7 DNüsdb Lom Won 1 Ann 2 87. Dienstag den 26. Juli. 5 0N 8 1 * * nzeiger. — u wird g f 7 l a N —— Enthäl: die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. lungen bim,— a ei Hern. a Amtlicher Theil. aba— Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden. An ö Nr. 22. Nr. 516. Gesetz, betreffend die Fesistellung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1871. Vom 17. Mai 1870.— Nr. 517. — Desgleichen der Militär⸗Verwaltung. Vom 15. Mat 1870.— Nr. 518. Gesetz, betreffend die Abänderung des Haushalts Etats des Nordveulschen Bundes für das — Jahr 1870. Vom 11. Jun 1870.— Nr. 519. Gesetz, wegen Aufhebung der Elbzölle. Vom 11. Junt 1870.— Nr. 520. Vertrag zwischen dem Norddeutschen Verordnung, betr. die Ausführung des Gesetzes Vom 10. Zuni 1870. Bunde einerseits und Oefterreich anderseits die Aufhebung des Elbzolls detr. Vom 22. Juni 1870.— Nr. 521. wegen Einführung eines obersten Gerichtshofs für Handelssachen vom 12. Juni 1869. Vom 22. Juni 1870. ddeutschen Bund. Krieg hrtz unsem 1 Nr. 23. Nr. 522. Bekanntmachung, betr. das Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen im Nor dis des frre Nr. 24. Nr. 523. Bekanntmachung, bett. das Bahnpolizeireglement für die Etsenbahnen im Norddeulschen Bund. Vom 3. Juni 1870. c die fur 3 Nr. 25. Nr. 524. Verordnung, betr. dir Einberufung des Reichstags des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Juli 1870.— Nr. 525— 529. Consular Alert Volg estellungen. 5 N date— Nr. 26. Nr. 530. Verordnung, betr. das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen und Kriegsbedarf. Vom 16, Juli 1870. duch die 5 Be k a n n team ch nnn 15 ane In Folge erhaltener Weisung bringen wir im Abdruck nachstehende Verordnung des Präsidiums des Norddeutschen Bundes zur — 1. öffentlichen Kenntniß. Wüllen, 8. Friedberg den 23. Juli 1870. Großherzogliches Kreisamt Friedberg uurnttt 1 Tera p p. nge Küng V a m u E 7 0 1 d n 1 U 8 · 3 7 Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen c. verordnen auf Grund des Artikels 68 der Verfassung des Norddeutschen denn Bundes im Namen des Bundes was folgt: Armeecorps werden hierdurch in Kriegs zustand erklart. . Die Bezirke des achten, elften, zehnten, neunten, zweiten und ersten Gartenlale. Gegenwärtige Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter unserer höchsteigenen Unterschrift und beigedruckten Bundes ⸗Jusigel. 3 Gegeben Berlin den 21. Juli 1870.(gezeichnet) Wilhelm. (gegenzeichnet) v. Bismarck. drtunten 57 a f ea a] Betreffend: Die Anschaffung des Holzsamens pro 1870— nun die Berechnung der Preise für denselben. Friedberg den 20. Juli 1870. eee ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg i 1 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und die Markvorstände. b Utizt ttt Ueber den aus dem Großherzoglichen Holzsamen⸗Magazin für 1870 für Ihre Waldungen bezogenen Holzsamen gehen Ihnen die Aus züge gleichzeitig unter Convert mit der Weisung zu, sofort fuͤr die Auszahlung der Beträge zu sorgen. 4 pant. ra p p. ä— Betreffend: Die Quattlerleistung für die bewaffnete Macht wäbrend des Frledenszuftandes, insbesondere Friedberg den 23. Juli 1870. 5 die Verthetlung det Zugrtierlesstungen in den Gemeindebezuüken und die Ausstellung von Ortsftatuten. N f — Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Jagung. Nur wenige von Ihnen haben unserer Verfügung vom 2. d. M. Amtsblatt Nr. 12. entsprochen, weshalb wir an die sofortige „ eg Erledigung erinnern. 8 Tera p p. it, 5 n. 11 lied frau 2 a Einladung. .— Freitag den 29. Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, findet die 5) Unterstützung der Familien von Soldaten im Felde, so wie des 10. statuteumäßige Generalversammlung des Mathildenstifts auf dem Frauenkrankenunterstützungsvereins noch für 1870. „ be, ben Nathhause dahier statt. Zur Verhandlung kommen: ö 6) Verzinsung der Einlagen. labs Robe 1) Rechnungsablage. 7) Ergänzung des Vorstandes. N g 1 1 anl. 2) Definitive Verwilligung der vorgesehenen Beträge für die In⸗ Die Mitglieder des Vereins namentlich die Herren Bürgermeister dustrieschulen für 1870. des Kreises werden zu recht zahlreicher Betheiligung hiermit eingeladen. Noth. 3) Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für Friedberg den 24. Juli 1870. a u.. verwahrloste Kinder im Kreise Friedberg. Der Präsident des Mathildenstifts des Kreises Friedberg — 4) Festsetzung dee Voranschlags für 1871. Tera pep. flitdbelh J ö Gesetz vom 11. Mai 1851, wegen der Ariegsleistungen und deren vergütung. dt. 1 7,(Schluß) im Verhältniß ihrer Leistungsfähigkeit 14111. i i f elne Gemeinden oder Kreise rircht 1 8. 5 105 01 1 ien 7 6 1705 1. 8 hart betroffen werden, so ist eine Ausgleichung eintreten zu lassen, 10 ur die vollfländige und rechtzeitige Gewährung der Landlefe, Sache der Kreis- resp. Provinzial Vertretungen, geges deren Ent⸗ 1, rungen(88. 4— 7) sind die Kreise, für alle anderen Leistungen(88. 3 N e e e e gen, ges f d und 8 bis 12 und 15) die Gemeinden dem Staate verpflichtet. 1 g. 19. Die dem Staate gehörigen Gebäude und Anstalten, 7%= 1§. 17. Die Gemeinden sind dagegen berechtigt, soweit dies J welche zur Zeit des Friedens zur Casernirung der Truppen und 111 zur Erfüllung dieser Obliegenheiten erforderlich ist, die in ihrem Be- Unterbringung der Pferde derselben, zu Militar-Lazarethen, Magazinen, zirke belegenen Grundstücke und Gebäude zu benutzen und sich nöthigen-[ Depots, Wachen, Handwerksstatten und sonstigen Garnisonverwal⸗ . falls zwangsweise in deren Besitz zu setzen, N tungszwecken bestimmt sind, sollen auch zur Zeit des Krieges von den 900 Eine gleiche Berechtigung steht den Gemeinden gegen ihre Mit- zuruͤckbleibenden nicht mobilen Truppen, desgleichen von den Ersatz⸗ 1 glieder zu, in Bezug auf alle Gegenstände der Kriegsleistungen, wenn und Besatzungstruppen zu gleichen Zwecken benutzt werden. , sie sosche auf andere Art nicht beschaffen können. Truppentheile, welche vor dem Eintritte der Mobilmachung geen. In allen diesen Fällen sind die Gemeinden den Eigenthümern J casernirt waren, verbleiben auch nach der Mobsümgchung bis zum zur Entschädigung verpflichtet, deren Feststellung nach 8. 12 erfolgt.] Ausmarsche in ihren Casernen. Officiere und Mannschaften bereits mobiler Truppen aus anderen Garnisonen können in der Regel nur 6. 18. Sollten in Ausführung vorstehender Bestimmungen ein⸗ dann casernirt werden, wenn sie an dem Orte des Gantonnements länger als drei Tage verweilen, wenn ferner in den Casernen neben den gehörig ausgestatteten Wohnraͤumen auch vollständig eingerichtete Koch⸗ und Menage⸗Anstalten vorhanden sind, und wenn der tägliche Bedarf an Verpflegungsgegenständen aller Art nach den a Nen Truppen bestehenden Vorschriften denselben entweder aus den Maga⸗ zinen oder durch Vermittelung der betreffenden Ortsbehörden regel⸗ mäßig geliefert werden kann. 5 Die Königlichen Dienstpferde sind dagegen so viel als möglich immer in den vorhandenen und disponiblen öffentlichen Ställen unter⸗ zubringen, sobald höhere Rücksichten nicht eine Ausnahme hiervon gebieten. §. 20. Wo eine Servisvergütigung für das den mobilen und nicht mobilen Truppen und Militärbeamten nach§. 3, 1 verabreichte Naturalquartier von dem Tage der Mobilmachung ab den Gemein⸗ den aus der Staatskasse nicht gewährt wird, können auch die Forde⸗ rungen der Quartierbedürfnisse nicht in dem Umfange geltend gemacht werden, wie sie das Servisregulativ vom 17. März 1810 gestattet; namentlich muß bei Durchmärschen, in engen Cantonnements und in belagerten Festungen das Militär sich mit demjenigen begnügen, was nach Maßgabe der Orts- und sonstigen Verhältnisse angewiesen wer⸗ rathe innerhalb eines Jahres nach erfolgter Demobilmachun an⸗ N de 4 Die bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche werden mit brei monatlichem Präclusivtermine öffentlich aufgerufen und nach, Ablauf des letzteren, wenn sie auch bis dahin nicht angemeldet worden sind, von jeder Befriedigung aus geschlossen. 8. 22. Suspension aller entgegenstehenden Bestimmungen. Die ses Gesetz gilt nur für die Dauer des mobilen Zustandes der Armee; es treten daher während dieser Zeit alle entgegenstehenden und namentlich die auf den Friedenszustand gerichteten Bestimmungen außer Kraft. §. 23. Gegenwärtiges Gesetz tritt an die Stelle der Verordnung vom 12. November 1850. Auf alle Leistungen, welche nach Vorschrift jener Verordnung erfolgt sind, finden auch nur die Bestimmungen derselben Anwendung. Jedoch gelten für die daraus zu erhebenden Vergütigungs⸗Ansprüche die im§. 21 angeordneten Präclusivfristen. §. 24. Mit der Ausführung dieses Gesetzes und mit der dazu erforderlichen Instruction sind die Minister des Innern, der Finanzen und des Krieges beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und den kann, und was die Quartierwirthe zu gewähren vermögen. §. 21. Präclusivfrist für die Anmeldung Ansprüche. Alle Ansprüche auf Vergütigung von Kriegsleistungen sind, mit den nöthigen Bescheinigungen versehen, bei dem betreffenden Land— der Vergutigungs⸗ beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Potsdam den 11. Mai 1851. f (L. S.) Friedrich Wilhelm. v. Manteuffel. v. d. Heidt. Simons. v. Stockhausen. v. Raumer. v. Westphalen. Hessen. Darmstadt. Dem Vernehmen nach behält Prinz Ludwig das Commando unserer Division, während der preußische Generalmajor v. Wittich sämmtliche acht, zu einer Brigade ver⸗ einigten Infanteriebataillone führen wird. — Die Ersatzreserven von 1867 in soweit sie in die Versicherungsanstalt eingezahlt, sind ent— lassen worden. W. Friedberg, 25. Juli. Gestern Morgen fand vor Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge Parade unseres Jäger- Bataillons statt. Ein frisches Hurrah schallte dem geliebten Landesfürsten bei seinem Erscheinen entgegen, dem es Herzens⸗ sache gewesen, soweit möglich seine Truppen noch einmal zu sehen und persönlichen Abschied von ihnen vor ihrem Ausmarsche in den Kampf zu nehmen. Nach der Parade besuchte das gesammte Jäger- bataillon den Gottesdienst der Stadtkirche, in welcher die aus größter Begeisterung kommende Predigt des Herrn Professor Diegel, die den begonnenen Krieg zum Gegenstand hatte, jeden Anwesenden tief ergriff. Die Kirche war an⸗ gefüllt von Zuhörern bis zum letzten Platze und sichtlich ist diese treffliche Predigt voller Gluth und Feuer für unsre gerechte Sache für Aus- ziehende und Daheimbleibende vom reichsten Segen begleitet. Auch die Predigt in unserer Burgkirche trug unserer jetzigen Gedanken- und Gemüthsstimmung ebenfalls volle Rechnung und vor 8 Tagen sprach Herr Professor Köhler nach der Predigt ein besonderes, tief aus dem Herzen kommendes und zu jedem deutschfühlenden Herzen gehendes Gebet. Unsre Geistlichen werden fort- fahren, in ihren Predigten die Vertheidigung unseres Vaterlandes gegen unsern Erbfeind zum Gegenstand zu nehmen, versäumen wir darum den Besuch des Gottesdienstes nicht zu rechter Aufklärung, Beruhigung, Erhebung und Be— geisterung für die Sache des Vaterlandes. Wie zur Zeit der Befreiungskriege werden die Predigten ächt deutschgesinnter Geistlichen auch jetzt den Patriotismus wo nöthig anfachen, und ihn steigern, wo er vorhanden ist, und Muth und Waffen durch gemeinsame Erhebung zu Gott segnen. Heute Morgen 6 Uhr ist unser Jägerbataillon ausmarschirt. Wenige Augen blieben thränenleer und manch kräfliger Händedruck bekundete die innere Stimmmung des Wehes und Muthes zu⸗ gleich. Unsere besten Wünsche und Hoffnungen begleiten sie. Gott sei mit ihnen! Wir schließen uns dem fürstlichen, ächt deutschen Wort unseres Groß— herzogs an: Vorwärts für Ehre und Vaterland! K. Friedberg. Das hiesige Hülfscomité für die Soldaten im Felde hat unter d. 23. d. M. an den Commandirenden des 1. Jägerbataillons, Herrn Major Lautenberger, nachstehendes Schreiben gerichtet. Friedberg, 23. Juli 1870. Hochzuverehrender Herr Major! Im Augenblicke, wo das 1. Jäger⸗Bataillon sich an⸗ schickt unsere Stadt zu verlassen, um an dem großen Kampfe für Deutschlands Recht und Ehre Antheil zu nehmen, hält das unterzeichnete Pülfscomité für die Unterstützung der Soldaten im Felde sich für verpflichtet, von dem Wunsche, der es beseelt, auch seinerseits was es vermag zum glücklichen Erfolge des Kampfes beizutragen, Zeugniß zu geben. Das Bataillon zählt in seinen Reihen eine Anzahl von Männern, welche Frauen, Kinder, beiagte Eltern und andere Angehörige zu Hause zurückgelassen, die an ihnen ihre vielleicht einzige Stütze hatten, und deren Ergehen ihnen möglicher Weise ein Gegenstand der Beunruhigung und Sorge ist. 6 Das Hülfscomits hat es sich zur Aufgabe gemacht, nicht blos das Schicksal der im Felde verwundeten oder erkrankten Krieger zu mildern, sondern auch sich der Familien, deren Ernährer im Felde stehen, und die hier⸗ durch in Noth gerathen sind, nach Kräften anzunehmen. Es wird ihm eine heilige Pflicht sein, so weit immer seine Mittel und Kräfte reichen, diese Familien aufzusuchen und Alles, was es vermag, zu thun, um dieselben vor Sorgen und Mangel zu schützen. Das Comits hat sich bereits mit einem Aufruf um patriotische Gaben an die Bewohner der hiesigen Stadt und Umgegend gewandt, und der Erfolg, den dieser Aufruf schon in den wenigen Tagen, seitdem die Sammlungen im Gang sind, gefunden hat, gibt den Beweis, daß die Aufgabe, welche sich das Comité gestellt hat, überall Zustimmung und Sympathie findet. Man kann darum mit Zuversicht hoffen, daß seine Be⸗ mühungen zu Gunsten der zurückbleibenden Familien der Mtlitärpersonen auch fernerhin allseitige Unterstützung finden und von Erfolg begleitet sein werden. Wir erlauben uns an Sie, hochzuverehrender Herr Major, die Bitte, von dieser unserer Erklärung den Mannschaften Ihres Bataillons Mittheilung zu machen, und hoffen durch dieselbe etwas dazu beitragen zu können, daß diejenigen ihrer wackeren Krieger, die über das Er⸗ gehen von zurückgebliebenen Angehörigen in Besorgniß sein könnten, die Sorge für dieselben getrost dem patriotischen und menschenliebenden Sinn ihrer Mitbürger überlassen, um sich mit ungetrübter Freudigkeil der hohen und ruhmwürdigen Aufgabe zu widmen, wozu das Vaterland sie berufen hat. Gott der Allmächtige geleite Sie mit ihrer braven Schaar und erfülle die Hoffnung, womit wir Sie ziehen sehen, Sie in nicht ferner Zukunft mit Sieg und Ehren gekcönt wieder bei uns begrüßen zu können. Das Hülfscomits. (Folgen die Unterschristen.) Die Fürsorge für die zurückbleibenden Familien der Militärpersonen gehört unstreitig zu den vor⸗ züglichsten Aufgaben, die der Krieg an unsere Vaterlandsliebe und Opfexwilligkeit stellt. Die Männer, die Weib und Kind verlassen und aus⸗ ziehen, um auf dem Schlachtfeld ihr Blut für das Vaterland zu verspritzen, bringen der gemeinsamen Sache ein so großes Opfer, daß es nur als eine verhältnißmäßig geringe Gegenleistung dafür er⸗ scheinen kann, wenn diejenigen, die nicht mit aus⸗ ziehen, ihnen die Sorge für ihre in der Heimath zurückgelassenen und durch ihre Abwesenheit in Noth versetzten Lieben so viel als möglich ab nehmen. Ohnehin, wie darf man von einem Manne verlangen, daß er mit ungetheilter Freu⸗ digkeit sein Leben auf's Spiel setze, wenn sein Gemüth von der Sorge um theuere Angehörige beschwert ist, die daheim Noth leiden und durch seinen Tod in noch viel größere Noth versetzt werden könnten? Es versteht sich, daß den Gemeinden, welche in erster Reihe die Pflicht haben, sich dieser, wie aller ihrer nothleidenden Angehörigen anzunehmen, diese Pflicht weder abgenommen werden kann, noch soll. Aber auch, wenn von dieser Seite alles Schuldige geleistet wird, wird immer für die Privatwohl⸗ thätigkeit noch außerordentlich viel übrig bleiben. Das Comité hat es im Vertrauen auf die Ge— sinnung der Einwohnerschaft unsrer Stadt und Umgegend wagen zu dürfen geglaubt, in deren Namen eine Schuld einzugehen, indem es den aus⸗ ziehenden Soldaten das Versprechen gab, daß ihre Zurückgebliebenen nicht vergessen werden sollen. Es gibt sich der Hoffnung hin, daß durch die einmüthige Theilnahme des Publikums an seinen Bemühungen es ihm möglich wird, das Versprechen einzulösen. Alles, was geschieht um die Freudigkeit und Heiter⸗ keit unserer Soldaten zu erhöhen, trägt mittelbar etwas zum endlichen Siege bei, und wer mögle davon ausgeschlossen sein, hierzu etwas beitragen zu dürfen? Verschwiegen darf übrigens nicht werden, daß es zur Lösung der verschiedenen Aufgaben, welche das Hülfscomits sich gestellt hat, sehr be⸗ deutender Mittel bedürfen wird. die Bereitwilligkeit zum Geben sich nicht mit einem Male erschöpfen, sondern von nachhaltiger Dauer sein wird. Namentlich muß das Comité wünschen, daß ihm auch aus den Landgemeinden mit reichen Gaben aller Art zu Hülfe gekommen werde.— Friedberg. Dem Beispiele wackerer Pa⸗ trioten anderer Städte folgend hat Herr Hof⸗ gerichtsadvokat Seyd dahier demjenigen Soldaten des hiesigen Jägerbataillons, welcher sich nach dem Ausspruch der Offiziere in dem bevorstehen⸗ den Kampfe als der Tapferste erweist, eine Be⸗ lohnung von 50 fl. ausgesetzt; sodann haben die Herren Hofagent Engel, Mühlenbesitzer Vor bach, Oekonom Salzmann und Fouragelieferant Strauß 100 fl. für denjenigen Soldaten des ersten Jägerbataillons, welcher nach dem Ausspruche des Bataillons als der Tapferste im Kriege er⸗ kannt wird, bestimmt. * Friedberg. Durch Verordnung vom 21. d. M. hat der König don Preußen als Bundesfeldherr im Namen des Norddeutschen Bundes den Kriegszustand über die Bezirke des achten, elften, zehnten, neunten, zweiten und ersten Armee⸗Corps erklärt. Unsere Provinz und unser Land befindet sich hiernach, weil zum Bezirke des elften Arm ecorps gehbrend, seit dem 21. d. im Kriegszustande. Außerdem aber sind von v. Nabe. Hoffen wir, daß — ö . ben gt Erdarbeile Tagelohn! Prer den König sandt: 7 Ministerin die bayeri die letztere rinzen ge unerhörten den Ktieg hat auch feht zusar Voffen it sreche J. Festhaltun lands He gon Bay gramm 5 erweckt; Ihren u. Richt u Möge Bayern; durch ei sidialbo solgen zweimal ich Nic König ö für die sprechen, Nation 9 ö lönigliche lag für ö „Die Ar vollbracht seinen f. nächtigen in diesem feldherr lebe hoch Aclussofristez walt der dazu ver Finarzer ttrichtift und v. Nabe d. Raumet — n von eines citeilter Frer⸗ an sein Gemüt ige beschwer ch stinen Taz erden könnten eu, welche i eser, wit ala unthmen, dies 455, noch sil 905 rin 400 er im ic Ketten „ Behn 1 77 Ir e * dieser Maßregel betroffen die preußischen Provinzen Rheinland, Hessen-Nassau, Hannover, Schleswig⸗ Holstein, Pommern und Preußen. Von großer Wichtigkeit dürfte übrigens für das Publikum sein, wenn amtliche Veröffentlichungen dasselbe über die gesetzlichen Folgen des gegenwärtigen Aus nabmezustandes belehren würden, da dieselben dielfach nicht bekannt zu sein scheinen. Mainz. Das Gymnasium, die Realschule sowie sämmtliche öffentliche Schulen sind geschlossen worden. Die Räume der Realschule, in Ver- bindung mit einer daranstoßenden Kaserne, werden zu einem Lazareth verwendet.— Dem„Hülfs⸗ ausschuß für verwundete Krieger“ sind schon allein am ersten Tage über 3000 fl zugewendet worden. — Laut einem Schreiben des Geniedirektors können bei den Festungserdarbeiten noch ein paar Tausend Erdarbeiter ständige Beschäftigung finden, bei einem Tagelohn von 2 fl. Accordarbeiter verdienen mehr. Preußen. Berlin. Der König bat an den König von Bayern folgendes Telegramm ge— sandt:„Nach Empfang des Telegramms Ihres Ministeriums habe ich sofort das Commando über die bayerische Armee übernommen und öberwies die letztere der unter den Oberbefehl des Kron⸗ prinzen gestellten dritten Armee. Wir sind durch unerhörten Uebermuth aus dem tiefsten Frieden in den Krieg geworfen. Ihre echt deutsche Haltung hat auch Ihr Volk elektrisirt. Ganz Deutschland steht zusammen wie nie zuvor. Gott segne unsere Waffen in den Wechselfällen des Krieges. Ich spreche Ihnen den innigsten Dank für die treue Festhaltung des Vertrages aus, auf dem Deutsch⸗ lands Heil beruht.“ Die Antwort des Königs von Bayern vom 20. Juli lautet:„Ihr Tele- gramm hat in mir den freudigsten Wiederh all erweckt; begeistert werden meine Truppen neben Ihren ruhmgekrönten Waffengenossen für deutsches Recht und deutsche Ehre den Kampf aufnehmen. Möge es zum Wohle Deutschlands, zum Heile Bayerns werden!“ — Der Reichstag ist am 21. d. geschlossen durch eine vom Grafen Bismarck verlesene Prä- sidialbotschaft, welcher derselbe nachstehende Worte folgen ließ:„Nach den Worten, welche der König zweimal an den Reichstag gerichtet hat, würde ich Nichts hinzuzufügen haben, hätte mir der König nicht befohlen, dem Reichstag warmen Dank für die Schnelligkeit und Einmüthigkeit auszu⸗ sprechen, womit derselbe dem Bedürfnisse der Nation Rechnung getragen. Indem ich mich des königlichen Befehls entledige, erkläre ich den Reichs- tag für geschlossen.“ Präsident Simson erklärt: „Die Arbeit der Volksvertretung ist für diesmal vollbracht, nunmehr wird das Werk der Wassen seinen Lauf baben. Möge der Segen des all⸗ mächtigen Gottes auf unserem Volke ruhen auch in diesem heiligen Kriege! Der oberste Bundes- feldherr der deutschen deere, König Wilhelm, lebe hoch!(Stürmisches dreifaches Hoch.) — Ein königl. Erlaß vom 21. d. ordnet die Abhallung eines außerordentlichen allgemeinen Bettags für den 27. d. M. an, sowie die Ab haltung besonderer Gottesdienste während der Dauer des Krieges. — Die deutsche Armee zum Befreiungskriege gegen Frankreich soll in drei große Feldarmeen formirt wer⸗ den. Der Kronprinz ist bereits zum Commandanten der Süddeutschen Armee ernannt. Von den beiden übrigen Armeen wird nur eine, die Nordarmee, unter dem Befehl des Prinzen Friedrich Karl stehen. Ueber den Commandanten der Rheinarmee, bei welcher sich das Hauptquartier und also auch der Oberbefehlshaber der deutschen Armee, König Wilhelm, befinden wird, verlautet noch nichts. — General v. Kirchbach hat das fünfte, Ge⸗ neral v. Goeben das achte Armeecorps erhalten. General v. Steinmetz erhält ein größeres Commando, General v. Falckenstein ein wichtiges Commando für den Norden Deutschlands. Der bisherige Commandant des 8. Armeecorps, Herwarth von Bittenfeld, ist zum Generalgouverneur in den Be. zirken des 7., 8. und 11. Armeecorps ernannt worden. — Wie in hiesigen Blättern amtlich gemeldet wird, hat der König mittelst Cabinets⸗Ordre vom 19. h.„Angesichts der ernsten Lage des Vater⸗ landes und in dankbarer Erinnerung an die Hel- denthaten unserer Vorfahren in den großen Jahren unserer Befreiungskriege“ das im Aussterben be⸗ griffene Ordenszeichen des eisernen Kreuzes in seiner ganzen Bedeutung wieder erneuert. — Am 23. d. fanden die Zeichnungen für die Verwundeten der deutschen Armee und die Hinterbliebenen der Gefallenen statt. Die Berliner Handels gesellschaft, Gebr. Schickler, Warschauer und Comp., die Discontogesellschaft und S. Bleich⸗ röder zeichneten je 10,000 Thlr.; der Geheime⸗ rath Hausmann privatim 5000 Thlr.; Joseph Jaques 5000 Thlr.; Jul. Bleichröder 6000 Thlr. Die Gesammtsumme der Zeichnungen betrug 80,000 Thlr. — Ueber die Veranlassung, welche den Herzog Adolph von Nassau bewogen hat, sich für den ausgebrochenen Krieg dem obersten Bundesfeld- herrn zur Verfügung zu stellen, geht der„Post“ aus zuverlässiger Quelle folgende Mittheilung zu: Der Kaiser Napoleon III. hat an den Herzog die Aufforderung gestellt, sich unter seinen Schutz zu begeben, und ihm für den Fall des Eingehens auf diesen Vorschlag die Wiedererlangung Nassaus zugesichert. Herzog Adolph hat darauf geant- wortet, daß er sehr wohl wisse, was er als Deutscher dem deutschen Vaterlande schuldig sei und stellte unmittelbar nicht nur sich selbst dem Bundesfeldherrn zur Disposition, sondern veran— laßte auch den Prinzen Nicolaus, seine Dienste dem Vaterlande anzubieten. — Die„Köln, Ztg.“ enthält eine Nachricht aus Saarbrücken vom 22., nach welchem eine Begegnung der preußischen Vorposten mit den französischen an diesem Tage stattfand, wobei Schüsse gewechselt, ein französischer Chasseur ge⸗ tödtet ein preußischer Füsilier verwundet wurde. — Die„Trierische Ztg.“ meldet vom 21. d.: „Aus ganz sicherer Quelle erhalten wir die Nach⸗ richt, daß heute Morgen 1500 Mann französischer Truppen von Sierk aus die preußische Gränze bei Perl überschritten. Perl ist sechs Meilen von hier entfernt.— Perl, 21. Juli, 10 Uhr Vor⸗ mittags. Die französischen Truppen haben sich bei Annäherung von preußischen Husaren wieder zurückgezogen.“— Dann meldet die„Saarbrücker Zeitung“ vom 22. Juli:„Die Nacht ist ruhig vorübergegangen und auf der Vorpostenlinie nichts Neues vorgekommen.“ 5 — Von großer Wichtigkeit erscheint, daß die Eisenbahnbrücke der bergisch-märkischen Bahn bei Düsseldorf am 19. d. fertig gestellt worden ist, nachdem in der letzten Zeit die Arbeiten bei Tag und Nacht mit der größten Anstrengung forcirt worden waren. — Die Armee des norddeutschen Bundes be— steht in der Kriegsstärke aus: A. Feldtruppen: 27,451 Mann Garde⸗Infanterie, 326,121 Mann Linien- Infanterie, 18,100 Mann Jäger, zu- sammen 371,672 Mann. Ferner 4857 Mann Garde- und 41,280 Mann Linien⸗Cavallerie, im Ganzen 46,137 Mann Cavallerie. Dazu kom- men 41,439 Mann Feldartillerie mit 1272 Ge⸗ schützen, ferner noch Pioniere und Train, so daß die ganze Kriegsstärke des norddeutschen Feldheeres 511,826 Mann mit 1272 bespannten Geschützen beträgt. B. Ersatztruppen, die bei der Mobil- machung des Heeres formirt werden und im Ganzen 180,672 Mann in allen Abtheilungen betragen, C. Besatzungstruppen, meist Landwehr, in allen Truppengattungen 265,082 Mann. Die Gesammt⸗ kriegsstärke ergibt mithin 977,262 Mann. Die Flotte mit den Kanonenbooten besteht aus 44 Dampfern, darunter 6 große Panzerfahrzeuge, mit zusammen 336 Geschützen. Dazu kommen noch Segelschiffe, Kanonenschaluppen ꝛc. mit im Ganzen 230 Geschützen. Bayern kann, ebenfalls nach dem Gothaer Kalender, 34,174 Mann Infanterie, 7290 Mann Cavallerie und 6361 Mann Artillerie stellenz im Ganzen mit den noch dazu gehörigen Abtheilungen 49,949 Mann. Dazu kommen noch 20,604 Mann Landwehr. Baden hat 25,843 Mann Feld- und 8937 Mann Ersatztruppen, Württemberg im Ganzen 34,953 Mann. Trier. Die„Trier. Zig.“ gibt als positiv an, daß sich nunmehr in den französischen Städten St. Avold, Thionville, Sierk und Saarguemine starke Truppenmassen zum Angriff auf unsere Gränze ansammeln. Kassel. Der Divisionsgeneral v. Bose, bis⸗ her in Hannover, ist zum Höchstcommand irenden des 11. Armeecorps ernannt und bereits hier eingetroffen. Saarbrücken. mit den feindlichen Ein zweites kleines Rencontre Vorposten hat am 20. d. da⸗ hier stattgefunden. Am Morgen stießen nämlich die Vorposten des Hohenzollern Regiments auf französische Streifer. Der Gefreite Kraus von der 6. Compagnie traf auf 300 Schritte Ent⸗ fernung einen französischen Infanteristen, welcher todt zusammenstürzte. Am Nachmittag erschoß ein Unteroffizier der 7. Compagnie desselben Regiments einen Chasseur à cheval. Auf unserer Seite noch keine Verletzung.“ Die„Saarbr. Ztg.“ bringt noch die Notiz, daß im ersteren Fall auch feind⸗ liche Cavalleristen, jedoch erfolglos, auf mehrere unserer Vorposten vom 7. Ulanen⸗Regiment Feuer gaben und sich, als diese auf sie losritten, alsbald zurückzogen. Vom Rhein. Es macht sich mehr und mehr die Ansicht geltend, daß der Hauptstoß der französischen Armee, darauf deutet Alles hin, gegen die Pfalz und das angränzende preußische Gebiet erfolgen soll. Von Straßburg aus wird nur eine Flankenbewegung gemacht werden. Man erwartet französischer Seits, daß hier beim Rheinübergang keine Schwierigkeiten bereitet werden würden. Die Festung Metz ist schon seit Wochen ausgerüstet und dort ein verschanztes Lager errichtet worden. Ein anderes verschanztes Lager ist auf dem Berge Olpmpe zwischen Charleville und Mézières an⸗ gelegt worden. Görlitz. Eine hiesige, nicht reiche Wittwe, deren Sohn im Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3 zu Mainz als Unteroffizier dient, hat diesem eine Belohnung von 100 Thlrn. für jeden von ihm gefangenen französischen Offizier ausgesetzt. Würtemberg. Stuttgart. Der be⸗ kannte Schriftsteller O. Mylius in Stuttgart er- läßt einen Aufruf an deutsche Männer und Jüng⸗ linge zur Bildung von militärisch organisirten Freicorps,„welche unter militärischer Leitung und eingeordnet in den großen deutschen Heerbann, sich dem Waffendienste auf Kriegsdauer widmen, um die Pässe des Schwarzwalds und unserer übrigen deutschen Gränzgebirge zu besetzen und zu vertheidigen, Convois und Transporte zu ge⸗ leiten, Recognoscirungen vorzunehmen, dem Feinde die Zufuhren abzuschneiden oder die Convois zu überfallen, und so dem regulären Militär einen wesentlichen Theil des Dienstes im Felde zu er⸗ leichtern.“ — Die Ständeversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung die von der Regierung gestellte außerordentliche Creditforderung im Betrage von 5,900,000 fl. mit allen gegen eine Stimme bewilligt. — Eine große Volksmenge hat dem König wegen seines Anschlusses an die nationale Sache und der Theilnahme am Kriege Ovationen dar- gebracht. — Dörtenbach und Comp. haben dem Kriegs- ministerium 20 Eimer Wein unentgeltlich zur Verfügung gestellt, um sie nach Gefallen für das würtembergische Heer zu verwenden. Ferner haben zwei Herren dahier dem Kriegsministerium 100 fl. übergeben mit der Bestimmung, zweien Soldaten der hiesigen Garnison, welche sich im bevorstehen⸗ den Feldzug auszeichnen, überwiesen zu werden. Baden. Karlsruhe. Deutsche Truppen haben die Rheinbrücke bei Kehl mit bestem Er— folge gesprengt. — Der große Bürgerausschuß hat dem Ge— meinderath einen Credit von 100,000 fl. für un- vermeidliche Ausgaben in Folge des Krieges ein- stimmig bewilligt. Sosort offerirte Hr. Dupressoir, der Spielpächter in Baden, dem Gemeinderathe 50,000 fl. zu von diesem selbst beliebten Be— dingungen. Oesterreich. Wien. Nach einer Privat- depesche der„Frankf. Ztg.“ wird Oesterreich die Proklamation des Unfehlbarkeitsdogma's mit einer entschiedenen Manifestation dagegen beantworten. — Eine Studentenversammlung erklärt jede Unterstützung Frankreichs für ehrlos.— Angesichts der neuesten Gerüchte von französischen Anerbietungen betonen die Morgenblätter, daß Oesterreich keine Veranlassung haben könne, aus der stricten Neu⸗ tralität herauszutreten. Frankreich. Paris. Beim Empfang des gesetzgebenden Körpers äußerte der Kaiser: Es gereiche ihm zur Genugthuung, vor seiner Abresse zur Armee dem gesetzgebenden Körper danken zu können. Der Krieg sei nur bei der Zustimmung des Volkes berechtigt. Der Kaiser vertraue die Legislative der Kaiserin, welche, so⸗ bald es die Umstände erforderten, die Legislative versammeln werde. Die Kaiserin werde die Pflichten zu erfüllen wissen, welche ihre Stellung ihr auf. erlege. Der Kaiser nehme seinen Sohn mit in's Feld, damit derselbe dienen lerne. — Der Kaiser hat auf Vorschlag des Ministers des Auswärtigen beschlossen, daß die Unterthanen Preußens und der verbündeten Länder, welche ihm die Unterstützung ihrer Waffen leihen, die sich augenblicklich in Frankreich oder in seinen Colo⸗ nien befinden, ermächtigt würden, ihren Aufent- halt dort fortzusetzen, so lange ihr Verhalten zu keiner Klage Anlaß gibt. Die Zulassung von Unterthanen Preußens und seiner Verbündeten auf französischem Gebiet ist von heutigem Tage an speziellen Ermächtigungen untergeordnet, welche nur ausnahmsweise zugestanden werden. — Der Centre ⸗Gauche schreibt:„Man muß es anerkennen, eine Nation von 48 Millionen steht gegen den Einfall einer Nation von 40 Millionen Seelen auf. Der Kampf wird bei ihnen ein hartnäckiger Vertheidigungskampf sein. Sie werden sich nach und nach auf allen ihren Linien vertheidigen, und deshalb werden unsere Generäle dringend ersucht, sparsam mit unsern Hülfsmitteln umzugehen.“ — Die Zahl der in Paris bisher angemel⸗ delten Freiwilligen beträgt 18,000, in Frankreich 85,000 Mann. Das Schreien und Singen in den Straßen hatte keinen andern Zweck, als die jungen Köpfe zu erhitzen und der Armee zuzu⸗ führen. — Thiers hat, so meldet der Pariser„Times“ Correspondent, seit vorigem Freitag täglich an 200 Briefen aus den verschiedensten Theilen Frankreichs empfangen, die ihm den Dank der Schreiber bringen für die Redlichkeit und den Muth, mit denen er in der Kammer gegen den Krieg aufgetreten. Das ist bezeichnend, wie denn überhaupt verläßliche Berichterstatter aus Frank⸗ reich melden, daß die Kriegswuth noch lange nicht in alle Schichten eingedrungen sei. — Der„Figaro“ erhält folgende Mittheilnng, welche nicht etwa ein Scherz ist:„Ich wette 200,000 Frs. gegen 100,000 Frs., daß die fran⸗ zösische Armee den 15. August d. J. in Berlin einziehen wird. Das Geld ist deponirt. Thomas, Notar zu Paris, Offizier der Ehrenlegion. Paris, 20. Juli 1870.“ Hr. Thomas ist der Aelteste von den Pariser Notaren und sein Name figurirt in allen patriotischen Sammlungen. Metz. Eine Correspondenz der Ind belge schreibt: In dem Augenblick, in welchem ich Ihnen schreibe, ist der größte Theil der fran⸗ zösischen Armee zwischen Metz und Straßburg placirt. Was fehlt sind hauptsächlich Artillerie- pferde. Von früh bis zum späten Abend bringen die Bauern ihre Pferde in endlosen Reihen nach Metz. Sie freuen sich, dieselben los zu werden, da es ihnen an Futter fehlt. Man bezahlt 500— 700 Fr. für ein Pferd, das vor 10 Tagen keine 100 werth war. Der Artillerie wird überhaupt in dem bevorstehen— den Kampfe die wichtigste Aufgabe zufallen. Großbritannien. London. Das ein- zwischen Frankreich und Deutschland nun⸗ mehr nur das Schwert entscheiden könnte, die weitere Bemerkung: Der Kaiser setzt die Zukunft seiner Dynastie ein, das kann ihm kein Geheim⸗ uiß sein, und wagt sie darauf hin, 40 Millionen Deutschen auf den Nacken treten zu können, die ihr Aeußerstes daran setzen werden, seinen Rhein⸗ gelüsten zu widerstehen. Schon hat sich Süd⸗ deutschland um die von Preußen hochgehaltene nationale Fahne geschaart und bereits ist die Stimmung in Wien und den deutschen Provinzen des Kaisers Franz Joseph eine derartige, daß ein von französtschen Sympathien beseelter Hof genöthigt sein wird, sie entweder zu verbergen, oder ganz sallen zu lassen.“ In einem zweiten Leitartikel hebt die„Times“ die Bedeutung der Thiers'schen Rede hervor, wie wenn das City- blatt überhaupt, von dem Augenblicke an, als es klar war, daß Frankreich den Krieg um jeden Preis herbeiführen wolle, entschieden auf deutscher Seite steht. Italien. Florenz. Die„Nazione“ sagt: Frankreich habe seine Absicht, seine Truppen aus dem Kirchenstaate zurückzuziehen, bereits dem Flo⸗ rentiner Cabinet angezeigt, und es werde die Räumung in kürzester Zeit vollendete Thatsache sein. Rom. Es macht Aufsehen, daß der öster⸗ reichische Gesandte, Graf Trautmansdorff, nach Proklamirung der Infallibilität von hier ab⸗ gereist ist. Amerika. In Cincinnati hat eine be⸗ geisterte Massenversammlung stattgefunden, um dem Mitgefühl mit Deutschland Ausdruck zu geben. Die deutschen Vereine in den verschiedenen Städten der Union zeichnen große Summen für die Wittwen und Waisen Derer, welche in dem bevorstehenden Kampfe fallen werden. New⸗ Vork. Ueber ein grauenhaftes Ereigniß in Middletown) einem Dorfe des nordamerikanischen Staates Missouri, berichtet ein dortiges Blatt:„Die Besitzer einer umherziehenden Menagerie waren um eine neue Sensation verlegen, mit welcher sie das Publikum anlocken könnten, und so beschlossen ste, ihr Musikcorps oben auf den Käfig einiger dressirten Löwen zu placiren und so vierspännig durch die Straßen zu fahren. Obwohl die Musiker wieder⸗ holt Einwendungen machten und Fun Käfig für nicht stark genug hielten, beharrten die Unternehmer auf ihrem Vorsatze und unter zahlreichem Gefolge des Publikums setzte sich der Zug am 12. Mai in Bewegung. Als der Kutscher um eine Straßenecke biegen wollte, verwickelten sich die Vorderpferde, brachten das ganze Gespann in Unordnung und rissen schließlich in einem Galopp aus. Das Vorderrad des Käfigs stieß bei dieser Gelegenheit mit solcher Gewalt gegen einen großen Stein, daß die Stützen des Daches nachgaben und die Musiker in das Innere des Käfigs hinabstürzten. Das Schreckensgeschrei der armen Opfer, welche von den wildgewordenen Bestien zerfleischt wurden, war herzzerreißend. Einigen wenigen von den Musikern gelang es, den Wänden des Käsigs hinaufzuklettern; sie fielen besinnungslos auf der anderen Seite zu Boden, während die übrigen in einem schreck⸗ lich verwickelten Knäuel mit den Bestien um ihr Leben rangen. Nachdem die Zuschauer sich von dem ersten Schrecken erholt hatten, ellten sie in einem zufällig gegen⸗ über liegenden Eisenladen, ergriffen Heugabeln, Hacken, lange Eisenstangen— kurz jede erreichbare Waffe— und entfernten die Seitenthüren des Käfigs, welche bisher das Innere den Augen der Zuschauer entzogen hatten. Ein schrecklicher Anblick bot sich dar: neben den Unglücklichen, deren glänzende Uniformen von Blut besudelt waren, lagen losgerissen balbverschlungene Gliedmassen, während die Bestien ihre grünen Augen wild auf die versammelten Volksmassen warfen. In diesem Augenblicke kam Professor Charles White, der Besitzer, hinzu und gab seine Befehle zur Beseitigung der Todten und Verwundeten. Nachdem er Leute mit Heugabeln und Eisenstangen an allen Seiten aufgestellt hatte, sprang er furchtlos in den Käfig und fing an, die Verwundeten aufzuraffen und der versammel⸗ ten Menge hinauszureichen. Er hatte den letzten Ver⸗ wundeten in Sicherheit gebracht und machte sich daran die Ueberreste der Getödteten zu sammeln, als einer der Löwen, der„alte Nero“, mit fürchlerlichem Gebrüll auf ihn los sprang, Zähne und Tatzen in seinem Halse und seinen Schultern vergrub und anfing, ihn in ganz schreck⸗ licher Weise zu zerfleischen. Dreimal machte White den vergeblichen Versuch, das Ungeheuer abzuschütteln und dann befahl er auf dasselbe zu feuern. Vier Revolver wurden auf den Pelz der Bestie abgebrannt unh diese fiel mit wildem Geheul leblos zusammen. Der wackere fußreichste Blatt England's die„Times“ macht zu der ausgesprochenen Ueberzeugung, daß Mann, wiewohl schrecklich zerfleischt, verließ dann den Käfig noch nicht, sondern sammelte zuerst sorgfältig alle Ueberreste ber Todlen. Von den zehn Mustkern waren drei sosort getödtet und vier schrecklich zugerichtet worden. Die Tobten, deren Leichen und abgerissenen Glieder une möglich zu erkennen waten, und die August Schyer, Konrad Freeiz und Karl Greiner— offenbar alles Deutsche — hießen, wurden sofort in Särge gelegt und begraben.“ 4 Die billigste und beste Moden-Zeitung ist unstreitig Die Modenwelt. Preis für das ganze Vierteljahr 36 kr. 1898 In Deutschland hat die Hodenwelt an Ruf und Verbreitung allen anderen Moden-Zeitungen den Rang abgelaufen, was sie ihrem vortrefflichen Inhalte, ihrer grossen Reichhaltigkeit und ihrem billigen Preise zu ver- danken hat.— Vornehmlich nimmt die Modenwelt Rücksicht auf die Bedürfnisse in der Familie, weniger auf die der grossen Welt. Sie empflehlt sich desbalb vorzugsweise allen Müttern und Töchtern, die Gefallen daran finden, ihre eigene und der Kinder Toilette, wie die gesammte Leibwäsche selbst herzustellen.— 9 Abonnements werden jederzeit angenommen in des Buchhandlung von Bindernagel& Schinmpff in Friedberg und Nauheim. 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Bürgers und Schuhmacher⸗ meisters Emmerich Füller und Elisabethe Schweitzer von Nieder⸗Mörlen, Tochter des 4 das. Ortsbürgers Franz Schweitzer. 18. Juli.(Zu Neu⸗Isenburg.) Friedrich Karl Wilhelm Daudißel, Dauptmann im Großh. 1. Jäger⸗ Batatllon, Sohn des 7 Rentmeisters Friedrich Daudistel zu Worms und Kath. Clementine Schäfer, Tochter des Dolzbändlers Philipp Schäfer zu Neu⸗Isenburg. 18. Juli. Ludwig Konrad Hermann Seederer, Oberlieutenant im Großh. 1. Jäger ⸗ Bataillon, Sohn des Großh. Generalmajors a. D. Georg Philipp Erust Seederet zu Darmstadt und Katharine Henrtette Mathilde Werner, Tochter des Geh. Medieinalrathes und Leib⸗ zahnarztes Dr. Friedrich Christtan Werner zu Darmftadt. 20. Jult. Franz Schwalm, Fabrikarbeiter, Sohn des 1 bies. Bürgers und Schneidermeisters Heinelch Schwalm, wohnhaft zu Bornbeim bei Frankfurt a. M., und Marie Elisabeth Blumenschein, Tochter des Bürgers und Maurers Joh. Konrad Blumenschein zu Erbach t. O. Getaufte: 17. Juli. Dem Ortsbürger zu Bruchenbrücken und Maurer Jakob Kniß eine Tochter Clara, geb. den 18. Juni. g 17. Juli. Dem Könkgl. Stations Assistenten be — den gew ben Krieg 0 nal zu f 4 Fahnen n. ud der 2 N g 9 dis Norddt. 9 geschlossen, von Nordhe Bundesrat Belteffe der Main-Weser⸗Bahn dabier Karl Joh. Ludwig Wilh. Dauernheim ein Sohn, Wilbelm Karl Konrad Ludwig, geb. den 17. Junt. Beerdigte: 19. Juli. Marie Roth, geb. Zerling, Ebefrau des hiesigen Bürgers und Tapeziers Johannes Roth, alt 60 Jahre 4 Monate 2 Tage, T den 17. Jull. 23. Juli. Karollne Friederike Christiane Baur, geb. Wirihs, Ebefrau des Pfarrers Karl Friedrich Baur dahier, alt 41 Jahre 2 Monate, 1 den 22. Juli. Verantw. Red.: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpf, Vom 1. August Die noch an kann man auf den„Oberhessischen Anzeiger“ abonniren. erscheinenden Blätter vom Juli werden gr atis geliefert. 2 —