ur Tanni dermeg Tanzlehrer. 1 lle — der Post. ——— sagung. 66 gtesalleg 6 So gen Sohn 7 Jensesis . belche Nebeßate 1 Ac uher. nicdberg. NA 111 4 110 tkircht rting tit“ I 10* 56 Gileh Dienstag den 29. Juni. M 74. berhessischer Anzeiger. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Autelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Abonnements ⸗ Einladung. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljährlich 38 kr., mit Bestellgeld 47 kr.— Bei der Verlags⸗ expedition kostet das Blatt halbjährlich 1 fl. 1 vollzählige Exemplare geliefert werden können. Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt. Auswärtige Abonnenten sind gebeten ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt und Die Expedition. Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren: Nr. 22 und 23. sub. 1. Nr. 24. Verordnung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein betr. ver vereinigten Staaten von Amerika für das Großherzogthum Hessen betr. sub. 3. Bekanntmachung, die Creditirung der Branntweinsteuer betr. sub. 4. nie Steuertückvergütung bei der Ausfuhr von Bier beit. f sub. 1. und 2. Bekanntmachung, die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein betr. und Controltrung der Uebergangsabgabe von Brangtwein betr. Nr. 25. Gesetz, die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer betr. Friedberg den 26. Juni 1869. sub. 2. Bekanntmachung, das Consulat Bekanntmachung, sub. 3. Bekanntmachung, die Erhebung Großherzogliches, Kreisamt Friedberg Trapp. Hessen. Darmstadt. Das Großherzog bieserhalb ausnahmsweise mit allgemeiner Ermächtigung uche Regierungsblatt Nr. 24 enthält: I. Bekanntmachung Großh. Ministeriunis der Finanzen, zie Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Dranntwein betreffend. Wir heben aus den vom J. Juli J. ab in Kraft tretenden Bestimmungen folgende her— tor:§. 1. Bei der Ausfuhr des im Inlande(§. 2) er⸗ zugten Branntweins nach Ländern und Landestheilen, nelche nicht zum Zollverein gehören, ferner nach Bayern, Dürtlemberg, Baden und den Hohenzollern'schen Landen bird, sofern der Branntwein eine Alkoholstärke von 35 Zrozent nach Tralles oder darüber hat und die auf einmal ausgeführte Menge mindestens 34 Großherzoglich Hessische Naas beträgt, eine Steuerpergütung von 7 Gulden 3/10 Kreuzer für jede Großh. Hess. Ohm(5,60 375 Kreuzer ur jede Großh. Hessische Maas) zu 50 Prozent Alkohol nach Tralles oder was dasselbe ist, von 11,2075 Kreuzer ür jedes Einhundert der in dem Branntwein überhaupt nüthaltenen, durch Multiplication der Maaszahl mit dem Stärkegrad ernuttelten Alkohol-Prozente gewährt. Vei Herechnung der Vergütung nach dem zuletzt erwähnten Satze für den auf eine Anmeldung ausgeführten Brannt⸗ ein bleiben jedoch die Alkohol⸗Prozente, welche nicht volle 90 betragen, außer Ansatz, so daß beispielsweise die Ver⸗ ütung nicht für 243477, sondern nur für 243400 Proz. — geleistet wird. Außerdem sind, bei dem in vor— chender Weise berechneten Betrag der für den auf eine unmeldung ausgeführten Branntwein zu leistenden Ver (tung, die Kreuzer⸗Bruchtheile, wenn sie über ¼ Kreuzer letragen, für einen vollen Kreuzer zu rechnen, wenn sie i Kreuzer odet wentger betragen, außer Ansatz zu lassen. — F. 2. Ein regelmäßiger Nachweis des Ursprungs des zur Ausfuhr angemeldeten Branntweins wird nicht ver⸗ bngt, die Forderung dieses Nachweises aber in einzelnen fällen vorbehalten; auch hat Jeder, der inländischen Pranntwein unter Erfüllung der nachstehend vorgeschtie— benen Bedingungen ausführt, auf die in§. 1 bestimmte Eteuervergütung Anspruch. Die Vergütung wird aber tar gewährt, nachdem die Revision des Branntweins bei emer dazu befugten Steuerstelle bewirkt, auch die wirklich folgte Ausfuhr, beziehungsweise der Eingang in die im 1 namentlich genannten Zollvereinsstaaten nachgewiesen morden ist. In bieset Hinsicht wird bemerkt, daß zur Nevision des ausgehenden Branntweins, sowie zur Er⸗ heilung der Ausgangsbescheinigungen alle Haupt⸗Zoll⸗ und Haupl⸗Steuer⸗Aemter besugt sind, welche in den in Wanntweinsteuergemeinschaft stehenden Staaten, also in Ancußen, Sachsen, Großherzogthum Hessen, Mecklenburg⸗ Schwerin, Mecklenburg ⸗Sttelitz, Oldenburg, Braunschweig, om Thüringischen Zoll- und Handelsverein und dem biet der freien Stadt Lübeck an der Grenze gegen das Jereinsausland oder an der Binnengrenze gegen die im 9 1 genannten Zollvereinsstaaten liegen, oder welche, im Innern der in Branntweinsteuergemeinschaft befindlichen Staaten gelegen, zur Vornahme von Ausgangsabsertigungen büm Schiffs⸗ und Eisenbahnverkehr ermächtigt sind. Wer⸗ om andere Sieuerstellen in den oben genannten Staaten zr Ertheilung der Abfertigungen, beziehungsweise der Ansgangsbescheinigungen gewählt, so müssen dieselben versehen sein. Bei den Versendungen des inländischen Branntweins nach den im F. 1 genannten Zollvereins— staaten müssen außerdem die für den Verkehr mit über⸗ gangsabgabepflichtigen Gegenständen eröffneten Straßen innegehalten werden.— 6. 11. Eine erwiesene Defrau⸗ dation der Fabrikationssteuer von Branntwein oder eine heimliche Wiedereinbringung des gegen Vergütung aus— geführten Branntweins zieht außer der gesetzlichen Be— strasung den Verlust des ferneren Anspruchs auf Steuer⸗ vergütung bei der Ausfuhr nach sich, sowie auch bei jedem anderen Mißbrauche dieser Vergünstigung deren Entziehung stattfindet. II. Eine Bekanntmachung desselben Betreffs bezeichnet die zur Revision und Abfertigung von Branntwein, welcher mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgefährt werden soll, ermächtigten Steuerstellen des Großherzogthums. III. Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein betreffend. Die⸗ selbe lautet: Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 17. d. M., die Erhebung und Controlirung der Ueber— gangsabgabe von Branntwein betreffend, werden die nach— stehenden vom J. Juli d. J. ab in Wirksamkeit tretenden Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.§. 1. Die Uebergangsabgabe von Branntwein, welche nach§. 3 der Verordnung vom 19. Mai d. J., die Besteuerung des Branntweins betr.(Reg.⸗Blatt Nr. 20) 12 fl. 136/80 kr. von der hessischen Ohm dei 50 Prozent Alkoholstärke nach dem Alkoholometer von Tralles beträgt, wird mit 9,17 Kreuzer für jede hessische Maas zu 50 Proz. Alkoholstärke nach Tralles oder, was dasselbe ist, mit 18,34 kr. für jedes Einhundert der in dem Branntwein überhaupt ent⸗ haltenen, durch Multiplication der Maaszahl mit dem Stärkegrad ermittelten, Alkshol-Prozente berechnet.— Bei Berechnung der Abgabe nach dem zuletzt erwähnten Satze für den auf eine Anmeldung eingeführten Branntwein bleiben jedoch die Alkoholprozente, welche nicht volle 100 betragen, außer Ansatz.— Außerdem sind bei dem in vor⸗ stehender Weise berechneten Vetrag der für den auf eine Anmeldung eingeführten Branntwein zu entrichtenden Uebergangsabgabe die Kreuzer ⸗Bruchtheile, wenn sie ½ Kreuzer oder mehr betragen, für einen vollen Kreuzer zu rechnen, wenn sie unter ½ Kreuzer betragen, außer Ansaßz zu lassen.—§. 2. Die Uebergangsabgabe von Liqueuren, d. h. von dem mit Zucker oder Zuckerstoffen und anderen Ingredienzien versetzten Branntwein, dessen Stärke seiner Zusammensetzung wegen durch das Alkohoͤlometer nicht zu ermitteln ist, wird ohne Rücksicht auf die Alkoholstärke nach dem Normalsatze für Branntwein von 50 Prozent nach Tralles berechnet. Von Liqueuren und anderen Spirituosen jedoch, welche ungeachtet ihrer Versetzung mit anderen Substanzen noch mehr als 50 Prozent nach Tralles zeigen, ist die der gefundenen Stärke enisprechende Ueber— gangsabgabe zu erheben. Ebenso ist auch Branntwein zu behandeln, welcher mit Schellack oder ähnlichen Stoffen vermischt ist und unter ber Bezeichnung Firniß, Politur dc. im Handel vorkommt.— 6. 3 bezeichnet die zur Revision und Eingangsabfertigung des eingeführten übergangsab— gabepflichtigen Branntweins ermächtigten Steuerstellen. IV. Namensveränderungen. S. K. H. der Großberzog haben allergnädigst geruht: am 19. Mai dem Friedrich Hecht aus Darmstadt zu gestatten, daß derselbe neben seinem bisherigen Familiennamen Hecht noch den Namen Schlosser führe— und am 22. Mai dem Marcellus Heil zu Ildenstadt zu gestatten, in Zukunft statt seines seit⸗ herigen Familiennamens den Namen Heller zu führen. V. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. April dem Fahnenträger im 2. Inf.⸗Regt. Schwarz aus Höchst die Stelle eines dritten Pedellen, sowie Canzlei- und Carcerdieners bei der Landes- Universität zu Gießen zu übertragen;— an demselben Tage dem Schulamts-Aspianten Gerhard aus Udenheim die katholische Schulstelle zu Wöllstein zu übertragen;— am 24. April den von den sämmtlichen Riedesel Freiherrn zu Eisenbach auf die evangelische Pfarrstelle zu Brauer— schwend präsentirten eoangelischen Pfarrer zu Meiches, Trautwein, für diese Stelle zu bestätigen;— am 28. April dem evangelischen Pfarrer zu Pohl Göns, Ritsert, die evangelische Pfarrstelle zu Kirch-Göns,— und an dem⸗ selben Tage dem Schulamts⸗Aspiranten Schlechtweg aus Friedberg die erste Gemeinde⸗Schulstelle zu Pfeddersheim, — dem Schulamts⸗Aspiranten Schäfer aus Brensbach die dritte evangel. Schulstelle zu Pfeddersheim,— dem Schul⸗ amtsaspiranten Hosseus aus Wöllstein die vierte evangel. Schulstelle zu Pfeddersheim,— dem Schulamtsaspiranten Haas aus Mardorf die istaelitische Schulstelle zu Trais an der Lumda zu übertragen. — Das Gr. Regierungsblatt Nr. 25 enthält: Gesetz, die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer betreffend. Die Erhebung der Einkommensteuer nach den Bestimmungen dieses Gesetzes soll vom 1. Januar 1870 an in Vollzug gesetzt werden. Von gleichem Zeitpunkt an erlischt die Wirksamkeit des Gesetzes vom 15. Juni 1827, die Einführung einer gleichmäßigen Personalsteuer beireffend. Es sind der Steuer unterworfen: die im Großherzogthum wohnenden Inländer; Inländer im Auslande wohnend, welche aus dem Großherzogthum mindestens 200 fl. Einkommen beziehen; im Lande woh⸗ nende Ausländer, die eine mit Erwerb verbundene Be⸗ schäftigung ausüben, seit Beginn des Steuerjahres zwei Jahre im Großherzogihum gewohnt; ferner Ausländer, welche im Lande Grundeigenkhum oder gewerbliche oder Handelsanlagen besitzen, falls das Einkommen hieraus mindestens 300 fl. beträgt. Einkommen aus im Auslande belegenen Immobilien bleiben, wenn dort schon von einer gleichartigen Steuer betroffen, steuerfrei. Ausgenommen von der Steuer sind die Mitglieder des großh. Hauses, jedoch ausschließlich etwaigen dienstlichen Einkommens aus der Staatskasse, Personen unter 18 Jahren ohne selbst⸗ ständiges Einkommen von mindestens 300 fl., auch solche höheren Alters, welche zu ihrer Ausbildung eine höhere Unterrichtsanstalt besuchen, bei dem Heere oder der Land wehr in Reihe und Glied befindliche Unteroffiziere und Soldaten für das aus dem Militärdienst fließende Ein⸗ kommen, sowte für sonstiges, wenn unter 200 fl.; Unter offiziere und Soldaten der Landwehr bel Einkommen unter 1500 fl., Ofstziere der Linie und Landwehr, deßgleichen Militärbeamte bei Mobilmachung, wenn das Gesammte Einkommen 1500 fl. nicht erreicht; ferner Gewerbsgehülfen und Diensiboten, welche bei freier Wohnung und Kost ein Einkommen unter 300 fl. haben; Invaliden, deren Pension unter 200 fl., sowie Arme oder fortdauernd Unterftützung beziehende, sowie endlich Ausländer, welchen auf Grund von Vereinbarungen die Befreiung von persönlichen Steuern zusteht. Für Einkommen bis zu 1500 fl., sowie für höheres, besiehen zwei Abtheilungen, in Folge dessen Per⸗ sonen, deren Einkommen unter 1500 fl. beträgt, durch⸗ schnittlich jetzt kaum so hoch belastet sein werden, als solche es bei der bisherigen Personalsteuer waren Ferner ist es ermöglicht, bei Einkommen unter 200 fl. die Steuer auf die Hälfte zu ermäßigen. Das Mehreinkommen der Staatskasse ist zwar nur auf 1,300,000 fl. Jahresein⸗ nahme veranschlagt, wird voraussichflich aber ein bedeutend höheres sein. Darmstadt, 25. Juni. Nachdem die erste Kammer in ihrer heutigen Sitzung den Hauptetat der Militärverwaltung für 1869/71 abermals berathen und in Betreff der Militärschule den Beschlüssen des andern Hauses beigetreten(wonach die Mittel für die Schule nur noch auf ein Jahr bewilligt werden), im Uebrigen dagegen auf ihren abweichenden Beschlüssen beharrt, kommt der Gesetz; entwurf, die Pensionsverhältnisse der Ossiziere betr., zur Discussion. Es handelte sich dabei haupt⸗ sächlich um den Art. 2 des Gesetzes, die Rechte der Offiziere auf Pension betr., und ergibt die Abstimmung Annahme eines auch in der zweiten Kammer angenommenen Antrages, wonach wohl⸗ erworbene Rechte durch das neue Gesetz nicht alterirt werden sollen. Der Antrag des Abg. George auf neue Bonitirung des Großherzog⸗ thums wird im Einklang mit der 2. Kammer ab— gelehnt, dagegen dem Antrage Dumont auf baldige Revision und Berichtigung der Steuer— kapitalien derjenigen Grundstücke, deren Werth oder Ertrag in Folge von Veränderungen, deren Berücksichtigung nach Art. 30 des Katastergesetzes gegenwärtig unzulässig ist, eine Aenderung erfahren hat, zugestimmt. Die Stadt Offenbach erhält einen weiteren Zuschuß von 1500 fl. für ihre Realschule, dagegen werden 900 fl. für das Gymnasium in Büdingen verweigert, wohl aber 1200 fl. für Gießen bewilligt. — Der Finanzausschuß zweiter Kammer er- klärt, im Einverständniß mit der Regierung, daß der Verkaufspreis der Offenbacher Bahnstrecke an die Krone Preußens(331,727 fl.) zur Tilgung der Eisenbahn-Obligationen bei demnächstigem Eingang durch Verloosung verwendet werde. Selbstverständlich tritt bei der planmäßigen Rück⸗ zahlung des 4 pCt. Eisenbahn-Anlehens hierdurch keine Aenderung ein. — Die Regierung wird dem Landtag eine Proposition wegen Baues eines Justizpalastes an hiesigem Platz machen. Die Kosten dürften sich auf etwa 1½ Million Gulden, wenn nicht noch mehr, belaufen und sollen aus verschiedenen Er⸗ sparnissen in anderen Branchen der Staats verwal⸗ tung entnommen werden. Preußen. Berlin. Der seitherige preu⸗ hische Botschaster in Paris Graf von der Goltz ist in Charlottenburg gestorben und zwar nach langen Leiden am Zungenkrebs, an welcher Krankheit auch sein Vater gestorben sein soll. v. r. Goltz war noch nicht 52 Jahre alt. — In dem Hochverraths⸗Processe gegen die 11 Hanoveraner wurde heute der Urtheilsspruch des Gerichtshofes verkündigt. Drei derselben(die Verleiter zum Eintritt in die hannöver'sche Legion in Frankreich) wurden zu 15, die übrigen(die Verleiteten) zu 12 Monaten Einschließung in eine Festung verurtheilt. Bei sämmtlichen Angeklagten wurde das Vorhandensein von mildernden Um⸗ ständen angenommen. — Der„Staatsanzeiger“ enthält das Gesetz vom 21. d. über die Beschlagnahme des Arbeits und Dienstlohnes. Würtemberg. Stuttgart. Der„Würt⸗ tembergische Staatsanzeiger“ dementirt die von der„Spener'schen Zeitung“ veröffentlichte Nachricht, daß Verhandlungen im Gange seien behufs An— erkennung der Competenz des Oberhandelsgerichts des norddeutschen Bundes von den süddeutschen Staaten. Auch vou München kommt eine gleiche Nachricht. Oesterreich. Wien. Die„Wiener Ztg.“ veröffentlicht ein kaiserliches Handschreiben an den Reichskanzler, Baron v. Beust, und die Minister Taaffe und Andrassy, wonach die Delegationen auf den 11. Juli nach Wien einberufen werden. Pest. In der Sitzung des Unterhauses er⸗ klärte der Justizminister sich durch eine in der letzten Sitzung vom Abgeordneten Jranhis gethane Aeußerung in seiner Ehre verletzt; er könne deß⸗ halb bis zur Erlangung vollständiger Satisfaction nicht im Hause verbleiben.(Er verläßt unter stürmischem Zurufe den Sitzungssaal.) Ein An- trag Deak's, das Haus möge protokollarisch seine Mißbilligung über die Worte Iranpis aussprechen, wurde von der Majorität und fünf Mitgliedern der Linken angenommen. Während der nament⸗ lichen Abstimmung verließen die Linke und die äußerste Linke den Saal. Frankreich. Paris. Nach dem„Offizielle Journal“ richtete der Marschall Bazaine im Lager von Chalons folgende Ansprache an den Kaiser und zwar am 24., dem Jahrestage der Schlacht von Solferino:„Sire, Ihre Soldaten der Armee von Italien erinnern sich, daß es heute zehn Jahre ind, als Eure Majestät sie zum Siege führte. Das Gedächtniß jener ruhmvollen Jahresfeier wird nie in ihren Herzen erlöschen und sie werden unter allen Umständen ihrem Kaiser ergeben bleiben.“ Der Kaiser erwiederte:„Soldaten! Ich freue mich sehr, wahrzunehmen, daß ihr die große Sache nicht vergessen habt, für welche wir vor zehn Jahren gekämpft haben. Bewahret stets in euren Herzen das Andenken an die Kämpfe euerer Väter und an diejenigen, welchen ihr selbst angewohnt habt; denn die Geschichte unserer Krlege ist die Geschichte der Fortschritte der Civi— lisation. Ihr werdet euch so den militärischen Geist erhalten, d. h. den Triumph der edlen Leidenschaften über die gemeinen, die Treue gegen die Fahne, die Hingebung für das Vaterland. Fahret fort, wie bisher, und ihr werdet stets die würdigen Söhne der großen Nation sein.“ — Die„Patrie“ läßt sich aus dem Lager von Chalons berichten:„Drei preußische Offiziere wohnten am Dienstag dem in Gegenwart des Kaisers aue geführten Manöver bei. Sie befanden sich in Civil, ohne Decoration, in einem Wagen und zogen die Aufmerksamkeit durch Aeußerungen auf sich, welche, gelinde gesagt, schlecht am Platze waren. Nach dem Manöver soll der Kriegsminister sie durch einen von zwei Gensdarmen begleiteten Offizier der Gensdarmerie haben bitten lassen, das Lager binnen einer Stunde zu verlassen, was sie denn auch mit sichtlicher Unlust thaten. Einer von ihnen war, wie es heißt, Adjutant des Königs. Man verübelte ihnen besonders, daß sie sich nicht durch ihren Botschafter hatten beglaubigen lassen, wie dits die Offiziere aller anderen Nationen thun, die dann im Lager die beste Aufnahme finden und allen Manövern beiwohnen dürfen.“ Es ist dies offenbar derselbe Vorfall, den mehrere Blätter insoferne falsch darstellten, als sie ihn mit der Kaiserrede in Verbindung bringen, während er am 22. d., also zwei Tage vor der Kaiserrede, stattfand.— Vorstehendem widersprechend, schreibt der„Public“, die preußischen Offiziere hätten sich am Dienstag nicht ineognito im Lager befunden, sondern, dem Gebrauche gemäß, ihre Karten dem Marschall Bazaine zugesandt, sich auch offen mit französischen Offizieren in Verbindung gesetzt, mit welchen sie bekannt waren, und keine ungehörigen Aeußerungen gethan. — Die„Patrie“ sagt: Die letzten Sitzungen der französisch belgischen Commission haben zu keinerlei Ergebniß geführt. Puncte, welche man von Brüssel aus zugestanden glaubte, sind Gegen- stände unerwarteter Bemerkungen geworden. Die Commission wird im Laufe der Woche nochmals zusammentreten. Frankreich thut alles Mögliche, um eine Verständigung herbeizuführen. — Die Regierungsblätter stellen fest, daß die Rede des Kaisers nothwendig(toreement) einen militärischen, aber keinen kriegerischen Charakter habe.— Der„Public“ sagt: Die franco⸗belgischen Unterhandlungen bleiben rein ökonomischer Natur, und versprechen einen baldigen Abschluß. — Die„France“ schreibt:„Es war das Gerücht in Umlauf, Herr Jules Favre sei plötz— U lich gestoroen. Wir freuen uns, nach N Erkundigung diese Nachricht dementiren zu können.“ — Jules Simon 0 Gambetta 12 Bancel haben sich definitiv für die ihnen resp. in deaux, Marseille und Lyon zu Theil n eng entschieden, wogegen Herr Picard auch den wieder Abgeordneter von Paris bleibt. In den vacanten Bezirken von Paris werden, soviel man bis jetzt weiß, die Herren Rochefort, Cantagrel, Laurier, Emanuel Arago, Glais-Bizoin u. A. eine Revanche für die erlittene Niederlage zu nehmen suchen.. ö Amerika. Washington. Das land- wirthschastliche Bureau meldet, die jetzt wachsende Weizenernte sei die größte, welche je in den Ver⸗ 1 einigten Staaten gewonnen worden. O Friedberg. Die in öffentlichen Blättern ange⸗ kündigt gewesene außerordentliche Versammlung der evang. Conferenz für das Großherzogthum Hessen wurde am 24. Juni im Saale„zu den drei Schwertern“ dahier abge⸗ halten. Gegenstand der Berathung war„die in Aussicht stehende Verfassungsänderung der evang. Kirche des Groß⸗ herzogthums.“ Nach einigen von Hrn. Dir. Dr. Schwabe gesprochenen warmen Gebetsworten, aus denen wir den Gedanken erwähnen, daß äußere Formen zwar kein reli⸗ giöses Leben zu erzeugen im Stande seien, wo solches nicht schon vorhanden wäre, daß aber alles religiöse Leben zu seiner Erhaltung und Kräftigung einer entsprechenden Form bedürfe und ohne dieselbe verkümmere, wurden dit Verhandlungen eingeleitet durch eine Ansprache Seiten ihres Vorsitzenden, Prn. Landrichter Königer. Dieselbe legte in Kürze den gegenwärtigen Stand der Verfassungs⸗ frage und die Stellung der Conferenz zu derselben dar, und wies insbesondere mit Nachdruck den der Conserenz von anderer Seite gemachten Vorwurf zurück, als sei sie diesec Angelegenheit gegenüber lässig oder unentschieden ge⸗ wesen. Die der Berathung zu Grunde gelegten Thesen mögen in Nachstehendem, wenigstens ihrem Hauptinhalte nach, eine Stelle finden. Dieselben drücken zunächst die freudige Hoffnung aus, daß eine baldige Verfassungsänderung zur Ueber⸗ windung schwerer Gefahren, welche die evangelische Landes⸗ kirche von innen und außen bedrohen, kräftigst mitwirken werde. Als äußere Gefahr bezeichnen sie den Ultramon-⸗ tanismus; als innere die eingetretene Entfremdung zwi⸗ schen der Kirche und Theologie einerseits und einem großen Theil der Laiengemeinde andererseits, sowie die schroffe Entgegenstellung der in der Kirche vorhandenen Parteien und Richtungen. Diesen Gefahren gegenüber thue es noth, daß die Kirche durch aus ihr selbst hervorgangene Organe ihre Interessen wahre, daß den Gemeindeglieder Gelegenheit zur vollen Betheiligung an ihren Angelegen⸗ heiten gegeben, sowie daß ein Boden geschaffen werde, auf welchem einerseits der nothwendige Ausgleich zwischen det Theologie und den berechtigten Elementen des Zeitbewußt⸗ seins sich vollziehen könne, und andererseits alle innerhalb des evangelischen Protestantismus heimathberechtigten Rich⸗ tungen sich zum friedlichen Austrag ihrer Gegensätze zu⸗ sammenfinden können. Die neue Kirchenverfassung müsse den vielen in der Kirche vorhandenen Lebenskräften mit Vertrauen entgegenkommen, dagegen auch Bürgschaften ge⸗ währen, daß nicht kirchenfeindliche Elemente sich an das Ruder der Kirche drängen. Die Thesen schließen mit dem Wunsch, mit der begonnenen Verfassungsarbeit möge so rasch als möglich vorgegangen werden, da hier Gefahr im Verzuge sei. 2 Berichterstatter waren die Herren Pfarrer Linß von Freilaubersheim, Professor Dr. Köhler von hier und Hofgerichtsadvokat Buchner II. von Darmstadt. Nach einem geschichtlichen Rückblick auf die Entwickelung der vorliegenden Verfassungsangelegenheit zeichnete Pfarrer Liuß in scharfen Umrissen das Treiben des Ultramonta⸗ nismus und Jesuitismus in seinem Streben nach Be⸗ herrschung der Massen, als dessen letztes Motiv er die Selbsisucht bezeichnete. Wenn diesem keineswegs gering zu, achtenden, weil wohl organisirten und unversöhnliche Feinde der Protestantismus in freier Entfaltung seinet Kräfte die Spitze bieten müsse, so sei ein anderes, wenn auch wohl unabsichtliches Hinderniß einer gedeihlichen Ent faltung des evangelisch kirchlichen Lebens nicht außer Acht zu lassen. Es sei dies die Bureaukratie, die bis ins Kleinste gehende Bevormundung der evangelischen Kirche durch ein nicht organisch aus ihr herausgewachsenes Kirchen⸗ regiment.— Mit Uebergehung alles dessen, was sich auf die Gegen⸗ sätze der verschiedenen Parteien bezieht, wollen wir nur andeuten, was Prof. Dr. Köhler in einfach klarer, an⸗ sprechend milder Weise über die Entfremdung zwischen der Theologie und elnem Theil der Gemeindeglieder sagte. Ein gewisser Gegensatz zwischen dem, was die Cultucent⸗ wickelung des 19. Jahrbunderts als ihren wesentlichen Inhalt erkenne und der Theologie sei vielsach vorhanden und lasse sich nicht einfach negiren. Es sei dies beklagens⸗ werth. Es mülsse nicht so sein, daß der gebildete Mann, um sich als lebendiges Glied seiner Kirche zu fühlen, Alles zu verläugnen genöthigt sei, was er sonst als Schätze der Wissenschaft, Kunst und Literatur hoch zu halten gelernt habe, oder daß er umgekehrt alles kirchliche Bewußtsein bei Seite schieben müsse, um den gebildeten Menschen, der Jetztzeit wieder in sich herzustellen. Gerade der Gegenwart sei die große Aufgabe gestellt, Religion und religiöses Leben mit Bildung und Wissenschaft zu versöhnen. Diesen noth⸗ wendigen Vorgang müsse die zu erstrebende Kirchenver— bertkel fassung örderlichst zu unterstützen geeignet sein. Dabei wäre den Ledendkrästen, die goltlob noch in Fülle in der Kirche vorhanden seien, Vertrauen entgegenzubringen. Selbst der Satz vom unbewußten Christenhum habe seine Berech⸗ gung. Lauheit sei noch keine Gleichgültigkeit, noch weniger Feindseligkeit. Eine geordnete Heranziehung der Gemeinde ⸗ glieder zur Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten würde Interesse und neues Leben wecken und dem vor⸗ handenen kräftigere Impulse geben. Dagegen sei aller⸗ dings gegenüber consequenter Gleichgültigkeit für alles kirchliche Leben einstweiliges Bedenken, gerechtfertigt, und mit dem Materialismus könne sich die evangelische Kirche auf keinen Vergleich einlassen. Denselben Punkt berührte auch Prof. Dr. Diegel, als er bei der Diskussion über die Eingangsthese in trefflicher Ausführung auf uefer lie⸗ gende Schwierigkeiten hinwies, die kein Verfassungswerk zu überwinden im Stande sei. Schwierigkeiten, die er in erstet Linie in der Art und Weise fand, wie— und zwar keineswegs allein innerhalb der protestantischen Welt— eine frivole Kritik selbst über den Gottesbegriff bis in die Massen gedrungen sei.— In Anbetracht der vorgerückten Zeit und der vorausgegangenen erschöpfenden Erörterung der Thesen glaubte der dritte Berichterstatter, Hofgerichts⸗ Advokat Buchner II. aus Darmstadt, sich kurz fassen zu sollen. Die Thesen fanden nach einigen unbebeutenden Abänderungen die einmüthige Zustimmung der zahlreich besuchten Conferenz. Zum Schluß ertheilt dieselbe ihrem Vorstand die Vollmacht,„in eilenden Fällen, mit Berück⸗ sichtigung der Prinzipien der Conferenz, das Nöthige zu veranlassen.“— Als erfreulich darf verzeichnet werden, daß viele Nichtgeistliche in der Versammlung anwesend waren, die den Verhandlungen mit gespannter Aufmerksam⸗ keit bis zu Ende folgten. Darmstadt. Der Diener G. der hiesigen Haupt⸗ stempel⸗Verwaltung hatte sich bedeutender Unterschlagungen dadurch schuldig gemacht, daß er größere Quantitäten von Spielkarten, welche zur gesetzlich vorgeschriebenen Stempe⸗ lung an die genannte Behörde eingesandt worden waren, seit einer längeren Reihe von Jahren mit Hintergehung des controlirenden Beamten abstempelte, die erwachsenen Gebühren erhob und zu seinem Vortheil verwandte. Nach⸗ dem der sehr gewandt ausgeführte Betrug durch die Re⸗ clamation einer Offenbacher Firma wegen ihrer letzten Sendung Spielkarten entdeckt worden war, machte G. zuerst einen Versuch, sich zu erhängen, welcher mißlang, und tödtete sich alsdann durch einen Schuß in den Mund. Mainz. Das Ministerium hat die projektirte Lotterie — 25,000 Loose à ein Gulden— die bei Gelegenheit unserer Industrieausstellung stattfinden soll, genehmigt. Da ber Erlös ausschließlich zum Ankaufe von ausgestellten vorzüglich gearbeiteten Mainzer Industrieerzeugnissen ver⸗ wendet werden soll, so wird diese Verloosung für viele unserer Gewerbtreibenden ein Sporn sein, die Ausstellung mit einer recht reichhaltigen Auswahl ihrer Erzeugnisse zu beschicken. Bremen. Die„deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchtiger“ hat ihren dritten Jahresbericht publicirt, woraus zu entnehmen ist, daß sie wacker Fortschritte macht. Sie zählt jetzt 16 Küsten⸗ und 15 Binnen⸗Bezirksvereine und im Ganzen 19,151 ordentliche Mitglieder. Ostfries⸗ land, Oldenburg und Schleswig⸗Holstein slellen zu diesen das größte Contingent. Die Rettungsmittel sind zahl⸗ reich, aber theilweise noch unzureichend, besonders die Ge⸗ schützstationen 28 an der Zahl(der Manby'sche Mörser⸗ apparat bat sich hierbei nicht bewährt; man will es jetzt mit gezogenen Geschützen versuchen, Leinen zu schießen); besser find die Ruderbootstationen versorgt, deren 35 sind. Von Segelbootstationen besteht erst eine einzige zu Büsum. Im Ganzen wurden 1868 gerettet: 68 Personen gegen 128 im Jahr 1867 und 141 im Jahr 1866. Edictalla dung 1698 Der über das Vermögen des auf flüchtigem Fuße in England abwesenden Bürgermeisters Gustav Vogt von Reichelsheim errichtete status activ, et passiv. hat eine bedeutende Ueberschuldung außer Zweifel gestellt. Zur Abwendung des formellen Concurses wird auf An⸗ trag Termin auf Montag, am 5. Juli l. J,, N Vormittags 9 Uhr, anberaumt, in welchen sämmtliche bekannte, wie unbe⸗ kannte Gläubiger des genannten Gustav Vogt biermit zur Liquidation ihrer Forderungen und Ansprüche gela⸗ den werden, unter dem Rechtsnachtheile, daß die aus⸗ bleibenden oder durch Bevollmächtigte nicht gehörig vertretenen Gläubiger den hinfichtlich eines Vergleichs, insbesondere eines Nachlaß⸗ oder Stundungs⸗ Vertrags, von der Majorität der erschienenen oder gehörig vertretenen Gläubiger gefaßt werdenden Beschlüssen als beigetreten angesehen werden sollen. Friedberg, am 3. Juni 1869. Großberzogliches Landgericht Friedberg Reitz, Steinberger, Landrichter. Landgerichts⸗Assessor. Holz⸗Versteigerung. 192¹ Dle am 25. Juni l. J. in den Freiberrlich von Ritter'schen Waldungen zu Hasselheck abgehaltene Holz⸗Versteigerung ist genebmigt und der erste Fahr⸗ tag auf Donnerstag den 1. Juli l. J. bestimmt worden. Die Abfuhrscheine können an den Zahltagen Dienftag, Donnerstag und Samstag bei dem Unterzeichneten in Empfang genommen werden. Friedberg den 26. Juni 1869. f In Auftrag der Freihertlich 5 Ritter'schen Gutsverwaltung n Faselochs-Versteigerung. 1909 Freitag den 2. Jult d. J., Vormittags 11 Uhr, soll ein der hiesigen Gemeinde gebörender, zum Schlachten getigneter Faselochs auf hiesigem Rathhause öffentlich meifibietend versteigert werden. Okarben den 24. Junt 1869. Groß berzogliche Bürgermeisterei Okarben Jauer bach Leopold Fleury. Hühneraugenoperateur von Paris, 1931 genug bekannt durch seine brillanten Heilungen und Entfernungen aller Arten pühneraugen und Schwielen, wird Mittwoch den 30. Junt im Hotel Trapp vahier zu sprechen sein. Auf Verlangen kommt er ins Haus, um durch eine neue Methode schmerzlos die Hühneraugen zu entfernen. 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Sausen. 1928 Bestellungen auf das drütte Quartal des Mainzer Journals für 1869 bitten wir rechtzeitig zu machen. Uaser Haupt- oder Morgenblatt liefert die leitenden Artikel und Originalcorrespondenzen, sowie alle dis elf Uhr Vormittags einlaufenden telegrapbischen Depeschen; die Beilage oder bas Abendblatt einen vollsän⸗ digen Tagesbericht mit allen bis vier Uhr Nachmittags eintreffenden Neuigkelten. Die Rheinischen Blätter werden unserm Abendblatte als Beilage beigegeben, sie bilden jährlich zwei starke Quartbände und liefern an Material wenigstens so viel als zehn Bände des gewöhnlichen Romauformates. Wir geben jährlich drei bis vier größere Originalromane bewährter deutscher und ausländischer Dichter, die sich bis letzt überall eines ungethellten Beifalles zu erfreuen hatten; außerdem Literaturberichte, Bilder aus der Länder⸗ und Völkerkunde, Denkwürdigkeiten zur Geschichte der Gegenwart und eine sehr reichhaltige Sammlung von ver⸗ mischten Nachrichten. Das Mainzer Journal mit seiner Beilage, dem Abendblatt, ist in einer starken Auflage über ganz Deutsch⸗ land verbreitet, in Mainz selbst, im ganzen Großherzogthum Hessen, in Baden, am Niederrhein, in Kurhessen, Nassau und Rheindaiern gehört es zu den gelesensten Blättern. Es empfiehlt sich deshalb zu Anzeigen aller Art, die auf diesem Wege nicht bloß eine locale, sondern allgemeine Verbreitung finden. 8 Das Mainzer Journal erscheint in Groß⸗Folio⸗Format und wird das einen Bogen starke Hauptblatt täg⸗ lich, mit Ausnahme der Sonntage und der boöchsten Feiertage, um 12 Uhr Vormittags, das Abendblatt mit den Rheinischen Blättern, um 5 Uhr Nachmittags ausgegeben. Beflellungen nehmen alle Postämter und Buchhand⸗ lungen an. Der Preis des ganzen Blattes ist hier in Mainz viertelsäbrig 2 fl.; auswärts mit dem üblichen Postaufschlage. sehr billig, mit 3 kr. berechnet. sich deshalb mit der Expedition zu benehmen. Inserate aller Art werden aufgenommen und wird die vierspaltige Petitzelle oder deren Raum Bloße Localanzeigen liefern wir noch billiger und bitten wir die Interessenten, Bestellungen auf das Mainzer Journal(auch fur einzelne Monate) nehmen alle Post⸗ aͤmter jederzeit entgegen. Die Expedition des Mainzer Journals. Repskuchen, 1925 in größeren und kleineren Quantitäten, empfiehlt auf's Gewicht in bester Waare und zu billigen Preisen L. H. Strauß. 4 9 Epileptische Krämpfe dase 1343 heilt der Specialarzt für Epilepsie Dr. O, K il läsech in Berlin, jetzt Müttelstrasse Nr. 6.— Fabrik-Niederlage Sandee, Baumwolltuch zu Hemden ꝛc. ꝛc. en gros und en detail zu den billigsten Fabrikpreisen bei 1907 Fr. Eulenstein in Frankfurt a. M Holz ⸗Versteigerung. 1926 Mittwoch den 30. Jun, Vormittags 8 Uhr, wird im Ober⸗-Rosbacher Gemeindewald, Distriet Salzberg, nachstehendes Holz öffentlich meistbtetend verstelgert: 3½ Stecken Eichen ⸗Scheitbolz, 2 sämmklich Schälholz, * Prügelbolz, Wellen Reiserholz, 50 Läste Allerleiholz, Zusammenkunft ist im Schlage selbst. Ober⸗ Rosbach den 25. Juni 1869. Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Rosbach Bylesch er. 1927 Eine bereits eingeführte deutsche Lebens— Versicherungs⸗Gesellschaft sucht für Friedberg elnen süchtigen Vertreter. Adressen sub R. 5 poste restante Cassel zu senden. . Hofapotheke zum Mohren. Friedberg. Eröffnung der Trinkhalle für Soda- und Selters-Wasser, Limonade gazeuse, nebst allen anderen erfrischenden Getränken. ö 1918 Soda und Selters-Wasser liefere per Flasche 4 kr. ins Haus. Gleichzeitig empfehle ich mich in allen übrigen natürlichen und künstlichen Mineralwässern. Wilh. Sturmfels. Nieder ⸗Florstadt. 1933 Der Gesangverein Germania dahier feiert am 4. Juli d. J. sein 25 jähriges Bestehen und läßt zu dieser Festlichkeit, zu der 14 Gesangvereine ihr Erscheinen zugesagt haben, alle Freunde des Gesangs freundlichst einladen. Das Festeomite. Mit Bezugnahme auf Obiges halten sich die unterzeichneten Gastwirthe unter Zusicherung guter und billiger Bedienung den Gästen bestens empfohlen. a Ernst Dauernheim. Ph. Karl Musch. Heinrich Dauernheim. Karl Wagner. Billigstes illustrirtes Familienblatt: 280,000 Aufl. Wöchentlich 2 Bogen in gr. Quart. Aufl. 280,000. Mit vielen prachtvollen Illustrationen. Vierteljährlich 54 kr. Mithin der Bogen, nur ca. 5½ Pfennige. Hierzu die Feuilleton⸗Beilage„Deutsche Blätter“ nach Belieben apart 21 kr. vierteljährlich. 1922 Mit dem 3. Quartal beginnt eine größere historische Erzählung aus dem Spessart von Levin Schücking: Verlassen und Verloren.“— Fortsetzung und Schluß der„Reichsgräfin Gisela“ von E. Marlitt.— Bilder und Erinnerungen von Friedrich Hecker.—„Aus Weimars Glanzzeit“ von Ludwig Storch.— Beiträge von Bock, Brehm, Robert Prutz, Carl Vogt, Albert Traeger dc. ꝛc. N Die Verlagshandlung von Ernst Keil in Leipzig. Alle Postämter und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an, in Friedberg Bindernagel& Schimpff. PPPCCCCCCPCT—T—T—TPCgfg?? ¾¼ * 2 Speecia lität patent-Futterschneid-Maschinen. 1057 Unser Absatz, welcher vor einem Jahr schon 900 Stück jährlich betrug, hat sich seitdem verdoppelt, wodurch es uns moglich ist unsere Verkaufspreise zu ermäßiger, ohne die bekannte Güle und Solidität unserer Maschinen zu beeinträchtigen. Jolgendes find unsere neuen Prese: fl. 49 für die bellebte Maschine für 20 à 30 Stück Vieh und Pferde, 2 Schnittlängen ohne Wechselräder, ganz von Eisen, „ 68„ eine größere Maschine, 3 Schnittlängen, „ 88„ die größte Maschine für Handbetrieb franco feder Elsendahnstatson, Garantie 3 Jahre, Probezeit 14 Tage. Abbildungen und Peschreibungen werden auf Wunsch gesandt. J. P. Lanz& Comp. in Mannheim. — Einladung zum Abonnement auf den Landwirthschaftlichen Anzeiger. Herausgegeben auf Veranlassung des Landwirthschaftlichen Clubs in Frankfurt a. M. 1864 Der Landwirthschaftliche Anzeiger erscheint vom 1. Juli l. J. an wöchentlich ei mal. Vorzugs⸗ weise für die Verhältnisse des Großherzogtbums pessen, der preußischen Provinz Hessen(Frankfurt, Nassau und Kurhessen) berechnet, wird der landwirthschaftliche Anzeiger hauptsächlich den kläglich vorkommenden practischen Bedürfasssen der Landwirthschaft seine Aufmerksamkeit zuwenden, er wird also regelmäßig die Frucht, Vieh⸗ und Lebensmittelpreise der Hauptmärkte dieser Länder bringen, desgleichen genaue Berichte über den Handel und Verkehr in diesen Artikeln, die Courspreise der gangbarßen Goldmünzen u. s w. Diesen werden sich landwirth⸗ schaftliche Anzeigen aller Art, von Behörden, Vereinen und Privaten ausgebend, anschließen, welche für den größeren und kleineren Landwirth von besonderem practischen Wertb und Interesse sein dürften. Anzeigen werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Kreuzer berechnet, bei öfteter Eturückung mit ee e Der onnementspreis beträgt einschließlich der Pofibestellgebühr für den ganzen Jahrgang 36 Kreuzer. Für das Halbjahr vom Juli bis Dezember 1869 werden schon jetzt Beflellungen(zu 18 Kreuzer) bet allen Poststellen„ 1 e N Darmstadt, im Junt 1869. Der Herausgeber: Chr. Kichler. eee eee been „ 121 1 N 17 125 an en Kür Rosenfreunde“ Neue sichere und leichte Methode der Rosen⸗ 5 veredlung. 9— Mit einer Abbildung. Von G. Hempel. ede, 5 E Uene Häringe! 1861 bet Wilh. Fertsch. Hofapotheke zum Engel. 1932 Fliegenpapier in allen Sorten. Wiederverkäufer erhalten entsprechenden Rabatt. C. Györ tz. Empfehlung. 1923 Die Unterzeichnete, geprüfte Hebamme, erlaubt sich hiermit ihre Hilfe in vorkommenden Fällen anzubleten und sich im Schröpfen und anderen Dienstleistungen bei Kranken höflichst zu empfehlen. l Friedberg.* Die Ehefrau des Briefträgers Linckmann, früher in Butzbach, wohnhaft bei Hrn. Nicolaus Müller, breite Straße. 1030 Die franz. und engl. Con⸗ versationsstunde für Damen beginnt Freitag den 2. Juli, Nachmittags 5 Uhr. An⸗ meldungen nimmt entgegen Zinßer. Für Freunde des Humors! 1934 Im Verlag von Moritz Schauenburg erschien soeben: Ludwig Eichrodt, Lyrische Karrikaturen. Eine Anthologie. Preis in illustr. Umschl. eleg. geh. 36 kr. Fliegendes.(Lyrischer Kehraus I.) Preis in illustr. Umschl. eleg. geh. 36 kr Sauser.(Lyrischer Kehraus II.) Preis in illustrirtem Umschl. eleg. geh. 36 kr Diese eleganten Bändchen bringen u. A.„eine Reihe von Gedichten, in denen Eichrodt die Manier der be⸗ kanntesten und einflußreichsten Dichter der neuen Zeit in Sprache, Form und Inhalt mit tberraschender Gewand⸗ heit nachahmt, und eben dadurch auf das Glücklich fte persiflirt. Manchmal ist er allerdings allzuderb, aber immer witzig und oft wirklich geistresch.—“(Kurz, Ge⸗ schichte der deutschen Nat. Literatur.) Album komischer Declamationen. Preis eleg. geh. Vorräthig in Friedberg und Nauheim bei Bindernagel& Schimpff. in N ö Ein braver Junge, 1915 der das Schmiedehandwerk erlernen will, kann sogleich eintreten in der landwirthschaftlichen Maschinen⸗ und Geräthe⸗Werkstätte von 3 Fauerbach b. Fr. K. Häuser. Sode- und Felterswa sser 1908 bei C. Th. Kranz. Kirchen buchs aus zügt. Evangelische Gemeinde. Getraute: f 20. Juni. Johann Martin Becker, hies. Bürger und Fuhrmann, ein Wittwer, und Anna Elisabethe Scharch aus Groß⸗Felda im Kreis Alsfeld, Tochter des vert. Bürgers und Wagners Konrad Scharch. Getaufte: 20. Junt. Dem hies. Bürger und Gepäckwieger bei der Mainweserbahn Johannes Reitz V. eine Tochter, Katharine, geb. den 31. Mai. ö a Beerdigte: 21. Juni. Heinrich Wüst, Söhnchen des bies. Bürgers und Schuhmachermeisters Heinrich Wüst, alt 8 Jahre 3 Monate 9 Tage, 1 19. Juni. 23. Junt. Karl Nicolaus Müller, Seribent, Sohn des hies. Bürgers und Meßzgermeisters Jacob Nikolaus Müller, alt 23 Jahre 5 Monate 21 Tage, 1 den 21. Juni. 23. Juni.(Zu Hanau.) Wilhelm Schwalm, Cigarren⸗ macher, Sohn des verst. hies. Bürgers und Kappenmachers Daniel Schwalm, alt 35 Jahr 3 Monate 16 Tage, 7 den 22. Juni. Verantw. Red.: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff. 6. Auflage. 36 kr. — — Suldlt — Dienftaf eapedili * der Malt Norddeulf Veron Betref an di 3. Me Verf fertigu iberla Neise Betres 0 flüuͤr die erzoge 102 wollen machen: ducgeheht bac n N nmz,