schinen —* Jagen . K. J u Ran 1 ausaud 4 gahme und Einführung des neuen Gesangbuchent— Cich nn Hirns ein 8 11 4 . Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und * 2 8 N N Donnerstag den 12. Juni. Oberhessischer Anzeige * Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags. Die einspaltige Petitzelle wird ber Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ä Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bet uns haben), welchen der Betrag Amtlicher Theil. Bekanntmachung. etreffend: Die Erbauung einer Eisenbahn von Friedberg nach Hanau, hier Gelände-Erwerb in der Gemarkung Assenheim. Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Grundeigenthümer gebracht, anau in der Gemarkung zu Assenheim erforderliche Gelände nebst dem Gelände- und is einschließlich Montag den 23. Juni 1879 auf dem en 26. Juni, Vormittags 9 Uhr, ebildete Local Commission, daß die Pläne über das zur Erbauung der Eisenbabn Friedberg— Namens- Verzeichniß der Eigenthümer von Montag den 16. Juni ini 1 Bürgermeisterei-Bureau zu Assenheim zur Einsicht der Beteiligten offen liegen. tritt die nach dem Gesetz vom 27. Mai 1821, die Abtretung von Privateigenthum für öffentliche Zwecke betreffend, 0 bestehend aus dem Großberzoglichen Kreisrathe Dr. Braden als Vorsitzender, 1 Friedberg als Sachverständiger, dem Großberzoglichen Bürgermtister Geibel Donnerstag dem Großherzoglichen Kreisbaumeister Reuß zu Bönstadt, Großherzoglichem Bürgermeister Weitzel zu Kaichen und emeindtraths- Mitglied Christian Schaͤfer zu Ossenheim, auf dem Gemeindehause zu Assenheim zusammen, um etwaige Einwendungen der Grund- ligenthümer gegen die Nothwendigkeit der Abtretung ihres Geländes entgegenzune Glaubt ein Grundeigentümer verlangen zu sollen, daß an Stelle eines der obeng Mitglieder ein Mitglied aus dem Ortsvorstande einer nicht betheiligten Gemeinde der Offenlegungsfrist bei uns vorzubringen. Friedberg am 10. Juni 1879. In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Bekanntmachung. bmen und den Betrag der zu leistenden Entschädigung zu ermitteln. enannten den betheiligten Ortsvorständen entnommenen Commissions- in die Commission zu berufen sei, so ist dieses Verlangen innerhalb Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Nacht wird biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittepreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Mai 1879 sich solgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 15.—, Heu M. 5.—, Stroh M. 5.—. Friedberg am 8. Juni 1879. S Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Küchler, Kreis- Assessor. Deutsches Reich. Darmstadt, 9. Juni. Der Fürst von Bul- und Ganzen mit den Bestimmungen der Vorlage zarien trifft nächsten Freitag in Jugenheim ein. Die Königin von England verlieh dem Fürsten sas Großkreuz des Bathordens. Von unterrichteter Seite wird der Nachricht von der beabsichtigten Verlobung des Fürsten von Bulgarien mit der Prinzessin Jussupoff auf das Bestimmteste wider— pochen. — Der Landgerichtsdiener Kronenberg wurde iuter Anerkennung seiner 56jährigen treu geleißeten Dienste auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. — 10. Juni. Die Landessynode trat heute Norgen unter dem Vorsitze des Präfidenten kigenbrodt zusammen. Die Berathung über An- turfs für die evangelische Kirche Hessens nahm ie ganze Sitzung in Anspruch. Der Entwurf und zwar in seinen Principien allgemeine Billig— ung, jedoch wurden Ausstellungen wegen Aus— lessung gebräuchlicher Lieder und Abänderung des alten Textes in so detailirter Weise vorgebracht und eine nochmalige Revision durch eine Commission Gewerbeordnung. Ackermann ist im Großen etnverstanden und befürwortet deren Verweisung an die Commission. Richter(Hagen) wendet sich gegen die Vorlage, insbesondere gegen den geforderten Nachweis des Bedürfnisses für Gast— wirthschaften. Minister Hoffmann bestreitet gegenüber den Ausführungen Richter's, daß die Vorlage von einem reactionären Princip ausgehe, und rechtfertigt die Forderung des Bedärfnißnach— weises für Gastwirthschaften unter Hinweis auf die Zunahme der Schankwirtbschaften und der Trunksucht. Windthorst erklärt sich gegen Branntwein-Consum überhaupt, will aber den Polizeibehörden allein den Befund über das Vor- handensein des Bedürfnisses nicht anheimgegeben wissen, und befürwortet Verweisung an die Com— mission. von Kleist-Retzow befürwortet die Vorlage aus dem Gesichtspunkte der öffentlichen Moral und des allgemeinen Wohles überhaupt. Braun(Glogau) führt gegen die Vorlage aus, daß für die Bedürfnißfrage kein gerechter Maß- stab gegeben sei, mithin lediglich Willkür walten knüpft hatten, ist die„Nordd. Allg Ztg.“ nach eingezogener Information in der Lage, mitzu— theilen, daß das auswärtige Amt von jenen Vorgängen directe Kenntniß erhielt und nicht säumte, dieselben auf diplomatischem Wege bei der englischen Regierung zur Sprache zu bringen. — 9. Juni. Die Tarif- Commission des Reichstages setzte die Berathung der Papierzölle fort und genehmigte die Zollsätze der Vorlage unverändert mit nachfolgenden Ausnahmen: der Zoll für ungeglättetes Packpapier wurde von 4 auf 3, für geglättetes Packpapier, Glanzpappe und Lederpappe von 8 auf 6 M. berabgesetzt, für Druckpapier, Schreibpapier, Löschpapiet und Seidenpapier von 8 auf 10 M. erhöht. — 10. Juni. Eine Deputation des Ulanen⸗ Regiments„Kaiser Alexander von Rußland“ ist gestern nach Petersburg abgereist, um den Kaiser von Rußland zu seinem fünfzigjährigen Jubiläum als Chef des Regiments zu beglückwünschen. Kaiser Wilhelm übersandte durch die Deputation dem russischen Kaiser anläßlich dieses Jubiläums einen Ehrendegen. —— 7 6 fl Cigald München, 8. Juni. Prinz Arnulph reist als Vertreter des Königs nach Berlin zur goldenen Hochzeitsfeier. ö zon 5 Mitgliedern seitens der Ausschußmajorität werde. Lasker spricht gegen die Vorlage und bantragt, so daß eine definitive Beschlußfassung plaidirt sür hohe Besteuerung der Schankwirth⸗ Pute noch nicht geschehen konnte. schaften. Die Vorlage wird schließlich zur Com- Berlin, 9. Juni. Der Kaiser hatte eine missionsberathung verwiesen.— 10. Juni. Erster Ausland. gute Nacht und promenirt seit gestern im Zimmer. Gegenstand der Tagesorpnung ist die sortgesetzte Frankreich. Paris, 8. Juni. Eine 0 72 unn 9. Juni. Der Kaiser und die Kaiserin, zweite Berathung der Gebührenordnung für die Depesche des„Temps“ aus Constantine meldet: — wie der Großherzog und die Großherzogin von Rechts anwälte. Die Debatte hebt bei den Para- Der Stamm Uled.-Daud in der Nachbarschaft von 1 Haden sind Abends von Potsdam hier eingetroffen. graphen 93 bis 94a(Extravergütungen neben dem Batna ist in völligem Aufruhr. Der Sohn des ö Ig. 6— Fürst Bismarck ist ebenfalls hier ange- taxmäßigen Honorar betreffend) an. Nach mehr⸗ Kaid und mehrere Häuptlinge wurden getödtet. N „n mmen.— 10. Juni. Zablreiche Fremde sind stündiger Debatte werden die Paragraphen 93 und Die in Batna angekommenen Truppen haben auf 14 reits hier eingetroffen.— Die fremden Fürst⸗ 94b unter Ablehnung der bezüglichen Amendements dem Marsche viel gelitten. Die Bevölkerung von 3 g schleiten wurden an den Bahnhöfen von den in der Fassung der Commisston genehmigt; Para- Bahia verlangt Gewehre. 5 beinzen und dem Ehrendienst empfangen und im] grapb 94a wird in der Fassung der Commission an-— 10. Juni. Das Gerücht von der Be— 1 Mlals von der Kaiserin begrüßt. genommen. Damit ist der Entwurf durchberathen. theiligung des Tribus Uled-Abdi an dem Aufstande — 9. Juni. Reichstag. Die Tagesordnung— 9. Juni. Gegenüber von Ausführungen entbehrt der Begründung. Die Bewegung der liginnt mit Wahlprüfungsberichten. Die Wahl über die deutsche auswärtige Politik, welche die Uled-Daud hat keinen politischen Grund, sondern es Grafen Plessen(4. Wahlkreis, Mecklenburg- gestrigen Morgenblätter an die Meldung der ist durch Motive persönlicher Rache veranlaßt in 7 Schwerin) wird dem Antrage det Commisston Augsburger„A. Z.“ aus Natal vom 25. April Folge der Bedrückungen des Kald Bachtarzi. Alle 4 mäß beanstandet. Die Wahl v. Arnswaldt's, von der gewaltsamen Vernichtung der Berliner Tribus der nächsten Umgebung verhalten sich rudig. * id gleichfalls beanstandet, die Wahl Lorette's] Missionsstation Saaron durch Mannschaften des Weiteren Nachrichten zufolge griffen etwa 100 In— * in die Commission zurückverwiesen. Es ie Obersten Warren und von den Miß- surgenten am Montag Morgen Porte-Redar, das — Unmehr die erste Berathung der Novelle zur handlungen des deutschen Missionärs Brune ge⸗(von zwei Compagnien Jäger und einer Escadron 1 . Spabis vertheidigt wurde, an. Die Insurgenten wurden zurückgeschlagen, verloren an 50 Todte und wurden von den Spahis verfolgt. Versailles, 9. Juni. Die Deputirtenkammer ertheilte nach langer Diseussion mit 306 gegen 195 Stimmen die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung Cassagnac's. Großbritannien. London, 10. Juni. Die weisten Morgenblätter widmen der goldenen Hochzeitsfeier des deutschen Kaiserpaares Leitartikel, Friedberg, 10. Junl. Walzen M. 21.50. Korn M. 15.—17., Gerste M 14.—15., Hafer M. 14.—15. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo= 200 Zollpfund. Gießen, 10. Juni. Wochenmarkt. Butter per Pfd. M. 0.75— 0.95, Eier per Stück 4 und 4½ Pf., Käse per Stück 5—8 Pf., Tauben das Paar 70 Pf., Hühner per Stück M. 1.25, Hahnen per Stück M. 1.60, alte Hahnen per Stück M. 1.50 Enten per Stück M. 2.20, Kar⸗ toffeln per 100 Kilo M. 7.50—8, Zwiebeln per Centner M. 20, Ochsenfleisch 70 Pf per Pfd., Kuh⸗ und Rind⸗ fleisch 56— 60 Pf., Hammelfleisch 60 70 Pf., Schweine⸗ fleisch 56—60 Pf., Kalbfleisch 40—48 Pf. Grünberg, 7. Juni. Auf heutigem Wochenmarkt welche rühmend die Herrschertugenden des Kaisers fostete der Centner Waizen M. 10.53, Korn M. 8.47, Gerste hervorheben. Italien. Rom, 9. Juni. Der Papst er⸗ M. 1.67, Hafer M. 7.51, Samen M. 14., Kartoffeln M. 4.25 Frankfurt, 9 Juni. Fruchtvericht. Mehl Nr. 1 nannte den Cardinal Hergenröther zum Archivar des heiligen Stubles. Catania, 7. Juni. In Folge Erhebung M. 40., Nr. 2 M. 38., Nr. 3 M. 32., Nr. 4 M. 28., Nr. 5 M. 22. Roggenmehl%(Berliner Marke) M. 22.50, do. 1.(Berliner Marke) M. 20.50—21., do. 2.(Berliner der Municipalsteuer sind in Calatabiano Unruhen Marke) M. 15.50— 16.50, Wanzen, eff. hiesiger ab Bahnhof ausgebrochen, das Municipal- Archiv verbrannt und hier, M. 22.25— 22.50, ab unserer Umgegend M. 21.75 Es sind mehrere Soldaten und Bürger getödtet. bereits Truppen dahin abgegangen. Türkei. Constantinopel. Auf die Vor⸗ stellungen der Pforte wegen der Anstellung von lauter Bulgaren, antwortete Aleko Pascha mit dem Bedauern, daß er nur in den Kreisen bul- garischer Intelligenz für die leitenden Posten ge⸗ eignete Personen gefunden habe. Bei der Be⸗ setzung von Verwaltungsposten werde er gerne auch Mohamedaner berücksichtigen. — Die Pforte richtete ein Rundschreiben an die Mächte, in welchem sie constatirt, daß Aleko Pascha durch das Tragen des Kalpak den Ver- pflichtungen gegen die Pforte zuwiderhandle. Dennoch werde die Pforte noch keine weiteren Schritte thun, sondern zuvor die vollständige Räumung Rumeliens durch die Russen abwarten. Alsdann werde sie eine letzte Aufforderung an Aleko richten, den türkischen Fez und die Fahne anzunehmen. Sollte sich derselbe weigern, dies zu thun, so werde die Pforte bei den Mächten die Absetzung Aleko Paschas beantragen und die Balkanpässe besetzen. Griechenland. Athen. Dem Vernehmen nach ist die Bildung eines zweiten Lagers an der Osigrenze angeordnet. Rußland. Petersburg, 9. Juni. Großfürst Alexis Alexandrowitsch ist gestern von Zarskojeselo nach Berlin abgereist. — Die Reichsbank veröffentlicht, daß die Gesammtzeichnung auf die dritte Orient⸗ Anleihe 744,305,700 R. betrage, wovon in Petersburg allein 577,624,200 gezeichnet wurden. — 9. Juni. Das Todesurtheil gegen Solowfeff wurde heute Vormittag auf dem Smolenskifelde mittelst Stranges vollstreckt. Der Platz war mit Militär besetzt, in der Umgebung unzählige Volks · massen angesammelt. Der Delinquent benahm sich ruhig und wies geistlichen Zuspruch ab. Die Ruhe wurde durch keinerlei Zwischenfall gestört. — 10. Juni. Das kaiserliche Paar und der Großfürst Sergius Alexandrowitsch sind gestern in Zarskojeselo eingetroffen. Aus Stadt und Land. H. i. F. Reichelsheim, 11. Juni. Auch hier be⸗ geht man die goldene Hochzeitsfeier unseres Kaiserpaares mit hoher Freude. Bereils gestern Abend war das Rath⸗ haus von allen Seiten beflaggt. Was aber für unseren Ort speciell die Feier erböht, das ist der Umstand, daß wir heute auch hier im Orte eine goldene Hochzeit feiern, und zwar die des Landwirth Jacob Richter und seiner Ehefrau Margaretha. Das ganze Ort nimmt Theil an dieser seltenen Feier. Büdingen. Am 4. Juni wurde in dem Fauerbach⸗ Ober⸗Laiser Gemeindewald von dem Forstwart Ablheim aus Ober ⸗Lais ein Wilddieb betroffen. Nachdem dieser auf Aylbeim einen Fehlschuß abgegeben, gelang es Letzterem, jenen zu überwältigen und ihm Gewehr, Mütze und Pulverhorn abzunehmen. Bei dem Transport jedoch gelang itotz erhaltener bedeutender Wunden dem Wild⸗ diebe die Flucht. Nach der Beschreibung scheint derselbe der erst vor kurzer Zeit aus dem Zuchthaus entlassene Korbmacher Johann Georg IV. von Breungeshain ge⸗— wesen zu sein. Auf diesen wird jetzt gefahndet. Allerlei. Catania, 9. Juni. Der Ausbruch des Aetna hat sast gänzlich aufgehört, desgleichen die Lava⸗Ausströmung; es sind keine Erdflöße verspürbar, nur schwaches Gestöße; vom Haup'krater steigt noch Rauch auf. Handel und Verkehr. Friedberg, 11. Juni. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfb. 75 90 Pf., Eier per Stück 5 Pf., 2 Stück 9 Pf. bis 22., do. fremder je nach Qual. M. 20 50— 22.50, Roggen je nach Qual. M. 13.25 15.75, Gerste M. 17. vis 18., Hafer M. 14 50 15.50, Kohlsamen M. 28.—29., Erbsen M. 19.—27., Wicken M. 14.—16., Linsen M. 17. bis 36., Bohnen, weiße, M. 18.50, Roggenkleie M.—., Waizenkleie, grobe und feine, M.—., Rübbl, detail, M. 63. Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfo. Zoll; gewicht= 100 Kilo. Frankfurt, 9. Juni. Der heutige Viehmarkt war gut befahren. Angetrieben waren ca. 360 Ochsen, 200 Kühe, 230 Kälber und 300 Hämmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. M. 66.— 68., 2. Qual. M. 62.— 64., Kühe 1. Qual. M. 60.— 62., 2. Qual. M. 54.—56, Kälber 1. Qual. M. 56.—58, 2. Qual. M. 50.—52., Hämmel 1. Qual. M. 58—60., 2. Qual. M. 54.—58. D. Frantsurt a. M., 10. Juni 1879. Nach der lebhafteren Geschäftsthänigkeit der Vortage haben wir heuie über eine stille Börse bei wenig fester Tendenz zu berichten. Schon im gestrigen Abendverkehr war eine Ermattung untet dem Einfluß einer Depesche der„Agence Havas“ in Constanlinopel eingetreten, nach welcher Befürchtungen über neue politische Verwikelungen wegen der Ordnung der tückischen Angelegenheiten Platz griffen. Heute setzte sich das Abbröckein der Course fort, dem jedoch gegen Schluß wieder eine leichte Reprise folgte. Die Spekula⸗ non, die theilweise noch mite starken Hausse-Engagements überladen ist, dekumenltirie eine reservirte Haltung und scchriu vieljach zu Realisationen. Auch die bevorstehende Geschäflepause wegen des morgen fanfindenden Feiertags trug dozu bei, daß manche Engagemenis gelöst wurden. Cteditactien gestern Abend 2345, bewegten sich zwischen 234/2328 und 233¼, Staatsbabnactien, gestern Abend 250, zwischen 249— 248—249¼ und 2487/8 Lombarden fest. Hessische Ludwins bahn besser, Rye mische Stamm matter. Oesterr. Bahnen sind wenig verändert. Oesterr. Prioritäten fest. Kaschau Oderberger und Rudolf höher. Ausländische Fonds nachgebend. Italienische Rente fes. Bon Lodsen 1860 matter. Banken schwächer. Darm städter vüßten 2 ein. Deulsche Staatsfonds sehr sest. Wechsel wenig verändert. Privaldisconto 20/0. Das Schulwesen in Hessen vor dem Richterstuhl der„Deutschen Reichspost“. (Fortsetzung und Schluß.) Der Artikelschreiber behauptet nun, die Inspektoren seien im Grunde eine ganz unwirksame Institution, sie seien zu abhängig von den Kreisräthen, um eine ersprießliche Wirksamkeit entfalten zu können. Dem widerspricht unsere Erfahrung ganz und gar. Die Kreisräthe hüten sich, den Inspektoren in technischen Angelegenheiten drein zu reden, die Inspektoren aber können die administrative Machtfülle der Kreisräthe nicht entbehren. Wollte man Krelsamt und Kreis⸗ schulamt trennen, zwei selbstständige Behörden daraus machen, so würde gerade dadurch die Stellung der In⸗ spectoren eine unwirksame werden. Und eine derartige Trennung wäre am allerwenigsten in einer Zeit der Neugestaltung möglich. Auch die anderen Mitglieder der Commission werden in technischen Dingen dem Inspektor, der durch eigene Beobachtung von den ob⸗ waltenden Verhältnissen unterrichtet ist, das entscheidende Wort lassen. Die Commission bedeutet also keinen Nach⸗ theil, wohl aber einen bedeutenden Vortheil, sowohl für die finanziell stark betheiligten Gemeinden, als auch be⸗ sonders für den Lehrer, der einer eollegialischen Behörde gegenüber viel mehr gegen Ungerechtigkeit und Willkür geschützt ist, als gegenüber einem allein stehenden und nach jeder Seite hin unabhängigen Inspector. Der Haupttadel der„Reichspost“ trifft übrigens nicht das Amt an sich, sondern die Art, wie es besetzt wurde. Wie war das aber anders zu machen? Nur Theologen will die„Reichspost“ selbst nicht. Wen sonst? Etwa Gymnasial- und Reallehrer? Man frage doch im ganzen Lande umher, wie Viele bereit sind, aus dem höheren Schuldienste auszutreten, um eine Inspeetorstelle zu über— nehmen, abgesehen davon, daß wohl die wenigsten ge⸗ eignet wären. Von den theologischen Schulinspektoren ist bereits wieder einer in das Pfarramt zurückgetreten. Somit bleibt Niemand mehr übrig, als die Volks⸗ schullehrer. Und die Besten unter ihnen eignen sich auch ganz trefflich zu dem Amte. Es ist kein Mißgriff, daß sie dem bisher oft geflissentlich niedergehaltenen Stand der Lehrer einmal eine Aussicht eröffnet, ein de Strebens werthes Ziel gesteckt, daß sie ihm die Möglich⸗ N 11 6 keit gegeben hat, durch tüchtige Leistungen weiter zu kommen. Das kann nur zur Hebung des ganzen Standes dienen. Und wer die Schuld an den Frietionen mit den Geistlichen trägt, das ist denn doch noch sehr fraglich.. Die Reichspost sagt:„Wer wollte sich darüber wundern, 9 daß ein Mann von academischer Bildung, der in seinen eigentlichen Amte volle Selbstständigkeit hat, es schwer U erträgt, in einem Nebenamte abhängig zu sein von einem Manne, dem er sich überlegen glaubt, und Befehle aus⸗ 0 zuführen, die dem Interesse seines geistlichen Amtes viel⸗ leicht schnurstracks zuwiderlaufen? Eine merkwürdige Begründung! Weil ich mich einem Beamten, der einen Befehl zu geben hat, überlegen glaube und aus keinem anderen Grunde, werde ich allenfalls nicht gehorchen? Hat man etwas Aehnliches schon einmal von academisch gebildeten Real- und Seminarlehrern gehört, die seminaristisch gebildeten Direktoren unterstehen? Wenn das die Anschauung vieler Geistlichen sein sollte, so würden wir eine solche Niedrigkeit des Standpunktes nicht bloß der Schule, sondern auch der Geistlichen wegen, aufrichtig bedauern. Kommt es aber wirklich vor, daß der Schulinspeetor Anordnungen trifft, die dem Interesse des geistlichen 1 Amtes zuwiderlaufen, so sind wir bie letzten, die dem Geistlichen diese Collision der Pflichten zumuthen. Wenn ihm sein Nebenamt Verpflichtungen auferlegen sollte, die den Geboten seines geistlichen Amtes widerstreiten, so muß er eben den Vorsitz im Schulvorstande niederlegen; da gibt's keinen Ausweg. In Wirklichkeit sind die Ver⸗ hältnisse indeß nicht so schlimm, wie sie die Reichspost, vielleicht mit Rücksicht auf einen vereinzelten Fall, dar⸗ zustellen beliebt. In der Mehrzahl der uns bekannten Fälle leben die Geistlichen und die Schulinspektoren in voller Eintracht, ja, wir kennen einige Fälle, wo der seminaristische Schulinspektor dem Geistlichen in Streitig⸗ keiten mit untergebenen Lehrern sehr ersprießliche Dienste geleistet hat. Was den Vorwurf der„Culturkämpferel“ betrifft, worauf sich„sofort“„nicht wenige“(es sind im Ganzen aber nur elf) gelegt haben sollen, so weiß man ja aus einigen conereten Fällen, was von gewisser Seite mit diesem Wort bezeichnet zu werden pflegt. Wenn der Schulinspektor seiner Instruktion und dem Gesetz entsprechend darauf hält, daß der planmäßige Unterricht nicht durch Gottesdienst oder Confirmandenstunde gestört wird, so nennen das manche Leute Culturkampf. Und wenn er dafür sorgt, daß die gesetzlichen Be⸗ stimmungen über den Lehrplan und die Vorschriften über die Unterrichtsweise auch wirklich befolgt werden, so nennt man das„Herumreiten auf dem Steckenpferde des Normallehrplans und der Methode.“ Solche Nörgeleien verdienen keine Widerlegung. Da wird ferner große Klage geführt über die Einführung des Nachmittags⸗ unterrichts während der Sommermonate auf dem Lande. Ja, der ganze Schulzwang ist vielen Landleuten unange⸗ nehm; die meisten von denen, welche über die neue Einrichtung Klage führen, würden ihre Kinder ohne die strengen Strafbestimmungen überhaupt nicht in die Schule schicken. Lasse man doch das ewige Klagen über Benach⸗ theiligung der Landbevölkerung gegenüber den Städtern! Weiß man denn nicht, daß die armen Leute in der Stadt ihre Kinder auch sehr früh zum Mitterwerben des Lebens unterhalts heranziehen, und sie an den Schulnachmittagen ebenso gut brauchen könnten, und zwar nicht bloß im Sommer? Für die eigentlich schlimme Arbeitszeit des Landmanns sind ja ausreichende Ferien vorgesehen, für deren Vertheilung nach örtlichen Beduürfnissen die Schulvorstände freie Hand haben. Dann sind aber auch die Stimmen der Landbevölkerung in dieser Frage sehr getheilt. Wir erinnern uns einer Reihe von Fällen, aus früherer Zeit, wo in Landgemeinden der intelligentere Theil der Bevölkerung, von der Unzulänglichkeit der Unterrichtszeit überzeugt, die Einführung des Nach⸗ mittagsunterrichts auf's Eifrigste anstrebte, nach Lage der damaligen Verhältnisse allerdings meist vergeblich, Uebrigens würde es schlimm um den Staat bestellt sein, wenn das, was der Bauer über dies oder jenes denkt, für staatliche Einrichtungen immer maßgebend sein sollte. Der Herr Correspondent der Reichspost spricht von den Vergütungen, welche den Lehrern für den Besuch der Conferenzen„aus der Gemeindekasse zu zahlen sind“. Möge man sich doch die Denkweise, die Empfindungen eines Bauern vorstellen, der die fünf Lehrer seines Wohn- ortes hinaus spazieren sieht und nachrechnet, daß die Gemeinde den Männern 20 Mark zu zahlen hat dafür, daß sie einen Tag, wie er meinte, nichts zu thun brauchen.“ Möge man sich doch die Denkweise, die Empfindungen des Bauern vorstellen, höre man doch auch, was er nicht blos denkt, sondern auch laut sagt über seine An⸗ schauung bezüglich der Bezüge des Herrn Pfarrers im Verhältniß zu seinen Leistungen! Nach der Ansicht des Bauers hat der Pfarrer ja auch nicht viel mehr zu thun als Sonntags zu predigen, während er die ganze Woch der Ruhe pflegt. Was beweist das? Nichts! Der Bauer ist für den einen wie für den andern Fall nicht det kompetente Beurtheiler. Daß bei dem Vehmgericht über die„neue Aera“ unseres Schulwesens auch die Com-: munalschule vor die Schranken geschleppt werden würde, konnte schon beim Lesen der Einleitung zu den Artikeln der„Reichspost“ nicht zweifelhaft sein. Steckt: doch hinter den Artikeln unverkennbar ein gutes Quantum religiöser Verbitterung. In recht schlauer Weise: nimmt der Artikelschreiber die Miene an, als sei er; eigentlich kein Gegner der Communalschule, sondern es ist im Gegentheil ein großes Verdienst der Regierung, Einführung derselben. tadele nur die von unserer Regierung beliebte Art der Auch hier hat er aber übers sehen, oder verschweigt absichtlich, daß das Ediet von S S S. SG See Se GS 2 ——— eine 1892 in in Communalschulen aufdem Wegeder Abstimmung R 5 Art. 16 die Umwandlung der Confessionsschulen ebenfalls vorgesehen hat und das neue Schulgesetz, in Art. 9, wenn auch mit Modificationen im Einzelnen, grundsätzlich denselben Weg geht. Eine Vergleichung der deiden Gesetzesartikel ergibt aber, daß das neue Schul— gesetz der in der Minorität befindlichen Confessions⸗ gemeinde größere Garantie gegen Majorisirung bietet, als das Schulediet von 1832. Nach letzterem bestimmte die Bezirks schulkommission aus der Zahl der Höchstbesteuerten so viele Familienväter, als nöthig waren um zu bewirken, daß in der abstimmenden Ver⸗ sammlung von jeder Confession eine gleiche Mitglieder— zahl vorhanden sei, während nach dem neuen Schulgesetz diese Ergänzung der Minorität nicht durch einen ein— seitig⸗bureaukratischen Akt, sondern durch freie Wahl der betr. Confessions-Gemeinde aus der Zahl aller zu Gemeinderaths Mitgliedern wählbaren Gemeindemit gliedern vorgenommen wird. Auch alle übrigen auf die Ein⸗ und Durchführung der Communalschule bezüglichen Bestimmungen des neuen Schulgesetzes drücken die schon— endsten und wohlwollendsten Rücksichten gegen die religiöse Ueberzeugung der Gemeindeglieder aus, ja wir behaupten sogar, daß aus diesem Wohlwollen eine Schwäche her— vorgegangen ist, welche wir der neuen Gesetzgebung be züglich der Art der Einführung der Communalschule zum Vorwurf machen möchten. Wenn der Staat als solcher die Organisation und Leitung der Schule als sein alleiniges Prärogativ betrachtet, dann muß er unseres Erachtens die Communalschule nicht von betr. Confessionsgemeinden und anderer Factoren ab hängig machen, sondern unter Aufhebung der Confessions schulen mit einem Act der Gesetzgebung anordnen und durchführen. Daß unsere Regierung den milderen Weg eingeschlagen hat, dafür sollte ihr der Artikel schreiber der„Reichspost“ und seine Partei danken, anstatt sie mit so kläglichen Waffen anzugreifen, wie in seinen Artikeln geschieht. Wenn z. B. behauptet wird, auch in Communalschulen solcher Gemeinden, in welchen nur Confession bestehe, könne möglicher Weise die Reformationsgeschichte als nicht passend aus dem„Lese buch“ gestrichen werden, so ist eine solche Behauptung keiner Widerlegung werth. Selbst in Gemeinden mit gemischter Bevölkerung kann derartiges nicht vorkommen, ja es kann bei einigem Taet und Beiseitlassung von religiöser Hetzerei sogar jeder Streit über die Reformations— geschichte in der Communalschule vermieden werden. Ein einziger Fall beweist dies. Der die Reformationsgeschichte betreffende Theil der Geschichtsabtheilung des Diet— lein schen Realienbuchs(neuere Auflage für Com— munalschulen) ist zwischen dem protestantischen Vor— sitzenden des Schulvorstandes zu Darmstadt und dem dortigen katholischen Decan in Friede und Freundschaft, unter Zustimmung von Herausgeber und Verleger, ver⸗ einbart worden. Keine Confession hat dabei Noth gelitten, wohl aber hat die Schule sowie der religiöse Friede der Bevölkerung mehr dabei gewonnen, als wenn in Confessionsschulen die Reformationsgeschichte in par— teiischer und gehässiger Weise vorgetragen würde. So ist denn auch überall, wo man es mit verständigen und nicht von extremer Seite verhetzten Elementen zu thun hatte, die Communlschule ohne erhebliche Schwierigkeiten von Seiten der Gemeinden selbst beschlossen und ausgeführt worden und wenn heute nur noch eine ver— bältnißmäßig sehr geringe Zahl von Confessionsschulen besteht, so beweist das wohl zur Genüge, daß unsere Regierung mit den betr. Bestimmungen des Schulgesetzes den Bedürfnissen des Volkes entgegengekommen ist. IV. Die religiöse Bildung der Jugend soll nach Ansicht des„Reichspost“-Corresondenten dermalen überhaupt eine ungenügende sein, ja dem Schulregiment wird geradezu Sympathie für religionsfeindliche Bestrebungen zuge— schrieben. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf. Er ist nach unserer Kenntniß der Dinge durchaus unbe— gründet. Dem Religionsunterricht ist ausreichende Zeit zugewiesen, der Geistliche hat das unbeschränkteste Auf— sichtsrecht, er kann selbst einen Theil des Unterrichts in den Oberklassen ertheilen. Daß die obersten Leiter der Schule eine Verletzung der religiösen Interessen in keiner Weise beabsichtigen, geht aus zahlreichen mündlichen und schriftlichen Aeußerungen und Anordnungen der Unter— richtsabtheilung hervor, die sich oft schon allzugroße Nachgiebigkeit nach der kirchlichen Seite hat vorwerfen lassen müssen. Will man freilich solchen Aeußerungen nicht glauben, will man etwa annehmen, daß solche Anordnungen durch geheime Gegenbefehle wieder auf— gehoben werden, so hört die Möglichkeit einer Diskussion auf. Wenn die Religion in den Schulen durch„rohe Menschen“ wirklich so arg„mißhandelt“ worden ist, warum warten diejenigen, welche die nächste Aufsicht zu führen haben, nicht ihres Amtes, warum bringen die Superintendenten derartige Vorkommnisse nicht zur Anzeige, warum tritt in Kammer oder Presse Niemand auf, nicht mit vagem Gerede, sondern mit eonereten, greif— baren Anklagen, daß die Behörde einschreiten kann? Von roher, tact- und gewissenloser Behandlung und Miß handlung der Religion wissen wir übrigens auch aus der„alten Aera“ Interessantes zu erzählen und behalten uns dies ausdrücklich vor. Nach Ansicht des Gegners, soll auch die sittliche Bildung der Jugend in Gefahr sein in Folge der Beschränkung in den körperlichen Züch tigungen; die körperliche Züchtigung sei zwar nicht ver boten, aber beschränkt in einer Weise, die einem direeten Verbote fast gleich komme. Das ist nun geradezu eine grobe Unwahrheit. Wir werden es durch die betreffende Verordnung vom 31. März 1876 beweisen. Abstimmungen der es: Die körperliche Züchtigung solle als das schwerste Strafmittel angesehen, sie solle nur mit einem dünnen Stöckchen 9 werden und dann:„Schläge an Kopf und Gesicht, auf Rücken oder Hände, Zausen an den Ohren oder Raufen an den Haaren, Schlagen oder Stoßen mit Hand oder Faust sind zu vermeiden.“ Kommt das einem Verbote der körperlichen Züchtigung gleich? Wenn mildere Mittel nicht mehr verfangen, so mag der Lehrer dem ungezogenen und faulen Jungen die posteriora be⸗— arbeiten, daß es eine Art hat; das Gesetz will den Schüler nur vor roher Mißhandlung und vor Schädigung seiner Gesundheit schützen. Und sollte eine derartige Beschränkung nicht geboten sein, namentlich bei jugendlichen oder sehr zornmüthigen Lehrern? Zu allem Ueberfluß wollen wir noch anmerken, daß in ganz Deutsch— land kein Staat mehr ist, in dem diese Bestim⸗ mungen nicht Geltung hätten, ja sogar in dem klassischen Prügellande Mecklenburg haben sie Eingang gefunden, wie eine Ver⸗ ordnung vom 3. Dezember 1873 beweist. Diese Beschränkung des Lehrers geht nicht, wie vielfach be— hauptet wird, hervor aus einer liberalen, humanen Theorie, sondern sie verdankt ihre Entstehung ganz be— stimmten Erfahrungen. Gerade bei uns in Hessen ist es vorgekommen, nicht blos, daß eine unmäßige körper— liche Züchtigung dauernden Leibesschaden, sondern auch, daß sie unmittelbar den Tod des Gezüchtigten zur Folge hatte. Da ist denn doch das Bedürfniß einer solchen Verordnung wohl zwingend. Wenn ein Lehrer sich inner— halb der gezogenen Grenzen hält, so hat er sich unbe— rechtigten Prätentionen des Publikums gegenüber auch eines sehr festen und energischen Schutzes von Seiten der Behörde zu erfreuen. Wir könnten dies auf Ver— langen mit Nennung von Namen beweisen. Uebrigens bestand die Bestimmung über die körperlichen Züchtigungen schon seit dem Jahre 1832 zu Recht, wurde aber freilich, wie das früher überhaupt eine beliebte Manier war, unter dem geistlichen Regiment nicht gebandhabt.§ 39 des Edikts von 1832 bezeichnet die körperliche Züchtigung als die schwerste Schulstrafe, läßt sie nur zu, wenn alle anderen Mittel nicht mehr verfangen wollen und be— schränkt den Lehrer überhaupt in einer ganz anderen Art, wie die Verordnug vom 31. März 1876. Bei schweren körperlichen Züchtigungen soll der Lehrer sogar Anzeige beim Schulvorstand machen, der zur Mittheitung an die Eltern verpflichtet ist, und die Züchtigung darf nur in Gegenwart eines Schulvor— standsmitgliedes vollzogen werden. Auch wurde von dem Lehrer verlangt, daß er über sämmtliche körperliche Strafen genaues Buch führe und auf Verlangen der Behörde Vorlage machen. Es ist überhaupt eine grobe Unwahrheit, daß die gegenwärtigen Schüler der hessischen Schulen zuchtloser geworden seien, als die früheren. Mit dem Schlagwort von der Vernachlässigung der Er ziehung in den heutigen Schulen wird viel Schwindel getrieben, viel Stimmung gemacht. Die Meisten, welche in dieser Beziehung Klage führen, sind auf Befragen gar nicht im Stande, anzugeben, wie sie sich eigentlich den erziehlichen Beruf der Schule denken. Manche sind der naiven Meinung, er bestehe hauptsächlich darin daß ordentlich geprügelt werde. Wir stellen die unterrichtende und die erziehende Thätigkeit der Schule vollkommen gleich, verlangen aber, daß sich beide ergänzen, daß sie energisch ineinander greifen. Die Schule erzieht nicht durch Prügel und nicht durch Moralpredigten, aber da— durch, daß der Lehrer der ihm anvertrauten Jungend ein nachahmungswerthes Vorbild ist in Pflichttreue, redlicher Arbeit, Ordnung, Rechtlichkeit und Gerechtigkeit. Wenn er seine Schüler mit väterlicher Strenge anhält zu Auf— merksamkeit und Fleiß, wenn er von ihnen einen klaren und präeisen Ausdruck ihrer Gedanken verlangt, wenn er bei den schriftlichen Arbeiten auf Ordnung, Reinlichkeit und Schönheit der Form sieht, wenn er die Kinder zwingt zu Reinlichkeit in der Pflege des Leibes und der Haltung der Kleider, wenn er sie gewöhnt an anständiges Sitzen, Stehen und Gehen, so ist seine Thätigkeit eine erziehende. Und in dieser Beziehung geschieht gegen— wärtig viel mehr, als früher, weil die leitenden Persönlich keiten energischer darauf halten. Der beschränkte Raum zwingt uns, zum Schluß zu eilen. Nur noch ein Wort über die Angriffsweise der„Reichspost“; Sie macht sich's da oft recht leicht. Ein Beispiel für viele: Da wird erzählt, allerdings ohne Nennung von Ort und Namen, jüdische Schulvorstandsmitglieder hätten bei Prüfungen in den christlichen Religionsunterricht hineingeredet. Das wäre allerdings sehr komisch. Indeß scheint uns, als habe sich hier der Herr Correspondent einen recht ansehnlichen Baren aufbinden lassen. Werden nämlich die bestehenden Vorschriften eingehalten, so ist das gar nicht möglich. Bei öffentlichen Prüfungen prüft ausschließlich der Lehrer, bei Visttationen ist die Prüfung Sache der Commission; der Schulvorstand hat nur zuzu hören. Sollte sich aber wirklich ein jüdisches Schulvor standsmitglied die Dummheit beigehen lassen, in den christlichen Religionsunterricht drein reden zu wollen, so würden wür den einfältigen Menschen durch Veröffent lichung seines Namens dem allgemeinen Hohngelächter preisgeben. Und warum es die Reichspost nicht thut, begreifen wir nicht; ste ist doch sonst gerade nicht sehr rücksichtsvoll gegen den„Samen Abrahams.“— Das nennt man Stimmung machen! Wer über die Schulver hältnisse eines Landes schreibt, muß sich doch auch fragen, was sagen die mitten im Strom stehenden Lehrer zu der neuen Ordnung der Dinge? Die Reichs post ist nun in der für ste unangenehmen Lage, zugeben zu Da heißt lmüssen, daß die Lehrer damkt zufrieden sind. land Aber sie fährt fort:„Man hat nämlich mit einer anzu⸗ erkennenden„Geschicklichkeit unter den Lehrern die Parol „ausgegeben: ihr müßt unter allen Umständen zu dem „gegenwärtigen Schulregiment halten. Dasselbe hat gar „wenig Leute hinter sich. Wenn ihr auch von ihm„ab⸗ fallt, so kann es sich nicht halten, und dann kommt„die finsterste Reaetion.“ Die Finte ist denn doch gar zu grob! Wem will man denn weiß machen, die zweitausend Lehrer unseres Landes ließen sich auf eine so einfältig⸗ plumpe Art den Mund stopfen, wenn sie wirklich mit den Verhältnissen unzufrieden sein müßten? Sie haben sich doch bisher nicht so ängstlich gezeigt, velmehr haben sie ihre Forderungen stets mit Freimuth und Energie geltend gemacht. Wir wollen der„Reichspost“ sagen, warum die Lehrer zu dem gegenwärtigen Schulregiment halten: weil es der Schule Licht und Luft und freie Bewegung geschafft, weil es den Lehrern Inspeetoren gegeben hat, die ihr Geschäft verstehen und für die Schule ein Herz haben, weil es sorgt für anständige, gesunde Schul⸗ räume, weil es die materielle Lage der Lehrer in einer Weise verbessert hat, wie man sich das vor sechs Jahren nicht träumen ließ. Deßhalb halten die Lehrer zu dem neuen Regiment, indem sie sich bemühen, ihre volle Schuldigkeit zu thun und an ihrem Theil mitzuwirken, daß unser Vater⸗ land Hessen für das Schulwesen ein Muster⸗ land werde. Möge dieser frische, fröhliche Geist rüstigen Schaffens und treuer Pflichterfüllung unserem Lehrerstande zum Heil des heranwachsenden Geschlechts erhalten bleiben! Möge aber auch unser oberstes Schul⸗ regiment auf dem von ihm betretenen Weg sich weder durch offene noch durch versteckte Angriffe und Schwierig⸗ keiten beirren lassen, sondern energisch durchführen, was begonnen. Dann wird es sich um das Vaterland wohl verdient machen! Kaiser Wilhelms⸗ Spende. Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht das Nachstehende: Auf den Bericht vom 19. März d. J. will Ich der „Kaiser Wilhelms de“, Allgemeinen Deutschen Stift⸗ Spende ung für Altersrenten und Kapitalversicherung, auf Grund des von Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen, unter Uebernahme des Protektorats über die Stiftung, am 21. März d. J. vollzogenen Statuts hiermit Meine esherrliche Genehmigung ertheilen. Berlin den 22. März 1879. Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Maybach. An den Reichskanzler, den Justizminister, den Minister des Innern und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Wilhelm. Graf Eulenburg. Aus Veranlassung der am 11. Mai und 2. Juni 1878 durch Gottes Gnade von Seiner Majestät dem Kaiser und König glücklich abgewendeten Lebensgefahr ist im Deutschen Volke eine Sammlung veranstaltet worden, um der Liebe und Verehrung des Volkes für seinen Kaiser einen möglichst allgemeinen Ausdruck zu verleihen. Die Sammlung, welche bei einer Zahl von 11,523,972 Bei⸗ steuernden in 75,576 Gemeinden die Summe von nabezu 1,740,000 Mark ergeben hat, ist Mir unter der Bezeich⸗ nung„Kaiser Wilhelms-Spende“ mit der Bitte übergeben worden, den Extrag zur Verwendung für einen allgemein wohlthätigen Zweck zu bestimmen. Diese Spende widme Ich hierdurch zu einer Stiftung, über welche Ich das Protektorat übernehme, und welche den Zweck haben soll, die Grundlage einer Altersrenten- und Kapitalversicherungs- Anstalt für die gering bemittelten Klassen des Deutschen Volkes, insbesondere fur die arbeitende Bevölkerung zu bilden, in Verbindung mit einer Einrichtung zur Gewähr⸗— ung von Auskunft und Beirath an genossenschaftliche Alterversorgungsanstalten für einzelne Berufskreise. Ueber die Organisation, sowie die Verwaltungsgrundsätze dieser Anstalt und die Regeln der Betheiligung an derselben ist das anliegende Statut beschlossen worden, welchem Ich hiermit, vorbehaltlich der Allerhöchsten landesherrlichen Bestätigung, Meine Genehmigung ertheile. Berlin den 21. März 1879. Friedrich Wilhelm, Kronprinz. An den Reichskanzler, die Minister der Justiz, des Innern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (Fortsetzung folgt.) Eingesandt. Bezugnehmend auf die Annonce vom 10. d., bete. die Errichtung einer Badeanstalt in der Näbe hiesiger Stadt, laub Einsender besagtes Unternehmen desonderer Beachtung mpfeblen zu sollen, da es bekanntlich an einer in der Nähe zelegenen, Jedermann zugänglichen Badegelegenbeit sehlt. Dder Weg dis zur Schwalheimer Mühle oder bis hinter Jauerbach ist zu weit, so daß das Baden kaum mehr eine Erholung genannt werden kann. Die Dietz'sche Bade— instalt ist für Kinder, Frauen und Alle, welche nicht chwimmen können, genügend; allein Jeder der schwommen vill, ist in Verlegenbeit, wohin er geben soll. Es ist da⸗ her sehr zu wünschen, daß das Projekt sich verwirklicht. Ob aber gerade der vorgeschlagene Platz in unmittelbarer Nähe der Cbaussee der geeignete ist und die Genebmigung der Beböede erbält, dürfte denn doch sehr in Erwägung zu ziehen sein und dies möge man in der bei Weibl abzu⸗ zalienden Versammlung in erster Linie bedenken. J. Für die Linde neben der St. Georgskapelle gingen weiter ein: B. aus Friedberg 1 Mark, Oberstabsarzt Tburn aus St. Avold 50 Pf., Ingenieur Nicke 50 Pf., Ingenieur Heuse 50 Pf., Dr. Becker 50 Pf., Mondigler! 2 Mark, Lieutenan! Külp 50 Pf. — Versteigerung des diesjährigen Hengrases von zum Familien⸗ eigenthum des Großh. Hauses gehörigen Wiesen. Montag den 16. d. Mts., von Morgens 10 Uhr an, kommt das diesjährige Heugras von der in den Ge markungen Bauernheim und Ossenheim gelegenen Mark⸗ wiese und einer in der Gemarkung Friedberg, im sog. Straßbeimer Grund, liegenden Wiese, zusammen von eirta 60,79 ha, in der Gastwirthschaft des Herrn Höres zu Bauernbeim öffentlich meistbietend zur Versteigerung. Ober⸗ Rosbach den 5. Juni 1879. Großherzogliche Oberförsterei Ober-Rosbach. 1926 Strack. Schülholz-Versteigerung. 1969 Donnerstag den 19. d. Mts., Morgens 9 Uhr, werden in dem bei Ober⸗Rosbach gelegenen Walddistrikt des Großberzoglichen Hauses Kellerberg XIX versteigert: 583 schäleichene Baumstüßen, 4,4 Raummeter schäleichene Scheiter, 18,4 5 5 Knüppel, 6105 schäleichene Wellen, 6 Raummeter schäleichene Stöcke. Over⸗ Rosbach den 10. Juni 1879. Großherzogliche Oberförsterei Ober Rosbach. Strack. Versteigerung. 1963 Freitag den 13. d. Mts., Vormittags 10½ Uhr, soll in hiesigem Nathhause eine Wanduhr gegen Baar zahlung versteigert werden. Friedberg den 9. Juni 1879. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Fo uc a r. Versteigerung. 1958 Freitag den 13. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen an hiesigem Rathhause drei Schafe gegen Baar⸗ zahlung versteigert werden. Friedberg den 9. Juni 1879. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Feuc ar. sras-Verstei Gras- Versteigerung. 1943 Dienstag den 17. Juni l. J., Vormittags 9 ubr, wird das diesjäbrige Heu- und Grummetgras von eirca 190 Morgen Gräflichen Wiesen, in Gemarkung Nieder- Wöllstadt, in einzelnen, meist zwei Ortsmorgen haltenden Abtheilungen in der Wirthschaft des Herrn L. Bern bard in Rieder⸗Wöllstadt öffentlich meistbietend ver⸗ steigert. Assenheim den 6. Juni 1879. Gräflich Solms⸗Rödelheim'sche Rentkammer. Holzversteigerung. 1967 Nächsten Montag den 16. l. Mts. werden in dem Gräflichen Revier Wickstadt, Distrikt Galgen⸗ hecke und Dornberg, versteigert: 16 Raummeter Buchen Scheitholz, 1 1 1 1 0 22 1„ Puügelholz, 22„ Stockholz, 80„ Reisholz, 18 Eichen⸗Prügel⸗Schälholz, 4 5 Nadel Prügelholz, 10 5„ Reisholz, 7000 Wellen Eichen-Reisholz(Schälholz), 0„ Nadel⸗„ 200 Stück Eichen⸗Baumstützen(Schälholz). Zusammenkunft auf der Dornbergschneise und Anfang der Versteigerung Vormittags 9 Uhr. Wickstadt den 10. Juni 1879. Gräfliche Oberförsterei Assenheim. Schal las. Bekanntmachung. 1968 Die am 3. d. Mts. im hiesigen Gemeindewald abgehaltene Holzversteigerung ist genehmigt und der erste Fahrtag auf den 13. d. Mis. bestimmt worden. Die deßfallsigen Abfuhrscheine können bei dem Ge— meinderechner in Empfang genommen werden. Hoch Weisel am 10. Juni 1879. Großherzogliche Bürgermeisterei Hoch-Weisel. Wörner. Holz⸗Versteigerung. 1970 Dienstag den 17. d. Mts., Vormittags 9 Uhr anfangend, sollen im Petterwetler Gemeindewald ver⸗ steigert werden: 7 Raummeter Eichen Schälholz, 35/10 Buchen⸗Stockholz, 500 Stück Buchenwellen, 120„ Birkenwellen, 1030„ Eichenwellen, 2510„ Nadelwellen, 820 Ginsternwellen. Die Zusammenkunft ist am Eingang des Waldes ober— halb Dillingen. Petterweil den 10 Juni 1879. Großherzogliche Bürgermeisterei Petterweil. Berges. laden ergebenst ein Möbel⸗ und Eisenlacken ꝛc., Petersburger Möbellack, Ein Dienstmädchen + e N u dem am 15. Juni stattfindenden Balle Salzhausen. Gebrüder Eich, Kurhauspächter. L. A. 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