5 F Dienstag den 14. April. 44. ri g. 9 1874. en Preh berhessischer Anzeiger. 0 Nen 7 1 1 8. 0*. 1 5 * deut 37 Wu nn a Die Petitzeile 5 f 1 a Erscheint sed 8— wird mit 1 berechnet. Areisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag, 8 Samstag. 0 N N* *,. SU, 1— 4 l 94 begann ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“; — 13 Am derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. Das Abonne— nur n 7˖ 9* ment beträgt bei den Kais. Reichs-Poststellen vierteljährlich 1 3 April Zs kr., mit Bestellgeld 47 kr. 30 kr. 1 Bei der Verlags Expedition kostet der„Anzeiger“ pro 2. Quartal 8 5 N i f 5 f 5 Ann! g Abonnements Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit vollständige Exemplare geliefert werden können. r 14 0 LI N 8 1 f 54 Amtlicher Theil. „betreffend: Das Kreisersatzgeschäft pro 1874. Friedberg am 4. April 1874. Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt. Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben in Nr. 30 des Kreis- lattes von diesem Jahre und des§. 71 der Militär- Ersatz-Instruction scze ich Sie davon in Kenntniß, daß für das Kreis- Ersatz-Geschäft nun- vehr die folgende Eintheilung getroffen ist: An den 5 ersten Tagen ersolgt die Musterung der im Jahr 1854 ebotenen, der in 1872 und 1873 Zurückgestellten und disponibel Ge— biebenen, Erledigung der Zurückgestellungsgesuche und täglich am Schlusse (asfficirung der Reservisten und Landwehrmannschaften und am 6. Tage de Loosziehung. Die Musterung findet statt: — Donnerstag den 30. April d. I, 7 i Morgens präcis halb 8 Ubr, eschmaschinn 8 — l 4 r die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Assenheim, Bauernheim, Maschinen Leienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Butzbach, Dorheim, dee orn-Assenheim, Fauerbach v. d. Höhe und Fauerbach bei Friedberg. Freitag den 1. Mai d. J., . f Morgens präcis halb 8 Uhr, K. Hauser fir die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Friedberg, Gembach, Griedel, A. ig zausen mit Oes und Hoch- Weisel. 5 n 4 Samstag den 2. Mai d. J., den Morgens präcis halb 8 Ubr, II ir die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Ilbenstadt, Kirch-Göns, „ ene langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Melbach, Münster, Münzenberg, i Lad-⸗Nauheim, Nieder-⸗Flotstadt und Nieder-Mörlen. Montag den A. Mai d. J., 0 Morgens präcis halb 8 Ubr, er die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Nieder-Rosbach, Nieder- Beisel, Nieder⸗Wöllstadt, Ober⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, 5 ber⸗Wöllstadt, Ockstadt. 1 chi, Dienstag den 3. Mai d. I, ———ñ!; Morgens präcis halb 8 Uhr, Susrtals! dir die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Oppershofen, Ossenheim, 3* stheim, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, * Staden, Steinfurth, Trais Münzenberg, Weckesheim, Wickstadt, Giselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. 0 Mittwoch den 6. Mai d. J, I 9 Morgens präcis halb 8 Uhr, N 0 fit die Loosziehung statt. Zur Musterung haben sich bei Meidung der gesetzlichen Strafen, e aus den nachfolgend abgedruckten Bestimmungen der Militär ⸗Ersatz- frauen Nilb. Fertsch hüte ———— D Diebl, Miagest Suit, auacademit * 1 l. etide⸗ nen erer es 85 2 108 8* Austruction für das deutsche Reich vom 26. März 1868 zu ersehen sind, l stellen: i * Diejenigen dem Großberzogthum Hessen oder einem Staate des 1 Natschen Reichs angehörigen Mllitärpflichtigen in 1854 geboren, welche A, in eirer Gemeinde des Kreises Friedberg ihr gesetzliches Domicil, 11— ibre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz— haben und sich —nnicht in einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder 3 1 einem Staate des deutschen Reichs in einer der nachfolgend unter b 4 angegebenen Eigenschast aufhalten; . in einer Gemeinde des Kreises Friedberg sich als Dienstboten, Haus- —— 1 und Wirihschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Hand— werksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigen- schast aufhalten oder eine Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Friedberg besuchen; c. sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jabr 1873 und beziehungsweise 1872 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, das heißt enichteingestellt worden sind. Diese haben ihre Loosungs- und Gestellungsscheine mitzubringen. g Entbunden von der persönlichen Gestellung sind diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militär- dienst ertheilt worden ist. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen, von seibem Vatertzloder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsache erforderlichen Nachweise und Zeugnisse, in so weit dies dei den bereits vorgelegten Protokollen noch nicht geschehen sein sollte, in dem zur Muster- ung anberaumten Termin zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich aus⸗ gestellt und beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunsäbiskeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangebörige sich selbst persönlich im Termin vor der Kreisersatz-Commission einzufinden. Zurückstellungsgesuche, die noch nicht vorgebracht sind, müssen vor dem Musterungstermin bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei gebörig beurkundet vorgebracht werden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w. so ist dies durch amtlich aus- gestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien daben sämmiliche ißrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militär- pflichtige, gleich wie die Zurückgestellten und disponidlen der Vorjahre— die auswärts sich aufhalten schriftlich— auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden resp. noch im Besitze befindlichen Stammrollen vorzuladen und mit den Strafen bekannt zu machen, die sie treffen, wenn sie nicht erscheinen. Ueber die Ladung haben Sie unter namentlicher Angabe der Geladenen sofort Bescheinigung einzusenden. Die Ab- wesenden sind speciell ebenfalls zu bezeichnen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder deren Stellvertreter, die Beigeoroneten, baben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit jedesmal präcis ½8 Uhr zur Stelle sind, nüchtern und reinlich ge— kleidet erscheinen und während des Musterungsgeschafts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit per⸗ sönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung berubendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziehungsweise eine Be— scheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeiskereten liegt es ob, in einschlagenden Fällen, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwieken und vorzulegen. Bezüglich der Reservissen und Landwehrmänner, welche auf Grund der bestehenden in dem Ihnen seiner Zeitemitgetheilten Ausschreiben Großh. Mintsterums des Innern vom 27. Februar 1868 zu Nr. M. d. J. 2519, Amte blatt Nr. 3, mitgetheilten Bestimmungenüber Classificirung der Reserve- und Landwehrmannschaften rücksichtlich ihrer bäuslichen und gewerblichen Verhältnisse sich zur Zurück ⸗ stellung melden, empfehle ich Ihnen den Vorschriften des§. 4 der diesem Ausschreiben beigegebenen Bestimmungen über Classificirung der Reserve⸗ und Landwehrmannschaften rücksichtlich häuslicher und gewerb⸗ §. 176. Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stamm rolle, bezw. für unter lassene Gestellung zu den Musterungs⸗ oder Aushebungs Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschriebenen An, und Abmeldungen zur Berichtigung der Stammrolle unterlassen, werden auf den Antrag der mit der Fübrung der Stammrollen beauftragten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thbalern belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist. N 1 2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschriften der§§. 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung: sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis,, Departements oder Marine⸗Ersatz-Commission des Bezirks, in welchem sie nach§. 20 gestellungspflichtig find, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungs- oder Aushebungs⸗Lokale nicht an⸗ wesend sind, werden auf den Antrag des Civil-Vorsitzenden der Kreis-, bezw. Departements⸗,(Marine⸗) Ersatz⸗Commission mit einer Geldstrase bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist. Unabhängig von den vorstebenden ad 1 und 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich nicht vor die Ersatz⸗ Behörden stellen, durch die in den nachstehenden 88. 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz⸗Behörden zu entscheiden haben. 8. 177. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle bezw. der unterlassenen Gestellung zu den Musterungs⸗ oder Aushebungs⸗ 555„Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, unter Verlust: a. der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen»); d. des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurück⸗ stellung bezw. Befreiung vom Militärdienst; vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden.(§. 21, 7.) 9 ) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der eiwa bereits erhaltenen Loosnummer erwachsen ist, et.§. 178. §. 2 des erwähnten Ausschreibens entsprechen. 5 0 licher Verhältnisse genau nachzukommen, damit jeder unnöthige Aufenhalt der für die Musterung kurz zugemessenen Zeit vermieden wird. Es sind überhaupt nur solche Gesuche vorzulegen, welche den Voraussetzungen det Vorgebrachte Gesuche der Art sind bis längstens zum 20. d. Mie. an mich einzusenden. Tera p p. 2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Enischuldigungsgrund der Auf⸗ forderung, sich zur Musterung bezw. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren: 0 a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen)z b. den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurüc⸗ stellung bezw. Befreiung vom Militärdienst. Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Musterungs⸗ bezw. Aushebungs-Lokale nicht anwesend ist, verliert die vorstebend ad a gedachte Berechtigung. Alle diese Militärpflichtigen werben wie die unter Passus 1 bezeichneten vors zugsweise zum Militärdienst herangezogen event. als unsichere Heerespflichtige nach Vorschrift des§. 179 behandelt.. 3) Die zur vorzugsweisen Einstellung designirten Militärpflichtigen den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimath verbleiben. §. 178. können bis zu Anwendung der Vorschriften der§8. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige. Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den im§. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen; die Vor⸗ schriften des§. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebungsbezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen dezw. verspäteten Gestellung nach§. 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altersklasse ihrer Loosnummer nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären*). Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Ver⸗ günstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamalionsgründen erwachsen würde. ») Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der etwa bereits erhaltenen Loosnummer eiwachsen ist, et.§. 178. *) Z. B. der Militärpflichtige A., 1855 geboren, ist 1875 in Teltow disponibel geblieben. Derselbe verzieht nach Berlin. In Berlin wird im Jahre 1876 auf die Disponiblen des Jabrgangs 1855 zurückgegriffen, es würde der A. in Gemäßheit der Vorschriften des§. 23 zur Einstellung gekommen sein, wenn er sich gestellt hätte, Da Letzteres nicht geschehen, was sich aus dem Loosungs- und Gestellungs-Attest ergeben wird, so wird er in der Folge vorzugsweise zur Einstellung gebracht. Unterrichts⸗Cursus im Wiesenbau an der Ackerbauschule zu Friedberg. Nach Beschluß des Ausschusses des landwirtbschaftlichen Vereins für Oberhessen wird auch in diesem Jahr wieder ein Cursus zur Ausbildung von Wiesenbaugehülfen unter Leitung! des Vereins-Culturtechnikers, Wiesen⸗ baumeisters Greb, an hiesiger Ackerbauschule stattfinden und soll derselbe in der Zeit vom 21. April bis Ende Juni abgehalten werden. Der Unterricht umfaßt: Deutsch, Schönschreiben, technisches Rechnen, Geometrie, Botanik, Feldmessen, Nivelliren, Planzeichnen, Ausstellung von Culturplänen und Kostenüberschlägen, Theorie des Wiesenbaues, der Drainage ꝛc. ver- bunden mit Demonstrationen und practischen Uebungen bei den in Aus— führung begriffenen Meliorations- Anlagen. Der Unterricht ist unentgeltlich und wird von dem Wiesenbaumeister und von Lehrern der Ackerbauschule ertheilt. Aufnahmfähig sind junge Leute, welche bereits eine Ackerbauschule besucht, angehende Geometer und solche, welche im Wiesenbau practisch geübt und in einer Prüfung die erforderlichen Vorkenntnisse nachweisen können. Eine entsprechende Anzahl der Theilnehmer wird voraussichtiich als— bald nach Absolvirung des Unterrichts-Cursus als Gehülfen des Wiesen— baumeisters beziehungsweise als Wiesenbauaufseher je nach Befähigung gegen entsprechende Vergütung bei den in Ausführung begriffenen Meliora— tions- Unternehmungen Verwendung finden und ist denselben hierbei volle Gelegenheit za ihrer Ausbildung als selbstständige Techniker gegeben. An⸗ meldungen haben thunlichst bald unter Vorlage eines Führungs⸗Attestes, etwaiger Zeugnisse über Schulbesuch, Prüfung ꝛc. bei dem unterzeich⸗ neten Curatorium zu erfolgen, das zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit ist. Friedberg am 4. April 1874. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Trapp. Lindeck. Haas. Wiesenwärter⸗Cursus zu Friedberg. Der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen hat, auf Antrag der Unterzeichncten, in seiner Sitzurg am 18. März d. J. zu Gießen den Beschluß gefaßt, daß auf Kosten dieses Vereins ein practischer Lehrcursus für Wiesenwärter zu Friedberg unter Leitung des Culturtech— nikers, Wiesenbaumeisters Greb, abgehalten werden soll. Es ist dringend nothwendig Leute heranzubilden, welche bei Ausführurg größerer Wiesen— Culturen als Aufseher resp. Vorarbeiter, insbesondere aber als Wiesen⸗ — ee Kane Verwendung finden, damit die mit roßen Kosten hergestellten künstlichen Wie i 5 arge ee Pflege zu 3 0 senanlagen nicht durch Mangel er Cursus ist auf die Dauer von 6 Wochen berechnet, beginut am 21. April dieses Jahres und umfaßt eine gründliche eee in verschiedenen praktischen Verrichtungen im technischen Wiesenbau und in der Drainage, dem Gebrauch der Feldmeß- und Nivellir-Instrumente, der Ausübung der Be- und Entwässerung und der Instandhaltung und Pflege der Wässerungswiesen. Zu diesem Behufe werden die Theilnehmer an den im Kreise Friedberg in Ausführung begriffenen Anlagen unter Leitung des Vereins-Culturtechnikers beschäftigt und instruirt und kann denselben je nach Leistung dabei der ortsübliche Tagesohn vergütet werden. Man darf erwarten, daß die Bezirksvereine, Gemeinden und andere Interessenten den Theilnehmern an diesem Cursus eine Unterstützung für die Bestreitung der Reisekosten, der Wohnung und der Beköstigung bewilligen, wofür bei entfernt Wohnenden ein Betrag von 30—40 fl. genügen wird, während es keinem Anstand unterliegt, daß Theilnehmer aus der Nähe Friedbergs Abends nach Hause zurückkehren und hierdurch einen Aufwand für Woh— nung vermeiden. Wir machen Gemeinden, welche die weitere Ausbildung ihrer Wiesen⸗ wärter wünschen und junge Männer, welche sich diesem Dienste widmen wollen, auf die dargebotene Gelegenheit mit dem Bemerken aufmerksam, daß Anmeldungen um Zulassung zum Lehr-Cursus unter Vorlegung eines Bürgermeistereizeugnisses über seitherige Führung baldmöglichst bei dem unterzeichneten Curatorium einzureichen sind. Friedberg am 4. April 1874. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Trapp. Lindeck. Haas. Deutsches Reich. Berlin, 10. April. Der Reichstag erle— 4 — — 1 2 0 4 0 Alzey. Nach dem von dem Ab i igte in sei i ˖ 5. g. Heinzer- digte in seiner heutigen Sitzun Reihe von ling erstatttten Bericht des dritten Ausschusses Wahlprü 1 2 e pe ee g 1 N f trägt der genannte Ausschuß antun 0 ee en e Gültigkeits- Erklätung der an Stelle des Abg. Metz in unserem Wahlkreis(Wöllstein⸗ Alzey) auf den Ober⸗Gerichtsrath Görz in Mainz gefallenen Wahl an, und dürfte sonach dessen Eintritt in die zweite Kammer definitiv gesichert sein. wurde beanstandet und mit 149 gegen 140 Stimmen beschlossen, den gegen diese Wahl eingegangenen Protest dem Reichskanzler zur Untersuchung zu überweisen. Die Abstimmung erfolgte mittelst Hinausgehens und Hereinkommens durch zwei ver- schiedene Thüren und dauerte nur acht Minuten. Auch die Wahl v. Woedtke(Kammin) wurde beanstandet. — 10. April. Gestern hier abgehaltene Wähler Versammlungen im 3. und 6. hiesigen Reichstags Wahlkreise sprachen sich gegen die Annahme des §. 1 des Militärgesetzes aus. 5 — Die national- liberalen Mitglieder des Reichstages beschlossen nahezu einstimmig, für die volle von der Regierung geforderte Friedens- 11 5 Wia . i 7 lat chen kichtun el der Milt di. fal de Nusheh begun uche dis g Oil Gin iu den 0e 1 5 81 sco 9 Ade Re inne elaspre, dul and Tegieru! . asenzstärke(40,000 Mann) zu stimmen, wenn eee e de Fessstellung der Friedenspräsenzstärke zunächst 9 1 7 Jahre erfolgt. *— 10. April. Feldmarschall Graf Moltke, iegsminister v. Kameke und General v. Voigts⸗ etz wurden beute wiederum vom Kaiser zu einer ungeren Berathung empfangen, um sich über die Köglichkeit einer siebenjährigen Feststellung der 1 von der Regierung geforderten Friedenspräsenz- en a färke von 401,659 Mann schlüssig zu machen. ane m Reichetage ist für die Eventualität einer sieben- dana— übrigen Festsetzung der Friedenspräsenestärke eine e werdchn goße Majorität aus den, Conservativen, Frei- 1 d enservativen und National⸗Liberalen für die An- been„ gahme des§. 1 zu Stande gebracht. n— 11. April. In der beutigen Fractions- ng der Nationalliberalen theilte der Vorsitzende zit, daß die Zustimmung der Reichsregierung zu ner Feststellung der von ihr verlangten Präsenz- ffer auf 7 Jahre erfolgen wird, wenn die Be ämmung des F. 42 des Militärgesetzes, wonach ge Officiere von den Communalsteuern befreit werden, wiederhergestellt wird. Die Fraction rschloß mit allen gegen eine Stimme, die Be- eiung der Offitiere von der Communalsteuer mzunehmen. Man rechnet für die Annahme der Militärvorlage in dieser Fassung nunmehr auf krca 220 Stimmen. Am Montag beginnt die plenarberathung des Militärgesetzes, wobei die fficielle Erklärung der Regierung erfolgen wird. — 11. April. Der Reichstag erledigte sämmt⸗ che auf der Tagesordnung stebende Wahl-Prüf⸗ ungen und erklärte alle gedachten Wahlen für ültig. Sodann wurde die Vorlage der Regierung ber Abänderung des Artikels 15 des Münz- Hesetzes in erster und zweiter Lesung angenommen unter Ablehnung des vom Staats minister Delbrück ckämpften Lenz'schen Antrags, wonach die öster— zichischen Thalerstücke wie die deutschen eingelöst derden sollen, nur daß die Einlösungsfrist auf 1 4 Tage und die Bekanntmachungefrist auf einen W bite des Ser Nonat herabgesetzt wird. Das Haus vertagt 0 Geben; ich darauf, nachdem ein Nachtrags-Etat zum nn Keeichs⸗Etat pro 1874 die erste Lesung passirt hat. bee Dresden. Zeitungs-Nachrichten gegenüber S 1 enen das„Dresdener Journal“, daß bei katho- en,(chen kirchlichen Festlichkeiten überall, wo es sich 8. nn nicht um poltzeilichen Dienst, sondern um Betheiligung menen en der kirchlichen Feier handle, nur katholische ee e Nilitärs verwendet werden. Limburg. Wie die„Elbf. Ztg.“ erfährt, at das Appellatlonsgericht in Wiesbaden unter Aufhebung des am 4. Februar d. J. von dem biesigen Kreisgerichte ergangenen freisprechenden Atheils den Bischof Dr. Blum wegen Anstellung ves Pfarrers Houben zu Balduinstein zu einer Heldstrafe von 200 Thaler, edent. 2 Monaten Befängniß verurtheilt. 10. April. Das Cultusministerium ver— öffentlicht heute das Rechtsgutachten der betreffen- den Commission über die Frage der Anerkennung des Bischofs Reinkens als katbolischen Bischoss. Das Gutachten gebt in der Hauptsache dahin, 3 deß die bayerische Regierung nicht ermächtigt ist, 7. 11 den Bischof Reinkens mit den begehrten rechtlichen Folgen im Verwaltungswege anzuerkennen, daß „ dazu vielmehr eines Gisetzes, und zwar eines Verfassungsgesetzes, bedürfe. Stuttgart, 9. April. Eine zahlreich be- juchte Versammlung von Reichstagswählern nahm ine Resolution an, des Inhalts, daß die Ver- sammelten dem Reichstage gegenüber den Wunsch aussprechen, daß die sriedenspräsenzstärke der beulschen Armee durch das Militärgesetz festgestellt werde und der Reichstag sich mit der Reichs- g fegierung über die Friedenspräsenzstärke auf der 2460 don der Reichsregierung als annehmbar erachteten Friedberg dritt Ntliot“ 5 zuttbttg. Ordnung. In der General- Debakte sprachen gegen den Gesetz-Entwurf die Cardinäle Rauscher, Tarnoczy, Schwarzenberg und die Fürstbischöfe Gasser und Wierp; dafür sprachen Tschnabuschnigg, Arneth, Neumann und Höfler. — 11. April. Das Herrenhaus setzte in Anwesenheit der Kirchenfürsten und bei dichtbe⸗ setzten Galerien die General- Debatte über das erste der confessionellen Gesetze fort. Gegen die Vorlage sprachen Fürstbischof Stepischnegg, Czar- toryski, und nachdem der Schluß der General- Debatte angenommen war, als Generalredner Graf Leo Thun. Für die Vorlage traten ein: Hye, Hartig, Fürst Anton Auersperg und als Generalredner Baron Lichtenfels. Der Schluß der Sitzung erfolgte, nachdem der letztgenannte Redner ohnmächtig zusammengebrochen war und aus dem Sitzungssaal hatte getragen werden müssen. Frankreich. Paris, 9. April. In der heutigen Sitzung der Permanenz-Commission er— klärte der Minister des Innern, Herzog v. Broglie, bezüglich der Verhängung des Belagerungs-Zu- standes über Algerien: General Chanzy habe die Maßregel in Folge von Ausschreitungen der alge— rischen Presse nachgesucht; die von ibm vorher zu Rathe gezogenen Notabeln von Algier hätten die Maßregel gebilligt. Bezüglich der Auflösung des Marseiller Municipalrathes bemerkte Buffet, daß die Frage, da sie die Einberufung der National- versammlung nicht veranlassen könnte, die Com- mission nichts angehe. Der Minister des Innern bestätigte die Entweichung Rochefort's. — Der„Agence Havas“ wird aus Rom, entgegen der Meldung der„Lothringer Zeitung“, bestimmt versichert, daß die Unterhandlungen mit dem Vatican betreffs der Grenzregulirung der deutsch-französischen Diöcesen dem Abschlusse nahe seien und hinzugefügt, daß die nothwendigen päpst- lichen Bullen vorbereitet würden. Bapyonne. Der berüchtigte Pfarrer Santa Cruz, welcher vor zwei Wochen von französischen Behörden verhaftet und hierher gebracht worden war, ist in Freiheit gesetzt, da das Gericht die wider ihn erhobenen Anklagen nicht als begründet erkannt hat. Selbstverständlich handelte es sich nicht um Handlungen, die er auf spanischem Boden begangen hat, sondern nur um Uebertretungen, deren er sich in Frankreich schuldig gemacht haben sollte. Zugleich mit der Entlassung wurde er jedoch auf Grund einer alten ortspolizeilichen Verordnung angewiesen, das französische Gebiet zu verlassen. — 10. April. Pfarrer Santa Cruz ist gestern nach Belgien abgereist. Großbritannien. London. Nachrichten von Cap Coastcastle den 19. März zufolge hat der König der Aschantis den vom General Wol- selei entworfenen Friedens Vertrag unterzeichnet und haben die Abgesandten des Königs denselben ratificirt. Spanien. Madrid, 9. April. Serrano ist hierher zurückgekehrt. An seiner Stelle über— nimmt das Ober Commando General Concha, der bereits in Santander eingetroffen ist. Man glaubt, daß ein Uebereinkommen getroffen wird. — Die Regierungstruppen haben bis zum 9. April 50 Geschütze in die Verschanzungen von Abanto gebracht. Neue Truppenverstärkungen verließen Miranda und rückten nach Santander ab. 11. April. Der Regierung ist gestern früh ein Telegramm von der Nord-Armee zugegangen, des Inhalts, daß die Wiederaufnahme der Opera- tionen durch Sturm und Regen einstweilen un- möglich gemacht sei. Türkei. Konstantinopel. Die Hassunisten haben dem Vertreter der Regierung die Schlüssel der Heilandskirche übergeben. Melbourne, 10. April. Henri Rochefort und seine Genossen baben ihre Aus Stadt und Land. (Verspätet.) Rühmliche Anerkenn— ung verdienen die edlen Bestrebungen und ausgezeichneten Leistungen der zahlreichen Musik⸗Ausübenden, die Fried— berg aufzuweisen hat; dies gilt sowohl bezüglich der Vocal— . Grundlage einigen möge. Ein Störungsversuch Australien. An ber Soclal Demokraten wurde rasch unterdrückt. 8 Abreise nach Europa auf morgen festgesetzt. 1 Ausland. * 400 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. April. 3 1 Das Herrenhaus trat heute in die Debatte, über! E. Friedberg. 5 den confessionellen Gesetz-Entwurf ein. Sämml. 1 e. liche Kirchenfürsten waren anwesend. Die Minorität i 0 ue. der Commission beantragte Uebergang zur Tages- als auch der Justeumentalmusik. Besonders zeichnen sich hier ber Musikverein und die Dilettantenkapelle aus; dessen konnte man sich auf's Neue bei der Charfteitags⸗ production überzeugen. Durch Heranziebung lüchliger Kräfte auch von Auswärts weiß der Musfikperein seinen Aufführungen neuen Reiz und gesteigerte Anziehung zu verschaffen. So war die Gewinnung der Fräulein Amend von Darmstadt vom besten Erfolge gekrönt. Fräulein Amend entfaltete eine Alistimme von seltener Kraft, Fülle, Eleganz und Anmuth, was wir um so mehr bewundern mußten, da die Sängerin Dilettantin ist.— Möge der Verein in seinen Bestreburgen nicht nachlassen und noch öfter solche erhebende, ervauliche Genüsse bieten, wie sie eben nur ächte Kirchenmusik zu bieten vermag. Mögen aber auch manche der kunstliebenden Besucher bedenken, daß es dem Vereine keineswegs zur Aufmunterung gereicht, wenn er neben seinen uneigennützigen, anzustaunenden Bemühungen auch noch Kosten der Aufführung zu decken bat.— Schließlich erlaubt sich Einsender, dem äußerst thäugen und gewan ten Vereinsdtrigenten den wohlmeinen⸗ den Rath zu geben, bei Wahl der Musikstücke, die in der Stadtkirche zur Aufführung gelangen sollen, mehr auf getragene, choralmäßig gehaliene, ale auf vorherrschend figurirte, sich viel bewegende Gesangstücke Bedacht zu nehmen. Die alte, classische Kirchenmusik bietet ja hierin reiche, dankbare Auswahl. Auch dürfte bebufs der Pro⸗ duction der Standpunkt auf der Orgel dem am Altare vorzuziehen sein. Als einen sehr glücklichen Griff müssen wit es bezeichnen, daß man die biegsame, alle Nuancen erlaubende Occhesterbegleitung der dynamisch mehr gleich- bleibenden Orgelbeglellung vorzog. Möge dies auch bei späteren Kirchenconcerten des Vereins der Fall sein. Gießen, 10. April. Während der Schwurgerichts⸗ Sitzungen vom 2. Quartal l. J. werden nachbe nerkte Anklagesachen zur öffentlichen Vetbandlung, beziebungs⸗ weise Aburtoeilung kommen, nämlich: Den 13. April, Vormittags 9 Uhr: Gegen Jacob Baumberger von Unter⸗ tuttweil im Canton Thurgau in der Schweiz, wegen Diebstahls; Vertheid.: Großh. Hofg.⸗Advocat Thorwart. Denselben, Nachmittags 3 Uhr: Gegen Karl Unverzagt von Gießen, wegen Diebstahl und Münzverdbrechens; Vertheid.: Großh. Hofg.⸗ Advocat Dr. Dittmar. Den 14. April, Vormütags 9 Uhr: Gegen Johannes Wienold von Werings, wegen Brandstiftung; Vertheid.: Großh. Hofg.⸗Advocat Dierv. Den 15. April, Vormittags 9 Ubr: Gegen Johannes Ziegenhain von Wallenrod, wegen Brand⸗ sliftung; Vertheid.: Großb. Hofg.⸗Advocat Weidig. Den⸗ selben, Nachmitiags 2½ Ubt: Gegen Andreas Hack von Hartmannshain, wegen Diepstabls; Verth.: Großb. Hofg.⸗ Advocat Kraft. Den 16. April, Vormittags 9 Uhr: Gegen Elisabeihe Schäset von Heblos, wegen Diedstalls; Verth.: Großb. Hofg. Advocat Dr. Schwarz. Denselben, Nachmittags 2½ Uhr: Gegen„ Elisabetlbe Hainbuch von Eudorf, d. Juliane Buchbammer von Altendurg, e. Gustav Lang von Alsfeld, wegen Meineids, bezw. Verleitung zu diesem Verbrechen; Vertheid.: Großh. Hofg.⸗Advocaten Dr. Muhl, Wolf und Dr. Rosenberg II. Den 17. April, Vormittags 9 Uhr: Gegen Elisabethe Müller von Rixseld, wegen Kindesmord; Vertheid.: Groß. Hofg.⸗Advocat Dr. Gut- fleisch. Den 18. April, Vormittags 9 Uhr: Gegen Martin Wurzvacher von Markt⸗Selbitz im Königreich Baiern, wegen Diebstahls; Vertheid.: Großb. Hofg.» Advocat Weidig. Denselben, Vormittags: Gegen Carl Weitz, früherer Ge— meinde⸗Einnehmer in Ober⸗Obmen, wegen Verbrechen im Amte(Contumacialsache). Den 20. April, Vormittags 9 Abr: Gegen Conrad Gonter V. von Ober⸗Kleen, wegen Diebstahls; Vertbeid.: Großh. Hofg.⸗Advocat Dr. Dittmar. Den 21. April, Vormittags 9 Uhr: Gegen a. Carl Feied⸗ ich Wicke von Harheim, d. Joseph Hasencver von da, o. dessen Ehefrau, d. Michael Hasenever von Fritzlar, wegen betrüglichen und einfachen Bankerotts resp. Beibülsez Vertheid.: Großh. Hofg.⸗Advocat Dr. Reatz. Lich. In der Nacht vom 2. auf den 3. Osterseiertag wurde mit dedeutender Gewallthätigkeit in die Kirche ein⸗ gebrochen und aus dem Opferkasten die Summe Geldes von elwa 7 fl. entwendet. Der oder die frechen Diebe vaben sich aber insosern betrogen, als der Opferkasten dereis am Gründonne s stag seines Inhaltes von 130 fl. von der Stifisve⸗wallung entleert worden ist. Der Spitzbubenweg führte durch ein erbrochenes Fenster. Darmstadt, 10. April. Heute Nacht wurde von ruchlosen Buben wieder ein Act des Vandalismus verübt, indem die Strolche ein Drahtgitter am Polvlechnikum umrissen.— Hoffentlich gelingt es unserer Polizei dald einmal solcher Bursche habhaft zu werden und wird es dann Sache des Richters sein, durch die strengste Strafe ein warnendes Exempel zu statuiren. Darmstadt, 11. April. Gestern wurde eine aus dem Bayerischen gebürtige, seither in Bessungen im Dienst ge⸗ standene Frauensperson wegen Mords, verübt an dem eigenen Kinde, ins Gefängniß verbracht. Die fragliche Person war, nachdem sie ibren Zustand fortwährend geläugnet batte, vor ca. 4 Wochen mit einem gesunden Kinde nieder— gekommen, das sie bei anderen Leuten in Pflege gab. Wahrscheinlich war ihr die Zahlung des Kosigeldes indessen eine Last, der sie sich zu entledigen wünschte, denn sie benutzte gestern die Abwesenheit der Pflegeeltern ihres Kindes um dasselbe auf wahrhaft scheußliche Weise ums Leben zu bringen. Die entmenschte Mutter schüttete nämlich dem Kind eine Quantität Schweselsäuxe in den Mund, so daß das arme Würmchen auf's Entsetzlichste verbrannt wurde.— Wahrscheinlich mochte das furcht⸗ bare Geschrei des Kleinen das Weib doch schrecken, denn sie lief fort, während Nachbarn berbeeilten, die das Kind auf's scheußlichste verbrannt sanden. Die Mörderin wurde alsbald verhaftet und in das biesige Gesängniß abgeliefert. — 4 N 1 0 r e e ee ee Holzversteigerung im Fürstlichen Schutzbezirk Langsdorf. 1125 Dienstag den 14. ds. Mts., Morgens 10 Uhr, sollen im obigen Schutzbezirk 54 Stück Eichen⸗,„ 20,57 Festmeter, meistens Wagnerholz von 10 bis 182 Centimeter Inhalt, 113 Buchen groͤßtentheils Hain⸗ buchen⸗= 29,04 Festmeter und 4 gem. Stämme S 2.16 sodann an demselben Tage, von Morgens 12 Uhr ab, ebendaselbst 105 Raummeter Eichen-, Buchen- und gemischtes Scheith. 40„„ Prügelh. 8 8„„ 412 5 0 5 Reiser öffentlich verkauft werden. Hungen dem 8 April 1874. Fürstliches Rentamt Demme. Holzversteigerung. 1134 Dienstag den 21. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen in dem Freiherrlich v. Nothschild'schen Walde Altenberg unmittelbar an der Chaussee öffentlich meistbietend ver— steigert werden: 450 Stück Birken⸗Prügel⸗ und Reisholzwellen; 6675„ Tannen⸗„ 5 9 4600„ Sichen⸗Reisho zwellen; s„„ lange Wellen(Faschinen.) Letztere eignen sich zu Bohnengerten. Okarben am 9. April 1874. Freiherrlicher Revierförster Hilgenrainer. Holz-Versteigerung in der Oberförsterei Ortenberg. 1163 Mittwoch den 22. April kommen aus den Districten Sauerwiesenrain, Gebrannter Kopf und Nau⸗ heimer Schlag zur Versteigerung: Scheit Prügel Stock Reis Raummeter Buchen 147— 125— Eichen 4— 2; sowie 7 Buchen ⸗Stämme mit 34— 66 Centim. Durchmesser und 5—9 Meter Länge und 1 Eichen⸗ Stamm mit 47 Centim. Durchmesser und 6 Meter Länge. Donnerssag den 23. April aus den Districten Scheuerwald, Höchst und Estruth: Scheit Prügel Stock Reis Raum meter Buchen 15 76 17 1386(Stammreiser) Aspen— 4— 4 4 Eichen⸗Stämme von 16— 18 Centim. Durchmesser und 5—8 Meter Länge, 12 Eichen⸗Stangen von 10— 14 Centim. Durchmesser und 4—8 Meter Länge S Buchen⸗Stangen von 10— 11 Centim. Durchmesser und 4—8 Meter Länge. Freitag den 24. April aus den Districten Mark und Stein: Scheit Prügel Stock Reis Naummetrer Buchen 132 298 72 326 Eichen— 4—— Aspen 5 2 13 Eichen⸗Stämme von 15— 22 Centim. Durchmesser und 4—15 Meter Länge, 3 Hainduchen⸗Stämme von 21— 29 Centim. Durch messer und 5—11 Meier Länge, 1 Nadel⸗Stamm von 15 Ceutim. Durchmesser und 14 Meter Länge, 39 Eichen⸗ Stangen von 10— 14 Centim. Durchmesser und 5—12 Meter Länge. Die Zusammenkunft ist am ersten Tage am District Gebrannter Kopf auf der Glasbütter-Straße, am zweiten Tage am Scheuerwald auf dem uniersten Wege, am dritten Tage bei der Wohnung des Bürgermeisters Uhl zu Liß⸗ berg. jedesmal um 9 Uhr Vor mitlago, Ortenberg am 1. April 1874. Großherzogliche Oberförsterei Ortenberg. halle x Hobzversteigerung im Utvier Leustadt. 1150 Freitag den 17. d. M. kommen zur Versteigerung: 455 Raummeter Buchen ⸗Scheitholz, 61 5„ Prlügelholz, 207 2 Stockholz, 16 1„ Allerleiholz, 3450 Stück Buchen-Astwellen, 9„ Stammwellen. Zusammenkunft Vormittags in dem ½ Stunde von der Eisenbahastation Stockheim entfernten Holzschlag. Thiergarten den 10. Ap ril 1874. Der Fürstliche Revierförster Kalkhof. Ein oder zwei junge Leult, 1005 welche Lust haben Steingraveur zu werden, Bei Carl Bindernagel sind alle in den hiesigen Schulbüche* Lehranstalten Vollständiger Ausverkauf. eingeführten 1096 Wegen Aufgabe meines Geschäfts verkaufe ich mein assortirtes Lager in Tuch, Bucks kin, Kleiderstoffen, Barchent ꝛc. ꝛc., um schnell damit zu räumen, zu auffallend billigen Preisen. Münzenberg. f Abraham Löb. 1112 Englische glasirte Thonröhren für Canalisationen, Wasserleitungen, Eisenbahn- und Wegedurchlässe eto. von 3%% 0%, 18“, 21“ 24“ 30“ englischer Weite, nebst sämmtlichen Fagonstücken. Leichte schottische Gussröhren für Wasserleitungen, Dampf- und Luftheizungen, Dachrinnen, Dachfallröhren, von 2½“ bis 8“ englischem äusserem Durchmesser. Eiserne Sinkkasten mit Wasserverschluss für Höfe, Brauereien, Waschküchen ete Grosses Lager in Frankfurt a. M. und Köln. Frankfurter Baubank. Abtheilung Canalbau& Wasserleitung. in neuester Auflage und guten Einbänden stets vorräthig. H 61000) Handelsschule mit Pensionat in Miltenberg am Main. Beginn des Sommer-Semesters am 16. April d. J. 804 Vorbereitung für den kaufmännischen Beruf und zum Einjährig-Freiwilligen-Examen. Prospekte und nähere Auskunft durch H. Drotter, Director. (H. 6808.) Oesterreichische„Gulden zu 16 kr., 6 Kreuzerstücke„ 4½ kr., sowie minderwichtige Gold- und Silbermünzen, werden zum höchsten Preise gewechselt, in Waaren- zahlungen jedoch höher angenommen bei 1 H an au, 1175 Hof- Uhrmacher und Goldarbeiter. 1121 Das Neueste in Sonnen- und kiegenschirmen, Putz⸗ und Modewaaren bei L. Backes. Bekanntmachung. 1162 Die Holzversteigerung vom 8. und 9. April ist genehmigt. Die Abfuhrscheine können von Freitag den 24. d. M. an bei Großberzoglichem Rentamte Nidda zu Bingenheim in Empfang genommen werden. Die Ueberweisung des Holzes findet Montag den Mobiliar-Ver st ei gerung. 27. d. M. statt und ist hierzu Zusammenkunft wie bei der Versteigerung. 1171 Freitag den 17. d. M., von Morgens 9 Uhr ab, Ortenberg am 11. April 1874. läßt Herr Restaurateur Kröll im neuen Kurhause dahier Großherzogliche Oberförsterei Ortenberg. J vollständige Betten mit Matratzen, davon 2 noch T h a fer. ach„ 6 n Stühle, 1 Nacht⸗ 8 5 N b i tisch, 1 Weißzeugschrank 2 runde Tische, mehrete 1178 Die am 7. und 8. April d. J. im Domanial⸗ Stühle und verschiedene andere N 938 walddistrikt Kellerberg abgehaltene Holzversteigerung ist geräthschaften genehmigt und können die Abfuhrscheine vom 21 April öffentlich an den Meistbietenden versteigern an bei Großherzoglichem Rentamt Friedberg in Empfang Bad-Nauheim am 12 April 1874. enommen werden. 5 18 Detsgert e n Ober⸗Ros bach den 11. April 874. ö See 5 meine Großherzogliche ee Ober⸗Rosbach. 1 28585 Holzversteigerung n Lortschritts-Medaillt, Wiener Weltaussellung 1873. Die vorzüglichen Chocoladen aus der Fabrik von 1158 Montag den 20. April soll in den Distrikten 1 steigert werden: 5 Scheith. Prügelh. Stockh. Reis. Franz Stollwerck, Hoflieferant, Köln, W 40 ue ee en 8 i Hochstraße 9, Eichen 2 37 30 1850 bewähren ihren gesicherien und in steter Zunahme Nadelholz— 48 12² 6700 begriffenen Weltruf durch die Bereitung aus feiner Weichholz— 4. 3420 Cacao und Zucker, ohne jedwede fernere Beimischung. Ferner: g 4 Eichen-Stämme von 0,36 Kubikmeter, 82 Fichten- und Kiefern-Stämme von 15 bis 17 Centimeter Durchmesser, bis zu 20 Meter Länge, Verkaufssiellen: Friedberg bei Wilh. Fertsch Hofapotheker Wilh. Sturmfels. W 14 Zahlreiche frühere Prämiirungen und Aus— zeichnungen. Eine vollständige Wohnung 824 von 5 Zimmern ist sofort im Ganzen oder getheilt zu vermiethen bei Jos. Hoffmann. Ein Lehrling meter Inhalt. Zausammenkunft Morgens 10 Uhr beim Pflanzgarten in der Weilbach, eirea 1 Stunde von hier. Lich am 11. April 1874. Wimmenaner, Forstrath. welche die Realschule besuchen, können gute Pension finden. Zwei Schüler, C. Foegen. Bad⸗Nauheim. Kenntnisse im Zeichnen sind erwünscht. können sich melden, bei kann auf Pfingsten in meiner Druckerei eintreten. 0 Verantw. Red.: Carl Bind l. Carl Bindernagel. Binder Druck und Verlag von Carl Bindernagel, (Hierzu eine Beilage). 1 in der Fürstlichen Oberförsterei Lich. Weilbach und Mönchwald nachverzeichnetes Holz ver⸗ 5 mit 37,20 Kubikmeter, 9 1275 Kiefern- und Fichten⸗Stangen mit 36,13 Kubik⸗ Näheres bei Reallehrer Dr. Ebner, Usagasse 279. 956 auslät War Belt. vollon bettef . Hufe lichkeit Würde s ern 3. Da Ruzlei- dito! hen, 1 In gele In 1. baaftle luer unten! ö Ning,