uantität ber Nehr⸗ die frühere demselben ste in den eis in die tation der mehr aus⸗ Ausfuhr, o wollten te absolut, ie, einerlei ten Preis agemeine lden. In lat Erwerb hüimmerung is, ist der „die dritte d brauche Geld ein⸗ und gut, Arbeit. g und eine eit sei eine det Mehr⸗ ein lang · pelbeliebt die hoch⸗ u, welche und Ge⸗ werdeweise ich der un · gewonnen, soser Luxus d sotialen ie und es ein. Eins der Mode Uebermaß, n, sondern 9 die Ar⸗ ben. Sie : Lebens · gewahren Darauf zeigttung. ie ist ein, sociationen tondt!“ —— 1873. Samstag den 26. Juli. M 86. Oberhessischer Anzeiger Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Deutsches Reich. Darmstadt, 22. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer ergriff zunächst Abg. Greim als Berichterstatter das Wort, um sich über das Volksschulgesetz im Allgemeinen zu äußern und die Kammer von verschiedenen Eingaben zu unterrichten, welche aber den Ausschuß nicht ver⸗ anlaßzt hätten, seine gedruckt vorliegenden Anträge zu ändern. Zu Art. 1, welcher als die Aufgabe. der Volksschulen bezeichnet,„der Jugend durch Unterricht, Uebung und Erziehung die Grundlagen sittlich⸗religiöser Bildung und die für das bürger⸗ liche Leben nöthigen allgemeinen Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewähren“, wurde nach längerer Debatte der Antrag Büchner's, statt„sittlich— religiöser“ zu setzen„sittlicher“, mit 40 gegen 3 Stimmen(Büchner, Oechsner, Stephan v. Ost⸗ bofen) abgelehnt, der Antrag des Ausschusses (dem die Regierung beistimmte), statt„ sittlich. religiöser“ zu setzen„religiös sittlicher“, mit 33 gegen 10 Stimmen angenommen, der Antrag Königer's, hinter„sittlich⸗religiöser“ zu setzen„und nationaler“, mit 39 gegen 4 Stimmen(Franck, Wolz, Allmann, Dumont) gleichfalls angenommen. Hervorzuheben ist, daß der Ministerpräsident sich namentlich gegen den Antrag Büchner und für die Fassung„religiös ⸗sittlicher“ aussprach und den Zusatz„national“ im Sinne„vaterländischer, allem Parteiwesen fremder“ Bildung nicht beanstandet. Art. 2 wurde einfach angenommen. Art. 3 ver- anlaßte wieder eine längere Debatte. Die Minorität des Ausschusses(Küchler Schröder) hatte ihren Antrag dem der Majorität so genähert, daß die Differenz nur noch darin besteht, daß die Majori⸗ tät schon bei über 60 Kindern eine zweite Classe gebildet wissen will, während die Minorität die Bestimmung will:„Die Schülerzahl einer Classe darf 80 nicht übersteigen.“ Der Minoritäts antrag wurde schließlich mit 34 gegen 9 Stimmen ange⸗ nommen. Hierauf wurden zu Art. 4, 5 und 6 mehrere Anträge des Abg. Schröder verkündigt, welche das Princip der confessionslosen Schule völlig consequent— unbeschadet nur der auf Kosten der Confessionsgemeinde zu unterhaltenden Privat- schulen— durchzuführen beabsichtigen. — 23. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde zunächst das Finanzgesetz in seiner Gesammtheit zur Abstimmung gebracht und einstimmig angenommen. Bei Berathung des Volksschulgesetzes, insbesondere der Art. 4, 5 und 6, ergriff zunächst Abg. Schröder das Port, um seine bereits angedeuteten Anträge auf zwangs- weise Durchführung der Simultanschule zu recht- fertigen. Abg. Franck sprach sodann gegen das ganze Princip der Simultanschule als eine Um⸗ drehung des bisherigen Verhältnisses. Goldmann hätte mehr Rücksicht auf das confesstonelle Princip gewünscht, als es der Entwurf anerkennt, ist aber für das Gesetz in der ihm vom Ausschuß gegebenen Fassung und gegen die Anträge Schröder's. Schaub ist auch gegen die Anträge Schröder's, deegleichen Dumont, der die zwangs; weise Durchführung von Simultanschulen als eine Vergewaltigung auf geistigem Gebiet für unzu⸗ lässig bezeichnet. Auch Ministerialrath Knorr spricht 070 die Schröder'schen Anträge, ebenso Küchler, Edinger, Wolz, Onken; Matty hin- wiederum ist für Schröder. Dernburg fragt bestimmt, wie sich die Regierung zu der zwangs⸗ weisen Durchführung der Simullanschule stelle, worauf v. Starck die heutige Abstimmung als einen Prüfstein bezeichnet, ob die zweite Kammer gesonnen sei, die Regierung auf der Bahn eines maßvollen Vorschreitens zu unterstützen, oder ob sie ein Princip in allen seinen Consequenzen um jeden Preis durchzusetzen beabsichtige; für die Regierung seien die Schröder'schen Anträge ab— solut unanrehmbar. Dernburg erklärte sich ent- schieden für die Regierungs vorlage, um der Re⸗ gierung festen Halt bei Durchfährung des Gescetzes zu geben. Metz befürwortet, nachdem er zu— nächst bemerkt hatt, daß er an sich für die Schröder'schen Anträge gewesen sei, nunmehr das Fallenlassen derselben. Schröder zieht in moti⸗ virter Rede seine Anträge zurück, worauf die Re- gierungsvorlage in der wenig modificirten, von der Regierung gebilligten Fassang des Ausschusses mit allen gegen 3 Stimmen(Franck, Wolz, All⸗ mann) angenommen wird. Die Art. 7— 10 werden nach den Anträgen des Ausschusses, die don der Regierung nicht beanstandet sind, angenommen. — In den prächtigen Räumen seiner auf einer Anhöhe vor Darmstadt gelegenen Villa hatte der Präsident der zweiten Kammer, Herr Dr. Karl Johann Hoffmann, am 22. Juli die Mitglieder der Ministerien und der zweiten Kammer zu einer Abend ⸗Gesellschaft um sich versammelt, welche durch die Opulenz der Bewirthung und die Gemüthlichkeit und Ungezwungenheit der Unter- haltung alle Anwesenden auf's Angenehmste be⸗ rührte. Vorwiegender Gegenstand der Unterhalt⸗ ung war der auf den 23. Juli zur Berathung gelangte über Communal- und Confessionsschulen handelnde Theil des Schulgesetzes, der seiner principiellen Wichtigkeit halber für das ganze Gesetz entscheidend war. — Der Kaiser von Rußland ist am 23. d. über Berlin nach Warschau abgereist, woselbst, dem Vernehmen nach, eine mehrtägige Truppen⸗ Inspection staitfinden soll. i Bad ⸗ Nauheim. Die gelegentlich der Inter⸗ pellation unseres Abg. Schaum vom Ministertisch gefallene Erklärung, daß der hiesigen Bade- Ver- waltung jetzt größere Befugnisse beigelegt seien, wurde von der Nauheimer Einwohnerschaft mit Befriedigung aufgenommen und der früher schon vielfach geäußerte Wunsch wieder von Neuem aus- gesprochen, daß die Bade- Verwaltung ganz von dem Ressort der Ober⸗Baudirection befreit und direct unter das Ministerium gestellt werden möge. Von der Erweiterung der Besugnisse läßt sich je⸗ doch noch nicht das Geringste verspüren, der Ge⸗ schäftsgang ist nach wie vor derselbe. Berlin. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ hebt in einem Artikel hervor, daß die Ausführung der neuen Kirchengesetze überall ernstlich im Gange sei. Genaue Ueberwachung darüber, ob Seitens der katholischen Bischöfe den Gesetzesvorschriften über Vorbildung und Anstellung der Geistlichen entsprochen werde, sei um so nothwendiger, als die Amtshandlungen der unbefugter Weise ange- stellten Geistlichen null und nichtig seien, und für bürgerliche Verhältnisse beklagenswerthe Verwirrung herbeiführen müßten. Bonn. Die Weihe des altkatholischen Bischofs Reinkens ist verschoben worden. Reinkens hat sich zwar am 22. d. nach Rotterdam begeben, muß jedoch, dem kürzlich hier eingetroffenen Wunsche des Bischofs Heidkamp zufolge, vorerst eine Conferenz über verschiedene mit demselben halten, ehe zur feierlichen Actes geschritten wird. Angelegenheiten Vornahme des n Weilburg. Bei der am 23. Juli vorge- nommenen Domanialgruhen- Verpachtung wurde ein Gesammt-⸗Erlös von 1,203,700 Thaler erziel. gegen den früheren Erlös von 900,000 Thaler. München. Die Stadt Cham in der Ober— pfalz ist durch eine Feuersbrunst fast ganz zerstört worden.— Die Gemahlin des früheren Minister— präsidenten Frhrn. v. d. Pfordten wurde auf der Eisenbahn bei Ragaz in der Schweiz überfahren und blieb alsbald todt. Ausland. Oesterreich⸗lUngarn. Wien. Wie ver⸗ lautet, wird der Kaiser von Oesterreich den Besuch des Czars Ende September oder Anfangs Oktober mit einem mehrtägigen Besuch in Petersburg erwiedern. Schweiz. Bern. Mit dem Ständerath und, Bundesrath in Uebereinstimmung hat der National- rath den Recurs der Solotburner Pastoralconferenz gegen das Gesetz, betreffend die Wiederwahl der Geistlichen, mit 81 gegen 18 Stimmen abgewiesen. — Das Comite zur Bildung freisinniger katho⸗ lischer Geistlichen soll bereits Gelder für seine Zwecke zur Disposition haben. Den katholischen Studenten in St. Gallen, welche Stipendien be— ziehen, sind die Universitäten Bonn, Tübingen oder München angewiesen, der Besuch von Kloster⸗ Gymnasien aber untersagt.— Die russischen Stu- dentinnen in Zürich haben sich an die medieinische Facultät in Bern um Aufnahme gemeldet und sollen eine zustimmende Antwort erhalten haben. Genf. Der Schah ist am 24. Juli nach Turin abgereist, nachdem er eine Depesche des Königs Victor Emanuel erhalten hatte. Vor der Abreise des Schah's wurde, wie das„Journal de Gendve meldet, zwischen Persien und der Schweiz ein Handels⸗Vertrag, und zwar auf dem Fuße der meistbegünstigten Nationen, unterzeichnet. Frankreich. Paris. Die klerikalen Blätter weisen vorwurfsvoll darauf hin, daß weder der Herzog von Aumale noch der Prinz Joinville an dem Votum über das Gesetz, betreffend die Feld⸗ geistlichkeit, theilgenommen haben.— Die Be⸗ wohner Belforts unterzeichnen eine Adresse, um Herrn Thiers nach Belfort einzuladen, falls er Nancy besuche und der Gemeinderath von Ramber- ville hat die Absendung einer Deputation nach Nancy beschlossen, wenn Thiere hinkommt. Ein ibm von der Stadt Lille angebotenes Banket hat Thiers abgelehnt.— Die Obersten mehrerer Regi menter haben ihren Offizieren unter Androhung von Disciplinarstrafen die Betheiligung an Frei maurerzusammenkünften verboten. — Einer Nachricht der„Agence Havas“ aus Barcelona zufolge sind 200 berittene Gensdarmen zu den Carlisten übergegangen. Nancy. Osfficiös wird geschrieben:„Die Räumung geht aller Orten zu den bezeichneten Stunden mit großer Ordnung und Pünktlichkeit vor sich. Bisher hat noch nirgends und auf keiner Seite ein bedauerlicher Zwischensall, ein Ruf, eine Btleidigung stat gefunden. Die 500 Mann mo— bile Gendarmen, welche auf Antrag des franzö— sischen Commissärs, Grasen St. Vallier, hierher geschickt wurden, um über die Sicherheit der letzten Tage der Occupation und der Frist zwischen dem Abzuge der deutschen und der Ankunft der fran- zösischen Trüppen zu wachen, sind hier eingetroffen. Die Sache verlief ohne jegliche Kundgebung und die Gendarmen sind sofort auf ihre verschiedenen Bestimmungsorte vertheilt worden. ö 0 1 . ——— Italien. Rom. Ein königl. Dekret er. nennt die Mitglieder der Commission, welche mit der Liquidirung der Kirchengüter in Rom betraut werden soll. Die Commission beginnt am 23. d. ibre Arbeiten, das Consistorium zur Ernennung der Bischöfe denititiv am 25. d. M.— Pfarrer Santa Ceuz wird im Vatikan nicht empfangen werden. Aus Stadt und Land. d⸗ Nauheim. Unsere Stadt wurde am 20. Juli 5 wahrhaft überfluthet. Mit dem 11 Uhr Zug kam von Frankfurt eine solche Masse Gäste an, ebenso um 12 Ubr von Butztach und Gießen, daß am Nachmittag, trotzdem auf unserer Terrasse etwa für 1000 Sigplätze ge⸗ sorgt wurde, dennoch nur mit Mübe ein Stuhl zu be⸗ kommen war. Außerdem, daß Nauheim ein besuchtes Heilbad ist, wird es auch immermehr ein besuchter Aus⸗ fluasort für unsere Nachbarstädte und die nächste Umgegend. Unsere Fremden amüsirt das Leben und Treiben an solchen Tagen wie gestern ungemein und unsere Eintagsgäste haben die beste Gelegenheit, unsere Fremden aus aller Herren Länder, unsere hohen und höchsten Herrschaften und unseren Damenflor, worunter sich einige aus gezeichnete Schönheiten befinden, mit aller Gemüthlichkeit zu bewundern und mit ihnen bekannt zu werden. 9855 Bad⸗Nauheim. Als ein beachtenswertbes Beispiel von Bereitwilligkeit, der Intentionen des Gesetzes über die Dotation der Schulstellen in unserm Lande zu ent⸗ sprechen, möge die Art und Weise bier Erwähnung finden, wie nach dem dieser Tage gefaßten Beschluß unseres Stadt⸗ raths die Besoldungen an der hiesigen Schule künftig normirt sein werden.— Darnach wird der Minimalgehalt einer definitiv besetzten Stelle 600 fl., der Maximalgebalt 800 fl., der Gehalt des Lebrers der fremden Sprachen 900 fl, der des Inspectors 1000 fl. betragen, excl. Wohnung oder der gesetzlichen Vergütung für dieselbe. Das Dienst⸗ einkommen für Vikare ist auf 500 fl. festgesetzt.— Obgleich diese Vesoldungssätze in Betracht der biesiden Tbeuerungs⸗ verhällnisse und im Vergleich mit den Besoldungsregu⸗ lirungen der größeren Städte des Landes, denen Bad⸗ Nauheim, was der Preis aller Lebensbedürfuisse anlangt, in Nichts nachstebt, gewiß bescheiden genannt werden müssen und zumal die Maximalsätze in Berücksichtigung der ob⸗ waltenden Verhältnisse wohl etwas höher hätten gegriffen werden dürfen; so verdient gleichwohl der erwähnte Be⸗ schluß des hiesigen Stadtraths, um deßwillen alle Aner⸗ kennung, weil er über die Bestimmungen des Gesetzes hinausgeht, insofern er den Minimealgebalt statt auf 550 auf 600 fl. firirt und, was sehr wesentlich ist, für den In⸗ haber jeder Stelle das Anrecht auf den Maximalgehalt nach erlangter 20jähriger Dienstzeit gewährt. Der Stadt⸗ rath hat damit abermals bewiesen, daß Förderung des Schulwesens ihm nicht eine bloße Phrase, sondern ein ernstes Anliegen ist; den betreffenden Lehrern aber wird der ohne Zögern und einmüthig gefaßte Beschluß desselben ein neuer Sporn sein, zum Besten der ihrer Obhuth an⸗ vertrauten Schulanstalt ihre ganze Kraft einzusetzen. Darmstadt. Semper's Kostenvoranschlag für den Wiederaufbau des neuen Hoftheaters ist bier eingetroffen und ißt die erforderliche Summe auf 1,200,000 fl. veran⸗ schlagt. Eine darauf bezügliche Vorlage wird Seitens des Finanzministeriums demnächst an die Stände gelangen. Die Aufgabe Semper's bestand darin, mit möglichster Be⸗ nutzung der vorhandenen Umfassungsmaueen ein Theater berzustellen, auf dessen Bühne es möglich ist, Prunkopern im größten Style herzustellen und dessen Zuschauerraum groß genug ist, um auch eine Rentabilität derartiger Vor⸗ stellungen erwarten zu lassen und mindestens 2000 Sitz⸗ plätze faßt. Diese Aufgabe ist bei dem neuen Entwurfe vollständig gelöst. Es hat sich ergeben, daß die Umfassungs⸗ mauer der seitherigen Lichthöfse die nöthige Tragfähigkeit besitzt, um darauf die neue Umfangsmauer für Bühne und Zuschauerraum gründen zu können, so daß aller Raum, welcher seither zu Treppen und Corridoren verwandt wurde, nunmehr zu Zuschauerplätzen benutzt und damit die Zahl 2000 erreicht wird. Weitere erforderliche Räumlichkeiten werden durch Anbau von Seitenflügeln gewonnen. Der Schnürboden wird beträchtlich erhöht, so daß das Brechen der Decorationen, welches seither oft stattfand, vermieden wird. Der Maler⸗Saal und die Decorations-Magazine werden, um die Feuergefährlichkeit zu vermindern, in einem Separat-Gebäude, welches im Theaterhof errichtet werden soll, untergebracht. Mainz. Ein Gewilter am 18. d. M. konnte leicht von sehr schlimmen Folgen werden für 4 Frei-Weinheimer Steinfuhrleute. Dieselben waren mit ihren leeren Wagen auf dem Heimwege nahe am Ausgang des Waldweges auf der Chaussee, als der Blitz und Krach erfolgte und sofort auch die vier Pferde zusammenstürzten. Drei berselben wühlten Maul und Nasen in den Sand, was sie wohl war an keinem wahrzunehmen. Auf die vier Fuhrleute und einen Knaben, der bei inuen saß, war die Wirkung ebenso verschieden. Der Knabe blieb vollständig verschont, die Fuhrleute waren alle betäubt, doch nur einer derselben und zwar der Eigenthümer des getödteten Pferdes ver⸗ langte thätige Hülfe, um ihn seiner todtesähnlichen Be⸗ täubung zu entreißen, nicht ohne daß er noch den ganzen nächsten Tag in bedenklicher Lage blieb.— Zur selben Zeit wurde zwischen Horrweiler und Gensingen ein Mädchen vom Blitz erschlagen. Seine Schwester, die mit ihm ging, wurde wohl auch niebergeworfen, jedoch blos betäubt. Allerlei. brannte Scheuer und Sällchen des Ortsbürgers Fritz Weber in Bruchkölbel ab und ist dabei das weitere Unglück zu beklagen, daß ein sechsjähriges Kind, dem Weißbinder Herwig gehörig, verbrannte und todt aus den Trümmern gezogen wurde; ein Sohn des vom Brandunglück heim— gesuchten Weber wurde an demselben Tage von einem Fuhrwerk am Main überfahren und ihm das eine Bein schwer verletzt. Schweinfurt. Am 18. d. M. ist das Dorf Berg⸗ rheinfels bei Schweinfurt gecößtentheils abgebrannt; standen sein und wurde durch den heftigen Westwind mit Sturmeseile über das ganze Dorf verbreitet. Wien. Eine hiesige Zeitung bringt Folgendes: Dieser Tage erhielt eine Gemeindevertretung im Melniker Bezirke eine Correspondenzkarte von einem achtzigjährigen Schmied aus der Stadt W... In derselben eröffnet der Ab- sender, daß er seines hohen Alters wegen sein Heimwesen mit der Werkstätte seiner Tochter übergeben werde, weil diese aber keinen passenden Bräutigam habe, so ersuche er seine Gemeindevertretung, falls in deren Gemeinderayon sich ein passender Bräutigam befinden sollte, denselben dahin zu schicken. Zürich. Ferdinand David, der berühmte Violinspieler und Lehrer von Joseph Joachim und August Wilhelmj, ist in der Schweiz nach längerem Leiden gestorben. Versteigerungs- Anzeige. 2100 Mittwoch den 30. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, sol in hiesigem Rathhause auf sreiwilligen Antrag der Erben der verstorbenen Heinrich Waas II. Wittwe dahier die nachgenannte Crescenz auf dem Halmen, als: 19 Morgen Waizen, 2½„ Gerste, 2/2„ Korn, 20„Hafer, 1. Erbsen, Futterwicken affentlich meistbietend versteigert werden. Die Flurschüzen Kopp und Sauer dahier sind von den Erben beauftragt, jede gewünscht werdende Auskunft zu ertheilen. Friedberg den 22. Juli 1873. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Foucar. Mobiliar-Versteigerung. 2093 Nächsten Montag den 28., Dienstag den 29. und Mittwoch den 30. d. M., jedesmal Morgens von 9 Uhr ab, werden in hiesiger Parrhofraithe die zum Nachlaß des Herrn Pfarrer Reuß gehörigen Mobiliargegenstände, als: 2 Sopha, 4 Kommode, 2 Kleiderschränke, Tische, Wasch⸗ und Nachttische, 2 Dutzend Stühle, Sessel, Schreibpult, Glasschrank, 3 vollständige Betten, Bücher, 1 silverner Armleuchter, 1 silberner Vor⸗ legelöffel, 13 silberne Eßlöffel, 1 Dutzend dlg. Kaffeelöffel, 2 Dutzend Messer und Gabeln(Stiele mit Silber plattirt), 3 Wand- und 1 goldene Taschen⸗Ubr, 60 Herrenhemden und verschiedene Kleidungsstücke, Tafeltücher, Vorhänge, sonstiges Weiß⸗ und Bettzeug, Porzellan, Zinn, Flaschen, Gläser, Fösser, Bütten, Züber, circa 10 Raummeter kleingemachtes Buchenholz, Bienenkörbe, sowie noch sonstiges Haus-, Küchen- und Oeconomiegeräthe einer öffentlichen Versteigerung gegen Baarzahlung aus— esetzt. 0 Gemerkt wird, daß den ersten Tag die Betten, sämmt⸗ liches Weißzeug, Porzellan und Bucher, den zweiten Möbel, Silberzeug, Uhren, Fässer, Gläser und Flaschen, den dritten Tag Bütten, Züber, Holz, und die noch vor— handenen Oeconomie-, Haus- und Küchengeräthe zur Versteigerung kommen. Juli 1873. Oppershofen am 20. 1 2 A.? Großherzogliches Ortsgericht Oppershofen. Schmidt. Das 2tlö l-, Bett-& Spiegel-Lazer von Alexander Bium, Frankfurt a. 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J., Vormittags 10 Uhr, sollen in hiesigem Rathhause auf freiwilligen Antrag der Erben der verstorbenen Heinrich Hanstein IV. Eheleute dahier die denselben zustehende Güterstücke, in Fried⸗ berger und Fauerbacher Gemarkung gelegen, nochmals öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden. Friedberg am 23. Juli 1873. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. o u car. Hofraithe-Versteigerung. 2136 Donnerstag den 31. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, soll in hiesigem Rathhause auf freiwilligen An⸗ trag des hiesigen Bürgers Carl Bingmann die dem⸗ selben gehörende Hofraithe, nämlich: Gemarkung Friedberg. Flur. Nr. Klftr. a 2. 458. 17,9. Hofraithe in der Stadt 4 öffentlich meistbietend versteigert werden. Friedberg am 23. Juli 1873. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. n Holz-Versteigerung. 2119 Nächsten Dienstag den 29. d. M, von Vormit⸗ tags 7 Uhr ab, werden in hiesigem Stadtwalde, Schlag Lichtenberg, folgende Holzsortimente öffentlich an den Meistbietenden versteigert: 20 Raummeter Eichen⸗Schäl⸗Scheitholz, 118 5 f„ Prügelholz, 21376 Wellen Eichen Schäl⸗Reisholz, 90 Läste Allerleiholz und 50 Stämme von 4—6 Meter Länge und 18—24 Centimeker Durchmesser. Bad⸗Nauheim den 23. Juli 1873. Großherzogliche Bürgermeisterei Bad-Nauheim. Schutt. 5 Bekannt m a ch ü neg. 2132 Die am 23. Juli d. J. auf dem Gemeindehaus zu Münster abgehaltene Versteigerung, das Anfertigen einer neuen hölzernen Wasserpumpe, hat die Genehmigung nicht erhalten und soll dasselbe Mittwoch den 30. d. M. abermals in Accord gegeben werden. Münster den 24. Juli 1873. . Großherzogliche Bürgermeisterei Münster. Unterleibs-Bruchleidende Bruchsalbe von G. Sturzenegger in Herisau, (Schweiz) ein überraschendes Heilmittel. Preis per Dankschreiben sind der Gebrauchsanweisung beigefügt. 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Das Feuer soll durch eine geisteskranke Frau, welche kochen wollte, ent Topf Thlr. 12/3.— fl. 3.— Zahlreiche Zeugnisse und gerettet haben mag, das vierte blieb todt. Eine Verletzung