Al. 45 BE. 5 746. 37 A. 8 A. 10 7 2 20 50 906. 2% 11064 r . 2 4³⁰ 0 1*⁰e 9 Donnerstag den 6. Juli. M78. Oberhessischer! — nzeiger. Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnements⸗Ein ladung. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗ jährlich 47 kr., mit Bringerlohn. W der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. 1 brechung eintritt. Bestellungen beliebe man baldigest zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗ Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjabr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition. Amtlicher Theil. Betreffend: Vorkehrungen gegen ansteckende Krankheiten, bier gegen die Blatternkrankheit. Friedberg am 2. Juli 1871. 5. ö 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und Großh. Polizeicommissariat in Wickstadt. In Folge Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. v. M. zu Nr. M. d. J. 6168 lassen wir Ihnen die 10 Abdruck nachstehende Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Blatternkrankheit mit der eisung zugehen, Veröffentlichung eintreten und deren Befolgung strengstens zu überwachen resp. durch das Polizeipersonal überwachen zu lassen und vorkommende Contraventionen zur Anzeige zu bringen. .d. K.: Haas, Kreis-⸗Assessor. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Blatternkrankheit. J. Gesetzliche Bestimmungen. a. des Reichsstrafgesetzes. l S. 327. Wer die Absperrungs, oder Aufsichts⸗Maßregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einführens oder Verbreitens einer ansteckenden Krankheit ange— ordnet worden sind, wissentlich verletzt, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. 4 Ist in Folge dieser Verletzung ein Mensch von der ansteckenden Krankheit ergriffen worden, so tritt Gefängnitzstrafe von drei Monaten dis zu drei Jahren ein. b. des Polizeistrafgesetzes für Hessen. Art. 349. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehörde gegen den drohenden Einbruch ansteckender Krankheiten unter Menschen an— geordneten Sperr- und Sicherungsanstalten verletzt, wird mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. oder Gefängniß bis zu 8 Tagen bestraft. Art. 350. Wer die beim wirklichen Ausbruche einer anstecken— den Krankheit unter Menschen von der Polizetverwaltung zur Ab— wendung der Gefahren und gegen Verbreitung der Krankheiten an— geordneten Sperr- und Sicherungsanstalten verletzt, wird mit einer Geldbuße von 5 bis 30 fl. oder Gefangniß von 3 bis 14 Tagen bestraft. Art. 351. Wenn dei einem Menschen die Menschen⸗Blattern— frankheit zum Ausbruche kommt, so ist derjenige, welchem dessen Pflege obliegt, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden, der Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter, bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis 10 fl., verpflichtet. davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem inländi— schen zur Praxis ermächtigten Arzte die Anzeige zu machen, sobald ir von der ansteckenden und gefährlichen Natur der Krankheit Keunt— iß erhält. Art. 352. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kleidungen, Leinenzeug, Bettwerk das Großherzogthum ider anderen Geräthschaften, welche von Personen gebraucht worden nd, die an einer ansteckenden Krankheit darniedergelegen, ertheilten Vorschriften nicht befolgt, wird mit einer Geldbuße von 3 bis 20 fl. tder Gefängniß bis zu 8 Tagen bestraft; außerdem werden jene Gegenstände confiscirt. II. Auffichtsmaßregeln. Als Absperrunge⸗, Aufsichts⸗-Maßregeln und Einfuhrverbote zur Verhütung des Einführens und Verbreitens der Blatternkrankheit im Sinne des F. 327 des deutschen Strafgesetzbuches gelten, außer den Bestimmungen des Polizei⸗Strafgesetzes, folgende Vorschriften: 1) Aerzte, zu deren Kenntniß das Vorkommen eines Falles von Blatternkrankheit leichterer oder schwerer Form oder von Wasser⸗ blattern bei Erwachsenen gelangt, haben innerhalb 12 Stunden dem betreffenden Kreis medicinalamte hiervon in jedem Einzelfalle unter Angabe von Namen und Wohnung des Kranken, Anzeige zu machen und außerdem, wo die Umstände Beschleunigung er⸗ fordern, sich dieserhalb mit der Ortspolizei in Benehmen zu setzen. 2) Jede Wohnung eines Blatternkranken ist verschlossen zu halten, der Art, daß der Zutritt zu dem Kranken nur dem Pfleger des Kranken möglich ist. 3) Die Pfleger selbst haben sich bis zur Reinigung ihrer Kleider und ihres Körpers von Ansteckungsstoff gänzlich des Verkehres mit Anderen zu enthalten. 4) Die Wohnungen Blatternkranker sind durch eine in weithin sicht⸗ barer Weise an der Thure angebrachte Tafel zu bezeichnen. In den Landgemeinden ist außerdem durch das Ausschellen vor dem Betreten der betreffenden Häuser zu warnen. 5) Das Verbot des Verkehres mit den Wohnungen Blatternkranker schließt Verbot des Besuches von Kirche, Schule, Wirthshäusern, Versammlungen, Fabriken, Benutzung von Post und Eisenbahn, für die Mitbewohner einer Wohnung, in welcher die Krankheit ausgebrochen ist, ein. 6) Wenn die besonderen Umstände die Durchführung der Absonderung Heines Kranken in seiner Wohnung nicht erlauben, so ist dieselbe entweder von den Mitbewohnern zu räumen oder der Kranke in ein geeignetes Local überzufuͤhren. 7) Die Aufhebung der Absperrungsmaßregeln geschieht nur auf Antrag des Kreisarztes und nach gehörig durchgeführter Reinigung der Wohnung und des Mobiliars, insbesondere der Kleider der Blattern— kranken von Ansteckungsstoff, von welcher sich in jedem Einzel⸗ falle die Ortspolizeibehörde muß überzeugt haben. 8) Der Ortspolizei muß zu diesem Zwecke ein, sei es durch kurzlich vollzogene Revaccination oder Ueberstehung der Blatternkrankheit vor Ansteckung gesichertes Personal zur Verfügung stehen. 9) Es hat ein täglicher polizeilicher Besuch der Häuser Blattern⸗ kranker, jedoch nicht der Krankenzimmer selbst, stattzufinden, um Ungehöoͤrigkeiten zu verhüten und Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften zur Anzeige zu bringen, sowie um Herbeischaffung der Lebensmittel und Arzneien nöthigen Falles zu vermitteln. 10) Zur Reinigung von Ansteckungsstoff wird in den Krankenzimmern bei verschlossenen Thüren und Fenstern ½ Pfund Schwefel ver⸗ brannt und das Zimmer mindestens 3 Stunden lang dem sich hierbei bildenden Schwefeldampf ausgesetzt, spaͤter gründlich aus- gelüftet. In den Krankenzimmern befindliche werthlose Gegen“ stände, wie Bettstroh, werden verbrannt, Bettzeug, Doerbang Kleider u. s. w. entweder sofort in siedendes Wasser 2 und gebleicht oder in einem engen Behalter dem Danggesehr brennendem Schwefel mindestens eine Stunde 4g* 5 60 Auch halbstuͤndige Einwirkung einer Hitze»“ age Graden ist hierbei zulässig. 11) Bei Todesfällen, namentlich bei Beerdigung an Blattern Ver⸗ storbener ist nur der Zutritt der mit der Beerdigung Beauftrag⸗ Ein verpichter, fest verschlossener Chlorkalk enthaltender Sarg ist anzuwenden, ein vor Ansteckung gesichertes Personal zum Leichentransport zu verwenden. Nach dem Zuschütten des Grabes und Entfernen aller mit der ten und Krankenpfleger zulässig. Leiche in Berührung gewesener Personen an der Grabstätte Beerdigungsfeierlichkeiten erlaubt. 12) Die Anschaffung der Desinfections mittel geschieht nöthigenfalls durch die Ortspolizef, und in Fällen der Vermögenslosigkeit, auf Gemeindekosten. kosten ein. und Gegenstände sind 13) Wo die Durchfuhrung der Absperrungsmaßregeln es erheischt, tritt Erhaltung der verdienstlos Gewordenen auf Gemeinde⸗ 14) Bei dem Auftreten der Blatternkrankheit in einer Gemeinde hat die Ortspolizeibehörde sofort zur Impfung vorhandener unge⸗ impfter Kinder, sowie zur Wiederimpfung(Revaccination) der Erwachsenen, als dem einzigen Mittei sich gegen Blatternan⸗ steckung unempfänglich zu machen, öffentlich aufzufordern, Exem⸗ plare dieser Vorschriften öffentlich anzuschlagen und den Nächst⸗ betheiligten zu behändigen. 5 Deutsches Reich. Darmstadt. Dem evangelischen Pfarrer zu Frei⸗Laubersheim, im Dekanate Wöllstein, Carl Wilhelm Linß, ist die evangelische Pfarrstelle zu Nauheim, im Dekanate Groß-Gerau, übertragen worden und wurde von S. K. H. dem Großher⸗ zoge genehmigt, daß Pfarrer Linß als geistliches Mitglied des Oberconsistoriums provisorisch ver⸗ wendet werde. Ferner wurden ernannt: der Kreis- veterinärarzt des Kreisveterinäramtes Vilbel, Dr. Johann Netscher zum Kreisveterinärarzt des Kreis, veteri näramtes Oppenheim;— der Kreisveterinär⸗ arzt des Kreisveterinäramtes Grünberg, Johann Georg Gebb zum Kreisveterinärarzt des Kreis- veterinäramtes Vilbel und der Kreisveterinärarzt des Kreis veterinäramtes Reichelsheim, Dr. Carl Georg Julius Geist zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Grünberg. Darmstadt, 4. Juli. Auf der Tagesord— nung der Donnerstag den 6. d. M. stattfindenden Sitzung zweiter Kammer steht die Berathung über 1) die Vorlage der Gr. Ministerien des Groß⸗ herzoglichen Hauses und des Aeußern, sowie des Kriegs, die am 13. Juni 1871 zu Berlin zwischen Bevollmächtigten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen abgeschlossene Militärconvention betr.; 2) den Antrag des Ab— geordneten Wernher, Creditbewilligung für die⸗ jenigen Pferdebtsitzer, welche durch Leistung von Kriegsfuhren Verluste erlitten haben, bei den Versteigerungen der Mobilmachungs-Pferde betr.; 3) die Vorlage Gr. Ministeriums des Großher— zoglichen Hauses und des Aeußern bezüglich der zwischen diesem Minisiz rium und dem General- postamte des Nordd. Bundes getroffenen Ueber- einkunft, die Aversionirung des Portos von früher nicht portopflichtigen Sendungen, beziehungsweise die Ausführung der Uebereinkunft vom 7. Dez. 1869 die Regelung des Portofreiheitswesens in den nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Landestheilen dzs Großherzogthums betr. — In dieser Woche wird die erste Rate des hessischen Antbeils an der Kriegsentschädigung im Betrage von 2,000,000 fl. hier eintreffen und soll diese Summe zunächst zur Tilgung des von unserer Regierung zur Bestreitung der Kriegskosten bei der Bank für Süddeutschland aufgenommenen Anlehens verwandt werden. Von dem 37 Mil- lionen betragenden Gesammtbetrag des hessischen Antheils an der Kriegsentschädigung werden, nach Abzug des auf das Reich fallenden Theiles, unserem Großherzogthum 32 Millionen ausbe- zahlt werden. Wie diese Summe verwendet werden soll, darüber verlautet noch nichts. — Die neue Militärconvention begegnet, so— weit sie sich auf die Formation der Division be— zieht, in der zweiten Kammer einem heftigen Widerstand und sollen viele Abgeordnete beab— sichtigen, auf der Durchführung der ursprünglich von Preußen vorgeschlagenen Formirung der In- fanterie in drei Regimenter zu drei Bataillonen zu bestehen. Berlin. Es wird bestätigt, daß die Zahlung der ersten halben Milliarde Kriegsentschädigung bis zum 10. Juli rsolgen soll. — Das Befinden des Königs bessert sich in erfreulicher Weise. Derselbe ließ sich vom General v. Podbielski Vortrag halten und arbeitete hierauf längere Zeit mit dem Cabinetsrath v. Wilmowski. — Nach den Andeutungen verschiedener Blätter scheint man im Reichskapzleramte gegenwärtig ernst⸗ lich daran zu denken, für die Oberleitung des ge⸗ sammten deutschen Eisenbahnwesens innerhalb dieser * obersten Reichs verwaltungsbehörde eine Centralstelle zu schaffen. Man soll die Persönlichkeit des Ge— heimen Ober⸗Regierungsraths Maybach, dessen eminente Befähigung notorisch ist und der gegen— wärtig die General- Direction der hannöver'schen Bahnen leitet, für die Besetzung dieser Centralstelle ins Auge gefaßt haben. — Nicht bloß der Banquier Güterbock, sondern auch die Kaufleute Kulp, St. Goar und Levita, die in dem bekannten Processe verurtheilt worden waren, sind begnadigt worden. Die Kosten in jenem Protesse stellten sich für die Angeklagten, für alle beiden Instanzen, auf 600 Thlr. Die Zahl sämmtlicher eroberten Geschütze, welche hier an der via triumphalis zum Einzuge unserer Krieger aufgestellt waren, belief sich auf 1020. Darunter befanden sich 918 Feldgeschütze ver— schiedenen Kalibers, 84 Mitrailleusen, 17 Festungs⸗ geschütze und 1 Mörser. — Wie die„W. Z.“ erfährt, verweilte der Generalseldmarschall v. Steinmetz vor Kurzem in Weimar, wo er seinen Wohnsitz zu nehmen gedenkt. — Die„Börsenzeitung“ vernimmt, daß am 3. Juli 100 Millionen Thaler zum großen Theil in langsichtigen Wechseln von der französischen Regierung als Ratenzahlung auf die Kriegscon— tribution abgeliefert wurden. — Der Kaiser empfing den Kronprinzen und die Kronprinzessin, welche sich vor ihrer Reise nach England verabschiedeten, sowie den Prinzen Alfred von England Bezüglich der Reise des Kaisers nach Ems ist noch nichts definitiv be— stimmt.— Fürst Bismarck ist heute früh nach Varzin abgereist, um dort Karlsbader Brunnen zu trinken. Gegen Mitte August wird der Reichs- kanzler, wie die„Kreuzztg.“ erfährt, in ein See— bad gehen. — Wie verlautet, hat sich die Reichsregierung in Betreff der Contribution mit der französischen Auffassung einverstanden erklärt, daß der 10. (anstatt der 1.) Juli als Endpunkt des Termins für die Zahlung der restirenden 375 Millionen Fres. der ersten halben Milliarde zu gelten habe. München. Das Actionscomite der Alt— katholiken verlangt in einer Eingabe an die Staatsregierung, daß von den katholischen Kirchen Münchens zunächst eine, und zwar nebst den dem Gottesdienste geweihten Sachen und den ent— sprechenden Einkünften, dem Professor Friedrich sowie den demselben sich noch weiter anschließenden katholischen Geistlichen behufs Ausübung ihrer kirchlichen Functionen zur ausschließlichen Be— nutzung überwiesen und die katholische Pfarr— geistlichkeit angewiesen werde, in allen Fällen, in welchen von katholischen Brautleuten lediglich ihre passive Assistenz zur Eheschließung verlangt würde, solche unweigerlich und bedingungslos zu gewähren. — Generalfeldmarschall Graf v. Moltke ist hier angekommen. — Folgende königliche Verordnung ist er— schienen: Nachdem die Zeitverhältnisse, in deren BerücksichtigQung Wie Unsere Verordnung vom 28. Juli 1870. die Errichtung von Bürgerwehren betreffend, erlassen haben, nicht mehr bestehen, so finden Wir urs bewogen, diese Verordnung außer Wirksamkeit zu setzen. — König Ludwig hat den Kronprinzen von Preußen und den Generallieutenant v. Blumenthal zum Einzuge der Truppen eingeladen, welcher definitiv am 16. Juli stattfinden soll, und hat seinen Gästen Wohnungen in der Residenz zur Verfügung gestellt. Der Kronprinz von Preußen Karlsruhe. Das„Gesetzes- und Verord- nungsblatt“ enthilt eine landesherrliche Verord- ordnung, das Statut für ein zu stiftendes Er- innerungskreuz betreffend. — Der Uebertritt des badischen Armeecorps in den Verband dec deutschen Armee zeigt ern vom 1. d. datirter Tagesbefehl des Großherzogs den Truppen an. Ausland. Oesterreich Wien. Fast sämmtliche Blätter constatiren den großen Erfolg einer vom Reichskanzler Grafen Beust in der Sitzung der österreichischen Delegatton gehaltenen Rede, sowie die nahezu einhellige Zustimmung zu dessen Politik. Die Organe der Verfassungspartei heben hervor, daß die Verfassungspartei durch Herbst ihre An- erkennung der auswärtigen Politik des Reichs- kanzlers, besonders in Betreff Deutschlands und Italiens, offen kundgab, die in der unveränderten Annahme des Budgets des auswärtigen Mi- nisteriums ihren Ausdruck gefunden habe. — Die Nachricht von dem Zusammentreffen des österreichischen Kaisers mit dem deutschen Kaiser ist erfunden. Es ist nie die Rede davon gewesen, insbesondere nicht bei der Anwesenheit Gablenz' in Berlin. — Aus zuverlässiger Quelle verlautet, daß auf Wunsch des Kaisers die beiderseitige Ver— tretung in die Hände von Botschaftern gelegt werde. Schweiz. Bern. durch eine Ansprache der Présidenten eröffnet wor- den. Zum Präsidenten des Nationalrathes wurde Brunner, zum Präsidenten des Ständeraths Keller, gewählt. Frankreich. Paris. Der„Siecle“ schreibt in Bezug auf die gelungene Anlehens⸗ Operation:„An der Börse, in den Cafés, auf den Boulevards allgemeiner Enthusiasmus über die rasche Zeichnung und Ueberzeichnung des Anlehens. Der Himmel weiß, welchen Träumen, welchen glänzenden Perspectiven sich gewisse Leute schon hingeben mögen. Ei, meine Herren, sagte neulich zu mehreren dieser Optimisten eine Person, die sich über so geräuschvolle Kundgebungen zu betrüben schien. Gewiß, das Angebot der Dar- leiher war doppelt so groß, als die verlangte Summe; gewiß, die Geschäfte werden sich und sogar in außerordentlicher Weise wieder beleben, da Frankreich seit beinahe einem Jahr nicht exportirt hat und der französische Artikel daher überall fehlt. Ich will auch zugeben, daß un ser Unglück in finanzieller Beziehung sehr wobl geheilt werden kann. diese Freude, dieses Gefühl von Seligkeit, welches ich auf vielen Gesichtern sehe; man vergißt nur allzusehr, daß dieses Geld, welches wir aufnehmen, uns bei Deutschland zum Lösegeld dienen soll. Das sollte uns denn doch nachdenklich machen; nachdenken thäte uns überhaupt Noth.“ — Der Gesundbeitszustand in Paris hat sich sichtlich gebessert. Fälle von Cholera und schwarzen Blattern sollen nicht weiter vorgekommen sein. — Die Befürchtungen, daß während der Revue eine Manifestation der Internationale stattfinden werde, haben sich als unbegründet erwiesen. Die Menge applaudirte lebhaft, als Thiers den Marschall Mac-Mahon umarmte. Die„Liberté“ berichtet, die Soldaten hätten ohne Vivats, in größter Ruhe und Ordnung defilirt und wären sich be— wußt gewesen, daß es gegolten, nicht einen Triumph, sondern die Rückkehr des Friedens und der Ordnung zu feiern. Die Offiziere beschränkten hat die Einladung angenommen. sich darguf die Assemblee mit dem Degen zu Die beiden Räthe sind bat Fbpaoulig den 1 1 1 Was mich aber beunruhigt, ist blue 4. and Btrord. liche Nnrond. uitendes Er, — Arntttotps Att. tigt tin 0 Vrozberzoge zen siantit nielg tine don er Sitzung dei n Rert, sowit r drstn Polini. deden derbor derds ihre An⸗ ul dis Reichs teischlends und r Astran derten tnirtigen M. Fade. Jesamnentrifft. den deulscht tit Rede davor det Auwesenhtil i gtlegt perdi. den Käthe sind cröffntt wor⸗ Urethes wurde detalds Keller, Der„Sietle t Anledt ne 1 bes Caset ö Estbufatnu⸗ deri ang de det Traumes 5 gtoist Luut urts, sagl ien tint Perser, begrüßen. An 159 Verhaftungen, meist von ehe- parisienne an, mit Ausnahme Gambetta's, Cor⸗[fenden Personen gesandt zu sein, damit auch bie Ver⸗ maligen Offizieren der Föderirten, welche wahr⸗ scheinlich sehen wollten, wie ihre Collegen der Linie manövriren ließen, wurden während des militärischen Schauspiels vorgenommen. — Nach Mittheilungen aus der Charente inferieure sollen die bonapartistischen Wahlagenten an 1 Mill. Frs. unter den Wählern der unteren Volksklassen zur Vertheilung gebracht haben, um der Erwählung Rouher's Vorschub zu leisten. Prinz Napoleon hat, wie ein Blatt wissen will, sich nach Deutschland begeben, um im Austrage des„Hofes“ zu Chislehurst mit Hrn. v. Bismarck zu„verhandeln“. — Von 34 Departements, unter welchen sich das Seine-Departement nicht befindet, sind die Wahlresultate annähernd bekannt. Von den Ge— wählten gebören 56 den Listen der republikanischen Partei, 12 denen der Conservativen an. — Die Verhaftungen und Haussuchungen dauern ununterbrochen fort. Unter Andern wurde gestern die Frau Prevost, genannt Lachaise, ver— haftet, welche mit eigener Hand den Msgr. Surat in dem Gefängniß von La Roquette erschossen hat. Bei den Haussuchungen ist der Amtseiser so groß, daß die Polizeibeamten neulich, als sie ein Haus der Rue des Martyrs in früher Morgenstunde durchstöberten, dem Polizei-Commissär Daudet selber ins Schlafzimmer fielen und ihn aus dem Bette aufhoben. — Auf Veranlassung der in der National- versammlung von Herrn Grevy gesprochenen Worte warnt das„Journal des Debats“ im richtigen Moment vor Ueberhebung. Es sagt:„Seien wir bescheiden, wie es unserem Schicksal zukömmt. Unterstreichen wir nicht mit Hurrahrufen die Er— zählung des Desilee's! Fangen wir nicht bei dieser Gelegenheit, fangen wir niemals mehr die leicht— sinnigen Großsprechereien an, welche die Ereignisse so hart gegeißelt haben. Wir kehren zum Leben zurück und unsere Kräfte nehmen zu, aber wir haben deren noch nicht genug, um uns mit ihnen zu brüsten und sie Europa zu zeigen.“ Und weiter über die Anleihe sprechend sagen die„Debats“: „In dem merkwürdigen Erfolge der Anleihe liegt auch für unsere Nationaleitelkeit eine Versuchung. Widersteben wir diesen Versuchungen eines legi⸗⸗ timen Stolzes. Diese Millionen bezeugen die Größe und die Solidität unseres Credits, Ein Tag wird kommen, wo wir Das wieder werden, was wir zu sein nie hätten aufhören sollen, und an welchem die„große Nation“ vielleicht größer als je sein wird; aber nur unter der Bedingung, daß sie die Tiefe ihres Falles, die Höhe des zu erklimmenden Abgrundes, die Vernunft, die Weis heit und die ihr dazu nöthige Zeit ermißt. Bis dahin müssen wir uns enthalten, unsere Sporen und Millionen klingen zu lassen; wenn wir Fran— zosen sind, trauern wir!“ — 3. Irli. Nach den bisherigen Wahlresul- taten erscheint die Wahl von 80—90 gemäßigten Republikanern gesichert, welche die Politik Thiers unterstützen werden. In Marseille wurden Gam- betta und Laurier gewählt; im Departement Seine et Oise dürften die Liberalen durchdringen, in Charente Inférieure Rouher unterliegen. — Die republikanischen Candidaten Faidherbe und Testelin sind in Lille gewählt worden. General Faidherbe wurde gleichzeitig auch im Departement Pas de Calais und im Departement Somme ge— wählt. Im Departement Aisne siegte ein repu- blikanischer Candidat. — Nachstehend folgt das nahezu vollständige Resultat der Wahlen: Wolowski 122,000, André 110,, Pernocet 109,000, Louvet 104,000, Dietz-Morin 100,000, Pressense 98,000, Morin 97,000, de Normandie 96,000, Corbon 95,000 Gambetta 94,000, Ploeuc 93.000, Cissev 91,000, Kästner 90,000, Kranz 90,000, Laboulaye 89,000, Lefebure 85,000, Siebert 81,000, Pichat 81,000, Drouen 80,000, Moreau 78,000, Breslay 78,000, Bonvalet 76,000, Flavigny 74,000, Freppel 69,000, Berquier 69,000 Stimmen. Die 21 ersten Namen, welche wahrscheinlich definitiv gewählt werden, gehören den Listen der Union bon's, Kästner's, Pichat's und Breslay's. Belgien. Brüssel. Die Betheiligung bei den Wahlen in Paris war in den wohlhabenden Quartieren eine ansehnliche. Die Arbeiter da— gegen enthielten sich der Abstimmung. Ueberall berrscht Ruhe. Man sieht nur wenig Soldaten. — Senat. Auf eine Interpellation erklärte Minister d' Anethan, die belgische Regierung habe Betreffs der Verlegung des Sitzes der italienischen Regierung die Besetzung Roms weder zu billigen, noch zu mißbilligen, sondern nur die diploma— tischen Gebräuche zu befolgen. Der belgische Gesandte sei angewiesen, dem Könige von Italien zu folgen, wo derselbe seine Residenz aufschlagen werde. Belgien werde zwei Gesandtschaften in Italien haben, eine bei dem Könige und eine bei dem Papste. Der Senat nahm hierauf folgende motivirte Tagesordnung an: Der Senat, befrie— digt durch die gegebenen Aufklärungen, geht zur Tagesordnung über. Ostende. Der deutsche Kaiser wird im August hierher kommen und drei Wochen hier verweilen. Italien. Rom. Die Gesandten Deutsch— lands, Schwedens, der Türkei, der Niederlande, Rußlands, Spaniens und der Vereinigten Staaten sind von Florenz hier angekommen. — Der König Victor Emanuel ist hierselbst eingetroffen und von der Bevölkerung entbusiastisch empfangen worden. Bei seiner Ankunft wurde der König vom Prinzen Humbert, dem Bürger⸗ meister, den Ministern, den Gesandten und den Kammerpräsidenten begrüßt. Die Truppen, die Nationalgarden und zahlreiche Deputationen mit Fahnen und Musik bildeten in den Straßen, die der König passirte, Spalier. Derselbe erschien mehrmals auf dem Balkon des Quirinals und empfing die Deputationen von 100 Municipien. Amerika. Ueber Washington kommt das folgende Telegramm:„Das Marineministerium hat Nachrichten vom Capitän Rogers aus Corea erhalten, welche bis zum 30. Juni reichen und melden, daß fünf coreanische Forts mit einer Ge— sammtbesatzung von 11,000 Maan gestürmt, 481 Geschütze erbeutet und 242 Coreaner getödtet worden sind.“ Friedberg. In unmittelbarer Nähe des Nauheimer Bahnhofs ersolgte in der Nacht von Montag auf Dienstag ein surchtbarer Zusammenstoß der Wagen eines in zwei Theile zerrissenen, von Norden kommenden Güterzuges, wodurch schauerliche Verheerungen an den Wagen und der Bahn angerichtet und mebrere Telegraphenstangen umge— worfen wurden. Eine Anzahl Wagen lagen zertrümmert und so ineinander geschoben auf dem Bahnkörper und an der Böschung, daß uns unmöglich war, zu ermitteln, wie viele derselben übereinander und nebeneinander geworfen waren. Ihr Inhalt, Kaffee, Wildhäute, Kalbfelle, Stein⸗ kohlen, Eisengußwaaren ꝛc., lag zerstreut umher, thetlweise zerbrochen; es war ein Anblick entsetzlicher Verwüstung. Der Unglücksfall soll durch Trennung eines Theils der Wagen von dem Zuge erfolgt sein, indem diese, schon hinter Butzbach losgelöst, bei dem auf dieser ganzen Bahnstrecke vorhandenen Gefälle mit vernichtender Gewalt an den vor dem Bahnhof in Nauheim haltenden vorderen Theil ihres Zuges heranbrausten. Leider wurden hierbei zwei Bremser so sehr beschädigt, daß sie nach Nauheim ver⸗ bracht werden mußten, wo Beide am Abend in Folge ihrer Verletzungen gestorben sind. Der unterbrochene Verkehr konnte schon Nachmittags auf dem einen und Abends auch auf dem zweiten Geleise wieder hergestellt werden. Frankfurt, 3. Juli. Die Gewitter in der Nacht vom Sonntag auf Montag haben mehrfachen Schaden in der Stadt und in der Umgegend angerichtet. In Gries— heim wurde Nachts halb 1 Ubr eine Frau, welche kurz vorher vor die Hausthüre getreten war, um nach dem Unwetter zu sehen, in ihrer Küche vom Blitz erschlagen. Die Leiche hatte auf der Brust einen blauen Flecken, ebenso in der Seite, aus welcher einiges Blut quoll. Ein kalier Schlag traf ein hiesiges Hotel. Alte Leute versichern, daß sie sich ähnlicher Wetter hier nicht erinnern könnten. Frankfurt. Hiesige Blänter haben schon vor einigen Tagen auf eine Anzahl Berliner Leinenreisende, welche Frankfurt und die Umgegend unsicher machen, hingewiesen. Im Interesse des Publikums wird nun weiter darauf ausmerksam gemacht, daß dieselben leicht zu erkennen sind, da sie aus Einer Schule hervorgegangen zu sein scheinen. Sie lamentiren fast sämmtlich über die Unglücksfälle, in welche ihre Principale in Folge des Krieges gerathen seien, weßhalb sie gezwungen wären, zu Spottpreisen zu ver⸗ kaufen; einige brechen bei der Erzählung sogar in Thränen aus; andere haben sich auf irgend einem Wege die Adresse von in der Umgegend wohnenden Familien-An⸗ gehörigen oder Verwandten zu verschaffen gewußt und führen sich damit ein, daß sie vorgeben, von den bettef— wandten das Glück hätten, dillitze Leinwand zu kaufen. Einem Exemplar der letzteren Gattung erging es schlimm, denn zufälliger Weise befand sich der Mann, dessen Name auf die angedeutete Weise mißbraucht wurde, bei seinen Verwandten, und fand ber schlaue Berliner die Hausthüre kopfüber. f Offenbach. Einem schweren Gewitter, das in der Nacht vom 2.—3. d. zwischen 12 und 1 Uhr unter fort⸗ währendem Blitz und Donner mit Hagelschlag über unsere Stadt hinzog, folgte Morgens gegen 7 Uhr ein anderes, das hier in ein Haus einschlug und die Zimmerdecke zer⸗ sprengte, glücklicherweise aber zwei Kinder, die daselbst im Bette lagen, unbeschädigt ließ. Dagegen hat um dieselbe Zeit der Blitz einen jungen Mann, der von einem be⸗ nachbarten Ort hierher zur Arbeit gehen wollte, in der Nähe von Heusenstamm erschlagen. Wiesbaden. Das unglückselige Spiel im Kursaale hat wieder ein Menschenleben gefordert. Ein Engländer verspielte 80,000 Frs. und erschoß sich alsbald darauf in der Nähe des Spielhauses. Aus Bonn wird vom 27. Juni gemeldet: Die Eifeler Post langie heute mit erheblicher Verspätung bier ein. Wie wir hören, hat dieselbe in dem sonderbaren Um⸗ stand ihren Grund, daß auf der Strecke von Daun bis Adenau ein Fuß hoher Schnee lag. Sonderbare Hunds⸗ tage in diesem Jahre! Zu Mähringen im Oberamt Tübingen haben die Gemeindebebörden den Beschluß gefaßt, jedem Soldaten der Gemeinde, wescher den ruhmvollen Feldzug gegen Frankreich mitgemacht hat, ½¼ Morgen fruchtbares Acker⸗ land, nebst einem tragbaren Obsibaum auf Lebensdauer zur Nutznießung, und falls er durch Heirath oder dal. aus dem Ort sich entfernen sollte, 10 fl. aus der Ge⸗ meindcasse zuzuweisen. Landwirthschaftliches. Bei der so außerordentlich ungünstigen Witterung sind unsere Landwirihe in großer Verlegenheit wegen der Heu⸗ bereitung. Es dürfte darum zweckmäßig sein dieselben auf eine Methode aufmerksam zu wachen, durch welche das Heumachen weniger oder gar nicht vom Wetter abhängig ist. Dieses Verfahren besteht darin, das halbtrockene Heu auf ganz große Haufen zu bringen und fest zu treten; es wird sich bald erhitzen und sobald die Hitze einen hohen Grad erreicht bat, werden die Haufen wieder auseinander geworfen. In kurzer Zeit ist das Hen sodann zum Ein⸗ fahren geeignet. 0 Noch mehr empfiehlt sich die sogenannte Braunheu⸗ bereitung, wie diese bereits in England, Holland und Belgien längst im Gebrauche ist. Das Gras wird noch seucht, also kaum etwas abgewelkt an den Aufbewahrungs⸗ ort(am zweckmäßigsten auf Heufeimen) gefahren. Regen, Thau, überbaupt äußere Feuchtigkeit darf sich nicht am Grase befinden. Das Futter wird in diesem Zustande ganz fest getreten. Nach etwa 3 Tagen tritt die Erhitzung ein und es steigert sich die Temperatur oft auf 800. Dieser Zustand dauert in der Regel 6 Wochen, während welcher Zeit der Heuhaufen in keiner Weise gestört werden darf. Nach diesem Zeitraum ist das Heu trocken. Eine Selbst⸗ entzündung oder Verderben des Futters ist durchaus nicht zu befürchten. Die Vortheile, welche von dieser Heube⸗ reitung zu rühmen sind, besteben 1) in bedeutender Zeit⸗ und Arbeitsersparniß besonders bei ungünstiger Witterung; 2) bedeutendem Mehrgewinn an Futter, da hier weder Blätter noch Blüthen verloren gehen; 3) Verbesserung ge⸗ ringen Futters; 4) größere Nahrhaftigkeit und Schmack⸗ haftigkenn des Futters; 5) leichtere Verdaulichkeit desselben, da wahrend des Gäbrungsprocesses eine Menge sonst schwerer löslicher Stoffe in leicht lösliche umgewandelt werden, die Assimilationsfähigkeim also erböbt wird; 6) die loslichen Nährstoffe können durch ungünstige Witterung nicht ausgewaschen werden, wie dies dei der Grünbeude— teitung so häufig geschieht; 7) bedeutende Raumersparniß. Der„landwirthschaftliche Anzeiger“ Nr. 8 und 9 von 1869 brachte folgende Erklärung, welche wir angesichts der neuesten Ueberschwemmungen unseren Lesern mittheilen zu sollen glauben: Am 25. und 26. Mat verschlammte mir ein großer Tbeil meiner Wiesen derart, daß ich, be⸗ sonders da ein die Erde von den Blättern abspülender Regen nicht eintrat, befürchtete, das Gras auf dem der schwere Lehmboden 1 bis 1½ Linien dick aufsaß, gar nicht verwenden zu können. Nachdem das Geschäft des Mähens mühsam vollendet, ließ ich meine Heuwendemaschinen daran arbeiten und die Ausstäunbung gelang so vollkom⸗ men, daß, nachdem das Heu vollftändig getrocknet, der Staub auch soweit entfernt war, um die Verwendung des Futters zu jedem Zwecke zuzulassen. Ich empfehle allen meinen Collegen die Heuwendemaschinen, deren Vortheile bereils anerkannt sind, ganz besonders auch zur Erreichung des angegebenen Zweckes. Meine Maschinen habe ich seiner Zeit aus der Fabrik des Herrn C. F. Wiegand (bezogen und zweifle ich nicht, daß Herr ꝛc. Wiegand in Homberg, Regierungsbezirk Kassel, Vorrath haben wird und jeder Zeit allen an ihn gestellten Anforderungen ge— nügen kann. Domäne Cornberg im Juli 1869. E. Thon. Verloosungen. Hamburg, 1. Juli. 100 M. ⸗B.⸗Loose von 1866. In der heute statthebabten Ziehung wurden folgende Serien ausgeloost: 47 79 93 105 117 184 222 289 317 349 428 547 556 569 574 613 624 625 729 768 806 822 824 920 952 969 977 1031 1059 1122 1155 1159 1170 1292 1307 1543 1561 1630 1607 1715 1773 1801 1830 1869 1904. Ossenheimer Waͤldchen. 1724 Nächsten Sonntag als am 9. d. M. findet bei Harmonie- und Tanzmusik das Kirschenfest dahier statt, wozu freundlichst einladet f f G. F. Korndörfer. Porschuß⸗& Credit-Verein zu Friedberg. (Eingetragene Genossenschaft.) 1714 Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß unsere Kasse nur von 9 bis 12 Uhr des Vormittags, 2 bis 4 Uhr des Nachmittags an allen Wochentagen offen ist. Der Vorstand: F. Hecht. Weis. Ermus. Das während des Krieges dahier bestandene Hilfscomité für die Kranken- pflege und Unterstützung der Soldaten im Felde macht hiermit bekannt, daß seine Rechnung nunmehr abgeschlossen ist und vom 5. bis 12. Juli bei dem Rechner, Herrn Kauf— mann Huber, zur Einsicht der Betheiligten offen liegt. Die Prüfung der Rechnung wird Herr Actuar Nau unter Zuziehung eines weiteren Sachverständigen vornehmen. Für das Hilfscomité: Dr. Köhler. Vier und dreißigster Uechenschafts-Bericht Berlinischen Lebens-Versicherungs⸗Gesellschaft. 1713 Im Jahre 1870, dem 34. Geschäftsjahre der Gesellscheft, wurden 1117 neue Versicherungen mit Rthlr. 1,886,271% Kapital und Rthlr. 4761. 28. jährl. Rente abgeschlossen, 336 Personen mit Rthlr. 410,600 Kapital als verstorben angemeldet, und Rthlr. 853,523. 27. 7. an Kapital- Einzahlungen, Prämien und Nettozinsen eingenommen. Am Schlusse des Jahres betrug: der e 12.049 Personen mit Rthlr. 17,349,320 apita und Rthlr. 10,880. 13. 6. jährlicher Rente, der Gesammtfond RNthlr. 3,361,434. 5. 7., und die Summe der unvertheilten Ueberschüsse der letzten funf Jahre Rthlr 631,788. 17. 1. An die Versicherten gelangt im Jahre 1871 die Dividende pro 1866 mit 21 Proeent zur Vertheilung. Der ausführliche Geschäftsbericht pro 1870 kann in unserm Büreau, sowie bei sämmt⸗ lichen Herren Agenten in Empfang genommen werden. Berlin den 28. April 1871. Direktion der Berlinischen Lebens-Versicherungs-Geselischaft. v. Bülow. Herzog. v. Magnus. Winckelmann. Busse. Direktoren. Vollziehender Direktor Vorstehenden Bericht bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit dem ergebenen Bemerken, daß der Geschäftsbericht des Jahres 1870 bei mir unentgeltlich ausgegeben wird, und Anträge auf Versicherungen jederzeit angenommen werden. Friedberg den 5. Juli 1871. Louis Winheim, Agent der B³erlinischen Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Steinkohlen⸗Lieferung für die Vergebung von Bauarbeiten. Garnisonverwaltung Butzbach. 1697 Zur inneren Herstellung der Kirche zu Södel 1638 Die Lieferung von 1500 Centner Steinkohlen sollen nachstehende Arbetten auf dem Submissionswege und 8 Stecken Kiefern⸗ Scheitholz wird Donnerstag den vergeben werden. 13. Juli d. J., Vormittage 10 Ubr, im Soumissions⸗ Dieselben find veranschlagt: fl. kr. weg vergeben. Die Lieferungsbedingungen können auf! Maurerarbeit 38 9 unserem Büreau, Zimmer Nr. 4 der Reitercaserne, in Mauermalerfalien 173— den Nachmittagsstunden eingesehen werden. Steinhauerarbeit 1 Butzbach den 20. Junt 1871. Zunmerarbeit 97 9 Großherzogliche Garntisonsverwaltung Butzbach. Schreinerarbeit 124 18 Bauer, Stabsquartlermeister. Schlosserarbeit 30 40 Weißbinderarbeit 168 16 Spenglerarbeit E Diejenigen, welche sich an dieser Submission be⸗ theillgen wollen, haben ihre Abgebote in Procenten verfiegelt und mit der Aufschrift versehen„Submission der.... Arbeit für die Kirche zu Södel“ längstens bis Freitag den 7. Juli l. J., Morgens 10 Uhr, auf unserem Büreau einzureichen, woselbst auch von heute an Pläne, Voranschlag, sowie die Bedingungen einge⸗ sehen werden können. Friedberg den 30. Juni 1871. Hfepherzezuce Kreisbauamt Friedberg. e u 5. 6 Brave Mädchen, 1699 welche das Kleidermachen erlernen wollen, können sogleich eintreten bet Elise Müller. 1434 Ein zu Bäckergeselle findet verlässiger gegen Wilhelm Berubeck, Colonial-, Material-& Farbwaaren⸗Handlung in Friedberg 1487 f nächst der Burg. Lager in allen Sorten Tabaken und Cigarren. Ein möblirtes Zimmer 1703 ist zu vermiethen; auf Verlangen kann auch die Kost dabet gegeben werden. Zu erfragen bei der Exped. d. Bl. 3 Ein geübter Schuhmachergesell 1705 kann sogleich in Arbent treten bei Heinrich C. Alt, Nieder⸗Florstadt. Eine Senfmehlmaschine 2 e bei guten Lohn dauernde Beschäftigung auf dem Lande. Wo? sagt die Exp. d. Bl. Franz Wolf III. Die neuste Schrift von Friedrich Stoltze. Frankfurt: Frankfurter Victoria-Beitung, deutsche Lorbeerblätter mit Kapern, Preis 6 kr., 8 i vorräthig bet Bindernagel& Schimpff in Friedberg und Bad Nauheim. Holz⸗Versteigerun g. 1712 Freitag den 7. l. M., Morgens 9 Uhr nfangend, soll im Butzbacher Stadtwald, in den Distrikten Struth, Pfingfiwetde ꝛc., folgendes Holz meistbietend verstetgert werden, als: 4% Stecken Buchen⸗ und Kiefern⸗Scheltholz, 9 55 5 Elchen⸗, Kiefern⸗ und Aspen⸗ Prügelbolz, i desgleichen Stockholz, 19% 0 Wellen desgleichen Reisholz, sowie 62⁵ 21 Stämme Eichen- und Kiefern⸗Bau⸗, Werk⸗ un, Nutzholz und 13 Stück Nadelholz⸗Stangen. Die Zusammenkunft ist am sog. kaiserlichen Kirchhof. Bußbach den 1. Juli 1871. Großherzogliche Bürgermeisterei Butzbach. Küsch e l. Brod Erste Sorte 17 kr., Zweite Sorte 15 kr. 1721 dei Frische Bierhefe 1723 ist zu haben bei 125 H. Sang. Stadt New⸗ Jork. 2 Glace-Handschuhe 6 p 5— 6000 Rangenpflanzen 1725 werden bllligst abgegeben bei K. Söllner, Hof Metzger. Ein Canarienvogel 1727 ist entflohen und erhält der Wiederbringer eine Belohnung bet Jos. Hoff mann. 1719 Eine schön eingerichtete und mit dem besten Erfolg betriebene Bäckerei nebst Conditorei ist abzugs halber vortheilhaft zu ver⸗ miethen; auch eignen sich die Gebäulichkeiten zu jedem Geschäfte. Dieselben bestehen aus einem Wohnhaus, Scheuer, Stallungen und großem Hofraum, vis-à-vis der Eisenbahn gelegen. Das Nähere bei der Exped. d. Bl. Danksagung. 1722 Allen Denjenigen, welche bei dem plötzlichen Todesfalle unseres Sohnes Fr. W. Neichhold 8 uns ihre herzliche Theilnahme kund gaben, insbesondere aber seinem Lehrer perrn Werner, sowie seinen Mit⸗ schülern, welche den so früb Dahingeschiedenen zu seiner letzten Ruhestätte geleiteten, sagen wir unsern tief⸗ fühlten Dank. Frtedberg am 5. Juli 1871. a Die trauernden Eltern. Frucht preise. Per Malter. 14 fl. 45 Friedberg, 4. Juli. Waizen 14 fl. r. 3 Kor; 10 fl.— r.; Gerste 8 fl.— kr.; Hafer 5 fl. 40 kr. Frankfurt, 3. Juli.(200 Zollpfund.) Wazen 14½—15½; Kor) 11-7’; Gerste— 3 Hafer 10—19½;3 Rüböl(100 Zollpfd.) ohne Faß 26¼j Branntwein(50% Tr. per 160 Lit.) ohne Faß—— Grünberg, 1. Juli. Waizen 14 fl Korn 11 fl. 25 kr.; Gerste 8 fl. 5 kr.; Hafer 6 fl. 7 ke.; Molter— fl.— kr.; Erbsen— fl.— kr.; Wicken— fl. — kr.; Saamen 24 fl.— kr.; Kartoffeln 5 fl. 16 fr. Mainz, 30. Juni. Waizen 12 fl. 13 kr.; Korn 10 fl. 24 kr.; Gerste— fl.— kr.; Hafer 7 fl. 11 kr.; Kartoffeln 7 fl. 28 kr.; Roggenstroh per 100 Gebund 45 fl. Istaelitischer Gottesdienst in Friedberg. Beg ien ne Freitag Abend 7½ Uhr. Samstag Morgen 8 Uhr. Verantw. Redact.: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff. Philipp Thönges. 10 ir 1—* r. r — — K 21 9 oe Jet