M 64. 1874. Dienstag den 2. Juni. 44 Wastnellen 0 den 1„ 9 e über die i * die beute* ibn neg. Waun ud f. 4. 2 Erscheint jed Ig Helegen⸗ wird 4 ad beter Areisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag,—— Samstag. 9*— — Für den Monat Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der b Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden. Amtlicher Theil. , e Betreffend: Das Departementersaßzgeschaft für das Jahr 1874. 2 Mit Bezug auf den§. 94 sub 3 Schlußsatz der Militär-⸗Ersatz-Instruction bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß nach dem festgestellten dak. Geschäftsplan der Großberzoglichen Departement-Ersatzcommission in der 49. Infanterie-Brigade das Departementersatzgeschäft in dem Kreise Friedberg 11 am Freitag den 12. und Samsiag den 13. Juni dieses Jahres jedesmal von Vormittags Friedberg am 21. Mai 1874. 1 1 Betreffend: Das Departementersatzgeschäft für das Jahr 1874. 8 Uhr an, auf dem Rathhause dabier stattfindet. Großherzogliche Kreisersatztommission Friedberg. er. Trapp. Friedberg am 21. Mai 1874 Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis ⸗Ersatz-Commission des Kreises Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Wie Sie aus vorstedender Veröffentlichung erseben, wird das Dcpartement- Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg Freitag den 12. und Damstag den 13. Juni dieses Jahres auf dem Rathhause dahier vor- 2) die für brauchbar erklärten im laufenden Jahre zur Loosung zu- gelassenen Militärpflichtigen, haben sämmtlich zu erscheinen. 3) die Disponiblen der Vorjahre 1873 und 1872. Von den als anFurter 5 3 5 zenommen. Sie werden sämmtliche bei diesem Geschäste Gestellungspflichtige brauchbar befundenen kleinen Leuten haben nur die vorzugsweise n gemacht. iervon in Kenntniß setzen und dieselben unter Bekanntmachung der nach- einzustellenden, die als Oeconomiehandwerker designirten und die im ane de kehend abgedruckten§§. 176, 177 und 178 der Militär-Ersatzinstruction 3. Concorrenzjahre stehenden zu erscheinen. lerzu noch speziell laden, und daß dies geschehen, sofort eine spiztelle Die von der Kreisersatzeommission als augenscheinlich unbrauch⸗ pmidt, gadungsbescheinigung an mich einsenden. bar befundenen und deshalb zum Loosen nicht zugelassenen, sowie die aus Am Freitag den 12. Juni dieses Jabres, Morgens präcis 8 Uhr, irgend einem Grunde als zeitig unbrauchbar auf ein Jahr zurückgestellten aben sich auf dem Rathhause dabier einzufinden: Militärpflichtigen haben nicht zu erscheinen. a 1 10 257 17 Kreisersatzgeschäft als dauernd unbrauchbar bezeichneten„ ch Erscheinende haben ihre Loosungs- und Gestellungsscheine . Nilttär ichtigen. Sollten Militärpflichtige, welche der Departement-Ersa commission 2——— ditsjäbrigen„Musterung zur J. und 2. Klasse der Ersatz⸗ vorzustellen sind, bis dabin in einen anderen Aushebungsbezirk äbentichen esignirten Militärpflichtigen. 5 f f 5 f g so ist hiervon nach§. 92 sub 2 und 4 alsbald Anzeige zu machen. 3) die vor beendeter Dienstzeit auf Reclamation entlassenen Soldaten. Zum Schlusse bemerke ich noch, daß nach F. 96 der Militär- Ersatz⸗ iu. benin, 2) diejenigen Reclamanten, welche ärztlich zu untersuchen sind. 5) Einäbrige Freiwillige, welche gemäß F. 168 der Militär- Ersatz⸗ Instruction zu untersuchen sind. Am Samstag den 13. Juni dieses Jahres, luden zu erscheinen: 1) die vorzugsweise und primo loco einzustellenden Militärpflichtigen. Morgens präcis 8 Uhr, §. 176. etrafe für unterlassene Meldung zur Berlchtigung der Stamm— tolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs⸗ oder 1 Aushebungs⸗Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zu Berichtigung der Stammrolle unterlassen, werden auf den Antrag der mit der zührung der Stammrollen beauftragen Behörden mit Gelbstrasen bis zu 10 Thalern hegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrase zu substituiren ist. 4 2) Militärpflichlige, welche der nach den Vorschristen der 88. 71, 98 und 115 kassenenen Aufforderung: sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis-De— Stements⸗ oder Marine Ersatz Commission des Bezirks, in welchem sie nach§. 20 genellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Ausrufung ihrer men im Musterungs⸗ oder Aushebungs⸗Lokale nicht anwesend sind, werden auf den Amrag des Civil⸗Votsitzenden der Kreis“, bezw. Departements,(Marine-) Ersatz-Com⸗ a ston mit einer Gelostrafe bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unver⸗ ncgens Gesängnißstrase zu subslitulren if. „ 3) Unabhängig von den vorstehenden ade und 2 gedachten Strafen werden die Nilitärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Slammrolle unterlassen, oder sich nicht die Ersatz⸗Behörden siellen, durch die in den nachstehenden 88. 177 bis 178 ent⸗ utenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz-Behörden Nm entscheiden haben. Instruction auch Sie dem obigen Geschäfte beizuwobnen haben, und daß Sie daher, um rechtzeitig beginnen zu können, sich mit den zur Vor- stellung kommenden Militärpflichtigen vor Beginn des Geschäfts, also vor der festgesetzten Zeit im Aushebungslokal einzufinden haben. Dafür, daß die jungen Leute keinlich und nüchtern erscheinen, wollen Sie noch besonders sorgen. Trapp. 2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Auf- sorberung, sich zur Musterung bezw. Ausbebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren: a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nebmen); d. den aus elwaigen Reclamationogründen erwachsenden stellung bezw. Befreiung vom Militärdienst. Wer ohne einen genügenden Eulschuldigungsgrund bei Aufrusung seines Namens im Musterungs- bezw. Aushebungs⸗Lokale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung. Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1 bezeichneten vor⸗ zugsweise zum Militärdinst herangezogen event. als unsichere Heerespflichtige nach Vorschrift des§. 179 behandelt. 3) Die zur vorzugsweisen Einstellung designirten Militärpflichtigen können bis zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimalh verbleiben. Anspruch auf Zurück⸗ F. 1. Anwendung der Vorschriften der 88. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige. Mililärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den im§. 176 entbaltenen Strafbestimmungen unter worsenz die Vor⸗ schriften des§. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in 2 5 dem Aushebungsbezüik, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur det§. 177. Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen dezw. verspäteten Gestellung nach F. 20 1 gelgen der un lerlassenen Anmeldung zur Stammrolle bezw. der gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altereklasse 1 üptetrlassenen Gestellung 155 Musterungs- oder Aushebungs- ihrer Loosnummer nach in der vorgeschriebenen Reibensolge ebenfalls zur Ausbebung 1 er minen. gekommen wären) 20 N 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschriebene Meldung zur Ein⸗ Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, geben sie auch der Ver tung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Arrde der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzn⸗ schiben ist, unter Verlust: ber Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen 75 günstigung berlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamationsgründen etwachsen würde ) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der etwa bereits erbaltenen zoosnummer erwachsen ist, er§. 178. 1 des aus awalgen Reklamationsgründen erwachsenden Anspiuchs auf Zurückstellung) 8. B. der Militär pflichtige A., 1855 geboren, ist 1875 in Teltow die ponidel. bezw. Vefteiung vom Militärdienst; geblieben. Derselbe verzieht nach Berlin. In Berlin wird im Jabre 1876 auf die 1 ugs weise zum Militärdienst herangezegen werben.(§. 21, 7.) ) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der elwa bereits erhaltenen * nun mer etwachsen ist, et.§. 178. Disponiblen des Jahrgangs 1855 zurückgegriffen, es würde der A. in Gemäßbeit der Vorschriften des§. 23 zur Einstellung gekommen sein, wenn er sich gestellt välte. Da Letzteres nicht geschehen, was sich aus dem Loosungs und Geslellungs Altest er geben wied so wird er in der Folge vorzugsweise zur Einstellung gebracht, Betreffend: Die Kirchenvoranschläge für 1875. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände des Kreises. usschreiben vom 28. v. dieses Jahr, da diese Periode Ende 1874 abläuft, die Voranschläge aufzustellen haben. Aufnahme in die Gemeinde Voranschläge erfolgen kann. Unter Bezugnahme auf unser A dreijäbrige Voranschlagsperiode haben, die baldige Einsendung besorgt sein, damit, da wo Zuschüsse nöthig werden, Mis. bemerken wir Ihnen, daß selb T 1 pi. Friedberg am 30. Mai 1874. stverständlich auch Diejenigen von Ihnen, die eine Sie wollen für — Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regier- ungsblatt Nr. 26 enthält: I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Außercourssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleich⸗ gestellten ausländischen Goldmünzen betreffend. 3 II. Bekanntmachung Großberzoglicher Provinzial⸗ Direction Overbessen, die Wabl der Geschworenen in der Provinz Oberhessen für das Jahr 1875 betreffend. III. Nachweisung der in der Großherzoglichen Münze zu Darmstadt seit dem Abschluß der Münzconvention vom 25. August 1837 bis zum Schlusse des Jahres 1873 statigehabten Großherzoglich Hessischen Ausmünzungen. IV. Uebersicht der für das Jahr 1874 von Groß herzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Um⸗ lagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den israelinschen Religionsgemeinden des Kreises Gießen. V. Ordensverleihungen. VI. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. VII. Namens veränderungen. VIII. Ertheilung von Erfindungspatenten. Seine Königliche Hobeit der Großherzog haben allergnädigst ge— ruht: am 2. Mai dem Kaufmann Heinrich Hoffmann in Darmstadt auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent für die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construclion einer Rollmaschine sür die Filzhut- Fabrikation, am 4. Mai dem Maschinenfabrikanten Georg Sigl in Wien auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent für die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterten Ver⸗ besserungen an Seilbahnen während der nächsten fünf Jabre für den Umfang des Großberzogtbums unter dem ausdrücklichen Vorbehalte zu ertheilen, daß durch die ver⸗ liehenen Patenie Niemand in der Anwendung bereits früher schon dekaunt gewesener Theile der Erfindung ge— hindert werden soll. IX. Concurtenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Schulstelle zu Balkenhausen mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; die evang. Schulslelle zu Schöllenbach mit einem jährl. Gehalt von 400 fl., dem Grafen zu Erbach— Fürstenau siehl das Präsentalionsrecht zu; die evang. Schulstelle zu Heppenheim im Loch mit einem jährl. Ge⸗ halt von 500 fl.; die evang. Schulstelle zu Neckarhausen mit einem jährl. Gehalt von 400 fl.; eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Communal— schule zu Oppenbeim mit einem jährl. Gebalt von 550 fl.; die kalholische Schulstelle zu Fürfeld mit einem jährl. Gehalt von 500 fl.; die evang. Schulstelle zu Erlenbach mit einem jährl. Gehalt von 400 fl., dem Grafen zu Erbach⸗Erbach steht das Präsentationstecht zu; die evang. Schulstelle zu Breitenbrunn mit einem jäbrl. Gebalt von 450 fl., dem Fürsten zu Löwenstein-Wertihheim⸗Rosenberg, sowie dem Grafen zu Erbach-Schöuberg steht das Präsen⸗ tationetecht zu; die evang. Schulstelle zu Esselborn mit einem jährl. Gehalt von 450 fl. Darmstadt, 29. Mai. Karl Johann Hoeff— mann ist heute unter Betheiligung der Mitglieder des Ministeriums, der Abgeordnetenkammer und des Gemeinderaths sowie zahlreicher sonstigen Leid tragenden zur Ruhe bestattet worden. — Auf dem vorigen Landtag hatte die zweite Kammer mit Zustimmung der Regierung beschlossen, den Forstwarten eine Zulage von 40 fl. zu be⸗ willigen, allein dieser Beschluß ging auf dem Weg zwischen der ersten und zweiten Kammer verloren und die Forstwarte hatten das Nachseben. Um diesen Fehler, der seiner Zeit viel Staub aufge— wirbell, wieder gut zu machen, hat der Finanz- ausschuß auf gestellten Antrag beschlossen, die Regierung zu ersuchen, vro 1872 die fragliche Zulage nachträglich zur Auszahung gelangen zu lassen, denn von dem Jahr 1873 an war sie in Folge des jetzigen Finanzgesetzes ohnehin schon praktisch geworden. — Die neuen Verwaltungegesetze und das Schulgesetz könnten erst nach der Genehmigung des Nachtragsbudgets ausgeführt werden. Wenn, Berlin. Unter den Beschlüssen des Justiz- Ausschusses zu dem Strafprozeß-Ordnungsentwurf mag folgende Fassung des§. 55 hervorgehoben werden:„Der Eides-Leistung wird gleich geachtet, wenn ein Mitglied einer Religions-Gesellschaft, welcher das Gesetz den Gebrauch gewisser Be- theuerungsformeln an Stelle des Eides gestattet, eine Erklärung unter der Betheuerungsformel dieser Religions-Gesellschaft abgibt.“ — 29. Mai. Fürst Bismarck wurde heute Nachmittag 4 Uhr vom Kronprinzen, alsdann vom Kaiser mit einem dreiviertelstündigen Besuche beehrt. — Wie die„B. B.⸗Ztg.“ wissen will, wird dem Landtage in der nächsten Session von Seiten des Cultusministers außer den bereits in Aussicht gestellten Gesetzentwürfen über das Unterrichtswesen und die Verwaltung des Vermögens der katho— lischen Gemeinden auch noch ein solcher zur vorgelegt werden. 5 — Wie die„Deutsche Allg. Ztg.“ von an— geblich zuverlässiger Seite erfährt, darf es nun- mehr als bestimmt angesehen werden, daß der von dem General- Posidirector Stephan veranlaßte Weltpostcongreß am 15. September d. J. in Bern zusammentritt. Kolberg. Die Entfestigung von Kolberg ist, so weit es Sache der Militär-Behörde ist, Kolberg den Namen als Festung zu nehmen, so gut wie beendet, und die Stadt nunmehr wirk⸗ lich eine offene. Bonn, 28. Mai. Die altkatholische Synode hielt heute zwei Sitzungen, die dritte und die vierte. In ersterer wurden die Debatten über die kirchlichen Reformen der Fasten, Abstinenz, Kate chismen und liturgischen Bücher fortgesetzt, in letz— terer wurde die Vereinfachung des Disperswesens in Ebesachen und die Abschaffung des Reverses über Kindererziehung bei gemischten Ehen beschlossen. — 29. Mai. Gestern Abend hatten sich die zur allkatholischen Synode Abgeordneten und zahl- reiche Gesinnungsgenossen zu einer geselligen Zu— sammenkunft vereinigt. Professor Reusch brachte einen Toast auf Döllinger aus, dem ein begeisterte⸗ Telegramm zugesandt wurde. Heute ertheilte Bischof Reinkens einem jungen Theologen die Subdia— conateweihe. Darauf wurde die Wahl der Syagodal- Repräsentanz und der Synodal-Examinatoren vor- genommen und die Synode geschlossen. Als Ort für den im Herbst abzuhaltenden Congreß wurde Freiburg im Breisgau gewählt. Dortmund. Die„Westf. Ztg.“ schreibt: „Zur Schande für unsere Stadt ist es jetzt hier so weit gekommen, daß die altkatholische Gemeinde nur noch unter polizeilichem Schutze Gottesdienst halten kann, da römisch-fanansirte Pöbelmassen in der Kirche selbst und von außen durch Lärm an den Thüren ꝛc planmäßige Stöcungen verursachen. Sammelplatz und Hauptquartier der Schaaren zu und geleitet werden.“ Paderborn. Der hiesige Bischof hat wegen seines vorletzten Hirtenbrieses, worin verschiedene „Verläumdungen“ der Regierung enthalten waren, mehrere gerichtliche Vorladungen erhalten. Kassel. Wie aus einer als gut bewährten wie zu hoffen, letztere in der ersten Hälfte des Juni erfolge, habe die Ausführung der ersteren für den Anfang des Juli Aussicht. Gleichzeitig würden die Stadtverordnetenwahlen vo werden. Die Berathung der Kirchengesetze be— ginnen nächste Woche im Gesammtministerium. Quelle mitgetheilt wird, soll Seitens des Kasseler Gesammt-Consistoriums gegen den derzeitigen Metropolitan in Homberg das Diseiplinar-Ver⸗ rgenommen fahren eingeleitet werden, weil dieser dem dort Regulirung des Kloster- und Ordens Wesens Die in der Nähe der Marien Kirche gelegene Schenk⸗Wirthschaft eines Katholiken pflegt als dienen, von wo aus die Züge in Bewegung gesetzt Decrete untersagt worden, irgendwelche kirchliche Amtshandlungen innerhalb des Consistorial⸗Bezirks zu verrichten. Dresden. Wie das„Dresd. Jou nal“ meldet, haben die in Evangelicis beauftragten Staatsminister beschlossen, zur Erledigung einiger dringlichen Gegenstände nach Schluß oder Ver- tagung des gegenwärtigen Landtags eine außer⸗ ordentliche Synode einzuberufen. Straßburg. Die Unterzeichner der Adresse an den Reichskanzler haben ein Schreiben des Oberpräsidenten erhalten, worin ihnen im Auf⸗ trage des Reichskanzlers vorläufig mitgetheilt wird, daß derselbe wegen der in so hohem Maße wünschenswerthen Beschleunigung der Stadt ⸗Er⸗ weiterung mit dem Kriegsminister in Verhand- lung stehe. Ausland. Oesterreich⸗ Ungarn. Wien. Das „Vaterland“ veröffentlicht den Wortlaut einer päpstlichen Encyclica an die ruthenischen Bischöfe, worin der Papst den traurigen Stand der Dibcese Chelm beklagt, wo der von der Regierung bestellte Administrator alles Kirchliche mit Füßen trete, und die Bischöfe ermahnt, selbst unter Androhung schwerster Strafen die genaue Beobachtung der vom päpstlichen Stuhle approbirten Liturgie an zubesehlen. f Schweiz. Bern, 29 Mai. Der Stände⸗ rath genehmigte in Uebereinstimmung mit dem Nationalrath einstimmig die bundesräthliche Bot- schaft, betreffend die Abstimmung über die Bundes- reviston, womit die neue Bundesverfassung in Kraft tritt. Frankreich. Paris. Das„Journal des Débats“ glaubt die bereits vom„Journal de Paris“ gebrachte Nachricht bestätigen zu können, wonach die Ivee einer deutschen Candidatur in Spanien von Neuem aufgelebt sei. Der„Univers“ versichert sogar, Don Carlos habe Ellio nach Frankreich geschickt, um dem französischen Cabinet über diesen Gegenstand genaue Mittheilungen zu machen. — 29. Mai. Die Gerüchte über eine be⸗ absichtigte Annäherung der beiden Centren der Nationalversammlung beginnen der„Agence Havas“ zufolge Consistenz zu gewinnen. Versailles, 28. Mai. lung. setzentwurf vor, welcher die Regierung zur Er⸗ nennung einer provisorischen Commission ermächtigt, die an Stelle des aufgelösten Generalraths des Departements der Rhone-Mündung treten soll. Die für den Entwurf beantragte Dringlichkeit wird von der Versammlung angenommen. Die Regierung machte der Versammlung keinerlei Mit thellung und wird, wie die„Agence Havas“ meldet, nur etwaige an sie gerichtete Interpel⸗ latinnen beantworten. Großbritannien. London. Bei der Parade in Woolwich ist aufgefallen, daß der Kaiser von Rußland, als die Cadeten ausmar⸗ schirten, den Prinzen Louis Napoleon aus dem Nationalversamm⸗ Gliede zu sich heranrief, ihm ein Pferd geben ließ und ihn nebst dem früher in Petersburg accreditirten Gencral Fleury an seiner Seite be- hielt. Der Angabe, daß der junge Prinz im Examen durchgefallen sei, wird auf das bestimmteste widersprochen; von den Lehrern in Woolwich soll vielmehr seiner geistigen Befähigung kein ungünstiges Zeugniß ausgestellt sein. — 30. Mai. Tausend Kohlengruben-⸗Arbeiter wohnenden abgesetzten Pastor Schilling die Vor- in Mola(Nordwales) haben die Arbeit eingestellt, nahme einer Amtshandlung(e nes Begräbniß- um sich der beabsichligen Herabsetzung der Löhne — Gutem Vernehmen nach ist die Ankunft Actts) gestattet, also die Renitenz des genannten um 10 pCt. zu widersetzen. der Keiserin von Rußland in Jugenheim am Expfarrers gegen das Consistorium unterstützt habe. Bekanntlich ist den Abgesetzten im Entlassungs⸗ 14. Juni zu erwarten. — Die Regierung veröffentlicht die in der Der Minister des Innern legt einen Ge⸗ Zeit vom 11. April bis 7. Mai gepflogene 2ypa entlich Gebörden lolährig in den 1 Sa! ö wird ge. Blanca 1 zu dem Ite beitezuf Fialeinel Zustand Morgen Au Montert öffentlic constalst Geset b Armee e Nibd schichte: Vosges, gelegen,! II. Groß nud leben Die Ouar schasten gel die letztere Soldaten liche Ent ad, daß Diausatde suchten. cordialen hänglicht ungebeten zahlt. D pagnie, Schttiner Compagn geldumt! Quarssem ihn demn Einladun; 650 1 Mul! I. Mich An. dese maligen! Wallirnh alles um W funf wiebkt g d M 1656 D auf der sollen im und i b lenst. * „ Nunal“ donn deen de * * * n Verband ⸗ tebachtung der m Luntgie an- Dan„Jed u un„ eme 21 Cant „ Der„nit J bett Elie 5.6 en Cabiad „ Ainbelungtn f. 1 % über bint be Centta dd * 1 le gl tint: 5 diplomatische Correspondenz über die Wegnahme des„Virginius“. Darunter ist eine Depesche Lord Derby's an den englischen Vertreter Bayard in Madrid, welche erklärt, England habe bisher mit Rüchsicht auf die schwierige Lage der spanischen Regierung von einer definitiven Erklärung derselben abgesehen, erwarte die Erwiderung jetzt aber ohne Aufschub. Spanien. Madrid. Die„Gaccta“ ver- öffentlicht ein Circular der Regierung, worin die Behörden aufgefordert werden, den Eintritt aller 19jährigen der Reserve angehörenden jungen Leute in den Militärdienst ins Werk zu setzen. Santander. Von der spanischen Grenze wird gemeldet, daß Don Alphons und Donna Blanca(die Gemahlin des Don Carlos) am Ebro zu dem Carlistenchef Segarra gestoßen sind. Italien. Rom, 28. Mai. Der Gesund- beitszustand des Papstes ist gut.— Carkinal Falcinelli hat einen Schlaganfall erlitten, sein Zustand ist hoffnungslos. e 29. Mai. Cardinal Falcinelli ist heute Morgens gestorben. f Amerika. New⸗Nork. Nachrichten aus Montevideo zufolge sind zwischen der Republik Uruguay und der argentinischen Republik die diplomatischen Beziebungen abgebrochen worden. Wasbington, 30. Mai. Der Finanzbericht Für den Monat Mai wird eine Abnahme der öffentlichen Schuld von drei bis vier Millionen gonstatiren.— Das Repräsentantenhaus hat das Besetz betreffs Herabsetzung der Präsenz⸗Zahl der Armee angenommen. Aus Stadt und Land. Nidda. Unser Kreisblatt erzählt folgende nette Ge— chichte: In dem Dörschen Gilécourt, Departement des Vosges, eine Meile nordöstlich von der Stadt Epinal zelegen, kantonnirte im Monat Mai 1871 die 5. Comp. des I. Großberzogl. Hessischen In santerie-Regimenie Nr. 116 aud lebten Soldaten und Eiuwohner im besten Einvernehmen. Die Quartierträger kochen und bereiteten die den Mann- chaften gelieferten Victualienportionen zu und behandelten vie letzteren so zu sagen wie Familienangebörige. Die Soldaten auf der andern Seite statteten für das freund— iche Entgegenkommen der Einwohner ihren Dank dadurch ub, daß sie sich ihnen bei Verrichtung ihrer Feld- und Hausarbeiten auf alle mögliche Weise nützlich zu machen uchten. Als ein Veweis dieses gegenseitigen guten und ordialen Verhältnisses und ein Zeichen von großer An— änglichkeit eines französischen Quartierträgers an seinen ungebetenen deutschen Besuch sei nachstehender Vorfall er⸗ Aählt. Der Musketier August Koch der genannten 5. Com- ignie, von Wallernhausen, war zu Girécourt bei dem Schreiner Pierre Michel einquartirt. Nachdem seitens der Zompagnie zum Marsche in die Heimath das Dörschen Gießen. Seit einigen Tagen wird ein junges Mäb⸗ chen von 14 Jahren vermißt, welches aus Angst vor Strafe seinen Eltern entlaufen ist. Bis jetzt fehlt noch jede Spur über den Verbleib desselben. In Darmstadt versuchte sich ein junges Mädchen zu erhängen und wurde daselbst von der hiesigen Polizei recherchirt, ob dasselbe nicht das hier vermißte sei; bis heute sehlt aber noch die Bestätigung. Darmstadt, 29. Mai. Gestern Abend wurde im Herrengarten ein Mädchen von einem Infanteristen an⸗ gepackt und schließlich durch einen Säbelstich an der Hand verwundet. Der Thäler ist ermutelt und befindet sich in sicherem Gewahrsam. Bingen. Ein schweres Gewitter verursachte am Samstag in den Gemarkungen Bingen und Büdesheim einen bis jetzt unberechenvaren Schaden. Eine gewaltige Wassermasse wälzte sich vom Gipfel des Scharlachbergs herab, Weinstöcke und Mauerwerk zerstört mit sich sort— reißend. Die Chaussee zwischen Bingen und Büdesheim war von der herabstürzenden Erdmasse zwei Fuß boch überschwemmt, so daß eine Anzahl Leute beordert werden mußte, um die Straße wieder gang- und fahrbar zu machen. Auch jenseits der Nahe soll das Unwetter schreck⸗ lich gehaust haben. Allerlei. Frankfurt. Zu den hervorragendsten Zierden Frank— furts gehört unstreing der Neue zoologische Garten, welcher in der kurzen Zeit von kaum 12 Monaten errichtet und Ende März dieses Jahres eröffnet worden ist. Inner halb dieser Frist wurde die sogenannte Pfingstweide, ein bisher ganz ebener und öder Platz in der Nähe des Hanauer Bahnhofes in einen reizenden Park umgeschaffen, welcher fan die dreifache Größe des früheren zoologischen Gartens besitzt. Es ist ein großer See angelegt worden, welcher durch einen mächtigen Wasserfall gespeist wird; ein Hügel wurde aufgetragen, dessen Gipfel mit einer zer sallenen Burg geziert ist, in welcher die Eulen wohnen, und Alles dies trägt so sehr den Charakter der wirklichen Natur, das man glauben sollte, der Garten müsse von jeher in dieser Gestalt bier bestanden haben. Die Thier⸗ dehausungen sind gegenüber den bescheidenen Hütten des alten Gariens wahre Paläste geworden, in denen die In— saßen große, luftige Behälter bewohnen und selost bei un- günstiger Winerung bequem von den Besuchern geseten werden können. Besonders schön ist das Raubtbierhaus, welches den Löwen und Tigern außerordentlich geräumige Behälier bietet, in welchen dieselden auf bohen Felsen umherkleitern können. Nicht minder anziehend ist das Bäcenhaus mu seiner statilichen und zahlreichen Bevöl— kerung, von dessen Galerien man überdies einen freund— lichen Rundblick über den ganzen Garten genießt. Auch das Elephanten- Antilopen und Straußenhaus ziehen— abgesehen von dem Interesse, welches ihre Bewohner bieten— durch die geschmackvolle und künstlerische Aus— schmückung der Innenräume, die Aufmerksamkeit aller Besucher auf sich. Die Thiere seldst fühlen sich unter den neuen Verhälimissen offenbar viel wohler als früber, was sie durch größere Munterkeit und vesseres Aussehen darthun. Parte. Ueber dae Duell Melternich-Montcbello bat die öffentliche Meinung ihr Verdict in Gestalt des folgenden don mot abgegeben: Ein Bourgeois spricht zum anderen! „Würdest du Genugtbuung geben, wenn deine Frau solche Sachen machie?“—„Ja wohl,“ lautet die Antwort.— zeräumt werden sollte, binterließ besagter Musketier dem„Wie, du würdest dich schlagen?“—„Mich? keineswegs, Juartierwirth seine Adresse mit dem Versprechen, daß er In demnächst zu seiner Hochzeit einladen werde. Die Zinladung ist kürzlich erfolgt und traf am Minwoch den 3. Mai l. J. Abends mit dem letzten Bahnzuge Monsieur 8 8. Michel von Girécourt in Nidda ein, um der am 7. desselben Monals sialtfindenden Hochzeit seiner ehe— maligen Einquartierung beizuwohnen. Der Empfang in Wallernhausen war ein überaus herzlicher und es geschah les um dem fremden Gast— der kein Wort deutsch arstand— den Aufenthalt möglicht angenehm zu machen. Vien n 19. reiste derselbe nach herzlichem Abschled wiebet seine Heimath. aber meine Frau!“ Handel und Verkehr. Verfallene Noten und Cassenscheine. Am 30. Juni 1874 verfallen: Coburger Kassen-Anwelsungen à 1 fl. vom 22. Januar 1849; am 1. Juli 1874: Bayerische Hyposheken⸗ und Wechselbanknolen à 100 fl. vom 1. Jun 1859; am 20. August 1874: Kaiserslautern städlische Darlebenscheine à 1, 2 und 5 fl. vom 31. Juli 1870; am 1. October 1874: Bayerische Hypotheken- und Wechselbanknoten à 10 fl. vom 1. August 1857. Grünberg, 30. Mai. Die Preise auf unserem heutigen Fruchtmarkte betragen: Waizen(100 Kilo) 17 fl. 10 ke.; Korn(90 Kilo) 12 fl. 35 kr.; Gersie(80 Kilo) 10 fl. 43 kr.; Hafer(60 Kilo) 7 fl. 13 kr.; Molter 990 Kilo)— fl.— kr.; Ecbsen(110 Kilo) 12 fl. 12 kr.; insen(100 Kilo)— fl.— kr.; Samen 0 Kilo) 13 fl. 32 kr.; Kartoffeln(100 Kilo) 3 fl. 15 kr. Frankfurt, 30. Mai. Der beutige Heu⸗ und Strohmarkt war gut befahren. Heu kostese per Ctir. 1 fl. 45 kr. bie 2 fl. 36 kr. Sirob per Ceniner 1 fl. 45 kr. bis 2 fl.— kr., Butter 1. Qualität 40 kr., 2. Qualität 38 kr., Eier das Hundert 2 fl. 42 kr. Mainz, 30. Mai. Productenmarkt. Waizen per Mai 16 fl. 27 kr., per Juli 15 fl. 50 kr., per Nov. 14 fl. 35 kr. Korn per Mai— fl.— kr., per Juni 11 fl. 5 kr., per Juli 10 fl. 5 kr., per Nov. 10 fl. 35 kr. Hafer per Mai 11 fl. 35 kr., per Juli 11 fl. 35 kr. Rüböl per Mai 18 fl. 15 kr., per Oct. 19 fl. 42 kr. Verloosung. Karlsruhe, 30. Mai. Bei der beutigen Serien⸗ ziehung der basischen 35 fl. Loose wurden folgende Serien gezogen: 4946 5134 6315 1363 5011 5157 1579 4310 2684 5557 7191 3906 2567 3864 3177 2180 3377 1960 2343 7173. Landwirthschaftliches. Fütierung von Kälbern. Da, wo man die süße Milch durch ditekten Verkauf sebr boch vetwertgen kann, drängt sich vor Allem die Frage auf, wie kann die Muttermilch bei der Aufzucht von Kälbern am besten ersetzt werden. Die Zahl der Surtogate, die sich bier bieten, ist bekanntlich ziemlich groß. Günstige Versuche wurden in letzter Zeit besonders mit der von Liebig empfohlenen Suppe angestellt. Nach seiner Vorschrift wird sie in folgender Weise bertitet: 280 Gramm Waizen⸗ mehl werden mit 4 Lir. Wasser und 2 Much zu einem gewöhnlichen Mischbrei gekocht, sodann noch 2 Llr. Milch und 36 Gramm Kalilösung(doppelkohlensaurts) und zuletzt 280 Gramm Malzichrot zugesetzt und eine halde Stunde unter Umrübcen an einem warmen Octe sieben gelassen, dann einmal aufgekocht und nach dem Aufkochen durch Gaze filtrirt, damit die Malzspitzen und das unaufgelöste Waizenmehl keine Blähungen oder sonstige Beschwerden verursachen. Das Getränke gebe man lau⸗ warm zu sausen. Da es sich nur 24 Stunden bält, so muß es für jeden Tag frisch bereitet werden. Die ersten 6 Wochen gibt man dem Kalb die ganze Milch, dann L ir. wird succesive Milch abgebrochen und Suppe zugesetzt, bis daß es pro Tag 8 Lte. Suppe erbält. Nebendei wird Klee- und Wiesenheu gereicht, so viel das Thier fressen will. Nach 3 Monaten bekommt das Kalb nur die Hälste Suppe und wird dieser Suppe jeden Tag / Pfd. Leinkuchen zugesetzt, im Herbne auch etwas gekochte Kartoffeln. Der Zuwachs der Kaͤlder beträgt dur g⸗ schniulich per Tag 2 Pfd. Ein Kalb, welches beispiels⸗ weise am 22. Februar abgewöhnt wurde, batte durch⸗ schnittlich per Tag um 2,14 Pfd. zugenommen. Vertragen die Kälber die Multeemuch nicht, so wird sofort die Suppe gegeben. Nach dieser Art und Weise der Fütterung soll die Suppe noch nie nachtbeilige Folge gehabt baben und nie Durchfall vorgekommen sein. Ganz vorttefflich bat sich die Suppe auch bei der Aufzucht von jungen Schweinen bewährt, besonders zur Hebung von Ducch⸗ fällen, denen junge Schweine so ost unterliegen. Accht kölnisches Wasser von Johann Maria Farina. Meine Niederlage davon im Comptoir des Ober⸗ hessischen Anzeigers in Friedberg empfehle ich zu 8 fl. per Dutzend, 4 fl. per halbes Datzend und 45 kr. per Glas gehorsamst. Johann Maria Farina in Cöln. J g 5 80 0 — 1 2 8 2 1 Main ⸗Weser-Bahn. 1356 Die bei Erbauung eines Dampspumpenhäuschens aaf der Station Friedberg erforderlichen Arbeiten sellen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf: Dienstag den 9. Juni l. J., Vormittags 8 Uhr, dem Bureau der unterzeichneten Betriebs-Inspection anberaumt, woselbst Zeichnung, Kostenanschlag und Ueber— rahme⸗ Bedingungen eingesehen und Submissions-For— nulate in Emfang genommen werden können. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Ausführung eines Dampfpumpenhäus— dens auf Station Friedberg“ versehen vor dem Termin thendaselbst einzureichen. Frankfurt a. M. den W. Mai 1874. N Köntgliche een. — 5 2 Ein Mädchen 1069 von antenehmem Aeußern, welches gut bürgerlich lcchen kann, die Hausarbeit gründlich versteht, auch im Keldermachen und sonstigen weiblichen Arbelten nicht erfahren ist, sucht passende Stelle in einem ruhigen Hus halt in Bab Nauheim und kann sofort eintreten. as Nähere zu erfragen bei der Exped. d. Anz. 1 Vergebung von Bau⸗Arbeiten. 1680 Nachverzeichnete Unterhaltungsarbeiten an der Oberförsterswohnung bei Bingenheim bestehend in: Maurerarbeit veranschlagt zu 83 fl. 42 kr. Zimmerarbeit N Schieserdeckerarbeit 120„— Schreinerarbeit an Schlosserarbeit„ 50% Glaserarbeit 8 809 Weißbinderarbeit 9 8 Spenglerarbeit 833 sollen auf dem Submisstonsweg vergeben werden. Lust— tragende werden eingeladen, ihre desfallsigen Offerten versiegelt bei unterzeichneter Stelle längstens bis zum 8. Juni l. J., Nachmittags 5 Uhr, einzureichen, woselbst auch Kostenanschlag und Bedingnißheft zur Einsicht der Interessenten offen gelegt sind. Nidda am 27. Mat 1874. Großherzogliches Kreisbauamt Nidda. Wetter Fußboden-Glanzlack auf der Weltausstellung in Wien prämiirt 1677 empfiehlt in allen Farben die Lackfabrsk von Wilh. Sturmfels in Friedberg. SE 0 G 8 — 28 2 2 8 2* — 8 ö* 8 8 2 22 28 2 SE *. 2 8 8 Die soeben erschienene Nr. 38 enthält: Das grüne Thor. Roman von Ernst Wichert.(Fort- setzung.)— Waldmaͤrchen. Nach dem Gemälde von Rudolf Henneberg.— Jugenderinnerungen. Von einem süddeutschen Freunde des Daheim. In Buch. Die Knabenzeit(Fortsetzung.)— Im Asyl für Oodachlose zu Berlin. Von Th. Coßmann.— ODeutsche Bischöfe VIII. Eberhard von Trier. Mit Portrait.— Am Familtentische: Bücherschau XI. Zu Bestellungen empfiehlt sich Carl Biundernagel in Friedberg. Eine vollstandige Wohnung 824 von 5 Zimmern ist sofort im Ganzen oder getheilt zu vermiethen bet Jos. Hoffmann. * Bei Carl Bindernagel sind alle in den hiesigen Lehranstalten eingeführten Schulbücher in neuester Auflage und guten Einbänden stets vorräthig. GBraunkohlen⸗Verkauf. 1690 Montag den 1. Juni d. J. beginnt der Verkauf neu geformter Kohlenkloͤtze, der Preis beträgt 15 kr. pro Crt.- 14 Stück. Bei Baarzahlung wird 1 kr. Gleichzeitig beginnt eine neue Creditperiode. bis Ende d. J. und Zahlungsfrist Ossenheimer Bergwerk den 1. Juni 1874. Rabatt pro Ctr. bewilligt. Gegen Einlage vorschriftsmäßiger Bürgscheine wird Gredit bis Ende März 1875 gestattet. Gräfliche Bergverwallung. C 8 Neuer Joologischer Garten in Ftunbsult 1. M. Eingang vor dem Hanauer Bahnhof. Sonntag den 7. Juni d. J., Vormittags von 7 bis 12 Uhr, ist der Eintrittspreis für Er⸗ wachsene auf 12 kr. und für Kinder unter 10 Jahren auf 6 kr. ermäßigt. Zwischen 12 und 1 Uhr bleibt der Garten für Jedermann geschlossen. Frankfurt a. M. den 1. Juni 1874. Der Verwaltungsrath. Sichere Hülfe für Bruch- und Vorfall-Leidende. 1661 Ich bin nur einen Tag zu sprechen in: Butzbach Mittwoch de Friedberg Donnerstag den n 3. Juni, Hotel Hessischer Hof, A. Juni, Hotel Trapp. Gade, Orthopädist aus Hamburg. 1484 Durch direkten Bezug der neu patentirten Julterschneid⸗Mlaschinen aus der Fabrik der Herren Richmond& Chandler in Salford(England) bin ich in den Stand gesetzt, diese Maschinen zum Fabrikpreise zu liefern. Die in der landw. Zeitung Nr. 10 beschriebene Maschine Nr. 64 habe ich, ebenso 10 verschiedene Sorten Häckselschneid⸗ Maschinen aus dieser Fabrik stets auf Lager. Ich empfehle gleichzeitig Schrotmühlen, Mahlmühlen neuester Construktion, sowie Hand⸗Dresch⸗Maschinen mit Göpelwerk verbesserter Einrichtung aus den best⸗ renommirten Fabriken. A. Buch in Hungen. Korbwaaren 219 in schöner Auswahl und zu sehr billigen Preisen bei K. Friedrich neben der Post. 1692 Ein reinliches braves Mädchen, welches noch nicht gedient zu haben braucht, wird für cinen ruhigen Dienst zum 1. Juli gesucht. Näheres bei der Expedition d. Anz. Dampf kessel, 1633 30 OMeter Heizfläche, mit Unterkessel, Armatur und Garnitur complet. Stehende 10pferd. Dampfmaschine billig zu verkaufen. Frankfurt a. M. C. Wolfg. Textor. Brodmehl und Prima⸗Vorschußmehl bei M. D. Loeb. RNunkelrüben, 1640 ächte Oberndorfer in starken Pflanzen offerirt Die Gräfliche Hofgärtnerei Assenheim. Heugras⸗Versteigerung. 1685 Nächsten Mittwoch den 3. d. Mts., Vormittags 1 eee in den hiesigen Parkanlagen as Heugras in passenden Abtheil 5 i ist⸗ n ss n heilungen öffentlich meist Bad⸗Nauheim den 1. Juni 1874. Ostermeyer, Obergärtner. An zeige. 1682 Meinen verehrten Kunden hiermit zur Nachrich ht 3* 7 7 nur Weine bei 40 des laschengeldes oder bei Mitbringung anderer e aus dem Hause verabfolge. 5 ker hes Friedberg den 1. Juni 1874. 1491 Neue Prima⸗Matjes⸗Häringe, 1687 und Prima⸗Weinessig bei C. N. Walz. Alle Sorten Gemüse- Pflanzen, 1683 Sellerie und Lauch sind zu haben bei Heinrich Preußer. 1681 Ein schwarzer Schäferhund ist zugelaufen und kann gegen Erstattung der Inseratgebühren und des Futtergeldes in Empfang genommen werden bei Schäfer Glanz in Friedberg. 1686 Auf eine hiesige Oekonomie wird eine tüchtige Küchenmagd zum sofortigen Eintritt gesucht. Wo? sagt die Exped. d. Anz. ö Ein goldenes Medaillon 1684 ist verloren gegangen. Von wem? sagt die Expe⸗ vition d. Anz. Für Hautleidende! 1018 Vielfach bewährte Mittel gegen Flechten und andere hartnäckige Hautausschläge sendet bei genauer briefl. Mittheilung C. A. Gabler, Apotheker, in Arnstein bei Würzburg. Haasenstein& Vogler, Annoncen-Expedition in Frankfurt a. M. ältestes und größtes Geschäft dieser Branche mit zahlreichen Filialen und Agenturen in Deutschland, Oesterreich, der Schweiz und dem übrigen Aus⸗ lande, alleinige Agentur der großen Pariser Journale für Deutschland, Oesterreich und Schweiz, Pächter vieler in- und ausländischer Zeitungen, befördert täglich Annoncen in alle Zeitungen und sonstige Publi⸗ katlonsorgane der Welt zu den Tarifpreisen der⸗ selben, ertheilt Rath über zweckmäßiges Inseriren, Kostenvoranschläge und versendet Zeitungsverzeich⸗ nisse gratis und franco. gibt in einem Bande Auskunft ülher jeden Gegenstand der menschlichen scennuintos und auf jede Hage nach einem Namen, Begrisf, Vramdinort, Ereig- niss, Hatium, einer Halil oder Ihatsache Gjjĩαινι˖ẽhelichen Bescheid. Auf Igbiy H. Oetabsciten uber 82,00% Artitel, mit vielen Harten, Tafeln und Beilagen. Hreis 3½% Ie, in sehunem Ledereinb.& Yin. EIihοαναup,' Iustitiit in Hudhurghausen. Bel Carl Bindernagel in Friedberg ist vorräthig: Die Veste Otzberg und ihre Umgebung. Urkundliche Mittheilungen aus Ver⸗ gangenheit und Gegenwart von Hermann Kromm, Pfarrer zu Lengfeld.— Preis 21 kr. Stotternde 8 heilt A. E. Gerdts, Spracharzt, in Friedberg in der Burg. 1447 U Die Mineralwasser-Fabrik von Wilh. Sturmfels in Friedberg empfiehlt Soda⸗& Selterswasser in stets frischer vorzüglicher Füllung. NB. Bestellungen von 50 Flaschen an werden so⸗ wohl in der Stadt als über Land franco ins Haus geliefert. 1678 Strohhüte, Sonnen-& Begenschirme 564 in schöner Auswahl und zu. billigen Preisen bei Friedrich. Verloren. 1679 Ein goldenes Medaillon nebst einer in Gold ein⸗ gefaßten Bleikugel mit der Inschrift 6. August 1870 wurde am 3. Pfingstfeiertag wahrscheinlich an dem Nau⸗ heimer Teichhaus verloren. Der Finder wird freundl. gebeten, gegen Erstattung des Goldwerthes, dasselbe an 90 1 die Exped. d. Anz. abgeben zu wollen. Todes- Anzeige. 1691 Allen Verwandten, Freunden und Be⸗ kannten die traurige Nachricht, daß meine innigst⸗ geliebte Frau heute früh ohne Krankenlager, während dem Besuche ihrer Freundin in Mainz, an einem Herzschlage dem Herrn entschlafen ist und bittet um stille Theilnahme Friedberg, 30. Mai 1874. Der tieftrauernde Gatte Anton Schepp. Kircheubuchsauszüge. Evaugelische Gemeinde.. Getraute: f N 25. Mai. Franz Albrecht Rausch„shiesiger Bürger Schuhmachermeisters Heinrich Rausch V. und Katbarin mannes Wilhelm Bienhaus zu Battenberg. 28. Mai. Karl 2 und Kaufmann, Sohn des 1 evangelischen Pfarrers Georg Karl Ludwig Christian Bernbeck zu Langd und Mathilde Charlotte Elise Kümmich, Tochter des ⸗Higsigen Bürgers und Kaufmannes Wilhelm Peter Ludwi. Getaufte: 24. Mai. Dem Steuereommissarials gaht il⸗ helm Rullmann dahier einen Sohn Heinrich, geboren den 29. April. 24. Mai. Dem Handschuhfabrikanten dahler Richard Selmar Oscar Deicke eine Tochter Friedericke, geboren den 5. April. 24. Mai. Michael Joseph Ehrhardt ein Sohn Heinrich, geboren den 6. Mai. 26. Mal. Dem Bäckermeister dahier Anton Hengst eine Tochter Anna Elisabetha, geboren den 24. April. Beerdigte: 24. Mat. Johann Philipp Engel, hiesiger Bürger und Bäckermeister, alt 67 Jahre, 4 Monate und 1 Tag, Tu den 22. Mai. 1 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. f Katholische Gemeinde. Frohnleichnamsfest. 7 Mittwoch Abends 5 Uhr Beichte. Donnerstag von ½8 Uhr an Beichte. Vormittags ½9 Uhr Hochamt mit Segen. Nachmittags ½2 Uhr sakramentalische Andacht. Samstag Nachmittags 5 Uhr Beichte. e L. C. Trapp Nachfolger. 1 2 0 Vorräthig bei Carl Bindernagl. Verantw. Red.: Carl Bindernagel. Druck und Verlag von Carl Bindernagel. und Schuhmachermeister, Sohn des hiesigen Bürgers une Jacobine Bienhaus, Tochter des 7 Bürgers und Acker- Wilhelm Bernbeck, hiesiger Bürger Dem hlesigen Bürger und Todtengräber (Hierzu eine Beilage). —— —. — — 2 — Bestraft wozu a Merkme Freizüg in ein 42 Me oder w worden Als gesetzes deutsche Mona damit unter „auf d des St er nich wieder Landstt 2 zugsgei langen lichen der vorss scholteng, 5) de den vors stellanden zügige haltenden 00 d steffenden Fenntniß ersonen fur Stel beer weg sreicherei Wenn Ugigkeits Eteafges meinde 0 Nachsors. anstellen halb der funf Jab auf Sie kaun, f daß stete aumittel Jemande Über die Rehender Aufzeich zugsgem At Fillesz. en deen* tente ui gn lte, euschirme r Leer Sreisen hu 0. Friedrich. Beilage. Hberhessischer Anzeiger. M 64. Die Niederlassungsgesetzgebung und ein Aufenthaltsnahme-Formular. (Fortsetzung und Schluß.) Sind nun aber die vorangefuͤhrten An— und Ausführungen richtig, so gibt es für alle Personen, welche im ganzen deutschen Reich in Folge Bescholdenheit Aufenthaltsbeschränk— ungen unterworfen werden konnen, oder welchen in Folge Bestrafung auf Antrag der Anzugs— gemeinde die Aufenthaltsnahme in derselben durch die Landes- Polizeibehörde verweigert werden kann, ein allgemeines und ganz be— stimmtes Merkmal, nämlich, daß sle in Folge Bestrafung unter Polizeiaufsicht stehen, wozu als zweites allgemeines Bescholtenheits— Merkmal hinzutritt, daß sie, wie der§ 3 des Freizügigkeitsgesetzes ferner ausdrücklich sagt, „in einem Bundesstaate innerhalb der letzten 12 Monate wegen wiederholten Bettelns oder wiederholter Landstreicherei bestraft worden sind.“ Als Cousequenzen des§ 3 des Freizügigkeits— gesetzes und der bezüglichen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches ergibt sich nun aber: 1) daß jede Anzugsgemeinde den Nachweis den bis auf fünf Jahre beziehungswelse 12 1 des bisherigen Aufenthalts jedes Neuanziehen- Monate zurück von demselben verlangen darf, damit sie nachforschen kann, ob derselbe nicht unter Polizeiaufsicht gestellt worden ist, da dies „auf die Zeit von höchstens fünf Jahren“(§ 38 des Strafgesetzbuches) geschehen kann, oder ob er nicht innerhalb der letzten 12 Monate wegen wiederholten Bettelns oder wegen wiederholter Landstreicherei bestraft worden ist; 2) daß jede Abzugsgemeinde einer jeden An— zugsgemeinde eines Neuanziehenden auf Ver— langen pflichtmäßige Auskunft über die persön— lichen Verhältnisse eines Neuanziehenden gemäß der vorstehend unter 1 gedachten etwaigen Be— scholtenheitsverhältnisse desselben ertheilen muß; 3) daß jede Ortsgemeinde überhaupt um den vorstehend unter 2 gedachten, an sie zu stellenden Anforderungen zu genügen, eine be⸗ 5 zügliche Führungsliste über alle in ihr sich e 5 haltenden bestraften Personen führen muß; 4) daß alle Strafgerichtsbehöͤrden den be- treffenden Ortsgemeinden ihres Bezirks davon Kenntniß zu geben haben, daß und welche Personen und auf wie lange Zeit dieselben sie jedem Abziehenden mit Rücksicht auf die Fest— stellung seiner Bundes- und Staatsangehörig— keit ausstellen müssen(Nr. II), gleichzeitig auch einen Führungsschein uber seine Bescholten— heitsverhaͤltnisse rücksichtlich des§ 3 des Frei— zuͤgigkeitsgesetzes ausstellen. Diesen Erwägungen verdanken daher auch die in unsern Formularen Nr. 6 und 7 auf— gestellten„Aufenthalts- und Führungsscheine“ ihre bezügliche Fassung. Ebenso aber durften wir demnach in unserm Verhandlungs-Formular Nr. 1 über die Auf— enthaltsnahme die vierte Bedingung der Be— rechtigung zur Aufenthaltsnahme also formu— liren, daß der Neuanziehende zur Beibringung des Nachweises aufzufordern sei, daß er in Folge Bestrafung nicht unter Polizetaufsicht stehe, auch innerhalb der letzten 12 Monate in keinem Bundesstaate wegen wiederholten Bettelns oder wiederholter Landstreicherei bestraft wurde, und daß er diesen Nachweis durch eine ent— sprechende Bescheinigung der Behörden seines früheren Aufenthaltes zu führen habe. V. Die letzte und fünfte Bedingung, welche ein Neuanziehender zu erfüllen hat, stellt der §. 4 des Freizügigkeitsgesetzes auf, indem er der Gemeinde das Recht zur Abweisung eines Neuanziehenden zuspricht, falls sie selbst nachweisen kann, daß derselbe nicht hinreichende Kräfte besitzt, um sich und seinen nicht arbeits— fähigen Angehörigen den nothdürftigen Lebens— unterhalt zu verschaffen, und wenn er solchen weder aus eigenem Vermögen bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichteten Verwandten erhält. Als Folgerungen aus dieser Bestimmung ergeben sich also: 1) die Gemeinde hat den Besitz der un— zureichenden und nicht der Neuanziehende den Besitz der bezüglichen hinreichenden Kräfte nachzuweisen; 2) die Kräfte des Neuanziehenden müssen hinreichen, nicht nur um sich selbst, sondern auch um seinen nicht arbeitsfähigen Ange— den nothdurftigen Lebensunterhalt u verschaffen; 3) nur und erst dann, wenn einem Neu— anziehenden der Besitz nicht hinreichender Kräfte Seitens der Gemeinde nachgewiesen ist, ist er selbst nachzuweisen verpflichtet, daß zur Stellung unter Polizeiaufsicht verurtheiltser seinen nothdürftigen Lebensunterhalt aus oder wegen wiederholten Bettelns oder Land-seigenem Vermögen bestreiten kann, oder streicherei bestraft worden sind. Wenn sich als Konsequenz des§ 3 des Frei— zügigkeitsgesetzes beziehungsweise des deutschen Strafgesetzbuches ergibt, daß die Anzugsge— meinde hinsichtlich der Bescholtenheit Jemandes Nachforschungen in allen Aufenthaltsgemeinden eg anstellen darf, wo der Neuanziehende sich inner— 1 halb der letzten fünf Jahre aufhielt, da bis auf 2 fünf Jahre hinaus eine Verurtheilung desselben 1 auf Stellung unter Polizeiaufsicht erfolgt sein n en kann, so wird es um so nothwendiger sein, 8 daß stets jede neue Anzugsgemeinde von jeder ame unmittelbar vorhergehenden Abzugsgemeinde 452 L Jemandes sich sofort die erforderliche Auskunft l von einem zu seiner nothdürftigen Lebensunter— haltung verpflichteten Verwandten erhält. Ganz unberechtigt ist daher auch die viel— fach geübte Praxis vieler Orts-Polizeibehoͤr— den, jeden Neuanziehenden sofort und ohne Weiteres auf Grund des§. 4 des Frei— zügigkeitsgesetzes nach seinen besonderen Ver— moögensverhältnissen auszufragen; Niemand ist verpflichtet, auf dergleichen unberechtigte Fragen eine Antwort zu ertheilen. Als besondere Bedingung der Aufenthalts— nahme ist zwar nicht ohne Weiteres, aber doch eventualiter auch noch die Vorschrift des den H. 4 gewissermaßen ergänzenden und vervoll— „ en über die Bescholtenheitsverhältnisse des Neuan- ständigenden§. 5 des Freizügigkeitsgesetzes 5 tilebenden einholt und darüber die nöthigen aufzufassen, wonach die Fortsetzung des die Aufenthaltsnahme in einer Gemeinde in seiner Einleitung die gesetzlichen Bestimmungen hierüber kurz zusammengefaßt und dem Neu— Anziehenden die Vorbedingungen für seine Auf— enthaltsnahme eröffnet hat, sseht es zunächst den Fall vor, daß der letztere diese Vorbeding⸗ ungen nicht oder nicht vollständig erfüllt habe, oder sich nicht oder nicht vollständig im Besitze der von ihm beizubringenden und zu überreichen— den Nachweise befinde. Es stände nun rechtlich allerdings Nichts entgegen, wenn beim Mangel der beizubringen— den Nachweise eventuell die sofortige Zurück— weisung des neu Anziehenden erfolgte; indeß diese rücksichtslose Zurückweisung würde nur vagabondirenden Personen gegenüber ange— bracht sein, sonst aber in den meisten Fallen eine außerordentliche Härte in sich schließen. Denn bei der Unbekanntschaft fast aller neu Anziehenden mit den verschiedenen ein— schlägigen Gesetzen, bei der oft unversehens und schleunigst vorkommenden Abreise und Uebersiedlung, die die sofortige Beschaffung der erforderlichen Abzugsnachweise unmöglich machen, bei der häufig unzulänglichen Aus— fertigung der Anzugsnachweise Seitens der Abzugsgemeinde, bei dem verschiedenartigen Verfahren der verschiedenen An- und Abzugs— gemeinden zu einander und in ihrem Orte selbst, ja auch bei der nur zu häufigen mangelnden Bekanntschaft der Behörden und ihrer Ver— treter mit den Gesetzen, wie bei der zweifel— haften Fassung und möglichen Auslegungsweise dieser leßteren sesbst, würde es eine ganz außer— ordentliche Rücksichtslosigkeit gegen das Pub— likum sein, unter solchen Umstäanden nicht ent— weder dem neu Anziehenden zur nachträglichen Beibringung der erforderlichen Anzugsnachweise eine entsprechende Frist zu gewähren oder diese Nachweise von der Abzugsbehörde selbst einzu— fordern, wofür der neu Anziehende selbstver— ständlich die Kosten zu tragen hat. In den allermeisten Fällen wird es sich empfehlen, daß die Anzugsgemeinde beim Mangel der Anzugsnachweise Seitens eines neu Anziehenden diese Nachweise auf Kosten des neu Anziehenden selbst von der Abzugs— gemeinde ablangt, weil dadurch Weitläufigkeiten aller Art ihr meist werden erspart werden und sie allein durch Stellung bestimmt formulirter An— forderungen im Stande sein wird, genau und ausreichend dasjenige von dem neu Anziehenden und über denselben zu erfahren dessen sie bedarf, und was ihr auch Seitens der Abzugsgemeinde auf Verlangen mitgetheilt werden muß. Indeß erscheint für die Seitens der An— zugsgemeinden über die neu Anziehenden bei den Abzugsgemeinden anzustellenden Nachfragen durchaus ein gleichmäßiges, einheitliches und moͤglichst einfaches Verfahren erforderlich, da— mit die Abzugsgemeinden nicht von den ver— schiedenen Anzugsgemeinden in der verschieden— sten Weise requirirt und durch die abweichende Auffassung uber die dabei zu erfüllenden wechsel— seitigen Rechte und Pflichten nicht noch weit— läufige Correspondenzen und Streitigkeiten aller Art entstehen. Wir haben deßhalb auch für die Requisition Aufzeichnungen macht, weil alsdann jede An⸗ bereits genommenen Aufenthalts versagtsder Anzugsgemeinden au die Abzugsgemelnden 2 zugsgemeinde sich aus der einen letzten Ab- werden kann, im Falle fur den Neuanziehenden betreffs der von einem neu Anziehenden zu er— zugsgemeinde eines Neuanziehenden vollständigef vor der Erwerbung des Unterstützungswohn— fllenden Bedingungen ein besonderes moͤglichst Auskunft über dessen Bescholtenheitsverhältnisse sitzes durch denselben eine öffentliche Unter-einfaches Formular(Nr. 5) entworfen, auf f 0 wird erholen können. Zweifelhaft kann es erscheinen, ob die Ge— Bescholtenheit zu führen hat. stützung nothwendig wird. welches wir noch zurückkommen werden. In Die Nr. yu der Bedingungen zur Bean- unserem Verhandlungsformular Nr. 1 über die meinde von einem Neuanziehenden den Nach- spruchung des Rechts der Aufenthaltsnahme Aufenthaltsnahme sieht aber der am Schlusse weis fordern oder sie ihm den Nachweis seiner in unserem Verhandlungs- Formular Nr. 1 der ersten Seite befindliche Satz den jedenfalls erwähnt daher noch kurz, außer der Vorschrift sehr häufig vorkommenden Fall vor, daß ent— Die entstehenden Zweifel und Bedenken in des§ 4 des Freizügigkeitsgesetzes, diesen punkt weder dem neu Anziehenden für die nachtrag ieser Beziehung lassen sich aber in der Praxis und schließt damit die Einleitung unseres For- liche Beschaffung oder Vervollständigung seiner sehr einfach dadurch beseitigen, daß die Ge- mulars Nr. 1. meinden mit den Aufenthaltsscheinen, welche Nachdem unser Verhandlungsformular für Anzugsnachweise noch eine Frist bewilligt werden muß, oder daß diese Nachwelse von der Abzugs⸗ PPP TTT —ůů ——— gemeinde Seitens der Anzugsgemeinde abge— langt werden müssen. Ist jedoch ein neu Anziehender sofort bei seinem Anzuge vollständig legitimirt, so wird natürlich der Schlußabsatz der ersten Seite unseres Formulars gänzlich zu streichen und dagegen der vorletzte Absatz entsprechend kurz zu vervollständigen sein. Der erste Absatz der zweiten Seite unseres Formulars(Nr. 1) forscht nach der letzten Vorbedingung des Anzuges, der entsprechenden hinreichenden Arbeitsfähigkeit und eventuell ausreichenden Vermögenslage; im Zusammen— hange damit steht das Formular(Nr. 2), welches zur ausreichenden Information der Aerzte über die event. festzustellende Arbeits— unfähigkeit dient. Nachdem aus den auf Grund des Formu— lars Nr. 1 bis dahin stattgehabten Verhand— lungen überhaupt erst festgestellt worden, ob und daß mit dem neu Anziehenden behufs seiner Aufenthaltsnahme ernstlich und desinitiv zu verhandeln sei, beginnen mit dem zweiten Ab— satze auf der zweiten Seite unseres Formulars die speciellen für die Anzugs gemeinde wichtigen und nothwendigen, vom neu Anziehenden zu beantwortenden Fragen und zwar: 1) wird nach seinen Vor- und den Familien, namen gefragt, um die Identität seiner Person genau festzustellen; 2) wird nach seinem Alter und seinem Geburtsorte gefragt, um seine Volljährigkeit und etwaige Geburtsheimath zu ermitteln; 3) wird nach seiner Selbstständigkeit und event. dem Aufenthaltsorte seines Vaters, Vor— mundes oder auch des Ehemannes gefragt, um das Vorhandensein oder die Richtigkeit der etwa erforderl. Genehmigung der letzteren zur neuen Aufenthaltsnahme zu prüfen, oder die etwaige Abhängigkeit des neu Anziehenden von dem Unterstützungswohnsitze derselben festzustellen; 4) bei alleinstehenden neu anziehenden Ehe⸗ frauen oder Wittwen wird nach deren zur Zeit rechtlich bestehenden Ehestandsverhältnissen gefragt, um danach beurtheilen zu können, ob und in wie fern diese Ehefrauen etwa selbstständig einen Unterstützungswohnsitz erwerben können; 5) wird nach der Religion behufs Erwäg— ung der an dieselbe sich etwa von Staats⸗ wegen und im Orte noch knüpfenden beson— deren Verhältnisse gefragt; Geltendmachung zahlreicher öffentlicher Rechte und Pflichten abhängig ist, und die Anzugs— gemeinde daher wissen muß, ob der neu An⸗ ziehende diese Ehrenrechte wirklich besitzt. Mit diesen vorstehend näher angedeuteten Fragen schließt die zweite Seite unseres Auf— enthaltsnahme-Formulars und nur in einem Schlußsatze wird der neu Anziehende noch be⸗ sonders auf die Folgen der etwaigen Täuschung und insbesondere darauf aufmerksam gemacht, was er zu thun habe, im Falle er selbstständig in der Anzugsgemeinde ein Gewerbe betreiben wolle. Wir glauben nun mit Bestimmtheit an⸗ nehmen zu können, daß die allgemeine Benutz ung unseres Formulars und die strenge und consequente Anwendung aller in demselben an— gedeuteten und vorgesehenen gesetzlichen Be— stimmungen nicht nur die Anzugsgemeinden vor Weitläufigkeiten, Streitigkeiten und Lasten, welche sie sich durch neu anziehende Personen aufladen können, ziemlich sicher und vollständig bewahren wird, sondern auch dem Vagabunden— thum allein wirksam steuern kann und dem Publi— kum im Verkehre mit den Behörden, wenn es durch die allgemeine Anwendung unseres Formu— lars überall betreffs der Anzugsverhältnisse in gleicher Weise informirt und behandelt wird, die größeste Erleichterung gewähren muß. Zwar sind wir keineswegs so anspruchsvoll, anzunehmen, daß unser Formular schon ein endgültiges Muster der Vollendung sei und nicht noch in mannichfacher Weise vervoll— kommnet werden könne. Aber indem wir dasselbe den Polizei- und Armenbehörden allgemein zur Verfuͤgung ge— stellt, haben wir gleichzeitig die Aufforderung und dringende Bitte an dieselben gerichtet, bei dem, auch schon vielfach erfolgten, praktischen Gebrauch unseres Formulars auf alle etwaigen Verbesserungen zu achten, welche betreffs des— selben noch vorgenommen werden könnten und uns bei Neubestellungen darauf, auf die wünschenswerthen Verbesserungen aufmerksam zu machen, damit wir in gemeinschaftlicher Arbeit mit Allen ein fur alle möglichst brauchbares und bestes Werk herzustellen im Stande sind. Das Abweisungsrecht der Gemeinden in Folge von Atbtitsunfähigkeit neu Angezogenet und tin bezüg- liches Formular in Pezug hierauf. 6) wird nach Stand, Gewerbe oder Beruf mit Rücksicht sowohl auf die bessere Feststellung der Identität der Person, als mit Rücksicht auf die etwaigen Besteuerungs- und gewerbe— gesetzlichen Verhältnisse gefragt; 7) wird genau nach dem Tage gefragt, seit welchem der neu Anziehende in der Anzugsge— meinde wohnt, damit der Beginn seines etwaigen Unterstützungswohnsitzes genau feststeht; 8) wird nach seinem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort und der Zeitdauer, während welcher er sich dort aufgehalten hat, gefragt, um seinen bisherigen Unterstützungswohnsitz fest— stellen, beziehungsweise genau nach demselben forschen zu können. 9) wird nach den etwa in Frage kommen⸗ den Militärverhältnissen gemäß den bezüglichen Anforderungen der Militairbehörden gefragt; 10) wird genau nach sämmtlichen Ange— hörigen des neu Anziehenden und den festzu⸗ stellenden besonderen Verhältnissen derselben gefragt, um deren zeitige oder sich etwa künftig gestaltende rechtliche Verhältnisse zu demselben in Bezug auf die etwaige Unterstützungspflicht und den Unterstützungswohnsitz festzustellen; 11) wird nach den bezahlten Staats ab⸗ gaben mit Rücksicht auf deren vorgeschriebene Controle oder deren engen Zusammenhang mit den zu zahlenden Gemeindeabgaben gefragt und gleichzeitig der neu Angezogene darauf aufmerk— sam gemacht, von wann ab er auf Grund des Freizügigkeitsgesetzes in der Anzugs gemeinde zu Nach§ 4 des Fieizügigkeits-Gesetzes ist die Gemeinde zur Abweisung eines neu Anziehen⸗ den nur dann befugt, wenn sie nachweisen kann, daß derselbe nicht hinreichende Kräfte besitzt, um sich und seinen nicht arbeitsfähigen Angehörigen den nöthigen Unterhalt zu verschaffen, und wenn er solchen weder aus eigenem Vermögen bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichteten Verwandten erhalt. Wenn es im Anfange des§ 4 heißt, daß die Gemeinde zur Abweisung eines neu Anziehen⸗ den„nur dann“ befugt ist, wenn u. s w., so ist mit dem Worte„nur“ keineswegs gesagt, daß die Gemeinde nicht noch aus andern Gründen, also z. B. in Folge Mangels der nach§§ 1 bis 3 ge- forderten Nachweise und Cigenschasten, einem Neu · anziehenden den Aufenthalt versagen kann, sondern es bezieht sich das Wort„nur“ im§ 4 ausschließ⸗ lich auf den daselbst zur Anwendung gebrachten Be— griff„Abweisung“, im Gegensatze zu der auf Grund der nach den vorhergehenden Paragraphen durch Beibringung der erforderlichen Nachweise be reits erlangten Anforderung zur Aufnahme, welcher Anforderung oder welchem Anrechte die Abweisung entgegengestellt ist. Die Abweisung selbst darf nun aber die Ge⸗ meinde nur dann und zwar selbstständig vorneh⸗ men, wenn sie selbst nachceisen kann, daß der Neuanziehende„nicht hinreichende Kräfte besitzt.“ Es frägt sich nun, wie die Gemeinde einen solchen auf ihre Kosten zu veranstaltenden Nachweis führen kann, welcher Nachweissührung selbstver⸗ ständlich sich der Neuanziehende nicht entziehen darf. Offenbar kann nun dieser Nachweis Seitens der den Gemeindeabgaben herangezogen werden kann; Gemeinde nur durch einen öffentlich anerkannten 12) wird nach dem Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte gefragt, da von diesem Besitze die Sachverständigen geführt werden, welcher im vor⸗ liegenden Falle ein Arzt sein wird, weshalb es darauf ankommt, dem zu requlrirenden Arzte alle diejenigen Fragen vorzulegen und von ihm be⸗ antworten zu lassen, welche ihn zur Abgabe eines ausreichenden und vollkommen genügenden Gutach ⸗ tens darüber veranlassen, ob in einem speciellen Falle die Gemeinde einen neu Anziehenden auf Grund seints Gesundheitszustandes abzuweisen berechtigt ist. Zu diesem Zwecke haben wir ein ärztliches Re⸗ quisitions-Formular entworfen, welches: 1) den Arzt zur Feststellung des Gesundheits⸗ zustandes und der Arbeitsfäfuigkeit des Anziehen; den an und füe sich auffordert; 2) zur Fesistellung auffordert, ob der Neuan⸗ ziehende hinreichende Kräfte besitzt, um sich selbst durch seine eigene Thätigkeit und Arbeit den noth⸗ dürftigen Lebensunterhalt zu verschaffen; 3) zur Fesistellung auffordert, od der Neuan⸗ zietende hinreichende Kröste besitzt um außer sich selbst auch noch seinen nicht arbeitsfähigen Ange- hörigen durch eigene Thätigkeit und Arbeit den nbthigen Lebens-Unterhalt zu verschaffen; 4) dem untersuchenden Arzte, die von dem Neuanziehenden mit zu unterhaltenden Angehörigen angibt, weil derselbe erst dann zu beurtheilen im Stande ist, ob er sowohl sich selbst, als auch seinen Angehörigen den nothdürftigen Lebens⸗ Unterhalt verschaffen kann, welches Beides das Gesetz von ihm verlangt; 5) welches endlich von dem untersuchenden Arzte darüber Aufschluß verlangt, ob der Neu⸗ anziehende am Orte des Aufenthalts sich selbst und seinen Angehörigen durch eigene Thätig⸗ keit und Arbeit ven nothdürftigen Lebens Unterhalt zu verschaffen im Stande ist. Erst wenn die Gemeinde auf Grund eines in vorstehender Weise ausreichend abgefaßten ärztlichen Gutachtens den Gesundheitszustand eines neu Zuziehenden fesigestellt hat und die Unzulänglichkeit der Kräfte desselben fesisteht, um sich und seinen nicht arbeitsfähigen Angehörigen den nothwendigen Lebens Unterhalt zu verschaffen, wird sie sodann Veranlassung und Ursache haben, sestzustellen, ob Jemand diesen Unterhalt aus eigenem Vermögen bestreiten kann oder von einem dazu verpflichteten Verwandten erhält. Bei dieser letzteren Feststellung wird jedoch nicht die Gemeinde, sondern der Neuanziehende, wenn er den Aufenthalt erlangen will, den Nachweis hinreichenden Vermögens zu erbringen haben; ebenso wird auch er event. den Empfang des nothwendigen Lebens Uuterhalts durch dauernd leistungsfähige, zu dessen Gewährung verpflichtete Verwandte nachweisen müssen. Unter den„nichtarbeitsfähigen Angehörigen“, renen der Neuanziehende auch den nothwendigen Lebensunterhalt zu verschaffen im Stande sein muß, werden die 9 61 des Unterstützungswohnsitz⸗ Gesetzes gedachten Familienglieder, für Bayern, wo das Unterstützungswohnsitz⸗Gesetz nicht in Kraft getreten ist, die im§ 4 des baperischen Armenpflege- Gesetzes vom 29. April 1869 ge⸗ dachten„rechtlich Verpflichteten“, welche Jemand zu alimentiren oder zu unterstützen hat, zu be⸗ trachten sein; ebenso werden unter den zum Lebensunterhalt verpflichteten Verwandten die vor⸗ stehend erwähnten Personen zu verstehen sein, deren Besitz der Neuanziehende nachzuweisen hat, falls er selbst weder hinreichende Kräfte noch ausreichendes eigenes Vermögen besitzt, um dadurch sich den nothdürftigen Lebensunterhalt in seiner neuen Aufenthalts Gemeinde zu sichern. Keine Gemeinde, die ihre Interessen hinlänglich wahren will, sollte bei der Aufnahme neu an- ziehender Personen, deren Gesundheitszustand zweifel⸗ haft ist und die Ernährung sowohl der eigenen Person als auch der Angehörigen in Frage stelli, unterlassen, den Gesundheitszustand mit Rücksicht auf alle in unserem Formular gedachten Punkt feststellen zu lassen. Ist diese Feststellung auch gleich nach dem 1 Anzuge oft ohne Ergebniß geblieben, so wird sie dennoch bei späterer oder erneuter Vornahme noch kurz vor Ablauf der zweijährigen Frist des Erwerbes des Unterstützungswohnsitzes, nach deren Ableuf sie selbstverständlich wirkungslos ist, noch in zahl- reichen Fällen die Anzugsgemeinde vor der Tragung dauernder und schwerer Lasten bewahren können.“ m ünzen 1 1 ee Beltef Das 1 Oberbe auf der nachsteh befähigt bei Auf Sie al Gründ. nicht al 2 — S 7 2 — 22 2 S 2 8 S.