1 Fttisch. Hel 8 Andreas werden gelegentlich Veranlassung nehmen, uns von einer ordnungsmäßigen Listenführung Ueberzeugung zu verschaffen. 0 angeordnet ist, so darf während der Dauer dieser Sperre kein Vieh dieser Art aus dem Stalle heraus in die Nähe von anderem Vieh derselben Gattung gebracht werden. Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet. Erscheint jeden Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Somistag. Amtlicher Theil. Betreffend: Maßregeln gegen die Rinderpest. Friedberg am 14. October 1877. ö g ö f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung zu Bad-Nauheim und Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt. Nach einer Mittheilung der Königlich Preußischen Regierung ist der Ausbruch der Rinderpest zu Geisenheim constatirt worden, sohin die Gefahr einer Einschleppung dieser furchtbaren Seuche sehr nahe gerückt. Zufolge Auftrages des Großherzoglichen Ministeriums des Innern verfügen wir daher unter Verweisung auf unser dießbezügliches Ausschreiben vom 23. Februar laufenden Jahres sowie in Gemäßheit der§8. 1, 3 und 4 des Reichsgesetzes vom 7. April 1869(Bundesgesetzblatt Seite 105), der Großherzoglichen Verordnung vom 23. Mai 1867 (Regierungsblatt Seite 261) und der§8. 11 bis 15 der revidirten Instruction vom 9. Juni 1873 zu vorerwähntem Reichsgesetze(Reichs gesetzblatt Seite 150) wie folgt: 1) Zum Bebufe der Aufnahme und Ueberwachung der Viehstände ist durch Sie in jedem Orte ohne allen Verzug eine Aufsichtscommission zu bestellen, welche je nach der Größe der Orte mindestens aus 3 Ortsvorstandspersonen bestehen soll. Hierzu gehört stets der Bürgermeister oder der Ortspolizeibeamte, wenn dieses der Bürgermeister nicht selbst ist. 2) Diese Commission hat nach dem im Regierungsblatt vom Jahre 1867 Seite 275 abgedruckten Formulare den Bestand der betreffenden Viehgattungen(Ochsen, Kühe, Rinder, Schafe, Ziegen) in jeder Hofraithe aufzunehmen und diesen Stand alle 8 Tage an Ort und Stelle zu revidiren. Die erste Aufnahme erfolgt am 17. October, die zweite am 24., die dritte am 31. October und sofort bis auf Weiteres. 3) Jeder Ab- und Zugang, im Falle eines Zugangs, auch der Ort der Herkunft des Stückes ist von dem Besitzer dem Bürgermeister beziehungsweise dem Ortspolizeibeamten als dem Vorsitzenden der Commission unverzüglich anzuzeigen. Die Großherzoglichen Bürger— meistereien werden hierzu nach der ersten Aufnahme durch die Ortsschelle und durch Anschlag in den Puüblikationskasten die Viehbesitzer unter dem Bedrohen auffordern, daß jeder Unterlassungsfall uns zur Veranlassung polizeigerichtlicher Bestrafung angezeigt werden würde. 4) Die Commissionen werden bei den wöchentlichen Revisionen den Befolg der unter 3. getroffenen Anordnung controliren, sowie Außer— achtlassungen uns sofort einberichten. Dieselben werden aber auch auf den Gesundheitszustand der einzelnen Viehstände, auf den Ursprungsort der neu eingeführten und auf den Bestimmungsort der ausgeführten Stücke eine ganz besondere Aufmerksamkeit verwenden. Bei Wahrnehmung verdächtiger Krankheitserscheinungen ist Großherzoglichem Kreisveterinäramte Friedberg zur weiteren Untersuchung des Falles alsbald Mittheilung zu machen. Eine Revision des Viehstandes und der Liste durch Großherzogliches Kreisveterinäramt Friedberg bleibt vorbehalten. Auch wir In die erste Spalte des Formulars wird das Wohnhausnummer des Viehbesitzers, in die zweite dessen Vor- und Zuname, in die dritte der Tag der Aufnahme beziehungsweise Revision ꝛc. eingetragen. Das nöthige Formularpapier ist in der Buchhandlungvon Carl Bindernagel dahier per Bogen zu 6 Pfennig zu beziehen. Ueber Bestellung der Commission, die Aufnahme des Viehstandes am 17. October laufenden Jahres und den Erlaß der Bekanntmachung unter 3 wollen Sie bis zum 19 laufenden Monats unfehlbar Bericht erstatten. Zugleich machen wir Sie auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Kennzeichen der Rinderpest durch nachstehenden Abdruck mit der Einladung aufmerksam, solche Ihren Gemeinde- Angehörigen in einer zu berufenden Versammlung zur Kenntniß zu bringen und deren Befolg mit aller Strenge zu überwachen. Dr. Braden. Gesetz vom 7. April 1869. §. 3. Für die auf Anordnung der Behörde getödteten Thiere, vernichteten Sachen und enteigneten Plätze, sowie für die nach rechtzeitig erfolgter Anzeige des Besitzers gefallenen Thiere wird der durch unparteiische Taxatoren festzustellende gemeine Werth aus der Bundeskasse vergütet. Diese Entschädigung wird jedoch nicht gewährt für solches Vieh, welches innerhalb zehn Tagen nach erfolgter Einfuhr oder nach Eintrieb über die Bundesgrenze an der Seuche fällt. §. 4 Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Ortspolizeibehörde Anzeige davon zu erstatten. Die Unterlassung schleunigster Anzeige hat für den Viehbesitzer selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kommen läßt, jedenfalls den Verlust des Anspruches auf Entschädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere zur Folge. Instruction vom 9. Juni 1873 zu dem Gesetz vom 7. April 1869. §. 11. Sobald in einem Orte des Inlandes ein der Rinderpest verdächtiger Krankheits- oder Todesfall an Rindvieh vorkommt, oder in einem Orte innerhalb 8. Tagen zwei Erkrankungs⸗ oder Todesfälle unter verdächtigen Erscheinungen sich in einem Viehbestande ereignen tritt die in§. 4 des Gesetzes vom 7. April 1869 aus⸗ gesprochene Anzeigepflicht ein. §. 12. Der Besitzer darf dann die kranken Thiere nicht schlachten oder tödten, etwa gefallene Thiere aber nicht verscharren oder sonst beseitigen, ehe die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzukommen von Thieren und Menschen abgehalten wird. §. 13. Auf die erhaltene Anzeige ist von den Ortspolizeibehörden sofort der kompetente Thierarzt herbeizuholen, um an Ort und Stelle die Krankheit zu konstatiren. Behufs der hierzu erforderlichen Sektion ist, in Ermangelung eines Kadavers, ein Thier zu tödten. Das Ergebniß der Untersuchung ist protokollarisch aufzunehmen. §. 14. Wird die Krankheit als Rinderpest erkannt, so ist die Untersuchung auch auf die Ermittelung der Art der Einschleppung zu erstrecken. Im Uebrigen ist dann sofort zur weiteren Anzeige an die vorgesetzten Behörden und zu öffentlicher Bekanntmachung zu schreiten, in welcher auf die Anzeigepflicht nach§. 4 des Gesetzes vom 7. April 1869 für die zunächst liegenden Bezirke noch besonders hinzuweisen ist. §. 15. Ist nur ein dringender Verdacht der Rinderpest zu konstatiren, so ist eine vorläufige Sperre des Gehöfts auf so lange anzuordnen, bis die Krankheit durch weitere Erkrankungen und beziehentlich Sektionen unzweifelhaft festgestellt oder der Verdacht als unbegründet erwiesen ist. In zweifelhaften Fällen ist ein höherer Thierarzt zuzuziehen. Ergiebt sich der Verdacht auf größeren, unter regelmäßiger veterinärpolizeilicher Controle stehenden Schlachtviehhöͤfen, so kann die vorläufige Sperre unter Anwendung der nothwendigen Vorsichtsmaßregeln auf einen einzelnen Theil des betreffenden Viehhofes beschränkt werden. Besteht der Verdacht der Rinderpest in Bezug auf Heerden, welche sich auf dem Transporte befinden, so sind die nach den Umständen erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu treffen. Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs. Wer die Absperrungs- oder Aufsichts-Maßregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einführens oder Ver— §. 328. 5 N* Ist in Folge dieser Verletzung Vieh von der Seuche kreitens von Viehseuchen angeordnet worden sind, wissentlich verletzt, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahr bestraft. . irgriffen worden, so tritt Gefängniß von Einem Monat bis zu zwei Jahren ein. Großherzogliches Polizei-Strafgesetzbuch. 3 1 Wenn in einem Stalle oder in einer Hofraithe mehrere Thiere derselben Gattung(Rindvieh, Pferde oder Esel) unter verdächtigen Umständen erkrankt Unterlassungen dieser Anzeige werden mit 1 bis 30 fl. bestraft. Art. 367. nd, so ist der Besitzer verpflichtet, davon sogleich der Polizeiverwaltungsbehörde die Anzeige zu machen. Dieselbe Verbindlichkeit haben, unter gleicher Strafe, die Gemeindehirten und Gemeindefaselwärter. 5 0 5 N Art. 308. Wenn offenkundig eine Viehseuche in demselben Orte oder in der Umgegend ausgebrochen ist, so ist der Besitzer von Vieh selbst dann; verpflichtet, die in dem vorigen Artikel erwähnte Anzeige zu machen, wenn ihm nur ein Stück Vieh derselben Gattung erkrankt ist. Zuwiderhandlungen werden mit l bis 30 fl. bestraft. Art. 369. Die in den beiden vorhergehenden Artikeln vorgesehenen Strafen treten alsdann nicht ein, wenn die daselbst bezeichneten Personen sogleich einen Thlerarzt zur Behandlung des erkrankten Thieres zugezogen haben— 165. a 0 1. Art. 370. Wer nach bekannt gewordenem Ausbruche einer Viehseuche in dem Orte, oder in der Umgegend, fremdes Vieh der betreffenden Gattung einstellt oder aufnimmt, muß, bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis 30 fl., der Polizeiverwaltungsbehörde davon die Anzeige machen. 5 5 Art. 371. Der Besitzer oder Hüter von Vieh hat in den Fällen der vorhergehenden Art. 367, 368 und 370 dasselbe, auch wenn von, der Polizeiverwaltungsbehoͤrde roch leine Sperre angeordnet worden, einstweilen und bis zu eingelangter Verfügung der Polizeiverwaltungsbehörde von anderm Vieh möglichst getrennt zu halten, bei Lermeldung einer Strafe von 3 bis 10 fl.. 1 19 5 Art. 372. Wenn der Aus bruch einer Viehseuche ermittelt und daraufhin eine Stallsperre für die betreffende Viehgattung von der Pollizeiverwaltungsbehörde Ebensowenig dürfen Gegenstände, wodurch die ansteckende Krankheit weiter verbreitet werden kann, namentlich Viehhäute, Hörner, Fleisch, Talg, Mist, Stroh und Gefütter, Run welches in einem Stalle war, wo sich krankes Vieh befindet oder befunden hat, an Orte gebracht werden, wo anderes Vieh damit in Verbindung kommen kann. Ist eine hal Orts- oder Bezirks⸗Sperre angeordnet, so darf weder Vieh noch Gegenstände, wodurch die Seuche weiter verbreitet werden kann, aus dem Orte oder Bezirke heraus, oder Bet auch innerhalb derselben an Orte geführt oder gebracht werden, wo anderes Vieh hinkommen kann. Zuwiderhandlungen werden, insofern dieselben nicht unter§. 328 des deutschen Strafgesetzbuchs fallen, mit 3 bis 20 fl., wenn aber im Falle des vorhergehenden Absatzes das aus dem Orte oder Bezirke ausgeführte Stück Vieh mit der* andi ansteckenden Krankheit behaftet ist, mit 10 bis 50 fl. bestraft. ö Art. 373. Wer aus einem Orte oder Bezirke, für welche keine Orts⸗ oder Bezirkssperre angeordnet ist, wissentlich ein von einer ansteckenden Krankheit befallenes 11. Stück Vieh an einem anderen Ort einbringt, verfällt, insofern die begangene Uebertretung nicht unter§. 338 des Deutschen Strafgesetzbuchs fällt, in eine Strafe von 10 bis 50 fl. feht Die hauptsächlichsten Kennzeichen der Riuderpest. über, Die Krankheitserscheinungen bei der Rinderpest beginnen meist allmählich und nur selten unter stürmischen Erscheinungen; anfangs zeigen sich zumeist Mattigkeit 4. mani und Hinfälligkeit, verminderte Munterkeit, seltener eine gewisse Unruhe, Stampfen mit den Füßen, Stoßen mit den Hörnern de. Die Freßlust ist anfangs noch vorhanden, Erbn der Durst gesteigert, das Wiederkauen geschieht träge, mit Unterbrechung. Der Mistabgang ist verzögert. Die Entleerungen sind dunkelfarbig trocken, der Bauch ist auf⸗ 1 9 getrieben, das Aufkrümmen des Rückens weist auf innere Schmerzen hin. Fieberschauer, Zittern und Schütteln des Kopfes pflegen schon im ersten Beginn nicht zu fehlen, 5 auch ist jetzt schon ein hohl klingender Stoßhusten bemerkbar. An der Nase, die anfangs trocken und heiß scheint, bemerkt man bald einen schleimigen Ausfluß, sowie starkes N fahaf Thränen der Augen. Nach Verlauf einiger Tage nimmt die Abstumpfung und Schwäche zu, das Wiederkauen hört vollständig auf, das Maul ist geröthet angeschwollen; pelcht aus diesem und den Nasenöffnungen fließt ein zäher gelbgrüner Geifer aus, auf der Zunge, am Zahnfleisch und Gaumen erscheinen kleine Bläschen, welche später zerplatzen, zung wonach dann nach fetzenartiger, mit üblem Geruch verbundener Ablösung der Haut die genannten Maulparthien wie angefressen erscheinen und leicht bluten. Hiermit kritt der heftiger wässeriger übelriechender, zum Theil auch blutiger Durchfall mit starkem Drang ein, die Abmagerung sowie die Entkräftung nehmen rasch zu, von den fortdauernden d! Schmerzen gibt das Benehmen der Thiere Zeugniß. Der Tod erfolgt meistens am 5. bis 7. Tage nach dem ersten Auftreten der Fiebererscheinungen. 9 0 190 1 Betreffend: Maßregeln gegen die Rinderpest. Friedberg am 15. October 1877. verböf f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 13 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung zu Bad-Nauheim und Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt. erb Mit Verweisung auf unser Ausschreiben obigen Betreffes vom 14, laufenden Monats bringen wir die nachstehend abgedruckte Ver— Oris fügung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. laufenden Monats mit der Einladung zu Ihrer Kenntniß, entsprechende Uebel Bekanntmachung der unter I. und III. enthaltenen Vorschriften in Ihren Gemeinden zu erlassen, sowie die Ausführung der betreffenden ODerbf Bestimmungen strengstens zu überwachen. Im Allgemeinen empfehlen wir Ihnen dringend, in Betrachtnahme der dem Gemeindewohle durch nit die fragliche Seuche drohenden Gefahr mit größter Umsicht und Entschiedenheit die gegen Verbreitung und Einschleppung der Krankheit muulse bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und erlassenen Anordnungen in Ausführung zu bringen. bude DF BH. juzuw Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter, 1 1 In Folge des Ausbruchs der Rinderpest zu Geisenheim in der Königlich Preußischen Provinz Hessen-Nassau sehen wir uns im borin Verfolge unseres Ausschreibens vom 12. laufenden Monats zu Nr. Md. J. 15,058 weiter zu folgenden Anordnungen veranlaßt: beit I. In dem durch§. 17 der(im Reichsgesetzblatt von 1873 Nr. 938 publicirten) revidirten Instruction zum Reichsgesetze vom für 2 7. April 1869 über Maßregeln gegen die Rinderpest vom 9. Juni 1873 vorgeschriebenen Umkreise des Seuchenortes, in welchen von dem die 2 diesseitigen Staatsgebiete der Kreis Bingen ganz, von den Kreisen Mainz und Oppenheim aber die westlich der Rhein-Donnersberg-Bahn an El gelegenen Ortschaften mit Wörrstadt und von dem Kreise Alzey die Ortschaften Welgesheim, Ippesheim, Biebelsheim, Planig, Zotzenheim, 8 St. Johann, Sprendlingen, Pfaffen-Schwabenheim, Bosenheim, Pleitersheim, Badenheim, Hackenheim, Volxheim, Wöllstein und Gumbsheim 1 Meld fallen, ist die Abhaltung von Vieh märkten, der Handel mit Vieh und der Transport des letzteren, sowie von Dunger, Rauhfutter, Stroh 20 2 und anderen Streumaterialien ohne besondere von den zuständigen Bürgermeistereien auszustellende Erlaubnißscheine untersagt. Das nöthige Iden Vieh zum Fleischconsum darf nur unter Aufsicht des von dem Kreisamte hiermit beauftragten Veterinärarztes gekauft werden und haben sich cheil die Fleischbeschauer die Bescheinigung desselben vor Ertheilung ihres Attestes jedesmal vorzeigen zu lassen. Zuwiderhandlungen gegen eine von der vorstehenden Anordnungen sind in Gemäßheit des F. 328 des Deutschen Strafgesetzbuchs zur gerichtlichen Bestrafung zu bringen. li II. In den in jenen Umkreis fallenden Gemeinden ist ein Mitglied der in Gemäßheit unseres Aus schreibens vom 16. Februar 1877 scch zu Nr. M. d. J. 2724 bestellten Aufsichts-Commissionen zum Viehrevisor zu bestellen, der in dem Register über den vorhandenen Rindvieh- fand bestand täglich den Ab- und Zugang, sowie jede Veränderung in dem Viehstande speciell zu verzeichnen hat Die Viehregister sind mindestens Ibewo einmal wöchentlich von dem Ortspolizeibramten zu revidiren. Bei vorkommenden Krankheits- oder Todesfällen im Rindviehstande ist sofort dem Kreisamte Anzeige zu machen. bos III. Anwendung, Verkauf und Anempfehlung von Vorbauungs- und Heilmitteln bei der Rinderpest werden auf Grund des§. 16 der In allegirten Instruction hierdurch bei Strafe verboten. Zu den Vorbauungsmaßregeln sind indessen Desinfections mittel nicht zu rechnen. 155 Betreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1877/78. Friedberg am 16. October 1877. 1 5 Die Großh. Kreis⸗Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände und Großh. Bürgermeistereien des Kreises. grohe Wir erwarten umgehend und bei Meidung von Strafe, die durch unser Ausschreiben vom 11. vorigen Monats im Oberhessischen hinte Anzeiger Nr. 111 von diesem Jahre eingeforderte und theilweise noch rückständige berichtliche Vorlage. die De Baden 5 stüh Deutsches Reich. bezw. Ersatz⸗Wahlen zur zweiten Kammer vorzu- tbeiligung in Paris war eine ungewöhnliche starke. die Darmstadt. Am 8. October wurde der nehmen haben, sind nunmehr beendet. Nach dem Die Wahl Resultate sind bis jetzt folgende: 1— Provinzial Director Küchler in Darmstadt auf Resultate derselben werden von den 33 Abge- 201 Conservative, 314 Republikaner, 14 Stich- Nachsuchen von der ihm übertragenen Stelle eines ordneten- Mandaten, welche zu erneuern ind, wahlen sind erforderlich. Die Conservativen be— 8125 Präsidenten der Centralstelle für die Landwirth- 5 den Ultramontanen zufallen. In Mannbeim hielten 142 von ihren früheren 158, die Republikaner Mod schaft der Provinz Starkenburg entbunden und wird in Folge eines Compromisses voraussichtlich 297 von ihren früheren 363 Sitzen. Erstere verloren 4 don Ministerialrath Dr. Jaup an dessen Statt ernannt. ein reichefreundlicher Demokrat gewählt. Pforz⸗ 17, Letztere 54 von ihren früheren Sitzen. Jul — 16. Oct. Heute trat die erste Kammer heim wählt, obwohl die Mehrheit der Wahlmänner— 16. Oct. Paris war gestern Abend sehr 10 zu einer Sitzung zusammen; es wurde der zum nationalliberal ist, persönlicher Verhältnisse wegen ruhig; nur um die Zeitungs Verkäufer drängte 0 lebenslänglichen Mitglied ernannte Commerzienrath möglicherweise conservativ. Für die übrigen 26 sich die Menge. Die Heyl beeidigt, worauf der Präsident Kenntniß Mandate ist ein nationalliberales Wahl-Ergebniß Türkei. Constantinopel. Chefket Pascha vorher von dem Ableben des Bischofs von Mainz gab; unzweifelhat. hatte am 12. Oct, mit Osman Pascha in Plewna ca die Kammer erhob sich zum Zeichen der Theil Ausland. f eine Zusammenkunft Daselbst ist, von den Russen 1488 nabme von ihren Sitzen. Dann berietbh man den Oesterreich-Ungarn. Pest, 15. Oct. ungebindert, ein dritter Previant- und Munitionszug 152 Gesetzentwurf die Gehalte der Volksschullehrer be- In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eingetroffen. Die Straße nach Orkhanie ist an den De treffend und trat den Beschlüssen zweiter Kammer wurde die General-Debatte über den Gesetzent. Hauptpunkten durch Truppen Abtheilungen gedeckt. Pil bei, wonach der Minimalgehalt auf 900 M. sixirt wurf, betr. die Spiritus Steuer, geschlossen und— Reuf Pascha meldet aus Schipka vom en wird. Die Kammer vertagte sich sodann auf un- letzterer nach einer Rede des Finanz»Ministers 13. d.: Heute ist das Wetter schön. Wir recog- Wi bestimmte Zeit. 5 von Szell als Grundlage der Special Debatte noscirten die Positionen des Feindes und constatirten erde — Innerhalb der evangelischen Kirche des angenommen. die Errichtung neuer russischer Verschanzungen. 8 Landes wird eben lebhaft für Verschärfung der Frankreich. Paris, 15. Oct. Gestern Das Geschütz und Gewehrfeuer dauerte den ganzen 1 Gesetze über die Sonntags-Feier agitirt. Bereits fanden die Wahlen zur Deputirtenkammer statt. Tag. Gefangene sagen aus, daß der Feind durch 1 hat eine Reihe von Decanats-Synoden ein dahin Abends bewegte sich auf den Boulevards und im zwei Bataillone, die von Bajazid gekommen, ver:. zielendes Votum abgegeben. Quartier Latin eine ungeheure Menschenmenge. stärkt sei. fed Berlin, 16. Oct. Minister Friedenthal wird Einige Ausrufungen:„Vive la republique“ wur-— Nach einer Meldung Suleiman Pascha's 0 vornehmlich als Eulenburg's Vertreter, bezw. Nach- den gehört und bier und da entstand großes macht der andauernde Regen jede Operation un: N folger genannt.— Die Gerüchte von Vermittlungs- Gedränge; so namentlich vor dem Hause des möglich. Versuchen in Constantinopel gewinnen Bestand.„Figaro“. Polizei zerstreute den Haufen und Serbien. Belgrad, 16. Oct. Lascar 13 Karlsruhe. Die Wahlmänner-Wahlen in räumte die Straße. Irgend welche ernstliche Un- Catargiu hat dem Fürsten in feierlicher Audienz 0 den 31 Wahlbezirken des Landes, welche Neu- ordnung ist nicht vorgekommen. Die Wahlbe- seine Creditive als außerordentlicher Gesandten tg, —— 915 GWickst dt. ruckte Ver⸗ sprechende detreffenden vohle durch t Krankbeit 5 Une in merksamkeit lieber 1 Erdwerke zu zerstören. den Befestigungen vorgedrungen, als sie durch das Rumäniens überreicht. General Ranko Alimpies hat sich nach der Drina-Gegend begeben, um die Befestigungen bei Sakor schleunigst ihrer Voll— endung entgegenzuführen. Rumänien. Bukarest. Aus Kalarasch, 11. Oet. wird amtlich gemeldet: Gestern Nacht setzten türkische Truppen auf mehr als 20 Barken über die Donau und versuchten die auf dem ru— mänischen Donau Ufer bei Gura-Borai errichteten Die Türken waren bis zu lebhafte Gewehrseuer von 1000 Mann Russen, welche am Tage dort gearbeitet und sich auf Anord— nung des Generals Herschelmann, Commandeurs der 24. Division, in den Trancheen verborgen hatten, aufgehalten wurden. Griechenland. Athen. Die„Pol. Corr.“ veröffentlicht einen Auezug aus einer Note des türkischen Ministers des Aeußern an den türkischen Derby, betreffend die Beschwerden der Pforte gegen Griechenland mit der Drohung, nöthigenfalls das Lord Derby übermittelte diese türkische Note an Tricupis mit der Mahnung an Griechenland, seine Auf— der inneren Entwicklung des Landes und dessen beklagenswerthem Finanzzustande zeseße von von den derg⸗ Bahn Zotzenbein, Fumbedeim * Str et, Stroh b nötige aden ssich 970 0 1 gegen eint gen druar 1877 Mund vieh mindestens t ist sofort — vert essischen 1 — lich. starlt,; u folgende! 1 14 Such; eee, ——— — r zuzuwenden. Tricupis beantwortete die türkische Note und die Bemerkungen Derbp's durch eine Note an den griechischen Geschäftsteäger in London, worin er die türkischen Beschwerden einzeln zurück— weist und die Mißwirthschaft der Türkei allein für Alles verantwortlich macht und betont, wenn die Türkei Beschwerden habe, möge sie sich nicht an England, sondern an Griechenland selbst wenden. Rußland. Petersburg. Nach einer Meldung aus Verbitza vom 13. October hatten 30 Türken von der Plewnaer Armee, welche bei den rumänischen Vorposten ankamen, die Mit- theilung gemacht, daß die Truppen Osman Pascha's von Munition, Lebensmitteln und Kleidung ent- blößt seien; Offiziere und Soldaten zögen es vor, sich lieber zu ergeben, als unter so traurigen Um- ständen zu kämpfen, nur Osman Pascha selbst bewahre seine Energie. a — Eine Depesche des„Golos“ aus Karajal vom 13. d. meldet: Ein Theil der russischen Truppen befindet sich auf dem Marsche nach der türkischen Rückzug⸗Linie auf Erzerum. Heute ver- suchten die Türken einen Angriff auf den Berg Janilar, wurden aber mit großen Verlusten, eine große Menge Todter, Verwundeter und Waffen Hinterlassend, zurückgeschlagen und ergriffen hierauf die Flucht. — 16. Oct. Die Russen griffen am Montag stüh die Stellung Mukhtar Pascha's an. Die kaukasischen Grenadiere stürmten den Awlias berg, den Schlüssel zu der türkischen Stellung. Mukhtar Pascha wurde nach einem zwei Stunden dauern— den Kampfe in die Flucht geschlagen. Sein Lager, viele Gefangene, Geschütze, Gewehre und Vorrätbe fielen in die Hände der Russen. Der Feind flüchtete in der Richtung nach Kars oder Erzerum und wurde verfolgt. Amerika. Wasbington, 15. October. Der Congreß ist heute zu einer außerordentlichen. Sesston zusaͤmmengetreten; das Repräsentanten— haus hat alsbald seine Constituirung vorgenommen. Morgen gelangt voraussichtlich die Botschaft des Präsidenten Hayes an den Congreß. Aus Stadt und Land. Assenheim, 16. Oct. Gestern fand die Feier des 50jährigen Doctor- Jubiläums des Hofraths Dr. Schäfer dahier statt. Ein Ständchen, Festgaben groß und klein, (von der Stadtgemeinde ein silberner Pokal) und zahl— reichste Betheiligung von Nah und Fern an dem inscenirten schönen Abendfest bekundeten die Anerkennung des lang— jährigen und uneigennützigen Wirkens des bescheidenen, hochverdienten Jubilars. Gießen, 13. Oct. Der Schwurgerichtsbof hat heute gegen Johannes Fischer III. von Ilbeshausen, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, eine Zuchthaus— strase von 5 Jabren, sowie gegen Georg Jacob von Geils— bausen, einen Mann von 78 Jahren, wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit, eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren erkannt und biermit die Sitzungen des 4. Quart. geschlossen. Darmstadt. Montag den 22. October 1877 — am ersten Tage des Friedberger Pferde-Markles— findet zu Friedberg, Hötel Trapp, Vormittags 11 Uhr, seitens des Pferdezuchtvereins fär das Gloßher— zogthum Hessen eine Versammlung und Besprechung statt, wozu die Vereinsmitglieder und alle Pferdeliebbaber ein geladen sind. Vorträge werden halten: Hofstall meister a. D. Frhr. v. Schäffer: über die bisherige Entwickelung unserer Landes⸗Pferdezucht. Frhr. v. Stein zu Staden: über die Ziele des Landes-Pferdezucht-Vereins. Mainz 15. Oct. Die Bestätigung Dumont's als Bürgermeister ist heute beim Kreisamt eingelaufen. Mainz. Beim biesigen Postamt hat sich im Jahre 1876 eine Porto-Einnahme von 472,024 Mk. ergeben. Im gleichen Jabre hatte die Post 2,732 868 angekommene Briespostsendungen zu behändigen, wovon 395,100 Stück in Bestellbezirk Münz selbst aufgegeben waren. Packetpost— U ndungen kamen 251 100 Stück an, die ein Gewicht von zusammen 874,908 Kgr. hatten und einen declarirten Werth von 65,219,328 Mk. repräsentirten. Bei den abgegangenen Packesendungen sind die conformen Zablen; 265 608 Stück mit 990,090 Kar. Gewicht und 64,449,378 Mk. Werth. Worms, 15. Oct. Heute wurde die Theil-Strecke der Riedbahn Worms-Lampertheim dem allgemeinen Ver— kehr übergeben. Allerlei. Königstein, 10. Oct. Auf der Generalstabsreise nach Königstein nahm Generalfeldmarschall Moltke seinen Weg trotz des sehr ungünstigen Wetters über den Feldberg. Die Pferde wurden hier auf ungefähr 5 Minuten in den Stall eingestellt. Als die Weiterreise erfolgen sollte, ließ sich der Feldbergswirth für jedes Pferd Stallgeld bezahlen, so daß der Feldherr auf persönliche Einkehr in die Wirth— schaft verzichteie, um, wie er launig bemerkte, nicht auch noch„Standgeld“ bezahlen zu müssen. Lorsbach. Bei der am 12. ds. Mts, stattgefundenen staatlichen Revision der Eisenbabnstrecke Höchst-Jostein * sprachen die Behörden ihre volle Zufriedenheit über die Anlage und den Bau der Strecke aus und konnte die Strecke am 15. October dem Verkehr übergeben werben— Vorerst werden 8 Züge abgelassen und zwar 4 von Höchst nach Jöstein und 4 in umgekehrter Richtung. Cassel. In der Nähe von Hofgeismar ist am 11. d. Nachts eine Heerde Schafe, die aus der Hürde ausgebrochen und auf den Eisenbahn-Damm gerathen waren, von dem von Kassel kommenden Zuge überfahren worden; 70 Stück wurden theils getödtet, theils gräßlich verstüm melt, so daß nur noch 7 Stück von der Heerde übrig geblieben sind. London, 16. Oct. Durch einen äußerst u beftigen Sturm, welcher an der britischen Küste wütbete, sind viele Schiffbrüche und zahlreiche Verluste an Menschenleben herbei⸗ geführt worden. Handel und Verkehr. Friedberg, 17. Oct. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfund 80 Pf. bis M. 1.—. Eier per Stück 9 Pf. Friedberg, 17. Oet. Waizen M. 22.70. Korn M. 17.—. Gerste M. 18.—. Hafer M. 14.50—18. Alle Preise versteben sich auf 100 Kilo 200 Zollpfund⸗ Gießen, 16 Oct. Wochenmarkt. Kutter per Pfund 95 Pf. bis M. 1.—. Eier per Stück 7 Pf. Tauben das Paar 60 Pf. Hübner per Stück 60 Pf. Habnen per Stück 65 Pf. Enten per Stück M. 1.50. Kartoffeln, 100 Kilo, M. 5 50. Frankfurt, 15. Oct. Der beutige Viehmarkt war ziemlich befahren. Angetrieben waren: 460 Ochsen, 130 Kühe und Rinder, 180 Kälber und 500 Hämmel. Die Preise stellten sich per Centner Fleisch gewicht: Ochsen 1. Qual. N. 72—75., 2 Qual. M. 6468. Kübe und Rinder 1. Qual. M. 60., 2. Qual. M. 5254. Kälber 1. Qual. M. 68—70., 2. Qual. M. 52 54. Hämmel 1. Qual. M. 54 56, 2. Qual. M. 48 50. Schweine das Pfund 68 Pf. Frankfurt, 15. Oct. Fruchtbericht. Mehl Nr. 1 N. 42., Nr. 2 M. 38., Nr. 3 M. 34., Nr. 4 M. 30., Nr. 5 M. 24. Roggenmebl%%(Berliner Marke) M. 25. o. II.(Berliner Marke) M. 21. Weizen ab Babnbof bier M. 23—24., ab unserer Umgegend M. 2223. fcemder je nach Qual. M. 23—25. Korn M. 17-18. Zerste M. 18—24. Hafer M. 13-17. Kohlsamen M. 36-37. Erbsen M. 21— 24. Wicken M. 17.—. Linsen M. 21—30. Rüböl M. 83.—. Die Preise ver⸗ liehen sich sämmtlich per 200 Pfund Zollgewicht 100 Kilo. Mainz, 15 Oct. Producten-Merkt. Waizen per Nov. M. 22 80. Korn per Nov. M. 15.45 Hafer per Nov. M. 15.40. Riböl per Oct. M. 39.70 Geld⸗ Cours. Frankfurt am 16. October 1877. 20 ⸗Frankenstücke Mk. 16 2125 Englische Sovereigns„ 20 33-38 Russische Imperiales. 16 70 75 Holländische fl. 10 Stücke. 16 65 G. Ducaten. 1 1. 9 62 67 Ducaten al marco 9 62 67 Dollars in Golt 4 17-20 * Auszug aus dem Civilstands⸗Register der Stadt Friedberg. Getraut: Kaufm. Stern, Fruchthändler von Friedberg und Grethchen Grünebaum von Groß-Karben. Abraham Lohmann, Handelsmann und Wittwer aus Runkel u. Malchen Mainzer aus Friedberg, Geboren: 7. Oet. Dem Schuhmacher Frz. Albr. Rausch eine Tochter, 10. Oet. 11. Oet. Aufforderung. 3128 Der seit Frühjahr l. J. dahier ein Putz- und Modewaarengeschäft betrieben habende Jean Müller don Wackernheim, früher in Offenbach, hat seine Ueber— schuldung angezeigt und werden darum dessen sämmtliche Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen und Geltend⸗ machung etwaiger Vorzugsrechte, sowie zum Versuche eines Arrangements auf 5 Dienstag den 30. October l. J., Vormittags 10 Uhr, enher unter dem Rechtsnachtheil geladen, daß von den schriftlich liguidirenden oder durch nicht genügend Bevoll— nächtigte vertretenen Gläubigern der Beitritt zu den on der Mehrheit der Erschienenen gefaßt werdenden Heschlüssen unterstellt werden wird. Dem dermalen unbekannt wo sich aufhaltenden Jean Müller aber wird durch diese Bekanntmachung von dem Termin mit dem Anfügen Kenntniß gegeben, daß er im Termin seine Rechtszuständigkelten zu wahren habe, ansonst lediglich nach den gefaßt werdenden Beschlüssen verfahren werden würde. Bad⸗Nauheim den 6. Oetober 1877. f Großherzogliches Landgericht Bad⸗Nauheim. eee l 7 Faseloch 3 V ersteigerung. 2212 Freitag den 19. d. Mi., Vormittags 10 Uhr, soll ein der Gemeinde gehöriger Faselochs in der Wirth— shaft des Simon Schuß öffentlich versteigert werden. Ober⸗Wöllstadt den 15. Oktober 1877. Großherzogliche Bürgermelsterei Ober⸗Wöͤllstadt. Feuerbach. f 7 8 77 r 77 N Einen großen tiefen Keller 139 hat zu vermiethen Elise Trapp, Wittwe. Lieferung. 3191 Freitag den 19. d. Mts., Vormittags 10½ Uhr, werden dahier zur alsbaldigen Lieferung öffentlich ver— steigert: 1) 2000 Stück Weißkraut, e ene 3) 80 Centner Sauerkraut. Hierauf kommen zur Lieferung für das Jahr 1878 zur Versteigerung: 1) eirea 70 Centner Ochsenfleisch, 2 Schweinefleisch, 5 25 Kalbfleisch, 1 5 0 Schweineschmalz. Die Lieferungsbedin Versteigerung bekannt gegeben; auch konnen dieselben jetzt schon dahier eingesehen werden. Marienschloß den 11. Oktober 1877.. Großherzogliche Landeszuchthaus-Direktton. rd. Verkauf eines Gemeindefaselochsen. Die hiesige Gemeinde will einen schweren noch zur Zucht tauglichen Faselochsen aus der Hand verkaufen. Deßfallsige Liebhaber wollen sich baldigst bei unterzeich— neter Bürgermeisterei einfinden. Wohnbach den 15. Oetober 1877. Großherzogliche Bürgermeisteret Wohnbach. We 10,000 Mark werden auf erste Hypothek ohne Vermittelung gesucht. ö 0 „ „ 3223 3224 gungen werden vor Anfang der, Anerbleten nimmt die Exped. d. Anz. entgegen. 3147 Bekanntmachung. Am Samstag den 27. Oktober d. J., Mit⸗ tags 12 Uhr, werden auf dem Bürgermeisterei-Büreau zu Gronau die Gräflich v. Schönborn'schen Grundstücke: 35 Ar 96[Meter Wiese auf dem Freiwasser, Parz.⸗ Nummer 407, 26 Ar 9[OMeter Wiese auf der Breitwiese öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Wegen Besichtigung der Grundstücke beliebe man sich an den Ortsdiener von Gronau zu wenden. Heusenstamm den 17. Oktober 1877. Gräflich v. Schönborn'sches Rentamt. S a t t ess. laarbalsam. 1989 Dieser Balsam reinigt die Kopfhaut, gilt als das beste Mittel, das Wachsthum der Haare zu be— fördern und das Ausfallen derselben zu verhindern. Er enthält so viele Fettstoffe, dass der Gebrauch von Haaröl, Pomade ete, dadurch überflüssig wird. / Flacon à Mark 0.60, 1õ7¹ N 1.20, zu haben bei Frau Hoflieferant Windeeker in Friedberg, P h. J. Weiss in Bad- Nauheim. 3217 Wechsel auf New-Vork zu jederzeit festem Gold- Cours besorge prompt, ebenso in Speditionen von Gütern, Auskünfte, Anfertigung und Einkassirung von Vollmachten, Ein; und Verkauf von Waaren, sowie Passagebillets über alle Seehäfen von und nach Amerika. C. Gaulé, Darmstadt, Heinxvichstraße 73. 5 5 Den uns bemüht haben, schöne Exemplare aufzubringen, halten wir uns damit bestens empfohlen. Frankfurt a. M., Friedberg und Assenheim. Fohlen⸗& Pferdemarkt in Friedberg, am 21., 22, und 23. October d. J. stattfindend, werden wir mit einem großen Transport 1½ und 2½ähriger Fohlen, Race, welche in der Stallung von vormals Ulrich an der Bahn stehen, besuchen. sowie mit Pferden, Oldenburger Indem wir die verehrlichen Käufer darauf hinweisen, daß wir Gebrüder Isenburger. Vorläufige Anzeige. 3216 Sonntag den 28. October 1877, Abends 8 Uhr Abendunterhaltung des Musikvereins„Eintracht“ im Saale des Hötel Trapp. 3195 Meiner werthen Kundschaft, sowie einem verehrlichen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich unterm 15. October d. J. neben meiner Ochsenmetzgerei eine Kälber und Hämmel-Metzgerei errichtet habe. Indem ich bestrebt sein werde nur gute Waare zu liefern, sehe ich einem geneigten Zuspruch entgegen und zeichne Kaiserstraße 97 neben Herrn Ph. Windecker. Hochachtungsvoll Georg Hanstein, Metzger. Herren-Aleider nach Maaß werden unter der Lestung eines tüchtigen Zuschneiders gut passend und zu billigen Preisen hergestellt. Friedberg. A. 3164 Spier& Söhne, gegenüber dem Hötel Trapp. Aepfel und Zwetschen zum Brechen, sowie frischgefallene Aepfel und Runkel— rüben in größeren Quantitäten kauft zu jeder Zeit Heinrich Wörner, 3185 Obsthändler nächst dem Bahnhofe. NB. Auch suche ich 10—15 tüchtige Leute zum Obstbrechen. Hiermit bringe zur Nachricht, daß Michael Grüne— baum aus Groß-Karben nicht mehr in meinen Diensten steht und sind alle Zahlungen direkt an mich zu leisten. Friedberg den 15. Oktober 1877. 32²² J. A. Nauheim. In der Armenkasse zu Nieder-Erlenbach liegen 700 bis 800 Mark gegen hypothekarische Sicherheit zum Ausleihen bereit. 3189 Metzler. 3171 Freitag den 19. October, Morgens 9 Uhr, werden in der Behausung des Wetzgermeister Karl Söllner dahier nachfolgende Mobilien öffentlich meistbietend ver— steigert: 1 vollständiges Bett, 1 Tisch, 1 Wanduhr, kleider, 1 Brühtrog und sonstige Gegenstände. Beginn des neuen Jahrgangs! 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M. findet in meinem neuerbauten Saale zur Feier der Kirch⸗ weihe gut besetzte Harmonie- und Tanzmusik statt, wozu ich höͤflichst einlade. 3230 J. Möckel III. Gefunden. 3215 Bei dem vom 15. auf den 16. Oktober d. 7 Nachts zwischen Burg-Gräfenrode und Ilbenstadt stakt⸗ gefundenen Umsturz eines Breaks kann der verloren gegangene Schraubenschlüssel, Laternenarm mit Feder und Scheibe von dem bekannten Eigenthümer gegen die Insertionsgebühren auf der Bürgermeisterei Ilbenstabt abgeholt werden. 3219 In Friedberg oder in Nauheim oder auf dem Weg zwaschen Friedberg und Nauheim ist ein goldenes Medaillon in Form eines Büchelchens, zu drei Photo⸗ graph sen eingerichtet, verloren gegangen. Der redliche Finder wird gebeten, dasselbe gegen Belohnung an Jean Huber in Friedberg oder an Richard Huber in Nauheim abzuliefern. 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