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Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aussätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt intercssante Novellen und Erzählungen, Gedichte Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ic. Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗ jährlich 47 kr. mit Bringerlohn. Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direet von uns bezogen werden. brechung eintritt. 1 Abbestellung erfolgt. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter- Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Die Expedition. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Viehzäbhlung im Großherzogthum Hessen. Friedberg am 5. Januar 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürger meistereien. Wir bringen unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 28. November v. J. in Nr. 142 des Oberhessischen Anzeigers v. J. in Erinnerung, daß die angeordnete Viehzählung nach den Ihnen mitgetheilten Vorschriften Freitag den 10. l. M. vorgenommen werden muß. Wir machen Sie wiederholt auf die Wichtigkeit dieses Geschäfts aufmerksam und empfehlen Ihnen, auch die Zählungscommission und Zähler zur sorgsamsten Thätigkeit hierbei aufzufordern. Zugleich wollen Sie die nachstehende, die gemeinnützigen Zwecke der Viehzählung klar darstellende Aus einandersetzung den Mitgliedern der Zählungscommission und den Zählern bekannt machen und solche auch in geeigneter Weise zur Kenntniß der Haus- und Viehbesitzer und deren Stellvertreter bringen; es läßt sich dann auch von ihnen eine bereitwillige Mitwirkung bei Vornahme der Zählung erwarten. Nach dem Beschluß des Bundesrathes des deutschen Reiches steht am 10. Januar d. J. die erste allgemeine Viehzählung in Deutsch⸗ land bevor. In Bezug auf Statistik war Deutschland hinter manchen anderen Ländern zurückgeblieben und jeder Deutsche wird eine Maßregel, welche dazu beiträgt, diesem Mißverhältniß abzuhelfen, mit Freude begrüßen und gerne nach Kräften mitwirken dieselbe zur Ausführung zu bringen. Bei der Volkszählung hat es sich durch die Breitwilligkeit, wo— mit die Zähler dieses Vertrauens- und Ehrenamt übernahmen, gezeigt, daß ein Verständniß dafür vorhanden war, welche Wichtigkeit derartige statistische Ermittlungen haben. Bei der jetzt bevorstehenden Viehzählung ist besonders die Land— wirthschaft treibende Bevölkerung betheiligt. Es wird denjenigen Landwirthen, denen das Ehrenamt eines Zählers übertragen ist, Mühewaltung daraus er wachsen, wenn dieselben das Geschäft mit Gewissenhaftigkeit durchführen wollen; sie werden es sich nicht ver— drießen lassen dürfen, vielfache Auskunft und Anleitung zu ertheilen und in vielen Haushaltungen die Hauslisten selbst auszufüllen; sie werden dann aber auch das Bewußtsein in sich tragen, für das Ge— meinwohl Etwas geleistet zu haben. Dieses Bewußtsein muß aber E für jeden Staatsbürger ein erhebendes sein, dem nicht allein der persoͤnliche Vortheil bei jeder Arbeit, die er vollführt, vor Augen schwebt, der vielmehr erkannt hat, daß es noch höhere Ziele der menschlichen Thätigkeit gibt. Die statistischen Ermittlungen sind aber für das Gemeinwohl von großer Bedeutung, denn nicht allein bieten dieselben den Regierungen Anhaltspunkte für Maßnahmen, wie sie den durch die Statistik fest⸗ gestellten Verhältnissen am entsprechendsten sind, sondern sie können auch nach erfolgter Veröffentlichung dem Einzelnen willkommene Auf⸗ schlüsse geben. So wird besonders die jetzt bevorstehende Viehzählung nicht blos von hoher volkswirthschaftlicher Bedeutung sein, sondern auch eine solche speziell für die Landwirthschaft haben; sie wird dem Land⸗ wirth sehr interessante Ergebnisse liefern und, wenn demselben ein großer Theil der aufzuwendenden Arbeit zufällt, so werden auch ihm zunächst die Resultate zu gute kommen. Um aber brauchbare Resultate zu gewinnen, ist es vor allen Dingen nothwendig, daß die Zählcommissionen und die mit dem Ehren⸗ amt eines Zählers betrauten Personen sich genau mit den gegebenen Instruktionen bekannt machen, damit überall ein einheitliches Ver⸗ fahren erzielt werde. Betreffend: Die Vertretung des Großherzogthuns bei der Wiener Weltausstellung. Friedberg am 5. Januar 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Wir sehen der umgehenden Beantwortung nachfolgender Fragen entgegen: 1) Welche Vereine oder Genossenschaften zu Spar- und Credit zwecken bestehen in Ihrer Gemeinde(Sparkasse, Spar⸗Credit⸗ verein, Vorschußvereine, Darlehenskassevereine und dergl.)? 2) Welche sonstige Genossenschaften zu landwirthschaftlichen Zwecken sind in Ihrer Gemeinde vorhanden? z. B. a. Dreschmaschinen⸗Genossenschaften, b. Genossenschaften für gemeinschaftliche Beschaffung und Benutzung von sonstigen landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen, c. Consumvereine, d. Genossenschaften für gemeinschaftliche Verarbeitung von Rohproducten(Hanf⸗ und Flachsbrechen, Käsereien, Brennereien, Obstdörr⸗ und Backöfen), e. Ortsviehversicherungsvereine. 4) Bestehen in Ihren resp. Gemeinden landwirthschaftliche Orts⸗ vereine(Kränzchen) 2 und 5) Fortbildungsschulen und wie stark ist der letzteren Schülerzahl d Die Beantwortung kann einfach dadurch erfolgen, daß Sie die Institute wie vorstehend bezeichnet aufführen und ein„Ja“ oder „Ne in“ zufügen. Trapp. Bela n mem ach u Betreffend: Anmeldung und Prüfung ber einjährig Freiwilligen. 1 Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär⸗ Ersatz⸗Instruttion vom 26. März 1868(Reg.⸗Blatt Nr. 21) ge⸗ nag. stellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berüͤck⸗ fichtigung der§§. 148. 149. 151 bis 155 der Militär-Ersatz⸗Instruktion bis zum 1. Februar 1873 bei der unterzeichneten Commission * N 8 8 N RR den Prüfung zu unterziehen beabsichtigen. a Der Meldung sind beizulegen: a. ein Geburtszeugniß(Taufschein), b. eine beglaubigte Einwilung des Vaters oder des Vormundes, c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und hoheren Bürgerschulen) von dem Direktor bzw. anstalt, für alle ubrigen jungen Leute aber keit auszustellen ist. Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein— reichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sawie das Local, worin dieselbe vor⸗ genommen wird, wird später oͤffentlich bekannt gemacht werden, eine Die unterzeichnete Com⸗ Bestimmungen ausdrücklich specielle Einladung e erfolgt nicht. mission macht außerdem auf folgende aufmerksam: Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des einzureichen, falls sie sich der im März k. J. stattfinden⸗ verbunden. Zöglinge von höheren Rektor der betr. Lehr⸗ von der Polizei⸗Obrig⸗ Militärpflichtige noch Aurechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nach⸗ gesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militär⸗ dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen“ Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz⸗ behörde dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ pflichtet war, oder vermöge seiner Loos nummer dis ponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Milktärpflichtige zu concurriren hat, forwirt wird. Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis⸗Ersatz⸗Commission zu richten. Darmstadt den 31. Dezember 1872. Großherzogliche Prüsungs⸗Commission für einjährig Freiwillige: Pla p st. Strecker. Deutsches Reich. Darmstadt. Nach dem„Reichs- Anzeiger“ wurde am 19. Dezember 1872 Strasser, Haupt- mann vom Großh. Artilleriecorps, commandirt zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, unter Belassung in diesem Commando, à la suite des betreffenden Truppentheils gestellt. — Kammerherr und Ministerialsetretär, Le- gationsrath Carl v. Werner, ist unter Belassung in seiner bisherigen Stellung im Ministerium des Auswärtigen zum Hofceremonien⸗Meister ernannt. — Man meldet von hier: Die Zeitungs- nachricht, daß die Weinsteuer in Hessen aufgehoben werden solle, entbehrt, dem Vernehmen nach, der Begründung. Auch von Verhandlungen über die Abtretung der Main⸗Weserbahn an Preußen ist in unterrichteten Kreisen nichts bekannt. — Bei der stattgefundenen Nachwahl eines Abgeordneten für Bessungen wurde Hofgerichts⸗ Advokat Schenk II. von Darmstadt gewählt, in Osthofen wählte man Kohlenhändler Jakob Stephan daselbst. — Die zweite Kammer wird wohl nicht, wie ursprünglich in Aussicht genommen, bereits am 15. d. M., sondern erst etwas später wieder zu⸗ sammentreten, da es nicht möglich sein dürfte, daß bis dorthin der berichtende Ausschuß die neue Geschäftsordnung, deren Vorlage noch nicht erfolgt ist, durchberathen hat und der Bericht vertheilt werden kann.— Die Regierung ist ge⸗ sonnen, einem von den letzten Ständen geäußerten Wunsche nachkommend, die Gehälter der Staats- beamten von der Vereinbarung des neuen Budgets an, monatlich und nicht, wie seither, vierteljährlich auszahlen lassen. Diese auch in anderen Staaten beslehende Einrichtung verutsacht zwar eine kleine Vermehrung der Arbeit, hat sich aber namentlich dem geringer besoldeten Beamtenstande gegenüber trefflich bewährt. Mainz. Die zu Mainz in Garnison stehen⸗ den k. preußischen Militärpersonen sind in Civil⸗ sachen, bezw. in Sachen der freiwilligen Gerichts⸗ barkeit, unter die Juriadiction der k. preußischen Kreisgerichtscommisston zu Mainz gestellt, und die Gerichtsbehörden sind angewiesen worden, zur Vermeidung unnöthiger geschäftlicher Weiterungen deßfallsige Requisitionen direct an die k. preußische Kreisgerichtscommission zu richten. — In den auf dem Gemeindehause stattge⸗ habten gemeinschaftlichen Verhandlungen zwischen den Vertretern der Festung und der Stadt und den Besitzern der in die neuen Festungswerke fallenden Grundstücke der städtischen sowie der nächsten Dorf. Gemarkungen einigten sich die Be⸗ theiligten dahin, daß für das für die neuen Werke und Glacis nöthige Gelände ein Preis von 1500— 2000 Gulden für den hessischen Morgen (23 kr. pr. Q.⸗Fuß) gezahlt werde. Für das innerhalb der neuen Linie liegende Land da⸗ gegen wurde, wenn ein Besitzer auf eine Theilung seines Bodens nicht eingehen will, der jeweilige höhere Handelspreis(gegenwärtig 1 fl. pr. Q. Fuß) festgesetzt. Die Durchführung der Stadt⸗ Erweiterung ist also nunmehr gesichert. Bereits ist die Eröffnung einer zweiten Verbindung der „ ² T—T—TT—T—T—T—T——— Altstadt mit dem Gartenfelde durch die Wälle der Gartenfronte in Angriff genommen. Berlin. Wie die„Spen. Ztg.“ erfährt, soll sich das Staatsministerium über die demnächst dem Landtage vorzulegenden Gesetzentwürfe, be⸗ treffend die Disciplinargewalt der kirchlichen Obern gegen die untergebenen Geistlichen, sowie betreffend die Vorbildung des Clerus und die Bedingungen seiner Anstellung einmüthig schlüssig gemacht haben. Man glaubt unter diesen Umständen auf die aller- höchste Genehmigung hoffen zu dürfen. — 7. Jan. Abgeordnetenhaus. Nach Ver- lesung zweier eingegangenen Schreiben des Fürsten Bismarck und des Grafen Roon, betreffend die Uebertragung des Vorsitzes im Staatsministerium an den Letzteren und die Ernennung des Generals v. Kameke zum Staatsminister trat das Haus in die Tagesordnung(Etat des Ministeriums des Innern) ein. Gegenüber Aeußerungen Lasker's bezüglich der jüngsten Vorgänge im Schoße des Ministeriums erwiderte der Minister des Innern: Er könne zwar die Beantwortung dem Kriegs— minister überlassen, wolle aber Folgendes sagen: Fürst Bismarck habe lediglich Behufs Erleichterung von seiner Arbeitslast das Präsidium niedergelegt; derselbe bleibe in dem bisherigen Verhältnisse zu dem Ministerium, woran die formelle Ernennung des Grafen Roon zum Ministerprästdenten nichts ändere. Das Publikum sei gegen die Meinung zu schützen, als höre das Ministerium auf, ein Ministerium Bismarck zu sein, dasselbe werde fort⸗ fahren, in des Fürsten Bismarck Geiste zu handeln. Das Haus möge daher das Mißtrauen lassen und die Maßregeln des Ministeriums abwarten, die beweisen würden, daß das Ministerium das Gesitz der historischen Entwickelung, die es zu verfolgen der Vergangenheit Preußens und Deutschlands Zukunft schuldig sei, im Auge behalten werde. Gegenüber Aeußerungen Virchow's über die Stellung des Grafen Roon zur Kreisordnung sowie über das Programm des Ministeriums erklärte der Mi⸗ nister des Innern: Graf Roon habe der Kreis- ordnung in ihrer letzten Gestalt zugestimmt, sei auch nicht gegen den Pairsschub gewesen. Die Ursache seines Entlassungsgesuches war eine rein persönliche, nach deren Erledigung er im Mini⸗ sterium verbleiben konnte. Ein Programm vorzu- legen, habe das Ministerium keine Veranlassung, da es bleibe, was es war. Nach einer kurzen Discusston des Zwischenfalles, an welcher sich Kardorff und Heise betheiligten, begann die Spezial- berafhung des Etats des Ministeriums des Innern, welche ohne bemerkenswerthe Debatte bis 1 Uhr weitergeführt wurde, wo wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses die Sitzung geschlossen wurde. — Eine große Anzahl hiesiger Bürger, welche der Gemeinde der neuen Kirche angehören, hat beim Cultusminister gegen die Amtsentsetzung des Dr. Sydow protestirt. In diesem Proteste er⸗ klärten dieselben aus der Gemeinde austreten zu wollen, wenn die Amtsentsetzung ihtes ersten Pre⸗ digers aufrecht erhalten bliebe. — Wie man vernimmt, ist außer dem General- Lieutenant v. Kameke, der zum Minister erhoben wurde, am Neujahrstage auch dem General v. Podbielski dadurch eine besondere Auszeichnung zu Theil geworden, daß ihn der Kalser definitiv zum Chef des deutschen Artillerie-Wesens er⸗ nannt hat. Frankfurt. Wie man vernimmt, haben die von Preußen mit Hessen und Baden eingeleiteten Verhandlungen wegen der Verwaltungs- und Be⸗ triebs⸗Reorganisation der Main-Neckar⸗Bahn nach preußischem Muster zu einem befriedigenden Ab⸗ schluß geführt. Wie weiter mitgetheilt wird, ist von einer Abtretung dieser Bahn in preußisches Eigenthum während der Verhandlungen niemals die Rede gewesen. Ausland. Oesterreich. Der aus den Jahren 1848 und 1866 bekannte General Klapka wurde zur Reorganisation der türkischen Armee nach der Türkei berufen und leistet diesem Rufe Folge. Klapka erhält jährlich 200,000 fl. und nach den zwei Jahren, innerhalb welcher diese Reorgani⸗ sation vollendet sein muß, eine ähnliche Summe als Abfertigung. Schweiz. Der päpstliche Nuntius hat dem Bundesrathe eine Note überreicht, worin er darüber Beschwerde führt, daß die Genfer Regierung seinen Protest gegen die von ihr gefaßten Beschlüsse und Verfügungen, betreffend die bekannte kirchliche An⸗ gelegenheit, nicht beantwortet habe. Frankreich. Thiers hat, wie die Blätter u melden, von allen auswärtigen Mächten zahlreiche bei Gelegenheit des sympathische Glückwünsche Jahreewechsels erhalten, die sowohl ihm als Frankreich gelten. Der Berliner Gesandte Herr v. Gontaut-Biron insbesondere hat dem Präst⸗ denten„sehr umfangreiche“ Beglückwünschungen der deutschen Regierung zugestellt. — Herr Thiers dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen dem 10, und 12. Januar zu den Artillerie- Schießversuchen nach Calais begeben. Diese Experimente, die bis jetzt angeblich die be⸗ achtenswerthesten Resultate liefern, sollen, damit es sich auch klar herausstelle, daß die letzteren nicht blos auf der Meeresküste eigenthümlichen localen Gründen beruhen, später zu Tarbes fort⸗ gesetzt, respective verisieirt werden. — Man geht damit um, den großen ofsi⸗ ciellen Plan von Paris, welcher im Hotel de Ville aufbewahrt wurde und beim Brande des⸗ selben zu Grunde ging, wieder anfertigen zu lassen. Die Kosten dieses Unternehmens werden fünf Mil“ lionen Frances betragen. — Der„Bien public“ sagt: Die Regierung ist fest entschlossen, hinsichtlich Italiens die gegen wärtige Politik aufrecht zu erhalten, welche schon dargelegt und selbst von Dupanloup als zufrieden · stellend anerkannt worden. — Das„Univers“ glaubt zu wissen, daß Corcelles den Botschafterposten bei der Curie defi- nitiv angenommen habe. Großbritannien. Seit einigen Tagen kommen sehr bedenkliche Nachrichten aus Chisle⸗ hurst über das Besinden des Exkaisers Napoleon. Die Stein ⸗Beschwerden, an denen er seit langer Zeit leidet, sollen sich in hohem Grade gesteigert