ö ö 77 8 1 5 Nun 1 And Waun * u dußereenz 1 ziwzhy, 3652 „ bilder, r Aecten⸗ Ac Buch . 1 10 9 W 5 un 5* 1*** 1 5 * ö 2 8 N** * 8 N 8 1876. ber! Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet. Samstag den 18. November. 137. essischer Anzeiger. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren: Nr. 47. sub 2. Bekanntmachung, die Außercourssetzung der Zweithalerstücke und die Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges betreffend. Friedberg am 15. November 1876. Großherzogliches Kretsamt Friedberg. Sa. Betreffend: Die Reichstagswablen. Friedberg am 12. November 1876. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Nach einer Verfügung Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums vom 9. dieses Monats, zur Nr. G. M. 4292, sollen mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf der gegenwärtigen Legislatur-Periode des Reichstags und die voraussichtlich unmittelbar hiernach stattfindenden Neuwahlen die zunächst erforderlichen Vorbereitungen zum Wahlgeschäft, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten alsbald eingeleitet werden. In Ausführung des§ 8 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 und des§ 7 des Reglements vom 28. Mai 1870, im Regierungsblatt Nr. 63 vom Jahre 1870, werden sowohl für die Wahlen zum nächsten Reichstag— erste Wahlen und etwaige Ersatzwahlen— nachstehende Anordnungen erlassen, welche sofort in orts- üblicher Weise in Ihren resp. Gemeinden bekannt zu machen sind, und daß es geschehen alsbald anzuzeigen ist. g 1) Jede Bürgermeisterei des Kreises Friedberg mit Ausnahme von Friedberg bildet einen Wahlbezirk; die selbstständige Gemarkung Wickstadt wird für die Reichstagswahl der Bürgermeisterei Assenheim, Bainhardshof der Bürgermeisterei Ober- Rosbach, Straßheim der Bürgermeisterei Ockstadt und Hasselheck der Bürgermeisterei Ober-Möclen angeschlossen. 2) Als Wahlvorsteber hat der Bürgermeister, als Stellvertreter der Großherzogliche Beigeordnete zu fungiren. 3) Die Wahlen sind auf dem Gemeindehause vorzunehmen. 4) Friedberg wird in zwei Wahlbezirke getheilt: Der erste Wahlbezirk umfaßt die Wahlberechtigten der Hausnummern 1— 290, der zweite Bezirk die übrigen Hausnummern. Für den ersten Wahlbezirk ist der Großherzogliche Bürgermeister Foucar als Wahlvorsteher und als dessen Stell · vertreter der zweite Beigeordnete Reuß bestellt und für den zweiten Bezirk als Wahlvorsteher der erste Beigeordnete Steinhäußer und als dessen Stellvertreter Gemeinderathsmitglied Adam Rausch ernannt. Die Wahl für den ersten Bezirk ist auf dem Rathhause und für den zweiten Bezirk im neuen städtischen Schulhause vorzunehmen. Trapp. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt. Unter Bezugnahme auf vorstehende Verfügung beauftragen wir Sie in Folge Entschließung Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums vom 9. dieses Monats, zur Nr. G. M. 4292, ungesäumt mit der Aufstellung der Wählerlisten zu beginnen und dergestalt zu beschleunigen, daß der Beginn der Auslegung der Wahllisten unfehlbar in der ersten Woche des Monats Dezember laufenden Jahres erfolgen kann. Die Wählerlisten sind nach Anleitung des unter lit. A. dem Reglement vom 28. Mai 1870 anliegenden Formulars aufzustellen und muß für jeden Wahlbezirk eine besondere Wählerliste doppelt angefertigt werden. Aue drücklich machen wir Sie auf die§S 1—3, 7 uad 8 des Gesetzes vom 31. Mai 1869 aufmerksam, worin die Voraussetzungen, um Wähler zu sein und das Wahlrecht ausüben zu können, geregelt sind. Die nöthige Anzahl von Formularien zu dem Wahlgeschäfte gehen Ihnen unter Couvert zu. n Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Unter Bezugnabme auf§ 562 sub VII. von Küchler's Handbuch II. Band, beauftragen wir Sie, diejenigen Geschäfte, wenn es noch nicht geschehen sein sollte, mit dem Gemeinderath alsbald vorzunehmen, die Ihnen der Art. 11 des rubricirten Gesetzes übertragen hat. Binnen acht Tagen sehen wir Ihren Anträgen oder Berichten, daß keine zu stellen sind, entgegen. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den nachstehend abgedruckten Art. 178 des Polizeistrafgesetzes in Ihren Gemeinden auf geeignete Weise zu veröffentlichen, damit Diejenigen, die es berührt, sich vor Strafe schützen können. e d. Art. 178. Die Eigenthümer der Gebäude sind verbunden, bis zum 1. Dezember des Jahres, in welchem der Bau vollendet wurde, oder wenn der Bau erst im Dezember vollendet wurde, bis zum Ende des Jahres sowohl die Aufnahme neu errichteter Gebäude in die Brandversicherung, als, wenn die Hauptdimensionen der Gebäude wesentlich erweitert oder veringert worden sind, die angemessene Reviston des Versichersungsanschlags zu beantragen. Die Unterlassung dieser Anzeige ist mit einer Strafe von 1 bis 5 fl. zu ahnden.“ ) Vergl. Gesetz vom 6. Juni 1853(S. 453 des Regl. insbesondere Art. 10). Friedberg den 13. November 1876. Betreffend: Postgebühren, hier den Verkehr wegen Revision der Rechnungen von Gemeinden, Kirchen und Stiftungen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Vorstände und Rechner der Gemeinden, Kirchen und Stiftungen. Nachstehend theilen wir Ihnen die Vorschrift, den Geschäftsgang bei Revision der Rechnungen der Gemeinden, Kirchen und Stiftungen betr., unter der Weisung mit, solchem auf das Pünktlichste nachzukommen, die Rechner ꝛc. derselben Abschrift zu Ihren Akten nehmen zu lassen und sie zur gleichmäßigen Nachachtung aufzufordern. Trapp. Vorschriften, den Geschäftsgang bei Revision der Rechnungen der Gemeinden, Kirchen und Stiftungen betreffend. Nach der seitherigen Einrichtung“) werden die Urkunden an die J Diese gewöhnliche Versendung der Urkunden und die gesonderte Versendung betreffenden Vorstände, die Bemerkungen an die Rechner gesendet, diese][ der Bemerkungen bezw. Erläuterungen und der Urkunden ze. haben eine im Kopf der Bemerkungen von der Versendung der Urkunden benachrichtigt. namhafte Mehrung der Postgebühren— Porto und bezw. Bestellgebühren Die Versendung der Urkunden hat hiernach nicht, wie in§. 49 der[— zur Folge und es ist, mit Rücksicht auf die Bekanntmachung vom Justificatur⸗Instruction vom 8. Januar 1846 vorgeschrieben, nur auf 23. Dezember 1875, Regierungsbl. Nr. 61, geboten, auf deren Minderung Verlangen, sondern auch ohne solches und in der Regel stattgefunden, thunlichst Bedacht zu nehmen. Mit Genehmigung Großh. Ministeriums wie es an Anlaß dazu nicht zu fehlen pflegt. Es hatte dann auch die[des Innern wird zu diesem Zweck Folgendes bestimmt: Einsendung der Erläuterungen mit nachgebrachten Belegen und Duplicat 1) Von der Versendung der Urkunden ist überall abzusehen, wo der Inhalt vom Rechner, die Rücksendung der Urkunden vom Vorstand zu geschehen. der Bemerkungen es nicht fordert, und sind die Bemerkungen thunlichst „Im Ausschreiben der Ober-Rechnungskammer vom 4. Juli 1860 an die Kreisämter, so einzurichten, daß die Versendung der Urkunden entbehrlich wird. ö 2 15 5 9 der Arkunben in Folge rn Genügt die Versendung einzelner Bände, so ist sie darauf zu beschränken. Friedberg am 15. November 1876. 2) Die Versendung der Bemerkungen geschieht, wenn auch Urkunden ver. sendet werden, in Zukunft an die betreffenden Vorstände, welche jene unverweilt an den Rechner abzugeben haben. In dem Kopf der Bemerkungen ist davon Nachricht zu geben, daß und in wie fern Urkundenversendung stattgefunden hat. Die Einsicht der Urkunden ist wie seither vom Vorstand nur unter seiner Aufsicht zu gestatten. Von den Rechnern sind, wenn Urkunden mit den Bemerkungen oder nachher versendet werden, Erläuterungen, nachgebrachte Belege, Duplicat der Rechnung, zum Behuf der unverweilten Einsendung an die Justi⸗ ficatur, an die Vorstände abzugeben. Werden Urkunden nicht versendet, so erfolgt die Versendung wie seither unmittelbar an den Rechner und von diesem zurück. Ueber den Empfang nach Nr. 2 erster Absatz hat der Rechner dem Vorstand, nach Nr. 2, vierter Absatz, dieser dem Rechner schriftliche mit Datum versehene Bescheinigung auszustellen, welche zum etwa röthigen Ausweis bei Fristgesuchen und wegen Versäumnißstrafen auf⸗ zubewahren sind. Die Erinnerungen wegen Einsendung der Erläuterungen werden nach wie vor unmittelbar en den Rechner gerichtet werden. 30 4) Da Gesuche und Verfügungen wegen Fristen mit Zahlungen an die 1 Post verknüpft sind, welche, als zur Revision gehörend, auf die Staats⸗ kasse fallen, während großen Theils die Berichterstatter sie vermeiden konnten, so muß um so mehr Einhaltung der Fristen erwartet und Nichteinhaltung Anlaß zur Bestrafung geben, außer welcher auch Ersatz der durch die Fristen verschuldeten Kosten verlangt werden kann. Fristgesuche werden dann nur ausnahmsweise nöthig sein, wenn Ver- waltung und Rechner sich bemühen, Anständen in Urkunden und Rech⸗ nung vor der Einsendung dieser zu begegnen, wie das die Ordnung des Haushalts und die Erleichterung der Revision fordern. Die Mangelhaftigkeit der Rechnungen und Urkunden ist seither schon von uns in den geeigneten Fällen gegen die Rechner geahndet worden, und konnte die Ahndung gegen die Vorstände von uns veranlaßt werden. Mit Rücksicht auf die durch solche Anstände leicht entstehenden Postgebühren werden wir in Zukunft überhaupt eine erhöhte Aufmerk- samkeit det Vorstände und Rechner zu erwarten und, wo sie sich nicht findet, erhöhten Anlaß haben, geeignete Ahndung in Erwägung ziehen. Darmstadt, den 27. Juni 1876. Großherzogliche Ober ⸗Rechnungs kammer. Wernher. Dr. Lauer. Einladung zu der Freitag den 24. November, Mittags 1 Uhr, zu Friedberg auf dem Ratbhause dos. stattfindenden statutenmäßigen Generalversammlung des Mathildenstifts. Zur Verhandlung kommen: 1) Rechnungsablage. 2) Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder im Kreise Friedberg. 3) Feststellung des Voranschlags für 1877. 4) Abänderung der Statuten. des Vorstandes. 5) Aufnahme neuer Mitglieder. 6) Ergänzung Die Mitglieder des Vereins, namentlich die Herrrn Geistlichen, Lehrer und Bürgermeister des Kreises, welche vor Auflösung des Kreises Vilbel dem Kreise Friedberg angehört haben, werden zu recht zahlreicher Friedberg den 17. November 1876. Betheiligung hiermit eingeladen. Der Präsident des Mathildenstifts des Kreises Friedberg. r C0000 die Außercouresetzung der Zweithalerstücke und Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges betreffend. Auf Grund des Art. 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873(Reichs- gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath 85 nachfolgd. Bestimmungen getroffen: 8 Die Zweithaler-(3½ Gulden.) Stücke und die Eindrittelthalerstücke deutschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel. Es ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 2 Die im Umlauf befindlichen Zweithaler-(3½ Gulden-) und Ein- drittelthaler⸗Stücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 15. Novem- ber 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes ⸗Centralbebörden zu bezeichnenden Landeskassen nach dem in Artikel 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des Deut schen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- ober Landesmünzen umgewechselt. Nach dem 15. Februar 1877 werden die Zweithaler⸗(3½ Gulden-) und Eindrittelthaler⸗Stücke deutschen Gepräges auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechslung angenommen. § 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch(§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Ge— wicht verringerte, ingleichem auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin den 2. November 1876. Der Reichskanzler. In Vertretung: gez. Hofmann. Mit Bezug auf die vorstehenden Bestimmungen wird hiermit zur öffentlichen Kennkniß gebracht, daß die Einlösung bezw. Umwechselung der fraglichen Münzen vom 15 l. M. ab bis einschließlich 15. Februar 1877: Bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse; bei den Großherzoglichen Haupt⸗ steuerämtern; bei den Großherzoglichen Obereinnehmereien in Rheinhessen mit Ausnahme der Obereinnehmerei Mainz; bei den Großherzoglichen Rentämtern in Starkenburg und Oberhessen, sowie bei sämmtlichen Districts⸗ einnehmereien stattfindet. Darmstadt den 8. November 1876. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Schleiermacher. Hahn. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Menges von Harheim ist als Polizeidiener der Gemeinde Harheim ernannt und verpflichtet worden. Otto Vogt II. von Reichelsheim wurde als Feldgeschworener für die Gemarkung Reichelsheim ernannt und verpflichtet. Frankfurt. Aus Stadt und Land. Vorigen Montag prügelte ein junger Heidelberg. In der Nacht des 12./13. November s. Friedberg. Unsere Winter⸗Abendunterhaltungen wurden am vorigen Sonntag durch den„Liederkranz“ in würdiger Weise eröffnet. Die zum Vortrag gebrachten Männerchöse gefielen, was Auswahl und Ausführung anbetreffen, außerordentlich gut und machen den Mithlie— dern sowohl als auch dem dermaligen Dirigenten des Vereins, Seminarlehrer Schmidt, alle Ehre. Erfreulich für uns ist die Wahrnehmung, daß sich die alte bewährte Garde des Vereins durch jüngere Kräfte verstärkt hat. Der instrumentale Theil des Programms wurde durch Fräulein Becker und den Violinisten Becker aus Frankfurt, sowie einigen hiesigen Freunden des Vereins ausgesührt. Sämmilliche Vorträge wurden mit wohlverdientem Beifall belohnt, ebenso die Gesangsleistungen der Fräulein Dröscher aus Homburg. Gießen, 15. Nov. Heute Mittag wurde auf hiesigem Bahnhose ein Mann, welcher am Waggon Abschied nehmen wollte, überfahren und gelödiet. Darmstadt, 16. Nov. Dem Vernehmen nach ist der Vorftand der Baukfiliale in Frankfurt, Niederhofheim, zum Director der hiesigen Bank für Handel und Industrie ernannt worden. Mainz, 15. Nov. Heute früh versuchte der Schuh⸗ machergeselle Kopp aus Nieder⸗Olm seine Geliebte, die Anna Gries von hier, mit einem Schusterkneif umzu⸗ bringen. Eisersucht ist das Motiv der That. Der Thäter ist verhaftet. Allerlei. Frankfurt. Dieser Tage kündigte eine Köchin ihrer Hausfrau. Nach dem Grund befragt, sagte sie wörtlich: „Ich will's Ihnen sagen, Madame, Sie stellen die Butter nicht auf's Eis, und ich bin nicht gewöhnt, mein Butter⸗ brob mit warmer Butler zu essen.“ Gastwirth seine Frau, angeblich weil sie einige Tage mit ihm„protzte“; eine Stunde darauf wollte er sie und sich mit einem Revolver erschießen. Die Frau wußte ihn jedoch so lange festzuhalten, bis Hilse erschien, worauf der mordlustige Gatte zunächst ein Quartier auf der Con⸗ stablerwache angewiesen bekam. Hanau. In der Nacht vom 6. auf den 7. d. M. wurde das Pfarrhaus in Großkrotzenburg von Dieben heimgesucht, und ohne daß die Bewohner etwas merkten, vollständig ausgeplündert. Die Diebe, die durch den Keller in das Haus gekommen waren, nahmen nicht blos das baare Geld und Silberzeug, sondern Alles, was nicht niet⸗ und nagelfest war. Butter, Eier, Fleisch, Weißzeug, Klei⸗ der, selbst die geistliche Kleidung des Pfarrers. Schließlich versuchten sie Feuer anzulegen, wahrscheinlich um die Spuren ihres Verbrechens zu verbergen. Glücklicher Weise mißlang dieser Versuch. Haßloch, 14. Nov. Soeben ist hier die Schreckens⸗ nachricht eingetroffen, daß der Schlaghüter Scholl und der Waldhüter Hantrich in der Nähe der Pfalzmühle am Ordenswalde angefallen und durch Schüsse niedergestreckt worden seien. Waldhüter Hantrich blieb sofort todt. Schlaghüter Scholl aber wurde schwer verletzt aufgefunden. Derselbe konnte die beiden Thäter angeben und wurden dieselben noch im Laufe des Tages verhaftet. Kassel, 13. Nov. Der hiesige Schwurgerichtshof hat heute den prolestanlischen Pfarrer Siebert von Klein Englis wegen unzüchtiger Handlungen, die er mit seinen zum Theil unter 14 Jahre alten Confiemandinnen stets un⸗ mittelbar vor oder nach dem Unterrichte vorgenommen, in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren, sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für die gleiche Dauer verur⸗ theilt. Der Staatsanwalt halte das gesetzliche Maximum von 15 Jahren beantragt. ist durch Sturm die Telegraphenlinie Heidelberg-Wiesloch total umgebrochen. 140 Stangen sind auf dieser einen Linie umgeworfen, davon 60 zerbrochen. Die Wiederher⸗ siellung ist durch 50 Arbeiter im Gange. Auch an der Main⸗Neckarbahn sind ganze Stangenreihen aus der Erde gehoben. Derselbe Sturm hat in Osifriesland sämmtlich e Leitungen zwischen Emden und der Nordseeküste zerstört; auch von Bremen und Oldenburg werden weit greifende Störungen gemeldet, ebenso von Basel. London. Das Aquarium in Westminster ist um einen 6 Fuß langen Haffisch reicher geworden. Zu den 3 Alligatoren sind durch ein Geschenk 3 ganz junge ge⸗ kommen, die 9— 10 Zoll Länge haben. Landwirthschaftliches. 3659 Am besten begegnet man dem momentan herrschen⸗ den Futtermangel durch Anschaffung einer guten Häcksel⸗ Futterschneidmaschine. Als besonders empfehlenswerth zum Bezug für diese Gattung Maschinen ist die best renom⸗ mirte Firma Ph. 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Abends 5 Uhr: Herr Candidat Wissig. empfiehlt Concept- und Canzlei-Papier, sowie Aeten⸗ Nicht von mir bezogenes Papier beschneide Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. Unterhaltungsblatt Nr. 47 und eine Beilage.) wird von nächster Woche ab in meiner Mühle wiede bei Handelsg enthalt Nachmitt Gottesdienst in der Burgkirche: 1 — Da! hom fl Gl en ho Cuche hsonderer 1 id lei 10 da Bet tag ver setztntwu Landis Lesung n Abgeordr Präsiden! ligten, a nationall nahezu e Reichs- Kön Süd bahn Blrester Weiteres Sa kurzem die Spi Begrüßy leuchtete Nü Wahl. lung ei. berathen ödige testirt! Ar Blälter von M Weiter Oestert hier eit Blätter Oesterr land 9 sksch Krtisen stäligt dux Ce wigs. nach 9 der Ki ict, Handlung. A gberhessis cher Anzeiger. A M 137. Deutsches Reich. Darmstadt, 15. Nov. Heute wurde der vom König von Italien zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hie- sigen Hofe ernannte Graf von Launay behufs Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens in besonderer Audienz vom Großberzoge empfangen. Worms. Die Bewohner der Gemeinde Mörstadt sind gleichfalls aus der ev. Landeskirche ausgeschie— den; ebenso 150 prot. Männer aus Westhofen. Berlin, 15. Nov. Reichstag. Der Reichs- tag verwies in seiner heutigen Sitzung den Ge— setzentwurf, die Feststellung des elsaß⸗lothringischen Landes- Haushalts pro 1877 betreffend, in erster Lesung nach längerer Debatte, an welcher sich die Abgeordneten Winterer, Gerber und der Bezirks⸗ Präsident von Lothringen, v. Puttkammer, bethei— ligten, an eine besondere Commission. — 16. Nov. In der gestrigen Sitzung der nationalliberalen Fraction des Reichtags wurde nahezu einstimmig beschlossen, den Vorschlägen der Reichs- Justiz- Commission bezüglich der Frage der Handelsgerichte beizutreten. Königsberg. Die„Ostpreußische Zeitung“ enthält eine Bekanntmachung der ostpreußischen Südbahn, daß nach den Stationen der Kiew— Brester Eisenbahn und darüber hinaus bis auf Weeittres nur Eilgut⸗Sendungen zulässig seien. Sagan, 15. Nov. Kaiser Wilhelm ist heute Nachmittag hier eingetroffen und hat sich nach kurzem Aufenthalte auf dem Bahnbofe, wo sich die Spitzen der Civil- und Militärbehörden zur Begrüßung eingefunden hatten, durch die prächtig er- leuchtete Stadt nach dem herzogl. Schlosse begeben. Nürnberg. Das fortschrittliche Reichstags- Wahl-Comite ladet zu einer allgemeinen Versamm- lung ein, um eine Petition an den Reichstag zu berathen, in welcher gegen mehrere die Freiheit schädigende Bestimmungen der Justiz⸗Gesetze pro— testirt werden soll. Augsburg. Die Untersuchung gegen die hies. Bläster(„Allg. Ztg.“,„Augsb. Abd. Ztg.“, „Augsb. Post-Ztg.“) wegen Abdrucks von Akten- stücken aus dem Prozeß Arnim ist eingestellt worden. Metz, 12. November. Gestern ist hier der General der Infanterie v. Schmidt, Gouverneur von Metz, nach langem Leiden verschieden. Ausland. Oesterreich⸗-Ungarn. Wien, 14 Nor- Der„Pol. Corr.“ wird aus Pest gemeldet, daß Graf Andrassy wegen Erkrankung seine beabsichtigte Weiter⸗Reise habe aufgeben müssen. — 14. Nov. Die officielle Beitritts⸗Erklärung Oesterreichs zur vorgeschlagenen Conferenz ist gestern hier eingegangen. — 15. Nov. Die Mittheilungen hiesiger Blätter über angeblich erfolgten innigeren Anschluß Oesterreichs an England, welchen eine gegen Ruß land gerichtete Spitze gegeben wird, werden auf türkische Quellen zurückgeführt. In diplomatischen Kreisen ist Nichts bekannt, was diese Version be⸗ stätigt.— Ein Specialbevollmächtigter Oesterreiche, zur Conferenz ist noch nicht ernannt. — Die Direction der Galizischen Karl Lud— wigs⸗ Bahn zeigt an, daß der Frachtgut⸗ Verkehr nach Rußland via Brody und Radziwilow seitens der Kiew-Brester Eisenbahn vom 16. November angefangen, auf unbestimmte Zeit eingestellt werde. Die Personen⸗Gepäck⸗ und Eilgut⸗ Beförderung dauert fort. Die Odessaer Bahn hat bis auf Weiteres, angeblich wegen Verkehrsstörung, die Uebernahme von Eil- und Frachtgut, mit Aus- nahme von Steinkohlen, in Pod woloczyska sistirt. — Ee wird das boldige Eintreffen eines hervorragenden englischen Staatsmannes in be- sonderer Mission hier in Aussicht gestellt. Die Pforte hat der Abhaltung der Conferenz in Con- stantinepel bedingungslos zugestimmt. Pest, 15. Novbr. Im Abgeordneten-Hause wurde von Helsy an den Minister Präsidenten folgende Interpellation gerichtet: Hat die Regier- Türken betreten war. Auch habe kein Kampf vor ung amtliche Kenntniß von der am 10. November Krusewatz stattgefunden, abgesehen von einem erfolgten Enunciation des Zars Entspricht deren Inhalt vollständig oder doch wesentlich dem in den Zeitungen veröffentlichten Texte? Wenn die Erklärung des Kaisers wirklich erfolgte, welche Stellung gedenkt das Ministerium des Auswärtigen derselben gegenüber einzunehmen? Der Minister⸗ Präsident von Tisza versprach am Freitag die Interpellation Ernst Simonyi's und möglicher Weise auch die soeben von Helsy ge— stellte zu beantworten. Frankreich. Versailles, 15. November. Der Senat begann heute die Berathung über das Armee ⸗Verwaltungs⸗Gesetz und wurde die Wahl zweier ständiger Senatoren auf den 24. Novbr. anberaumt. Belgien. Brüssel, 14. November. Die Kammern sind zusammengetreten, ohne durch eine Thronrede eröffnet zu werden. Der Deputirte Bara brachte Unregelmäßigkeiten zur Sprache, welche bei den Wahlen in Antwerpen, Ypern und Brügge vorgekommmen seien. Großbritannien. London. Die Kriegs- schiffe„Raleigh“ und Rapid“ sind am 11. Nov. nach der Besika⸗Bay abgegangen. — 14. Nov. Die„Franconia-Angelegenheit“ ist endgiltig entschieden worden. Der Lord-Ober— richter sprach gestern seine(entscheidende) Meinung aus, nachdem sechs Richter für, sechs gegen die Verurtheilung gewesen waren. Da die Sache— so sagte der Vorsitzende— auf hoher See vor— gekommen wäre, einerlei, ob der Angeklagte nach den Gesetzen seines eigenen Landes strafbar wäre oder nicht, könne derselbe dafür nicht nach den Gesetzen Englands gerichtet werden. Spanien. Madrid, 14. November. Im Senat wurde Seitens des Ministeriums auf eine Interpellation über Art. 11 der Verfassung erklärt, die Regierung habe beschlossen, die Freiheit in Religionssachen aufrecht zu erhalten und zu schützen, wie dies durch die Verfassung ausgesprochen sei, und werde die Unverletzlichkeit der Gotteshäuser und Kirchhöfe eben so gewissenhaft beobachten, wie dies bei anderen freien Völkern geschehe. in Moskau? — 15. Nov. Der Congreß zog den Antrag auf Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Schutz des literarischen Eigenthums in Erwägung. Italien. Rom, 14. Nov. beläuft sich die Gesammtzahl der fortschrittlichen Deputirten auf 421, die der gemäßigten auf 87. — 16. Nov, Der amtlichen Zeitung zufolge hat der König zum Präsidenten des Senates Tecchio, zu Vicepräsidenten Consorti, Durando, Burgatti und Poggi ernannt. Türkei. Constantinopel, 15. Novpbr. Gutem Vernehmen nach sind jetzt alle Mäche be— züglich der Conferenz einig, deren Arbeiten Ende dieses Monats beginnen sollen. Regierung hat zwar einige Einwendungen erhoben, doch ist nicht mehr zu bezweifeln, daß sie solche auf dringendes Anrathen Englands fallen läßt. — Die Demarcations-Commission beginnt am 20 d. ihre Arbeiten. Einzelne Insurgenten— Führer, unter ihnen Mussich, verweigern die An— erkennung der Waffenruhe. Letzterer beabsichtigt, den Dubrova⸗District zwischen Mostar und Stolae zu insurgiren. Mukhtar Pascha bezieht Winter— Quartiere im Suma ⸗Distriete. — 15. Nov. Der Ober- Commandant der boenischen Insurgenten, Despotovie, hat die Feind seligktiten eingestellt, nachdem ihm von serbischer Seite die officielle Anzeige des Waffenstillstandes zugegangen war. Die Commissare zur Feststellung der Demarcationslinie versammeln sich in Mostar, um auf Grundlage des derzeitigen Besitzstandes auch in Bosnien eine neutrale Zone festzusetzen. Serbien. Belgrad, 14. Nov. Amtlich ist festgestellt, daß Deligrad niemals von der Nach dem jetzt vorliegenden definitiven End- Wahl-Ergebniß Die türkische serbischen Armee aufgegeben und niemals von Engagement vor Glasgowo, bei welchem die Türken zurückgeworfen worden seien. Deligrad und Krusewatz blieben daher außerhalb der Er— örterung der Demarcationslinie. Numänien. Bukarest, 15. November. Fürst Karl ist von einer Truppen-Inspicirung aus der kleinen Walachei hierher zurückg kehrt. — 16. November. Die Regierung legte den Kammern das Grünbuch mit der diplomatischen Correspondenz vor. In der Kammer findet heute die Debatte über die Thron-Adresse statt, deren Entwurf eine Umschreibung der Thron-Rede ist, und die Nothwendigkeit einer stricten bewaffneten Neutralität hervorhebt. Die hierauf bezüglichen von der Regierung getroffenen Maßregeln werden gebilligt. Rußland. Petersburg. 15. November. Der heutige„Staats- Anzeiger“ verkündigt nun- mehr das Verbot der Pferde- Ausfuhr über die westliche und südliche Grenze. — Die Donau- Armee wird gebildet aus dem 7., 8., 11. und 12. Corps; der Stab dieser Armee ist zusammengesetzt wie folgt: Ober-Befehls⸗ haber: Großfürst Nikolai Nikolajewitsch der Aeltere; Stabs- Chef: General- Adjutant Nepokotschitzky; Artillerie-Chef: Fürst Mussalsky; Ingenieur- Chef: General-Major Depp; Hospital-Inspector: Ge— neral⸗Major Stolzenwald; Feldzugs- Hauptmann der irregulären Truppen: General- Lieutenant Tomin. Corps-⸗Commandanten sind: Fürst Barkley de Tolly vom siebenten Corps, General Radetzky vom achten, Baron Krüderer vom neunten, Fürst Woronzoff vom zebnten, Fürst Schachoffskoi vom elften, General Wannowsky vom zwölften. Als Intendant der Aectiv-Armee fungirt Ahrens. — 15. Nov. Die„Pol. Corr.“ resumirt die Garantien, welche Rußland für die Durch- führung der Reformen in den insurgirten Provinzen als unerläßliche Forderungen zu stellen beabsichtigt: Entwaffnung der gesammten Bevölkerung Bosniens, der Herzegowina und Bulgariens ohne Glaubens- Unterschied; Reorganisirung der Local-Polzei unter Zulassung der christlichen Bevölkerung; Abschaffung der irregulären türkischen Truppen; die Trans- ferirung der in Europa angesiedelten Tscherkessen nach Asien; Verwendung von nur eingeborenen, aus Wahlen hervorgegangenen Beamten; die bis— herige Zehent-Verpachtung soll einem gerechteren Steuer⸗Systeme Platz machen, die Landes Sprache bei den Aemtern und Gerichten eingeführt werden und für jede der drei Provinzen ein eingeborener Christ als Gouverneur von der Pforte ernannt werden. Ferner soll eine permanente Ueberwach— ungs-Commission, aus den Consuln der Großmächte bestehend, eingesetzt werden. — 16. Nov. Rußland beabsichtigt, auf der Vor⸗Conferenz außer der Friedensfrage zwischen der Pforte und ihren Vasallen Staaten die Garantiefrage zu stellen. Mißlingt die Verhand- lung, soll Ignatieff die Conferenz verlassen, andern⸗ falls aber die Ueberreichung einer Collectiv-Note an den Großvezier und die Eröffnung der Schluß— Conferenz mit Hinzuziehung der türkischen Diplo matie befürworten. Ein Curier mit einem Handschreiben des Zaren an die Königin Victoria ist in London eingetroffen. O dessa, 15. Nov. In Folge der drohen- den politischen Lage herrscht große Panik. Das Publikum stürmt die Staats⸗Cassen um Rückzahlung der Depositen. Der Güter⸗Verkehr ist eingestellt. Amerika. New York, 15. November. Die Wahl-Situation ist noch immer unverändert, Ruhestörungen fanden nicht statt. Gestern forderten die Führer der Demokraten die Chess der Repu- blikaner auf, mit ihnen gemeinschaftlich die Zäͤdl- ung der Wahl Resultate in Louistana zu über wachen. General Sheridan ist nach Neworleans gegangen. e — * Hofraithe-Versteigerung. 3636 Dienstag den 21. November d. I., Vormittags 11 Uhr, soll in hiesigem Rathhause die nachbeschriebene, zu dem Nachlasse der verstorbenen Bernhard Otto Wittwe gehörende Hofraithe nochmals öffentlich meist⸗ bietend versteigert werden. Gemarkung Friedberg. Flur. Nr. Klftr. 2. 525. 7,2. Hofraithe in der Judengasse. Friedberg den 11. November 1876. ö Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Fouc ar. Versteigerung eines Gasthauses. 3665 Nächsten Mittwoch den 22. d. Mts., Vormittags 11½ Uhr, wird auf hiesigem Rathhause das der H. C. Wiegand Ehefrau dahier zustehende, in der Park- straße vis-A-vis dem neuen Kurhause belegene Gasthaus (Café Germania) mit großen Wirthschaftslocalitäten, 24 Zimmern und großen Kellerräumen öffentlich an den Messtbietenden versteigert und bei annehmbaren Geboten der Zuschlag sofort ertheilt. Bad⸗Nauheim am 15. November 1876. Großherzogliches Ortsgericht Bad-Nauheim. Sie 3664 Montag den 20. d. M., Morgens 9 Uhr, sollen im neuen Kurhause dahier eine Parthie altes Zeitungs- papier, Besen, Strohmatten, Vorhänge, Bütten, hölzerne Gartenstühle u. s. w. öffentlich versteigert werden. Bad⸗Nauheim am 14. November 1876. Großherzogliche Badedireetton Nauheim. Faselochs-Versteigerung. 3669 Dienstag den 21. November, Vormittags 11 Uhr, soll ein zum Schlachten geeigneter schwerer Faselochs, der Gemeinde Dorn Assenheim gehörend, auf hiesigem Rathhaus versteigert werden. Dorn⸗Assenheim den 15. November 1876. Großherzogliche Bürgermeisterei Dorn-Assenheim. Rack. 3622 Alle Sorten feinschmeckende Kaffee's versenden in Quantäten von 5 Ro. aufwärts zu den Engros-Preisen gegen Einsendung des Betrages, oder unter Postnachnahme franco. Bestellungen bitten wir ungefähre Angabe der Sorte und des anzulegenden Preises beizufügen. Nichteon⸗ venirende Sorten werden bereitwilligst umgetauscht. C. Mettenheimer Clemens Nachfolger, Café en gros, in Frankfurt a. M. Bad⸗ Nauheim. 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Nach Anhörung des Referats des Vorsitzenden über die Versuche zur Bildung landwirthschaft; licher Feuer ⸗Versicherungs-Verbände im Anschluß an die Magdeburger Feuer ⸗ Versicherungs ⸗Gesell⸗ schaft und über die solchen Projekten entgegenstehenden Bedenken und 5 In Erwägung, daß die Magdeburger Feuer⸗Versicherungs-Gesellschaft für die gedachten Ver⸗ bands Versicherungen Bedingungen stellt, wonach bei ihr für das ganze jetzige und künftige Eigen⸗ thum des Verbandsgenossen auf 12 resp. 18 Jahre Versicherung genommen werden muß und zwar bei Vermeidung schwerer Conventionalstrafen; daß in diesen Verbindlichkeiten für den Besitzer und seine Rechtsnachfolger eine Last gefunden werden muß, welche durch andererseits angebotene Vortheile keineswegs aufgewogen wird;. daß die letzteren wesentlich in der dem Verbande eingeräumten Selbstverwaltung, in den für die Zukunft in Aussicht gestellten Prämien-Ermäßigungen und endlich in der Bildung eines Schieds⸗ gerichts zur Entscheidung über die Rechtsbeständigkeit eines Entschädigungsanspruches bestehen; daß in der Art und Weise, wie nach den vorliegenden Präcedenzien die Selbstverwaltung eingerichtet wird, eine Gewähr für die ausreichende Wahrnehmung der Interessen der Verbands⸗ genossen der Versicherungs-Gesellschaft gegenüber nicht gefunden werden kann; daß die Zusicherungen in Betreff der Prämien Ermäßigung sich nach den allseitig im Ver- sicherungswesen gemachten Erfahrungen schwerlich jemals verwirklichen werden; daß die rheinischen Landwirthe bei Brandfällen eine Schadensschätzung durch Sachverständige in Bezug auf Quantum und Werth gern acceptiren, in allen anderen Differenzen jedoch den Spruch des ordentlichen Richters dem Urtheile von Schiedsrichtern vorziehen; 6 In Anbetracht endlich, daß die angesehensten anderen Versicherungs-Gesellschaften sich ver⸗ pflichtet haben, alle übrigen von der Magdeburger Feuer ⸗Versicherungs- Gesellschaft versprochenen Vortheile bei landwirthschaftlichen Versicherungen ohne jene unerträglichen Bedingungen zu gewähren: erklärt die General Versammlung einstimmig ihr vollkommenes Einverständniß mit den von Seiten der Direktion der Lokal- Abtheil ng bereits gethanen und eventuell noch fernerweit zu thuenden Schritten, welche die Abwehr der geschilderten Bestrebungen der Magdeburger Feuer⸗Versicherungs-Gesellschaft bezwecken.. 3662 Versteigerung. 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