dt, zowie 15 194 E n 2 — 1 — „ 1 5 1lJ. PDVDeonnerssag den 21. April. M 47. Oberhessischer Anzeiger. Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. —— ———— Amtlicher Theil. Betreffend: Regulirung der Nidda, insbesondere Bildung einer Coneurrenz. werden ihm bei seinen Arbeiten nach Kräften förderlich sein. Betreffend: Vermessungen der Königlich Preußischen Landesaufnahme auf Großherzoglichem Gebiet. Friedberg am 11. April 1881. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Reichelsheim, Staden, Ober-Florstadt, Nieder-Florstadt, Nieder⸗Wöllstadt, Burg⸗Gräfenrode, Okarben, Groß-Karben, Klein-Karben, Rendel, Cultur⸗Ingenieur Völzing ist mit Fertigung einer Uebersichtskarte des Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt, Dortelweil, Massenheim, Vilbel und Harheim. Inundationsgebietes der Nidda und Horloff beauftragt. Sie Dr. Braden. Friedberg den 19. April 1881. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat zu Wickstadt. Indem wir Ihnen durch nachstehenden Abdruck eine von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz in Gemeinschaft mit Großherzoglichem Ministerium der Finanzen unterm 16. vorigen Monats erlassene offene Ordre zur Kenntnißnahme mittheilen, laden wir zog 1 5 9 5 0. Sie ein, nach Maßgabe derselben die mit den Vermessungen betrauten Offiziere und deren Personal in ihren Arbeiten entsprechend zu unterstützen. Dr. Braden. Offene Ordre für den Herrn Chef der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme Oberstlieutenant à la suite des Generalstabes der Armee, Schreiber, sowie die demselben untergebenen Dirigenten, Offiziere, die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen ꝛc. und die bei der Trigonometer und Hülfstrigonometer an Landesverwaltung angestellten Beamten in den Provinzen Oberhessen und Rheinhessen. Die von der trigonometrischen und topographischen Abtheilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme projectirten Vermessungen und Aufnahmen werden in diesem Jahre sich unter Anderem auch auf Gebietstheile der Provinzen Oberhessen und Rheinhessen erstrecken. Die bei den trigonometrischen Feldarbeiten, welche etwa von Mitte April d. J. ab ihren Anfang nehmen werden, fungirenden Dirigenten, Officiere, Trigonometer, und Hülfstrigonometer, werden unter dem Befehle des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme, des Oberstlieutenants à la suite des Generalstabes der Armee Herrn Schreiber, stehen. Da zur Ausführung dieses ge— meinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens aber die Mitwirkung der Grundeigenthümer und Eingesessenen, sowie der Verwaltungs— behörden, namentlich auch der Forstbeamten, in den betreffenden Ge— bietstheilen erforderlich ist, so werden die genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Förderung der erwähnten Arbeiten auch ihrerseits kraͤftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Herrn Oberst— lieutenant Schreiber sowie dem ihm unterstellten Personal zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem: 1) Bei Besteigung der Kirchthürme und anderer erhabener Orte, wenn es verlangt wird, einen oder zwei der umliegenden Gegend kundige Leute mitzugeben, welche die entfernten Ortschaften zuverlaͤssig zu benennen wissen. 2) Die zur Besteigung der Thürme und zur Eröffnung von Aussichten etwa nöthigen Anstalten zu gestatten. Die Forstbeamten werden angewiesen, bei den zur Gewinnung von Durchsichten unum— gänglich nöthig werdenden Durchhauen förderliche Unterstüͤtzung zu leisten. 3) Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, zum Transport und zur Bewachung von Instrumenten, sowie zu ander— weitig nothwendigen Arbeiten und zu Botengängen geeignete Leute gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen. 4) Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen baben die Großherzoglichen Bürgermeistereien dem Herrn Oberstlieutenant Schreiber, sowie dem ihm untergebenen Personal, auf Verlangen Miethsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht über— schreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 5) Die zur Errichtung eines Signals erforderlichen Arbeiter werden, da die Aufrichtung nur einige Stunden Zeit erfordert, auf Verlangen mit 25 Pf. für den Mann bezahlt; bei Signalbauten da— gegen, welche mehrere Tage Zeit erfordern, erhalten die Arbeiter orts— üblichen Taglohn. Den Gemeinde-Vorstaänden wird empfohlen, dem Herrn Oberstlieutenant Schreiber oder dessen Beauftragten zur Be⸗ schaffung der nöthigen Arbeiter moͤglichst behülflich zu sein. 6) Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind die genannten Dirigenten, Offieiere, Trigonometer und Topographen, Huͤlfstrigonometer und Hülsstopographen überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener resp. Burschen, die Dirigenten auch noch fuͤr ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der Dirigenten ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben. Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Oberstlieutenant Schreiber und dem gesammten ihm unterstellten Personale alle anderen Hülfs— leistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auf— trages bedürfen, werden gewährt werden und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Geistlichen und allen Einwohnern überhaupt das Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereitwilligkeit deren Wünschen entsprechen und dadurch zur Erleichterung des nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden. Darmstadt den 16. März 1881. Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz. (L. S.) gez. von Starck. Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen. (L. 8.) gez. Schleiermacher. contras. Rautenbusch. Betreffend: Die Ausführung des Neichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880. Friedberg den 19. April 1881. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Das in Abdruck nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der ad Nr. 6211 theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung, sowie zur entsprechenden Justiz vom 18. vorigen Monats Verständigung der Fleischbeschauer und Wasen— neister unter dem Anfügen mit, daß die Vorschriften desselben an die Stelle der bisher bestandenen, nunmehr in Wegfall gekommenen Bestimmungen getreten sind. Ein Exemplar der neuen Handausgabe des rubrieirten Gesetzes, nebst den zu dessen Ausführung ergangenen reichs— und landesrechtlichen Bestimmungen, lassen wir Ihnen mit nächster Post zugehen und empfehlen Ihnen, da dasselbe bei einem etwaigen Personal— wechsel mit den Dienstacten dem Amtsnachfolger überliefert werden muß, das Exemplar fraglicher Schrift im Gemeindeinventar einzutragen und in der Registratur aufzubewahren. Zugleich machen wir Sie darauf aufmerksam, daß die fragliche Handausgabe in der Buchhandlung des Großherzoglichen Staatsverlags zu Darmstadt zum Preise von 90 Pf. für das Exemplar käuflich zu beziehen st und daß beim Bezug in Partieen von mindestens 40 Exemplaren, etwa Seitens der landwirthschaftlichen Vereine, Consumvereine und dergleichen eine Preisermaͤßigung auf 80 Pf. pro Exemplar eintritt. Dr. Bredben. — eee, eee Betreffend: Die Ausführun Zu Nr. 6211. g des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 28. Juni 1880. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. Die im Großherzogthum seither geltenden, in unserem Aus— schreiben vom 15. November 1879(Amtsblatt Nr. 15) theils zu— sammengestellten, theils neu getroffenen Bestimmungen in Betreff der Maßregeln zur Unterdrückung von Viehseuchen sind nunmehr zum größten Theil durch das mit dem 1. April l. J. in Kraft tretende Reichsgesetz vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unter— drückung von Viehseuchen, und durch die zur Ausführung desselben vom Bundesrathe erlassene Instruction vom 24. Februar dieses Jahres sowie endlich durch die Großherzogliche Ausführungs verordnung vom 12. dieses Monats ersetzt worden, in welcher übrigens der Juhalt der seitherigen Vorschriften zum größten und wesentlichsten Theil Aufnahme und gesetzliche Bestätigung gefunden hat. Zu einem kleinen Theil haben jene Bestimmungen durch das Reichsgesetz und die Reichs— instruction auch Abänderungen, mehrfach aber erhebliche Erweiterung erfahren, letzteres namentlich im Anschluß an die nunmehr gesetzlich geregelte Entschädigungsfrage. Demgemäß hat sich fortan das Ver— fahren der Verwaltungs- und Polizeibehörden bei Abwehr und Unter— drückung von Viehseuchen nach jenen reichs rechtlichen Vorschriften und nach der Großherzoglichen Ausführungsverordnung vom 12. dieses Monats zu bemessen. An die Stelle der Bestimmungen unseres ge— dachten Ausschreibens vom 15. November 1879, welche wir zur Ver— meidung von Irrungen hiermit formell aufheben und ganz durch neue ersetzen wollen, sollen die folgenden instructionellen Vorschriften treten. §. 1. Von allen gemäß der§§. 9 und 10 des Reichsgesetzes erfolgten Anzeigen von Seuchenausbruch und Seuchengefahr haben die Ortspolizeibehörden alsbald dem Kreisamte Mitthetlung zu machen und dabei die von ihnen getroffenen Anordnungen anzuzeigen. Das Kreisamt wird alsdann prüfen, ob den bestehenden Vorschriften gehörig nachgekommen ist, und bei sich ergebenden Anständen die geeignete Remedur eintreten lassen, auch nöthigenfalls, insbesondere aber immer dann, wenn die ausgebrochene Seuche auf mehrere Orte verbreitet ist, die erforderlichen Anordnungen selbst treffen(L. 1 Absatz 2 der Verordnung). §. 2. Das Kreisamt hat, abgesehen von denjenigen Fällen, in denen nach der Verordnung unsere Genehmigung einzuholen ist, uns berichtliche Anzeige zu machen, wenn die Tödtung eines oder mehrerer Thiere angeordnet worden ist, für welche Entschädigung geleistet werden muß. Dem Bericht ist jedesmal die Schätzungs— urkunde beizufügen. Wenn für die, einer geregelten veterinärpolizei— lichen Controle unterstellten Schlachtviehhöfe oder öffentlichen Schlacht⸗ häuser auf Grund des§. 56 Absatz 2 des Reichsgesetzes strengere Absperrungsmaßregeln, als die in§. 56 Absatz 1 bezeichneten, aus— nahmsweise angeordnet werden sollen, so ist hierzu unsere vorgängige Genehmigung einzuholen. §. 3. Folgende Befugnisse und Obliegenheiten der Polizei⸗ behörden werden auf Grund des F. 1 Absatz 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 12. dieses Monats hiermit der Polizeiverwaltungs— behörde(den Großherzoglichen Kreisämtern) ausschließlich überwiesen: 1) die durch die Instruction vorgeschriebenen Publicationen im Kreis— blatt über den Ausbruch und das Erlöschen von Seuchen; 2) die Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur aus nahmsweisen Aus— führung von lebenden oder todten Thieren, im Falle des§. 9, und zur Oeffnung von Kadavern durch andere Personen, als approbirte Thierärzte, im Falle des§. 10 der Instruction; 3) die polizeiliche Ge— stattung der mindestens dreimonatlichen Absperrung eines der Toll— wuth verdächtigen Hundes, anstatt sofortiger Tödtung gemäß§ 19 Absatz 3 der Instruction; 4) die Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zum Wechsel des Standorts(Gehöfts) von Thieren, bezüglich deren der Verdacht der Ansteckung mit Wutbhgift vorliegt, im Falle des§. 25 der Instruction; 5) die Benachrichtigungen des General— Kommando's, in den Fällen des§. 36 Satz 1 der Instruction; 6) die Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Benutzung von Pferden Betreffend: Beginn des neuen Schuljahres. Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg Unter Hinweis auf unsere Ausschreiben in obigem Betreff in den vorderen Jahren empfehlen wir Ihnen, allgemein vorgeschrieben, am ersten Montag im Monat Mai, in diesem Jahre also außerhalb der Feldmark(Gemarkung) im Falle des§. 49 der In⸗ struktion; 7) die Ertheilung der polizeilichen Genehmigung zum Schlachten oder zur Verbringung von Rindvieh in andere Stallungen beziehentlich Gehöfte, sowie zum Weidegang, in den Fällen des 8. 75 der Justruction; 8) die Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Ueberführung von Thieren in andere Stallungen, zum Gebrauch solcher bei der Feldarbeit und zum Weidegang derselben, in den Fällen des §. 80 Ziffer 1, 2 und 3 der Instruction; 9) die Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Einführung von gesundem Rindvieh in ein Lungenseuchen-Gehöft,§. 82 der Instruction; 10) die Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Weiterbeförderung von Thieren auf Eisenbahnen, im Falle des§. 85 Absatz 2 der Instruction; 11) die Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Aus führung von der An— steckung an Lungenseuche verdächtigem Rindvieh, gemäß§. 86 Ziffer 1 und 2 der Instruction; 12) die Verlängerung der dreimonatlichen Frist zur Ausführung des Heilverfahrens bei räudekranken Schaf⸗ heerden, im Falle des§. 122 Absatz 3 der Instruction; 13) die Er⸗ theilung der polizeilichen Erlaubniß zur Ausfuͤhrung der zu einer räudekranken Heerde gehörigen Schafe behufs sofortiger Abschlachtung gemäß§. 126 Ziffer 1 und 2 der Instruction. §. 4. Bei der Abschlachtung von Thieren, welche von einem wuthkranken oder einem wuthverdächtigen Thiere gebissen sind(§. 23 der Instruction), ist jedesmal der Kreis veterinärarzt zuzuziehen. §. 5. Die Tödtung von seuchekranken Thieren hat, wenn dieselbe nicht auf dem Seuchengehöfte vorgenommen wird, auf dem Wasenplatz zu geschehen(vergl.§ 39 der Instruction). §. 6. Im Falle des Schlußsatzes des§. 62 der Instruction hat die Lokalpolizeibehörde jedesmal das Gutachten des Kreisveterinär— arztes über die anzuordnenden polizeilichen Vorkehrungen einzuholen. §. 7. Die Entfernung und Unterpflügung des Mistes von rotzkranken oder rotzverdächtigen Thieren hat durch Rindviehgespanne zu geschehen. Ingleichen sind zur Abfuhr und Unterpflügung des Mistes von lungenseuchekrankem Rindvieh in der Regel nur Pferde⸗ gespanne zu benutzen(vergleiche Anweisung zum Desinfectionsver— fahren§. 8). §. 8. Die Verzeichnisse der wegen Lungenseuche unter Be⸗ obachtung gestellten Rindviehbestände gemäß§. 75 der Instruction sind auch fortan nach dem in unserem Ausschreiben vom 15. November 1879(Amtsblatt Nr. 15) gegebenen Formular A. aufzustellen. §. 9. Die Maßregeln gegen die Verbreitung der Trichinen— krankheit der Schweine und die Uebertragung derselben auf Menschen sind bei Erlaß des Reichs-Viehseuchengesetzes für mehr gesundheits⸗ polizeilicher, als veterinärpolizeilicher Natur erachtet und des halb dort nicht berührt worden. Es bleiben hiernach für das Großherzog⸗ thum die seither bestehenden einschlägigen Bestimmungen(So. 56 und 57 unseres Ausschreibens vom 15. November 1879) in Kraft, welche dahin lauten: a. Ist durch die mikroskopische Untersuchung ein Schwein trichinös befunden worden, so ist der Bestand, aus welchem dasselbe stammt, möglichst zu ermitteln und sind sämmtliche Schweine, welche mit jenem in derselben Pflege und Fütterung gestanden, unter poli— zeilicher Beobachtung oder unter Stallsperre zu stellen. b. Sämmtliche Schweine, bei welchen hiernach sich der Verdacht auf Trichinose er⸗ gibt, dürfen ohne besondere kreis amtliche Erlaubniß nicht geschlachtet werden, und ist für den Fall des Schlachtens die mikroskopische Untersuchung immer anzuordnen; trichinöse Stücke sind unschädlich zu beseitigen. Selbstverständlich bleibt auch die auf der Instruction für Fleischbeschauer beruhende besondere Verpflichtung derselben zur An— zeige bei Fällen von Trichinose aufrechterhalten. Sie wollen die Ihnen untergebenen Localpolizeibehörden hiernach geeignet bedeuten. Darustadt den 18. März 1881.. v. Starck. Schaum. Friedberg am 16. April 1881. an saͤmmtliche Schulvorstände des Kreises. das neue Schuljahr, wie Montag den zweiten Mai beginnen und vorher eine Woche, also vom 25. bis 30. laufenden Monats einschließlich, Ferien stattfinden zu lassen, sowie die hierzu berechtigten Schüler am 23. April laufenden Jahres in eutsprechender Weise aus der Schule zu entlassen. treten müssen, wo noch Schulprüfung von uns abgehalten werden soll und gleichzeitig hiermit Verfügung hierüber eintreffen wird. Eine Abänderung hierin wird nur in wenigen Orten ein— Sollten sich in Ihrer Schule Kinder befinden, welche nach 8jährigem Schulbesuch durch eigene Schuld das Ziel des Volksschulunterrichtes nicht erreicht haben, so wollen Sie dieserhalb an uns berichten und dieselben keinesfalls eher entlassen, als bis unserseits auf Grund von Art. 21 des Schul⸗ gesetzes Verfügung ergangen ist. Alsbald nach sowie Klassen und Abtheilungen, ö Beginn des Schuljahres erwarten wir Ihre genauen Angaben über die im habten Versäumnisse, nach der s. Z. bekannt gegebenen Berechnungsweise, wie sie der allgemeine Lehrplan vorschreibt. Jahre 18800 stattge⸗ und der Schüler im neuen Schuljahre, geordnet nach Geschlecht, Dr. Braden. Dem Wilhelm Backert, Scribent aus Kulmbach, Albrecht Götz von Naila, Regierungsbezirk Oberfranken, Sebastian Graf von Rottweil.— Wegen Bettels 7e bestraft: Johann Ruhr von Liebenhausen, Kreis Gersfeld; Ludwig Maus von Bur Heinrich Wehn von Darmstadt.— Der Aufenthalt der Emma Ehrhard von Nieder-Mörlen ist unbekannt und zu ermitteln. Regierungsbezirk Oberfranken, dem Georg Holzer von Lahr, Kreis Hadamar, und dem wurde der Aufenthalt im Gebiete des Großherzogthums auf die Dauer von 2 untersagt.— Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Jahren August Karsch von Otzdorf, g⸗Gemünden; f 1 Stum la d die ke Lich U 9 * 1 9 9 0 4 4 9 2 — 90 1 Face * 0 der M des fe san N interne ungsre mann, Reichs die fa 0 Reichs von 1 Eilber lachen, batren suchte Gewes bekam mirs Berick der E Flatte zu einer dlachtung on einem U(J. 23 den. „ wenn auf dem istruction eterinar⸗ Azugolen. tes von gespanne ung des Pferde⸗ nonsver⸗ nter Be⸗ tuction pember ichinen⸗ lenschen Addeite⸗ dee dald pderzog⸗ 50 und „welche Schwein dasselbt „ welche ter poli⸗ mutliche gost et⸗ wlachtet stopische üblich zu neon für zur Au- Len die edtuten. — 9 * 8 e Darmstadt. Es wurde dem prakt. Arzt Dr. Mogk zu Offenbach der Charakter als „Geheimer Medicinalrath“ verliehen. — Es wurden ernannt der Hülfsgerichts— schreiber Jettel zu Osthofen zum Gerichtsvoll— eher daselbst, der Gerichtsvollzieher Fey zu Büdingen zum Gerichtsvollzieher in Friedberg und der Gerichtsvollzieher Koch zu Friedberg um Gerichtsvollzieher in Büdingen. Berlin. Der„Reichsanzeiger“ publicirt ine kaiserliche Verordnung, welche den Canonicus Stumpf in Straßburg ermächtigt, die Verleih— ing des Bisthums in partibus anzunehmen und »ie kanonische Institution als Coadjutor des Bischofs von Straßburg mit dem Rechte der Nachfolge zu empfangen. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ und andere Zeitungen sagen, entgegen er Meldung der„Prov. ⸗Corr.“, über die Reise es Kaisers nach Wiesbaden sei noch keine Fest— etzung getroffen worden. — 16. April. Die deutschen Delegirten zur nternationalen Münzconferenz, Geheimer Regier— ungsrath Schraut und Legatiousrath v. Thiel⸗ mann, sind heute nach Paris abgereist. — Dem Bundesrathe ging ein Antrag des Reichskanzlers zu, wonach mit Rücksicht auf ie fast um 2½ Millionen gestiegene Ziffer der eichsbevölkerung eine allmählige Ausprägung on weiteren 15 Millionen Einmarkstücken in Silber aus den im Besitze des Reiches befind— chen, in 339,000 Pfund bestehenden Silber— arren erfolgen soll. Ausland. Schweiz. Bern, 16. April. Die Berner degierung, welche vom eidgenössischen Justiz— Departement zur Berichterstattung über die etzte socialdemokratische Märzfeier aufgefordert war, erwiederte, sie habe jener Feier keine große Wichtigkeit beigemessen und deßhalb keinen Grund, ne diesbezügliche Untersuchung anzuordnen. Frankreich. Paris. Berichten aus Algier zufolge sind auf das Kanonenboot„Hyene“, velches die Küste der Insel Tabarque unter— suchte, von dem auf der Insel gelegenen Fort Gewehrschüsse abgegeben worden. Es ist nicht lekannt, ob die Besatzung des Forts aus Kru— mirs oder aus tunesischen Truppen besteht.— Berichte aus Tripolis bestätigen die Nachricht von er Ermordung der Mission unter dem Obersten latter durch Touareks etwa am 30. Februar. — 19. April. Barthelemy de St. Hilaire öffnete heute die Münzconferenz mit einer Lede, in der er die auswärtigen Vertreter will— bemmen hieß. Großbritannien. London, 19. April. Ord Beaconsfield, dessen Befinden sich in der Lacht verschlimmerte, ist heute früh kurz vor 5 Uhr gestorben. Italien. Rom, 15. April. Die Nach⸗ richten einiger Provinz-⸗Journale einer Ausrüst— ug oder Concentrirung von Kriegsschiffen sind ginzlich falsch.„Diritto“ constatirt mit Be— friedigung, daß die Journale aller Parteien den sahr günstigen Eindruck anerkennen, den das den 5 Verhalten Cairoli's in den letzten Tagen überall hervorgerufen habe. — 19. April. Cairoli theilte dem Cabinet mit, daß der König die Demission des Cabinets nicht angenommen habe. Der Ministerrath dis— cutirt die Frage wegen eines Vertrauens-Votums und etwaiger einzelner Veränderungen im Cabinet. Alle Minister stellten Cairoli ihre Portefeuilles zur Verfügung. Die Kammer nimmt in der nächsten Woche ihre Arbeiten wieder auf. Türkei. Constantinopel. Nach einer Meld— ung der„Ag. Havas“ zufolge sollen die Bot— schafter ermächtigt sein, mit der Pforte behufs Beschleunigung der Uebergabe der Griechenland zugesagten Gebietstheile zu verhandeln. Griechenland. Athen. Die griechische Regierung nahm den Vorschlag der Maͤchte an; dieselbe verlangt jedoch in ihrer Antwort die bisherige Versicherung der Mächte, daß die Türkei auch wirklich das Griechenland zuge— sprochene Gebiet übergebe. Rumänien. Bukarest, 15. April. Kammer der Deputirten nahm mit großer Ma— jorität das Gesetz, betreffend die Ausweisung von Ausländern, in derselben Fassung an, wie der Senat. Im Laufe der Debatte erklärte der Ministerpräsident Bratiano in Beantwortung einer Anfrage Jonescu's, der aus parlamentar— ischer Initiative hervorgehende Gesetzentwurf sei von der Regierung unterstützt worden, nicht etwa um einer auswärtigen Pression zu gehorchen, sondern weil sich im Lande Symptome zeigten, welche befürchten lassen könnten, daß Doctrinen des Umsturzes darin Wurzel zu fassen suchten. — 18. April. Bratiano theilte der Kammer mit, daß das Cabinet dem König seine Demis— sion eingereicht habe und daß er, Bratiano, be— auftragt sei, bis auf Weiteres die Geschäfte zu leiten. Rußland. Petersburg, 15. April. Die Hinrichtung der wegen des Kaiser-Mordes Ver— urtheilten ist auf dem Semenoff'schen Platze heute vollzogen worden und war um 10 Uhr beendet. Die Vollstreckung des Urtheils der Jesse Helfmann bleibt wegen deren Schwanger— schaft bis nach deren Entbindung ausgesetzt. Bei der Execution des Michailoff war der Strick vor— her zweimal gerissen. Auf den Straßen, die an dem Richtplatze angrenzen, war eine große Menschenmasse angesammelt, die Ordnung ist aber nirgends gestört worden. — 16. April.„Porjadok“ zufolge erfolgte gestern der Urtheilsspruch des hiesigen Universi— tätsgerichts über die 204 hiesigen Studenten, welche die Vorschriften der Universität verletzt hatten. Es wurden 18 relegirt, 71 erhielten 3—7tägigen Arrest mit der angedrohten Aus— schließung im Wiederholungsfalle, 100 erhielten einen Verweis, während 15 freigesprochen wur— den. Bei der Straffestsetzung wurde das frühere Verhalten der Betreffenden in Betracht gezogen. — Der„Golos“ meldet aus Kiew, am 11. April habe die dortige Polizei eine geheime Druckerei entdeckt und dabei drei Personen verhaftet. Die strengsten constitutionellen Regeln entsprechende Aus Stadt und Land. S. Friedberg, 19. April. In der am 16. d. M. stattgehabten öffentlichen Sitzung des Gemeinderathes machte der Bürgermeister zunächst die Mittheilung, daß nach einer Zuschrift des Königlichen Oberpräsidiums der Provinz Hessen-Nassau der König von Preußen mittelst allerhöchster Ordre vom 28. v. M. der Bürgermeisterei der Stadt Friedberg gestattet hat, gelegentlich des Herbst⸗ Pferdemarktes Ausspielungsloose in den Kreisen Hanau, Gelnhausen und in dem Bezirke der Stadt Frankfurt zu vertreiben. Ferner wurde mitgetheilt, daß zum Zwecke der Vorarbeiten für eine Wasserversorgungs-Anstalt die Ingenieure der Firma Aird& Made gegenwärtig mit den Nivellements und Vermessungen beschäftigt seien. Von Seiten des Großh. Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Steuerwesen, ist eine Zuschrift bezüglich des Betriebs und Standes der Katasterarbeiten in der Gemarkung Friedberg zur Kenntnißnahme eingelaufen, aus der hervorgeht, daß die genannte Behörde den aus— führenden Geometer zur möͤglichsten Beschleunigung der Parzellenvermessung der Stadtgemarkung Friedberg auf— gefordert hat. Zu der am dritten Feiertag stattfindenden Inspeetion der gesammten Feuerwehr ist eine Einladung an den Stadtvorstand seitens des Oberbrandmeisters erfolgt.— Der Gemeinderath beschloß bei der vorge— setzten Behörde eine Abänderung der Feuerlöschordnung der Stadt Friedberg zu beantragen, wonach diejenigen Verpflichteten, welche bei angeordneten Uebungen oder beim Aus rücken der gesammten Mannschaften fehlen, in eine Geldstrafe von 1 bis 10 Mark verfallen Die Uebersicht der wirklichen Einnahmen und Ausgaben der Realschule dahier für 187980 wurde nicht beanstandet. Für die Klelnkinderschule sollen verschiedene, zur inneren Einrichtung gehörige Anschaffungen auf dem Submissions⸗ wege vergeben werden; zur Herrichtung eines Holzstalles für diese Schule soll ein in der sog. Knorr'schen Hof- raithe befindlicher kleiner Bau verwendet werden. Der von dem Turnverein vorgelegte Vertrag über die Mit⸗ benutzung der Turnhalle durch die Realschule wurde genehmigt. Friedberg. Am 25. Mai findet hier die Delegir⸗ tenversammlung des Verbandes der landw. Consumver⸗ eine statt. Allerlei. Pest, 14. April. In Czongrad drang das Wasser in die Stadt, nur mit vieler Mühe gelang es, dem Ein⸗ dringen Einhalt zu thun. Fünf Gassen mit 170 Häusern sind überschwemmt. In Szegedin ist das Wasser um einen Schuh höher als während der jüngsten Katastrophe. Die Gefahr ist groß; an der Verstärkung des Dammes wird mit allen Kräften gearbeitet. Smyrna, 13. April. Nach den letzten sind die Opfer des Erdbebens auf der ganzen Insel Chlos 8000 Todte und 10,000 Verwundete. Die am meisten heimgesuchte Ortschaft ist Nevita, in welcher 1200 Menschen ihr Leben verloren haben. Der Stoß am letzten Montag Schätzungen bewirkte eine Senkung der Insel um einen Meter. Die Bevölkerung wandert massenhaft aus. Pfennig ⸗Sparkasse. Sommelstellen. Einleger. Betrag. M. Pf. Uebertrag vom 9. April. 559 251 55 1. C. Bindernagel. 36 12 25 2. W. Bernbeck 108 40 15 3. Ph. Billau. 68 34 65 4. Th. Kranz 8 59 25 95 5. H. Flaschenträger. 87 38 45 917 403 00 NB. 43 haben neu eingelegt. Friedberg den 16. April 1881. g Haupt⸗Sammelstelle: Vorschuß⸗ und Credit-Verein, e. G. Israelitischer Gottesdienst in Friedberg. Beginn: Freitag Abends 6½ Uhr. Samstag Morgens 8 Uhr. PHolzversteigerung. rd Nechsten Dienstag den 19. April l. J., Vormit⸗ a U 81 10 Uhr, kommen auf dem evangelischen Friedhofe N hier 20 Stämme Birken⸗Werkholz und 20 Haufen Birken-Reisig zur Versteigerung. Vilbel den 14. April 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Vilbel. e Hinkel. Arbeits-Versteigerung. 191 Meinalstraße öffentlich in Aceord gegeben werden. Vilbel, 19. April 1881. Brod, Bezirks bauaufseher. Störungen der Perlode. 3 305 U 1 ö 10 1 Samstag den 30. d. Mts., Nachmittags 5 Uhr, fall auf dem Rathhaus zu Dortelweil das Anfahren, Setzen und Kleinschlagen der Unterhaltungssteine für die (Special Arzt lr, Kirenhofrer, Straßburg (Elsaß), heilt nächtl. Bettnässen, Pollut., Impot., Holzversteigerung. sortimente versteigert werden: 141 Rm. Buchen-, Eichen- und Nadel-Scheiter, 30 Rm. Eichen- und Nadel-Knüppel, 237 Rm. Buchen-, Eichen- und Nadel-Stöcke, 3550 Wellen Buchen-, Eichen- und Nadel-Reisholz, ö worunter 25 Rm. Buchen⸗Erbsenreiser. * Die Zusammenkunft ist Vormittags 9 Uhr am Forst⸗ garten in der Hauptschneise. Butzbach im April 1881. Großherzogliche Bürgermeisteret Butzbach. Küsch el. Ausschußß⸗Thonröhren von 3“ bis 18“ Weite werden billigst abgegeben bel(ept. 22/ IV.) 7 0* + Zacharias Hütsch, Frankfurt am Malin, Gutleutstraße, gegenüber der neuen Kaserne. 1334 Montag den 25. April sollen im Butzbacher soll ein der Gemeinde zustehender f Stadtwald, Distrikt Sommerberg, nachverzeichnete Holze gehaltener Fas 2* Fiaselochs⸗Versteigerung. 1490 Montag den 25. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, chwerer und sehr gut elochs auf dem Bürgermeisterei-Büreau öffentlich versteigert werden. Kloppenheim den 19. April 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Kloppenbeim. eim. Bekanntmachung. 1481 Bei der am 28. Februar J. J. in dem Maibacher Gemeindewald abgehaltenen Holzversteigerung ist das Bau-, Werk- und Nutzholz genehmigt worden. Die am 23. Marz l. J. abgehaltene Holzversteigerung hat die Genehmigung erhalten und ist der erste Abfahrtag auf den 20. d. M. bestimmt worden. Malbach den 14. April 1881. Großherzogliche Buͤrgermeisterei Matbach. Philtppi. 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Eine erste Restauratton, eine altdeutsche Weinstube, Bierhallen renommirter Brauereien, Conditoreien, Café's, Aepfelweinhalle zc., elettrische Eisenbahn, Aussichtsthurm mit electrischem Aufzug, natürliche Eisbahn, Riesenfernrohr. Täglich Nachmittags und Abends Concerte der berühmten Capelle des Königlichen und Hof⸗ musikdiectors Bilse vom Berliner Concerthaus. Ausstellungszeitung erscheint zweimal wöchentlich, Auflage 5000, Bestellungen bei allen Buchhandlungen und Postanstalten, in Commission bei Heinrich Keller in Frankfurt a. M. Alleinige Annoneen-Annahme Haasen— Reich illustrirter Catalog von dauerndem Werth. Eintrittspreis von 10 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends 1 Mark pro Person. Familienkarten für die ganze Dauer der Ausstellung 30 Mark, Abonnements werden jetzt schon angenommen im Bureau der Ausstellung, Kirchnerstraße 3, Frankfurt a. M. stein& Vogler. Frankfurt a. M., Mitte April 1881. Die inter⸗ das großartige Gesammtbild. Im Der Ausstellungsvorstand. eee eee eee eee e ee eee ee Beseitigung von Schleimhusten! Herrn Fenchelhonig-Fabrikanten L. W. Egers in Breslau. 1476 Vor 2 ) Der L. A Eisenbahn-Directions-Bezirk Hannover. Königliches Eisenbahn-Betriebs Amt(M.⸗W.⸗B.). Neubaustrecke Friedberg-Hanau. Submission auf die Ausführung der Bauarbeiten und die Material-Lieferungen zur Herstellung des Stations— gebäudes auf dem Nordbahnhof Hanau, die Ausführung der Arbeiten und Lieferungen soll unter Ausschluß der Dachdecker⸗, Klempner- und Ofenarbeiten ungetheilt ver geben werden. Zeichnungen, Bedingungen, Massen- und Preisver⸗ zeichnisse liegen in unserem Geschäftslocale(bei Herrn Eisenbahnseeretär Rettig) hierselbst, sowie in Friedberg bei dem Herrn Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspeetor Francke zur Einsicht offen und werden die Zeichnungen zum Preise von 3 Mark, Bedingungshefte zum Preise von 2 Mark bei den genannten Stellen abgegeben. Offerten sind an uns bis zum Dienstag den 10. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, einzureichen. Cassel den 5. April 1881. 1413 bieschülb-Berlauf Eberstadt an der Bergstrasse. Eine in der Mitte des Ortes gelegene große Hof— raithe, worin selt langen Jahren ein Branntwein- und Essig⸗Geschäft vortheilhaft betrieben wird, soll mit sämmt⸗ lichem Geschäfts-Inventar aus freier Hand verkauft werden. Das Etablissement eignet sich für jeden Geschäfts— betrleb und besitzt Wasserlestung.— Ländereien können auf Verlangen dabei gegeben werden. Offerten sind zu richten unter D. 4024 an Rudolf Mosse in Frankfurt u. Mi. Der Ludwigsbrunnen bei Groß⸗Karben ist aus freier Hand zu verpachten. Cautionsfähige Bewerber wollen sich wenden an die Freiherrlich v Leonhardi'sche Reutberwaltung zu Klein-Karben. Ein wachsamer Hund wird zu kaufen gesucht. 1486 Fr. 1220 Jahren habe ich 3 Flaschen von Ihrem Fenchelhonig“) angewandt, welcher mir den Schleimhusten völlig beseitigt, wo ich Ihnen herzlich danke für Ihr gutes Mittel. mit umgehender Post 5 ganze Flaschen erster Sorte mit blauem Siegel und gelbem Etiquette zukommen lassen, wofür Sie 9 Mark per Postanweisung erhalten. 6. Egers'sche Fenchelhonig ist in Friedberg allein ächt zu haben bei Jos. Hoffmann. Mader, Bleicher. Haßbergen, Amt Hoya, 16. April 1879. Wollen Sie mir gef. Joh. Wöhler, Mühlenbesitzer. Wegzugshalber Große Versteigerung. Moutag den 25. April 1881 und eventuell die fol⸗ genden Tage, jedesmal Morgens 8 Uhr anfangend, werden in der Behausung des Uhrmachers Arthur Meisinger in Bad-Nauheim folgende Gegenstände öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert: 20 Regulateure, 40 Wand-Uhren, 50 Taschen-Uhren, 60 Talmi- und sonstige Uhrketten, eirea 10 Dutzend vergoldete Uhrketten, Wecker ꝛe. Goldwaaren: eirea 30 Broschen, 100 Paar Ohrringe, 40 Medaillons, 25 Kreuze, 75 goldene Ringe, goldene Schlüssel, Man— schetten- und Kragenknöpfe ꝛe. in großem Vorrath. Ver⸗ silberte Waaren; Messer, Löffel, Gabeln, Leuchter, Huilliers und sonstige Tischgeräthe. Optische Waaren: großer Vor— rath in Brillen, Pineenez, Barometern, Thermometern aller Art, Fernröhren, Loupen ꝛc. ꝛc. 1 feiner Laden⸗ tisch mit 2 feinen Glaskasten. Mobiliar: 1 Pianino, 8 vollständige Betten, diverse Sophas, Commoden, Tische, Consols, Schränke, Stühle, Spiegel, Teppiche, Oel— bilder ꝛe., sowie sümmtliche Haus- und Küchengeräth⸗ schaften. Sämmtliche Mobiliargegenstände sind noch fast neu und in gut erhaltenem Zustande. Bad-Nauheim den 11. April 1881. Heutzenröder, Gerichts-Vollzieher. Wohnungen in Bad-Nauheim. In schönster Lage am Alieenplatz sind einige kleinere und größere unmöblirte Wohnungen mit Baleons und Garten, für längere oder kürzere Zeit, verhältnißmäßig billig zu vermiethen, eventuell kann auch das betreffende Wohnhaus käuflich mit einer kleinen Anzahlung erworben werden. Jean Wörner jun. 1473 in Bad-Nauheim. Kleesamen in feinster Qualität, von Seide ge⸗ reinigt und höchster Keimkraft, bei 985 Milli. Feriscli. In der Kohler und Teller'schen Buchdruckerei in Offenbach a. M., Domstraße Nr. 18, kann ein Setzerlehrling eintreten. 1471 Preis Bei Bezügen von 200 Centnern stellt Theater in Friedberg. (Casino- Saal.) un Gastspiel des Herrn Ltebig vom Stadttheater in Mainz. Donnerstag den fl. April 1881. Neu! Zum Erstenmale: Neu! Dr. Klaus. Lustspiel in 5 Aeten von Ad. L' Arronge, Verfasser von„Hasemanns Töchter“. Repertoirstück aller deutschen Bühnen. Freitag den 22. April 1881. 9. Gastdarstellung des Hanauer Stadttheater-Ensemble. Die Hochzeitsreise. Lustspiel in 2 Aeten von Roderich Benedix. Hierauf: Das Versprechen hinterm Herd. Liederspiel in 2 Aufzügen von Baumann. Alles Uebrige bekannt. 1483 Unter Bezugnahme auf die in Nr. 44 des Oberh. Anzeigers vom 12. April l. J. erschienene, die Voß'schen Katarrhpillen betreffende Bekanntmachung, erklären wir, daß diese Pillen in unseren Apotheken nicht mehr ge⸗ führt und verkauft werden. Friedberg und Nauheim den 16. April 1881. Fr. Jos. Lühn. C. Görtz. 1482 Kranz. Volschuß-& Cteditverein zu Wohnbach. Eingetragene Genossenschaft. Dienstag den 26. April d. J., Nachmittags 1 Uhr, Generalversammlung auf dem Rathhause dahier. Tagesordnung: 1) Vorlage des 1880r Rechenschaftsberichts, der Ge— schäftsbilanz, Beschlußfassung über Gewinnvertheil⸗ ung und die dem Vorstande zu ertheilende Decharge. 2) Forterbung der Einlage der Vereinsmitglieder. 3) Ergänzungswahl des Vorstandes und Ausschusses. Alle Mitglieder des Vereins werden hierdurch ein— geladen. Wohnbach den 19. April 1881. Der Vorsitzende des Ausschusses: Philipp Pfeifer VI. 1492 e. e—— 3 Im Kleidermachen in und außer dem Hause empfiehlt sich 1497 a Julie Mahr. Warme Päder jeden Freitag und Samstag von 10 Uhr ab. Friedberg. 1468 Zwei gute braune 1002 C. Walter. Ein Zug⸗ und Ackerpferd 4 hat zu verkaufen 1 Iflbenstadt. 1 P. Haas II. Wittwe. 5 88 H. v. Gimborn's Schreib⸗ und Copir⸗Tinten zeichnen sich durch lebhafte Farbe, große Flüssigkeit und schnelles Trocknen aus und liefern nach längerer Zeit scharfe, nie bleichende Copfen. Lager in den diversen Sorten, sowie auch in rother Tinte, blauer Tinte, Stempelfarben, flüssigem Leim ꝛc., befinden sich bei den bekannten Schreibmateriallen⸗ Handlungen. 3 C0 2 0 1 Per 25. April 6 Eröffnung des 2. Frühjahrs⸗Cursus für Erlernen des Kleidermachens, als; Maaßnehmen, Zuschneiden, Richten und Anprobiren innerhalb 4 Wochen. Frau Lehrer Hess, Mathildenstift. 76 1448 1307 Ihr sehr reichhaltiges Lager in Assenheim den 20. April 1881. Verantw. Red.: Car! Bindernagel. 1488 Kost und Logis im Hause. 1485 Druck und Verlag von Carl Bindernagel. 8. Gastdarstellung des Hanauer Stabttheater⸗Ensemble 5 8 9— 18 — Bette an die wir J. und L Karl Ke Karl 5 August Dibrinu Johann Dapld Ludwig Peter 5 Alob! Veopold Helnrit Frledrif Ludwig Betr beson! Justi Augen in den Pfand Gegen deichnu Garten Beit [rage Betref des g. 110 Angeket die Hi der B werden Zetoͤdte gedacht Wetre und zu Sanfer, 1 2 Uh 0 Lege U ume Aar*