Samstag den 18. Juni. MN 71. berhessischer Anzeiger. Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Seotg Groß. ü 5 „ Den. Kümmich zum 1. Juli 1881 unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung er Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 0 ac. nannten Termine anderen Angehörigen 10 i i. J 1 N. Anzeige. hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befin mittags 2 Uhr Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. 2. Quartal laufenden Jahres. Friedberg den 16. Juni 1881. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im 2. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück⸗ e befindenden Ortsbürger und die, welche haben wir auf Montag den 4. Juli 1881, ohne Ortsbürger zu werden, Dr. Braden. Lorenz Dey von Nieder-Mörlen, Georg Brauburger von Ober⸗Wöllstadt, Johann Philipp Ftitz von Ober⸗Wöllstadt, Georg Köbel II. von Ober⸗Wöllstadt, Peter Stengel Groͤninger von Büdesheim, Balthasar Fr. Klehm von Büdesheim, Johannes Weisbecker von Heldenbergen, II. von Ostheim, gehetrathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des rüheren Kreises Vilbel und Dienstag den 5. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier für die zur Ausschwörung des Verfassungseides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. dlichen unten Verzeichneten zugleich bei Z Mark Strafe vorladen lassen und bis folgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden. Zugleich werden wir in dem erstge— Sie wollen Schütz III. von Ober-Wöllstadt, Heinrich Johannes Huber IV. von Steinfurth, Heinrich Wilhelm Isaac Pfad von Vilbel. A ꝛessin Karl und die Prinzen Heinrich und Wilhelm immer sid heute nach der Schweiz abgereist. In. 5 Nu rk in 1 1 1 tardt, 1 1 1 17 Nn 1 heir ö wurde zum Ministerialsecretär, der Kreisassessor Dr. Freih. v. Wedekind in Büdingen zum Kreis— Hornberg aus Fränkisch-TCrumbach zum Kreis— aber nachgeben, und um dieser unpraktischen Be— Deutsches Reich. Darmstadt, 15. Juni. Die Frau Prin⸗ — Der Kreisassessor Dr. Breidert in Mainz assessor in Mainz, der Kreisassessor Dr. Melior n Alsfeld zum Kreisassessor in Büdingen und der Regierungsaccessist Dr. Freih. v. Gemmingen— assessor ernannt. — Militärdienstnachricht. v. Herff, Sec.⸗Lt. vom Feldart.⸗Regt. Nr. 15, wurde in das Großh. Feldart.⸗Regt. Nr. 25 versetzt. Berlin, 15. Juni. Reichstag. Bei der dritten Berathung des Unfallgesetzes nahmen in der Generaldiscussion Simmern, Lasker und Freund gegen die Vorlage, v. Kardorff und Helldorf für dieselbe das Wort. Staatssecretär v. Bötticher erklärt, die Staatsregierung habe lebhafte Bedenken gegen den Beschluß zweiter Lesung, der den Staatszuschuß ablehne und den minder begüterten Arbeiter mit Theilen der Prämie belaste. Die Regierung halte auch die Reichsversicherungsanstalt für besser, als Landes⸗ versicherungsanstalten. Er wolle in diesem Punkte stimmung willen nicht auf den Segen des ganzen Gesetzes verzichten. Der Reichstag genehmigte in der Specialdebatte über das Unfallgesetz die die§§. 1, 2 und 2a unverändert. Er lehnte dagegen den Antrag von Buhl, die Reichsver⸗ sicherungsanstalt wieder herzustellen, mit 161 gegen 105 Stimmen ab. Er nahm ferner die F. 3—13 nach den Beschlüssen zweiter Lesung an und lehnte die Anträge von der Fortschritts— und der conservativen Partei(die Prämie nur dem Arbeitgeber aufzulegen) ab. Die folgen— den 88. bis zum F. 55 wurden gleichfalls nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.— In einer Abendsitzung werden sodann in der Fort— berathung des Unfallgesetzes zu Art. 56 eine Reihe von Anträgen eingebracht, welche in zweiter Lesung bereits abgelehnt waren. Dar— auf wird§. 56 abermals in der Fassung der zweiten Lesung angenommen und der Rest des Hesetzes unverändert genehmigt. Bei der Ab— stimmung über das ganze Gesetz wird der Ent— wurf in namentlicher Abstimmung mit 145 gegen 108 Stimmen angenommen. Der Präsident gibt sodann die übliche Uebersicht, das Haus spricht — aus, sodann verliest der Staatssecretär Bötticher die Cabinetsordre über den Schluß des Reichs— tags. Mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser schließt die Sitzung und die Session. — Die deutsche Reichspartei erklärt die Mel— dung des„Deutschen Tageblatts“ von einem Ausscheiden des Herzogs v. Ratibor, des Fürsten Pleß, des Grafen Frankenberg und des Grafen Bismarck aus der Partei officiell für unwahr. Hamburg, 15. Juni. Sitzung der Buͤrger— schaft. Senator Petersen empfiehlt in warmen Worten die Annahme des Senatsantrages. Die Sitzung dauerte bis nach 2 Uhr Nachts. Nach dem Senator Petersen sprach Handelskammer— präsident Lutteroth für die Annahme des Ver— trages. Im weiteren Verlaufe der Sitzung sprachen Richter, dessen Rede mehrfach durch Unruhe unterbrochen wurde, gegen den Antrag, sodann Dannenberg ebenfalls gegen denselben; Dr. May für, Dr. Levy dagegen und Senator Versmann für den Anschluß. Ein von Dannen— berg gestellter Antrag auf Verweisung an einen Ausschuß von elf oder neun Mitgliedern wurde nach Schluß der Debatte abgelehnt und hierauf der Vertrag mit 106 gegen 46 Stimmen, also mit 5 Stimmen über die erforderliche Zweidrittel— Majorität angenommen. Karlsruhe, 15. Juni. Der„Karlsruher Zeitung“ zufolge wurden die zwischen den ba— dischen und schwedischen Bevollmächtigten wegen Errichtung eines Ehevertrages zwischen der Prin— zessin Victoria von Baden und dem Kronprinzen von Schweden gepflogenen Unterhandlungen gestern abgeschlossen. Der Vertrag wurde vor— behaltlich allerhöchster Ratification unterzeichnet. Ausland. Schweiz. Bern, 16. Juni. Der National— rath genehmigte einstimmig ohne Debatte den Handelsvertrag mit Deutschland und die Ueber— einkunft über den Schutz des literarischen und künstlerischen Eigenthums. Frankreich. Paris, 14. Juni. Die Kammer genehmigte einstimmig die Supplementar-Credit— Forderung von 14 Mill. Fres. für die Expe— dition nach Tunis. Der Kriegsminister Farre erklaͤrte dabei, der Zweck der Expedition sei einzig der gewesen, den Einfluß von Frankreich und die Sicherheit von Algier festzustellen. Dies sei mit moͤglichst wenigen Opfern erreicht.— Der Senat nahm in erster Lesung den Gesetz kammer. Ministerpräsident Depretis legt die Ansicht der Regierung dar über die hauptsäch⸗ lichsten Punkte des Wahlreformentwurfs, näm⸗ lich die Wahlfähigkeit und den Wahlcensus. Bezüglich der Frage des Absolvirens der zweiten Classe der Elementarschule und des Wahlcensus von 19 Lire 18 Cent. mache das Ministerium eine Cabinetsfrage. Eine Anfrage Crispi's be⸗ antwortend, sagt Depretis, das Cabinet faßte bezüglich des Listenserutiniums noch keinerlei Beschluß. Crispi wiederholt, er sei für das Listenscrutinium mehr noch als für die Erwei⸗ terung des Stimmrechtes. Die Kammer beschloß im weiteren Verlaufe der Sitzung die geheime Abstimmung und lehnte mit 314 gegen 39 Stimmen das Amendement Forti ab, welches alle majo— rennen und im Besitze der politischen und buͤr— gerlichen Rechte befindlichen Italiener für wahl— fähig erklären wollte. Die Kammer lehnte die Amendements von Borgh und Crispi zur Wahl— reform, letzteres mit 220 gegen 154 Stimmen ab. Sodann nahm sie den Artikel 1 an in der Fassung, die zwischen Ministerium und der Com⸗ mission vereinbart war. Der Art. 2, die Be⸗ dingung für die Ausübung des Wahlrechts ent— haltend, wird genehmigt; der Art. 3, worin das Ministerium unter Stellung der Vertrauens— Frage die Bedingung des Wahlrechts auf eine Steuer von 19 Lire 18 Cent. festgesetzt, mit 203 gegen 173 Stimmen angenommen. Türkei. Constantinopel, 13. Juni. Der Austausch der Ratifikationen der türkisch-griech— ischen Convention fand gestern statt. In Er— mangelung eines diplomatischen Instrumentes ad hoc verzeichneten die Botschafter von Ruß— land und Frankreich den Beitritt ihrer Regier— ungen in besonderem Protokoll. — 13. Juni. Die Anklage gegen die an— geblichen Moͤrder des Sultans Abdul Aziz wurde heute entworfen; für das Prozeß-Verfahren wird ein Saal im Nildiz-Kiosk hergerichtet. — 14. Juni. Die Pforte richtete an ihre Vertreter ein Circular, das einem Proteste gegen das Deeret des Bey von Tunis gleichkommt, nach welchem Roustan die Leitung der auswaͤr⸗ tigen Angelegenheiten übertragen wird. Rumänien. Bukarest. Die Vorlage über die Convertirung der rumänischen Schuldver— schreibungen wurde in saͤmmtlichen Kammersec— tionen gutgeheißen. Bulgarien. Sosia, 16. Juni. Fürst entwurf über den obligatorischen Unterricht an. dem Präsidium und den Acud den Dank „* 1. Italien. Rom, 15. Juni. Deputirten— Alexander begab sich gestern behufs militärischer Inspection nach Voratza und wurde dort von . ͤ ᷣͤ:x—— — ——..——————— —— einer über 20,000 zählenden Menschenmenge enthusiastisch begrüßt. Der Fürst empfing De— putationen aus Beocovatz, Orcanie und Voratza, welche Adressen überreichten, worin die Zustim— mung zu den vom Fürsten gestellten Bedingungen ausgesprochen wird. Mehrere Deputationen von Natlonalreservisten trafen während der Reise des Fürsten zur Beglückwünschung desselben ein. In Kurzem wird ein Decret des Fürsten Alexander erwartet, welches ein Plebiscit anordnet, bei welchem die Bevölkerung aufgefordert werden wird, sich für oder gegen die Aufrechterhaltung des Fürsten auf dem bulgarischen Thron zu er— klären. Ein Protokoll wird das Ergebniß der Berufung an das Volk verzeichnen, worauf die Wahlen abgehalten werden. Die Wahlen zur National-Versammlung sind vorläufig auf den 26. Juni in Aussicht genommen. Griechenland. Athen, 16. Juni. Das Cabinet ist jetzt durch die Ernennung Roma's zum Cultusminister, Kikaki's zum Justizminister und Athanassiadi's zum Finanzminister vervoll— ständigt worden. Aus Stadt und Land. r. Friedberg, 16. Juni. Heute Nachmittag er— tranken beim Baden am sogenannten Kinderstuhle zwei Knaben im Alter von 14 und 16 Jahren. Beide waren sehr beanlagt und die Freude ihrer Angehörigen. G. Nieder⸗Wöllstadt, 16. Juni. Heute Nach- mittag brach durch die Unvorsichtigkeit zweier Kinder von 4 und 6 Jahren in der Hofraithe des Gutsbesitzers und Landtagsabgeordneten Fr. Weith dahier Feuer aus, das in kurzer Zeit dessen beiden Scheuern vollständig ein⸗ äscherte. Allerlei. P. A. Frankfurt. Der 15. Juni gehörte zu den bis jetzt am zahlreichsten besuchten und überhaupt zu den brillantesten Tagen der Ausstellung. Tausende drängten sich sowohl im Ausstellungspalaste und im balneologischen Gebäude, als auch im Garten selbst, speeiell an der elektrischen Eisenbahn und vor den Anneybauten. Gegen 2 Uhr war in beiden Restaurationen kaum ein freier Platz zu finden. Dasselbe galt Nachmittags von den Kaffeehäusern und Bierpavillons. Auch die neu eröffnete Blumen ⸗Ausstellung und die damit verbundenen prächtigen Anlagen der Gartenbau-Gesellschaft zogen eine große Menschenmenge an sich. Wiesbaden. Dem„Rh. K.“ entnehmen wir: Aus Nizza werden uns Ausschnitte aus dortigen Blättern ge— schickt, in welchen ganz ungeheuerliche Dinge aus Wies— baden berichtet werden. Danach sollen hier zahlreiche Verhaftungen stattgefunden haben. Seit einiger Zeit schon hätte die deutsche Polizei geheimnißvolle Andeut⸗ ungen über ein Complot gegen den Kaiser Wilhelm er— halten. Nach bestimmten Nachrichten solle derselbe im Laufe des Monats Juni ermordet werden. Vor einigen Tagen habe er persönlich die Abschrift eines nihilistischen Manifestes an den Zaren Alexander 111. erhalten. Diese nihilistische Proelamation hätte ihn lebhaft angegriffen. Unter den verhafteten Personen seien einige, die schon Rede hätten stehen sollen, aber nur ausweichend geant⸗ wortet hätten. In einem Hause der Stadt habe man eine große Quantität Pulver und Bomben beschlagnahmt. Der Eindruck auf den Kaiser sei der allerschlimmste ge— wesen, die Bestürzung in Berlin groß, die große Truppen⸗ revue in Potsdam deßhalb abgesagt u. s. w. Daß die Ausstreuung von solchen Unwahrheiten dem Besuch von Wiesbaden nur schaden kann, liegt auf der Hand; sie sind indeß nur der französische Aufputz von Sensations⸗ nachrichten, die einigen deutschen Blättern von hier aus berichtet wurden. München. Aus Frankenheim wird dem Münchener „Frdbl.“ geschrieben:„Vom hiesigen Orte trug ein Orts— bürger ein Kind in einem Büchsenranzen nach Weidenthal zur Taufe, verlor(I) es aber unterwegs in strömendem Regen. Nachdem er seinen Verlust bemerkt, kehrte er um, fand es noch am Wege unversehrt liegen und brachte es, nachdem er es im Wirthshause abgewaschen, zur Taufe. Bis jetzt befindet sich der Täufling im besten Wohlsein. Zürich. Ueber ein, am 13. Juni stattgehabtes Erd⸗ beben hört man: Am heftigsten scheint es in Bex gespürt worden zu sein. Demselben ging ein Geräusch voraus, ähnlich dem Gesumme einer fernen Volksmenge, dann folgte zuerst ein schwaches, dann stärkeres Krachen. Die Leute befanden sich wie unter einem Alpdrucke. Manche bekamen Ohrensausen, andere fühlten krampfhafte Schmer⸗ zen in der Gegend der Herzgrube. Die Erschütterung war so groß, daß einige Holzstöße umfielen. In Mon⸗ treux schlugen die Glocken an und manche Häuser krachten. Von Lausanne erhalten wir die Notiz, daß die Stöße in der Richtung von Südost nach Nordwest erfolgten und sogar einige kleinere, im Hause unseres Correspondenten befindliche Glocken zum Anschlagen brachten. Ein anderer Stoß wurde um 4½ Uhr verspürt. Ueber die Richtung, welche das Erdbeben genommen hat, lauten die Nach⸗ richten noch verschieden; doch stimmen die meisten darin überein, daß der Stoß von Westen nach Osten ging. Paris, 15. Juni. Die Delegirten der parlamentari⸗ schen Commission für den Simplon-Durchstich reisen morgen ab. Sie gehen nach St. Mauriee, über den kleinen Bern⸗ hard nach dem Thal von Aosta. Sie werden am Sonn⸗ ba in Malland eintreffen und über den Simplon zurück— ehren. 5 Bouillon. Den 1870-1871 hier gestorbenen und begrabenen deutschen Soldaten ist hier ein Denkmal er⸗ richtet worden. Es wurde von dem deutschen Comite dem Schutze der städtischen Behörden übergeben. Rom, 16. Juni. Bischof Stroßmayr und der Agramer Canonikus Roki sind gestern hier eingetroffen, um die Hierherkunft der Ende Juni erwarteten großen slavischen Wallfahrt vorzubereiten. Erzerum. In Typhon hat ein ernstes Erdbeben stattgefunden, wobei 100 Personen ihr Leben verloren, etwa 60 Verletzungen davontrugen, und eine große Anzahl Häuser zerstört wurde. Unter den am Leben Gebliebenen herrscht großes Elend. Aden, 12. Juni. Nach einer Meldung von heute sind die Mitglieder der zur Erforschung des Innern des Landes von Assab aus abgegangenen sitalienischen Expe— dition, bestehend aus einem Unteroffizier, 4 Soldaten und 10 Seesoldaten, von den Eingeborenen niederge— macht worden. Nähere Nachrichten über den Vorgang selbst, sowie über Zeit und Ort, wo derselbe sich zutrug, sind noch nicht eingegangen. New-Nork. Aus Quebeck hier eingegangenen Meld— ungen zufolge hat in der dortigen Vorstadt St. Johns in vergangener Woche ein verheerendes Feuer gewüthet. Es wurden 600 Häuser meistens aus Holz gebaut, zerstört, und ca. 1000 Familien sind obdachlos geworden. Der angerichtete Schaden wird auf 500,000 Dollars ver— anschlagt. Jahres⸗ Bericht des Landes⸗Pferdezucht⸗Vereins pro 1880. Erstattet in der General-Versammlung zu Oppenheim am 10. April 1881. Von Freiherrn von Schaeffer-Bernstein. (Fortsetzung.) Wir kommen nun an das Capitel über: 3. Fohlenweiden und Fohlentummelplätze, in welchem wir Ihnen von der sehr erfreulichen Bewegung zu berichten haben, die sich in allen Landestheilen auf diesem Felde des Schaffens der unentbehrlichsten Vor— bedingung rationeller Aufzucht von Pferden kundgegeben hat. Aus unseren früheren Jahresberichten werden Sie entnommen haben, daß der kleine Anfang, welcher mit der Prämiirung eines Privat-Fohlentummelplatzes(1877) gemacht wurde, gute Früchte getragen hat; obwohl in den zwei darauf folgenden Jahren die ausgesetzten Summen mangelnder Coneurrenz wegen nur zu etwa 2 des Betrages vergeben werden konnten. Wir durfen dieses Zurückhalten der Gemeinden und sonstigen Con⸗ sortien zur Errichtung kleinerer Tummelplätze wohl dahin erklären, daß die Erwerbung resp. Erpachtung des nöthigen Terrains in kleineren Parzellen häufig auf Schwierig⸗ keiten stößt, ja oft unmöglich ist und daß die Unzu⸗ länglichkeit beschränkter Tummelplätze erkannt wurde.— Hierdurch genöthigt, setzte der Verein einen größeren Geld— betrag(400 Mk.) zur Subvention der Errichtung von Bezirksfohlenweiden aus. Ueber die Verwendung des— selben für die Wöllsteiner Weide in Rheinhessen besagt unser vorjähriger Bericht das Nöthige und wir dürfen uns heute darauf beschränken zu erwähnen, daß die Ar— beiten am Platze noch im Laufe dieses Winters so ge⸗ fördert wurden, daß mit Beginn der besseren Jahreszeit dem Bezug der Weide Nichts mehr im Wege stehen dürfte. In der Provinz Starkenburg haben wir hier eines Unter— nehmens Erwähnung zu thun, welches durch das aner— kennenswerthe Bemühen des Gr. Kreisraths Gräff zu Heppenheim so weit gefördert wurde, daß die Vorarbeiten zu der Herstellung einer Fohlenweide bereits als beendet zu betrachten sind und die Ausführungsarbeiten noch in diesem Frühjahr geschehen können. In der Gemarkung Mörlenbach auf dem daselbst zu Groß-Breitenbach Seiner Erlaucht dem Grafen Erbach-Schönberg gehörigen Ge— lände, ca. 50 Hess. Morgen(19½ ha) haltend, wird die Weide eingefriedigt und in Schläge eingetheilt und auch ein Stall dabei errichtet werden. Diese Fohlenaufzuchts⸗ anstalt wurde vom Kreistag und vom Kreisausschuß als Anstalt des Kreises Heppenheim sanctionirt und die Mittel zu ihrer Unterhaltung sollen durch Anlehen gedeckt werden, zu dessen Amortisation auch die Mittel des Pferdezucht— vereins herangezogen werden sollen und hat hierzu der Ausschuß 400 Mark bewilligt. Die gleiche Summe wurde wiederum für Wöllstein genehmigt. (Fortsetzung folgt.) Auszug aus dem Civilstands-Register der Stadt Friedberg. Getraut: 28. Mai. Abraham Isaak, Gerber von Lich mit Kath. Reiß von Langendiebach. 6. Juni. Emil August Haßler, Graveur, Wittwer von Gießen mit Christine Elisabetha Bangel von Rockenberg. 12.„ Jonas Löwer, Kaufmann, Wittwer von Alten⸗ Buseck mit Adelheid Stern, geb. Herz, Wittwe, von Hanau. Geboren: 12. April. Dem Dreher Joh. Karl Georg Otto 1 Tochter. 25„ Handelsmann Elias Kahn 1 Tochter. 26.„„ Güterexpedient Johann Daniel Wilhelm Rauber 1 Tochter. 1. Mai. Dem Schreiner Gottfried Kreß 1 Sohn. 1„ Korbmacher Konrad Schmidt 1 Sohn. 89„ Handarbeiter Chr. Sulzbach 1 Tochter. Lenz 1 Tochter. 183 Dem Landwirth Joh. Heinr. Waas 1 Sohn. 20.„ Kreisamtsgehülfen Georg Wilh. Konrad Mahr 1 Sohn. 20.„ Dem Handarbeiter Joh. Phil. Berg 1 Tochter. 24.„ Schuhmacher Friedr. Weckerling 1 Sohn. 26.„ Eine uneheliche Tochter. e„ Bierbrauer Konr. Oberndorfer 1 Sohn. 30.„ Handschuhmacher Karl Ehregott Krell 1 Sohn. 31.„ Dem Fruchthändler Kaufm. Stern 1 Sohn. i Meczger Karl Wilhelm Theod. Sprengel 1 Tochter. 3. Juni. Dem Fabrikaufseher Jos. Müller 1 Tochter. „„ Metzger Samuel Neuhof 1 Tochter. 1„ Steinhauer Johannes Fix 1 Sohn. 00„ Eisenbahnarbeiter Joh. Friedrich Preis 1 Tochter. Gestorben: 27. April. Friedrich Drott, Schlosser, 32 Jahr alt. . Mai. Christine Hofmann, geb. Herold, Wittwe des Metzgers Adam Hofmann, 83 Jahr alt. 13.„ Heinrich Frick, Sattler, 28 Jahr alt. 13.% Elise Pestel, 71 Jahr alt. N, Chr. Casimir Reuß, Landwirth, 78 Jahr alt. 2. Joh. Ph. Balzer II., Polizeidiener, 50 Jahr alt. 26.„ Eine uneheliche Tochter. 30 Phil. Friedr. Döpp, Söhnchen des Schneiders Philipp Döpp, 2 Jahr 10 Monat alt. 6. Juni. Ein todtgeborenes Söhnchen des Lohnfuhr⸗ manns Georg Adam Schmidt. 6.„ Heinrich Spitznagel, Dienstknecht, 23 Jahr alt. Handel und Verkehr. Frankfurt, 15. Juni. Marktbericht. Heu kostete je nach Qual. der Ctr. M. 3.50—5, Stroh M. 3.50—4, Eier das Hundert M. 4—5, Butter 50 Kilo M. 90—95, im Detail 1. Qual. M. 1.20, 2. Qual. M. 1.10. Spargel das Pfd. 30—00 Pf., Kohlrabi 6—00 Pf. das Stück, Blumenkohl 30— 50 Pf., Kopfsalat 5 Pf., Bohnen 100 St. M. 1., neue Erbsen das Pfd. M. 1.30, Gelb⸗ rüben das Bündel 12—15 Pf., Ochsenfleisch das Pfd. 60—70 Pf., Kuh⸗, Rind⸗ und Farrenfleisch 45—55 Pf., Hammelfleisch 40— 65 Pf., Kalbfleisch 40— 55 Pf., Schweinefleisch 65— 70 Pf., Hahn M. 1.50— 2, Hase M. 1.10— 2, Ente M. 2.50—3, Poularde M. 3—4, Gans M. 5—6. Eingesandt. Angesichts des großen Unglücks, welches über zwei hiesige Familien hereingebrochen ist, durch das Dulden des öffentlichen Badens, ohne Aufsicht, ist Gefahr für jede Familie täglich vorhanden, denn die Usa ist durch die großen Wasser beide letzte Winter ein tiefes, heim⸗ tückisches Wasser geworden, ganz abgesehen von der Verletzung des Sittlichkeitsgefühl, und der enormen Beschädigung, welche den Graspächtern und Fischerei⸗ berechtigten durch das an allen Orten der Usa statt⸗ findende Baden ertragen müssen. Sollte da nicht an unseren Gemeinderath die Pflicht herantreten, daß in Ihrem und aller Bürger hiesiger Stadt Interesse und Wohl das öffentliche, Baden fuͤr Jedermann, groß und klein, verboten wird, und man für eine von der Stadt zu errichtende Badeanstalt sorgt, welche, entweder sehr billig sein kann, oder die Kosten überhaupt die Commune trägt, oder mit der hier schon bestehenden Badeanstalt ein Abkommen trifft, welche Massebäder ermöglicht, die entweder sehr billig(2— 3 Pf.), oder gar nichts kosten dürften. H. Geld⸗ Cours. Frankfurt am 17. Juni 1881. 20⸗Frankenstüc kee M. 16 22—26 do. n, 1 20 Englische Sovereign.„ 20 39—44 Russische Imperiales. 5„„ 16 72 Ducaten.%% ⁵——— „ al mare 8 Dollars in Gold eee Volksbad. Wasserwärme am 16. Juni: 170 Reaumur. Walter. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Ebangelische Gemeinde. 1. Sonntag nach Trinitatis. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Baur. Gottesdienst in der Stadtkirche: Vormittags 10½ Uhr: Herr Pfarrer Baur. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Candidat Clotz. f Gottesdienst in der Burgkirche: Vormittags 9 Uhr: Herr Pfarrer Köhler. Nachmittags 1½ Uhr: Herr Pfarrer Köhler. Katechismuslehre. statholi N % Uhr: Veicht holische Gemeinde 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. 2 Uhr: Andacht. Strohhüte in sehr großer Auswahl zu billigsten Preisen empfiehlt 152⁵ H. Diehl, Usagasse. Dem Eisenbahndiätar Andr. Theodor Martin — — e — . Echußbr 2017 5 Iiie Geschi Geschä MN.Ol. Die mit ein den Al Umgeg Fabri 1280 2 Morg wied anges 2 bestes Hals. 1 und 140 —— nebst 0 5 N N 1 * r n us aas ang an — ue eee ur neee wee. Gras⸗Versteigerung. 2208 Freitag den 24. Juni l. J., Vormittags 10 Uhr anfangend, soll das Heugras von ea. 60 Morgen Ge— meindewlesen öffentlich meistbietend versteigert werden. Zugleich werden ea. 30 Morgen Loosgras mitversteigert. Staden am 16. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Staden. J. E. d. B.: Lehmer, Beigeordneter. Hieugras⸗Versteigerung. 2207 soll auf hiesigem Rathhaus das Heugras von den hliesigen Gemeindewiesen öffentlich meistbietend versteigert werden. Mittwoch den 22. d. M., Vormittags 9 Uhr, Bönstadt den 17. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Bönstadt. Geibel. Dude Chermometer, Schutzbrillen mit blauen und grauen Gläsern. L. Hanau, 2047 Hof⸗Uhrmacher und Goldarbeiter. edr. Areckluss. Friedl Friedr. Streckfuss. Friedherg. empfiehlt 5 Geschäftsbücher, Copirbücher und Copirpressen aus der Geschäftsbücher⸗-Fabrik von Weiß& Zimmer in M.⸗Gladbach. Die Herren Weiß& Zimmer, welche in Düsseldorf mit einer Staatsmedaille prämiirt wurden, haben mir den Alleinverkauf ihres Fabrikates für Friedberg und Umgegend übertragen und mich in Stand gesetzt zu Fabrikpreisen verkaufen zu können. 2⁴ 1286 Mein großes Lager in Sommerpantoffeln, Morgenschuhen in Lasting mit und ohne Absatz, empfehle wieder in großer Auswahl und zu recht billigen Preisen. Heinrich Diehl, Usagasse 354. Versteigerungs-Anzeige. 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Programm. 1) 2½ Uhr: Zug vom südlichen Ende der Stadt nach dem Viaduct. 2) Schlagen des letzten Niets an demselben. 3) Zug durch die Stadt nach dem Festplatze. 4) Bewirthung des Arbeiterpersonals, Concert ꝛc. de. 5) Bengalische Beleuchtung des Viaducts. ausgeführt von 2143 Das Comité. Mit Bezug auf Vorstehendes erlaube ich mir mit dem Bemerken einzuladen, daß auf dem hergerichteten Festplatze für Aufnahme zahlreicher Gaͤste, sowie für Speisen und Getränke jeg⸗ licher Art bestens gesorgt ist. Georg Haas, 2142 Gastwirth. Frauetrei zun„Pfälzer Hof“ Samstag den 18. d. Mts., Abends 8 Uhr anfangend, findet bei günstiger Witterung in meinem Garten CONCERT statt, ausgeführt von dem Bad-Nauheimer Musikverein„Harmonie“. Es ladet freundlichst ein V Binzel 220⁵5 2170 Allgemeine deutsche Patent- und Musterschutz- Ausstellung, Frankfurt am Main 1881. Gartenbau. II. temporäre(Sommer-) Ausstellung. Rosen, Pflanzen, Bindereien, Obst, Gemüse etc. eic. vom 15. Juni bis 15. 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R. 100 an die Exped. d. Anz. 2198 (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 25 und eine Beilage.) Druck und Verlag von Carl Bindernagel. für den XI. hessischen Feuerwehrtag lade ich die Mit 1 1 0— Betreff Nas sadt 1 markus 108. A süce; Att.! inet Eichel Rechts welche der öfe — 2 . — 2 SSS S. er ces ee n ö wann. Nübel branch. en, junge d. ert. apeten N. Keuß, 7 erung rr — —— ee r l Hberhesslcer Ameiger. N. 71 ———ę— f Edictalladung. Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ilbenstadt. Nachdem auf Antrag des Ortsvorstandes von Ilben— stadt die Zusammenlegung der Grundstücke in der Ge— markung Ilbenstadt in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871 betr. die Zusammenlegung der Grund— stücke ꝛc. beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 des genannten Gesetzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend und unter dem Rechtsnachtheile, daß Rechte der unten genannten Art, welche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern resp. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeichnissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzu— stellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der statt findenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt werden würden, hiermit aufgefordert: 1) Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammenlegungs— bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grundbuch resp. Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, 5 ä um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbs— titel oder die Berichtigung irriger Einträge zu er— ö wirken. 2) Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Bei⸗ fügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maß- gabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigen— thumsurkunde ausgestellt werden wird. 3) Diejenigen, welche ein auf fremdem Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindi⸗ cations⸗ oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückforderungsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen An— spruch durch den Vormerk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, sowie Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraus— setzungen die Vormerkung„gehemmt“ wollen ein— tragen lassen, um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuche resp. Mutationsverzeichniß wahren zu lassen, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nach— zuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Processes in dem von dem Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betreffenden Grundstücke zu be— antragen. 4) Obereigenthümer und Fideicommißberechtigte, welche ihre Heimfalls⸗ und Suceessionsrechte nicht durch Eintrag der Lehns⸗, Erb⸗ oder Landsiedel-, Leih⸗ oder Fideieommißqualität eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen. 5) Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor— behalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtig— keits⸗, Separations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypothekenbuch noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffent— lichen Bücher zu erwirken, resp. die Aufzeichnung der Grundstücke zum Zwecke der Constitutrung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei der Zusammenlegung in dem vom Gerichte zu errichtenden Verzeichniß zu beantragen. 6) Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg— und Wasserleitungsregultrung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind; ferner Die— jenigen, welche solche Grundstücke zur lebensläng— lichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht⸗ oder Auszugs— berechtigung anzusprechen haben, um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke oder im Falle des Wiberspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Beibringung einer Bescheinigung über solche, in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen. 7) Diefenigen, auf deren Grundstücke in den öffent— lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hlerzu zu erwirken. Nach dem ersten Antrage vom 1. März 1880 soll die Zusammenlegung mit Anlage eines neuen Wegs und Grabnetzes sich im Anschluß an die Niddacorreetion nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. August 1871 und der Instruetion vom 7. November 1876 auf den Parzellen: Fl. 1 Nr. 431,2; 432,5; 433,2; 434 bis 442 inel.; auf die ganzen Fluren IV, V, VI, VII und VIII, sowie auf die Parzellen Fl. Nr. 6—62, 65, 66, 69, 70, 71, 160, 161, 164 und 165, mit Aus⸗ nahme der Parzellen: Fl. IV Nr. 8, 108, 109, 110, 114 Fl. V Nr. 167; nn;; 5 3 381,5; 82, 3,53 92; 94,3; 94, 94,9; 94,61; 94,64; 9485 2793 Fl. VIII Nr. 143—145 und 147-160 erstrecken. Nach dem zweiten Antrag vom 31. Januar 1881 soll die Zusammenlegung und Meleoration der Grundstücke dieses Gemarkungsabschnittes im Zusammenhang mit der Zusammenlegung und Meleoration der Fluren IV, V, VI, VII, VIII und IX nach Maßgabe der vorgenannten Gesetze ausgeführt werden und fich auf die Parzellen: Fl. 1 Nr. 286, 287, 299 bis 425, 428 und 429, 443 bis 483; Fl. II Nr. 88 bis 95, 99 bis 179 und auf die ganze Fl. III erstrecken. Friedberg, 7. April 1881. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim. Becker. Gerichtsschreiber. Edictalladung Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim. Nachdem auf Antrag des Ortsvorstandes von Assen— heim die Zusammenlegung der Grundstücke in der Ge— markung Assenheim in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871, betr. die Zusammenlegung der Grund— stücke ꝛc., beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 des genannten Gesetzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Ladung an beginnend, und unter dem Rechtsnachtheile, daß Rechte der unten genannten Art, welche bis zum Ablauf der vorbemerkten Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, resp. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeich— nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen auf— zustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der statt⸗ findenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als Fortbestand behandelt werden würden, hiermit aufgefordert: 1) Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammenlegungs— bezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grundbuch resp. Mutationsverzeichniß noch nicht erwirkt haben um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerb— titel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken. 2) Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren ohne Bei— fügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maß— gabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthums— urkunde ausgestellt werden wird. 3) Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindi— cations- oder einen unter gewissen Umständen zu realisirenden An- und Rückforderungsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen An spruch durch den Vormerk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, sowie Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkung„gehemmt“ wollen eintragen lassen um ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuche resp. Mutationsverzeichniß wahren zu lassen, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Processes in dem von dem Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem betr. Grundstück zu beantragen. 4) Obereigenthümer und Fideieommißberechtigte, welche ihre Heimfalls und Sueeessionsrechte nicht durch Eintrag der Lehns⸗, Erb- oder Landsiedel:, Leih oder Fideleommißqualttät eines Grundstücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweilt dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grund buch eintragen zu lassen. 5) Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor— behalte, Revocatlons-, Resoluttons- oder Nichtigkeits-, 1493 Separations⸗ oder andere Sicherheits rechte, die weder im Hypothekenbuch noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Stücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezahlung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken resp. die Aufzeichnung der Grund⸗ stücke zum Zwecke der Constituirung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surrogats bei der Zusammen⸗ legung in dem vom Gerichte zu errichtenden Ver⸗ zeichniß zu beantragen. 6) Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg⸗ und Wasserleitungsregulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind; ferner Die⸗ jenigen, welche solche Grundstücke zur lebenslänglichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebens⸗ länglichen Leibzucht- oder Auszugs berechtigung anzu⸗ sprechen haben, um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Bei⸗ bringung einer Bescheinigung über solche, in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichniß wahren zu lassen. 7) Diejenigen, auf deren Grundstücke in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken. Die Zusammenlegung erstreckt sich auf die ganze Gemarkung Assenheim mit Ausnahme des Waldes und der Stadt. Friedberg, 11. April 1881. . Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Sellheim. Becker. 1494 Gerichts schreiber. W Bekanntmachung. 2166 Für die Firma„Gerson Schulhof in Friedberg“ haben die beiden Söhne der Inhaberin Isidor und Humbold Schulhof Procura erhalten. Friedberg am 13. Juni 1881. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert. Hohenstein, Hülfsgerichtsschreiber. Oeffentlicher Impf⸗Termin. 2183 Der erste diesjährige öffentliche Impf-Termin für die Stadt Friedberg findet Samstag den 18. Juni, Nachmittags 3 Uhr, in hiesigem Rathhause statt. Derselbe bezieht sich zunächst auf die in diesem Jahre impfpflichtigen Kinder aus dem Jahrgang 1880 und die aus früheren Jahren zuückgestellten. Es können aber auch jüngere Kinder, sowie auch Erwachsene geimpft werden. Die Impfung ist fur die Geimpften unentgeltlich. Mit Rücksicht auf das in letzterer Zeit mehrfach beobachtete Auftreten von Blattern in unserer Gegend muß die Impfung diesmal auch Erwachsenen besonders anempfohlen werden. Friedberg den 16. Juni 1881. Großherzogliche Burgermeisterei Friedberg. . Bekanntmachung. 2168 Montag den 20. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, soll in hiesigem Rathhaus das Mühen und Machen, sowie das Nachhausfahren des Heues von der städtischen Kunstwiese an den Wenigstnehmenden in Aecord gegeben werden. Friedberg den 14. Juni 188m. Großherzogliche Bürgermeisterel Friedberg. Sori ba. Heugras⸗Versteigerung. 2169 Donnerstag den 23. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, soll auf hiesigem Rathhaus das Heugras von der städtischen Sau- und Sauerweide öffentlich meist⸗ bietend versteigert werden. Friedberg den 14. Juni 1881. Großherzogliche Burgermeisterei Friedberg. Seriba. Nach Versteigerung des städtischen Grases lasse ich das Gras zu Heu und Grummet von meinen beiden Wiesen im Straßheimer Grund auf dem Rathhause dahler versteigern. Friedberg den 17. Juni 1881. 2201 G Far sett N in großer Auswahl zu billigen Preisen bei 2106 M. Holler, zunächst Trapp II. der Burg. — 8 — 5 Vergebung von Bauarbeiten. Montag den 20. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll der Abbruch und die Versetzung des westlichen Flügels des alten Spielsaales dahier nebst Materiallieferungen im Ganzen öffentlich auf unserem Büreau veraceordirt werden. Die Bedingungen und der Voranschlag können vom 17. d. Mts. an eingeseben. werden. Bad-Nauheim am 14. Juni 1881. Großherzogliche Babedtrecfton Bad-Nauheim. 2139 121 i ae 125 Submission. 2181 Die Lieferung der für das Versorgungshaus und Hospital pro zweites Habljahr 1884 erforderlichen Vie— tualien soll im Submissionswege vergeben werden, als: Crystallöl, Seife, Kaffee, 5 gerollte Gerste, Gries— mehl, Reis, Hirsen, Mohnöl, Ochsenfleisch, Schweine— fleisch, Nierenfett, Seeinesch af und Brod. Die Submittenten haben ihre Offerten bis längstens zum 25. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, auf Großherzog— licher Vorgermeistere dahier abzugeben. Friedberg den 16. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg. Sir e be Bekanntmachung. 2189 Mittwoch den 22. Juni l. J., von Vormittags 9 Uhr an, wird der diesjährige Ertrag der Grasnutzungen von eirea 70 Morgen gemeinheitlichen Wiesen, Gemarkung Bad⸗Nauheim, an Ort und Stelle öffentlich an die Meistbietenden versteigert und der Anfang am Wiesensteg 8 gemacht. 5 Bad⸗Nauheim am 17. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Bad-Nauheim. Schutt. Heugrasversteigerung von zum Familieneigenthum des Großherzoglichen Hanses gehörigen Wiesen. Dienstag den 21. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, wird in der Höres'schen Wirthschaft zu Bauernheim das Heugras von 60.6919 ha, die Markwiese, Gemarkung Bauernheim und Ossenheim, versteigert. Ober⸗Rosbach, 3. Juni 1881. Großherzogliche Oberförsterei Ober-Rosbach. e 2077. Gras⸗ Versteigerung. 2156 Dienstag den 21. Juni l. J., Vormittags 9 Uhr, wird das diesjährige Heu- und Grummetgras von circa 200 Morgen Gräflichen Wiesen in Gemarkung Nieder— Wöllstadt in einzelnen, meist zwei Ortsmorgen haltenden Abtheilungen in der Wirthschaft des Herrn Georg Bechthold in Nieder-Wöllstadt öffentlich meistbietend versteigert. Assenheim den 13. Juni 1881. Gräflich Solms Rödelheim'sche Rentkammer. Heugras⸗Versteigerung. 2180 Montag den 20. Juni, Vormittags 10 Uhr, soll das hiesige Gemeinde-Heugras auf dem hiesigen Rath— haus meistbietend versteigert werden. Fauerbach b. Fr. den 16. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Fauerbach b. Fr. Helfrich. Heugras⸗ Versteigerung. 2165 Montag den 20. d. Mts., des Vormittags 9 Uhr, soll das der hiesigen Gemeinde zustehende Heugras in einzelnen Abtheilungen auf hiesigem Rathhause versteigert werden. Ossenheim den 15. Juni 1881. Großherzogliche e Ossenheim. Maul. Gras⸗ Versteigerun 2173 Mittwoch den 22. Juni, Vormittags 10 Uhr, wird das Gras von eirca 150 Morgen gemeinheitlichen Wiesen in einzelnen Abtheilungen in der Wirthschaft des Georg Buchold dahier öffentlich meistbietend versteigert. Nieder⸗Wöllstadt den 15. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Nieder-Wöllstadt. Buff. Bekanntmachung. 2199 Die unterm Heutigen in dem Gräflichen Revier Bainhards abgehaltene Holzversteigerung ist genehmigt und der erste Abfuhrtag auf Donnerstag den 23. l. Mts. festgesetzt worden. Wickstadt den 15. Juni 1881. Gräfliche. Assenheim. all las. Elne fast neue Laden⸗ Einrichtung ist e er zu verkaufen. 1958 L. 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Ich“ 1 kaufte mir nun 1 Fläschchen des mir bestens empfohlenen Bernhardiner 0 Alpenkräuter⸗ Liqueur von Herrn Wallrad Ottmar Bernhard in München in der Niederlage bei Herrn Weckerle in Scheer a./ D. Abastin Schon bei dem ersten Fläschchen spürte ich bedeutende Besserung und bin nun H athias wieder vollständig hergestellt und kann wieder essen wie früher. 0 Phil. f Einem jeden Magenleidenden rathe ich den allein ächten Bern⸗ V hardiner von Wallrad Ottmar Bernhard in München zu gebrauchen. 0 Scheer a./ D.(Württemberg), 10. November 1880. Karl Kienle. 5 Der Bernhardiner ist nur ächt zu haben in Flaschen a M. 1.05 Pf., M. 2. und M. 4. in Friedberg bei Herrn Wilh. Bernbeck, Colonialwaarenhandlung; Homburg v. d. H.: Fritz 91 33 Carl Krayer. 1450 ee eee Dar Holzversteigerung. 13 Juni l. J., Nach⸗ Montag den 27. Juni sollen im Domanial-Distrikt— 9 mittags 3 Uhr, soll das Heugras von der gemeinheit— lichen Riedweide, eirea 124 Morgen, an Ort und Stelle in Abtheilungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Vilbel den 15. Juni 1881. Großherzogliche i Vilbel. Heintel. Arbeits- Vergebung. 2178 Montag den 20. Juni, Vormittags 9 Uhr, soll in der Gemeinde Fauerbach b. Fr. das Brechen, An⸗ fahren und Zerschlagen von eirea 80 Kubikmeter Unter— haltungssteinen nochmals in Accord gegeben werden. Assenheim 15. Juni 1881. Wenck, Bezirksbauaufseher. Arbeits-Vergebung. 2177 Montag den 20. Juni, Nachmittags 3 Uhr, sollen auf hiesigem Rathhanse die unten näher angegebenen Arbeiten in Accord gegeben werden: M. Pf. Maurerarbeit, veranschlagt zu 133 Zimmerarbeit 49 50 Dachdeckerarbeit 56 40 Schreinerarbeiten 172 72 Weißbinderarbeiten 169 50 Assenheim den 15. Juni 1881. Wenck, Bezirks bauaufseher. Arbeits⸗Versteigerung. 2175 Mittwoch den 22. Juni l. J., Nachmittags 1 Uhr, soll auf hiesigem Ratshaus die Bachdecker⸗ Arbeit am hiesigen Kirchthurm, veranschlagt zu 116 Mark, öffentlich an den Wenigstfordernden veraecordirt werden. Altenstadt den 15. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Altenstadt. Weith. Gras Versteigerung. 2176 Freitag den 24. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll auf hiesigem Rathhaus die diesjährige Gras⸗Erndte von eirca 60 Morgen Gemeindewiesen in einzelnen Ab— theilungen meistbietend versteigert werden. Okarben den 15. Juni 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Okarben. Fauerbach. Holzversteigerung. 2163 Im Gräflich Solms-Laubach'schen Revier Arns⸗ burg, Distrikt Nußgarten, kommen zur Versteigerung: Montag den 20. Juni d. J.: 60 Schichten Eichen-Schälstangen, 250 Raummeter Eichen-Lohreiser. Revier Feldheim, Distrikt Hinterwald. Dienstag den 21. Juni: 107 Schichten Eichen⸗Schälstangen, 214 Raummeter Eichen-Lohreiser. Zusammenkunft an beiden Tagen Morgens 10 Uhr m Lohschlag. Arnsburg den 16. Juni 1881. —.— Henckel. Diebseiche 220 Eichen-Schälstangen, zu Baumstützen lltentha geeignet, 54 Rm. Eichen-Schälknüppel und 4680 Eichen⸗ entha Wellen versteigert werden. r. 115, Die Zusammenkunft ist Morgens 8 Uhr am Distrikt seg. Nie N auf dem Fußpfad von Kaichen nach Assen⸗ remlie Heldenbergen den 15. Juni 1881. l. 8, N 1 Altenstadt. en tech 2164 e l. hauptm 2 d Es Heugras— Versteigerung. 1 Montag den 20. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, soll Uan.⸗A das Heugras auf den Gräflich zu Rantzau'schen Wiesen gittm. zu Ziegenberg, eirea 12 Morgen haltend, in einzelnen 88 18 Abtheilungen öffentlich versteigert werden. ea. 1 den 14. Juni 1881. rangi Sommerlad. gr. Fel! Heugras-Versteigerung. man Ber 2171 Montag den 20. Juni d. J., Nachmittags 1 Uhr, en Cul wird das der Gemeinde Ober— Rosbach gehörige Heugras 5 im Gemeindehause daselbst in Abtheilungen öffentlich is Iun 8 meistbietend versteigert. laterst Ober⸗ Rosbach 1 deen serner Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Rosba ßherzoglich 1 55 155 9 ch. e undhei Heugras⸗Versteigerung. dn 2195 Donnerstag den 23. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, feichsle soll das der hiesigen Gemeinde zustehende Heugras von garteme circa 200 Morgen Wiesen im Saal der Hrch. Phil Dauernheim Wittwe versteigert werden. Nieder⸗Florstadt den 16. Juni 1881. Großherzogliche eee Nieder⸗Florstadt. Oe e 8. 0 eee 5 41 des! Heugrasversteigerung. ee 2190 Dlenstag den 21. Juni, Nachmittags 1 Uhr, wird nent 8 das der Gemeinde und Pfarrei gehörige Heugras af hiesiger Rathsstube meistbietend versteigert. H. Nieder-Rosbach am 16. Juni 1881. kesu lte Großherzogliche Bürgermeisterei Nieder⸗Rosbach. 3 Sit Groh. Aeern Gras⸗Versteigerung. 8 2162 Mittwoch den 22. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, 850 soll das der hiesigen Gemeinde zustehende Heugras von Entwꝛi eirca 80 Morgen in Abthetlungen auf hiesigem Gemeinde, ation hause versteigert werden. Rendel, 15. Juni 1881. 6 Fr Großherzogliche Bürgermeisterei Rendel. egann Herling. der 6 10 ammli Heugras⸗Versteigerung. he 2187 Dienstag den 21. d. Mts., von Morgens 9 Uhr fache an, wird das der Gemeinde Harheim gehörige Heugras⸗ achte an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert. du Harheim den 15. Juni 1881. er. Großherzogliche. Harheim. Hosenträger a ei dh 0