11 R N 8 . n Iriedbe N 5 f 5 5 , 1880. Dienstag den 13. April M 44. fn b 5 i berhessischer Anzeiger * lbb Windecker Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und nen Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. U Die ei ltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- od iffersatz mit 14 Pf i it 22 Pf.; ein B f. e Die einspa eile, N f l„bei größerem Ta oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. r Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post e Jroße Vor ellun oßen U 0 U 2 f e el une Amtlicher Theil. aufbieten un das Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 2. Periode 1879/80. Friedberg am 7. April 1880. Es ladet ein Das G 5. li K 18 t 55. 5—. Ni.; a a A Dirt, roßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 9 Ni 1 2 1*„ 0 3 Aächler. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 2. Periode 1879/80 zukommenden Forststrafen resp. uud Hirschberg Antheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahme-Decretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen. ellen hiermit, dg Dr. Braden. f N sandten Mittel nicht daß de Nittel ic Klein⸗Karben 1 M. 68 Pf., Reichelsheim 2 M. 35 Pf., Stammheim 4 M. 41 Pf., Wohnbach 2 M. 13 Pf. Betreffend: Die Anlegung und Einrichtung der Abtritte und Dungstätten in der Kreisstadt Friedberg, sowie das Reinigen derselben. iuhard Witzner. Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 20. März laufenden Jahres zu Nr. M. J. 6091 een 50 Aug und nach Vernehmung des Stadtvorstandes zu Friedberg wird für die Kreisstadt Friedberg nachstehendes Polizeireglement erlassen. berg. 90 f 0 Reglement. wigen„§. 1. Die in den Ecken und Winkeln zwischen den Häusern ausmündenden, sowie die innerhalb der Häuser angelegten Abtritte muͤssen in Tonnen geleitet oder mit Abtrittsgruben versehen werden. Den Tonnen-Anlagen wird der Vorzug gegeben. II E 1 K. 2. Bezüglich der Abtrittsgruben wird Folgendes angeordnet: Die Grube muß so angelegt werden, daß die Wände und der Boden „ derselben für Flüssigkeiten vollständig undurchgängig sind. Zu diesem Behufe wird die Grube entweder mittelst einer doppelten Mauer aus gesinterten Backsteinen angelegt, deren 25 em breiter Zwischenraum mit plastischem Thon ausgestampft wird, oder die Mauern werden in einer lorecht Wie n Dicke von 38 em mit Cement hergestellt, müssen jedoch im letzteren Falle mit einer mindestens 38 em dicken Schichte festeingestampfter Lette ene Klesamen egal hinterlegt werden. Wo die örtlichen Verhältnisse es erlauben, sind der Boden und die Wände der Grube abzurunden und der Boden trichter— förmig zu vertiefen, wodurch eine bessere und vollständigere Entleerung ermöglicht wird. Die Grube muß durch eine Eisen- oder Steinplatte 0 oder einen festschließenden hölzernen Deckel verschlossen werden; dieser Deckel muß, wenn die Abtrittsröhre unmittelbar in die Grube einmündet, 9 um die Röhre ganz fest schließen. Die Grube muß so angelegt werden, daß ihr Inhalt nicht innerhalb der Wohnungen, sondern außerhalb Dr Uloth. der Umfangsmauern derselben sich befindet. Die Grube muß mindestens 7,50 m von jedem Brunnen angelegt werden; dermalen schon vorhan— dene Gruben, welche in geringerer Entfernung von einem Brunnen oder welche innerhalb der Wohnung sich befinden, können bestehen bleiben, wenn nicht von dem Kreisamt nach Anhörung des Kreisgesundheitsamtes deren Entfernung für nöthig gehalten wird. recht Witwe. 14 F. 3. Bezüglich der Tonnenanwendung wird bestimmt: Die Tonne muß aus Eisen oder aus starkem Holz mit eisernen Reifen gefertigt 77 0 1 8 werden und darf nicht rinnen. Statt der Tonne können ausnahmsweise mit besonderer Erlaubniß der Ortspolizeibehörde schmälere viereckige, Moͤbel undurchlassende Sammelbehälter da aufgestellt werden, wo die Beschaffenheit des Raums die Aufstellung der Tonnen nicht gestattet. Tonnen — und Sammelbehälter müssen im Innern vertheert oder verpicht oder auf sonstige Art gegen das Eindringen faulender Flüssigkeiten geschützt, ee e pbowie mit einem dichten Verschlusse(Deckel) versehen sein, in welchen die einmündende Abtrittsröhre genau paßt; beim Transport der gefüllten l% Tonne ꝛc. muß der Verschluß ein so vollständiger sein, daß der Inhalt nicht herausdringen kaun. Zur Erleichterung des Trausports sind die sagasse Nr. 365. Tonnen ꝛc. mit geeigneten Handhaben zu versehen. Tonnen und Sammelbehälter sollen, um das Anfrieren zu verhindern, auf Räder(Rollen) Eeume— der einen Rost gestellt und zur Winterzeit mit Stroh oder mit einem andern schlechten Wärmeleiter genügend umhüllt sein. d§. 4. Die außerhalb der Häuser angebrachten Abtrittsröhren oder Abtrittsgehäuse müssen bis in die Gruben oder Tonnen herabgeführt werden ö ll 7 und direct in dieselben einmünden. Die in Tonnen einmündenden Abtrittsröhren müͤssen bis zum oberen Rande der Tonnen reichen. Bei Neubauten oder Hauptänderungen an Gebäuden dürfen keine hölzernen Abtrittsgehäuse angelegt oder beibehalten, sondern es müssen Abtrittsröhren von Eisen pfehle denselben 11 ö sagasst öder Steingut angebracht werden. Es wird hierbei noch besonders auf die Bestimmungen in§. 13 der Verordnung vom 4. Februar 1857 verwiesen. der Ufagasst§. 5. Regenwasser oder Abfallflüssigkeiten irgend welcher Art dürfen nicht in eine Abtrittsgrube(§. 2) oder in eine Tonne(F. 3) uta. u Abfluß haben. Winkel, durch welche Regenwasser oder Abfallflüssigkeiten ablaufen, müssen gut gepflastert und mit einem Gefäll versehen sein, len Parser Been vpelches ein rasches Abfließen der Flüssigkeiten herbeiführt. ie edel Ketten“§. 6. Die Abfälle der Metzgereien dürfen nicht in Abtrittsgruben oder Abtrittstonnen eingeleitet werden. Es müssen für diese Abfälle . 11 lesondere Gruben oder Tonnen angelegt werden, deren Construction den§§. 2 und 3 des Reglements entsprechen muß. ont unter Gn§. 7. Die thierischen Abgänge dürfen nicht in die Abtrittsgruben geleitet, sondern müssen in besonderen Gruben oder Tonnen aufbe— —— bahrt werden. Nach Vernehmung des Ortsvorstandes kann Großherzogliches Kreisamt gestatten, daß diese Gruben oder Tonnen einfacher und chen abweichend von den Vorschriften der§§. 2 und 3 des Reglements angelegt werden. Neu anzulegende Miststätten und Pfuhlbehälter müssen 7,5 m U ö U bon jedem Brunnen und 2 m von der Straße entfernt sein oder dürfen doch nicht so angelegt werden, daß sie von der Straße aus sichtbar sind. * U 1§. 8. Das Entleeren des Inhalts der Abtrittsgruben oder Abtrittstonnen oder der Gruben und Tonnen der Metzgereien auf die uche! Miststätten, oder überhaupt an Orte welche in der Nähe bewohnter Hofraithen sich befinden, ist verboten. a i lm Fertsch⸗ 4 9. Gruben zum Ansammeln von Klötz- und Kohlenasche, Kehricht und dergleichen können, wenn im Innern von Gehöften liegend, . var unbedeckt bleiben, müssen aber dann mit einer mindestens 0,75 m über der Fläche des Hofes hohen Mauer und— soweit sie an die Zinal,„ Straße grenzen— mit einer solchen von 1,50 m Höhe eingefriedigt sein. Die außerhalb der Gehöfte, an und auf der Straße liegenden Gruben besters anpfocl einzelner, dazu berechtigten Besitzer müssen nach den für die Abtrittsgruben(F. 2) gegebenen Vorschriften construirt, mit steinernen Einfassungen avis der Pu. bersehen und so gut zugedeckt sein, daß schwere Wagen darüber gehen können. 5 b. l 1 F. 10. Diejenigen Hausbesitzer resp. Hauseigenthümer, welche binnen 4 Monaten von der ersten Bekanntmachung des Reglements sen f. richt i die zu 1 bis 6 vorgeschriebenen Anlagen beziehungsweise Veränderungen nicht ausgeführt haben, verfallen in eine Strafe von 10 Mark. 0 Außerdem wird die Polizeibehörde die Arbeiten ausführen und die Kosten auf dem Verwaltungswege durch den Gemeindeeinnehmer beitreiben Iticdberg. lessen. Abweichungen von den Vorschriften unter 1 bis 6, welche bei Neubauten oder Hauptreparaturen vorkommen, werden nach Art. 136 inde. Ads Polizeistrafgesetzes bestraft und unterliegen dem Art. 137 dieses Gesetzes. 5 2 18 N b g§. 11. In einer noch zu bestimmenden, von Großherzoglicher Bürgermeisterei noch bekannt zu machenden Frist müssen nach Erscheinen rrer oö 5 des Reglements alle hierbei in Betracht kommenden Abtrittsgruben und Tonnen resp. Kübel gereinigt werden. Nach dieser ersten Reinigung dt siid, falls nicht von der Localpolizeibehörde anders ausdrücklich angeordnet wird, a. alle Tonnen so oft sie zu ½ angefüllt sind, mindestens 2590, 1 5 5 1 7 Fr fi 2 2 715 i„ini er aber in einer noch zu bestimmenden Frist, b. alle Abtrittsgruben, so oft sie zu 2˙³ angefüllt sind, zu reinigen. 2. 71§. 12. Das Ausleeren der Abtrittsgruben und Tonnen darf nur des Nachts von 10 Uhr bis Morgens 4 Uhr im Sommer und 105 ahn 6 Uhr im Winter bei Vermeidung der in Art. 310 des Polizeistrafgesetzes angedrohten Strafe geschehen. Zuwiderhandlungen gegen die Be⸗ 15 der Bungie stimmungen unter Nr. 8 beziehungsweise Nichtbefolgung von Anordnungen der Localpolizeibehörde bezüglich der Entleerung von Tonnen und Oruben werden nach F. 3660 des Strafgesetzes bestraft. Außerdem wird die unterlassene Reinigung von der Polizeibehörde angeordnet und 0 Veicht Ur Kostenbetrag von dem Gemeindeeinnehmer auf dem Verwaltungswege beigetrieben werden. 6 liches Friedb 1 1 i il 188 Hroßherzogliches Kreisamt Friedberg. igt. 1 Friedberg den 6. April 1880. roßherzogliches Krei 9 i 1 8 8 5 Dr. Braden. 9 berge 1 ee,. * 950 l N Ar.% 0 ———————— 3 Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht Friedberg am 8. April 1880. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 5 folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat März 1880 sich . 16.—, Heu M. 7.—, Stroh M. 6.—. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 9 enthält die Bekanntmachung über den Ausschlag der directen Steuern für 1880/81. i Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei— lage Nr. 11, enthält: 8 I. Bekanntmachung über das Aufbringen der Mittel der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1880. 11. Uebersicht der für 1880 genehmigten Umlagen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim. l 111. Bekanntmachung über die für das 1. Vierteljahr 1880 in Offenbach zu erhebenden Umlagen. IV. Ordensverleihungen. 2 v. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. 7 VI. Namens veränderungen.. VII. Dienstnachrichten. Der auf die erste evang. Pfarrstelle zu Gießen präs. Gymnasiallehrer Dr. Naumann zu Worms wurde bestätigt, dem Pfarrer Matthes von Gedern die evang. Pfarrstelle zu Jugenheim, dem evang. Pfarramts-Cand. Jacobi aus Ober⸗Rosbach die Pfarr⸗ stelle zu Schwarz übertragen. H. Steuernagel aus Strebendorf und K. Kohler aus Heidelbach wurden zu Aufsehern an dem Landes ⸗Zuchthause, der Feldwebel Weniger aus Leihgestern zum Ministerial-Kanzlei-Diener, der Gefangen⸗Wärter⸗Gehülfe Arheilger zu Darmstadt zum Hefangenwärter bei dem Haftlokale zu Darm⸗ stadt, der auf die Lehrerstelle zu Böllstein präs. Schul⸗ amtsasp. Fritz aus Albig bestätigt, der Schulasp. Jacobi aus Nieder⸗Rosbach zum Lehrer an der Vorschule des Gymnasiums zu Gießen ernannt. VIII. Charakterverleihung. Ix. Ruhestandsversetzung. Der evang. Pfarrer Groß zu Stadecken wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. X. Coneurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die evang. Pfarrstelle zu Osthofen, Gehalt 2850 Mk. Eine Lehrerstelle zu Herrnsheim, Gehalt 900— 1000 Mk. Berlin, 9. April. Reichstag. Zweite Berath— ung der Militärvorlage. v. Malßahn-Gültz bean tragt im Namen der Commission die Annahme der 58 1 und 2, betreffend die Feststellung der Friedens— präsenzstärke auf 7 Jahre. v. Stauffenberg bean⸗ tragt zu§ 1 die Gültigkeitsdauer nur auf 3 Jahre festzusezen. Richter(Hagen) beantragt, nach Ablauf des bestehenden Septennats die Präsenzzahl jährlich durch den Etat festzustellen und die Einjährigfreiwilligen auf die Friedenspräsenzstärke anzurechnen. Im Falle der Annahme seines ersten Antrages beantragt Redner eine Resolution, wodurch der Reichskanzler aufgefordert wird, dem Reichstage in nächster Session einen Gesetz— entwurf vorzulegen, bezüglich zweijähriger Dienstpflicht bei der Fahne für die Infanterie. Graf Udo Stol— berg hält die Last des Militäretats nicht für so drückend, wie man sie oft hinstelle. Die dreijährige Dienstzeit, die bei der Infanterie de facto nicht bestehe, sei noth— wendig, wenn die Ausbildung des Heeres nicht leiden solle. Man könne darüber nicht unklar sein, daß nach Ablauf des nächsten Septennats wieder eine Erhöhung des Militärbudgets nothwendig sein würde. Man müsse also, wenn man sparsam sein wolle, die jetzige Forder— ung auf möglich lange bewilligen, lieber auf 14 als auf 7 Jahre. Er bitte daher, die Anträge v. Stauffenberg und Richter abzulehnen. Richter weist darauf hin, daß seit der ersten Berathung die Lage der äußeren Politik eine wesentlich andere geworden sei. Damals habe die Majorität unter dem Eindruck eines bevor— stehenden Krieges gestanden, jetzt seien die Aussichten friedlicher nach dem Briefwechsel zwischen unserem Kaiser und dem Kaiser von Rußland. Die Frage der zwei— jaͤhrigen Dienstzeit sei eine rein ökonomische. Es heiße die Stimmung des Volkes verkennen, wenn man glaube, es sei zum größten Theil für die Vorlage gesinnt. Rickert weist Richter's Angriffe gegen die National— liberalen zurück, die stets nur die sachliche Erwägung, nicht die Rücksicht auf den Reichskanzler leite. Die Militärverwaltung habe nachgewiesen, daß Frankreich eine um 30,000 boͤhere Präsenzziffer habe als Deutsch— land. Richter habe diese Nachweise nicht angreifen können. Es sei in diesem Augenblicke eine Nothwendigkeit im Interesse Deutschlands, gegenüber den vermehrten An— strengungen Frankreichs, die Vorlage anzunehmen. Kriegs— minister v. Kameke hebt hervor: Er habe schon früher ausgesprochen, daß nicht die momentane politische Lage, sondern Gründe dauernder Natur die Vorlage veranlaßt hätten; das wolle er Richter gegenuͤber dessen beutiger Aeußerung über die inzwischen eingetretene Aenderung der politischen Situation in's Gedächtniß rufen. Die Angaben Richter's über die Dauer der Dienstzeit und die Präsenzziffer in Frankreich weist der Minister unter Angabe einschlaͤgiger Zahlen als falsch zurück. Nur eine dauernde Festsetzung des Militär— budgets vermoͤge der Armee Stabilität und Selbstver trauen zu geben. Diesen Standpunkt habe die Regier— ung immer gehabt. Der Antrag Richter wird gegen die Stimmen der Fortschrittspartei, des Centrums, Lasker's und weniger Nationalliberalen abgelehnt. Der Antrag v. Stauffenberg wird mit 180 gegen 104 Stimmen abgelehnt, der Commissions⸗ Antrag mit 186 gegen 96 Stimmen angenommen.— 10. April. Der Reichstag überwies das Wuchergesetz an eine Commission von 21 Mitgliedern. Die Ver⸗ ordnung betr. die Begründung der Revision in bürger— lichen Rechtsstreitigkeiten wurde durch Schlußabstimmung genehmigt. Es folgte die weitere Berathung der Militär— vorlage. Zu§ 3 beantragte Richter, die Zahl der zu den Uebungen einberufenen Ersatzreservisten erster Classe kommt nach Verhältniß des Jahres-Durchschnittes der Uebungszeit auf die Friedenspräsenzstärke in Anrech— nung. Bundescommissär Major Funk erklärt den Antrag für unannehmbar. Der Antrag Richter wurde abgelehnt — dafür stimmten Fortschritt und Centrum und Absatz 1 des§ 3 angenommen. Die Absätze 2 bis ein—⸗ schließlich 8 des zweiten Paragraphen werden nach uner— heblicher Diseussion angenommen. Im Anschluß an 83 liegen noch zwei Anträge vor. Richter(Hagen) beantragt, die Befreiung der Geistlichen vom Militär— dienst durchweg auszuschließen und dieselben auch zu den Reserveübungen heranzuziehen. v. Heeremann bean⸗ tragt die Freiheit der Geistlichen vom Militärdienste überhaupt auszusprechen. Der Antrag Richter wird gegen die Stimmen des Centrums und des größten Theiles der Deutscheonservativen angenommen; für den⸗ selben, also für Streichung der Excemption der Geist— lichen von der Uebungspflicht der Ersatzreserve, stimmt auch Graf Moltke. Die von v. Heeremann vorgeschlagene Aenderung des Militärgesetzes wird gegen die Stimmen des Centrums abgelehnt. Der Rest der Militärnovelle wird unbeanstandet in zweiter Lesung angenommen. An dieselbe schließt sich der bekannte Bühler'sche Abänder— ungs-Antrag, dahingehend, einen Staatencongreß behufs gemeinsamer Heeresreduetion einzuberufen. Der Antrag wird nahezu einstimmig abgelehnt. Die Vorlage, betreffend die Besteuerung von Dienstwohnungen der Reichs beamten, wird von Bundes-Commissär Möller befürwortet; dagegen sprechen v. Benda und Löwe. Delbrück erklärt, er würde für die Vorlage stimmen, wenn der Gesetzentwurf sich auf alle Wohnungen der Reichsbeamten, nicht blos auf Dienstwohnungen, erstreckte. Nachdem noch der Präsident des Reichskanzler-Amts, Hofmann, die Vorlage befürwortet und Sonnemann dieselbe bekämpft, wird die zweite Lesung im Plenum beschlossen. — 9. April. Ju heutiger Bundesraths— sitzung wurde über die deutsch-österreichischen Handelsvertrags-Verhandlungen und Verlänger— ung der Erklärung vom 31. December 1879 bis 30. Juni 1881 Mittheilung gemacht. — Die„Nordd. Allg. Ztg.“ erfährt, daß General v. Bose, Commandeur des 11. Armee— corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches in den Grafenstand erhoben und General v. Schlotheim mit der Führung des 11. Armee— corps beauftragt wurde. General Graf Branden— burg II. erhielt den Rang eines commandirenden Generals; Stadt-Commandant von Berlin, General v. Wartensleben, ist mit der Führung der 17. Division betraut, General Meerscheid v. Hüllessen zum Commandanten von Berlin ernannt worden. in namentlicher Abstimmung Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien. Die Ver— längerung des austro-deutschen Handelsvertrages bis Juni 188x1 ist bereits abgeschlossen. Deutsch— land drängte zum Abschluß, um den Vertrag noch dem Reichtstage vor Schluß vorlegen zu können. Pest, 10. April. Unterhaus. Präsident Slavy legt das Amt des Präsidenten und das Abgeordnetenmandat in Folge seiner Ernennung zum Reichsfinanzminister nieder. Auf Antrag Jokais beschließt das Haus, der Verdienste Slavy's im Protokolle zu gedenken.— Der Finanz-Ausschuß des Unterhauses nahm in der Generaldebatte das Vierzig-Million.-Anlehen an. Schweden. Stockholm, 7. April. Die erste Kammer hat den§el der Militärvorlage, wonach das Alter der Wehrpflichtigkeit bis zum 40. Lebensjahre ausgedehnt wird, angenommen. Belgien. Brüssel, 10. April. Der Kriegs— minister Liagre befürwortete gestern in der Kammer die neuen Befestigungen der Brücken— köpfe in Maasthal, indem er bemerkte, bei der Eventualität eines franzosisch-deutschen Krieges hatte der Angreifer ein großes strategisches Juteresse, die Maas zu überschreiten, um entweder den Niederrhein oder Nordfrankreich anzugreifen. Die projectirten Arbeiten werden auf 14 Millionen geschätzt. Frankreich. Paris, 8. April. Der General- rath des Landes nahm einen Beschluß gegen die Decrete betreffs der nichtautorisirten Congrega— tionen an; die Mitglieder der Linken enthielten sich der Abstimmung. — 9. April. Der Generalrath von Marseille hat mit 18 von 22 Stimmen die Vorfrage angenommen, durch welche das Votum gegen die Decrete, betreffend die Congregationen, zuruͤck— gewiesen wird. — 10. April. Der Generalrath von Toulouse lehnte die von dem Präfecten gestellte Vorfrage, in welcher gegen das Votum zu Gunsten der Freiheit des höheren Unterrichts Einspruch erhoben wird, mit 19 gegen 17 Stimmen ab. — Ein Telegramm aus Singapore vom 10. April theilt die Ermordung der französischen Unterthanen Wallon und Guillaume am 15. März durch Eingeborene Sumatras in der Nähe des Flusses Oengung mit. Zur Aufsuchung der Leichen und Bagage der Erschlagenen und zur Bestrafung der Schuldigen ist eine militärische Expedition aufgebrochen. 1 Großbritannien. London, 10. April. Parlamentswahlen. Bis jetzt wurden gewählt: 337 Liberale, 208 Conservative und 44 Homeruler. Portugal. Lissabon, 8. April. Nach Macao(China) gingen Truppeuverstärkungen ab. Italien. Rom, 7. April. Kammer festgesetzte Präsidenten-Wahl findet Dienstag statt. Die für die Theilnahme Italiens an der Fischereiausstellung in Berlin beanspruchte Summe wurde bewilligt. Bulgarien. Sofia, 7. April. Es heißt, das neue Ministerium sei folgendermaßen con— stituirt: Zankoff, Präsidium und Auswärtiges; Karavelloff, Finanzen; Stoyanoff, Justiz; Tischeff, Inneres und Gazelev, Unterricht. Türkei. Constantinopel, 9. April. In dem Budget, welches vom Sultan genehmigt wordeu ist, finden sich Posten für die türkischen Gesandtschaften in Brüssel, in Haag, in Stock— holm und Washington nicht eingestellt. — Der Sultan sanctionirte das Budget, welches die Ausgaben auf 17,039,000 und die Einnahmen auf 26,156,000 Livres veranschlagt, während die englisch-französische Commission die Ausgaben mit 19 und die Einnahmen mit 14 Million angesetzt hatte. Rumelien. Philippopel, 10 April. Die Provinzialversammlung votirte bei der Budget— berathung mit 31 gegen 8 Stimmen einen strengen Tadel gegen den Finanzdirector Schmidt wegen Nichtausführung der Artikel 203 und 204 des organischen Statuts. Rußland. Petersburg, 8. April. Das Befinden der Kaiserin ist in der letzten Woche besser geworden, Schlaf, Appetit und Kräfte haben zugenommen und das Herzklopfen hat auf— ehört. Der Husten allein beunruhigte die Kaiserin. — 8. April. Man spricht von einer an den Großherzog von Hessen abgesandten Depesche, nach welcher der Zar gestern, als er auf kurze Zeit seine mit dem Tode ringende Gemahlin verlassen wollte, von einer schweren Ohnmacht befallen wurde. Es verlautet, daß die projec— tirte Uebersiedelung des Kaisers Alexander nach Livadia aufgegeben sei, und daß, wenn die zu gewärtigende Katastrophe in der kaiserlichen Familie eingetreten sein werde, der Zar für längere Zeit der Gast seines Schwagers, des Prinzen Alexander von Hessen, zu sein gedenke. — 9. April. Das Befinden des Reichs⸗ kanzlers Fürsten Gortschakoff ist in letzter Zeit weniger befriedigend; durch gesteigerten Katarrh werden Athmungsbeschwerden verursacht. Die von der der Pre kommen eien, Mesenz Nerbree schaft dem gleichfa Anklag Hospit Hülfe haben. schen Zeit fü Gewässe usssche Blätter chinesic 0 chritten wulssen, Augahl Grenze 0 ke Fl. Wundet, der So das die cht zu — Ar die 2 At seine lügen die bewa Nan 1800 0 berg. Nerdfra tei lrbeiten 125 l. Der General⸗ chu gegen die rten Cengregn⸗ inken enthielten f gegen ationen, zuruͤck⸗ von Toulous se telle Vorfrage, zu Guten der ünspruch eihoben n ab. Sungapore vom der französischen ne am 10. März der Nähe des Aufsuchung der denen und zur eine militäriche yon, 10. April. urden gewählt: dA Homeruler. April. Nach erstärkungen ab. Die von der ⸗Wahl findet nahme Italiens in beanspruchte til. Es heißt, dermaßen con⸗ d Auswärtiges; anoff, Justiz; Unterr cht. 9. Aprll. In Iltan genehmigt ir die fürkischen haag, in Stock⸗ ͤestell. e das Budget, 9,000 und die es veralschlagt, Commission die Finnahmen mit 10 Will Die bei der Budgek' 10 einen Stimmen eil 5 mi 5 der Prozeß gegen Dr. Weymar zur Verhandlung — Der„Herold“ vernimmt, daß demnächst kommen werde. Dr. Weymar ist angeklagt, min seinen Wagen dem Mörder des Generals Mesenzew zur Flucht verholfen und später dem Verbrecher Solowjew Revolver und Gift ver— schafft zu haben und ferner vor drei Jahren dem Fürsten Krapotkin, welcher bekanntlich gleichfalls wegen nihilistischer Umtriebe sich im Anklagezustand befand und krankheitshalber im Hospital gefangen gehalten wurde, ebenfalls mit Hülfe seines Wagens die Flucht erleichtert zu haben. — Der„Herold“ meldet aus angeblich sicherer Quelle, Rußland beabsichtige in kürzester Zeit fünf größere Kriegsschiffe in die chinesischen Gewässer zu entsenden behufs Schutzes der russischen Interessen. — In Betreff der Nachricht ausländischer Blätter, die russische Grenze sei von einer chinesischen Armee von 20,000 Mann über— schritten worden, will das vorgenannte Blatt wissen, es handle sich nur um eine größere Anzahl chinesischer Arbeiter, welche die russische Grenze im Ussurigebiete überschritten hätten, orunter sich möglicherweise auch frühere chine— sche Soldaten befinden könnten. — Verhaftet wurde die schöne Frau des Furiers des Domänen-Ministers, welche der Aufertigung von 14,000 falschen Pässen binnen icht Jahren und Beziehungen zu den Sozialisten ungeklagt ist. Gefunden wurden dabei 92,000 Rub., velches gerüchtweise die Hauptkasse der Sozia— isten sein soll. Charkow, 8. April. Heute fand bei dem liesigen Militär-Kreisgericht der Proceß des dem Adelsstande angehörigen ehemaligen Lehrers (lexander Winogradoff statt. Die Anklage lautet diu Verbreitung verbotener Schriften zum Zwecke es Umsturzes der bestehenden Regierungsform nd der sozialen Ordnung. Ferner waren fünf Officiere als Nihilisten angeklagt; sämmtliche Angeschuldigte wurden nach Sibirien verbannt. Aus Stadt und Land. Flonheim. Der von seinem eigenen Sohn ver⸗ „ gundete Müller Zimmer hier ist am 7. April gestorben, der Sohn nun in eine Irrenanstalt gebracht worden, was die Familie schon längst gewünscht, der Vater aber ncht zugegeben hatte. Allerlei. Rödelheim, 9. April. Gestern Abend nach 11 Uhr würde der Wirth Kreidel zum„Frankfurter Hof“ hier un zwei Bewohnern Bockenheims, den Brüdern Reuß, serfallen und mit einem Knüppel derart verletzt, daß dir Tod alsbald eintrat. Einer der Thäter hatte in der Virthschast gezecht und war von dem Wirthe beim Heran— nahen der Polizeistunde ermahnt worden, fortzugehen. Dua er sich dem nicht fügen wollte, brachte ihn der Wirth bor die Thüre. Nach ungefähr 10 Minuten kehrte Reuß ut seinem Bruder, beide mit Knütteln verseheu, zurück, shlugen an die Fenster und wie der Wirth vor die Thüre tt, um nach den Ruhestöreru zu sehen, fielen sie über ihn her und mißhandelten ihn derart, daß derselbe beim Wiedereintritt in's Zimmer todt niederstürzte. Frankfurt a. M. Die Abhaltung einer für 1881 geplanten Industrie⸗Ausstellung dahier in einer Frankfurts würdigen Weise ist gesichert, indem von 25 Firmen fast der ganze Garantiefonds von 250,000 M. gezeichnet ist. Heidelberg. Hier sollte bei allen Neubauten und größeren Bauveränderungen an Stelle der Senkgruben das Tonnensystem zwangsweise eingeführt werden. Diese Aussicht hatte die größte Aufregung verursacht und die Bewohner der Stadt förmlich in zwei Heerlager getrennt. In Folge dessen und veranlaßt durch hierüber stattgehabte, in Folge von Petitionen veranlaßte Kammerdebatten hat der Stadtrath den Beschluß gefaßt, von der Anwendung des Zwanges abzusehen und es dem gesunden Sinne der Bürgerschaft zu überlassen, das Tonnensystem freiwillig thunlichst zu fördern. Riga, 9. April. Gestern kam das Dünaeis in der Umgegend der Stadt in Bewegung. Petersburg, 9. April. Bei Schlüsselburg ist die Newa auf 2 Werst eisfrei. Verloosungen. Badische fl. 35 Loose von 1845. Gewinn Ziehung vom 31. März 1880. Heimzahlung am 1. Oet. 1880. Nr. 62313 M. 68571.43. Nr. 284361 M. 17142.86. Nr. 194455 255513 à M. 6857.15. Nr. 116201 244916 267690 327547 à M. 3428,58. Nr. 17420 24123 25013 59958 89023 153886 183286 184811 227647 241589 318356 327692 à M. 1714.29. Nr. 9724 25017 36021 38166 75591 106816 44 112809 159594 162211 15 183251 93 186507 195332 206947 207493 208665 213585 255531 257792 267303 657 289105 307573 89 317626 364354 67 à M. 428.58. Die übrigen Nummern können auf unserem Bureau nachgesehen werden. Oesterreichische Credit fl. 100-Loose von 1858. Serien- und Gewinn-Ziehung vom 1. April 1880. Heimzahlung am 2. Oetober 1880. Serien: Nr. 214 385 424 518 593 981 1108 2309 2691 3578 3699 4036 4151 4175. Gewinne: Serie 598 Nr. 87 fl. 200,000. S. 424 Nr. 35 fl. 40,000. S. 981 Nr. 14 fl. 20,000. S. 424 Nr. 55, S. 4175 Nr. 63 a fl. 5000. S. 2309 Nr. 91, S. 3578 Nr. 32 à fl. 3000. S. 214 Nr. 17, S. 2691 Nr. 79, S. 4151 Nr. 35 à fl. 1500. S. 214 Nr. 66, S. 518 Nr. 17, S. 4175 Nr. 31 69 à fl. 1000. S. 214 Nr. 38 40 62 74 87 91, S. 385 Nr. 8 21 57 70, S. 424 Nr. 86 100, S. 518 Nr. 3 53 69 91 97, S. 593 Nr. 7 15 100, S. 981 Nr. 41 66, S. 1108 Nr. 12, S. 2309 52 83, S. 2691 Nr. 25 69, S. 3578 Nr. 50, S. 3699 Nr. 17 27 66 68, S. 4036 Nr. 66 69 91, Nr. 4151 Nr. 63, S. 4175 Nr. 4 43 à fl. 400. Auf alle übrigen in vorstehenden Serien ent⸗ haltenen und hier nicht aufgeführten Nummern entfällt der geringste Gewinn von fl. 200. Sachsen-Mein ingen fl. 7⸗Loose von 1870. Gewinn⸗Ziehung vom 1. April 1880. Heimzahlung am 1. Juli 1880. Serie 6177 Nr. 41 fl. 4000. S. 8013 Nr. 5 fl. 2000. S. 4461 Nr. 30, S. 6007 Nr. 19, S. 7744 Nr. 7, S. 9732 Nr. 31 à fl. 300. S. 389 Nr. 32, S. 417 Nr. 26, S. 1265 Nr. 9 15, S. 3505 Nr. 24, 3780 Nr. 48, S. 3871 Nr. 50, S. 4461 Nr. 24 4901 Nr. 45, S. 5736 Nr. 2, S. 5968 Nr. 43, 6497 Nr. 49, S. 7582 Nr. 18, S. 8246 Nr. 38 a fl. 50. Serie 1151 Nr. 34, S. 1219 Nr. 12, S. 1617 Nr. 31, S. 2049 Nr. 10 25, S. 2367 Nr. 22, S. 3177 Nr. 39, S. 3362 Nr. 18 23 43, S. 3505 Nr. 49, S. 3780 Nr. 10, S. 3871 Nr. 8, S. 4951 Nr. 17 42, S. 5693 Nr. 5, S. 5736 Nr. 5, S. 6230 Nr. 29, S. 6355 Nr. 23, Serie 6732 Nr. 24 35, S. 6981 Nr. 36, S. 7651 Nr. 41, S. 7746 Nr. 38, S. 8108 Nr. 12 20, S. 9732 Nr. 3 27, S. 9855 Nr. 4 à fl. 20. Auf alle übrigen Nummern in den am 1. März 1880 gezogenen Serien entfällt der geringste Gewinn von fl. 8. Handel und Verkehr. Friedberg, 10. April. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. M. 0.90—1., Eier per Stück 5 Pf., 2 Stück 9 Pf. Gießen. Auf dem am 6. und 7. April hier abge⸗ (haltenen Viehmarkte waren aufgetrieben: 1290 Stück l Rindvieh und 925 Stück Schweine, es stellten sich die Preise durch den sehr lebhaften Handel aller Viehgatt— ungen sehr hoch. 0 Gießen, 10. April. 8 2 Wochenmarkt. Butter M. 1.5 bis M. 1.10 per Pfd., 5 Eier 2 Stück 8— 10 Pf., Käse 2 Pf., Tauben per Paar 70—80 Pf., Gaben 125 Stück M. 1.10— 1.40, Hahnen per Stück M. 1.30 bis M. 1.80, Enten M. 2.30—3. Ochsenfleisch per Pfd. 66—68 Pf., Kuh⸗ und Rindfleisch 5056 Pf., Kalb⸗ fleisch 40— 46 Pf., Schweinefleisch per Pfd. 60 Pf., Hammelfleisch 60— 70 Pf., Kartoffeln 100 Kilo M. 6. bis M. 6.50. Frankfurt, 10. April. Heu- und Strohmarkt. Heu kostete der Centner je nach Qual. M. 2.50 3.20, Stroh M. 2.5— 3.20. Eier das Hundert M. 6— 7. Butter im Großen erste Qual. 1 M., zweite Qual. 90 Pf., im Detail erste Qual. M. 1.30, zweite Qual. M. 1.20. Kartoffeln 100 Kilo 7 M. Weißkraut 20— 25 1 Rothkraut 25—30 Pf., Blumenkohl 4060 Pf., Wirsing 10—20 Pf., Spargel das Gebund M. 3., Lattich per Portion 20—30 Pf., Radieschen der Bund 8-10 Pf., gelbe Rüben 15— 20 Pf. der Bündel, Meerrettig die Stange 12—15 Pf., Sellerie 12— 15 Pf. Ochsenfleisch das Pfund 65— 70 Pf., Kuh⸗, Rind- und Farrenfleisch 45— 60 Pf., Kalbfleisch 45— 55 Pf., Hammelfleisch 40 bis 65 Pf., Schweinefleisch 65—70 Pf. Hahn M. 2 bis M. 2.10, Huhn M. 2.—2.80, Ente M. 2.70—3.50, Wälscher Hahn M. 5—11., Kapaune M. 3., Taube 60 Pf. Mainz, 9. April. Marktpreise. Kartoffeln 100 Kilo 8—9 M., Heu 50 Kilo M. 2.90—3.10 Stroh 50 Kilo M. 2.40— 2.50, Butter 1 Pfd. M. 1.15— 1.25, in Parthien M. 1.05—1.10, Eier ½ Hundert M. 1.20 bis M. 1.30, Handkäse 1 Stück 5—7 Pf., Rothkraut 25—30 Pf., Meerrettig 10—12 Pf., Zwiebeln ½ Kilo 8—10 Pf., 1 Hahn M. 2.— 2.25, 1 Huhn M. 2. bis M. 2.25, 1 Ente M. 3—3.10, 1 junge Taube 5060 Pf. Fruchtmarkt. Waizen per 100 Kilo M. 24.30. Korn M. 20. Gerste M. 19.25. Hafer M. 15.90. Vieh- markt. Ochsen erste Qual. M. 68., zweite Qual. M. 60. Kühe erste Qual. M. 60., zweite Qual. M. 45—50., Kälber das Pfund 55— 65 Pf., Schweine das Pfund 58—60 Pf. Marburg, 10. April. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. M. 1.5—1.10, Eier 9— 10 Stück 40 Pf., Käse per Stück 8— 10 Pf. Zwiebeln per Pfd. 12— 14 Pf. Hahnen per Stück M. 1.50—2. Hähnchen das Stuͤck M. 1.— 1.20. Hühner das Stück 80— 100 Pf. Tauben das Parr M. 1.— 1.20. Literarisches. Daheim. Die soeben erschienene Nr. 28 enthält Die Eichhofs. Roman von Moritz v. Reichenbach.(Fort⸗ setzung.)— Eine Celluloidnase. Von Julius Stinde.— Die Orangengewächse. Von E. Goeze in Greifswald.— Vom alten Zieten. Mit Porträt.— Wetzlar und die Wertherperiode. Von br. Wilhelm Herbst.— Am Fa⸗ milientische: Der Hypochonder. Mit Originalzeichnung von Siemering: Schlecht Wetter.— Das Spatzenlied des alten Treuner.— Lustiges Leichenbegängniß.— Rechts⸗ rath.— Mit einer illustrirten Beilage: Der Nord-Ostsee⸗ Kanal. Mit einem Kärtchen.— Umschau auf gewerb⸗ lichem Gebiete. Geld⸗Cours. Frankfurt am 10. April 20 Frankenstücke. do. in ½ Englische Sovereigns. Russische Imperiales. Ducaten f do. al mareo Dollars in Gold 422—25 1880. M. 16 19—23 16 18—22 20 35—40 16 66-71 9 53—57 9 55-60 0 7 Ein braves Dienstmädchen wird gesucht auf 1. Mai nach Bad-Nauheim. Das Nähere bei der Exped. d. Anz. 1102 Bekanntmachung. 4619 Die Firma„Karl Kleberger“ in Friedberg ist durch Tod ihres Inhabers erloschen. Friedberg am 5. April 1880. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert. vdt. Hohenstein, —Hülss⸗Gerichtsschreiber. 0 Aufforderung. 133 Die gesetzlichen Erben der zu Dauernheim ver⸗ storbenen Wittwe des Friedrich Mittenzwei aus Stein⸗ fürth, früher wohnhaft in Melbach, werden hiermit auf— oe zur Antretung der Erbschaft und Empfangnahme i Vermögens sich binnen 6 Wochen dahier anzumelden, als sonst das Vermögen dem Staate überwiesen wird. 1 Bad-⸗Nauheim am 6. April 1880. ü Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. 8 Allwohn. Maun Pflasterer, im Steinbruch Rödgen, 6 bis 8 um Steinrichten in Accord wöden gesucht von 3 Rödgen. Pflastermeister Wagner. 9 Pensionat für Gymnasiasten von Gymnasial⸗ leer Dr. G. Wetzel l, Laubach, bei Gießen. Pap. gratis. Preis 750 WM. 14273.) 355 * Holz- Versteigerung. 1305 Freitag den 16. April, Vormittags 9 Uhr, sollen in hiesigem Gemeindewald nachstehende Holzsortimente versteigert werden: 6 Fichien⸗Stämme von 13— 20 em Durchmesser und 12 m Länge, 22 Raummeter Eichen-⸗Scheiter, 14 1 Buchen⸗Knüppel, 97 5 Kiefern-„ 39 7 Buchen⸗Stöcke, 13 5 Eichen⸗„ 3000 Stück Buchen⸗Wellen, 400„ Eichen⸗„ 1150„ Kiefern⸗„ 8. April 1880. eisterei Nieder⸗Florstadt. D Nieder⸗Florstadt den Großherzogliche 1 72 e versteigerung. ö ö ö J ö Holz-Versteigerung. 1322 Donnerstag den 15. April d. J., Vormittags um 10 Uhr, sollen im Rodheimer Gemeindewald, in dem Distrikte Vorderwald, folgende Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert wergen: 2 Raummeter Nadel-⸗Scheitholz, 193 Knüppelholz, 57 75„ Stockholz, 7250 Stück Nadel-⸗Wellen. Die Zusammenkunft ist im Schlag selbst. Gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine wird Zahlungs⸗ frist bis 1. September d. J. gestattet. Nodheim v. d. H. den 10. April 1880. Großherzogliche Bürgermeisterei Rodheim v. d. H. J. d. Wehrheim, Beigeordneter. Bekanntmachung. Mts. in den Gräflichen Wald⸗ 17 1 1324 Die am 6. l. 1332 Mittwoch den 14. April, Nachmittags 3¾2 Uhr, distrikten Klein-Diebseiche und Einsiedel abgehaltene werde ich auf Grund des Art. 343 des Handelsgesetzes an Holzversteigerung ist genehmigt und der erste Abfuhrtag dem Stationshause zu Groß-Karben 100 Malter auf Rossa⸗ Kartoffeln öffentlich gegen Baarzahlung ver— steigern. Vilbel, 11. April 1880. Born, Großh. Gerichts vollzieher. Montag den 19. l. Mts. anberaumt worden. Wickstadt den 9. April 1880. 2 f Gräfliche Oberförsterei Assenheim. Schallas. — f vorschuß⸗ und Ciddit- Venti 3 eichelohein. Eingetragene Genossenschaft. Sonntag den 18. April l. J., Nachmittags 3 Uhr, Generalversammlung im Gasthaus „Zur Lilie“ und beehren wir uns hierzu unsere Mitglieder einzuladen. Tages⸗ Ordnung: 1) Geschäftsbericht des Vorstandes. f 2) Bericht des Ausschusses über die Prüfung der 18791 Bilanz und Entlastung des Vorstandes. 3) Beschlußfassung über die Verwendung des Gewinns. 4) Ergänzungswahl des Ausschusses. 5) Neuwahl des Vorstandes.. Nach 5 20 der Statuten treten aus dem Ausschusse die Herren Anton Schäfer, Karl Friedrich Maley, Gustav Wilhelm Schmid und ist deren Wiederwahl statutengemäß zulässig. Reichelsheim am 3. April 1880. 1320 Für den Ausschuß: Wilhelm Waas, Vorsitzender. Weinversteigerung in Gießen. Dienstag den 27. April a. c., Nachmettaos 2 Uhr, lossen die Unterzeichneten, abtheilungsbalber, im Gasthof„Zum Einhorn“ en Giefen circa 60 Stück reingehaltene Rhein- Hardt⸗ und Mosel⸗ weine aus den Jahrgängen 68, 70, 74, 75, 76 und 78 öffentlich versteigern.— Proben können bis zum 24. April a. c. täglich an den Fässern genommen werden. Gießen, 1. April 1880. Zinsser& Sehmidt (in Liquidation). L. A. Pelissier, Hanau, Tuch⸗ und Leinwand-Handlung, mit festen und billigsten Preisen, empfiehlt ihr stets nur in zuverlässigen guten Qnalitäten auf's Reichhaltigste ausgestattetes Lager. 1¹5 Unterleibs-Gruchleidenden wird die Bruchsalbe von G. Sturzenegger in Herisan, Schweiz, bestens empfohlen. Dieselbe enthält keinerlei schäd— liche Stoffe und heilt selbß ganz alte Brüche, sowie Muttervorfälle.— Zu eden in Töpfen zu M. 5. nebst Gebrauchsanweisung sowohl durch G. Sturzenegger selbst als durch nachstehende Niederlagen. Atteste, wie nach— stehendes, liegen in großer Anzahl zu Jedermanns Ansicht bereit. 6)„Zehn Jahre lang litt ich an einem Bruche, der mir seit drei Jahren so stark ausgetreten war, daß ich wegen großer Schmerzen kaum arbesten konnte. Ich habe einige Töpfe ihrer Bruchsalbe nach Vorschrift angewandt, und bin nun vollständig gesund. Tausendmal dank ich Ihnen dafür. Ivry le temple, bei Paris. F. A. von Euw.“ u haben in Berlin: Löwenapotheke, Jerusalemerstraße 16. 0 1 Auskunft ertheilt auch in Frankfurt: J. Lindt, Schnurgasse 58. 1328 7 5 e Holz⸗Versteigerung. Eine Wohnung 1325 Donnerstag den 15. April, Vormi s 10 Uhr]; 1 2 ö 1 anfangend, me in dem Saanen n ememdegand im mittleren Stock meines Hauses ist zu vermiethen und Heidewald folgende Holzsortimente zur Versteigerung: kann alsbald bezogen werden.. a 105 Raummeter Buchen⸗Scheitholz, 1318 E. Müller, Bierbrauer. 16 5 Hainbuchen-Scheitholz, 1330 Ein gesetztes Mädchen, 43„ Eichen-Scheithol,, welches in allen häuslichen Arbeiten erfahren ist, das 4 1 Linden⸗„ Kleidermachen und Bügeln erlernt hat, sucht Stelle als 11 Eichen-Knuͤppel, Haushälterin oder zur Stütze der Hausfrau. Dasselbe 6 Stämme Bau-, Werk- und Nutzholz, 920 würde sich auch als Erzieherin von größeren Kindern 3750 Buchen-Reisig, eignen. Adressen bei der Exp. d. Anz. gef. abzugeben. Saatkartoffeln(van stosen) sind zu haben bei 1242 Friedberg. F. Fourier. 1198 250 Eichen-„ 200 Fichten⸗„ Die Zusammenkunft ist auf der Chaussee nach Bön— stadt zu. Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungs— frist bis 1. September d. J. gestattet. Stammheim den 10. April 1880 Großherzogliche Bürgermeisterei Stammheim. Becht „ N„ a* Arbeits-Versteigerung. 1331 Freitag den 16. April, Nachmittags 5 Ur, soll auf dem Rathhaus zu Vilbel das Auspumpen der städtischen Brunnen bei vorkommendem Bedürfniß für das Jahr 1880 öffentlich in Accord gegeben werden. „Auf Interessenten von Auswärts wird reflektirt“. Vilbel, 10. April 1880. Mark 150.— monatl. sicheres Einkommen garantire soliden Reisenden, Agenten, Hausirern durch den Ver— kauf meiner Fabrikate, bestehend in Uhren, Bildern, Spiegeln und Büchern. Erforderlich sind gute Zeugnisse und M. 40. für Muster. Offerten erbitte direkt 1 Frankfurt a M. F. E. Rose. Bienen, Brod, Bezirksb Rene 55 i 8 N 8 128 5 Bezirksbauaufseher. 7 Stück, Dzierzonstöcke, mit starken Völkern, verkauft Fette, gelbe, schnittreife(act. 227 4 4.) preiswürdig Carl Foucar 1289 in Köppern. Frische Leinkuchen, NRepskuchen Wilhelm Fertsch. * 5* 135 t 2 N Limburger Käse, Pfd. 32 Pf., in Kisten a 9 Pfd. Netto zollfrei und franco gegen Postnachnahme. 3 Kisten 60 Pf. Rabatt. In Kisten à 37 und 57 Pfd. 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Druck und Verlag von Carl Bindernagel. 8 5 Der Gesammtauflage seres N Ve(Je 0 uflage unseres r heutigen Blattes liegt ein Hofdestillateur S. Prospekt 7 b 1 2 N* 2 M. des Königs von Bayern bei. Niederlage in des weltberühmten, sest 20 Jahren allgemein belieblten Magenbitters-, sowie des Wachholder-Honigs von Wallrad Ittmar Bernhard, Friedberg bei Herrn Wilh. Bernbeck, Materialwaarenhandlung. 131 — — — .