ungesunden, berrscht am — Die von erden durch⸗ d wo drei nen haben, cken, dei ihr die Aussuhr —— id. ame sind aus „Alzeg, Becht loch, Flonbeim, twellet, Ober⸗ wo die Be⸗ u will, bat der Sizung die Ab⸗ dekammer 1 Einernten det ist das Ernte⸗ Die Chardon⸗ worden war, 70 Säcke tine Kartoffel, ttoffel“(Earl7ß und blaßtosa „pan emeri⸗ kultwirt. Der infiget. Auf Malter, durch⸗ t von 1, ja u Keigt, wie t, stemde un Sodann wurde Marmont“ ge⸗ det; also keine enen geringen u S. welcher em Offtier un Säbelhitb legen. Der tgiment com“ ug ficht man untticge aus, 164 sind. Auf der Buhboß⸗ die Bessunger .— Samslag den 4. October. Oberhessischer Wager Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erschelnt jeden„ Dienstag, Donnerstag und Samstag ——— Am 1. October begann ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“ welcher auch ferner»wöchentlich dreimal erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei den Posistellen vierteljährlich 38 kr., mit Bestell⸗ geld 47 kr. Bei der Verlags- Expedition kostet das Blatt für das kommende Quartal 30 kr. Auswärtige Abonnenten sind gebeten, ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eiutritt und vollzählige Exemplare geliefert werden können. a Die Expedition. Amtlicher Theil. 1 0 S 8 7 Bekannt m each un g Betreffend: Die Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an die ruhmvolle Betheiligung der hessischen(25.) Divistion bei dem jüngsten Kriege und an die in Erfüllung ihrer Pflicht gebliebenen Angehörigen derselben⸗ Zu dem obigen Zwecke sind nachfolgende Beträge bei den Sammlungen in den — 5 ee Gemeinden des Kreise? Friedberg eingegangen, resp. aus Gemeindekassen und von einzelnen Gebern bewilligt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Friedberg am 30. September 1873. Trapp, Regerungsrath. Verzeichniß der im Kreise Friedberg für das Denkmal gefallener hessischer Krieger gesammelten Beträge. 1 fl. kr. 10 Assenheim gesammelt 1— 17) Münster 2) Bauernheim 5 3 18 18) Münzenberg 3) Beienheim 5— 30 19) Nieder-Mörlen 4 Bodenrod 4 110 20) Nieder-Rosbach 5) Bönstadt 1 5 39 21) Nieder⸗Weisel 6) Bruchenbrücken 5 112 22) Nieder⸗Wöfslstabt 7) Fauerbach v. d. H. 5 2 32 23) Ober⸗Nos bach 8) Fauervach b. Fr. Gemeindekasse 5— 24) Ober- Wöllstadt 9) Friedberg gesammelt 11.— 25) Ockstadt 10) Gambach Gemeindekasse 15.— 26) Oppershosen 110 Griedel gesammelt 521 27) Ossenheim 12) Hausen Gemeindekasse 1 30, 28) Ostheim 13) Kirch ⸗Göns gesammelt 12 29½ 29) Pohl-Göns 14) Langen hain mit Ziegenberg 442 30) Reichelsheim 15) Mal bach 3 6 31) Rockenberg 16) Melbach* 11 33 32) Rödgen fl. kr. dels gesammelt 12 633) Schwalheim gesammelt 2 24 5 3 2434) Sddel a 75 2 4 2 15 35) Staden a 7 7 18 1 5 1236) Steinfurth 7 6 6 0 11 2437) Weckesheim 5 1 6 5 16 57 38) Wisselsheim 1 121 8 5 4839) Wölfersheim 55 22— 1 1— 40) Wohnbach 1 7 12 10 2 30 Außerdem wurden eingeliefert durch: 1 1 1 52 Herrn Lehrer Rückert zu Friedberg gesammelt 12 28 5 412]„, Pfarrer Engelbach zu Buß bach 1— 5 2 3] Kͤeeisassessor Haas zu Friedberg von Hef⸗ 1 2 6 taxator Schwarz ö 2— 5 3 55 Herrn Hofgerichtsadvocat Curtman dahier 5— Gemeindekasse 10—„ Professor Köhler dahier 1— gesammelt 1 15 6 2.— Director Schwabe daher Das im Abdruck nachfolgende Ausschreiben Friedberg den 25. September 1873. Betreffend: Den Abschluß eines Uebereinkommen wegen wechselseitiger Unterstützung Hülfsbedürftiger und wegen des Paßwesens zwischen dem Deuschen Reich und Italien. Bekanntmachung. 55 95 Großh. Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. J. 9647 bringen wir zur allgemeinen Kenntniß. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a p p. N Darmstadt am 17. September 1873. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Nachslehenden Abdruck des Deutschen Textes eines in obigem Betreff unter dem 8. v. M. zwischen dem Deutschen Reich und Italien abgeschlossenen Uebereinkommens theilen wir Ihnen mit dem Auftrag mit, dasselbe durch Abdruck in den Kreisblättern zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. o St g r ck. l E Gagen. Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Italien wegen wechfelstitiger Unterstützung ülfsbedürftiger etc. Vom 8. August 1873. Zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreich Italien ist über die Behandlung der in dem einen Lande hülfsbedürftig werdenden Ange hörigen des anderen Landes, über die Uebernahme von Auszuweisenden und über die Beseitigung des Paßzwanges im gegenseitigen Verkehr Nach— stehendes vereinbart worden. Artikel 1. Jeder der beiden vertragenden Theile verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß innerhalb seines Gebietes denjenigen hülfsbedürftigen Angehörigen des andern Theils, welche wegen körperlicher oder geistiger Krankheit der Verpflegung und ärztlichen Behandlung bedürfen, diese nach denselben Grundsätzen, wie den hülfsbedürftigen Inländern so lange zu Theil werde, bis ihre Rückkehr in die Heimath ohne Nachtheil für ihre oder Anderer Gesundheit geschehen kann, sowie daß denselben zur dem⸗ nächstigen Rückkehr in die Heimath die zur Erreichung der Grenze des Heimalhland es erforderlichen Mittel gewährt werden. Artikel 2. Ein Ersatz der durch die Gewährung von Transport- und Reisemitteln, die Verpflegung, ärztliche Behandlung oder Beerdigung der Deutschen in Italien und der Italiener in Deutschland entstehenden Kosten kann gegen die Staats-, Gemeinde- oder andere öffentliche Kassen desjenigen Landes, welchem der Hülssbedürftige angehört, nicht beansprucht werden. Artikel 3. Für den Fall daß der Hülfsbedürftige selbst oder andere privatrechtlich Verpflichtete zum Ersatze der Kosten im Stande sind bleiben Die vertragenden Theile sichern die Ansprüche an letztere vorbehalten. sich auch wechselseitig zu, auf einen von dem andern Theile im diploma⸗ tischen Wege gestellten Antrag durch ihre Behörden die nach der Landes- gesetzgebung zulässige Hülse zu leisten, damit denjenigen, welche die gedachten Kosten bestritten haben, solche nach den üblichen Ansätzen erstattet werden. Artikel 4. Jeder der vertragenden Theile perpflichtet sich ferner auf Verlangen des anderen Theiles seine Angehörigen wieder zu übernehmen, auch wenn dieselben die Staatsangehörigkeit nach der inländischen Gesetze gebung bereits verloren haben, sofern sie nicht etwa dem anderen Land⸗ nach dessen eigener Gesetz gebung angehörig geworden sind. Artikel 5. Individuen, welche aus dem Gebiete des einen Landes in das des anderen ausgewiesen worden sind und von denen demnächst durch die Behörden dieses Letzteren festgestellt wird, daß sie demselben nicht angehören, beziezungsweise nicht angehört haben, müssen auf Antrag desselben von dem ausweisenden Theile an dessen Grenze wieder über⸗ nommen werden. Artikel 6. Von den Angehörigen des einen Theils soll weder beim Eintritt noch beim Austritt über die Grenze des Gebietes des anderen Theils, noch während ihres Aufenthalts oder ihrer Reisen innerhalb des⸗ selben ein Reisepapier gefordert werden. Sie bleiben jedoch verpflichtet, ihre Person genügend auszuweisen. Artikel 7. Wenn die Sicherheit eines der vertragenden Theile oder die öffentliche Ordnung durch Krieg, innere Unruhen oder sonstige Ereig⸗ nisse bedroht erscheint, so kann die Paßpflichtigkeit überhaupt oder für einen bestimmten Bezirk durch Anordnung eines jeden der beiden vertragen⸗ den Theile vorübergehend eingeführt werden. Artikel 8. Die vorstehend getroffenen Bestimmungen bleiben in Kraft bis zum Ablauf eines Jahres nach der von einem der beiden vertragenden Theile erfolgten Kündigung. Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, hierzu gehörig ermäch⸗ tigt, die gegenwärtige Erklärung in doppelter Ausfertigung vollzogen. Berlin den 8. August 1873. (gez.) v. Philipsborn. sich auf amtliches Erfordern über (gez.) Launay. die Ackerbauschule zu Der Unterricht an unserer Anstalt beginnt in zwei Abtheilungen am 3. November d. J. und umfaßt folgende Gegenstände: Untere Abtheilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 4, Schön⸗ schreiben 2, Geographie 2, Geschichte 2, Rechnen 4, Geometrie 2, Zeichnen 2, Gesteinslehre 1, Botanik 2, Pyhysik 2, Chemie 4, Bau der Haus- thiere 2, Ackerbau 4, Obst⸗ und Gartenbau 1, Thierzucht 2. Obere Abtheilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 2, Land- wirthschaftliches Rechnen 2, Feldmessen, Nivelliren, Planzeichnen 3, Geo- metrie 2, Phyfik 2, Chemie 4, Zoologie 2, Botanik 2, Thierheilkunde 2, Allgemeiner. und specieller Pflanzenbau 3, Obst⸗ und Gartenbau 1, Be⸗ triebslehre 3, lanpw. Buchführung 1, Wiesenbau 1, landw. Maschinen⸗ kunde 1, Thierzucht 3, Volkswirtbschaft 1, Landwirthschafts recht 1. Lab Der Unterrie wird ertheilt von den Herren: Dr. Heuser(seither orstand der Acker bauschule zu Eppingen, Baden), Rückert, Landwirth⸗ schaftslehrer und Abiheisungsvorständen, Lehrer an der Musterschule Bit sch, Kreisveterinärarzt Dr. Born, Wiesenbaumeister Greb, Seminarlehrer Dr. Heidt, Reallehrer Dr. Klein, Reallehrer Lang, Seminarlehrer Süß, Seminarlehrer Wahl, Lehrer an der Musterschule Weinel. ...en Friedberg betreffend. holungs-Arbeitsstunden unter Aussicht eines Lehrers statt. Aufnahmefäbig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Vorkenntn.sse besitzen und mit den practischen Verrichtungen Neueintretende werden der Landwirthschaft nicht ganz unbekannt sind. in die untere Abtheilung aufgenommen. Die Schüler des Wintercursus 1872/73 rücken in die obere Abtheilung vor, ebenso diejenigen Neuein; tretenden, welche durch ein Zeugniß oder eine abzulegende Prüfung als hierzu befähigt erscheinen. Das Verhalten der Schüler in- und außer der Schule wird streng überwacht.— N——— Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 fl., im unteren 25 fl. Anmeldungen können, bei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und werden wegen der räumlichen Einrichtungen möglichst frühzeitig erbeten. Ausführliche, den Lehrplan enthaltende, Prospecte, sind von den Herren Directoren der landw., Bezirktsvereine, sowie von uns erhältlich und sind wir zu jeder weiteren Auskunft, gleichwie zur Vermittelung von Wohn- ungen gerne erbötig. Der Unterricht wird durch Excursionen, Demonstrationen und mehrere Sammlungen unterstützt. Jeden Abend finden von 7— 9 Uhr Wieder- Frfedberg im Sißpkember 1879. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Ter a p p, Lindeck, Haas, Regitrungsrath. Rentamtmann. Kreisassessor. Deutsches Reich. Darmstadt. Se, K. H, der Großherzog hat sich am 1. d. mit dem um 9 Uhr 15 Min. abgehenden Zuge der Hess. Ludwigsbahn über Mainz nach Alzey begeben, um von dort aus die neue Strecke nach Kaiserslautern zu befahren. — Die außerordentliche Landes synode erledigte in ihrer Sitzung am 29. Sept. die§§. 116 bis 122 nach den Ausschuß⸗Anträgen und begann die Discussion über den F. 123. F. 116 behandelt rie Competenz des Pfarrers. Demsclben liegt darnach ob die Versehung der rein geistlichen Ge⸗ schäfte, der Vorsitz und die Geschäftsleitung in dem Kirchenvorstande und in der Gemeindever⸗ tretung, sowie die Führung der Kirchenbücher und Instandhaltung der Pfarrregistratur. Nach§. 117 ist der Pfarrer bezüglich der rein geistlichen Ge⸗ schäfte unabhängig von dem Kirchenvorstande. §. 118 unterstellt den Pfarrer der Disciplin des Dekans, des Dekanats⸗Ausschusses, des Oberkirchen⸗ raths und bes kirchlichen Diseiplinargerichts; letz- teres entscheidet nach§. 119 über Anlagen wegen Verletzung des Ordinationsgelöbnisses.§. 120 sieht eine kirchliche Dienstpragmatik vor.§. 121 verpflichtet den Pfarrer, auch andere geistliche Amts- handlungen neben seinen ordentlichen Amtsgeschäften zeitweise zu übernehmen.§. 122 ordnet die Ver ⸗ theilung der Amtsgeschäfte unter mehrere Pfarrer derselben Gemeinde. F. 123 handelt von der Be- setzung der Pfarrstellen. Die Regierungsvorlage beläßt es in dieser Beziehung bei der seitherigen Einrichtung(d. h. der landesherrlichen Ernennung), will nur jedesmal eine gutächtliche Aeußerung des Kirchenvorstandes. Aehnliches enthält ein Antrag der Abgg. Königer, Schwabe und Genossen, der jedoch dies nur bis zu anderweiter Festsetzung ver⸗ ordnet wissen will, ebenso will ein Antrag des Abg. Netz bis zu erfolgter Classifikation der Pfarr- stellen keine wesentliche Aenderung. Die Ausschuß⸗ minorität will die Besetzung ebenfalls dem Kirchen- regiment vorbehalten wissen, jedoch dem Kirchen⸗ vorstand Einwendungen gegen die Bewerber vorzubringen verstatten, über deren Relevanz der, Oberkirchenrath entscheiden soll. Die Ausschuß majorität will der Gemeindevertretung das Recht geben, aus drei von dem Kirchenregiment vorge⸗ schlagenen Bewerbern einen Candidaten zu präsen⸗ tien; ein Antrag Buchner ⸗Schröder⸗Thudichum's erhöht jene Zahl auf sechs. Ein Antrag Kraft's gewährt den Gemeinden das Recht, alle Bewerber bis auf drei abzulehnen und auch gegen diese noch e vorzubringen. Ein Antrag Ohly- eber's will die Wahl der Pfarrer durch die Gemeindeversammlung eventuell durch die Ge— meindevertretung. a — Die außerordentliche Landesspnode erledigte in ihrer 14. Sitzung am 30. September die §§. 123 135 des Verfassungs Entwurfs. Be⸗ ein neu eingebrachter Antrag angenommen, wonach die positive Mitwirkung der Gemeinden durch ein der ersten ordentlichen Landessynode vorzulegendes Kirchengesetz geregelt werden soll, bis dahin aber die seitherigen Vorschristen mit der Maßgabe in Kraft bleiben, daß vor der Besetzung Kirchen Vorstand und Decanats-Ausschuß zu hören sind. Die§§. 124—126 fielen in Folge Nichtannahme des§. 123 der Ausschuß⸗Majorität hinweg, da solche nur nähere Modalitäten des in dem letzt- gedachten Paragraphen gedachten Princips ent- hielten. Die§§. 127(Anstellung der Hofprediger, der Anstalts⸗Geistlichen und der Geistlichen, mit deren Pfarramt ein theologisches Lehramt verbun— den ist, durch den Großherzog), 128(Classifica- tion des Diensteinkommens der Geistlichen), 129 (die neuen Bestimmungen über die Pfarrbesetzung treten erst nach Erlaß des Classefications-Gesetzes in Kraft), 130(Patronatsssellen), 131(Com- petenz des Decans) und 132(Entlassung des Decans durch den Großherzog auf Antrag des — Wohl aus Veranlassung der neulich er zählten Harun Al Raschid⸗Geschichte hat das Justizministerium durch die Hofgerichte der Unter⸗ gerichten strenge Einhaltung der bestimmten Ge⸗ schäftsstunden an den Amtstagen auferlegt. — Professor Wasserschleben und Hofg. Adv. Dornseiff aus 5 find zu lebenslänglichen Mitgliedern der ersten Kammer ernannt worden. Ein hiesiges Blatt bemerkt hierzu:„Möchte die⸗ selbe diesen in Bezug aufs Schulgesetz sehr deut lichen Wink der Regierung beherzigen und dem Zustandekommen des Gesetzes keine übergroßen Schwierigkeiten entgegensetzen.“ Berlin. Der„Staatsanzeiger“ veröffentlicht einen königlichen Erlaß vom 27. Sept., wonach im Disciplinarverfahren gegen solche Geistliche und Kirchenbeamte Hessens, die sich Amtsvergehungen zu Schulden kommen ließen, welche Amtsentsetzung nach sich ziehen, in erster Instanz das Kasseler Consistorium, in zweiter das Cultusministerium entscheidet. erweiterten Oberkirchenraths) wurden gemäß der Ausschuß Anträge angenommen. Eine Bestimmung der Regierungs-Vorlage über die Existenz beson⸗ derer Super-Intendenten wurde hierauf abgelehnt. Die§§. 133(Ausübung des dem Großherzog desselben durch den Großherzog, Rechte Pflichten derselben) wurden ebenfalls gemäß den Ausschuß⸗ Anträgen angenommen. F. 135 über den Wirkungskreis des Oberkirchenraths wurde, unter Annahme verschiedener Amendements zu⸗ stimmend erledigt. Ein Antrag, wonach die Mit- glieder des Oberkirchenraths als Super-Inten- denten gewisse ständige Functionen selbstständig haben sollen, wurde abgelehnt. der zweiten Kammer am 30. September wurde, wie die„Darmst. Zeitung“ mittheilt, über den Antrag des Abg. Landmann auf Einführung der obligatorischen Civilehe, sowie über den Gesetz⸗ Entwurf über das Notariat in Rheinhessen be— rathen und die von dem Abg. Drmont erstatteten Berichte festgestellt. — Am 30. September kamen bei der ersten Kammer nicht weniger als 27 Adressen aus allen Landestheilen für das Schulgesetz ein. Der hie⸗ sige Stadtvorstand hat auch eine Adresse zu Gunsten des Schulgesetzes an die erste Kammer votirt.— Bei der Abstimmung der Landessynode über den Ohlyh'schen Antrag auf directe Wahlen der Pfarrer durch die Gemeinde stimmten nur 5 im Amte be⸗ findliche Geistliche für denselben, nämlich Bonhard, Ewald, Fischer, Schlich und Wirthwein. Gegen sie stimmten 25 ihrer Amtsbrüder. Für den Neu- zustehenden Kirchen-Regiments durch den Ober⸗ kirchenrath) und 134(Ernennung der Mitglieder. nd. — In der Sitzung des zweiten Ausschusses a München. Vom 30. Sept. auf den 1. Oct. ist dahicr kein Choleraerkrankungs- oder Todesfall mehr vorgekommen. Von 4 ärztlichen Besuch⸗ stationen sind 3 aufgehoben. Die Verpflichtung der Apotheker Eis zu halten, ist sistirt. 8 Ausland. Schweiz. Genf. Wie es heißt, hatte hiers sich vorgenommen, noch mehrere Tage im „Hotel Beaurivage“ zuzubringen. Da aber, wie das, Journal de Gendve“ wissen will, am Dienstag Briefe aus Paris eintrafen, worin Thiers unter dem Hinweis auf gewisse, ganz nahe bevorstehende Ereignisse zur unverzüglichen Rückkehr aufgefordert wurde, so änderte er seinen Entschluß und trat schon am 1. October die Rückreise an. Frankreich. Paris. Die Monarchisten, bereits 300 Unterschriften für die Restauration be⸗ sitzend, bereiten einen Antrag zur Einberufung der Kammer auf den 15. d. Mts. für die nächste Permanenz Sitzung vor. — Ein Brief des Grafen Chambord an Rodez⸗Beénavent, Deputirter des Departements Herault, beklagt die revolutionäre Propaganda und sagt: Der Versuch, das Gespenst des Krieges, sowie die Wiederherstellung des Feudalrechtes und des Zehnten wieder heraufzubeschwören, sei thöricht, gegenwärtig unmöglich, ein Argument, welches eine ernsthafte Erwiderung nicht verdiene. Der verständige Sinn der Bevölkerung würde hoffentlich diese unredlichen Umtriebe richtig würdigen. Man müsse an die Hingebung aller ehrlichen Leute auf Grund der socialen Reconstitulrung appelliren. „Ich bin keine Partei und bedarf der Hülfe Aller, wie Alle meiner bedürfen. Denjenigen, welche die bau eines Gymnasiums in Gießen verlangte die Regierung einen Credit von 175,000 fl. don ar treffs der in§. 123 geregelten Pfarrwahl wurde! Ständen. so lopal vollzogene Versöhnung des französischen Königshauses zu entstellen suchen, sagen Sie, daß es das einzige Ziel desselben sei, Frankreich seinen reis slirette ard, f. Be b sehr Abgeh die pr unsord . 1 88. d. J skath v. 0 ü ussch werden D ah, unssto den 1 De duode e Hh. 6 Bei Nag d rigen islic hen Ar. Au omm Namn bat d Aeriod