un Bau einn Alen gegen kints 1 Daler gesutt letter, Sab: Naubein ie, Geschitu sichem adtrtibtfin. loch „ lt Lan d nermann, M. 15. 1 Achim et Schloß Samstag den 16. April. N 46. Oberhessischer Anzeiger. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Piedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Amtlicher Theil. Betreffend Das Militär-Ersatzgeschäft im Kreise Friedberg für 1870. Friedberg am 7. April 1870. Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. Mit Bezugnahme auf den§. 71. der Militär-Ersatz⸗Instruction benachrichtige ich Sie, daß nach dem genehmigten Geschäftsplan fur das Kreis⸗Ersatzgeschäft am 3., 4., 5., 6., 7., 9. und 10. Mai d. J. die Musterung und Loesziehung der Militärpflichtigen dee Kreises Friedberg für das Jahr 1870 auf dem Rathhause dahlier statt— findet. An den 6 ersten Tagen erfolgt die Musterung der in 1850 Geborenen, der in 1868 und 1869 Zurückgestellten und disponibe! Gebliebenen, Erledigung der Zurückgestellungsgesuche und täglich am Schlusse Classificirung der Reservfsten und Landwehrmaunschaften und am 10. Mai l. J. die Loosziehung der Militärpflichtigen von diesem Jahre. Die Musterung findet statt: Dienstag den 3. Mai d. J, Morgens präcis ½8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Assenheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Butzbach, Dorheim. Mittwoch den A. Mai d. J., Morgens präcis ½8 Uhr, fur die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Dorn ⸗Assenheim, Fauerbach v. d. H., Fauerbach b. Fr., Friedberg, Gambach. Donnerstag den 5. Mai d. J., Morgens präcis ½8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Griedel, Hausen mit Oes, Hoch⸗Weisel, Ilbenstadt, Kirch⸗Göns, Langenhain mit Ziegen⸗ berg, Maibach, Melbach, Münster, Münzenberg. Freitag den 6. Mai d. J., Morgens präcis ½8 Uhr, fur die Militärvflichtigen aus den Gemeinden Bad⸗Nauheim, Nieder Florstadt, Nieder Mörlen, Nieder Rosbach, Nieder- Weisel, Nieder- Wöllstadt. Samstag den 7. Mai d. J., Morgens präcis ½8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Ober⸗Florstedt, Ober⸗Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Oppershofen, Ossenheim, Osthe im, Pohl⸗Gons. Montag den 9. Mai d. J, Morgens präcis ½8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Steinfurth, Trais-Münzenberg, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach. Loosziehung Dienstag den 10. Mai d. J., Morgens präcis halb 8 Uhr. Zur Musterung haben sich bei Meidung der gesetzlichen Strafen, die aus den nachfolgend abgedruckten Bestimmungen der Militär— Ersatz⸗Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 N zu ersehen sind, zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem Staate des Norddeutschen Bundes angehörigen Militärpflichtigen, in 1850 geboren, welche 1 a!) in einer Gemeinde des Kreises Friedberg ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz— haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder einem Staate des Norddeutschen Bundes in einer der nachstehend unter b. angegebenen Cigeaschaft aufhalten; in einer Gemeinde des Kreises Friedberg sich als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehr— linge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder eine Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Friedberg besuchen; ferner Sammtliche Militärpflichtige, welche im Jahr 1869 beziehuugsweise 1868 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer dis ponibel ge⸗ blieben, das heißt nicht eingestellt worden sind. Diese haben ihre Loosungs- und Gestellungsscheine mitzu— bringen. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Die— jenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen, von seinem Pater oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch ge— nommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaup⸗ teten Thatsache ersorderlichen Nachweise und Zeugnisse, insoweit dies b) bei den bereits vorgelegten Protokollen noch nicht geschehen sein sollte, in dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig⸗ keit eines Familien angehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familieu angehörige sich selbst per⸗ sönlich im Termine vor der Kreis⸗Ersatz⸗-Commission einzufinden— Zurückstellungsansprüche, die noch nicht vorgebracht sind, müssen vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterel oder spatestens im Termine gehörig beurkundet vorgebracht werden. Verspatete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w. so ist dies durch amtlich ausgestellte, oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geist⸗ lichen, Lehrers u. s. w., nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaub⸗ würdigen Zeugen zu erhärten. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungs pflichtige Militärpflichtige, gleich wie die zurückgestellten und disponiblen der Vorjahre— die auswärts sich aufhalten schriftlich— auf Grund der ihnen k. H. wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vor⸗ zuladen und mit den Strafen bekannt zu machen, die sie treffen, wenn sie nicht erscheinen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit, jedesmal präcis halb 8 Uhr, zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche An⸗ schauung beruhendes Zeugnisses des Arztes und der Bürgermeisterei, beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Ich bemerke Ihnen deshalb, daß im Großherzogthum für die Unfähigkeit zum Militär⸗ dienst in Folge erkannter Strafen die Bestimmungen in Art. 1. u. 2. des Gesetzes vom 10. Mai 1842, welches durch Gesetz vom 3. April 1869 auch in den neu erworbenen Gebtetstheilen eingeführt worden ist, maßgebend sind und daß mithin diese Unfähigkeit nicht blos in Folge rechtskräftig erkannter Zuchthausstrafe, sondern auch in Folge rechtskräftiger Verurtheilung zur Correctionshausstrafe 1) auf 2 Jahre oder länger, 2) auf 1 Jahr oder länger wegen Diebstahls, Unterschlagung, Fälschung oder Betrugs und 3) wegen Meineids eintritt. Bezuͤglich der Reservisten und Landwehrmänner, welche nach dem Ihnen seiner Zeit mitgetheilten Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 27. Februar 1868 zur Nr. M. d. J. 2519, Amtsblatt Nr. 3, betr. Bestimmungen über Klassiftzirung der Reserve- und Landwehrwaunschaften, rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse sich um Zurückstellung melden, empfehle ich Ihnen, den Vorschriften des§. 4. des erwähnten Ansschreibens genau nachzukommen, damit jeder unnöthige Aufenthalt bei der kurz zu⸗ gemessenen Zeit für die Musterung vermieden wird. Es sind überbaupt nur solche Gesuche vorzulegen, welche den Voraussetzungen des§. 2. des mehrerwähnten Ausschreibens ent⸗ prechen. Vorgebrachte Gesuche der Art sind bis längstens zum 20. d. M. an mich einzusenden. N 5 0 8 2 1 2 3 ar Musikverein zu Friedberg. 1042 Zweites Concert Mittwoch den 20. April 1870, im Saale des Hötel Trapp, unter gütiger Mitwirkung der Frl. A. Sehrt(Sopran) und Frl. E. Bindernagel(Clavier) von hier und der Herren W. C. Mangold(Baß) von Darmstadt und Georg Meyer(Tenor) von Offenbach. J. Program m. Paulus, Oratorium nach Worten der heiligen Schrift, componirt von F. Mendelssohn⸗ Bartholdy. Erster Theil. II. a. Gemischte Chöre: 1) Ave verum, von W. A. Mozart. 2 Zigeunerleben, von R. Schumann. a b. Solovorträge der Frl. Bindernagel und der Herren Dr. Bender, Meyer. A n f e enen e ehe b Einzelkarten zu 24 kr. und Familienkarten für 3 Personen zu 1 fl. sind in den beiden hiesigen Buchhandlungen zu haben.— Ausführliches Programm wird am Eingang aus⸗ gegeben.— Das Concertinstrument ist aus dem Lager des Herrn Hof-Instrumentenmacher C. L. Glück dahier. 1092 Von heute an Lagerbier J. Bur ck. % Philippi's Felsenkeller. Eröffnung am ersten Osterfeiertage. Brauerei zur goldnen Reichskrone. Am zweiten Osterfeiertage von Abends 6 Uhr an Sextett. ausgeführt von Mitgliedern des hiesigen Gardejäger-Bataillons. Concert von Nachmittags 4 Uhr an, bei günstiger Witterung im Garten.— Entrée 6 kr. Uauheimer Cecichhaus. 1058 Montag den 18. April, als am zweiten Osterfeiertage, findet in meinem Saale gut besetzte Tanzmusik Y statt. Für gute Speisen und Getränke ist bestens gesorgt und lade zu recht zahlreichem Besuche ergebenst ein. Carl Kramm. a d- Nauheim. 1051 Am zweiten und dritten Osterfeiertag Tanzmusik, Mangold und in der Hofbrauerei von 1093 7 12 5 12 85 D. Fri tz. Die Eröffnung des von mir übernommenen Hotel Iburg, früher Hotel Henkel, findet am 17. d. M. statt. Bad⸗Nauheim im April 1870. Jean Iburg. Vorschuß-& Creditverein zu Friedberg. (Eingetragene Genossenschaft.) 1087 Wir nehmen zu jeder Zeit Kapitalien auf Spar⸗Einlagen zu 4%, Zinsaufang einen Tag nach der Einlage. Der Vorstand wozu freundlichst einladet ein N e, Club 74 8 Junggesellen⸗Club. 45 1089 General- Versammlung im Verelnslskal heule Abend 8½ Uhr. Tagesordnung: Gründung einer Filtale in Darmstadt. Trauerfeier wegen Verletzung des 5. 1— der Statuten. Das Nichterscheinen eines Mitgliedes wird streng geahndet. Der Vorstand. Tanzmusik. 1066 Den 2. Oßkerselertog, als am 18. d. M., Niundel Ol 0 mir gut besetzte Tanzmusik ftatt, wozu ich hoͤflichst einlade. 0 Schwalheim den 13. April 1870. Conrad Stamm. U 1 * Tanzmusik. 4 heim, 9 1067 Nächsten Montag, als den zweiten Feiertag, findet hald W. in meinem Saale gut besetzte Tanzmufek statt, wozu ich der Umg ergebenst einlade. sauben Bauernheim den 12. April 1870. f dla fachstehe Dechert Wittwe. 6 1082 Montag den 18. d. M., als am 2. Osterfelertag, fen f findet auf dem 115 g Selzerbrunnen Harmonie⸗ und Tanzmusik statt wozu freundlicht dealt zu einladet Weitzel. Fran Stellvertretung im Militärdienste. 12 1064 Diejenigen, welche bei der nächsten Truppen i 1 ergänzung ihre Stellvertretung im Militärdienste durch! gelau! Vermittelung des Herrn Dr. Friedrich Vogel in] biser he Darmstadt besorgt zu haben wünschen, wollen sich als pir den bald nach beendigtem Kreisersatzgeschäft bei dem unterzeichneten Bevollmächtigten anmelden.. Friedberg am 13. April 1870. Fink, Kreisbüreaugehülfe. 1069 Dem Anonimschreiber von B. N. Post⸗ Stempel 11/4. 70, an Herrn H. zu F. hiermit Nachricht, daß soferne er nicht nähere Fährte angeben will, schlechter sein dürfte, als die von shm bezeichneten Diebe! f 1088 In unserem Büreau blieb f 14 ein badisches fl. 38. Loos 1 liegen. Dasselde kann bel uns gegen Legitimation,, sowie Erstattung der Einrückungsgebübren, in Empfang genommen werden Der Vorstand 4 Hecht. Ermus. Weis. Repskuchen! 23 ffets frisch von der Müde bel berge Wilh. Fertsch. ler! Kirchliche Anzeigen für Friedberg. a 0 Evangelische Gemtindt. 1 Pfarramtewoche: Herr Pfarrer Diegel. Dr. gi Oster fe st. 11 9 O ster sonntag. 1 4 Gottesdienst in der Stadtkirche: erkannt Vormiltags: Herr Candidat Sommer lad. Nee Nachmittags: Herr Diakonus Meyer. f 1) Gottesdienst in der Burgkirche borher Vormittags: Herr Pfarrer Diegel. leis Nachmittags: Herr Candibat Flegler. tpange O st er montag. 2 Gottesdieust in der Stadtkirche: Bi J Bormitlags: Herr Pfarrer Köhler. Digg Nachmittags: Herr Diakonus Mayer. furt a Gottesdienst in der Burgkirche: berhei Vormittags: Herr Pfarrer Ba ur. f Nachmittags: Herr Candidat Mickel. 1 un Aatholische Gemeinde. g ia Samfstag um 4 Uhr Nachmittags Beichte. ö dat, Das hochheilige Osterfest. e 1 Festtag. 1 Vormittags: 10 Uhr Auferstehungs feier und Hochamt mit Segen und Predigt.. J e 2 Unr feierliche Vesper und nach derselben bissil eich te. W a 2. 8 e st ta g. N Vormittags; 10 Uhe Hochamt und Exhortation. 1 Nachmillags: ½2 Uhr Prüfung der Ersicommunicanten und Andacht. 3 Der Gottesdienst an den Wochentagen beginnt Mor. gens 7½ Ubr. 0 Hecht. Ermus. Weis. — Neraniw. Med.: Hermann Schimpff. r 5 1 Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpf ö die lächste Nummer erscheint der Osterfeiertage wegen erst Donnerstag den 21. April. (Hierzu Unterhaltungs Blatt Nr. 16 und zwei Beilagen.) er nächten Tur a Aaudrbunße du 176 Segel en. velen sit Kr dbtrtangtbülse. k. N. Pei Sten ant Nachricht, d derben wil, sclechte Suetten Dube!!! Loos ttt n simpfan Der Berstand „ run. Beis. — 41 1 zilb. Fertsch. r ir Iticdberg tun. me Dit gel. r st. gen 5222 5 — 0 * 4 89 trauten Vermögen den Betrag von 9062 fl. 25 kr., 1860 in Beziehung auf sein sorttauerndes Per⸗ Beilage. Hberhessischer Anzeiger. M 46. Die Assisenverhandlungen gegen Gustav Vogt und Consorten vor dem Schwurgerichte der Provinz Oberhessen Der Proceß gegen Gustav Vogt von Reichels- heim, Joseph Strauß von Friedberg und Gott— hard Walther von Bauernheim hat hier und in der Umgegend das größte Aufsehen erregt. Wir glauben es daher unseren Lesern schuldig zu sein, nachstehend Einiges hierüber mitzutheilen. Gustav Vogt sowohl, wie Joseph Strauß hatten sich anfänglich der Untersuchung durch die Flucht entzogen. Ersterer wurde aber später in seiner eigenen Wohnung zu Rlichelsheim, wo er sich merkwürdiger Weise längere Zeit, ohne ent— deckt zu werden, aufgehalten hatte, und Letzterer in Frankfurt verhaftet. Um die Assisenverhandlungen besser verstehen zu können, muß man die einzelnen Anklagepunkte genau kennen und glauben wir unsere Leser nicht besser hiervon unterrichten zu können, als wenn wir den Verweisungs-Beschluß des Hofgerichts zu Gießen, also dasjenige Urtheil, in welchem die Angeklagten zur Aburtheilung vor die Assisen verwiesen werden und in dem die Gründe hierfür einzeln aufgezählt sind, zunächst, soweit es erfor⸗ derlich ist, wörtlich hier zum Abdrucke bringen. Verweisungs⸗Beschluß. In Untersuchungssachen gegen Bürgermeister Gustav Vogt von Reichelsheim, Kreis Friebberg, Joseph Strauß von Friedberg, zuletzt in Frank— furt a. M. wegen Fälschung, Betrugs und Unter- schlagung, sowie gegen Ersteren wegen Verun— treuung im Dienst und gegen Gotthard Walther von Bauernheim wegen Begünstigung, Betrugs und Unterschlagung hat die Anklagekammer Groß— herzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen in ihrer heutigen Sitzung, in welcher zugegen waren: 1) der Hofgerichtsdirector Geheimerath Weber als Vorsitzender, 2) die Hofgerichtsräthe Dr. Kraft, Völker, Dr. Zimmermann und Dr. Bindewald als Richter, 3) Ober⸗Staats⸗Anwalt⸗Substitut Wolff, 4) der Hofgerichis⸗Scerctär Elwert ꝛc. ꝛc., erkannt, daß die Beschuldigten: 1) Gustav Vogt, seither Großherzoglicher und vorher Nassauischer Bürgermeister zu Reichelsheim, Kreis Friedberg, 49 Jahre alt, verzheirathet, evangelischer Confession, 2) Joseph Strauß, geboren in Weckesheim, Bürger in Friedberg jetzt wohnhaft in Frank., furt a. M., 50 Jahre alt, Israelit, Geldmakler, verheirathet, 3) Gotthard Walther von Bauernheim, 68 Jahre alt, Landwirth, evangelischer Confesston, A. Gustav Vogt 1) sich in seiner Eigenschast als gerichtlich bestellter Curator über die Susanna Tag von Wörsdorf, von deren ihm zur Verwaltung anver- in der Absicht, denselben der Eigenthümerin zu entziehen, widerrechtlich zugeeignet habe; 2) in der Zeit von 1805 bis zum Frühfahre hältnsß zu Joseph Strauß zu Friedberg später in Frankfurt a. M fortgesetzt eine große Anzahl von ihm acteptirter Wechsel, nämlich die den Unter vom S. April l. J. in convol. A. über die Beträge von 18,280 fl. 77 77 B. 77 7 77 77 30,079 fl. E 77 C. 77* 5 7 15,199 fl. 77. D. 77 77 77. 3,250 fl. sowie weiter den Civilproceßacten: 1) Schönberg und Heß von Nieder- Wöllstadt Kläger c. Hermann Vogt Beklagter, Wechselforderung betreffend über die Beträge von 900 fl 2) Jansen und Spürk in Cöln Imploranten c. Henriette Vogt in Rei— chelsheim Imploratin über den Be- Aid bonn 1800 fl 3) Jansen und Spürk in Cöln Kläger c. Hermann Vogt in Reichels- heim Beklagter, Wechselforderung be— treffend causa I. über den Betrag von 1400 fl. 4) in derselben Sache causa II. über 1000 fl. 5) M. Meyer in Frankfurt a. M. Kläger c. Gustav, Hermann und Hen- riette Vogt in Reichelsheim Beklagte Wechselforderung betreffend über den Betrag von rn. en 1200 fl 6) M. Meyer in Frankfurt a. M. Implorant c. Hermann und Henriette Vogt, Wechselforderung betr. causa II. über die Beträge ane Kan n 23500 ff 7) in derselben Sache causa II. 2800 fl 8) L. Rosenthal in Nauheim Implo- ranten c. Hermann Vogt und Hen— riette Vogt in Reichelsheim, Wechsel— forderung betreffend über die Beträge bun ¾ 2000 f. 9) einen Wechsel d. d. Reichels- heim vom 4. März 1869 über. 1350 fl 70,958 fl. anliegenden, also im Gesammtbetrage über Sie— benzig Tausend Gulden mit den falschen Unter— schristen seines Vaters des Johs. Vogt III. oder seiner Mutter der Henriette Vogt, oder seines Sohnes des Hermann Vogt versehen und von djesen falschen Wechseln Gebrauch gemacht habe, um Andern zu schaden oder sich, beziehungsweise Anderen einen unerlaubten Vortheil zu verschaffen. 3) In seiner Eigenschafst als Bürgermeister den Betrag von 525 fl. 58 kr. der ihm vermöge seines Dienstes von der vormaligen Herzoglichen Nassauischen Landesbank zur Ueberlieferung dem Rechner des Gerstischen Stipendiensonds übergeben worden war, sich selbst zugeeignet habe. 4) Einen mit dem Handelsmann Meyer Meyer zu Franksurt a. M. unterm 17. September 1868 abgeschlossenen, einen Güterverkauf und Cession des Kaufschillings betreffenden Vertrag mit den falschen Unterschristen seiner Mutter, der Henriette Vogt und seines Sohnes des Hermann Vogt, versehen und von dieser falschen Urkunde Gebrauch gemacht habe, um Anderen zu schaden oder sich, beziehungsweise Anderen einen unerlaubten Vor theil zu verschaffen. 50 Einen von ihm dem Joseph Strauß zu Friedberg ausgestellten und von diesem dem Emil Reiß zu Echzell cedirten Schuldschein vom 26. Jult 1866 sowie die Bescheinigurg des Geld- empfangs von demselben Datum und die Kennt- nißnahme von der erfolgten Cession von demselben Datum mit der falschen Unterschrift seines Vaters des Johs. Vogt III. versehen und auch von diesen suchungsaclen falschen Urkunden Gebrauch gemacht habe, um Anderen zu schaden oder sich einen unerlaubten Vortheil zu verschaffen. B. Joseph Strauß. 1) Dem Gustav Vogt ohne vorheriges Ein- verständniß erst nach vollbrachter That in Be— ziehung auf dessen sub A. 1, näher bezeichnete Verbrechen wissentlich Vorschub geleistet habe, indem er, obgleich er wußte, daß Vogt den oben Jangegebenen oder einen geringeren Betrag aus dem Vermögen seiner Curandin Susanna Tag von Wörsdorf unterschlagen habe, Vogt mehrmals Cypothekurkunden, die zum Theil ihm, Strauß, zum Theil dem Gotthard Walther zu Bauernheim gehörten und zum Schein an Vogt als Curator der Susanna Tag cedirt worden waren, zu dem Zwecke übergeben habe, damit Vogt, was dieser auch that,— diese Hypothekurkunden zur Ver— bergung seines Recesses dem Gerichte vorlege und so die Obervormundschaftsbehörde durch Vorlage falscher Belege täusche und so Vogt gegen Ent⸗ deckung und gerichtliche Verfolgung geschützt habe. 2) In der Zeit von 1865 bis zum Früh⸗ „jahre 1869 in Beziehung auf sein fortdauerndes Verhältniß zu Gustav Vogt von den oben sub A. 2 näher bezeichneten Wechseln, obgleich er wußte, daß dieselben mit der falschen Unterschrift des Johs. Vogt III., der Henriette Vogt und des Hermann Vogt versehen seien, Gebrauch ge— macht habe, um Anderen zu schaden oder sich oder Anderen einen unerlaubten Vortheil zu ver— schaffen und zwar erst nachdem er die ihm an- vertrauten Wechselpapiere, welche meist nur mit dem Accepte des Gustav Vogt versehen ge— wesen waren— Blankette— vorher in betrüge⸗ rischer Absicht mit weit höheren Schuldbeträgen ausgefüllt hatte oder hatte ausfüllen lassen, als er Auftrag hatte, davon Gebrauch gemacht habe. C. Gotthard Walther, dem Gustav Vogt ohne vorheriges Einverständniß erst nach vollbrachter That in Beziehung auf das oben sub A. 1 näher bezeichnete Verbrechen wissentlich Vorschub geleistet habe, indem er, obgleich ihm bekannt war, daß Vogt den oben— angegebenen oder einen geringeren Betrag aus dem Vermögen seiner Curandin der Susanna Tag von Wörsdorf unterschlagen hatte, dem Joseph Strauß mehrere Hypothekurkunden, welche ihm, Walther, gehörten und zum Schein an Vogt als Curator der Susanna Tag cedirt wurden, zu dem Zwecke behändigt habe, damit er sie Vogt zur Verdeckung seines Recesses bei der Obervormund- schaftsbehörde überliefere, was denn auch geschah, und so Vogt gegen Entdeckung und gerichtliche Verfolgung geschützt habe; zur Aburtheilung vor den Schwurgerichtshof dieser Provinz zu verweisen seien und die Fortdauer der Haft des Gusstav Vogt und des Joseph Strauß anzuordnen sei. Gießen, den 22. März 1870. Nachdem wir dies zum Verständniß voraus- schicken zu müssen geglaubt haben, gehen wir nunmehr zu der Assisenderhandlung selbst über. Die Verhandlung begann Freitag den 8. April, Vormittags 8 Uhr. Der Asstsenhof bestand aus dem Großherzog lichen Hofgerichtsrath Müller als Präsidenten, und den Großberz. Hofgerichtsräthen von Herff, Wortmann, Eckstein, Stammler als Richter. Die Staatsanwaltschafst war vertreten vurch den Gr. Oberstaatsanwalt⸗Substituten Wolff. Vertheidiger waren für Gustav Vogt Gr. Hofgerichtsadvocat Jöckel von Friedberg und für Gotthard Walther Großh. Hofgerichtsadvocat Baist von Gießen. Der Zuschauerraum war ziemlich besetzt. Nachdem die Sitzung eröffnet war, wurden die Angeklagten Vogt und Walther eingeführt. Ersterer zeigte große Niedergeschlagenheit. Der Angeklagte Joseph Strauß hatte sich vor seiner Abführung nach Gießen im Gefängnisse zu Fried⸗ berg erhängt. Es wurde zunächst die sehr umfangreiche und ausführliche Anklageaele verlesen, was gegen 1½ Stunden dauerte. Die Anklageacte führt im Wesentlichen die einzelnen Anklagepunkte, wie sie bereits oben in dem Verweisungsbeschlusse ange geben worden sind, näher im Einzelnen aus. Es würde zu weit führen, dieselbe hier wörtlich mit⸗ zutheilen und erlauben wir uns daher hier nur einige Sätze, die uns beim Vorlesen besonders im Gedächtniß geblieben sind, mitzutheilen. Es wird in der Anklagegete ausgeführt, daß Joseph Strauß der Haupturheber aller Verbrechen gewesen sei, der auch Vogt immer mehr ins Ver⸗ derben hinriß. Vogt ließ sich gedrängt durch einige Unfälle wie Hagelschlag, verfehlte Geschäfts⸗ speculationen ꝛc., verleiten, in die Kasse seiner Mündel, der Susanna Tag von Wörsdorf zuletzt in Reichelsheim, über welche er wegen deren Ver⸗ standesschwäche und Harthörigkeit die Vormund⸗ schaft führte, zu greifen. Da aber das Deficit in dieser Kasse bei der Rechnungsabhör des Vor⸗ mundschaftsgerichts hätte herauskommen müssen, indem bei dieser Rechnungsabhör der sich nach der Rechnung ergebende Kassenvorrath, sowie das in Staatspapieren, Hypotheken ꝛc. bestehende Ver⸗ mögen vorgezeigt werden mußte, so ließ sich Vogt zum Zwecke der Vorzeigung bei der Rechnungs- abhör von Joseph Strauß die aus der Vormund⸗ schaft veräußerten, oder auch andere Hypotheken, wofür Vogt an Strauß hohe Provisionen zahlen mußte, und täuschte so die vormundschaftliche Be⸗ hörde über den Vermögensstand der Vormundschaft. Wie bereits oben im Verweisungs-Beschluß an⸗ gegeben, fehlten schließlich aus dem Vormund⸗ schaftsvermögen 9062 fl. 25 kr. Vogt gerieth hierdurch ganz in die Hände des Joseph Strauß, der nun den Vogt verleitete, falsche Wechsel aus⸗ zustellen, um aus dem Wechselerlös den Receß im Vormundschafts vermögen zu decken. Damit aber eine leichtere Negociirung der Wechsel möglich sei, setzte Vogt, ebenfalls auf Anstiften des Strauß, der übrigens schlauer Weise nicht duldete, daß dies in seinem Hause geschehe, die Namen seines Vaters, seiner Mutter und seines Sohnes auf die Wechsel(als Aussteller, Indossanten ꝛc.). Die Wechsel waren sämmtlich in blanco ausgestellt, es war insbesondere keine Summe darin angegeben. Strauß setzte dann ganz beliebige mitunter sehr hohe Summen hinein. Die Wechsel wurden sehr zahlreich und rechnete man schließlich 10— 20 Stück auf den Monat. Bei der Haussuchung wurden bei Strauß 258 Wechsel mit Vogts Namen gefunden, deren Gesammtsumme sich auf 113,000 fl. beläuft. Vogt, der nur zur Deckung des Kassenreetsses am Vermögen seiner Mündel Geld wollte und für sich selbst als sparsamer Mann wenig brauchte, erhielt aus diesen Wichselgeschäf⸗ ten keinen Kreuzer. Das hieraus erlöste Geld wurde vielmehr nur von Strauß verbraucht, der für Spiel und auch noch für andere Dinge viel Geld nöthig hatte. Wenn Strauß gewollt hätte, hätte die ganze Sache verdeckt werden können, indem Vogts Angehörigen für dessen Verbindlich- keiten eingetreten wären. Der Angeklagte Walther war es hauptsächlich, der durch Vermittlung des Strauß dem Vogt Hypotheken ꝛc. für einige Wochen lieh und sie zum Scheine an Vogt übereedirte. Beide Angeklagte waren in der Vorunter⸗ suchung durchaus geständig. In den Leumundsberichten wird von Strauß gesagt, daß er schlau und leichtsinnig gewesen und früher einmal wegen Diebstahls bestraft worden sei. Von Vogt wird gesagt, daß er einfach, mäßig und geachtet gewesen sei, aber von Ge⸗ schäften nicht viel verstanden habe.(Bei Erwäh ⸗ nung seines mäßigen und schlichten Lebenswandels, sowie der großen Gewissenhaftigkeit und Ehrlich keit seines Vaters bricht der Angeklagte Vogt in Weinen aus.) Der Präsident referirt hierauf aus den Acten des Königlich Preußischen, früher Herzoglich Nassauischen Amtes Idstein, die Vormundschaft über Susanna Tag betreffend. Hiernach wurde Gustav Vogt auf Wunsch der Susanna Tag selbst derselben als Curator wegen deren Harthörigkeit und Verstandesschwäche beigegeben und als solcher im Jahre 1850 ver- pflichtet. Vogt führte die Vormundschaft bis zu deren am 8. Februar 1868 ersolgten Tode. Hier⸗ auf entstand zwischen der im Testamente der Su⸗ sanna Tag eingesetzten Universalerbin und deren Intestaterben ein Proceß, indem Letztere das Testament umstoßen wollten. Dieser Proceß wurde verglichen. Die Vogts Angehörigen haben sodann der Erbin der Susanna Tag den am Vermögen derselben fehlenden Betrag vollständig vergütet. In Folge des erwähnten Erbschafts⸗ processes wurden die Unterschlagungen Vogts ent- deckt und die Untersuchung veranlaßt. Hieraufbeginnen die eigentlichen Verhandlungen. Der Präsident richtet zunächst an den An⸗ geklagten Vogt die Frage: Was haben Sie mit dem fehlenden Gelde gemacht? Angekl. Vogt: Er habe es in seiner Oeco⸗ nomie verwandt. Im Jahre 1859 sei er durch Hagelschaden heimgesucht worden. Damals habe er auch Joseph Strauß kennen lernen. Daß dieser schon früher gestohlen gehabt, sei ihm un⸗ bekannt gewesen, sonst würde er nicht mit ihm verkehrt haben. Er habe Geld von ihm haben wollen. Strauß eedirte ihm statt dessen Hypo⸗ theken, wodurch ihm Eingriffe in die Vormund⸗ schaftscasse ermöglicht wurden. Dann habe er auch Geld in ein Ledergeschäft gesteckt, bewogen durch Strauß, der einen Sohn in einem Leder- geschäft in Frankfurt hatte. Bei diesen Leder⸗ geschäften habe er viel Geld verloren. Im Jahre 1865 sei der Receß am Vormundschaftsvermögen noch nicht groß gewesen. Damals habe ihn Strauß zur Auastellung des ersten Wechsels auf 1300 fl., fällig nach drei Monaten, verleitet. Der Wechsel sei in Frankfurt auf ihn gezogen und ihm durch Vermittlung des Strauß zum Accept vorgelegt worden. Um den Receß zu ver⸗ heimlichen, habe er sich auf kurze Zeit Obligationen cediren lassen und solche bei der Rechnungsabhör vorgezeigt. Seine Frau und Mutter hätten sich mit der Erbin der Susanna Tag verglichen und sich diese durch den Vergleich für befriedigt erklärt. Der Vertheidiger Hofg.⸗Adv. Jöckel bean⸗ tragt Vorlage dieser Vergleichsurkunde aus den Acten. Der Präsident kann aber den Ver⸗ gleich in den Acten nicht finden. Es wird daher aus dem Zuschauerraum Karl Theodor Ga— briel, Stiefbruder von Vogts Frau, vorgerufen, der die Existenz des Vergleichs constatirt. Dieser Vergleich wird auch von keiner Seite bestritten. Es werden sodann folgende Zeugen vernommen: 1. Philipp Roskoni von Ober ⸗Wöllstadt. Er sei Curator des Johs. Diehl gewesen und habe zur Ordnung der Verhältnisse seines Cu⸗ randen 3000 fl. bei Joseph Strauß aufgenommen. Das Kapital sei im vorigen Jahre abgetragen worden. Ob Strauß die betreffende Obligation einmal angeblich an Vogt cedirt habe, wisse er nicht. 2. Georg August Hefenthal von Assen⸗ heim. Er habe im Jahre 1863 ein Kapital bei J. Strauß aufgenommen und es 1868 wieder abgetragen. Ob die fragliche Obligation einmal an Vogt cedirt worden sei, sei ihm nicht bekannt. 3. Johannes Klös IV. von Harbach. Er kenne den Angekl. Vogt nicht. Als er vor einigen Jahren eine Hypothek bei J. Strauß aufzunehmen beabsichtigt habe, sei ihm von Letzterem gesagt worden, er, Strauß, wolle das Geld bei Vogt aufnehmen. Es solle aus einer Vormundschaft bezahlt werden. Zeuge habe jedoch das Geld nicht erhalten. 4. Jakob Schäfer von Friedberg. Er habe ö im Jahre 1860 bei dem Angeklagten Walther 1 ein Kapital aufgenommen, wisse aber nicht, ob die Hypothek an Strauß, oder Vogt cedirt worden sei. 5. Peter Jöckel von Ober-Mörlen. Er habe 1864 200 fl. als Darlehen von Strauß erhalten, wisse aber nicht, ob die Schuldurkunde vorübergehend an Vogt eedirt gewesen sei. 6. Johannes Schneider III. von Rendel. (Zeuge ist schwerhörig und besorgt Hofgerichts⸗ diener Krauß zu allgemeiner Heiterkeit die Frage⸗ stellung an ihn.) Er sei dem Angekl. Walther Geld schuldig gewesen, habe es auch wieder ab- getragen, wisse aber nicht, ob die Forderung vor⸗ übergehend an einen Anderen eedirt gewesen sei. Angekl. Walther: Ja ich habe das Geld dargeliehen; es waren 2100 fl. Aber an Vogt habe ich es nicht cedirt.(Auf Befragen des Präsidenten): Ich habe einmal 5500 fl. für wenige Wochen an Strauß in Obligationen ab- gegeben mit der Cession an Vogt versehen und habe dafür einen Schein erhalten, daß ich in sechs Wochen die Obligationen, oder ihren Werth wieder erhalten solle. Geld verdient. Von einem Reeesse, der damit Strauß sagte nur, Vogt habe die Obligationen nöthig. Präsident: Sie haben doch früher gestan⸗ den, daß Sie von dem Reeesse wußten. Walther: Ich habe nur gehört, daß Vogt die Obligationen brauche. Daß er sie vor Ge⸗ richt brauchen wolle, habe ich nicht gewußt. Strauß hat mir nur gesagt, Vogt habe kein flüssiges Geld. Erst später wurde mir klar, daß die Obligationen zur Receßdeckung nöthig gewesen. Seitdem habe ich aber auch keine mehr eedirt. Staatsanwalt: Sie haben früher selbst die Scheincession zugestanden, also eingestanden, daß es sich um ein unsauberes Geschäft handele. Vertheidiger Baist: Ich bestreite dies. Staatsanwalt: Ich bitte um Verlesung der früheren Protocolle des Walther. Präsident verliest das Protocoll, in welchem unter Anderem vorkommt:„Strauß erzählte mir, daß Vogt die Hypotheken bei dem Amtmanne vorzeigen müsse. Ich habe Geld verdienen wollen, (30 fl. jedesmal) habe die Sache aber nicht recht verstanden. Später habe ich keine solche Cessionen mehr angenommen, weil ich hörte, daß Vogt noch kein Vermögen habe.“ Staatsanwalt: Sie sehen daraus, meine Herren Geschworenen, daß der Angeklagte nicht, weil er das Geschäft für ein unsauberes hielt, sondern nur, weil er um seine Obliga⸗ tionen zu kommen fürchtete, später seine Scheineessionen einstellte. Vertheidiger Baist: Ich bestreite, daß Walther vom Recesse Etwas wußte. Angekl. Vogt: Ich habe mit dem Angeklagten Walther nicht direct über die Cessionen gesprochen. Vertheidiger Waist: Wußte Strauß, daß Sie Receß hatten? Angekl. Vogt: Ja. Hofgerichtsrath Eckstein eonstatirt aus dem Protocolle Walthers, daß derselbe von der Noth⸗ wendigkeit der fraglichen Cessionen zur Deckung eines Recesses des Vogt gesprochen habe. Vertheidiger Baist: Ja, aber nur als einer Schlußfolgerung, die er hinterher sich machte. Präsident: Den Herren Geschworenen wird das Protocoll mit ins Berathungszimmer gegeben werden. Sie mögen entscheiden, ob darin ein Geständniß enthalten ist, oder nicht. Der zu Anfang entschuldigte Zeuge Emil Reis erscheint plötzlich doch und wird vernommen. 7. Emil Reis von Echzell: Er habe dem J. Strauß Geld gegeben für eine Forderung des⸗ selben an Vogt von 3100 fl., die dem Zeugen cedirt wurde. Zeuge sei jetzt befriedigt. Präsident legt dem Angeklagten Vogt einen Wechsel vor. Angekl. Wogt erkennt die Aechtheit seiner und die Fälschung der darauf befindlichen Unterschristen seines Vaters an. Geld habe er keinen Kreuzer Strauß von Strauß für diese Wechsel erhalten. Ich habe dabei 1 1 9 1 90 orten Briefe Geldnot sodann verdeckt werden sollte, habe ich Nichts gewußt. f Ang herman! Vaters h Ic bab Geld ve Ang brief, di nommen schrieber Gustav Die Ut sie dam der Kan die er! er von halte Stand 9. sehr le summe Da abe babe er in Hän lich an so, wit später demtung vor. 3 it gewesen fei 1 abe das geb der an Beg 1 Oefragen de 00 f. fn bügatienen ab. versthen und daß ich in eder ihren! babe dabel N, der damit Nichts gewußt. t Obligationen fazer gestan⸗ aßten ter, daß Vogt r sit dor Ot⸗ nicht gewußt gegt habe ken nit flar, daß uthr cedirt. u früher selbf o tingtstander, eschäft handelt titt dits. un Berlesung der. ell, in peschn enjahlle mit, eu Amtmann daß Bez noß katgus, tin tigtklagtt nich. beres hie 1 Obligs⸗ , spätet fein u, taß Bale . lag lag tn gefprocher Sttalß, 1 1 1 selcht Cessionen wollte andere Wechsel damit tilgen, hat es aber nicht gethan. 8. Hermann Vogt, Sohn des Angeklagten Gustav Vogt(weint beim Auftreten, wird nicht beeidigt). Er erklärt, nachdem ihm der Präsident die Wechsel vorgelegt: Er habe die Wechsel nicht mit seinem Namen unterschrieben. Seine Namens- unterschrift sei falsch. Ob die Unterschrift seines Großvaters ächt sei, wisse er nicht, traue dem⸗ selben aber nicht zu, daß derselbe sie geschrieben. Daran würde jenen seine Aengstlichkeit und Gewissenhaftigkeit gehindert haben. Er(Zeuge) und seine Mutter seien von einigen Gläubigern wegen ihrer angeblichen Unterschriften auf den Wechseln auf Zahlung der Wechselbeträge ver⸗ klagt worden. In einem dieser Prozesse sei es bis zum Eide gekommen und habe er die Aecht⸗ heit seiner Unterschrift abgeschworen. Präsident theilt hierauf Gutachten von Schreibverständigen mit, welche die Wechselunter— schristen für unächt erklären. Er verliest sodann Briefe des Vogt an Strauß, welche von der Geldnoth des Ersteren zeugen. Präsident legt sodann einen ganzen Pack falscher Wechsel vor. Angekl. Vogt: Die Namen meines Sohnes Hermann Vogt, der Henriette Vogt und meines Vaters habe ich selbst auf diese Wechsel geschrieben. Ich habe für alle diese Wechsel keinen Kreuzer Geld von Strauß erhalten. Angekl. Vogt wird sodann über den Kauf brief, den er dem Meier Meier zugestellt, ver- nommen und gibt an: Die Urkunde habe er ge— schrieben. Die Unterschriften„Henriette und Gustav Vogt“ seien unächt und von ihm gemacht. Die Urkunde habe er dem Strauß gegeben, der sie dann dem Meier Meier gebracht habe. Mit der Kaufsumme von 15,000 fl. hätten alle Wechsel, die er gefälscht, gedeckt werden sollen. Baar habe er von Meier Meier nur die Summe von 400 fl. erhalten. Der Kaufvertrag sei aber nicht zu Stande gekommen. 9. Meier Meier von Frankfurt(spricht sehr leise und unverständlich): Durch die Kauf summe hätten die Wechsel gedeckt werden sollen. Da aber der Vertrag nicht zu Stande gekommen, habe er die Wechsel eingeklagt, die er von Vogt in Händen gehabt. Der Vertrag habe ursprüng⸗— lich anders gelautet und sei auf seinen Wunsch so, wie geschehen, abgeändert worden. Bei dem später ausgebrochenen Concurse über das Ver— mögen des Gustav Vogt habe er die Summe von 13,100 fl., über welche Beträge er Wechsel in Händen gehabt, und weitere 1000 fl. angemeldet. Letztere 1000 fl. seien Conventionalstrafe aus dem Kaufvertrage. 10. Georg Stahl, Rechner des Gerst'schen Stipendienfonds aus Reichelsheim: Als Reichels⸗ heim, das früher Nassauisch gewesen, Hessisch ge— worden sei, habe Vogt vorgeschlagen, den Stif— tungsfonds, der in der Nassauischen Landesbank, angelegt gewesen, herauszuziehen und auf andere Art zu verwerthen. Dies sei auch geschehen. Das Geld wurde an verschiedene Leute ausge- liehen. Es blieben 525 fl. übrig, welche Vogt behielt. Dieses Geld habe Vogt auf seiner Flucht mitgenommen. Der Betrag sei aber von den Angehörigen Vogts ersetzt worden. Hierauf werden die Leumundsberichte über die Angeklagten verlesen. Sie lauten bezüglich Vogt und Walther gut. Bezüglich des Joseph Strauß wird hervorgehoben, daß er zweimal wegen Ver- läumdung in Untersuchung gestanden und einmal wegen Diebstahls bestraft worden sei. Hiermit wird die Sitzung für den Vormittag geschlossen und dieselbe Nachmittags fortgesetzt. Der Präsident ertheilt der Staatsbehörde zur Begründung der Anklage das Wort. Nachdem der Oberstaatsanwalt mit kurzen Worten die Geschäftsbeziehungen des Angeklagten Bogt mit dem Joseph Strauß als die eigentliche Beranlassung der vorliegenden Verbrechen bezeichnet hatte, die den Ersteren auf die Anklagebank ge- bracht hätten und hervorgehoben hatte, daß in Folge des Selbsimordes des Strauß der strafen⸗ den Gerechtigkeit nur noch übrig bliebe, das ver⸗ führte Opfer dieses Menschen mit der für die von ihm begangenen Verbrechen gesetzlich bestehenden Strafe zu belegen, kommt er, was den Beweis der dem Angeklagten zur Last gelegten Verbrechen anbelangt, zu dem Schlusse, daß das umfassende Geständniß desselben ihm kaum nöthig mache, auf die weiteren Beweismittel zu recurriren. Er erkenne an, daß der Angeklagte allein der Verführte gewesen sei, daß ihn Strauß, nachdem seine peeuniären Verhältnisse ihn in die Hände dieses Menschen gebracht hätten, immer weiter auf der Bahn des Verbrechens geleitet hätte, jedoch seien die von ihm verübten Handlungen solche, für die auch er haften müsse und könne die Ver führung des Strauß nur mildernd auf die Straf— beurtheilung wirken. Er geht darauf auf die einzelnen Beschuldigungen über, Vogt habe sowohl die Unterschlagung der Mündelgelder, als auch die Ausstellung der Wechsel mit dem Namen seiner Mutter und seines Sohnes eingestanden, ein Gleiches gelte von der ihm zur Last fallenden Veruntreuung bei M. Meyer in Frankfurt a. M. und komme er so zu dem Schlusse, daß er bean- trage, ein Schuldig über den Angeklagten aus- zusprechen. Er wendete sich darauf zu dem Vergehen des Angeschuldigten Walther. Auch dieser sei nur ein Werkzeug des Strauß gewesen und wenn der— selbe auch in der Hauptverhandlung nichts davon gewußt haben will, daß er, indem er die Cessio— nen an Vogt vornahm, hierbei dessen Verbrechen begünstigte, so spräche doch für seine Schuld sein früheres Geständniß und der Umstand, daß ihm bekannt gewesen sei, daß Vogt die Obligationen bei dem Reichelsheimer Gerichte unter Umständen gebrauchen wollle, die nur eine Hintergehung dieser Behörde bezwecken konnten, er müsse darum auch gegen diesen Angeklagten eine Verurtheilung beantragen. Nach dieser Rede erhält zuerst der Vertheidiger des Angekl. Vogt Hofg.-Adv. Jöckel das Wort. Nach einleitenden Worten über den schon von der Staatsbehörde berührten Punkt, wonach dem Schwurgerichte nur noch die Pflicht obliege, die Schuld der unglücklichen Opfer des Joseph Strauß zu beurtheilen, sucht er mit sehr treffenden recht⸗ lichen Ausführungen jede einzelne Anschuldigung zu entkräften. Bei der Unterschlagung von Curatelgeldern seien die Interessenten schon längst befriedigt, hier- durch also die Strafbarkeit ausgeschlossen. Was die Anklage wegen Wechselfälschung anbelange, so habe Vogt keine Wechsel unterschrieben, sondern nur ein leeres Stück Papier. Erst durch Aufnahme der Wechselsumme in dasselbe, was von Strauß geschah, hätten dieselben den Charakter von Wechseln erhalten, darum habe sich nicht sein Client, sondern Strauß einen unerlaubten Vor— theil verschafft, darum falle diesem, nicht seinem Clienten die Schuld der Wechselfälschung zu und diese habe durch den Tod des Strauß seine volle Sühne erhalten. Das dritte Vergehen, was dem Vogt zur Last gesetzt werde, sei die Veruntreuung aus der Bür- germeistereikasse zu Reichelsheim, auch diese sei befriedigt und eine Bestrafung darum ausgeschlossen. Was endlich das Geschäft mit M. Meier an- belange, so sei hier der Angeschuldigte nicht der Betrüger, sondern der Betrogene, auch hier fehle die Absicht einer unerlaubten Bereicherung und beantrage er nach Allen diesem Freisprechung seines Clienten. Nach dessen Rede, die offenbar auf die Ge— schwornenbank einen gewaltigen Eindruck gemacht hatte, erhielt der Vertheidiger des Walther Hofg.“ Adv. Balist das Wort. Derselbe fundirte seine Vertheidigung besonders darauf, daß ein Geständ— Ist in der Buchhandlung von Bindernagel& Schimpff zu niß der Schuld Seitens seines Clienten nicht vorgelegen habe, er habe nur eingestanden, daß ihm die Geldverlegenheit Vogts bekannt gewesen sei, dagegen war ihm unbekannt, daß es sich um eine Unterschlagung von Vormundschaftsgeldern handle, hierüber habe sich Strauß seinem Clienten gegenüber niemals ausgesprochen, es sei darum nicht erwiesen, daß der Vorschub an Vogt ein wissentlicher gewesen sei, dies sei jedoch das Ent⸗ scheidende gewesen. Vogt habe als ein reicher Mann gegolten und in diesem Glauben sei sein Client noch durch Strauß bestärkt worden, aus diesem Grunde habe er die Obligationen hin- gegeben. Die Gegenscheine lauteten nicht auf ein Scheingeschäft, Vogt habe die Obligationen für die Tag'sche Vormundschaft erhalten und sich verpflichtet die Obligationen selbst oder baares Geld zurück zu liefern, woraus hervorgehe, daß Walther darauf gefaßt gewesen sei, unter Um- ständen, die Obligationen gemäß der Cefsion nicht mehr, sondern nur eine Entschädigung zu erhalten. Er beantrage darum die Freisprechung seines Clienten. Nachdem der Oberstaatsanwalt kurz hierauf replicirt hatte, indem er hauptsächlich läugnete, daß die Rückgabe der Vormundschastsgelder in einer Weise geschehen sei, wie sie die vom Gesetzt vorgesehene Straflosigkeit bei Rückgabe von unter⸗ schlagenen Geldern zur Voraussetzung habe, sowie auch betont, daß auch wer unter einen Blanco- wechsel ohne Summe fremde Namen setze, doch eine Wechselfälschung begehe, wie aus der Analogie der pos. 1 des Art. 397 des Str.-G.⸗B. sich ergebe, erhalten die beiden Ver⸗ theidiger nochmals das Wort zur Schlußerklärung. Beide beharren bei ihren früheren Anträgen und hebt Hofg.⸗Adv. Jöckel nochmals hervor, daß bei den Wechselfälschungen seinem Clienten die Absicht einer Benachtheiligung offenbar gefehlt habe, das Verbrechen der Wechselfälschung also nicht vorliege. Der Präsident schließt hierauf die Verhand- lungen und gibt den Geschworenen das vorschrifts⸗ mäßige Resume über die Verhandlungen, worauf dieselben sich zur Berathung zurückziehen. Nach zweistündiger Berathung erscheinen die⸗ selben wieder und beantworten die ihnen vor— gelegten Fragen, indem sie 1) was den Angeklagten Vogt anbelangt: a. in Betreff der Unterschlagung von Vormund⸗ schaftsgeldern nach der von Hofg.⸗ Adv. Jockel beantragten Zusatzfrage, ein Nichtschuldig aus⸗ sprechen, dagegen b) in Betreff der 5 weiteren Anklagepunkte die Schuld des Angeklagten bejahen: 2) Ein Gleiches rücksichtlich der Schuld des Angeklagten Walther, dessen Freisprechung jedoch aus dem Grunde zu erfolgen hat, weil Vogt er— wiesenermaßen eine Rückzahlung der unterschlagenen Vormunbschaftsgelder bewerkstelligt habe. Hiernach beantragte die Staatsbehörde: 1) gegen Vogt, Freisprechung wegen der Unterschlagung von Vormundschaftsgeldern, wegen der fortgesetzten Wechselfälschung im Ganzen 5 Jahre 9 Monate Zuchthaus und wee 2) gegen Walther Gefängnißstrafe von Wochen eventuell Freisprechung. Die Vertheidigung beantragte: für Vogt, Hofg.⸗Adv. Jöckel, dessen Dienst⸗ entsetzung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, im Uebrigen Freisprechung; für Walther, Hofg.⸗Adv. Baist, dessen Frei⸗ sprechung. 5 Nach kurzer Berathung erläßt der Assisenhof Urtheil und verurtheilt den Angeklagten Vogt wegen Wechselfälschung in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren 9 Monaten, sowie zur Dienstent⸗ setzung, spricht denselben jedoch wegen Unter- schlagung von Vormundschaftsgeldern frei, aus gleichem Grunde wird der Augeklagte Walther freigesprochen. Ende der Verhandlungen 7 Uhr Abends. 3 Kreuzer zu haben. —. ̃———̃—.——— . Holzversteigerung. 1072 Montag den 2. Mal d. J., Vormittags 9 Uhr, sollen in dem Frelherrlich v. Died'schen Kirchwald dahter 1) 200 Stecken Buchenscheid holz, 2 50 Stecken Reidelbolz, 3) 4,000 Buchenast⸗ und Reidelholzwellen und 4 30.000 Laubholzwellen von verschiedenen Holzarten und Güte, öffentlich an Ort und Stelle versteigert werden. Ziegenberg den 13. April 1870. K r chner. Holz- Versteigerung. 1073 Dienstag des 19. 1. M., des Morgens um d Uhr anfangend, soll im Gemeindewald Nieder⸗Rosbach nach⸗ verzeichnetes Gehölz, als: 2¼ Stecken Eichenscheidholz, ½ Stecken Ascpenscheidholz, 26 Stecken Eichenprügelholz, 4 Stecken Buchenstockholz, 23 Stecken Eichenstockholz, 125 Buchenreisbolzwellen, 20 Eichenreie holzwelleu, 67 Aspen⸗ und Nadelwellen, 3 Eichenstämme 5½“ Durchmesser 15 bis 207 lang, 7 Eichenstangen 4½“ Durchmesser 15 bis 20“ lang, an den Meiftbietenden versteigert werden. Die Zu⸗ sammenkaänft ist beim Forstgarten an der Wasserdell. Nieder- Rosbach den 13. April 1870. Großherzogliche 8 Nieder⸗Rosbach J o st. Holz⸗Versteigerung. 1076 Donnerstag den 21. April, des Morgens 9 Uhr anfangend, werden in dem Eschbacher Gemeindewald, Distrikt Griedelsheck: 65 Eichen⸗Baustämme von 2820 Cubikfuß, 66 Klafter Eichenholz, 20 Klafter Buchenholz, 3000 Stück Wellen, 90 Klafter Stockholz, öffentlich versteigert. Der Ansang wird gemacht mit dem Stammholz. Eschbach den 13. Tpril 1870. o ren, Bürgermeister. B Lohrinde-Versteigerung. 1078 Montag den 25. d. M., Nachmittags um 2 Uhr, sollen auf hiesi gem Raihbause circa 140 Centner Eichen⸗ Lohrinde zur Verfleigerung gebracht werden, wozu man Steialtebpaber einladet. Büdingen den 13. April 1870. Großherzogliche Bürgermeisteret Büdingen Pölzin ger. Faselochs ⸗Versteigerung. 1075 Mittwoch den 20. d. M., Vormittags 10 Uhr, soll ein der hiesigen Gemeinde gehöriger schwerer Fasel⸗ ochs auf dem Gemein dehause öffentlich an den Meift⸗ bietenden verkauft werden. Oppershofen den 13. April 1870. Groß herzogliche Bürgermeisterei Oppershofen J. E. d. B. Schmidt, Besgeordneter. Holz-Versteigerung. 1077 Freitag den 22. d. M., Vormittags 10 Uhr anfangend, kommen in dem Bodenröder Gemeindewald dur Versieigerung: 1) 61 Stecken Buchen⸗Scheitholz, 2 27 5„ Prügelbolz, 3) 62½ 7„ Stocktolz, 4) 3100„ Reisholz, 5) 3100 Nadel⸗Reisholz-Wellen, * 6) 350 Nadel⸗Bohnenstangen. Die Zusammenkunst ist Morgens 9½ Uhr in Bobenrod. Bodenrod den 13. April 1870. Großpverzogliche Bürgermeisterei Bodenrod Schäfer. Holz-Versteigerung. 1074 Donnerstag den 21. April J. J., Vormittags um 9 Uhr anfangend, werden im hiesi gen Gemeindewald versteigert: 113 Stämme Eichen⸗Bauholz, von 15—45 Fuß Länge und 8—26 Zoll mitilerem Durchmesser; 16 Sucken Eichen⸗Prügelhelz, 100„„ Reisholz, Die Zusammer kauft ist im hiesigen Ort. Gegen vorschristsmäßige Büroschaft wird Zahlungssfrist dis Ende Sepumber J. J. gewährt. Selters den 12. April 1870. eee Bürgermeisterei Selters 1 0 f. Die Dr. Steffan'sche Augenheilanstalt zu Frankfurt am Main 150(Krögerstraße 8. und Sachsenhausen, Dreikönigs⸗ straße) auf's Bequemste eingerichtet, nimmt federze 4 Unbemittelte zu ermäßigtem Preise Augenkranke auf. Palmengarten-Gesellschaft Frankfurt n. M. Hrsie Pflanzen- und Blumen-Ausstellung (früher herzogliche Wintergärten zu Biebrich) in dem neuen Palmengarten auf der Bockenheimer Landstraße zu Frankfurt a. M. Eröffnung am 11. April 1870, Morgens 10 Uhr. Vom 11. bis zum 13. April beträgt der Eintrittspreis à Person fl. 1. 987 Vom 14. April ab beträgt der Eintrittspreis 30 kr. per Person; für Kinder die Hälfte. An den Ausstellungstagen sind die Palmengärten von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nach⸗ mittags geöffnet. Eingang: Bockenheimer Chaussée. Das Büffet befindet sich am Ausgang des Palmenhauses. Der Verwaltungsrath. Sämmtliche Feuerlöschmannschaften 1091 der Kreisstadt Friedberg sollen nach Vorschrift der Feuerlöschordnung am dritten Oster⸗ tage mit allen Geräthen und Aus rustung zur Generalprobe und Inspektion durch die Be⸗ hörden ausrücken. Vormittags 9 Uhr, auf der Freiheit.— Pünktliches, persönliches Erscheinen wird erwartet und Stellvertreter nicht zugelassen. Friedberg den 12. April 1870. Der Oberbrandmeister Rut hs. 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