Bitsch Oberlehrer cen do, Grlüuberg 0 u en sindes mlung, in Grü 0 ruͤnb Oanasenschaster, 9 er Versammlung bel am machen asannling zu sollen, rächt zahl. ch betheili l heiligen und gemeinschaftlichen Mi n gebeten, sich bis zum Vorschuß⸗ und Credit; Zür den Ausschuß: — Stiiba. Scheine ff., nit Schwarz und E. Niliuk, Olaser u schirmen en, nden, Taschentüchern, nterhosen, n, ümpfen, 1 1. K Sicht —— M 60. Samstag den 22. Mai. morgen weiter reisen. berhessischer Anzeiger. Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dunnerpog u Eg. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 2 ——— e 2 Amtlicher Theil. Betreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Friedberg am 20. Mai 1880. Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. Unter Rückverweisung auf unser Ausschreiben vom 19. Mai v. J., im Oberhessischen Anzeiger Nr. 60 vom 22. Mai 1879, welches Blatt Sie Sich, falls Sie selbst nicht im Besitz desselben sein sollten, von Großherzoglicher Bürgermeisterei zur Einsicht mittheilen lassen wollen, beauftragen wir Sie hiermit, uns binnen 10 Tagen, also bis Ende d. M., diejenigen Angaben zugehen zu lassen, welche für uns zur Fertigung der betreffenden, für das laufende Jahr wieder von uns einzusendenden Nachweisungen nöthig sind und bemerken Ihnen darüber noch Folgendes: 1) Die Angaben sind wieder genau nach dem im oben angegebenen Ausschreiben abgedruckten Formular(und auch gerade so wie dort liniirt) zu machen und zwar: a. über die einfachen und erweiterten Volksschulen nach dem Stand, nach Beginn des Schuljahres 1880/81, also wie er gegenwärtig ist; b. über die Fortbildungsschulen nach dem Stand, nach Beginn der Schulperiode 1879/80, also zu Herbst 1879; c. über die Privatunterrichtsanstalten nach dem Stand zu Ende Mai 1880. 2) Ju den Spalten 18—20 bei der einfachen Volksschule bleiben die besonderen Lehrer und Lehrerinnen für Religion, weibliche Hand— arbeiten u. s. w. außer Betracht. 3) Den Schulvorständen der Orte, wo sich erweiterte Volksschulen und Privatunterrichtsanstalten befinden, lassen wir das Formular wieder besonders zugehen. Dr. Braden. Betreffend: Lehrplan fur den evangelischen Religionsunterricht. Friedberg den 20. Mai 1880. Die Großh. Kreis⸗Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände in den evang. Gemeinden des Kreises. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, hat nachträglich zum hohen Ausschreiben vom 12. Juli 1875 zu Nr. M. d. J. 10906, Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht betreffend, die Verfügung vom 7. d. M. zu Nr. 9665 uns mitgetheilt, wovon wir Sie hiermit in Kenntniß setzen, daß nach Beschluß des Großherzoglichen Ober-Consistoriums, gegen dessen Ausführung Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz keine Einsprache erhoben hat, in denjenigen Gemeinden, deren kirchliche Vertretung sich für Annahme des neuen Gesangbuchs für die evangelische Kirche erklart hat, dieses neue Gesangbuch für die Zukunft, austatt des seitherigen Landesgesangbuchs, beziehungsweise des 5 9715 Schwabe, im Religionsunterricht gebraucht werden soll. Dr. Braden. Bekanntmachung. Betreffend: Tollwuth bei Hunden. Nachdem zu Assenheim bei einem Hunde, welcher daselbst 4 Menschen und eine Anzahl Hunde gebissen hat, Tollwuth constatirt worden ist, verfügen wir die Einsperrung aller Hunde zu Assenheim, Bruchenbrücken, Bönstadt, Bauernheim, Beienheim, Burg⸗Graͤfenrode, Dorheim, Dorn⸗Assenheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Groß-Karben, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Nieder-Woͤllstadt, Ober-Florstadt, Ober⸗ Woͤllstadt, Okarben, Ossenheim, Reichelsheim, Schwalheim, Stammheim, Weckesheim und Wickstadt. l 851 Zuwiderhandlungen werden auf Grund des nachstehend zum Abdruck gebrachten Artikels 261 des Polizeistrafgesetzes vom 10. Oe⸗ tober 1871 geahndet. f f Herrenlos herumlaufende Hunde werden eingefangen und, falls sie nicht binnen 24 Stunden von dem Eigenthümer gegen Erstattung der Fang⸗ und Füͤtterungskosten reclamirt werden, getoͤdtet. Gleichzeitig finden wir uns veranlaßt, die Vorschriften des Friedberg den 20. Mai 1880. Art. 259 und 260 des Polizeistrafgesetzes einzuschärfen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Regierungs-Accessist. i 9. enn bei einem Hunde oder bei einem anderen Thiere die Wuth(Wasserscheu) ausbricht, oder auch nur Anzeichen des drohenden Ausbruchs der Wuth sich. so 1 20* oder Besitzer, oder Derjenige, dessen Obhut das Thier anvertraut ist/ sobald ihm dieses bekannt wird, verpflichtet, das Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der Polizeiverwaltungsbehörde zu machen, widrigenfalls denselben eine Strafe von 5 bis 20 fl. trifft. Es ist zwar auch dem Eigenthümer u. s. w. eines von der Wuth befallenen 1 1 1 fonte 5. er muß aber auch in diesem Falle den Cadaver gehörig verwahren izei 5 i eige machen bei Vermeidung einer Strafe von is 5 1 . r 55 7 5 Thier von 57— wirklich oder auch nur dem Anscheine nach tollen Thiere gebissen worden, so ist der Eigenthümer oder Besitzer des gebissenen Thieres, oder Derjenige, dessen Obhut das Letztere anvertraut ist, sobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet, das gebissene Thier gehörig u verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Polizeiverwaltungsbehörde zu bringen. Ist ein Mensch von einem solchen Thiere gebissen worden, so ist derselbe oder Ber enge, dessen Obhut und Pflege er anvertraut ist, verpflichtet, hiervon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen. Unterlassungen dieser i it 1 bis 10 fl. bestraft. 25 5 Sec e. Sabel dle Palh ier nallingsbehörde; weil sich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, das Einsperren der Hunde angeordnet hat, so verfallen Diejenigen, welche dieser polizeilichen Aufforderung nicht alsbald Genüge leisten, in eine Strafe von 1—5 Bekanntmachung. durch Tod aus unserer Commission ausgefallene Mitglied, Herrn Kaufmann L. Vogt zu Butzbach, ist, für isschusse Herr Bürgermeister C. Scriba zu Friedberg gewählt worden. b . Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg. Dr. Braden. Für das im Herbste v. J. d der Dienstperiode, vom Kreisaus den Rest reit Friedberg den 20. Mai 1880. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Bernhard von Bad-Nauheim wurde als Nachtwächter für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet. Darmstadt. Militär-Dienst-Nachrichten. v. Heeringen, Prem. Lieut. vom 2. Großh. Juf.⸗ Regt. Nr. 116, commandirt zu dem großen Generalstabe, unter Beförderung zum Haupt— Das Regierungsblatt Nr. 15 mann, in den Generalstab' der Armee versetzt; na über den Vor⸗ Ebel, Sec.⸗Lieut. vom 2. Großh. Inf. ⸗Regt. der Gerichts- Nr. 116, zum Prem.⸗Lieut. bef.; Simons I., Simons II., Unteroff. vom 3. Großh. Juf.Regt. Nr. 117, zu Port.⸗Fähnr. bef.; v. Hombergk zu Vach, Hauptm. und Bezirks⸗Commandeur des J. Bat. 1. Großh. Landw. ⸗Regts. Nr. 115, der Char. als Major verliehen; Brüstlein, Unteroff. vom Großh. Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 25 zum Port.⸗ Fähnr. bef.; Frhr. v. Schenck zu Schweinsberg, Prem.⸗Lieut. vom 2. Großh. Drag.-Regt. Nr. 24, zum pers. Adjut. des Prinzen Heinrich ernannt; Deutsches Reich. g Darmstadt, 18. Mai. Die deutsche Kron— prinzessin ist heute hier eingetroffen und wird Darmstadt. enthält die Bekanntmachung bereitungsdienst und die Prüfung schreiber und Gerichtsvollzieher. Prem. ⸗Lieut. Strahl v. Salis-Soglio, unter Entbindung von dem Comm. als Adjut. bei der Großh. 25. Cav.⸗Brig., in das 2. Groß. Drag. Regt. Nr. 24 einrangirt; Graf v. Haslingen, Prem.⸗Lieut. vom 1. bad. Leib⸗Drag.⸗Regt. Nr. 20, als Adjut. zur Großh. 25. Cav.⸗Brig. comm.; Orth, Vicefeldw. vom Res.⸗Landw.⸗Regt. Nr. 40, zum Sec.⸗Lieut. der Res. des 2. Großh. Inf. Regts. Nr. 116 bef.; Saenger, Vicefeldw. von der Landw. ⸗Inf. des Res.⸗Landw.⸗Bats. Nr. 80, zum Sec.⸗Lieut. der Res. des 1. Großh. Inf. Regts. Nr. 115, Güttler, Vicew von dems. Bat., zum Sec.⸗Lieut. der Res. des 1. Großh⸗ Drag.⸗Regts. Nr. 23 bef.; Bermann, Sec. Lieut. von der Landw.-Cav. des 2. Bats. 1. Großh. Landw. ⸗Regts. Nr. 115, der Abschied bewilligt. Berlin, 19. Mai. Die„National-Ztg.“ schreibt: Der russische Botschafter in Paris, Orloff, ist gestern Abend nach Brüssel gereist und trifft von dort morgen wiederum in Paris ein. Die längeren Besprechungen, welche er mit Bismarck gehabt hat, werden als Symptom gedeutet, daß Rußland den Versuch macht, sich den beiden anderen Kaisermächten wiederum anzunähern. In demselben Sinne legt man es auch aus, daß ein Deutscher, General Totleben, zum General-Gouverneur des Gouvernements Wilna, Kowuo und Grodno, welche an Preußen grenzen, ernannt ist. — 20. Mai. Gestern präsidirte der Reichs— kanzler einer Sitzung der Bundesrathsausschüsse für Handel, Verkehr, Zoll- und Steuerwesen, in welcher die Referenten über die Frage der Einverleibung von Altona-St. Pauli in das Zollgebiet Bericht erstatteten. Wie, dem„Tagbl.“ zufolge, verlautet, wurde beschlossen, beim Bundes— rath den Antrag zu stellen, vom Anschluß St. Paulis an das Zollgebiet Abstand zu nehmen, dagegen die nöthigen Vorkehrungen für den Anschluß Altonas zu treffen. — Heute wurde im Abgeordnetenhause der Gesetzentwurf über die discretionäre Anwendung der Maigesetze eingebracht und heben wir aus demselben folgende Artikel hervor: Artikel 1. Das Staatsministerium ist ermächtigt, mit königlicher Genehmigung 1) die Grundsätze fest— zustellen, wonach der Cultusminister von den Erfordernissen der§§ 4 und 11 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 dispensiren, auch auslän— dischen Geistlichen die Vornahme geistlicher Amts— handlungen oder die Ausübung eines der im § 10 erwähnten Aemter gestatten kann; 2) den nach§§ 4, 8 und 27 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erforderlichen Nachweis wissen— schaftlicher Vorbildung, soweit derselbe gegen— wärtig durch Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung zu führen ist, anderweitig zu regeln; 3) zu bestimmen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Personen, welche aus— ländische Bildungsanstalten besuchten, von den in§§ hund 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erwähnten Aemtern fernzuhalten sind. Art. 3. In den Fällen des§ 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 sowie des§ 12 des Gesetzes vom 22. April 1875 ist gegen Kirchendiener fortan auf Unfaͤhigkeit zur Bekleidung des Amtes zu erkennen. Die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung des Amtes hat den Verlust des Amtseinkommens zur Folge. Ist auf Unfähigkeit zur Bekleidung des Amtes erkannt, so finden die Vorschriften des Gesetzes vom 20. Mai 1874, des§ 31 des Gesetzes vom 12. Mai 1873, sowie der§§ 13 und 15 vom 22. April 1875 entsprechende Anwendung. Artikel 4. Einem Bischofe, welcher auf Grund des§ 24 ff. des Gesetzes vom 12. Mai 1873 durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte entlassen worden, kann vom König die staatliche Anerkennung als Bischof seiner früheren Diöcese wieder ertheilt werden. Artikel 5. In einem katholischen Bisthum, dessen Stuhl erledigt oder gegen dessen Bischof durch gerichtliches Urtheil auf Unfähigkeit zur Amtsbekleidung erkannt worden ist, kann die Ausübrung der bischöflichen Rechte und Ver— richtungen in Gemäßheit des§ 1 im Gesetze vom 20. Mai 1874, demjenigen, welcher den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag darthut, auch ohne die im§ 2 vorgeschriebene Eidesvexpflicht⸗ ung durch Beschluß des Staats-Ministeriums gestattet werden. Gleicherweise kann von dem Nachweise der nach§ 2 erforderlichen persön⸗ lichen Eigenschaften dispensirt werden. Art. 8. Die Wiederaufnahme der eingestellten Staats— leistungen kann außer in den Fällen der§§8 2 und 6 des Gesetzes vom 22. April 1875 für den Umpfang des Sprengels durch Beschluß des Staats-Misteriums, für einzelne Empfangs— berechtigte durch Verfügung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten widerruflich ange— ordnet werden. Artikel 10. Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten sind ermächtigt, die Errichtung neuer Niederlassungen und Genossenschaften, welche im Gebiete der preußischen Monarchie gegenwärtig bestehen und sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, zu genehmigen, auch widerruflich zu gestatten, daß die gegenwärtig bestehenden weiblichen Genossen— schaften, welche ausschließlich der Krankenpflege sich widmen, die Pflege und Unterweisung von Kindern, die sich noch nicht im schulpflichtigen Alter befinden, als Nebenthätigkeit übernehmen. Ausland. Frankreich. Paris. Die Nachricht der „Times“, daß Frankreich wahrscheinlich die Initiative ergreifen werde, um von der Pforte die Annahme einer internationalen Commission zur Ueberwachung der türkischen Verwaltung zu erlangen, wird in hiesigen gut unterrichteten Kreisen als unrichtig bezeichnet. — 19. Mai. Die Mehrzahl der in Reims anläßlich der Arbeitseinstellung verhafteten Iudi— viduen gehört nicht dem Arbeiterstande an. Man glaubt, ein geheimes Comité organisire die Ar— beits-Einstellung für einen politischen Zweck. Großbritanien. London, 20. Mai. Heute wurde das neue Parlament eröffnet— Die Thronrede erklaͤrt, daß die Beziehungen zu allen Mächten freundschaftliche seien und betont die Nothwendigkeit, gemeinschaftlich mit den ubrigen Großmächten auf der Ausführung der noch restirenden Punkte des Berliner Vertrages zu bestehen. Die Förderung des europäischen Concerts sei die Hauptaufgabe der neuen Re— gierung und die Lösung der griechischen Frage jetzt der erste Zweck der englischen Politik. In Afghanistan wünschte die Regierung Ordnung und Frieden herzustellen, Afghanistan unab— hängig zu lassen und zu einem befreundeten Nachbar Indiens zu machen. — 20. Mai. Die Weber in Blackburn haben beschlossen, die Arbeit zu den bisherigen Lohnsätzen wieder aufzunehmen. — 20. Mai.„Daily News“ meldet aus Kabul von gestern: Abdurrhaman hat seine Armee mit dem Bemerken entlassen, er bedürfe ihrer Dienste nicht mehr, da er keine feind— seligen Absichten gegen die Engländer hege. Türkei. Konstantinopel, 18. Mai. Die Pforte hat keine Nachricht bezüglich des angeb— lichen Vorschlages Englands wegen einer europä— ischen Konferenz erhalten. — Der Finanzminister Edibb Effendi ist zurückgetreten und zum Director der indirekten Steuern ernannt worden. Zum Finanzminister wurde Zoukki Effendi ernannt. Serbien. Belgrad. Der Fürst von Serbien trifft im nächsten Monat zum Besuche des kaiserlichen Hofes in Wien ein. Rußland. Petersburg. Der Chef der Ober— Preßverwaltung, Abaza, ist zum Mitgliede der höchsten Executiv-Commission ernannt worden. Es bestätigt sich, daß General v. Albedinski als General-Gouverneur nach Warschau, General Graf Totleben als General-Gouverneur nach Wilna und General von Drentelen als General— Gouoerneur nach Odessa gehen. — 20 Mai. Officielles Bulletin. Im Laufe dieser Woche fühlte sich die Kaiserin schlechter, die krankhaften Symptome traten deut— licher hervor, die Kräfte haben etwas abgenommen. schreibt in einem Artikel über das Circular Granville's: Die unbestreitbare Wichtigkeit der englischen Initiative bestehe darin, daß sie als Aus⸗ gangspunkt einer gemeinsamen friedlichen, aber festen und entschlossenen Action Europas, basirend auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mächte erscheine. Der Umstand, daß das lange durch geschickt unterhaltenes Mißtrauen getheilte Europa auf der Basis des Berliner Vertrages die unerledigten Fragen wieder aufnehme, und der allgemeine Wunsch, über Erhaltung des Friedens zu wachen, berechtige zu der Hoffnung auf ein glückliches Resultat. — 10. Mai. In dem Proceß Weymar, der gestern begann, sind 141 Zeugen vorgeladen, darunter 40 für die Vertheidigung. Unter den Beweisstücken sind auch eine auf dem Hofe des Gerichtsgebäudes aufgestellte Droschke und ein Pferd, deren sich angeblich der Mörder Mesenzew's zur Flucht bediente. Aus Stadt und Land. B. Butzbach. Für die katholische Gemeinde dahier wurde seit Jahresfrist ein sehr schönes gothisches Kirchlein erbaut. Nachdem dasselbe jetzt fast fertig gestellt ist, wurden die Katholiken heute durch ein prachtvolles Geschenk von Seiten ihrer protestantischen Mitbürger erfreut. Ein noch gut erhaltener Flügelaltar mit mehreren geschnitzten Figuren, aus dem 14. Jahrhundert, in einem Werthe von etwa 3000 Mark, wurde aus der Stadt⸗ kirche Butzbach in die neue katholische Kirche übertragen und wird derselben zur reichen Zierde dienen. Mainz, 19. Mai. Heute Morgen um 4 Uhr pas⸗ sirte der Wiener Männer⸗Gesangverein, der sich nach Brüssel begibt, um der Braut des Kronprinzen von Oestereich„im Namen Oesterreichs“ eine Huldigung dar⸗ zubringen, die hiesige Stadt. Selbstverständlich ließen es sich die jederzeit gastfreundlichen Mainzer nicht nehmen, den Sängern eine kleine Ovation zu bereiten. Trotz der sehr frühen Morgenstunde hatten Tausende von Menschen längst des festlich geflaggten Rheinufers und von da bis zur Bahn ein dichtes Spalier gebildet. Bei der Ein⸗ fahrt in den Bahnhof mit Böllerschüssen und einer Hymne empfangen, wurden die Sänger Namens der ver⸗ schiedenen hiesigen Gesangvereine, die sich sämmtlich mit ihren Fahnen an dem Aussteigeplatz postirt hatten, von dem Präsidenten der„Liedertafel“ mit einer Ansprache begrüßt. In Erwiederung hierauf dankte ein Wiener Sänger in warmen Worten. Unter den Klängen der Musik und unter Böllerschüssen setzte der Gesangverein gegen 5 Uhr seine Reise per Dampfschiff nach Köln fort. Allerlei. Brüssel, 19. Mai. Der Empfang der Sänger des Wiener Männergesangvereins diesen Abend übersteigt, Glanz und Enthuftasmus alle Begriffe. Graf Choteck. öster reichischer Gesandter, begrüßte sie zuerst, dann sprach Dustin, Mitglied des Gemeinderathes, ebenfalls deutsch. Nachher setzten sie sich in Bewegung, nachdem 76 Gesell⸗ schaften mit Standarten und farbigen Laternen vorbei⸗ defilirt. Zum Empfang der Gäste im Rathhaus waren mehr als 300,000(?) Personen auf den Beinen. Der König hatte einen seiner Ordonanz-Offiziere zur Begrüß⸗ ung der Sänger geschickt. Handel und Verkehr. Grünberg, 15. Mai. Auf heutigem Wochenmarkt kostete der Centner Waizen M. 11.62, Korn M. 10., Gerste M. 9., Hafer M. 7.60. Kartoffeln M. 3.5. Frankfurt, 19. Mai. Marktbericht. Heu kostete der Centner je nach Qualität M. 2.50 3.50, Stroh M. 2—3.20. Butter im Großen erste Qual. M. 1.20 bis 1.30, im Detail erste Qual. M. 1.30, zweite Qual. M. 1.20. Eier das Hundert deutsche Mk. 4, italienische M. 5.50. Ochsenfleisch das Pfund 6570 Pf., Kuh⸗, Rind⸗ und Farrenfleisch 45—60 Pf., Schweinefleisch 65—70 Pf., Kalbfleisch 45—55 Pf., Hammelfleisch 48. bis 65 Pf. Kopfsalat das Stück 15—20 Pf., Spargel das Pfund 70—90 Pf., junge Erbsen das Pfd. 60 Pf., Romain⸗Salat 60—70 Pf., neue Bohnen 100 Stück M. 3., neuer Blumenkohl per Stück M. 1.50, frische Kohlrabi per Stück 30 Pf., neue Kartoffeln per Pfund 80 Pf. Huhn M. 2.—2.50, Hahn M. 2.40 2.60, Ente 2.80— 3.20, Taube 50 Pf., Kapaunen M. 3.—3.50, Wälsche M. 6.— 12. — Das„Journal de St. Petersbourg“ eee eee eee eee e 5 Frankfurt, 20. Mai. Der Börsenverkehr trug heute eine freundliche Physiognomie, indem sich größeres Animo zeigte und auch das Privatpublikum sich wieder lebhafter an dem Geschäft zu betheiligen schien. Auf dem eigentlichen spekulativen Gebiete herrschte rege Thätig⸗ keit und dürfte, aller Wahrscheinlichkeit nach, ein Theil der Contremine den Uebergang in das Lager der Gegen⸗ partei bewerkstelligt baben. Als Motive der fortgesetzten Strömung nach Oben nannte man wiederum befriedigende Saatenstandsberichte aus Oesterreich- Ungarn. Ferner wurden die festeren Glasgowpreise als Impuls für die Hausse angeführt. Die gestern Abend gemeldeten englischen Fallimente blieben bei der gegenwärtsgen Stimmung der Börse unbeachtet. Creditactien, gestern Abend 2368/8, bewegten sich zwischen 237— 236 7/— 237½ und 236, 1 emp schle e and. sche Gemeinde dahi 8 gothisches uten a fertig gestelt ist, irch ein prachtvolle tantischen Mitbürger zelaltar mit mehreren ahrhundert, in einem 17 7 0 der Stadt⸗ e Kirche übert de dienen. 1 egen um 4 Uhr paß zerein, der sich nah es Kronprinzen vos eine Huldigung dan lbstverständlich ließ, Mainzer nicht nehme, u bereiten. Troß d ausende von Menschn fers und von du lle bildet. Bei der Ein⸗ ierschüssen und einer nger Namens der ber; ie sich saͤmmtlich nit postirt hatten, von mit einer Ansprache dankte ein Wiener e den Klängen te det Gesangvenn schiff nach Köln n, —— 1 pfang der Sänger des u Abend überstengt a fe. Graf Choteck öster uerst, dann spra 10 cheat deutsch 18) nachdem 76 Gesel⸗ ligen Laternen im zuf den Beinen. Dal Oi zur Begrüß; Stück 2% get Num Kartoffel 40 1 M. 4.5 70 trug 1 Bine fäöheres„ karten können an gute Verkäufer abgegeben 1 00 vorbek Rathhaus warel Staatsbahnactien, gestern Abend . 2 0 2381/, zwischen 238½ und 238. Lombarden geschäftslos. Außer Creditaectien waren Disconto⸗Commandit im Vordergrund des Inte⸗ —— 6 resses. Das Effect wurde in bedeutenden Posten gehandelt und stieg 2. Andere Banken fest. Darmstädter höher. Von österr. Bahnen Buschtiehrader anziehend. Galizier beliebt. Deutsche Bahnen fest. Bergisch-Märkische steigend. Thüringer fest. Von österr. Prioritäten 1872er Elisabeth efragt. 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Zur Vermittelung von Versicherungen bei der Berliner agel⸗Assecuranz⸗Gesellschaft von 1832 empfehlen sich die Unterzeichneten, welche auch mit Antrags-Formularen, sowie mit jeder näheren Auskunft zu Diensten stehen. Im Mai 1880. C. C. Weis in Friedberg. 1794 Carl Kalhfleiseln in Butzbach. Grassamen Versteigerung. Dienstag den 1. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, wird der Grassamen aus den Waldungen des Großherzoglichen Hauses der Oberförstereien Eichelsdorf, Feldkrücken, Grebenhain, Ortenberg und Schotten, den Gemeindewaldungen der Oberförstexei Büdingen und den Gräflich Stolberg'schen Waldungen der Ober⸗ försterei Gedern auf dem Rathhause dahier öffentlich versteigert. Wegen näherer Auskunft wolle man sich an die genannten Oberföorstereien wenden. g In Auftrag: W. Sehmid in Reichelsheim. J. Rlies lager in Vilbel. Nidda am 18. Mai 1880. 1802 Rohr, Großh. Oberförster. An-& Verkauf„ Staats-& Gemeindeobligationen Großherzoglichen Hof-Agenten Jacob Engel. 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Red.: Carl Bindernagel. 1572 Jos. Hoffmann. zu vermiethen. Näheres bei der Exp. d. Anz. 1789 Druck und Verlag von Carl Bindernagel. (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 21 und eine Beilage.) 1 II 3 —