rabtedung bezeichnen gleichheitig, ert Knier 1 aisheben Emallung n Boden.“ on 11 bis icht in der Nagen an Gett kann Absicht hat, amber fiat durden fünf yofsstg auf ssentitt wer Sißung det der Finanz · et für die . Daselh 72 fl. nah en Finan- böhung der u, vo an Piartert in heimer und ib der neut Verbaftung die Heraus ⸗ zünde. De Jugend Erlaß dit in halbe hell be rden. Ein, Bundesber pegen di ta titlanil. des Bent erklätt, di tglirden dil en in Jin 970 0 Olen 4000. „amstag den 15. November. 134 berhessischer Anzeiger. Die Petitzeile. 8 4 5 57 de wird mit 4 Kreuzern berechne: Areisblatt für den Kreis Friedberg. Dlenßtag, Be 4 Sannstag. — 2—— 5—— N Amtlicher Theil. 9 Die Reichstagswahlen. Friedberg am 13. November 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nachträglich zu unserem Ausschreiben vom 11. d. M. benachrichtigen wir Sie, daß wir heute an Sie und zwar Formulare zur Wählerliste doppelt und Formular zu dem Protocoll über die Abgeordnetenwahl einfach, abgesendet haben. Der Empfang ist sosort anzuzeigen. Trapp. Belressend: Die Herausgabe eines Handbuchs über die gesammte Verwallungs⸗Gesetzgebung im Großherzogtbum Hissen von Johann Friedrich Küchler, Großb. Kreisraih zu Dieburg. Friedberg am 13. November 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. . Die nachstehend abgedruckte Einladung zur Subseription auf oben genanntes Werk bringen wir unter dem Anfügen zur Kenntniß, daß sich dieses Werk für Ihren, der Gemeinde ⸗Einnebmer und sonstige Behörden Dienstgebrauch ganz besonders eignet, ja Ihnen ganz upentbehrlich ist. Eine Subseriptionsliste liegt bei uns offen und unser Bürcaugehülse Fink hat den Debit übernommen. Die Anschaffung für Sie und die Gemeinde-Einnehmer werden wir auf Kosten der Gemeindekasse genehmigen, auch die Anschassung süt die Kirchenvorstände, wenn Antrag gestellt wird, nicht beanstanden. Wir sehen binnen 8 Tagen Ibrem Berichte entgegen, wie viel Exemplare für Ihre Gemeinde gewünscht werden. Trapp. Der drängende Fortschritt auf allen Gebieten der Gesetzgebung, das Es wird dieses Handbuch hiernach nicht nur für die Behörden, Verlassen veralteter Principien, das Einlenken in neue Bahnen, sowie die Gemeindebeamten, Kirchen- und Schulvorstände, Anwälte ꝛc. ein will⸗ volitische Umgestaltung Deutschlands haben auf die Verwaltungsgesetzgebung] kemmenes Hülfsmittel zur Bewältigung des unendlich zerstreut liegenden des Großherzogthums einen durchgreifenden Einfluß geübt. Größere Um, massenhaften Materials bieten, es wird auch dem Laienelement, welches gestaltungen stehen in aller Kürze bevor und es ist eine Zusamme fassung durch die bevorstehende Gesetzgebung zur Selbäverwaltung berangezogen der zerstreulen Verwaltungsbestimmungen zu einem Gesamm bilde um soTsein wird, die beste Gelegenheit geben, sich mit seinen Rechten und Pflichten mehr Bedürfniß, als das einzige Werk über diesen Gegenstand, das im vertraut zu machen. Jahre 1866 von dem Geh. Rath Küchler verfaßte Handbuch der Lokal- Das Werk, an dessen Erscheinen auch Großd. Minislerium große“ daatsverwaltung seinem Zweck nicht mehr entsprich! und in den meisten Interesse nimmt, wird etwa 60 bis 70 Druckbogen großts Oeitapsormat Fällen die so notbwendige Auskunft versagt. umfassen und zur Erleichterung des Verständnisses und Gebrauchs auch Das angekündigte We hat dit Absicht, diese Lücke auszufüllen und für Nichtfsachmänner, außer einem sistematischen Inhalts verzeichniß mit n spftematischer Ordnung, gach einem für die Kreisämter erweiterten einem alphabetischen Regißer versehen sein. Registraturplane ein übe sichtliches Bad der gesammten Staats, Wir laden unter dem Bemerken zu zahlreicher Subseription ein, daß Provinzial, Städte⸗, Gemeinde, Kirchen, Schulen 2c. der Subseriptionspreis auf den Betcag von 9 Mark sesigesetzt in. Der Berwaltung zu geben und dabei alle einschlagenden bereits erschienenen nach dem Erscheinen eintretende Ladenpreis beträgt 12 Mark. ud demnächst noch erscheinenden Gesetze, Verordnungen, Ausschreiben und Darmstadt am 20. October 1873. seglementären Vorschristen, mit Einschluß der Reichsgesetzgebung, zu be⸗ G. Jongbaus'sche Hosbuchdandlung, Verlag. ücksichtigen. J ö f 5 Betreffend: Nachsorschungen nach der Heimath eines unbekannten Geisteskranken. Frienberg am 13. November 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizei-⸗Verwaltung Bad- Nauheim und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt f und die Großh. Gendarmerie. e*. einigen Wochen wurde von der Gendarmerie zunwfedders deim stellun Nachforschungen waren ersolglos; wir, heilen Ihnen daher auf tin offenbar geisteskranker Mann im Alter von etwa 20 bis 30 Jahren Welsung Großh. Minisseriums des Innern vom. l. M. zu Nr. M. d. tufgegrisen und an das Großherzogliche Kreisamt Worms abgetiesert, J. 11626 nachstebend das Signalement jenes Mannes unter dem Auf⸗ welcher nicht im Stande ist, zusammenhängende Worte oder gar Sätze trage mit, geuaue Nachsorschungen nach dem Namen und der Herkunft ju sprechen, und von dem weder sein Name noch sein Heimathsort ange- desselben anzustellen und anstellen zu lassen und ein eiwaiges Ergebniß zeben weiden konnte. Alle bis jetzt von dem Kreisamte Worms ange- uns mitzutheilen. Trapp. N Signalement einde in Pfedders beim aufgegtiffenen unbekannten Geisteskranken. Alter: 20— 30 Jahre. Größe: 6 Fuß 6 Zoll. Haare: dunkel- hängende Worte zu sprechen, noch irgend einen Anhaltspunkt bezüglich braun(kurz geschoren). Stirn: hoch. Augen: braun. Nase: spitz. seines Namens oder seiner Heimath zu geben. Verständlich spricht er nur Mund: gewöhnlich. Bart: bar(los. Kinn spitz. Gesichtssorm: länglich. die Worte„Mutter“„hame“(heim, nach Hause) aus. Mitindafticte Gesichtssarbe: gesund. Statur: mittlert Kleidung: schwarzer Rock mit glauben von ihm herausgebracht zu haben, daß sein Vater Holzmacher bei gesprengt, Winterstoff: Hosen von grauem Beuxkin mit schwarzen und seine Mu'ter krank sei und daß es scheine als sei er wegen Streit alone, Zugstiesel, weiß und roth geringelte Strümpfe und weiß leinenes Hend. oder Schlägerei forigelaufen. Derselbe ist offenbar blödsinnig und nicht im Stande zusammen⸗ „Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. N Pp. Veil, L. Rietz, Job. Meier, P. W. Haas, Job. Pfarrer, Hilger und Karl Schönwolf don Weckesheim wurden anf n Feldschutz der Gemeinde Weckesheim ernannt und verpflichtet. — f Deutsches Reich. öffentlich berichten. Steht es auch nicht in der Ort und Tag der Versammlung werden in der Darmstadt. Nachdem die gogenannte„Fried- Gewalt des Protestauten-Bereins, in sörmlich offt Kürze öffentlich bekannt gemacht werden. 105 Conserenz“ zur Besprechung ber kirchlichen cieller Weise durch die Decone zur Theinnahme— In tinem Schieiben an den Petitions- ersassungs⸗Frage eine Versammsung nach Oppen⸗ an seiner Versammlung auffordern und Einfluß Ausschuß der zweiten Kammer rechtsertigt die im auf den 18. d. M. veranstaifet, wird nun üben zu lassen, so bürgt doch seine seitherige Regitrung unter Begründung der Staatsgefähr⸗ uch rer Protestanten ⸗Vertin kurze Zeit darauf Thätigkeit und die Spupathie, welche er sich Uchkeit des Jesuitenordens die Ausweisung des ine große öffentliche Versammsung in Rheinhessen durch diesesbe bei der evongelischen Bevöllerung Jesuitenpaters Zöller aus Seligenstadt. Ahalten und sowohl über die Thäligkeit seiner erworben hat, sür elne zahlreiche Belbeihgung,— 12. Nov. In der beutigen Sitzung der iiglieder als auch derjenigen der„Fried becger wenn auch vielleicht nicht von Seiten der Geist⸗ zwellen Kammer kam die Nückäußerung der ersten bonferenz“ und der Consessio nellen in der Synode lichen, dech von Seiten der unabhängigen Laien. Kammer bezüglich der neuen lanpständeschen Ge⸗ des betreffenden Passus nicht abgestimmt werden schäftsordnung zur Berathung. Die Differenzen der beiden Kammern sind der Zahl nach gering, theilweise mehr formeller Natur, und der Aus- schuß beantragte namentlich in solchen Punkten Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer, der denn auch an den betreffenden Stellen erfolgt. Materiell erheblich sind nur folgende Punkte. Die erste Kammer beanstandet die den Kammern im Entwurf gewährte und von der zweiten Kammer einstimmig angenommene legislatorische Initiative. Der Ausschuß der zweiten Kammer hat beantragt, auf dem früheren Beschluß zu beharren. Nach längerer Debatte wird einstimmig auf dem früheren Beschluß beh urt. Zu Art. 33 hat die erste Kammer beschlossen, daß das Finanz ⸗Gesetz und Gesetz⸗Vorlagen jedenf. Us an einen Ausschuß ver- wiesen werden sollen. Der Ausschuß ist für Bei⸗ tritt aus materiellen Gründen, und weil dadurch das Zustandekommen des Gesetzes gegenüber der etsten Kammer ermöglicht werde. Wenn die Be⸗ ratbung der Gesetze im Ausschuß bewilligt werde, so werde nach den Verhandlungen in der ersten Kammer die Inktiative wohl nicht mehr beanstandet. Dernburg regt an, ob nicht selbst bei Annahme iner Bestimmung eine Berathung im Plenum vor der Verweisung an einen Ausschuß statifinden könne oder müsse, was zu einer längeren Debatte zwischen dem Minister Präsidenten, Dumont, Edinger und Goldmann einerseits, Dernburg, Becker und Metz andererseits Veranlassung gibt, aus der wir hervorheben, daß der Minister⸗Präsident schließlich sich dahin aussprach, daß eine Vorberathung im Plenum keinensalls stattfinden„müsse“, daß sie „könne“, z. B. darüber, ob es sich in der That um eine Gesetz⸗Vorlage ꝛc. handle ꝛt.; die Re gierung sei gar nicht in der Lage, eine solche Debatte zu hindern. Nachdem der Kammer- Präsident erklärt hat, daß über die Auslegung könne, wird der Ausschuß⸗ Antrag und schließlich das ganze Gesetz einstimmig angenommen. — Am 11. Nov. fand dahier eine VBersamm⸗ lung von Generalstabs⸗ Mitgliedern aus Berlin, Kassel und Karlsruhe und höheren Eisenbahn⸗ Beamten zur Festistellung der äußersten Leistungs⸗ fähigkeit verschiedener Bahnlinien im Falle einer Mobilmachung statt. Berlin. Bei der Eröffnung des Landtages am 12. Novbr. waren etwa 300 Mitglieder gegen- wärtig. Der königliche Hof und die Diplomatie waren nicht vertreten. Das Ministerium erschien unter Vortritt Camphausens um 12 Uhr. Die Thronrede wurde beifällig aufgenommen, nament lich der Passus über Durchführung der Kirchen ⸗ gesetze. Die Feier schloß mit einem Hoch auf den Kön g, welches vom Präsidenten des Herren⸗ hauses, Grafen Stolberg ausgebracht wurte. E der„Kreuzzeitung“ zufolge wäre General v. Kameke zum wirklichen Kriegsminister nunmehr ernannt; bezüglich der Ernennung v. Blanken- burg's zum Minister für die land wirthschaftlichen Angelegenheiten indeß noch keine Entscheitd ung ge⸗ troffen. 5 — Im Monat September gingen 252 Segel⸗ und 22 Dampischiffe total verloren. Unter den ersteren waren 23 deutsche Schiffe; deutsche Dampfer gingen nicht verloren. — der„Reichs- Anzeiger“ bezeichnet die aus der„Weser⸗ Zeitung“ von der„National-Zeitung“ reproducirte Nachricht, daß die bei dem Saar- brückener Eisenbahnbau beschäftigten Arbeiter, weil sie klerikal gewählt hätten, entlassen worden seien, als un begründet und fügt binzu, daß kein Arbeiter wegen einer klerikalen Wahl entlassen worden sei. Köln. Das Zuchtpolizeigericht verhandelte am 12. November gegen den Erz bischof Melchers und den Weibbischef Baudit wegen Ehrverletzung von vier altkathelischen Geistlichen und Berleum⸗ dung der altkatholischen Gemeinden Köln und Bonn durch Publikation eines bischöflichen Erlasses. Die Angeklagten waren persönlich erschienen. Der Strafantrag lautete gegen den Erzbischof, als den Verfasser, auf 3 Morate Gefängniß und 700 Thaler Geldstrafe, event. weitere J Monate Gesänguißß, gegen den We hhscof wegen Auf⸗ nahme des Artikels auf 1 Monat Gefäugniß und 7 öffentliche Erklärung zu Gunsten der niederhe sischen 200 Thaler Geldstrafe, event. weiteres n ung Das Urtheil wurde vertagt. 2 8 Hannover. bis zur nächsten Si Die 16 Geistlichen, welche die Bilmarianer erlassen haben, sind vom hiesigen Consistorium zur Rechenschaft gezogen worden. Superintendent Rocholl, der sich unter diesen 16 M befindet, ist außerdem schon in Untersuchung wegen tiner von der Kanzel erlassenen Erklärung, und — Die„Liberts“ bestätigt das e a neuen Schritten der Legitimisten in Fro 1 Das rechte Centrum uA Vorschlag amendiren und Aumale zum Vieeprästdenten der Wppublif ernenen.„„ e Mae Mahon empfing am 12. 7 N die Mitglieder der Fünfzehner Commission. Der arschall Präsident bat dieselben, sich im Jnteresse des Landes zu beschleunigen und fügte hinzu, daß man sich bezüglich ver politischen Fragen an das zugleich hat der Staatsanwalt eine gerichtliche] Ministerium wenden müsse, welches der natürliche Anklage gegen ihn eingeleitet. Münster. Der Bischof von Paderborn ver⸗ sacht die Strafe wegen unbefugter Anstellung der jungen neugeweihten Priester dadurch zu umgthen, daß er jene nach ihren Bestimmungs⸗Orten„zum Besuch“ schickt. Im Ganzen ist gegen ihn bis jetzt durch richterlichen Spruch, bezw. durch Ver⸗ fügung des königl. Ober⸗Präsidiums auf 1000 Thlr. Strase erkannt worden. Stettin. Von hier wird gemeldet, daß zu dem am 22. d. Mts. stattfindenden Ablauf der Panzerfregatte„Borussia“ der Kronprinz, seine Gemahlin und die beiden ältesten Prinzen dort eintreffen werden. Die Frau Kronprinzessin wird die Taufe vollziehen. Der junge Prinz Heinrich trägt bereits die Marine Uniform, da er sich später, wie der verstorbene Prinz Adalbert, dem Seedienste widmen wird. N Posen. Dem Erzbischof Ledochowski ist zum zweiten Male, nunmehr unter Androhung einer Strafe von 1000 Thlrn., vom Oberpräsidium die Besetzung der Propstei Filehne aufgegeben worden. Meiningen. Nach der„Dorf- Ztg.“ sind auch in unscrem Herzogthum Schritte geschehen, um die Vor⸗ Synode, deren Mitglieder schon vor drei Jahten gewählt sind, endlich einzuberufen. Es sind nur noch einige Vorfragen durch den Landtag zu erledigen. Kassel. Der„Neue Kasseler Anzeiger“ meldet, das Appelationsgericht habe sich zur Führung einer Diseiplinar-⸗Untersuchung wegen Unterzeichnung des Aufrufs für die renitenten Vilmarianer für incompetent erklärt. Fulda. Da sich die gesetzwidrigen Anstellungen katholischer Geistlichen von Tag zu Tag mehren, so hat es der Cultusminister unter Berücksichtigung der schoeren bürgerlichen Nachtheile für dringend geboten erachtet, an die Oberpräfidenten einen Erlaß zu richten, wonach künstig gegen diese Geist⸗ lichen wegen Ausübung einer jeden einzelnen Amts⸗ handlung mit der vollen Strenge des Gesetzes vorgeschritten werden soll. Sigmaringen. Von dem Criminalrath wurden in der Sitzung dom 12. Nov. wegen Zum iderhandlung gegen das Gesetz über An⸗ stellung von Geistlichen der Erzbisthums ⸗Ver⸗ weser Kübel in Freiburg zu 200 Tolrne eventuell, 40 Tagen, der Pfarrverweser Stepper in Bären⸗ thal zu 10 Thlrn. eventuell 2 Tagen Gesängniß verurtheilt. Ausland. Oesterreich⸗Ungarn. Wien. Bei der Motivirung der am 11. d. im Abgeerdnetenhause eingebrachten Finanzvorlage weist der Finanzmi⸗ nister darauf hin, daß die bieherigen Maßtegeln der Regierung die Handelekrisis nicht zu bewäl⸗ tigen vermocht und den Geldmarkt von seinen zahl. eichen ungesunden Etemensen nicht gereinigt hätten; die ungünstigen Ernte Ergebnisse und die amerikanische Krisis haͤtten die drehende Handels- krigs verschtimmert, welcher durch die Gesetzvor⸗ lage abgebolsen wecten solle. Nach Erläuterung der einzelnen Bestimmungen der Gesetzvorlage be⸗ merkt der Finanzminictee, er werde demnächst dar⸗ legen, daß die Krists den befriedigenden Zustand der Staate siganzen kaum merklich afficirt habe. Frankreich. Paris. Es geht das Ge— rücht— sagt die„Assembiee Nat onale“— daß die Kaisef in Eugenie an eine Person ron der Um zebung des Herrn Magne geschrieben habe, um derselben ihre Ansicht über die Haltung der bonapantistischen Partei iu der gegenwärtegen Krises mitzuteilen: Die Kaiserin soll sich darin tat elnd über rie Adianz äußern, welche ihte Anhänger mit den Radilalen geschlesse a. i Vermittler zwischen der Kammer und ihm sei. Die Entrevue währte nur eine Viertelstunde. — Die republikanische Linke hat sich dem Vernehmen nach über folgenden von Gréoy vor⸗ geschlagenen Gegen-Entwurf zu der Verlänger⸗ ö ungs-Vorlage geeinigt:„Die Nationalversammlung, in Erwägung, daß die Regierungs⸗ Form Frank⸗ reichs nicht auf unbestimmte Zeit allen Bewerb⸗ ungen preisgegeben werden kaun, und daß die Verlängerung des provisorischen Zustandes die wichtigsten Interessen des Landes in Gefahr bringen würde; in Erwägung, daß die Dauerbarkeit einer Regierung nur durch die Organisation der Ge- walten, aus welchen sie zusammen gesetzt ist, ge⸗ sichert werden kann, verfügt: Art. 1. Frankreich wird als Republik constituirt. Art. 2. Die Zu⸗ sammensetzung, die Besugnisse und die Dauer der legislativen Gewalten, die Art ihrer Wahl, die Befugnisse und die Dauer der exetutiven Gewalt werden durch Verfassungsgesetze bestimmt. Art. 3. Bis zur Promulgirung dieser Verfassungsgesetze bleiben die Befugnisse des Präsidenten der Repu⸗ blik nach den Gesetzen vom 31. August 1871 und 3. März 1873 geregelt.“ Versailles. In der Fünfzehner⸗Commission modificirte Cisimir Peérier seinen Antrag, die Abstimmung über die Verlängerung der Gewalten Mac Mahon's betreffend, dahin, daß er die Verlängerung der Gewalten auf 5 Jahre nach dem nächsten Zusammenkritt der Nationalversamm⸗ lung beentragte. Die Rechte hielt ihren Autrag betreffs Verlängerung der Gewalten auf 10 Jahre aufrecht. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Périer mit 8 gegen 7 Stimmen angenommen, ebenso die übrigen Proposittonen des am Dienstag von Peérier eingebrachten Antrages. Belgien. Brüssel. Die Kammern sind am 11. d. durch den König mit einer Thronrede eröffnet worden. Dieselbe erwähnt die freund⸗ schaftlichen Beziehungen mit den auswärtigen Mächten, constatirt die günstige Finanzlage und berübrt den Handelsvertrag mit Frankreich und die Convention mit Holland äber den Bau einer Eisenbahn nach Gladbach. Die Thronrede ver⸗ heißt ferner die Verbesserung der maritimen Einrich- türgen, die Ernennung neuer Consuln im Osientt und kündigt Gesatzvorlagen an über die Militär⸗ Reorganisation, das Eifenbahn Trans riwesen und die Beschränkung der Ausprägung von Silber⸗ Münzen. n Italien. Neapel. Aus Neapel treffen schlimne Nachrichten ein. Kaum ist die Bande Manzi gesprengt und ihr Chef eim Kampfe gefallen, so hat sich in der Umgegend von Salerno schon wieder eine neue Räuberbande gebildet, die vicht weniger als achtzig Köpfe stark sein soll und das Terrain von Montevetrano und Contrado Campo im höchsten Grade unsicher macht. In einer der letzten Nächte erschien sie in Fondo della Capella, von wo eine bet ächtliche Anzahl dortiger Einwohner sich nach Salerno flüchtete, einerseits um ihr Leben in Sicherheit zu bringen, andererseits um die Be⸗ hörden von dem Vorgange in Kenntniß zu setzen. As Stadt und Land. f Lich. Am 0. d. M. Nichts ist im Rerungshause zu Arneburg eine Kuh aus dem verschless nen Stall ge⸗ sohlen worden. Ein Tagelöoner aus H. iu Vogelsbeeg arbeltete iu der Mü le zu Ainsourg und dann felt Ficle tlas den 7 d. Mis. im Retuungsbause als Ackerer mil den Kühen der Austalt. Das Nachtlager wir ihm im Wohn dause augewusen, der Sclüssel zum Stall, welcher gebänat. Au(0. srüv zur Jüterungezet wird mau mi Schr deu gewahr, daß eine Kuh sebll. Der St wat geöffnet. der keberveigte Taglöhner sam int einer Kuh ere K 116 regelmätzig Nachts verschlosseu wird, ist im Haus flur anf 0 ichwunden. Die Polizei i dem Dieb auf den Jeisen, der 187 0 . — e uefst ich Ve len u — 0 Bifit 0 treffen bos 0 au tresf 1 ng N angeln Hastung fl Einqu gierung beschluf sasenbahn kischluß ois bach. ac futz on d