1 Deaoonnerstag den 6. März. M 257. 0 ati 8 u d dert dez 74 N Oberhessischer Anzeiger. g d a 1 Die Petitzeile N70 weird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblatt sür den Artis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. -Bulge At usgaben; ain Amtlicher Theil. itt. inffend: Die Vertilgung der Feldmäuse. al. Gage in Sun. r der y Indem wir Ibnen das im Abdruck nachfolgende Ausschreiben 8 un da cpherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. v. Mts. zu M. d. J. 1159 zur Kenntuißnahme mittheilen, empfehlen wir m sich sofort mit den Bestimmungen desselben eingehend vertraut achen. Inhaltlich desselben soll die Vertilgung der Feldmäuse alsbald in kagriff genommen, jedoch nicht mehr durch das seither allgemein te Giftlegen, das nach dem übereinstimmenden Urtheil Sachver- iger sowohl unzureichend, wie auch in mancher Beziehung nur 0 un chheilig wirkt, sondern durch Anwendung des Räucherofens durch⸗ — b gefhert werden, welcher sich in mehreren Gemarkungen Rheinhessens + im ergangenen Jahre so trefflich bewährt hat, daß dieselben von iu unt näusen vollständig befreit worden sind. 2 af Wir geben Ihnen daher auf, zur sofortigen Inangriffnahme des Anz äucherungs verfahrens: 1 durch den Gemeinderath, welcher alsbald nach Empfang dieser ref e Verfügung zu berufen ist, eine Commission von etwa 3 Orts⸗ baz Horstandsmitgliedern wählen zu lassen, welche die Vertilgungs⸗ n ben arbeiten zu leiten und zu beaufsichtigen hat, 2* den Gemeinderath wegen Anschaffung einer genügenden Anzahl tame Hon Räucheröfen nebst Zubehör zu vernehmen. Wir bemerken chen, hierzu, daß erfahrungsgemäß auf je 1000 Morgen 6 Oefen alla möthig sind. Mit Schmiedmeister Häuser in Fauerbach b. Fr. bon.— paben wir Verabredung getroffen, wonach derselbe in kürzester ach die C Frist in Gemeinschaft mit andern Gewerbtreibenden die für die fämmtlichen Gemarkungen des Kreises erforderliche Anzahl vor⸗ — fchrifismäßiger Oefen circa 125 Stück à Stück etwa 7 fl. nes liefern will, weshalb Sie sich sofort mit demselben benehmen n I? werden, N g Deine entsprechende Zahl von bei dem Ausräuchern zu verwen⸗ 52 denden Arbeiter schon vorher zu bestellen, damit es bei dem ten Beginn der Arbeiten nicht fehlt. Zweckmäßig ist, daß Sie einen „ ee oder zwei Tage vor dem Aus räuchern die Grundbesitzer zum 5 Schließen der Mauslöcher durch Treten, Stampfen u, dergl. 1 855 öffentlich auffordern und eine Stunde angeben, bis zu welcher ** n dies geschehen sein muß und nach fruchtlosem Ablauf derselben h e das Zutreten auf Kosten der Säumigen durch die bestellten Ar⸗ u beiter aus führen lassen. 5 „. Sollten Sie die Belehrung eines oder mehrerer der von dem —. 0 Wemeinderath gewählten Commissions mitglieder über das Räucher⸗ onen, e „ Nie Der überaus große Schaden, den das massenhafte Auftreten 7 5 Feldmäuse im vergangenen Jahre in allen Theilen des Groß⸗ 1 ee hicgthums der Landwirthschaft zugefügt hat, hat dargethan, daß 1 ig tisber gegen die Mäuse, sei es von den einzelnen Grundbesitzern, 4 Ke. een von den Gemeinden ergriffenen Mittel durchaus ungenügend 1*„. dat vielmehr nur dann ein Erfolg in der Bekämpfung dieser 0 dacgernität erwartet werden kann, wenn dieselbe von der Verwaltungs- e be hals de in die Hand genommen und nach gleichen leitenden Grund⸗ put Je. Wir haben uns daher nach Anhörung der stelle für die Landwirthschaft und die land⸗ laßt gesehen, die nachsteheuden Bestim⸗ . ingen zu treffen. 1 ie! 1 910. e und in besonderen Gemarkungen die Ge⸗ * 11 l ungs inhaber sind im offentlichen Interesse anzuhalten in allen tte gelen der Gemarkung, also namentlich auch an den in denselben 5 a genen Straßen- und Essenbahndämmen die Vertilung der Mäuse 1„. 0 Maßgabe der von der Verwaltungsbehörde gegebenen Anleitungen 74 uhurhmen zu lassen. Nur durch ein gleichmäßiges Vorgehen in allen 16 ö 2 eee garkungstheilen kann verhütet werden, daß die Mäuse, wenn auch 18 8 a dige die Anstrengungen einzelner Grundbesstzer vielleicht aus einzelnen eee hondstücken oder Complexen vertrieben in anderen sich festsetzen und — hig dort aus sich wieder ausbreiten. Die Kosten der Vertilgung e ig da sie sich in der Regel nicht im Voraus werden veranschlagen 1 00 u, vorlagsweist von den Gemeinden zu bezahlen, konnen aber nlachsten Voranschlag zur Erhebung von den Grundbesstzern vor⸗ * ö 4 f 5 1 Friedberg den 3. März 1873. 3 Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt. verfahren für wünschenswerth erachten, so ist uns sofort unter Namhaftmachung der betreffenden Mitglieder dies anzuzeigen. Wir werden dieselben anfangs kommender Woche zur Instruirung durch einen Sachverständigen hierher eitiren. Im Uebrigen sind die Vorschriften des Ministerialausschreibens auf das Allergenaueste einzuhalten. Wir bemerken weiter, daß wir vorläufig eine andere Vertilgungs⸗ art, insbesondere durch Vergiftung, beziehungs weise die dadurch ent— stehenden Kosten unter keinen Umständen genehmigen werden und Ihnen empfehlen, jeden Versuch die Genehmigung zum Giftlegen zu erhalten, als zwecklos zu unterlassen, wobei wir Sie an Ihre Ver⸗ antwortlichkeit für die Nachtheile jeder Verzögerung erinnern müssen. Da im ganzen Lande gleichmäßig vorgegangen werden soll, so kann sich für die Regel keine Gemeinde von der Anwendung der an⸗ geordneten Maßregeln ausschließen, weshalb wir dringend wünschen, daß Sie auch in dieser Beziehung, so viel thunlich, unnöthige Berichterstattungen unterlassen. Sollte Ihr resp. Gemeinderath jedoch der Ansicht sein, daß eine Vertilgung der Feldmäuse bei Ihnen absolut nicht erforderlich sei, so wollon Sie dies sofort anzeigen. Wir werden alsdann eine demnächst von dem Bezirksrath zu waͤh⸗ lende interimistisch von uns zu bestellende Kreiscommission zur Prüfung der Sache in Ihre Gemarkung entsenden, von deren Urtheil unsere Entschließung abhängig sein wird. Findet diese Commission eine Ver— tilgung dennoch für erforderlich, so hat, abgesehen von etwa noth⸗ wendiger Bestrafung wegen unrichtiger Berichterstattung, Ihre Ge⸗ meinde die durch die Localbesichtigung und andere Anordnungen ent⸗ stehenden Kosten zu tragen. Bis zum 11. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, sehen wir Ihrer Anzeige, daß Sie unserer Verfügung entsprochen haben und der Ein⸗ sendung der aufhabenden Gemeinderathsbeschlüsse entgegen. An die Säumigen gehen am 12. d. Mts. ohne Weiteres Wartboten ab. Indem wir noch auf die kürzlich in Nr. 8 der landwirth⸗ schaftlichen Zeitschrift erschienenen Abhandlungen über diesen Gegen⸗ stand aufmerksam machen, versehen wir uns zu Ihnen, daß Sie im Interesse der Landwirthschaft den Anordnungen Großherzoglichen Ministeriums des Innern und den unsrigen mit größter Gewissen⸗ haftigkeit und Pünktlichkeit nachkommen, da nur durch energisches einheitliches Vorgehen eine wirksame Bekämpfung der auch in diesem Jahre drohenden Maäusecalamität möglich ist. 8 Ter a p p. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. gesehen werden. In besonderen Ge marlungen tragen die Gemarkungs inhaber die Kosten. 2) Die Vertilgung der Mäuse hat nicht blos dann zu geschehen, wenn dieselben in größerer Anzahl auf⸗ treten, sondern regelmäßig in jedem Jahr. Wenn die Mäuse einmal massenhaft aufgetreten sind, dann ist es gewöhnlich zu spät, um sie mit Erfolg zu bekämpfen; wenn aber alljährlich gegen sie vorgegangen wird, koͤnnen sie nie überhand nehmen, es wird in Folge dessen nie bedeutender Schaden entstehen, aber auch kein großer Kostenaufwand erforderlich werden. In mehreren Gemarkungen Rhein⸗ hessens, in denen seit einer Reihe von Jahren alljährlich gegen die Mäuse vorgegangen wird, haben dieselben selbst im vergangen Jahre nur sehr unbedeutenden Schaden veranlaßt. 3) Zweckmäßig wird der Bezirksrath eines jeden Kreises bei seinem nächsten Zusammentritt für den ganzen Kreis oder für die einzelnen Theile desselben eine oder mehrere Commissionen wählen, die die Controle darüber zu üben hätten, daß die vorgeschriebenen Maßregeln zum Volzug gebracht und in der richtigen Weise gehand⸗ habt werden. Diese Commissionen hätten das Resultat ihrer deß⸗ fallsigen Beobochtungen den Kreisämtern behufs weiterer Verfügung anzuzeigen. Die Kreisämter konnen auf das Gutachten dieser Com missionen genehmigen, daß in einzelnen Jahren in einzelnen Ge⸗ markungen oder Gemarkungstheilen von Ergreifung von Maßregeln gegen die Mäuse abgesehen wird. Der Bezirksrath wäre bei der Wahl dieser Commissionen nicht auf seine Mitglieder beschraͤnkt. 2 4) Die Vertilgung der Mäuse muß so frühzeitig vor Beginn“ der Frühjahrssaat angefangen werden, daß noch vor deren Anfang die ganze zu behandelnde Fläche vorgenommen werden kann. Zeit in wärmeren Gegenden der b. Um diese Zeit haben sich die der Regel wird daher die geeiguetste ebruar, in kälteren der März sein. Mäuse auf die geringste Zahl reducirt und in kleines Gebiet zurückgezogen; dadurch wird sich d aufwand auf ein geringeres Maß beschränken. 5) Die Vertilgungsarbeiten müssen gewannweise in der Art aus⸗ daß auf sämmtlichen Grundstücken einer Gewann am Seite her nach der gleichen Richtung vorge⸗ d. Tag nach derselben Richtung die anstoßende geführt werden, gleichen Tage von einer gangen und am folgenden Gewann in Angriff genommen wird. Für einen größere Fläche in Angriff genommen werden, als am gleichen Tag beendigt werden kann. 6) Die Arbeiten fern nicht in Folge stattgehabter besitzer in der zu behandelnden Fläche theiligen, wodurch dieselbe arg schnellsten geförde den einzelnen Grundbesitzern die nicht zu erzielen. 7) Es empfiehlt sich nähren, möglichst zu schonen. Wiesel, Igel, Krähen und Dohlen, die Füchse, 8) Was bisher am meisten übliche Vergiftung derselben theilen verknüpft, daß in der Regel von dere abgesehen werden müssen. diejenigen Thiere, entbehrlich, wenn allgemein schon vor Eintrit regelmäßig in jedem Jahr die Vertilgung der Mäuse durch das Räuchern Dasselbe ist in folgender mit dem Räucherofen unternommen wird. Weise durchzuführen: a. Es muß angewendet werden, wenn der Boden noch fest und ge⸗ schlossen ist, also vor Beginn der Frühjahrsbestellung, indem der Betreffend: Anstellung eines Bezirksbauaussehers im Kreise Friedberg. Oeffentliche Durch Todesfall ist die Stelle eines Bezirksbauaufsehers im Kreise Friedberg in Erl welche sich um diese Stelle bewerben wollen, aufgefordert, Zeugnisse ihres Leumundes, ihrer wendung längstens bis Ende des laufenden Monats bei uns einzurei wenigstens der III. Classe bestanden haben. Der Gehalt besteht in 425 fl. von, unter Leitung des Gr. Kreisbauamts Fried Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Rechner des Kurhospitalfonds daselbst ernannt. Herr Polizeirath Gleim zu Bad Nauheim wurde zum chen von dieser Stelle entbunden worden. Polizeidiener Leininger von Ilbenstadt ist auf Nachsu sind unter Leitung von Ortsvorstands mitgliedern 1 durch von der Gemeinde bezahlte Arbeiter vornehmen zu lassen, inso⸗ Verständigung sich sämmtliche Grund⸗ gleichzeitig an der Arbeit be⸗ Ausführung auf ihre Kosten voll⸗ ständig überlassen, so ware ein gleichzeitiges planmäßiges Vorgehen Dazu gehören insbesondere die Bussarde, die Art der Vertilgung der Mäuse betrifft, so ist die Durch das Auslegen von Gift sind be— kanntlich in den letzten Jahren eine Menge nützlicher Thiere, selbst Hausthiere zu Grund gegangen und sind auch Menschen durch Mäuse⸗ gift geschadigt worden. Das Vergiften wird aber wohl für die Regel jährlich, einer Vergütung für In werden kann. ein verhältnißmäßig c. ann auch der Kosten⸗ Tag darf daher keine e. rt wird. Wollte man die sich von Mäusen zahlung fortzusetzen. Nattern und Katzen.] stimmten Mäusezahl mit so vielen Nach⸗ n Anwendung möchte t des Frühjahrs und Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp. Rauch alsdann von einem Mittelpunkt aus in alle A in weitem Umkreis bis zu 15 bis 20 Meter Entfernung Den Tag vor dem Räuchern müssen alle Mauslöcher sor durch Treten, Stampfen u. dgl. zugemacht werden. Alsdann wird der Räucherofen nur auf jenen Stellen auf wo frische Mauslocher geöffnet sind, was anzeigt, daß do Eingang zu einem bewohnten Nest sich befindet. Währen Räucherns sind alle Oeffnungen, aus denen Rauch en sorgfältig zuzumachen. Zum Räuchern werden zweckmäßig Feldschützen gegen ei sondere Gratification verwendet werden. Nachdem die Gemarkung vollständig durchräuchert ist, muß nochmals durchgangen werden, um etwa übersehene ein Mausnester zu zerstören. Der Räucherofen muß richtig construirt sein. liche Bürgermeister Tobias Deiß in Offstein bei Worms i bötig, für Beschaffung einer beliebigen Zahl von musterhaft O in kürzester Frist zu sorgen, damit sie an anderen Orten Muster zur Nachahmung dienen können. 122 9) Nach eingetretener Vegetationszeit und begonnener Frühjahr bestellung ist von dem Räuchern ein Erfolg nicht mehr zu erwartt es ist daher alsdann das Vertilgungsgeschäft mit anderen Mitteln u. ganz besonders durch Einfangen und Abliefern der Mäuse gegen g Von einer zwangsweisen Lieferung einer nach Verhältniß der Fläche ist hierbei abzust 10) Nur wenn ungeachtet der Aus führung der unter 8 und zeichneten Vertilgungsarten die Zahl der Mäuse mehren sollte, ist zu dem Vergiften zu schreiten. für Rechnung der Gemeinde zu größter Sorgfalt in die Gänge einzulegen. Wir empfehlen Ihnen, diese Bestimmungen alsbald du Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, die rechtzeitige allgemeine Ausführung der getroffenen Anordnungen schon in diesel! Frühjahr und zwar ohne Verzug zu veranlassen und mit der Um und Energie zu überwachen, die die Bedeutung dieses für das g deihen der Landwirthschaft hochwichtigen Gegenstandes erfordert. Bekanntmachung. edigung gekommen; es werden Kenntnisse, ihrer Leistungen bei seitheriger Bu mn chen und sich darüber auszuweisen, daß a Schreibmaterialien und Bezug von Tagegeldern bei Verwendung berg, ausgeführt werdenden Neubauten oder Hauptreparaturen. 9 W wi Der Groß + sich erheblich Das Gift ist beziehen und durch Angestellte Sit ar ck. f 11 v. Gager n. 417 Friedberg am 4. März 1873. 1 berg daher diejenign 1 sie das Examen als Ge om richts 0 bebe Deutsches Reich. Darmstadt. Die Feier des fünfundzwanzig⸗ jährigen Regierungs⸗Jubiläums des Großherzogs wird nicht, wie auch wir gemeldet hatten, am 6. März, sondern, der„Darmst. Ztg.“ zufolge, am 17. Juni stattfinden. Gießen. Dem Vernehmen nach ist Professor Keim in Zürich für die dogmatische Professur in Gießen berufen worden. Damit wäre den bisher in die Schweiz verbannten Vertretern der äußersten theologischen Linken der Weg nach Deuschland wieder geöffnet, vorausgesetzt, daß andere Regie- rungen dem Vorbilde der hessischen folgen. Berlin. Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen hat den Auftrag erhalten, Bericht darüber zu erstatten, welche Orden und ordens⸗ ähnliche Congregationen als dem Orden der Ge⸗ sellschaft Jesu verwandt anzusehen seien. Diesem Beschlusse des Bundestaths ist ein Bericht des Ministers Delbrücküber die Ausführung des Jesuiten⸗ gesetzes vorangegangen. Demselben ist zu ent⸗ nehmen: In Lauenburg, Sachsen, Würtemberg, Baden, Mecklenburg, im Großherzogthum Sachsen, in Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Schwarz- burg, Waldeck, Reuß, Lippe, den sächsischen Herzogthümern und in den Hansestädten sind Nieder- lassungen der Angehörigen des Ordens der Ge— sellschaft Jesu oder verwandter Orden oder ordensähnlicher Congregationen nicht vorhanden Auflösung der Niederlassungen des Ordens überall vollzogen. — Das Kriegsministerium hat eine Aufforde⸗ rung erlassen, worin alle Personen aufgefordert werden, die den letzten Feldzug mitgemacht und noch keine dekorative Auszeichnung erhalten haben, sich bis zum 15. März zu melden. — Die außerordentliche Japanesische Mission, von deren bevorstehender Rückkehr nach Japan kürzlich in andern Blättern Erwähnung geschah, befindet sich gegenwärtig, nachdem sie Brüssel ver⸗ lassen hat, in Haag. Ihr Eintreffen in Berlin steht in nicht zu ferner Zeit in Aussicht. Sie wird vermuthlich auf der Reise hierher noch in den Westprovinzen einen kurzen Aufenthalt nehmen, da die Chefs der Gesandtschaft von hervorragen— den industriellen Etablissements Rheinlands und Westphalens, namentlich den Krupp'schen Werken in Essen Besichtigung zu nehmen wünschen. — Der Droschkenstrike dauert in vollständig unveränderter Weise fort. Am 2. d. waren viele Droschken mit verklebten oder abgenommenen Nummern wahrnehmbar. Eine am Sonnabend Vormittags vorgenommene amtliche Revision er gab, daß auch nicht eine Droschke in Dienst ge⸗ stellt war. Ueber 5000 Droschken haben die Fahrten eingestellt. f — Der„Staatsanzeiger“ enthält einen könig lichen Erlaß, wonach der König sich anläßlich des gewesen. In den übrigen Bundesstaaten ist die von dem Staatsministerium unterstützten Antrages — des Handelsministers damit einverstanden erllã daß das Staatsministerium sich bis auf Weila der Prüfung, sowie der Bewilligung oder! 1 lehnung der Anträge auf Concessionirung u. Eisenbahnen gemäß der bezüglichen früheren, gewissem Maße außer Uebung gekommenen stimmungen vom 30. Nov. 1838 künftig wiede unterziehe. J — Der Kaiser conferirte am 3. d. mit ie Cultusminister Falk, dem Präfidenten des Och kirchenrathes Herrmann, dem Propst Brückner wird im Reichstage erneuer der Annahme im Bundesrath. — Nach einer Meldung liegt im C ministerium ein Reorganisationsplan füt Realschulen fertig; das Latein wird ganz au schlossen, die Realschul⸗ Abiturienten werden zum Universttäts⸗Studium zugelassen. 905 — Die Droschkenbesitzer beschlossen in e ö Ztg.“ se zug auf die Mittheilung des„Jou 5