28 , 5 „* —— —— Dr 1876. vonnerstag den 10. Lebruar. M. 18. Oberhessischer Anzeiger. Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet. Erscheint jeden Dienstag, Dennerstag und Samstag. Kreisblatt für den Artie Friedberg. Betreffend: Die Statiflik der Taubstummen im Großherzogthum. Friedberg den 7. Februar 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände zu Griedel, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Oöns, Kloppenheim, Langenhain, Ober-Mörlen, Weckes heim, Wölfersheim Detreffend: Die Bewegung der Bevölkerung in 1875, hier die Sterbefälle. und den katholischen Schulvorstand zu Vilbel. Wir erinnern Sie wiederholt an die in rubr. Betreff zu erstattenden Berichte binnen 8 Tagen. Trapp. Friedberg den 9. Februar 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen und katbolischen Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Sie wollen die Todeszeugnisse über die in 1875 vorgekommenen Sterbefälle dem betreffenden Großherzoglichen Kreismedicinalamt mit Vor dehalt der Remission unverzüglich einsenden. rs Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Johannes Major IV. und Jakob Molt von Bepenbeim wurden ale Beischüten der Gemarkung Bepenbeim ernannt und verpflichtet. Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regiet— ungsblatt Nr. 6 enthält: J. Uebersicht der im Jahre 1875 durch die Großher⸗ zogliche Gendarmerie gesche benen Arrestationen und Denun⸗ cialionen. II. Bekanntmachung, die in den Provinzen Starken burg und Oberbessen legalisirten Grundbücher betreffend. III. Uebersicht der für das Jahr 1876 genehmigten Umlagen in den istaelitischen Religienegemeinden des Kreises Friedberg. IV. Ordensverleihungen. V. Sierbefälle. Gestorben sind: am 6. Dec. 1875 det Schulletzrer Schmidt zu Brandau, am 18. Dec. der Schullehrer Martel zu Mainz; an demselden Tage der Landgetichtsdiener Türk zu Büdingen; am 28. Dec. der Schullehrer Pickenbach zu Wimpfen. Darmstadt, 5. Febr. Pos Personalnach- richten. Angenommen sind: Der Abiturient Draudt in Butzbach als Posteleve, die Großh. Bürger- meister Hainbächer in Grebenau und Wilhelm in Bieber als Postagenten, der Postschreibergebilse Fischer in Lollar als Postgehilfe. Angestellt sind: Die Postassistenten Nanz in Vilbel und Stetter in Lindenfels als Postverwalter. Versetzt sind: Der Telegraphen⸗Rath Dr. Meyer von Frankfurt als Postrath nach Darmstadt, der Telegraphen— Inspector Knauf von Malmö als Telegraphen⸗ Director nach Mainz, der Telegraphen Steretär Fuchs von Frankfurt als Oberpost. Secretär nach Darmstadt, die Post-Sectetäre Becker von Cöslin nach Gießen und Obermayer von Gießen nach Worms, der Telegraphen⸗Secretär Könnecke von Hannover als Telegraphen-Vorsteber nach Bingen, der Telegraphist Wiesner von Franksurt als Bureau beamter nach Darmstadt, der Telegraphist Elsbolz von Coblenz als Leitungsrevisor nach Darmstadt. Freiwillig sind ausgeschieden: Die Postagenten Heberer in Bieber und Södler in Grebenau. Mit Pensien in den Ruhestand getreten sind: Der Postsecretär Eser in Worme, der Burcauassistent Blenkner in Darmstadt, der Postverwalter Roßler in Lampertheim und der Postschaffner Müller in Mainz. — Sicherem Vernehmen nach findet in Hessen demnächst eine Einberufung von circa 3000 bis 4000 Mann Landwehr behufs Einübung mit dem neuen Mausergewehr statt. Ossiziere und Unter- ossiziere von welch' letzteren 8 pCt. einbtordert werden, treten einen Tag früher wie die Mann- schaften in Dienst. Von der deutschen Landwehr überhaupt sollen circa 145,000 Mann einberufen werden. — 8. Febr. Heute tritt der Finanzausschuß iweller Kammer zur vorläufigen Fesistellung der Bubdgetberichte wieder zusammen. Mainz. Der seitberige Sladitcommandant, zufolge eine aus sieben Gliedern bestehende Com- General-Licuttnant v. Medem ist um seinen Ab- mission das Bau-Project revidiren und ein getig- schied eingekommen. Unter dem 2. Februer wurde snetes Terrain in eingas central gelegenen Theile das Abschiedsgesuch durch den Kaiser genehmigt. der Stadt ermitteln soll.— 8. Febr. Der Reichs⸗ Medem hat 4 Jahre lang als Stadttommandant tag erledigte beute in mehreren Schlußabstimmungen der Stadt, dem Staat und dem Militär die besten die erste bezw. zweite und dritte Lesung einer An- Dienste geleistet. Alle, die Gelegenheit batten, ihn zahl ven kleineren Gesetzrorlagen und nahm hierauf näher kennen zu lernen, beklagen sein Scheiden in dritter Berathung den- Gesetzentwurf, betreffend aus hiesiger Stadt und würnschen demselben für das Abänderung des Titels 8 der Gewerbeordnung, fernere Wohlergehen das Beste. Ein ebrenvolles an, wobei die darin vorkommenden Worte„auf Andenken ist demselben gesichert. Zum Nachfolger Gegenseltigkeit“ überall gestrichen wurden. Schließ; des Frbrn. v. Medem ist der Commandeur derlich wurde das Hilfskassengesetz nach langer Debatte 60. Brigade, Oeneral-Major v. Lehmann ernannt. mit mebreren zu§ 6, 7, 15 und 29 beantragten Berlin, 7. Febr. Reichstags Sitzung. Auf Aenderungen, sonst aber unverändert in dritter die Interpellation des elsässischen Deputirten Gerber Lesung genebmigt. 25 und Genossen, ob vie Reichs-Regierung in Straß— In dem am 5. Febr. abgehaltenen Minister⸗ burg eine gesetzliche Gemeinde- Vertretung berstellen ratde sind der.„Nordd. Allg. Zig.“ zusolge die und derselben den Vertrag über die Grund- Er- Gesetz Entwürse betresse der Spnodal-Ordnung werbung der Stadt in Folge des Festungs-Umbaues und der Verwaltung des katbolischen Diöcesan— vorlegen wolle, erwiederte Ministerial- Director Vermögens zur Beratdung gekommen. Der beab⸗ Hertzog: die Regierung werde den Vertrag einer fssichligte Gesetzentwurf über die Abtretung der Communal-Bebörde von Straßburg nicht vorlegen, Picußischen Staats Eisenbahnen an das Reich soll nachdem sie ihn mit der städtischen Aussichts-Be- dagegen noch nicht zur Erörterung gekommen sein. börde abgeschlossen habe. In der nächsten Zeit— In diner Brief-Kasten- Notiz erklärt die werde die Regierung noch nicht in der Lage sein,„Gern“, daß nach ibten Informationen Cardinal eine städtische Verttelung in Straßburg einzusetzen; Hobenlobe lediglich deßbalb nach Rom gexeist sei, den jetzigen Zustand sehe sie allerdings nicht als weil ibn der Pap dazu wiederholt, zuletzt in einen dauernden an und werde dereit sein, den] ziemlich ernster Form, babe aussordern lassen. normalen Zustand herzustellen, wenn die Hoffnung Fran furt. Der verantwortliche Redacteur gerechtfertigt erschiene, daß die städtischen Wahlen] der„Frankfurter Zeitung“, Eduard Sack, erhielt nicht zu politischen Demonstrationen benutzt würden. eint Vorladung auf den 9. Februar, um in Unter- Auf den Antrag Sonnemann's knüpft sich bieran suchungs Sachen wegen Beleidigung des Fürsten Reichskanzlers durch Nr. 317 Morgen-Blatt und eine Besprechung der Interpellation, in deren N N Nat Verlauf Feldmarschall Moltke betont, daß die Nr. 333 Abend-Blatt der„Flanksurter Zeitung“ Reichsregierung bei Schließung des Vertrags] von dem Rügegericht vernommen zu werden. München. Der„Corresp. Hofmann“ zusolge wird der bavetische Landtag auf den 19. Februar einberufen werden. Nürnberg, 7. Febr. Den Gruben-Strike in Stockbeim ist beendigt. Die Mehrzahl der Arbeiter ist mit einer Herabsetzung des Lohnes um zebu Procent zufrieden. Die Gendarmerie- Verstärkung ist abgezogen. Würzburg. Die„Würzb. Presse“ schretbt: „Wie wir ersahren: wurde bereits an zwei Land- pfarrer in Unterfranken, darunter an Cinen, der durch seine Gelehrsamkeit, weit über die Grenzen unseres Landes bekannt ist, die Anfrage gestellt über die Annahme einer Wahl zum Bischof von Würzburg, aber ablehnend beantwortet.“ Ausland. Oesterreich-Ungarn. Prag, 5. Febr. Cardinal Ledochowskp ist gestern Abends mit dem keintswetzs einseitig militärische Interessen verfolgt habe; die Juteressen der Stadt seien dabei von ebenso großem Gewicht gewesen. Auch andere Städte, wie zum Beispiel Stettin, bätten eben solche Opfer gebracht. Sodann erledigte das Haus in dem Fortgange der Sitzung den Ver— waltungs⸗Bericht der Reichsschulden⸗ Com mission und die dritte Lesung mehrerer anderen Vorlagen, unter welchen eine Vorlage betr. die Abänderung des Gesetzes über die Verwaltung des Reichs- Invaliden-Fonds. Zu dem(letzteren wurde der Anttag der Abgg. Rickert, Holder und Wehren— pfennig, betr. eine in Zukunft aufzustellende Bilanz und die Verwendung der künftigbin entbehrlichen Zinsen und Activ-Bestände, angenommen. Zu der Vorlage, betr. die Etrichtung des Reichstags Gebäudes auf dem Kroll'schen Grundstücke, wurde schließlich der Antrag Lucius angenommen, dem: Bodenbacher Zuge in Prag angelangt und in der fürsteribischöflichen Residenz abgestiegen. Frankreich. Paris. Tbiers bat erklärt, daß er eine Candidatur zur Deputirten Kammer nut füc die Stadt Paris annehmen werde. — Eine den Zeitungen zugegangene amtliche Mittheilung bezeichnet die umlaufenden Gerüchte über angebliche Mobilisirung eines Armee Corps zu Manöver Zwecken als feder Begründung entbehrend und fügt hinzu, jene Gerüchte seien offenbar lediglich in speculativer Absicht erfunden; den Zeitungen, welche die Gerüchte verbreitet hätten, stehe gerichtliche Versolgung in Aussicht. Italien. Rom, 8. Februar. Wie dem „Schw. Merkur“ von hier geschrieben wird, erhielt Cardinal Hohenlohe sofort nach seiner Ankunft die Mittbeilung, daß der Papst ihn am andern Tage empfangen wolle. Bei diesem Empfange blieb Hobenlohe zwei Stunden im Cabinet des Papstes ohne Anwesenheit einer dritten Person. Der deutsche Botschaster v. Keudell hat dem Cardinal Hobenlohe schon wiederholt Besuche gemacht. Rumänien. Bukarest, 8. Febr. Die Kammer hat die Vorlage des Kriegs-Ministers betreffs Bewilligung eines außerordentlichen Credits zur Ausrüstung der Armee mit folgenden Modlfi⸗ cationen angenommen: Im Ganzen werden vier Millionen bewilligt; zu deren Aufbringung soll keine Anleihe contrahirt werden, es sollen vielmehr drei Millienen von dem vor längerer Zeit dem Kriegs⸗Minister bereits bewilligten Bauten-Fonds entnommen und eine Million aus der Consig- nations-Casse entlebnt werden. Im Laufe der Debatte gab der Minister nochmals die Versicher⸗ ung ab, daß die Regierung eine durchaus fried fertige Politik verfolge und strenge Neutralftät einhalte. Türkei. Konstantinopel, 6. Februar. Die hohe Pforte hat heute ihren Vertretern bei den sechs Großmächten und den sechs Botschaftern oder Gesandten derselben, die bei der türkischen Regierung accreditirt sind, ihre Entscheidung in Betreff der Note des Grafen Andrassy in solgen- der Fassung mitgetbeilt: In Folge der Besprech- ungen, welche zwischen der Pforte und den Bolschaftern der drei Nortdmächte, bezüglich der Beschwichtigung des Ausstandes in der Herzego⸗ wina stattgefunden, hat die türkische Regierung beschlossen, den insurgirten Districten die in fünf Punkten in der Note des Grafen Andrassy er- wäbnten Reformen zu gewähren. Griechenland. Athen. Brailas Armenis ist zum Gesandten in Petersburg ernannt worden und gestern dahin abgereist.— Ein königliches Decret ordnet den Schluß der Session der Kam— mer an, nachdem die Beschlußfähigkeit derselben bisher nicht zu erreichen gewesen. Ostindien. Bombay. Vier Schiffe des britischen Geschwaders haben den Befehl erhalten, unverzüglich in die chinesischen Gewässer abzugehen, um das dort stationirte Geschwader zu verstäcken. Aus Stadt und Land. Butzbach. Der Abg. Kuhl, langjähriges Mitglied der Zweiten Kammer der Stände und Miglied ibres Finanzaueschusses, ist am 5. Febr. im 63. Lebensjahr nach längerem Leiden verschieden. F. Nockenberg. Der hess. Landeslehrerverein hal zwei auf dem Principe der Selbsthülfe basirenden Stift⸗ ungen ins Leben gerusen, die sich ebensowohl der thäligsten Sorgfalt ihrer Glieder als auch der Gunst außerhalb des Lehrerstandes stehender Kreise des Volkes erfreuen. Eine davon ist die schon früher gegründete Ludwig und Alicen⸗ stiftung, welche beim Tode ihrer Mitglieder deren Winnwen ober Kindern eine sogen. Sterberate auszahlt, welche zur Zeit in 100 M. bestehl. Manche Thräne hat diese Slistung schon getrocknet, manchen Kummer gelindert. — Die zweite Stiftung ist das durch den Obmann des hessischen Landeslehrerveteins, Herrn Lehrer Schmitt in Darmstadt ins Leben gerufene Lehrerwaisenstift. Diese Slüftung hat sich zur Aufgabe geflellt, armen Lebreiwaisen eine anständige Erziebung zu Theil werden zu lassen und fleht zur Zeit im Beginn ihrer Wirksamkeil. Erfceulich ist es zu berichten, daß auch diese Süftung sich einer leb⸗ haften Theilnahme seiiens der wohlhabenden Kreise unseres Landes ersrrut. Aus dem von der Verwaltung im April vorigen Jahres ausgegebenen Recheuschaftsdericht ist zu erseben, daß wohlhabende Männer Gaben von 800 M. dem Fonds beigesteuert und wieder andere jährliche Beiträge von 85 M. gezeichnet haben. An vielen Orten unseres Landes suchen die Lehrer durch Leistungen auf dem Gebiete der Kunst diesen Stiftungen Einnahmen zuzu⸗ wenden. Auch die Lehrer zu Rockenberg beabsichtigen nächsten Sonntag den 13. d. F. Gu 171 ber g. Fablll** Verein telt noch Miges tästen ein Umgegend, einen. musikalischen. Abend zu veranftalten. Das P ogramm, das uns bereits vorliegt und im Druck erscheinen wird, zählt 12 Piacen und zwar porzugsweise classische Musikstücke, die mil Clavier,., und Violien⸗ cells zur Auafüh gelangen, machen dahe Freunde der Mustk, die durch ihr Erscheineg zogle! f Gelegenheit sinden einer edlen Sache ihten Tribun zu zollen, auf diesen Abend aufmerksam. Darmstadt, 6. Febr. Ein Verbrechen der scheuß⸗ lichsten Art wurd geslern Morgen begangen. Ein Frauen⸗ zimmer mit einem Kinde begab sich auf den Abort einer in der Nähe der Bahnhöfe gelegenen Nestauration und kehrte ohne das Kind daraus zurück, sich mit auffallender Schnelligkeit enisernend. Ein Kellner des Hauses, welcher die Person forispringen sah, ahnte nichts Gutes und theille sosert das Bemerkte mehreren anwesenden Gͤsten mit, welche alsdann zu ihrem größten Enisetzen aus der Tiefe der Senkgrube eine wimmernde Kinderstimme ver⸗ nahmen. Ein Artillerist erbol sich sosort, die Grube zu vesteigen und brachte bald ein in Lumpen eingehülltes, eiwa 3 Tage alles Kind, einen schönen kräftigen Jungen, an's Tageslicht, der sich nunmehr, nachdem er auf wunder⸗ bare Weise dem Tode, dem ihn seine Mutter geweiht, entgangen war, im städlischen Hospilale in sorgsamer Pflege befindet. Leider ist es, dem Vernehmen nach, der Polizei, trotz der sofort ergriffenen umfassendsten Maßregeln noch nichf gelungen, der Verbrechectin habhaf. werden zu können. 1 Mainz. Die Köchin eines hiesigen Hotels bat in dem Magen einer Gans ein Zehn Markslück gefunden und dasselbe als ihr Eigenthum betrachtet; die Dame des Hauses aber behaupiei gleichfalls das Eigenthumskecht, und die Köchin hatte deßhalb die Malice, den Verkäufer der Gans von dem Funde in Kenntniß zu setzen, welcher nun ebenfalls das Eigentum des Zehn- Maikstäckes sich vindielrt. Wie die Sachen stehen, ist es seht wahrsche in⸗ lich, daß die Eigenthumsfrage zu gerichilicher Enischeidung Anlaß gibi. Allerlei. NRosenheim(in Baiern). Dieser Tage wurde die „Debelmüllerin“ aus der Gemeinde Au, welche mii ihrem 10jäheigen Sohne bei ihrem Bruder hier auf Besuch wat, von ihrem eigenrn Sohne erschossen. Der Knabe nahm nämlich ein geladenes Gewehr von der Wand, um damit zu spielen; die Muttet sah es und wollle es ihm, um Unglück zu verhüten, eben aus den Händen nehmen, als der Schuß sich entlud und die Frau in das Herz traf so daß sofort der Tod ersolgte. Gangkofen(in Bayern). In ein Bauernhaus hier kam ein Gensdarm und fragte die Hausfrau, ob ihr vielleicht das Taschentuch da gehöre, das er gefunden habe. — Die Frau untersuchte das Tuch und sagte freudig: ja, das gehört uns, es fehlt uns schon seit 6 Wochen. — Damit hatte die Frau ihten Mann als Mörder ver; ratben; der Gensdarm führte ihn sogleich geschlossen ins Gericht. Just vor 6 Wochen war eine Saltlersftcau unterwegs ermordet und(um 35 fl.) beraubt worden, das Taschentuch siack als Knebel in ihrem Munde. Nürnberg, 5. Febr. Der seil ca. 1 Jahr in der Aclienbrauetei dahier bedienstete, 20 Jabte alte Brauge— hülse Hermann Jacodi von Hetiftädt bei Halle machte heule Vormittag kurz vor 9 Uhr auf eine wahrhaft grausigz⸗ Weise seinem Leben ein Ende, indem er, die momentane Abwesenheit des sogen. Pfannenknechtes benützend, in den mit siedendem Bier gefüllten Braukessel sprang. Die Sorge, in nächster Zeit seiner Militärpflicht genügen zu müssen, soll ibn zu dem furchtbaren Schritt veranlastt haben,— Die Aclienbrauerei erleidet durch den Unfall einen Schaden von 1800 Mark, indem dieselbe den ganzen Inhalt des Kessels— somit einen ganzen Sud Bier— in Gegenwart der Magistrals-Commission in den Straßenkanal laufen ließ. Erst nach einer ganz gründlichen Reinigung des Kessels wird derselbe wieder benützt werden, St. Stienne, 6. Febr. Von den bei der Gas Ex- plosion in den Kohlengruben Verunglückten find bis jetzt 70 Leichen an das Tageslicht gefördert worden. Girgen ti. Von hier wird dem„Fanfulla“ vem 1. Februar telegrophirt: Diesen Morgen wurde die Geld— post, die von zwei Ca abiniers und zwei Soldaten escer⸗ lirt war, zwischen Nard und Girgenli von Räubern über⸗ fallen. Die Escorte erwiederte das Gewehrseuer, das von den Räubern eröffnet wurde; ein betittener Soldat wurde getödtet und ein Carabinier schwer verwundet; tretzdem mußten die Räuber die Flucht ergreifen; das Geld dlieb gerettet und die Passagiere kamen mit dem Schrecken weg. Lima. Die Stadt Abancay in Peru wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. Dec. durch ein Ekdbeben zer⸗ tört. Im Ganzen wurden 37 Erdstöße verspürt, mehrere darunter von großer Heftigkeit. Wie groß der Verlust an Menschenleben ist, konnte nech nich! sestgestelln werden. Bekanntmachung des evangelischen Kirchenvorstandes zu Friedberg, die Taufen, kirchlichen Trauungen und Beerdigungen betr. Infolge der durch das Reichsgesetzt vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung eingetretenen Veränderungen ist von, S. K. H. dem Großherzog mit Zustimmung der Landes— synode unter dem 24. December v. J. ein Kirchengesetz, betreffend die Vornahme der kirchlichen Trauung, erlassen worden. Desgleichen hat Großherzogliches Ober-Con⸗ sistorium durch Erlaß vom 12. v. M. diejenigen Ab⸗ änderungen in der Führung der Kirchenbücher angeordnet, welche dadurch bedingt sind, daß die kirchlichen Tauf⸗, Trauungs⸗ und Beerdigungs⸗Negister nicht die Eigenschaft von Gloiltands⸗Registern bringen nachstehend die wesentlichen Bestimmungen der genannten beiden Erlasse zur Kenntniß unserer Gemeinde⸗ mitglieder. 1 1. Der kirchlichen Trauung soll in der Regel eln ein⸗ mallges kirchliches Aufgebot(Fürbitte) im öffentlichen Gottesdlenst vorausgehen. Die Decanake sind befugt, von dem Aufgebok zi dispensiren. In dringenden Fällen durfen dil Geistlichen, unter nachtraͤglicher Anzeige an's Dekanat, ohne vorhergegangene kirchliche Proelamation Trauungen vornehmen. Es empfiehlt sich hiernach, gleichzeitig mit dem bürger⸗ lichen Aufgebot durch. den Standesbeamten das kirchliche Aufgebot bei dem hiermit beauftragten Geistlichen zu bestellen, damit nicht durch Verspätung desselben die kirchliche Trauung verzögert wird. Das kirchliche Auf⸗ gebot geschieht in derjenigen Pfarrei, in der die zu Trauenden ihren Wohnsitz haben, beziehungsweise, wenn dieser in verschiedenen Orten ist, in beiden Pfarreien. Im letzten Falle ist, wie seither, demjenigen Geistlichen, der die Trauung verrichtet, Beschelnigung über die in der anderen Pfarrei vollzogene Proclamation vorzulegen. Diese Bescheinigungen(Dimissorialscheine) werden kosten⸗ frei ertheilt. 2. Die kirchliche Trauung darf der Geistliche erst dann vornehmen, wenn ihm die standesamtliche Bescheinigung über die vollzogene bürgerliche Eheschließung vorgelegt worden ist. Im übrigen bleibt es bei den bisherkgen Einrichtungen. Doch kann die Trauung nicht allein an dem seitherigen Wohnorte der Brautleute(oder eines der— selben), sondern auch in derjenigen Pfarrei geschehen, in der sie als Eheleuke ihren Wohnsitz nehmen wollen. Die Form der Trauungshandlung erleidet nur die Abänderungen, welche dadurch erforderlich werden, daß die bürgerliche Eheschließung bereits vorher stattgefunden hat. Die Trauung geschieht in Gegenwart von wenig⸗ stens zwei Zeugen. buchseintrage namhaft gemacht werden müssen, so ist es nothwendig, dieselben vor oder bei der Trauung dem copulirenden. Geistlichen zu bezeichnen. N. Alle Gesuche um Dispensation von kirchlichen, die Trauung betreffenden Vorschriften sind mündlich dem Geistlichen vorzutragen, welcher sodann auf dem Berichk⸗ wege und ohne Unkosten für die Interessenten das Noth⸗ wendige vexanlassen wird. 3. Hinsichtlich der Taufe der Kinder und der kirch⸗ lichen Beerdigungsfeier tritt keine Veränderung ein. Doch wird bemerkt: Die Namen der Pathen müͤssen in dem Taufregister bezeichnet werden und sind daher vor oder bei der Taufe dem taufenden Geistlichen anzugeben. Des⸗ gleichen bedarf es zur Aufstellung der Einträge über Beerdigungen möglichst genauer Angaben über Namen und Stand, sowie über den Zeitpunkt der Geburt und des Todes der Verstorbenen. Da Großherzogliche Bürger— meisterei zur Mittheilung hierauf bezüglicher Standes⸗ buchsauszüge gesetzlich nicht verpflichtet ist, so muß man die betreffenden Angaben von den Angehörigen der Ver⸗ storbenen erwarten. Gleichzeitig mit, dieser Mittheilung richten wir an sämmtliche Glieder der Gemeinde folgende Bitten: 1. Es möge bei Eheschließungen Vorsorge getroffen werden, daß die kirchliche Trauung regelmäßig an dem⸗ selben Tage mit der Eheschließung auf dem Standesamt stattfinde; 2. Es möge von jeder Geburt eines Kindes möglichst zeitig, nicht erst bei der Taufe, dem die wöchentlichen Amtsgeschäfte besorgenden Geistlichen Anzeige gemacht werden; 3. Es möge auch bei Sterbefällen von Kindern, ob— wohl bei deren Beerdigung in unserer Gemeinde die kirch— liche Begleitung nicht gebräuchlich ist, dem Geistlichen Anzeige gemacht werden. Die erste Bitte rechtfertigt sich vom Standpunkte guter, christlicher Sitte von selbst, die unter 2. und 3. erbetenen Anzeigen sind um der Ordnung willen und zur Vermeidung unliebsamer Störungen in verschiedener Rück⸗ sicht nöthig. Wir glauben daher darauf rechnen zu dürfen, daß die Gemeindemitglieder gern bereit sein werden, unserer hierauf gerichteten Aufforderung zu entsprechen. Die bei der Beerdigung von Kindern seither zu entrichtende Ge⸗ bühr fällt weg. Friedberg den 1. Februar 1876. Der evangelische Kirchenvorstand: Baur. Curtman. Dr. Diegel. Huber. Jöcket. Dr. Köhler. Meyer, Schmidt. Steinhäußer. Wahl. Der den Ständen vorgelegte Gesetzentwurf einer Gesindcorduung zerfällt in drei Abschnitte. Der erste handelt von dem Dienstvextrag und den damit zusammenhängenden Rechts⸗ verhältunissen. Im Wesentlichen wird bier bestimmt: Der Dienstvertrag zwischen der Dienstherrschaft und den Dienstboten ist rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald sich die vertragschließenden Personen über Art und Dauer der von dem Dienstboten zu übernehmenden häuslichen oder landwirthschaftlichen Dienste, sowie über den von der Dienstherrschaft hiergegen zu leistenden Unterhalt und Lohn geeinigt haben. f Das Vertragsverhältniß solcher Personen, deren Leistungen einen höheren Bildungsgrad erfordern, fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.(Art. 1.) Die etwaige Einhändigung und Annahme eines Mieth: geldes(Miethpfennigs, Draufgeldes ꝛc.) gült als Be— weis des abgeschlossenen Vertrags. 1 endete feiertagt,! Da die letzteren in dem Kirchen- 5 0 1 e e ablungsse 9 bis 20 f Art. 4. susofern i inbart w bis zu de Für d Dienschot monats tw Ablauf d. Jahr bez erneue Letzt wenn ih entgegen stimmun, bildet die Bestandtl I achuf d der Dien 1 Art. Jcdie Dien 550 J und wen freiwill * 5 De Miethgeldes d, wenn keine Anspruch auf Aufnahme in ein Hospital erworben„ hörlze zu Ha n verleitet oder zu verleiten sucht ee 5 de e 10 1 b Lohn dem Buͤrgermeister ihres Wohnortes von 14 ing welche leder Lahe oder die 2 Sitten verstoßen, scht abgerechne des Dienstboten alsbaldige 0 0 ach git oder die Diensthoten bor derartigeu Zumuthungen Anderer, Me oder Ueberlassung des Mieth⸗ von demselben die nach Lage des Falles erforderliche die zur Familie gehören oder im Hause regelmäßigen des befreit den Dlenstboten nicht von seinen vertrags⸗ Fürsorge für den Dienstboten getroffen werde. Zutritt haben, nicht schützt; 4) wen die Dient äßig übernommenen Verbindlichkelten.(Art. 2.) Ark. 10. Dlenstherrschaften sint berechtigt) die herrschaft ihnen 11 den schuldigen Lohn in der 2 Von ganz besonderer Wichtigkeit erscheinen die Art. 3. Dienstboten dur Befehle, Ermahnungen und ernstliche dungenen Weise zur Verfallzeit ausbezahlt; 5) wenn die Wenn ein Dienstbote sich an mehrere Dienstherrschaften Verweise zur Erfülkung ihrer dienstlichen Obliegenheiten Dlenstherrschaft ihren Wohnort bleibend verandert; r Nan id vermiethet„ so 44 verpflichtet, bei anzubalten, haben indessen hierbet alle Ehrenkränkungen 6) wenn die Dienstherrschaft sich überhaupt folcher erjenigen erschaft a deren WMilangen einzutreten, in Wort und That zu vermelden. Handlungen schuldig macht, welche mit den, dem Gesind⸗ zit welcher er den Dienstvertrag zuer abgeschlosßen hat; Art. 11. Die Dienboten sind zur Ehrerbietung gegen gegenüber der Dienstherrschaft nach dem Dienstbotenver⸗ en übrigen Dienstherrschaften ist er zur Rückgabe des ihre Dienstherrschaften, zu Gehorsam und Treue, zu hältnisse zustehenden Anforderungen unvereinbarlsch sind. wa empfangenen Miethgeldes und zum Schadenersatz fleißiger und gewissenbafter Leistung der ibnen nach dem ach allgemein rechtlichen bezw. den besonderen Bestimm⸗ Dienstvertrage obliegenden Dienste verpflichtet und haben 5 ngen dieses Gesetzes verpflichtet. sich der hestehenden Hausordnung zu unterwerfen. Auch Rande und Verkehr, In gleicher Weise ist die. Dienstherrschaft, welche wenn sie nur zu gewissen Diensten angenommen find, Friedberg, 9. Febr. Walzen M. 70.50,— 70. Keen nen Dienstboten, wissend, daß er sich für dieselbe Zeit müssen⸗sie noͤkhigenfalls und vorübergehend auch ander⸗ N. 18.—. Gert. M. 17.14. Hafer M. 16.—. Alle sereits an eine oder mebrere andere Dienstherrschaften weite, ihren Verhältnissen nicht unangemessene Verricht⸗ Preise verneben sich auf 100 File 200 Zellpsunb. ermiethet, den Dienst aber unbefugter Weise nicht ange- ungen nach Anordnung der Dienstherrschaft bernehmen. Feasrsust, 7. Febr. Fruch vericht. Mebl Ot. 1 beten oder verlassen hat, in ihre Dienste aufnimmt, Eine Vertretung in den ihnen zukommenden Verrichtungen M. 39. Nr. 2 M. 35., N. 3 N. 31., Mr. 4 N. 27, en früheren Dienstherrschaften zum Schadenersatze ver- ist nur unter Justimmung der Dienstherrschaft gestattet. Rt. 5 M. 21., Roggenmehl/[Betliner Marke) M. 28. flichtet. Für Schaden, welchen der Dienstbote der Dienstherrschaft do. II.(Werler Marke) M. 21., Watenschasen Me. 95 Außerdem ist in den Fallen dieses Artikels gegen die zufügr, ist dersel de nach allgemein fechtlichen Grund- nigen et dichte,.., dave,. Roggen Dienstherrs aften bezw. die Dienstboten eine im Nicht- sätzen ersaßpflichtig und ist die Herrschaft in solchen Fällen M. 1617 Gersse M. 1721. Hafer M. 17. Kehl Ablungsfalle in Haft zu verwandelnde Geldstrafe von zur Zurückbehaltung des schuldigen Lohnes berechtigt. aen N. 33—35. Erbsen M. 2124. Wichen M. 21. bis 20 Mark zu erkennen. Ueber den Austritt aus dem Dienst, falls derselbe Linsen M. 21—30. Nüböl N. 78. Oie Preise versteben Art. 4.„Für die zu häuslichen Diensten gemietheten nicht mit belderseitiger Elnwilltgung erfolgt, sind im sich ämmtlich per 200 Pfo. Zellgewicht= 100 Kilo. Dienstboten beginnt die Dienstzeit am zweiten Weihnachts- Wesentlichen folgende Bestimmungen getroffen: anz 7. Februar. Broducten- Mart. Wanen per eiertage, zweiten Ostertage, Johannistage, Michaelistage, Die Dienstherrschaft ist berechtigt, die Dienstboten Ar 20.— n e Jun 20 90. Regen isofern in dem Dienstvertrage nichts Abibeichendes vers vor Ablauf der vertragsmäßigen Dienstzeit und ohne ver März 14.70, per Man 14.80, per Juli 14.90. Oaie inbart wurde und währt unter der gleichen Voraus setzung vorherige Auffunsiggze zu egtlossen: 1) wenn sie eines bel März 17.10 ber Mai 17.20. Aüdte der Mai 34.50, is zu dem jeweilig nächstfolgenden dieser Tage. Diebstahls, einer Veruntreuung oder elnes unsitklichen per October 34.40. Fa.uͤr die zu landwirtschaftlichen Diensten gemietheten Lebenswandels sich schuldig machen 2) wenn sie den in J f. Dienstboten beginnt der Dienstantritt am zweften Weib⸗ Gemäßheit des Dienstvertrags ihnen obliegenden Ver⸗ Für Konrad Seibel in Ober⸗Rosbach achtsfeiertage und gilt Mangels anderweiter Verab pflichtungen nachzukommen beharrlich verweigern; 3 wenn siid ferner eingezangen: durch Volizeldiener Nömig vog edung als für die Dauereines Jahres abgeschlossen. sie der Verwarnung ungeachtet mit Feuer und Licht Becker 4 Engel 1 M., Ed. Grövel 3 M., Ludw. Grödel Zasselbe gilt bei solchen Dienstboten, 2400 sewohl zu unvorsichtig umgehen; 4) wenn sie sich⸗ Thätlichkeiten 2 M., Sel Hirschhorn J M., Römig 1 M. Zur äuslichen als auch zu landwirthschaftlichen Diensten oper grobe Ehrverletzungen gegen die Dienstherrschaft oder empfangnahme weittret Beiträge erklären sich Volizel⸗ ö — zemiethet werden. deren Familtenmitglieder zu Schulden kommen lassen; diener Römig sowie die Expedition des Oberbess. An; Bei dem Gedinge monatlicher Zahlung gilt dex Ver⸗ 5) wenn sie mit den Familienmitgliedern der Dienstherr— zeigers gerne bereit. Bis jeßt sind 31 Mark eingegangen, vag als auf die Dauer eines Monaks abgeschlossen. schaft oder mit den Haus bewohnern verdächtigen Umgang welche beute an Herrn Pfarrer Weber in Ober⸗Resbach Art. 5. Der Dienstvertrag, welcher bei den auf ein pflegen oder das im Hause dienende Gesinde zu Hand- Abersandt wurden. Sbenso zingen beute Jahr gemietheten Dienstboten nicht 6 Wochen, bei den lungen perleiteu, welche wider die Gesetze oder wider die zuf ein Vierteljahr gemietheten nicht 4 Wochen oder bel guten Sitten verstoßen;) wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit kü 4% N 5 i i e 2 n ere IN e Ve 5 Zonatsweise gemietheten Dienstboten nicht 14 Tage vor unfähig geworden oder mit einer abschreckenden Krankheit für di l 2 erunglückten in Bremerhafen Ablauf der Dienstzeit gekündigt wird, ist für ein weiteres behaftet sind; 7) wenn sie schwanger geworden find; die bis jetzt gesammelten Gaben von M. 118.63 Pf Fahr bezw. Viertelfahr oder Monat als stillschweigend 8) wenn sie ohne Erlaubniß der Dienstberrschaft sich an das Comite in Bremen ab rneuert zu betrachten.“ über Nacht aus deren Wohnung entfernen oder andere Friedberg den 8. Februax 1876. Letztgenannte Vorschriften finden keine Anwendung, Personen bel sich zu beherbergen; 9) wenn sie sich Die Expedition des Oberhess. Anzeigers. Zenn ihnen ein Ortsgebrauch resp. deßfallsiges Ortsstatut überhaupt solcher Handlungen schuldig machen, welche nitgegensteht.— Nicht uninteressant ist die Schlußbe- nach ihrem Wesen mit dem für das Dienstboten-Ver⸗ Geld⸗Cours. zimmung des Art. 7:„Bei männlichen Dienstboten baͤltniß erforderlichen Vertrauen oder mit einer geregelten ildet die von der Dienstherrschaft gegebene Livree keinen Hausordnung unvereinbar sind. Zestandtheil des bedungenen Lohnes und verbleibt nach Art. 14. Die Dienstboten sind berechtigt, den Dienst Pistolen. neee Ablauf der Dienstzeit, insofern nichts anderes verabredet, vor Ablauf der vertragsmäßigen Dienstzeit und ohne Holländische fl. 10⸗Stücke 2 16 5. eer Dienstherrschaft als Eigenthum. vorherige Aufkündigung zu verlassen: 1) wenn sie zur Ducaten. 1 1 9 46—51 Art. 8 bestimmt: Wird ein Dienstbote krank, so hat Fortsetzung des Dienstes unfähig werden; 2) wenn die Ducaten al marco* 9 52—57 ie Dienstherrschaft bei Vermeidung einer Geldstrafe von Dienstherrschaft sich Thätlichkeiten oder grobe Ehrver— O- Frankenstücke 0 IN„ 16 19—23 50 M. demselben die ersten Hülfeleistungen zu gewähren letzungen gegen sie oder Mitglieder ihrer Familien zu Englische Sovereigg gs„ 20 34—39 und wenn sie die weitere Fürsorge für denselben nicht Schulden kommen läßt; 3) wenn die Dienstherrschaft Kufftsche Imperiales. 7 16 64-69 Freiwillig übernehmen will, der Dienstbote auch keinen oder deren Angehörige die Dienstboten oder deren Ange- Dollars in Gold 2 416 19 — Bekanntmachung. Mobiliar Verstei gerung. 432 32 2* 0 Man bringt biermit zur öffentlichen Keuntniß, daß 454 Freitag den 11. d. Mts., von Vormittags 10 Uhr 0 len- Pappel- om 1. Januar d. J. an von einem Schaf zwei Mark an, soll dabier der Mobiliar-Nachlaß der dabier verstor⸗ Triebgeld erhoben werden. benen Wittwe J. K. Hofmann geb. Nahn von Frankfurt, W̃ 222 Die Schafbesitzer werden gebeten die Zahl der Schafe, als: Bettung, Frauenkleider, Weißzeug, verschiedene Moͤbel, 1 db d 28 E 1 35 b 11 ch 8 II 0 U 3 Zelche sie zur Heerde treiben wollen, bis längstens zum Porzellan, G aser und sonstige allerhand Haushaltungs wird stets angekauft von 5. d. Mis. bei der Unterzeichneten Stelle anzugeben, gegenstände öffentlich meistbietend gegen Baarzablung der⸗ Traxel S Brüning in Langendiebach uu idem nicht mehr als 200 Stück zur Heerde getrieben steiger: werden— g.— Verden sollen. Bönstadt den 7. Februar 1876. 1 445 Gegen hypotbekarische Sicherheit liegen in der Friedberg den 7. Februar 1876. Großherzogliches Ortsgericht Bönstadt. katholischen Kirchenkasse zu Holzbausen 73 Großherzogliche ee Friedberg.. Geib 8 f 900 Mark f 8 In der Gemeinde N.% Kapital⸗Ausleihung. zu 5 Prozent sogleich oer auf Ostern zum Ausleiben 3 N b. Fr. wird bis zum J. Marz g. 3— dieses Jahres Aus der hiesigen Gemeindekasse können gegen doppelte“ Holzhausen am 5. Februar 1876. 1 ein Sicherheit 1000 Mark gegen 5 Prozent Zinsen aus- Der katholische Kirchenvorstand zu Holzhausen v. d. H. 3 tüchtiger Schüfer 1 5 Februan 1876.. 7 3 4 W a e be, Hals- und Brustkranken, 8 Näheres auf der Hroßherzogl.. bel 0 5 2 222—. 2 0 ö Husten, Heiserkeit, Verschleimung, Katarrhen, 8 1 Bürgermeisteret Fauerbech 1 2 m g. Kinderkrankheiten ist der 2 Friedberg. 5, K 470 Die am 3. d. Mis abgehaltene Holzversteigerung A 4 — 1 in dem Maibacher Gemeindewald hat die Genehmigung* enchelhonig N 0 87 erhalten und ist der erste Fabrtag auf Montag den 14. von L. W. Egers in Breslau b zversteigerung. d. Mt. bestimmt worden. 4 4 als Kuna tet 0 9 Die am 7. Februat l. J in den Freiherrlich Maibach den 5. Februar 1876. f 5 1 zon Ritter'schen Waldungen zu Hof Hasselheck abgebel— Funn, Bürgermeisterel Maibach. ene Holzversteigerung ist genehmigt und der erste Ab⸗ I wolle man daher sorgfältig darauf achten, daß uhrtag auf Freitag den 11. l. Mis, bestimmt worden. jede Flasche des L. W. Egers schen Fenchel bonigs 0 1 1 Frledberg den 8. Februar 1876. ö bura E Siegel, Etiquette, Faesimile, sowse seine im Glase J. A ö* eingebrannte Firma von L W. Egers in Breslau von großem Nutzen, wenn derselbe echt ist. Um nicht durch nachgepfuschte Machwerke betrogen zu werden, der Freiherrssch von Ritter schen Guts verwaltung trägt. Die Fabrik-Niederlage ist einzig und a zu ee und Oekonomie-Gegenstände. allein in Friedberg bei Jos. Hoffmann. 150 * 420 Bei dem Unterzeichneten wird Folgendes aus der Hand v 294 20 Centner ewiges(Luzerne) Klee.* Pr Zugelaufen 110 7 7 idee den d i* 9 G. 42² In dem früber Gbrman n schen Hinterbaus ist 4 4 5 a N 0 1 K Ar. ein vollständiges Logis zu vermiethen. Näbere Aus⸗ 2 ein Jagdhund, grau und braun getigert, langhaarig Kornstroh, eirea 12 Ctr. Gerstenstroh, eirea 50 Ctr. Dick 10 kunft erheilt B. K. Stern. a te Spreu und Keil nit Fahne und b 5 W 7% nserttons⸗ wurz und Unterkohlrabi, eine Parthie S Kell, b I 4 2. eine 115 ban alle Fruchtgattungen(Handdrescherei), 1 Fruchtfegemühle, Wollene Hemden, 8 1 ö heli 1 Strohbank, 1 gußeiserner Siedkessel. N ö 3 außerst billig bel ase een een de Hell. beine ae] gebt dh Merge, C. B. Gichelnam. Unterjacken Kunterhosen. Pace 5 0 3 171 Einladung des Volksbildungs⸗Vereins Friedberg u dem Freitag den 11. Februar te, Abends 8 Uhr, auf dem Rathbaussaale stattfinden⸗ 10 1 1 des Herrn Dr. ulo tb über„das Stärkemehl und seine Bedeutung im Haushalte des Menschen und der Pflanze.“ Der Zutritt ist Jedermann gestaktet. Friedberg den 9. Februar 1876. Vorschuß- und Credit-Verein zu Fiedberg. (Eingetragene Genossenschaft.) 449 Unser Bureau und Kasse sind bis auf Wiederruf, des Bücher- und Jahres- Abschlusses wegen, vom 10. Februar l. J. an nur von Der Vorstand. S bis 12 des Vormittags offen. Der Vorstand Ermus. Hecht. e 12 9 ä— 5 trankfurter Pferdemarkt am 27., 28. und 29. März 1876.(H. 625.) Verloosung am 29. März von 60 der schönsten Reit⸗ und Wagenpferde,(0 vollständig en vier⸗, zwele und einspännigen Equipagen nebst completen Geschirren, sowie sonzigen Reit- und Fahr⸗Requisiten im Werthe von eirca Mark 120,000.— Loose zu beziehen à 3 Mark durch das M. Jecretariat des landwirthschastlichen Vereins Frankfurt a. S. 311 5 i 5 a 5 Freundlieb, Fauerbacher Thor. 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Februar, Abends 7 Uhr, findet im Saale des Herrn G Landvogt VI.(Gerstenwirth) zu Rockenberg eine musikalische Abendunterhaltung Ratt, veranstaltet von den Lehrern zu Rockenberg und 1 1 mehreren Herren zu Oppershofen und Steinfurth zum Desten des Lehrer⸗Waisenstiftes. 192 Hierzu ladet freandlichst ein Das Comité. Kocken berg den 5. Februar 1876. Wir suchen für Friedberg A 9 en t en einen tüchtigen hohe Provision und erbitten uns Offerten unter Angabe von Referenzen. C. Hochstätter 8 Söhne, 460 Tapetenfabrik in Darmstadt 472 Cin Portemonnaie mit eirca 23 Mark Inhalt wurde in der Nähe der Blinden⸗Anstalt am 7. Februar und wird der Finder gebeten, das⸗ selbe gegen eine gute Belohnung an die Epped. d. Anz. abgeben zu wollen. Geld wurde gefunden, wieder zu erbalten in der Vorbach'schen Mühle hier. 464 Unter günstigen Bedingungen werden 20 Buchhandlungsreisende auf zugfähige Werke gesucht. Rheinische Verlagsbuchhandlung in Gießen (H. 6250.)(E. 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Buch. 160 5 Bauholz J. in großer Auswahl zu Hanauer Preisen bei r Qualität Betz& Freundlieb, Fauerbacher Thor. 457 Meinen hiesigen wie auswärtigen Geschäftsfreun⸗ D 2 32 den zeige ich hiermit meinen Umzug ergebenst an, indem 8 S ich von heute ab bei Herrn Georg Engel, Bahnhofs 77*— 2 straße Nr. 538 wohne und erlaube mir dabei mich 1. ö 2 4 allen in das Glasergeschäft fallenden Arbeiten bestens 9 5 5 8 empfehlen. Ferner besorge ich das Einrahmen von Bil-?* 2 2 dern mit und ohne Aufklebung derselben, wie auch An⸗—— 2 fertigung von Spiegeln nach allen Größen. 5 3. An, und Verkauf von Fensterbeschlägen neuestet Con⸗ 38 855 struktion zu den billigsten Preisen. 0 8* Die soeben erschienene Nr. 19 enthält: K. Jung, Glasermeister. 0 Ein Familienzwist. Roman von Ludwig Harder. (Fortsetzung.)— Aus der Zopfzeit. Ein eulturhistori⸗ Verloren wurde ein goldener Uhrschlüssel mit gelbem Stein von der Gasfabrik durch den Bahnhof über die Kaiserstraße. Gegen eine Belohnung abzugeben bei der Exped. d. Anz. Ein großes Zimmer mit oder ohne Möbel hat zu vermiethen Hofkappenmacher Ahristian Heß. 469 sches Charakterbild von Adolf Strelißer.— Japan's Frauen. Von Eufemia v. Kudriaffsky. Mit 2 Porträts der Frau Tei Watanabe in japanischer und euxopäischer Toilette.— Verkehr und Verkehrsmittel der Reichspost. II.(Schluß.)— Am Familientische: Das Nestküken. Mit Originalzeichnung von Konrad Grob: Die Pudel mütze.— Gößenanbeter in Irland. Zu Bestellungen empfiehlt sich Carl Bindernagel in Friedberg. ee v Todesanzeige& Danksagung. 166 Freunden und Bekannten machen wir die schmerzliche Mittheilung, daß es dem Allmächtigen gefallen hat, unsere unvergeßliche Mutter und Großmutter, Margaretha Herold, in ihrem 76. Lebensjahre in ein besseres Jenseits a bzu⸗ rufen. Zugleich sagen wir Denen, welche die Verstorbene zu ihrer jetzten Ruhestätte geleiteten unsern tiefgefühlten Dank. 0 Die trauernden Hinterbliebenen. liebter Gatte und Vater Gotthard Bommersheim. Um stille Theilnahme bittet Die trauernde Familie, Dorheim den 8. Februar 1876. 8 Die Beerdigung findet Statt Donnerstag⸗Nach⸗ 4 mittag um 2 Uhr. 65 Todes⸗ Anzeige. Heute verschied nach kurzem Leiden unser ge⸗ 3 — Beginn: Freitag Abends 46% Uhr. Samstag Morzens 8 ¼ Uhr. Verantw. Red.: Carl Bindernagel— Oruck und Verlag von Sarl Bindernagel. gegen 9 ratlitischer Gattesdie ul in Fricbberg. 1876 — 1 . heilen hofen 23 Ellenbac Beltef ungsbl I. Grundr II. Umlagen den jr, 110 N auf 205 Vollen die Obel asschen Muc wangelss Oehalt nt Pra Atindesch; and den 1 Nan 15