Jen. verkaufen. — bins zu art. od et aergeꝭotig. durch Se. Ats. tankcaba ise Zefnfνn dt Freren * körges 4 Mt Sicke halt denzzes * nice t. as ent ene let! VI. „annittr- dcn. 10 denz 21. r ö u. ori berhessischer Anze Euthätt die amtlichen Exlasse für den Kleis Friedberg. onnerstag den 28. Dezember. 152. ger. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag —— —2 Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den O b 0 1 ö f i 5 N erhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal 6177 F und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der in tete ssan teen La 5905 ens werthesten Tagesbegebe nheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehtende und unterhaltende —„„ ec geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatepapieren entlich einmal in d igegeb Bl i i di Auerdoten, Reet Siders 5 em beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlobhn halbjährlich 1 fl., durch vie Post bezogen jedoch viertel⸗ jährlich 47 kr. mit Bringerlobn. Jnseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. ** Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen besiebe man bal dig st zu machen, damit in der Zusendung des Blattes brechung eint itt. Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch sür das neue Jahr zusenden, wenn nicht aus drücklich Abbestellung erfolgt. Die Redaction. Amtlicher Theil. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: a Nr. 49. Nr. 751. Gesetz. die Friedenspräsenzffäfke des deulschen Heeres und die Ausgaben für die Verwallung desserben im Jahre 1872, 1873, 1874. Vom 9. December 1871.— Nr. 752. Gesetz, benessend die Feststellung des daushaltungs Etats des deutscheu Reichs für 540 Jahr 1872 9m 4. Betemder 1871. — Ni. 753. Verordnung, beteffend die Fefsgellung des Etats die Verwaltung des Reichsheeres für 1872. Vom 9. December 1871.— Nr. 754. Gesetz, die Ergänzung des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich. Vom 10. December 1871. D Beka n nm t Betreffend; Die Anmeldung und Prüfung der einjäbrig Freiwidigen. Diejenigen Milttäryflichtigen, welche als einjahrig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach 9. 20 der Militär- Se, 26. Marz 1868(Neg., Blatt Nr. 21) gestel⸗ lungspflichtig sind, haben ihee Anmeldung schriftlich, unter Berück⸗ sichtigung der 88. 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Mititar⸗Erfatz„Instruftton bis zum I Februar 1872 bei der unterzeichneten Commifston eipzurerchen, falls sie sich der im März k. J. stalt findenden Plüfung zu unterziehen beab⸗ sichtigen. 8 . Der Meldung sind beizulegen: ein Gedurtszeugniß(Taufschein), b. eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, . ein Unbescholtenheits zeugniß, welches fur Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director be— ziehuͤngsweise Reciox der betteffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei⸗Obrigken aus zustellen ist. 3 Bei Nichtbeobachtung der bestehenden r e Ein⸗ ich des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die l b 0 zu der nächsten Prüfung nicht statisinden. n Kreis- Ersat-Commission zu richten. Der Prüfungstermin sowie das Lokal. worin dieselbe vorge⸗ Dafrmstabt den 1. December. i e b nommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine 1 e für einjährig Freiwillige. a 5 N spetielle Einladung erfolgt nicht. f 4 i Strecker. 0 Frirdberger Intelligenzblatt. r keine Unter⸗ a ch un g. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam. 182019 Die Berechtigung zum elnjährig freiwilligen Militärdienst dark nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachge⸗ sacht werben, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden. Aus nahme weise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Entschliehung der Ersatz Behörde dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der bethelligte Militörpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ pflichtet war, oder vermöge seiner Lobenummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dana ein⸗ treten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aus hebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formict wird. Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen. Berechtigung siud an die zustaͤndige m —— Deutsches 1 gesehenen Frist werde durch gegenseitiges Ueber⸗ er aus dem letzten Kriege„Vermißten““ Berlin, Ju einem Erlaß des Reichskanzlers einkommen hergeigeführt werden können. Das 2) Welchen Umständen schreibt es die Staats⸗ ral. f regie ung vornehmlich zu, daß über das Geschick dieser Personen Näberes nicht hat ermittelt werden können?“ Die Beantwortung dieser Interpellation wird erst nach Neujahr stattfinden. — Zu dem am 1. Januar 1872 in Kraft tretenden Reichs postgesetze ist ein Reglement er⸗ schienen, welches bezüglich der Brief- und Paket⸗ sendungen folgende wesentliche Bestimmungen ent⸗ hält. Das höchste Gewicht eines Briefes ist auf 250 Grammen(½ Pfund), das einer Drucksache auf 500 Grammen, das einer Waarenprobe gleich⸗ falle auf 250 Grammen festgesetzt. Die Formulare zu den Correspondenzkarten können auch zu Post⸗ vorschußsendungen benutzt werden. Eine besondere Correspondenzkarte mit bezahlter Rückantwort wird eingeführt. Pakete ohne Werthangabe können rerommandirt abgesendet werden. Die Schluß ⸗ abgabezeiten werden abgekürzt fär gewöhnliche Briefe auf eine Viertel- bis halbe Stunde, für alle anderen Sendungen auf eine Stunde vor 4 an den Grafen Arnim vorn 7 Nov. belresfs der Freisprechung von Mördern deutscher Soldaten in Frankreich beißt es:„In Zuko nst würden wit bei der Verweigerung der Auslieferung genöthigt sein, durch Ergreifung und Wegführung sranzö⸗ sischer Geißeln, außergen Falls auch durch weiter⸗ gehende Maßregeln, auf die Eisfüllung unseres Verlangens hinzuwirken; eint Eventualität, der Aberhoben zu sein wir lebhaft wünschen. Dit Eteignisse in Melun und Paris bewlesen, daß die Erbilierung in Ftarkreich eint so leidenschaftliche sel daß wir bei den noch bevurstehenden Ber⸗ ballblungen mit Frankteich nicht blos die Sicher; slellung der Ausführung der Frievensberingungen, sondtrn auch die vesensive Stärke unserer Stellung innerhalb det besetzten Departements werden er wägen müssen. Vie letzten Verhandlungen mit Pouber-Quertier seien in dem Vertrauen geführt worden, die Beseiligung des letzten Restes der Octrpation in kürzerer als in dem Frieden vor · Licht, welches die Vorfälle in Melun und Paris auf die Stimmurg und die Absicht auch der ge⸗ bildeteren Franzosen gegen uns werfen, mußte dieses Vertrauen verscheuchen.“ Schließlich fordert der Reichskanzler den Grafen Arnim auf, diese Be⸗ trachtungen dem spanzösischen Minister des Aus⸗ wärtigen, Grafen Römusat, mitzutheilen, und zwat ohne eine Wendung, welche eine diesseitige Mißstimmung gegen die Regierung der Republik vermuthen lassen könnte. Er solle vielmehr ein Gewicht auf das Bedauern und die Enttäuschung darüber legen, daß nach den unzweideutigsten Be⸗ weisen unseres Entgegenkommens Erscheinungen zu Tage getreten, Angesichts deren die Hoffnungen auf die Wiederbelebung des gegenseitigen Ver⸗ trauens leider als verfrüht bezeichnet werden müßten. — Der Abg. Richter hat, unterstützt von der Fortschrittspartel, folgende Interpellotion beim Landtag eingebracht:„1) Wie groß ist gegen. wärtig noch bei der preußischen Armee die Zahl r e eee f, en * * deutschen Frage durch das Schwert dem planmäßigen Abgange der Post. Für Sen dungen, welche noch nicht abgegangen sind, wird bei deren Rücknahme durch die Absender das Franko obne Unterschied, ob dasselbe baar oder durch Werthzeichen erhoben ist, zurück vergütet. Die Gebühr für eine Correspondenzkarte mit be⸗ zablter Rückantwort beträgt 2 Groschen, das Ex⸗ preßbestellgeld für Briefsendungen nach Orten des platten Landes 7½ Groschen per Meile. — Die„Kreuzzeitung“ vernimmt, daß die Ernennungen v. Bodelschwingb's zum Ober⸗ präsidenten der Provinz Hessen-Nassau und v. Ende's zum Regierungepräsidenten in Düssel⸗ dorf nunmchr definitiv erfolgt seien. — Nach einer neueren Verfügung soll, der „Nat. Zig.“ zufolge, die kaiserliche Standarte in gelbem Grunde das eiserne Kreuz, belegt mit dem kaiserlichen, von der Kette des schwarzen Adler- ordens umgebenen Wappen im gelben Felde, und in den vier Eckfeldern des Fahnentuchs abwechselnd den kaiserlichen Adler und die kaiserliche Krone enthalten. — Die Redaclion der„Norddeutschen Allge- meinen Zeitung“ erklärt: Ueber das Verhältniß der Presse zu den offiziellen Kreisen sind neuer⸗ dinge, gleichviel in welcher Absicht, Vorstellungen verbreitet, welche der Regierung für die Elaborate der Presse eine Verantwortlichkeit beimessen. Was die Redaction der„Norddeutschen. Allgemeinen Zeitung“ anbelangt, so erklärt dieselbe, daß sie ibre Berantwortlichkeit mit Niemanden zu theilen hat und auch nicht zu theilen wünscht. — Wie die„N. A. Z.“ vernimmt, ist Aller- blöchsten Ortes eine neue Probe des Helms für Infanterie, Artillerie und Pioniere, sowie des Mantelkragens für sämmtliche Truppentheile und der Tuchhose genebmigt und den Militärbehörden vom Kriegsministerium zugesandt worden. Die bieherigen Capotten und Obrenklappen sollen in Folge dessen fernerhin in Foctsall kommen, die Etatspreise des Helms, des Mantels und der Tuchhbose durch Einführung der neuen Probe je doch nicht alterirt werden. An den unteren Beinenden des neuen Tuchbosenmodells soll eine Knopfpor- richtung angebracht sein, welche beim Tragen der Hosen in den Stiefeln zur Anwendung gelangen wird, in der Weise, daß zwei Rieaschen durch die in den Näthen gelassene Oeffnung gezogen, die Hosenbeine glatt übereinandergelegt und die Riem⸗ chen zusammengeknöpft werden. München. Die Kammer bat das Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsstrafgesetzbuche genebmigt. Ruland erklärt Namens der Parlei⸗ genossen seine Zustimmung, verliest aber gegenüber dem Strafartikel, betreffend den Mißbrauch der Kanzel, einen Protest gegen jede Mitverantwortung. Nächste Sitzung den 29. Dez. Die Reichsraths⸗ kammer genehmigte das Polizeistrafgesetz. Dieselbe wird dae Einfuhrungsgesetz zum Reichs strafgesetz⸗ buch erledigen. München. Bei seiner Rectoratsrede sprach Dr. v. Döllinger über die Aufgabe, welche die deutschen Hochschulen nach den neuesten gewaltigen Ereignissen sich zu stellen haben. Redner gedachte zunächst des Krieges gegen Frankreich, das seine Niederlage vorzugsweise der seit einer Generation betriebenen Unwahrhaftigkeit seiner Literatur, be⸗ sonders der historischen, verdanke. Derselbe wies sodann auf die am 18. Juli 1870 erfolgte Kriegserklärung Roms gegen die deuische Wissen; schaften bin und constatirte, daß die vaticanischen Derrete nur gegen die deutsche Wissenschaft ins Werk gesetzt und seit mehr als zwanzig Jahren durch systematische Fälschung der theologischen Lehrbücher vorbereitet worden seien. Redner that durch einen Rückblick auf die deutsche Geschichte die Nothwendigkeit dar, daß die Lösung der geschehen mußte, erwähnte der Inittative des Königs von Bayern zur Schörfung der Kaiserwürde und wies die Nothwendigkeit der Fortdauer der Föderativ⸗ form nach. Durch die letzten Ereignisse seien vor Allem die Geschichte und die Theologie gefördert und angeregt worden. Die Aufgabe der Theo⸗ logie De wie es irchentrennung geschaffen, Wieder vereinigung oder wenigstens die Versöhnung der Confessionen berbeiführe, wonach die besten Geister aller Culturvölker sich sebnten. ö Ausland. 11 Oesterreich. Wie n. Die„Wiener 31g.“ veröffentlicht die Ernennung des Fürsten Karl Auersperg zum Präsidenten und der der Grafen Wrbna und Fünfkirchen zu Vicepräsidenten des Herrenhauses. N Frankreich. Paris. Oer Min'ster des Innern wird in der Wahlgesetz⸗Commission er- klären, die Regierung bereite den Entwurf eines Wablgesetzes vor. Wie verlautet, wird die Re- gierung eine Vorlage einbringen, in welcher die theilwtise Erneuerung der Nationalversammlung vorgeschlagen wird. — Nachrichten aus dem Departement Ar⸗ dennes melden, daß in Folge einer Rauferei in Vouziers, die durch die Einwobner veranlaßt war, der dortige bayerische Commandant die Notablen der Gemeinde festnehmen ließ. — Die meisten Pariser Blätter commentiren die Depesche des Grafen Bismarck in den bhef⸗ tigsten Ausdrücken. Debats werfen dem Sieger vor, keine Gelegenheit zu vernachlässigen, um Frankreich seine Stärke und seine feindselige Ge⸗ sinnung zu zeigen. Siecle meint, Graf Bismarck gefalle sich darin, die Behauptung aufzustellen, in Frankteich gebe es weder Sinn für Moral, noch Gefühl für Gerechtigkeit mehr. a — Ein Circular des Justizministers entscheidet eine mehrfach aufgeworfene Rechtsfrage dahin, daß die Elsässer und Lothringer, welche seit dem Friedensschluß ihren Wohnsitz in Frankreich ge⸗ nommen haben, nicht, wie dies sonst gesetzuich er⸗ forderlich, sechs Monate an ihrem neuen Wohnort verweilt zu haben brauchen, um sich verheirathen zu können.— Dekrete des Präsidenten der Re- publik vom 10. December verlegen einen; der Lehrstühle des römischen Rechts, ferner die Lehr⸗ stühle für Civilproceß und Strafgesetzgebung und für alte Literatur, welche in den Facultäten von Straßburg bestanden, nach Nancy; Professer Lederlin von Straßburg wird als Professor des römischen Rechts nach Nancy versetzt. — Die an der Börse verbreitete Nachricht von einer Mißstimmung zwisch en Frankreich und Italien wird von der„Agence Havas“ dementirt. Versailles. In der Sitzung der Initiativ- Commission wurde der Vorschlag für Rückkehr der Regierung nach Paris mit 20 gegen 9 Stimmen verworfen. Buisson wurde zum Berichterstatter der Commission gewählt be l wirk doß Deutschland, Nachrichten. In Shanghai starb am 9. Oct. feel, s. ne ct re der britische Consul John Maizham. Aus Bad Soden melder die Fr. P.: Am 15. Morgeus gegen 8 Uor ließ, sich in unserem Slädichen ein ausgewachsener Hirsch auf offener Straße sehen. Das Tbier war gerade im Begriff, auf eine harmlose. Frau, welche nach dem Backhbause gehen wollte, loszustürzen, wurde aber von dem Dienstmädchen derselben, das einige Schriite zurückgeblieken war, verjagt. Gewiß hat der Hunger das edle Wild so früb aus seinem Bereich in die Stadt getrieben. Mehrere 1 bd behaupten, es sei dies derselbe Hirsch, weicher vor einigen Jahren um die gleiche Inbresz it in umerer Näbe ange iche ssen worcen, ist. Darmstadt. Die„H..“ enthalten folgende Notiz: Es sind uns zufällig inge Nummern des Darmstädter Frag⸗ und Alzeige⸗Blalies vom Ende des vorigen und Anfang dieses Jahrhunderts zu Handen gekommen, aus welchen die Steigerung der Lebensmiet Ipreise recht ersicht⸗ lich. So kossete am 29. Juni 17•9 dis Pfo. Osbsenfleisch 8 kr. das Pid, Rino fluch, J. k., in Lub Brod von 2½ Pid. 6 k. die Maze Junger 3 ka, bier 4 ke. Im Jabr 1816 fü stete das Pfo. Ochse fl. isch mehr uns vorliegenden Nummern durchschurulich. öpfündiger Laib Brod 10 kr., die Maas Bier 5 ke., eine Gans 1. fl. 2c. Ls wäte inieressant, von Jahr zu Jahr das fortwährende Steigen der Lebens mittelpreise zu verfolgen. Mainz. Die Majorisät der biesigen Spicereibänd⸗ ler hal beschlossen, ein Sonntag Miniag von 12 Uhr ab ihr Geschäft zu schließen. ö Ac hp Heidelberg. In den lezten Tagen ist hier aber⸗ mals(in Trichinenfall vorgekommen; es eikranklen in Folge des Genusses von ung kochtem oder nicht gar ge⸗ kochte Schweinefleisch ein Metzgergeselle, der in das Sp'tal gebracht werden mußte. a Bayern. Die„Freie Presse“ notirt, der Bierver⸗ drauch pes Kopf betrage in Bayern 80 Maß, in England 74 Maß, in Belgien 51 Maß, in Württemberg 40 Maß, in Oesterreich 16 Maß, in Fra kleich 13 Maß, in der Schweiz 12 Maß, in Pleußen 10 Maß. Die Biersteuer dasert in England 133 Millionen Franken oder 7,5 Pro⸗ Midionen oder 15.5, in Frankreich 16 Millionen oder 19, in Preußen 6¼ Millionen Franken oder 12 Pro⸗ zent allet Staatseinkülfte. g 1 1 0 37 Literarisches Die Spinnstube, ein Volksbuch für das Jahr 1872. Die B. zu bungen dieses Volksbuches, das nunmeht in seinem 27. Jahrgang vorliegt zu seinem Lesepublikum sind die eines allbewährten Geschäftsbauses zu seinen Kunden. Der Chef des Hauses mag sich zu⸗ rückziebhen, as Vertrauen und die Anbänglichkein geht zuf seinen Nachfolger üvec So bat auch der Tod des biedern Spin stubenschreibers W. O. v. Horn in dem Verhältniß zwischen der Spinustude und ih ten zahlreichen Lesern kaum etwas geändert. Freilich vemüben sich seine Nachfolger auch mit Erfolg, den Fußsapfen ihres be⸗ — 23. Dez. Nationalpersammlung. Discussion über die Einkommensteuer. Lavergne, Berichter⸗ statter der Commission, sucht die Nothwendigkeit einer Einkommensteuer nachzuweisen. Die Com- mission verwerfe die Grundsteuer, die Steuer auf cühmien Vorbildes nachzufolgen, und die neue„Spinn⸗ stube“ enthält abermals in kleineren und größeren, mit bilolschen Darstellungen gezierten Erzäblungen viel des allen, ächten Goldes. Wir erwähnen darunter namentlich: „Wie Sicaßburg wälsch und wieder deuisch ward“ und: „Alte Liebe rostei nicht oder die zwei Almorswinder Pachterträgnisse und die Besteuerung der franzö⸗ sischen Reute. Sie schlage dagegen eine Abgabe von 3 pCt. vom beweglichen Vermögen und anderen sranzösuchen Renten, eine von 2 pCt. für Gehalte über 1500 Frs., ferner eine Abgabe von 2 pC.. von den Erträgen des Handels und der Gewerbe vor. Thiers und der Herzog v. Aumale waren in der Sitzung anwesend. Belgien. Brüssel. Der Bautenminister hat sich gigenuber einer Deputation aus Brabant zu Gunsten des Planes ausgesprochen, durch einen groß⸗ artigen Kanal Brüsse! zu einem Meereshafen zu machen. Rußland. Russische Blätter veröffentlichen einen offenen Brief, den der greise Geschichts⸗ sorscher Pogodin an Döllinger gerichtet hat und worin er ihn ermuntert, nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, sondern mit Uebergehung des tridenunischen Concils zur ursprünglichen Reinheit der christlichen Glaubenslehren und Einrichtungen zurückzukehren und die Vereinigung der auf diese Weise reformirten katholischen Kirche mit der griechisch-orthodoxen Kirche zu erstreben. Asien. Aus China und Japan brachte logie set früher polemischer Natur gewesen; sie musse jetzt irenisch(vermittelnd) sein. Die Thea⸗ der in San Francisco eingetroffene Post⸗ wo seit 1857 eiue evangelische Gemeinde bestehn, erzä aus seinem Amteleben: j landeten zu Alex end ieh. waren sie auf dein Meere gefahren und hatten an kein m Ort, wo sie einmal vorsibergehend landeren, einen deulschen evangelischen Pfarrer gefunden. orten, sie finden eine evangeclische kamen 60 Mattosen dieser beiden Sch ffe Finnländer und Schuluteister in einer Peison“, obgleich über die hier vertretenen Anschauungen bezüglich der äußeren Stellung des„Schulmeisters“ in der Gemeinde der gesunde billig denkende Sinn des Volkes bereits zur Ta gesorduung übergegangen ist. l 3 a —— — Mittheilungen 5 aus dem Prreine det Gustap-Adols- Stistung. 4 Von Herrn Prälat Dr. Zimmermann ist unter dem Tiiel„Neymel euch der Heiligen Notbhdurf an!“ ei lleines Hefichen erschienen, in welchem die Wirktam⸗ kein, die Nolhwendigkeit unseres Vereins durch einzelne Beipiele erläutert werden soll. Es sind meist kleine Er⸗ zäblungen, wu klich zu getragener Ereignisse, die Jedermann gerne lesen wird. Wir wollen ausdrücklich an diisem Ort arauf aufmerksam machen und um deren Ver brertung bin. Das pesichen kostet nur 6 kr. und kann durch die Buchhandlung von Binder nagel& Schimpff jederzeit bezogen werden. Als ein einzelnes Beispiel erwähnen wir dareus fol⸗ gendes kleine Geschichtchen; Pastor Sior in ae t wel große russische Krlegsschiffe Seit länger als einem Jahte Sie kamen nach Al xan⸗ Gemeinde, und sofort dampfer„China“ bis zum 23. Oct. reichende Lievländer und baten um Gottesdienst und Abendmahl. Mit tiefgerührtem Herzen enisprach Sior diesem Verlangen. zeut, in Oestreich 40 Millionen, oder 0 ee 18 1 srangung 2 inet 300 D und Or oberhesfi ud unter de auf die 1072 an öffen lich Pach tingelad: dahier e Diel 3017 4 eufal von O Heimal Vermö⸗ Anna 1 gelegt resp. 7 neunzit 18 Feuer und Wasser. N Ae bereits gemeldeten Brande, welcher vor Tagen die gesammten Ockonsmiegebäude eier Hofraithen mit ihrem ganzen Inbalt an „Futter ꝛc. ꝛc. total vernichtete und wobei 86 nur den energischsten Anstrengungen der Lösch- mannschaften gelang, die sturk bedrohten und theilwe ise schon angebrannten Wohngebäude zu erbalten und das Feuer auf seinen Herd zu be⸗ schränken, hat sich wieder gezeigt, wie nothwendig es ist, auf eine reichlichere Versorgung unserer Stadt mit Wasser ernstlich Bedacht zu nehmen. Zwar ist bei dem Brande das Mögliche geschehen, um Wasser berbeizuschaffen, allein diese An- strengungen sind nur kurze Zit auszuhalten und auf längere Dauer, wie die Erfabrung lehrt, nicht durchzuführen, und so kam es, 10 u vorigen Mittwoch, obgleich es gelungen war, in kaum mehr als einer Stunde des Feuers ber zu werden, und nach einer weiteren Stunde die drohende Gefahr als beseitigt anzuseben war, der Brand wegen nicht hinreichender Wasserzufuhr die Löschmannschaften zu einem höchst beschwer— lichen und ermüdenden Nacht- und Wachtdienste gezwungen waren, ja daß noch mehrere Tage mender und rauchender Feuerheerd ist. ß am oder gar bei einem erstickt und die Brandstätte noch immer ein glim- 71 der Serie 5971 500 Ft. 15. Juni k. J. Wie leicht kann 148 erhebendem Winde Sturme ende anke weiter getragen und zum verderblichen Zünder angefacht und mit wie wenig Arbeit könnte dem vorgebeugt werden, wenn hinreichend Wasser vor⸗ handen wäre, um die Brandstätte bis zum völligen Ersticken des Feuers ununterbrochen überschüiten nicht völlig gelöscht werden konnte und dadurch zu können!— N. 2 Verloosung. N Mailand, 15. Dec.(10⸗Fr.⸗Loose von 1866.) und Nächte gewacht werden mußte und daß selbst Bei der heute statt gefundenen Ziehung fi len auf folgende heute zu dieser Stunde die Gluth noch nicht völlig Nummern höbere Gewinne auf Ar. 100 der Serie 86 50 000 Fr., auf 53 der Serie 7035 1000 Fr., auf Nr. Die Zahlung erfolgt am Verpachtung U cr einer Holzschneid- und Oelschlag-Mühle. 3038 Die Fürfllich Nfendurg⸗Büdingen'scde Holzschneid⸗ und Oelschlagmüble dei Büdingen, einer Station der oderhessischen Babnlinie Gießen-Gelahausen, foll mit zugehörigen Wohnungs und sonsligen Räumen Mittwoch den 17. Januar 1872, Gewicht in neues Gewicht sind vorräthig bei Tabellen zum Umrechnen von altem Maaß und (metrisches) Maaß und Bindernagel& Schimpff. Vormitlags 10 Ube, unter den im Termig eröffnet werdenden Bedingungen auf die Dauer von 9 oder 12 Jahren, vom 1. Marz 1872 an, im Locale der unterfertigten Rentkammer offen lich verpachtet werden. Pachtltebbaber werden bierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verpachtungsbedingungen jetzt schon dabier eingeseben werden können. Diesenigen, welche die Pachtobjecte einzusehen wün⸗ schen, werden gebeten, sich an den fürstlichen Baurath Kling elböffer dahier zu wenden. Büdingen den 4. Dezember 1871. Fürstlich Jenburg⸗ und Büdengen'sche Rentkammer daselbft. Klingelböffer. KRindviehpulver. 2923 Bei Verstopfung, Admagerung und Mangel an Freßlust, bei blauer und dünner Milch, sowie besonders zu: Verhütung des Miichsiebers wird dieses pulver mit sehr gutem Erfolge angewendet. Das Vieb bekommt dadurch ein besseres Auesehen und die Milch wird reicher an Butler. Em Pfundpacket mit Gebrauchs ⸗ anwe'sung 30 kr. Butterpulver veikürzt die Zeit des Butterns von Stunden auf Minuten, macht die Butter sester und ichmackhafter und verhindert das rasche Ranzigwerden deiselden. Ein Pfundpacket, ausreichend für reichlich 1000 Maaß Milch 30 r., balde Packete 15 kr. Stets vorrälbig det J. A. Windecker in Friedberg. Ein Mädchen, 3177 weiches gut kochen kann und alle Hausarbeit gründlich versteht, findet sogleich Stelle gegen hohen Klein. Oesfentliche Aufforderung. 3017 Anna Maria Will, geboren om 2. März 1801. Tochter des verflorbenen Andreas Will und dtessen ebenfalls verftorbenen Ebeftau Katharine, ged Oswald. von Ober Florstadt hat vor länger als 30 Jabren ibre] Lohn. Zu erfragen dei der Expedition d. B.. imath verlassen und ist seitdem verschollen. Idr 7 2— seilber curatorisch verwollkt. Da 3173 In das Johanniter Kraukenhaus zu Nieder- Weisel können von fetzt! an Kranke obne Untetschied des Lakenninisses und der Heimalhsangebörig⸗ keit aufgenommen werden. Die Aufnahmen eisolgen in der Regel durch Se. Etlaucht den Erbgrafen zu Solms Laubach in Arns⸗ burg; in drin enden Fällen ist die dem Krankenbause volfiehende Diaconissin zur provisorischen Aufnahme defugt.. N Die Aufnahme ist jederzeit widerruflich; die Kranken haben sich der Hausordnung zu fügen und können anderen Falls sosort entlassen werden. Das Pflegegeld beträgt der Regel nach täglich 17½ kr., für dessen Zahlung genügende Sicherheit nachgewiesen werden muß. Besondere Vereinbarungen werden vorbehaften. Dem Kranken wird für das Pflegegeld ärziliche Behandlung und volle Verpflegung gewäbrt. Aus⸗ geschlossen bierbet find die Koslen für Anschaffung von Kutern und Wäsche. Transpoct und Beerdigunaskosten. Nieder⸗Weisel den 16. Dezember 1871. Namens der Genossenschaft von Johanniter⸗ Nittern im Grosherzogthum Hessen. Anna Maria Will nunmebr ihr 70. Lebensjabr zurück gelegt bat, so ergeht hiermit an sie oder ibre Leibes. resp. Teslaments- Erben die Aufforderung, sich binnen neunzig Tagen— von beute an gerechnet— zu; Em⸗ pfangnabme des Vermögens bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, als soust Anna Maria Will für todt erkärt und das Vermögen an die sich meldenden nächlen Verwandten ohne Cautfonsleistung ausgeliefert werden wird. Friedberg am 27. November 1871. Großherzogliches Landgericht Friedberg. „B. d. L.: 8 Langermann, iümmermann t Landgerichts ⸗Assessor. Landgerichts ⸗ Assessor. Oeffentliche Aufforderung in Sachen ver Wusikallenbandlung Schott und Comp. zu Frank⸗ furt a. M. Klägetin peintich Walther, gegen ledig, von Bauernheim, Be Hagten Forderung betreffend. g 3199 Dem dermalen unbekannt 9 5 0 400 Gulden 5 wird hiermit er a N Amerika 838 Solgerichts- Use Curtman, 3161 tonnen im Ganzen oder auch getrennt bis zum daß Großherzog Klägerin, gegen ihn bei dem untel⸗ 4. Februar k. J aus der Ossenheuner Kirchenkasse aus⸗ als—*— zeichneten er! e. eilung des Beklagten 106* Dauptgeld nebft 50% Verzugs zunsen vom Tage der Klagmütheilung an, süß ve käuflich resp leih⸗ 6 im Abennement gelieferte Musikalten gebeten wird. N. 832 Beklagten, dem die Einsichtonahme der Akten auf der Negistratur des Gerichls Le ee a 6 weiter gestellten Antrag i 2 11 90 Tagen, von beute an gerechnet in Sliverlen oder durch einen e e eee t ärung abzugeben, widrigenfa er 5 aa Klaginbalts sür geständig Face mit 14 4 ausgeschlessen 17905 ee ee ö werden wird. i ae ben Vellagten ergehenden gerichtlichen 1* 4 en urt Urthelle werden in Kraft der Verkün . an dle Pa aan 18 l. 1 ren 16. Dezember 4 srte ve oberzogliches Landgericht Friedberg. Reiß, Langermann, Landrichter. Landgerichts Assessor. Klage eingereicht hat, worin peliehen werden. zur Zahlung von Keller, Kirchenrechner. Die Gartenlaube. Nr. 51. Inhalt: Dae Haideprinzeßchen. Erzählung don E. Marlitt,(Forisetzung.)— Stumme Liebe. Gedicht von Albert Träger. Mit Abbildung Im Friedhofe des Diaconissen⸗Stiftes. Originalzeichnung von R. Püttner.— Eine Flucht aus dem Grabe. Von D. Sch.— Blätter und Blüthen: Zur Steuer der Wahrheit. Von J. Arnolt.— Meister Camphausen. Mit dessen Portrait und den von ihm für die Garten ⸗ laube gezeichneten Reiterbildern: Friedrich der Große mit seinen Generalen— den große Kurfürst mit General Derfflinger.— Elsmeer und Din⸗ tensag.— Mein erster Lehrmeister in der alt⸗germanischen Mytbologie. Von Karl Blind.— Allen Teichfischerel⸗ und Aquaritenbesitzern. Von Johne.— Ein Brief und seine Antwort. Von A. Brehm.— Kleiner Brleskasten. — Wetbnachten der Gartenlaube. Bindernagel& Schimpff in Friedberg empfehlen bel K. Friedrich Foulards, 252 seldene Umknöpfttcher, schwarze seidene Halstücher und Halsbinden bet K. Friedrich neben der Post. Neues Quartal und Abonnement! Am 1. Januar beginnt ein neues Abonnement des Daheim deutsches Familienblatt mit Illustrationen. 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