M 5. 10 att Jon + ae Ongaden le m. Ein Die Petitzeile K eisblalt für d Artis Sriedber Erscheint jeden cri. Korps 1 wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. ü 1 en J. Dienstag, Donnerstag und Samstag. aan asso 1 d sechsunddn 5 2 2 aden. Amtlicher Theil. bat Fran Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: doch zehn Nr. 33. Nr. 892. Seemanns⸗ Ordnung. Vom 27. Dezember 1872.— Nr. 893. Gesetz, betr. die Verpflichtung deutscher Kauffahrteischiffe zur Mitnahme en. Man edürftiger Seeleute. Vom 27. Dezember 1872.— Nr. 894. Verordnung, betr. die Aufbringung von Kautionserböhungen. Vom 14. Dezember 1872.— Nr. 895. t und— machung, betr. die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundeerathe. Vom 23. November 1872.— Nr. 896— 900. Ernennungen zum Bundesamt für net · Corps thwesen und zum Reichsoberhandelsgericht, sowie von Consuln. lgtrien Ga Irmte betuift on noch 1 intraden entstandenen Kosten. zum ersten ons der druf Teiers, u an der Arnim in g admitnult, on Erlanger Diner schlof namentlich viele ihrer var. Das d at des päpf suudten ae Be g 127 Nüpreichen, falls sie sich der im März 5 Prüfung zu unterziehen beabsichtigen. Der Meldung sind beizulegen: ein Geburtszeugniß(Taufschein), ts starken u und hat 1g den Wi en Thurmt District von it aut, un bn Tbemst agnasschaften 4 baden ange T biawegges und in ichen den Si keit auszustellen ist. Nom 1 aut 20 und dt die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernheim, er⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Ober⸗Florstadt, Oppershofen, O An die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 2. d. M. erinnern wir Sie bei Meidung von Wartboten. eine beglaubigte Einwillung des Vaters oder des Vormundes, ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren N Bürgerschulen) von dem Direktor bzw. Rektor der betr. Lehr⸗ Tdemse„ anstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei⸗Obrig⸗ Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein— ung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die ung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vor⸗ utommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine nithungen 1 tielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Com⸗ effend: Einsendung der Verzeichnisse über die im IV. Quartal 1872 durch Beitreibung der Communal⸗ Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Bönstadt, Dorheim, Friedberg, Griedel, Hoch-Weisel, Münster, Bad⸗Nauheim, ssenheim, Pohlgöns, Rockenberg, Rödgen, Weckesheim und Wölfersheim. effend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung von Brandschäden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ie Großherzoglichen Bürgermeistereien Beienheim, Gambach, Ilbenstadt, Steinfurth, Weckesheim, Dorn⸗Assenheim und Bad⸗Nauheim. Wenn nicht binnen 24 Stunden die in obigem Betreffe geforderte Vorlage einlangt, geht ein Wartbote zur Tbholung an Sie ab. „anne ne effend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige n wollen und im Groß herzogthum Hessen nach§. 20 der Militär⸗ Taegrann ug Instruktion vom 26. März 1868(Reg. Blatt Nr. 21) ge⸗ Albet: Kalungs pflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berück⸗ gung der 58. 148. 149. 151 bis 155 der Militär-Ersatz⸗Instruktion zum 1. Februar 1873 bei der unterzeichneten Commission mission macht aufmerfsam: k. J. stattfinden⸗ verbunden. behörde dritter Instanz Pa p außerdem auf folgende Friedberg am 11. Januar 1873. Trapp. Friedberg am 11. Jaruar 1873. Ter a p p. ma ch ung. Bestimmungen ausdrücklich Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Aurechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nach⸗ gesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militär⸗ dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen“ Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz⸗ wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ pflichtet war, oder vermöge seiner Losnummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird. Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis⸗Ersatz⸗Commission zu richten. Darmstadt den 31. Dezember 1872. Großherzogliche Prüsungs⸗Commission für einjährig Freiwillige: st. Strecker. „ Abntsacht.“ a Deutsches Reich. „ Darmstadt. Nach der„Darmst. Ztg.“ ist heiden Kammern der Stände ein Gesetzentwurf, Landfländische Geschäftsordnung fend, vorgelegt worden. Die Regierung ist usarbeitung des Entwurfs davon ausgegangen, es sich nicht um die Redaction eines völlig ler aden ini 0 27 5 und % in det 4 zeutschen Reichstages und einzelner deutschen 1 — Die Postsecretäre von Eyff in Grünberg, Kirschner in Butzbach und Heck in Nidda sind zu Postmeislern ernannt worden. — Wie verlautet, soll nach dem Vorgange anderer Staaten unsere reitende Gens'darmerie abermals vermindert werden. Ihre gänzliche Auf— hebung ist in Folge der mit Preußen abgeschlossenen Militär⸗Convention nicht wohl thunlich, da Hessen eine bestimmte Anzahl Feldgens'darmen zu stellen verpflichtet ist. — Mit der Einführung des Reichsbrausteuer⸗ gesetzes, ist, neben der Herabsetzung der Steuer für einheimisches Bier, die Uebergangsabgabe für Bier, das aus Bayern, Würtemberg und Baden in die deutsche Brausteuergemeinschaft eingeführt wird, durch die Mitversteuerung des Gewichtes der Fässer, derart gestiegen, daß es den Zäpfern von aus jenen Staaten bezogenem Bier schwer fallen wird, mit den einheimischen Brauern zu concurriren. — Das„Fr. J.“ vernimmt, es sei Aussicht vorhanden, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Dezember 1870, welches sämmtliche Ver⸗ 0 gehen der Competenz der Bezirksstrafgerichte über⸗ weist, einige Beschränkungen erleiden, indem näm⸗ lich, wie auch früher, die höchst geringfügigen Sachen, z. B. kleine Beleidigungen, wieder dem Einzelrichter überlassen werden sollen. Das jetzige Verfahren führt, wie von Niemanden verkannt wird, die allergrößten Mißstände mit sich. Die Gerichte werden mit ungeheuerer Arbeitslast über⸗ häuft, diejenigen, welche als Zeugen ꝛc. zu er⸗ scheinen berufen sind, über Gebühr belästigt, und endlich stehen die Strafen in gar keinem Ver⸗ hältniß zu den erwachsenden Kosten. — Zeitungsnachrichten zufolge soll die Ab- wickelung der Geschäfte des früheren hessischen Kriegsministeriums noch lange Zeit in Anspruch nehmen und kaum im Laufe des Jahres zum Ab- schluß gelangen können. — Da nunmehr der Druck der Budgetvor⸗ lagen vollendet ist, so wird der Finanz⸗Ausschuß der zweiten Kammer in allernächster Zeit seine Thätigkeit beginnen. — In Abgeordnetenkreisen glaubt man sicher an eine Herabsetzung der Grundsteuer, bezw. theil⸗ weise Uebertragung zu Lasten der Einkommensteuer, da auch die erste Kammer vermöge ihrer Zusammen⸗ setzung diesen Bestrebungen beipflichten wird. — Der Appellhof publicirte das Urtheil in der Anklagesache des Hofgerichts⸗Advokaten Dr. Vogel gegen die„Hess. Volksblätter“ wegen Beleidigung. Die vom ersten Richter erkannte Geldstrafe wurde von 6 auf 10 Thlr., erhöht, da der Beweis der Wahrheit nicht, wie früher angenommen, erbracht worden. Es wird Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Berlin, 10. Jan. Abgeordnetenhaus. Auf die Interpellation Mallinckrodt's, betreffend das Verbot des auf Deutschland bezüglichen Passus der päpstlichen Weihnachts ⸗Allocution, erwiderte der Minister des Innern: Ein bezüglicher Ministerial⸗ erlaß sei ergangen. Die Regierung habe ein defi⸗ nitives Urtheil über die Strafbarkeit nicht zu fällen und nur ihre Ansicht mitgetheilt, nach welcher die betreffende Stelle strafbar sei. Sie habe die Verhinderung der Veröffentlichung des⸗ halb für angemessen gehalten. Das dem Erlasse vorausgeschickte Avertissement an die Oberpräsi · denten war gesetzlich weder erforderlich noch ver⸗ boten. Damit sei kein Gesetz übertreten, vielmehr wohlwollend den Redactionen entgegen gekommen. Es sei richtig, daß die Maßregel von der Wilhelms. straße ausgegangen sei, weil es im auswärtigen Amte darauf ankam, gerichtlich festzustellen, daß die Allocution Verläumdungen enthalte, welche zu Verfolgungen gegen die Urheber Anlaß gäben, wenn eine Jurisdiction bestände, welcher dieselben unterworfen wären. Der Erklärung des Ministers des Innern folgte cine lange Diseussion, an der sich die Abgeordneten Windthorst(Dortmund), Engelken, Lasker, Windthorst(Meppen) und Löwe betheiligten. Lasker sagte unter dem Beifall des Hauses gegenüber Mallinckrodt und der Centrums- partei im Ganzen:„Wenn Sie mit Rom sich weiter identificiren, so werden Sie immer weiter von den nationalen Zielen entfernt, auch wenn Sie es nicht wollen.“ Nach endlicher Annahme des Schlusses der Debatte wurde die Berathung des Etats des Ministeriums des Innern fortgesetzt. — Wie die„Germania“ erfährt, hat gleich dem Posener, so jetzt auch das hiesige Stadt⸗ gericht es abgelehnt, das Untersuchungs verfahren gegen die wegen der Allobeution des Papstes consis⸗ cirten Zeitungen einzuleiten. — Nachdem der Berliner Magistrat als Patro— natsherr der neuen Kirche beschlossen, bei dem Oberkirchenrathe die Aufhebung der Amtssuspenston des Predigers Sydow zu beantragen, außerdem Sydow der unveränderten Fortdauer seines Ver- trauens zu versichern, fand im Bürgersaale des neuen Rathhauses eine von wohl anderthalb Tausend Personen aus den gebildeten Kreisen be suchte Versammlung statt, welche auf Vorschlag des Unionsvereins ohne jede Debatte und ein- stimmig eine Adresse an Dr. Sydow genehmigte, in welcher für denselben Partei genommen und die vollständige Uebereinstimmung mit dessen Grund⸗ sätzen und Lehren ausgesprochen wird. — 27 Prediger, darunter 5 Berliner, ver⸗ öffentlichten anläßlich des gegen Sydow einge⸗ schlagenen Verfahrens eine Erklärung, zu welcher sie nicht durch die Solidarität einer Lehrfreiheit, sondern die Solidarität der Glaubenseinheit und durch die sie in gleicher Weise treffende Ver⸗ kümmerung der evangelischen Lehrfreiheit gedrängt werden. Die Unterzeichner erkennen in der heiligen Schrift, insbesondere im neuen Testamente, die alleinige Quelle und den alleinigen Strom des Christenglaubens, sie wahren sich aber die freie Forschung in der heiligen Schrift. Sie sehen in den Haupt⸗Symbolen der Kirche den ihrer Zeit angemessenen Ausdruck über Lehre und Verfassung und leben und wissen sich mit dem Vorschreiten derselben im Zusammenhange, aber sie erkennen darin keine für alle Zeiten bindenden Glaubens- gesetze, auf Grund deren kirchliche Behörden oder gar die jetzigen in ihrem Bestande dazu ganz unbefugten Synodal⸗Versammlungen Anklagen er⸗ heben und Ausschließungen aussprechen dürften. Ausland. Oesterreich. Die„Presse“ erfährt, daß Thiers den französischen Botschafter beim öster⸗ reichischen Hofe, Marquis de Banneville, beauf⸗ tragt habe, dem Grafen Andrassy das tiefe Be dauern der französischen Regierung über den Gramont'schen Incidenzfall auszudrücken. Frankreich. In einem abgehaltenen Mi⸗ nisterrath soll beschlossen worden sein, daß Heinrich Rochefort dem nächsten nach Neu-Caledonien ab- gehenden Gefangenen-Transport beigegeben werden soll. Gleichzeitig meldet man, daß das Transport⸗ schiff„Orne“ in Brest vor Anker gelegt hat, um 540 zur Deportation Verurtheilte aufzunehmen; es wird aber nicht hinzugefügt, ob Rochefort ebenfalls mit diesem Schiffe nach Neu⸗Caledonien befördert werden soll. — Die am 9. d. Nachmittags bekannt ge⸗ wordene Nachricht von dem Tode Napoleons ver⸗ breitete sich schnell wie ein Lauffeuer durch die ganze Hauptstadt. Fast überall, so wird der„K. Z.“ telegraphirt, konnte man hören, daß die Todes⸗ botschaft mit„Befriedigung“ aufgenommen wurde; die Erinnerung an alles Unheil, welches der Kaiser über Frankreich gebracht, wurde wieder wach ge- rufen, die härtesten Ausdrücke fielen und nur selten vernahm man ein milderes Wort. An der Börse, wo die Kunde gleich nach 3 Uhr bekannt wurde, brachte sie ein Steigen der Werthe hervor, weil man in dem Tode des Exkaisers ein günstiges Ereigniß für die Ruhe Frankreichs sah, und glaubte, daß eine der größten Schwierigkeiten der Lage beseitigt sei. In Versailles wurde die Nach- richt während der Sitzung bekannt und erregte große Sensation.— Der Tod des Kaisers könnte zu einer Spaltung unter den Bonapartisten An- laß geben, da angeblich ein Testament besteht, welches die Kaiserin mit der Oberleitung der bonapartistischen Anstrengungen betraut, während der Prinz Napoleon und sein Anhang fest ent schlossen sind, sich nicht vor der„Spanierin“ und der Partei, an deren Spitze sie steht, zu beugen. — Das„Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung Corcelles' zum Botschafter am päpst⸗ lichen Stuhle. — Dem„Bien public“ zufolge haben der Marschall Mac- Mahon und eine Anzahl von Generälen Urlaub genommen, um dem Leichen⸗ begängnisse des Kaisers Napoleon beizuwohnen. Die betreffenden Urlaubsgesuche sollen ohne Schwierigktiten bewilligt worden sein. — Wie die„Patrie“ versichert, wird der Prozeß Bazaine erst nach der„Befreiung des Territoriums“ vor das Kriegsgericht kommen. Hohe politische Beweggründe sollen die Regierung bestimmt haben, bis dahin zu warten. In Folge dessen ist das Haus, welches Bazaine als Ge⸗ fängniß dient, auf weitere sechs Monate gemiethet worden. — Zu einem, der Nationalversammlung vor⸗ liegenden Gesetzentwurfe, betreffend den Wieder⸗ aufbau der Vendomesäule hat eine Anzal Mitglieder der Rechten einen originellen Zusatzantrag einge⸗ bracht. Es wird in demselben nämlich verlangt, daß der Maler Courbet, unter dessen Regime als Minister der öffentlichen Arbeiten während der Cummunezeit die Säule bekanntlich zerstört wurde, das Denkmal auf seine Kosten und auf diejenigen seiner Mitschuldigen wieder aufrichten müsse und daß die Nationalversammlung die Berathung der Vorlage so lange vertage, bis ihr der Nachweis geführt worden ist, daß die Regierung auf gesetz⸗ lichem Wege die vollkommene Wiederherstellung des angerichteten Schadens von dem ꝛc. Courbet und seinen Mitschuldigen nicht erwirken konnte. Großbritannien. Ueber die letzten Stunden Napoleons gehen folgende Nachrichten ein: Die behandelnden Aerzte besuchten den Kaiser während der Nacht und fanden denselben in tiefem ruhigen Schlaf; des Morgens beschlossen sie, die Ope— ration des Mittags zu wiederholen. Gegen 10 Uhr 25 Minuten traten Symptome sinkender Herzthätigkeit ein, plötzlich hörte der Herzschlag auf. Der Kaiser starb 10% Uhr Vo mittags, nicht, wie zuerst gemeldet, 12½ Uhr Mittags. Die Kaiserin und der kaiserliche Haushalt um⸗ standen das Sterbebett. Als das eine Zeit lang geschwundene Bewußtsein momentan wiederkehrte, sprach der Kaiser zweimal leise zur Kaiserin. Der 7 1 Tod trat plötzlich ein, anscheinend schmerzlos, 373 wurde für eine Ohnmacht gehalten. Der ka liche Prinz trat erst nach dem Ableben des Kal ein. Die vorläufige Beisetzung erfolgt in 0 Marienkirche.— Karl Ludwig Napoleon, gebi zu Paris am 20. April 1808, dritter S. Ludwig Napoleon's(ehemaligen Königs Holland, gest. 25. Juli 1846) und der Kön Hortenste(gest. 5. Oct. 1837); zum Mithsßß der constituirenden Versammlung durch fünf Depef ments im August 1848 gewählt; am 10. zember 1848 zum Prästdenten der Republik vier Jahre von 5,562,834 Stimmen gewafß 5 am 21. und 22. Dez. 1851 zum Präsidenten Republik auf zehn Jahre gewählt von 7,439. Stimmen; zum erblichen Kaiser am 21. 22. Nov. 1852 durch ein Plebiscit von 7,864, gegen 231,145 Stimmen ernannt. Am 2. Dez. 10 nahm er den Titel Napoleon III., Kaiser Franzosen an, und vermählte sich am 29. Jan. 10 Die mit Eugenie de Guzman und Porto Carussshige Gräfin von Teba, Tochter des Grafen Maßsihsmittt von Montijo, geb. 5. Mai 1826. I dach — Nach dem Resultat der Leichensech Ge Napoleons's ist der Tod des Kaisers durch Se) Ein stand des Blutumlaufs herbeigeführt worden[ schr Folge allgemeiner Constitutionsschwäche, verurs ein durch eine weit vorgeschrittene Nierenkrankheit, jedenfalls bald tödtlich geendet haben würde. — Der Hof wird vom 14. bis 24. Jan für den Kaiser Napoleon Hoftrauer anlegen. einbalsamirte Leiche des Kaisers wird am Mon und Dienstag in Parade ausgestellt werden. J Dar Beerdigung erfolgt Mittwoch Vormittags im Ggtordn der katholischen Kirche zu Chislehurst.„Reufsssh ist! Bureau“ meldet, daß der Kaiser ein Testaussilerzieh hinterlassen habe und daß die Kaiserin Eugssihß der beabsichtige, sich zur Regentin zu erklären. n. Italien. Sämmtliche Blätter bringen seschäfte tikel über das Ableben Kaiser Napoleon's b nen, sprechen sich voller Anerkennung über den Ka 5 f 7 80 un aus, dem, wie die„Opinion“ äußert, die Itali eine unauslöschliche Dankbarkeit bewahren müßf— — Nach einer telegraphischen Meldung aus Ge ahn i sind von dem Tunnel bei Giovie nicht 15, sondsiargege 300 Meter eingestürzt. Ein weiterer unge, hat sich dabei nicht ereignet. Ie Homburg v. d. H. In der am 9. d. abgehaltis Generalversammlung der Actonäre der hiesigen Kurhis lr N. Pachlgesellschaft wurde das Angebot der Stadt auf bei noch im Besiß der Geseülchalt befinolichen Otjecu bes Kur⸗Etablissements zu 300,000 fl. abgewiesen, dagss ungen das Angebot auf sämmiliche Pflanzen einschlicßlich Jahn Orangerie und auf sämmtliche zu den im Besitz der S 0 bi befindlichen Bauten und Plätzen gehörige Mobilien aud 72,500 fl. genehmigt, wozu noch der für Musikalien langt Justrumente, sowie für Brunnen⸗Geräthschaften beso er vereinbarte Betrag von 7500 fl. kommt. Für die r Der herigen Beamten und Bediensteten der Bank wurde 1 Remuneration von 62,000 fl. bewilligt. Am Abend das erste Concert der Kurhauskapelle unter Leitung 9 Be neubestellten Kapellmeisters Härtel statt, das ungen pakengt befriedigte. Herr Härtel erwies sich eben so tüchtig sohlbart Dirigent, wie als Violinvirtuose und er brachte die Leistulf 00 fähigkeit der sehr guten Kapelle im vollsten Maß e Auerkennung. Der Saal war gedrängt voll, und half füpfli sich viele Frankfurter eingefunden. and Gießen. Der Schwurgerichtshof der Provinz Of 0 hessen erkannte während seiner öffentlichen Sitzungen ersten Quartal in folgenden Anklagesachen: Den 6. J gegen Sebastian Müller von Ilbeshausen, wegen Urkuns 1 fälschung, auf Gefängniß von 6 Monaten. Densell“— gegen Johann Karl Lang von Lang⸗Göns, wegen kundenfälschung, auf Gefängniß von 1½ Jahr. 00 7. Januar, gegen Jacob Hermann von Rodenbach 4 nachdem die Geschworenen in Bezug auf die gegen n selben wegen Urkundenfälschung erhobene Anklage ile „Nichtschuldig erklärt hatten— auf Freisprechung. m selben, gegen Elisabetha, Heinrich Schäfer's Ehefrau Nie K Rodenbach, wegen Urkundenfälschung, auf Gefängniß f en drei Wochen. Den 8. Januar, gegen Conrad Becker führ Butzbach: a) wegen der angeklagten rechtswidrigen erden eignung von Baumstangen, in welcher Beziehung von aufe Geschorenen ein„Nichtschuldig“ erfolgte, auf Freisprechuf b) wegen Mehldiebstahls, auf Gefängniß von 10 0* und 6 Monaten. 4 ere Vom rain. Nur alte Leute wissen sich einelf räsdn milden Winters, wie der diesjährige ist, zu erinnern. Eta man allgemein glaubt, daß der Winter kalt und fie he 8 sein müsse, damit das darauf folgende Jahr ein gi 1 werde, so erinnern wir unsere Leser daran, daß der Wi 1 N 1833 auf 1834 dem diesjährigen sehr ähnlich war..— doch war das Jahr 1834 eines der fruchtbarsten des J. 15 bunderte. Der Wein dieses Jahrganges übertraf 0 Qualität alle früheren Weinernten, und was die Quan feen . 170 4