1874. Dienstag den 31. März. MN 39. * derne 1 l„ 9 * 187 8. * N 1 7 4 1809 8 4 2 En 10— 1 Wr. 3 Die Petitzeile 5 1 5 3 Erscheint jeden 1 17 wird mit 4 Kreuzern berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. 9„— 1 8 Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publiciren: 5 f 1. Nr. 17 sub 1. Bekanntmachung, betreffend die Außercourssezung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten auslän⸗ chen Goldmünzen.— sud 2. Bekannimachung, die Außercourssetzung der Kronentbaler, sowie von Münzen des Conventionesußes beiressend. 2 Friedberg am 28. Marz 1874. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 7 Trap p. 8 Betreffend: Die Außercourssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen. 2 1 5 3 r 1 0 Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgesetzes vom Guldenstücke ist während der Monate April, Mai und Juni d. Z: durch ln 9. Juli 1873(Reichsgesetzblatt Seite 233) hat der Bundesrath die nachstehende Großherzogliche Kassen zu bewirken: 2 zachstehenden Bestimmungen getroffen: 1) die Großderzogliche Hauptstaatskasse und 5* Vom 1. April 1874 an gelten sämmtliche bis zum In— 2) die Großherzoglichen Obereinnehmehmerei-Kassen in Darmstadt, 5 kafttreten des Gesetzes, betr. die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom Gießen, Mainz und Worms. 4. December 1871(Reichsgesetzblatt Seite 404) geprägten Goldmünzen 2) Die Großherzoglichen Zehn- und Fünf-Guldenstücke werden zu der deutschen Bundesstaaten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel. dem zollen Nennwerthe in dem Falle angenommen, beziehungsweise um h. N. D Loeb. nn Srennb Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Einlösung be- gewechselt, wenn sie vollwichtig oder nur durch den gewöhnlichen Umlauf auftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Goldmünzen in Zahlung zu nehmen.] im Gewichte verringert sind und zum Mindesten folgendes Gewicht haben: Von demselben Zeitpunkte ab verlieren die landesgesetzlich den in— a) die Zebnguldenstücke 6,715 Gramm; ländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen die Eigen— b) die Fünfguldenstücke 3,380 Gramm. schaft als gesetzliches Zahlungsmittel. 3) Lediglich durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht veringerte Eine Einlösung derselben findet nicht statt. Zehn- oder Fünf- Guldenstücke, deren Mindergewicht größer ist, als das §. 2. Die im Umlaufe befindlichen Landesgoldmünzen werden in vorstebend angegebene Minimalgewicht(Passirgewicht), werden nur nach den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den durch die Landes-] dem Werthe ihres Gehaltes an feinem Golde eingelöst; das Pfund Fein⸗ Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche] gold wird mit 1395 Reichsmark oder 813 fl. 45 kr. vergütet und die die Goldmünzen geprägt haben, bezw. in deren Gebiet dieselben gesetz:] Auszahlung der Vergütung für die abgelieferten Stücke erfolgt nach Fest⸗ liches Zahlungsmittel sind, nach dem in den§§. 3 und 4 festgesetzten östellung des Metallmerths Seitens der Münzverwaltung durch diejenige Fil d. Fertsch. ben N schinen Holla, gußstist 1 * nbeim. —— 18 num et (acht und 0 2 fr „ — diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen. Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung[ Einlösungskasse, zu welcher die Stücke eingeliefert sind. angenommen, als auch gegen Reichsgoldmünzen, bezw. Landessilbermünzen Der Zeitpunkt, von welchem ab die Beträge dieses Metallwerths umgewechselt. erhoben werden können, wird demnächst von der Großherzoglichen Haupt- Nach dem 30. Juni 1874 werden Landesgold münzen auch von staatskasse-Direction in der Darwstädter Zeitung bekannt gemacht werden. 4) Das nach F. 4 der obigen Bekanntmachung des Herrn Reichs- §. 3. Die Einlösung der nachstehend verzeichneten Goldmünzen kanzlers der Einlösungskasse bei Einlieferung der Goldmünzen in zwei erfolgt zu dem dabei vermerkten festen Werthverhältnisse: Exemplaren einzureichende Verzeichniß derselben ist nach folgendem Schema preußische Friedrichsd'or u 5 Thlr. 20 Sgr. anzufertigen: Verzeichni ß kurhessische Pistolen zu„„ 5% 209% der bei der. 2 Kasse zu württembergische, badische, Großherzoglich hessische Wenns,.. ÿm— Zehn- und Fünf⸗Guldenstücke zu.. 10 fl. bezw. 5 fl.— kr. 1874 eigelieferten Landesgoldmünzen, für welche der ven der Münzver⸗ württembergische Dukaten(Prägung seit 1840) zu. 5„ 45„ waltung festzusetzende Metallwerth vergütet wird. badische Dukaten(Prägung seit 1837, sogen. Rheingold- 4 5 8 5 e .. reren. 5— e 2.*** 6. badische 500-Kreuzerstücke jj 320% 4 2 Der in §. 4. Für ale* 9.3 nicht aufgeführten Goldmünzen deutscher Bezeichnung Saen Brutlo- die n 3 Bundesstaaten wird lediglich der Werth ihres Gebaltes au seinem Golde der W Gewicht bat an Fein⸗ N nit 1395 Mark oder 465 Thlr. für das Pfund Feingold vergütet. SJ anzenen Münzen cünz geld ergeden J S13 fl. 43 fl. Zu diesem Behuf ist der Kasse bei Einlieferung der Goldmünzen, nach Gattung. orten. Auel 1 5 deren Einlösung beabsichtigt wird, ein Verzeichniß derselben, in welchem Dec. 7 Dec. fl. kr. tie einzelnen Münzsorten nach Stückzahl, Gattung(Bild) und Jahres- 1.] Zehnguldensiücke 25 sahl summarisch aufzuführen sind, in zwei Exemplaren einzureichen, deten 2. Fünsguldenstüce— tines nach ersolgter Prüfung mit Empfangebescheinigung zurückgegeben Summe 73 wird und gegen dessen Vorzeigung und Rückgabe seiner Zeit, falle sich geschrieben: Drei u. Dreißig sonstige Anstände nicht ergeben haben, die Zahlung des von der Münz- Stück Goldmünzen. g verwaltung festgesetzten Metallwerthee erfolgt. Der Zeitpunkt, von den ten 1874. welchem ab vie Einlösungsbeträge erhoben werden können, wird von den(Name des Einzahler.) f Landesbehörden bekannt gemacht werden. 1 Von dem Einlieferer der Goldmünzen werden nur die Columnen 1, Auf Denkmünzen, Schaumünzen und ähnliche nicht ausschließlich zum 2 und 3 nach den darin angegebenen Beispielen ausgefüllt, wahrend die Umlauf bestimmte Münzstücke finden obige Bestimmungen keine Anwendung. Columnen 4, 5 und 6 in dem zweiten, von der Einlösungskasse der Münz- §. 5. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch(8. 2) verwaltung einzusendenden Exemplare von der Letzteren ausgefüllt werden. findet auf durchlöcherte und anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf im Bei demnächstiger Zahlung des für die eingelieferten Münzen fest⸗ Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. gesetzten Mekallwerthes wird der Betrag desselben von dem Empfänger In Betreff der Grenze der Gewichtsminderung, innerhalb deren die] in dem von ihm zurückzugebenden, mit Empfangabescheinigung der Ein- durch den Umlauf im Gewicht verringerten Goldmünzen der im F. 3 lösungekasse versehenen Exemplare des gedachten Verzeichnisses nach vor⸗ aufgeführten Prägungen als vollwichtig angenommen werden, verbleibt es heriger Ausfüllung der Columnen 4, 5 und 6 desselben Seitens der bei den hicröber getrossenen landesgesetzlichen Bestimmungen. In Er- ee quittirt. e mangelung derartiger Bestimmungen sollen Goldmünzen, deren Gewicht 1 Formulare zu dem oben vorges riebenen Verzeichuisse werden um nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter dem Normalgewicht zurück- auf Verlangen von den Einlösungskassen unentgeltlich verabfolgt. bleibt, als vollwichtig gelten. 6) Der Einlieferer bat für jede Münzsorte besondere Packete zu N ö a 5 1 5 Dig i i merken: die Ordnungsnummer des Ver— 1 der Gewichtsprüfung eine größere Differenz, so wird bilden, und auf denselben zu vermer d genu N e der— 47 8 430 Maggabe 45 Bestimmung im ersten zeichnisses, die Münzsorte und deren Stückzahl; auch sind die einzelnen . 1 li den 6. December 1873. Packete, welche nicht versiegelt sein dürfen, in einem Gesammtpacket ein— Absatze des F. 4 3 8 77 e zuliefern, auf welchem der Name des Einzahlers, der Einzahlungstag, die In Vertretung: Delbrück. Gesammt- Stückzahl der darin befindlichen Goldmünzen und die betreffende 2 1 8 henden, in dem Reichs- Gesetzblatt von 1873] Einlösungekasse angegeben ist.— Darmstadt u den 23. Marz 1874. Zur Ausführung der vorstehe 5 Reichs-& g 6. 1 Seite 375 publicitten Bekannmachung wird hiermit Folgendes bestimmt: roßherzogliches Niuistertum der Finanzen. 1) Die Einlösung der Großherzoglich Hessischen Zehn- und Fünf- Schleiermacher. Dahn. N ö g 0 1 ö 9 —.—— ͤ— —————— .— ee e n Betreffend: Die Außercourssetzung der Kronenthaler, Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873(Reichsgesetzblatt Seite 233) hat der Bundesrath die nachstehenden Bestimmungen getroffen: 8 §. 1. Vom 1. April 1874 an gelten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel: 5 1) die Kronenthaler deutschen, österreichischen oder brabanter Gepräges, 2) die im Zwanzigguldenfuß ausgeprägten ganzen, halben und viertel Conventions(Spezies)-Thaler deutschen Gepräges. 3 Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. §. 2. Die im Umlaufe befindlichen, im F. 1 bezeichneten Münzen werden in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den durch die Landes ⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt baben, bezw. in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in dem§. 3 fesigesctzten Werth- verhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung an— genommen, als auch gegen Reichs- bezw. Landesmünzen umgewechselt. Nach dem 30. Juni 1874 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zablung noch zur Umwechselung angenommen. §. 3. Die Einlösung der in§. 1 bezeichneten Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthverhältnisse: sowie von Münzen des Conventionsfußes. Bekanntmachung. Kronenthaler zu. 2 fl. 42 kr. bezw. 1 Thlr. 16¼æ Sgr. „**„„* J¼ Conventions(Spezies⸗) Tücher aa. V e ie re, ½ Conventionsthaler(Con- ventionsgulden) zu.„„2„„ 20½ J Conventionsthaler zu..—„ 36„„, 100 §. 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch(§. 2) findet auf durchlöcherte und anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin den 7. März 1874. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlösung bezw. Umwechselung der fraglichen Münzen, mit Ausnahme der durchlöcherten und anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerten, ingleichen auch verfälschten Münzstücke, zu den festgesetzten Werthverhältnissen bei der Grosherzoglichen Hauptstaatskasse, den Großherzoglichen Ober-Einnehmereien, den Groß— herzoglichen Rentämtern und den Großherzoglichen Districts⸗Einnehmereien innerhalb der Monate April, Mai und Juni l. J. stattfinden kann. Darmstadt den 23. März 1874. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Schleiermacher. Hahn Betreffend: Den Obstbaumwärtercursus. Friedberg am 28. März 1874. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Aus der in Nr. 37 des Kreisblattes enthaltenen daß nach Beschluß des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen in dem laufenden Jahre an hiesiger Ackerbauschule wieder ein Cursus zur Heranbildung von Baumwärtern abgehalten werden soll. Wenn der landwirthschaftliche Verein auch für diesen Unterrichtszweig nicht unbedeutende Geldmittel bewilligt, geltlich ertheilt werden kann, so sollte man glaube geeignete Persönlichkeiten in großer Zahl finden, die sich und weitere, ihr Fortkommen erleichternde, wissenschaftliche wie man erwartet hatte, die Zahl der Haben auch die climatischen Verhältnisse ein weit höherer Ertrag erzielt werden, erfreulich, so daß der Unterricht unent⸗ n, es würden sich, event. aus der Wetterau, wo die Obstbaumzucht in hohem Maße betrieben wird, Kenntnisse anzueignen bestreben würden. ch in der Obstbaumzucht, Obstbaumpflege, Baumschnitt, Obstbenutzung und Obstkunde auszubilden, Leider waren die seitherigen Erfahrungen nicht so Schüler war eine geringe im Verhältniß der für die Obstbaumzucht geeigneten Theile der Provinz. auf die Obst-Erndten elbstverständlich den wesentlichsten Einfluß, so würde doch in günstigen Jahren behandelte man die Obstbaumzucht und was damit in Verbindung steht, nach auf Wissenschaft und praktische Erfahrungen beruhenden Grundsätzen; diese kennen zu lernen, dafür ist der Obstbaumwärter-Cursus eingerichtet. Wir hoffen mit aller Zuversicht, wärter noch nicht befinden, des mit dem 13. April l. J. beginnenden Obstbaumwärter⸗C erforderlichen Mittel nicht besitzen, solche aus der Gemeinde ⸗Kasse die eben sich darbietende Gelegenheit benutzen und Sie dürfen es aber an Anregungen zum Besuch des Cursus nicht fehlen lassen. Bis zum 8. April laufenden Jabres erwarten wir IJ 8 0 a Obstbaumwärter-Cursus aus ihren Gemeinden erfolgt sind, oder weßhalb nicht. ob Anmeldungen zum Besuche des 0 daß die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, in welchen sich in irgend einer Anstalt gebildete Obstbaum⸗ Leute, die Lust und Liebe an der Obstbaumzucht haben, zum Besuch ursus veranlaßten und denjenigen, welche die zur Bestreitung ihres Aufenthaltes in Friedberg bewilligen; hiermit fördern Sie die Interessen Ihrer Gemeinde auf das Beste. hren Bericht, was der Gemeinderath in fraglicher Beziehung gethan und beschlossen hat, Trapp. Deutsches Reich. Darmstadt. In der Sitzung des Finanz- Ausschusses vom 24. d. M., der ersten, welche seit vielen Wochen abgehalten wurde, gelangte der Bericht des Abg. Königer über die fixen Etats zur Verlesung und Annahme. Nach den Vorschlägen des Ausschusses sollen demnächst alle Beamten ⸗ Kategorien in sieben Klassen eingetheilt werden, welche wieder nach den Besoldungsver-⸗ hältnissen in je drei Unterabtheilungen zerfallen. l 1 nach unerheblicher Discussion unverändert, sodann Berlin, 27. März. Der Reichstag setzte die zweite Lesung des Antrages Völk-Hinschius, betreffend die Einführung der Civil-Ehe im Reichs- gebiete, fort. Gegenüber Windtborst, welcher wünscht, daß die Bundes Commissäre, und zwar namentlich der Bevollmächtigte für Bayern, sich an der Debatte betheiligen mögen, erklärt der bayrische Justizminister Dr. Fäustle: Das vor— liegende, nicht von den Bundes Regierungen, sondern aus der Mitte des Hauses hervorgegangene Gesetz greife so tief in das bestehende Recht der Verwaltung Bayerns ein, daß er sich für seine Herson nicht berechtigt halte, Namens seiner Re⸗ gierung zu sprechen, welche, wenn das Gesetz aus dem Hause hervorgehe, dazu Stellung nehmen werde. Er(Redner) stelle die Frage der deutschen Reichs⸗Einheit höher, als ein Specialgesetz, doch müsse man mit solchen beginnen, wo ein Bedürf; niß es erfordere. Wo solches feststehe, werden die Landes- Vertretungen sicher ebenso die Hand dazu bieten, wie die preußische es that. Die übrigen Paragraphen des Civilehe-Gesetzes werden nach mehrstündiger Debatte, vom Centrum leb haft bekämpft, unveräadert angenommen. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Ergänzung des Miltärpensions-Gesetzes, die nach den Anträgen der Commission angenommen wird.— 28. März. Ein Antrag von Hassel— mann, das gegen den Abg. Hasenclever anhängig gemachte Strasverfahten während der Dauer der Session zu sistiren, wird ohne Debatte angenommen, desgleichen in dritter Lesung der Gesetzentwurf über die Ergänzung des Militär-Pensions⸗Gesetzes nach den Beschlüssen der zweiten Lesung, nachdem der Präsident des Reichskanzleramts erklärt hat, daß der Bundesrath diesen Beschlüssen vorautzsicht⸗ lich zustimmen werde. Bei der darauffolgenden dritten Lesung des Civilehegesetzes wird§. 1 mit 180 gegen 81 Stimmen, die übrigen Paragraphen das ganze Gesetz angenommen. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Aus- gabe von Reichskassenscheinen. Nach zweistündiger Debatte über§. 1 vertagt sich das Haus. Die nächste Sitzung findet am 9. April statt. — Die„Berliner Börsenzeitung“ hört be— stimmt, die Kündigung der gesammten 4 ½proe. Staatsanleihe von 1856 sei fest beschlossen und stehe die bezügliche Publikation in nächster Zeit bevor. — Der einzige Artikel des vom Bundesrath beschlossenen Gesetzentwurfs über die Behandlung der österreichischen Vereinsthaler bestimmt, daß die in Oesterreich bis Ende 1867 geprägten Vereins- thaler und Vereins-Doppelthaler unter Berechnung des Thalers zu drei Mark an Stelle der Reichs- münzen bis zur Außer- Courssetzung bei allen Zahlungen anzunehmen sind. Ausland. Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. März. Abgeordnetenhaus. Eine Anzahl Deputirte bean- tragte, die Regierung zur Vorlage eines Gesetz— eutwurfs betreffs Ausschließung der Jesuiten und der denselben affiliirten Orden aus Oesterreich aufzufordern. Schweiz. Lausanne, 28. März. Der Große Rath von Waadtland hat gestern den Entwurf der Buudesverfassungs-Revision ange- nommen und mit 122 gegen 77 Stimmen dessen Empfehlung an das Volk beschlossen. Holland. Amsterdam. aus Atschin vom 24. d. meldet, daß der Häupt⸗ ling Gighen die holländische Ober-Hoheit aner kannt habe, andere Häuptlinge würden nachfolgen. Belgien. Brüssel, 27. März. Das 9 9 ö ö 9 g ö ö f Farin bel chnet, Grieche hiniserun — Verste us Dunes blen in biet 0 sch meistbleten“ I lupferer Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule dahier werden Sie entnommen haben, Ein Telegramm „Echo du Parlement“ meldet: Herr v. Balan, Gesandter des deutschen Reiches in Brüssel, ist in der Nacht plötzlich gestorben. Er hatte den Abend mit einigen Freunden zugebracht und sich niemals besser befunden. Spanien. 5 Uhr 50 Minuten Abends. Republik bleiben im Vorrücken. Die Truppen der Pedro Albato zu liegt, mit dem Bajonnet ge⸗ nommen. Die Feuersbrünste in Pedro Albato sind gelöscht. auf dem rechten Flügel hart bedrängt. — 27. März. schalls Serrano von gestern Abend 7½ Uhr Ein Telegramm des Mar⸗ Der Feind ist in seiner Position meldet: Ich verzichte vorläufig darauf, San Pedro Albato zu nehmen, bis mein rechter Flügel eine f begonnene Bewegung ausgeführt hat, und da der Feind bedeutende Streitkräfte in den Laufgräben vor Albato concentrirt hat. Das Centrum der Armee hält alle eroberten Positionen fest. Die Verluste des heutigen Tages betragen 12 Todte und 175 Verwundete. — 27. März. Das Feuer hat um 5 Uhr früh wieder begonnen. Die telegraphische Ver⸗ bindung zwischen Santona und Santander ist ab- geschnitten, wird indeß sofort wiederhergestellt. Die Unterbrechung zwischen Santona und Lorede dauert fort. — 28. März. meldet man aus Saint Jean de Luz: Die Flotte bombardirt die Mündungen des Nervion und Der„Indépendance belge“ 1 schrank, 1 T Friedbert April wn erg und Oro Buchen Gichen Aspen Nadelholz dwie 706 N 56 Eichen messer 52 Kiefer messer 300 Buchen bende Kiefer cht vorgezeig Das Bren isten Tage, ur Versteigern Die Zusan Uhr im Klo kser⸗Müßhle ff Ortenber W % Die Hel 9 Mebmigt. Somorrostro, 26. März, Die bat u bel Großber a I Enpfang d, Sie haben das ng! Dorf Pucheta und ein Haus, welches weiter gegen 1 Ae Uederr 1. Arn tut Verstenger, tend 11 Somorrostro. General Loma hat Mittwoch das Dorf Las Carreras genommen. Sy. Durango, 27. März. Von hier wird von „ estern gemeldet, daß daselbst carlistische Nach- „lichten eingelangt seien, nach welchen Serrano bei a tinem Angriff auf die Höhen von Somorrostro n„in 25. auf der ganzen Linie mit großen Ver— unn„en zurückgeschlagen wäre. Die Carlisten, eine — 5 3 Ausschiffung von Reglexrungstruppen befücchtend, n— e Unlet bewachen sorgfältig die Küste. nnn Barcelona, 27. März. General Degor nach Mataro abgegangen, um dem Carlisten- führer Saballs den Weg zu verlegen. General 5 Bedoya inspicirte in Lerida 8000 Mann für a Fatalonien bestimmte Verstärkungstruppen. Die Farlisten halten Taragona blokirt. Die Eisen⸗ sahnverbindung mit Letzterem ist abgeschnitten. Griechenland. Arben, 28. März. Das Ninisterjum Bulgaris hat die Majorität verloren! und in Folge dessen seine Demission gegeben, welche angenommen ist. Aus Stadt und Land. Friedberg, 30. März. Gestern Abend stellte sich ein junger Bursche auf einen Wagentritt eines nach Frank⸗ furt abgehenden Güterzuges und fuhr bis nach Fauerbach mit. Dort sprang er ab und verletzte sich dabei den Fuß derart, daß dieser in einer unförmlichen Masse am Beine bing. Heute früb mußte der Fuß amputirt werden. Allerlei. Laibach, 24. März. Am 21. wurde ein starkes Erdbeben mit Getöse in St. Peter, einer Südbahnstation, und in Dornegg bei Illyrisch-Feistritzum 8 Uhr früh in der Richtung von Süd nach Nord verspürt. Nachmittags um 2 Uhr erfolgte ein zweiter schwächerer Stoß. Handel und Verkehr. Grünberg, 28. März. Die Preise auf unserem 45 kr.; Korn(90 Kilo) 13 fl. 13 kr.; Gersie(80 Kilo) 10 fl. 32 kr.; Hafer(60 Kilo) 6 fl. 17 kr. Moliet (90 Kilo) 11 fl. 30 kr.; Erbsen(110 Kile) 12 fl. 12 fr.; Wicken(100 Kilo) 9 fl. 50 kr.; Samen(90 Kilo) 13 fl. 54 kr.; Kartoffeln(100 Kilo) 3 fl. 15 kr. Frankfurt, 28. März. Der heutige Heu⸗ und Strohmark war gut befahren. Heu kostete per Ctr. 1 fl. 35 kr. bis 2 fl. 20 kr., Stroh per Centner 1 fl. 45 kr. bis 1 fl. 55 kr., Butter 1. Qualität 46 bis 48 kr., 2. Qualität 44 bis 46 kr., Eier das Hundert 3 fl. 12 kr. Mainz, 28. März. Productenmarkt. Waizen fest, per März 16 fl. 25 kr., per Mai 16 fl. 10 kr., per Juli 15 fl. 40 kr. Roggen ruhiger, per März 12 fl. 10 kr., per Mai 11 fl. 52 kr., per Juli 11 fl. 15 ke. Hafer per März höber per März 11 fl. 15 ke., per Mai II fl. 3 kr., per Juli 11 fl. 6 kr. Rüböl unver., per Mai 18 fl. 5 kc., per Oci. 19 fl. 18 ke. Darmstadt, 28. März. In der heutigen General⸗ versammlung wurde die Dividende der Darmstädter Zettel⸗ bank auf 7¾0 pCt., diejenige der Bank für Handel und Industrie über die 4 pCt. Zinsen hinaus auf 6 PCt., heutigen Fruchtmarkte betragen: Waizen(100 Kilo) 16 fl. sonach ins Gesammt auf 10 pCt. fesigestellt. nnthnenig oi n And oi Versteigerungs-Anzeige. s Dienstag den 31. März l. J., Vormittags 11 Uhr, 2 sollen in biesigem Rathhause folgende Gegenstände öffent— lich meistbietend versteigert werden: bahn 1 kupferner Waschkessel, 1 Kleiderschrank, 1 Küchen N 1890 f schrank, 1 Tisch, 6 Stühle, 1 Wanduhr. 8 Friedberg den 23. März 1874. 2 Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Foucar. e ol; Persteigerung Went em, in der Oberförsterei Ortenberg. * brtrerben dirt 9 86 Mittwoch den 8 und Donnerstag den lad gterbilden d April wird aus den Distrikten Klosterwald, Bieber⸗ * 1 berg und Groß Treuersch versteigert: * 1 ö Scheit. Prügel. Stock. Neis g rem Raummeter. 1 Jah Buchen 129 140 214 512 z hig; Eichen— 64 30 122 * mig xapen— 57* 70 Nadelholz 14 12 6 32 Wien Otten, pwie 706 Raummeter Buchen⸗Stammreiser.— Ferner: 1 Stu 56 Eichen⸗Stämme von 21— 60 Centimeter Durch— e messer und 5—18 Meter Länge, 114 52 Kiefern⸗Stämme von 18— 38 Centimeter Durch— * 4 bet Fun messer und 9—22 Meter Länge, 300 Buchen Stangen von 5 Centimeter Durchmesser und 1,6 Meter Länge 2 4 Das im Distrikte Groß⸗Treuersch an der Chaussee 71 gende Kiefern- Brennholz wird bei der Versteigerung — t vorgezeigt. 3 7 Senn n Das Brennholz und Buchen⸗Stangenholz kommt am 77 usten Tage, sämmtliches Stammholz am zweiten Tage 7 er Versteigerung. 4 N. e en g Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen Vormittags „ e ü g br im Klosterwald am Ausgang des nach der Sel⸗ urser⸗Mühle führenden Wegs. Ortenberg am 20. März 1874. Großherzogliche Oberföcsterei Ortenberg. D Bekanntmachung. d Ae f 5 n 10 5 Die Holzversteigerung vom W. und 26. März ist * 1 enehmigt. f f Die Abfuhrscheine können von Freitag dem 10. April di i bei Großherzoglichem Rentamt Nidda zu Bingenheim 45. 2 mpfan enommen werden du Tn* 1 S des Holzes findet Montag den En dae!. April statt und ist hierzu Zusammenkunft wie bei en an er Versteigerung. a 0 * l Ortenberg am 28. März 1874. 9 1b Großherzogliche Oberförsterel Ortenberg. 6 3 0 rer U 4 penn Arbeits- Versteigerung. * Ne 5; Donnerstag den 2 April, Mittags 12 Uhr, 5 7 2* Ader Rosenbecker schen Wirthschaft zu Steinfurth n t— b ncchstehende Arbeiten und Lieferungen elner öffentlichen e da Frslelgerung ausgesetzt werden N ee,) Maurerarbest, nach dem Kostenüberschlag für 40 fl een e, 2 Steinhauerarbelt 40 W* J) Schreinerarbelt 17* „ e 4) Eisenlieferung(Säulen) 189 5 ne, 5) Schlosserarbeit 50„ d* 6) Weißbinderarbeit 676„ n ee Ferner kommt zur Verstelgerung: 10 4. 8 De Herstellunz von Pflasterarbeit für 105 . Brechen von Pflastersteinen 78 2 4 Unfahren der Pflastersteine.— , e Piefern von Pflastersand b 1e Brechen von Steinen zum Eindecken auf den— h Vieinalweg 92 * 1 Unfahren dieser Steine 93 1 10 lan Anfahren der Steine und Messen von Sand 20— 1 75 Herschlagen von Steinen, 105 5 Wambach am 28. März 1874. Schneider, 17 e ee a Bezirks ⸗Bauausseher. Vorschuß-& Credit herein zu Friedberg. (Eingetragene Genossenschaft.) Mit Genehmigung des Ausschusses zeigen wir an, daß wir vom 1. April l. J. an, Kapitalien bis auf Wiederruf, annehmen. Friedberg, 30. März 1874. 997 nur noch zu 3 Prozent verziuslich Der Vorstand: Fr. Hecht. Ermus. Holzversteigerung in dem Domanialwald der Ober⸗ försterei Eichelsdorf. 1003 Mittwoch den 8. April werden im Distrikt Altenberg, Abtheilung 8, nachstehende Holzsortimente versteigert: 4. Breunholz. Holzart. Scheitholz. Prügelholz. Stockholz. Reisholz. Raummeter. Stammreiser. Buchen 10 53½ 87. 1408 Eichen— 11— 252 Aspen— 1— 6 Nadelholz— 6 B. Bau- c. Holz. 7 Eichen⸗Staͤmme von 16—40 Centimeter Durchmesser und 4—7 Meter Länge, mit 1,81 Festmeter, 1 Eichen-Stange mit 0,08 Festmeter. Die Versteigerung beginnt Morgens präcis 9 Uhr. Zusammenkunft bei Holznummer 1. Eichelsdorf, 24. März 1874 Großherzogliche Oberförsterei Eichelsdorf. er. Holz⸗Versteigerung. 984 Dienstag den 7. April l. J., Vormittags um 9 Uhr anfangend, werden in biesigem Gemeindewald, Distrikt Oberberg, nachstehende Holzsortimente versteigert: 1 6 Raummeter Buchen-Prügelholz, 2 8 7 Nadel⸗ 5 3 8 1 Buchen⸗Stockholz, 4) 683 Nadel⸗ 5 5) 2300 Stuck Buchen⸗Wellen, 6 9„ Eichen Werkholz⸗Stämmchen, 7) 150„ Fichten-Kiefern Baustämme von 10—18 Meter, 70 98 Festmeter, 8) 172„ Fichten⸗Kiefern⸗Stangenholz zu Leiter— bäumen und Sparren geeignet. Gegen Bürgschaft wird das Holz bis Martinitag d. J. geborgt. Fauerbach v. d. H. den 26. Marz 1874. Großherzogliche Bürgermelsterel Fauerbach v. d. H. Philipps. Hofraithe⸗Versteigerung. 1013 Montag den 18. Mai l. J., Vormittags 11 Uhr, soll in hiesigem Rathhause dle nachbeschriebene Hofraithe des hiesigen Bürgers Konrad Wörner öffentlich meist— bietend versteigert werden: Gemarkung Friedberg. Flur. Nr. Klftr. 2. 679,7. 65¼10. Hofraithe in der Stadt, 2. 68¼3. 1110. Hofraithe daselbst, 2. 6890,77. 7½. Grabgarten daselbst. Friedberg den 30 März 1874. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Fou ea r. Bekanntmachung. 1016 Die am 26. Marz 1874 in dem Gemeindewald zu Assenheim abgehaltene Holzversteigerung ist genehmigt. Erster Abfahrtag Donnerstag den 2. April 1874. Assenheim den 29. Marz 1874. Großherzogliche Bürgermelsteret Assenheim. W„„ ——* 7 5* Holzversteigerung im Fürstl. Schutzbezirk Heerngarten bei Villingen. 1012 Dienstag den 7. k. M, Morgens 10 Uhr, sollen im obigen Schutzbezirk 32 Raummeter Eichen⸗, Buchen⸗ und gemischtes Scheitholz und 2 Raummeter Nutzholz, 236 Raummeter Eichen⸗, Buchen⸗ und gemischtes Prügelholz, 77½% Raummeter Eichen ⸗, Stockholz, Raummeter Eichen⸗, Buchen⸗ Reiser oͤffentlich verkauft werden. Hungen den 30. März 1874 Fürstliches Rentamt: De mme. Ein oder zwei junge Leute, 1005 welche Lust haben Steingraveur zu werd en können sich melden, bei F. Foegen. Bad⸗Nauheim. Kenntnisse im Zeichnen sind erwünscht. 1008 Frühe 7— amerikanische Rosenkartoffeln verkauft bei Abnahme von mindestens 10 Pfund per Pfund zu 3 Kreuzer. Fauerbach b. Fr. Buchen- und gemischtes 1250 und gemischte Söllner. Wohnungsveränderung. 1009 Ich habe meine seitherige Wohnung im Schäfer— schen Hause verlassen und wohne jetzt im Hause des Herrn Hofdachdecker H Betz(Haus Nr. 4) Meine Koblenlager-Plätze bleiben unverändert an der Eisenbahn und leidet somit mein Geschäft durch diesen Wohnungswechsel keinerlei Unterbrechung E. Freundlieb. Repskuchen, Kleien, Schaalen 733 in bester Qualitat bei M. D. Loeb. 2 1 5 Weiche die Nealschule besuchen Zwei Schüler, können gute Pension finden Näheres bel Reallehrer Dr. Ebner, Usagasse 279. 9586 Brodpreise vom 1. bis 18. April. Nach eigener Angabe der Bäcker. Für Friedberg und Bad-Nauheim unverändert. Für Butz bach: Erste Sorte 2 Kilo 21 kr. Zweite Sorte 2 Kilo 18 kr 7 1„ 10½„„„ 1 95 4 71 5, 2„ Fleisch ꝛc Preise vom 1. bis. 18. April. Nach eigener Angabe der Meßzger. Für Friedberg, Bad- Nauheim u. Butzbach unverändert. rr e 1000 Musikverein. i i 5 Ühr, in der Kirchen Concert am Charfreitag den 3. April, Nachmittags a e gefälliger Mitwirkung der Fräulein Amalie Amend(Alt) aus Darmstadt und der durch Homburger und Nauheimer Künstler verstärkten Dilettanten Kapelle. Programm. i ädig“, Arie für Baß Mendelssohn.“ e.„Der Horde gleich“, Chor. 3„Henlibster Zela“, Ghorel l J. S. Bach. f.„Die Schmach bricht ihm sein Herz“, 3)„Jerusalem“, Arie für Sopran Mendelssohn. Reeitativ für Sopran. J) Bruchstücke aus dem„Messias“. Händel..„Schau hin und sieh, wer kennt solche Qualen“, Arie für Sopran a.„Siehe das ist Gottes Lamm“, Chor. h.„Er ist dahin“, Reeitativ für Sopran. ähet“, Arie für Alt. f 8 5. 3 Wa Bst 5)„Siehe wir preisen selig“, Chor. Mendelssohn. bor 6)„Es ist vollbracht“, Arie für Alt und r i und d wir ge⸗ obligates Cello. a 7 F er e i 7)„Wenn ich einmal soll scheiden“. J. S. Bach. Zur Deckung der Kosten werden am Eingang der Kirche beliebige Beiträge in Empfang genommen. Bad⸗Nauheim.— Neues Kurhaus. Von Samstag den 5. April an sind die Restaurations-Localitäten wieder geöffnet. P. Kröll. 998 1015 Das Ueueste in 8 7 2 7 1 Kappen, Seide Filz- und Stoffhüten empfiehlt in schöner Auswahl und zu reellen Preisen Friedberg. J. Koob, G. A. Velte Nachfolger. r Aufbewahrung der Pelze unter Garantie. Vorschuß-& Credit-Verein zu Friedberg. (Eingetragene Genossenschaft.) Durch Beschluß der General-Versammlung vom 28. l. M. ist die Dividende pro 1873 auf 10 Prozent festgesetzt: Dieselbe kann nach§. 74 und 75 der Statuten: §. 74. Der Reingewinn wird an die Mitglieder nach Höhe der von jedem auf seinen Geschäfts- antheil gemachten Einzahlungen und zugeschriebenen Gewinnantheile am Jahrcesschluß als Dividende gewährt, ausgezahlt oder dem Geschäftsantheile, bis derselbe die Höhe von 70 Gulden erreicht hat, zugeschrieben. §. 75. Bei dieser Berechnung wird der Geschäftsantheil bei jedem Einzelnen nur insoweit berücksichtigt, als er volle Gulden beträgt und nicht erst während des Rechnungsjahres, um dessen Gewinnüberschüsse es sich handelt, entstanden ist; so daß also die während tines Jahres auf die Geschäftsantheile geleisteten Zahlungen erst bei Berechnung der Dividende des nächstfolgenden Jahres mit in Ansatz kommen, vom 1. April l. J. an an unserer Kasse gegen Vorzeigung der Contobücher in Empfang genommen werden. Friedberg, 30. März 1874. Der Vorstand: Fr. Hecht. Ermus. 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Schäfer in Reichelsheim durch n Schwe seine große Aufmerksamkeit und Fleiß gelungen, dasselbe* wieder vollkommen herzustellen. Indem ich dieses zur. Unt öffentlichen Kenntniß bringe, sage ich zugleich dem Herrn r Vorsscgl Dr. Schäfer hiermit meinen verbindlichsten Dank. de Bestimm: Dorn-Assenheim den 26. März 1874. auf 1 a e Wilh. Anton Rack. Mig 992 Ein Paar gelernte zweijährige 1 5 N Zug ⸗ Stiere It hat zu verkaufen 8 0 Heinrich Hahn Wittwe 9 2 in Bönstadt. Albisondere N Deutschen und Luzerner Kleesamen (Prima⸗Qualität) billigst bei a 5 Georg Groß. eee eee Dauk tales, anksagung. dennen, 999 Allen, welche unsere innigstgeliebte Gattin, Muttet ume Hessen Schwester und Tante 4 Arlt anbe Kath. Backes, geb. Meister, 1 zur letzten Ruhestaͤtte geleitet, sagen wir unsern innigsten Dank. Friedberg. Die trauernden Hinterbliebenen. ..... ̃. ————————8' Istaclitischer Gottesdienst in Friedberg. Bengt! Osterfest: Mittwoch Abend 6 Uhr. 15 Donnerstag Morgen 8 Uhr. Verantw. Red.: Carl Bindernagel. 9 Na noch Druck und Verlag von Carl Bindernagel. eie. 1 11