1 haft blen rothe Leim u., alle 3)„ „imd zwar jedes mal Morgens 9½ Uyr in die früheren Lokale ein. — 9 Betreffend: Die Pfändung zur Beitreibung der Gemeindeintraden. ee 3 5 * ird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und a N: a Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dingern ai Gem eg.. 1 Ute einspaltige Petitzeile wird bel Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ——=————— Amtlicher Theil. 8 d: Die Ausfüh des F. 3 des G 8 v 1. N ber 1867 die Freizügigkeit betreffend, 1 ö N e des g. e. 362 de Na age buche. e ee, Friedberg den 12. April 1881. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliches Polizeicommissariat Wicksladt und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises. Unter Beziehung auf die im Oberhessischen Anzeiger Nr. 135 von 1880, Nr. 1 und 26 von 1881 mitgetheilten Verzeichnisse theilen wir Ihnen nachstehend die Liste der in dem Kreise Heppenheim in der Zeit vom 16. April 1880 bis zum 16. Februar 1881 wegen Bettels und Landstreicherei bestraften dem Großherzoglichen Unterthanenverbande nicht angehörigen Personen mit. J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor. Karl Köhler von Stettin. Vietor Lang von Zabern. Ernst Adolf Schwarting von Strohhausen Georg Feichtel von Landshut(Bayern). Tarl Fischer von Göttingen. Joseph Jolinck von Prag.(Oldenburg). Philipp Forger von Knielingen(Baden). August Pock von Hegendorf. Johann Schummel von Berg. Friedrich Luginger von Landshut. August Billan von Hochsal(Baden). Dibrinus Johann Geis von Laufach. Joh. Albert Schiemes von Rheinbreitbach. Ferdinand Weber von Freiburg. Joseph Baumgärtner von Hochsal(Baden). Johann Pozewosky von Garnowo. Cajus Dölchner von Berlin. Wilhelm Schröder von Woldersdorf. Peter Rocklauer von Dürmstein. David Gärmer von Gärtzingen. Joh. Ph. Schwarz von Erbach(Preußen). Heinrich Habersack von Heessen(Preußen). Georg Kober von Schommigen(Bayern). udwig Gattung von Rastatt. Edmund Münzer von Ehrenfriedensdorf. Johann Bochmann von Birnbaum. Felix Andreas Drocha von Kreuzburg. Seter Fuchs von Baumbach. Karl Schäfer von Ispringen(Baden). Joseph Gemeinwieser von Arndorf[(Bayern). Jakob Levi von Dulsche(Türkei). Jakob Viehmann von Breitenbach. Th. Gust. Benoit von Elberfeld(Preußen). Joseph Hörner von Odenheim(Baden). Paul Marx Karl Peters von Neu⸗Ruppin zeopold Späth von Partenstein. Rich. Theod. Guthke von Düren(Preußen). Karl Schneider von Mühlbach am Glan.(Preußen). Heinrich Bruno Knopf von Höhlttz. Ferd. Birk von Charlottenhof(Preußen). Nicolaus Diehl von Trerhtmyshausen Justus Klein von Kassel. Friedrich Krämer von Wengen. Johann Hyalmar Choysander von Unköping(Preußen). Johann Leonhard Stranz von Grevenbroich zudwig Bernhardt von Röhn.(Schweden). Joh. Leinweber von Erdmanrode(Preußen).(Preußen). Bekanntmachung. Zur Ausführung des Gesetzes vom 2. Februar dieses Jahres, die Pfaͤndung in dem nicht gerichtlichen Beitreibungsverfahren, ins— Zustiz bezüglich der Pfändung zur Beitreibung der Gemeindeintraden(Gemeindeumlagen und Ausstände der Gemeinden) nachstehende Bestimm— ungen getroffen: Wenn der Kreisbote in Gemaßheit der Instruktion zur Vollziehung der Verordnung, die Einbringung der Communalintraden min den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr., vom 24. Mai 1833 eine gepfändete Sache im Besitz des Schuldners beläßt, hat derselbe die fändung zur Begründung ihrer gleichen Wirkung mit der gerichtlichen ersichtlich zu machen. Es kaun dieses, wenn es die Beschaffenheit des Gegenstandes zuläßt, durch Aufkleben eines Pfandzeichens geschehen; wo solches den Umständen nach nicht thunlich erscheint, kann die Kenn— jeichnung der gepfändeten Gegenstände durch Anlegung von Siegeln, Wegnahme der Schlüssel zu einem Behälter, Zimmer, Gebäude oder Garten und gleichzeitige Anheftung eines entsprechenden Placats oder Anbringung einer Tafel mit entsprechender Aufschrift erfolgen. Solche Zeichen und Placate können von dem Schuldner wieder entfernt werden, wenn er die Schuld vollständig abge— tragen hat. Die unbefugte Entfernung eines amtlichen Siegels wird nach§. 136 des Strafgesetzbuchs mit Gefängniß bis 6 Monaten bestraft. Friedberg den 16. April 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Regierungs-Accessist. hesondere in dem Steuerezecutions- und in dem administrativen Beitreibungsverfahren betreffend, bat Großh. Ministerium des Innern und der f 1 Bekanntmachung. Detreffend: Ausbruch der Tollwuth bei einem Hunde in Obbornhofen. Nachdem am 15. April dieses Jahres zu Obbornhofen bei einem getödteten Hunde Tollwuth constatirt wurde, ordnen wir in Gemäßheit zes F. 38 des Gesetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen und der§§. 20 und 21 der Instruction vom 23. Juni 1880 liermit an, daß saͤmmtliche Hunde in den Gemarkungen Münzenberg, Trais-Münzenberg und Wohnbach bis zum 15. Juli dieses Jahres dugekettet bezw. eingesperrt werden. Das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine ist gestattet, jedoch dürfen tie Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß nicht aus dem gefährdeten Bezirke ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter ter Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Es ist Anordnung getroffen, daß Hunde, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider frei umherlaufend getroffen werden, alsbald zetödtet werden. Abgesehen hiervon wird darauf aufmerksam gemacht, daß Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen laut§. 66 des gedachten Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Friedberg, 21. April 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Regierungs-Accessist. Einladung. Betreffend: Dle erste Bezirksconferenz der Lehrer des Kreises Friedberg. f Zur ersten Conferenz in diesem Jahre lade ich hiermit die Herren Lehrer: 1) aus dem Bezirke Friedberg auf Mittwoch den 27. April l. J., 3 5 Vilbel auf Donnerstag den 28. April l. J, a 5 7 Butzbach auf Samstag den 30. April l. J. 50 Tagesordnung: Die auf der letzten Conferenz im vorigen Jahre bestimmten Gegenstände und das für die demnächstige General— Fonferenz festgesetzte Thema. 1 4 Für Friedberg wird den Herren Lehrern der Besuch des Schlußactus der Prüfungen der Stadtschule an diesem Tage von 8½ bis 9% Uhr empfohlen. 8 f Friedberg den 22. April 1881. Schmidt, Kreis-Schulinspector. 0 Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Anton Nader von Alten. Haßlau; Karl Dege von Homberg, Regierungsbezirk Kassel; Gustav Will von Flinden; Johann Dittman von Steinperf.— Wegen Bettels bestraft: Heinrich Schumann von Staden, Peter Reichert von Höingen.— Die Aufenthaltsorte der Louise Maria Burger von Keffenrod, Kreis Büdingen; des Kerl Ester von Villingen und des Wilhelm Trier von Schlitz sind unbekannt und zu ermitteln. J Deutsches Reich. Darmstadt, 21. April. Der Fürst von Bulgarien und Gefolge sind heute über Aschaffen— burg nach Wien abgereist. a — Dr. Spamer in Gießen wurde zum Kreis— assistenzarzt für Mainz ernannt. Leipzig, 21. April. In einer gestern Abend von der Fortschrittspartei einberufenen öffentlichen Versammlung, in welcher der Reichstagsabge— ordnete Wöllmer über die letzte Reichstagssession referirte, war das socialistische Element stark ver— treten. Die Versammlung wurde nach einer Rede des Socialdemokraten Hasenclever auf Grund des Socialistengesetzes polizeilich geschlossen. Ausland. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. April. Kronprinz Rudolf ist heute Nachmittag, von seiner Orientreise zurückkehrend, in Zara ein— getroffen. Frankreich. Paris, 20. April. Auf der Münz⸗Conferenz sind folgende fünfzehn Staaten vertreten: Deutschland, Oesterreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Nordamerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Holland, Portugal, Rußland, Schweden und die Schweiz. Die Delegirten Englands und Italiens sind noch nicht eingetroffen. Italien. Rom, 20. April. v. Oubril noti— ficirte heute dem Papste unter Ueberreichung eines kaiserlichen Handschreibens die Thronbesteig— ung des Kaisers Alexanders III. Der Botschaster besuchte später Jacobini und den Doyen des Cardinals-Collegiums, Cardinal Pietro. Türkei. Constantinopel, 19. April. Im Laufe des heutigen Nachmittags begaben sich sämmtliche Botschafter zu Assim-Pascha, wo der Doyen Graf Hatzfeld eine von allen Botschaftern unterzeichnete Collectivnote übergab und verlas. Die Note besagt, daß die Mächte, nachdem die Finalacte der Berliner Conferenz nicht die ge— wünschte friedliche Ausführung habe finden können, ihre Botschafter in Constantinopel beauftragt hätten, eine neue Grenzlinie zu suchen und fest— zustellen, welche den Anforderungen der Lage entspreche. Es folgt sodann eine Bezeichnung der Linie. Die Note fügt hinzu, daß, nachdem alle Mächte den Antrag der Botschafter ge— nehmigt hatten, Letztere nun beauftragt seien, der Pforte zu notificiren, daß die erwähnte neue Trace, welche derjenigen, welche von der Ber— liner Conferenz bestimmt worden, formell sub— stituirt sei, als Beschluß Europa's zu betrachten sei und die Pforte einzuladen, demselben beizu— treten. Die Note enthält keinerlei Maßnahmen bezüglich der Räumung und Uebergabe des Ge— bietes und sind diese späteren Verhandlungen vorbehalten. Griechenland. Athen, 20. April. Die heute von den Gesandten der Mächte überreichte Collectivnote nimmt Act von der Annahme der vorgeschlagenen Grenzlinie von Seiten der griechi— schen Regierung und verheißt derselben, daß die Mächte sich für baldige Uebergabe des Griechen— land zugesprochenen Gebiets interessiren würden. Rumänien. Bukarest, 20. April. Joan Bratiauo theilte heute den Kammern mit, daß der König die Demission des Cabinets ange— nommen und Demeter Bratiano mit Bildung eines neuen Cabinets beauftragt habe. Letzterer habe die Mission angenommen und werde heute Abend eintreffen. Die Kammern vertagten sich hierauf bis zum 9. Mai. Rußland. Petersburg. In Folge der Verbreitung eines Gerüchtes, daß in den Oster— feiertagen in Odessa Unordnungen und eventuell eine Judenhetze zu erwarten stehe, erließ der General-Gouverneur eine Bekanntmachung, in welcher er jeden Einwohner auffordert, die Ord— nung aufrecht zu erhalten und die Verfügungen des Stadthauptmanns zu beachten, welche An— sammlungen auf den Straßen, den Plätzen und vor den Kirchen verbieten. Auch in Grodno waren ähnliche Gerüchte verbreitet und wurden Seitens der Behörden auch dort geeignete Maß— regeln getroffen. Aus Stadt und Land. Darmstadt. Die von einer Anzahl der hervor— ragendsten Gesangvereine, an der Spitze der Kölner Männergesangverein, ausgegangene Anregung, die Mittel zur Ausfuhrung des großen Reliefs auf der Vorderseite des Nationaldenkmals auf dem Niederwald, welches ganz der„Wacht am Rhein“ gewidmet ist und somit das „deutsche Lied“ verherrlicht, durch Concerte der deutschen Gesangvereine aufzubringen und sodann dieses Relief mit der Aufschrift„Widmung der deutschen Gesangvereine“ versehen zu lassen, hat hier sofort freudigen Widerhall gefunden, indem der durch seine hervorragenden muft⸗ kalischen Leistungen bekannte„Mozartverein“ ein größeres Concert mit Orchesterbegleitung für den 25. d. zu obigen Zwecke in Aussicht genommen hat. Wir zweifeln nicht, daß dieser Vorgang bei manchem der übrigen Gesangver⸗ eine hier und in Hessen überhaupt Nachfolge finden wird. Flonheim. Der Sandgräber Krämer von hier hat das vollständige Gerippe eines Mammuts aufgefunden. Dasselbe mißt nahezu 5 Meter. Allerlei. Frankfurt. Zur würdigen Begehung der von den deutschen Kriegervereinen und Kriegerkameradschaften für die Tage vom 8. bis 10. Mai hier geplanten Friedens- feier hat sich ein Comite gebildet, an dessen Spitze der Oberbürgermeister steht. Derselbe wird in den nächsten Tagen mit einem Aufruf vor die Einwohnerschaft treten. Theater. Nur noch wenige Vorstellungen und das Hanauer Stadt⸗Theater⸗Ensemble verläßt uns wieder. Die beiden Feiertags⸗Vorstellungen waren sehr gut besucht, die Reprise „Krieg im Frieden“ sogar überfüllt und wollen wir durch diese Zeilen in empfehlendster Weise auf das fernere Gastspiel aufmerksam machen, da wir die feste Ueber— zeugung haben, daß solche Vorstellungen wie„Dr. Klaus“, „Hasemanns Töchter“ u. s. w. überall ihr dankbares Publi⸗ kum finden werden. Soeben erfahren wir, daß das am Donnerstag mit durchschlagendem Erfolg aufgeführte Lustspiel„Dr. Klaus“ nächsten Sonntag den 24. April nochmals gegeben wird, eine Mittheilung, die das so überaus animirte Publikum gewiß sehr freudig entgegen⸗ nehmen wird und ist eine allgemeine Theilnahme zu dieser Vorstellung sicher zu erwarten.(Siehe Inseratentheil). Geld⸗Caurs. Frankfurt am 22. April 1881. 20 Frankenstücke WM 16 16 do u o 16 15—19 * Englische Sovereigns.„ 20 41—46 Russische Imperiales.„ 16 69—74 Ducaten.., 55 al maredgd„ 9 88. Dollars in Gold. e ee ee ee Airchliche Anzeigen für Friedberg. Ebangelische Gemeinde. Quasimodogeniti. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Baur. Gottesdienst in der Stadtkirche: Vormittags 10½½ Uhr: Herr Pfarrer Köhler. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Pfarrer Meyer. Gottesdienst in der Burgkirche: Vormittags 9 Uhr: Herr Pfarrer Baur. statholische Gemeinde. Samstag 5 Uhr: Beicht. Sonntag ½10 Uhr: Hochamt und erste heil. Communion der Kinder. 3 Uhr: Andacht. Per 25. April e. Eröffnung des 2. Frühjahrs⸗Cursus für Erlernen des Kleidermachens, als: Maaßnehmen, Zuschneiden, Richten und Anprobiren innerhalb 4 Wochen. Frau Lehrer Hess, Mathildenstift. Ihr sehr reichhaltiges Lager in Flosßholz, Brettern, Dielen, Latten ꝛc., sowie die Anfertigung ge— schnittener und beschlagener Hölzer nach Listen empfehlen Rosenbaum& Sohn, (9898.) Frankfurt a. M. Tapeten. Wir beehren uns hiermit anzuzeigen, daß wir die neue Musterkarte unserer diesjährigen Tapeten und Borden bei Herrn Fr. Streckfuß zur gefälligen Einsicht und Auswahl aufgelegt haben. lentgegengenommen. Aufträge werden daselbst jederzeit gerne für uns entgegengenommen und zu den in den Karten beigedruckten Fabrik⸗Preisen rasch und frachtfrei ausgeführt. ö Darmstadt. C. Hochstädter& Sönne, 1101 Holdene Rreuze L Eine Monatsfrau wird zum 1. Mai gesucht. Näheres bei der Exped. des Anzeigers. 2 1522 Gesellen-Gesuch. Zwei Schneider finden dauernde Beschäftigung, auch kann ein braver Junge die Schneiderei erlernen bei F J. Metz, Schneldermeister. 1512 Das von Herrn Geometer Wiesenbach bewohnte Tapetenfabrik. 0 5 Lotzis ist vom 15. Juli an anderweitig zu vermiethen. Ph. Sieck Wittwe. Alle Sorten rüh-Pflanzen, sowie Pensée und Primel in verschiedenen Farben, auch sehr schöne Bellis, oder Maßliebchen genannt, sind zu haben in der Gärtnerei auf dem Chausseehaus Ilben— st a dt. A. Lohmann, Gärtner. Bestellungen werden für Friedberg bei Herrn Kauf⸗ mann Haustädt und bei Herrn Stuhlflechter Brack 1442 Alleinige Niederlage 501 Mehrfach prämiirt! 25 Weibezahn's präp. Hafermehl, das leicht verdaulichste und wohlschmeckendste Nähr— und Stärkungsmittel wird in neuester Zeit von! vielen Aerzten als beste 5 * Kindernahrung empfohlen. Zugleich ist es ein sehr zuträgliches Nahrungsmittel für Kranke und Schwächliche sowie eine beliebte Speise für den Familientisch. Preis per Pfund⸗Paquet mit Anweisung 50 Pf. In Friedberg nur bei Wilh. Fertsch. 5417 Vormundschaftsgeld sind gegen gerichtliche Hypotheke auszuleihen. Friedberg den 21. April 1881. 1508 Schueider, Stadtbaumeister. Für Confirmanden 1066 empfehle weiße Taschentücher, gestickt und glatt, Kragen, Manschetten, Krausen, Vorstecker, weiße Unter⸗ röcke, Strümpfe, Socken, Herren⸗ und Damenhemden und Hosen, feine Hemdeinsätze, Herrenkragen, Corsetten, Hals⸗ binden, Handschuhe aller Art, sowie Myrtenkränze und Kerzentücher zu den billigsten Preisen. K. Friedrich. Ausverkauf wegzugshalber: Confirmanden-Hemden, Kragen, Manschetten, sowie noch sonstige auf Lager habende Artikel, 25% unter dem Einkaufspreis. L. Wrtterhahn. 125 Beste weiße Kernseife à Pfd. 38 Pf., Zweite rothe„ à„ 2 bei Abnahme von 10 Pfd. das Pfd. 2 pf. biliger bei 20 Carl Heubel, Seifensteder. Tapeten. Wir beehren uns hiermit anzuzeigen, daß wir die neue Musterkarte unserer diesjährigen Tapeten und Borden bei Herrn Ph. Jacob in Groß⸗Karben zur ge⸗ fälligen Einsicht und Auswahl aufgelegt haben. 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Main zu richten. 1518 — 1 — bersiche sicher Ginnal Ju so 82,00 3000 sicherl selben ausgez sellse sonie b Mi genden werder Mei öffentl 20 600 To vergold 90 Br 25 Krel scetten slberte! kund sonf rtath in daller q ktisch n A vol UConsol⸗ Ullder sschaften meu un; rg M 5 A Sst 2 d habe ich heute dem Herrn Ehristian Hofmann eine l u an E in Friedberg, Kaiserstraße Nr. 60, zum Ein⸗ treiben übergeben und bitte Diejenigen, welche noch Zahlungen an mich zu machen haben, die— selben gefaͤlligst bald an obige Adresse gelangen zu lassen. Butzbach den 20. April 1881. 1504 Georg Hölzer's Wittwe. Die Berliner Hagel-Assecuranz-Gesellschaft von 1832 versichert Feldfrüchte gegen Hagelschaden zu festen Prämien, also ohne die Ver⸗ sicherten zu irgend welchen Nachzahlungen zu verpflichten, falls die Prämien— Einnahme zur Deckung der Schäden und Kosten des betreffenden Jahres nicht ausreichen sollte. In solchem Falle deckt die Gesellschaft den Verlust aus ihrem Reservefonds, der gegenwärtig 82,000 Mark enthaͤlt, und wenn dieser nicht zureichen sollte, aus ihrem Grundkapital von 3,000,000 Mark. Die Prämien sind billig, und überdies treten bei Verpflichtung zu mehrjähriger Ver— sicherungsnahme, sowie bei Erneuerung vorjähriger Versicherungen noch Ermäßigungen der⸗ selben unter Bedingungen ein, welche von den Agenten der Gesellschaft zu erfahren sind. Eutschädigungen werden binnen kürzester, laͤngstens Monatsfrist nach Feststellung voll ausgezahlt. Zur Vermittelung von Versicherungen bei der Berliner Hagel-Assecuranz-Ge⸗ sellschaft von 1832 empfehlen sich die Unterzeichneten, welche auch mit Antrags-Formularen sowie mit jeder naͤheren Auskunft zu Dienst stehen. Im April 1881. C. C. Weis in Friedberg, gegenüber 7 Carl Kalbfleisch in Butzbach. dem Hötel Trapp. W. Schmid in Reichelsheim. Ph. J. Weiß in Bad Nauheim. J. Riesinger in Vilbel. 1520 Uorddeutsche Hagel-Persicherungs-Gesellschaft in Berlin, Königgrätzerstraste 33. Bei weitem größte aller Hagel⸗Versicherungs-Gesellschaften. Geschäfts-Resultat pro 1880. Sesammtzahl: 35028 Mitglieder mit 302,126,532 M. Versicherungssumme. Zunahme: 6368 Mitglieder mit 37,823,992 M. Versicherungssumme. Durchschnittsbeitrag pro 100 M. Versicherungssumme(incl. Nachschuß) in den letzten 5 Jahren 88½ Pf., seit Bestehen der Gesellschaft 91 ⁰ͤ Pf. Reserven: 289,440 M. 91 Pf. Zu jeder gewünschten näheren Auskunft, sowie Aufnahme von Anträgen sind die unter— eichneten Generalagenten, sowie die Haupt- und Specialagenten der Gesellschaft jederzeit gern bereit. Wolf& Thomas in Mainz, Weihergartenstraße 22. Agenten in: Ober⸗Florstadt A. Bauer. Okarben Hch. Heydt. Rodheim v. d. H. Dr. Köhler. g Södel Phil. Dillenburger. zilbel Ernst Kullmann. Zutzbach N. Spiegelberger. Zruchenbrücken Andr. Carl Maul. Dorn-Assenheim Joh. Tob. Bommersheim. Echzell W. Präfried J. 1527 Wegzugshalber Confirmanden- Hemden Große Versteigerung. zu Fabrikpreisen bei Montag den 25. April 1881 und eventuell die fol⸗ 1371 enden Tage, jedesmal Morgens 8 Uhr anfangend, berden in der Behausung des Uhrmachers Arthur Reisinger in Bad⸗Nauheim folgende Gegenstände kfentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert: 20 Regulateure, 40 Wand⸗Uhren, 50 Taschen⸗Uhren, (9) Talmi⸗ und sonstige Uhrketten, eirca 10 Dutzend vergoldete Uhrketten, Wecker ꝛe. Goldwaaren: eirea 69 Broschen, 100 Paar Ohrringe, 40 Medaillons, 5 Kreuze, 75 goldene Ringe, goldene Schlüssel, Man— sbetten⸗ und Kragenknöpfe zc. in großem Vorrath. Ver— berte Waaren: Messer, Löffel, Gabeln, Leuchter, Huilliers und sonstige Tischgeräthe. Optische Waaren: großer Vor— toth in Brillen, Pincenez, Barometern, Thermometern er Art, Fernröhren, Loupen ꝛc. ꝛe. 1 feiner Laden ch mit 2 feinen Glaskasten. 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Aprtl, Nachmittags 2 Uhr an— angend, läßt Unterzeichneter in seiner früheren Be lausung in der Usagasse, wegen Aufgabe des Geschäfts, sogende Gegenstände gegen Baarzahlung versteigern: 1 Laden-Ein richtung mit 2 Glasschränken, eireg 100 Dutzend Pfelfenköpfe und Wassersäcke, eireca 100 Stück Pfeifen, eine Parthie neue Hosen, Som merröcke, Westen, Hemden, Kittel, eine Parthle ge tragene Herren- und Frauenkleider, Regenschirme, Hanbdkoffer, 2 Bettladen mit Sprungfederrahmen und Matratzen, Stühle, 2 große Flaschengestelle, eine Parthie Bier- und Weinflaschen, einige Centner Wagenfett in/ Centnerfäßchen, Kisten, sowie ver schiedene Waaren und Haushaltungsgegenstände. 05 Mädchen rledberg. Jos. Butzbach, finden dauernde Beschäftigung(Lumpensortirung) bei 14 Auetionator. 196 J. Schönberg in Friedberg. Isidor Stern. —— 9———äů—— 05 In einigen Stunden bart und glänzend trocknend. Tales ursel! WII I Aaenueanen essa Niederlage für Friedberg Wilh. Bernbeck. 471 Versteigerung. 1507 Montag den 25. d. M., Nachmittags um 1 Uhr, läßt der Unterzeichnete folgende Gegenstände versteigern, als: 2 Kronleuchter, 2 Spiegel, Tische, Bänke, Stühle, 1 Kelter, Glaser und Flaschen. Södel. Karl Schneider. M. Eckstein, Friedberg, empfiehlt jede Woche frisch gebrannten Zunz⸗Kaffee, Türkische Zwetschen, Rosinen und Castanien ꝛc. 951 Einen tüchtigen Schreinergesellen und einen Lehrjungen sucht zu sofortigem Eintritt Karl Falck, 1523 N Schreinermeister in Friedberg. Ein kräftiges Dienstmaͤdchen 1461 4 i 5 1 Eine Grube Mist: g s 812 2 8* 5 5 8 2 * 2— — S* 8 2 7. J. W. Ohlenschlager, Möbelhalle. Franz Schüler- Ducat, Gesundheitsunter billigst. w. Dachziegel, Platin-Anstrichmasse für Erwachsene und Kinder, zu den billigsten Preisen bel feste Steine, Schornstein-Nohre, ärztlich empfohlen, sowie Unterhosen Stückkalk, Gyps, Tuffsteine, feuer— Portland ⸗ Cement, Mobiliar. 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Die Patent- und Musterschutz Ausstellung im Hauptpalast, die erste ihrer Art in Deutschland, veranschau⸗ licht, zum Theil im Betrieb, das Neuesie und Beste auf dem Gebiete der Erfindung und Muster., Die inter⸗ nationale balneologische Ausstellung, in einem besonderen Gebäude, bietet eine Darstellung der europäischen Kur⸗ und Bade ⸗ Einrichtungen, die reichhaltig beschickte deutsche Gartenbau-Ausslellung, sowie Ausstellungen für Frankfurter Kunsiwerke und Local-Industrie vollenden das großartige Gesammtbild. Der Ausstellungspalast, 70 Morgen, unmittelbar am Palmengarten in der schönsten Gegend von Frank⸗ furt gelegen, ist durch reizende Garten-Anlagen zum angenehmsten Aufenthaltsort umgeschaffen. Im Ausstellungspalast, 18,000 qm groß, Correspondenz- und Lesezimmer mit 200 Zeitschriften. Im Eingangsportal Post, Telegraphie und Verkehrsbureau, Verbindung mit der Stadt durch Trambahn und Omnibus. Eine erste Restauration, eine altdeutsche Weinstube, Bierhallen renommirter Brauereien, Conditoreien, Café's, — 2 5 ꝛc., elettrische Eisenbahn, Aussichtsthurm mit electrischem Aufzug, natürliche Eisbahn, esenfernrohr. Täglich Nachmittags und Abends Concerte der berühmten Capelle des Königlichen und Hof— musikdirectors Bilse vom Berliner Concerthaus, Ausstellungszeitung erscheint zweimal wöchentlich, Auflage 5000, Bestellungen bei allen Buchhandlungen und Postanstalten, in Commission bei Heinrich Keller in Frankfurt a. M. Alleinige Annoneen-Annahme Haasen⸗ stein& Vogler. Reich illustrirter Catalog von dauerndem Werth. Eintrittspreis von 10 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends 1 Mark pro Person. Familienkarten für die ganze Dauer der Ausstellung 30 Mark, Abonnements werden jetzt schon angenommen im Bureau der Ausstellung, Kirchnerstraße 3, Frankfurt a. M. Frankfurt a. M., Mitte April 1881. Der Ausstellungsvorstand Die Vaterländische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft in Elberfeld, deren Garantiemittel in dem Grundkapitale von drei Millionen Mark, welches voll in Aktien begeben ist, und in dem Reservefond von 281,000 Mark bestehen, versichert zu billigen und festen Prämien, bei welchen nie eine Nachzahlung erfolgen kann, Bodenerzeugnisse aller Art, sowie Glasscheiben gegen Hagelschaden. Die Versicherungen können auf das laufende Jahr, oder auf unbestimmte Dauer, oder auf eine bestimmte Reihe von Jahren abgeschlossen werden; für letztere wird ein entsprechender Prämien⸗Rabatt gewährt. Die Schäden werden in liberaler Weise regulirt und die festgestellten Entschädigungs— beträge prompt innerhalb Monatsfrist voll ausgezahlt. Nähere Auskunft über die Versicherungs-Bedingungen und Antragsformulare bei dem unterzeichneten Agenten, welcher sich zur Entgegennahme von Versicherungen bestens empfiehlt. 1351 J. E. 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Lustspiel in 5 Aeten von Ad. L' Arronge, Verfasser von„Hasemanns Töchter“. Repertoirstück aller deutschen Bühnen. 11. Gastdarstellung des Hanauer Stadttheater-Ensemble. Dienstag den 26. April 1881. Das Gefängniß, oder: Alle müssen brummen. Original⸗Lustspiel in 4 Aufzügen(6 Bildern) v. Roderich Benedix(Verfasser von„Der Vetter“ ꝛc.) Kasseöffnung 7 Uhr.— Anfang ½8 Uhr. Alles Uebrige bekannt. 1505 Gestrickte Strumpf-Längen nebst der dazu gehörigen Baumwolle, von 50 Pf, an, bei 1260 Geschwister Schloß. Gemalte Rouleaur in allen Größen zu den billigsten Preisen bei G. M. Reuß, vis-A- vis der Post. 1521 Feld- X Garten-Jamen, Gras⸗ u. Klee⸗Samen, prima deutschen, ewigen, schwedischen, weißen in reiner zuverlässiger Qua⸗ lität bei Friedberg. Jacob Herrmann, Kaiserstraße 62. Strohhüte in sehr großer Auswahl zu billigsten Preisen empfiehlt 1525 g H. Diehl, Usagasse. Friedr. Streckluss, Friedb Friedr. 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November 1855 von der Christine Emilie Stemmler in Friedrichsdorf ein zu 4½ Proeent verzinsliches Dar— ehen von vierhundert Gulden und verpfändeten dafür solgende in der Gemarkung Ober Rosbach gelegene Im— nobilten: Fl. 1/511 und 1/0180. Da die Schuld be⸗ scheinigtermaßen abgetragen, die Obligation selbst aber ingeblich verloren worden ist, so werden auf Antrag lle, welche etwa Ansprüche daraus herleiten zu können sermeinen, aufgefordert, solche binnen 60 Tagen jahier geltend zu machen, gegenfalls die Löschung ver— jügt werden wird. Friedberg den 17. März 1881. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. ö Sellheim. Edictalladung. Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in 1 der Gemarkung Ilbenstadt. Nachdem auf Antrag des Ortsvorstandes von Ilben⸗ fadt die Zusammenlegung der Grundstücke in der Ge— narkung Ilbenstadt in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. August 1871 betr. die Zusammenlegung der Grund— 4 de. beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 des genannten Gesetzes unter Vorbestimmung —5 zerstöͤrlichen Frist von drei Monaten vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend und unter dem Rechtsnachtheile, daß Rechte der unten genannten Art, velche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in gen öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern resp. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeichnissen, zoch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzu— tellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der statt— indenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie aß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch zicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt werden würden, hiermit aufgefordert: 1) Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammenlegungs— bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grundbuch resp. Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbs— titel oder die Berichtigung irriger Einträge zu er⸗ wirken. Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Bei— fügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maß— gabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigen— thumsurkunde ausgestellt werden wird. Diejenigen, welche ein auf fremdem Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindi⸗ catlons⸗ oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückforderungsanspruch wegen eeines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen An— spruch durch den Vormerk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, sowie Diefenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraus— setzungen die Vormerkung„gehemmt“ wollen ein— tragen lassen, um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuche resp. Mutationsverzeichniß wahren zu lassen, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nach— zuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Processes in dem von dem Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betreffenden Grundstücke zu be— antragen. 4) Obereigenthümer und Fideleommißberechtigte, welche ihre Heimfalls⸗ und Suceesstons rechte nicht durch 99 der Lehns⸗, Erb⸗ oder Landsiedel-, Leih— oder Fideicommißqualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen. Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor— behalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtig— keits⸗, Separatlons- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypothekenbuch noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und dersenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffent lichen Bücher zu erwirken, resp. die Aufzeichnung der Grunbstücke zum Zwecke der Constltutrung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei der Zusammenlegung in dem vom Gerichte zu errichtenden Verzelchniß zu beantragen. Diesenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bel der Consolldatlon vorzunehmende neue Weg— —— — V — und Wasserleitungsregulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind; ferner Die— jenigen, welche solche Grundstücke zur lebensläng— lichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung elner lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugs— berechtigung anzusprechen haben, um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Beibringung einer Bescheintigung über solche, in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen. Diejenigen, auf deren Grundstücke in den öffent lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie fur erloschen halten, aber noch nicht haben loͤschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken. Nach dem ersten Antrage vom 1. März 1880 soll die Zusammenlegung mit Anlage eines neuen Wegs und Grabnetzes sich im Anschluß an die Niddacorrection nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. August 1871 und der Instruetion vom 7. November 1876 auf den Parzellen: Fl. 1 Nr. 431,2; 432,5; 433,2; 434 bis 442 inel.; auf die ganzen Fluren IV, V, VI, VII und VIII, sowie auf die Parzellen Fl. Nr. 6—62, 65, 66, 69, 70, 71, 160, 161, 164 und 165, mit Aus— nahme der Parzellen: Fl. IV Nr. 8, 108, 109, 110, 114; J n N. Nr. Nes, 28,5; 25, 7; 30 bis 353 36, i 82; 83,5; 92; 9481 94, 7; . 94,9; 94,61; 94,64; 94,81; 94,85; 279; Fl. VIII Nr. 143—145 und 147-160 erstrecken. Nach dem zweiten Antrag vom 31. Januar 1881 soll die Zusammenlegung und Meleoration der Grundstücke dieses Gemarkungsabschnittes im Zusammenhang mit der Zusammenlegung und Meleoration der Fluren IV, V, VI, VII, VIII und IX nach Maßgabe der vorgenannten Gesetze ausgeführt werden und fich auf die Parzellen: Fl. I Nr. 286, 287, 299 bis 425, 428 und 429, 443 bis 483; Fl. II Nr. 88 bis 95, Fl. III erstrecken. Friedberg, 7. April 1881. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim. 99 bis 179 und auf die ganze Becker. Gerichtsschreiber. * Edictalladung. Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim. Nachdem auf Antrag des Ortsvorstandes von Assen— heim die Zusammenlegung der Grundstuͤcke in der Ge— markung Assenheim in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871, betr. die Zusammenlegung der Grund— stücke ꝛc., beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 des genannten Gesetzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend, und unter dem Rechtsnachtheile, daß Rechte der unten genannten Art, welche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, resp. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutatlonsverzeich nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen auf zustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der statt findenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als Fortbestand behandelt werden würden, hiermit aufgefordert: 1) Dtlejenigen, welche Grundstücke im Zusammenlegungs— bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grundbuch resp. Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerb titel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken. 2) Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren ohne fügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maß gabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthums urkunde ausgestellt werden wird. Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindt catlons- oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückforderungsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen An spruch durch den Vormerk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, sowte Diefenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkung„gehemmt“ wollen eintragen lassen 1408 Bei⸗ 9) um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuche resp. Mutationsverzeichniß wahren zu lassen, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Processes in dem von dem Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betr Grundstück zu beantragen. 1 Oberelgenthümer und Fideiesmmißberechtigte, welche ihre Heimfalls und Suceessionsrechte nicht durch Eintrag der Lehns-, Erb- oder Landsiedel-, Leih⸗ oder Fideicommißqualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grund⸗ buch eintragen zu lassen. 4) 5) Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor⸗ behalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits⸗, Separations- oder andere Sicherheits rechte, die weder im Hypothekenbuch noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezahlung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken resp. die Aufzeichnung der Grund⸗ stücke zum Zwecke der Constitutrung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surregats bei der Zusammen⸗ legung in dem vom Gerichte zu errichtenden Ver— zeichniß zu beantragen. Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg— und Wasserleitungsregulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind; ferner Die⸗ jenigen, welche solche Grundstücke zur lebenslänglichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebens⸗ länglichen Leibzucht- oder Auszugsberechtigung anzu⸗ sprechen haben, um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Bei⸗ bringung einer Bescheinigung über solche, in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen. Diejenigen, auf deren Grundstücke in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben loͤschen lassen, um diese Loͤschung unter Vorlage der nͤthigen Beweise hierzu zu erwirken. Die Zusammenlegung erstreckt sich auf die ganze Gemarkung Assenheim mit Ausnahme des Waldes und der Stadt. Friedberg, 11. April 1881. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim. 60 Becker. 1494 Gerichtsschreiber. * 1—* 98 8 Mobiliar-Versteigerung. Freitag den 29. April dieses Jahres, Morgens von 9 Uhr ab, soll in der Behausung des Friedrich Kramm(Alieen⸗ platz! zu Bad-Nauheim folgendes Herrschafts— Mobiltar in Mahagoni und Nußbaum, bestehend aus 12 sehr guten vollständigen Betten mit Sprungfeder— und Roßhaarmatratzen, 4 feinen Rips⸗, Plüsch- und gestickten Garnituren, aus Causeuse, Sesseln, gepolsterten Stühlen ze. ze. bestehend, 1 Sptegelschrank, sowie 2 großen Spiegeln mit breiten Goldrahmen, 1 Pianino, sowie verschiedenen anderen Mobiliar— gegenständen, an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Kaufliebhaber werden hierzu eingeladen. Bad Nauheim den 21. April 1881. Im Auftrage: Heußenröder, 1519 i Großh. Gerichtsvollzieher. Bekanntmack Bekanntmachung. 1502 Aus der Gräflichen Gärtnerei zu Ilbenstadt werden eirea 70 Stück sehr schöne, junge Roß-Kastanien— bäumchen billig abgegeben. Man wende sich dieserhalb an den Graͤflichen Rent— meister Engel zu Ilbenstadt. Friedberg den 19. April 1881. Gräflich Leinigen Westerburgische Rentkammer. Blerau. 55 5 2 Universal-Reinigungssalz ist das einfachste und billigste Hausmittel gegen Saure- bildung, Aufstoßen, Krampf, Verdauungsschwäche und andere Magenbeschwerden. Orkginal- Packete zu 20 Pf., 50 Pf. und 1 Mark. 60 J. A. Windeeker, Hof, Lieferant. —. — 2 3—— 8 Bekanntmachung. 1497 Die am 12. d. Mts. im Rodheimer Gemeinde⸗ wald abgehaltene Holzversteigerung ist genehmigt und erster Abfuhrtag auf Dienstag den 26. d. Mts. fest⸗ gesetzt worden, wovon die Steigerer hierdurch Nachricht erhalten. Rodheim v. d. H. am 20. April 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Rodheim v. d. H. Jacobi. Holz- Versteigerung. Montag den 25. und Dienstag den 26. April l. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr anfangend, sollen im hiesigen Gemeindewald, Distrikt Haide, nachverzeichnete Holz— sortimente öffentlich meistbletend versteigert werden: 113 Stück Eichen⸗Stämme, meistens zu Wagnerholz geeignet, 11 Stück Fichen⸗Stämme, 21 Stück Eichen-Derbstangen, 33 Stück Nadel-Derbstangen, 1250 Stück Fichten-Reisstangen, zu Leiterbäumen und Bobnenstangen geeignet, 9 Raummeter Birken-Knüppel, 5 5 Aspen⸗„ 20— Buchen⸗„ 32— Eichen⸗„ 256 2 Buchen⸗Stockholz, 39 5 Eichen⸗Stockholz, 5000 Stück Buchen-⸗Wellen 1. Qualität, 1200„ Eichen⸗Wellen, 2000„ Nadel⸗-Wellen, 300„ Ginstern Wellen. Die Zusammenkunft ist jedesmal am alten, Pflanz⸗ garten, am Vieinalweg von Münster nach Maibach führend. Bemerkt wird, daß den ersten Tag das Stammholz, die Buchen⸗Wellen und das Stockholz zur Verstelgerung kommt. Zahlungstermin bis 1. November l. J. Fauerbach v. d. H. den 20. April 1881. Großherzogliche Bürgermeisteret Fauerbach v. d. H. 1499 Dilges. Holzversteigerung. 1506 Mittwoch den 27. April 1881, Vormittags 9 Uhr anfangend, sollen in dem Erbstädter Gemeindewald, Distrikt Eichenstück, Senges und Alteheeg, nachstehende Holzsortimente versteigert werden: f 2 Eichen⸗Bau⸗- und Werkholz⸗Stämme von 49 Centi⸗ meter Durchmesser und 12—13 Meter Länge, 22 Raummeter Eichen⸗Nutzscheitholz von 2—3 Meter Länge 150 Raummeter Eichen⸗Scheit⸗ und Knüppelholz, 120 Raummeter Buchen⸗Scheitholz- und Knuͤppelholz, 70 Raummeter Erdstöcke, 5500 Eichen⸗ und Buchen-⸗Wellen. Die Zusammenkunft ist vor dem Wald auf der Haide. Gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine wird Zahlungs— frist bis 1. October d. J. gestattet. Erbstadt am 20. April 1881. Der Königliche Bürgermeister — Holzversteigerung. 1509 Die am 19. d. Mts. im biesigen Gemeindewald abgehaltene Holzversteigerung wurde nicht genehmigt. Es soll deßhalb Mittwoch den 27. d. Mts., von Vor⸗ mittags 9 Uhr an, folgendes Gehölze nochmals öffent— lich meistbietend versteigert werden: 2 Raummeter Buchen-Scheiter, 25 5 Buchen⸗Knüppel, 33 5 Eichen-Knüppel, 1360 Stück Buchen⸗Wellen, 200„ Eichen⸗Wellen, 132„ Buchen⸗-Wellen, 1 Fichten⸗Stamm von 18 Centimeter mittlerem Durchmesser und 6 Meter Länge, 5 Stück Eichen⸗Derbstangen von 12 Centim. Durch⸗ messer und 6 Meter Länge(Deichseln), 20 Stück Buchen-Derbstangen von 10 Centim. Durch⸗ messer und 6 Meter Länge(Längwieden), 3 Stück Fichten⸗Derbstangen von 10 Centim. Durch⸗ messer und 3 Meter Länge. Die Zusammenkunft ist am Weg nach Engelthal. Bönstadt den 21. April 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Bönstadt. Geibel. Verbesserte Jauchepumpe& Spritze mit Frostventil, leicht aufzustellen und aus⸗ einander zu nehmen, transportabel, verstopft sich nie, zum Preis von M. 30. bis 40. unter Garantie. Vorräthig bei Ph. Maysarth& Co. Pin Frankfurt a. 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