ten D ren 1570. 3 Dienstag den 8. März. Ober essischer Anzeig Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstiag, Donnerstag und Samstag. — Für den Monat März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden. Zur Versammlung des land wirthschaftlichen Bezirks-Vereins, Section Friedberg, zu Assenheim Donnerstag den 10. März d. J., Nachmittags 2 Uhr im Saale des Gastwirths Thomas, lade ich die Vereinsmitglieder und Freunde der Landwirthschaft mit dem Bemerken ein, daß nach— stehende Fragen zur Besprechung kommen sollen. 1. Welches ist die geeigneteste Behandlungsweise der Saatkartoffeln? Referent: Der Unterzeichnete. 2. Sind in der letzten Zeit neue Getreidesorten eingefuhrt worden, welche zu zu Södel. empfehlen sind? Referent: B E Amtlicher Theil. Einladung. 3. Sind mit dem aufgeschlossenen Peru-Guano Versuche angestellt worden und welche Vorzüge hat derselbe vor dem rohen Guano? Bürgermeister Reiütz * net u a ch Referent: Oeconom Philipp Best II. zu Bruchenbrücken. Was kaun Seitens des landw. Bezirks-Vereins geschehen um dem reinen Schafvieh mehr Eingang zu verschaffen? Referent: Kreisveterinäararzt Ur. Born zu Friedberg. Welche Fütterungs- und Behandlungsweise bei Aufzucht der Kälber ist die beste? Referent: Lehrer Hahn zu Nieder-Wöllstadt den 26. Februar 1870. Södel. Sections-Vorsteher Sto ll. Der ng. 1 Von Seiten des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Friedberg soll der Bezug von Probstaier Gerste vermittelt werden. Es wollen daher diejenigen Landwirthe, die sich hierbei zu betheiligen gesonnen sind, die gewünscht werdende Quantität möglichst bald dem Herrn Bürgermeister Stoll in Nieder-Wöllstadt anzeigen. Die Kosten des Transportes bis Nieder-Wöllstadt übernimmt die Bezirksvereinskasse. Friedberg den 5. Marz 1870. Der Director des landwirthschaftl. Bezirksvereins des Kreises Friedberg Ter a p p. Hessen. Darmstadt, 4. März. Zweite Requisiten 14,000 fl., fü: Erbauung einet be- klärt und die Strafsümme ihnen zurückerstattet Rammer. Das Kriegsministerium fordert für] deckten Reitbahn und eines Krankenstalls zu Baben- werde. Der Ausschuß will das Gesuch der Pe— Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung der kandwehr, ferner für Aufstellung der Feldlazarethe und der für den Feldsanitätsdienst nöthigen Ein⸗ sichtungen sowie für Garnisonirung von drei Schwadronen in Babenhausen im Ganzen 356,692 Gulden 31½ kr.— Die Mehrheit des Aus- schusses kommt nach dem sehr eingehenden Aus- schußbericht zu dem Antrage, einen Theil der Ausgaben auf die nächste Finanzperiode zu ver⸗ schieben und sonach zu den erwähnten Zwecken zur die Gesammtsumme von 225,000 fl. zu ver⸗ willigen. Der Regierungscommissär vertheidigt die Anforderungen des Kriegsministeriums, da Ersparnisse und ein Hinausschieben der Anschaffungen für die Landwehr nicht thunlich seien. Kraft spricht für die Ausschußanträge. Dumont ist gegen jede Anforderung, denn einmal habe das vorige Kriegsministerium versprochen, die unum⸗ gänglich nolhwendigen Ausgaben dem Lande erst nach und nach, aber nicht auf einmal zuzumuthen, ferner seien die gegenwärtigen Anforderungen bereite in der verwilligten Pauschsumme enthalten und endlich könne er nicht zugeben, daß für Zwecke des Kriegs alle Culturzwecke bei Seite gesetzt würden. Fink stimmt vollständig mit der Ausschußmehrheit; man solle nicht Ausgaben machen, die erst späteren Finanzperioden zu gut kämen, man brauche jetzt nicht eine Masse von Kleidern 1c. anzuschaffen die erst nach Jahren gebraucht würden und unterdessen vielleicht an Werth verlören, v. Biegeleben spricht für die Ausschußanträge, Hauptmann Ronstadt ö vertheidigt die Regierungsanforderungen bezüglich ber Sanftätsanstalten. Es sperchen noch mehrere Redner, worauf zur Abstimmung geschritten wird. Die Kammer bewilligt unter beinahe einstimmiger 1 blehnung der weiter gehenden Regierungsvorlagen für Aus ruͤstung der Landwehr 150,000 fl., für Aufstellung der Feld lazarethe 43,000 fl., für Ersatz der aus der Reilerkaserne entnommenen hausen 18,000 fl. im Ganzen 225,000 fl. an die Stelle der angeforderten 356,000 fl. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde der Antrag Dumont ⸗ Edinger(die Kammer wolle gegen die Aeußerung des Kriegsministers, als liege die Pensionirung von Offizieren nicht in seiner Hand, Verwahrung einlegen und erklären, daß durch die Militärconvention und die norddeutsche Bundes— verfassung in der constitutionellen Verantwortlich— keit des Kriegsministeriums keine Aenderung ein— getreten sei) mit 18 gegen 17 Stimmen abgelehnt. — 5, März. 9 In der zweiten Kammer über⸗ gaben die Abgg. Hallwachs und Fink eine Juterpellation über den Stand des von beiden Kammern genehmigten Anbaus an das Darm- städter Gymnasium. Abg. Dernburg intetpellirt das Finanzministerium wegen Einführung der Braumalzsteuer. Der Vertrag mit dem nord— deutschen Bund und Baden über die Einführung der gegenseitigen militärischen Freizügigkeit wird einstimmig angenommen. Die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung, der drei Gehaltsklassen der Kreisbauaufseher auf 400, 500 und 600 fl. wird von der Kammer genehmigt. Ein Antrag von Schäfer auf Aenderung einiger Bestimmun⸗ gen des Mainzer Landrechts wird in Erwartung der baldigst einzuführenden norddeutschen Bundes- gesetzgebung abgelehnt. In Allendorf an der Lumda fanden sich einige strenge Lutheraner ver— anlaßt, ihre Kinder nicht in die Schule des Ortes, sondern in die Schule des 1½ Wegstunden ent— fernten preußischen Ortes Ebsdorf zu schicken, weil bei dem Religions Unterrichte in ihrem Heimaths— orte außer dem lutherischen auch noch der badische Katechismus in Gebrauch ist. Sie wurden deß— halb in Strafe genommen und diese Strafe auch auf erfolgten Recurs an das Ministerium nicht zurückgenommen. Die Gemaßregelten wenden sich nun an die Kammer mit der Bitte, daß ihr Ver— halten in dieser Schulfrage für gerechtfertigt er— tenten der Regierung zur Genehmigung empfehlen. Sämmtliche Redner sprachen für die den Eltern zu überlassende Freiheit, einzig und allein über die Erziehung ihrer Kinder und demnach auch über die Wahl der Schule zu bestimmen. Bei der Abstimmung wird der Ausschußantrag ein- stimmig mit Einschiebung des Wortes„dringend“ angenommen. Wernher stellt den weiteren An⸗ trag, die Regierung zu ersuchen, durch geeignete Maßregeln ähnlichen Auslegungen des Schulediets vorzubeugen. Dieser Antrag wird gegen acht Stimmen angenommen. — Der Großh. Geheime Staatsrath Franck hat sich als Bevollmächtigter der Gr. Regierung nach Berlin begeben, um einen Jurisdictions- Vertrag mit dem Norddeutschen Bunde zum Ab- schluß zu bringen. — Die„Worms. Ztg.“ bringt die Mik⸗ theilung, es sei auf das Gesuch um Bewilligung einer Audienz bei Sr. Kgl. Hoheit dem Groß⸗ herzog behufs Ueberreichung der an ihn in der protestantischen Landesversammlung vom 21. v. M. beschlossenen Adresse amtlich erwiedert worden, daß der Großherzog die gewünschte Audienz nicht gewähren könne, daß aber die Vorstellung,„für deren Inhalt Seine Königliche Hoheit Allerhöchst Sich besonders interessiren,“ bei der Cabinets- direktion abgegeben oder direkt an den Landes- herrn eingesendet werden möge. * Friedberg. Wie verslautet, wurde der Commandeur des hiesigen Jägerbataillons, Major Anschütz, zum I. Inf.⸗Regt. nach Worms ver⸗ setzt und dem Major Lautenberger von ge⸗ nanntem Regimente das Commando des J. Jäger- Bataillons übertragen. 0 Mainz. Laut einer Communication Großb. Kreisamtes wurde in Folge der gepflogenen Ad— ministrativ-Untersuchung die Suspension vom Dienst veisügt gegen den Ober ⸗Controleur des Octroi's und die Einnehmer am Münster, Gau- und 3—— Neuthor; die Staatsprocuratur wird die weitere Untersuchung einleiten. Preußen. Berlin. Der Reichstag nahm in zweiter Berathung den Nachtragsetat des nord⸗ deukschen Bundes pro 1870 an. In dem Nach- tragsetat sind aufgeführt die Funktionszulagen für die Militärbevollmächtigten in Karlsruhe, München und Stuttgart. Der Abgeordnete Freiherr von Hoverbeck bekämpfte diese Posten und verlangte, dieselben sollten auf den Etat des Kriegsmini⸗ steriums gesetzt werden, doch ohne Erfolg. Seitens der Regierung wurde dagegen eingewandt, daß die Funktionen jener Bevollmächtigten nicht rein militärischer Natur seien. Ferner nahm der Reichstag in erster Lesung den Entwurf an, betr. die Controle des Bundesetats pro 1870 durch die preußische Oberrechnungskammer. — Der Reichstag nahm den Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung der Maß- und Gewichts- ordnung auf die Südstaaten, an. Auf die An- frage des Abgeordneten Sombarts, wann ein die Münzeinheit bezweckender Gesetzentwurf zu erwarten sei, antwortet Staatsminister Delbrück, die Bundes⸗ regierungen beabsichtigten in der nächsten Session die betreffenden Vorlagen einzubringen. — Dem Vernehmen nach steht von Seiten des Bundesraths die Berufung des Oberappella— tionsgerichtsraths Zentgraf in Darmstadt an das oberste Handelsgericht in Leipzig in Aussicht. — In den Staaten des norddeutschen Bundes sind in dem Zeitraume vom 1. Jan. 1860 bis 1. Jan. 1865 Todesurtheile ergangen und voll. streckt worden: in Preußen erkannt 161, vollstreckt 26, Hannover erkannt 30, vollstreckt 6, König⸗ reich Sachsen erkannt 15, vollstreckt 2, Großh. Hessen erkannt 2, vollstreckt 0, Mecklenburg- Schwerin erkannt 5, vollstreckt 2, Großh. Sachsen erkannt 4, vollstreckt 2, Braunschweig erkannt 1, vollstreckt O0, Sachsen⸗Meiningen erkannt 3, voll⸗ streckt 1, Sachsen⸗Altenburg erkannt 1, vollstreckt 1, Coburg⸗Gotha erkannt 2, vollstreckt O, Schwarz- burg⸗Sondershausen erkannt 1, vollstreckt 1, Reuß ältere Linie erkannt 1, vollstreckt 1, Hamburg er- kannt 2, vollstreckt 2; zusammen erkannt 228, vollstreckt 44. In Preußen sind in den Jahren 18181865 nicht weniger als 1373 Todesurtheile gefällt worden. Davon wurden 440 vollstreckt; durch Begnadigung erledigt 888; die verbleiben⸗ den 45 bilden diejenigen Fälle, welche durch Tod, Flucht erledigt resp. unerledigt geblieben sind, so⸗ wie die ergangenen Contumazialurtheile. Baden. Karlsruhe. Die Abgeordneten⸗ kammer nahm mit 40 gegen 9 Stimmen die Motive des Abg. Kusel, die Abschaffung der Todesstrafe betr., an und ebenso mit allen gegen 4 Stimmen den Gesetzentwurf über die Beseitigung der geistlichen Eides vorbereitung. — Die zweite Kammer nahm den zwischen Baden und dem norddeutschen Bunde abgeschlossenen Jurisdictionsvertrag einstimmig an. Oesterreich. Wien. Die Volkszählung in Wien hat für die neuen Bezirke innerhalb der Verzehrungssteuerlinie die Gesammtzahl von 618,000 Einwohnern ergeben. Die Garnison (eirca 22,000 Mann) ist dabei nicht gerechnet. Die größten Bezirke sind die Leopoldstadt und die Vorstadt Landstraße, von denen jede über 84,000 Einwohner zählt. Die innere Stadt hat über 63,000 Einwohner. In den neuen Häusern der Ringstraße und der angränzenden Gassen, welche in den letzten Jahren auf dem ehemaligen Festungs⸗ terrain erbaut wurden, wohnen über 13,000 Menschen. Die Vororte außerhalb der Ver⸗ zehrungssteuerlinie sind verhältnißmäßig noch be⸗ völkerter, als das eigentliche Wien, und mit ihnen zählt die Hauptstadt Oesterreichs über 800,000 Einwohner. Frankreich. Paris. Ein kaiserliches Dekret datirt 28. Februar genehmigt den vom Minister des Innern mit dem Hause Breittmayr geschlossenen Vertrag, bezüglich der Legung eines unterseeischen Kabels zwischen Frankreich und Egypten mit Berührung von Algier. Eine Kreuzung des neuen Kabels auf der Linie Frankreich⸗Algier mit dem vom Hause Erlanger kürzlich übernommenen Kabel darf auf keinem Punkt stattfinden. — Eine wahrhaft Entsetzen erregende Mord⸗ that hat Paris mitten in dem Taumel seiner Car⸗ nevalsausgelassenheit zu verzeichnen. Der Eisen⸗ bahnarbeiter Fraise hat sein 29 jähriges Weib in der Nacht vom Sonntag auf Montag, nach einem fröhlichen, bei seinem Freunde und Nachbar Maillon eingenommenen Diner, im buchstäblichen Sinne des Wortes tranchirt und zerstückelt. Das gräßliche Drama, angeblich eine Folge blinder, grundloser Eifersucht, hat sich im Herzen von Paris, Rue Amelot Nr. 34, zugetragen. Den Mörder hat man mittlerweile in einem Wäldchen aufgefunden, wo er sich an einem Baume er- hängt hatte. Amerika. Washington. Auf den neu⸗ lichen Beschluß des Repräsentantenhauses, das umlaufende Papiergeld um fünfzig Millionen zu vermehren, hat der Senat mit einem wohlbegrün⸗ deten Nein geantwortet. Er nahm den Beschluß, daß das Papiergeld nicht vermebrt werden dürfe, ohne Abstimmung an, es wird also das Papier geld in seinem jetzigen Umfange verbleiben.— Die öffentliche Schuld in den Vereinigten Staaten beläuft sich am 1. März auf zwei Milliarden sechshunderteinundfünfzig und eine halbe Million. Was eine Verminderung von sechs und einer halben Million gegen den letzten Monat ausmachl. Der Staatsschatz enthält in diesem Augenblick hundert und zwei eine halbe Million in baarem Gelde und zehn und eine viertel Million in Papiergeld. §* Bad Nauheim. Vor einiger Zeit lieferte die hiesige Gasanstalt ein Leuchtgas, welches in Bezug auf Reinheit von fremden Gasen und auf seine Leuchtkraft Vieles zu wünschen übrig ließ und den Consumenten ge⸗ rechte Veranlassung zu Beschwerden gab. Da der Gehalt des Leuchtgases an schwefelhaltigen Gasen der Gesund⸗ heit sehr nachtheilig ist, so nahm das hiesige Kreis⸗ medicinalamt mit Recht Veranlassung den Stadtvorstand um Mithülfe zur Beseitigung dieser Calamität zu ersuchen, In Folge dessen hat der Stadtvorstand von dem ihm zu⸗ fsehenden Recht Gebrauch gemacht und eine periodische amtliche Prüfung des Leuchtgases durch einen Sach⸗ verständigen angeordnet. Seitdem können wir nicht über die Qualität des Gases klagen und wir hoffen, daß dies auch ferner der Fall sein wird; daß aber in entgegen- gesetztem Falle unnachsichtlich das Interesse der Consu⸗ menten gewahrt werden wird. Worms. Der früher besprochene Prozeß wegen Lieferung österreichischer Sechser, welcher zwischen zwei hiesigen Geschäftsleuten enistanden, ist jetzt zum Abschlusse gelangt. Wie die„W. Ztg.“ vernimmt, ist ein Vergleich zwischen den beiden Parteien zu Stande gekommen, und zwar in der Weise, daß der Handelsmann L. eine Summe von 1100 fl. an den Tabakshändler R. bezahlt und jede Partei ihre Kosten trägt. Wien. Die Heirathslust ist in den Vororten Wiens ganz ungewöhnlich groß. So wurden am Fasching⸗ Sonntag in der Pfarre Reindorf nicht weniger als 195 Paare, in der Pfarre Mödling 85 und in der Pfarre Penzing 60 Paare getraut, dem entsprechend in allen Pfarrkirchen Wiens. Oeffentliche Lekanntmachung. Nachstehende Beschlüsse der Landesversammlung vom 21. Februar bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß: Wir, die aus den drei Provinzen des Landes heute dahier zusammengetretenen Mitglieder der hessischen evan⸗ gelisch⸗protestantischen Landeskirche, fühlen uns im Hinblick auf die gegenwärtigen Zustände dieser Kirche zu folgender öffentlicher Erklärung verpflichtet. I. Die, wie anderwär!s, so auch in Hessen häufiger werdende Klage über die in verschiedenen Kreisen der pro— testantischen Bevölkerung immer mehr zu Tag tretende Abnahme eines religiösen Lebens und des Interesses an den Angelegenheiten der Kirche hat ihre Hauptursache in dem Mangel einer selbsiständigen Verfassung der Kirche und in dem gegenwärtig bestehenden Ministerial- und Consistorial⸗-Regiment welches die in der Reformation be⸗ gründeten Rechte der Gemeinden und des Laienstandes nicht anerkennt, die prolestantische Bevölkerung vielmehr sowohl in ihren materiellen, wie in ihren religiösen Ange⸗ legenheiten unter die Vormundschaft der Staatsbehörden und des dem heutigen Gemeindebewußtsein zum Theil entfremdeten und in den Anschauungen und Zungen ver⸗ gangener Zeiten redenden geistlichen Standes stellt. Nach⸗ dem die Großherzogliche Regierung durch Vereinbarungen mit dem bischöflichen Stuhl zu Mainz die katholische Kirche des Landes fast von jeder ihre freie Selbstverwal⸗ tung beschränkenden staatlichen Oberhoheit, wie solche nach der Verfassung und Gesetzgebung früher bestand, freigegeben hat, müssen wir jedes Bestreben, die evangelisch-protestan⸗ tische Kirche von Hessen noch länger in den Banden des gegenwärtigen Staateregiments zu erhalten für eine schwere Versündigung an ben Rechlen und Interessen dieser Kirche und an dem in Hessen verfassungsmäßig gelienden Grundsatz vollständiger Gleichberechtigung der Confessionen betrachten. II. Als die unantastbare positive Rechtsgrundlage, auf welcher eine selbsiständige Verfassung der evangelischen Kirche des Landes zu Slande zu bringen ist, betrachten wir die der evangelischen Bevölkerung von Hessen gegebenen landesherrlichen Verheißungen vom 25. März und 16. August 1848, welche wir in der durch den Großherzoglichen Ministerpräsidenten im April vorigen Jahres kund gege⸗ benen Allerhöchsten Absicht, eine den Bedürfnissen der evangelischen Bevölkerung entsprechende Aenderung der Verfassung der evangelischen Kirche eintreten zu lassen, auf's Neue bestätigt finden. Wir hoffen mit Zuversicht, daß das gegebene und urkundlich verbriefte Fürstenwort endlich seinem ganzen Inhalt nach in Erfüllung gebracht und jeder die Ehrfurcht gegen den Landesherrn verletzende Versuch an dem Inhalt der gegebenen Verheißungen zu mäkeln, woher er auch immer kommen möge, entschieden zurückgewiesen werde. III. Als eine den heutigen Bedürfnissen entsprechende Verfassung unserer evangelischen Kirche erscheint uns nur diejenige, welche, indem sie Christus als alleiniges Haupt der Kirche und die der freien Forschung anheim gegebene heilige Schrift als die Hauptquelle der christlichen Er⸗ kenntniß anerkennt, die lutherischen, reformirten und unirten Gemeinden des Landes, unbeschadet ihrer confessionellen Auffassung, als auf einem gemeinsamen Glaubensgrunde stehend, in einem Organismus vereinigt und unter ver⸗ fassungsmäßiger Wahrung und Feststellung der Rechte des Großherzogs, den Grundsatz der Selbstverwaltung der Gemeinden in allen, sowohl ihr religiöses und sittliches Wohl, als auch ihre materiellen Juteressen betreffenden Angelegenheiten zur Durchführung bringt. Das Selbst⸗ Verwaltungsrecht der Gemeinden muß sich in der Einzel⸗ gemeinde namentlich durch freie Wahl der kirchlichen Ge⸗ meindevertretung und durch die Wahl der Pfarrer; in den Kreissynoden und in der Landessynode durch eine in activer und passiver Hinsicht durch keinen Nachweis besonderer kirchlicher Eigenschaften bedingte freie Wahl der Abge⸗ ordneten in einer das Ueberwiegen des geistlichen Elements ausschließenden Anzahl; in der obersten Kirchenbehörde durch Vertretung der Landesgemeinde durch einen von der Landessynode gewählten Ausschuß, wirksam äußern. IV. Die dermalen mit Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Kirche in Hessen beauftragten oberen Behörden haben durch die Art und Weise, wie sie seither ihre Gewalt gehandhabt und sich gegenüber dem Streben nach endlicher Erfüllung der landesberrlichen Verheißungen und nach freiheitlicher Entwicklung des protestantischen Gemeinlebens verhalten haben, bei dem größten Theil der protestantischen Bevölkerung ein tiefes Mißtrauen gegen sich hervorgerufen und entbebren deßhalb der nothwendigsten Grundbedingung zur Ausarbeitung lebensfähiger Ver⸗ fassungsvorlagen, die ohne dies schon in den Vorarbeiten der Verfassungs-Commission des Jahres 1848 vorhanden sind. Gegen jeden Versuch der Behörden, eine Verfassung der evangelischen Kirche ohne ungeschmälerte Durchführung der Rechte der Gemeinden und des Laienstandes zu Stande zu bringen und die evangelischen Gemeinden auch ferner⸗ hin noch als der staatlichen oder geistlichen Vormundschaft bedürftige Unmündige zu behandeln, legen wir hiermit öffentlichen und feierlichen Protest ein und fordern unsere Glaubensgenossen im ganzen Lande auf, sich eintretenden Falles diesem Protest anzuschließen und denselben zur Kenntniß Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und der Kircheubehörden zu bringen. V. In Ermangelung einer verfassungsmäßig geregelten Vertretung der protestantischen Bevölkerung ist zum Zweck ungeschmälerter Durchführung der Rechte der Gemeinden eine selbstständige und feste Organisation der protestantischen Bevölkerung dringend geboten. Indem der Protestanten⸗ Verein, der Urheber der gegenwärtigen Verfassungsbewegung, auf der Grundlage des evangelischen Christenthums eine Erneuerung der protestantischen Kirche im Geiste evange⸗ lischer Freiheit und im Einklang mit der gesammten Cultur⸗ Entwicklung unserer Zeit anstrebt und sich unter Anderem auch bie Durchführung des Gemeindeprincips in der Verfassung der Kirche zur besonderen Aufgabe gestellt hat, erkennen wir in ihm das geeignetste Organ, durch welches die Interessen des Protestantismus und der pro⸗ testantischen Gemeinden bei Herstellung einer den heutigen Be dürfnissen entsprechenden Kirchenverfassung gewahrt und vertreten werden können. Da derselbe in seiner Mitte jeder evangelisch⸗christlichen Ueberzeugung, welche keine Unfehlbarkeit und Ausschließlichkeit für sich in Anspruch nimmt, Recht und Raum gestattet, so fordern wir alle hessischen Protestanten, welche mit unseren in dieser öffent⸗ lichen Kundgebung ausgesprochenen Grundsätzen einverstan⸗ den find, auf, sich mit Beiseitsetzung dogmatischer Meinungs- verschiedenheiten dem Protestanten⸗Verein anzuschließen, sich in größeren, oder kleineren Kreisen zu Zweigvereinen zu organisiren und mit aller Kraft, welche die Ueberzeugung und das Bewußtsein des Rechts verleiht, für seine Be⸗ strebungen einzutreten! Wir wollen trotz der Verschieden⸗ heit gleichberechtigter Auffassungen der evangelischen Glau⸗ benssätze einig sein in den großen Grundprinzipien der deutschen Reformation. Zersplitterung wird zum Verderben, Eintracht und ehrliches Zusammenhalten aber zum Siege und zum Heil der Kirche und des Vaterlandes führen! Darmstadt den 21. Februar 1870. Der Landes ausschuß für die Angelegenheiten der protestantischen Kirche in Hessen: R. Schlich, Pfarrer in Elchloch. A. Ohly, Hofgerichts⸗ Advokat in Darmstadt. E. Trapp IV., Hofge⸗ richts⸗Advokat in Friedberg. Dr. Joh. Marbach, Pfarrer in Obbornhofen. Pr. Schröder in Worms. Dr. Weber, Hofgerichts-Advokat in Offenbach. M. Freiherr von Wedekind, Gutsbesitzer in Hilters⸗Klingen. brauch ar Willwe Orlen de dlesem Versteige Jausgel⸗ als en Jutots Buß 5 601 Dot 10 Ubr, sertessab auf dem daselbst zt dem Weg Buß! 1 560 Do anfangen trags Gre Oeditmaff in Frankf Gegensär Mexise Aldum papler. 1 Par in 5 0 einrich Oeger nunme berßselge Frie — 3 bis Di der Bro 1. Jäger 5 ie Oroßher Nad Herselbß Cdictalladung. 105 Der Bevollmächtigte der mit ihren Kindern im Ausland befindlichen Jobann Jacob Haub III. Wittwe von Nleder⸗Wessel, Jacob Ad ami von Dausen, bat gemeinschaftlich mit dem für dlese Kinder gerichtlich bestellten Curator Gerhard Adami von Nieder-Weisel Immobilien, Nieder-Weiseler Ge⸗ markung, versteigern lassen, die zum Thell der genannten Wittwe, zum Theil aber auch deren Ki dern, als Erben ipres verstorbenen Vaters eigentbümlich sind, um damit Schulden derselben zu tilgen. Da nach bier einschlägigem Solmser Landrecht der Witiwe der lebenslängliche Nieß⸗ brauch am Nachlasse ibres Mannes zusteht. und da die Wittwe sowohl, als ibre Kinder an unbekannten Orten des Auslandes sich befinden, so werden sie auf diesem Wege aufgefordert, dahter über die, vorsciende Versteigerung, eventuell betreffs der Verwendung des Kaufgel es sich binnen 3 Monaten à dato zu erklären, als sonst nach den Anträgen des Bevollmächtigten und Curators verfahren werden wird. Butzbach den 21. Dezember 1869. Dr. Gilmer, Fresentus. Landrichter. Landgerichts Assessor. Brod ⸗ Lieferung 601 Donnerstag den 10. März 1870, Vormittags um 10 Ubr, soll die Lieferung des Brodbedarfs pro II. Viertellahr 1870 für die Schwadronen zu Butz bach auf dem Büreau der Garnisons⸗Verwaltung, nach den daselbst zur Einsicht offen liegenden Bedingungen, auf dem Wege der Soumission vergeben werden. Buß bach den 1. März 1870. Becker, Riltmeister und Schwadronschef. —.— — Waaren-Versteigerung. 565 Donnerstag den 10. März l. J., Vormittags 9 Ubr 1 anfangend, sollen in hiesigem Ratbhause in Folge Auf⸗ trags Großberzoglichen Landgerichts Friedberg die zur Debitmasse des Joh. Chrlstian Hagemann, dermalen in Frankfurt a. M., gehörenden Waaren und Mobiliar⸗ Gegenständen, nämlich: Meerschaumspitzen, Messer, Notizbücher Albums, Reißzeuge, Farbenkasten, Griffel, Formular papiere, verschiedene Kinderspiele, Parsümertewaaren, 1 Partte franz. Tabak, 1 Ladeneinrichtung, bestehend in 5 Glasschränken ꝛc., 1 Steinkohlenofen, 1 Gas⸗ Bilderbücher, einrichtung, verschiedene leere Kiten und sonflige Gegenstände nunmehr öffentlich meistbictend gegen Baarzahlung verstetgert werden. r Gf Friedberg den 25. Februar 1870. Durchführung„ Großherzogliches Ortsgericht Friedberg F o u K A r. Ded Lie fe tun g 6648 Die auf den 14. d. M. angekündigte Vergebung der Brodlieferung pro II. Quartal 1870 für das 1. Jäger Bataillon findet nicht an diesem Tage, sondern erst am 15. d. M., Vormittags 11 Uhr, flatt. Friedberg den 6. März 1870. Großherzogliches Commando des 1. Jäger- Bataillons 0 An ssch ü tz. Holzversteigerun „ Oemtinden tiantischen — in der Oberförsterei Lich. Int ein 650 Künftigen Montag den 14. d. M., Morgens „ int, 9 Uhr, soll im District Langberg, zunächfl dem Nonnen⸗ — aeammitn röther Feld aufangend, folgendes Baubolz versteigert iich uner werden: eee er ens schöne gictten- Baufdwme von 20086 Gf. n e 5 2278„ starke Tannenstangen von 12537 Cublkfuß. —— Alsdann wird Dienstag den 15. d. M., um 9 Uhr, ö* pto⸗ 4 hierselbst folgendes Brennholz versteigert: 2 An 53 Stecken Buchen⸗Prügelholz, r 120„Buchen. u. Tannen⸗Stocholz, r an, 8100 Wellen desgl. Reisholz. eimer 1. Lich am 7. März 1870. 11 Fürstliche Oberförsterei Lich N Eigenbrodt. Holzversteigerung um Fürsilich Solms⸗ Braunfels'schen Walde bel ö Langsdorf, Distriet Schweinahl. 646 Montag den 14, d. M., Morgens 10 Uhr, sollen jm vorbezeichneten Districte: 1508 Eschen⸗Stämme, zusammen 15 Cubiksuß, 12 Schichten und 434 Stecken deogl. Reiser ffentlich verkauft werden. HPungen am 4. März 1870. Fürstliches Rentamt Dem me. 33„ N Stangen, 75 1 0 93 painbuchen Stämme„ 1302„ 1 52 Nadelholz⸗ 5 5 779 1 81 1 Stangen 380 5 und Antes den 15, d. M., Morgens 10 Uhr, eben⸗ aselbst: * 156% Stecken Eichen-, Buchen- und gemischtes „ Scheltholz, ö sen?! 225 Stecken desgl. Prigelholz, 1 1 69¼ desgl. Stockholz, sge⸗ 0 641 Frucht⸗Versteigerungen. Das Groß berzogliche Rentamt Nidda bringt nachstehende 1869 er Frucht⸗Vorrälhe 1) von dem Speicher zu Bingenhe im bei Gaftwirtb Winter daselbst, 2) von dem Speicher in Ripda auf dem Gemelndehaufe baselbss in nachstehenden Terminen zur öffentlichen Versfeigerung: 8 i Versteigert werden 25 Vom Tag und Stunde der Versteigerung N 8 5; Korn⸗ 8 Speicher zu 18 7 0. Waizen Korn[Gerste] Hafer Streß 2 Mtr.] Mite.] Meitr. Mitr. Gebund. 1 Nidda Dienstag den 15. März, Vormittags 10 Uhr,]— 64 34 53 7 2 Bingenheim Mittwoch„ 16.„ Mittags 12„ 23 207 203 38— (nach d. Fruchtversteigerung zu Reichelsheim) 3 Nidda Dienstag den 12. April, Vormittags 10 Uhr,“— 64 34 53 4 Bingenbelm Mittwoch„13.„ 1„23207 203 38— Bingenheim bei Echzell im Januar 1870. Großberzogliches Rentamt Nidda 9 * Braunkohlen- Verla uf. 649 Von beute an bis zum Beginn des Neuverkaufs werden dahier sämmtliche Braunkohlenklötze der vor⸗ jährigen Aufbereitung, sowie die aus früheren Jahren ohne Centner verkauft, um aufzuräumen. Ossenbheimer Bergwerk am 5. März 1870. Unterschied für zehn Kreuzer(10 kr.) per Gräfliche Berg⸗Verwaltung Cheliu s. Zur bevorstehenden Aussaat 612 empfehle ich gegen Baat nachfolgende Sämereien eigner Zucht zu beigesetzten billigen Preisen in bester Qualität. 1 Sortm. Engl. Sommerlevkoyen von 24 Farben à 100 K. 1 fl 1 1 Sortm. Großbl. 1 1 5 à 100 K. 48 kr. 1 Sortm. Halbengl. 1„ 18 1 à 100 K. 42 kr. Dieselben gemischt 500 K. 15 kr., 1000 K. 24 kr. Truffeaut's⸗Aster n. 1 Sortm. Päonten-After von 18 sep. Farben à 100 K. 54 kr. 1„ Pompon Imbrig⸗TEster von 12 sep. Farben à 100 K. 36 kr. 1 Sortm. Imbriqui-Aßer von 8 sep. 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Die Gartenlaube bringt in Nr. 10 folgende Beiträge: Aus eigener Kraft. Erzäblung von W. v. Hillern, geb. Birch.(Fortsetzung.) — Thier⸗Charaklere. 10. Wiesel und Hermelin. Von Mit Abbildung: Das Wiesel am Bau. Originalzeichnung von C. F. Deiker in Düssel⸗ dorf.— Aus meinem Leben. Von Capellmeister Dorn in Berlin. Nr. 2. Erinnerungen an Felir Mendelssohn⸗ Bartholdy und seine Zeitgenossen.(Schluß.)— Leberecht Uhlich. Prolog zur Fefffeler seines einundsiebzigsten Geburtstages am 27. Februar in Magdeburg gesprochen, Von Albert Träger.— Ein Hurricane in den wefi⸗ indischen Gewässern. Aus meinem Tagebuche. Von M. E. P.— Land und Leute. Nr. 32. Eine Hochzeit im Spreewalde. Mit Abbildung, nach der Natur auf⸗ genommen— Blätter und Blüthen: Ein selbst⸗ gemachter Mann.— Der deutsche Künstler⸗Verein in Rom. Von Blaschnik. 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Januar. 1 Dem Sergeanten im 1. Bataillon Peter Daniel Mulch eine Tochter Louise Chriftine Elisabeth Laura, geb. den 31. Januar, 5 Großb. Zäger⸗ 1 27. Febr. Der Schulamts⸗Aspirant Karl Schuchard, a 1 Sohn des Großh. Domänenpfandmeisters Georg Ludwig Schuchard dahler, 22 Jahre 7 Monat 16 Tage alt, Helene Lina Klein, Töchterchen des hlesigen Bürgers und Webermeisters Martin Klein, 2 Jahre 5 Monate 20 Tage alt, 1 den 25. Februar. Johann Jakob Engel, Bierbrauer aus Wimpfen, 34 Jahre 6 Monale alt. 1 den 2. März. Karl Friedrich Hunzinger, Söbnchen des verstorbenen Pfarrers Karl Hunzinger zu Rothenberg, Kr. Erbach, 6 Jahre 9 Monate 21 Tage alt, Katholische Gemeinde. Getauft e: Heinrich Jakob, Sohn von Johaon bei der Main⸗Weser Bahn, 9 den 24. Februar. 63 4 48 kr. per Pfund bei Wilh. Fertsch. Steinfurt. H. Hemmersbach. Hermayn Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff⸗ Verautw. Red.; Wiesent bngsten r r Gesetze vigiic 5 f bderericht Kirchen buch s aus züge. Evangelische Gemeinde. 1 Getraut e: (Nachträglich.) 23. Februar. Zu Ober Waroldern im Fürstenthum Waldeck, Stephan Fuchs, hlesiger Bürger und Schneidermeister und Karoline Wilhelmine Marie Louise Berthold, Tochter des Ackermanns Wilbe Berthold zu Ober⸗Waroldern. bezweff lgen u. dixliget n Eister nag de setzten! dir Sy des Gr. ußisc 0 6 von der bhelung von de dbeonmt Lauf schen f * Abg. 0 1