107* teen * NU en dn dhe e en eteieaznz inn er dN katzgrrig: Inn befnesg, 1 Durimijn 2 1 „- dOutchaesser * dan eie del Serbe tigt, 1 arenen de en Cnet 18% en nt Koibah 9— un dhelt. 1 e Lebens 1 1 Wannsee ischer! —— Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Fritdberger Auteligeizblal. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. ——— Betreffend; Das Kreis⸗Ersatzgeschäft für 1871. Amtlicher Theil. Friedberg den 17. Dezember 1870. Der Cioiloorsitzende der Großherzoglschen Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Friedberg an die, Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu' Wickstadt. Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 8. d. M. im Oberhessischen Anzeiger Nr. 146 benachrichtige ich Sie, daß das Kreis⸗ ersatzgeschäft in nachverzeichneter Weise statt findet. Montag den 2. Januar k. J., Morgens präcis 8½ Uhr, Musterung der Disponiblen und Zurückgestellten aus den Jahren 1869 und 1870, der Militärpflichtigen aus 1871, der Gemeinden Assenheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchen⸗ brucken, Butzbach, Dorheim. f Dienstag den 3. Januar, desgleichen der Gemeinden Dorn— Assenbeim, Fauerbach v. d. H., Fauerbach b. Fr., Friedberg. Mittwoch den 4. Januar, desgleichen der Gemeinden Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch⸗Weisel, Ilbenstadt, Kirch— Göns, Langenhain, Maibach, Melbach, Muͤnster. ö Donnerstag den 5. Januar, desgleichen der Gemeinden Münzenberg, Bad⸗Naubeim, Nieder⸗Flerstadt, Nieder⸗Moͤrlen, Nieder⸗ Rosbach. Freitag den 6. Januar, desgleichen der Gemeinden Nieder- Weisel, Nieder⸗Wöllstadt, Ober⸗Florstadt, Ober⸗ Mörlen Ober⸗Rosbachl! Samstag den 7. Januar, desgleichen der Gemeinden Ober⸗ Wöllstadt, Ockstadt, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen. Montag den 9. Januar, desgleichen der Gemeiuden Schwalheim, Södel, Staden, Steinfurth, Trais- Münzenberg, Weckes⸗ heim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim, Wohndach. Dienstag den 10. Januar, Morgens 9 Uhr, Loosziehung. Zur Musterung baben sich bei Meidung der gesetzlichen Strafen, die aus den nachfolgenden abgedruckten Bestimmungen der Militär⸗ Ersatz⸗Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zu ersehen sind, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem Staate des Norddeutschen Bundes angehörigen Militärpflichtigen, in 1851 geboren, welche N ö „ 1 ö a. in einer Gemeinde des Kreises Friedberg ihr gesetzliches Domicil — ibre Heimath, oder ihren ständigen Wohnsitz— haben und sich nicht in einem andern Theile des Großzherzogthums Hessen oder einem Staate des Norddeutschen Bundes in einer der nach⸗ stehend unter b. angegebenen Eigenschaften aufhalten; b. in einer Gemeinde des Kreises Friedberg sich als Dienstboten, Haus, und Wiethschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerks gesellen und Lebrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähn⸗ licher Eigenschaft aufhalten, oder eine Lehranstalt in einer Ge⸗ meinde dee Kreises Friedberg besuchen; ferner c sammtliche Milikärpflichtige, welche im Jahr 1870 bezlehungsweise 1869 zarückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblie⸗ ben, das heißt nicht eingestellt worden sid. Diese haben ihre Loosungs⸗ und Gestellungs scheine beziehungsweise Rekruten⸗Urlaubspässe mitzubringen. Entbunden von der, persön⸗ lichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienst er⸗ theilt worden ist. e a Wenn von einem Militärpflichtigen, oder fuͤr einen solchen, von einem Vater oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen f§. 176. an! Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stamm⸗ elle, bez. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs⸗ ober Aushebungs⸗Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im 8. 59 vorgeschriebenen An⸗ und Abmel⸗ dungen zur Berichtigung der Stammrolle unterlassen, werden auf den Antrag der mit der Führung der Stammrollen beauftragten Behörden mit Gelosirasen bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist.. 2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschriften der 88. 71, 98 und 115 etlassenen Aufforderung: sich zur Musterung oder Auczhebung vor die Kreis⸗, Departements oder Marine⸗Ersatz⸗Commission des Bezirks, in welchem sie nach§. 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Auftufung ihrer Namen im Musterungs⸗ ober Aushebungs Lokale nicht an⸗ wesend find, werben auf den Antrag des Civil Vorsitzenden der Rreis⸗, bez. wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten That⸗ sache erforderlichen Nachweise und Zeugnisse, insoweit dies bei den bereits vorgelegten Protokollen noch nicht geschehen sein sellte, in dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. S811 2 Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfährg, feilt eines Familien angehörigen gegründet wind, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst per; sönlich im Termine vor der Kreis⸗Ersatz⸗Commission einzufinden. l Zurückstellungsausprüche, die noch nicht vorgebracht sind, müssen vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oder spätestens im Termine gehörig beurkundet vorgebracht werden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berückfichtigung. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichrigkeit, Geistesschwache u. s. w. so ist dies durch amtlich ausgestellte, oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Buͤrgermelsters, Geist⸗ lichen, Lehrers u. s. w., nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ilt durch die eidliche Erklarung von windestens drel glaub⸗ würdigen Zeugen zu erhärten. e Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen edet in ihrer Gemeinde gestellungspflichtige Militärpflichtige, gleich wie die zurückgestellten und disponiblen der Vorjahre— die auswärts sich aufhalten schriftlich— zu der Muste⸗ rung vorzuladen und mit den Strafen fannt zu machem, die sie treffen, wenn sie nicht erscheinen. en. 2 Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich 2 darum zu bemühen, daß die Letzteren zur bestimmten 3. präcis 8½ Uhr, zur Stelle sind, nüchtern erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein und ruhiges Verhalten beobachten. 8 Faut Wenn ein Milltärpflichtiger wegen Gebrechen od nkheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche An⸗ schauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Buürgermeisterei, beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichts, vorzulegen, 17 Großherzoglichen Bürgermeisteresen liegt es ob, darauf aufmer 100 zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Ich bemerke Ihnen deshalb, daß im Großherzogthum für die Unfähigkeit zum Militär⸗ dienst in Folge erkannter Strafey die Bestimmungen in Art. 1. und 2. des Gesetzes vom 10. Mai 1842, welches durch Gesetz vom 3. April 1869 auch in den neu erworbenen Gebietstheilen eingeführt worden ist, maßgebend sind und daß mithin diese Unfähigkeit nicht blos in, Folge rechtskräftig erkannter Zuchthausstrafe, sondern auch in Folge rechtskräftiger Verurtheilung zur Correctionshausstrafe 1) auf 2 Jahre ober länger, 2) auf 1 Jahr oder länger wegen Diebstahls, Unterschlagung, Fälschung oder Betrugs und— 3) wegen Meineids eintritt. Trapp. Departements⸗(Marine⸗) Ersatz⸗Commission mit einer Gelostrase bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gesängnißstrafe zu substituiren ist. 3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 und 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, oder sich nicht vor die Ersatz⸗ Behörden, siellen, durch die in den nachstehenden 98. 177 bis 179 enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwen- dung lediglich die Ersatz⸗ Behörden zu enlschelden haben. 8. Arr. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stamm rolle, bez. der unterlassenen Gestellung zu den Mufferungs⸗ oder Aushebungs⸗ Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmel⸗ dung zuzuschreiben ist, unter Verlust:„ 1 8 2. ber Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen). b. des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienst, votzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden.(§. 21, 7.) 2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Aufforderung, sich zur Musterung bez. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren; 4. die Berechtigung, an b. den aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden siellung bez. Befreiung vom Militärdienst. Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Auftufung feines Namens im Musterungs⸗ bez. Aushebungs⸗Lokale nicht anwesend ist, verliert die vor⸗ stehend ad a. gedachte Berechtigung. Alle diese Militärpflichtigen werden wie unter die Passus 1 bezeichneten vorzugs⸗ weise zum Militärdienst herangezogen event. als unsichere Heerespflichlige nach Vor⸗ schrift des§. 179 behandelt. Anspruchs auf der Loosung Theil zu nehmen““), Anspruch auf Zurück⸗ ) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der etwa bereits erhal⸗ tenen Lodsnummer erwachsen ist, ok.§. 178. „) Verlußt der eventuellen Berechtigung, welche aus der etwa bereits erhal⸗ Vergünstigung verlustig, tenen Lossnummer erwachsen ist, et.§. 178. 8 3) Die zur vor ugsweisen Einstellung designirten Militärpflichtigen können bis zu ben gewöhnlichen Aus hebungen in ihrer Heimath verbleiben. 0 55— Anwendung der Vorschriften der 88. 176 und 177 auf disp gebliebene Milikärpflichtige. 55 Militärpflichtige, welche in den d bes a mec a N. i r 3 geblieben, sind den im§. 176 enshaltenen Vorschriften des§. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebungsbezirk, in weschem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit det unterlassenen bez. verspäteten Gestellung nach F. 20 gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Allersklrsse, ihrer Lobsnummer nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären 9. ee ee, Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der welche ihnen aus etwaigen Reclamationstründen er⸗ wachsen würde. ) Z. B. der Militärpflichtige A., 1855 geboren, ist 1875 in Teltow dispo⸗ nibel geblüben. Derselbe verzieht nach Berlin. In Berlin wird im Jahre 1876 auf die Disponiblen des Jahrgangs 1855 zurückgegriffen, es würde der A. in Gemäßheit der Vorschriften des§. 23 zur Einstellung gekommen sein, wenn er sich gestellt hätte. Da Letzteres nicht geschehen, was sich aus dem Loosungs⸗ und Geslellungs⸗Attest ergeben wird, so wird er in der Folge vorzugsweise zur Einstellung gebracht. Betreffend: Die Einleitungen für das Ersatz⸗Geschäst pro 1871. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die In Folge Verfügung Gr. M. d. J. vom 16. d. M. zur Nr. M. d. J. 11982 beauftragen wir Sie zur Kenntniß der Interessenten zu bringen, daß nach Beendigung des Kreis⸗Ersatz⸗Geschäftes für das Jahr 1871, dessen Beginn allgemein auf den 2. Januar 1871 festge⸗ setzt ist, der Beginn des Departements-Ersatz⸗Geschäftes in möͤglichst kurzer Frist erfolgen wird, und daß Militärpflichtige, welche die Be⸗ rechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, diese 5 Friedberg den 20. Dezember 1870. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Absicht, unbeschadet der Verpflichtung zur Anbringung der betreffenden Gesuche bei der Prüfungs⸗Commission(Sd. 151 152 der Militär⸗ Ersatz⸗Instruktion), bei Gelegenheit des Kreis Ersatz⸗Geschäftes zu erklären haben und an der Loosung nicht Theil nehmen, die Termine für die Einreichung der Gesuche an die Prüfungs⸗Commission, sowie für den Nachweis der wissenschaftlichen Qualification(S. 153 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion) aber unverändert bleiben. 5 T T a F Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär⸗ Ersatz⸗Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. Marz 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungs pflichtig sind, haben ihre An⸗ meldung schriftlich, unter Berücksichtigung der 88 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär⸗Ersatz Instruktion bis zum 1. Februar nächsten Jahres bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. J. stattfindenden Prüfung zu unterziehen be⸗ absichtigen. Der Meldung sind beizulegen a. ein Geburtszeugniß(Taufschein); b. eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Pro⸗Gymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Direktor, be⸗ ziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei- Obrigkeit aus zustellen ist. Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Akten zu ver⸗ bleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fällen in be⸗ glaubigter Abschrift einzureichen. Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein⸗ reichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine kann die Zu⸗ lassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Diejenigen, welche auf die ergangene Meldung den Berech⸗ tigungsschein nicht zugeschickt erhalten, haben demnächst zur Prüfung zu erscheinen, da eine spezielle Einladung hierzu nicht erfolgt. Der Termin der Prüfung, sowie das Local, worin dieselbe vor⸗ genommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden. a ch U un: Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen aus druͤcklich aufmerksam. 9 Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nach⸗ gesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militär⸗ dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden. N 2 Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution der Ersatz⸗ behörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ pflichtet war, oder vermöge seiner Loosnummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann ein⸗ treten, wenn der deßfallsige Autrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu coneurriten hat, formirt wird. Gesuche um Wiederherstellung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis⸗Ersatz⸗Commission zu richten. Mit Rücksicht auf den Anfang des Kreis ⸗Ersatz⸗Geschäfts im Januar nächsten Jahres ist zugleich weiter angeordnet worden, daß Militärpflichtige, welche die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst nachsuchen wollen, diese Absicht, unbeschadet der Ver⸗ pflichtung zur Anbringung der betreffenden Gesuche bei den Prüfungs⸗ Commissionen, bei Gelegenheit des Kreis- Ersatz-Geschäfts zu erklären haben. Sie nehmen an der Loosung nicht Theil. Darmstadt den 15. December 1870. Großherzogliche Pruͤfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige Pa b m st. Strecker. f Grund sã tz e für das Verfahren bei Beschäftigung von Kriegsgefangenen außerhalb der Kriegsgefangenen Depots durch Kreis- resp. Gemeinde⸗ Verbände und Privatpersonen resp. Gesellschaften. §. 1. Die Beschäftigung von Kriegsgefangenen außerhalb der Kriegsgefangenen⸗Depots durch Kreis- resp. Gemeinde-Verbände und Privatpersonen ist zulässig: 1) wenn Gefangene solche Arbeiten mit der Verpflichtung einer zehnstündigen Arbeisdauer freiwillig übernehmen wollen, 2) wenn die Arbeitsgeber a. auf ihre Kosten die Gefangenen, mit dem ersten Arbeitstage beginnend, nach Vorschrift des§. 10 dieser Grundsätze verpflegen und für ihre angemessene Unter⸗ bringung Sorge tragen, auch b. jedem Gefangenen incl. den die Aufsicht führenden Chargirten eine nach Maßgabe der Arbeits zeit, Oeillichkeit ic. ꝛc. von der Bezirksregierung zu normirenden Zulage bis zu 4 Silbergroschen pro Arbeitstag gewähren, aus welcher auch die Instandhaltung der Bekleidung zu bewirken ist, und insofern eine angemessene, wenn auch nur beschränkte Controle und Beaufsichtigung der Kriegsgefangenen durch Mitwirkung der Landrathsämter resp. durch die Militärbehörden ermöglicht werden kann. 30 §. 2. Anzunehmen ist, daß, der Kriegsgefangene für seinen Unterhalt 5 Stunden täglich zu arbeiten hat, und daß die im§. 1 Nr. 2 b. gedachte Geldzulage bei Taglohnarbeiten fur die längere Dauer der Arbeit gewährt wird. a f g a Accordarbeiten sind, wenn irgend möglich, anzuwenden; die ortsüblichen Sätze sind dabei zu Grunde zu legen und 6 Silber ⸗ groschen täglich von dem Verdienste auf den Unterhalt jedes Gefangenen abzurechnen. Der Mehrbetrag des Verdienstes tritt alsdann an die Stelle der im§. 1 Nr. 2 b. erwähnten Geldzulage. f §. 3. Die Anträge um Gestellung von Kriegsgefangenen zu den qu. Arbeiten haben die Arbeitsgeber an den betreffenden Land⸗ rath(Kreisamt) zu richten. f ö Handelt es sich um einen Transport der Kriegsgefangenen auf weitere Entfernungen, so hat der Arbeitsgeber in seinem Antrage gleichzeitig die Dauer der Beschäftigung anzugeben und sich zu deren Innehaltung zu verpflichten. n Der Landrath prüft zunächstz die Angemessenheit dieser Dauet onibel“ kleiner der ir üblich ausre Artt 1870 eb Kreises. zug der betrefftudn 12 der Mud, C kFriegsgefangenen⸗Depots seines Bezirks, Behufs direkter e ation mit bolt das A n Vergleich zu den Trans portkosten und wendet sich, wenn er den Antrag rc nungeeerte findet, an das 10 15 stellverttetende Heneral- Commando, sofern dieses nicht berei erwaltungen der 5 Communi⸗ den Landräthen, bezeichnet hat. In zweifelhaften Fallen stellvertretende General- Commando die Entscheidung des illgemeinen Kriegs- Departements auf dem kürzesten Wege ein. ö§. 4. Die Bescheidung der Antragsteller erfolgt von dem Land, gathe, die Anweisung der Gouvernements und Commandanturen zur Hestellung von Kriegsgefangenen geht von dem stellvertretenden Seneral-Commando aus. §. 5. Die Gouvernements und Commandanturen daben nach erfolgter Anweisung zur Gestellung von Kriegsgefangenen ungesaumt die erforderliche Zahl qualificirter Mannschaften mit guter Führung 1 4 1 iuszu wählen und deren ransport, wenn sie mit einer solchen Be⸗ chäftigungsweise einverstanden sind(S. 1.) bis zu der vom stellver⸗ retenden General- Commando festgesetzten Abgabestelle zu bewirken ind demnächst an das allgemeine Kriegs- Departement zu melden, an pen, wohin und in welcher Zahl Kriegsgefangene zu Feld- ꝛc. ꝛc. Arbeiten abgegeben worden sind. 1§. 6. Für den Transport der Kriegsgefangenen auf Eisen⸗ bahnen sind die Bestinmmungen des Reglements für die Beförderung don Truppen 1c. ꝛc. auf den Staatseisenbahnen ꝛc. ꝛc. im Interesse der Sache möglichst zur Anwendung zu bringen. §. 7. Alle Ausgaben, welche durch den Transport der Kriegs- trag- Geschäfte gefangenen zur Abgabstelle ꝛt. ꝛc. entstehen, sind aus dem eisernen tdatz, die Tetum „eenunissen, soul tatien(J. 153 du Ns. Trapp. erden cif felgen u Mutirtierst dar 80 dri Berlust de Lalerberjabrtt tac teientdet om veitergen Nn, % Toei zu tte 917 nalseing in AMatien ber Ersatz · 6 det beüldeiligtt del zu beben vet vürer del geblieben ttz zur dans ei, n Arebebung, tes bal, fermitt 5st rtfangit rechte ne zuftang lla 7 tlderg Frtiw 0 40 Bestande des Dotirungsfonds vorschußweise zu bestreiten und von den Gouvernements resp. Commandanturen bei den Provinzial Inten- danturen als Kriegskosten zur Liquidation zu bringen. §. 8. Die Verpflegung der Begleitmannschaften während des Transports erfolgt in gewöhniicher Weise auf Kosten der Staatskasse. §. 9. Die Arbeitszeit der Kriegsgefangenen an Ort und Stelle ist die daselbst übliche. §. 10. Vem Tage des Arbeitsbeginns bis zum Tage des Rück⸗ transports ethalten die Kriegsgefangenen aus königlichen Kassen ——— 7 durch die Gemeinde ausgeübt. keinerlei Competenzen, sondern es wird von den Arbeitsgebern neben der in den 58. 1 und 2 bezeichneten Geldzahlung dit für Taglöhner übliche Kost gewährt. Letztere muß zur vollständigen Sättigung ausreichend sein.* ö- §. 11. Ueber die Zahlungen(88. 1 und 2) führt da, wo mehrere Kriegsgefangene bei ein und demselben Arbeitsgeber be— schäftigt werden, ein Chargirter, welcher dem ersteren von dem Gou— vernement oder der Commandantur bei Ueberweisung der Kriegs, gefangenen als Rechnungsführer bezeichnet wird, auf die einfachste Weise Buch und Rechnung. Allwöchentlich schließt der Rechnungs führer Buch und Rechnung unter Zuziehung von zwei Deputirten ab, welche die Kriegsgefangenen vor dem Transport zu diesem Behufe aus ihrer Mitte gewählt haben, und es reicht derselhe alle 4 Wochen dem Gouvernement oder der Commandantur einen mit dem legi des Arbeitsgebers versehenen Buchabschluß per Couvert ein. Mehr als ¼ der Zulage darf den Gefangenen an Ort und Stelle nicht in die Hand gegeben werden, was Seitens des Arbeitsgebers nur durch Vermittelung des Rech⸗ nungsführers geschehen darf. Letzterer berichtigt auch die Kosten der Instandhaltung der Bekleidungsstücke, wozu der Arbeitgeber die Geld⸗ mittel event. vorschußweiße hergibt, und notirt den verausgabten Betrag im Conto des Betreffenden. Hinsschtlich event, Abführung des Bestandes von ½ der Zulage an die Festungs⸗Dotirungskasse ordnet das Gouvernement oder die Commandatur auf Grund der vierwöchentlichen Buchabschlüsse das Erforderliche an. Folge zu leisten, Recurs findet nur an das allgemeine Kriegs⸗Depar⸗ tement statt. Das letzte Drittel der erarbeiteten Zulage wird den betheiligten Kriegsgefangenen seiner Zeit durch das Gouvernement oder die Commandantur baar ausgezahlt. b §. 12. Treten ernstliche Erkrankungs⸗ oder Todesfälle ein, oder fallen Excesse ic. ic. vor, so hat der Arbeits geber ungesäumt an das betreffende Gouvernement oder an die Commandantur darüber zu berichten, von wo das Betreffende sofort anzuordnen und dem allgemeinen Kriegs⸗Departement direkt Meldung zu machen ist. Einen gleichen Bericht dem Landrath einzureichen, ist dem Arbeitsgeber unbenommen. b 8 171. 13. Der Zurücktransport einzelner oder aller Gefangenen, wenn sie zu den bezüglichen Arbeiten nicht mehr nöthig sind, erfolgt durch Vermittelung des Kreis-Landraths, sobald der Arbeitsgeber den Rücktransport verlangt. Der Tag, an welchem der Rücktransport erfolgen soll, ist in der Regel mindestens 3 Tage vorher(efr. 5. 3 Alinca 2) vom Arbeitsgeber dem Kreis-Landrath anzuzeigen. §. 14. Die Disciplin über die Kriegsgefangenen handhabt die Orts polizeibehörde, wenn nicht besondere Compagnie- oder Detache⸗ mentsführer größeren Abtheilungen beigegeben sind. §. 15. Die Gouvernements und Commandanturen entsenden die Commando's zum Rücktransport, wober die Bestimmungen der 58. 6 et seg. gelten, nach der vom stellvertretenden General ⸗Com⸗ mando bestimmten Abgabestellen, und melden demnächst die Rückkehr der Gefangenen in gleicher Weise an das allgemelsze Kriegs⸗Depar⸗ tement, wie im§. 5 für die Gestellung der Kriegsgefangenen vor⸗ geschrieben worden ist. Berlin den 16. September 1870.* Kriegs⸗Ministerium. Beka n nt m a ch ung. Betreffend: Bedingungen für die Mitnahme der wollenen Decken Seitens der Kriegsgefangenen aus ihren Depöts zu den Prival⸗Arbeitsstellen. Der g. 1 der Grundsätze für das Verfahren bei Beschäftigung von Kriegsgefangenen außerhalb der Depots durch Private vom 16. September c. hat sub 2 a folgendermaßen zu lauten: 2. wenn die Arbeitsgeber a) auf ihre Kosten die Gefangenen, mit dem ersten Arbeitstage be ginnend, nach Vorschrift des§. 10 dieser Grundsätze verpflegen und für ihre angemessene Unterbringung Sorge tragen, was jedoch nicht ausschließt, daß die Kriegsgefangenen ihre wollenen Decken unter der Controle des aufsichtsführenden Chargirten und der Garantie des Arbeitsgebers aus dem Depot zur Arbeits- stelle mitnehmen dürfen, in welchem Falle der Arbeitsgeber eine Abuutzungs⸗Entschädigung von 6 Pfennigen pro Decke und volle Woche zu entrichten hat u. s. w. den Schluß des F. 1 bildet dann der Satz: 5 7 Die sub 2a von dem Arbeitsgeber zu entrichtende Ab⸗ Hutzungs⸗Entschädigung wird von demselben an den im F. 11 bezeichneten Chargirten zur Abführung an die Kasse des Truppen theils gezahlt, welchem das Kriegsgefangenen Depot in öcono⸗ mischer Beziehung attachirt ist. Der Truppentheil hat die Ent⸗ schädigungs⸗Beträge demnächst an diejenige Garnison Verwaltung zu zahlen, von welcher die Hergabe der Decken für das betreffende Kriegsgefangenen⸗Depot erfolgt ist. Vorstehendes wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin den 21. November 1870.[Kriegs⸗Ministerium: In Vertretung Klo tz. en een eee e cee en ee Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. Dezember 1870 zur N. M. d. J. 11,463 werden, auf Antrag des Orts vorstandes, für die Gemeindeschäferei zu Ober⸗Mörlen nach⸗ folgende z Statuten erlassen: §. 1. Die Schäferei in der Gemarkung Ober-Mörlen wird Sämmtliche Ausgaben für 17 Schaf irten, den Pferch, dessen Zubehör u. s. w. werden aus der 6 emeinde · fac 9 2. 4 0 auch die Erlöse aus dem Pferch in dieselbe. §. 2. Die Schäferei steht unter der Aufsicht des Orts vorstandes und der unmittelbaren Verwaltung eines Schäfereworstandes, be⸗ stehend aus dem Großherzoglichen Bürgermeister, zwei aus der Mitte des Orts vorstandes auf drei Jahre und zwei von dem höchstbesteuerten Dritttheilcder Ortsbürger aus seiner Mitte zu wählenden Mitgliedern. 6. 3. Im! Ganzen dürfen in der Gemarkung Ober⸗ Mörlen 500 Stück in einer Heerde gehalten und getrieben werden. Das Triebbenntzungsrecht wird zu je zwei Stück an den Meistbietenden versteigert; es ist jedoch Niemanden gestattet, mehr als 6 Stück zum Aus triebe zu steigern und auch wirklich aus zutreiben, es dürfen nur Ober⸗Mörler Einwohner als Steigerer auftreten und wirklich Schafe treiben, §. 4. Der Schafhirte darf ohne besondere, nur aus tristigen Gründen zu ertheilende Erlaubniß des Großherzoglichen Bürger⸗ meisters nur den ihm angewiesenen Distrikt beweiden lassen. §. 5. Der nach F. 2 gebildeten Commission liegt es ob 1) zu bestimmen, zu welcher Zeit der Austrieb der Heerde zu er folgen hat; 8 2) wann die Schafe der schlimmen Witterung wegen bei Winters eintritt in die Ställe zu bringen sind; 3) den Schafhirten streng zu überwachen und zu beaufsichtigen; 4) dessen Bestrafung oder Entlassung vom Dienst zu beantragen; 5) genaue Verzeichnisse über den Bestand der Heerden zu fuhren und diese monatlich mit der wirklich ved Zahl der Schafe zu vergleichen; 1 6) Beschwerden der Schafhalter und Schäfer entgegenzunehmen, dDiese zu prüfen, ihnen abzuhelfen oder in Fällen, in denen es nicht thunlich ist, Großherzogliche Kreisamte unter geeigneter Antragstellung zur Entscheidung zu unterbreiten; 7) für Anschaffung, Reparatur der Hürden, Schäferhütten u. s. w. Sorge zu tragen; N f* 8) die Statuten streng zu, handhaben, Verfehlungen dagegen zum Zwecke der Bestrafung bei Großherzoglichem 1 anzuzeigen. 5 Der diesfälligen Anordnung hat der Arbeitsgeber * Fragen, mit Ausschluß des Gerichts, zusteht. 5. 6. Den Schafbitten zu miethen und dessen Gehalt zu be- Kimmen bleibt, unter Vorbehalt der Genehmizung Otoßherzogfichen Kreisamtes, Sache des Ortsvorstandes. eee §. 7. Die nach F. 2 gebildete Commission hält die Versteigerung ab resp. prüft und stellt die Bedingungen der vom Bürgermeister abzuhaltenden Versteigerung fest, prüft und visirt das Versteigerungs⸗ protocoll und erläßt sorann Bekanntmachung, daß dasselbe 8 Tage bei Meidung des Ausschlusses zur Erhebung von Reclamationen offen liege. §. 8. Glaubt sich Jemand in seinem Triebsrechte beschränkt oder benachtheiligt, so ist seine Beschwerde bei der bestehenden Com⸗ mission vorzubringen, welche eine gütliche Erledigung zu versuchen und im Falle des Mißlingens binnen 3 Tagen Großherzoglichem Kreisamte Vorlage zu machen hat, da dieser Behörde die endliche Entscheidung aller, die Schaferei und das Betriebsrecht betreffenden Steigerer der die ser auf Antrag Großh. der Gemeindekasse zu des Ortsvorstandes, §, 9. Die S 90 erer der Triebsberechtigungen sowohl als r der Pferchnutzungen unterwerfen sich den Bestimmunge Statuten und gllenfallsigen Anordnungen der Commission. widerhandlungen werden mit Geldstrase von 30 kr. bis 3 fl., wesch Kreisamtes von den Polizeigerichten zu Gunsst §. 10. Sollte die Heerde im Laufe des Jahres unter 500 Sti berabsinken und hierdurch eine ansebnliche Schmälerung des Erlösel für Pferch zu befärchten sein, so steht der Commission, nach Anhörung Aufforderung einzelnen Schafhaltern auf Nachsuchen zu gestatten gegen eine zu bestimmende Vergütung resp. Betriebsgeld eine größen Stückzahl bis zum Jahresschluß beizutreiben. Friedberg am 14. Dezember 1870. erkennen sind, geahndet. das Recht zu, auf eine desfalls zu erlassenn Großherzogliches Kreisamt Friedberg eee Die neueste Hessische Verlustliste 5 im Illustrirten Soldaten⸗Kalender für 1871. 18 kr. 2981 Zu beziehen durch alle Buchhändler und Buchbinder. Vorschuß-& Credit- Verein zu Reichelsheim. 2979 Dienstag den 27. d. M., Mittags 2 Uhr, General-⸗Versammlung im Gasthaus zur Lilie daselbst. f 0 Tagesordnung 1) Revision der neu entworfenen Statuten, nach welchen sich der Verein die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft nach dem Gesetz des norddeutschen Bundes vom 4. Juli 1868 erwerben will. 2) Nach der Revision und vermuthlicher Annahme der Statuten definitive Neuwahl des Vorstandes und des Ausschusses. (Auch werden alle Diejenigen, welche mit ihren Monatsbeiträgen noch im Rückstande sind, ersucht, dieselben im Laufe dieses Monats zu berichtigen.) Das Verkaufslokal—— 2853 für ganze Eingeraube, sowie Lungen, Lebern, Herz. Silzen, Därme ze. aus der Königlichen Feldschlächterei am Grindborn befindet sich von heute ab Saalgasse 13, Frankfurt a. M. feet Bordeaur⸗ Wein 2939 habe wieder durch meine gute Vermittelung in ausgezeichneter Qualität eine neue Sendung erhalten und empfehle denselben auf bevorstehende Feiertage für in und außer dem Hause zu dem ganz billigen Preis à 36 kr. per Flasche ohne Glas. Schwalheimer Brunnen den 15. Dezember 1870. Georg Bailly. Bekanntmasch un Mobiliar ⸗Versteigerung. 2974 Freitag den 23. d. M., Vormittags 11 Uhr, 2971 Olenstag den 27. d. M., Vormittags 9 Ubr, soll wird im hiesigen Rathhause das für die hiefige Armen⸗ auf frewidlge Antrag der Peter Srahbubget II. Anstalt pro 1. Halbjahr 1871 erforderliche Crystallöl, Wittwe dahier: Seife, Kaffee, gerollte Gerste, Griesmehl, Reis, Hirsen, 1 Wagen, 1 Pflug, 1 Egge, 1 Strohbank, 2 Schweine Ochsenfleisch, Schweinefleisch, Nierenfett, Schweineschmalz(Läufer), 13 Hühner, 1 Dahn, 1 Blenenhäuschen mit und Brod, sodann die Anlieferung des für die Schuh⸗ 4 Bienenstöcken und noch 4 Bienenstöcke, Kartoffein, macherei pro 1. Halbjahr 1871 erforderuchen Sohl', Dickwurz, Stroh von allen Gattungen, Gerüststangen, Rind⸗ und Kalbleders, Hanfgarns Bestechgarns, Holz- Dielen, Kalkbütten und sonstige Haus⸗ und Weiß⸗ nägel, Absatz und Sohlnägel, Pech und Wachs auf bindergeräthschaften dem Submsssiongwege vergeben. öffenllich metftb'etend versteigert werden. Die Bedingungen können bei Verwalter Gatzert in Gegen Bürgschein wird Zahlungsfrist bis zum der Armen⸗Anstal: eingesehen werden. 1. September 1871 gestattet. Frtedberg den 19. Dezember 1870. Ober⸗Wsllstadt den 19. Dezember 1870. R„ Friedberg Groß berzogliches Ortsgericht Ober⸗Wöllstadt 5 Fe n ei ch, Bekanntmachung. 11 2 e 70 28. 9 7 75 Morgens 10 Uhr, soll 2976 im Landgerichtslokale die Lieferung des für das hiesige f— Bezirksgefängniß im Jahre 1871 erfordetlichen Strohes, Kriegs Nummern — Besen, e, Verköstigung der Gefangenen, des esorgung der Wäsche und Flsckarbeiten an den Wenigfl⸗ L J nehmenden in Accord gegeben werden. Ueber die Wäsche III LL h 2 So und Flickarbeiten find die Gebote schriftlich einzureichen. Illustrationen in: No. 52. Friedberg den 19. Dezember 1870. g e ee Lonpgericht ee, 27. October 1870.—„Kap'latzion von Metz 11!“ (Berliner Strassen-Scene.) Nei tz. Bullen ⸗Versteigerung. Auf dem Schlachttelde. 2972 Dienstag den 27. b. M., Vormittags 11 Ubt, wird ein gut genährter Gemeindebullen auf hiesigem Ratbbause öffentlich versteigert. Pfaffenwiesbach den 19. Dezember 1870. Im Vorsaal des Schwurgerichts. Preis pro Nummer 3½ kr., Viertel- jährlich 46 kr. — Für Weibnachten empfehlen wir: Kutschke⸗Marsch von H. F. Peter* für Piauo forte. Preis: 27 kr. Der Ertrag ist für die Verwundeten und die Fraun und Kinder unserer unbemittelten Wehrleute bestimg Bindernagel& Schimpf. Schellsische! ö * 5 14 10 gi — Dienstag und be Aussätze und fol Aneldot jäbrli Offi Vel fahm de polchts 6 Gesch hon den Cpufsag ordösl 2983 frisch aus der Nordsee bei Wilh. Fertsch. Große wollent und seidene Halstücher 2560 für Herren und Damen aͤußerst billig bei g K Friedrich neben der Po. 2975 Ein Jeder, der nur etwas klimpern kann, componirt jetzt Tänze!— Wie es in Folge dessen um dieses Genre der Compofition beschaffen sein muß— so sagt die Hamburger Zwischenact- Zeuung— if nicht schwer zu errathen. Es möge daher hiermit auf die sich durch große Mannig⸗ faltigkeit auszeichnenden, höchst originell, in Melo⸗ die und Harmonie durchgeführten drei Walzer: Rrühlingsteigen von Julius Lammers.— Jugend⸗ träume(Preiscomposition) von O. Hübner⸗ Trams— Zurschentänze von Johannes Schon⸗ dorf aufmerksam gemacht werden, welche wir mit großem Woblbehagen gespielt haben.— Preis bisegt, Dienspe den Gel schnelzel Hüte. din Fe (Dep. Chatea Hataill Tode, Mansp Nann 2 geiff licher Aben gema licher Prinz Glüm, 10. 6 Cpuise pro Opus(4 Bogen stark) nur 12½½ Sgr. Zu beziehen von Robert Apitzsch in Leipzig und durch alle Buch und Mustkalienhandlungen. 2959 Der unterzeichnete pract. Arzt hat seinen Wohnffßz von Altenstadt nach Darmstadt verlegt und wohnt dort vorlaufig im Hause des Herrn Kaufman Hennigst in der Bleichftraße.— Des Ueberzugs wegen sonstige Fahr- und Retit-Requlsiten aus freier Hand zu kaufen.— Bezüglich meiner Ausstände hat mein seil heriger Buchfühter, Herr Lehrer Nathan, Vollmachl Altenstadt den 15. Dezember 1870. Dr. med. A. Klein. „FE N r Weihnachtsgeschenke. 2938 Baschlick, Kaputzen, Kopfshawls, Seelenwärmeß, Winterhandschuhe, Foulards, Regenschirme, Porteseuille“ waaren, schwarze Broschen und Ohrringe, Medaillon 1. Herrenkragen und Binden, Filz- und Seidenhüte bel Friedberg. L. Backes. 2931 Das Möbellager von Georg Sauer, Schäfergasse 13, in Frank furt a. M. bietet stets reiche Aus wahl aller Arten solid gearbeiteten Möbel zu äußerst billigen Preisen Istarlitischer Gottesdienst in Friedberg Bie i nn; Freitag Abends 4 Uhr. Samssag Morgens 8½ Ubr. Verantw. Redact.: Hermann Schimpff. — Rupp, Büägermeisßter. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff. (Hierzu eine Beilage.) find 1 einspännige offene Chaise, 1 Schlitten, sowet und e Griggs fiudli Gch adi en a 100 mall dur dux ze; 1 0 a 1 2 11 1 I K. do dis 3 echten . geilage. „ e f 5e 1 iu gun, 4 N N 0 D 41 2 1 Au in ben. asg ind lokale Notizen, außerdem wöch ee gear Anekdoten, Rärdlfel, Bildercathsel ze. Nö Das Abonnement beträgt bei ährlich 47 kr. mit Bringerlohn. 90 at Fr tebeig brechung eintritt. hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zuse . Mit dem 1. Januar beginnt, ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, * Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten ond bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt. und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren entlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗ Blatt interessante Novellen und Erzäblungen, Gedichte, der Verlags expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel; Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 5 kr. 7 Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. f Bestellungen beliebe man bal digst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine U nter: nden, wenn nicht ausdrücklich Die Redaktion. De t Den verehrlichen Abonnenten in Marsch Abbestellung erfolgt. delt 77 Kriegs nachrichten. *. Officielle militärische Nachrichten. n Bersailles, 18. Dez. Am 16. Dezember —— 1 a das 10. Armeecorps bei dem Gefechte, durch 1 Schiayf velches es in den Besitz von Vendome gelangte, — 5 Geschütze und 1 Mitrailleuse. Am 17. wurde von den Spitzen des den Feind verfolgenden Corps Spuisay(Dep. Loir et Cher, Arr. Vendome, iordöstlich von Savigny) nach leichtem Gefecht besetzt, 230 Gefangene gemacht. Aufgefangene Dienstpapiere des nördlich der Loire commandiren⸗ den Generals Chanzy constatiren ein Zusammen⸗ chmelzen der feindlichen Truppenstärke auf die Hälfte. Die Spitze der von Chartres aus gegen den Feind dirigirten Colonne hatte bei Droue (Dep. Loir et Cher, Axr. Vendome, westlich von Thateaudun) ein siegreiches Gefecht gegen 6 tet 0. Bataillone. Der Gegner verlot hier über 100 rich wen dt e. Todte, mehrere Proviantwagen und einen Vieh — Tansport. Diesseitiger Verlust 1 Offizier, 35 — Mann, meist leicht verwundet. v. Podbielsky re hen lun, r felge bon Versailles, 19. Dez. General v. Werder zriff am 18. den Feind an, welcher in beträcht- 70 betcaffen sein J 2 f. 2 ee— icher Stärke bei Nuits und Tesmes stand. Am % tt nige] Abend war Nuits genommen, etwa 600 Gefangene n Nane gemacht. Am 19. ward in südlicher und west⸗ 17257 icher Richtung der Feind verfolgt. Diesseits e en Prinz Wilheln von Baden und General von d e Blümer leicht verwundet.— Von Seiten des ae See 10. Corps wurde am 18. die Verfolgung über 4 Ehpuisay fortgesetzt, Traineurs gefangen genommen n be*. and eine Fahne erbeutet. Andere Abtheilungen „e batten am 17. d. bei Le Poislaß und La Fon. Nee. enelle(bei Droue) Gefechte gegen einen etwa 10,000 Mann starken Feind, der in der Richtung — auf Le Mans verfolgt wird. Die Colonnen des an le ne kiaten Flügels sind am 19. d. im Marsch auf Astadt e Chateau Renault. v. Podbielsky. * 2% Karlsruhe, 19. Dez. Ein Extrablatt der See,„Karlsr. Ztg.“ veröffentlicht folgendes Telegramm ee, an das Kriegsministerium hierselbst:„General ee bee, Glümer ging am 18. d. mit der ersten und zweiten 12111 Brigade gegen Nufts vor und traf bedeutende 4 A Klein. eindliche Kräfte. Es entwickelte sich ein ernstes — Gefecht, das mit dem Sturm von Bahnhof und 1 Stadt Nuits endigte. Der Feind zog mit Ein⸗ ciel„bruch der Dunkelheit ab. Unsere Verluste leider in nicht unerheblich. Blessirt: Prinz Wilhelm von 71 ee Baden leicht an der Wange, Oberstlieutenant 1 54 ae Hoffmann leicht am Arm, Major v. Gemmingen, eee, Hauptmann Jägerscheldt, Adjutant Lessing, Bender, 1 bockes Kumeyer, Gemehl leicht, Brigade Adjutant von 1700 Röder, Graf Andlaw, Waag. Todt: Oberst von 90 0 400% Renz, Hauptmann Gockel, Lieutenant v. Degen- 14 i0 77% eld, v. Noel, Portepecfähnrich Sachs; ca. 300 * t tet Mann todt und verwundet. Feindlicher Verlust 1 rhei an Offizieren und Mannschaften sehr bedeutend, mindestens 300 unverwundete Gefangene. v. Leszezynski.“ Aus Versailles vom 15. Dezember zösischen Regierung, ist aus Paris hier eingetroffen. Gestern und heute ist kein Schuß aus den Forts gefallen. Ein Massenaustritt von Desertirenden aus Paris ist hier zuxückgewiesen worden. Es verlautet, es sei befohlen, keine Deserteure an zunehmen. 10 VBersailles, 13. Dez. Endlich hat sich General Trochu bemüßigt gefunden, das Interdiet zu heben, welches die verschiedenen Militärbevoll⸗ mächtigten, die Paris verlassen wollten, noch in der belagerten Stadt sesthielt. Die Heraus- gelasseneu sind begreislicher Weise sehr vorsichtig in ibren Aeußerungen, aber sie erklären, daß die Stimmung in Paris für jeden Unbefangenen tag⸗ täglich unerträglicher werden müsse. — Vor Paris ist Alles ruhig. Eine kurze Kanonade, welche der Feind am, 13. Abends gegen unsere Truppen in den Stellungen von Vancresson eröffnete, erzielte nichts als eine theil⸗ weise Zerstörung der Kirche des kleinen zwischen Bougival und St. Cloud gelegenen Dorfes. — In Amieags hat unsere Intendantur außer großen Vorräthen an gesalzenem Fleisch, Mehl und Reis auch 150,000 Ctr. Kaffee vor- gefunden. Die provisorische Regierung hatle bei Zeiten die Ausfhäufung don Lebensmitteln in den nördlichen Bezirken verfügt, um dieselben im gün⸗ stigen Augenblick nach Paris heranschaffen zu können. — Eine Proklamation der deutschen Militär— Behörde in Amiens verkündigt der Bevölkerung baldigste Rückkehr der Truppen, welche am 16. Dez. abzogen. Nur die Citadelle von Amiens bleibe ihrerseits besetzt. Die Proklamation dankt der Bevölkerung für ihre tüchtige Haliung und fordert sie zur Ruhe und Ordnung auf.— Der Platz La Fere ist preußischerseits gänzlich unzu⸗ gänglich gemacht. — Vor Orleans sind der englische Militär- bevollmächtigte bei der Loire-Armee, Colonel Reilly, der österreichische Militärattache und eine Anzahl von Ordonnanz und Stabsoffizieren des Generals Aurelles de Paladine in unsere Hände gefallen. Letzterer hatte zu den Herren gesagt: ich wiederkomme.“ Pflichtgetreu warteten die Offiziere, aber der General kam nicht wieder, an seiner Statt aber die Deutschen, welche den Fang fur gute Prise erklärten und die Franzosen wie die Neutralen zu Gefangenen machten. Letztere sind mitilerweile wieder in Freiheit gesetzt worden, so daß ihre Kriegsgefangenschaft von der aller— kürzesten Dauer war. — Die 13. preuß. Linien-⸗Infanterie⸗Division (v. Bothmer) vom 7. westfälischen Armeecorps unter dem General v. Zastrow, welche bisher die Besatzung von Metz bildete, ist durch Landwehr abgelöst und hat ihren Marsch zur Operations- Armee nach Orleans angetreten. — In Sedan wurde am 14. Dec. ein Pole erschossen, der früher Soldat war, sich durch sein einschmeichelndes Benehmen das Vertrauen der Deutschen erworben und Zutritt in die Cita- „Erwarten Sie mich hier an dieser Stelle, bis Franzosen abzuliefern. Er band mehrere zusammen und ließ sie an einem Stricke von dem Walle berab, an dessen Fuß seine Freunde warteten. Entdeckt, wurde er ergriffen, zum Tode verurtheilt und des Morgens um 7 Uhr erschossen. — Vor Belfort soll am 17., wie der „Elbf. Ztg.“ geschrieben wird, die dritte Parallele eröffnet worden sein. Am gleichen Tage ver⸗ suchte eine französische Abtheilung über Delle und Grandpilliers gegen Montbeliard vorzudringen, wurde aber zurückgeschlagen, wobei das Dorf Grandvilliers in Flammen aufging. Bern, 18. Dez. In Folge eines Gefechts zwischen den in Delle liegenden Preußen und Zuaven ist Grandvillers theilweise niedergebrannt. Die Franzosen wurden geschlagen. Aus Genf, 12. Dez., schreibt man dem „Bund“:„Eine zweite badische Ambulanz mit einem Arzt, vier Wärtern, einem Wagen und vier Pferden ist Sonntag Nachmittag, zum Schutze gegen die französischen Bauern und Mobilgarden durch drei Franctireurs escortirt, hier angekommen und über Basel nach Dijon abgereist. Garibaldi hat sich der Leute in freundlichster Weise ange⸗ nommen und ihnen, trotz der Einsprache franzö⸗ sischer höherer Linienossiziere, die Franctireurs und den, Wagen nebst Pferden mit einem eigen⸗ händigen Geleitschein mitgegeben.“ Karlsruhe. Der Schleier des Geheimnisses, welcher bisher die in dem Versailler Hauptquartier maßgebenden Absichten über die Bestimmung der Kriegsbeute d. h. über das Schicksal der anectirten französischen Provinzen deckte, ist jetzt von offizieller Hand gelüftet. In der Sitzung der zweiten badischen Kammer hat Minister Jollp die ganz positige Erklärung abgegeben, daß es der Karls- ruher Regierung durchaus fern liege, für Baden „etwas annectiren zu wollen“ und daß nach glück⸗ licher Beendigung des Kriegs die eroberten Terri⸗ torien„deutsches Reichsland“ werden sollen. Ueber den Vormarsch der hessischen Divi⸗ sion loireabwärts bringt die„Darmst, Zig.“ aus St. Gervais, bei Blois, 11. Dezember, nach⸗ stehenden ausführlichen Bericht: Nach anstrengen⸗ den Märschen und drei sich folgenden Gefechtstagen verließen wir Orleaus schon am 6. wieder, um die französische Armee auf dem linken Ufer der Loire, nach Blois und Tours hin, zu verfolgen, während auf dem rechten Ufer die Armee des Großherzogs von Mecklenburg zu gleichem Zwecke vorging. Das 10. und 3. Corps wendeten sich nach Bourges, wurden jedoch schon nach drei Tagen zurückgerufen, um sich mit der Armee des Großherzogs von Mecklenburg zu vereinigen, da die durch die heißen Kämpfe der letzten Wochen geschwächten bayerischen Divistonen zur Besetzung von Orleans verwendet wurden. Das 1. Jäger- Bataillon, das 2. Juf.-Regt. und die 2. Schwadron 1. Reiter-Regts. blieben als ein Theil der Be— satzung von Orleans zurück und hatten noch den bekannten großen Wald von Orleans nach ver⸗ sprengten Franzosen zu durchstreifen. Das Com- mando des 1. Jägerbataillons und der Schwadron wird gemelt ek: Der russische General Fürst Wittgenstein, Milltärbevollmächtigter bei der fran⸗ delle erhalten hatte. Er benutzte dieses dazu um die dott verwahrten erbeuteten Waffen an die währte nur drei Tage, das des 2. Inf. Regts. 5 Tage. Sodann kehrten diese Truppentheile zur Division zurück. Die übrigen Schwadronen 1. Reiterregiments wurden auf zwei Tage nach La Ferte(südlich von Orleans, am Cosson) delachirt und machten auf ihrem Marsche dahin nech 600 Gefangene, fast allen Truppengattungen und der Mobilgarde angehörig. Die Division stieß auf ihrem Marsche hie und da auf versprengte Feinde, wobei es zum Kugelwechsel kam. In dem reizend gelegenen Schlosse des Marquis de Potuoy nahm der Divisionsstab Nachtquartier, während der größere Theil der Truppen, nicht weit davon, in Clery(1 Stunde ostsüdöstlich von Meung) ein⸗ quartiert wurde.— Auf dem rechten Loire- Ufer war der Großherzog von Mecklenburg, unter dessen Commando wir nun standen, den ganzen Tag (6.) über in beftigem Kampfe, und hatten wir Befehl, auf gleicher Höhe mit seiner Armee zu bleiben. 7. Dez. Oberlientenant v. Stein ist leider seiner Wunde erlegen. Hauptm. v. Muralt II. (1. Inf.- Regt.) ist mit Ersatzmannschaften an- gekommen. Unterwegs fällt ihm ein frisch auf⸗ geworfener Hügel nit einem Kreuze auf. Bei näherer Besichligung ist dies das Grab seines am Tage vorher gefallenen Bruders. Von 8 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends Gefechtsbereitschaft bei le Boucher. Weitausgehende Patrouillen wer⸗ den entsendet, welche die Nähe des Feindes melden. Bon 12 Uhr bis spät Abends starker Kanonen donner auf dem rechten Loire⸗Ufer. Es scheint mit furchtbarer Zähigkeit gekämpft zu werden.— Gegen Abend beschießen zwei Batterien unserer Artillerie Beaugeney, um dem Freunde unsere Stellung anzuzeigen. Die Brücken bei Meung, Beaugency und Muides(bei Mer), letztere eine Kettenbrücke, sind von dem Feinde gesprengt. Eine Abtheilung der Pionnier-Compagnie vermittelt unterhalb Meung auf Kähnen den Uebergang der Ordonnanzoffiziere über die Loire. Die Division bezog Quartiere in Lailly und Dry(1½ Stunde südwestlich von Clery), der Stab in dem Schlosse le Boucher, einem Mr. de Larochetrie gehörig. 8. Dez. Mit Tagesanbruch war die Armee Mecklenburg schon wieder in heftigem Kampfe. Die Divisten nahm wieder auf dem gestrigen Rendezvvus⸗Platz Stellung. Um 12 Uhr kam General v. Manstein, unter dessen Commando wir nun wiever traten, und befahl den Vormarsch. Da sich das Gefecht auf dem jenseitigen Ufer Beaugency nähert und feindliche Colonnen sichtbar werden, so beschießt die Corpsartillerie das Dorf. das auch bald in Brand aufgeht. Wir marschiren weiter durch Lailly, das vor 6 Wochen von den Bayern niedergebrannt worden war, stets Fühlung mit dem Feinde haltend, der auf bedeutende Ent⸗ fernungen seine Geschosse aus 4 kleinen Kanonen uns entgegensendet. Jenseits des Dorfes Maulnes sollte gegen Abend von unserer Avantgarde noch ein Wald durchsucht werden, um vor demselben gegen St. Laurent Vorposten auszusetzen. Der Saum des Waldes und die vor demselben ge— legenen Gehöfte waren von dem Feinde besetzt. Da es schon ziemlich dunkelte, sieht die Abant⸗ garde sich plötzlich aus nächster Nähe von heftigem Infanteriefeuer empfangen. Nachdem Verstärkung herbeigeholt, wird der Feind bald vertrieben, doch hatten wir einen Verlust von 6 Todten und 12 Verwundeten. Ein französischer Eapitän blieb auf dem Platze. Wir machten einige Gefangene, von denen mehrere verwundet. Der Wald wurde noch durchstreift, und wurden vor demselben Feld⸗ wachen ausgesetzt. Das 1. Inf. Regt. bivouakirte, die übrigen Truppen bezogen Alarmhäuser in Maulnes, woselbst auch der Divisionsstab auf Stroh campirte. Prinz Ludwig nebst Stab be— fanden sich während des Gefechts in vorderster Linie. 9. Dez. Das Geschütz- und Gewehrfeuer auf dem rechten Loire ⸗Ufer nimmt schon sehr frühe seinen Anfang und dauert den ganzen Tag fort. — Um halb 9 Uhr hat die Division Stellung jenseits des Waldes von St. Laurent. General v. Manstein befiehlt, mit Energie gegen Blois vorzugehen. Die verschiedenen Orte und Gehöfte vor uns werden genau durchsucht und vom Feinde geräumt gefunden. Einzelne Nachzügler werden gefangen. Vor Montlivault stellt sich der Feind einen Augenblick, ziehk 4410 bald 1 Dorf zurück, einen twdten Mobilgarde⸗O 1. liegen lassend: Die Chaussee, auf welcher wir marschiren, nähert sich hier sehr der Loire. Auf dem rechten Ufer derselben sehen wir Artillerie auffahren. Die Avantgarde meldet, daß die Vor⸗ posten vor Montlivault aufgestellt sind. Die Divistion sammelt sich, um in die verschiedenen Quartiere abzurücken. Da plötzlich, wie auf ein gegebenes Zeichen, stürmt der Feind, seither hinter einem Wäldchen verborgen, in bedeutender Stärke gegen unsere Vorposten an, und dle auf dem jen⸗ seitigen Ufer aufgestellten Batterien beschießen uns mit Granaten, deren eine 20 Schritt vor dem Divisionsstabe platzt. Das Feuer bei den Vor- posten wird immer heftiger; dieselben werden in das Dorf zurückgeworfen. Zugleich erfolgt ein Angriff von links. Der Prinz sprengt in den Ort in die vordersten Reihen der Kämpfenden, Feind wird auch alsbald geworfen, noch ehe das 1. Inf.⸗Regt. zur Verstärkung angekommen ist. Die Situation in dem Dorfe, bei schon herrschen⸗ der Dämmerung, war einen Augenblick kritisch durch das massenhafte Chassepotfeuer von allen Seiten und die in das Dorf einschlagenden Gra⸗ naten. Die Vorposten wurden wieder aufgestellt⸗ und der Divisionsstab mit dem 3. Inf.⸗Regiment blieb in Montlivault, ersterer in dem Schlosse des Marquis von Montlivault Quartier nehmend. Wegen eines möglichen Ueberfalls campirten wir abermals in den Kleidern, und blieben die Pferde gesattelt.— Reservelieutenant Bender und einige Soldaten waren gefallen, mehrere Soldaten ver wundet Noch am Abend kam die Meldung, daß 3 Compagnien des 2. Bataillons 4. Inf.⸗-Regts., welche Seitendeckung hatten, das im Walde ge⸗ legene Schloß Chambord mit Sturm genommen, 5 Kanonen, 14 bespannte Munitions- und Gepäck⸗ wagen erbeutet und 200 Gefangene gemacht hatten, darunter 1 Oberst, 2 Commandanten und mehrere Subalternoffizitre. 10. Dez. Mit dem Morgengrauen beginnt abermals der Kampf auf dem rechten Loire-Ufer. Unaufhaltsam nähern wir uns Blois, um in Besitz der dortigen Brücke zu kommen, indem wir einzelne kämpfende feindliche Abtheilungen vor uns hertrelben. Wir haben der Sicherheit halber die zunächst der Loire führende große Straß verlassen und erreichen gegen 3 Uhr St. Gervais, die auf dem diesseitigen Ufer gelegene Vorstadt von Blois. Vorgehende Patrouillen melden, daß die Brücke gesprengt und St. Gervais noch vom Feinde besetzt sei. Vom jenseitigen sicheren Ufer wird heftig herüber geschossen. Nachdem St. Gervais geräumt, sendet Prinz Ludwig einen Bürger des Orts unter Begleitung eines Offiziers an die gesprengte Brücke, um mit dem Maire von Blois zu unter⸗ handeln, d. h. ihm zu sagen, daß St. Gervais von unseren Truppen besetzt werde, und daß, wenn auf dieselben geschossen würde, Blois von hier aus bombardirt werde. Die feindlichen das Feuer einzustellen, ein. Unsere Artillerie wirft deßhalb eine ziemlich bedeutende Anzahl Granaten in die Stadt, so daß der Feind sich alsbald daraus zurückzieht. St. Gervais und die zerstörte Brücke werden von uns besetzt. Verwundet: Lieutenant v. Ritgen und mehrere Maan. Der Verlust in den letzten drei Tagen wird überhaupt 60—70 Mann an Todten und Verwundeten betragen. Hessen. Darmstadt. Die von Groß. Verluste der Großherzoglichen Diviston in den Gefechten dieses Monats theilen wir nachstehend mit: 1 1. Divisionssta b. 0 Stabs⸗ Ordonnanz(von der Leib⸗ Schwadron 2. Reiter⸗ Rgts.) Döll aus Borsdorf, Schuß durchs Bein. 2. Stab der 2.(49.) Infanterie⸗ Brigade. Stabs- Ordonnanz M. Fleck aus Klein-⸗Winternheim, 2 Sch. ins rechte Bein; Lazareth Acheres. 3. 1. Infanterte⸗Regiment(1. Bataillon). 1. Vom Regimentsstab: Kapellmeister Theodor Adam, durch das 3. Inf.⸗Regt. zum Vorgehen anfeuernd. Der“ Truppen gehen nicht auf die Bitten des Maire, o Kriegsministerium veröffentlichten Listen über die 1 9 2. Bat.⸗ Stab: Bal.⸗ Adjutant Karl Kuhn aus Worms, kechsen Unterschenkel. Leib Compagnie. Süuplkmann Auguft von Röder aus Darm am l. Armz; befindet sich bei der a S 11475 Gefreiter Karl Walter, Klein⸗Wöllsheim, Sch. f. r. Obersch Gardist Joh. Georg Lautenschläger, Brensbach, Streissch. am Kopf. N Joh. Jäger, Fleschenbach, Sch. i. r. Arm. Joh. Ruppert, Klein⸗Zimmern, Sch. hinter d. l. Ohr. Georg Spicker, Sch. h. d. l. Ohr. Franz Euler, Seligenstadt, todt. Johann Fügen, Heimersheim, todt. Jacob Müller, Mos vach, Sch. i. d. Rücken. Pyilipp Fläck, Sch. l. Schulter. Joh. Adam Heinz, Zeilhardt, Sch. l. Bein. Georg Momberger, Unterseibertenrob, Sch. I. Oberbein. Johann Euler, Eppertshausen, Verwundung unbek. 2. Compagnie. Balth. Heinr. Anfaug, Rockenberg, todt. Johann Lenz, Orleshausen. Streissch. a. Kopf. Engelhardt Ganß, Rumpenheim, Prellsch.. r. Fuß. Joh. Georg Spalt, Roßdorf, Sch. i. d. r. A. Jacob Neurolh, Spachbrücken, Sch. i. d. l. Brust. Heinrich Nicklas, Rodheim, Sch. i. d. r. Brust. Peter Knorr, Osthofen, Streissch. a. r. Bein. Joh. Gönmann, Pfaffen⸗Beersurth, Sch. i. d. Brust. Joh. Ganß, Münster, Sch. i. d. r. Schulter, Conrad Philipp Winter, Nidda, Sch. i. d. t. Arm. Georg Daum, Ober⸗Modau, Streissch. a. x. Ellenbogen. Jacob Häuser, Fränkisch⸗Crumbach, Sch. i. r. Bein. Adam Reinhard, Semd, Sch. i. r. Schenkel. Joh, Ludw. Luft, Darmstadt, Sch. i. d. r. Oberarm. Jacob Zornmüller, Lörzenbach, Sch. i. d. l. Arm. Peter Veiter, Wembach, Sch. i. d. r. Hüfte. Johann Groh, Heubach, Sch. i. d. r. Oberarm. Vustav Bial, Karlsruhe, Sch. i. d. r. Oberarm. „ Conxk. Heinr. Geysel, Langenheim, Sch. i. d. r. Arm. „Philipp Weil, Münzenberg, Sch. i. d. 4. Schenkel. Gefreiter Heinr, Fröhlich, Groß⸗Zimmern, Sch, i. d. J. Hand. Garoist Karl Groh, Holzhausen a, d. Arr, Schuß i. d. rechten Vorderarm. „Georg Stock, Gelnhausen, Streissch. a. Kopf. „Joseph Klein, Klein⸗Nrotzenburg, Streissch. a. Kopf. Corporal Julius Hamel, Bessungen, Schuß a. r. Backen und r. Schulter. 2 58 Gardist Cbristian Schwebel, Obet⸗Ramstadt, Streissch. a. l. Knie. 1011 * 2 N„ 8 A * 17 4. Compagnie. Lieutenant Ernst Rube, Darmstadt, todt. 0 11 „ Friedr. Seipp, Wormo, Schuß d. b. Ober beine. Gardist Caspar Belz, Koltersbach, Sch. i. d. r. Hand. Philipp Merte, Offenbach, Sch. i. d. r. Hand. 1. In fanterie⸗ Regiment, 2. Bataillon. 0(Gefecht bei St. Germain.) 5 7. Comp. Oberl. und Bat.⸗Adjut. Karl Ludw. Wilhelm v. Grolman, Nidda, l. v., Prellsch. a. d. r. Hand. (Beim Ba saillon.) i 5. Comp. Corporal Jacob Müller, Osthofen, l. v., Schuß i. r. Bein. Laz. Achdres. 8. Comp. Lazarethgebülfe Corporal Georg Theodor Petri, Darmstadt, I. v., Prellsch. a. l. Fuß. Beim Bataillon. 7. Comp. Gefreiter Friedrich Schuchard, Lauterbach, J. v., Schuß über d. l. Handgelenk. Laz. Achdres. 5. Comp. Gardist Joh. Adam Schröder, Fränkisch⸗Crum⸗ bach, l. v., Sch. J. d. l. Unlerschenkel, Laz. Achdres. 7. Comp. Gardist Friedr. Marx Boller. Mitiel⸗Gründan, l. v., Sch. d. d. Condylen des r. Oberschenkels. Laz. Achsres. Feld ⸗ Artillerie. 1. schw. Fußb. Fahrer Heinr. Kratz, l. v., Sch. d. d. J. Fuß. Gefr. Joh. Peter Schlüsser, l. v., Prellsch. im Rücken. Hauptmann Ernst Friedr. Maurer, l. v., Sch. d. d. l. Oberschenkel. Bed.⸗Kan. Joh. Peter Johann, l. v., Sch. a. d. r. Seite.. Fahrkan. Louis Haak, todt, Sch. d. d. Kopf. Lieutenant Hch. Möser, l. v., Sch. i. d. Rücken. **. 2. leichte„ 2 1 7 1 5„ Ooergefr. Ernst Peter Kullmann, schw. v., Sch. d. d. r. Fuß. „„„ Foährkan. Jacob Breivogel, l. v., Sch. d. d. Wade. „„ Fahikan. Georg Steinfurth, l. v., Prellsch a. l. Oberarm. „„„ Bed. Kan. Georg Geyer, l. v., Prellsch. e. Kopf. 5 Reitende Batterie. Kanonier Ebling, Sch. d. d. l. Schienbein. Kanon. Klein, Schuß d. d. r. Fuß. Fahrer Wallbott, Sch. d. d. r. Schienbein. Fahrer Grimming, Sch. d. d. r. Ober⸗ kel. 1 schw. v., Sch. d. d. r. 7 Fahrer Vogt, Unterschenkel. g. Pionnier⸗ Compagnie. 5 Hauptm. Brentano, Gernsheim, I. v., Sheissch. a. d. Rücken. Oberl. Menges, Darmstadt, l. v., Streissch. a. r. B. Pionnier Georg Hasenritter, Saarlouis, l. v. Streisschuß a. l. Arm. Gefr. Georg Wagner, Castel, l. v., Granatsch. a. Fuß. Pionnier Christian Hitter, Drais, l. v., Prellsch. a. l. Oberarm. „ 1. Jäger⸗ Bataillon. (Gefecht dei Blois am 10. December.) Lieutenant der Reserve Oito v. Ritgen, v. d. 4. Comp., Gr znatsplitter am Kopf und r. Arm verw. Gießen, l. v., Sch. d. d. r. Aem. Laz. Vienne. siud, Preuschuß, 1 Gael schn.. 0 Comp: 1.. Knit. 3, Comp. * 1 1 1 Leibcomp. Ef, Geste erw Auge! „ Mu! sioner lippe (0 Vabtomp. schw. 4. Comp.? v., E 5 0 Ladconp. d. S Dar Auf der mt dem Labern. ahne, sderstan dicht dt Cuximd lands, aber fiff des Poll Dernbr wendigkel Einrichlut Geeichstel in ihnen don der wünscht d Aagierun, die Opfer hätten. die Re it fi 115 d Huler üt beläuft don Bap lüigung Audesg, Mie ale be Adeutsck enden rtr dit 40 b Vezun;: 7 Aung Ange order — en bt. Guenter k. Bon 86 6 b f. 8 4. 1 Schenk u. S8. U ft. l. Sen , Sci a N K. Ferri 4 Seri a t, Lade „ Sen rut bach L./ . uind 12 1 N 0. zr füt N An en. rin 1 — — 2 . 1 Gardist mit dem Nor dbund, Baden, Sorporal Daniel Lyncker, v. d. 1. Comp., Haarbausen, schw. v., Sch. i. l. Oberschenkel. Laz. Vienn. I. Insanterie⸗ Regiment. (Gefecht bei Crottes am 8. December.) 1. Comp. Gacdist Ludwig Appel, Offenbach, Prellschuß a. r m . e. 7 3. Comp. Gardist Wilhelm Leck, Kassel, todt. . Gardist Peter Fisch, Jügesheim, todt. Gefreiter Michael Helfrich, Wattenheim, schw. v., Sch.. l. Knie. 13 Gardist Jac. Schuchmann, Braunshardt, schw. v., Sch. i. r. Oberschenkel. Gardist Jac. Jordan, Sch. i. Sch. d. d. l. Hand. 0 1. Comp. Sergeant Karl Becker, Nidda, todt. Gardist Fr. Heinr. Weygandt, Bitdingen, todt. Gardist Heinr. Winter, Obertoden, l. v., Sch. i. r. Zeigefinger. Gardist Michael Bitsch, Gabernheim, Sch. i. r. Oberschenkel. Johann Dürr, Hamm, schw. v., Sch. d. d. J. Schulter. 8 Gardist Bernhard Bauer, Groß ⸗ Steinheim, schw. v., Sch. d. d. Rücken. 4. Infanletrie⸗ Regiment. (Gefecht bei Arxtenay am 3. December.) beibcomp. Musketier Jobaun Friedrich Letz, Worms, todt, 0 Sch. d. d. Unterleib. „ Sefteiter Phil. Lot, Leiselz tim, 1. v. oberflächliche Verwundulg d, l. Augenlikdes sowie Quelschung d. f Auges. Laz. Artenay. Musketier Carl Brecher, Wolfsheim, l. v., Contu⸗ sionen der beiden Augenlieder der Ober- u. Unter⸗ lippe u. d. x. Oberschenkels. Liz. Axtenay. (Gefecht bei Orleans am 4. December.) Leibcomp. Musketier Philipp Hessel, Ober⸗ Ingelheim, schw. v., Sch. d. d. r. Sch äfe. Laz. Orleans. 4. Comp. Musketier Ludwig Schiffer, Heppenheim, schw. v., Sch. d. d. t. Oberschenkel. Laz. Orleans. 4(Gefecht bei Lailly am 8. December.) Lelbtomp. Musketier Josepy Hofsem, Gonsenheim, schw. 1 v., Sch. d. d. Kopf. 3. Comp. Viceselswebel Hermann Hochgesand, Friedberg, Prellsch., befindet sich bei der Compagnie, (Gefecht bei St. Dye am 9. December.) 2, Comp. Musketier Philipp Klug, Wörrstadt, l. v., Streissch. a. d. I. Seite. Darmstadt, 20. Dez. Zweite Kammer. Auf der Tagesordnung steben die neuen Verträge Würtemberg und Bayerv. v. Biegeleben spricht für die An ⸗ nahme, obgleich er mit den Grundlagen nicht einverstanden! Backe ist gegen die Verträge, welche die Selbstständigkeit Hessens bedrohen. Curtman erkennt an, daß die Einheit Deutsch⸗ lands, soweit möglich, hergestellt sei, bedauert aber tirf, daß man den angeborenen Grundrechten des Volkes, der Freiheit, keine Rechnung gerragen. r. Oberarm u. ** Dernburg für die Verträge, betont die Noth⸗ wendigkeit vereinfachter und freisinnigerer inneren Einrichtungen, Militärconvention wie Baden, Gleichstellung der Biersteuer. v. Gagern erblickt in ihnen einen großen Theil Dessen, was bisher von der Nation ersehnt wurde, erreicht. Derselbe wünscht die Bilvung eines Obethauses, damit die Regierungen in diesem einen Ersatz fänden für die Opfer, welche sie ihrer Souveränität gebracht hätten. Ministerpräsident v. Dalwigk erklärt, die Regierung theile diesen Wunsch vollkommen; sie habe deßfallsige Wünsche in einem dem Bundes- kanzler übergebenen Exposé niedergelegt Dumont bekaͤmpft enlschieden die Verträge, u. A. auch den von Bayern bezüglich des Artikels 68(Ver- hängung des Belagerungezustandes durch die Bundesgewalt) gemachten Vorbehalt, worauf Ministerpräsident v. Dalwigk erklärt, daß zu⸗ folge besonderer Verabredung den sämmtlichen füddeutschen Staaten dieses Reservatrecht zuge · stenden sei. Schließlich werden die Versailler Verträge mit den nachträglichen Modificationen mit 40 gegen 3 Stimmen angenommen.(Da· gegen: Dumont, Oechsner und Backe.) Die stammer bewilligt hierauf einstimmig die vom Rriegsministerium behufs Kriegsfortsetzung an- geforderten 3,622,000 fl. a — Die„Darmst. Ztg.“ schreibt: Wie wir zu unserm Bedauern vernehmen, hat der General- seetetär der landwirthschaftlichen Vereine, Herr Oeconomierath Dr, Krämer dahier, einen Ruf als Prosessor und Vorstand der neu zu errichtenden Höheren land wirthschaftlichen Lebranstalt(Abthei⸗ ung des eidgenössischen Polytechnicums) zu Zürich halten und angenommen. Preußen Berlin chienenen 126 Die bis heute er⸗ Verlustlisten constatiren einen [Abgang an Todten und Verwundeten von 12 Generalen, 206 Stabsoffizieren, 2691 Subaltern⸗ ossizieren, 909 Feldwebeln, Wachtmeistern, Vite⸗ feldwebeln, Vicewachtmeistern, Fähnrichen, Stabs⸗ trompetern, 5384 Sergeanten, Unteroffizieren, Trompetern, 3 Geistlichen, 100 Aerzten, Lazarelh⸗ gehilfen, 53,541 Gefreiten, Spielleuten, Gemeinen. An Vermißten sind aufgeführt 1 Stabsoffizier. 25 Subalternoffiziere, 15 Feldwebel ꝛc., 198 Unteroffiziere 1f., 5 Aerzte m., 6858 Gemeine. Die Summe des Abganges stellt sich auf 2935 Offiziere und 67,012 Mann für die 12 preußischen Armeecorps nach der Friedensformation, für die neue Formation, die Landwehr und die badische Division. In obiger Zahl sind nicht mehr ein- begriffen die Angaben über die hessische Division. — Dem„Staatsanzeiger“ zufolge scheint sich nunmehr das Bedürfniß füblbar gemacht zu haben, die Feslung Langres zu cerniren, um dem dortigen Freischützen⸗Unwesen ein Ziel zu setzen. — Es ist jetzt der Befehl gekommen zur Be⸗ satzung der Festungen, Städte und Eisenbahn⸗ Etappen und den von uns schon eroberten Ge— bietstheilen ausschließlich nur Landwehrtruppen zu verwenden, damit sämmtliche preußische Linien- Armeecorps und das Gardecorps ohne Abzug bei der activen Operations- Armee gegen den Feind verwendet werden können und den Krieg mit dem größtmöglichen Nachdruck führen. — Nachdem bereits die ältesten Jahrgänge der Landwehr ⸗ Infanterie zum Dienste eingezogen worden sind, ist seither die Landwehr ⸗Cavalcrie nicht in gleicher Weise in Anspruch genommen worden. Gegenwärtig ist jedoch die Bestimmung getroffen, daß bei den Landwehr⸗Cavalerie-Regi⸗ mentern eine 6. Schwadron gebildet werden soll, die, sobald sie mit der Handhabung des Infanterie⸗ Gewehrs vertraut gemacht ist, die Aufgabe hat, die Landwehr⸗Jufanterie Abtheilungen, welche in den verschiedensten Garnisonen zur Besatzung dienen, abzulösen, damit diese nach dem Kriegsschauplatze abgehen können. Da diese 6. Schwadronen zum Infanterie-Dienst bestimmt sind, so brauchen sie selbstverständlich nicht beritten gemacht zu werden. — Ein Extrablatt des„Staatsanzeigers“ veröffentlicht die Antwort des Königs bei Ueber- reichung der Adresse des Reichstags. Dieselbe dankt zunächst für die Unterstützung des Reichs- tags bei der Bewilligung der Mittel zur Kriegs- führung und für die Mitwirkung desselben bei dem Einigungswerke; dann heißt es weiter:„Mit tiefer Bewegung erfüllte mich die Aufforderung des Königs von Bayern zur Herstellung der Kaiserwürde des alten deutschen Reiches. Aber [Ste wissen, daß in dieser so hohe Interessen, so große Erinnerungen der deutschen Nation be- rührenden Frage nicht mein eigenes Gefühl, auch nicht mein eigenes Urtheil meinen Entschluß be⸗ stimmen kann. Nur in der einmüthigen Stimme der deutschen Fürsten und freien Städte, in dem übereinstimmenden Wunsche der deutschen Nation und ihrer Vertreter werde ich den Ruf der Vor⸗ sehung erkennen, dem ich mit Vertrauen auf Gottes Segen folgen darf.“ — General Bogel v. Falkenstein hat in seinem Gouvernementsbezirk Folgendes decretirt: Für jeden deserlirten französischen Ossizier gehen in Zukunft 10 Collegen aus feiner nächsten Umgebung, durchs Loos bestimmt, in engen Festungsgewahr— sam, bis der Flüchtling eingebracht ist, der dann selbstverständlich durch seine Pflichtverletzung auch die Rechte des Offiziers, mit allem was dazu gehört, verliegt. Coblenz. Dem„Fr. J.“ wird von hier unterm 18. d. gemeldet: Gestern traf hier cin als Wasche declarirtes Colli an einen hierselbst ge— fangenen französischen Capitän, von Metz kommend, auf dem Bahnhofe ein, wurde revidirt, und fand man darinnen sorgfältig in Hemden eingewickelt fünf sewsläufige Revolver und ein Dolchmesser, worauf der Capitän sofort in sichere Haft gebracht wurde.— Unser erster Commandant, General- mafor v. Wedell, erläßt folgende bemerkenswerthe Bekann'machung:„Es ist mir durch hiesige Bürger mitgetheilt, daß Kriegsgefangene Siegesdepeschen abreißen oder beschmutzen und daß französische Ossiziere in Kaffeehäusern 1c. auf unseren König und unsere Nation schimpfen. Ich halte das für Irrtbum und Mißverständniß, da ich mir nicht denken kann, daß ein deutscher Mann sich solche unverschämte Frechheiten ruhig gefallen und im eigenen Vaterlande sich von Kriegsgefangenen maltraitiren und terrorisiren läßt. Kämen dennoch solche Dinge wider Erwarten vor, so bitte ich die, Bürger von Coblenz, im Namen unserer nationalen Ehre sofort einzuschreiten, und die Uebel⸗ thäter, welcher Charge sie auch angehören, mir zu bringen, der ich genau weiß, was ich mit solchen Leuten zu machen habe. Ich bemerke, daß ich alle Soldaten der Garnison angewiesen habe, eben so zu handeln, daß ich, wenn der Besitzer eines öffent⸗ lichen Locals in demselben Ausschreitungen, wie die angeführten, gegen König und Vaterland duldet, ein solches während der Dauer des Be⸗ lagerungszustandes auf meine persönliche Verant⸗ wortlichkeit hin schließen lasse.“ Würtemberg. Stuttgart. Der König hat am 19. d. die Ständeversammlung mit einer Thronrede eröffnet, in welcher er sagte: Die Waffengemeinschaft, in welcher Deutschlands Stämme verbunden sind, hat in der Nation den Drang auch nach politischer Einigung mächtig angefacht. Wird dieses Ziel, um welches Deutsch⸗ land so lange gerungen, jetzt nicht erreicht, so fehlt den weltgeschichtlichen Ereignissen dieses Jahres die höchste Weihe. Die von meiner Re⸗ gierung mit dem norddeutschen Bunde und den Regierungen von Bayern, Baden und Hessen ab⸗ geschlossenen Verträge über Bildung eines deulschen Bundesstaates unter Wiederherstellung der ge⸗ schichtlichen Namen„Kaiser und Reich“ werden Ihnen, den gesetzlichen Vertretern meines Volkes, zur Ertheilung Ihrer verfassunge mäßigen Zu⸗ stimmung alsbald vorgelegt werden.—— Möge für ein geeinigtes, müchtiges Deutschland und für die in ihm verbundenen Einzelstanten eine Zeit sich öffnen des Friedens, der Wohlfahrt, der Freiheit und der Ordnung. Das gebe Gott! Baden. Karlsruhe. Die erste Kammer genehmigte in ihter heutigen Sitzung die Ver⸗ faͤssungsverträge und die Milltäfconvention mit allen gegen zwei Stimmen(die des Grafen Leiningen ⸗Billigheim und des Freiherrn von Gemmingen). f — Der Minister des Auswärtigen, v. Freydorf, erklärte in der Abgeordnetenkammer, eine Be— merkung v. Feders beantwortend, als dieser eine Parallele zwischen der hessischen und der badischen Konvention zog:„Es sei bereits entschieden, daß die hessische Konvention nach der badischen umge arbeitet werde.“— Oesterreich. Wien. Dem Vernehmen nach liegt bereits eine Erklärung Preußens vor daß es nicht entfernt an irgendwelche Feindselig keiten gegen das Großherzogthum Luxemburg denkg, daß es sich aber unter den gegebenen Umständen berechtigt erachte, nach Maßgabe des Bedarfs Transporte aller Ark nach und von dem Kriegs schauplatz über das Luxemburger Gebiet zu dirigiren. Luxemburg. Kammersitzung. Die Re gierung erklärt, den Text der Note des Grafen Bismarck und der hierauf bezüglichen Antwort vor Donnerstag nicht vorlegen zu können; jeder Deputirte könne sie indeß in den Seetionen lesen. Hierauf wurde der Text des königlichen Tele: grammes verlesen und enthusiastisch begrüßt:„Ich billige unter jeder Beziehung und in allen Punkten das in Betreff der preußischen Note eingehaltene Ver⸗ fahren. Wir vertheidigen zusammen die Verträge, die Ehre und die Unabhängigkeit von Luxemburg.“ Frankreich. Bordeaux, 18. Dez. Einer Mittheilung der Regierung zufolge hätte gestern ein leichter Zusammenstoß mit dem Feinde statt⸗ gefunden. Die Lage General Chanzy's wäre noch immer eine günstige.— Die Nachrichten von einem angeblichen Siege der Garibaldianer und der Rall mung Dijons durch die Preußen werden offiziell als unwahr bezeichnet. — Trotz Gambetta's Telegrammen von dem angeblich vortrefflichen Zustand der Armee greifen die Journale„France“,„Liberte“,„Gazette de France“ seine Politik immer heftiger an. 1 N I f 1 J Aus Tours wird gemeldet: Der„Monitrur“ retapitulirt die Bestimmurgen des Art. 209 des Militärstrafgesetzbuches, wonach ein Festungsrom mandant, welcher ohne Erschöpfung aller Mittel und ohne Alles zu thun, was die Ehre und Pflicht vorschreibt, capitulirt, zum Tode verurtheilt wird. Eine Untersuchungscommission wird in Bordeaux zusammentreten, um die Umständr, welche die Capi⸗ tulation von Straßburg und Metz begleiteten, zu prüfen.— General Sol hat, einen Befehl der Regierung, bei Annäherung des Feindes zur Schonung die Stadt zu räumen, mißverstehend, dieselbe bereits am 13. d. geräumt. Die Folge war die Desorganisation der Behörden und eine unbeschreibliche Aufregung. Der Präfect von Tours hat deßhalb bei der Regierung schwere Anklagen gegen den nunmehr des Oberbefehls entsetzten General gerichtet.— Ein Deeret vom 14. enthebt den General Sol wegen seiner vor⸗ zeitigen Räumung von Tours des Commandos. General Morandy ist wegen Unfähigkeit gleichfalls seines Brigade⸗Commandos beim 16. Corps ent- hoben, General Caroll zum Divisions general er⸗ nannt.— Der Präfect theilt schließlich mit, eine Depesche vom 14. Dez. melde den Anmarsch der Preußen auf Tours über Loches(südöstlich Tours). 5000 Deutsche hätten in der Nacht vom 13. zum 14. vor Montrichard gestanden. 1 0 — Gambetta bat die Bildung eines Regiments geordnet, daß allt Personen, welche der zum Kriegsdienste Bbverpflichtenden Einberufungsorvre nicht gefolgt seien, mit einer durch Verkauf ihrer Mobilien einzuziehenden Gelostrafe zu belegen seien — Ein französisches Blatt schreibt: Bis auf Weiteres hat sich die Regierung in Bordeaux in⸗ stallirt, um einer doppelt drohenden Gefahr in Tours zu entgehen, erstens den Preußen, zweitens dem Stunatsstreich, den eine große Anzahl Ex⸗ deputirte des gesetzgebenden Körpers gegen die Regierungsgewalt beabsichtigt hat.. Belgien Brüssel. Die„Independance belge“ erhält aus Paris vom 17. de folgende Depesche per Ballon:„Die Depeschen Gambetta's über die Kämpfe der Loire⸗Armee sind per Brief⸗ taubenpost endlich eingetroffen, angeblich, ohne bei dem Volke Entmuthigung zu erzeugen. Die Zustände in Betreff der Lebensmittel sind noch unverändert.“— Man spricht von einer möglichen Abdankung des Großherzogs von Luxemburg zu Gunsten seines Bruders, des Prinzen Heinrich der Niederlande, jetzigen Gouverneurs von Luxem- burg, womit der Eintritt des Großherzogthums in den deutschen Bund verbunden sein würde. Großbtitannien. London. Ueber den Inhalt der Antwortsnote des Earl Granzille an den Grafen Bismarck verlautet: Die Note gesteht zu, daß ein schwerer Neutralitätsbruch der Luxemburger Behörden Preußen berechtigen konnte, Gensd'armerie bei jeder Armee angeordnet. Der sich während der Dauer des Krieges von der Bag Gensd'armerie stebt unmittelbar unter Respectirung der Luxemburger Neutralität entbunden dem Kriegsminister und ist gleichzeitig permanenter zu betrachten, behauptet jedoch entschieden daß Vorsitzender eines Kriegsgerichts, vor welches jeder ein derartiger Bruch der Neutralität Preußen Fliehende oder der Absicht zu fliehen verdächtige nicht von dessen permanenten Verpflichtungen gegen Soldat, sowie jeder Soldat, welcher die Ruft: die Garantiemächte entbinden würde.“ Die Note 2 Sauve qui peut! Nous sommes perdus!“ aus- ist sehr versöhnlich stilisirt und hofft, Preußen stößt, 192 9045 g 5 werde durch die Vermeidung activer Schritte be⸗ — Aus Lille wird vom 17. d. gemeldet: hufs Verwirklichung der in der Note des Grafen * 1 5 a 1 ee 3 Theorie ein freundschaftliches geräumt un na ermont, mit Vermeidung Arrangement erleichtern. a der großen Landstraßen, zurückgezogen hätten. Italien. Rom. Die Ankunft des Königs Roye und Montdidier sind von den Franzosen ist officiell für die Zeit vom 8. bis 12. Januar besetzt. General Faidherbe meldet aus Corbie: angekündigt. Derselbe wünscht, daß die für Die Dragoner des Nord⸗Departements haben 30 Empfangsfeierlichkeiten bestimmten Summen Wohl- a eee 0 800 Sud lun be„ Muslanb, Nerersbnag., In den ggeg nen.„ eulsche sind bei Rußland. Petersburg. In der neuesten Chauny signalisirt. Man erwartet eine Schlacht Depesche an Fürst Gortschakoff sagt Graf Beust, zwischen Amiens und Ham. Die Normandie ist Oesterreich trete in die Conferenz ohne vorgefaßte ruhig. Nichts vom Süden. Entschlüsse, nur von dem Gedanken getragen, den 8 4 57 12 Te gemeldet,— e ee e ee 8 3 8 3 ng gegen alle die- der vorwaltenden Gegensätze zu erzielen, welche jenigen Personen angeordnet habe, welche falsche geeignet ist, die nationalen Empfadlichteiten zu Gerüchte über angebliche Siege der Franzosen schonen, ohne die nothwendigen Garantien ab⸗ (gegenseitig vernehmbar. ausstreuten. Der Präfekt von Marseille hat an zuschwächen. Ende verflossener Woche folgende bekam kurz vor Abgang des Zuges den Auftrag, den im ihn jedoch. Sein zu seinem Untergebenen, zer hätte auch in der Zeit, in welcher er nun zäglich mit Gefangenen umgehe, sranzösis lernen können, Der Arbeiter sagte hierguf, er werde au deulsch mit ihnen fertig; lief zin den Wartesaal, packte einen Franzosen an dem Kragen und escortirte ihn an den Wagen, ohne ein Wort weiter zu verlieren; da eilten nun die Andern von selbst nach in den Waggon. Als die Sache fertig, sagte der Arbeiter zu seinem Vorgesetzten; So sprechen wir französisch. f 41149 Frankfurt. Welch große Kranken⸗ und Verwundeten⸗ Transporte in den nächsten Tagen hier durchkommen wer⸗ den, mag baraus erhellen, daß in den letzten Tagen von der deutschen Loire-Armee und der Cernirungs⸗Armee vor Paris 5718 Kranke und Verwundete in Nancy ankamen, um über die Linie Weißenburg⸗Frankfurt in das Inland verbracht zu werden. 710 Soldaten konnten den Weiter⸗ transport in Nancy nicht ertragen und blieben in den dortigen Lazarethen. Unter den hier angekommenen Ver⸗ wundeten befanden sich mehrere Franksurtec, darunter hatten. Ein Lazarethzug von 35 Wagen mit 400 Kranken ging über die Verbindungsbahn nach Norden. Auch Ge⸗ fangene, jedoch nur wenige Hundert, kamen durch. Aus dem Odenwald. In der Nacht von Freitag auf den Samstag voriger Woche. zwischen 11 und 12 Uhr, brach ein Stück des Tunnels bei Höchst, eiwa 40 Fuß lang, ein und verschültete einige Arbeitet. Zwei davon wurden todt hervorgezogen und einer davon ift schwer verwundet. Es sind bis jetzt 26 Arbeiter in dem Tunnel in der Weise verunglückt, daß sie das Leben verloren. In 14 Tagen bofft man den durch den Einsturz verursachten Schaden beseitigt zu haben. Castel befindlichen Gefangenen auf 34,000 und einige Hunderte gestiegen. Die Lazarethe haben wiedet ziemlichen Zuwachs auch aus den Eisenbahnzügen erhallen.— Der Gemeinderath wird den im Felde stehenden 350 Mainzern eine Weihnachtsgabe don 5 fl. pet Mann zugehen lassen. Mainz. Kürzlich besuchte die Marschallin Mac Mahon, Herzogin von Magenta, das hiesige Militärspital für die französischen Gefangenen. Gerade als fie sich zum Weggehen anschickte, setzte sich der Zug zur Beerdigung von vier gestorbenen Franzosen in Bewegung. Der die Dame begleitende höhere französische Offizier fragte den anwesenden Arzt, ob alle französischen Gefangenen im Falle des Todes mit den gleichen militärischen Ehren, wie dies hier der Fall sei, beerdigt würden? Der Arzt bejahte diese Frage; nicht nur geschehe die Bestattung und Begleitung zum Grabe mit militärischen Eten, sondern es werde auch, da diese Truppen eine Schlacht mitgemacht hätten, siets die übliche Salve abgefeuert. Der Franzose zeige hierüber große Rührung und erklärte, in Frankreich bestehe dieser Gebrauch den deutschen Gefangenen gegenüber nicht, er wolle aber Sorge tragen, daß er auch dort eingeführt werde. Bern. Während des Waffenlärms naht sich ein wichtiges Culturwerk der Vollendung: die Durchstechung des Mont Cenis. Wie aus Turin, 4. Dec., telegraphirt wird, ist in dem gewaltigen Tunnel, welcher bald eine schnelle Eisenbahnverbindung zwischen Frankreich und Italien berstellen wird, das Geräusch der Bohrmaschine FFFFCCCCCCCCCCCCCCCCCCC e De e e e e De DN Binderuagel& Schimpff in Friedberg empfehlen ihr sehr reichhaltiges Lager von Weihnachtsge schenken. KEinsichtssendungen können zu jeder Zeit erfolgen. e e e e e e e e e e eee. Ker. E. S.. 5 5 4 1 Se 0 eee ee Concurrenz- Eröffnung. 2982 Die derzeit vacante Stelle eines städtischen Gartenschützen soll demnächst wieder besetzt werden, die hierauf reflettirenden qualificirten Personen wollen sich spätestens bis zum 28. Dezember d. J. bei dem Unter. zeichneten schriftlich anmelden. Friedberg den 17. Dezember 1870. Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg o u car. Bekanntmachung. 2080 Der Fahrweg von Münzenberg nach Wohn- bach ist wegen in Angriff genommener Planirarbeit in der Gemarkung Münzenberg unfahrbar, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. Münzenberg den 20. Dezember 1870. Großherzogliche Bürgermeisterei Münzenberg Jäger. Alle Sorten 2729 Formularien und Stempelpapiere bei Louis Weis den Apotheken gegenüber. 3 Dei Ausgraben 1 Canals zu Jad Nauheim 2977 werden Abthetlungen auszugraben in Accord ge⸗ geben durch Martin Schäfer, Maurermeister zu Bad Naubeim. 2969 Wegen Ausroden meiner Baumschule werden junge Obstbäume zu billigen Preisen verkauft. A. Kling, Nonnenmühle bei Oppershofen. Frankfurt a. M. Hut-Lager an Call Kebi Nr. 7 große Sandgasse Nr. 7 empfiehlt eine reiche Auswahl eleganter Fil z⸗ und Seidenhüte zu sehr billigen, aber festen Preisen. 2844 Glacé-Landschuhle J. Arbeits⸗Versteigerung. 2983 Zur Herrichtung eines Eichlocals im Hinterbau des ehemals Knorr'schen Hauses zu Friedberg sollen Donnetstag den 29. Dezember l. J., c 10 Uhr, die erforderliche en n Maurerarbeit, veranschlagt zu 235 9 Steinhauerarbeit 45 17 Zimmerarbeit 263 6 Dachdeckerarbeit 34 48 Schreinerarbeit 231 47 Schlosserarbeit 137 30 Glaserarbeit 73 36 Weiß binderarbeit 137 6 Kieslieferung mit Plantrarbeit 157 auf biefigem Rathhause öffentlich an den Wenigstb elen⸗ den verstetgert werden. Voranschlag, Zeichnung und Bedingnißheft liegen auf Großherzoglichem Kreisbauamt Friedberg zur Ein⸗ sicht offen.. Friedberg den 20. Dezember 1870. 1 Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg Fou car. Frucht preise. 5 Per Malter. Friedberg, 21. Dezember. Waizen 14 fl. 50 kr.; Kor 10 fl. 20 kr.; Gerste 9 fl.— kr. Hafer 5 fl. 20 kr. Frankfurt, 19. Dezember.(200 Zollpfund.) Walzen 14½—15½; Korn 11⅝; Gerste—3 Hafer 9½—10½;3 Rüböl(100 Zollpfd.) ohne Faß 31; Branntwein(50% Tr. per 160 Lit.) ohne Faß 31.. Grünberg, 17. Dezember. Waizen 14 fl. 54 kr. Kor 11 fl. 10 kr.; Gerste 7 fl. 54 kr. Hafer 5 fl. 28 kr.; Molter 10 fl.— kr.; Erbsen 12 fl. 30 kr.; Linfen— fl. — kr.; Saamen— fl.; Kartoffeln 3 fl. 15 fr. Mainz, 16. Dezember. Waizen 13 fl. 56 kr. Korn 14 fl. 41 kr.; Gerste 7 fl. 20 kr.; Hafer 6 fl. 13 kr.; Kartoffeln 4 fl. 48 kr. Nrogenstroy per 100 Gebund 44 fl. Frankfurt. Auf einer E e. trug sich cene zu. Ein Arbeiter Wartesaal befindlichen gefangenen Franzosen zu sagen, sie sollten in den letzten Wagen einsteigen. Keiner verstand orgesetziet darüber ärgerlich, sagte nun Ciner, den die Seinigen bereits als verloren beweint Mainz. Bis jetzt ist die Anzahl der hier und in ö ———