Donnerstag den 8. Mai. l 53. Oberhessischer Anzeig ingen w ü 2 und zwei 2 eihen vo Denn aus N ct wan ude zeigte der werden n Fin I ahm 05 Di itzeil;* 3 1 Erschei wird mit 3 1 995 berechnet. Kreisblalt für den Artis Friedberg. Dienstag, e Samstag. det auf M Amtlicher Theil. ns M e pan glei e die Maß und Gewichts⸗ Ordnung, insbesondere die Beschaffenheit an der Schankgefäße betreffend. Obygleich seit der Inkrafttretung der deutschen Maß⸗ und Gewichts ordnung vom 17. August 1868 und der Großherzoglichen Verordnung remden dil Beschaffenheit der Schankgefäße betreffend, vom 10. Oktober 1871, bereits über ein Jahr verflossen ist, wird von den betreffenden m Oschäftstreibenden den Vorschriften über die Schankgefäße doch noch in sehr geringem Maße nachgelebt. An vielen Schankgefäßen befindet si der Eichstrich zu nahe am Rande; die benutzten kleineren Gefäße sind theilweise gar nicht geeicht; vielfach sind ganz unzulässige fäße, wie z. B. bei dem Ausschank von Bier die ¼ Schoppengläser, im Gebrauch. an we die Es gibt uns dies Veranlassung in eindringliche Erinnerung zu bringen, daß nach 8. 5 der Eichordnung für das Deutsche ice Gli Reich nur folgende kleinere Flüssigkeitsmaße für den öffentlichen Verkehr zur Eichung und Stempelung zugelassen werden: sein Ei, 2 Liter- 4 Schoppen des früheren Großherzoglich Hessischen Maßes. öältvisse 1% Liter- 2 Schoppen„„. 5 75 775 U get 7 Liter= 1 Schoppen„ 77 7 7 77 tun vil ½ Liter S /½ Schoppen„„ 7 1„ öchten r 7 Liter— ¼¼ Schoppen„ 77 7 5 7 wit sich! 71 Liter= 7s Schoppen„ 77 7 7 7 dann, be 7³ Liter= ½¼16 Schoppen„ 77 7 7 7 tten in d. Die erwähnte Großherzogliche Verordnung vom 10. Oktober 1871 bestimmt Folgendes: 1§. 1. Alle für den Ausschank von Wein und Bier in den c. bei Flaschen wenigstens 2 Centimeter oß di dn irthschaften bestimmten Gefäße jeder Art müssen mit einem äußer⸗ unter dem oberen Rande liegen. n osssil 11 eingeschliffenen, eingeschnittenen oder eingebrannten Strich ver— F. 3. Den Wirthen ist freigestellt, diese Bezeichnung ihrer Schank⸗ , se na schen sein, welcher bei der Aufstellung des Gefäßes auf einer horizon gefäße selbst vorzunehmen oder durch wen immer vornehmen zu lassen. bon G00 talen Ebene den Soll-Inhalt begränzt. Sie sind fuͤr deren Richtigkeit verantwortlich. 70n 524 Zulässig sind für den genannten Zweck nur solche Gefäße, deren§. 4. Jeder Wirth ist verpflichtet, vorschriftsmäßig geeichte Ü⸗Inhalt einer der von der Maß- und Gewichts-Ordnung für und gestempelte Flüssigkeitsmaße von dem seinen Schankgefäßen ent⸗ beten Ne, det öffentlichen Verkehr zugelassenen Maßgrößen(siehe 8. 5 der sprechenden Inhalte im Schanklocal bereit zu halten, seine Schank⸗ ile zun Echordnung) entspricht. gefäße vor deren Gebrauch damit zu untersuchen, auch die seinen Badeg Schankgefäße von ½, ½ und ½1 Liter bedürfen keiner weiteren Gästen und Kunden verabreichten Quantitäten nachzumessen, im Falle uber Bzeichnung ihres Inhalts. dies verlangt wird. 1 Babe Andere nach der Maß- und Gewichts-Ordnung zulässige Größen§. 5. Bei der polizeilichen Visitation der geeichten und ge⸗ 7. b. die sihd durch Einschleifen, Einschneiden oder Einbrennen nach Liter be- stempelten Flüssigkeitsmaße(§. 4) sind von den vorhandenen Schank⸗ velcht sih sonders zu bezeichnen. gefäßen beliebige Stücke herauszugreifen und der Prüfung zu unterstellen. nud. 2. Der Strich, welcher den Soll-Inhalt begränzt, muß:§. 6. Aus genommen von den vorstehenden Vorschriften ist der Fre a. bei Schankgefäßen für Wein wenigstens ½ Centimeter, Verkauf der in verkorkten Flaschen oder Krügen enthaltenen Weine 0 nah b. bei Schankgefäßen für Bier wenigstens 1 Centimeter, und Biere. 78, 1% Wir erwarten von den Interessenten, daß sie nach Ablauf von 4 Wochen sich angelegen sein lassen, nur vorschriftsmäßige Maße 869 8 führen, widrigenfalls sie die gesetzliche Strafe und Confiscation zu gewärtigen haben. 4 pa, Friedberg den 6. Mai 1873. eee Kreisamt Friedberg. f. 1 ie. be e ebend Die Maß⸗ und Gewichts ⸗Ordnung, insbesondere die Beschaffenheit der Schankgefäße. Friedberg am 6. Mai 1873. then 1 2 5 0 4 a% Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 15 1 0 die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliche Polizei Verwaltung Bad-Nauheim, Großherzoglichen Polizei-Commissär 7. f zu Wickstadt und die Großherzogliche Gensdarmerie des Kreises. * ö Indem wir die vorstehende Bekanntmachung gleichen Betreffs Ihrer besonderen Beachtung empfehlen, beauftragen wir Sie, nach Leeden, Alauf der darin bestimmten Frist alle einschlägigen Geschäftslocale einer strengen Revision zu unterwerfen und gegen etwaige Contra— eech bnienten unter Consiscation der vorschriftswidrigen Gefäße Anzeige zu erheben. ln 4 Die Großherzoglichen Bürgermeistertien sind weiter angewiesen, die Bekanntmachung bei der Schelle publiciren und den Wirthen ze. bannen 10 loch besonders zur Kenntniß bringen zu lassen, auch den Befolg anzuzeigen. ea ne öl Airefsen d: Die polizeiliche Aussicht über die Dienssboten, hier: die Gesindebücher. Friedberg am 5. Mai 1873. 72 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg un 0 die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizei⸗Verwaltung Bad⸗Nauheim und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. 5 Das im- Abdruck nachfolgende Aus schreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. v. M. zu Nr. M. d. J. 3356 theilen ur Ihnen zur Kenntnißnahme und Beachtung mit. 1 Ter a po p. Darmstadt, am 20. April 1873. 61 Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. 33 In seiner Sitzung vom 28. Februar d. J. hat der Bundesrath des deutschen Reichs auf Antrag der Königlich Preußischen Regierung 13 schlossen, daß fortan die in einzelnen Bundesstaaten zur Legitimation des Gesindes, sowie zur Eintragung der Zeugnisse der Dienstherrschaften 16 rgeschriebenen und rechtsgültig ausgestellten Gesindebücher(Dienstbücher) in dem gesammten Reichsgebiete zur Eintragung von 321 Denstzeugnissen fortbenutzt werden dürfen.. 15 ö Wir setzen Sie zur Bedeutung der Localpolizeibehörden hiervon in Kenntniß. aon Stig rock. g v. Gagern. — Pfand⸗ und Leihanstalt. Das Großherzogliche Kreisamt Fr Sie, insbesondere diejenigen von Ihnen, deren Angehörige ein Intere welche von deren Verwaltung auf Donnerstag den 15. Mai nach dem Obe Betreffend: Die öffentliche Versteigerung verfallener und nicht renovirter Pfänder der hiesigen den Versteigerungstermin in den Gemeinden veröffentlichen zu lassen. Da dies seither öfter ist, dies auch das Interesse des Pfandhauses erfordert, so erwarten wir pünktliche Befolgung auch bei späteren Versteigerungsterminen. Betreffend: Die Einsendung der Rechnungen an die 2. Trapp. Justificalur⸗Abtheilung der Großherzoglichen Ober⸗Rechnungskammer in revistonsfähigem Zustande. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände, die Vorstände sonstiger Stiftungsfonds und di Nach einer Mittheilung Großherzoglicher Ober-Rechnu vorläufigen Revision der Rechnungen ergeben; Seite 45 des Regierungsblattes von 1833 und sind. Seite 341(S. 651 von Küchlers Handbuch II. Auflage) vollständig abgedruckt. iedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. sse an der Pfänderversteigerung des hiesigen Pfandhauses haben, rhessischen Anzeiger anberaumt worden ist, e Großherzoglichen Bürgermeistereien. ngskammer haben sich auch im vorigen Jahre wieder viele Anstände bei der wir empfehlen Ihnen deßhalb die strengste Beachtung der Bekanntmachung dieser Behörde auff des Ausschreibens vom 30. März 1864, worin schon Abdrücke seiner Zeit mitgetheilt worden 1 Die bezüglich der Behandlung der Vorlagen zu beachtenden Vorschriften des Ministerlalamtsblatts Nr. 8 vom 3. Mai 1864 sind auf 1 Friedberg am 6. Mai 1873. werden beauftragt, zum Schaden von Betheiligten nicht geschehen Friedberg am 4. Mai 1873. Ter a p p. Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie— rungsblatt Nr. 20 enthält: 1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Schenkungen an verschiedene Wohlthätig⸗ keits⸗Anstalten betreffend. 1355 II. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinzial⸗ Direction Rheinhessen, die Wahl der Geschwornen in der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1874 betreffend. III. Bekannimachung Großherzoglichen Kreisamts Vilbel, die Niederschlagung von 100 fl. der im Voran⸗ schlag der israelisischen Religionsgemeinde Vilbel für 1873 vorgesehenen Umlagen von 592 fl. betreffend. IV. Uebersicht der für das Jahr 1873 von Großher⸗ zoglichem Minisierium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israeli⸗ lischen Religionsgemeinden des Kreises Gießen. V. Dienstnachrichten. 7575 VI. Versetzung in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 18. April den Kreisbauausseher bei dem Kreisbauamt Worms, Michael Kuhn, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand zu versetzen. VII. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die 2. evang. Pfarrstelle zu Schlitz im Dekanate Lauterbach, mit einem jährl. Gehalte von 1357 fl. 3½ kr.; dem Herrn Grafen von Schlitz, genannt v. Görtz, steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evang. Pfarr⸗ slelle zu Flomborn, im Ock. Alzey, mit einem jährl. Ge⸗ halte von 1179 fl. 49 kr. VIII. Sterbefälle. Gestorben sind: am 13. April der Oberappellalions⸗ und Cassationsgerichtspräsident, wirkliche Geheimerath Hermann Felix Ludwig Benner zu Darmfladt; am 15. der Landrichter Wilhelm Sartorius zu Lich; am 18. der Hoswagenwärter Christian Gebhard zu Darmstadt; am 19. der Steuercommisfär Lehr zu Michelstadt; am 21. April der Hofgerichtssecretär August Kutischer zu Darmstadt. Darmstadt. Prinz Alexander ist am 4. d. nach Italien abgereist und wird sich derselbe über Rom nach Sorrento begeben, um von dort seine Schwester, die Kaiserin von Rußland, auf der Reise nach Jugenheim zu begleiten. Am 25. d. wird die Kaiserin hier eintreffen. — Von Seiten des Mitgliedes der außer⸗ ordentlichen Landessynode Kraft ist das Kirchen⸗ regiment um baldige Vorlage nachfolgender Gesetz⸗ entwürfe ersucht worden: Gesetze über die Kirchenzucht, Ausübung der Disciplinar- Gerichtsbarkeit, Classi⸗ fication und Besetzung der Pfarrstellen, Pensionirung der Geistlichen, Verwaltung der Stellen während temporärer Verhinderung, Aufbringung der Mittel zur Bestreitung der kirchlichen Bedürfnisse und Verwaltung des Kirchenvermögens. — Die Verhandlungen wegen der Pläne zu unserem Hoftheater⸗Neubau mit Professor Gottfried Semper und dessen Sohn, dem Aritekten Manfred Semper haben, wie die„D. Ztg.“ hört, zu einem günstigen Resultate geführt. Zunächst hat eine Untersuchung der alten Fundamente von Sachver⸗ ständigen stattgefunden, welche die vollkommen zu⸗ reichende Tragfähigkeit derselben für stabile Mauern ergab. Sodann haben sich die Herren Semper zu einer theilweisen Reduction der Ausdehnung ihrer Pläne, wie zu einer Aenderung in der äußeren Architektonik in der Seitenfacade ent⸗ schlossen. Die so umgearbeiteten Pläne werden mit den betreffenden Kostenanschlägen wahrscheinlich im Juni d. J. den Ständen zur Vorlage kommen. Oppenheim. Der hiesige Gemeinderaths⸗ Strike hat zu einem der nationalen und frei⸗ sinnigen Bürgerschaft genehmen Resultat geführt. Die Regierung hat den Gemeinderath aufgelöst und das Kreisamt angewiesen, die sofortigen An- ordnungen zu Neuwahlen zu treffen. Damit ist der ultramontane Bürgermeister beseitigt. Berlin, 5. Mai. Der Reichstag hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig den Schulze'schen Antrag, betreffs Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die rechtliche Stellung der auf Gegenseitigkeit begründeten Hülfs⸗ und Unterstützungskassen von Gewerbsgehülfen und Fabrikarbeitern, wit einem Amendement Stumm's, welches Normativbestim⸗ mungen für diese Cassen vorschreibt, angenommen. — In der vorigen Woche fand, wie das „D. W.⸗Bl.“ berichtet, eine Conferenz zwischen dem General-Postdirector Stephan und dem italienischen Gesandten, Grafen Launay, über den schon lange verhandelten italienisch⸗deutschen Post⸗ vertrag statt, in welcher die beiden Theile zu einer Verständigung gelangt sind, deren wesentliche Grund ⸗ lage die Fesisetzung des Portos auf 2½ Sgr. für den einfachen frankirten Brief ist. — Die postalischen Verhandlungen mit Bra. silien nähern sich ihrem Abschlusse, eben solche mit Uruguay und der argentinischen Republik sind im Gange. Außerdem sind in Folge eines freund⸗ lichen Entgegenkommens der englischen Regierung Verabredungen mit den Postdirectionen Vorder und Hinterindiens, sowie Australiens im Gange, um fortan eine directe Postverbindung zwischen Deutschland und diesen entlegenen Ländern her⸗ zustellen. — Man hört über die letzte Bundesraths⸗ sitzung wegen der Münzreform, daß nach Aeußer⸗ ungen der Regierungen das silberne Fünfmarkstück bleiben, das Zweimarkstück fallen soll; das Weg- lassen der Fürstenbildnisse auf dem Einmarkstück stieß auf Widerspruch, wurde jedoch für geringere Stücke fast allseitig zugestanden. Wiesbaden. Eine größere Anzahl der an den letzten Straßenexcessen Betheiligten ist von dem hiesigen Polizeigerichte wegen Auflaufs und ruhestörenden Lärms abgeurtheilt worden. Sechs der Theilnehmer haben je 4 Wochen Gefängniß, einer 3 Wochen und neun derselben Haftstrafen von verschiedener Dauer erhalten. Außerdem harren noch sechs Betheiligte ihrer Aburtheilung durch die Strafkammer. Wetzlar. Dieser Tage erhielt ein Schulamts⸗ Candidat hiesiger Gegend ein Deeret der Regierung zu Wiesbaden, wonach ihn dieselbe an eine Schul; stelle im Amte Langenschwalbach berief mit einem jährlichen Gehalte von 133 Thlr. 9 Sgr. Dieses macht pro Tag, das Jahr zu 360 Tagen ge- rechnet, 134 Pfennige. Die 5 resp. 6 übrigen Tage müssen natürlich dann ganze Fasttage sein. Breslau. Dem„Allg. Ob. Anz.“ geht aus Leschnitz die Mittheilung zu, der Fürstbischof von Breslau stehe in Unterhandlung wegen An- kaufs der dicht am Wallfahrtsorte Abel e ge⸗ legenen großen Herrschaft Zyrowa um den Preis ven 1,200,000 Thaler. Leipzig. Die Delegirtenversammlung deutscher Buchdrucker Principale und Gehülsen hat einen von ihr vereinbarten Normaltarif einstimmig an⸗ genommen. Von dem Vorstande des Buchdrucker⸗ Principalvereins hängt es nunmehr ab, ob er den! Tarif publiciren oder die Entscheidung der an 10. d. Mts. stattfindenden Generalversammlung überlassen will. Im letzteren Fall hat der Ge⸗ hülfenverband sich die Urabstimmung seiner Mi ö glieder vorbehalten. Die Delegirtenversammlung beschloß ferner, die vorläufig dreijährige Geltung ö des Tarifs, sowie die Einsetzung eines Einigungs amtes vorzuschlagen, welches über Differenzen ent scheiden soll. München. König Ludwig zeichnete 1000 fle für Errichtung eines monumentalen Denkmals fü Liebig. Ein Comite wird demnächst einen öffent⸗ lichen Aufruf erlassen.. — Der Regierungsdirector von Oberbapern, v. Kobell, ist in den Ruhestand versetzt und an seiner Stelle der Polizeidirector in München, von Buschtorff, zum Regierungs director ernann worden. Der Oberregierungsrath von Feilitzsch, ist zum Polizeidirector in München befördert worden, Ausland. f Oesterreich. P. Wien, 3. Mai. Die Welt' ausstellung ist wohl am 1. Mai eröffnet worden aber blos in der großartigen Rotunde und den schönen Räumen der Ausstellungsstätte, die mal füglich eine Stadt nennen könnte. Von den Aus, stellungsgegenständen ist kaum der hundertste Theil an Ort und Stelle, und man mußte sich mit der Feier der Eröffnung in Ueberröcken begnügen, so kalt und regnerisch dazu war der Himmel. Am 2. Ma, wo alle die Vorbereitungen zu einer anständigen Eröffnung wieder verschwunden und die Hüllen von den nackten Räumen gefallen waren, gab es ein babylonisches Durcheinander von Kisten, Wagen, Arbeitern und Besuchern, so daß die Letzteren wohl froh waren, aus diesem Haus mit heile Haut herausgekommen zu sein. Mitte Juni, glaubt ich, wird die Aussiellung fix und fertig dastehen, früher kaum. Die Gegenstände der ministeriellen Vorausstellung dürften erst in 8 Tagen dahiet abgehen und in weiteren 8 Tagen zur Schau stehen. D.— 5. Mai. Ich habe bis heute die Expo“ sition noch nicht besucht, weil vor Ende dieses Monats unmöglich die gewünschte Ordnung in den Räumen hergestellt sein kann. Die Ausstellung ist wohl am 1. Mai eröffnet worden, weil dag Datum dafür festgesetzt war; allein von einer Ordnung und Gruppirung, sowie von einer zweck. mäßigen Aufstellung der verschievenen Objecte it noch nicht die leiseste Spur vorhanden. Schweiz. Bern. Bei den Cantonalraths“ Wahlen am 4. d. im Canton St. Gallen sind 96 Liberale und 65 Ultramontane gewählt worden. — Der Bundesrath hat der Herzogin von Madrid(Gemahlin des Don Carlos) und deren Agenten den Aufenthalt in den westlichen und süd“ lichen Cantonen der Schweiz untersagt, da it deren Villa bei Genf zur Absendung bereit liegen“ des Kriegsmaterial entdeckt und der Nachweis ge, liefert wurde, daß Genf zum Centralpunkte füt den carlislischen Aufstand gemacht worden. Frankreich. Paris. Wie man aus Biareis berichtet, ist dort der Marschall Serrano in Be⸗ gleitung von drei anderen spanischen Militärs von denen der Eine der Admiral Topete sein solls eingetroffen. i l e — N