke gegen gleich baare Zahlung ver— 2614 Adam Perron, Friedberg den 1. August 1882. Mechanische Werkstätte, Vilbel. In F der NB. Futterschneid⸗Maschinen stehen zur Ansicht und Probe stets bei mir bereit. qu Pilger'schen Erben: 5 g f 2 5 g In 2619 8 Schwarz, Hoftaxator. Vorschuß-& Credit-Verein zu Friedberg. Prämiirte Jaht im 2 il S fl r Eingetragene Genossenschaft. B f 1„O L ckf U V sich ff Schü du P. Ugk, Ausweis pro Juli 1882. ernst ein⸗ 2 5 a ar K 51 verbesserter Construction, liefere zu herabgesetzten Preisen 2621 Einnahme.(zum Selbstlackiren von Fußböden) in unübertroffenr franco nächster Eisenbahnstation. Die Pflüge gebe ich] Kassebestand pro 1. Juli 1882 M. 41968. 68[Qualität empfiehlt auf Probe. Wechsel„ 45604. 15 2548 J. Baumeister. A. Buch, Depositen„ 18290.— 8. 2474 Maschinengeschäft, Hungen. Incasso⸗Wechsel n Ein hüöbscher 80 N Conto-Corrente A.„ 72841. 74 4 5 8 05 Neue 2428 Conto⸗Corrente B.„ 39900.— 10 A. a 15* „5 7 Spar⸗Einlagen„ 50563. 70 ieee,% Anlehen„ 26535.— c) itt die schönste Zierde des Jung mei 4 Pfennig ⸗Sparkasse„ 15954.— ,,, F l Bank⸗Conto 253.— 7 2 L 1 f bei Wilhelm Fertsch. Giro-Conto„ 120.30 Mustaches- Neue zrünekern 7 e Correspondenten„ 16654. 72 Balsam tamm⸗Antheile, Monatsbeiträge 211.— nee eee Grüneker D ͤ 2586 bei Wilh. Bernbeck. Effecten„ 24015. 80— scheller und kräfti⸗ luterdr z 0* Wechsel-Zinsen„ 419. 20 Bartes Erstaunliches i fle ift 1 2 2*. Ein Pferd, e„ 1150 30 e e 8 en 1 ice fehlerfrei, dunkelbrauner Wallach, gut geritten, ein⸗ und 1 g Atte. 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