Dienstag den 18. März. 1 32. ber hessischer Anzeiger 71 Die Petitzeile; 4; f g Erscheint jeden auch ul wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblalt für den Kreis Hiedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. — beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“; sulß ihn Am derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. Das Abon⸗ nur 0 8 nement beträgt bei den Kais. Reichs⸗Poststellen vierteljährlich 1. April 38 kr., mit Bestellgeld 47 kr. 3 0 FE 3 Vettin Bei der Verlagsexpedition kostet der„Anzeiger“ pro 2. Quartal Abonnements⸗ Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit vollständige Exemplare geliefert werden können. sot. ö 2 27 7 2 15== ren Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: Nr. 8. sub 1. Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Civildiener⸗Wiltwenkasse von den Jahren 1870 und 1871 betreffend.— sud 2. Bekannt⸗ machung, die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1871 betreffend.— Nr. 9. sub 2. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg.(Nur in den Gemeinden wo Israeliten dig, 1. wohnen zu publictren).— Nr. 10. Nichts. faßt w Friedberg den 14. März 1872. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. b Tra pp. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: Nr. 7. Gesetz, betreffend einen Zusatz zu dem Artikel 4 Nr. 9 der Reichsverfassung Seite 47.— Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe Seite 48. Reglement. Betreffend: Den Transport von Schlachtkälbern. theilen vom Wagen herabhängen, oder an den Rädern schleifen. Die Mit Rücksicht darauf, daß der Transport von Schlachtkälbern bisher häufig in sehr ungeeigneter und unzulässiger Weise stattge- Thiere durfen nicht übereinander liegen, sondern müssen sich frei be⸗ funden hat, werden mit Ermächtigung des Großherzoglichen Mini wegen können. düngen steriums des Innern vom 3. März 1873 zu Nr. M. d. J. 2432§. 3. Der Transport einzelner Kälber(höchstens 2 Stück) 1 ri f nachstehende Vorschriften erlassen: kann mittelst Schiebkarren oder Hundefuhrwerks auf eine Wegentfer⸗ perin!§. 1. Es ist verboten den Kälbern bei dem Transport, gleich⸗[nung von höchstens 2 Stunden stattfinden und ist hierbei aber nur peist und viel ob derselbe auf Eisenbahnen, auf Schiffen, oder mittelst besonderer[fur diesen Fall das Binden der Kälber(S. 1) gestattet. l en, Fuhrwerke stattfindet, die Beine mit Stricken, Riemen oder dergleichen§. 4. Das Mitführen von Hunden bei dem Transport der „n zu fesseln mit Ausnahme der in§. 3 unten angegebenen Fälle. Kälber ist untersagt. umme,§. 2. Der Transport von Kälbern in Partieen von mehr als§. 5. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen ig wollt 2 Stück darf nur mittelst Fuhrwerks geschehen, welches so eingerichtet unterliegen, insoweit sie nicht nach§. 360 Nummer 13 des deutschen bünt dit sein muß, daß die Thiere nicht mit den Köpfen oder anderen Körper- Strafgesetzbuchs strafbar sind, einer Strafe von Einem bis Zehn Gulden. Das vorstehende Polizeireglement wollen Sie in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen, das Polizeipersonal darnach Denlschrit instruiren und den Befolg anzeigen. f 1 lache Friedberg den 12. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. gel Lalla Ter za p p Bor iist . 7 5 Der Obstbaumwärter⸗Cursus . des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins für Oberhessen zu Friedberg. 4 dd Durch die mannigfaltigere Verwendung des Obstes und durch c. Praktische Uebungen. 12 Stunden wöchentlich.— Rückert. 1 ut den leichten Transport der Fabrikate mittelst vermehrter Verkehrs- Der theoretische Unterricht wird Vormittags ertbeilt; die prak⸗ mittel hat sich in den letzten Jahren ein nicht unwesentlicher Handel tischen Uebungen zur Aneignung der nöthigen Fertigkeit und Sicher⸗ Atittenen mit denselben entwickelt. Dadurch sind die Obstpreise erheblich ge- heit dagegen Nachmittags vorgenommen.. 1 Ot · stiegen und ist der Obstbau zu einem sehr lohnenden Zweige der Der Vorstand der Stadt Friedberg hat zur Anlage einer In⸗ Siren Landwirthschaft geworden. Es ist deshalb gewiß gerechtfertigt, dem⸗ stitutsbaumschule ein geeignetes Gelände zur Verfügung gestellt und aalitts, selben eine besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge angedeihen zu wird das selbe im Laufe dieses Jahres mit den nöthigen Sortenbäumen 2 l lassen; allein nicht überall ist dies möglich, denn nur zu häufig fehlt] in den verschiedensten Formen angeflanzt werden, um theils den Zög⸗ es an Leuten, die mit dem Obstbau genügend vertraut sind und mit lingen Gelegenheit zu geben, mit der Erziehung der Formenbaume Zul Geschick die nöthigen Arbeiten verrichten können. Dies veranlaßte] praktisch vertraut zu werden und den Baumschnitt aus unmittelbarer „ den Aue schuß des landwirthschaftlichen Vereine für Oberhessen in Anschauung kennen zu lernen; theils um die fur die hiesige Gegend bt. 50 seiner Sitzung vom 25. Januar d. J. die Errichtung eines Obsi, geeigneten Sorten unter richtiger Benennung verbreiten zu können. 4 fi. baumwärter⸗Cursue zu Friedberg zu beschließen. Damit soll den Vorläufig werden die städtische Baumschule, sowie die Privatbaum⸗ ä 92 0 dafür sich interessirenden jungen Leuten Gelegenheit gegeben werden, schulen der Herren Lang& Weinel bei dem praktischen Unterricht benutzt. 1 sich theoretisch und praktisch zu tüchtigen Obstbaumwärtern auszu⸗ Der Unterricht wird unentgeldlich ertheilt. Für Kost und 106 bilden. Der Unterricht soll im laufenden Jahre vom 17. April bis Wohnung haben die Zöglinge selbst zu sorgen. ö 40 000 den 14. Juni und im Nachsommer vom 1. bis den 13. September Jeder Schüler muß im Besitze des Buches: die Lehre vom 8— stattfinden und sich auf folgende Fächer erstrecken. Obstbau von Lukas und Medicus, sowie einer Baumsäge, eines E 1) Schreiben: Uebungen zur Aneignung einer festen und deut⸗ Gartenkneipes, eines Oculirmessers und der nöthigen Schreib⸗ eln e 3 Handschrift 2 Stunden wöchentlich— Reallehrer Lang.] materialien sein. 8 n g 2) Rechnen: Decimalbrüche; das neue Maß und Gewicht. Die Zöglinge müssen gesund und kräftig sein und die noͤthigen det 3 Stunden wöchentlich— Lehrer Weinel. Arbeiten ohne besondere Anstrengungen verrichten koͤnnen, auch Lust 605 3) Deutsch: Geschäftsaussätze. 2 Stunden wöchentlich.— Lang.] und Liebe zum Obst⸗ und Gartenbau besitzen. 6% 49 Feldmessen: Ausmessen und Berechnen gradliniger Figuren. Die Anmeldungen sind bei dem unterzeichneten Curatorium bis 2 Stunden wöchentlich.— Weinel. zum 1. April d. J. einzureichen und dem Gesuch ein Zeugniß uber 5) Botanik: Bau und Ernährung 65 e 3 Stunden seitheriges Betragen anzuschließen. 4 wöchentlich.— Landwirthschaftslehrer Rücker. sedberg im März 1878. , 6) Obsibau: a. Obsttaumzucht, Oestbauwpsiege und Obstbenübung.. 10 0 n f 1 6 Stunden wöchentlich.— Rückert. N Das Curatorium der erbauschule des landwirthschaftlichen Vereins 1 b. Obstkunde: Klassifikation des Obstes nach Lukas, Kenntniß 1 für die Pee ee zu Frede, a . f ldischen Obstkabinets. ra p p, indeck, Haas, 2 5 der Sorten mit Zugeundegeae ee g Regierungsrath. Rentamtmann. Kreis ⸗Assessor. 3 Stunden wöchentlich.— Rückert. 2 . . ———— e e .——— 2 Der diesjährige Fasel⸗Markt des landwirthfchaftl. Bezirks, vereins Friedberg soll: Donnerstag den 3. April zu Bad⸗Nauheins stattfinden. Sämmtliche aufgetriebenen Fasel werden zu bestellenden Commission gemustert und den Besitzern der als preis⸗ würdig erkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, zu welchem Behufe von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein und heim entsprechende Beträge zur Disposition ge miirung erfolgt ohne Ansehung, ob die Thiere im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtet sind oder nicht. e ee Den Faselmarkt zu Bad⸗Nauheim betreffend. 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze, sind von der Preisb Den Besitzern tauglich befundener aber prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Weg bung ausgeschlossen. d. J. von einer durch uns vergütung ausgezahlt. der Stadt Bad⸗Nau⸗ stellt sind. Die Prä⸗ Fasel, welche für Gemeinde Dienste thun und solche, die um Nicht genügend gefesselte und gefuͤhrte Thiere werden vom Platze weggewiesen.. Es wird gebeten, alle Verkäufe dem am Platze anwesend Großherzoglichen Bürgermeister von Bad-Nauheim anzuzeigen, f Wir laden alle Landwirthe und sonstige Interessenten zum Be⸗ suche des Marktes ein. i Friedberg den 13. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp. Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 11 enthält: I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Einberufung der außerordentlichen Synode zur begulachtenden Berathung des Entwurfs einer Ver⸗ sassung für die evangelische Kirche des Großherzogthums betreffend. II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, Abände⸗ rungen des Postreglements vom 30. November 1871 be⸗ treffend. III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Steuervergütung bei der Ausfuhr von Bier betreffend. IV. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bensheim. V. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Worms, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofver⸗ bande von Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend. VI. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst gerubt: am 1. März dem Schreiner⸗ meister Joseph Sickinger zu Mainz die Erlaubniß zur An⸗ nahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen verliehenen allgemeinen Ehrenzeichens und am 3. Mäcz dem Registrator und Protokollissen bei dem Ministerium der Justiz, Dr. Wilhelm Franck, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem König von Württemberg verliehenen Medaille für Kunst und Wissenschaft am Bande des königlichen Friedrichsordens zu ertheilen. VII. Versetzung in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 27. Februar den Oberconsistorialkanzlei⸗Inspector bei dem Oberconsistorium, Jakob Felsing, auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand zu versetzen. g VIII. Sterbefälle. Gestorben sind: am 23. Januar der Regierungs⸗Cemmissär bei der Bank für Süddeuisch⸗ land, Obermedicinalpräsident außer Dienst, wirklicher Ge⸗ beimerath Dr. Goldmann zu Darmstadt; am 6. Februar der evang. Pfarrer Müller zu Schwanheim. Darmstadt. Am 11. d. M. wurden zu Mitgliedern der außerordentlichen Landessyno de ernannt: der ordentliche Professor der Theologie Dr. Hesse zu Gießen als Mitglied der evangelisch⸗ theologischen Facultät der Landes ⸗Universität; der evangelische Pfarrer Dr. Seel zu Gießen; der evangelische Pfarrer Engelbach zu Butzbach; der evangelische Dekan Pfarrer Walther zu Nieder- Ingelheim; der Landrichter Königer zu Offenbach; der Bezirksgerichts⸗Präsident Dr. Keller zu Mainz; der Dr. phil. Max Rieger zu Darmstadt. Berlin, 14. März. Das Abgeordnetenhaus nahm die noch übrigen Paragraphen des Gesetz⸗ entwurfs über die Anstellung und Ausbildung der Geistlichen in zweiter Berathung unverändert an und beschloß auf den Aatrag der Abgg. Klotz und Kannegießer die Hinzufügung eines Para- graphen, welcher lautet: Das Gesetz tritt erst nach der Publication des Gesetzentwurfs über die Ab— änderung der Verfassungs⸗ Artikel 15 und 18 in Kraft. Im Fortgange der Sitzung nahm das Abgeordnetenhaus in zweiter Berathung die ersten 11 Paragraphen des Gesetzes über die kirchliche Disciplinargewalt und den kirchlichen Gerichtshof unverändert in. — Aus Rostock ist eine mit 22,600 Unter- schriften aus dem Großherzogthum Mecklenburg⸗ Schwerin bedeckte Petition an den Reichstag Secretären hier eingetroffen. Der Gesandte, welcher bereits die Höfe von Petersburg und Wien be: sucht hat, ist beauftragt, die Beziehungen zu Deutschland fester zu knüpfen und gleichzeitig den bevorstehenden Besuch seines Monarchen, des Schah Nassr ed Din, an dem hiesigen Hofe persönlich anzuzeigen. Von hier wird sich Mirza Malcom Khan nach London und Paris begeben. — Der preußische Episcopat hat, der„Ger mania“ zufolge, eine Zustimmungs-Adresse an die schweizerischen Bischöfe Lachat und Mermillod ge⸗ richtet. Erhalten hat der preußische Episcopat eine Zustimmungs⸗Adresse Seitens der bayerischen Bischöfe. — Wie man der„Nat. Ztg.“ mittheilt, wird von dem zu diesem Zwecke aus Vertretern der verschiedensten Richtungen und Staaten gebildeten Ausschusse in der nächsten Zeit eine allgemeine deutsche Realschulmänner-Versammlung auf Ende September dieses Jahres berufen werden, die sich eingehend mit der sogenannten„Realschulfrage“ beschäftigen wird. Kassel. Die niederhessischen und oberhes⸗— sischen Orthodoxen reichten eine Collectiv-Eingabe an die hessischen Diöcesan⸗Vorstände um Wahrung der kirchlichen Rechte gegen die kirchen-politischen Gesetzvorlagen ein. Freiburg. Durch Beschluß der academischen Plenarversammlung wurde dem Antrage der Alt- katholikengemeinde um dauernde Ueberlassung der Universitäts⸗, früher Jesuitenkirche, entsprochen. Straßburg. Zwei hiefige Einwohner, Rentier Heimburger und Wechselagent Morin, sind aus dem Reichslande ausgewiesen worden. Dieselben sind überführt worden, vierzehn Knaben an das Pariser Comite Behufs ihrer Erziehung ausgeliefert zu haben. Ausland. Oesterreich. Wien, 15. März. Das Abgeordnetenhaus nahm sämmtliche Kapitel des Budgets und das Finanzgesetz pro 1873 nach den Anträgen des Budgetausschusses an.— Der Vor ⸗ stand der Wiener Fruchtbörse beschloß nach Art des Leipziger Saatmarktes einen internationalen Saatmarkt in Wien anläßlich der Weltausstellung im August abzuhalten. Schweiz. Bern. Am 14. d. M. ließ der Regierungsrath in dem bischöflichen Palais zu Solothurn notariell das Inventarium aufnehmen. Kanzler Durot protestirte, Lachat war abwesend. — Eine zu Basel abgehaltene Versammlung von Delegirten der altkatholischen Vereine beschloß für Mitte April eine allgemeine Volksversammlung zu Arlesheim(Canton Basel). Frankreich. Paris. Die„Agence Havas“ meldet, daß die Convention über Zahlung der fünften Milliarde am 14. d. unterzeichnet worden sein soll. Nach der Convention soll die Zahlung in Monatsraten und deren letzte am 5. Sept. er⸗ folgen. Nach voller Zahlung solle Frankreich ein⸗ schließlich Belforts geräumt sein. Belgien. Brüssel. Die Deputirtenkammer hat am 13. d. mit 76 gegen 24 Stimmen den Gesetzentwurf über den Ankauf der Grand abgegangen, in welcher um Einführung einer eon stitutionellen Verfassung in Mecklenburg gebeten wird. — Ein außerordentlicher Gesandter Persiens, Mirza Malcom Khan ist in Begleitung von zwei Luxembourg⸗Eisenbahn angenommen. Sieben Mit⸗ glieder enthielten sich der Abstimmung. Großbritannien. London. Im Unter- hause zeigte Gladstone am 13. d. an, daß das Ministerium in Folge der Abstimmung über die Universitätsbill seine Demission gegeben habe und dieselbe von der Königin angenommen sei. — Dem„Globe“ zufolge hätte die Königin Disraeli bereits berufen und der Letztere sich in Folge dessen sogleich nach dem Buckinghampalaste begeben.— Im Oberhause gab Lord Granville 7 8 2 9 4 9 1 3 dieselbe Erklärung ab, wie Gladstone im Unter. hause, und trug ebenfalls auf Vertagung bis Montag an, welche das Haus beschloß. — Disraeli hat der Königin in Bezug auf die Bildung des Cabinets keine definitive Zusage ertheilt und einen Ausschub erbeten, um sich mit seinen Freunden, deren mehrere auf dem Continent sind, zu verständigen. Disraeli hat an Derbh, Cairns und Carnarvon telegraphirt. Königin vorschlagen, Granville zur Bildung eines provisorischen Cabinets bis zum Juli, wo die Auflösung des Unterhauses erfolge, zu berufen, doch sei es unwahrscheinlich, daß Granville accep⸗ tiren werde. Keine Partei will die Initiative zur Auflösung ergreifen. — Am 15. d. M. Vormittags fand zwischen Disraeli und Derby nochmals eine Conferenz statt, infolge deren Disraeli, wie aus gut unterrichteten Quellen gemeldet wird, die Bildung eines Cabi⸗ nets abgelehnt haben soll. Spanien. Madrid. Den Mittheilungen Den Nach richten der Zeitungen zufolge würde Disraeli der der Regierung zufolge haben die Carlisten bei Villafranca und Castellona die Eisenbahnen mehr: fach zerstört und sind durch Regierungstruppen in der Richtung auf Montecosta zurückgeworfen worden. Die Beförderung der Züge zwischen Beasain und Irun ist eingestellt. Nach Privat- nachrichten ist die Wiederherstellung der Disciplin unter den Soldaten in Catalonien schwierig, da diese nur als Freiwillige dienen wollen. Unter der ländlichen Bevölkerung in Estremadura sind Bewegungen mit socialistischer Tendenz bemerklich. Italien. Rom. In der Senatssitzung am 14. d. wurde der Herzog von Aosta als Senator wieder eingetragen.— In der Deputirtenkammer legte Minister Sella einen Gesetzentwurf über die Wiederauszahlung der Apanage von 400,000 Fres. an den Herzog von Aosta vor. — Eine dieser Tage erfolgte Verhaftung eines Minoritenmönches macht hier ungeheueres Auf⸗ sehen. Schon seit langer Zeit circulirt eine solche Menge falscher 25 Francs Noten der National- bank, daß diese Noten absolut für unsicher gelten und im Verkehr refusirt werden. Weitere hieran sich knüpfende Nachrichten sind so graver Natur, daß wir Anstand nehmen, sie unseren Lesern mit⸗ zutheilen. Wir wollen erst eine weitere Bestätigung derselben abwarten. Friedberg. Wie wir hören wird im Laufe dieser Woche eine Versammlung des Handelsvereins statifinden, in welcher die Frage, welche Miltel zur Erhalt ung der Acker bauschule in unserer Stadt anzuwenden sind, besprochen werden soll. Diese Angelegenheit ist für Fried⸗ 9 berg von großem Interesse; es ist daher sehr wünschens⸗ werth, daß fragliche Versammlung zahlreich besucht wird. Friedberg. Nach den von Schulze Oelitzsch heraus⸗ gegebenen Blätlern für Genossenschaftswesen vom 14. März l. J. hat, wie bereits an anderen Plätzen, das Amts gericht in Gelnhausen die Vormünder angewiesen, die Mündelgelder bei dem Vorschußverein(einge⸗ tragene Genossenschaft) daselbst anzulegen. Eben 1 0 5 die dortige Kreiskasse mit ihren müßigen Be⸗ anden.. 5 — e N