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Amtlicher Theil. i 5 Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publicirxen: 5 Nr. 35. Nichts.— Nr. 36. Nichts.— Nr. 37. Nichts.— Nr. 38. Nichts.— Nr. 39. Nichts.— Nr. 40. sub 1. Bekanntmachung, die Umlagen der Kreisstadt Friedberg für 1873 betreffend(nur in Friedberg). Friedberg am 12. September 1873. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a p p. Oeffentliche Bekanntmachung. 5 Betreffend: Die Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs in Friedberg.* Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog Friedberg heute verlassen haben und nach Darmstadt zurückgekehrt sind. Friedberg am 13. September 1873. Vorstellungen an Allerhöchstdenselben sind daher nach Darmstadt zu richten. Betreffend: Die Anschaffung des Holzsamens zu den 1874er Culturen in den Gemeindewaldungen Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden. „Wir weisen Sie an, die Anschaffung der für die Waldeulturen für 1874 erforderlichen Eicheln und Bucheln unter Mitwirkung der Groß- berzoglichen Oberförstereien mit Beachtung der bestehenden Vorschriften zu bewirken. des Forstes Friedberg. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tara p pe Fried berg am 11. September 1873. Ter a pp. 5 Deutsches Reich. Friedberg. S. K. Hoheit der Großberzog, der am vergangenen Donnerstag von Gießen wieder bier eintraf, verließ am 13. d. unsere Stadt, um sich nach Darmstadt zurück zu begeben. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie⸗ tungsblatt Nr. 41 enthält: I. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 21. Juni d. J. hat der einundzwanzigjährige ledige Schuh⸗ machergeselle Friedrich Löber, Sohn der verstorbenen Fried⸗ rich Löber's Eheleute in Lollar, Kreises Gießen, Abends bei dem Baden in der Lahn den ledigen Buchbindergesellen Robert Wingendorf aus Mudersbach bei Siegen, welcher an einer eiwa 20 Fuß tiefen Stelle in die Lahn gesprungen und, weil des Schwimmens unkundig, dem Ertrinken nahe war, mit Anstrengung aller Kräfte, wohl auch mit eigener Lebensgefahr, gerettet und mit Hülfe des Schuh⸗ machergesellen Carl Steuerwald von Gießen, welcher ihm die Hand entgegenstreckte, an das Land gebracht.— In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird diese muth⸗ volle mit eigener Lebensgefahr verbundene That des Fried⸗ rich Löber, neben erfolgter Bewilligung einer Geldprämie, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. II. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Der neunzehnjährige Schiffer Peter Eichhorn von Offenbach hat den Handlungslehrling Phillpp Westhäuser aus Alzey, welcher in Offenbach in Condition stand, am 11. Juni d. J. von dem Tode des Ertrinkens im Main dadurch geretiet, daß er auf vernommenen Hülferuf etwa 300 Schritte weit von dem Platze, an welchem er sich befand, an Ort und Stelle eilte, von Schweiß triefend in den Kleidern in den dort 4 bis 5 Fuß tiefen Main sprang und den Philipp Wesihäuser, welcher bereits untergegangen war, im Wasser erfaßte, hervorhob und in einen inmittelst her⸗ beigekommenen Nechen legte.— In Gemäßheit Aller⸗ höchster Entschließung wird diese muthvolle That des Peter Eichhorn, neben erfolgter Bewilligung einer Geld⸗ prämie, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. III. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. IV. Namens veränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnäbigst geruht: am 31. Aug. dem Georg Rudolph Gölz von Hirzenhain zu gestatten, daß derselbe in Zukunft statt des bisherigen den Familien⸗ namen Enders sühre.(Schluß folgt.) Darmsladt. JJ. Großh. und Königliche Hoheiten Prinz und Prinzessin Carl haben für die Brandbeschädigten in Bensheim den Betrag von 400 fl. bewilligt und denselben dem Groß⸗ herzoglichen Kreisrath Dr. Usinger zur Dispo: sition gestellt.. — Mit Ermächtigung Sr. K. H. des Groß⸗ herzogs ist von dem Gr. Ministerium der Justiz der Staatsanwalt an dem Bezirksstrafgericht Gießen beauftragt worden, die Amtsverrichtungen des Ober⸗Staatsanwalts bei dem Hofgericht und dem Schwurgerichtshofe der Provinz Oberhessen provi⸗ sorisch zu übernehmen und es hat gleichzeitig der Substitut des Ober⸗Staatsanwalts in Gießen den Auftrag erhalten, die Geschäfte des Staatsanwalts bei dem Bezirksstrafgericht daselbst bis auf Weiteres zu versehen. Worms. Der„W. Her.“ constatirt, daß in der von der Kreisschulcommission des Kreises Worms ausgeschriebenen und von derselben gelei⸗ teten General⸗Conferenz von sämmtlichen anwesen⸗ den Lehrern aller Confesstonen(gegen Eine Stimme) der Beschluß gefaßt wurde, zu Protokoll zu er⸗ klären, daß die Conferenz mit dem neuen Schul- gesetze, wie es sich durch Vereinbarung der Staats- regierung und der zweiten Kammer gestaltet hat, einverstanden ist, und daß diese Erklärung in Form einer Petition sofort der ersten Kammer vorge⸗ tragen und eben so das Ministerium brieflich von diesem Schritte unterrichtet werden soll. Berlin. Die Uebungsreise der Offiziere des großen Generalstabes unter Führung des Grafen Moltke nach Bremen und Wilhelmshaven ist der erste derartige militärische Ausflug an die deutsche Küste. Die Reise, welche zur Klarlegung der Küsten⸗Vertheidigungs⸗Verhältnisse unternommen ist, wird sich nicht auf Wilhelmshaven beschränken, sondern längs der Küste fortgesetzt werden und bei Harburg enden. — Jn nächster Zeit wird die gedeckte Corvette „Arcona“ von 28 Geschützen nach Japan ab- gehen, um dort die Glattdeckscorvette„Nymphe“ von 17 Geschützen abzulösen. Die Heimkehr des letzteren Schiffes dürfte in nächster: Frühjahre erfolgen. — Der„Reichs- Anzeiger“ publicirt einen Allerhöchsten Erlaß vom 10. d. M., betreffend die Einführung der evangelischen Kirchengemeinde und Synodal-⸗Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen und Schlesien, welche gleichzeitig landesherrlich sane⸗ tionirt und als kirchliche Ordnung verkündet wird. Der Erlaß betrifft ferner die Einberufung einer außerordentlichen General Synode für die acht älteren Provinzen, welche nach der beigefügten Verordnung aus 150 von den Provinzial⸗Synoden, 6 von den evangelisch⸗theblogischen Facultäten Königsberg, Berlin, Greifswald, Breslau, Halle und Bonn aus deren Mitte gewählten Mitgliedern, 6 durch die juristischen Facultäten obiger Universt⸗ ö täten gewählten Kirchenrechtslehrern, 11 General- Superintendenten der acht älteren Provinzen, 30 landesherrlich zu ernennenden Mitgliedern be⸗ stehen und die von dem evangelischen Oberkirchen⸗ rathe im Verein mit dem Cultus minister festzustellende, vom Könige zu genehmigende Ordnung der Generak⸗ Synode für die acht älteren Provinzen berathen sol. Wilhelmshasen. Wie man der„Spen. 31g.“ mittheill, wird sich Capitän Werner dahier im Laufe dieser Woche vor einem Kriegsgericht über sein Verhalten in den spanischen Gewässern zu verantworten haben. Hannover. Der Kaiser nebst Gefolge traf am 11. d. Abends 7½ Uhr hier ein und wurde am Bahnhöfe von den Prinzen Friedrich Carl und Albrecht und den Spitzen der Behörden be⸗ grüßt. Vor dem Bahnhofe hatte sich ein Fackelzug von 8— 10,000 Personen aufgestellt. Der Katser fuhr, mit Jubel begrüßt, durch die festlich ge⸗ schmückten und illuminirten Straßen nach dem Residenz⸗ Schloß, wohin der Festzug folgte, vor dem Kaiser deftlirte und dann auf dem Friederiken⸗ platz Aufstellung nahm. Hier trugen die vereinigten Liedertafeln mehrere Gesänge vor. Der Kaiser dankte dom Balcon aus. Später fand daun großer Zapfenstreich statt. Posen. In Folge der Bestrafung von etwa 50 Schülern, die trotz Verbots des Directors bei der Kirchenvisitation auf der Dominsel die Schule versäumt hatten, fanden vor dem Schulhause am 10. d. Ansammlungen und Ruhestörungen statt, die durch polizeiliches Einschreiten bald beseitigt wurden. Kassel. Pfarrer Witzel aus Schemmern wurde wegen Uebertretung des Kanzel⸗Paragraphen zu zwei Monaten Festungshaft verurtheilt. Fulda. In dem Befinden des Bischofs Kött ist trotz der gegentheiligen Versicherung einiger Zeitungen bis jetzt leider immer noch keine gün⸗ stigere Wendung eingetreten. Marburg. Die vorvorige Woche im Kreise Kirchhain abgehaltenen Manöver der 22. Division hatten sich am 9. d. M. bis in den zum hiesigen Kreise gehörigen sog. Ebsdorfer Grund gezogen, wo dieselbe am 10. d. M. mit der 25. Diviston (Hessen⸗Darmstädter) zusammenstieß, worauf ein Haupttreffen inscenirt wurde. Bei diesem kam je⸗ doch der ursprünglich entworfene Plan, daß die 25. Division die 22. angreifen und zurücktreiben sollte, nicht zur Ausführung, weil durch eine ver⸗ kehrte Aufstellung der ersteren dieselbe theilweise von der Cavalerie der letzteren umzingelt und ab⸗ geschnitten worden war, so daß schließlich das Treffen früher, als beabsichtigt, durch den Rückzug der Darmstädter abgebrochen wurde. Der Groß herzog von Hessen hielt mit seinem Wagen in der Nähe des Kampsplatzes, dagegen nahm der Prinz Ludwig von Hessen, als Commandeur der 25. Division, sowie der Großherzog von Mecklen⸗ burg an den Manövern ꝛc. Theil. Am 11. d. sind die Manöver durch eine große Parade be · endet worden.. Suhl. Die Fabrikation der neuen Mauser⸗ Gewehre soll jetzt mit vermehrter Thäligkeit hier betrieben werden und die preußische Regierung hat mit einem Consortium, das aus drei der größten Gewehrfabriken besteht, einen Contract abgeschlossen, wonach diese in drei Jahren 150,000 neue Ge⸗ wehre geliefert haben müssen. Um ditse Fabri⸗ kation zu beschleunigen und die Arbtiten der Menschen zu erleichtern, sind großartige neue Ma- schinen aus Nord Amerika angeschafft worden, wozu die preußische Regierung einen bedeutenden Vorschuß bewilligt hat. Alle Gewehre werden jetzt mit einer wahrhaft peinlichen Sorgfalt unter der Aufsicht bewährter Offiziere angefertigt, und vor der Annahme wird jedes einzelne Stück einer ftrengen wiederholten Prüfung durch eine eigens ernannte Commission von militärischen Sachver⸗ ständigen unterzogen. Auch die Fabrikation von Zündnadel-Carabinern nach dem neuen jetzt ge⸗ nehmigten Modell soll baldigst beginnen und als⸗ dann mit dem größesten Eifer fortgesetzt werden. Constanz. In der Sitzung des Altkatho⸗ likencongresstes am 12. d., welche bis 7½ Uhr Abends währte, wurde die Synodal⸗ und Ge⸗ meinde⸗Ordnung nach der Vorlage der Synodal⸗ repräsentanz mit unerheblichen Amendements ange⸗ nommen. Dieselbe dient als Vorlage für die erste Synode. — Die Delegirtensitzung des Altkatholiken⸗ congresses beschloß am 13. d. die Einsetzung von Subeommissionen behufs Anbahnung einer Ver⸗ einigung aller christlichen Consessionen. Ferner wurde die Bildung zweier Fonds für Studirende der Theologie und emeritirte Geistliche beschlossen. Anträge bezüglich der Verbreitung geeigneter Schriften wurden durch die Erklärung erledigt, daß die Bonner Professoren ein Verzeichniß auf⸗ stellen wollen. Nach Erledigung der Tagesordnung nahm der Delan von Chester das Wort zu einer Rede, in der er seiner Sympthie für den Alt⸗ katholicismus Ausdruck gab. Bischof Reinkens dankte Namens der Altkatholiken. Hierauf hielt Präsident Schulte die Schlußrede, die mit einem Hoch auf den Bischof endigte. Dit Versammlung trennte sich mit einem Hoch auf den Präsidenten Schulte. Am 13. und 14. d. Nachmittags fanden Volksversammlungen statt, bei denen die hevor⸗ ragendsten Führer als Redner auftraten. — Die am 13. d. M. im Conciliums⸗Saale stattgeyabte Volks ⸗Versammlung war von circa 1500 Personen besucht und währte von 3 bis 6 Uhr. Prof. Schulte eröffnete die Versammlung, worauf Delegirte die Beschlüsse des Congresses mittheilten. Dann sprachen Knoll als Geistlicher der Utrechter Kirche, Jobbes(Crefeld), Weber (Luzern), Joblen(Crefeld) und Meßmer(München) unter stürmischem Beifall. Straßburg. Die drei bei den Luneviller Pöbel⸗Excessen hauptsächlich mißhandelten Persön⸗ lichkeiten, welche schon hier unter Vermittlung der Polizeidirection eingehend zu Protokoll vernommen wurden, haften sich am 9. d. auf den Wunsch des französischen Oberprocurators nach Luneville zurückbegeben, wo im Bahnhofsgebäude die Vor⸗ führung der muthmaßlich gravirtesten Excedenten des 31. August statthatte. Dem Vernehmen nach wurden mehrere der Vorgeführten als die wirk⸗ rigen Theile des Civil⸗ und Strafrechtes, sowie Artikel 65 lichen Thäter erkannt und in sofortige Unter⸗ suchung genommen. N Austand Schweiz. Bern. Der Bundcsrath hat die Aufhebung der vom Walliser Militär Oepartement über tinen Offizier wegen dessen Weigerung, dem ö Fronleichnamsfeste in Uniform beizuwohnen, ver⸗ hängte dreitägige Arreststrafe verfügt.* Basel. Die„Basler Nachrichten“ melden: Die Revisions-Commission hat dea Artikel 55, betreffend die Reichseinheit, nach dem Vorschlag des Bundesraths angenommen. Nach dem Artikel steht dem Bunde zu das Gesetzgebungsrecht über die persönliche Handelsrechtfähigkeis, das Obli⸗ gationsrecht, das Handelsrecht, das Wechselrecht, der Betreibungsprozeß und das Concursrecht. Die Gesetzgebung des Bundes kann auch auf die üb- den Strasprozeß ausgedehnt werden. wurde in folgendem Inhalt angenommen: Der Jesuitenorden und ihm affiliirte Gesellschaften dürfen in der Schweiz keine Aufnahme finden und ist den Mitgliedern derselben die Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt. Das Verbot kann auch auf andere geistliche Orden ausgedehnt werden. Die Gründung neuer Klöster ist verboten, ebenso die Wiedereröffnung aufgehobener Klöster und Orden. Die Bundes- und Cantonalbehörden haben freien Zutritt in die Klöster und Häuser der religibsen Orden. Die bestehenden Klöster und Orden dürfen keine Novizen oder neue Mit⸗ glieder aufnehmen. 1 Luzern. Die Nachrichten vom Gotthard⸗ tunnel lauten sehr günstig. Der glückliche Gedanke des Unternehmers, Herrn Favre, den Arbeitern Prämien für ungewöhnliche Fortschritte auszusetzen, scheint gute Früchte zu tragen. Am 25. August rückten die Arbeiter bei Airolo um 5,90 Meter vor und am folgenden Tage gruben ste 6 Meter in den Tunnel. Die unvermutheten glänzenden Fortschritte der Arbeiten veranlaßten dann ein großes Fest der wissenschaftlichen Führer und Leiter, sowie Aller, welche am Durchstich des Gotthard beiheiligt sind. Es scheint wirklich, als seien die großen Schwierigkeiten, die sich am Ende des vorigen Jahres den Arbeiten entgegenthürmten, nun beseitigt, und namentlich der lästige Wasser⸗ zufluß am Aufhören. i b Frankreich. Paris. Es bestätigt sich, daß die Regierung, ohne eine Reclamation der deutschen Regierung abzuwarten, wegen der Lune⸗ viller Attentate eine Untersuchung angeordnet, und in Folge dessen bereits drei Personen habe ver⸗ haften lassen. Ebenso sind wegen Mißhandlung Deutscher in Pont⸗ A Mousson zwei Einwohner dieses Ortes verhaftet worden. Die deuische Re⸗ gierung ist hiervon in Kenntniß gesetzt. i — Die Bischöfe von Straßburg, Belley, Verdun und Metz und der Erzbischof von Besangon sind in Nancy angekommen, um dem großen Kirchen ⸗ feste beizuwohnen, welches in Sion bei Vezelise aus Anlaß der Krönung einer Statue der heiligen Jungfrau stattfinden soll. Nahezu 20,000 Per- sonen sind zu dieser Feierlichkeit aus den Um⸗ gebungen herbeigeströmt. n Verdun. Der Abmarsch der deutschen Truppen ist am 13. d. M. früh 8 Uhr ohne die geringste Störung der Ruhe und Ordnung erfolgt. Spanien. Madrid. Die Cortes haben das Gesetz, Castelar die Ermächtigung zur An⸗ wendung der Ausnahme- Maßregeln zu ertheilen, angenommen. Ebenso wurde das Gesetz, welches gegen die Familien entfloh ene. Reservisten Geld⸗ strafen verhängt, genehmigt. f n Bayonne. Dem Vernehmen nach haben 10,000 Carlisten den Angriff auf Tolosa be⸗ gonnen. Der Brigadier Loma rückt zum Ent⸗ satz heran. Türkei. Konstantinopel. Offieiellen In⸗ formationen zufolge ist das Gerücht von einer Erkaltung der Beziehungen zwischen der Türkei und Oesterreich unbegründet. Die Pforte hat niemals beabsichtigt, ihren Botschafter in Wien zurückzu⸗ berufen.— Der Präsident des Staatsraths, Kiamil Pascha, hat sich aus Gesundheitsrücksichten gezwungen gesehen, seine Entlassung zu geben. Amerika. Newyork. Zwischen den In⸗ dianern und den amerikanischen Truppen, welche der Vermessungsexpedition der Nord Pacific⸗Bahn am Nellowstone River als Bedeckung dienten, ist es zu scharfen Kämpfen gekommen. Der Schau- zählten in einem Treffen 800 Mann, die mit schweren Büchsen bewaffnet waren. Die Verluste waren übrigens auf beiden Seiten im Verhältniß zu der Zahl der Truppen nicht sehr bedeutend. die naturgemäß finden wird, daß derartige Be⸗ richte ihre Ländereien, welche sie gern an den Mann bringen möchte, empfindlich binabdrücken, da der Landwirth aus naheliegenden Gründen am liebsten die Orte meidet, wo einige 800 mit Büchsen bewaffnete Rothhäute sich tummeln. Persien. Rescht. Von hier wird gemeldet, daß der persische Großvezier seine Entlassung ge⸗ geben hat; der Schah würde dem Vernehmen nach das Großvezierat aufheben und mit den Mi⸗ nistern künftig in directe Beziehungen treten. Aus Stadt und Land. Friedberg. Für die im nächsten Sommer dahier stauifindende Industrie-Ausstellung ist nunmehr das Kürze das Ausstellungs-Programm feststellen und ver⸗ öffentlichen. An Ausstellern kann es nicht fehlen. Die⸗ selben beginnen bereus mit Anfertigung der Ausstellungs⸗ Gegenstände. Nachdem, was wir bereits davon hörten, werden wir ausgezeichnete Waaren und Kunstgegenstände zu sehen bekommen, welche sehr geeignet sind, dem Zweck der Ausstellung entsprechend, die Wetterauer Industrie in's rechte Licht zu stellen. 00 Bad Nauheim. Der hiesige Deuische Krieger⸗ Verein hat den Rentier Herrn Stern zu seinem Ehren⸗ mitglied ernannt und demselben am 12. d. das betreffende Ehren⸗Diplom duich eine Deputation behändigen lassen. Darmstadt. In der heutigen Sitzung des Bezirks⸗ strafgerichis vom 12. Sept. wurde das Urtheil in der Untersuchungssache gegen Kaufmann Wachter von hier wegen Beleidigung resp. Erpressungsversuchs, verübt an dem Grafen Erbach⸗Erbach verkündigt. Es lautet auf eine Gesängnißstrafe von 3 Monat 3 Tage. Der Verur⸗ theilte wird Berufung einlegen. 5 Mainz. Durch mehrere Blätter(wunderbarer Weise schließlich auch durch die„Mainzer Zeitung“) läuft die Firma, B. Scholt's Söhne in Mainz, Brüssel, London und Patio, sei an den Folgen eines Insektenstiches gestorben. Die Nachricht ist in dieser Form falsch. Der hier lebende Chef des Hauses B. Schott's Söhne, Herr Commerzienrath Franz Schott, lange Jahre hindurch Bürgermeisser von Mainz, befindet sich wohl und munter. Gestorben war ein Verwandter von ihm. 8 Mainz. Im Mitielalter müssen die Mainzer im Volksglauben eine üble Rolle gespielt baben. In einer gelehrien Abhandlung, welche Herr Wilhelm Creizenach zu Leipzig, ein Sohn des Frankfurter Professors, in den „Beiträgen zur Geschichte der deulschen Sprache und Lilexatur“ über„Legenden und Sagen von Pilatus“ ver⸗ ösfentlicht, führt er den charakieristischen Zug an, daß „Pilatus, Judas Jicharioth und eine Reihe anderer Böse⸗ wichter von der deutschen Sage als geborene Mainzer“ bezeichnet werden. g Odernheim. Am 10. Septbr. Nachts 2 Uhr brach in unserem Flecken ein großes Feuer aus, bei welchem vier Scheunen und ein Haus vollständig, ein anderes zur Häfte niederbrannten. in Allerlei. Frankfurt. Die Thäter, welche den im Heiligen⸗ Geisispital an seinen Wunden krank darniederliegenden Franzosen mißhandelten, sind ermitielt. Unter ihnen be⸗ findet sich jener Bursche, welcher vei dem Bierkrawall⸗ Plocesse den Doppelgänger spielie. Fürth. Bis zum 9. Sepibr. sind bereits 4 Personen, darunter ein achljähriges Kind, ihren bei dem Brückenein⸗ sturze erhaltenen Verletzungen erlegen. Die Zahl der Ver⸗ wundeten beträgt fa 60, darunter gegen 25 Schwerver⸗ lezte. Es mögen sich 100—130 Personen auf der ewa 30 Fuß hohen Brücke befunden baben, als die Kalastrophe eintrat, Schwarzach(Oberpfalz). Ein schauderbaftes Ver⸗ brechen brachte unsere und die benachbarten Gemeinden in fürchterliche Aufregung. Ein seit dem Frühjahre in hiesiger Mühle sich aufpaltender körperlich keüppelhafter junger Mensch von 22 Jahren lockte am 3. d. M. ein Kind von 5 Jahren(Mädchen) in den Wald und mordeie dassel de auf Entsetzen erregende Weise. Nach der That ging der tuchlese Mörder flüchtig, am 2. Tage fand man die Leber(2) des Kindes im Bache, und somit war die Ge⸗ wißbeit des Mordes constaurt. scheußliche Subject in Chaxlottenihal aufgesangen und ge⸗ staud sogleich die in ihrer Ausführung nicht zu beschreibende entsetzuche Thal. Auf ergangene Aufforderung zeigte er den Ort der vollbrachfen That im Walde. Ein mark⸗ eischüllernder Schrei des Entsetzens und der Entrüstung von beinahe 200 Meuschen erfüllte die Luft, als der abe 0 geschnittene Kopf und daun der zetfleischte Leichnam des unschuldigen Kindes aufgefunden ward. Sofort wäre der Unmensch gelyncht worden, häuten nicht angesehene Männer und die Zollschutzwache die Menge unter Hinweis auf das Gesetz besänftigt und der Gendarm rasch so viel Luft ge⸗ macht, den ruchlosen entmenschten Mörder nach Sladlern abzufübren. Die seinerzeitige Schwurgerichtsverhaudlung platz war zwischen dem Nellowstone River und wird die nähecen Detalls bringen. dem Mussell Shell River, und die Indianer Ausführungs⸗ Comité constituirt. Dasselbe wird in der Nachricht, der Chef der bekannten großen Musikalien⸗Verlag⸗ Am empfindlichen dürfte die Bahngesellschaft leiden, Den 3. Tag wurde dieses