de Turner ale ten 15, —ů— Senttag ben f Fnt in det Nach 1 Saale gu Aarfen wen i kinladt, def Seit betttzt ri. talrtteten, rer — — 1871. Dienstag den 21. November. Oberhessischer Friedberger Intelligenzblalt. * 137. zeiger. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. 2 Amtlicher Theil. Betreffend: Das ßeldstrafgesetz vom 21. September 1841, insbesondere Bestrafung gewohn⸗ Friedberg den 18. November 1871 beitsmäßiger Ndeldfrevel. 5 . J 9 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Der Artikel 41 des Feldstrafgesetzes vom 21. Sepiember 1841 Fälle bereits vorgeschrieben ist, bei ihren Anzeigen zugleich an⸗ (Regierungsblatt von 1841 Nr. 546 und 547) bestimmt: zugeben, ob und wann die Denunciaten in dem letzten Jahre schon f„Wer im Laufe des letzten Jahres zweimal wegen einer der zwei oder noch mehrere Male bestraft worden sind. in den Art. 33 bis 37 vorgesehenen Feldentwendungen bestraft Diese Angaben sind dann von den Großherzoglichen Bürger— worden ist, und sich einer solchen wiederholt schuldig macht, kann f meistereien beziehungsweise den Orts polizeibehörden, sowohl neben den in den Art. 5 bis 37 angedrohten Geldstrafen zu in die Feldfrevelbücher als in die an die Großherzoglichen Land⸗ einer Gefängnißstrafe bis zu vierzehn Tagen verurtheilt werden. gerichte einzusendenden Register einzutragen. j q N ö 1 e e n 5 an 0 n 7725 Die Obliegenheit der Großherzoglichen Untergerichte als Feld— 3— 0 155 37 rang 8 so krut ne 70 der rügegerichte wird es demnächst sein, bei Prüfung der an sie gelangen⸗ bis zu sechs Wochen* vorgesehenen Geldstrafe Gefangnißstrafe den Register sich von der Richtigkeit der vorerwähnten Eintrage zu 8. 8 1 2 nd di St„ Nach den gemachten Erfahrungen war seither die Anwendung werzeußen und darnach die Strafen en Karviffen ö der Strafvorschriften dieses Artikels vielfach dadurch erschwert, daß a Großherzogliches Ministerium des Innern dat uns mittelst Vers aus den Feldrügeregistern nicht entnommen werden konnte, ob und fügung vom 11. l. Mis. zu Nr. M. d. J 11,111 im Einvernehmen wie oft ein Denunclat im Laufe des letzten Jahres wegen Feldftevels wit Großherdo gauche Ministerium der Justiz brauktragt, Sie wie die Strafe erlitten hatte Feldschützen hiernach zu bedeuten, was hiermit geschieht, und erwarten ö ur Beseitigung dieses Mi des iat boten, wir, datz Sie diese Vorschriften auf das Pünktlichste beachten, auch 3 eas 0 Wie ndes arcs gebenen: di die Feldschützen von denselben in Kenntniß setzen, die Erfüllung deren Obliegenheiten, die ihnen dadurch aufgegeben sind, strenge überwachen und Nachlässigkeiten hierin uns zur disciplinarischen Ahndung anzeigen. E Feldschützen sowie alle übrigen öffentliche und verpflichtete Denuncianten anzuweisen,— ebenso wie es ihnen nach S. 3 Ziffer 9 der Verordnung vom 8. Februar 1842, die Abhaltung der Feldrüge⸗ gerichte betreffend(Regierungsblatt von 1842 S. 96) für andere Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuose. Das Gr. Sie große r Zahl Friedberg den 19. November 1871. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt. wollen binnen drei Tagen berichten, ob sich in Ihren betreffenden Gemarkungen die Feldmäuse in diesem Jahre in besonders zeigen und ob und welche Maßregeln Sie zu deren Vertilgung angeordnet haben. N Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Eichung bestimmte Gegenstände jeden Montag, Mittwoch oder Samstag im Eichlokale dahier an Eichmeister Heinrich Mondigler abgegeben werden können. Friedberg den 19. November 1871. Großherzogliches Eichamt Friedberg. Reuß. Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie rungsblatt Nr. 36 enthält: I. Bekanntmachung des Großh. Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, die Bücher⸗ Bestellzettel betreffend. II. Bekanntmachung besselben Ministeriums, die Er⸗ weiterung der Drucksachenbeförberung mit der Post be⸗ leffend. Sie bringt nachstehende Verordnung d. d. Ber⸗ lin, den 4. November 1871 zur öffentlichen Kenntniß: Auf Grund des§. 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 1867 wird Folgendes bestimmt: Von jetzt ab sollen auch Drucksachen über 15 Loth bis 1 Pfund einschließlich zur Versendung unter Band mit der Brief— post zugelassen werden. Dleselben unterliegen ohne Unter- schied der Entfernung und des Gewichts einem einheitlichen, vom Absender vorauszubezahlenden Porto von 3 Silber- groschen bez. 11 Kreuzern. Im Uebrigen finden auf diese Sendungen die für Drucksachen allgemein geltenden Be⸗ stimmungen des§. 14 des Reglements vom 11. Dec. 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen Anwendung. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministerlums der Finanzen, die nachträgliche Einlösung der Grund⸗ rentenscheine betreffend. Dieselbe lautet: Auf Antrag der Slände haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog genehmigt, daß die Einlösung der Grundrentenscheine bei Großherzoglicher Staatsschulden-Tilgungskasse, welche nach Ablauf der in ber Bekanntmachung vom 8. März 1870 sesigesetzten Präclustofrist gemäß Art. 4 bes Gesetzes vom 26. April 1864, die Einziehung der Grundrenten⸗ scheine und die Ausgabe eines neuen Slaatepapiergeldes betreffend, seit dem 1. Januar 1871 nicht mehr statifinden konnte, noch nachträglich binnen einer zu bestimmenden Frlst gestattet werde. Demgemäß ist die Großherzogliche Staalsschulben-Tilgungskasse ermächligt und beauftragt worben, Großherzoglich Hessische Grundrentenscheine, welche bis zum Schlusse des Monats Februar 1872 bei ihr präsentirt werden, nachträglich einzulösen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Vom 1. März 1872 an hört diese Ermächtigung auf, und verbleibt es bei der Bestimmung des gedachten Gesetzes, wonach eine Einlösung jener werthlos gewordenen Scheine nicht mehr zulässig ist. IV. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post⸗Angelegenheiten, die Errichtung einer Postexpedition zu Lengfeld betreffend. V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 15. Juni den Lehrer an der Königlich Preußischen Realschule I. Ord— nung zu Ruhrort Dr. Ludwig Weis zum Lehrer an der Realschule zu Darmstadt zu ernennen; am 14. Sept. dem Cabinetekasse-Director Christian Winter, unter Belassung in dieser Stellung, gleichzeitig auch die Functionen eines Directors der Cabinets Direction zu übertragen; am 13. October dem Schulamtsaspiranten Peter Dapper aus Dexheim, im Kreise Oppenheim, die katholische Schulstelle zu Ludwigshöhe, im Kreise Oppenheim zu übertragen. VI. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evan— gelische Pfarrstelle zu Langsdorf, im Dekanate Hungen, mit einem Gehalt von 1182 fl. 13 kr.; dem Herrn Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich sieht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evangelische Pfarrstelle zu Schwarz, im Dekanate Alsfeld, mit einem Gehalt von 608 fl. 44 kr.; die evangelische Pfarrstelle zu Flonheim, im Dekanate an den Stadischulen zu Worms, mit einem Gehalt von 600 fl., welcher von zwei zu zwei Jahren um je 50 fl. vis zu 900 fl. steigt; die erste katholische Schulstelle zu Rockenberg im Kreise Friedberg, mit einem Gehalt von 544 fl. 30 kr.; dem Pfarrer und dem Gemeinderath zu Rockenberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die Stelle eines Steuercontroleurs. Concurtenzsähige Be⸗ werber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden; die Districtseinnehmereien Osthosen und Gau-Algesheim, für welche Dienstcautionen von je 3000 fl. erfordert werden. Concurtenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden. Darmstadt. Unterm 4. d. M. wurde dem Hofgerichts-Advocaten Friedrich Ludwig Lichten⸗ berg dahier die nachgesuchte Entlassung ertheilt. Ferner wurde unter dem gleichen Datum der Ad- vocat-Anwalt Friedrich Franz Conradi zu Alzey zum Bezirksgerichtsrath daselbst ernannt und der Friedensrichter des Friedensgerichts Mainz 1. Justiz⸗ rath Ernst Hoffmann auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen, mit Elfer und Treue geleisteten Dienste in den Ruhestand versetzt. — Die Nr. 35 des Großh. Regierungsblattes, datirt 14. November, publicirt das Gesetz vom Alzey, mit einem Gehalt von 1259 fl. 3 kr.; die 9 10. October 1871 betreffend den Uebergang zu gelische Pfarrstelle zu Dalheim, im Dekanate Oppenheim, mit einem Gehalt von 1179 fl. 40 kr.; die evangelische Pfarrstelle zu Gütlersbach, im Dekanate Erbach, mit einem Gehalt von 681 fl. 35 kr.; dem Herrn Grafen zu Erbach⸗ Fürstenau sieht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evangelische Schulstelle zu Sandloss, im Kreise Lauterbach, mit einem Gehalt von 300 fl. 30 kr.; dem Herrn Grafen von Schlitz, genannt von Görtz, steht das Präsentationsrecht zu bieser Stelle zu; die 12. Schulstelle dem Strafgesetzbuche für das deutsche Reich, ins- besondere bezüglich der Polizeistrafgesetzgebung und der Preßpolizei-, Jagd-, Fischerei-, Forst- und Feldgerichte. Die Anlage des Regierungsblatts enthalt 1) das Polizeistrafgesetz vom 30. Oet. 1855 redigirt nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Oct. 1871, betreffend den Uebergang zu dem . 0 70 — A Strafgesetzbuch für das deutsche Reich, insbesondere dezüglich der Polizeistrafgesetzgebung und der Preß⸗ polizei, Jagd-, Fischerei⸗, Forst-⸗ und Feldpolizei⸗ Gesetze, unter Zufägung der Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuchs, beziehungsweise der (Norddeutschen) Gewerbeordnung, welche an Stelle aufgehobener Artikel treten, 2) Veränderungen des Preß⸗, Jagde, Fischerei“, Forst- und Feldstraf⸗ Gesetzes, zusammengestellt nach Maßgabe des Ge- setzes vom 10. Oet. 1871. Mainz. Die hessische Ludwigseisenbahnge— sellschaft hat am 14. Nov. d. J. mit der Taunus eisenbahngesellschaft zwei Verträge abgeschlossen, welche sie der Oeffentlichkeit anheimgibt. Der erste derselben constatirt zuvörderst das Vorhanden- sein von drei Projecten: a) Herstellung einer Rheinbrücke zur Verbindung der Bahnlinien rechts und links des Rheins unterhalb Mainz, b), die Erbauung einer Bahn von Frankfurt vom Taunus- bahnhofe aus in der Richtung von Groß-Gerau oder Klein- Gerau und Wolfskeblen zur Einmün⸗ dung in die Riedbahn, e) die Erbauung der Bahnen ven Frankfurt oder Hattersheim und von Wiesbaden ab nach der Lahn zu; er berührt sodann die Notbwendigkeit der Mitwirkung der Taunusbahn bei der Ausführung und die Zweck- mäßigkeit einer Fusion der beiden Gesellschaften und gibt schließlich eine Vereinbarung bekannt, inhaltlich deren beide Verwaltungen sich vereinigen, um die Fuston in der im zweiten Vertrag festge⸗ stellten Weise herbeizuführen, außerdem sich die Taunusbahn verpflichtet, die fraglichen Projecte in jeder Weise zu unterstützen, insbesondere durch Mitbenutzung der Taunusbahnhöfe und einzelner Schienenstrecken, inhaltlich deren sich ferner die Ludwigsbahn verpflichtet, allen Actionären der Taunusbahn ihre Actien gegen solche der Lud- wigsbahn auszutauschen oder die Summe von 400 fl. pet Actie excl. Dividende pro 1871 zu entrichten. Der zweite(Fusions-) Vertrag be— sagt unter Art. 1, daß beide Gesellschaften ihre Interessen durch Fusion zu einer einzigen vereinig— ten in der Weise, daß die Actionäre der Taunus babn für den Nominalbetrag ihrer Actien in die Ludwigsbahn einträten, jene Bahn aber au diese übergebe und zu existiren aufbört. Art. 2 trifft Bestimmungen über die den Actionären der Tauaus⸗ bahn zur Pflicht gemachte Einlieferung ihrer Actien bebufs des vorzunehmenden Umtauschs. Art, 3 ordnet die Zurückbeziehung des Uebergangs auf den 1. Januar 1871 an. Die Art. 4 und 5 bezieben sich auf die Beamten und Art. 6 behält die Genehmigung der beiden Generalversammlungen und der Regierungen bevor. Berlin, 17. Nov. Reichstag. Zweite Be⸗ ratbung des Reichsmünzgesetzes. Bei§ 1 befür⸗ wortet Mohl ein Amendement, wonach die Reichs- goldmünze genau 25 Francs entsprechen soll. Bundescommissär Meinecke hebt die Schwierig: keiten hervor, welche diese Münze während der Uebergangszeit dem Verkehr beteiten würde, wäh'⸗ rend das Markspstem für die Staaten mit der Thalerwährung, mithin für vier Fünftel der Reichs- bevölkerung, ohne Schwierigkeit sei. Redner ver— weist bezüglich der Gründe gegen ein internationalts Münzsostem auf die erste Beratbung und bemerkt, daß sich England und Amerika gegen die Welt münze abwehrend verhielten. Auch sprächen da— gegen die Bestimmungen des Münzvertreges von 1857, welche die deutschen Regierungen zu voll- wichtiger Prägung verpflichten, während die fran zösischen Münzen statt 900 nur 899 Theile Fein- gehalt hätten. Gegenüber dem Wunsche auf Einführung des Guldensystems wiederholt der Bundescommissär, daß hiermit nur der Name, nicht die Sache beibehalten würde. Gegen das Amendement des Abgeordneten Buhl auf Einfüh- rung des Guldens sprechen Bamberger und Braun, Der Finanzminister Camphausen empfiehlt dringend die Annahme des Marksostems. Was den österreichi— schen Gulden betreffe, so müsse man Papiergulden, Silbergulden und Goldgulden unterscheiden. Das österreichische Acht-Guldenstück entspreche übrigens auch nicht vollkommen dem 25 Fraukenstück. Die Amendements von Mohl und Buhl werden mit großer Majorität abgelehnt.§. 1 der Regierungs- vorlage, wird fast einstimmig angenommen. Bei §. 2 wird das Amendement Bamberger's auf Streichung des Groschens aus dem Münzsystem angenommen. Finanzminister Camphausen hatte das Amendement bekämpft. Bei§. 3 werden das Amendement Bamberger's und Mohl's auf Strei⸗ chung der Dreißig⸗Markstücke angenommen.§. 4 wird angenommen. Bei§. 5 beantragt Graf Münster, die Reichsmünzen sollen das Bild des Kaisers statt des Landesfürsten tragen. Der würt⸗ tembergische Staatsminister Mittnacht schließt fich dem Proteste der bayerischen und sächsischen Bundes. bevollmächtigten gegen den Antrag an. Fürst Bismarck käth zur Nachgiebigkeit und Ablehnung des Antrags des Grafen Münster. Es könne nicht gleichgüllig sein, in welche Stimmung die mächtigeren unserer Bundesgenossen versetzt werden. Der Antrag des Grafen Münster wird hierauf abgelehnt.§. 5 wird mit dem unwesentlichen Amendement Bamberger's angenommen. — 18. Nov. Reichstag. Fortsetzung der jweiten Berathung des Münzgesetzes. Bei§. 6 empfieblt Finanzminister Camphausen unveränderte Annahme. Die Fassung dieses Paragraphen sei aus einem Compromiß der Bundesstaaten hervor- gegangen. Die Frage, ob den Privatleuten gegen Vergütung der Schlagekosten die Ausprägung von Münzen gestattet sein solle, sei absichtlich unent⸗ schieden gelassen worden. Camphausen spricht sich ferner gegen die Fixirung einer bestimmten Anzahl von Muͤnzstätten aus, was das Amendement Bam⸗ berger's bezwecke. Nach Ablehnung der Amende— ments Bamberger und Mohl wird Paragraph 6 unverändert angenommen, ebenso Paragraph 15 §. 8 wurde angenommen, dagegen ein Amende- ment von Wolfson auf Tarisirung der Reichs- münze nach Hamburger Bankvaluta abgelehnt, nachdem Staatsminister Delbrück und Finanz- minister Campbausen gegen das Amendement ge: sprochen hatten. Zei§. 9 erklärte Bamberger, Angesichts der Haltung der Regierung alle weiteren Amendements zurückzuziehen, worauf Lasker die selben aufnahm. Die§§. 9, 10 und 11 werden mit diesen Amendements angenommen, denen zu— folge die Einziehung der abgenützten Münzen auf Reichskosten erfolgt und die Ausprägung von groben Silbermünzen bis auf Weiteres verboten wird. Die§§. 12 und 13 werden angenemmen, ebenso eine Resolution Bamberger's den Reichs; kanzler aufzufordern, in der nächsten Session ein desinitives Münzgesetz vorzulegen, basirend auf dem Grundsatz, daß den Reichsmünzstätten die Pflicht obliegt, Reichsgoldmünzen für Privatrechnung aus- zuprägen. Staatsminister Delbrück erklärt sich mit der Resolution einverstanden, kann jedoch für die nächste Session keine bindende Zusage machen. Ferner wurde eine Resolution Tellkampf's ange- nommen, der Reichskanzler sei aufzufordern, bald- thunlichst einen Gesetzentwurf über das Bankwesen vorzulegen. — Nachdem mehr als 52 Millionen Thaler rumänische Eisenbahn-Obligationen von den über; haupt existirenden 65 Millionen angemeldet worden sind, bat die Constitutrung der neuen Actienge— sellschaft und die Wahl des Aussichtsraths statt⸗ gefunden, dessen Vorsitzender Hansemann ist. — Der Prinz von Hohenzollern hatte, dem „Berl. Fremdbl.“ zufolge, bei einer am 14. d. stattgehabten Parforcejagd das Unglück, zu stürzen und den Arm zu brechen. — Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht die Gesetze, betreffend die Einführung des norddeutschen Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz in Württemberg und Baden, die Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes in Württemberg und Baden und die Verwendung des Ueberschusses aus dem Bundeshaushalt von 1870; ferner einen kaiserlichen Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 Thlen. zum Zweck der Erweiterung der Bundeskriegmarine und zur Her- stellung der Küstenvertheidigung. — Ein Verzeichniß der Fractionen im deutschen Reichstage gibt deren gegenwärtige Stärke wie folgt an: National- liberale Fraction 117, Frac⸗ tion des Centrums 63, Fraction der Conservativen 54, Fraction der deutschen Fortschrittspaxtei 45, Fraction der deutschen Reichspartei 37, Fraction der liberalen Reichspartei 30, Fraction der Polen 12, bei keiner Fraction 20, erledigte Man- date 4, Summa 382.„ — Der„Börsencurier“ vernimmt als zuver⸗ lässig, daß der Reichskanzler in der Wilhelmsstraße zwei Gebäude für den Bau eines Reichstags⸗ gebäudes angekauft habe, — Der„Staatsanzeiger“ veröffentlicht eine königliche Verordnung vom 16. November, wodurch die beiden Häuser des Landtags auf den 27. Novem- ber zusammenberufen werden. N — Leipziger Pferdehändler haben den Auftrag erhalten, für Pariser Rechnung ein colossales Quantum von Pferden(man spricht von 11,000 Stück) anzuschaffen, wovon eine beträchtliche An⸗ zahl für die Pariser Omnibus-Gesellschaft bestimmt ist. Es werden zu dem Zwecke, wie die„G.⸗Ztg.“ berichtet, gegenwärtig in Berlin, sowie in Ost⸗ preußen und auf allen Märkten und Messen Pferde- ankäufe gemacht. — Dieser Tage fand im Locale des Reichs⸗ tages eine Versammlung hervorragender Männer aus allen Theilen Deutschlands statt, welche sich zu deu Zwecke vereinigen werden, die Errichtung eines großartigen Siegeedenkmals im Rheingar 9 an den Abhängen des Niederwalds bei Rüdesheim herbeizuführen. 14 g Koblenz. Am 18. November hat in dem Militär-Laboratorium, rechts von der Andernacher Cbaussee nach Neuendorf, eine Exploston stattge⸗ funden. Verschiedene Mannschaften wurden ver wundet und zwei oder drei Mann getödtet. Das in der Nähe liegende Pulvermagazin blieb verschont. München. Ein Privattelegramm der„Augs⸗ burger Allgemeinen Zeitung“ aus Berlin vom 16. d. meldet:„Die bapyerischen Bevollmächtigten werden im Bundesrathe die Erweiterung der Compe⸗ tenz des Reiches ablehnen.— In Abgeordneten- kreisen verlautet, daß eine Vorlage wegen des Mistbrauchs der Kanzel vom Bundesrathe aus- gehen werde. Bayern soll bereits seine Zustim⸗ mung hierzu gegeben haben.“ 5 — Dr. Hirschwälder, vom Erzbischof von München wegen Theilnahme an dem Altkathokiken⸗ Congreß bereits suspendirt, wurde von dem Fürst⸗ 1 bischof von Breslau, dessen Jurisdiction er unter stellt ist, wegen der Abhaltung altkatholischen Gottesdienstes in der Gasteigkirche excommunieirt. f Ausland. Oester teich. Wien. Graf Beust empfing das Präsidium der niederösterreichischen Handels- kammer. Auf den ihm dargebrachten Ausdruck der Sympathie erwiderte derselbe, daß man be⸗ züglich der äußeren Politik auf die Erhaltung des Friedens vertrauen därfe; das Reich sei vor äußeren Ueberraschungen gesichert. Hinsichtlich der inneren Politik betonte Graf Beust, daß die dem österrei⸗ chischen Volke innewohnende Elasticität und Frische eine zuverlässige Gewähr seien, daß es auch die Schwierigkeiten im Innern glücklich überstehen werde. — Die Blätter melden übereinstimmend, daß die Mission Kellersperg's bezüglich der Cabinets⸗ bildung gescheitert sei.— Die amtliche„Wiener Zeitung“ enthält ein kaiserliches Handschreiben, durch welches Graf Lonyay in Folge der Ernen- nung desselben zum ungarischen Ministerpräsidenten von der Stelle des gemeinsamen Finanzministers enthoben wird. — Die neueste Nummer des„Wanderer“ meldet:„Die britische Regierung notisicirte, daß sie von der beabsichtigten Ernennung des Grafen Beust zum österreichisch⸗ungarischen Botschafter in London mit Befriedigung Kenntniß genommen habe.“ Schweiz. Bern. Der Nationalrath unter- sagte bei Beralbung des Artikels 31 der Ver- fasfung die Errichtung von Spielbanken. Die bereits bestehenden dürfen nach Ablauf ihres Ver⸗ trags letzteren nicht erneuern. Allfällige noch im laufenden Jahre ertheilte Concessionen seien un— gültig und der Bund befugt, auch gegen Lotterien einzuschreiten. Frankreich. Paris. Die permanente Commission der Nationalversammlung sprach über „ 8 — 0 2 0 7 . 3 e eee dal beim 1 8. Zu· eu in Oz. lißen Pferde des Reicht der Nänng dvilche sit it Ernchtung i Adeinget 1 Kudtehein dal in ken Andernacher ent: delt · burden ber- . Dat lirb verschont. der„Auge Berlin ven deln chtigten tg der Jonye · Ilgrerd uten · e begtr des rauh aus · int Zustin · N ditt. keischef von Auualdelilen den dür · den tt uultr audaldelischtn nennutin Stut entitz n bude 5 11 uten dat man b Frbaltung det vet dußtttt 5 11 9 iner Jules Favre wegen der Veröffentlichung ven di⸗ plomatischen Actenstücken, welche Staatseigenthum seien, ibren Tadel aus. Der Minister des Innern machte Mittheilungen über den Stand der Ent- waffnung der Nationalgarden, woraus hervorging, daß nur noch wenig Departements zu entwaffnen sind. — Als Antwort auf die im„Reichsanzeiger“ veröffentlichten Decumente soll ein neues Werk Benedetti's druckbertit liegen und sofort nach Eintreffen der Autorisation Napoleons erscheinen. — Durch Regierungsdecret wurden die Be— rathungen des Arrondissementsraths von Nismes annullirt.„Journal officiel“ dementirt, daß die Regierung am St. Eugenie-Tag das Abhalten von Messen untersagt habe. Die Geistlichkeit habe aus eigenem Antriebe gehandel:, indem sie meinte, eine religiöse Cercmonie dürfe nicht zum Vorwand für politische Kundgebungen dienen. Asien. In Mecca wurde jüngst ein Auf⸗ stand gegen die türkische Regierung vereitelt. Zwei der Anführer wurden enthauptet, die Uebrigen, 50 an Zahl, zu mehrjähriger Einsperrung verurtheilt. Frankfurt. Am 15. d. bielten im Saale des „Hotel Union“ Fabrikanen aus Darmstadt, Mainz, Offenbach, Köln, Worms, Mannheim, Ludwigs⸗ Hoftheater, als feuergesährliche Realität, die Brandsteuer hafen, Aschaffenburg, Hanau, Würzburg, Kassel, Zell, Nürnberg, Castel und Wiesbaden eine Zusammenkunft ab, deren Zweck die Gründung eines mitteldeutschen Ar⸗ beitgeber-Verbandes war. Nach eingehenden Verhandlungen wurde der Zweck erreicht und verpflichteten sich die Mir⸗ glieder des Verbandes, keinen Arbeiter einzustellen, der nicht aus seiner vorhergehenden Stelle einen ordnungs- mäßigen Entlassungsschein habe. Darmstadt. Die Einschätzungscommission für den Brandschaden, welchen das Hoftheater erlitt, hat auf Aus⸗ zahlung von achtzehn Neunzehntel der in der Landes⸗ brandkasse versicherten Nettosumme von 500,000 fl. er⸗ kannt. Schon seit geraumer Zeit bezahlte übrigens das von der Nominalsumme von 750,000 fl. In Kassel verstarb am 12. d. M. der kurhessische Hauptmann a. D. Dörr. Derselbe hat in den Verfassungs— kämpfen seines engeren Vaterlandes 1850 eine hervor⸗ ragende Rolle gespielt; in weiteren Kreisen ist sein Name durch den Conflikt bekannt geworden, in den er durch seine Broschüre„Staatsdiener und Staatsschwächen“ im Jahre 1862 mit General von Haynau gerietb. Bekanntlich stellte sich damals das gesammte kurhess. Offtzierkorps auf seine Seite, so daß sich der Kurfürst genöthigt sab, den General von seiner Stellung als Divistonär der kurhess. Truppen zu entheben. Der Streit nahm ein tragisches Ende, in⸗ dem General v. Haynau am 24. Januar 1863 mittelst eines Terzerolschusses sich selbst entleibte. „Die Theuerung mehr als 100 Arbeiter er⸗ scheinen, um an langen, sauber gedeckten Tafeln ein Mittagsmahl, bestehend in Suppe und einem Stück Fleisch und Gemüse, einzunehmen. Diese Mahlzeit ist der Art, daß sie einen Mann, der nicht etwa mit einem ganz besonderen Appetit gesegnet ist, vollständig zu sättigen vermag. Eine solche Mahlzeit kostet 13 Kreuzer.“ Straßburg. Hiesige Blätter erzählen Folgendes: Ein reicher Straßburger Kaufmann verheirathete seine Tochter vor etwa drei Jahren, und anläßlich dieses Familienfestes schenkte er drei wohlthätigen Anstalten je eine Eisenbahnactie. Nun hat vor einkgen Tagen eine Verloosung stattgefunden; eine der Actien ist herausge⸗ kommen und die Waisenanstalt, der diese Actie geschenkt worden war, gewinnt mit einem Schlage die hübsche Summe von 200.000 Fr. Einer Waisenanstalt fällt das große Loos zu! Der Zufall bat selten eine glücklichere Hand gehabt, und der Kaufmann als erste Ursache dieses Glückjalles, muß sich freuen, baß er so gut inspirirt war. geberei, in welcher täglich Verloosungen. Bei der am 15. November vorgenommenen 30. Serten⸗ ziehung des Ansbach-Gunzen hausener Eisen⸗ bahn⸗Anlehens sind die Serien-Nummern: 48 247 296 536 553 557 612 631 729 1135 1327 1564 1639 2020 2044 2199 2364 2586 2607 2711 2927 2971 3010 3149 3162 3260 3381 3622 3707 3827 3832 3999 4053 4074 4103 4156 4160 4223 4310 4677 4697 4718 4942 Aus Stuttgart wird berichtet: Frankfurt, 09 Lebensmittel hat hier zur Errichtung eines ungemein wohlseilen Kosttisches gefübrt. Es besteht hier eine Kost⸗ 4972 erschienen, welche an der am 15. December d. J. stattfindenden Gewinnstziehung theilzunehmen haben. Versteigerung von Pappelholz. 2850 Donnerstag den 23. d. M., des Morgens 10 Uhr, sollen auf der Staatsstraße vor Ziegenberg circa 77 Pappelfsämme und das Relserbolz von denselben öffentlich an die Meisbietenden verfleigert werden. Friedberg den 16. November 1871. Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg. Re u 6. Bekanntmachung. Betreffend: Offenlegung des Grundbuchs und der Parzellenkarten der Gemarkung Ober“ und Nieder⸗Rosbach, Kreis Friedberg 2861 Es wird biermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Ober⸗ und Nieder⸗ Rosbach nebst den dazu gebörigen Parzellenkarten auf dem Büreau des Großberzoglichen Ortsgerichtsvorstehers zu Ober Rosbach offen gelegt worden ist. Die Betdetligten find befugt, dasselbe wäbrend der Zeit det Offenlegung in diesem Locale einzuseben, auch gegen Entrichtung der vorschriftsmäßigen Gebühren von dem genannten Ortsgerichtsvorsteher Grundbuchs⸗ auszüge zu verlangen.— Auch werden sie von dem⸗ selben auf die von den Feldgeschworenen entdeckt wer⸗ denden, sie betreffenden ZJehler aufmerksam gemacht werden. Allen Denjensgen, welche sich dei den Angaben des Grundbuchs rückfichtlich des Besitzstandes und der Größen- angaben für beschwert erachten, stebt es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anßände entweder auf gütlichem Wege bel dem Großberzoglichen Ortsgerichtsvorsteher zu Ober Rosbach, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu be⸗ seitigen oder, insofern dieses nicht don Erfolg ist, ihre Ansprüche bet dem für Vesitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, innerbalb der obigen Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen innerhalb der ⸗ selben Frist alsdann ob, wenn sie bereits vor Offen⸗ legung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Befitzer eine Befitzklage angestellt haben. Nach Ablauf dieser Frist wird der Befitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Größeaangaben in allen denjenigen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem genannten Ortsgertchtsvor— sieher zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßbalb erhoben und erforderlichen galls bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist. Zugleich werden alle Olejenigen, welche die in Gemäß heit dee Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, betr. die Erwerbung des Grundeigenthums ꝛc. ꝛc., beigefügten Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu seben wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frtst von 6 Monaten bei dem zuftändigen Gerichte zu stellen uud, wenn dleses ein anderes als das unterzeichnete sst, bei diesem die Anzeige zu machen. g Ote unersireckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 31. Mai 1872 zu Ende. 1 grtedberg den 10 November 1871. Großberzogliches Landgericht Friedberg. Reitz, Langermann, Landrichter. Landgerichts⸗Assessor. Mecpten Nordhäuf. Kornbrauntwein, Arge de Batavia, Rum de Jamaiea, Ananas⸗Arge⸗Punschessenz, Orange⸗ Num Punschessenz 2853 bel Christian Werner. Versteigerung der Requisiten des vormaligen Reserve⸗Lazareths zu Butzbach. 2859 Montag den 27. und Dtenstag den 28. d. M., Morgens von 9 Uhr und Nachmittags von 2 Uhr an⸗ jangend, werden in der Reiter-Caserne dabhier sämmt⸗ liche, dem vormaligen Reservelazareth gehörige Requi⸗ siten, bestehend in 241 Hemden, 151 Zwilchröcken, 142 Zwilchbosen, 479 Paar untauglichen Socken, 147 Paar ledernen Pantoffeln, 15 Krankeuröcken, 32 Strohsäcken, 38 Strobpolstern, 16 Tuchmänteln, 12 Bettteppichen, 10 Vorhängen, 9 Nachtftüblen von Holz, 82 Spuck⸗ kässchen, 4 neuen Beitschirmen, 6 Schemelstüblen, 15 neuen wollenen Unterjacken, 88 Kaffeetassen, 83 Löffeln. 83 Gabeln, 1 großen Laterne, 6 Wandlaternen 3 veuchtern, 1 großen neuen Kaffeckessel von Glech, 68 Tellern von Steingut, 17 steinernen Nachttöpfen, 130 Schiefertafeln, 1 Waschleine ꝛc. ꝛc. gegen gleich baare Zahlung an den Meistbietenden versteigert. Butzbach den 17. November 1871. Großherzogliche Garnison-Lazareth⸗Commission. Frhr. v. Wedekind. Dr. Melchtor. Bekanntmachung. 2860 Olenstag den 28. d. M., Mittags 1 Uhr, werden auf dem Großherzoglichen Rentamtodürean eine alte Dandfeuetrspritze und verschiedene abgängitze Fruchtmaße und Speichergeräthschaften öffentlich an den Melst⸗ bietenden versteigert. Friedberg den 19. November 1871. Großherzogliches Rentamt Friedberg. 2 Lin ded. Fischereiverpachtung in der Obersörsterei Bingenheim. 2868 Montag den 4. Dezember, Vormittags 10 Ubr, sollen in der Wolf' schen Wiürthschaft zu Echzell nach stehende, mit Ende d. J. leihfällig werdende figcaltsche Fischeresen: 1) die Horloffbach in den Gemarkungen Bingenheim und Gettenau, 2) dieselbe in der Gemarkung Echzell, 3) dieselbe in den Gemarkungen Berstadt, Grund- Schwalheim und Unter-Widdersheim, 4) der sogenannte kleine und neue Mühlbach in der Gemarkung Rosheim auf anderwettige 10 Jahre meistbietend verpachtet werden. Es können nur bekanute rechtliche Leute als Pachter zu. gelassen werden, von welchen eine ordnungsmäßige Aus- übung des Fisch- und Krebosanges zu erwarten fleht; keine Forfl⸗, Jagd- und Fischereifrevler oder Leute ohne Ver— mögen oder solche, die durch Ausübung des Fisch- und Krebsfanges ihre Gewerbe vernachlässigen und in ihrem Nahrungöstande zurückkommen würden. Personen, deren Qualification zu solchen Pachtungen hiernach nicht notorisch ist, haben bierüber ein Zeug⸗ nih des Großherzoglichen Kreisamts und Großherzog, lichen Forstamts beizubringen. Nachgebote werden nicht angenommen. Bingen heimer ßorsibaus am 16. November 1871. Großherzogliche Oberförsteret Bingenheim. v. Grolman. Hofraithe-Versteigerung. 2866 Montag den 27. November d. J., Vormittags 11 Uhr, wird auf freiwilligen Antrag des Julius Boller dahier nachstehend beschriebene Hofraithe, nemllch: Gemarkung Friedberg. Flur. Nr.[O] Klstr. 2. 370. 12,3. Hofsraithe in der Stadt, in biesigem Rathbause öffentlich meifibietend versteigert. Friedberg den 18. November 1871. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. ö Foaeee Die neueste Nummer(Nr. 2 vom November) der Frankfurter Latern von Friedrich Stoltze, Preis 6 kr., ist vorräthig bei Bindernagel& Schimpff⸗ — 58 G 5 83 „„ Daheim. 5— 8 —. 2 5— 2 885 Die soeben erschienene Nr. 8 enthält: 33 Im Hochland. Novelle von Hans Tharau.(Fort. setzung.)— Tschechische Schilderungen. Von Richard Aupree. 1. Alte Gegzensätze der Natfonalitäten.— Der Componist des Faust. Von Otto Gumprecht.(Schluß.) — Eine kühlte Blonde. Mit Originalzeichnung von H. Lüders.— Der Sturz des Meisters. Vaterländ. Roman von Georg Hiltl.(Fortsetzung.)— Aus dem Leben det Paus⸗ und Wandekratte. Von Karl Müller aus Alsfeld. Mit Originalzeichnung von F. Specht.— Am Familientische: Auch eine noble Passion. Zu dem Bilde von C. Beckmann: Der Dorspoet und sein Opfer. — Der Kriegarꝛann am Bilderladen. Gedicht von Karl Gerok.— Kleine Zeitung der Liebhabereien und Kurio— fliäten. Mit 8 Illuftrationen. Zu Besellungen empfehlen fich Bindernagel& Schimpff in Friedberg. Wilhelm Berubeck, Colonial, Material-& Farbwaaren-Handlung in Friedberg 1487 nächst der Burg. Lager in allen Sorten Tabaken und Cigarren. I 5 1 2 Empfehlung. 2809 Im Kleidermachen in und außer dem Hause empfiehlt sich Margaretha Brack, wobnhaft bei Herrn Schuchard an der Stadtkirche. euer Kaberdan, 2666 Stockfische, Bückinge, Schelli 0 fische, Vollhäringe und Sardellen be⸗ N Wilb. Fertsch. An Magenkrampf, Verdau- ungsschwaͤche etc. etc. Leidenden 585 wird das seit beinabe 50 Jahren segensreich wirkende Dr. med. Doecks' sche Heilmittel empfohlen. Schrift darüber gratis in der Expedtiion d. Bi. Das Mittel isl nur direkt zu beziehen durch den Apotheker Docchs in Parpstedt b. Bremen(wobin derselde seinen Wobnsitz von Barnstorf verlegt bat) 5 0 ö E r . A Wir machen no 1 9 4 9 offen ist. Vorschuß-& Credit- Verein! 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Mit Bezug an Obiges empfehle ich mich zur Vermittelung von Versicherungen beweglicher Gegenstande aller Art gegen Brandschaden bei der„Colonia- zu mäßigen festen Prämien, und bin ich zu jeder Auskunft und Anleitung, sowie zur prompten Erledigung aller heiten, welche die bereits bei der„Colonia“ bestehenden Versicherungen hetreffen, Friedberg den 1. November 1871. Angelegen— stets bereit. zwischen Herrn Hofmaler Hieronimus und Herrn Hof⸗ auf's Pfund à 32 kr.; zur letzten Ruhestätte geleiteten gefühlten innigsten Dank. Dorothea Christina, meter dahier, alt 59 Jahre 2 Monate 13 12. November. he 2852 Citronen, Mandeln, Vanille, Citronat und Orangeat bei Ehristian Werner. 2862 Allen Freunden und Bekaunten sage ich ein herzliches Lebewohl! Nieder⸗ Mörlen den 17. November 1871. Scholastika Kunz. 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Dem biesigen Bürger und Schuh⸗ machermeister Johannes Rausch eine Tochter Bertha Susanna Dorothea, geb. den 1. November. 12. November. Eine unebeliche Tochter Anna geb. den 2. October. Beerdigte: 15. Nobember. Johann Heinrich Wiesenbach, Geo⸗ Tage, 1 den 250 Domänenpfandmeister Sch u ch ar d, 93 Verantw. Redact.: Agent der„Colonia. Hermann Schimpff. Druck und Berlag von Vindernagel& Schimpff. . N Feingestoßenen Zucker zu Anis, 12. Ok. Würten der Sch und ber — Bette 7 . Ehren Perso würdi Delr