50 9 5 N 1 aneh N 1 571 nn rg. 1114 W pes* 5 70 U 3 Berni, 1 It N Oberh deruagel r stoffe, * H. 6 400 —— rildderg Din kat „ Tennneln, * * — * rie Besitzer von Bäumen an den genannten 1874. Donnerstag den 17. Dezember. M 149. Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. essischer Anzeiger. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Gebühren der Orts, und Polizeidiener resp. Ausscheller bei Bekanntmachungen in herrschaftlichen, Gemeinde- und Privat- Angelegenheiten. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Friedberg den 12. December 1874. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Bezugnehmend auf unser Ausschreiben vom 27. Juli 1863,(Amtsblatt Rr. 3), vom 27. Juni 1866(Amtsblatt Nr. 2) und vom 14. Juli 1868(Intelligenzblatt Nr. 84) benachrichtigen wir Sie, daß Großherzogliches Ministerium des Innern nach Ausschreiben vom 3. December ö laufenden Jahres zu Nr. M. d. J. 14173 die rubr. Gebührensätze aus einer Revision unterworfen und in Uebereinstimmung mit Großherzoglichem Ministerium der Finanzen neu festgestellt bat. Veranlassung der mit 1. Januar 1875 in Kraft tretenden Markrechnung Indem wir Ihnen nachstehend den neuen Gebühren-Tartf, welcher mit dem 1. Januar 1875 in Kraft zu treten hat, zur Nachricht mit— theilen, erklären wir hierbei in Folge einer von Großherzoglichem Ministerium des Innern nach allegirtem hohen Ausschreiben erhaltenen Ermächtigung, die angegebenen Tarifsätze auch für dit im Interesse anderer Gemeinden und von Privaten erfolgenden Bekanntmachungen, Aus rufungen c. für anwendbar und laden Sie ein, die dabei interessirten Bediensteten danach zu bedeuten und eine geeignete Publication in der Gemeinde eintreten Gebühren ⸗Tarif der Orts- und Polizeidiener, sowie der Ausscheller bei Bekanntmachungen und Versteigerungen in herrschaftlichen Angelegenheiten. zu lassen. Die Orte und Polizeidiener, sowie die Ausscheller haben künftig In herrschaftlichen Angelegenheiten als Gebühr zu beziehen: J. Für Bekanntmachungen durch die Schelle: 1) in den Städten Darmstadt und Mainz 2 Mark; 2) in den Städten Gießen, Offenbach und Worms 1 Mark 50 Pf.; 3) in den Gemeinden über 5000 Seelen 1 Mark; 4) in den Gemeinden über 1000 wis 5000 Seelen 65 Pf.; 5) in den Gemeinden über 500 bis 1000 Serlen 50 Pf.; 6) in den Gemeinden bis 500 Seelen in Rheinbessen 50 Pf.; 7) in den Gemeinden bis 500 Seelen in Starkenburg und Ob erhessen 35 Pf. Findet sich in einer und derselben Bekanntmachung die Ankündigung werschiedener Versteigerungen ꝛc. sormell vereinigt, so ist dafür nur der einfache(einmalige) Gebührenbezug statthaft; soll dagegen eine und die- sselbe Bekanntmachung mehrmals bei der Schelle puhlicirt werden, so kann iebensooft die Gebühr beansprucht werden. Ul. Für das Ausschellen zum Zeichen des Beginns einer Versteigerung— wenn dies ausdrücklich verlangt wird— jedoch ohne Verkündigung: 1) in den Gemeinden über 5000 Seelen 65 Pf.; 2) in den G: meinden über 1000 bis 5000 Seelen 50 Pf.; 3) in den Gemeinden über 500 bis 1000 Seclen 35 Pf.; 4) in den Gemeinden bis 500 Ter a p p. Seelen in Rheinhessen 35 Pf.; 5) in den Gemeinden bis 500 Seelen in Starkenburg und Oberhessen 20 Pf. III. Für das Läuten mit der Thurmglocke zum Zeichen des Beginns einer Versteigerung: wo dies bisher üblich war und auch fernerhin verlangt wird 20 Pf. IV. Für das Ausrufen bei Versteigerung, wobei jedoch(da es den fiscalischen Beamten unbenommen ist, sich die Personen zum Ausrufen der Gebote nach ihrem Ermessen auszuwählen) die Orts- und Polizeidiener kein Recht darauf haben, zum Ausrufen verwendet zu werden: 1) in Gemeinden über 5000 Seelen a) in Starkenburg und Ober— hessen für die erste Stunde des Ausrufens 65 Pf., für jede weitere Stunde des Ausrufens 50 Pf., das Maximum für einen Tag darf jedoch nicht übersteigen 3 Mark; b) in Rhbeinbessen wenn das Aus rufen 3 Stundeu oder kürzer dauert 1 Mark 50 Pf., wenn das Auerufen länger als 3 Stunden dauert 3 Mark. 2) in Gemeinden bis zu 5000 Seelen 0 a) in Starkenburg und Oberhessen für die erste Stunde des Ausrusens 50 Pf., für jede weitere Stunde des Ausrufens 40 Pf., das Maximum für einen Tag darf jedoch nicht übersteigen 2 Mark 40 Pf., b) in Rhein- hessen wenn das Ausrufen 3 Stunden oder küczer dauert 1 Mark 20 Pf., wenn das Ausrufen länger als 3 Stunden dauert 2 Mark 40 Pf. 8 Darmstadt am 1. Januar 1875. Betreffend: Die Baumpflanzungen an den Staats- und Vicinalstraßen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Friedberg am 14. December 1874. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nach unserer Wahrnehmung, wie auch nach anderweitig erhaltenen Mittheilungen hängen vielfach an den Staats- und Vieinal- Straßen wird. Da doch jetzt die entfernen. Anfangs hiernach Strafantrag gestellt werden kann. tie Aeste der Baumpflanzungen in einer Tiefe herab, daß der freie Verkehr auf den, Banketen und der Fahrbahn in äußerst lästiger Weise gehindert Zeit herangekommen ist, in welcher die Obstbäume gereinigt und ausgeputzt werden können und sollen, so wollen Sie Straßen dorch eine zu erlassende Bekanntmachung einladen, hierbei bis spätestens Ende December laufenden 1 Jahrte bei Vermtidung gerichtlicher Bestrasung die die Bankette und Fahrbahn überragenden Baum-Aeste bis zu einer Höhe von mindestens 2,5 M. 1 110 Fuß bess.) 5 1875 werden Sie Bericht erstatten, welche Baumbesitzer Ihrer Aufforderung etwa nicht entsprochen haben sollten, damit — rn Betteffend: Das Landgestüt, insbesendere die Bedeckung der Stuteu durch die Landgestütsbeschäler für 1875. Friedberg am 12. December 1875. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizeicommissär in Wickstadt. Sie werden binnen 8 Tagen Ihren Bedarf an Bedeckscheinen ein- Berichten. Bei dieser Veranlassung weisen wir Sie zur pünktlichen Befolgung i 5 ˖ Amisblättern zer in dem Regie rungeblatt Nr. 54 von 1836 und in den f 2 dumeligen Gloßherzeglichen Ministeriums des Innern und der Justiz Nr. 75 von 1836 und Nr. 52 von 1837 erlassenen Vorschriften bezüglich ver Einführung eines Sprunggeldes und Sicherung der Erhebung des- selben hiermit an, damit nicht, wie schon so oft gelegenlich der Prüfung der jährlichen Verzeichnisse über dae zu erhebende Sprunggeld erinnert werden mußte, diese Verzeichnisse wieder in vorschriftswidrigem Zustande vorgelegt werden. Namentlich mußte bei Gelegenheit dieser Revision mehrfach gerügt werden, daß die Verzeichnisse nicht deutlich geschrieben, e Scheine hierin nicht eingetragen, dieselben mit Datum und Namensunterschrift nicht versehen worden seien ze. Tr p p. Hettresfend: Die Nückerflattung von Porteau Angelegenbeiten. an die olagen für diensiliche Sendungen in rein staatlichen Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg katholischen Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Sie wollen bis zum 10, kommenden Monats Verzeichnisse über in obigem Betreffe gemachte Portoauslagen, oder gemacht worden sind, anher einsenden. Friedberg am 14. December 1874. Bericht, daß solche nich Trapp. An die Herren Bürgermeister des Kreises Friedberg. Mein Ersuchen vom 27. vorigen Monats, in Nr. 142 des Kreisblattes, bringe ich dringend bei Ihnen in Erinnerung. Friedberg am 14. December 1874. Der Director des land ite Bezirks Vereins Friedberg: ra p p. Bekanntmachung. Betreffend: Die Auswanderung nach Brasilien.„ Wir bringen nachstehende, der in Bremen erscheinenden„Dentschen Es ist bekannt, daß ganz besonders der nördliche Theil von Brasilien Auswanderer ⸗ Zeitung“ entnommene Warnung mit dem Anfügen, daß[wegen seines tropischen Klimas für eine deutsche Colonisation durchaus keinem der im Großherzogthum zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Aus- ungeeignet ist, wie vielfache Erfahrungen beweisen und wie es noch im wanderungs- Agenten die Vermittlung des Transports von Auswanderern vorigen Jahre durch das gänzliche Sch'itern der in der Provinz Bahia nach Brasilien gestattet ist: in Angriff genommenen Colonisationsunternehmungen Moniz und Theodoro „In dem amtlichen Organ der Brasilianischen Regierung findet sich von Neuem bestätigt ist. Der größte Theil der dorthin eingeführten unter dem 7. Mai d. J. ein Decret publicirt, welches wiederum eine deutschen Colonisten hat, nachdem ein bedeutender Procentsatz durch Krank⸗ Concessionsertheilung zu einem Colonisationsunternehmen enthält. Inhalts heiten auf den Colonien zu Grunde gegangen, vor Kurzem im äußersten derselben ist der Unternehmer Bento Joss de Costa verpflichtet, gegen die[Elend nack Deutschland zurückgeschafft werden müssen. Verheißung einer Regierungs- Subvention innerbalb eines Zeitraums von Da anzunehmen ist, daß der jetzige Unternehmer sein Hauptaugenmerk 5 Jabren(für sich allein oder mittelst einer von ihm binnen Jahresfrist wiederum auf Deutschland gerichtet haben wird, so halten wir es für an⸗ zu gründenden Gesellschast) bis zu 15,000 landbauende oder auf dem gezeigt, schon jetzt und im Voraus eine nachdrückliche Warnung zu erlassen“. Lande arbeitende Einwanderer aus Europa(und zwar wenigstens 1000 Friedberg am 15. Dezember 1874. im ersten Jahr) in die nordbrasilianischen Provinzen Alagoas und Pernam- Großberzogliches Kreisamt Friedberg. buco einzuführen und dieselben„als Tagelöhner oder als Theilnehmer nach Ter a p p. dem Parceria-Spstem oder als kleine Grundeigenthümer“ anzustedeln. Gesetz, die Einführung der Reichsmarkrechnung im Großherzogthum betreffend. gu D WJ III. son Gottes Gnaden Großherzog von Hessen T gesetzes vom 30. November 1873 ausgedrückten Geldsätze, sowie auf und bei Rhein ꝛc. ic. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Geldbeträge von 3 Kreuzer und weniger, findet die vorstehende Beflim⸗ Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: mung keine Anwendung. 4 Einziger Artikel. Bei der Umrechnung, die zufolge Einführung der Unkundlich Unserer eigenhäudigen Unterschrift und beigedrückten ö Reiche markrechnung mit den gesetzlich festgestellten Geldsätzen nach dem Großherzoglichen Siegels. Reichsmünzgesetz vorzunehmen ist, können Pfennigbeträge, welche nicht Darmstant den 25. November 1874. Vielfache der Zahl zehn sind, bis höchstens zu dem nächst höheren Viel⸗(L. S.) LU D W JG. fachen von zehn abgerundet werden. Auf die in dem§ 1 des Finanz- Hofmann. v. Starck. Kempf. Schleiermacher. Verordnung, über die Einführung des Gesetzes vom 16. Juni 1874, das Volksschulwesen im Großherzogthum betreffend. Mit Allerhöchster Genebmigung Seiner Königlichen Hoheit des[ Schulcommission(Kreisrath, Kreisschulinspector und Bürgermeister der Großherzogs wird hiermit in Ausführung der Bestimmungen des Artikel 88 zum Kreise gehörigen Städte mit 10,000 oder mehr Seelen) zu besorgen. 22 des Gesetzes vom 16. Juni dieses Jabres, das Volksschulwesen im Groß-§ 3. Die uach§ 2 mit dem 1. Januar 1875 in Wirksamkeit herzogthum betreffend, das Nachstehende verorpnet: tretenden Kreis Schulcommissionen haben alsbald nach ihrem Zusammen⸗ § 1. Das Gesetz vom 18. Juni 1874, das Volksschulwesen im tritt wegen definitiver Constituirung der durch das mehrgenannte Gesetz Großberzogthum betreffend, tritt mit dem 1. Januar 1875 in Kraft. vom 16. Juni 1874(Artikel 68 bis 74) angeordneten Schulvorstände § 2. Mit dem in§ 1 bemerkten Tage hört die Wirksamkeit der das Nöthige zu beschließen, insbesondere wegen Ernennung des Vorsitzenden seitherigen Kreis- Schulcommissionen auf und haben die durch das genannte dieser Schulvorstände die geeigneten Anträge an Großherzogliches Mini- Gesetz(Artikel 75 bis 79) angeordneten Kreis ⸗Schulcommissionen ihre sterium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenbeiten, zu stellen. So bald Wirksamkeit zu beginnen. In denjenigen Kreisen, in denen bis zu dem die neuen Schulvorstände definitiv constituirt und die Vorsitzenden ernannt 1. Januar 1875 die nach Artikel 76 pos. 2 von dem Kreisausschusse sind, hört die Wirksamkeit der seitherigen Ortsschulvorstände auf. vorzunehmende Wahl von drei Mitgliedern der Kreis Schulcommision Darmstadt den 22. November 1874. noch nicht vollzogen sein sollte, sind bis zum Vollzuge dieser Wahl die Großherzogliches Ministerium des Innern. laufenden Geschäfte einstweilen von den übrigen Mitgliedern der Kreis- v. Starck. Zimmermann. Bekanntmachung, die Stempelabgabe von Spielkarten betreffend. Unter Bezugnahme auf§ 1 der Verordnung vom 19. Januar 1858[bis 32 Blättern 9 Pfennige, b) Karten von mehr als 32 bis zu 52 in obigem Betreff wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß[Blättern 20 Pfennige, c) Karten von mehr als 52 Blättern 30 Pfennige nach der auf Grund des Gesetzes vom 25. November dieses Jahres, die zu entrichten sind. Einführung der Reichsmarkrechnung im Großherzogthum betreffend, ge— Darmstadt den 27. November 1874. schehenen Festsetzung von den nach dem 1. Januar 1875 zur Stempelung Großherzogliches Ministerium der Finanzen. kommenden Spielkarten solgende Stempelgebühren von dem Spiel: a) Karten Schleiermacher. Hörr. Bekanntmachung, die Gewerbesteuer betreffend. Nach der auf Grund des Gesetzes vom 25. November dieses Jahres, spiel, Kunstreiten 1c.(S 31 der Verordnung, die Gewerbsteuer betreffend, die Einführung der Reichsmarkrechnug im Großherzogthum betreffend, ge-] vom 24. Dezember 1860) für jede Woche 8 Mark 60 Pfennige oder schehenenen Festsetzung wird vom 1. Januar 1875 an betragen: 1) die für jeden Tag 1 Mark 30 Pfennige; 5) der Ausfertigungsstempel für Stempelgebühr für die Gewerbs⸗ und Haufirpatente und die Abschrift der[die Erlaubniß zum Betrieb concesstonspflichtiger Gewerbe(§ 3 der Ver⸗ letzteren Artikel 3 des Gewerbsteuergesetzes vom 4. Dezember 1860 und ordnung vom 28. Dezember 1860, die Gewerbesteuer betreffend), sowie 8 9 der Verordnung vom 6. November 1846, den Hausirhandel ꝛc. betreffend? für Legitimationsscheine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen 60 Pfennige; 35 Pfennige; 2) die mittelst des Stempels zu erhebende Gewerbsteuer 6) die Stempelgebühr für die Gewerbe-Legitimationskarten(Bekanntmachung der Ausländer(Artikel 28 des Gewerbsteuergesetzes) für die 1. Klasse vom 5. Jauuar 1864, den Gewerbebetrieb der Handelsreisenden betreffend), 68 Mark 60 Pfennige, für die 2. Klasse 27 Mark 50 Pfennige, für die 90 Pfennige; 7) die Stempelabgabe für die Legitimationsscheine, welche 3. Klasse 20 Mark 60 Pfennige, für die 4. Klasse 13 Mark 80 Pfennige, Belgischen Fabrikanten und Kaufleuten, oder deren Handelsreisenden nach für die 5. Klasse 10 Mark 30 Pfennige, für die 6. Klasse 6 Mark der Bekanntmachung vom 1. Mai 1855, Regierungsblatt S. 211, ertheilt 90 Pfennige, für die 7. Klasse 3 Mark 50 Pfennige; 3) die Stempel⸗[werden: 15 Mark 50 Pfennige. abgabe für die Patente der Handelsreisenden auswärtiger Handlungs- Darmstadt den 27. November 1874. häuser, Fabriken und Manufacturen(Artikel 28 des Gewerbsteuergesetzes) Großherzogliches Ministerium der Finanzen. 25 Mark 80 Pfennige; 4) die Abgabe von Komödien- und Marionetten⸗ Schleiermacher. Hahn. Bekanntmachung, die Abgabe von Nachtigallen betreffend. Vom 1. Januar 1875 an wird nach der auf Grund des Gesetzes vom 25. November dieses Jahres, die Einführung der Reichsmarkrechnung im Großherzogthum betreffend, geschehenen Feststellung die Abgabe von Nachtigallen mit 8 Mark 60 Pfennigen jährlich erhoben werden, was mit Bezugnahme auf§ 3 des Finanzgesetzes vom 29. Dezember 1852 und§ 1 der Verordnung in obigem Betreff vom 19. März 1853 hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht wird. Darmstadt den 27. November 1874. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Schleiermacher. Hörr. bdarnste lerial-K ah, Lue w falten bei salragen. 1— Dutch Tate der Lar 15 lundticht — Sichen Iaberathung uschuß der Loclag vor Lathen Pauf ihenden Be bezw. die susellen, u iu heichstag berlin. A lolhrin Uah-Lethrin leihe wurt J Reichste inen dis ne Deckun; u eimächtig Uhrderte Bet er Art beu eiche. Scho Berlin, hathung der e Lhbiten; ebe Alzischen Ve mund Geldsend tat des allg trägen der 6 Mabon⸗Entsch ü Ausgaben im Mägegen die aten zu erf Saat wird vol * mit der 00 einem Zuf uach die deutse Uuls Hesez übe 0 dem Com Ice Nachtra ener und zw r- i 0. Dezember 1857 wird bierdurch zu de dort bestimmten Tarisansäge auf Grund des zum betreffend, vom 1. Bekanntmchaung, die Erlaubnißscheine Unter Bezugnahme auf§ 1 der Verordnung in obigem Betreff vom offentlichen Kenntniß gebracht, daß jeses Jahres, die Einführung der Reichsmarkrechnung Januar 1875 an wie folgt festgesetzt worden und Musikhalten auf Kirchweiben, Jahrmärkten B) Von anderen öffentlichen Mainz, Gießen, Offenbach, von 2500 Seelen und Gesetzes vom 25. Nov. im Großherzog⸗90 Pfennige, 20 Pfennige. 20 Pfennige. d) in welche weniger als eine von 50 Seelen und mehr, zum Tanz- und Musikhalten an öffentlichen Orten betreffend. Stunde von diesen Städten entfernt sind, 12 Mark, b) in anderen Orten mehr 8 Mark 60 Pfennige, e) in anderen Otten jedoch weniger als 2500 Seelen 6 Mark Orten von weniger als 50 Seelen 5 Mark C) Von öffentlichen Tänzen auf einen Nachmittag 5 Mark Darmstadt am 27. November 1874. Broßherzogliches Ministerium der Finanzen. Schleiermacher. Hahn. ö ind: 4) Vom Tanz- bf d Hochzeiten für jeden Tag 12 Mark. — u anzen für jeden Tag: a) zu Darmstadt, 1 ud Dorms und Bingen, sowle in den Ortschaften, der dra dun , in 8 „ n Deutsches Reich. g 2 Darmstadt. Am 4. d. Mte. wurde dem n u Ninisterial-Kanzlisten bei dem Ministerium der aabeh ustiz, Ludwig Rick, die erledigte Stelle eines baun, Tanzlisten bei der Ordens-⸗Kanzlei als Nebenstelle u un 0 a bertragen. au. — Durch Allerböchstes Deeret vom 10 l. M. surde der Landrichter zu Hirschhorn, Otto Pistor, m Landrichter in Friedberg ergannt. — Sicherem Vernehmen nach wird ver für ie Berathung der Kirchengesetze gewählte Special- Lusschuß der zweiten Kammer innerhalb der vom keichstag von Weihnachten bis nach Neujahr ge⸗ nächten Pause zusammentreten, um über die ab— eichenden Beschlüsse der ersten Kammer zu berathen nd bezw. die betreffenden Berichte für das Plenum hustellen, welches letztere hiernächst nach Schluß er Reichstagsverhandlungen tagen würde. Berlin. Die Commission für Berathung des aß lothringischen Etats und der Anleihe für Usaß-Letdringen bat ihre Arbeiten vollendet. Die unleihe wurde nicht bewilligt, sondern beschlossen, e Reichsregierung zur Ausgabe von Schatz— einen bis zur Höbe von 13 Mill. Franken be— ke Deckung der Ausgaben für 1874 und 1875 ermächtigen. Der für Universitätszwecke ge⸗ derte Betrag von 1½ Mill. Thalern wurde in r Art bewilligt, daß in Höhe dieses Betrages heichs-Schatzscheine ausgegeben werden dürfen. Berlin, 14. Dez. Reichstag. Die gestrige Be zahung der Geschäfts⸗Commission des Reichstags über ler Fall Majunke blieb bei Ablehnung aller gestellten Uäräge ohne Resultat. Der Reichstag genehmigte in ger und zweiter Lesung die Convention zwischen Deutsch— d und Rußland betreffs Regulirung von Hinterlassen⸗ ünften; ebenso einen Additional-Artikel des deutsch— egischen Vertrages über den Austausch von Packeten n Geldsendungen. Es folgt die Etatsberathung. Der Ent des allgemeinen Pensionsfonds wird nach den An— Zen der Commission angenommen. Die Renten für Awon⸗Entschädigungen und einzelne Posten einmaliger Asgaben im Militäretat werden bewilligt, von letzteren wegen die an die Reichsverwaltung von den Einzel⸗ ten zu erstattenden Posten gestrichen. Der Marine⸗ rt wird vollständig bewilligt, ebenso der Etat der See⸗ te mit dem Gesetz über deren Einrichtung, letzteres i einem Zusatz des Abg. Saint⸗Paul angenommen, wo⸗ die deutsche Seewarte von der Admiralität ressortirt. Dis Gesetz über die Marine und Telegraphenanleihe wird 1 dem Commissionsantrage angenommen. Ebenso wird Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat pro 1875 in * ig* trlasn· * Fred beg Arlett, fen detttheedt Bei 1 at beiged rien teccet. Sigentitet de 0 in besergen n Mutant ihrn Zisaunt 1 tigten Sit n Sdtlverfinn b del Berfgenden lies Nini ⸗ deute eres, Sobah 1 ben. Ses * bt dre traau Archivschranke habe er nie auf längere Zeit genommen. Der Zenge wird vereidigt, worauf der Vorsitzende die Beweisaufnahme für geschlossen erklärt. Hierauf folgt das Plaidoyer des Staats-Anwalts. Nachdem derselbe die Verhaftung des Angeklagten gerechtfertigt, indem er auf die Gefahr einer Verdunkelung des Thatbestandes hinweist und anführt, daß das muthmaßliche Strafmaß einjähriges Gefängniß überschreite, wirft er folgende Fragen auf: Was that der Angeklagte? Wie charaeterisirt sich seine That vor Gericht? Wie ist die That zu ahnden? Der Staats-Anwalt dedueirt sodann aus den in der Anklageschrift erwähnten drei Gruppen von Schriftstücken, daß Angeklagter nicht aus Versehen, sondern absichtlich verfuhr, daß er auch die Rückgabe der verschiedenen Aetenstücke nicht vergessen, sondern erst verweigerte oder auf wiederholte Aufforderung bewirkte. Der Staats⸗ Anwalt widerlegt alsdann die Behauptung des Ange— seien, und sucht den dolus in seiner Handlungsweise darzu— thun, indem er die Motive des Angeklagten erörtert und dabei hervorhebt, daß Arnim auf Fürst Bismarck einen Druck habe ausüben wollen. Nachdem der Staats-Anwalt alsdann dedueirt, daß Arnim auch nach seiner Stellung zur Disposition noch der Diseiplinargewalt des aus— wärtigen Amtes unterworfen war, und daß Gesandte sowohl völkerrechtlich wie nach dem preußischen Landrecht ihren Gerichtsstand im Heimathlande haben, führt Redner aus, daß es sich um Urkunden im eriminalistischen Sinne handelt. Endlich wird hervorgehoben, daß bei der That keine Milderungs-, wohl aber Erschwerungsgründe vor— liegen. Der Staats-Anwalt beantragte eine 2½ jährige Gefängnißstrafe; von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sieht er ab, weil er eine gewinnsüchtige Ab sicht nicht behaupten wolle. Holtzendorff bezeichnet die drei Gruppen der ineriminirten Papiere a) als transloeirte, b) als diseiplinarische, kurzweg„Confliets-Papiere“ und c) als vermißte Papiere. Indem er ausführt, daß in keinem Falle diese Papiere unter den Begriff„Urkunden“ gebracht werden können, schließt Holtzendorff seine schwung— volle und klare Rede mit den Worten:„Suum cuique! Mit diesem Satze fordert der Angeklagte sein Recht, dieses „Suum cufque“ bedeutet hier: Nichtschuldig.“ Die Sitzung wird um 6 Uhr auf morgen Vormittag 10 Uhr vertagt. — 15. Dez. Eröffnung der Sitzung 10 Uhr 25 Min. Der Staats⸗Anwalt erklärt, daß Holtzendorff ihn gestern besser behandelt habe, als an den vorhergehenden Tagen dies Dockhorn und Munckel gethan, und bemüht sich, in längerer Rede den gestrigen Ausführungen der Verthei⸗ digung entgegen zu treten. Unter Anderem meint der Staats-Anwalt, die Vertheidigung wolle die ineriminirten Aetenstücke nicht als Urkunden gelten lassen und habe ge⸗ äußert, dieselben würden vielleicht in zweihundert Jahren erst Urkunden in archivalischem Sinne werden, er(Tessen⸗ dorf) konne nicht begreifen, wie ein Document erst nach Jahrhunderten Urkunde werden könne, wenn es nicht schon heute Urkunde sei. Holtzendorff replieirt: der Staats⸗Anwalt habe eine unglaubliche Neigung zu Miß⸗ verständnissen, die er vielfach eonstatirt. Nur die Rück— sicht auf den loyalen Gerichtshof, der ihn als bayerischen Unterthan dennoch zur Vertheidigung zugelassen, bestimme ihn, alle persönlichen Angriffe gegen die Staatsanwalt— schaft zu unterlassen; eonstatiren wolle er aber dennoch, daß keiner seiner Muͤnchener Studenten derartige staats— rechtliche Ausführungen machen würde, wie es die Staats— anwaltschaft in ihrem Plaidoyer gethan. Um 11½¼ Uhr erhält Dockhorn das Wort zur Vertheidigung. Derselbe seeirt mit dialeetischer Schärfe die einzelnen Fälle, worin der Angeklagte für die Mourrap'schen Telegramme und für die Notiz im„Echo du Parlement“ verantwortlich gemacht wird. Das auswärtige Amt instruire die Presse vielfach durch unrichtige Thatsachen, so daß es verwunderlich erscheine, wenn man in ähnlichen Fällen dem Angeklagten plötzlich daraus einen Vorwurf machen wolle. Die Insi⸗ nuation, Arnim habe aus solchen Publikationen Nutzen ziehen wollen, könnte nicht bewiesen werden. Zu Ent hüllungen in der Wiener„Presse“ übergehend, bemerkt der Vertheidiger, es müsse, angenommen, Landsberg habe die Instruction zur Veröffentlichung von Arnim erhalten, 1 1 er und zweiter Lesung ohne Debatte angenommen. N bin— 15. Der. Fer 25 Etats-Berathung. Eine gere Debatte findet über die Matrikular⸗Beiträge statt. „ Budget⸗Commission will keine Erhöhung der Matri⸗ ler⸗Beitragssumme für 1875 gegen* 8 „ Enmnt die Tendenz des Antrages an, ist aber für den⸗ bun danke en nur, wenn die jetzige 4 55 von 67,186,251 Mark J eee e ernd beabsichtigt wird. Schließlich werden die Matri 1 ieard l ir Beiträge nach dem Antrage Grumbrechts mit 1 92955 ut da 369,549 Mark bewilligt. Die weiter erforderlichen *( 60 u gaben sollen aus den Ueberschuͤssen von 1874. mit denten!“ 527,209 Mark bestritten werden. Das Etats Gesetz 1 60 pant w hierauf unter Vorbehalt der Feststellung der Ziffern een enommen, ebenso das Gesetz üher das Heeres ⸗Reta⸗ 1 ba Ant)—— nach dem Antrag der Budget⸗Commission. 1701 1 10— 14. Dez. Prozeß Arnim. Der Präsivent theilt 111 4.* i daß nach amtlicher Auskunft des französischen Justiz⸗ eee 1 steriums und der hiesigen französtschen Botschaft die 150 111 e der Anklage angezogenen§8. 173 und 254 des Code 1 E 9 u in Frankreich in voller Geltung seien. Die Ver legung hatte dies bestritten. Es folgt die Vernehmung 5 Votschafts⸗Serretärs Holstein. Der schwer verständ— Zeuge deponirt: er habe keinerlei Auftrag zur Ueber- 171 500 ung Arnim's von Bismarck, noch von irgend Jemand bdessen Veranlassung erhalten. Zeuge führt eine erung Arnim's an:„seine Demisston werde er nicht 6%, auch werde man ihn nicht zur Disposttion stellen, er besihe Schriftstücke, deren eech Bismarck voromittlren würbe.“ Diese Aeußerung that Arnim n Beckmann, der sie dem Botschafts-Personale mit te. Der Vorsitzende resümirt das Verhör dahin, daß zen ihm gemachten Vorwurf der Zwischenträgerel zulege; zeuge wiederholt, daß er nur diesen 1 00 le marck mitthellen lassen, Aetenstücke aus dem doch eonstatirt werden, daß, wenn man Arnim den deutschen Lamarmora genannt habe, dies geradezu Unsinn sei. Die Staats-Anwaltschaft habe, was die Vertheidigung nicht scharf genug rügen könne, den Angeklagten der jetzt so beliebten„Fraction Kullmann“ zugewiesen. Hoffentlich werde der Staatsanwalt sich später näher aussprechen, was er damit eigentlich gemeint habe. Tessendorf will hier sofort das Wort nehmen, was jedoch Dockhorn nicht zugibt, sondern die Vertheldigung fortsetzt. Die Vertheidigung erörtert, daß weder der preußische Staat, noch das deutsche Reich eine Registratur-Ordnung erlassen, ja, daß man der Parlser Botschaft nicht einmal einen Registrator zuge ordnet habe. Nun wolle man den Angeklagten erkming liter für etwaige Maneos verantwortlich machen. Dies klagten, daß verschiedene Aetenstücke sein Privat-⸗Eigenthum daß heute im Pariser Archiv überhaupt noch so viel Pa- piere vorhanden, als sich bei der durch die Zeugenaus⸗ sage constatirten, höchst unvollkommen geführten Durch— suchung vorgefunden. Dockhorn schließt seine Verthei⸗ digungsrede mit dem Hinweis auf den Prozeß Waldeck und erwartet die Freisprechung Arnim's. Der Präsident verkündet eine Pause bis 3½ Ühr. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung äußert der Staats⸗Anwalt, nach seiner Meinung habe die Attake Dockhorn's keinen großen Schaden hervorgebracht; er erkenne aber an, daß die Be— lagerung mit großem Geschick geführt worden; er(Tessen⸗ dorf) denke nicht daran, zu capituliren. Nachdem er noch geäußert, der Prozeß Waldeck habe zwar in denselben Räumen, wie der Prozeß Arnim gespielt, dieser aber werde hoffentlich doch nicht mit Freisprechung enden, erhält Vertheidiger Munkel das Wort. Er characterisirt zuerst die Aussage des Botschaftsraths v. Holstein, den er auf gleiche Stufe mit Zehlicke stellt, welcher, wie er ironisch hinzufügt, beim Verlassen des Saales die allgemeine Achtung des Auditoriums mitgenommen habe. Hart kriti⸗ sirt Munkel den Ton der von Bülow coneipirten Erlasse des auswärtigen Amtes an Arnim. Diese Schriftstücke seien offenbar von Jemandem verfaßt, der sich noch nicht lange im preußischen Staatsdienste befinde. Der Styl erinnere weniger an deutschen, als an dänischen Styl, welch' letztere Aeußexung der Präsident monirt, worauf Munkel sie mit„außerdeutsch“ modifieirt. Schließlich er örtert Munkel auch den Begriff Urkunde, worauf Tessen dorf zur Replik das Wort ergreift. D. Frankfurt a. M., 15. Dec. Wie an den Vor— lagen, lag auch heute das Geschäft sehr still und wäre ohne die, im Ganzen sich leicht abwickelnde Liquidation, auf ein Minimum zusammengeschrumpft. Unter diesem Umstand mußte auch die Tendenz leiden, welche sich zu einer nachgebenden gestaltete, bis sie gegen Schluß auf besseres Berlin wieder einen Anflug von Fesiigkeit gewann. Da die Speculation schon gestern den größten Theil ih rer Verbindlichkeiten regulirt haue, gellte sich bei geringen Ansprüchen Geld für Prolongationen etwas williger. Am Speculationsmarkt zeigten sich besonders Lombarden auf ihre Mindereinnahme von fl. 168,000 gedrückt und offer irt. Sie blieben nabe 135½ Creditactien bewegten sich zwischen 244—45¼—43½ und 243%, Staalsbahnaclien zwischen 323%—23½ und 323%. Oecsterr. Bahnen verkehrten in sestet Haltung. Ungarisch⸗Galizische, Vorarlberger, Galizier und Elisabeth höher. Die beulige Generalversammlung der letzteren Behn genebmigte das Abkommen zwischen Nevisionsausschuß und Verwaltungsrath bezüglich des Resigeschäfts. Böhmen elwas matter. Von deutschen Bahnen Bayr. Ostbahnen niedriger. Banken waren ohne deben. Schlesische Vereinsbank /0% besser. Handels⸗ gesellschaft und Oesterr. ⸗Deutsche sest, andere matter. Anlagefond etwas nachgebend, 1872er Russen höher, 1873er fest. Die 4½% Prioritäten der Köln Mindener Eisenbahn, auf welche die Subseription bei dem Bank⸗ hause Rothschild morgen eröffnet wird, finden, wie selbst⸗ verftändlich in Kapitalistenkreisen, gusen Anklang und laufen die Anmeldungen auf das neue Papier dem Ver— nehmen nach bereits sehr zahlreich ein. Von öͤsterr. Priori⸗ läten waren 5% Staatsbahn gefragt, Loose wurden ibeil— weise zu basseren Coursen gehandelt. 1868er, 1854er, Badische, Meininger, Raab Grazer, höher, Ungarische matter. Von Wechseln Amsterdam und Paris theurer. Von Loosen Napoleon ½ kr. billiger. Arbeits-Versteigerung. 3728 Samstag den 19. Dezember d. J., Nachmittags 4 Uhr, soll auf dem Gemeindehaus zu Petterweil die Reparatur einer alten Holzpumpe an den Wenigstnehmen⸗ den in Accord gegeben werden. Vilbel am 15. Dezember 1874. In Auftrag: Großherzogliche Bürgermeisterel Petterweil. Fischer, Bezirksbauaufseher. Ein Commis 2726 sucht Stelle und wünscht sogleich einzutreten. Gef. Offerten besorgt die Expeditlon d. Anz. Visitenkarten in Buchdruck: 28 verschiedene Sorten, per 100 2 48 kr. in Lithographie: 21„ 4„ 100 284 in Lithographie mit Verzierungen oder Faeftalle; der 100.. 12 kr. 1 sel widersinnig. Das auswärtige Amt moge froh seln“ Carl Bindernagel. 2—— ——̃—— — — xx——— 1— 8 „ 11570 ö — Ein fest- und Communion-Geschenk von dauerndem Werthe. 5 ortwein⸗ 5 unsch, 3711 Im Verlag von W. Kitzinger in Stuttgart ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen Arac-Punsch, 1200 N in Friedberg duch Carl Bindernagel: Burgunder⸗Puusch 1 All 2 G tt! in ganzen en Flaschen, sowie ö rac de Batavia ö es mit D* 1 5. de e. J 8 88„ 4 vorzüglichster Qualität empfiehlt 0 Evangelisches Gebetbuch für alle Morgen und Abende der Woche in vierfacher Abwechslung, für die Fest⸗ und in 1 3 für Beichte und Communion, sowie für e 5 Lagen, 5 5 e 1 e 5 C. F Walz. 1— Arnd, Scri Lassenius, Spener, Neumann, Arnold, Kranke, chmolk, Stark, Cerstergen, Storr, Noos und 5 1 enn, Serbe, dens, peer, k nalen andern Heiteemännen. l Für Brunnengraber. tags 11 Uhr, soll auf dem Gemeindehause dahier del Neunundzwanzigste Auflage. 416 Seiten. Oktav. Mit einem Stahlstiche. 3727 Montag den 21. Dezember d. J., des Vormit. Eleg. geb. ohne Goldschnitt Preis fl. 1. 24 ke. Eleg. geb. mit Goldschnitt und Goldverzierung 1 0 raben und Mauern eines Brunnens für etwa 30 Meter Preis fl. 1. 30 kr. Pracht⸗Ausgabe auf Velin in feinstem Kalbslederband N. 3. f Tiefe durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben ö Wenige Jahre sind seit dem ersten Erscheinen dieses vortrefflichen Buches verflossen. In dieser Zeit werden. Duanstag, N hat es sich in mehr als 111 Villingen den 14. Dezember 1874. 15 ben S hunderttausend Exemplaren Großherzogliche Bürgermeisterei Villingen. ute, über alle Länder deutscher Zunge verbreitet und ist Vielen ein reicher,.—* een. Zimmer. 1 lokale — Es enthält eine mannichfache Auswahl ächt evangelischer Kerngebete für jede Zeit und jedes Verhältniß, wi 5 voten solche in keinem andern Gebetbuche vereinigt sind, so daß in demselben jeder Gläubige Erbauung und Beruhigung Das 7 in ul 1 in allen Wechselfällen des Lebens finden wird.— Die Verlagshandlung war bemüht, auch das Aeußere dieses a Buches— dem gediegenen Inhalte desselben entsprechend— herzustellen, und ist es ihr gelungen, der neuen Auflage N 6 8 in en egen jer eine solch elegante Ausstattung zu geben, daß sie sich hauptsächlich auch zu„Fest⸗- und Communiongeschenken“ 2 für jedes Alter und für alle Stände eignet.— 217 ung Syte. n ne Auswahl, fol Mae, Zu bevorstehenden Weihnachten empfehle ll 4 d Gl-W seidene Umknöpftücher und schwarze seidene Halstücher bi 5 mein reich assortirtes Lager s ä mmtlicher Olze un un 5 daren, K. Friedrich, neben der Post.. von fl. 5. an bis zu den feinsten. Größte Auswahl von Namen Tassen in Servicen Gold und blauer Schrift. 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Jigers neneste Geschichte Nauheim 4 alle ähnlichen Werke durch ihre gründliche, un⸗ und 5 Das Neueste Da + 1 ik ga U en parteiische, prägnante und geistreiche Darstellung. 115 74 5 Alurgische In 91 5, p 5 a 1 ein R 2 1 2 7 7 f f 1 6 B. f 3012 d e zu N Preisen 80 ee neben 5 Danksagung. ce 1 3723 Allen Denen, welche durch innige Theilnahme bei ile Com Jem so unerwarteten und plötzischen Tode, sowie bei dent d weile Begräbnisse unseres unvergeßlichen Gatten und Vater Flenb Daniel Ebert unsern so herben Schmerz zu linder la. ur suchten, den tiefinnigsten Dank. in sta Neue Frankfurter Presse. Abonnements— Einladung. Fridberg. Die trauernden Hinterbliebenen, n abge Die Neue Frankfurter Presse ist das größte und verbreitetste nationale Organ Wittel- und 1 An Südreulschlands. r n Die Redaktion ist unausgesetzt bemüht, die Ansprüche, welche die Leser heute an ein Blatt ersten n— ul Hilla Ranges stelen dürfen, zu befri digen. Vesondere Sorgfalt wird den Interessen des Handels und des Dauksagung.. U Nabel Geldmarktes gewidmet. Ein vollständiger Verlsosungs⸗Anzeiger und ein täglich separat gedrucktes Cours⸗ 98 5 775 7 J blatt ergänzen dle reichhaltige„Börsenhalle“. Das Unterhaltungsblatt„Museum“ ist in Familie und 3731 Für die zahlreiche liebevolle Betheiligung bei dem 6 C Haus ein hochwillkommener Gast. J Begräbnisse unserer unvergeßlichen Frau, Mutter, chin Oioß Für bevorstehendes Quartal machen wir besonders auf die vollständigen und raschen Berichte der Schwiegermutter und Großmutter dteherr Neuen Frankfurter Presse über die Verhandlungen des Reichstages, der preußischen und der Catharina Napp a 8 0 süddeutschen Kammern aufmerksam. sagen wir Allen hiermit unsern tiefgefühltesten, innigstem n 6. Einer der ersten Nummern des neuen Qnartals wird ein vollständiger Verloosungskalender pro. Dank. N 100 die U 1875 beigelegt. Bad⸗Nau heim. 6 eff De die Neue Frankfurter Presse im Großherzogthum Hessen notsrisch das verbreitetste Die trauernden Hinterbliebenen. leg Ne; Frankfurter Blatt ist und in den übritzen süddeutschen Staaten kaum einem andern Blatte nachsteht, so Me ar sind. von der größten Wirkung. F e, 0 in Cor Der Abonnementspreis per Vierte jahr beträzt: in Frankfurt a. M., den Staaten detz deutschen f 1 1 f, e. Reiches(incl. Elsaß Lothringen), sowie Oesterreich und Luxemburg warf 6. 25 Pf. Reichs währung Istaclitischer Goliesdicun in rieb erk. al =. 3. 39 kr. 5 einn: ban Neu hinzutretenden auswärtigen Abonnenten senden wir dle bis Ende Dezember erscheinenden Freitag Abends 4 Uhr. fh Senta Morgens 8½ Uhr. 8 chnug Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Garl Bindernagel. (Hierzu eine Beilage.) Nummern nach gefälliger Anfgabe ihrer Adresse unter Kreuzband franco. 1 Frankfurt a. M. im Dezember 1874. Expedition der Neuen Frankfurter Presse.