Samstag den 25. Januar. M 10. herhessischer Anzeiger. Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. dereffend: Den Verkauf von Apothekerwaaren. e den Riicinal⸗Ordnung erwähnten Bedingungen erfolgen und ist es nicht Wadi: 8 cderlich, daß sie aus Stoffen der im Verzeichnisse B aufgeführten bert und ge f bereitet sind. Nenlnaz⸗ Nach, 5 1 1* N— 7 f— a Eichen t m Verzeichnisse A benannten Kategorien einreihbaren Geheim— 1 Re ichsstrafgesetzbuches bezw. nach dem als und beschähht — „ elecbabteet Kaufleute, Krämer cd verlegt.— eig isch entgegenzutreten. 1 Dafftn, wit Verwendung Die Kaiserliche Verordnung vom 25. Marz 1872, betreffend Verkehr mit Apothekerwaaren, Reichsgesetzblatt Nr. 11 von 1872 ztete 85, enthält in zwei Verzeichnissen, A und B, diejenigen Zube— ungen zu Heilzwecken, sowie diejenigen Droguen und chemischen Prä— te, deren Verkauf an das Publikum ausschließlich in Apotheken ze ehrttet ist. Zu den Zubereitungen zu Heilzwecken sind alle diejenigen Totlen eiparate, welche sich ihrer Form nach in eine der sub A er- uten Kategorien einreihen lassen, zu zählen; ihr Verkauf kann in Apotheken unter den, in dem unten abgedruckten§. 52 der Der Handel mit allen als Heilmittel ausgebotenen und in eine Aittel, gleichgültig ob dieselben wirkliche Arzneimittel mhalten oder nicht, ist Jedermann untersagt. Bec lungen werden nach dem im Abdruck nachfolgenden§. 367 Ziffer 3 s F. erscheinenden Art. 342 des Polizeistrafgesetzbuchs bestraft. Durch diese angezogenen gesetzlichen Vorschriften, welche sowohl Interesse des Apothekerbetriebs erlassen sind, als sie insbesondere zu den Schutz des Publikums gegen Uebervortheilung und der ndheit nachtheilige falsche Anwendung von Arzneimitteln bezwecken, n b genügende Mittel an die Hand gegeben, dem unbefugten Handel und umherziehenden Geheimmittelhändler Wir versehen uns zu Ihnen, daß Sie ses m Gegenstand besondere Aufmerksamkeit schenken und alle Contra— Amtlicher Theil. dem Verkauf fraglicher gehören, befassenden Zuwider⸗ sämmtlicher einfacher und Ausführungsvorschrift §. 367 p Mit Geldstrafe bis Arttkel wirkliche Krankheiten oder untersagt. Friedberg den 21. Januar 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und die Großh. Gendarmerie des Kreises. ventionen, falls die unten angeordnete Belehrung fruchtlos bleibt, unnachsichtlich zur Anzeige bringen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und die Groß herzogliche Polizeiverwaltung Bad⸗Nauheim werden angewiesen, Vor⸗ stehendes und die angezogenen gesetzlichen Bestimmungen den sich mit Arzneimittel und Stoffe, zu denen z. B. Wurm⸗ saamen, Sennesblätter, Fenchelsaamen, Manna, Süßholz, Brust⸗ pastillen, Hoffmannstropfen, Augensalben, Augenwasser, Brustthee, Brustreinigungsthee, Bittersalz, Melissengeist, Malz⸗ Extract, Brust⸗ syrup, Löfflunds⸗Kindernahrung, Königstrank, Daubitz'scher Liqueur ic. Kaufleuten und Händlern Ihrer Gemeinden mündlich zu eröffnen und den Befolg anzuzeigen. Dir app. §. 52 der Medietnal⸗Ordn ung. Die Apotbekenbetriebsbesugniß erstreckt sich auf die Bereitung und die Abgabe zusammengesetzter Arzneien auf ärztliche Verordnung, sowie insbesondere auf das Verkaufsrecht im Kleinen von sämmtlichen einfachen Arznelstoffen, welche ausschließlich nur als Heilmittel und nicht zugleich als Nähr⸗ miltel oder zu technischen Zwecken in Anwendung kommen. os. 3 des Reichsstrafgesetzbuchse. zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft: Wer ohne poltzetliche Erlaubniß Gift oder Arzeneten, sowett der Hendel mit denselben nicht freigegeben ist, zubereltet, feilbält, verkauft oder sonst an Andere überläßt. 342 des Poltzetstrafgesetzbuchs. Bei Vermetdung der in dem vorhergehenden Artikel angedrohten Strafe ist der unbefugte Verkauf von sogenannten Gebeimmitteln, es mögen dieselben gegen zur angeblichen Verschönerung des Körpers, namentlich zum Waschen oder Färben der Haare und dergleichen, bestimmt sein, Jedermann 228) ein zum 1* 1 Deutsches Reich. Darmstadt, 22. Jan. In heutiger Sitzung ve unter anderen Anträgen von den Abg. Büchner, der und Goldmann, ein solcher auf Entwässe⸗ des Rieds, vom Abg. Pfarrer Landmann „(6.. 2 6 solcher auf Einführung der obligatorischen „ enten hi ehe und der Civilstandsbuchführung, von dem: len, ohne 4 n Abgeordneten ein solcher auf Aufhebung ee gesetzlichen Bestimmungen, durch welche die e den meinden bei Ausübung des Jagdrechts beschränkt ein Tüte, eingebracht. Bei den Ergänzungswahlen der 0 10 nalltschüsse wurden in den Finanzausschuß die Abg. 5 e bald und Königer und auf Antrag dieses on e lschusses als außerordentliches Mitglied des- , lden für die Grundsteuer der Abg. Schaum er- e aht. Als weitere Mitglieder des Gesetzgebungs⸗ n shusses wurden die Abgeordneten Küchler und tub, für das Schulgesetz ein außerordentliches 1. in. Hlied dieses Ausschusses in dem Abg. Greim ente, tielt. Zu weiteren Mitgliedern des vierten eben, lig chusses wurden die Abgg. Stüber und Martin eic be kannt. Am Schlusse der Sitzung wurde ein 27 tag von den Abgg. Stüber, Küchler, Heinzer 5 g und Theobald eingebracht, nach welchem die * . eien gerung ersucht wird, demnächst eine Gesetzes⸗ , lage zu machen, wonach die Gehalte der Wittwen „, e Waisen zeitgemäß erhöht werden. v. Rabenau n eite seine Interpellation bezüglich der Umgehung 1 W. eu ens durch die Bahn von Eydkuhnen nach ee dringend in Erinnerung. %— Der von dem Abg. Welker gestellte An- 10 dg auf Aenderung der bei uns bestehenden Be⸗ mungen über die Collateralsteuer, welche beiläufig i kberkt, in der Finanzperiode etwa 140,000 fl. sagt, will u. A. auch Vorkehrungen darüber „ fkhassen haben, welche die jetzt so häufige Um⸗ ung der in Rede stehenden Abgabe durch 11 0 4 A ur *— * duk„ 1 1 Schenkungs- oder Verpflegungsverträge unmöglich machen. Der Gegenstand, welcher schon auf vorigen Landtagen besprochen wurde, ist dem Finanzaus⸗ schuß zur Berichterstattung überwiesen worden. — Dem„Fr. J.“ wird von hier geschrieben: Gelegentlich der Verordnung, daß die Regierungs- Commissäre in den Kammersitzungen nicht in Uni⸗ form zu erscheinen hätten, hörte man von allen Seiten die Muthmaßung aussprechen, daß wohl die Staatsdiener-Uniformen ihrem baldigen Ende entgegengehen würden. Wie man uns aber von unterrichteter Seite mittheilt, soll vor nicht langer Zeit auf eine Anfrage des Ministeriums allerh. Orts entschieden worden sein, daß die Uniformen von den Beamten in den Sitzungen und überhaupt bei allen Dienstverrichtungen nach wie vor zu tragen seien. — Mit dem 1. Febr. d. J. wird das seither unter Vorsitz des Obersten Scholl, des Nachfolgers des verlebten Obersten Dornseiff, dahier noch in Activität befindliche Kriegsministerium definitiv aufgelöst und durch eine Commission unter dem Vorsitz des Ober-Rechnungeraths Heß ersetzt werden. Die Abwickelung des Militär Rechnungs- wesens bis Ende 1871 wird der einzige Zweck der Thätigkeit dieser Behörde sein, da bekanntlich mit dem 1. Januar 1872 die gesammte Militär- verwaltung des Großherzogtbums eonventionsgemäß auf das Königreich Preußen und beziehungsweise das deutsche Reich übergegangen ist. Berlin, 22. Jan. Abgeordnetenhaus. Der Antrag von Elsner-Gronow auf Ueberweisung der Staats-Forstverwaltung an das Landwirthschafts⸗ Ministerium wurde nach zweistündiger Debatte, den Anträgen der Regierung entsprechend, mit 164 gegen 142 Stimmen abgelehnt. Eine Anzahl Petitionen wurde nach den Commissionsanträgen erledigt. Ver Schluß der Sitzung erklärte Lasker anläßlich eines bei dem Präsidenten des Hauses eingegangenen und von diesem mitgetheilten Schreiben des Prinzen Biron bezüglich dessen Betheiligung an Eisenbahnconcessionen, daß er auf denselben zurückkommen werde, sobald die Angelegenheit auf der Tagesordnung stehe. — Der Kaiser erließ zu Potsdam bei Ge— legenheit der Einführung der französischen Trophäen in die Hof- und Garnisonskirche folgenden Tages- befehl an die Armee:„Soldaten meiner Armee! Ich habe den heutigen Tag, als denjenigen des letzten rühmlichen Gefechtes vor Paris und der Schlacht von St. Quentin, zu einem neuen Ehrentage für die Armee gewählt, um die Sieges- zeichen des letzten Krieges denen binzuzufügen, welche aus früheren glorreichen Kriegen in der Potsdamer Garnisonskirche aufgestellt sind. Gott war mit uns und hat Großes an uns gethan. Die Vertreter der ganzen Armee, welche der heu⸗ tigen Feier beiwohnten, werden, wie ich, vor Allem das Gefühl des tiefsten Dankes gegen den Allmächtigen empfunden haben. Nächst diesem Danke gedenke ich aber mit Stolz und Rübrung der Armee, ihrer Tapferkeit, ausdauernden Hin— gebung und tiefbewegt ihrer Opfer. Die dankende Erinnerung an alles Das, was die Armee in diesem Feldzug leistete, wird in meinem Herzen bis zum letzten Schlage fortleben; der Nachwelt aber werden die Siegeszeichen, welche wir geute aufstellen, redendes Zeugniß hiefür bleiben. Mögen die kommenden Generationen das Erbe unserer Väter, den alten Ruhm und die Waffenehre unserer Armee, ebenso treu hüten, wie ibr es ge- than habt. Potsdam, 19. Jan. 1873. Wilbelm.“ — Die„Prov. Corr.“ constatirt, daß nach allen übereinstimmenden amtlichen Erklärungen der 85 * We Bruchsal die beiden Rheinufer letzten Wochen trotz der früheren Meinungsver⸗ schiedenheiten über die Durchführung der Kreis- ordnung und des eingetretenen Personenwechsels im Präsidium des Staatsministeriums doch voll kommene Einigkeit über die zu verfolgenden Ziele innerhalb der Regierung obwalte, und daß die Vermuthungen über innere Widersprüche und Gegensätze unter den Ministern keine thatsächliche Stütze fänden. — Die aus den Abgeordneten östlicher Pro- vinzen bestehende freie Eisenbahn⸗Commission hat nach eingehender Berathung beschlossen, nachfolgen- den Antrag sofort im Hause einzubringen:„Den Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer An- leihe von 120 Millionen zur Erweiterung ꝛc. des Staats-⸗Eisenbahnnetzes, insoweit derselbe den Bau neuer Eisenbahnen bezweckt, zur Zeit abzulehnen und die Staatsregierung aufzufordern, ein Netz derjenigen Eisenbahn-Linien zu entwerfen, deren Bau im Interesse des Staats und aller Provinzen nothwendig und nützlich erscheint, und auf Grund dieser Arbeit, nachdem ein Kostenanschlag dieser Linien gefertigt ist, dem Landtage einen ander- weitigen Gesetz- Entwurf zur Beschlußfassung vor- zulegen.“ — Der Cultusminister, der Unterstaatssecretär Achenbach und vier Commissäre wohnten der Sitzung der Commission für die kirchenrechtlichen Gesetze an. Die Regierung erklärte sich mit einer den Gesetzen voraufgehenden Verfassungsdeclaration(Art. 15 und 18), welche Anfangs der nächsten Woche zur Plenarberathung gelangen soll, einverstanden. — Der königliche Hof legt für den Kaiser Napoleon auf acht Tage Trauer an. Königsberg. Die von der„Ostpreußischen Zeitung“ veröffentlichte Rede des Generals Man- teuffel, welche derselbe bei der Einweihung des bei Metz errichteten Grabdenkmals am 19. d. hielt, hebt die Tapferkeit Bazaine's, seiner Generale und Truppen in den Kämpfen bei Metz hervor, welche den Deutschen vollkommen ebenbürtig waren; der General betonte ferner, daß das objective Ur— theil fehle, wenn unmittelbar nach den letzten Kriegsereignissen die natürliche Leidenschaft mit⸗ spräche, hofft jedoch, die Geschichte werde Bazaine und dessen tapferer Armee Gerechtigkeit wider⸗ fahren lassen. Kassel. Die„Hess. Morgenz.“ will„aus zuverlässiger Quelle“ erfahren haben, daß in den „jüngsten Tagen“ zwischen der preußischen und großh. hessischen Regierung endlich ein Abkommen dahin zu Stande gekommen, wonach der hessische Theil der Main⸗Weserbahn an den preußischen, Staat abgetreten werde. Wiesbaden. Der„Rheinische Kurier“ meldet, daß die Besserung des Gesundheitszustandes des Kronprinzen so weit vorgeschritten ist, daß derselbe für den nächsten Monat verschiedene Hof⸗ Festlichkeiten im hiesigen Schlosse zu veranstalten beabsichtigt. München. Auf Anregung des Reichskanzler⸗ Amts hat die bayerische Regierung an die Ver⸗ waltung der Pfälzer Bahnen das Verlangen gestellt, bei Ausführung der Bahn von Germersheim nach in strategischem Interesse durch eine feste Brücke zu verbinden. Wie die„Spen. Ztg.“ hört, hat sich der Ver- waltungsrath jener Bahnen zur Erfüllung dieser Forderung bereit erklärt in der Erwartung, daß auch die Staatsregierung der Gesellschaft für die Opfer, welche sie in Rücksicht auf das Reich bringt, einige Gegenzugeständnisse machen werde. Ausland. Oesterreich. Die Erwartung, daß Kaiser Wilhelm sich unter den Ehrengästen befinden wird, welche der Wiener Hof während der Weltausstellung zu bewillkommen hofft, erhielt in den letzten Tagen ihre officielle Bestätigung. Die betreffenden Hofämter wurden auf Befehl des Kaisers Franz Joseph mit dem Zeitpunkte bekannt gemacht, zu welchem das Eintreffen des kaiserlichen Gastes zu erwarten ist, um die erforderlichen Vorbereitungen danach zu treffen. Kaiser Wilhelm scheint seinen hiesigen Besuch für die ersten Tage des Juli angekündigt zu haben. K — Aus dem Fürstenthum Lichtenstein erfährt man, daß dem Ansinnen der Landesregierung an den Landesherrn: entweder die mehrbesprochene Spielgesellschaft nach Vaduz zu lassen oder eine außerordentliche Unterstützung zu gewähren— aus Anlaß der dringend nothwendigen Rheinuferbauten — in letzter Hinsicht entsprochen wurde und ein unverzinsliches, in 20 Jahren rückzahlbares, An- lehen von 125,000 fl. zugesichert ist. Pest. Klapka dementirt im„Pester Lloyd“ die Nachricht, er sei zur Reorganisirung der tür⸗ kischen Armee berufen. Schweiz. Die Luzerner Regierung erklärte, den Beschlüssen der Diöcesanconserenz, betreffend den Baseler Bischof, nicht beistimmen zu können; da vieselben aber theilweise bereits in der Voll⸗ ziehung begriffen seien, halte sie eine weitere Er— örterung für unnöthig. — Die Anträge, welche der auf den 27, d. einberufenen Basler Dibcesan-Conferenz vorgelegt werden sollen, lauten, wie versichert wird, auf Amtsentsetzung des Bischofs Lachat, Bestellung eines Bisthums Verwesers und Revision des Diöcesan-Vertrages. Frankreich. Ein Artikel des Frankfurter Friedens Vertrags vom 10. Mai 1870 enthält das gegenseitige Versprechen der beiden contra— hirenden Regierungen, die Gräber der gefallenen Soldaten zu beschützen und in gutem Stande zu erhalten. Der französische Minister des Innern hat der Nationalversammlung eine Vorlage über reicht, worin die Expropriation und Erhaltung dieser Grabstätten geregelt wird. — Der„Agence Havas“ zufolge ist der deutschen Regierung am 16., 17. und 18. d. M. eine erste Abschlags-Zahlung von 150 Millionen auf die vierte Milliarde der Kriegsentschädigung gemacht worden. — Das„Journal des Debats“, welches be⸗ kanntlich dem Finanzminister sehr nahe steht, er- klärt die Angabe des„Courier de France“, daß das Haus Rothschild in seinem Versuche zu London die finanziellen Grundlagen eines deutsch- franzö sischen Vertrages über die Zahlung der fünften Milliarde der Kriegsentschädigung ausfindig zu machen, gescheitert wäre,„für ganz unrichtig und vollkommen aus der Luft gegriffen.“ — Es ist am Hofe von Chislehurst entschieden worden, daß der kaiserliche Prinz nicht den Namen Napoleon IV. annehmen, sondern seinen bisherigen Titel fortführen und sich Ludwig Napoleon unter- schreiben soll. — Laut„Avenir National“ soll der kaiser⸗ liche Prinz am 16. März, an welchem Tage er 17 Jahre alt wird, volljährig erklärt werden. Man will auf diese Weise den Bewerbungen um die Regentschaft ein Ende machen. Rouher soll zum Curator ernannt werden. — Am Jahrestage der Hinrichtung Lud- wigs XVI., 21. Jan., wurde in der am Boule vard Haußmann gelegenen Bußcapelle der übliche Gedächtniß⸗Gottesdienst abgehalten. Demselben wohnten viele Abgeordnete der Rechten bei und, was zu zahlreichen Commentaren Anlaß gab, auch zwei Prinzen v. Orleans, der Herzog v. Aumale und der Herzog v. Nemour. — Die nur von wenigen Personen außer den ehemaligen kaiserlichen Würdenträgern, Beamten und Hofleuten besuchten Trauerfeierlichkeiten für Napoleon verliefen ohne alle Störung. Mac- Mahon wohnte der Todtenmesse in der Kirche St. Clotilde in Civilkleidung bei. Großbritannien. In der Nacht vom Samstag zum Sonntag und während eines Theiles des letzteren Tages wüthete wieder ein von strömen⸗ dem Regen begleiteter heftiger Sturm über die Insel, der namentlich zur See, den bis jetzt vor⸗ liegenden spärlichen Berichten zufolge, vielen Schaden anrichtete. Ein orkanähnlicher Sturm im eng- lischen Kanal verhinderte das rechtzeitige Eintreffen der französischen und belgischen Posten. Dem Regensturme ist Frost und empfindliche Kälte auf dem Fuße gefolgt. — Wie der Londoner Correspondent der „Birimingham⸗Post“ aus gut unterrichter Quelle erfährt, beläuft sich das jährl. Einkommen der .——— „= Kaiserl. Familie in Chielehurst auf 12,000 2 Die spanischen Güter und das Privatvermög der Kaiserin Eugenie bringen jährlich 6,000 L ein, der Verkauf ihrer Diamanten, Juwelen Gemälde ergab ca. 120,000 Lstr. Der versto Rußlatid. den Gedankenaustausch mit England in der centro asiatischen Frage besprechend, bemerkt: Seit di Jahren bestehe ein Notenwechsel hierüber m London, welches bis heute fortdauernd freum schaftlich gewesen sei; kein Meinungsunterschied hervorgetreten. — Der Besuch des Kaisers Wilhelm am hit sigen Hofe darf für den April als feststehend 9 trachtet werden. -a- Friedberg. Der Vortrag des Herrn Semin lehrer Soldan vom vorigen Dienstag handelte der Erziehung zur Wahrhaftigkeit. Die waß (chrisiliche) Erziehung hat ein ideales Ziel, sie will Menschen einem vollkommneren Zustande zuführen. d kann aber nur geschehen, wenn in erster Linie die Waf haftigkeit betont wird, indem sonst die Schönheit menschlichen Wesens verloren geht und zugleich al mensch iche Gemeinschaftsleben aufgelöst wird.— Wahrhafligkeit in dem ganzen Umfange ihrer Bedeutu stellt an die Erzieher, an Vater und Mutter, vor alle die ernste Forderung, sich selbst auf diese Tugend prüfen, denn von dem eignen Verhalten der Erzieher Wahrhaftigkeit hängt das Resultat ihrer Erziehung 9 allen Dingen ab.„Das Auge des Kindes sieht scharf „Kinder haben ein gutes Gedächtniß.“— Die Gefah welche die Wahrhaftigkeit der Kinder bedrohen, sind zal reich. Das conventionelle Leben mit seinen Höslichkei lügen legt den Eltern und mit ihnen— oft durch sie ein: als Neckerei, als leichtsinniges Versprechen oder N drohung zum Zwecke der Unterhaltung und Beruhigu 0 als täuschende Vorspiegelung zum Zwecke der Uebe raschung.— Worin besteht unter solchen Umständen Aufgabe der Erziehung zur Wahrhaftigkeit? Zunäc 0 müssen es die Eltern mit der Erziehung überhaupt reh strenge nehmen und dürfen sich in ihren heiligsten o/ pflichtungen nicht durch Diensiboten vertreten lassen. 8% dann ist eine Hauptvoraussetzung, daß in dem Kreise welchem das Kind aufwächst, der Geist der Wahrhl gegenseitiges Vertrauen herrsche, nicht Mißtrauen ol sertigtes Mißtrauen reizt geradezu zur Lüge. Ist al! das Vertrauen ein gegenseitiges, dann wird auch das K die Offenheit zeigen, die seinem Wesen durchaus angemes! it. Sodann sei die Erziehung kräftig. Nur wer es f eine angelegentliche Sorge sein läßt, sich über die eig kleinen Schwächen in jedem Augenblick zu erheben, von Menschenfurcht sich fern hält und von Schmeichel dem wird es auch gelingen, die körperliche und geit die Unterdrückung der Lüge bei den Kindern ist es u nehme, wo nur Mangel an Verfländniß des Elternworie oder wo das Spiel mit der neuen Kunst der Rede 00 die dichtende Phantasie die kindlichen Worte bestimmsh ferner daß bei der großen Verschiedenartigkeit in den B. fehlungen gegen die Wahrhaftigkeit die Frage nach uns eignen Schuld, die dieselben vielleicht hervorgerufen, ni vergessen werde; und endlich daß bei aller Bestrafung nie gegen die Symptome, sondern gegen die Grundursall der einzelnen Lügen gearbeitet werde. 5 : Bad⸗Nauheim. Folgendes Regiement für Erhebung der Kurtaxe dahier möchte zu empfehlen sein 1) Vom Jahr 1873 an wird nachstehende Kurtaxe das Kalenderjahr erhoben: für eine Person 2 Thaler, eine Familie von 2—4 Personen 4 Thaler, für eine milie von mehr als 4 Personen 6 Thaler. Kinder un 10 Jahren und Dienstboten, welche zur Familie ein Kurgastes gehören, werden in die Zahl der taxpflichtig Familienglieder nicht eingerechnet. Unbemittelle Kurgeh sind von der Kurtaxe befreik. Aerzten, Militärpersenm ohne Offickiersrang und den bei verwandten und bekam Familien in biesiger Stadt Gasifteundschaft genießen Exkaiser besaß kaum irgend ein eigenes Einkomme Der„Regierungs- Anzeiger“ den Kindern beständig Schlingen. In die Erziehung sellg“ aber stiehlt sich die Lüge unter mannigfachen Gestalll Furcht vor der Tyrannei elterlicher Launen. Ungeret großer Wichtigkeit, daß man nicht irrthümlich Lüge wah“ sche ben brd w Be Kraft des Kindes in der rechten Art zu pflegen.— 50 1 0 bon t. u Fremden werden auf Verlangen Freikarten verabfols 2) Gegen Zahlung der Kurtaxe wird dem Kurgaste (Kurkarle behändigt. 3) Die Zahlung der Kurtaxe krechtigt zur Benutzung sämmilicher Kuranstalten Trinkquellen, Badehäuser, des Kurhauses ꝛc.) insbesondd auch zum Besuche der Lese⸗ und Spielzimmer im K hause, der Harmonie⸗Concerte im Kurhause und der Bill daselbst, befreit sodann von Beiträgen zur Kurmusik. 7 Inbaber der Kurkarten sind jedoch verpflichtet, die Letzten deim Besuche der Lese- und Spielzimmer im Kuchauf der Harmonie-Concerte im Kurhause und der Bälle h selbst zu ihrer Legitimation vorzuzeigen. 4) Für Jau lien werden soviele Kurkarten resp. Beikarten ausgegeben daß jedes taxpflichtig? Familienglied eine Karte eih Alle Kur- und Beikarten sind nur personell giltig. jenigen Personen, welche nicht im Besitze einer Kurkus 0 hause und der Harmonie-Concerte im Kurhause nut ges Vorzeigung einer Tageskarte gestatiel. 5) DC sind, ist der Besuch der Lese- und Spielzimmer im KVG Der Preis Tageekarie wird auf 18 kr.= 5 Sgr. für die Pere fesigesetzt. 6) Für die Bewohner Nauheims werden ü