8 dicht U . 1873. E E. Samstag den 21. Juni. 71. r n die zwi e zwi mibar 1 n durch th ang gefun berhessischer Anzeiger. dem Bund l 5 11 K 7 + 9 2 3 Erschei d dit vin 1 wird mit 3 5 berechnet. Kreisblatt für den Krtis iiedberg. Dienstag, eee Samstag. egen sah⸗⁊ taallichen 0 licher gan Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, bldurg Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und im u e bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, d die Kais landwirthschaftliche und gewerbliche Meittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours-Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale e in An Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs- Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel ꝛc. und in einem„Rathgeber“, monatlich praktische Winke für Haus- und Landwirthschaft. Die Redaction. bah von! Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel f— 4 jährlich 47 kr. mit Bringerlohn. Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. ganmer Der Anzeiger kann nach aut wärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Une wee Bestellungen beliebe man baldig st zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗ Ach, brechung eintritt. Minister Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus- ue die N drücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition. Türkei in Sei Prat Amtlicher Theil. i alter 10 betreffend: Das Otpartement⸗ Ersatzgeschäft für das Jabr 1873. Friedberg am 16. Juni 1873. ** 4 Der Civilvorsitzende der Großh. Kreis-Ersatzcommission an die Großh. Bürgermeistereien. * ene; Das Departement⸗Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg wird, wie pflichtig sind, zu siellen, keine Folge leisten, oder bei Aufrusung ihrer Namen im 10 15 aus der Veröffentlichung des Geschäftsplans in der vorigen Nr. des en Ader e ee 5 1 wirden„ent 5 6 55 0 ö 5 f wil Vorsitzenden der Kreis-, beziehungsweise Departements⸗ arine⸗) Ersatz⸗ Okerb. Anzeigers ersichtlich it, aun Samstag den 12. Juli und Montag den Commission mit einer Gelbstrafe bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des 1 Vernichlun a 1 i cgi 14. Juli l. J. auf dem Rathhause dahier vorgenommen. Sie werden Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiten ist. sämmtliche bei diesem Geschäfte Gestellungspflichtige hiervon in Kenntniß 3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Slrasen werden die wundtte. setzen und dieselben unter Bekanntmachung der nachstehend abgedruckten Mililärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich nicht Bartelon 1563 N N; vor die Ersatz⸗ Behörden stellen, durch die in den nachstehenden§8. 177 bis 179 ent⸗ ö 5„ 5 1 A2 58. 176, 177 und 178 der Militär-Ersatz⸗Instruction hierzu noch speziell laden. haltenen Besüümmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz⸗Behörden Bebölleru 1 f f * Am Samstag den 12. Juli l. J., Morgens präcis zu enischeiden haben. aach balb 8 Uhr, haben sich auf dem Rathbause dahier einzufinden: in Ga 19 0 e e e n bezeich⸗[§. 177. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, b* 2) Die bei der diesjährigen Musterung zur I. und II. Classe der beziehungeweise der unterlassenen Gestellung zu den Musterungs⸗ el.. Ersatzreserve designirten Militärpflichtigen. oder Aushebungs⸗Terminen. 1. N. 10 3) Die vor beendeter Dienstzeit auf Reclamation entlassenen Soldaten. 1) Militärpflichtige, welche die im 6. 59 vorgeschriebene Meldung zur Ein⸗ * 4) Diejenigen Reclamanten, welche ärztlich zu untersuchen sind. tragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung on dont ut ö ei Am Montag den 14. Juli l. J., präcis 8 Uhr, haben zuzuschreiben ig, unter Verlust: ju erscheinen: a. der Berechligung an der Loosung Theil zu nehmen“), * 1) Die vorzugsweise und primo loco einzustellenden Militärpflichtigen. b. fel aus a e eee Wwenttöd lee Anspruchs auf Zurück⸗ 8 5 i ellung, beziehungsweise Befreiung vom Militärdienst, id. 20 00 für a erklärten im laufenden Jahre zur Loosung vorzugsweise 205 Militärdienst herangezogen werden.(§. 21, 7.) sic eine De zugelassenen. ilitärpflichtigen. 9 80 5 5 2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der besverbälaf 3) Von den Disponiblen der Vorjahre nur die Oekonomiehandwerker.] Aufforderung, sich zur Musterung, beziehungsweise Aushebung zu stellen, keine Folge enwetdt,“ a reig. 1 7511 leisten, verlieren: en wirken 0 Die von der A 4. eben als augenscheinlich unbrauchbar a, die Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen!), efundenen und deshal zum oosen nicht zugelassenen, sowie die aus b. den aus etwaigen Reclamalionsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung, tlie dit in irgend einem Grunve als zeitig unbrauchbar auf ein Jahr zurückgestellten beziehungsweise Befreiung vom Militärdienst. ctirl. Lis Militärpflichtigen haben nicht zu erscheinen. Wer obne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Auftusung seines Sämmtlich Erscheinende haben ihre Loosungs⸗ und Gestellungsscheine Namens im Musterungs- beziehungsweise Aushebungs Locale nicht anwesend ist, itzubri verliert die vorstehende ad a. gedachte Berechtigung. mitzubringen.„ 75 Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1. bezeichneten Sollten Militärpflichtige, welche der Departement-Ersatzcommission vorzugsweise zum Mililärdienst herangezogen event, als unsichere Heerespflichlige porzustellen sind, bis dahin in einen andern Aushebungsbezirk überziehen, nach Vorschrift des§. 179 behap delt. i 3) Die zur vorzugsweisen Einstellung designirten Militärpflichtigen können bis so ist hiervon nach§. 92 sub 2 und 4 alsbald Anzeige zu machen. Zum Schlusse bemerke ich noch, daß nach§. 96 der Militär⸗Ersatz⸗ Instruction auch Sie dem obigen Geschäfte beizuwohnen haben und daß 1 Sie daher, um rechtzeitig beginnen zu können, sich mit den zur Vorstellung§. 178. Anwendung der Vorschriften der§§. 176 und 177 lommenden Militärpflichtigen vor dem Beginn des Geschästs, also vor der auf disponibel gebliebene Militärpflichtige. estgesctzten Zeit, im Aushebungslokal einzufinden haben. Dafür, daß die Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Losnummer nach disponibel jungen Leute reinlich und nüchtern erscheinen, wollen Sie noch besonders sorgen.] geblieben, sind den im§. 176 enthaltenen Strasbestimmungen unlerworsenz die Bor⸗ Ueber die geschehene Vorladung ist binnen 3 Tagen unter nament- Fader 85 W nur 19 1 Falle 1 sie aeg ue in licher 111 f. em Ausbebedezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stamm. icher Angabe der Geladenen Bescheinigung Aut e rolle oder zur Zeit der unterlassenen beziehungsweise verspäteten Gestellung nach§. 20 ra p p. ihrer Lobsnummer nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung 0 gekommen wären“) a 0 77 Morichti Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Ver⸗ 6. 176. Strafe für unterlassene Meldung zut Berichtigung der günstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamalionsgründen erwachsen würde. Stammrolle, beziehungsweise für unterlassene Gestellung zu den—. f Musterungs⸗ oder Aushebungs⸗ Terminen.) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der etwa bereits erhaltenen 1) Milstärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschrtebenen Ane und Abmel⸗ Loosnunsmer erwachsen ist, ok.§. 178. a bungen zur Berichtigung der Stammrolle unlerlassen, werden auf den Antrag der mit) 8. B. der Militärpflichtige A., 1855 geboren, ist 1875 in Teltow disponibel zührung der Stammrolle beauftragten Behörden mit Geldsitasen bis zu 10 Thalern[ geblieben. Derselbe verzieht nach Berlin. In Berlin wird im Jahre 1870 auf die zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimath verbleiben. belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gesängnißstrase zu substituiren ist. Disponiblen des Jahrgangs 185 zurückgegriffen, es würde der A. in Gemäßheit der 2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschristen der 88.71, 98 und 115 Vorschriften des§. 23 zur Einstellung gekommen sein, wenn er sich gestellt hätte. erlassenen Aufforderung; sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis-, Departements⸗ Da Letzteres nicht geschehen, was sich aus dem Loosungss und Gesiellungs⸗Attest ober Marine ErsatzCommission des Beziiks, in welchem sie nach§. 20 gestellungs- ergeben wird, so wird er in der Folge vorzugsweise zur Einstellung gebracht. 0 Betreffend: Die Anschaffung des Holzsamens pro 1873— nun die Berechnung der Preise für denselben. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberrrrg N an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und die Markvorstände. Ueber den aus dem Großherzoglichen Holzsamen⸗ Magazin für 1873 für Ihre Waldun gleichzeitig unter Couvert mit der Weisung zu, sofort für die Auszahlung der Beträge zu sorgen. Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 26. November 1872, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Ortsschulvorstände des Kreises. Da bis jetzt nur 2 Ortsschulvorstände, die nach unserer Verfügung vom 16. v. M. geforderte Vorlage gemacht haben, so erinnern wir an die sosortige Erledigung derselben unter dem Anfügen, daß wir, da uns von Großherzoglichem Ministerium des Innern nur kurze Frist zur Ein⸗ sendung der neuen Noten gegeben ist, sonst mit schärferen Verfügungen gegen Sie vorgehen müßten. Betreffend: Die Instruction der Großherzoglichen Bürgermeister wegen Versorgung armer Waisen. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Pfarrämter und die Großh. Bürgermeistereien. 5 Unter Couvert lassen wir Ihnen je ein Exemplar eines von Großherzoglicher Provinzial Direction Starkenburg unterm 28. v. Mts., in obigem Betreffe erlassenen Ausschreibens mit der Empfehlung zugehen, die darin enthaltenen Bestimmungen, sowie die der Instruction vom 26. April 1843 genau zu beachten. 8 Betreffend: 15 für 1872 verwilligten Summen. Das Mathildenstift, hier die Vertheilung der für die Industrieschulen des Kreises Friedberg gen bezogenen Holzsamen gehen Ihnen die Aus zü Friedberg am 18. Juni 1873. r—— Trap p. Friedberg am 16. Juni 1873. Ter a p p. Friedberg am 18. Juni 1873. Ter a pp. Friedberg am 18. Juni 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Ortsschulvorstände des Kreises. 5 Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 20. August 1872 Nr. 99 des Ovberhessischen Anzeigers und des in Nr. 64 des Anzeigers für Oberbessen von 1868 abgedruckten Ausschreibens von 26. Februar in Nr. 17 des Intelligenzblattes von 1855 empfehlen wir Ihnen uns baldigst den vorgeschriebenen Bericht zu erstatten. Dem raschen und muthigen Eingreifen der hiesigen Feuerwehren ist zu verdanken, daß bei dem am 19. l. M. dahier ausgebrochenen Brande größeres Unglück verhütet wurde, wir sprechen daher denselben hierfür unsere volle Anerkennung aus. Friedberg am 20. Juni 1873. Trapp. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tor a p p. Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Karl Mörler zu Bad⸗Nauheim wurde zum Nachtwächter daselbst ernannt und verpflichtet. Deutsches Reich. Darmstadt. Am 6. l. M. wurde der Ober⸗ Einnehmer der Ober⸗Einnehmerei Mainz. Steuer- rath Walz, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und demselben unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste das Ritter⸗ kreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen verliehen. — Aus Anlaß des Regierungs- Jubiläums haben des Großherzogs Königliche Hoheit einer großen Anzahl von zu Freiheitestrafen verurtheilten Personen die erkannten Strafen ganz oder theil⸗ weise in Gnaden zu erlassen geruht. Friedberg. Die“Darmst. Ztg.“ meldet: Der Großherzog verlieh anläßlich der Feier des Jubiläums das Großkreuz des Ordens Philipps des Großmüthigen an den Ministerpräsidenten Hosmann, das Comthurkreuz an die Ministerial⸗ directoren v. Starck und Kempf, das Ritterkreuz an den Ministerialrath Neidhard. Außerdem wurden eine Masse von Ordensverleihungen verzeichnet, so daß der Raum unseres Blattes uns nicht gestattet, dieselben specificirt aufzuführen. Auch Berichte über die Feier laufen aus allen Orten ein. Es ist un⸗ möglich alle aufzunehmen und so begnügen wir uns damit, zu constatiren, daß Alle einstimmig sind über den guten und glänzenden Verlauf des Tages, sowie alle den Geist der Verehrung und Liebe zu unserem Regenten athmen. Herlin, 18. Jun, Im Reichstage wurde der Gesetzentwurf über die Einführung der Reichs ⸗ verfassung in Elsaß Lothringen in dritter Lesung nach den Beschlüssen der zweiten Berathung unver⸗ ändert genehmigt. Der Antrag Windthorst, welcher fordert, daß die Befugniß des Bundesrathes zum einseitigen Erlaß von Verordnungen bis zum 1. Januar 1876 beschränkt werde, wurde bei namentlicher Abstimmung mit 171 gegen 71 Stimmen abgelehnt. Der Gesetzentwurf über den einstweilen reservirten Theil der französischen Kriegsentschä⸗ digung wurde an die Budgetcommission verwiesen, das Gesetz über die Controle des Etats für 1873 in erster und zweiter Berathung genehmigt. — 19. Juni. Reichstag. Der Gesetzentwurf, betreffend die Reichshaushalts- Controle pro 1873, wurde in dritter Lesung unverändert genehmigt. Der Gesetzentwurf über die Regelung des Reichs- haushalts-Etats pro 1872 passirte die zweite Lesung. Der Gesetzentwurf über die Verwaltung des Reichs- invalidenfonds in den Jahren 1873 und 1874 wurde in zweiter Berathung unverändert genehmigt, desgleichen in zweiter Berathung der Gesetzentwurf über den Antheil des Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegsentschädigung. Die in der 1 schüssen in Erwägung ziehen. der Serviszulage würde die Sadtcasse mit einem Mehr von ungefähr 25,000 Thlr. belasten. München. Mehrere Blätter melden, daß die Vorlage enthaltenen Geldanforderungen wurden, Gerüchte von dem Rücktritt des Generals v. d. Tann nach längerer Debatte über eine wünschenswerthe Gleichstellung aller Stände in der Armee, unver⸗ kürzt bewilligt. — Wie man hört, wird der Breslauer Dom- herr v. Richthofen Seitens des Staats in allen seinen Rechten als Domherr geschützt werden. In erster Linie wird er also seinen Gehalt, das den Domherren jetzt wieder direct dom Staate zugeht, fortbeziehen. Er wird nach wie vor seine even⸗ tuellen Wahlrechte u. s. w. ausüben dürfen. Da die Maßregeln des Fürstbischofs Förster gegen Richthofen vor den Erlaß der Kirchengesetze fallen, so wird dieser Schutz sich nicht auf jene Gesetze, wohl aber auf den bisherigen Rechtsbestand in Preußen basiren. — Die Spezial⸗Untersuchungs⸗Commission hat ihre Arbeiten nunmehr definitiv abgeschlossen. Der Bericht, welcher jetzt endgiltig festgestellt ist, soll in Kürze durch den Vorsitzenden Günther dem König persönlich überreicht werden. Königsberg. Unter den Torfarbeitern in Warniken ist ähnlich wie in Brüsterort gleichfalls eine Revolte ausgebrochen. Ein Arbeitsausseher ist durch Messerstiche verwundet worden. Die 6 Haupträdelsführer wurden verhaftet. Ems. Der Kronprinz des deutschen Reichs wird am nächsten Samstag zum Besuch des Kaisers von Rußland hier eintreffen und im großen Domanial- Kurhause Wohnung nehmen.— Die Kaiserin von Rußland, welche durch Unwohlsein länger in Italien zurückgehalten wurde, ist nach den neuesten Nachrichten am 25. d. M. in Gesellschaft ihrer jüngsten Kinder und der Königin von Württem⸗ berg zu erwarten.— Der König von Sachsen ist am 17. d. M. abgereist. Köln. Wie der„D. M.“ meldet, hat der Bischof von Deventer die an ihn entsandte Depu— tation der Altkatheliken, bestehend aus dem Pro— fesser Dr. Michelis und den Priestern Strucksberg und Gatzenmeier, am 9. d. freundlich empfangen und denselben die Consecration des altkatholischen Missionsbischofs Dr. Reinkens bereitwillig zugesagt. Cassel. Die Stadtbehörde zu Cassel will das Gesuch der dortigen städtischen Beamten und Lehrer um Bewilligung von Wohnungsgeld-Zu—⸗ ö aus Anlaß der vielbesprochenen k. Fronleichnams⸗ Cabinets⸗Ordre unbegründet seien. Zweibrücken. In der Pfalz soll nun ein zweiter altkatholischer Geistlicher und zwar ein Wandergeistlicher für die altkatholischen Gemeinden Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel und Oberstein angestellt werden. Derselbe wird mit einem jähr- lichen sixen Gehalt von 1000 Gulden und Ver⸗ gütung der jedesmaligen Reisekosten angestellt werden. Straßburg. Der Bau der Außensorts ist der„Straßb. Ztg.“ zufolge jetzt soweit vorge- schritten, daß einstweilen die äußeren Wälle der fünf Forts Ober⸗ und Mittelhausbergen, Wolfs heim, Mundolsheim und Reichstett jederzeit in Vertheidigungszustand gesetzt werden können. Auch die innere Einrichtung geht ihrer Vollendung ent: Der Bau der Forts Grafenstaden und gegen. 1 Das Terrain Wanzenau ist bereits begonnen. für die drei rechtsrheinischen Forts Auenheim, Neu⸗ mühl und Sundheim ist vermessen und abgesteckt. Mülhausen. Mit dem 16. d. M. begann dem Vernehmen nach die Wegschaffung des in Belfort befindlichen Kriegsmaterials. Ausland. Oesterreich. Wien. Die Kaiserin Augusta trifft, wie das Telegraphen ⸗Correspondenzbureau meldet, am 26. d. hier ein und wird zu Schön ⸗ brunn Wohnung in den glänzend renovirten Ge- mächern nehmen, welche die Erzherzogin Sophie inne gehabt. Der Aufenthalt der Kaiserin wird den Bestimmungen nach sechs Tage währen. Schweiz. Genf. Die Kaiserin von Ruß⸗ land ist, don Italien kommend, am 17. Juni hier eingetroffen, wird einen Tag hier verweilen und am 18. d. M. ihre Reise nach Stuttgart fortsetzen, von wo sie nach Ems geht, um sich mit dem Kaiser von Rußland dort zu vereinigen. Bern. Der Bundesrath genehmigte die zwei neuen Genfer Gesetze, betreffend die Organisation des katholischen Cultus und die Betheiligung an den Gemeindewahlen. 5 — Die Berner Regierung hat ein von 22 Ge. meinderaths⸗Vorständen der Amtsbezirke Dels berg und Münster eingereichtes Gesuch um Zurücknahme 9e Die Bewilligung — N 1