ung don endete appt n Ben . N06 der Der Kriegs Der Ste den Sees der Die Tiget⸗ Suttett. 1 detmaltt Seldel.— brit laßtn. ker 2 n, ela Ju Naubtim. 1871. Samstag den 20. Mai. M 59. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Amtlicher Theil. Betreffend: Ole Verminderang der Singvögel und die Maßregeln gegen das Wegfangen der Insecten vertilgenden Vögel. Friedberg den 17. Mai 1871. 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien, die Großh. Polizei-Verwaltung zu Bad-Nauheim und den Großh. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt. Es werden zahlreiche Klagen darüber laut, daß die Zahl der Singvögel von Jahr zu Jahr abnimmt, es ist daher dringend geboten, dem Unwesen des Einfangens resp. Zerstͤrung von junger Brut oder Eiern solcher Vögel und der Insecten vertilgenden Voͤgel mit allem nur möglichen Nachdruck zu steuern und weisen wir Sie in Gemäßheit Verfügung Großherzoglichen Ministerius des Innern vom 12. d. M. zu Nr. M. d. J. 5234 zu diesem Behufe an, die bestehenden Be— stimmungen mit Strenge handhaben zu lassen. Insbesondere werden Sie das niedere Polizei- und Feldschutz, Personal zur unnachsichtlichen Anzeige etwaiger Contraventionen anhalten. Trapp. Betreffend: Nachsorschungen nach der Herkunft eines zu Tachau in Böhmen Jobann Hascher von Ravensburg nennenden Individuums. derbaftetsa, fich Friedberg den 16. Mai 1871. b 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Polizei-Verwaltung zu Bad-Nauheim. Das in Abschrift nachstehende Schreiben der k. k. Oesterreichisch⸗Ungarischen Gesandtschaft zu Darmstadt theilen wir Ihnen unter der Aufforderung mit, im Falle Ihnen das darin beschriebene Individuum bekannt ist, uns hiervon schleunigst Anzeige zu machen. Am 1. Februar 1871 wurde von der k. k. Gendarmerie in Tachau(Böhmen) ein unbekannter Mann, dessen Photographie hier beiliegt, wegen Ausweisungslosigkeit und Bettelns aufgegriffen und an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Tachau eingeliefert. Derselbe gab an Johann Hascher zu heißen und in Ravens— burg in Württemberg seit seinem 10. Lebensjahre bis zum Ausbruche des deutsch⸗französischen Krieges gelebt zu haben, um welche Zeit er sich von da, um der Einreihung in die Ersatzreserve zu entgehen, geflüchtet, in Bremen durch 8 Wochen im Hafen gearbeitet babe, und dann durch Hannover, Sachsen und Bapern nach Böhmen gekommen sei. Sowohl durch unmittelbare Anfrage von Seite der k. k. Bezirks— als im Wege der k. k. Gesandtschaft in Stuttgart wurde constatirt, daß seine Aussagen bezüglich seiner Herkunft aus Ravensburg unwahr sind, indem weder von ihm selbst dort etwas bekannt ist, noch auch die von ihm genannten Personen und Straßen daselbst existiren. hauptmannschaft in Tachau an das k. Gerichtsamt in Ravensburg, einer Weste aus grauem Wollstoffe mit Perlmutterknöpfen, einer ab— Trapp. N Auf alle weiter an ihn gestellten Fragen in Betreff seiner Ab⸗ stammung oder Zuständigkeit gibt Hascher keine Antwort.— Es wird 8191 vermuthet, der Verhaftete könnte ein flüchtiger Verbrecher oder Deserteur sein. N Derselbe ist seiner Angabe nach 28, seinem Aussehen nach aber einige dreißig Jahre alt, von mittlerer Statur, hat braunes Haar, blaue Augen, eine hohe Stirn, spitzige Nase, einen gewöhnlichen Mund, längliches Gesicht, lichtblonden Schnurrbart, kastanienbraunen Vollbart, vollzählige Zähne, keine besonderen Kennzeichen. Seinem Dialekt nach scheint er ein Deutscher, aber kein Deutsch-Oesterreicher zu sein. Er ist bekleidet mit einem abgetragenen blauen Tuchrocke, genutzten und zerrissenen Hose von rehfarbenem Wollstoffe und mit rindsledernen Stiefeln, einem groben leinenen Hemde und einem zer— rissenen braunen Filzhute. Deutsches Reich. den Reichstag um Gehaltserhöhung. In der schaften in Karlsruhe und Stuttgart auf dem Berlin, 16. Mai. Reichstag.(Schluß.) §. 2 wird mit 132 gegen 121 Stimmen nach dem Commissionsbeschluß nebst einem Antrage Blanckenburg's angenommen, wonach Prämien- papiere, welche der Bestimmong des§. 1 zuwider im Inlande oder nach dem 30. April 1871 im Auslande ausgegeben sind, weder weiter gegeben, noch von den Börsen und anderen zum Verkehr mit Werthpapieren bestimmten Versammlungsorten gehandelt werden dürfen. Nach einem Antrage Blanckenburg's wurden ferner drei neue Para— graphen(3, 4 und 5) eingeschaltet, deren erster besagt, daß die Bestimmung des§. 2 auch auf ausländische Prämienpapiere, welche vor dem 30. April ausgegeben werden, Anwendung findet, sofern sie nicht bis zum 15. Juli 1871 abge— stempelt sind. Der folgende Paragraph setzt die Abstempelungsgebühr fest(5 Sgr. von 100 Thlr. pro Schuldverschreibung). F. 5 bestimmt, daß der Bundesrath die zur Ausführung des Gesetzes erforderliche Instruction erlassen wird.§. 3 der Vorlage(jetzt§. 6), betreffend die bei Zuwider— handlungen gegen das Gesetz zu verhängenden Strafen, wurde in der von der Commission be— antragten Fassung angenommen und hierauf die Sitzung vertagt.— Die im Gesetzentwurf, be— treffend die Inhaberpapiere mit Prämien, festge— setzte Abstempelungsgebühr beträgt 5 Sgr. für eine Schuld verschreibung von 100 Thlrn. und 10 Sgr. für eine Schuldverschreibung von mehr als 100 Thlrn. Es folgt hierauf die Inter- pellation Banks', betreffend die Versetzung zweier Beantwortung erklärt Staatsminister Delbrück, er müsse die Frage, ob den Postbeamten das Pe— titionsrecht untersagt sei, bestimmt verneinen. Man möge es ihm nicht verargen, wenn er die Frage nach den Gründen zu dieser Versetzung nicht beantworte. Die Verwaltung dürfte nicht in die Nothwendigkeit versetzt werden, die Gründe über eine Versetzung oder Nichtversetzung näher zu erörtern. Solches würde die Disciplin der Verwaltung erschüttern, was am gefährlichsten bei der Postserwaltung sei. Staatsminister Delbrück betont sodann wiederholt, daß von einer Straf— versetzung hierbei keine Rede sein könne, da beide Beamte versetzt wurden, ohne an ihrem Einkom— men eine Schädigung zu erleiden. Die Post— verwaltung beabsichtige auch nicht, den Beamten das Petitionsrecht zu verkümmern, was aus den gegenwärtig beim Reichstag noch vorliegenden Petitionen von Postbeamten hervorgehe.— Auf Antrag der Budgeteemmission wird an einmaligen außerordeptlichen Ausgaben des Nachtrags zum Bundeshaushaltsetat pro 1871 die Position von 77,000 Thlrn, zum Ankauf eines Dlenstgebäudes für das Marineministerium mit großer Majorität angenommen. nahmen des Nachtrags zum Bundeshaushaltsetat pro 1871 der Commissionsantrag angenommen, wonach die für 1871 aufgestellte Vertheilung der von den einzelnen Staaten aufzubringenden Matri-⸗ cularbeiträge und hiernach letztere selbst im Ge- sammtbetrage von 1,700,000 Thlrn. genehmigt werden. Der Bundescommissär v. Bülow erklärte Ebenso wird bezüglich der Ein⸗ 1 nächsten Etat nicht mehr erscheinen würden. — 17. Mai. Reichstag. In die Commission zur Ermittelung des Bauplatzes für das Reichs- tagsgebäude wurden Graf Münster, Reichensperger (Crefeld), Unruh(Magdeburg), Dennzien, von Rabenau, Duncker und Römer(Hildesheim) ge— wählt. Der Reichstag beschließt hierauf auf Antrag des gesammten Vorstandes: das Haus setzt seine Sitzungen bis zur Erledigung sämmt— licher gegenwärtig noch vorhandenen und etwa noch einkommenden Vorlagen, erforderlichensalls bis zum Sonnabend vor Pfingsten(diesen Tag einschließlich) fort; die Wiederaufnahme der Sitzungen, falls nicht alle Vorlagen erledigt sind, oder neue Vorlagen an das Haus gelangen, er— folgt am ersten Dienstag nach Pfingsten. Auf eine Anfrage Mallinckrodt's erklärt Staatsminister Delbrück, die hauptsächlichste Vorlage, welche noch zu erwarten sei, werde die Vorlage über die Ver— wendung der Kriegsentschädigung sein. Dieselbe wurde gestern dem Bundesratbe vorgelegt und Staatsminister Delbrück könne nicht voraussehen, wann die Entscheidung des Bundesrathes erfolge. Die Sache werde möglichst beschleunigt werden. — 17. Mai. Die„Prov.⸗Farr.“ schreibt; „Die Bestätigung des Frankfurter rtedens Seitens der französischen Nationalversammlung ist nächster Tage mit Sicherheit zu erwarten. Hierauf und nach erfolgter Bewältigung von Paris wird die Rückberufung eines großeren Theiles der Oecu⸗ pations-Armee möglich werden. Die Erwartung, der feierliche Einzug der rückkehrenden Truppen Hamburger Postbeamten wegen einer Petition an hierbei, daß die Positionen für die Gesandt- werde in den ersten Tagen des Juni stattfinden, Oberhessischer Anzeiger. Friedberger Intelligenzblatt. ist irrthümlich, da der Rückmarsch mit solcher Be⸗ schleunigung nicht ausgeführt werden kann.“ — Auf mehrfache Gesuche von Corporationen und Privaten um Gewährung von französischen Kanonen zu Kirchenglocken hat der Kaiser ent⸗ schieden, daß nur solche Kirchen damit bedacht werden sollen, die entweder eine nationale Be- deutung haben, wie zum Beispiel der Kölner Dom, oder ganz arme Kirchen. — Wie in dem„Kreisblatt“ von Chateau- Salins unterm 4. Mai bekannt gemacht wird, hat der Civilcommissar zu Straßburg sich bereit erklärt, einzelnen durch den Krieg besonders hart betroffenen Gemeinden zur Linderung des drückendsten Noth⸗ standes oder auch zur Wiederbelebung der Bau- thätigkeit unverzinsliche Darlehen bis zur Höhe von 10,000 Thirn., rückzahlbar nach einem Jahre, zu gewähren. Gemeinden, welche darauf reflek⸗ tiren, sollen ihre motivirten Gesuche durch Ber ⸗ mittelung der Polizeicommissäre einreichen. Pfalzburg. Füt die Festung Pfalzburg und Umgebung wird jetzt zur Feststellung der in unmittelbarer Folge der Kriegsoperationen ver ⸗ ursachten Beschädigungen an unbeweglichem Eigen- thume geschritten werden. Die„Straßb. Ztg.“ veröffentlicht das Reglement betreffend das Ver⸗ fahren bei Feststellung der durch die Belagerung der Stadt Pfalzburg entstandenen Kriegsschäden Weißenburg. Die Unterhandlungen wegen Ankaufs des Grundstückes auf dem Geisberg bei den drei Pappeln, wo die Offiziere des preußischen Königs- Grenadier⸗Regimentes ihren am 2. August gefallenen Kameraden ein Denkmal zu errichten beabsichtigen, haben sich zerschlagen. Das Unter⸗ nehmen scheiterte an der Hartnäckigkeit der Eigen⸗ thümer, Gebrüder Volpert von hier, welche von irgend einer Abtretung durchaus nichts wissen wollen und jede in dieser Beziehung gestellte Bitte rundweg abgeschlagen haben. . Ausland. Frankreich. Paris, 16. Mai. Das „Journal officiel“ sagt, in letzter Nacht seien mehrere Angriffe der Versailler auf die Barrikaden bei Chatillon, Moulin de Pierre und Moulin Sa— quet zurückgeschlagen worden. Abends fand ein lebhaftes Gefecht zwischen der Porte Dauphine und der Porte Maillot statt. Auch bier hätten Versailler unter großen Verlusten zurückweichen müssen. Einem Gerücht zufolge wäre heute das Fort Montrouge geräumt worden. Die Commune verbreitet, sie habe noch 20000 Mann Reservetruppen. — Die Vendomesäule, die zwischen 5 und 6 Uhr Abends fiel, zerbrach in tausend Stücke. Es wurden Reden nach der Feierlichkeit gehalten. Fünf rothe Fahnen wehen jetzt am Piedestal. 17. Mai. Das„Mot d'Ordre“ ver⸗ öffentlicht einen Brief Cluseret's, worin derselbe räth, alle Anstrengungen auf die Herstellung von Barrikaden zu richten. Der Briefsleller faßt namentlich folgende drei Linien in's Auge: 1) Bar- riere de l'Etoile— Place du Roi de Rome— Place d'Eylau, 2) Porte de Passy— Pont de Grenelle, 3) Pont de la Concorde— Porte de St. Quen. — Die Porte de Versailles, sowie die Porte d'Auteuil sind durch Geschützfeuer zerstört. Die anliegenden Positionen werden mit Kugeln über⸗ schüttet, ohne das Feuer erwiedern zu können. Das Fort Issy feuert heftig gegen Petit Vanvres, Grenelle und Point du jour. Letzterer ist für die Artilleristen der Insurgenten unhaltbar. Man glaubt, daß die Versailler die Mauern der En⸗ ceinte in der Richtung der Porte de la Mueite unterminiren. — Alle Eisenbahnzüge, Passagier⸗, wie Waaren⸗ züge, müssen fortan außerhalb Paris zur Visirung anhalten. Contravenirende Züge werden sofort vernichtet. Die Inhaber von Petroleum sind auf gefordert, ihre Vorräthe binnen 48 Stunden zu declariren. Montrouge hält sich noch, von Hau— tes⸗Bruyeres kräftig unterstützt. Fort Vanvres ist von den Versaillern noch nicht besetzt. Letztere dringen gegen die Porte de Billancourt und die Porte de la Muctte vor. Die Vendömesäule ist in drei Stücke geborsten. Die Place Vendöme soll fortab Place Internationale heißen. Versailles, 16. Mai. Nationalversammlung. Ein Antrag Jaubert's, das Haus Thiers' auf Staatskosten wieder aufzubauen, wird mit Ein ⸗ stimmigkeit für dringlich erklärt und einer Spezial- commission überwiesen. Peyrat bringt den An- trag ein, daß die Nationalversammlung die Re⸗ publik als endgültige Staatsform Frankreichs an⸗ erkenne. Die Versammlung verweigert die Dring⸗ lichkeit und überweist den Antrag der Commission parlamentarischer Initiative. Die Versammlung genehmigt mit 417 gegen 3 Stimmen einen An⸗ trag, wonach in jedem Cultus öffentliche Gebete für das Aufhören des Bürgerkrieges gehalten werden sollen. Die Miiglieder der Linken ent⸗ halten sich der Abstimmung. Schließlich erfolgte mit 506 Stimmen die Wiederwahl Grévy's zum Präsidenten der Nationalversammlung. — Die Nacht verlief ohne bemerkenswerthes militärisches Ereigniß. Die Kanonade dauert fort— Die Bureaux der Nationalversammlung haben gestern eine Commission behufs Prüfung des Friedensvertrages ernannt Man glaubt, daß der von dem Fürsten Bismarck vorgeschlagene Gebiets- und Bevölkerungsaustausch Seitens der Majorität zu lebhaften Debatten führen wird. — 17. Mai. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Nationalversammlung steht die Discussion über den definitiven Friedensver⸗ trag. Auf morgen Abend ist ein Separattrain bei der Nordbahncompagnie bestellt, dehuss der Uebermittelung der Ratification des Friedensver⸗ trages. Thiers erklärte nach Schluß der Sitzung, daß er trotz der Dankbarkeit für den Beschluß der Assemblee, auf den Wiederaufbau seines Palais verzichte. Der Trümmerhausen müsse als ewiges Monument der Pariser Geisterverwirrung bestehen bleiben.— Die Negierung plaidirt, wie aus ihren Vorschlägen zu entnehmen ist, für den von Deutschland vorgeschlagenen Gebietsaustausch. Deuischland verzichtet auf ungefähr 40,000 Seelen mit 51,000 Hectaren bei Belfort, um dafür an der luxemburgischen Grenze 7900 Seelen mit nur 10,000 Hectaren zu beanspruchen. Frankfurt. Wie hier verlautet, beabsichtigt eine große Gesellschaft der Regierung die Offerte zu machen, ihr einen 180 Morgen großen Central⸗Bahnhof im Gallus⸗ feld zu erbauen, wenn ihr die jetzigen Bahnhöfe nebst den dazu gehörigen Stationsgebäuden, die als Bauplätze parcellirt werden sollen, abgetreten würden. Herr Ingenieur Müller ist von Seiten der Gesellschaft mit der Entwerfung des Planes vetzaut. Mainz. Vor einigen Tagen fand ein Arbeiter vom königl. preußischen Provaniamt in der Emmeransgasse einen von Schlotte in Bremen auf M. A. v. Roihschild und Söhne in Frankfurt a. M. gezogenen und von diesen acceptirten Wechsel im Betrage von 20.000 fl. und lieferte ihn der Polizei ab. Hoffentlich wird diesem ehrlichen Manne eine angemessene Belohnung zu Theil werden. Landwirthschaftliches. Vertilget die Maikäfer! Mit Rücksicht auf die furchtbaren Verwüstungen, welche die Engerlinge anzu— richten im Stande sind, und da es viel leichter ist, Mai⸗ käfer als Engerlinge zu fangen, müssen wir dringend rathen, sofort und mit aller Energie das Einfangen zu bewerkstelligen, indem wir zugleich zur Belehrung die nachstehenden Mittheilungen des landwirihschaftlichen Wanderlehrers Herrn Dr. Vogel über den Werth und die Verwendung der Maikäfer folgen lassen. Der Werth der Maikäfer und Engerlinge zum Zweck der Fütterung, wie der Düngung, ist ein so bedeutender, daß die Kosten des Einsammelns hierdurch schon reichlich gedeckt werden. 15 Liter- 30 Schoppen etwa 25 Pfund Engerlinge, enthalten 1½ Pfund Proteinsioffe und ½ Pfund Fett, ein Nährwerth, welcher dem von 7½ Pfund Fleisch gleich kommt. Es enispricht somit ein Quantum von etwa 30 Schoppen Maikäfer, wenn man das Pfund Fleisch zum Zwecke der Geflügelfütterei auch nur zu 2 Kreuzer, das Pfund Fett zu 6 Kreuzer annimmt, einem Geldwerth von 18 Kreuzer. Der Werth der Maikäfer sieht noch viel höher. Nach einer Analyse von Dr. Muth enthalten 15 Pfund Maikäfer(7000— 8000 Stück) 1,8—2 Pfund Fleischbiloner und 0,78 Pfund Fetl. Der Geldwerth von 15 Pfund Maikäfer entspricht sonach, das Pfund Fleisch wieder zu 2 Kreuzer, das Pfund Feit zu 6 Kreuzer ge⸗ rechnet, 22 Kreuzer. Als Dünger har der Ceniner Mai⸗ käfer einen Werih von 1 fl. 50 kr., eine Berechnung, wobei die Preise und Düngerwerthe des Peru-Guano in Vergleich genommen wurden. Die einfachste Art, Mai⸗ käfer zur Düngung zu lödten, besteht darin, daß man einen Sack voll Maikäfer in eine in einem Zuber ent haltene Auflösung von Eisenvitriol saucht. Man bedarf auf 1 Ceniner Wasser 4—5 Pfunb Eisenvitriol. Die Käfer werden dann in eine Grube gebracht und so lange liegen gelassen, bis sie anfangen zu fanlen, wo man sie mit viel Erde vermischt und als Composthaufen bis zur Zeit der Verwendung liegen läßt. „ Der Friede von Frankfurt, wie er zwischen Fürst Bismarck und Jules Favre am 10. Mai definitiv abgeschlossen wurde, lautet: Art. 1. Die Entfernung der S. bis zur Grenzlinie, wie sie zuerst in den Verhand⸗ lungen zu Versailles vorgeschlagen und auf der dem Instrumente des Präliminarfriedens vom 26. Fe⸗ bruar beigegebenen Karte aufgezeichnet wurde, be⸗ zeichnet die Größe des Rayons, welcher Kraft des darauf bezüglichen Artikels 1 des Präliminar⸗ vertrages mit der Stadt und den Festungswerken von Belfort bei Frankreich bleiben soll. Die deutsche Regierung ist bereit, diesen Rayon so zu erweitern, daß er die Cantone Belfort, Delle und Giromagny, sowie den westlichen Theil des Kantons Fontaine umfaßt, westlich einer Linie, welch: von dem Punkte zu ziehen ist, wo der Rhein Rhone; canal den Canton Delle, im Süden von Mon- treaur-Chateau, verläßt, bis zur Nordgrenze des Cantons zwischen Boury und Felon, wo diese Linie sich in der Ostgrenze des Cantons Giro- magny fortsetzt. Die deutsche Regierung wird jedoch die hier angegebenen Landestheile nur unter der Bedingung an die französische Republik abtreten, daß letztere einer Rectification der Grenze längs der Westgrenzen der Cantone Catenom und Thion⸗ ville zustimmen wird, welche bei Deutschland den Landstrich westlich einer Linie lassen, die an der Grenze von Luxemburg zwischen Hussigny und Redinzem ausgebt, so daß Frankreich die Ort schaften Thil und Villerupt bleiben, einer Linie, die sich zwischen Erronville und Clumetz, Beu; villers und Boulange, Brieux und Lomeriugen hin; zieht und die alte Gtenzlinie zwischen Avril und Mogtuvre erreicht. Die in dem Artikel 1 der Präliminarien vorgesebene internationale Commis⸗ sion wird sich, unmittelbar nach der Aus wechselung der Ratificationen des gegenwärtigen Vertrages, nach diesem Gebiete begeben, um die ihr zukom⸗ menden Arbeiten auszuführen und die Richtung der neuen Brenze gemäß den vorgenannten Bestim⸗ mungen festzusetzen. 5 8 Art. 2. Die französischen in den abgetretenen Landestheilen gebürtigen Unterthanen, welche gegen ⸗ wärtig in denselben wohnen, und welche die Bei⸗ behaltung ihrer französischen Nationalität wünschen, werden bis zum 1. Oktober 1872 vermittelst einer vorläufigen Erklärung bei der competenten Behörde das Recht der Wahl haben zur Verlegung ihres Wohnsitzes und zur Niederlassung in Frankreich, ohne daß dieses Recht durch die den Militärdienst betreffenden Gesetzt alterirt werden könnte, in welchem Falle ihnen die Eigenschaft des französischen Bürgers vorbehalten bleiben würde. Es steht ihnen frei, ihre auf den mit Deutschland wiedervereinigten Landestheilen gelegenen Liegenschaften beizubehalten. Kein Bewohner der abgetretenen Landestheile wird verfolgt, beunruhigt oder in Untersuchung genommen werden dürfen, weder für seine, noch für sein Eigen⸗ thum, wegen während des Kriegs erfolgter poli⸗ tischer oder militärischer Handlungen. Art. 3. Die französische Regierung wird der deutschen Regierung die Archive, Documente und Register zurückgeben, welche auf die Civil-, Militär oder Gerichtsorganisation der abgetretenen Gebiete Bezug haben. Sollten einige dieser Gegenstände entfernt worden sein, so werden sie auf Verlangen der deutschen Regierung von der französischen Re⸗ gierung zurückgegeben werden. Art. 4. Die französische Regierung wird der Regierung des deutschen Kaisers binnen 6 Monaten nach Auswechslung der Ratificationen dieses Ber ⸗ trages aushändigen: 1) den ganzen Betrag der von den Departements, den Gemeinden und öffent- lichen Anstalten der abgetretenen Länder deponirten Summen; 2) den Betrag der Enrolementsprämien und der Remplassementsgelder, welche Militär- personen oder Marinesoldaten zukommen, die in den abgetretenen Gebieten gebürtig sind und die deutsche Nationalität wählen; 3) den Betrag der Cautionen der Staatsdiener und 4) den Betrag der auf Anordnung von Verwaltungs- oder Ge- richtsbehörden der abgetretenen Landestheile bei Gericht hinterlegten Gelder. Art. 5. Die beiden Nationen werden gleiche Behandlung bezüglich der Schifffahrt auf der 3 eidgrenzt des weg, dn dise Zütent Giro⸗ dragg wird jedoch b dat ier der Wibltk abtrehn 7 * Menze längs en und Thion⸗ Dralscland den deu, kit an der 1 bessizry und Artich die Ort⸗ den, tiner init, Gantt, Beu- kemtriugen hir · chen April und Arikel 1 der o nalt Conni · u Aus pechselung gtn Berttagts, u dit ihr zulon · l dit Kichteng artis Bein · der aßgelreltnen . belcht gegen · nelcht dit Sti aal wü nschtn, Amid tintt alt ties Behörde Betlegurg ihitt 1 1 Fianliticg, dn Miluättitnf n gebe; Mosel, dem Marne-Rhein⸗Canal, dem Rhone- Rhein-Canal, dem Saar⸗Canal und den schiff⸗ baren, mit diesen Schiffswegen in Verbindun stehenden Flüssen genießen. Das Recht der Flößerei wird beibehalten. Art. 6. Die hohen contrahirenden Mächte sind der Meinung, daß die Dibcesangrenzen der an das deutsche Reich abzutretenden Landestheile mit der neuen, oben in Art. 1 festgesetzten Grenze übereinstimmen sollen, und werden nach der Rall fication des gegenwärtigen Vertrages ohne Zögern sich über die deshalb zu treffenden Maßregeln ver- ständigen. Die auf den von Frankreich abge— tretenen Gebieten liegenden Gemeinden, welche ent— weder der reformirten Kirche oder der Augsburger Confession angehören, werden aufhören, unter der französischen Kirchenbehörde zu stehen. Die Ge— meinden der augsburgischen Confession, welche auf französischem Gebiete existiren, werden aufhören, vom Straßburger Consistorium und vom Direk— tor desselben abzuhängen. Die israelitischen Ge— meinden der östlich der neuen Grenze gelegenen Landestheile werden aufhören, von dem in Paris befindlichen israelitischen Centralconsistorium abzuhängen. Art. 7. Die Zahlung von 500,000,000 Fres. wird innerhelb der dreißig Tage stattfinden, welche der Wiederherstellung der Autorität der franzö⸗ sischen Regierung in der Stadt Paris folgen werden. Eine Milliarde wird im Laufe des Jahres be⸗ zahlt und eine halbe Milliarde am 1. Mai 1872. Die drei letzten Milliarden werden am 2. Mai zahlbar sein, wie es in dem Präliminarfriedens- vertrage festgesetzt worden war. Vom 2. März des laufenden Jahres an werden am 3. März jeden Jabres 5 pCt. Zinsen für diese drei Mil— liarden bezahlt. Jede im Voraus auf diese drei Milliarden geleistete Summe wird vom Tage der effektiven Zahlung an aufhören, Zinsen zu tragen. Alle Zahlungen können nur in den hauptsächlichsten deutschen Henbelspdbten erfolgen und werden ge⸗ leistet entweder in Metall, Gold oder Silber, oder in Banknoten der englischen, der preußischen, der kgl. niederländischen Bank, der belgischen National- bank, in Anweisungen oder Wechseln erster Classe, bei Sicht zahlbar. Da die deutsche Regierung in Frankreich den Werth des preußischen Thalers zu 3 Frs. 75 Cts, festgesetzt hat, nimmt die fran⸗ zösische Regierung die Umwechselung der Münzen beider Länder zu der oben angegebenen Taxe an. Die französische Regierung wird die deutsche Re— gierung stets drei Monate zum Voraus von jeder Zablung benachrichtigen, welche sie den deutschen Kassen zu machen gedenkt. Nach der Zahlung der halben Milliarde und nach Ratification des defini⸗ tiven Friedensvertrages werden die Departements Somme, Seine Inferieure und Eure geräumt, so weit sie noch von den deutschen Truppen besetzt sein werden. Die Räumung der Departemense Oise, Seine et Oise, Seine et Marne, sowie der Forts von Paris wird stattfinden, sobald die deulsche Regierung die Rückkehr der Ordnung so⸗ wohl in Frankreich wie in Paris für genügend erachtet, um die Ausführung der von Frankreich eingegangenen Verpflichtungen zu sichern. In jedem Falle wird diese Räumung bei der Zahlung der dritten halben Milliarde ersolgen. Die deutschen Truppen werden im Interesse ihrer Sicherheit die Verfügung über die zwischen der deutschen De— marcationslinie und der Enceinte von Paris auf dem rechten Seinenfer gelegene neutrale Zone haben. Die auf die Occupation der französischen Gebiets⸗ theile nach der Zahlung der zwei Milliarden Bezug nehmenden Bestimmungen des Vertrags vom 26. Fe⸗ bruar werden ig Kraft bleiben. Keiner der Ab⸗ züge, welche zu machen die französische Regierung berechtigt sein wird, wird bei der Zahlung der ersten 500 Millionen stattfinden können. Art. 8. Die deutschen Truppen werden fort, fahren, sich der Natural⸗ und Geldrequisitionen in den occupirten Landestheilen zu enthalten; diese Verpflichtung ihrerseits entspricht Verpflichtungen, welche die französische Regierung betreffs ihres Unterhaltes eingegangen hat; in dem Falle, daß, trotz der wiederholten Reclamationen der deutschen Regierung die französische Regierung in der Aus- führung der genannten Verpflichtungen eine Ver⸗ zögerung eintreten lassen sollte, werden die deut⸗ schen Truppen das Recht haben, sich das zu ver⸗ schaffen, was sie bedürfen, indem sie Steuern auflegen und Requisitionen in den occupirten De⸗ partements erheben, selbst außerhalb dieser, wenn die Mittel derselben nicht ausreichen sollten. Was die Ernährung der deutschen Truppen anbelangt, so wird das gegenwärtig in Geltung stehende Reglement bis zur Räumung der Forts von Paris beibehalten werden. Gemäß der Convention von Ferrieres vom 11. März 1871 werden die von derselben bestimmten Reductionen nach der Räu— mung der Forts ausgeführt. Wenn der Effectiv⸗ stand der deutschen Armee unter die Zahl von 500,000 Mann gebracht sein wird, werden die unter dieser Ziffer gemachten Reductionen festge⸗ gestellt, um eine entsprechende Verminderung in den von der französischen Regierung zu zahlenden Unterhaltungskosten der Truppen eintreten zu lassen. Art. 9. Die außerordentliche zur Zeit den industriellen Exzeugnissen der abgetretenen Landes⸗ theile behufs Einführung nach Frankreich be— willigte Behandlung wird für die Dauer von sechs Monaten, vom 1. März an gerechnet, unter den mit den elsässischen Deputirten vereinbarten Bedingungen aufrecht erhalten. (Schluß jolgt.) Vie Friedberger Kirchenvorstandswahl betreffend. 1279 In Nr. 57 des Anzeigers vom vorigen Dienstag wird eine Vorschlagsliste für diese Wahl veröffentlicht, welche neben einigen Namen von Männern, deren Wahl man nur wünschen könnte, einige andere Namen enthält, denen man sonst gewohnt ist auf dem politischen Kampf⸗ selde zu begegnen, die aber hierher wobl nur aus Ver⸗ sehen und ohne Wissen und Willen ihrer Träger gekommen kind. Denn da nach dem Wahledicle(Art. 43 und 15, Pos. 1) diejenigen, die zu Kirchenvorstehern gewählt wer⸗ den, in der Kirche vor versammelter Gemeinde das Ge⸗ löbniß an Eides statt abzulegen haben, daß sie, neben anderen Pflichten ihres Amtes, durch Bethätigung kirchlichen Sinnes der Gemeinde ein gutes Beispiel geben wollen, so läßt sich nicht denken, daß es ben betreffenden Herren angenehm sein könnte, wenn ihnen die Vexpflich⸗ tungen von Kirchenvorstebern auferlegt werden sollten. Es müßte denn sein, daß sie die Absicht hätten ihr feierlich gebendes Versprechen nicht zu halten, was man doch möglich annehmen kann; ebenso wenig aber ist, bei ret offenkundigen und allbekannten Stellung zur Kirche, zunehmen, daß sie Lust und Neigung haben könnten zu leisten, was jenes Versprechen erfordert. Denn was man nicht hat kann man auch nicht bethätigen, also 1 B. auch keinen kirchlichen Sinn. Die Wähler werden aher wissen, was sie zu thun baben, und werden nicht willens sein, den Bock zum Gäriner zu setzen, das beißt, politische Parteiführer, welche der Kirche vollsändig stemd gegenüber siehen, mit der Vertretung ihrer kirchlichen Intetessen zu betrauen. Das politische Fild möge dem Thatendrang der bewußten Herren genügen. Vermittlungs⸗Vorschlag 1288 für dle beverfehende Kirchenvorstandswahl: Lebrer Störger. Wilh. Fer tsch. Appofat 3ö cel. Jean Duber. Bergrentmelster Nebhuth. At volat Trapp IV. Semingrlebrer Wahl. Meblbaͤndler Adam Rausch II. Beigeordneter Johs. Steinhäußer. Bäcker Fritz Reuß. Für Schulen: Die Wacht am Uhein für zwei Stimmen mit Text. Preis: 1 kr. Bindernagel& Schimpff. Nische Obergährhefe 1281 in der Brane rei zum weißen Roß von a zrledberg. Christian Friedrich Frick, vormals Georg Krieger. Frische Bierhefe 1293 per Schoppen 16 kr., unter Garantie, in der Brauerei von G. Philippi, zum steiner neun Paus. Feinstes Vorschußmehl 1290 billigt bet Ph. Dan. Kümmich. Lehrlings⸗Gesuch. 1275 Ein wohlerzogener Meusch kann in die Lehre treten bet. Friedberg. Joh. Staubi, Schreiner meister. Für Gemeinden! 1278 Faselochsen. 2 Rothschecke und 1 Schwarzscheck, stehen zu verkaufen bei Pachter Schudt in Nieder⸗Rosbach. 1289 Meine durch Einberufung als Landwebr⸗Arzt für die Dauer des Krieges unterbrochene Praxts hierseldst nehme ich heut, 118015 apf. Ich bin in meiner früberen Wohnung, Bleichsttaße 66a, nur für Augenkranke, zu sprechen: Vormittags von 8—9 Uhr, Nachmittags von 3—5 Uhr, (Für Unbemittelte unentgeltlich) Mittags von 12—1 Uhr. Frankfurt a. M. den 18. Mai 1871. e. Krüger, augenarzt. Große Cuch- und Juchskin⸗ Uesten-Versteigerung. 1265 In dem Wirthslokale des Herrn Gast⸗ wirth Ulrich zu Friedberg werden Dienflag den 23. Mat, des Morgens präcls 9½ Uhr und des Nach⸗ mittags 3 Uhr aufangend, wegen Geschastsonfgode eine große Partie Tuch und Buttakin zu Hosen, Hosen und Westen sowie ganze Anzüge passend, gegen baare Zahlung verstelgert. B. Hecht, Aucttonator. nepshuchen! 121 stets frisch von der Mühle bei Wilh. Fertsch. Ein Wittwer, 50r, 1273 obne Kinder, neben einem luerativen Geschaͤft Besitzer eines ansehnlichen Vermögens in einem schönen Städtchen Süddeutschlands, sucht eine Haushälterin im Alter von 26— 36 Jahren von gutem Ruf und Famllie, welche einiges Vermögen besißzt. Auf ein ge⸗ fälliges Acußere wird geseben, weil sich dieselbe theil⸗ weise auch im Geschäfte nützlich zu machen hätte. Re⸗ flectantinnen wollen ibre Offerte sud Chiffre S. 2346 an die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Frankfurt a. M. zur Weiterbeförderung übersenden. Eine Pferdedecke 1266 wurde am 9. d. M. zwischen Assenheim und Ilbenfladt verloren. Der redliche Finder wird ersucht, soiche gegen 1 fl. 30 kr.(per Poflnachnahme zu erheben) an die Möbeltransport⸗Anßolt von Jausen in Frank“ furt a. M. gelangen zu lassen. Lehrlingsgesuch. 1263 In einer hlesigen Handlung wird ein Lehrling mit den nöthigen Schulkenntnissen zum sofortigen Ein⸗ tritt gesucht. Näheres det der Expeditton d. Bl. Weiße leinene Taschentücher, 270 Kragen, Manschetten, Herren— kragen, sowie Hosenträger bei K. Friedrich neden der Pot. Bel Bindernagel 8 Schimpff in Frledberg und Nauheim ist vorräthig: Specialkarte Elsaß und Deutsch⸗Lothringen von Witzleben. Preise 9 kr. Special-Karte von Elsaß-Lothringen. Nass ustein. engerer. Brauerei zur„goldenen Neichskrone“ 5 Heute Samstag den 20. Mai Erstes Concert, gegeben von der Sänger ⸗Gesellschaft 1 re i F, er din an d G Quartett⸗Musik, Quartett⸗ 1285 in Verbindung mit J. Seebold und dessen Söhnen.* 6 Gesang, Scenen, Duetten, komische Vorträge ꝛc. Auftreten der Familie Seebold im Tyroler National-Costüm. Anfang 8 Ubr. Entrée 6 kr. Windecker's Lellenkeller. Sonntag den 21. Mai Zweites Concert, gegeben von der Sänger-⸗Gesellschaft per din an d Greif, 1283 in Verbindung mit J. Seebold und dessen Söhnen. Quartett⸗Musik, Quartett-⸗ Gesang, Scenen, Duetten und komische Vorträge. Auftreten der Familie Seebold(7 Personen) im Tyroler National-Costüm. Anfaug 4 Uhr. Entrée 6 kr. H. Wettstein. 9 E Strohhüte, 2 Sonnen-& üegen schirme 605„Friedrich, neben der Post. Kirchenvorflaudswahl. 1292 Der Unterzeichnete ist veranlaßt, auf den Schlußsatz der in Nr. 57 d. Bl. enthaltenen Einladung zur Kirchenvorstandswahl: „Wählbar sind nur solche stimmberechtigte Männer, welche das 30. Lebensjahr überschritten haben, deren Lebenswandel unbescholten ist und die ihren kirchlichen Sinn und ihre Liebe zur evangelischen Kirche durch Theilnahme am öffentlichen Gottesdienste und am heiligen Abendmahl bethätigen“ —(Art, 7 des Edicts vom 8. December 1870)— noch einmal besonders hinzuweisen, die stimmberechtigten Gemeindeglieder zur Betheiligung an der Wahl dringend einzuladen und zu ersuchen, daß sie die oben angegebenen Bedingungen der Wählbarkeit wohl beachten, damit eine Beanstandung der Wahl vermieden werde. Friedberg am 19. Mai 1871. Der Vorsitzende des evangelischen Kirchenvorstandes. Baur. 1282 Die evangelischen Bewohner Friedberg's, welche eine Verständigung bezüglich der bevorstehenden Neuwahl des Kirchenvorstandes wünschen, erden auf 8 Samstag Abend 8 Uhr zu einer Versammlung im Simon'schen Saale eingeladen. Zur Kirchenvorstandswahl. Wahl des cvangelischen Kirchenvorstandes. 1287 In Bezug auf das Inserat 1240 in vorletzter Nummer des Anzeigers erlaubt man sich zur Ergänzung der dort vorgeschlagenen Herren 1270 Mehrere Bürger, welche das Wohl der evange⸗ Advokat Trapp IV. lischen Kirche im Auge haben, erlauben sich für die Wahl ue Jöckel. zum Kirchenvorstande vorzuschlagen: üller Georg Falck. Stelnhäußer. Beigeordneter. Weckerling, Heim ich, Glasermeister. Schneider, Bezirks⸗Bauaufseher. empfiehlt zu reellen Preisen Buchhändler Seriba etwa noch folgende Herren in Vorschlag zu bringen: Huber, Jean, Kaufmann. Feiling, Ad., Rentier. Kaufmann Ludwig Weis. Gerber Adam Stein häuser. Weißbinder Georg Schenck. Schäfer, P., Director. Reuß, Kreisbaumetster. Map, Wilh., Kammmacher. Bäcker Carl Stelz. Hofkappenmacher Cbr. Heß, Gatzert, P., Verwalter. Sellin, Georg, Schuhmacher. Bierbrauer Georg Steinhäuser. Ein gewandter Bursche 1004 Das Neueste in 1282 wird als Hauskaecht in eine F gesucht. Strohhüten Näheres zu— 8 bei der Exped. d. Süße Orang en! verkaufe für diesen Sommer sehr billig, und bitte um recht zahlreichen Zuspruch. Wilb. unge Heinrich Diehl, usagasse. Junggesellen⸗Club. 1291 Samstag den 20. Mat Sitzung auf dem Ossen⸗ beimer Wäldchen. Gemeinschaftlicher Abmarsch vom Bahnhofe aus um 6 Uhr Nachmittags. Tagesordnung: Nachträglicher Bericht über die Nieder⸗Wöllstädter Kirchweibe. Der Prästdent. Um Stimmenzersplilterung zu vermeiden 1294 ist in Nr. 58 d. Bl. ein Wablvorschlag gemacht worden, welcher mit Ruͤcksicht auf den ablehnenden Wunsch eines der Vorgeschlagenen und auf andere Wünsche dahin abgeändert wird, daß man aus den in Nr. 56 genannten Personen nunmehr folgende vorschlägt. Bitsch, Nikol., Lehrer. Fertsch, Wilh., Kaufmann. Görtz, Karl, Apolbeker. Huber, Jean, Kaufmann. Hanstein, Emmerich, Metzgermeister. Nebhuth, Bergrentmeister. Schmidt, Joh., Schuhmachermeister. Steinhäußer, Joh., Beigeordneter. Waas, Friedrich, Metzgermeister. Wahl, Seminarlehrer. Bei den Genannten sind nach Ansicht der Vorschlagenden alle Bedingungen der Wähi⸗ barkeit vorhanden. frische Obergährhese 1295 bei C. Altmannsperger. Aepfelwein 1197 1. Qualität, vorzüglich zu Maiwein, per Schoppen 4 kr. bei J. Müller. Todes- Anzeige. 1280 Allen Freunden, Verwandten und Be⸗ kannten die traurige Anzeige, daß unsere liebe Mutter, Schwiegermutter, Groß- und Urgroßmutter Helene Ferro in ihrem 81. Lebensjahre nach langem schweren Leiden diese Nacht verschieden ist. ö Die trauernden Hinterbliebenen. Friedberg den 19. Mai 1871. Die Beerdigung findet nächsten Sonntag, Nachmittags 4 Uhr, ftatt. Todes- Anzeige. 1267 Theilnehmenden Verwandten, Freunden und Bekannten machen wir biermit die schmerz⸗ liche Anzeige, daß unsere innigstgeliebte Gattin und Muttec 6 Frau Caroline Knieriem, geb. Henkel, heute Morgen nach langen und schweren Leiden im 50. Lebensjahre sanst verschieden ist. Um stille Theilnahme bitten Die trauernden Hinterbliebenen. Bad-Nauheim 18. Mai 1871 Die Beerdigung findet Samstag den 20., Nachmittags 3 Uhr ftatt. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Evangelische Gemeinde. S b nent a g E xig u d f. Pfarramtswoche: Herr Pfarrer Köhler. Gottesdienst in der Stadtkirche: Vormittags: Herr Candidat Reich. Nachmittags: Herr Pfarrer Baur. Gottesdienst in der Burgkirche. Vormittags: Herr Diaconus Meyer. Nachmittags: Fällt aus. Katholische Gemeinde. 6. Sonntag nach Ostern. Morgens von ½7 bis ½8 und von 9 bis 10 Uhr Beichte. Vormittags: 10 Uhr Hochamt mit Segen und Predigt. Nachmittags: ½2 Uhr Exhortation, Andacht und Ver⸗ sammlung für die Ordens mitglieder. Beichte, Predigt, Exhortation und Versammlung wird ein Pater aus Mainz halten. Beginn des Gottesdienstes an den Wochentagen Mor⸗ gens 7 Uhr. Verantw. Red.: Druck und Verlag von Hermann Schimpff. Biydernagel& Schiwpff. (Hierzu Unterhaltungs⸗ Blatt Nr. 20 und eine Beilage.) J M 28 b Ausicht der der Wöhi⸗ gahrhese rsperger. 1 1 pet Schepden Müller. irdbeth. de tte air Heilage. Oberhessischer Anzeiger. u Lieferung für das Landeszuchthaus. 1236 Mittwoch den 24. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr anfangend werden dabter 5 Centiner Hammelwolle, in Aus geboten von e 1 Centner, öffentlich versteigert. Marienschloß den 14. Mal 1871. Großherzogliche Land cozuchthaus Direktion. . e. Gebäude ⸗Versteigerung. 1234 Dienstag den 30. d. M., Vormittage 10 Ubr, sollen auf dem Bürcau der Unterzeichneten folgende der Gemeinde Wisselsdeim geboͤrige Gebäulichkeiten öffent⸗ lich melstbletend versteigert werden: 1) Die alte Schulhofraitbe, bestehend in Wohnhaus, Stallungen und Schoppen. Auf den Abbruch: 2) Eine Scheuer von 42 Fuß Länge und 30 Fuß Breite. Dieselbe ist von Eichenholz erbaut und befindet sich in einem gulen Zustande. 3) Em einstöckiger Stall don 44 Fuß Länge und 19 Fuß Breite. Wisselsbeim den 14. Mai 1871. Großberzogliche Bürgermelsterei Wissels heim. Du der. Oeffentliche Aufforderung. 1242 Forderungen und sonslige Ansprüche an den Nach⸗ laß der Wittwe des Cbristoph Salzmann IV., Sophie, geb. Fleischhauer, von Bad-Nauheim find dinnen einer zerftörlichen Frist von 14 Tagen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung in den öffent⸗ lichen Blättern an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie bei Regelung des Nachlasses keine Berücksichtigung finden werden Zugleich werden Alle, welche an die Verftorbene Geld schulden, aufgefordert, solche binnen gleicher Frist an den destellten Vormund Georg Fleischhauer III. von Bad- Nanheim zu entrichten, widrigenfalls sie sich gerichtlicher Belangung zu gewärtigen haben. Bad⸗Kauhelm am 2. Mai 1871. Großherzogliches Landgericht Bad⸗Nauheim. Ulrich. Jaselochs- Versteigerung. 1250 Diennag den 23. d. M., Vormittags 9 Uhr. soll auf hbiesigem Rathbause ein sebr schwerer, zum Schlachten geeigneter Fafelochs versteigert werden. a den 16. Mai 1871. Hroßberzogliche Nennen Ossenheim. L Faselochs⸗Versteigerung. 1249 Dienstag den 23. d. M., Vormittags 11 Uhr, soll ein der Gemeinde Weckesheim gehöriger Faseloche versteigert werden. Weckesheim den 16. Mat 1871. Großherzogliche Bürgermeisterei Weckesheim. rr ere irn g. 1260 Montag den 22. d. M. soll im hiesigen Ge⸗ meindewalde nachbezeichnetes Gehölze versteigert werden: Im Disterkte„Schwarzloch und Gaulskopf.“ 39384 Wellen weichee Laubholz. 747 Gebund Dörner, 937„ Ginstern. Im Distrikte„Kibitz.“ 11% Stecken Nadel⸗ Scheitholz, 21 1„ Prügelholz, 985/ 5„ Stoctbholz, 1097 Nadelholz- Wellen, 9 Fichten⸗Stämme, 106 Cubikfuß haltend, 9 Fichten Stangen, 50 Cubikfuß haltend. Der Anfang ist Morgens 8 Uhr im Distrikte Schwarzloch. Zahlungstermin auf Martint l. J. Oter⸗ Mörlen am 16. Mai 1871. a Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Mörlen. 8 Generel. Vergebung von Bauarbeiten. 1262 Nachverzelchnete auf die Unterhaltung der herr schaftlichen Gebäude dei und in Bingenheim bezug⸗ habende Arbeiten sollen auf dem Soumißsionswege öffentlich vergeben werden: fl. kr. Maurerarbeit 171 5 Steinbauerarbelt 27 16 Zimmerarbeit 65 46 Schreinerarbeit 51 15 Spenglerarbeit 14— Tüncherarbett 207 16 Lufttragende werven eingeladen thre bezüglichen Offerten längstens bis zum 27. Mal l. J., Nachmittage 2 Uhr, bet unterzeichneter Stelle einzureichen, woselbft auch Voranschlag und Bedingungen zur Einsicht offen liegen. 1 p am 16. Mai 1871. Groß herzogliches Kreisbauamt Nidda. Wetter. Braunkohlen⸗Verkauf. 1254 Freitag den 19. Mai d. J. beginnt auf dem Gräflichen Braunkohlenbergwerk bei Ossenheim der Verkauf neu geformter Kohlenklötze. Der Preis per Centner— 14 Stück der neuen Aufbereltung beträgt 13 ke. ßür die aus Kohlenklein neu geformten Klötze— einige Tausend CEentner— beträgt der Preis per Center= 14 Stück 6 kr. Gleichzeitig beginnt eine neue Cieditperiode. Gegen Einlage vorschrifismäßiger Vürgscheine wird bis Ende dieses Jahres Credit, verbunden mit einer Zablungsfrist bis Eude März 1872, gestattet. Offsenheimer Bergwerk ren 16. Mat 1871. 1 Bergverwaltung. helius. Aechte Panama⸗Hüte, Stroh⸗, Filz⸗, Stoff⸗ und Seidenhüte, Sonnen- und Kegenschirme L. Backes, Putz- und Moden-Geschäft in Friedberg. Alle Sorten Hüte werden daselbst stets gewaschen, gefarbt und fagonirt. 1162 bei 5 Hamburg-Amerikanische Packetsahrt-Actien-Gesellschaft. Directe Post⸗Dampfschifffahrt zwischen HAMBURG& NVEW- TORK vermittelst der Post-Dampfschiffe Hammonia, Mittwoch, 24. Mai. 4 j n g. 1 Holsatia Mittwoch, 14. Juni. Slask 1 5 A Morgens. Eimbria,. Mltiwoch, 21. Juni. Morgens. Passagepreise: Erste Cajüte Pr. Crt. Rihlr. 165, Zweite Cajüte Pr. Ert. Rihlr. 100, Zwischendeckf Pr. Crit. Rthlr. 55. Fracht L. 2.— pr. 40 bamb. Cubikfuß mit 15% Primage, für ord. Güter nach Uebereinkunft. Briefporto von u. nach den Verein. Staaten 8 Sgr. Briefe zu bezeichnen„per Hamburger Dampfschiff.“ Näheres bei dem Schiffsmakler August Bolten, Wm. Miller's Nachfolger, Hamburg, sowie den alleinigen Generalagenten für das Großherzogthum Hessen 42 Carl Racké& Cie. in Mainz. Friedberg bei Chr. Hecht. Geschäfts- Empfehlung. 1024 Eine reichhaltige Auswahl in Buckskin zu Herren und Knabenanzügen, leinenen und baumwollenen Hosenstoffen, Tibet, Lüstre, leinenen und baum⸗ wollenen Schürz: und Bettzeugen, Barchend, Zwillich, Cattun, Blaudruck, Hausmacher⸗ und schlesinger Leinen empfiehlt zu sehr billigen Preisen Heinrich Hartmann 9 cb een a Original-Nähmaschinen Singer Manufacturing Cie. in New- Tork. Lit. A. Neue Familien-Nähmaschinen fl. 79. Nr. 2 Maschinen für Schmeider 1 Nr. 2„ mit Rollfuss f. Schuhmacher fl. 105. 52 Um vor Tauschung zu schützen, wird jeder Original-Maschine ein Ursprungs-⸗Certificat beigegeben, welches in New⸗Pork ausgestellt ist, die Nummer der Maschine enthält und meine Unterschrift trägt. Zur größeren Bequemlichkeit des Publikums habe dem Herrn M. Mainz in Friedberg eine Niederlage meiner Maschinen übergeben und können solche zu obigen Preisen und unter vollständiger Garantie von demselben bezogen werden. G. Neidlinger, General-Agent der Singer Manufacturing Cie,, Zeil 37, Frankfurt a. NM. Agent ⸗Gesuch. Brodmehl, 1221 Für eine bedeutende Feuer ⸗Versicherungs⸗ 0 4 Geseuschaft wurd unier 45 1 Nn 2 a auf 9. 180 n 250 1 thätiger Agent gesucht. Gef. Offerten besorgt die Exp.] gestattet auf Verlangen Zahlungafrist dis! 1 5 8l. e L. H. Strauß. Mobiliar- Versteigerung. 1277 Nächsten Mittwoch den 23. d. M., von Morgens 9 Uhr ab, werden die zum Nachlaß der Christoph Salzmann IV. Wittwe, Sophie, geb. Fleischbauer, von hier gehörigen Mobillargegenstände, namentlich Weißzeug, Kleidungsstücke, Beitwerk, Porzellan, Glas, Möbel, sowie die Haus- und Küchengeräthschaften in der Behausung, Kirchstraße Nr. 26, öffentlich an den Meistbietenden versteigert. 8 Bad Nauheim am 19. Mai 1871. 5 Groß berzogliche Bürgermeisterei Bad⸗Nauheim. Schutt. Bekanntmachung. 1269 Die Holzversteigerung vom 15. und 16. d. M., im Diftrikt Lohwald, wird bierdurch genehmigt und können die Abfuhrscheine von Freitag dem 26. d. M. an bei Großherzoglichem Rentamte Bingenheim in Empfang genommen werden. Die Ueberweisung des Holzes erfolgt Mittwoch den 31. d. M., Morgens 8 Ubr. Nidda den 18. Mat 1871. g Großherzogliche Oberförsterei Nidda. Ro hr. Bekanntmachung. 1276 Die Lieferung von circa 60 Stück gußeisernen Straßen ⸗ Plakaten soll auf dem Submissionswege ver geben werden und sind Angebote bis zum nächften Mittwoch den 23. d. M., Nachmittags 2 Uhr, versiegelt auf biesiger Bürgermeisterei abzugeben, woselbst auch ein Muster zur Ansicht aufgestellt ist. Bad⸗Raubeim am 19. Mai 1871. Großherzogliche e Bad ⸗Nauheim. chu tt. Bekanntmachung. 1286 Die am 15. d. M. in biesigem Gemeindewald stattgebabte Holzversteigerung ist mit Inbegriff des der Pfarrei gehörenden Holzes genehmigt und der erste Fahr⸗ tag auf Montag den 22. d. M. bestimmt. Nieder⸗Forstadt am 17. Mat 1871. Großherzogliche Börgermeisterei Nieder- Florstadt. Wagner. Arbeits ⸗Versteigerung. 1268 Mittwoch den 24. Mai, Nachmittags 4 Uhr, sollen zu Bruchenbrücken folgende Arbeiten ver⸗ steigert werden: 1) Lieferung eines gußeisernen Dachfensters mit Blech- scheibe und Oelfarbenanstrich, 2) Eindecken desselben auf das Dach des Schulhauses, 3) Zu der Unterhaltung der Ortsstraßen: das Brechen, Fahren und Zerschlagen von 28 Kom. Steinen, 4) Zu der Unterhaltung der Vieinalwege: 8, die Handarbeiten auf 6 Jahre oder auf längere unbestimmte Zeit, b. das Brechen, Fahren und Zerschlagen von * circa 100 Kbm. Steinen, 5) Verschiedene Grabenteinigungsarbeiten. Friedberg den 16. Mai 1871. Der Bezirks⸗Bauaufseher Schneider. Auszug aus der Rechnung des Armenvereins zu Friedberg vom Jahr 1870. A. Einnahme. 1. Kassevorrath aus 1869 2. Beiträge der Mitglieder 3. Kapitalzinsen 30 fl. 54/ kr. E N„ zusammen= 454 fl. 63%¾ kr. B. Ausgabe. 1. Berwaltungskosten 1 140 fl. 58 kr. 2. Ständige Unterstützungen an Arme in den benachbarten Landgemeinden n 3. Unterflützungen an 1569 durchgereiste Handwerksbursche 116,736 2% 4. Einmalige Unterstützungen an fremde Arme N 3. Ausgeliehene Kapitalien e zusammen 37 ff. 70 Tr. Abschluß. a. Die Einnahme 454 fl. 63¼ kr. b. Die Ausgabe 4377% 0 Bleibt Kassevorrath 16 fl. 17/7. Judem wir vorsirhenden Rechnungsauszug veröffent⸗ lichen, können wir nich: unterlassen, wiederbolt den Wunsch auszusprechen, es möchten alle vermögenden hiesigen Einwohner unserm ein so dringendes Bedürfniß befriedigenden Verein beliteten. Friedberg am 18. Mat 1871. Für den Vorstand: 1271 Steinberger. Eine Wirthschaft 1182 mit neuem Hause und Tanzsaal nebft Wirthsgarten, neben einem Flüßchen, zunächft einer Stadt und Eisenbahnflation in Oberhessen, sehn billig br. Rober t Sprechstunden: täglich von 2—4 Uhr Wohnung: Töngesgasse 6. Fridbe 1, Augenarzt in Frankfurt a. M. 1272 Behandlung und Operationen für Unbemittelte unentgeltlich. Nachmittags. des Herrn L. W. Egers in Breslau immer mehr Verbreitung zu verschaffen, bezeuge ich, daß ich schon nach Gebrauch einer Flasche selbigen Präparats eines unangenehmen Lungenkatarrbs, verbunden mit einem keuchenden Husten, überhoden war. Es sollte in jeder Famtlie! ein fletiger Vorrath dieses so vorttefflichen und? einfachen Mittels sein, alsda ein würde bet früh zeitigem Gebrauch manches Uebel verbannt sein. Barby im Januar 1871. Otto Bismarck. Allelnverkauf des sowohl bei Hals- und Bruft⸗, wie bei Hämorrhoidal- und Unterleibs⸗ leiden, besonders gegen Verstopfung stets wirk— samen L. W. Eger s'schen Fenchelhonigextracts nur bei Jos. Hoffmann in Friedberg. Sonnenschirme in großer Auswabl bei Geschwister Schloß. Klee⸗Verkauf. 1284 Ote Unterzeichnete läßt die diesjährige Klecerndte von ihrem am Riedweg gelegenen, drei Viertel haltenden Grundstücke Samstag den 20. d. M., Abends 6½ Uhr, an Ort und Stelle öffentlich meifibietend verffeigern. Unmittelbar hierauf soll auch der ewige Klee von einem ebenfalls im Riedweg gelegenen 120 Klafter hal⸗ tenden Grundffück verfieigert werden. Friedberg. C Walther's Wittwe. Frische Repskuchen 1214 binigst bei Georg Groß Steinkohlen, 691 namentlich auch Schmiedekohlen, verkauft zu billigen Preisen die Ziegelei am Bahnhof zu Nauheim. Wohnhausverkauf. 1192 Unterzeichneter verkauft sein in der Mitte der Stadt belegenes Wohnhaus, in welchem seit einer Reihe von Jahren ein sehr frequentes Specereigeschäft, verbunden mit einem Dielen⸗ und Stespkoblen-Lager, betrieben worden ist. Das Haus kann alsbald bezogen werden und steht jedem Kaufliebhaber zur Einsicht offen. Bad⸗ Nauheim im Mal 1871. Jacob Schimpf II. Ein Lehrling, 1211 welcher die Müllerei erlernen will, kann bet mir eintreten. Derselbe erhält sogleich Lohn. Friedberg. H. Dietz. Ein Lehrling, 1189 welcher das Wagnergeschäft erlernen will, kann eintreten bei a Chr. Wagner, Bad⸗ Nauheim. Wagnermeister. Ein braves Dienstmädchen, 1253 das kochen kann, gesucht. Näheres bei der Expe⸗ ditlon d. Bl. 5 0 1 Würfel⸗Zucker 1127 in feinster Qualität empfiehlt bilsgst Wilhelm Bernbeck. 500 Gulden 1274 kennen bis den 17. Jun d. J. aus der Ossen⸗ neten Präparate 1226 zu verkaufen oder zu verpachten. Nähtrres bei der Exped. d. Bl. heimer Kirchenkasse ausgeliehen werden. I. W. Egers'scher Fenchel-Honig-Extract. 0 1264 Mit dem Wunsche, daß meine wenigen Worte mit dazu beitragen möchten, dem ausgezeich⸗ Für Consirmanden empfehlen unsere grosse Auswahl von 0 9 Gesangbüchern in ordinären bis zu den feinsten(Sammet⸗) Einbänden. Bindernagel& Schimpff. Glacé- Handschuhe, Militärhandschuhe, sowie Rauhleder- und Fil-d'Ecosse⸗Handschuhe 44 bei K. 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(Schwedische 10 Thaler⸗Loose.) Ziehung am 1. und 2. Mai. Haupigewinne: Zu 8000 Thlr. Nr. 106065, zu 1000 Thlr. Nr. 139649, zu 500 Thlr. Nr. 77046, zu 150 Thlr. Nr. 20747 34550 79040 123722, zu 60 Thlr. Nr. 6812 24816 32061 80842 97361 130660 168662 188637 190100 218402, zu 35 Thlr. Nr. 21843 24093 33153 42564 46601 59140 64411 65975 67540 118234 135578 146791 148992(oder 148995 2) 157501 164060 164836 170310 174803 175442 198018, zu 25 Thlr. Nr. 940 3621 4845 9074 41968 52778 58494 60114 64183 71478 80723 85822 103015 107542 109440 112775 136541 141870 145417 173379 186584 183961 204261 206325 206534 2069 16 206998 218748 222157 1 239099. Ungarische Prämienscheine. Ziehung am 15. Mai Serien: 160, 578. 1776, 1920, 1978. 21055 2808, 3430 3745, 3777, 4250, 4440, 4456, und 5987. Haupige⸗ winne: S. 2808 Nr. 26 150,000 fl., S. 598 Nr. 49 15,000 fl. und S. 4440 Nr. 41 5000 fl. Ansbach 15. Mai. Bei der heutigen Serienziehung des Ansbach-Gunzenhausener Eisenbahnanlehens sind die nachstebͤnden Nummern erschienen: 402 431 511 558 764 1032 1063 1151 1360 1763 1797 1889 1962 2006 2272 2304 2418 2566 2889 2919 3036 3325 3638 3763 eller, Kirchenrechner. 3972 4033 4320 4364 4406 4534 4590 4657 4789 4925. 146756 147822 157480 164350 167489 167648 167929 2 En